Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die überhöhte und vorzeitige<br />
Beschaffung beanstan<strong>de</strong>t.<br />
37. Das Bun<strong>de</strong>samt hat im August 1966 erwi<strong>de</strong>rt,<br />
es seien weniger Geräte als erwartet angefor<strong>de</strong>rt<br />
wor<strong>de</strong>n. Es könne aber damit gerechnet wer<strong>de</strong>n, daß<br />
die Anlagen in absehbarer Zeit bis auf einen kleinen,<br />
unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Restbestand eingebaut sein wür<strong>de</strong>n.<br />
Die Geräte wür<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Bunker ordnungsmäßig<br />
gelagert. Die Batterien seien vor wenigen<br />
Monaten geprüft wor<strong>de</strong>n; dabei hätten sich keine<br />
Lagerschä<strong>de</strong>n gezeigt.<br />
Im März 1967 hat das Bun<strong>de</strong>samt ergänzend ausgeführt,<br />
<strong>de</strong>r Bedarf von 450 Anlagen sei nach <strong>de</strong>n<br />
Unterlagen über <strong>de</strong>n damaligen Ausbauzustand <strong>de</strong>s<br />
Fernsprechnetzes <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>spost in<br />
mündlichen Verhandlungen ermittelt wor<strong>de</strong>n. Das<br />
Fernmel<strong>de</strong>technische Zentralamt habe im September<br />
1962 empfohlen zu prüfen, ob in abgelegenen Gemein<strong>de</strong>n,<br />
in <strong>de</strong>nen die Sirenen nicht über Teilnehmerleitungen<br />
angeschlossen wer<strong>de</strong>n könnten, aus<br />
Kostenersparnisgrün<strong>de</strong>n Sirenensteueranlagen eingebaut<br />
wer<strong>de</strong>n sollten. Der zweckmäßige Standort<br />
solle in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n planen<strong>de</strong>n<br />
Firmen und <strong>de</strong>n zuständigen Stellen in <strong>de</strong>n Landkreisen<br />
o<strong>de</strong>r Regierungsbezirken erkun<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Zur Verwendung <strong>de</strong>r lagern<strong>de</strong>n Geräte hat das Bun<strong>de</strong>samt<br />
mitgeteilt, in 60 Landkreisen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Bayern, Nie<strong>de</strong>rsachsen und Rheinland-Pfalz wür<strong>de</strong>n<br />
weitere Steueranlagen eingebaut. Es bleibe daher<br />
abzuwarten, ob danach sowie nach <strong>de</strong>m Endausbau<br />
in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn überhaupt noch ein Rest an<br />
Steueranlagen verbleibe.<br />
Später erklärte das Bun<strong>de</strong>samt, es wolle sich bei<br />
mehreren Sirenenbaufirmen darum bemühen, daß<br />
diese die Steueranlagen, die auch zur Alarmierung<br />
<strong>de</strong>r Feuerwehren Verwendung fin<strong>de</strong>n könnten, für<br />
diesen Zweck abnähmen. Für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s Luftschutz-Warn-<br />
und Alarmdienstes, <strong>de</strong>r nach einem<br />
Erlaß <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers aus <strong>de</strong>m Jahre 1958 beschleunigt<br />
durchzuführen gewesen sei, hätten damals<br />
Haushaltsmittel in ausreichen<strong>de</strong>m Maße zur<br />
Verfügung gestan<strong>de</strong>n. Die Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Mittel<br />
für die zivile Verteidigung und die dadurch notwendig<br />
gewor<strong>de</strong>ne Streckung <strong>de</strong>s Sirenenprogramms<br />
vom Rechnungsjahr 1965 an habe im Jahre 1961<br />
nicht vorausgesehen wer<strong>de</strong>n können. Bei <strong>de</strong>r Beurteilung<br />
<strong>de</strong>r Beschaffungsmaßnahme sei auch die<br />
seinerzeitige internationale Lage zu berücksichtigen.<br />
Unter Würdigung dieser Umstän<strong>de</strong> sei damals die<br />
Bestellung nach Umfang und Zeit gerechtfertigt und<br />
vertretbar gewesen. Auch das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
für das Post- und Fernmel<strong>de</strong>wesen habe im Jahre<br />
1962 <strong>de</strong>n erhöhten Einsatz von Steueranlagen für<br />
wünschenswert gehalten. Bei Beibehaltung <strong>de</strong>s<br />
Finanzvolumens für <strong>de</strong>n Sirenenausbau habe damals<br />
damit gerechnet wer<strong>de</strong>n müssen, daß <strong>de</strong>r Lagerbestand<br />
in angemessener Zeit verbraucht sein wer<strong>de</strong>.<br />
Haushaltsmittel seien also nicht zu Unrecht in Anspruch<br />
genommen wor<strong>de</strong>n; ein eine Ersatzpflicht begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bund sei nicht entstan<strong>de</strong>n.<br />
Die heute noch gelagerten Steueranlagen seien<br />
nicht veraltet; sie wür<strong>de</strong>n nach Aufbaufortschritt abberufen.<br />
