18.01.2014 Aufrufe

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong><br />

<strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />

II A/6 — H 3045 — 16/66 Bonn, <strong>de</strong>n 2. April 1969<br />

An <strong>de</strong>n Herrn<br />

Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

Betr.: Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung wegen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

für das Rechnungsjahr 1966 auf Grund <strong>de</strong>r<br />

Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 <strong>de</strong>r Reichshaushaltsordnung lege ich<br />

hiermit die Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes zu <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966 (einschließlich<br />

Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung) mit <strong>de</strong>r Bitte vor, die<br />

Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung wegen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

1966 herbeizuführen.<br />

Den Bemerkungen ist eine Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes (§ 107 Abs. 6 <strong>de</strong>r Reichshaushaltsordnung)<br />

beigefügt.<br />

Als weitere Grundlagen für die Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

wer<strong>de</strong>n unter Hinweis auf § 89 <strong>de</strong>r Reichshaushaltsordnung<br />

Ablichtungen folgen<strong>de</strong>r Erklärungen übersandt:<br />

Eine Erklärung <strong>de</strong>s Unterausschusses <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />

<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es und <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes über die Prüfung <strong>de</strong>r Jahresrechnung<br />

für das Rechnungsjahr 1966 über die Einnahmen und Ausgaben<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snachrichtendienstes<br />

sowie<br />

eine Erklärung <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

über die Prüfung <strong>de</strong>r Jahresrechnungen für das Rechnungsjahr<br />

1966 über die Ausgaben bei<br />

Kap. 04 01 Tit. 300 — Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzlers<br />

zu allgemeinen Zwecken,<br />

Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzlers<br />

För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Informationswesens,<br />

wesens,


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Kap. 06 02 Tit. 612 — Son<strong>de</strong>rmittel für die Aufgaben <strong>de</strong>r<br />

Parteien nach Artikel 21 <strong>de</strong>s Grundgesetzes,<br />

Kap. 06 09 Tit. 300 — Für Zwecke <strong>de</strong>s Verfassungsschutzes<br />

und<br />

Kap. 14 01 Tit. 302 — Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

<strong>de</strong>r Verteidigung für Zwecke <strong>de</strong>s<br />

militärischen Abschirmdienstes.<br />

Einen entsprechen<strong>de</strong>n Antrag auf Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

habe ich heute an <strong>de</strong>n Herrn Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />

gerichtet.<br />

Strauß


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Inhaltsübersicht<br />

Seite<br />

Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

(einschließlich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung sowie <strong>de</strong>r Jahresrechnungen<br />

<strong>de</strong>s Ausgleichsfonds und <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens) für das Rechnungsjahr<br />

1966 4<br />

Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes vom 1<strong>5.</strong> Februar<br />

1969 31<br />

Fundstellenverzeichnis 101<br />

Verzeichnis <strong>de</strong>r Abkürzungen 103


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

(einschließlich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung<br />

sowie <strong>de</strong>r Jahresrechnungen <strong>de</strong>s Ausgleichsfonds<br />

und <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens)<br />

für das Rechnungsjahr 1966<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Nummer<br />

Allgemeines 1 bis 8<br />

Bemerkungen nach § 107 Abs. 1 Nr. 1 RHO 9 bis 10<br />

Bemerkungen nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 und .3 RHO 11 bis 50<br />

Vorbehalte 51 bis 53<br />

Vermögensrechnung 54 bis 59<br />

Bericht über die Prüfung von Unternehmen mit eigener<br />

Rechtspersönlichkeit 60<br />

Anlage: Vorbehalte zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1966


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Allgemeines<br />

1. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof legt hiermit gemäß<br />

Artikel 114 GG seine Bemerkungen zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

(einschließlich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung<br />

sowie <strong>de</strong>r Jahresrechnungen <strong>de</strong>s Ausgleichsfonds<br />

und <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens) für das<br />

Rechnungsjahr 1966 vor.<br />

Stand <strong>de</strong>r Entlastung<br />

für frühere Rechnungsjahre<br />

2. Der Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> hat am 29. März 1968<br />

beschlossen, die Bun<strong>de</strong>sregierung für das Rechnungsjahr<br />

1964 auf Grund <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushalsrechnung<br />

einschließlich Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung, <strong>de</strong>r Bemerkungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes und <strong>de</strong>r Erklärungen<br />

<strong>de</strong>r sonstigen Prüfungsbeauftragten nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s § 108 Abs. 2 RHO unter <strong>de</strong>m Vorbehalt<br />

zu entlasten, daß die Beschlußfassung zu <strong>de</strong>n Nummern<br />

165 bis 169 <strong>de</strong>r Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes vom 22. Dezember 1966<br />

— Beschaffung von Schützenpanzern HS 30 — bis<br />

zur Vorlage <strong>de</strong>s Berichtes <strong>de</strong>s 1. Untersuchungsausschusses<br />

zurückgestellt wird.<br />

3. Der Bun<strong>de</strong>srat hat am 26. April 1968 beschlossen,<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung wegen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund<br />

<strong>de</strong>r Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes Entlastung<br />

gemäß § 108 Abs. 1 RHO zu erteilen.<br />

Die Beschlußfassung <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

über die Entlastung für das Rechnungsjahr 1965<br />

steht noch aus.


*)<br />

<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Rechnungsergebnis <strong>de</strong>s or<strong>de</strong>ntlichen Haushalts<br />

4.<br />

Einnahme<br />

DM<br />

Ausgabe<br />

DM<br />

a) Nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966<br />

beträgt das Haushaltssoll 68 470 092 800,- 68 470 092 800,-<br />

b) Hinzu treten die aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965 übernommenen<br />

Haushaltsreste (vgl. Abschnitt A 4 <strong>de</strong>s Vorberichts zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung,<br />

S. 4) mit 52 879 532,85 3 707 036 105,67<br />

c) Summe <strong>de</strong>r Sollbeträge und <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965<br />

übernommenen Haushaltsreste 68 522 972 332,85 72 177 128 905,67<br />

d) Nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966<br />

betragen die Isteinnahmen und die Istausgaben<br />

(mithin kassenmäßige Mehrausgabe: 1 098 506 959,94 DM)<br />

e) Hinzu treten die am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 verbliebenen<br />

Haushaltsreste, die auf das Rechnungsjahr 1967 übertragen<br />

sind und das Rechnungsjahr 1966 wie wirklich entstan<strong>de</strong>ne<br />

Einnahmen und Ausgaben entlasten o<strong>de</strong>r belasten, mit<br />

69 177 570 137,44<br />

112 999 614,41<br />

70 276 077 097,38<br />

3 516 667 347,33<br />

f) Summe <strong>de</strong>r Istbeträge und <strong>de</strong>r am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />

1966 verbliebenen Haushaltsreste 69 290 569 751,85 73 792 744 444,71<br />

g) Gegenüber <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Sollbeträge und <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr<br />

1965 übernommenen Haushaltsreste (c) beträgt die<br />

Mehreinnahme/Mehrausgabe 767 597 419,- 1 615 615 539,04<br />

h) Mithin Fehlbetrag <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 (§§ 75, 77 RHO) 848 018 120,04*)<br />

<strong>5.</strong> Die Ausgabereste, die am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1965 rund 3459,8 Millionen DM betragen haben,<br />

sind infolge <strong>de</strong>r Übertragung von Ausgabeansätzen aus <strong>de</strong>m außeror<strong>de</strong>ntlichen Haushalt in <strong>de</strong>n or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Haushalt mit rund 3707 Millionen DM in das Rechnungsjahr 1966 übernommen wor<strong>de</strong>n (vgl.<br />

Nr. 4 b). Sie betrugen am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 rund 3516,7 Millionen DM (vgl. Nr. 4 e) und<br />

machten damit rund 5 v. H (1965: rund 5,2 v H.) <strong>de</strong>r Istausgaben aus. Von <strong>de</strong>n am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />

1966 verbliebenen Ausgaberesten entfielen rund 1078,9 Millionen DM auf <strong>de</strong>n Einzelplan 14<br />

(Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung); diese Reste sind damit im Laufe <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 um rund<br />

410,8 Millionen DM zurückgegangen. Der Anteil <strong>de</strong>r Ausgabereste <strong>de</strong>s Einzelplans 14 an <strong>de</strong>n Istausgaben,<br />

<strong>de</strong>r 1965 rund 2,2 v. H. betragen hatte, ist im Rechnungsjahr - 1966 auf rund 1,5 v. H. zurückgegangen.<br />

Der Fehlbetrag setzt sich zusammen aus <strong>de</strong>r kassenmäßigen Mehrausgabe (d) von<br />

zuzüglich <strong>de</strong>m Unterschied zwischen <strong>de</strong>n am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 verblie<br />

benen Einnahme- und Ausgaberesten (e) von (3 516 667 347,33 - 112 999 614,41 =)<br />

abzüglich <strong>de</strong>m Unterschied zwischen <strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965 übernommenen<br />

Einnahme- und Ausgaberesten (b) von (3 707 036 105,67 - 52 879 532,85 =)<br />

1 098 506 959,94 DM<br />

+3 403 667 732,92 DM<br />

-3 654 156 572,82 DM<br />

848 018 120,04 DM


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Rechnungsergebnis <strong>de</strong>s außeror<strong>de</strong>ntlichen Haushalts<br />

6.<br />

a) Nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966<br />

beträgt das Haushaltssoll<br />

Einnahme<br />

DM<br />

1 436 000 000,—<br />

Ausgabe<br />

DM<br />

1 436 000 000,-<br />

b) Hinzu treten die aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965 übernommenen<br />

Haushaltsreste (vgl. Abschnitt A 4 <strong>de</strong>s Vorberichts zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung,<br />

S. 4) mit — 48 607 843,90<br />

c) Summe <strong>de</strong>r Sollbeträge und <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965<br />

übernommenen Haushaltsreste 1 436 000 000,— 1 484 607 843,90<br />

d) Nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966<br />

betragen die Isteinnahmen und die Istausgaben<br />

(mithin kassenmäßige Mehreinahme: 72 632 819,12 DM)<br />

e) Hinzu treten die am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 verbliebenen<br />

Haushaltsreste, die auf das Rechnungsjahr 1967 übertragen<br />

sind und das Rechnungsjahr 1966 wie wirklich entstan<strong>de</strong>ne<br />

Ausgaben belasten, mit<br />

2 298 104 180,79<br />

—<br />

2 225 471 361,67<br />

24 905 801,58<br />

f) Summe <strong>de</strong>r Istbeträge und <strong>de</strong>r am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />

1966 verbliebenen Haushaltsreste 2 298 104 180,79 2 250 377 163,25<br />

g) Gegenüber <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Sollbeträge und <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr<br />

1965 übernommenen Haushaltsreste (c) beträgt die<br />

Mehreinnahme/Mehrausgabe 862 104 180,79 765 769 319,35<br />

h) Mithin Überschuß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 (§§ 75, 77 RHO) . . 96 334 861,44*)<br />

7. An unge<strong>de</strong>ckten Fehlbeträgen waren nach Nr. 8 <strong>de</strong>r Bemerkungen 1965 am<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1965 vorhan<strong>de</strong>n<br />

Die in diesem Betrage enthaltenen kassenmäßigen Mehrausgaben von<br />

1964 (außeror<strong>de</strong>ntlicher Haushalt) 31 858 140,93 DM<br />

1965 (or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt) 147 137 723,92 DM<br />

4 462 132 076,42 DM<br />

1965 (außeror<strong>de</strong>ntlicher Haushalt — Teilbetrag —) 52 862 335,15 DM 231 858 200,— DM<br />

-<br />

sind im Rechnungsjahr 1966 ge<strong>de</strong>ckt wor<strong>de</strong>n (Kapitel 60 02 Titel 999); danach<br />

bleiben<br />

4 230 273 876,42 DM<br />

In <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1966 sind nachgewiesen<br />

im or<strong>de</strong>ntlichen Haushalt (vgl. Nr. 4 h)<br />

ein Fehlbetrag von<br />

848 018 120,04 DM<br />

im außeror<strong>de</strong>ntlichen Haushalt (vgl. Nr. 6 h)<br />

ein Überschuß von 96 334 861,44 DM 751 683 258,60 DM<br />

Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 waren <strong>de</strong>mnach noch unge<strong>de</strong>ckt<br />

4 981 957 135,02 DM<br />

*) Der rechnungsmäßige Überschuß setzt sich zusammen aus <strong>de</strong>r kassenmäßigen Mehrein<br />

nahme (d)<br />

72 632 819,12 DM<br />

und <strong>de</strong>m Unterschied zwischen <strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965<br />

übernommenen Haushaltsresten (b) von<br />

48 607 843,90 DM<br />

und <strong>de</strong>n am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 verbliebenen<br />

Haushaltsresten (e) von 24 905 801,58 DM 23 702 042,32 DM<br />

96 334 861,44 DM


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

8. Der nach <strong>de</strong>r Rechnung <strong>de</strong>s or<strong>de</strong>ntlichen Haushalts für das Rechnungsjahr<br />

1965 zu übernehmen<strong>de</strong> Bestand (vgl. § 78 RHO) in Höhe von - 147 137 723,92 DM<br />

ist ordnungsgemäß in <strong>de</strong>n Abschluß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />

1966 übertragen wor<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um die kassenmäßige<br />

Mehrausgabe <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1965, die im Rechnungsjahr 1966 ge<strong>de</strong>ckt wor<strong>de</strong>n<br />

ist (Kapitel 60 02 Titel 999)<br />

147 137 723,92 DM<br />

Es war kein Bestand vorzutragen. —<br />

Der nach <strong>de</strong>r Rechnung <strong>de</strong>s außeror<strong>de</strong>ntlichen Haushalts für das Rechnungsjahr<br />

1965 zu übernehmen<strong>de</strong> Bestand (vgl. § 78 RHO) in Höhe von — 612 229 935,78 DM<br />

ist ordnungsmäßig in <strong>de</strong>n Abschluß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />

1966 übertragen wor<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um die kassenmäßigen<br />

Mehrausgaben <strong>de</strong>r Rechnungsjahre 1964 und 196<strong>5.</strong> Die kassenmäßige Mehrausgabe<br />

1964 und ein Teil <strong>de</strong>r kassenmäßigen Mehrausgabe 1965, insgesamt<br />

84 720 476,08 DM<br />

sind im Rechnungsjahr 1966 durch Buchung bei Kapitel 60 02 Titel 999 ge<strong>de</strong>ckt<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Es bleibt mithin als Vortrag ein Bestand von<br />

für <strong>de</strong>n Deckungsmittel im Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1967 bei<br />

Kapitel 60 02 Titel 999 vorgesehen sind.<br />

—527 509 459,70 DM,


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Bemerkungen<br />

nach § 107 Abs. 1 Nr. 1 RHO<br />

9. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat keine Abweichungen<br />

zwischen <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

für das Rechnungsjahr 1966 — or<strong>de</strong>ntlicher und<br />

außeror<strong>de</strong>ntlicher Haushalt — in Einnahme und<br />

Ausgabe aufgeführten und <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Kassenbüchern<br />

für das Rechnungsjahr 1966 als Einnahmen<br />

und Ausgaben nachgewiesenen Beträgen festgestellt.<br />

Das gilt entsprechend für die Hauptrechnung<br />

<strong>de</strong>r Zentralkasse beim Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt über<br />

die Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>s Ausgleichsfonds<br />

und die Jahresrechnung über die Einnahmen und<br />

Ausgaben <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat — von Einzelfällen<br />

abgesehen — keine Beträge festgestellt, die nicht<br />

ordnungsmäßig belegt waren.<br />

10. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat keine Druck- und<br />

