Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Immobilienrecht
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Sachen- und Grundbuchrecht<br />
Neues zur Auslegung von Fuss- & Fahrwegrechten<br />
‣ Erwägungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtes (3)<br />
• BGer: Kein Raum für diese Weiterführung der Stufenfolge (auf Stufe 3:<br />
keine Auslegung nach gutgläubiger Ausübung während langer Zeit).<br />
Kein teilweises Erlöschen der <strong>Die</strong>nstbarkeit im Umfang <strong>des</strong><br />
Nichtgebrauchs.<br />
• Zudem: Individuelle, persönliche Umstände und Motive der ursprünglichen<br />
Vertragsparteien für die Auslegung der <strong>Die</strong>nstbarkeit nicht relevant, soweit<br />
diese für einen unbeteiligten Dritten nicht erkennbar sind.<br />
• Weiter und wichtig: Im <strong>Die</strong>nstbarkeitsvertrag wurden künftige<br />
Entwicklungen nicht explizit ausgeschlossen. Massvolle inhaltliche<br />
Erweiterung der damaligen landwirtschaftlichen zur heutigen Nutzung zu<br />
Wohnzwecken gemäss BGer zulässig.<br />
Dr. Boris Grell<br />
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