So seien erst am <strong>5.</strong> April 1968 wie<strong>de</strong>r<br />
3 Steuerzentralen ausgeliefert wor<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>s-<br />
amt sei bemüht, die Bestän<strong>de</strong> so schnell wie möglich<br />
abzubauen.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich <strong>de</strong>n Standpunkt <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>samtes — im wesentlichen unter Hinweis auf<br />
die politische Lage und <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten raschen Aufbau<br />
<strong>de</strong>s Warn- und Alarmdienstes — zu eigen gemacht.<br />
Die Beschaffung <strong>de</strong>r Steueranlagen sei notwendig<br />
gewesen, damit alle Gebietsteile und Anlagen,<br />
<strong>de</strong>ren fernmel<strong>de</strong>mäßige Versorgung noch<br />
nicht ausreichend gesichert war, frühzeitig in das<br />
Alarmnetz einbezogen wer<strong>de</strong>n konnten. Unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r damaligen Situation, die ein<br />
schnelles Han<strong>de</strong>ln erfor<strong>de</strong>rt habe, hätten auch Schätzungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes genügt, so daß die Rüge<br />
<strong>de</strong>r Planlosigkeit in einem mil<strong>de</strong>ren Licht erscheine.<br />
Schließlich hat das Bun<strong>de</strong>sministerium auf nachträglich<br />
abgegebene Erklärungen <strong>de</strong>s für die Beschaffung<br />
verantwortlichen, inzwischen aus <strong>de</strong>m Dienst<br />
ausgeschie<strong>de</strong>nen Abteilungsleiters und <strong>de</strong>s damals<br />
zuständigen Referenten über die durchgeführten Bedarfsermittlungen<br />
hingewiesen.<br />
38. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Ausführungen<br />
nicht als Rechtfertigung <strong>de</strong>r überhöhten und vorzeitigen<br />
Beschaffung anerkennen können. Es wi<strong>de</strong>rspricht<br />
allgemeiner Verwaltungsübung, so umfangreiche<br />
Beschaffungen auf Grund mündlicher Rückfragen<br />
zu veranlassen, ohne zuvor eine genaue<br />
Planung festgelegt zu haben, wie dies auch von <strong>de</strong>m<br />
Fernmel<strong>de</strong>technischen Zentralamt empfohlen wor<strong>de</strong>n<br />
war. Der Einwand <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes, die Kürzung<br />
<strong>de</strong>r Haushaltsmittel für das Sirenenbauprogramm<br />
vom Rechnungsjahr 1965 an sei nicht vorauszusehen<br />
gewesen, überzeugt nicht, da bis dahin die Steueranlagen<br />
hätten eingesetzt sein können, die nach<br />
einer vorausschauen<strong>de</strong>n und sorgfältigen Planung<br />
als tatsächlich erfor<strong>de</strong>rlich ermittelt waren. Der Hinweis<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers auf <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r Beschaffungsmaßnahme<br />
überzeugt ebenfalls nicht,<br />
weil heute noch Steueranlagen auf Lager gehalten<br />
wer<strong>de</strong>n, die nicht immer eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
können, und ihr Einsatz in absehbarer Zeit fraglich<br />
erscheint, da die Län<strong>de</strong>r — wie das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
ausführt — <strong>de</strong>n Einbau von Sirenen mit<br />
direktem Anschluß <strong>de</strong>r schwierigen Versorgung über<br />
Steueranlagen vorgezogen haben. Die nachträglich<br />
abgegebenen Erklärungen <strong>de</strong>r seinerzeit beteiligten<br />
Beamten können <strong>de</strong>n Vorwurf einer überhöhten und<br />
vorzeitigen Beschaffung nicht entkräften, zumal da<br />
schriftliche Aufzeichnungen über die tatsächlichen<br />
Vorgänge nicht mehr vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof sieht in <strong>de</strong>r ungenügen<strong>de</strong>n<br />
Bedarfsermittlung die Ursache für die verfrühte und<br />
überhöhte Beschaffung und <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen großen<br />
Lagerbestand. Die vorzeitige Inanspruchnahme <strong>de</strong>r<br />
Haushaltsmittel sowie die auch noch im Rechnungsjahr<br />
1966 und später entstan<strong>de</strong>nen laufen<strong>de</strong>n Kosten<br />
für die Lagerhaltung hätten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können,<br />
wenn sich die Beschaffung im Rahmen <strong>de</strong>s tatsächlichen<br />
Bedarfs gehalten hätte. Darüber hinaus<br />
wird durch die umfangreiche Lagerhaltung Lagerraum<br />
blockiert, <strong>de</strong>r für an<strong>de</strong>re Zwecke benötigt<br />
wird.<br />
Es liegen Verstöße gegen § 26 Abs. 1 RHO vor.