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Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Immobilienrecht

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Mietrecht<br />

Kündigung Untermiete<br />

‣ Sachverhalt (BGer 4A_37/2013 vom 28. Juni 2013)<br />

• Seit April 2000: Vermietung Gewerberäume in Genf<br />

• Februar 2003: Teilweise Untervermietung<br />

• Juni 2004: Übertragung <strong>des</strong> Untermietvertrags vom Untermieter auf 3 neue<br />

Untermieter (mit Zustimmung <strong>des</strong> Hauptmieters)<br />

• März 2009: Übertragung <strong>des</strong> Haupt-Mietvertrags auf einen neuen<br />

Hauptmieter<br />

– mit der Zustimmung <strong>des</strong> Hauptvermieters,<br />

– jedoch ohne Zustimmung der 3 (neuen) Untermieter<br />

• Januar 2010: Kündigung <strong>des</strong> Untermiet-Vertrags durch den alten und den<br />

neuen Hauptmieter<br />

Dr. Boris Grell<br />

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