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35. Jahrgang Donnerstag, den 28. März 2013 ... - Bischofsgrün

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März <strong>2013</strong><br />

Mitteilungs- und Informationsblatt Bischofsgrün<br />

Ausg. 03<br />

Forstbetrieb Fichtelberg<br />

Bekanntmachung<br />

B303–Sperrung für Holzernte<br />

BISCHOFSGRÜN. „Nichts geht mehr“ heißt es am<br />

Wochenende 13. auf 14. April auf der Bundesstraße<br />

zwischen Bischofsgrün-Glasermühle und Röhrenhof.<br />

Dieser Streckenabschnitt der Hauptverkehrsader<br />

durch das Fichtelgebirge wird am Samstag<br />

<strong>den</strong> 13.04. und Sonntag <strong>den</strong> 14.04. wegen<br />

Baumfällarbeiten gesperrt. Eine großräumige Umleitung<br />

ist ausgeschildert.<br />

Links und rechts der Straße müssen aus Grün<strong>den</strong> der<br />

Verkehrssicherheit Bäume gefällt wer<strong>den</strong>, bei <strong>den</strong>en die<br />

Gefahr besteht, dass sie bei Sturm auf die Straße fallen<br />

und dort das Leben der Autofahrer gefähr<strong>den</strong>. „Wir gehen<br />

dabei behutsam und mit Augenmaß vor, um einerseits<br />

die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten, andererseits<br />

aber auch das Landschaftsbild zu erhalten“,<br />

erklärt Hubertus Schmidt, Leiter des Forstreviers Röhrenhof<br />

und damit zuständig für <strong>den</strong> Wald der Bayerischen<br />

Staatsforsten entlang der Bundesstraße B303.<br />

„Insbesondere Bäume mit erkennbaren Schä<strong>den</strong> müssen<br />

aber unbedingt entfernt wer<strong>den</strong>. Dafür bitten wir um<br />

Verständnis“, sagt er.<br />

Der Verkehr Richtung Marktredwitz wird ab Röhrenhof<br />

über Goldkronach – Wei<strong>den</strong>berg – Warmensteinach –<br />

Fichtelberg umgeleitet. In der Gegenrichtung hinunter<br />

nach Bad Berneck und zur A9 wird die Umfahrung ab<br />

der Glasermühle über Gefrees zur A9 oder nach Bad<br />

Berneck ausgeschildert. Ortskundige wer<strong>den</strong> gebeten,<br />

<strong>den</strong> Bereich möglichst weiträumig zu umfahren.<br />

Impressum<br />

Mitteilungs- und Informationsblatt<br />

Bischofsgrün<br />

Das Mitteilungs- und Informationsblatt Bischofsgrün erscheint<br />

monatlich.<br />

Verantwortlich für <strong>den</strong> Inhalt: Der Erste Bürgermeister der<br />

Gemeinde Bischofsgrün, Stephan Unglaub, Hauptstraße 27,<br />

95493 Bischofsgrün<br />

Technische Gesamtherstellung u. Herausgeber:<br />

mediapublik Wolfrum & Knoll GbR, Bahnhofstr. 104,<br />

95460 Bad Berneck, Telefon: (0 92 73) 96 69 604, Fax: (0 92<br />

73) 96 59 60<br />

Druck: Witwe Marie Link Druck GmbH, Industriestr. 19, 96317<br />

Kronach, www.wml-druck.de<br />

Jährlicher Bezugspreis: € 9,60 (inkl. MwSt.) - nur im<br />

Abonnement nur innerhalb des Verbreitungsgebietes über die<br />

Gemeinde. Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch die Gemeinde<br />

zum Preis von € 0,80 zzgl. Versandkostenanteil.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte<br />

Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages<br />

für ein Einzelexemplar gefordert wer<strong>den</strong>. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf<br />

Scha<strong>den</strong>ersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Berichte geben die Meinung des<br />

Verfassers wieder und nicht unbedingt die Meinung der Redaktion. Die Redaktion behält<br />

sich vor, Anzeigenaufträge, Leserbriefe und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der<br />

Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten<br />

Grundsätzen der Redaktion abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche<br />

Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Redaktion nach deren<br />

Ermessen unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für die Redaktion erst nach Vorlage<br />

eines Musters der Beilage und deren Billigung bin<strong>den</strong>d. Beilagen, die durch Format oder<br />

Aufmachung beim Leser <strong>den</strong> Eindruck eines Bestandteils des Mitteilungsblattes erwecken<br />

oder Fremdanzeigen enthalten, wer<strong>den</strong> nicht angenommen. Die Ablehnung eines<br />

Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

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