Darstellungsfehler festgestellt, die das Rechnungsergebnis<br />

beeinflußt haben.<br />

Bemerkungen<br />

nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 und 3 RHO<br />

Einzelplan 06 — Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern<br />

Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />

Kapitel 06 02 — Allgemeine Bewilligungen<br />

Fortdauern<strong>de</strong> Ausgaben<br />

Titel 610<br />

— Für zentrale Maßnahmen auf <strong>de</strong>m<br />

Gebiet <strong>de</strong>s Sports und <strong>de</strong>r Leibesübungen<br />

11. Der Bun<strong>de</strong>sminister gewährt einem eingetragenen<br />

Verein, <strong>de</strong>ssen satzungsgemäße Aufgabe es<br />

ist, die Teilnahme <strong>de</strong>utscher Sportler an Olympischen<br />

Spielen vorzubereiten und <strong>de</strong>n olympischen<br />

Gedanken zu verbreiten, zur Erfüllung dieser Aufgaben<br />

regelmäßig Zuwendungen. Sie betrugen in<br />

<strong>de</strong>n Jahren 1962 bis 1966 rund 5 Millionen DM.<br />

Das waren etwa 88 v. H. <strong>de</strong>r insgesamt nachgewiesenen<br />

Ausgaben <strong>de</strong>s Vereins. Außer<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r<br />

Verein in <strong>de</strong>r gleichen Zeit Spen<strong>de</strong>n erhalten, die<br />

für die individuelle För<strong>de</strong>rung von Sportlern während<br />

ihrer Vorbereitung auf die Olympischen<br />

Spiele 1968 bestimmt waren und zu <strong>de</strong>nen im Fernsehen<br />

aufgerufen wor<strong>de</strong>n war (Fernsehspen<strong>de</strong>).<br />

Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Spen<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

nicht bekannt. Er hat lediglich feststellen<br />

können, daß verschie<strong>de</strong>ne Gesellschaften insgesamt<br />

100 000 DM gespen<strong>de</strong>t hatten. Der Verein hat<br />

<strong>de</strong>n Gesamtbetrag zunächst mit rund 368 000 DM,<br />

später mit rund 427 000 DM angegeben.<br />

Der Verein hat die Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>r<br />

Fernsehspen<strong>de</strong> in seinen Wirtschaftsplänen nicht<br />

ausgebracht und in seinen Vermögensübersichten<br />

und Jahresrechnungen nicht nachgewiesen. Er hat<br />

es auch abgelehnt, <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof Bücher<br />

und Belege über die Einnahmen und Ausgaben vorzulegen,<br />

son<strong>de</strong>rn lediglich globale, nicht prüfbare<br />

Angaben über die Verwendung gemacht und im<br />

übrigen erklärt, durch eine Aufnahme <strong>de</strong>r Fernsehspen<strong>de</strong><br />

in seinen Haushalt wür<strong>de</strong> sonst ihre<br />

bestimmungsgemäße Verwendung vereitelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister ist <strong>de</strong>m nicht entgegengetreten,<br />

obwohl <strong>de</strong>r Verein nach Nr. 6 Abs. 5 Satz 2 und<br />

Nr. 8 Satz 2 <strong>de</strong>r von ihm stets anerkannten Allgemeinen<br />

Bewilligungsbedingungen für Bun<strong>de</strong>szuwendungen<br />

nach § 64 a RHO (Anlage 2 zu <strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>srichtlinien 1953 zu § 64 a RHO) verpflichtet<br />

war, auch die Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>r<br />

Fernsehspen<strong>de</strong> nachzuweisen und <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

Einblick in seine gesamte Haushalts- und<br />

Wirtschaftsführung zu gewähren, und obwohl erst<br />

dadurch für <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister selbst und für <strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof die Möglichkeit geschaffen<br />

wor<strong>de</strong>n wäre, die bestimmungsgemäße Verwendung<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel zu prüfen. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />

hat entgegen Nr. 11 Abs. 1 Satz 2 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien<br />

1953 zu § 64 a RHO nicht verlangt, daß<br />

die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>r<br />

Fernsehspen<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Zuwendungsanträgen angegeben<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister hat nicht bestritten, daß es<br />

bald möglich und notwendig gewesen sei, die Spen<strong>de</strong>nmittel<br />

in <strong>de</strong>n Wirtschaftsplan <strong>de</strong>s Vereins einzubeziehen.<br />

Der Zuwendungsempfänger habe aber<br />

in gutem Glauben gehan<strong>de</strong>lt, und es könne nicht<br />

unterstellt wer<strong>de</strong>n, daß er die Spen<strong>de</strong>n nicht ordnungsgemäß<br />

und nicht <strong>de</strong>m vorgesehenen Zweck<br />

entsprechend verwen<strong>de</strong>t habe. Da nicht angenommen<br />

wer<strong>de</strong>n könne, daß die Einbeziehung <strong>de</strong>r Spen<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>n Wirtschaftsplan <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Zuwendungen<br />

beeinflußt hätte und inzwischen über <strong>de</strong>n<br />

Fonds vollständig verfügt wor<strong>de</strong>n sei, wolle er auf<br />

die nachträgliche Einbeziehung und auf die Offenlegung<br />

<strong>de</strong>r Bücher und Belege verzichten.<br />

Nach <strong>de</strong>n von ihm anerkannten Bedingungen<br />

konnte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger nicht darüber im<br />

Zweifel sein, daß er die Einnahmen und Ausgaben<br />

<strong>de</strong>r Fernsehspen<strong>de</strong> in die Wirtschaftspläne und<br />

Verwendungsnachweise einzubeziehen hatte. Der<br />

Bun<strong>de</strong>sminister hätte ihn dazu anhalten müssen.<br />

Seine Stellungnahme befriedigt nicht, weil sie <strong>de</strong>m<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof nicht die ihm obliegen<strong>de</strong> Feststellung<br />

ermöglicht, daß die Zuwendungen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s in voller Höhe gerechtfertigt waren und<br />

zweckentsprechend verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind. Solange<br />

Teile <strong>de</strong>r Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>s Vereins,<br />

aus welchen Grün<strong>de</strong>n auch immer, <strong>de</strong>r Prüfung<br />

entzogen wer<strong>de</strong>n, ist <strong>de</strong>r Verwendungsnachweis<br />

für die Bun<strong>de</strong>szuwendungen nicht erbracht.<br />

Es liegt ein Verstoß gegen die Bun<strong>de</strong>srichtlinien zu<br />

§ 64 a RHO vor. Der Bun<strong>de</strong>sminister wird das für


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

<strong>de</strong>n bestimmungsgemäßen Nachweis Erfor<strong>de</strong>rliche<br />

nachzuholen haben.<br />

Einzelplan 12 — Bun<strong>de</strong>sminister für Verkehr<br />

Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />

Kapitel 12 03 — Bun<strong>de</strong>swasser- und Schiffahrtsverwaltung,<br />

Bun<strong>de</strong>swasserstraßen<br />

Fortdauern<strong>de</strong> Ausgaben<br />

Titel 300<br />

Titel 301<br />

— Betrieb und Unterhaltung <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>swasserstraßen im Binnenbereich<br />

— Betrieb und Unterhaltung <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>swasserstraßen im Küstenbereich<br />

12. Die weitaus größte Zahl <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swasser-<br />

und Schiffahrtsverwaltung (BWSV) tätigen<br />

Lohnempfänger wird zu Lasten <strong>de</strong>s Kapitels 12 03<br />

Titel 300/301 beschäftigt. Im Rechnungsjahr 1966<br />

sind für etwa 9200 Stammarbeiter rund 108,5 Millionen<br />

DM ausgegeben wor<strong>de</strong>n. Die Stammarbeiter<br />

sind für die Unterhaltung und <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swasserstraßen<br />

sowie auf schwimmen<strong>de</strong>n Fahrzeugen<br />

und Geräten und in <strong>de</strong>n Werften, Bau-,<br />

Schirr- und Tonnenhöfen eingesetzt. Bei <strong>de</strong>n Prüfungen<br />

<strong>de</strong>r Lohnausgaben die sich wegen <strong>de</strong>s Umfanges<br />

auf mehrere Jahre erstrecken, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

bisher zahlreiche Verstöße gegen<br />

das Tarifrecht festgestellt.<br />

Allgemeines<br />

13. In vielen Fällen sind Stammarbeiter, die als<br />

Wasserbauarbeiter, Heizer, Schweißer, Kranführer,<br />

Seezeichenwärter, Leuchtfeuerwärter und Matrosenmotorenwärter<br />

beschäftigt wer<strong>de</strong>n, tarifwidrig<br />

eingruppiert o<strong>de</strong>r vorzeitig höhengruppiert wor<strong>de</strong>n. -<br />

Dies beruht meist darauf, daß die Verwaltung die<br />

für die Eingruppierung o<strong>de</strong>r Höhergruppierung<br />

maßgeben<strong>de</strong>n tariflichen Voraussetzungen nicht<br />

genügend beachtet hat, wie z. B. eine einschlägige<br />

handwerksmäßige Ausbildung, die Ablegung vorgeschriebener<br />

behördlicher Prüfungen, <strong>de</strong>n Besuch<br />

behördlich anerkannter Fachlehrgänge, die Ableistung<br />

vorgeschriebener Bewährungszeiten in bestimmten<br />

Tätigkeiten o<strong>de</strong>r die Anordnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

über die Anerkennung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Wasserbauwerkerberuf<br />

artverwandten handwerklichen<br />

Ausbildung. Umgekehrt hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

auch in mehreren Fällen beanstan<strong>de</strong>t, daß Lohnempfänger<br />

zu niedrig eingruppiert waren.<br />

Die Verwaltung hat die Beanstandungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

im allgemeinen anerkannt und<br />

bemüht sich, die unzutreffen<strong>de</strong>n Eingruppierungen<br />

zu berichtigen, soweit das möglich ist. Vielfach hat<br />

sich auch eine Berichtigung durch Zeitablauf o<strong>de</strong>r<br />

durch <strong>de</strong>n inzwischen am 1. August 1966 in Kraft<br />

getretenen Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis<br />

zum MTB II erübrigt, <strong>de</strong>r in einer Reihe<br />

von Fallgruppen günstigere Eingruppierungen vorsieht<br />

als das bis zu diesem Zeitpunkt gelten<strong>de</strong><br />

Lohngruppenverzeichnis.<br />

Auch gegen an<strong>de</strong>re Vorschriften <strong>de</strong>s Tarifrechts ist<br />

verstoßen wor<strong>de</strong>n.<br />

So sind Handwerker <strong>de</strong>r Lohngruppe II zu ständigen<br />

Gruppenführern (Vorhandwerkern) bestellt<br />

und ihnen sind 12 v. H. <strong>de</strong>s jeweiligen Tabellenlohnes<br />

als tarifliche Zulage gezahlt wor<strong>de</strong>n, obwohl<br />

die tariflichen Voraussetzungen für die Bestellung<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r zahlenmäßigen und qualitativen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen (§ 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 <strong>de</strong>s<br />

Tarifvertrages vom 11. Juli 1966 über das Lohngruppenverzeichnis<br />

zum MTB II) nicht vorlagen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat dies beanstan<strong>de</strong>t.<br />

Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Beschäftigungs- und Dienstzeiten<br />

(§§ 6, 7 MTB II) sind in einigen Fällen Zeiten<br />

eines früheren Arbeitsverhältnisses berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n, das <strong>de</strong>r Arbeiter aus einem von ihm zu<br />

vertreten<strong>de</strong>n Grun<strong>de</strong> been<strong>de</strong>t hatte; diese Zeiten<br />

hätten nicht angerechnet wer<strong>de</strong>n dürfen. Die unrichtige<br />

Berechnung von Dienstzeiten hat beson<strong>de</strong>re<br />

Be<strong>de</strong>utung für die Höhe <strong>de</strong>r Dienstzeitzulage nach<br />

§ 24 MTB II und damit für die Höhe <strong>de</strong>s Stun<strong>de</strong>nlohns.<br />

In <strong>de</strong>n meisten beanstan<strong>de</strong>ten Fällen hat die Verwaltung<br />

die Tarifvorschriften, zu <strong>de</strong>ren Einhaltung<br />

sie verpflichtet ist, zum Nachteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s nicht<br />

beachtet und damit gegen § 26 Abs. 1 RHO verstoßen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister hat im 9. September 1968 in<br />

einem Run<strong>de</strong>rlaß auf diese Beanstandungen hingewiesen<br />

und allen Dienststellen, die Entscheidungen<br />

in tariflichen Angelegenheiten zu treffen o<strong>de</strong>r vorzubereiten<br />

haben, nochmals aufgetragen, die tariflichen<br />

und haushaltswirtschaftlichen Bestimmungen<br />

genau zu beachten. Gleichzeitig hat er auf die Folgen<br />

bei Verstößen gegen diese Bestimmungen hingewiesen.<br />

Eingruppierung <strong>de</strong>r Handwerker im Werkstätten<br />

dienst<br />

14. Im Verhältnis zur Gesamtzahl, <strong>de</strong>r im Werkstättendienst<br />

(Werften, Bauhöfe, Schirrhöfe, Tonnenhöfe)<br />

beschäftigten Handwerker und Facharbeiter<br />

ist die Zahl <strong>de</strong>r in höheren Lohngruppen eingereihten<br />

Lohnempfänger zu hoch. So waren bei<br />

einem Wasserstraßenmaschinenamt von 70 beschäftigten<br />

Handwerkern<br />

15 in die Lohngruppe I<br />

30 in die Lohngruppe II<br />

12 in die Lohngruppe III (III a)<br />

13 in die Lohngruppe IV,


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

bei einem an<strong>de</strong>ren Wasserstraßenmaschinenamt<br />

94 Handwerkern<br />

3 in die Lohngruppe I<br />

54 in die Lohngruppe II<br />

20 in die Lohngruppe III<br />

17 in die Lohngruppe IV<br />

eingereiht. Ähnliches gilt für die Bau-, Schirr- und<br />

Tonnenhöfe <strong>de</strong>r Wasser- und Schiffahrtsämter. So<br />

befan<strong>de</strong>n sich allein bei fünf solcher Werkstätten<br />

von <strong>de</strong>n insgesamt 80 dort beschäftigten Handwerkern<br />

51 in <strong>de</strong>n Lohngruppen I und II.<br />

Nach § 2 <strong>de</strong>s Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis<br />

zum MTB II ist für die Einreihung in<br />

die Lohngruppen die überwiegend auszuüben<strong>de</strong><br />

Tätigkeit maßgebend, soweit sich aus <strong>de</strong>n Tätigkeitsmerkmalen<br />

nichts an<strong>de</strong>res ergibt. Demnach<br />

müßte in <strong>de</strong>n aufgeführten Fällen weit mehr als die<br />

Hälfte <strong>de</strong>r beschäftigten Handwerker überwiegend<br />

mit beson<strong>de</strong>rs hochwertigen o<strong>de</strong>r schwierigen Spezialarbeiten<br />

o<strong>de</strong>r mit beson<strong>de</strong>ren Aufgaben betraut<br />

sein, wie sie die Lohngruppen I und II vorsehen.<br />

Dies ist jedoch nicht <strong>de</strong>r Fall. Bei <strong>de</strong>n üblicherweise<br />

in <strong>de</strong>r BWSV vorkommen<strong>de</strong>n Unterhaltungs- und<br />

Instandsetzungsarbeiten han<strong>de</strong>lt es sich weitgehend<br />

um handwerkliche Arbeiten, die nicht über das<br />

Maß <strong>de</strong>r einem voll ausgebil<strong>de</strong>ten Handwerker in<br />

seinem Fachgebiet zumutbaren Anfor<strong>de</strong>rungen hinausgehen.<br />

Hochwertige o<strong>de</strong>r schwierige Spezialarbeiten<br />

und Aufgaben beson<strong>de</strong>rer Art, die neben<br />

vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können beson<strong>de</strong>re<br />

