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Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Immobilienrecht

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Planungsrecht<br />

Entschädigungspflicht bei Rückzonung?<br />

‣ Sachverhalt (1C_573/2011 & 1C_581/2011 vom 30. August 2013)<br />

• X ist Eigentümer von 2 Grundstücken A (mit Fachwerkhaus samt<br />

Ökonomiegebäude) und B (unüberbaut).<br />

• Der Zonenplan 1982 sah vor für:<br />

– Grundstück A: Teilfläche in der Wohnzone W2<br />

– Grundstück B: Teilfläche in der Dorfzone<br />

• Im Jahr 2005: Änderung <strong>des</strong> Zonenplans. Neu:<br />

– Grundstück A: Nur noch reduzierte Teilfläche von 550 m2 in Bau- /Wohnzone W2<br />

– Grundstück B: Gesamthafte Zuweisung in die Landschaftsschutzzone<br />

• Erfolglose Beschwerden und Klagen bei kantonalen Instanzen (Enteignungskommission<br />

und Verwaltungsgericht) auf Entschädigung von CHF 4.4 Mio.<br />

Dr. Boris Grell<br />

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