Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Dabei sind die Bezüge im einfachen und mittleren<br />
Dienst im Verhältnis stärker angehoben wor<strong>de</strong>n als<br />
im gehobenen und höheren Dienst. Innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Laufbahnen <strong>de</strong>s mittleren, <strong>de</strong>s gehobenen und <strong>de</strong>s<br />
höheren Dienstes wie<strong>de</strong>rum sind die Bezüge in <strong>de</strong>n<br />
Eingangsämtern und diesen vergleichbaren Vergütungsgruppen<br />
erheblich stärker als in <strong>de</strong>n Spitzenämtern<br />
und vergleichbaren Vergütunsgruppen erhöht<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Zusammenfassung<br />
32. Die Planstellen für Beamte und Stellen für Angestellte<br />
und Arbeiter <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung sind<br />
von 1960 bis 1968 um 10,7 v. H. vermehrt wor<strong>de</strong>n.<br />
Die veranschlagten Personalausgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
haben sich in <strong>de</strong>mselben Zeitabschnitt<br />
von rund<br />
auf rund<br />
872,8 Millionen DM<br />
1 558,7 Millionen DM<br />
mithin<br />
um rund 685,9 Millionen DM = 78,6 v. H.<br />
erhöht.<br />
Von diesem Mehrbetrag entfallen auf<br />
Personalver<br />
mehrungen<br />
rund 154,0 Millionen DM = 17,7 v. H.<br />
Erhöhungen<br />
<strong>de</strong>r Bezüge<br />
rund 531,9 Millionen DM = 60,9 v. H.<br />
Die Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne sind<br />
<strong>de</strong>mnach infolge linearer Erhöhungen und an<strong>de</strong>rer<br />
besoldungs- und tarifrechtlicher Maßnahmen durchschnittlich<br />
jährlich gegenüber <strong>de</strong>m Vorjahr um<br />
6,1 v. H. gestiegen.<br />
33. Die dargestellten Sachverhalte könnten zu <strong>de</strong>m<br />
Schluß verleiten, die personalwirtschaftliche Entwicklung<br />
in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung gebe keinen<br />
Anlaß zur Besorgnis, zumal da die Verwaltungsausgaben<br />
und -aufgaben auch im internationalen<br />
Vergleich allenthalben als Folge intensiverer und<br />
ausge<strong>de</strong>hnterer staatlicher Tätigkeit steigen. In<strong>de</strong>ssen<br />
muß ein Personalzuwachs von rund 11 v. H. in<br />
acht Jahren Be<strong>de</strong>nken begegnen, zumal da bei<br />
einem Ansteigen <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r öffentlichen Bediensteten<br />
nicht nur ein höherer Aufwand an Personalkosten,<br />
son<strong>de</strong>rn auch an sonstigen Verwaltungskosten<br />
entsteht. Eine Erhöhung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r öffentlichen<br />
Bediensteten führt außer<strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>r Zeit zur<br />
Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Produktivkräfte <strong>de</strong>r Wirtschaft.<br />
Diese Folgen wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Übertragung neuer<br />
Aufgaben auf die Verwaltung stärker als bisher<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Es erhebt sich immer wie<strong>de</strong>r die Frage, inwieweit<br />
es staatliche Aufgaben gibt, auf die verzichtet wer<strong>de</strong>n<br />
kann o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Personal- und Sachaufwand in<br />
keinem angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen<br />
und die <strong>de</strong>swegen neu überdacht wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
-<br />
und inwieweit ein zusätzlicher Personalbedarf bei<br />
neuen Aufgaben durch Umsetzen von Dienstkräften<br />
ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n kann, <strong>de</strong>ren Tätigkeit sich z. B. durch<br />
Rationalisierungsmaßnahmen verän<strong>de</strong>rt hat o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>ren Aufgaben sich verringert haben o<strong>de</strong>r weggefallen<br />
sind. Wenn bei <strong>de</strong>rartigen Erörterungen in<br />
<strong>de</strong>r Regel u. a. darauf hingewiesen wird, die in Betracht<br />
