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dewannenlifte), die geeignet sind, die<br />
Pflege zu erleichtern, Beschwer<strong>den</strong> zu<br />
lindern oder eine selbstständige Lebensführung<br />
zu ermöglichen. Die entsprechende<br />
Versorgung muss vom<br />
Medizinischen Dienst <strong>als</strong> notwendig<br />
anerkannt wer<strong>den</strong>.<br />
Wohnungsanpassung<br />
Für Maßnahmen zur Verbesserung<br />
des Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen<br />
mit einer Pflegestufe, kann die<br />
Pflegekasse auf Antrag Zuschüsse<br />
zahlen, wenn so die häusliche Pflege<br />
überhaupt erst ermöglicht, erheblich<br />
erleichtert oder Pflegebedürftige<br />
dadurch in der selbstständigen Lebensführung<br />
unterstützt wer<strong>den</strong> können.<br />
Die Höhe der Zuschüsse darf 2.557 €<br />
pro Maßnahme nicht übersteigen.<br />
Pflegezeit<br />
Bei akut auftreten<strong>den</strong> Pflegesituationen<br />
haben Beschäftigte das Recht, bis<br />
zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben,<br />
um für einen nahen Angehörigen<br />
eine bedarfsgerechte Pflege zu<br />
organisieren oder die sofortige pflegerische<br />
Versorgung des betroffenen<br />
Angehörigen <strong>sich</strong>erzustellen (kurzzeitige<br />
Arbeitsverhinderung).<br />
Zu einer längeren Pflege naher Angehöriger<br />
in häuslicher Umgebung können<br />
Berufstätige bis zu sechs Monate<br />
Pflegezeit in Anspruch nehmen. Hierbei<br />
können Beschäftigte zwischen der<br />
vollständigen und teilweisen Freistellung<br />
von der Arbeit wählen. Der Anspruch<br />
auf Pflegezeit besteht nicht gegenüber<br />
Arbeitgebern mit regelmäßig<br />
15 oder weniger Beschäftigten. Zur<br />
sozialver<strong>sich</strong>erungsrechtlichen Ab<strong>sich</strong>erung<br />
während der Pflegezeit informieren<br />
<strong>Sie</strong> <strong>sich</strong> bei Ihrer Krankenver<strong>sich</strong>erung.<br />
Familienpflegezeit<br />
Um die Vereinbarkeit von Pflege und<br />
Beruf weiter zu stärken, wurde das<br />
Familienpflegezeitgesetz eingeführt.<br />
Danach besteht die Möglichkeit, zur<br />
Pflege eines nahen Angehörigen die<br />
Wochenarbeitszeit für einen Zeitraum<br />
von maximal 24 Monaten auf bis zu 15<br />
Stun<strong>den</strong> zu reduzieren. In dieser sog.<br />
Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz<br />
und das Gehalt wird um<br />
die Hälfte des reduzierten Arbeitsentgelts<br />
aufgestockt. Nach dem Ende der<br />
Familienpflegezeit wird in der Nachpflegezeit<br />
solange das reduzierte Gehalt<br />
weiter gezahlt, bis der Gehaltsvorschuss<br />
ausgeglichen ist.<br />
Für die Gehaltsaufstockung in der Familienpflegezeit<br />
kann der Arbeitgeber<br />
ein zinsloses Bundesdarlehen erhalten.<br />
Das Ausfallrisiko, das durch Tod<br />
oder Erwerbsunfähigkeit der Pflegeperson<br />
entstehen kann, ist durch eine<br />
vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche<br />
Aufgaben zertifizierte<br />
Familienpflegezeitver<strong>sich</strong>erung abzudecken.<br />
Auf die Familienpflegezeit besteht kein<br />
Rechtsanspruch, sondern es handelt<br />
<strong>sich</strong> um eine freiwillige Leistung des<br />
Arbeitgebers, der dadurch seinen Beitrag<br />
zur besseren Vereinbarkeit von<br />
Familie und Beruf leisten kann.<br />
Ab<strong>sich</strong>erung von Pflegepersonen<br />
Mit der Pflegever<strong>sich</strong>erung erwerben<br />
die Pflegepersonen gem. § 3 Satz 1<br />
Nr. 1a SGB VI unter bestimmten Voraussetzungen<br />
einen eigenen Rentenanspruch.<br />
Dadurch soll die Bereitschaft<br />
zur Pflege im häuslichen Bereich<br />
gefördert und der hohe Einsatz<br />
anerkannt wer<strong>den</strong>. Neben der Alters<strong>sich</strong>erung<br />
sind Pflegepersonen während<br />
der pflegerischen Tätigkeit dann beitragsfrei<br />
in <strong>den</strong> Schutz der gesetzlichen<br />
Unfallver<strong>sich</strong>erung einbezogen.<br />
Teilstationäre/stationäre Einrichtungen<br />
Die soziale Pflegever<strong>sich</strong>erung räumt<br />
der ambulanten häuslichen Pflege<br />
grundsätzlich Vorrang vor der teilstationären<br />
Pflege und einer Unterbringung<br />
im Pflegeheim ein. Dies kommt auch<br />
<strong>den</strong> Wünschen der Betroffenen entge-<br />
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