Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Immobilienrecht
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Mietrecht<br />
Kündigung Untermiete<br />
‣ Erwägungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtes (2)<br />
• Hauptmietvertrag und Untermietvertrag: 2 separate Mietverträge<br />
Haupt-Vermieter steht in keinem Vertragsverhältnis <strong>zum</strong> Untermieter:<br />
Kein Kündigungsrecht<br />
• Grundsatz: <strong>Die</strong> berechtigte Übertragung eines Vertragsverhältnisses hat<br />
rechtliche Folgen allein für die Beteiligten <strong>des</strong> Hauptvertrages, d. h. keine<br />
Wirkungen auf weitere Vertragsverhältnisse dieser Parteien <strong>des</strong><br />
Hauptvertrages mit Dritten<br />
• Aber speziell bei Untermietverhältnissen: Der Untermietvertrag ist vom<br />
Hauptmietvertrag nicht völlig unabhängig. Wird z.B. der Hauptmiet-Vertrag<br />
gekündigt, endigt auch der Untermietvertrag (nemo plus …)<br />
Dr. Boris Grell<br />
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