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Finanzierung der entstehen<strong>den</strong><br />
Pflegekosten<br />
pflegebedingter Aufwand<br />
Nach dem SGB XI wird der pflegebedingte<br />
Aufwand grundsätzlich im<br />
Rahmen der Förderhöchstbeträge<br />
von <strong>den</strong> Pflegekassen übernommen.<br />
Dies gilt nicht für die Pflegestufe<br />
,,g", für die von <strong>den</strong> Pflegekassen<br />
Leistungen nicht erbracht<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Entgelt für Verpflegung und Unterkunft<br />
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung<br />
(sogenannte Hotelkosten)<br />
und evtl. durch die Leistungen der<br />
Pflegekassen nicht gedeckte pflegebedingte<br />
Aufwendungen müssen<br />
vom Pflegebedürftigen selbst getragen<br />
wer<strong>den</strong>. Wer nicht in der Lage<br />
ist, diese Kosten aus eigener Tasche<br />
zu bestreiten, kann beim zuständigen<br />
Sozialamt einen Antrag<br />
auf Kostenübernahme stellen.<br />
dem Landkreis Emsland. Die Förderung<br />
erfolgt unabhängig vom Einkommen<br />
und Vermögen der betreuten<br />
Pflegebedürftigen.<br />
Eingestreute Kurzzeitpflege<br />
Die Abrechnung der Investitonsfolgekosten<br />
erfolgt analog <strong>den</strong> Regelungen<br />
in der Dauerpflege.<br />
Ambulante Pflege<br />
Auch die Investitionsfolgekosten der<br />
ambulanten Pflegedienste wer<strong>den</strong><br />
nach <strong>den</strong> Bestimmungen des<br />
NPflegeG vom Land getragen; die<br />
Abrechnung erfolgt unmittelbar mit<br />
dem Landkreis Emsland. Die Förderung<br />
erfolgt unabhängig vom Einkommen<br />
und Vermögen der betreuten<br />
Pflegebedürftigen.<br />
Sofern <strong>Sie</strong> <strong>hier</strong>zu noch Fragen haben,<br />
wen<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bitte an Ihre Pflegekasse<br />
(s. Seite 15) oder an die Abteilung<br />
Hilfe zur Pflege des Fachbereiches<br />
Soziales des Landkreis Emsland<br />
(s. Seite 138).<br />
Investitionsfolgekosten<br />
Dauerpflege<br />
Die Investitionsfolgekosten aus betriebsnotwendigen<br />
Investitionen<br />
(Kosten von Baumaßnahmen sowie<br />
Aufwendungen für Miete, Pacht und<br />
Instandhaltung) trägt die Bewohnerin/der<br />
Bewohner selbst. Wer nicht<br />
in der Lage ist, diese Kosten aus eigener<br />
Tasche zu bestreiten, kann<br />
beim zuständigen Sozialamt einen<br />
Antrag auf Kostenübernahme stellen.<br />
Die Kostenübernahme ist nach<br />
dem SGB XII abhängig vom Einkommen<br />
und Vermögen des Heimbewohners.<br />
Die Leistung wird <strong>direkt</strong><br />
an die Einrichtung ausgezahlt.<br />
Tages- und solitäre Kurzzeitpflege<br />
Die Investitionsfolgekosten wer<strong>den</strong><br />
nach <strong>den</strong> Bestimmungen des<br />
NPflegeG vom Land getragen; die<br />
Abrechnung erfolgt unmittelbar mit<br />
134 13<br />
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