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Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Immobilienrecht

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Bäuerliches Bodenrecht<br />

Bäuerliches Bodenrecht bei Parkanlage?<br />

‣ Erwägungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtes (2)<br />

• Drei Bedingungen (kumulativ) für eine solche Ausnahme:<br />

1. Nicht landwirtschaftliche Nutzung muss „bereits seit Jahren“ andauern<br />

(„durer depuis de longues années“= ?.<br />

Jedenfalls mehr als ein Jahrzehnt; Verweis auf BGer 5A.4/2000<br />

2. Landwirtschaftliche Nutzung darf für die Zukunft nicht (konkret)<br />

absehbar sein („non plus envisageable pour l‘avenir“) aufgrund<br />

objektiver Elemente ausserhalb der blossen landwirtschaftlichen Natur<br />

<strong>des</strong> Bodens;<br />

3. <strong>Die</strong> Bauten auf dem Grundstück müssen legal errichtet worden sein.<br />

• Vorliegend: Alle 3 Voraussetzungen sind erfüllt.<br />

Dr. Boris Grell<br />

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