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Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />
Denn ein vom Vormundschaftsgericht eingesetzter Betreuer ist nach dem Willen des<br />
Gesetzgebers (§ 1896 BGB) dann nicht erforderlich, wenn und soweit ein Bevollmächtigter<br />
die Angelegenheiten regeln kann. Damit wird das Recht auf Selbstbestimmung<br />
gestärkt: Mit einer Vorsorgevollmacht kann man „in gesun<strong>den</strong> Tagen" die<br />
Vertrauensperson selbst auswählen, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder<br />
Einwilligungsunfähigkeit entscheidet.<br />
Das Schicksal kalkulierbar machen...<br />
<strong>Sie</strong> wollen mehr wissen?<br />
Wir informieren <strong>Sie</strong> in allen Fragen rund um die Betreuung und die Vorsorgevollmacht.<br />
Landkreis Emsland<br />
Betreuungsstelle, Große Straße 32, 26871 Aschendorf<br />
Betreuungsstelle, Am Wall-Süd 21, 49808 Lingen (Ems)<br />
Betreuungsstelle, Or<strong>den</strong>iederung 1, 49716 Meppen<br />
E-Mail: betreuungsstelle@emsland.de<br />
Tel. 04962 501-3166<br />
Tel. 0591 84-3357<br />
Tel. 05931 44-1408<br />
Tel. 05931 44-2408<br />
Wohnberatung<br />
Wohnberaterinnen und Wohnberater unterstützen Ältere und Menschen mit Behinderungen<br />
aber auch junge Bauwillige bei <strong>den</strong> Planungen und der Gestaltung ihrer<br />
Wohnsituation.<br />
<strong>Sie</strong> beraten zur Anpassung der Wohnung an <strong>sich</strong> verändernde Fähigkeiten und Bedürfnisse<br />
(z. B. Barrierefreiheit, technische Hilfen) und begleiten die Umsetzung der<br />
Maßnahmen. <strong>Sie</strong> informieren über Wohnformen sowie über Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.<br />
Damit trägt Wohnberatung dazu bei, Älteren oder Menschen mit Behinderungen ein<br />
selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.<br />
Vermittelt wer<strong>den</strong> die ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und -berater durch ihre<br />
Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. durch <strong>den</strong> Ehrenamtsservice Emsland (s. Seite<br />
137).<br />
Sozialpsychiatrischer Dienst (SpD)<br />
Psychisch erkrankte Menschen benötigen in einer Krisensituation fachliche Begleitung<br />
und Hilfe. Der SpD unterstützt und betreut diese Personen. Es ist unser Ziel,<br />
betroffene Menschen zu befähigen, ihren Lebensweg selbstständig und eigenverantwortlich<br />
zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten wir auch mit niedergelassenen<br />
Ärzten, Psychologen und anderen Diensten und Einrichtungen zusammen.<br />
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