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Niedrigschwellige Betreuungsangebote gemäß § 45 b Elftes Buch Sozialgesetzbuch<br />
(SGB XI) – Soziale Pflegever<strong>sich</strong>erung<br />
Pflegebedürftige, die einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beauf<strong>sich</strong>tigung und<br />
Betreuung auslösen, können neben <strong>den</strong> „normalen“ Leistungen der ambulanten und<br />
teilstationären Pflege zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen und<br />
erhalten zu deren Finanzierung einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von<br />
100 Euro bis zu 200 Euro monatlich.<br />
Erstattet wer<strong>den</strong> Aufwendungen für folgende Leistungen:<br />
1. Tages- oder Nachtpflege<br />
2. Kurzzeitpflege<br />
3. Pflegedienste, sofern es <strong>sich</strong> um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung<br />
und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen<br />
Versorgung handelt<br />
4. Niedrigschwellige Betreuungsangebote, die nach Landesrecht anerkannt sind und<br />
nach § 45c SGB XI gefördert oder förderungsfähig sind<br />
Die Pflegebedürftigen erhalten die zusätzlichen finanziellen Mittel auf Antrag von der<br />
zuständigen Pflegekasse oder dem zuständigen privaten Ver<strong>sich</strong>erungsunternehmen.<br />
Im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von der Beihilfefestsetzungsstelle gegen<br />
Vorlage entsprechender Belege über entstan<strong>den</strong>e Eigenbelastungen im Zusammenhang<br />
mit der Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen. Wird der Betrag<br />
von 1.200 bzw. 2.400 Euro in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht<br />
verbrauchte Betrag in das Folgejahr übertragen wer<strong>den</strong>.<br />
Pflegebedürftige, die erst im Laufe eines Kalenderjahres die Leistungsvoraussetzungen<br />
erfüllen, erhalten <strong>den</strong> Betrag von 1.200 bzw. 2.400 Euro anteilig.<br />
Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI können auch beansprucht<br />
wer<strong>den</strong>, wenn eine stun<strong>den</strong>weise Verhinderung vorliegt und entsprechende Ersatzpflege<br />
in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch für Leistungen im Rahmen niedrigschwelliger<br />
Betreuungsangebote.<br />
Eine aktuelle Liste der niedrigschwelligen Betreuungsangebote in Niedersachsen<br />
und weitere Informationen fin<strong>den</strong> <strong>Sie</strong> unter www.niedrigschwelligebetreuungsangebote-nds.de<br />
Anbieter zusätzlicher Betreuungsleistungen<br />
gem. § 45 b Abs. 1 Nr. 3 SGB XI (Anleitung und Betreuung)<br />
Anbieter<br />
Dörpen<br />
Pflegedienst St. Barbara<br />
Anschrift s. Seite: 26<br />
Emsbüren<br />
Caritas Sozi<strong>als</strong>tation Emsbüren-Salzbergen<br />
Anschrift s. Seite 26<br />
Kosten<br />
12,50 € - 15,00 €/Stunde + 3,42 €<br />
Wegepauschale<br />
individuell<br />
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