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Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Immobilienrecht

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Mietrecht<br />

Kündigung Untermiete<br />

‣ Erwägungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtes (2)<br />

• Hauptmietvertrag und Untermietvertrag: 2 separate Mietverträge<br />

Haupt-Vermieter steht in keinem Vertragsverhältnis <strong>zum</strong> Untermieter:<br />

Kein Kündigungsrecht<br />

• Grundsatz: <strong>Die</strong> berechtigte Übertragung eines Vertragsverhältnisses hat<br />

rechtliche Folgen allein für die Beteiligten <strong>des</strong> Hauptvertrages, d. h. keine<br />

Wirkungen auf weitere Vertragsverhältnisse dieser Parteien <strong>des</strong><br />

Hauptvertrages mit Dritten<br />

• Aber speziell bei Untermietverhältnissen: Der Untermietvertrag ist vom<br />

Hauptmietvertrag nicht völlig unabhängig. Wird z.B. der Hauptmiet-Vertrag<br />

gekündigt, endigt auch der Untermietvertrag (nemo plus …)<br />

Dr. Boris Grell<br />

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