Umsicht und Zuverlässigkeit erfor<strong>de</strong>rn, fallen<br />

nur in kleinerem Umfange und nicht für alle in<br />

Lohngruppe I und II befindlichen Handwerker und<br />

Facharbeiter überwiegend an. Die große Zahl von<br />

Eingruppierungen in die Lohngruppen I und II beruht<br />

nach Auffassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

darauf, daß oftmals die auszuüben<strong>de</strong>n Arbeiten<br />

überbewertet o<strong>de</strong>r die Tarifvorschriften zu großzügig<br />

ausgelegt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Es mögen zwar, wie von <strong>de</strong>r Verwaltung hierzu<br />

erklärt wor<strong>de</strong>n ist, in <strong>de</strong>r Vergangenheit Schwierigkeiten<br />

bei <strong>de</strong>r Gewinnung von Handwerkern<br />

und Facharbeitern, beson<strong>de</strong>rs in Ballungsgebieten,<br />

aufgetreten sein, die dazu geführt haben, höhere<br />

Eingruppierungen vorzunehmen, als es das Tarifrecht<br />

vorsieht. Dies kann jedoch nicht gebilligt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat schon unter Nr. 27<br />

<strong>de</strong>r Bemerkungen 1964 darauf hingewiesen, daß<br />

übertarifliche Leistungen nicht von <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Ressorts und beson<strong>de</strong>rs nicht von nachgeordneten<br />

Stellen, son<strong>de</strong>rn nur vom Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />

Innern zugestan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n dürfen, <strong>de</strong>r allein über<br />

Abweichungen von <strong>de</strong>n tariflichen Vereinbarungen<br />

zugunsten <strong>de</strong>r Arbeitnehmer auf Grund <strong>de</strong>r ihm<br />

erteilten Ermächtigung entschei<strong>de</strong>t.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister wird darauf hinzuwirken<br />

haben, daß durch eine <strong>de</strong>n allgemeinen wirtschaftlichen<br />

und rationellen Grundsätzen angepaßte<br />

Arbeitsaufteilung künftig ein ausgewogeneres Verhältnis<br />

zwischen <strong>de</strong>n einzelnen Handwerkerlohngruppen<br />

herbeigeführt wird, das <strong>de</strong>m Tarifrecht<br />

entspricht. Er hat dies zugesagt.<br />

Eingruppierung von Schleusengehilfen<br />

1<strong>5.</strong> Nach <strong>de</strong>m bis zum 31. Juli 1966 gelten<strong>de</strong>n<br />

Lohngruppenverzeichnis zum MTB — Son<strong>de</strong>rverzeichnis<br />

für die Bun<strong>de</strong>swasser- und Schiffahrtsverwaltung<br />

(SV/D) — konnten Schleusen- und Wehrgehilfen<br />

<strong>de</strong>r Lohngruppe IV, die sich in dieser<br />

Tätigkeit fünf Jahre bewährt hatten, in die Lohngruppe<br />

III höhergruppiert wer<strong>de</strong>n. Abweichend von<br />

dieser Tarifvorschrift haben zwei Wasser- und<br />

Schiffahrtsämter 25 Schleusengehilfen in die Lohngruppe<br />

III höhergruppiert, obgleich diese sich noch<br />

nicht fünf Jahre als Schleusengehilfen in <strong>de</strong>r Lohngruppe<br />

IV bewährt hatten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat dies beanstan<strong>de</strong>t.<br />

Die zuständige Wasser- und Schiffahrtsdirektion<br />

hat hierzu ausgeführt, die vorzeitigen Höhergruppierungen<br />

beruhten auf einer irrtümlichen Auslegung<br />

<strong>de</strong>r Tarifvorschriften; eine fünfjährige Gesamttätigkeit<br />

im Schleusendienst sei als ausreichend<br />

angesehen wor<strong>de</strong>n.<br />

Diese Erklärung ist nicht verständlich, weil die<br />

Wasser- und Schiffahrtsdirektion ihre nachgeordneten<br />

Ämter in einer Dienstbesprechung ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen hatte, daß für die Einreihung<br />

von Schleusengehilfen in die Lohngruppe III<br />

die tariflich vereinbarte Bewährung als Schleusengehilfe<br />

in <strong>de</strong>r Lohngruppe IV Voraussetzung sei.<br />

Im Hinblick darauf, daß durch die Verkürzung <strong>de</strong>r<br />

Bewährungsfrist um zwei Jahre durch das am<br />

1. August 1966 in Kraft getretene neue Lohngruppenverzeichnis<br />

die ursprünglich vorzeitigen Höhergruppierungen<br />

nunmehr <strong>de</strong>m neuen Tarifrecht entsprechen,<br />

hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof von einer<br />

Weiterverfolgung seiner Beanstandungen abgesehen.<br />

Inzwischen hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>n erwähnten<br />

Run<strong>de</strong>rlaß vom 9. September 1968 herausgegeben.<br />

Lohnzuschläge<br />

16. In <strong>de</strong>r BWSV war<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Lohnempfängern<br />

laufend in beachtlichem Umfange Schmutz-, Gefahren-<br />

und Erschwerniszuschläge nach § 29 MTB II<br />

gezahlt. In zahlreichen Fällen sind regelmäßig für<br />

weit mehr als die Hälfte — z. T. sogar bis zu<br />

100 v. H. — <strong>de</strong>r angefallenen Arbeitsstun<strong>de</strong>n eines<br />

Lohnzeitraumes solche Zuschläge gewährt wor<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß die<br />

Verwaltung bei <strong>de</strong>r Gewährung <strong>de</strong>rartiger Zuschläge<br />

zu großzügig verfährt. Es wird nicht genügend<br />

beachtet, daß die Zuschläge nur für Arbeiten<br />

gezahlt wer<strong>de</strong>n dürfen, die unter außergewöhnlichen<br />

Erschwernissen im Sinne <strong>de</strong>s § 29 MTB II<br />

verrichtet wer<strong>de</strong>n müssen, daß dagegen die bei<br />

gewöhnlichen Arbeiten üblicherweise eintreten<strong>de</strong><br />

normale Verschmutzung in <strong>de</strong>r Regel in Kauf genommen<br />

wer<strong>de</strong>n muß. Dabei ist auch zu berücksichtigen,<br />

daß Lohnzuschläge nicht gewährt wer<strong>de</strong>n<br />

dürfen, wenn das Verrichten außergewöhnlicher<br />

Arbeiten durch die Einreihung in eine höhere<br />

Lohngruppe o<strong>de</strong>r durch Gestellung von Schutzkleidung<br />

ausreichend abgegolten ist.


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Die Verwaltung hat die Beanstandungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

im allgemeinen anerkannt und<br />

zugesagt, bei <strong>de</strong>r Gewährung von Erschwernis- und<br />

ähnlichen Zuschlägen künftig einen <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Maßstab anzulegen.<br />

17. In diesem Zusammenhang hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister auf folgen<strong>de</strong>s aufmerksam<br />

gemacht.<br />

Die nach § 29 MTB II zu gewähren<strong>de</strong>n Lohnzuschläge<br />

müssen nach § 22 MTB II beson<strong>de</strong>rs vereinbart<br />

wer<strong>de</strong>n. So besteht für die Arbeiter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>r Tarifvertrag über Lohnzuschläge gemäß<br />

§ 29 MTB vom 6. Dezember 1961, <strong>de</strong>r jedoch für die<br />

Arbeiter <strong>de</strong>r BWSV nicht gilt. Für diese sind noch<br />

immer die „Richtlinien für zuschlagspflichtige Arbeiten<br />

<strong>de</strong>s Personals <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />

(Anlage 2 zu Ziffer 6 II DOW)<br />

i. d. F. <strong>de</strong>s Tarifvertrages vom 21. Februar 1952"<br />

anzuwen<strong>de</strong>n. Nach dieser Regelung bleibt es weitgehend<br />

<strong>de</strong>n Mittelbehör<strong>de</strong>n im Zusammenwirken<br />

mit <strong>de</strong>n Personalvertretungen überlassen, nach <strong>de</strong>n<br />

beson<strong>de</strong>ren Verhältnissen ihres Geschäftsbereichs<br />

<strong>de</strong>n Katalog über die zuschlagspflichtigen Arbeiten<br />

zu bestimmen. Demgemäß hat je<strong>de</strong> Wasser- und<br />

Schiffahrtsdirektion ihren eigenen Schmutzzulagenkatalog,<br />

in <strong>de</strong>m sie die Art <strong>de</strong>r zuschlagspflichtigen<br />

Arbeiten und die Höhe <strong>de</strong>r Lohnzuschläge festgelegt<br />

hat.<br />

Dieses Verfahren führt zu einer uneinheitlichen Bewertung<br />

<strong>de</strong>r zuschlagspflichtigen Arbeiten und zu<br />

einer unterschiedlichen Bemessung <strong>de</strong>r Lohnzuschläge.<br />

Dies sollte im Interesse einer gleichen Entlohnung<br />

bei gleichen Arbeitsbedingungen vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister<br />

gebeten, auf <strong>de</strong>n baldigen Abschluß eines<br />

Tarifvertrages über Lohnzuschläge gemäß § 29<br />

MTB II für die Arbeiter <strong>de</strong>r BWSV hinzuwirken,<br />

wie dies bereits für die Arbeiter im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Verteidigung und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgrenzschutzes<br />

geschehen ist, für die <strong>de</strong>r genannte<br />

Tarifvertrag vom 6. Dezember 1961 ebenfalls nicht<br />

gilt. In <strong>de</strong>m abzuschließen<strong>de</strong>n Tarifvertrag sollten<br />

für <strong>de</strong>n gesamten Bereich <strong>de</strong>r BWSV die über das<br />

gewöhnliche Maß <strong>de</strong>r Verschmutzung hinausgehen<strong>de</strong>n<br />

Arbeiten als zuschlagsberechtigen<strong>de</strong> Arbeiten<br />

verbindlich festgelegt wer<strong>de</strong>n, ebenso die Arbeitszeiten,<br />

für die die Zuschläge zu gewähren sind; ferner<br />

sollte vereinbart wer<strong>de</strong>n, ob und unter welchen<br />

Voraussetzungen mehrere Zuschläge gleichzeitig<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister für Verkehr ist <strong>de</strong>n Vorschlägen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes über eine Neuregelung<br />

aller Zuschläge gefolgt. Die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Tarifverhandlungen sind im Gange. Die Neuregelung<br />

sollte nach Möglichkeit beschleunigt wer<strong>de</strong>n,<br />

zumal von <strong>de</strong>r Gewerkschaft ÖTV zum 31. Dezember<br />

1966 alle mit <strong>de</strong>r Gewährung von Lohnzuschlägen<br />

nach § 29 MTB II im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n<br />

tariflichen Vereinbarungen gekündigt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Zuwendung nach <strong>de</strong>m Tarifvertrag vom 24. November<br />

1964<br />

18. Auf Grund <strong>de</strong>s Tarifvertrages über die Gewährung<br />

einer Zuwendung an Arbeiter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r vom 24. November 1964 erhalten<br />

die Arbeiter in je<strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rjahr eine Zuwendung<br />

als sogenanntes Weihnachtsgeld. Der Anspruch<br />

auf diese Zuwendung ist sowohl <strong>de</strong>m<br />

Grun<strong>de</strong> als auch <strong>de</strong>r Höhe nach von mehreren Voraussetzungen<br />

abhängig. Die Zuwendung vermin<strong>de</strong>rt<br />

sich nach § 2 Abs. 2 <strong>de</strong>s Tarifvertrages um ein<br />

Zwölftel für je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonat, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Arbeiter keinen Lohn aus seinem Arbeitsverhältnis<br />

bei <strong>de</strong>mselben Arbeitgeber erhalten hat.<br />

Mehrere Wasser- und Schiffahrtsämter haben <strong>de</strong>n<br />

Grundsatz <strong>de</strong>r Zwölftelung nicht beachtet. Sie haben<br />

Lohnbediensteten, die das 2<strong>5.</strong> Lebensjahr noch nicht<br />

vollen<strong>de</strong>t hatten und sich zur Ableistung <strong>de</strong>s<br />

Grundwehrdienstes bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr befan<strong>de</strong>n,<br />

die Zuwendung in voller Höhe gewährt, obgleich<br />

das im Tarifvertrag nicht vorgesehen ist. Auch<br />

Arbeitern, <strong>de</strong>nen trotz Bestehens <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />

keine Krankenbezüge mehr zustan<strong>de</strong>n,<br />

weil die Fristen nach § 42 Abs. 8 MTB II abgelaufen<br />

waren, ist die Zuwendung in vollem Umfange<br />

gezahlt wor<strong>de</strong>n. Ein Wasser- und Schiffahrtsamt hat<br />

die Zuwendung in voller Höhe auch an Arbeiter<br />

gezahlt, die erst im Laufe <strong>de</strong>s Jahres eingestellt<br />

wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die unrichtige Berechnung<br />

<strong>de</strong>r Zuwendungen beanstan<strong>de</strong>t. Soweit die<br />

Ausschlußfrist <strong>de</strong>s § 72 MTB II noch nicht verstrichen<br />

war, hat die Verwaltung daraufhin die Wie<strong>de</strong>reinziehung<br />

<strong>de</strong>r zuviel gezahlten Beträge veranlaßt.<br />

In <strong>de</strong>n übrigen Fällen wird zu prüfen sein,<br />

inwieweit Bedienstete für die unrichtige Berechnung<br />

und Zahlung <strong>de</strong>r Zuwendungen haftbar gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n können. Da <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>rsechnungshof<br />

schon unter Nr. 14 <strong>de</strong>r Bemerkungen 1965 auf eine<br />

unrichtige Berechnung <strong>de</strong>r Zuwendungen bei einer<br />

Wasser- und Schiffahrtsdirektion hinweisen mußte,<br />

wird <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister im übrigen durch geeignete<br />

Maßnahmen sicherzustellen haben, daß die<br />

nachgeordneten Dienststellen seiner Verwaltung<br />

die jeweils gelten<strong>de</strong>n Tarifvorschriften richtig anwen<strong>de</strong>n.<br />

Einzelplan 14 — Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung<br />

Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />

Kapitel 14 01 — Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Verteidigung<br />

Kapitel 14 03 — Kommandobehör<strong>de</strong>n, Truppen<br />

usw.<br />

Kapitel 14 04 — Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung und Personalausgaben<br />

für das Zivilpersonal<br />

bei <strong>de</strong>n Kommandobehör<strong>de</strong>n,<br />

Truppen usw.