kommen<strong>de</strong>n Bediensteten seien nur einseitig<br />
verwendbar, so muß <strong>de</strong>m entgegengehalten wer<strong>de</strong>n,<br />
daß bisher kaum <strong>de</strong>r Versuch unternommen wor<strong>de</strong>n<br />
ist, Angestellte o<strong>de</strong>r nicht laufbahnmäßig vorgebil<strong>de</strong>te<br />
Beamte, die an<strong>de</strong>rweitig zunächst schwer einsetzbar<br />
sind, systematisch auf an<strong>de</strong>re Tätigkeiten<br />
umzuschulen (vgl. Nr. 48). Bei entwicklungsbedingten<br />
Strukturän<strong>de</strong>rungen wird die Verwaltung rechtzeitig<br />
solche Maßnahmen zu treffen haben. In diesem<br />
Zusammenhang muß davor gewarnt wer<strong>de</strong>n,<br />
von <strong>de</strong>r fortschreiten<strong>de</strong>n Anwendung <strong>de</strong>r elektronischen<br />
Datenverarbeitung (EDV) in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Einsparungen an Personalausgaben<br />
und damit eine Wen<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Personalausgaben<br />
zu erwarten. Die Erfolge <strong>de</strong>r EDV<br />
wer<strong>de</strong>n eher darin zu sehen sein, daß sie zusätzlich<br />
und schneller wichtige Informationen liefern und<br />
zum Teil zur langsameren Personalvermehrung beitragen<br />
als daß sie zu einer entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Personalvermin<strong>de</strong>rung<br />
führen. Außer<strong>de</strong>m wird häufig einem<br />
geringeren Bedarf an Personal <strong>de</strong>r unteren Laufbahnen<br />
ein zusätzlicher Bedarf an höherwertigen Kräften,<br />
vor allem im gehobenen Dienst, gegenüberstehen<br />
(vgl. Nr. 37).<br />
Es hat nicht an Versuchen und Maßnahmen gefehlt,<br />
die einer Vermehrung <strong>de</strong>s Personals entgegenwirken<br />
sollten. So hat <strong>de</strong>r Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> bereits<br />
bei <strong>de</strong>r dritten Lesung <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s Haushaltsgesetzes<br />
1958 in <strong>de</strong>r 40. Sitzung am 4. Juli 1958<br />
(Stenographischer Bericht S. 2373 C) folgen<strong>de</strong> Entschließung<br />
gefaßt:<br />
„Bei <strong>de</strong>r Veranschlagung <strong>de</strong>r persönlichen Ausgaben<br />
in <strong>de</strong>n künftigen Haushaltsplänen dürfen<br />
die Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter<br />
nur vermehrt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Mehrbedarf die<br />
unvermeidliche Folge neuer gesetzlicher Aufgaben<br />
ist und durch personelle Umbesetzung nicht<br />
ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n kann. Ein begrün<strong>de</strong>ter personeller<br />
Mehrbedarf ist in erster Linie durch personelle<br />
Umbesetzungen innerhalb <strong>de</strong>r gesamten Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />
auszugleichen. . . . Stellenhebungen<br />
sind künftig ohne eine wesentliche Verän<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Arbeitsgebietes nicht mehr zuzulassen."<br />
Die Grundsätze dieser Entschließung hätten auch für<br />
die Aufstellung <strong>de</strong>r Haushaltsvoranschläge für die<br />
Rechnungsjahre 1960 bis 1968 maßgebend sein sollen.<br />
In seinen jährlichen Bemerkungen zur Aufstellung<br />
<strong>de</strong>r Voranschläge hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r<br />
Finanzen auf diese Grundsätze hingewiesen und<br />
ausgeführt, daß entwe<strong>de</strong>r neue Stellen überhaupt<br />
nicht o<strong>de</strong>r nur dann veranschlagt wer<strong>de</strong>n dürften,<br />
wenn <strong>de</strong>r Mehrbedarf die unvermeidliche Folge<br />
neuer gesetzlicher Aufgaben sei und durch personelle<br />
Umbesetzung nicht ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n könne; im<br />
übrigen sei zu prüfen, inwieweit Personal infolge<br />
Wegfalls von Aufgaben o<strong>de</strong>r durch rationelleren<br />
Einsatz vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann. Auch ich habe bei