Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Immobilienrecht
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Planungsrecht<br />
Entschädigungspflicht bei Rückzonung?<br />
‣ Schlussfolgerungen und Lernpunkte<br />
• <strong>Die</strong> Gemeinden müssen nicht in jedem Fall mit hohen Entschädigungszahlungen<br />
rechnen, wenn sie (schon damals) klar überdimensionierte<br />
Bauzonen redimensionieren.<br />
• Grundeigentümer in Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen müssen<br />
mit entschädigungslosen Rückzonungen / Nichteinzonungen rechnen.<br />
• Immerhin: Bestan<strong>des</strong>schutz für zuvor in solchen überdimensionierten<br />
Bauzonen errichtete Wohngebäude.<br />
Dr. Boris Grell<br />
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