Kapitel 14 06 - Militärseelsorge<br />

Kapitel 14 07 - Rechtspflege<br />

Kapitel 14 21 — Wehrtechnik und Beschaffung<br />

Fortdauern<strong>de</strong> Ausgaben<br />

Titel 108<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

— Trennungsgeld, Trennungsbeihilfen<br />

sowie Fahrkostenzuschüsse in<br />

beson<strong>de</strong>ren Fällen<br />

19. Im Rechnungsjahr 1966 ist <strong>de</strong>r im Einzelplan 14<br />

bei Titel 108 insgesamt veranschlagte Betrag von<br />

rund 96 Millionen DM um rund 26 Millionen DM<br />

überschritten wor<strong>de</strong>n; im Rechnungsjahr 1967<br />

haben die Ausgaben bei Kapitel 14 04 Titel 108 <strong>de</strong>n<br />

Haushaltsansatz um etwas mehr als 1 Million DM<br />

überstiegen. Nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung<br />

hätte die überplanmäßige Ausgabe <strong>de</strong>s<br />

Rechnungsjahres 1966 wenigstens zu einem erheblichen<br />

Teil, die <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1967 gänzlich<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können, wenn <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

und die ihm nachgeordneten Stellen die Notwendigkeit<br />

<strong>de</strong>r Gewährung von Trennungsgeld mit<br />

<strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt geprüft und überwacht hätten.<br />

20. Mit Zusage <strong>de</strong>r Umzugskostenvergütung versetzte<br />

o<strong>de</strong>r abgeordnete Soldaten, Beamte, Richter<br />

und Arbeitnehmer haben nur dann Anspruch auf<br />

Trennungsgeld, wenn sie wegen Wohnungsmangels<br />

am neuen Dienstort an einem Umzug dorthin verhin<strong>de</strong>rt<br />

sind. Die Bediensteten sind verpflichtet,<br />

sich fortgesetzt um eine Wohnung zu bemühen; sie<br />

haben je<strong>de</strong> gebotene Gelegenheit auszunutzen und<br />

dürfen einen Umzug nicht durch unangemessene<br />

Ansprüche an die Wohnung o<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren nicht<br />

zwingen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n verzögern (§ 2 Nr. 1 TGV;<br />

§ 44 BAT, § 40 MTB II; ebenso früher Nr. 25 Abs. 8<br />

DVOzUKG vom 7. Mai 1935). Anspruchsvoraussetzung<br />

ist mithin auch, daß sie ernstlich gewillt sein<br />

müssen, vom alten nach <strong>de</strong>m neuen Dienstort umzuziehen.<br />

21. An zahlreiche Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums und <strong>de</strong>r nachgeordneten<br />

Stellen ist, wie die Rechnungsprüfung ergeben<br />

hat, Trennungsgeld viele Jahre, nicht selten<br />

sogar ein volles Jahrzehnt lang, gezahlt wor<strong>de</strong>n.<br />

Es han<strong>de</strong>lte sich in erster Linie um Bedienstete, die<br />

in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Dienstortes wohnten und<br />

täglich nach diesem Ort und zurück nach <strong>de</strong>m<br />

Wohnort fuhren („Pendler"). Solche Bediensteten<br />

erhalten als Trennungsgeld Fahrkostenersatz o<strong>de</strong>r<br />

Wegstreckenentschädigung, die um einen bestimmten<br />

Eigenanteil gekürzt wer<strong>de</strong>n, und einen Verpflegungszuschuß<br />

(§ 6 Abs. 1 TGV). Ein Pendler erhält<br />

monatlich min<strong>de</strong>stens 60 DM, nicht selten aber<br />

300 DM und hin und wie<strong>de</strong>r sogar bis zu 420 DM<br />

(§ 6 Abs. 4 TGV). Je<strong>de</strong>r von ihnen hat schriftlich<br />

seine uneingeschränkte Bereitwilligkeit erklärt, an<br />

<strong>de</strong>n Dienstort umzuziehen, und danach periodisch<br />

die Erklärung wie<strong>de</strong>rholt, daß in <strong>de</strong>n für die Bewilligung<br />

<strong>de</strong>s Trennungsgel<strong>de</strong>s maßgeblichen Verhältnissen<br />

keine Än<strong>de</strong>rung eingetreten sei. Die bisher<br />

vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof geprüften Stellen haben<br />

diese Erklärungen in <strong>de</strong>r Regel hingenommen und<br />

Jahr für Jahr weiter das Trennungsgeld bewilligt,<br />

ohne sich von <strong>de</strong>r Ernstlichkeit <strong>de</strong>s Umzugswillens<br />

durch eine Wohnungszuweisung o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>rer,<br />

nach Lage <strong>de</strong>r Umstän<strong>de</strong> geeigneter Weise zu<br />

überzeugen. Selbst wenn Hauseigentümer, <strong>de</strong>ren<br />

Zahl vor allem unter <strong>de</strong>n Empfängern von Trennungsgeld<br />

in ländlichen Gegen<strong>de</strong>n steigen<strong>de</strong> Ten<strong>de</strong>nz<br />

hatte, behaupteten, je<strong>de</strong>rzeit bereit zu sein,<br />

aus <strong>de</strong>m eigenen Haus in einem meist nahe gelegenen<br />

kleinen Ort in eine Mietwohnung am Dienstort<br />

umzuziehen, wur<strong>de</strong> das nur selten angezweifelt.<br />

Die für die Wohnungsfürsorge zuständigen Stellen<br />

haben bei <strong>de</strong>r Vergabe von Wohnungen in erster<br />

Linie diejenigen Bediensteten berücksichtigt, die<br />

wegen <strong>de</strong>r weiten Entfernung nicht täglich nach<br />

ihrem Wohnort zurückkehren können und die <strong>de</strong>swegen<br />

Trennungsgeld in Höhe <strong>de</strong>s vollen Satzes<br />

(§ 4 TGV) erhalten. Die Tatsache, daß Pendler bei<br />

Zuweisung einer Wohnung häufig erklärten, nicht<br />

mehr umzugswillig zu sein, ist nicht zum Anlaß<br />

genommen wor<strong>de</strong>n, die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Gewährung<br />

von Trennungsgeld an diesen Personenkreis<br />

generell einer Überprüfung unterziehen zu lassen.<br />

Die für die Wohnungsfürsorge zuständigen und die<br />

das Trennungsgeld bewilligen<strong>de</strong>n Stellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung<br />

haben insoweit offensichtlich<br />

nicht in <strong>de</strong>m gebotenen Umfang zusammengearbeitet.<br />

Die Trennungsgeld bewilligen<strong>de</strong>n Stellen prüften<br />

die Frage <strong>de</strong>r Zahlungseinstellung fast ausnahmslos<br />

erst dann, wenn <strong>de</strong>r Trennungsgel<strong>de</strong>mpfänger<br />

eine zugewiesene Wohnung abgelehnt hatte, die<br />

Wohnungsvergabeausschüsse wie<strong>de</strong>rum wiesen <strong>de</strong>n<br />

Pendlern im allgemeinen keine Wohnungen zu. Die<br />

Pendler erhielten <strong>de</strong>mnach, wenn sie einmal erklärt<br />

hatten, umzugsbereit zu sein, in <strong>de</strong>r Regel ununterbrochen<br />

Trennungsgeld nach § 6 TGV. Auch dort,<br />

wo Wohnungsvergabeausschüsse diesen Zusammenhang<br />

erkannten, konnten sie eine frei wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Wohnung einem Pendler nur selten anbieten, weil<br />

die militärischen Vorgesetzten meistens mit Nachdruck<br />

darauf bestehen, daß die Wohnungen <strong>de</strong>njenigen<br />

Soldaten überlassen wer<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>n Vorgesetzten<br />

vorgeschlagen wur<strong>de</strong>n.<br />

22. Im Zuge <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung bestätigte die<br />

Verwaltung daß sich unter <strong>de</strong>n Pendlern, die Trennungsgeld<br />

erhalten, erfahrungsgemäß viele Bedienstete<br />

befin<strong>de</strong>n, die nicht ernstlich gewillt sind, nach<br />

<strong>de</strong>m Dienstort umzuziehen. So ging bei <strong>de</strong>n drei<br />

zuletzt örtlich geprüften Standortverwaltungen die<br />

Zahl <strong>de</strong>r Empfänger von Trennungsgeld nach § 6<br />

TGV in <strong>de</strong>m einen Falle von 450 auf 119, in <strong>de</strong>m<br />

an<strong>de</strong>ren von 79 auf 4 und in <strong>de</strong>m dritten von 322<br />

auf 162 zurück. Da an einen Bediensteten, <strong>de</strong>r Trennungsgeld<br />

nach § 6 TGV empfängt, jährlich im<br />

Durchschnitt min<strong>de</strong>stens 1000 DM zu zahlen sind,<br />

ergibt sich bei diesen drei Standortverwaltungen<br />

jährlich eine Ersparnis von mehr als 550 000 DM.<br />

Bei sachgerechter Verwaltungsführung hätte sich in<br />

<strong>de</strong>r Vergangenheit allein bei diesen drei Standortverwaltungen<br />

ein Mehrfaches dieser Summe einsparen<br />

lassen, da die meisten Bediensteten Tren-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

nungsgeld dieser Art Jahre hindurch, einige bereits<br />

seit 1958, bezogen.<br />

23. Dem Bun<strong>de</strong>sminister ist ebenso wie <strong>de</strong>n nachgeordneten<br />

Stellen seit längerem bekannt, daß ein<br />

erheblicher Teil <strong>de</strong>r Trennungsgel<strong>de</strong>mpfänger in<br />

Wahrheit nicht umzugswillig ist; nach Ansicht nachgeordneter<br />

Dienststellen sind es rund 40 0/o, im<br />

Ministerium wird geschätzt, daß zwei Drittel <strong>de</strong>r<br />

Empfänger von Fahrkostenersatz, d. h. wenigstens<br />

25 % aller Empfänger von Trennungsgeld, nicht<br />

umzugswillig sind. Bei dieser Sachlage ist es auch<br />

schwer, die Zahl <strong>de</strong>r für die Bediensteten benötigten<br />

Wohnungen einigermaßen zuverlässig zu ermitteln.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister behilft sich in <strong>de</strong>r Weise,<br />

daß er die von <strong>de</strong>n nachgeordneten Stellen schon<br />

nach unten berichtigten Zahlen <strong>de</strong>r angeblich Wohnungsuchen<strong>de</strong>n<br />

noch einmal um die Hälfte kürzt.<br />

Daß gleichwohl nicht unerhebliche Fehldispositionen<br />

bei <strong>de</strong>n Wohnungsbaumitteln — selbst bei<br />

überschaubarer Größenordnung — eintreten können,<br />

zeigt folgen<strong>de</strong>r Sachverhalt:<br />

An einem Bun<strong>de</strong>swehr-Dienstort wur<strong>de</strong>n neun<br />

Wohnungen errichtet, weil dort 41 Bedienstete<br />

Trennungsgeld bezogen. Fünf Trennungsgel<strong>de</strong>mpfänger<br />

zogen in die neuen Wohnungen ein,<br />

36 lehnten einen Umzug ab. Der Bedarf war also<br />

noch um 80 v. H. zu hoch angenommen.<br />

24. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

mehrmals — u. a. aus Anlaß <strong>de</strong>r im Rechnungsjahr<br />

1966 geleisteten Ausgaben — auf die bei<br />

<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r TGV festgestellten Mängel<br />

aufmerksam gemacht. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat<br />

zunächst erwi<strong>de</strong>rt, die Zahlung von Trennungsgeld<br />

könne erst dann eingestellt wer<strong>de</strong>n, wenn eine<br />

förmlich zugewiesene Wohnung mit unzureichen<strong>de</strong>r<br />

Begründung abgelehnt wor<strong>de</strong>n sei. Es setzte<br />

sich damit in Wi<strong>de</strong>rspruch zu <strong>de</strong>r gesamten übrigen<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltung, die seit langem die Zahlung <strong>de</strong>s<br />

Trennungsgel<strong>de</strong>s dann einstellt, wenn sich aus <strong>de</strong>m<br />

Verhalten <strong>de</strong>s Trennungsgel<strong>de</strong>mpfängers ergibt,<br />

daß er nicht umzugswillig war o<strong>de</strong>r nicht mehr<br />

umzugswillig ist.<br />

Erst in jüngster Zeit hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

seine abweichen<strong>de</strong> Auffassung, die in <strong>de</strong>r TGV<br />

keine Stütze fand, aufgegeben.<br />

2<strong>5.</strong> Ein weiterer Grund für die Mehrausgaben<br />

liegt in <strong>de</strong>r Art und Weise, in <strong>de</strong>r das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

die Vorschrift <strong>de</strong>s § 6 Abs. 4 Satz 2 TGV<br />

— wie<strong>de</strong>rum in bewußter Abweichung von <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen Verwaltungsübung — handhabt.<br />

Nach § 6 Abs. 4 Satz 2 TGV dürfen <strong>de</strong>mjenigen<br />

Beamten, <strong>de</strong>r täglich an <strong>de</strong>n Wohnort zurückkehrt,<br />

obwohl ihm das nicht zuzumuten ist, Fahrkostenersatz<br />

o<strong>de</strong>r Wegstreckenentschädigung und Verpflegungszuschuß<br />

im Kalen<strong>de</strong>rmonat bis zur Höhe<br />

<strong>de</strong>s Trennungsgel<strong>de</strong>s nach § 4 TGV (im Regelfall<br />

— je nach Reisekostenstufe — 300 bis 420 DM)<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

In seinen Erläuterungen zur TGV vom 21. September<br />

1965 (VMBl. S. 446) hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

zu § 6 Abs. 4 u. a. angeordnet, daß einem Beamten<br />

(Soldaten) die tägliche Rückkehr nur zuzumuten<br />

ist, „wenn die notwendige Zeit für die Hin- und<br />

Rückfahrt einschließlich Zu- und Abgang sowie sich<br />

zwangsläufig ergeben<strong>de</strong> Wartezeiten zusammen<br />

2 Stun<strong>de</strong>n 30 Minuten nicht übersteigen". Wenn <strong>de</strong>r<br />

Bedienstete ein eigenes Kraftfahrzeug auf Strecken<br />

benutzt, die von regelmäßig verkehren<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsmitteln<br />

befahren wer<strong>de</strong>n, wird <strong>de</strong>ren Fahrzeit<br />

<strong>de</strong>r Berechnung zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

26. Diese Auslegung verursacht Ausgaben, die<br />

sachlich nicht zu rechtfertigen sind. In Köln z. B.<br />

wohnen zahlreiche Verwaltungsangehörige aller<br />

Bonner Dienststellen. Den mit <strong>de</strong>r Eisenbahn fahren<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n die durch die Benutzung <strong>de</strong>r Eisenbahn<br />

und <strong>de</strong>r städtischen Verkehrsmittel entstehen<strong>de</strong>n<br />

Ausgaben erstattet; das sind — nach Abzug<br />

<strong>de</strong>s Eigenanteils — monatlich im Durchschnitt<br />

95 DM. Dabei ist es belanglos, wie lange sie vor<br />

und nach <strong>de</strong>r Dienstzeit unterwegs sind. Sie erhalten<br />

im allgemeinen diesen Fahrkostenersatz von<br />

etwa 95 DM auch dann, wenn sie mit <strong>de</strong>m eigenen<br />

Kraftfahrzeug fahren.<br />

Nur das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Verteidigung gewährt<br />

<strong>de</strong>n in Köln wohnen<strong>de</strong>n Beamten, Soldaten<br />

und Arbeitnehmern, die mit <strong>de</strong>m eigenen Kraftfahrzeug<br />

von Köln nach Bonn und zurück fahren<br />

und die, wenn sie die öffentlichen Verkehrsmittel<br />

benutzen, täglich länger als 150 Minuten unterwegs<br />

wären, Wegstreckenentschädigung in Höhe von<br />

rund 240 DM monatlich.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof bat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister<br />

am 10. Mai 1968 dringend, seinen Erlaß vom<br />

21. September 1965 zu überprüfen. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />

antwortete am <strong>5.</strong> August 1968, er habe keine<br />

Veranlassung, die Regelung abzuän<strong>de</strong>rn; diese sei<br />

praxisnah und leicht verständlich und habe sich<br />

gut bewährt; <strong>de</strong>r Anreiz <strong>de</strong>r täglichen Rückkehr<br />

sollte nicht durch Einschränkungen eingeengt wer<strong>de</strong>n.<br />

27. Diese Großzügigkeit verursachte nicht nur im<br />

Rechnungsjahr 1966 hohe vermeidbare Ausgaben.<br />

Daß 1966 <strong>de</strong>r bei Kapitel 14 04 Titel 108 ausgebrachte<br />

Betrag von 28,4 Millionen DM um mehr als<br />

14,6 Millionen DM und <strong>de</strong>r im Einzelplan 14 bei <strong>de</strong>n<br />

Titeln 108 insgesamt für Trennungsgeld vorgesehene<br />

Betrag von rund 96,0 Millionen DM um rund<br />

26,4 Millionen DM überschritten wur<strong>de</strong>, beruht<br />

nicht allein auf <strong>de</strong>r 1965 in Kraft getretenen TGV,<br />

wie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister in <strong>de</strong>r Anlage I zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

1966 ausführt. Die Überschreitung<br />

ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß die<br />

nachgeordneten Stellen nicht angehalten wur<strong>de</strong>n,<br />

Anträge auf Gewährung o<strong>de</strong>r auf Weiterzahlung<br />

von Trennungsgeld sorgfältig zu prüfen, und daß<br />

die Vorschrift <strong>de</strong>s § 6 Abs. 4 Satz 2 TGV abweichend<br />

von <strong>de</strong>r allgemeinen Verwaltungsübung zu<br />

großzügig ausgelegt wur<strong>de</strong>. Im übrigen hätte schon<br />

nach § 5 Abs. 1 HG 1966 die Pflicht bestan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n<br />

