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Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Immobilienrecht

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Planungsrecht<br />

Entschädigungspflicht bei Rückzonung?<br />

‣ Schlussfolgerungen und Lernpunkte<br />

• <strong>Die</strong> Gemeinden müssen nicht in jedem Fall mit hohen Entschädigungszahlungen<br />

rechnen, wenn sie (schon damals) klar überdimensionierte<br />

Bauzonen redimensionieren.<br />

• Grundeigentümer in Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen müssen<br />

mit entschädigungslosen Rückzonungen / Nichteinzonungen rechnen.<br />

• Immerhin: Bestan<strong>des</strong>schutz für zuvor in solchen überdimensionierten<br />

Bauzonen errichtete Wohngebäude.<br />

Dr. Boris Grell<br />

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