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Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Immobilienrecht

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Stockwerkeigentum<br />

Nutzungs-/Zweckänderungen im Stockwerkeigentum<br />

‣ Erwägungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichts (2)<br />

• Zweckänderung = Veränderung der wirtschaftlichen Bestimmung <strong>des</strong><br />

Stockwerkeigentums in bedeutendem Mass (modification „de façon profonde<br />

et significative„).<br />

• Vorliegend: Vor und nach der Reglementsänderung sind die 3 StWE-<br />

Einheiten für Wohnungen und die Nutzung durch einen <strong>Die</strong>nstleister<br />

bestimmt. <strong>Die</strong> Stockwerkeigentümerin B kann – trotz der Einschränkung der<br />

Nutzung – die StWE-Einheiten immer noch für eine ganze Reihe von<br />

Tätigkeiten nutzen.<br />

• Daher: Kein schwerwiegender Eingriff in das Benutzungsrecht von A<br />

gemäss Reglement und keine Zweckänderung <strong>des</strong> StWE gemäss Gesetz<br />

• Daher: Reglementsänderung ist auch ohne die Zustimmung von A gültig.<br />

Dr. Boris Grell<br />

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