Erlaß vom 21. September 1965 unverzüglich zu


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

än<strong>de</strong>rn, um eine Überschreitung <strong>de</strong>r Haushaltsansätze<br />

bei Titel 108 nach Möglichkeit zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

28. Auch im Rechnungsjahr 1967 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r bei<br />

Titel 108 <strong>de</strong>s Kapitels 14 04 ausgebrachte Betrag<br />

von nunmehr 40 Millionen DM wie<strong>de</strong>rum, und<br />

zwar um 1 019 004,57 DM, überschritten. Das war<br />

nicht notwendig. Wenn die Prüfungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

allein bei 3 Standortverwaltungen<br />

mittlerer Größe in weit mehr als 500 Fällen zur<br />

Einstellung <strong>de</strong>r Zahlung von Fahrkostenersatz führten,<br />

hätten mit Sicherheit die rund 250 an<strong>de</strong>ren<br />

Stellen, die Trennungsgeld bewilligen, mühelos in<br />

weiteren 1000 Fällen dasselbe erreichen können.<br />

Damit wäre zunächst einmal die Überschreitung<br />

vermie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof ist <strong>de</strong>r Auffassung, daß<br />

nicht nur dies möglich gewesen wäre, son<strong>de</strong>rn daß<br />

darüber hinaus eine weniger großzügige Anwendung<br />

<strong>de</strong>r Vorschriften zu einer Einsparung von<br />

mehreren Millionen DM bei diesem Titel hätte führen<br />

können. Im übrigen bestand auch nach § 5<br />

Abs. 1 HG 1967 die Verpflichtung, <strong>de</strong>n Erlaß vom<br />

21. September 1965 zu än<strong>de</strong>rn, sobald sich die Überschreitung<br />

abzeichnete.<br />

29. Es wird zu prüfen sein, ob in <strong>de</strong>n Haushaltsplänen<br />

<strong>de</strong>r kommen<strong>de</strong>n Rechnungsjahre die im Einzelplan<br />

14 für Trennungsgeld usw. vorgesehenen<br />

Ausgaben <strong>de</strong>m anzuerkennen<strong>de</strong>n Bedarf entsprechend<br />

niedriger zu veranschlagen sind. Das wür<strong>de</strong><br />

auch <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers entsprechen,<br />

„die konsumtiven Ausgaben zu begrenzen,<br />

um einen finanziellen Spielraum für dringen<strong>de</strong><br />

Investitionen bei <strong>de</strong>r Wehrtechnik, <strong>de</strong>m Rüstungsmaterial<br />

und <strong>de</strong>r Infrastruktur zu schaffen" (Stenographischer<br />

Bericht über die 167. Sitzung <strong>de</strong>s Deutschen<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es vom 4. April 1968 S. 8802 A).<br />

30. Obwohl <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

über die dieser Bemerkung zugrun<strong>de</strong><br />

liegen<strong>de</strong>n Sachverhalte jeweils im Anschluß an die<br />

Prüfungen unterrichtet hatte, hat er ihm <strong>de</strong>n Entwurf<br />

<strong>de</strong>r Bemerkung in üblicher Weise mit <strong>de</strong>m<br />

Anheimgeben zugestellt, etwaige Be<strong>de</strong>nken gegen<br />

die Darstellung <strong>de</strong>s Sachverhalts mitzuteilen. Das<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium hat jedoch bis zum Abschluß<br />

<strong>de</strong>r Beratungen <strong>de</strong>s Großen Senats <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

nicht Stellung genommen, son<strong>de</strong>rn<br />

lediglich erklärt, <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof könne<br />

nicht davon ausgehen, daß die Sachdarstellung anerkannt<br />

wer<strong>de</strong>.<br />

Einzelplan 14 — Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung<br />

Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />

Kapitel 14 02 — Allgemeine Bewilligungen<br />

Fortdauern<strong>de</strong> Ausgaben<br />

Titel 309 a<br />

— Wehrtechnische Entwicklung und<br />

Erprobung<br />

31. Das Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik und Beschaffung<br />

hatte eine Firma beauftragt, im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Torpedoprogrammes eine Dreiachsenstabilisierung<br />

zu entwickeln. Für einen Anschlußauftrag beantragte<br />

es im Februar 1966 beim Bun<strong>de</strong>sminister, gestützt<br />

auf ein Angebot <strong>de</strong>r Entwicklungsfirma, zusätzliche<br />

Mittel. Am 30. März 1966 antwortete <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister,<br />

daß vor seiner Entscheidung noch ergänzen<strong>de</strong><br />

Untersuchungen erfor<strong>de</strong>rlich seien. Als <strong>de</strong>ren<br />

Ergebnis vorlag, stellte er am 1<strong>5.</strong> Juli 1966 seine<br />

Entscheidung über die Mittelfreigabe erneut zurück,<br />

weil er das Firmenangebot im Vergleich mit 2 Konkurrenzangeboten<br />

und auch im Hinblick auf eine<br />

spätere Serienfertigung für überhöht hielt. Im Erlaß<br />

vom 21. November 1966 wies er noch einmal darauf<br />

hin, daß weitere Haushaltsmittel für die Dreiachsenstabilisierung<br />

erst nach Vorlage zusätzlicher Unterlagen<br />

freigegeben wer<strong>de</strong>n könnten.<br />

Ohne die Entscheidung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums abzuwarten,<br />

war das Amt jedoch bereits am 18. August<br />

1966 mit <strong>de</strong>r für die Konstruktion <strong>de</strong>s Torpedos<br />

verantwortlichen Firma übereingekommen, die Weiterentwicklung<br />

<strong>de</strong>r Stabilisierung in <strong>de</strong>ren Auftrag<br />

einzubeziehen mit <strong>de</strong>r Maßgabe, daß die Arbeiten<br />

von <strong>de</strong>r bisherigen Entwicklungsfirma im Unterauftrag<br />

ausgeführt wer<strong>de</strong>n sollten. Seit Anfang 1966<br />

wur<strong>de</strong> die Weiterentwicklung aus Mitteln bestritten,<br />

die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>m Amt für an<strong>de</strong>re Teilvorhaben<br />

<strong>de</strong>r Torpedoentwicklung zugewiesen hatte.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das eigenmächtige Han<strong>de</strong>ln<br />

<strong>de</strong>s Amtes beanstan<strong>de</strong>t, durch das — gemessen<br />

an <strong>de</strong>m vom Bun<strong>de</strong>sministerium schon für überhöht<br />

gehaltenen Angebot <strong>de</strong>r Entwicklungsfirma — für<br />

Gewinne und Zuschläge <strong>de</strong>s zwischengeschalteten<br />

Unternehmens vermeidbare Mehrausgaben in Höhe<br />

von über 250 000 DM enstan<strong>de</strong>n sind. Er hat das<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium aufgefor<strong>de</strong>rt zu prüfen, welche<br />

Bediensteten für <strong>de</strong>n eingetretenen Scha<strong>de</strong>n haftbar<br />

zu machen und ob disziplinarische Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister hat erwi<strong>de</strong>rt, die Mehrausgabe<br />

sei nicht vermeidbar gewesen. Es sei zwar richtig,<br />

daß das Bun<strong>de</strong>samt die Entwicklung habe fortführen<br />

lassen, bevor Haushaltsmittel dafür freigegeben<br />

waren. Die Vergabe im Unterauftrag sei aber aus<br />

Koordinierungsgrün<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich gewesen.<br />

Die Einlassung überzeugt nicht. Mit <strong>de</strong>r Koordinierung<br />

und Systemführung war nicht die Firma, die<br />

<strong>de</strong>n Torpedo entwickelte, son<strong>de</strong>rn eine dritte Firma<br />

befaßt, die dafür auch bezahlt wur<strong>de</strong>. Die erste Stufe<br />

<strong>de</strong>r Entwicklung ist im Direktauftrag durchgeführt<br />

wor<strong>de</strong>n, ohne daß Koordinierungsmängel aufgetreten<br />

sind. Sie waren auch bei einer Fortführung <strong>de</strong>r<br />

Entwicklung im Rahmen eines Direktauftrages nicht<br />

zu befürchten. Schließlich ist eine Parallelentwicklung<br />

bei einer an<strong>de</strong>ren Firma ein Jahr später ebenfalls<br />

ohne Zwischenschaltung eines an<strong>de</strong>ren Unternehmens<br />

im Direktauftrag vergeben wor<strong>de</strong>n.<br />

Das Bun<strong>de</strong>samt hat gegen ministerielle Weisungen<br />

verstoßen. Außer<strong>de</strong>m liegt ein Verstoß gegen § 26<br />

Abs. 1 RHO vor.


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Einzelplan 24 — Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />

Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />

Kapitel 24 01 — Bun<strong>de</strong>sschatzministerium<br />

Einmalige Ausgaben<br />

Titel 710<br />

— Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s in<br />

Bad Go<strong>de</strong>sberg, 1. Teilbetrag<br />

32. Für die Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sschatzministeriums in Bad Go<strong>de</strong>sberg, <strong>de</strong>ren<br />

Gesamtkosten auf 11 380 000 DM veranschlagt sind,<br />

waren für das Rechnungsjahr 1966 als 1. Teilbetrag<br />

250 000 DM in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan eingestellt<br />

wor<strong>de</strong>n. Am 9. Dezember 1966 hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

die Bun<strong>de</strong>sbaudirektion angewiesen, <strong>de</strong>n<br />

Ausbau <strong>de</strong>s Kasinos, das im Dachgeschoß <strong>de</strong>s Altbaues<br />

untergebracht wer<strong>de</strong>n sollte, mit Vorrang zu<br />

betreiben und die Arbeiten für die Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

Diensträume <strong>de</strong>s Ministers zusammen mit einigen<br />

an<strong>de</strong>ren Umbauarbeiten während <strong>de</strong>ssen Abwesenheit<br />

vom 19. Dezember 1966 bis zum 16. Januar 1967<br />

durchzuführen. Wegen <strong>de</strong>r kurzen Frist konnte die<br />

Bun<strong>de</strong>sbaudirektion die Kosten nicht ordnungsgemäß<br />

veranschlagen; <strong>de</strong>r Vorentwurf nach § 14 RHO<br />

wur<strong>de</strong> erst nach Abschluß <strong>de</strong>r Arbeiten genehmigt.<br />

Aus <strong>de</strong>m gleichen Grun<strong>de</strong> war eine Ausschreibung<br />

<strong>de</strong>r meisten Bauleistungen nicht möglich; die Aufträge<br />

wur<strong>de</strong>n überwiegend freihändig vergeben. Für die<br />

Bauausführung wur<strong>de</strong>n rund 239 000 DM aufgewen<strong>de</strong>t.<br />

Hiervon entfielen auf Arbeiten in <strong>de</strong>n Diensträumen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers einschließlich <strong>de</strong>s Ruheraumes,<br />

<strong>de</strong>r Teeküche, <strong>de</strong>s Vorraumes und <strong>de</strong>r<br />

Toilette rund 133 000 DM, wovon rund 26 000 DM<br />

— für <strong>de</strong>n Einbau einer Schrankwand und einer<br />

Schalldämmtür sowie für verschie<strong>de</strong>ne Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten<br />

— aus Bauunterhaltungsmitteln bestritten<br />

wur<strong>de</strong>n. Der Restbetrag wur<strong>de</strong> überwiegend<br />

für die Verstärkung <strong>de</strong>r Decken im Dachgeschoß aufgewen<strong>de</strong>t,<br />

damit <strong>de</strong>r Einbau <strong>de</strong>s Kasinos ermöglicht<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die unzureichen<strong>de</strong> Vorbereitung<br />

sowie die übereilte Ausführung <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

als Verstoß gegen § 26 Abs. 1 RHO und die<br />

Verwendung von Bauunterhaltungsmitteln für einen<br />

Teil <strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>r Gesamtbaumaßnahme gehören<strong>de</strong>n<br />

Arbeiten als Verstoß gegen § 43 RHO beanstan<strong>de</strong>t.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat die Weisung vom 9. Dezember<br />

1966 damit begrün<strong>de</strong>t, die Umbauten in <strong>de</strong>n<br />

Diensträumen hätten während <strong>de</strong>r Abwesenheit <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sministers ausgeführt wer<strong>de</strong>n müssen, damit<br />

<strong>de</strong>r Dienstbetrieb nicht gestört wur<strong>de</strong>. Die Deckenverstärkung<br />

sei notwendig gewesen, damit das<br />

Kasino rechtzeitig ausgebaut und so die Verpflegung<br />

<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Bauarbeiten im Hause verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Bediensteten gesichert wer<strong>de</strong>n konnte. Die aus<br />

Bauunterhaltungsmitteln bezahlten Arbeiten seien<br />

nicht durch die Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s veranlaßt<br />

wor<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn hätten nur <strong>de</strong>r Erneuerung<br />

einer schadhaften Zwischenwand gedient.<br />

-a<br />

Diese Begründung hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof nicht<br />

von <strong>de</strong>r Dringlichkeit <strong>de</strong>r Arbeiten überzeugt, da<br />

das Gebäu<strong>de</strong> inzwischen bis auf die Hausmeisterwohnung<br />

vollständig geräumt wor<strong>de</strong>n ist und das<br />

Kasino nunmehr abweichend von <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />

Planung in einem noch zu errichten<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren<br />

Bauteil untergebracht wer<strong>de</strong>n soll. Die vorgezogenen<br />

Maßnahmen hätten <strong>de</strong>mnach zusammen<br />

mit <strong>de</strong>n übrigen Arbeiten ordnungsgemäß geplant,<br />

ausgeschrieben und ausgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die Arbeiten für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Kasinos im<br />

Dachgeschoß, die einen erheblichen Aufwand verursacht<br />

haben, wären nicht erfor<strong>de</strong>rlich gewesen.<br />

Der Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums, die aus Bauunterhaltungsmitteln<br />

bezahlten Arbeiten seien nicht<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s<br />

ausgeführt wor<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn hätten <strong>de</strong>r Erneuerung<br />

einer schadhaften Zwischenwand und damit<br />

<strong>de</strong>r Bauunterhaltung gedient, kann schon <strong>de</strong>swegen<br />

nicht beigepflichtet wer<strong>de</strong>n, weil die Leistungen<br />

im genehmigten Kostenvoranschlag als Umarbeiten<br />

ausgewiesen sind.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister wird sicherzustellen haben, daß<br />

die Vorschriften <strong>de</strong>r RHO sowie die unter seiner<br />

Mitwirkung erarbeiteten Grundsätze <strong>de</strong>r VOB/A und<br />

seine hierzu erteilten Weisungen auch in seinem<br />

Geschäftsbereich beachtet wer<strong>de</strong>n. Im übrigen wird<br />

er die Scha<strong>de</strong>nersatzfrage zu prüfen haben.<br />

Einzelplan 36 — Zivile Verteidigung<br />

Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />

Kapitel 36 04 — Maßnahmen <strong>de</strong>r zivilen Verteidigung<br />

im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

<strong>de</strong>s Innern<br />

Einmalige Ausgaben<br />

Verschie<strong>de</strong>ne Titel<br />

Zusatzeinrichtungen und Warngestelle für Ortsruf<br />

nlagen<br />

33. Das Bun<strong>de</strong>samt für zivilen Bevölkerungsschutz<br />

hat die Beschaffungsstelle <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />

Innern am 7. August 1961 angewiesen, je 165 Zusatzeinrichtungen<br />

und Warngestelle für Ortsrufanlagen<br />

(Gemein<strong>de</strong>rufanlagen) zu bestellen. Den Anordnungen<br />

war ein Vermerk gleichen Datums beigefügt,<br />

in <strong>de</strong>m es hieß, es sollten zunächst in 165 Gemein<strong>de</strong>n<br />

im Regierungsbezirk Nordba<strong>de</strong>n die Ge-<br />

Gemein<strong>de</strong>rufanlagen zusätzlich technisch ausgerüstet<br />

wer<strong>de</strong>n, damit diese Orte möglichst bald in <strong>de</strong>n örtlichen<br />

