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Finanzierung der entstehen<strong>den</strong><br />

Pflegekosten<br />

pflegebedingter Aufwand<br />

Nach dem SGB XI wird der pflegebedingte<br />

Aufwand grundsätzlich im<br />

Rahmen der Förderhöchstbeträge<br />

von <strong>den</strong> Pflegekassen übernommen.<br />

Dies gilt nicht für die Pflegestufe<br />

,,g", für die von <strong>den</strong> Pflegekassen<br />

Leistungen nicht erbracht<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Entgelt für Verpflegung und Unterkunft<br />

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung<br />

(sogenannte Hotelkosten)<br />

und evtl. durch die Leistungen der<br />

Pflegekassen nicht gedeckte pflegebedingte<br />

Aufwendungen müssen<br />

vom Pflegebedürftigen selbst getragen<br />

wer<strong>den</strong>. Wer nicht in der Lage<br />

ist, diese Kosten aus eigener Tasche<br />

zu bestreiten, kann beim zuständigen<br />

Sozialamt einen Antrag<br />

auf Kostenübernahme stellen.<br />

dem Landkreis Emsland. Die Förderung<br />

erfolgt unabhängig vom Einkommen<br />

und Vermögen der betreuten<br />

Pflegebedürftigen.<br />

Eingestreute Kurzzeitpflege<br />

Die Abrechnung der Investitonsfolgekosten<br />

erfolgt analog <strong>den</strong> Regelungen<br />

in der Dauerpflege.<br />

Ambulante Pflege<br />

Auch die Investitionsfolgekosten der<br />

ambulanten Pflegedienste wer<strong>den</strong><br />

nach <strong>den</strong> Bestimmungen des<br />

NPflegeG vom Land getragen; die<br />

Abrechnung erfolgt unmittelbar mit<br />

dem Landkreis Emsland. Die Förderung<br />

erfolgt unabhängig vom Einkommen<br />

und Vermögen der betreuten<br />

Pflegebedürftigen.<br />

Sofern <strong>Sie</strong> <strong>hier</strong>zu noch Fragen haben,<br />

wen<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bitte an Ihre Pflegekasse<br />

(s. Seite 15) oder an die Abteilung<br />

Hilfe zur Pflege des Fachbereiches<br />

Soziales des Landkreis Emsland<br />

(s. Seite 138).<br />

Investitionsfolgekosten<br />

Dauerpflege<br />

Die Investitionsfolgekosten aus betriebsnotwendigen<br />

Investitionen<br />

(Kosten von Baumaßnahmen sowie<br />

Aufwendungen für Miete, Pacht und<br />

Instandhaltung) trägt die Bewohnerin/der<br />

Bewohner selbst. Wer nicht<br />

in der Lage ist, diese Kosten aus eigener<br />

Tasche zu bestreiten, kann<br />

beim zuständigen Sozialamt einen<br />

Antrag auf Kostenübernahme stellen.<br />

Die Kostenübernahme ist nach<br />

dem SGB XII abhängig vom Einkommen<br />

und Vermögen des Heimbewohners.<br />

Die Leistung wird <strong>direkt</strong><br />

an die Einrichtung ausgezahlt.<br />

Tages- und solitäre Kurzzeitpflege<br />

Die Investitionsfolgekosten wer<strong>den</strong><br />

nach <strong>den</strong> Bestimmungen des<br />

NPflegeG vom Land getragen; die<br />

Abrechnung erfolgt unmittelbar mit<br />

134 13<br />

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