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Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

5<strong>5.</strong> Die in <strong>de</strong>r Vermögensrechnung 1966 für <strong>de</strong>n<br />

Beginn <strong>de</strong>s Rechnungsjahres nachgewiesenen Bestän<strong>de</strong><br />

sind bei allen Vermögensgruppen aus <strong>de</strong>r<br />

Vermögensrechnung 1965 richtig übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />

56. Die in <strong>de</strong>r Vermögensrechnung erfaßten Zugänge<br />

und Abgänge <strong>de</strong>s Vermögens entsprechen<br />

nicht in allen Teilen <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Geldrechnung als<br />

vermögenswirksam bezeichneten Zahlungen.<br />

in<br />

in<br />

1000 DM 1000 DM<br />

In <strong>de</strong>r Vermögensrechnung<br />

(Vermögenshauptrechnung)<br />

sind durch haushaltsmäßige<br />

Zahlungen veranlaßte Vermögenszugänge<br />

von 9 962 909<br />

und Vermögensabgänge von 2 077 988<br />

nachgewiesen.<br />

Dagegen haben nach <strong>de</strong>r<br />

Geldrechnung (Hauptrechnung)<br />

die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

vermögenswirksamen Haushaltsausgaben<br />

9 466 593<br />

und die entsprechen<strong>de</strong>n vermögenswirksamen<br />

Haushaltseinnahmen<br />

1 581 672<br />

betragen.<br />

Nach <strong>de</strong>r Vermögensrechnung<br />

mehr 496 316 496 316<br />

Die Abweichungen beruhen darauf, daß Absetzungen<br />

von <strong>de</strong>n Einnahmen und Ausgaben in <strong>de</strong>r Geldrechnung<br />

und in <strong>de</strong>r Vermögensrechnung verschie<strong>de</strong>n<br />

behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n (vgl. Nr. 30 <strong>de</strong>r Bemerkungen<br />

1965). Auf <strong>de</strong>n Endbestand <strong>de</strong>s Vermögens haben<br />

die Abweichungen keinen Einfluß.<br />

57. Die vermögenswirksamen Haushaltsausgaben<br />

haben bei 72 502 Millionen DM Gesamtausgaben<br />

11 361 Millionen DM betragen. Damit die Auswirkung<br />

<strong>de</strong>r Haushaltswirtschaft im Rechnungsjahr 1966<br />

auf das Vermögen zutreffend erkannt wer<strong>de</strong>n kann,<br />

sind von <strong>de</strong>n Gesamtausgaben als lediglich durchlaufen<strong>de</strong>r<br />

Posten 1532 Millionen DM (Abführung <strong>de</strong>r<br />

Ausgleichsabgaben an <strong>de</strong>n Lastenausgleichsfonds)<br />

abzusetzen. Von <strong>de</strong>n dann verbleiben<strong>de</strong>n 70 970 Millionen<br />

DM waren 16 v. H. vermögenswirksam. Im<br />

Rechnungsjahr 1965 waren es 15,9 v. H. und im<br />

Rechnungsjahr 1964 17,8 v. H.<br />

Frankfurt am Main, <strong>de</strong>n 18. Dezember 1968<br />

Von <strong>de</strong>n vermögenswirksamen Ausgaben im Rechnungsjahr<br />

1966 haben 9467 Millionen DM zur Mehrung<br />

<strong>de</strong>s Vermögens beigetragen gegenüber 8670<br />

Millionen DM im Rechnungsjahr 1965 und 7332 Millionen<br />

DM im Rechnungsjahr 1964. Zur Tilgung <strong>de</strong>r<br />

Schul<strong>de</strong>n sind 1894 Millionen DM verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n;<br />

im Rechnungsjahr 1965 waren es 2071 Millionen<br />

DM und im Rechnungsjahr 1964 3883 Millionen<br />

DM.<br />

58. Der Anteil <strong>de</strong>r vermögenswirksamen Haushaltseinnahmen<br />

an <strong>de</strong>n Gesamteinnahmen entspricht<br />

nahezu <strong>de</strong>m <strong>de</strong>s Vorjahres. Von <strong>de</strong>n Gesamteinnahmen<br />

<strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 (71 476 Millionen<br />

DM abzüglich 1532 Millionen DM — vgl. unter<br />

Nr. 57 — = 69 944 Millionen DM) sind 3909 Millionen<br />

DM vermögenswirksam gewesen, das sind<br />

5,6 v. H. Demgegenüber wirkten sich im Rechnungsjahr<br />

1965 5,7 v. H. ui d im Rechnungsjahr 1964<br />

8 v. H. auf das Vermögen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s aus.<br />

Die Einnahmen aus Anleihen, Schatzanweisungen<br />

und Darlehen haben 1529 Millionen DM (davon 1066<br />

Millionen DM Kreditaufnahme zur Finanzierung<br />

einer Son<strong>de</strong>rzahlung an die USA auf Grund <strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>utschamerikanischen Devisenausgleichsabkommens)<br />

betragen; im Rechnungsjahr 1965 waren es<br />

1345 Millionen DM und im Rechnungsjahr 1964<br />

1651 Millionen DM.<br />

Die übrigen vermögenswirksamen Einnahmen sind<br />

wie<strong>de</strong>rum im wesentlichen durch die Tilgung von<br />

For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sowie durch <strong>de</strong>n Verkauf<br />

von Vermögenswerten entstan<strong>de</strong>n. Diesen Einnahmen<br />

stehen Vermögensabgänge in entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Höhe gegenüber.<br />

59. In <strong>de</strong>r Vermögensrechnung sind Zugänge und<br />

Abgänge ohne haushaltsmäßige Zahlung in Höhe<br />

von jeweils 651 507 DM irrtümlich nicht erfaßt wor<strong>de</strong>n,<br />

die die Bun<strong>de</strong>shauptkasse im Bereich <strong>de</strong>s Einzelplans<br />

15 bei <strong>de</strong>r Vermögensgruppe 4313/09 (Darlehen<br />

an sonstige Empfänger) zum Ausgleich von<br />

Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Vermögens in früheren Jahren<br />

nachträglich gebucht hat. Da <strong>de</strong>r Vermögensbestand<br />

durch die bei<strong>de</strong>n Buchungen im Ergebnis nicht beeinflußt<br />

wird, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof von Weiterem<br />

abgesehen.<br />

Bericht über die Prüfung<br />

von Unternehmen<br />

mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />

60. Mit <strong>de</strong>n Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

zu <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnungen ist ein Bericht<br />

darüber zu verbin<strong>de</strong>n, welche wesentlichen Anstän<strong>de</strong><br />

sich aus <strong>de</strong>r Prüfung von Unternehmen mit<br />

eigener Rechtspersönlichkeit ergeben haben (§ 107<br />

Abs. 2 RHO). Der mit <strong>de</strong>n Bemerkungen zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

für das Rechnungsjahr 1965 verbun<strong>de</strong>ne<br />

Bericht vom 20. Dezember 1967 (<strong>Drucksache</strong><br />

V/2695 S. 23 ff.) enthält bereits die bis En<strong>de</strong> September<br />

1967 festgestellten wesentlichen Mängel.<br />

Über das Ergebnis <strong>de</strong>r seit<strong>de</strong>m vorgenommenen Prüfungen<br />

wird <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof später berichten.<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

Hopf<br />

(außer Nr. 11, 19 bis 30<br />

und 45 bis 48)<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

Dr. Bretschnei<strong>de</strong>r<br />

(für Nr. 11, 19 bis 30<br />

und 45 bis 48)

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