Alarmdienst einbezogen wer<strong>de</strong>n könnten. Die<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel stän<strong>de</strong>n im Haushaltsplan 1961<br />

zur Verfügung. Die Beschaffungsstelle hat die Aufträge<br />

im Wert von rund 604 000 DM im September<br />

1961 erteilt.<br />

Zuvor hatte das Innenministerium Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt am 13. April 1961 nach einer<br />

von <strong>de</strong>r späteren Lieferfirma erarbeiteten Planung<br />

<strong>de</strong>n Anschluß von 165 Ortsrufanlagen im Regie-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

rungsbezirk Nordba<strong>de</strong>n vorgeschlagen. Am 9. Juni<br />

1961 hatte das Bun<strong>de</strong>samt <strong>de</strong>m Innenministerium<br />

mitgeteilt, die Kostenanschläge für die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

technischen Einrichtungen seien „überholt" ;<br />

es habe die Lieferfirma angewiesen, <strong>de</strong>m Regierungspräsi<strong>de</strong>nten<br />

für Nordba<strong>de</strong>n überarbeitete<br />

Kostenvoranschläge einzureichen, und bitte mitzuteilen,<br />

welche Anlagen hiernach für <strong>de</strong>n Anschluß in<br />

Betracht kämen.<br />

Am 19. Dezember 1961 gab das Innenministerium<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt nunmehr einen<br />

Bedarf von nur 50 Gerätesätzen für Gemein<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Regierungsbezirks Nordba<strong>de</strong>n an. Diese Antwort hat<br />

das Bun<strong>de</strong>samt nicht abgewartet. Es bemühte sich<br />

aber, <strong>de</strong>n bereits erteilten Auftrag zu korrigieren.<br />

Auf seine Veranlassung vereinbarte die Beschaffungsstelle<br />

im März 1962 eine Verringerung <strong>de</strong>r<br />

Aufträge um je 100 Stück. Da die Lieferfirma jedoch<br />

Annullierungskosten in Höhe von insgesamt rund<br />

155 000 DM geltend machte, wur<strong>de</strong> die Verringerung<br />

im September 1962 rückgängig gemacht.<br />

Von <strong>de</strong>n im Jahre 1961 bestellten Geräten waren im<br />

März 1966 noch 82 Zusatzeinrichtungen und<br />

83 Warngestelle eingelagert, weil für sie keine Verwendungsmöglichkeit<br />

bestand. Im Mai 1968 waren<br />

noch 81 Anlagen mit einem Anschaffungswert von<br />

rund 293 000 DM vorhan<strong>de</strong>n.<br />

34. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die übereilte, vor<br />

<strong>de</strong>m Abschluß <strong>de</strong>r Planung eingeleitete Beschaffung<br />

beanstan<strong>de</strong>t.<br />

Das Bun<strong>de</strong>samt hat im wesentlichen erwi<strong>de</strong>rt, ursprünglich<br />

seien 230 Ortsrufanlagen für <strong>de</strong>n Anschluß<br />

an <strong>de</strong>n Luftschutz-Warndienst in Betracht gekommen.<br />

Wegen Überalterung von Anlagen und<br />

ungeklärter Eigentumsverhältnisse seien aber nur<br />

165 Gerätesätze bestellt wor<strong>de</strong>n, davon 10 v. H. als<br />

Vorrat. Das sei auch <strong>de</strong>shalb unbe<strong>de</strong>nklich erschienen,<br />

weil bekannt gewesen sei, daß sich auch außerhalb<br />

von Nordba<strong>de</strong>n Ortsrufanlagen befan<strong>de</strong>n. Die<br />

spätere Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bedarfs auf 65 Sätze habe<br />

auf <strong>de</strong>r ablehnen<strong>de</strong>n Haltung vieler Gemein<strong>de</strong>n beruht,<br />

die diese mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten<br />

begrün<strong>de</strong>t hätten. Im übrigen sei <strong>de</strong>r Bedarf zum<br />

weitaus größten Teil in mündlichen Erörterungen ermittelt<br />

und das Ergebnis nur teilweise in die Akten<br />

aufgenommen wor<strong>de</strong>n. Die mit <strong>de</strong>r Beschaffung betrauten<br />

Bediensteten seien inzwischen ausgeschie<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r gestorben.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich im wesentlichen die<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes zu eigen gemacht.<br />

Es hat weiter ausgeführt, das Vorgehen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes<br />

sei schon <strong>de</strong>shalb zu billigen gewesen, weil<br />

bereits die Verwendung eines Teiles <strong>de</strong>r Zusatzeinrichtungen<br />

für <strong>de</strong>n Bund mit erheblichen wirtschaftlichen<br />

Vorteilen verbun<strong>de</strong>n gewesen sei. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

hat ferner eingewen<strong>de</strong>t, das Bun<strong>de</strong>samt<br />

habe, nach<strong>de</strong>m das Innenministerium <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg in seinem Schreiben vom<br />

13. April 1961 165 Anlagen zum Anschluß vorgeschlagen<br />

habe, nicht erwarten können, daß dieses bei<br />

<strong>de</strong>r von ihm noch gefor<strong>de</strong>rten Prüfung <strong>de</strong>r Kostenanschläge<br />

zu <strong>de</strong>m Ergebnis eines geringeren Bedarfs<br />

an Zusatzeinrichtungen habe kommen können.<br />

Schließlich hat es dargelegt, <strong>de</strong>m Bund sei kein<br />

Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n, da die noch eingelagerten Geräte<br />

für unterirdische Verkehrsanlagen verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n könnten und die Einlagerung keine Lagerund<br />

Wartungskosten verursacht hätte.<br />

3<strong>5.</strong> Die Ausführungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes und <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sministeriums überzeugen nicht. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

vermag die Tatsache, daß die Verwendung eines<br />

Teils <strong>de</strong>r Zusatzeinrichtungen <strong>de</strong>m Bund erhebliche<br />

wirtschaftliche Vorteile gebracht hat, die Beschaffung<br />

nicht benötigter Geräte nicht zu rechtfertigen.<br />

Der Auffassung, unter <strong>de</strong>n gegebenen Umstän<strong>de</strong>n<br />

habe das Bun<strong>de</strong>samt nicht damit rechnen können,<br />

daß die Prüfung <strong>de</strong>r Kostenanschläge einen geringeren<br />

Bedarf ergeben wer<strong>de</strong>, ist entgegenzuhalten, daß<br />

das Bun<strong>de</strong>samt in seinem Schreiben vom 9. Juni 1961<br />

nicht nur eine Überprüfung <strong>de</strong>r Kostenanschläge,<br />

son<strong>de</strong>rn auch eine Mitteilung <strong>de</strong>r für einen Anschluß<br />

in Betracht kommen<strong>de</strong>n Anlagen erbeten hat. Daraus<br />

kann nur geschlossen wer<strong>de</strong>n, daß die Planung<br />

auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r benötigten Anlagen<br />

noch nicht ausgereift war. Im übrigen muß nach <strong>de</strong>n<br />

bisherigen vergeblichen Bemühungen, die Geräte<br />

an<strong>de</strong>rweitig zu verwen<strong>de</strong>n, bezweifelt wer<strong>de</strong>n, daß<br />

die neuerliche Absicht, die Geräte in unterirdische<br />

Verkehrsanlagen einzubauen, in absehbarer Zeit zu<br />

verwirklichen ist. Daß durch die Einlagerung <strong>de</strong>r<br />

Geräte sowie durch die Verwaltungsarbeit im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Bemühen um zweckentsprechen<strong>de</strong><br />

Verwendung <strong>de</strong>r Geräte laufend Kosten entstehen,<br />

bedarf keiner näheren Begründung.<br />

Das Bun<strong>de</strong>samt hat Haushaltsmittel in größerem<br />

Umfang in Anspruch genommen, als es zur wirtschaftlichen<br />

und sparsamen Haushaltsführung erfor<strong>de</strong>rlich<br />

war.<br />

Es liegt ein Verstoß gegen § 26 Abs. 1 RHO vor.<br />

Sirenensteueranlagen<br />

36. Das Bun<strong>de</strong>samt für zivilen Bevölkerungsschutz<br />

hat die Beschaffungsstelle <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />

Innern in <strong>de</strong>n Jahren 1961 und 1962 beauftragt, für<br />

<strong>de</strong>n Luftschutz-Warndienst 450 Sirenensteueranlagen<br />

mit Zubehör zu beschaffen. Solche Anlagen ermöglichen<br />

die gleichzeitige Auslösung von 2 bis 5 Luftschutzsirenen<br />

über beson<strong>de</strong>re Fernmel<strong>de</strong>leitungen.<br />

Die 450 Anlagen waren für Gemein<strong>de</strong>n mit nur<br />

wenigen o<strong>de</strong>r ungeeigneten Fernsprechleitungen, für<br />

Industrieanlagen und für Liegenschaften <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />

vorgesehen.<br />

Das Bun<strong>de</strong>samt hat <strong>de</strong>n Bedarf nach vorläufigen<br />

Schätzungen ermittelt. Von <strong>de</strong>n bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Rechnungsjahres 1963 gelieferten 450 Anlagen nebst<br />

Zubehör im Werte von 785 000 DM waren im März<br />

1966 noch 335 in einem Hochbunker in Köln gelagert.<br />

Im Mai 1968 befan<strong>de</strong>n sich immer noch<br />

284 Sirenensteueranlagen, 287 Batteriegehäuse und<br />

Regelgleichrichter, 250 Nickel-Cadmium-Batterien<br />

und 1101 Sirenenauslöserelais mit einem Beschaffungswert<br />

von rd. 484 000 DM auf Lager.


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die überhöhte und vorzeitige<br />

Beschaffung beanstan<strong>de</strong>t.<br />

37. Das Bun<strong>de</strong>samt hat im August 1966 erwi<strong>de</strong>rt,<br />

es seien weniger Geräte als erwartet angefor<strong>de</strong>rt<br />

wor<strong>de</strong>n. Es könne aber damit gerechnet wer<strong>de</strong>n, daß<br />

die Anlagen in absehbarer Zeit bis auf einen kleinen,<br />

unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Restbestand eingebaut sein wür<strong>de</strong>n.<br />

Die Geräte wür<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Bunker ordnungsmäßig<br />

gelagert. Die Batterien seien vor wenigen<br />

Monaten geprüft wor<strong>de</strong>n; dabei hätten sich keine<br />

Lagerschä<strong>de</strong>n gezeigt.<br />

Im März 1967 hat das Bun<strong>de</strong>samt ergänzend ausgeführt,<br />

<strong>de</strong>r Bedarf von 450 Anlagen sei nach <strong>de</strong>n<br />

Unterlagen über <strong>de</strong>n damaligen Ausbauzustand <strong>de</strong>s<br />

Fernsprechnetzes <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>spost in<br />

mündlichen Verhandlungen ermittelt wor<strong>de</strong>n. Das<br />

Fernmel<strong>de</strong>technische Zentralamt habe im September<br />

1962 empfohlen zu prüfen, ob in abgelegenen Gemein<strong>de</strong>n,<br />

in <strong>de</strong>nen die Sirenen nicht über Teilnehmerleitungen<br />

angeschlossen wer<strong>de</strong>n könnten, aus<br />

Kostenersparnisgrün<strong>de</strong>n Sirenensteueranlagen eingebaut<br />

wer<strong>de</strong>n sollten. Der zweckmäßige Standort<br />

solle in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n planen<strong>de</strong>n<br />

Firmen und <strong>de</strong>n zuständigen Stellen in <strong>de</strong>n Landkreisen<br />

o<strong>de</strong>r Regierungsbezirken erkun<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Zur Verwendung <strong>de</strong>r lagern<strong>de</strong>n Geräte hat das Bun<strong>de</strong>samt<br />

mitgeteilt, in 60 Landkreisen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

Bayern, Nie<strong>de</strong>rsachsen und Rheinland-Pfalz wür<strong>de</strong>n<br />

weitere Steueranlagen eingebaut. Es bleibe daher<br />

abzuwarten, ob danach sowie nach <strong>de</strong>m Endausbau<br />

in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn überhaupt noch ein Rest an<br />

Steueranlagen verbleibe.<br />

Später erklärte das Bun<strong>de</strong>samt, es wolle sich bei<br />

mehreren Sirenenbaufirmen darum bemühen, daß<br />

diese die Steueranlagen, die auch zur Alarmierung<br />

<strong>de</strong>r Feuerwehren Verwendung fin<strong>de</strong>n könnten, für<br />

diesen Zweck abnähmen. Für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s Luftschutz-Warn-<br />

und Alarmdienstes, <strong>de</strong>r nach einem<br />

Erlaß <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers aus <strong>de</strong>m Jahre 1958 beschleunigt<br />

durchzuführen gewesen sei, hätten damals<br />

Haushaltsmittel in ausreichen<strong>de</strong>m Maße zur<br />

Verfügung gestan<strong>de</strong>n. Die Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Mittel<br />

für die zivile Verteidigung und die dadurch notwendig<br />

gewor<strong>de</strong>ne Streckung <strong>de</strong>s Sirenenprogramms<br />

vom Rechnungsjahr 1965 an habe im Jahre 1961<br />

nicht vorausgesehen wer<strong>de</strong>n können. Bei <strong>de</strong>r Beurteilung<br />

<strong>de</strong>r Beschaffungsmaßnahme sei auch die<br />

seinerzeitige internationale Lage zu berücksichtigen.<br />

Unter Würdigung dieser Umstän<strong>de</strong> sei damals die<br />

Bestellung nach Umfang und Zeit gerechtfertigt und<br />

vertretbar gewesen. Auch das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

für das Post- und Fernmel<strong>de</strong>wesen habe im Jahre<br />

1962 <strong>de</strong>n erhöhten Einsatz von Steueranlagen für<br />

wünschenswert gehalten. Bei Beibehaltung <strong>de</strong>s<br />

Finanzvolumens für <strong>de</strong>n Sirenenausbau habe damals<br />

damit gerechnet wer<strong>de</strong>n müssen, daß <strong>de</strong>r Lagerbestand<br />

in angemessener Zeit verbraucht sein wer<strong>de</strong>.<br />

Haushaltsmittel seien also nicht zu Unrecht in Anspruch<br />

genommen wor<strong>de</strong>n; ein eine Ersatzpflicht begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />

Scha<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bund sei nicht entstan<strong>de</strong>n.<br />

Die heute noch gelagerten Steueranlagen seien<br />

nicht veraltet; sie wür<strong>de</strong>n nach Aufbaufortschritt abberufen.<br />

So seien erst am <strong>5.</strong> April 1968 wie<strong>de</strong>r<br />

3 Steuerzentralen ausgeliefert wor<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>s-<br />

amt sei bemüht, die Bestän<strong>de</strong> so schnell wie möglich<br />

abzubauen.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich <strong>de</strong>n Standpunkt <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>samtes — im wesentlichen unter Hinweis auf<br />

die politische Lage und <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten raschen Aufbau<br />

<strong>de</strong>s Warn- und Alarmdienstes — zu eigen gemacht.<br />

Die Beschaffung <strong>de</strong>r Steueranlagen sei notwendig<br />

gewesen, damit alle Gebietsteile und Anlagen,<br />

<strong>de</strong>ren fernmel<strong>de</strong>mäßige Versorgung noch<br />

nicht ausreichend gesichert war, frühzeitig in das<br />

Alarmnetz einbezogen wer<strong>de</strong>n konnten. Unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r damaligen Situation, die ein<br />

schnelles Han<strong>de</strong>ln erfor<strong>de</strong>rt habe, hätten auch Schätzungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes genügt, so daß die Rüge<br />

<strong>de</strong>r Planlosigkeit in einem mil<strong>de</strong>ren Licht erscheine.<br />

