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und Kleidermarkt in Moos - Gaienhofen

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Höri-Woche<br />

Bekanntmachung nach § 34<br />

Absatz 1 des Meldegesetzes<br />

Gruppenauskünfte an Parteien <strong>und</strong> andere<br />

Träger von Wahlvorschlägen anlässlich<br />

der Wahl zum 8. Europäischen Parlament<br />

2014 <strong>und</strong> der Kommunalwahlen am<br />

25. Mai 2014<br />

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes<br />

(MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde<br />

Parteien <strong>und</strong> anderen Trägern<br />

von Wahlvorschlägen im Zusammenhang<br />

mit den o.g. Wahlen <strong>in</strong> den sechs vorangehenden<br />

Monaten Auskunft aus dem Melderegister<br />

über Vor- <strong>und</strong> Familiennamen,<br />

Doktorgrad <strong>und</strong> Anschriften von Gruppen<br />

von Wahlberechtigten erteilen, für deren<br />

Zusammensetzung das Lebensalter der Betrofenen<br />

bestimmend ist.<br />

Den Betrofenen ist gegen die Weitergabe<br />

oder Nutzung ihrer Daten e<strong>in</strong> Widerspruchsrecht<br />

e<strong>in</strong>geräumt. Der Widerspruch kann<br />

schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch<br />

– bei der<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Moos</strong>, Meldebehörde (Zimmer<br />

8), Bohl<strong>in</strong>ger Str. 18, 78345 <strong>Moos</strong><br />

bis zum 30.11.2013 e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />

Der Widerspruch hat bis zu se<strong>in</strong>em ausdrücklichen<br />

Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits<br />

früher im Zusammenhang mit Wahlen<br />

e<strong>in</strong>gelegte Widersprüche haben weiterh<strong>in</strong><br />

Gültigkeit.<br />

***************<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Moos</strong> fördert<br />

Streuobstbestand durch<br />

Planzaktion von<br />

obsthochstämmen<br />

Im Rahmen des Biotopvernetzungskonzeptes<br />

wird der Streuobstbestand im Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

<strong>Moos</strong> <strong>in</strong> diesem Jahr wieder<br />

gefördert. Für die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

bedeutet dies, dass e<strong>in</strong> Baum für e<strong>in</strong>en Eigenanteil<br />

von nur 5,- Euro erworben werden<br />

kann. Die Aktion ist <strong>in</strong> diesem Jahr auf<br />

150 Bäume begrenzt.<br />

Die Abgabe der Bäume an private Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

erfolgt unter folgenden<br />

Aulagen:<br />

1. Die Bäume werden von der Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Moos</strong> bereitgestellt. Es werden nur<br />

Sorten entsprechend der Anbauempfehlung<br />

der Beratungsstelle für Obst<strong>und</strong><br />

Gartenbau beim Landratsamt<br />

Konstanz abgegeben.<br />

2. Der Standort der Bäume muss auf der<br />

Gemarkung <strong>Moos</strong> <strong>in</strong>klusive Ortsteile<br />

liegen. Der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

versichert, dass er die Bäume nach<br />

der Abholung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Woche<br />

auf dem angegebenen Gr<strong>und</strong>stück<br />

planzt. Für Gr<strong>und</strong>stück <strong>in</strong>nerhalb der<br />

geschlossenen Bebauung oder bebaute<br />

Gr<strong>und</strong>stücke werden nur für Planzungen<br />

an den qualiizierten Ortsdurchfahrten<br />

Bäume abgegeben.<br />

3. Jeder Gr<strong>und</strong>stückseigentümer bekommt<br />

pro Jahr maximal 5 Bäume.<br />

Über 5 Bäume können nur unter Anrechnung<br />

dieser Summe auf kommende<br />

Jahre abgegeben werden. So besteht<br />

für die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

die Möglichkeit, e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>stück <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Jahr komplett als Streuobstwiese<br />

zu beplanzen.<br />

4. Mit der Anplanzung der Bäume auf<br />

dem jeweiligen Gr<strong>und</strong>stück gehen diese<br />

<strong>in</strong> das Eigentum des Gr<strong>und</strong>stückseigentümers<br />

über. Mit der Übernahme<br />

der Bäume verplichtet sich der Gr<strong>und</strong>stückseigentümer,<br />

diese ordnungsgemäß<br />

zu planzen <strong>und</strong> die Plege der<br />

Bäume sicherzustellen. Er verplichtet<br />

sich, jeden Baum gegen Wildverbiss zu<br />

sichern <strong>und</strong> mit e<strong>in</strong>em Pfahl zu planzen.<br />

Ebenso verplichtet er sich, die Abstandsvorschriften<br />

des Nachbarrechts<br />

<strong>und</strong> des Straßengesetzes zu beachten.<br />

5. E<strong>in</strong> Anspruch auf Überlassen der Bäume<br />

besteht nicht. Die Bäume werden<br />

nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />

Mittel abgegeben. Entscheidens<br />

ist das E<strong>in</strong>gangsdatum des Antrages.<br />

Sollte e<strong>in</strong>e Baumsorte nicht mehr<br />

vorrätig se<strong>in</strong>, wird e<strong>in</strong>e noch vorrätige<br />

Sorte vergeben.<br />

Ab sofort können <strong>in</strong>teressierte Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

mit nachfolgendem Abschnitt<br />

Bäume beantragen. Die Abgabe erfolgt<br />

über e<strong>in</strong>en Gutsche<strong>in</strong>. Der Eigenanteil von<br />

5,- Euro je Baum wird von der Geme<strong>in</strong>dekasse<br />

abgebucht.<br />

Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge<br />

bearbeitet werden, auf denen die<br />

Flurstücksnummer <strong>und</strong> das Gewann e<strong>in</strong>getragen<br />

ist <strong>und</strong> die vom Gr<strong>und</strong>stückseigentümer<br />

unterschrieben s<strong>in</strong>d. Die unterschriebenen<br />

Anträge können auch gerne<br />

e<strong>in</strong>gescannt <strong>und</strong> anschließend per e-Mail<br />

an <strong>in</strong>fo@moos.de versandt werden.<br />

Anmeldeschluss (spätester E<strong>in</strong>gang des<br />

Antrages) ist der 04. oktober 2013.<br />

Für Rückfragen dürfen Sie sich sehr gerne<br />

an das Rathaus, 9996-0 wenden.<br />

Der genau Term<strong>in</strong> für die Abholung wird<br />

noch bekannt gegeben.<br />

Folgende Obstsorten s<strong>in</strong>d als Streuobsthochstämme<br />

zu erhalten:<br />

Äpfel: Berlepsch, Berner Rosenapfel, Boskoop<br />

rot oder grün, Cox Orange Renette,<br />

Freitag, den 20. September 2013 3

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