Schließlich hat das Bun<strong>de</strong>sministerium auf nachträglich<br />

abgegebene Erklärungen <strong>de</strong>s für die Beschaffung<br />

verantwortlichen, inzwischen aus <strong>de</strong>m Dienst<br />

ausgeschie<strong>de</strong>nen Abteilungsleiters und <strong>de</strong>s damals<br />

zuständigen Referenten über die durchgeführten Bedarfsermittlungen<br />

hingewiesen.<br />

38. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Ausführungen<br />

nicht als Rechtfertigung <strong>de</strong>r überhöhten und vorzeitigen<br />

Beschaffung anerkennen können. Es wi<strong>de</strong>rspricht<br />

allgemeiner Verwaltungsübung, so umfangreiche<br />

Beschaffungen auf Grund mündlicher Rückfragen<br />

zu veranlassen, ohne zuvor eine genaue<br />

Planung festgelegt zu haben, wie dies auch von <strong>de</strong>m<br />

Fernmel<strong>de</strong>technischen Zentralamt empfohlen wor<strong>de</strong>n<br />

war. Der Einwand <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes, die Kürzung<br />

<strong>de</strong>r Haushaltsmittel für das Sirenenbauprogramm<br />

vom Rechnungsjahr 1965 an sei nicht vorauszusehen<br />

gewesen, überzeugt nicht, da bis dahin die Steueranlagen<br />

hätten eingesetzt sein können, die nach<br />

einer vorausschauen<strong>de</strong>n und sorgfältigen Planung<br />

als tatsächlich erfor<strong>de</strong>rlich ermittelt waren. Der Hinweis<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers auf <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r Beschaffungsmaßnahme<br />

überzeugt ebenfalls nicht,<br />

weil heute noch Steueranlagen auf Lager gehalten<br />

wer<strong>de</strong>n, die nicht immer eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

können, und ihr Einsatz in absehbarer Zeit fraglich<br />

erscheint, da die Län<strong>de</strong>r — wie das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

ausführt — <strong>de</strong>n Einbau von Sirenen mit<br />

direktem Anschluß <strong>de</strong>r schwierigen Versorgung über<br />

Steueranlagen vorgezogen haben. Die nachträglich<br />

abgegebenen Erklärungen <strong>de</strong>r seinerzeit beteiligten<br />

Beamten können <strong>de</strong>n Vorwurf einer überhöhten und<br />

vorzeitigen Beschaffung nicht entkräften, zumal da<br />

schriftliche Aufzeichnungen über die tatsächlichen<br />

Vorgänge nicht mehr vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof sieht in <strong>de</strong>r ungenügen<strong>de</strong>n<br />

Bedarfsermittlung die Ursache für die verfrühte und<br />

überhöhte Beschaffung und <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen großen<br />

Lagerbestand. Die vorzeitige Inanspruchnahme <strong>de</strong>r<br />

Haushaltsmittel sowie die auch noch im Rechnungsjahr<br />

1966 und später entstan<strong>de</strong>nen laufen<strong>de</strong>n Kosten<br />

für die Lagerhaltung hätten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können,<br />

wenn sich die Beschaffung im Rahmen <strong>de</strong>s tatsächlichen<br />

Bedarfs gehalten hätte. Darüber hinaus<br />

wird durch die umfangreiche Lagerhaltung Lagerraum<br />

blockiert, <strong>de</strong>r für an<strong>de</strong>re Zwecke benötigt<br />

wird.<br />

Es liegen Verstöße gegen § 26 Abs. 1 RHO vor.


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Einzelplan 36 — Zivile Verteidigung<br />

Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />

Kapitel 36 04 - Maßnahmen <strong>de</strong>r zivilen Verteidigung<br />

im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

<strong>de</strong>s Innern<br />

Einmalige Ausgaben<br />

Titel 965<br />

— Zuwendungen zur Errichtung von<br />

Mehrzweckbauten<br />

Außer<strong>de</strong>m auf Grund <strong>de</strong>r allgemeinen Vorbehalte<br />

Nr. 2 zu <strong>de</strong>n Rechnungsjahren 1963 (Bemerkungen<br />

1963 S. 46), 1964 (Bemerkungen 1964 S. 26) und 1965<br />

(Bemerkungen 1965 S. 21) :<br />

Titel 609<br />

- Zuwendungen zur Errichtung von<br />

öffentlichen Schutzraumbauten in<br />

Verbindung mit unterirdischen<br />

Verkehrsanlagen und Tiefgaragen<br />

(Mehrzweckbauten)<br />

39. Seite 1963 wer<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und privaten<br />

Bauherren auf Antrag aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushalt Zuschüsse<br />

für die Errichtung von Mehrzweckbauten<br />

gewährt, die als öffentliche Schutzräume mitverwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n können. Durch die Zuschüsse sollen<br />

die durch die beson<strong>de</strong>ren Anfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n<br />

Luftschutz entstehen<strong>de</strong>n Kosten ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Bis<br />

En<strong>de</strong> 1965 hatte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern über<br />

die Zuschüsse zu entschei<strong>de</strong>n; seit<strong>de</strong>m ist <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />

zuständig.<br />

Notwendigkeit und Höhe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>szuschüsse wer<strong>de</strong>n<br />

von einer Interministeriellen Kommission beurteilt,<br />

<strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s Innern<br />

und weiterer fünf Bun<strong>de</strong>sminister angehören. Die<br />

Kommission hat die Aufgabe, zunächst die För<strong>de</strong>rungswürdigkeit<br />

<strong>de</strong>s Projekts nach luftschutztaktischen<br />

Gesichtspunkten zu prüfen und später — wenn<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister die För<strong>de</strong>rungswürdigkeit in<br />

einem Vorbescheid festgestellt hat — auch die bautechnische<br />

Eignung <strong>de</strong>s Vorhabens auf Grund <strong>de</strong>r<br />

Pläne <strong>de</strong>s Antragstellers zu beurteilen. Sie hat ferner<br />

zur Höhe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>szuschüsse Stellung zu nehmen<br />

und die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen Beson<strong>de</strong>ren Bewilligungsbedingungen<br />

aufzustellen. Die endgültige<br />

Entscheidung über die Zuwendung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s trifft<br />

das für die Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Haushaltsmittel zuständige<br />

Ressort, das auch die Bewilligungsbeschei<strong>de</strong><br />

erläßt. Den Bauherren wer<strong>de</strong>n als Hinweise für die<br />

Planung Richtlinien zur Verfügung gestellt, die Aufschluß<br />

über Art und Größe <strong>de</strong>r benötigten Räume,<br />

die erfor<strong>de</strong>rliche Konstruktion und die zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Baustoffe geben sollen.<br />

Als Zuwendungen für Mehrzweckbauten wur<strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>n Rechnungsjahren 1963 rund 8,0 Millionen, 1964<br />

17,6 Millionen, 1965 23,5 Millionen und 1966 10,6<br />

Millionen DM verausgabt. Für die Rechnungsjahre<br />

1967 und 1968 sind je 18 Millionen DM veranschlagt<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

40. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat eine Reihe von<br />

Mängeln bei <strong>de</strong>r Bewilligung und Verwendung <strong>de</strong>r<br />

Zuschüsse festgestellt; sie sind vor allem auf noch<br />

immer bestehen<strong>de</strong> Unklarheiten über die zweckmäßige<br />

Lage und Konstruktion <strong>de</strong>rartiger Bauwerke,<br />

auf übereilte Entscheidungen über Zuwendungsanträge,<br />

ferner auf die unzureichen<strong>de</strong>, oft verspätete<br />

Einschaltung und Unterrichtung <strong>de</strong>r Bauverwaltung<br />

sowie auf die unzureichen<strong>de</strong> Regelung <strong>de</strong>r Beziehungen<br />

zu <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern zurückzuführen.<br />

Außer<strong>de</strong>m hat sich nachteilig ausgewirkt, daß eine<br />

Gesamtkonzeption für die zivile Verteidigung fehlte<br />

und die Planung vielfach von Zufälligkeiten abhängig<br />

war. Die Bun<strong>de</strong>sregierung hat hierauf in ihrem<br />

Bericht vom 22. März 1968 über das Konzept <strong>de</strong>r<br />

zivilen Verteidigung und das Programm für die Zeit<br />

bis 1971 hingewiesen.<br />

41. Bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r Objekte wur<strong>de</strong>n Lage und<br />

Beschaffenheit <strong>de</strong>r Grundstücke nicht immer hinreichend<br />

gewürdigt. Technische, für die Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Bauwerke im Verteidigungsfall wesentliche Probleme<br />

wur<strong>de</strong>n mitunter nicht rechtzeitig erkannt<br />

o<strong>de</strong>r nicht sorgfältig genug gelöst. Infolge<strong>de</strong>ssen<br />

wur<strong>de</strong>n auch Objekte geför<strong>de</strong>rt, die wegen ihres<br />

Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Eigenschaften <strong>de</strong>s<br />

Baugrundstücks o<strong>de</strong>r ihrer Konstruktion nur bedingt<br />

als öffentliche Schutzräume geeignet sind o<strong>de</strong>r die<br />

erst mit erheblichem zusätzlichem Aufwand funktionsfähig<br />

wer<strong>de</strong>n konnten.<br />

So wur<strong>de</strong>n für ein im Grundwasserbereich von<br />

Thermalquellen errichtetes Bauwerk Zuschüsse in<br />

Höhe von 3 090 000 DM gewährt, obwohl ein Geologe<br />

in seinem Gutachten drauf hingewiesen hatte,<br />

daß mit Grundwassertemperaturen bis zu 40 ° C zu<br />

rechnen sei. Durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof veranlaßte<br />

Messungen in <strong>de</strong>m inzwischen fertiggestellten<br />

Bau haben ergeben, daß in <strong>de</strong>n Schutzräumen wegen<br />

<strong>de</strong>r konstanten Erwärmung <strong>de</strong>s Mauerwerks durch<br />

das Grundwasser eine Tempertaur von 33 ° C<br />

herrscht, die sich bei <strong>de</strong>r Belegung <strong>de</strong>r Räume noch<br />

erhöhen kann. Die Möglichkeit, die für 1250 Personen<br />

bestimmten Räume im Verteidigungsfall zu nutzen,<br />

wird davon abhängen, ob und wie lange die<br />

mit erheblichem Aufwand eingebaute Klimaanlage<br />

die für einen mehrwöchigen Aufenthalt zumutbaren<br />

Temperaturen zu schaffen vermag.<br />

Bei einem an<strong>de</strong>ren, für die Aufnahme von etwa<br />

2000 Personen bestimmten Mehrzweckbau, <strong>de</strong>r im<br />

Bereich einer im Jahre 1900 stillgelegten Zechenanlage<br />

errichtet wur<strong>de</strong>, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />

Innern <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Ausschachtungsarbeiten zugestimmt,<br />

ehe ausgereifte, prüfbare Pläne vorlagen.<br />

Ein baufachliches Gutachten über die Eignung <strong>de</strong>s<br />

Grundstücks wur<strong>de</strong> nicht angefor<strong>de</strong>rt. Obwohl bekannt<br />

war, daß durch die Versorgung <strong>de</strong>r Schutzsuchen<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Kühlanlage ein erheblicher<br />

Wasserbedarf entstehen wird, und obgleich<br />

die Lan<strong>de</strong>sbauverwaltung darauf hingewiesen<br />

hatte, daß im Bereich <strong>de</strong>s Mehrzweckbaues nicht mit<br />

einem ausreichen<strong>de</strong>n Grundwasservorkommen zu<br />

rechnen sei, wur<strong>de</strong> die Frage <strong>de</strong>r Wasserversorgung<br />

bis zum Baubeginn nicht geklärt. Nach<strong>de</strong>m später<br />

durchgeführte Brunnenbohrungen auf <strong>de</strong>m Baugrundstück<br />

ergebnislos verlaufen und alle Bemühungen,<br />

das benötigte Wasser an<strong>de</strong>rweitig zu beschaf-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

fen, fehlgeschlagen waren, mußte <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r<br />

Mehrzweckanlage unterbrochen wer<strong>de</strong>n. Bis zu diesem<br />

Zeitpunkt waren Zuwendungen in Höhe von<br />

2,6 Millionen DM bewiligt wor<strong>de</strong>n. Erst 2 1/2 Jahre<br />

nach Baubeginn konnte die Wasserversorgung durch<br />

die Anlage neuer Brunnen auf frem<strong>de</strong>n Grundstücken<br />

sichergestellt wer<strong>de</strong>n, die durch ein gegen<br />

Stoß- und Druckeinwirkungen im Verteidigungsfall<br />

nicht geschütztes unterirdisches Rohrleitungsnetz mit<br />

<strong>de</strong>m Mehrzweckbau verbun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n.<br />

Ein weiteres, in einem dicht besie<strong>de</strong>lten Altstadtgebiet<br />

gelegenes Objekt wur<strong>de</strong> geför<strong>de</strong>rt, obwohl alle<br />

Ein- und Ausgänge sowie Zu- und Ablaufschächte<br />

<strong>de</strong>r aus 2 Tiefkellern bestehen<strong>de</strong>n Mehrzweckanlage<br />

im Trümmerkegel <strong>de</strong>r unmittelbar angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Nachbargebäu<strong>de</strong> und <strong>de</strong>s über <strong>de</strong>m Schutzbau vorgesehenen<br />

Geschäftshauses liegen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

kann <strong>de</strong>r Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />

Innern, daß die Schutzrauminsassen in <strong>de</strong>r Lage<br />

seien, sich aus <strong>de</strong>n unterirdischen, dicht belegten<br />

Räumen selbst zu befreien, nicht beitreten.<br />

In Stellungnahmen zu einigen Beanstandungen hat<br />

das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>s Innern erklärt, es habe<br />

die Auswahl <strong>de</strong>r Grundstücke nicht beeinflussen,<br />

son<strong>de</strong>rn lediglich ihre luftschutztaktische Eignung<br />

beurteilen können. Es hat eingeräumt, daß einzelne<br />

Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> schon vor <strong>de</strong>r Klärung aller<br />

technischen Fragen erteilt wor<strong>de</strong>n seien, und dies<br />

mit <strong>de</strong>r Dringlichkeit <strong>de</strong>r Baumaßnahmen begrün<strong>de</strong>t.<br />

Diese Ausführungen haben <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

nicht überzeugt. Die <strong>de</strong>n Schutzzweck beeinträchtigen<strong>de</strong>n<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Lage und Beschaffenheit<br />

<strong>de</strong>s Baugrundstücks sind für <strong>de</strong>ssen luftschutztaktische<br />

Beurteilung von ausschlaggeben<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung.<br />

Die Auswahl <strong>de</strong>r zu för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Bauvorhaben<br />

muß <strong>de</strong>shalb zumin<strong>de</strong>st dadurch beeinflußt wer<strong>de</strong>n,<br />

daß nur für wirklich geeignete Objekte Zuwendungen<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m kann die Notwendigkeit,<br />

ausreichen<strong>de</strong>n Schutz für die Zivilbevölkerung<br />

zu schaffen, nicht dazu zwingen, Entscheidungen<br />

über nicht ausgereifte Projekte zu treffen.<br />

42. Die Bauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, die nach <strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>srichtlinien 1953 zu § 64 a RHO bei <strong>de</strong>r Planung,<br />

Überwachung und Abrechnung <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten<br />

Bauvorhaben mitwirken sollen, wur<strong>de</strong>n vielfach<br />

verspätet und in zu geringem Umfang beteiligt.<br />

Außer<strong>de</strong>m fehlten zunächst umfassen<strong>de</strong>, ein<strong>de</strong>utige<br />

Richtlinien für ihre Tätigkeit, obwohl <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

das mehrfach beanstan<strong>de</strong>t hatte und<br />

zu<strong>de</strong>m mehrere Län<strong>de</strong>r darauf hingewiesen hatten,<br />

daß sie ohne präzise Weisungen und ausreichen<strong>de</strong><br />

Informationen nicht in <strong>de</strong>r Lage seien, die Interessen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zu wahren. Der Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />

hat erst gegen En<strong>de</strong> 1965 ausführliche Richtlinien<br />

bekanntgegeben.<br />

In mehreren Fällen haben <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />

Innern und die Interministerielle Kommission unmittelbar<br />

mit <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern über die<br />

Durchführung <strong>de</strong>r Bauvorhaben verhan<strong>de</strong>lt und sich<br />

mit Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Baubeginn einverstan<strong>de</strong>n<br />

erklärt, ohne daß die Bauverwaltung vorher die<br />

Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Planung<br />

und Ausführung geprüft hatte.<br />

So hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern in einem Falle<br />

<strong>de</strong>m Beginn und <strong>de</strong>r Fortführung <strong>de</strong>r Arbeiten zugestimmt,<br />

bevor ausreichen<strong>de</strong> Pläne vorgelegt wor<strong>de</strong>n<br />

waren. Die Baudienststelle konnte <strong>de</strong>shalb vor<br />

allem die Statik <strong>de</strong>s Bauwerks nicht mehr rechtzeitig<br />

auf ihre Wirtschaftlichkeit prüfen. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />

<strong>de</strong>s Innern und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />

haben die Baubehör<strong>de</strong> später mit <strong>de</strong>r Begründung,<br />

eine Prüfung nach Baubeginn sei nicht mehr<br />

sinnvoll, von ihrer Verantwortung entbun<strong>de</strong>n.<br />

Dieses Bauvorhaben wur<strong>de</strong> ebenso wie zwei weitere<br />

Mehrzweckanlagen in <strong>de</strong>mselben Lan<strong>de</strong> von einer<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgeführt,<br />

<strong>de</strong>ren Geschäftszweck die Errichtung und <strong>de</strong>r Betrieb<br />

von Parkhäusern ist. Gesellschafter sind ein<br />

Architekt, <strong>de</strong>r die Bauten plant, und ein Bauunternehmer,<br />

<strong>de</strong>r die Rohbauarbeiten ausführt. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />

<strong>de</strong>s Innern, <strong>de</strong>r längere Zeit ohne Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r Bauverwaltung mit <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger<br />

verhan<strong>de</strong>lt hatte, hat bei keinem <strong>de</strong>r<br />

drei Bauvorhaben Einwendungen dagegen erhoben,<br />

daß die Arbeiten an <strong>de</strong>n Gesellschafter freihändig<br />

ohne Einholung von Vergleichsangeboten und ohne<br />

Vorlage und Prüfung eines Leistungsverzeichnisses<br />

vergeben wur<strong>de</strong>n. Erst nach<strong>de</strong>m die verspätet unterrichtete<br />

Bauverwaltung Be<strong>de</strong>nken gegen dieses Verfahren<br />

erhoben hatte, wur<strong>de</strong>n auf Anregung <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes förmliche Angebote <strong>de</strong>s Bauunternehmers<br />

eingeholt und von <strong>de</strong>r Oberfinanzdirektion<br />

und <strong>de</strong>r Preisüberwachungsbehör<strong>de</strong> geprüft.<br />

Die Prüfung hat ergeben, daß die Vergütung,<br />

die die Gesellschaft mit <strong>de</strong>m Gesellschafter für die<br />

Ausführung <strong>de</strong>r Rohbauarbeiten in <strong>de</strong>n drei Mehrzweckanlagen<br />

vereinbart hatte und die als Bemessungsgrundlage<br />

für <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>szuschuß dienen<br />

sollte, um rund 1 610 000 DM, das sind mehr als<br />

20 %, überhöht war. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

daß das von <strong>de</strong>r Preisüberwachungsbehör<strong>de</strong> festgesetzte<br />

höchstzulässige Entgelt regelmäßig höher ist<br />

als die auf Grund eines Wettbewerbs ermittelte angemessene<br />

Vergütung. Der Bun<strong>de</strong>szuschuß wur<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>m Prüfungsergebnis entsprechend niedriger festgesetzt.<br />

43. Die Rechtsbeziehungen zu <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />

wur<strong>de</strong>n nicht ausreichend und nicht sorgfältig<br />

geregelt. Obwohl die Interministerielle Kommission<br />

nach ihren Verfahrensregeln die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Beson<strong>de</strong>ren Bewilligungsbedingungen aufzustellen<br />

hatte, enthielten die Bewilligungsbeschei<strong>de</strong><br />

regelmäßig nur allgemeine, häufig auch lückenhafte<br />

Auflagen, die nicht geeignet waren, Art und Umfang<br />

<strong>de</strong>r Pflichten <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers zu bestimmen<br />

und ihre fristgerechte Erfüllung zu sichern. Erst<br />

im Jahre 1966 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sschatzminister die Beschei<strong>de</strong><br />

verbessert.<br />

Zahlreiche für die Bemessung <strong>de</strong>r Zuschüsse und die<br />

Abrechnung wesentliche Fragen wur<strong>de</strong>n nicht o<strong>de</strong>r<br />

nicht rechtzeitig geklärt. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger wur<strong>de</strong><br />

nicht immer sorgfältig geprüft. Zuwendungen wur<strong>de</strong>n<br />

bewilligt und sogar ausgezahlt, ehe die Kommission<br />

festgestellt hatte, welche technischen Leistungen<br />

wegen <strong>de</strong>s Schutzraumbaues zusätzlich erfor<strong>de</strong>r-


lieh wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n, und ehe die Antragsteller die<br />

hierdurch entstehen<strong>de</strong>n Mehraufwendungen mit<br />

Kostenanschlägen prüfbar nachgewiesen hatten. Termine<br />

für die Vorlage <strong>de</strong>r Baurechnungen und <strong>de</strong>r<br />

Verwendungsnachweise sowie für die Eintragung<br />

einer beschränkten Dienstbarkeit, mit <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n<br />

Bewilligungsbedingungen das Nutzungsrecht für<br />

Luftschutzzwecke dinglich gesichert wer<strong>de</strong>n sollte,<br />

wur<strong>de</strong>n nicht festgelegt. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat es<br />

auch unterlassen, mit <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />

bei <strong>de</strong>r Bewilligung zu vereinbaren, ob und in welcher<br />

Höhe Entschädigungen wegen <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n<br />

Schutzraumbau bedingten verspäteten Ingebrauchnahme<br />

<strong>de</strong>s Bauwerks und wegen sonstiger durch die<br />

Nutzung für <strong>de</strong>n Luftschutz verursachten Nachteile<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

Diese Mängel und Unterlassungen haben zu zahlreichen<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen über die endgültige<br />

Höhe <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>szuschusses und <strong>de</strong>r Eigenleistungen<br />

und über die von <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern gefor<strong>de</strong>rten<br />

Entschädigungen geführt. Dadurch hat sich<br />

die Abrechnung verzögert, so daß noch immer keine<br />

Verwendungsnachweise vorliegen.<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Außer<strong>de</strong>m haben sich daraus zumin<strong>de</strong>st bei einem<br />

Objekt schwerwiegen<strong>de</strong> wirtschaftliche Nachteile<br />

für <strong>de</strong>n Bund ergeben, <strong>de</strong>ren Umfang noch nicht abzusehen<br />

ist. Für dieses Bauwerk, <strong>de</strong>ssen För<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof auch wegen seiner ungünstigen<br />

Lage und seiner unzweckmäßigen technischen<br />

Gestaltung beanstan<strong>de</strong>t hat, wur<strong>de</strong> seit Mai 1963<br />

Zuschüsse in Höhe von 4 Millionen DM bewilligt,<br />

wovon rund 3 812 000 DM ausgezahlt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Kostenanschläge, aus <strong>de</strong>nen die durch <strong>de</strong>n Schutzraumbau<br />

bedingten Mehraufwendungen genau ermittelt<br />

wer<strong>de</strong>n können, liegen nicht vor. Der Eigenanteil<br />

<strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers wur<strong>de</strong> vorläufig<br />

auf 489 000 DM festgelegt. Hiervon wollte <strong>de</strong>r Bauherr<br />

34 000 DM aus eigenen Mitteln aufbringen; <strong>de</strong>r<br />

Rest sollte — ebenso wie die Baukosten <strong>de</strong>s über<br />

<strong>de</strong>m Schutzraum vorgesehenen Geschäftshauses —<br />

durch Darlehen, durch Zuschüsse Dritter für die Anlage<br />

von Kraftfahrzeug-Stellplätzen und durch Mietkautionen<br />

ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Termine für die Bereitstellung<br />

und Zahlung <strong>de</strong>s Eigenanteils wur<strong>de</strong>n nicht<br />

festgelegt; <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger hat seine<br />

Eigenleistung bisher nicht erbracht. Vereinbarungen<br />

über etwaige Entschädigungsansprüche wur<strong>de</strong>n mit<br />

ihm nicht getroffen. Der in <strong>de</strong>n Bewilligungsbedingungen<br />

vorgesehene Benutzungsvertrag wur<strong>de</strong> noch<br />

nicht abgeschlossen; das Nutzungsrecht für Luftschutzzwecke<br />

ist auch nicht dinglich gesichert. Nach<br />

etwa zweijähriger Bauzeit wur<strong>de</strong>n die Arbeiten im<br />

September 1965 wegen finanzieller Schwierigkeiten<br />

<strong>de</strong>s Bauherrn eingestellt. Sie wur<strong>de</strong>n bisher, abgesehen<br />

von geringfügigen Leistungen im Jahre 1967,<br />

nicht fortgesetzt. Der Zuwendungsempfänger hat<br />

sich trotz zahlreicher Verhandlungen geweigert, die<br />

vorläufig festgelegte Eigenleistung zu erbringen und<br />

<strong>de</strong>n Benutzungsvertrag abzuschließen. Er hat vielmehr<br />

eine Entschädigung in Höhe von zunächst<br />

1,5 Millionen DM für Nachteile beansprucht, die ihm<br />

durch <strong>de</strong>n Ausbau als Mehrzweckanlage entstan<strong>de</strong>n<br />

seien, und weitere For<strong>de</strong>rungen angekündigt. Ob<br />

und wann die Arbeiten fortgesetzt und abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n können, ist ungewiß, zumal da ein mit<br />

<strong>de</strong>r Ausführung von Rohbauarbeiten beauftragtes<br />

Unternehmen wegen seiner For<strong>de</strong>rungen gegen <strong>de</strong>n<br />

Zuwendungsempfänger nunmehr die Zwangsversteigerung<br />

<strong>de</strong>s Grundstücks betreibt. Es muß damit gerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>r Schutzbau nur fertiggestellt<br />

wer<strong>de</strong>n kann, wenn sich <strong>de</strong>r Bund mit einem Beitrag<br />

beteiligt, <strong>de</strong>r weit über die durch <strong>de</strong>n Schutzraumbau<br />

bedingten Mehrkosten hinausgeht.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sschatzminister, <strong>de</strong>ssen Verhandlungen<br />

mit <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger noch andauern, hat<br />

sich bisher nicht abschließend geäußert. Er hat aber<br />

— ebenso wie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern in seinen<br />

Stellungnahmen zu an<strong>de</strong>ren Mehrzweckbauten<br />

— eingeräumt, daß die Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> erlassen<br />

wor<strong>de</strong>n seien, ehe alle rechtlichen Fragen geklärt<br />

und ein<strong>de</strong>utige Vereinbarungen mit <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />

getroffen waren.<br />

44. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof sieht in <strong>de</strong>n Mängeln<br />

bei <strong>de</strong>r Bewilligung und Auszahlung <strong>de</strong>r Zuwendungen<br />

krasse Verstöße gegen § 26 Abs. 1 RHO und die<br />

Bun<strong>de</strong>srichtlinien 1953 zu § 64 a RHO. Der Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />

wird künftig dafür zu sorgen haben,<br />

daß Zuwendungen erst bewilligt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

außer <strong>de</strong>r luftschutztaktischen auch die bautechnische<br />

Eignung <strong>de</strong>s Vorhabens außer Zweifel steht<br />

und alle für die Durchführung be<strong>de</strong>utsamen technischen,<br />

rechtlichen und finanziellen Fragen ein<strong>de</strong>utig<br />

geklärt sind. Welche wirtschaftlichen Nachteile<br />

<strong>de</strong>m Bund im einzelnen durch die bisher festgestellten<br />

Mängel entstan<strong>de</strong>n sind und welche Folgerungen<br />

hieraus gezogen wer<strong>de</strong>n müssen, läßt sich erst<br />

nach Prüfung <strong>de</strong>r bisher nicht vorliegen<strong>de</strong>n Verwendungsnachweise<br />

abschließend beurteilen. Es<br />

bleibt vorbehalten, hierauf später einzugehen.<br />

Bemerkungen<br />

zu über- und außerplanmäßigen<br />

Haushaltsausgaben<br />

4<strong>5.</strong> Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben<br />

für das Rechnungsjahr 1966 sind in <strong>de</strong>r<br />

Anlage I zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />

1966 (S. 2283 bis 2450) aufgeführt. Sie<br />

betragen beim or<strong>de</strong>ntlichen Haushalt rund 2395 Millionen<br />

DM, das sind 3,5 v. H. (1965: 6,7 v. H.) <strong>de</strong>s<br />

Haushaltssolls und rund 1748 Millionen DM weniger<br />

als im Rechnungsjahr 196<strong>5.</strong> Ohne Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s 1965 bei Kapitel 12 02 Titel apl. 511 nachgewiesenen<br />

Darlehens an die Deutsche Bun<strong>de</strong>sbahn<br />

zur Erhaltung <strong>de</strong>r Liquidität in Höhe von 1461 Millionen<br />

DM haben die Haushaltsüberschreitungen<br />

1966 gegenüber 1965 rund 287,5 Millionen DM abgenommen.<br />

Die in <strong>de</strong>n Zentralrechnungen nachgewiesenen<br />

Haushaltsüberschreitungen stimmen in Einzelfällen<br />

nicht mit <strong>de</strong>njenigen in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

überein. Das ist darauf zurückzuführen, daß


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Haushaltsüberschreitungen<br />

die Bestimmungen <strong>de</strong>s § 9 HG 1966 von <strong>de</strong>n Ressorts<br />

nicht immer richtig angewen<strong>de</strong>t und dadurch<br />

die Haushaltsüberschreitungen in unrichtiger Höhe<br />

in die Zentralrechnungen eingetragen wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen hat <strong>de</strong>rartige Abweichungen<br />

bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

aufgeklärt und in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

richtiggestellt.<br />

Wie die Rechnungsprüfung ergeben hat, hätte auch<br />

im Rechnungsjahr 1966 bei einem Teil <strong>de</strong>r Ausgaben<br />

die Behandlung als Haushaltsüberschreitung<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />

46. Die Überschreitungen beruhten zum Teil auf<br />

<strong>de</strong>nselben Umstän<strong>de</strong>n, wie sie schon in <strong>de</strong>n Bemerkungen<br />

1965 dargelegt sind. Wie<strong>de</strong>rum sind Ansätze<br />

für Ausgaben, zu <strong>de</strong>ren Leistung eine<br />

Rechtspflicht bestand, überschritten wor<strong>de</strong>n, weil<br />

sie von vornherein nicht realistisch genug geschätzt<br />

wor<strong>de</strong>n sind. Das gilt z. B. für die Ansätze bei Kapitel<br />

06 36 Titel 306 a und 531 a, Kapitel 14 03 Titel<br />

570, Kapitel 14 18 Titel 350 und Kapitel 36 04<br />

Titel 307.<br />

Hierher gehört auch die Ausgabe in Höhe von<br />

rund 154 Millionen DM bei Kapitel 11 13 Titel 650,<br />

für die wie schon im Rechnungsjahr 1965 ein Leertitel<br />

ausgebracht wor<strong>de</strong>n ist, obwohl sich bereits aus<br />

<strong>de</strong>r Erläuterung ergibt, daß sich <strong>de</strong>r mutmaßliche<br />

Haushaltsansatz mit ausreichen<strong>de</strong>r Sicherheit hätte<br />

ermitteln lassen.<br />

In zahlreichen Fällen ist wie<strong>de</strong>r versäumt wor<strong>de</strong>n,<br />

im Laufe <strong>de</strong>r Haushaltsberatungen wenigstens in<br />

<strong>de</strong>n Fällen von erheblicher finanzieller Be<strong>de</strong>utung<br />

die nach Aufstellung <strong>de</strong>s Voranschlags eingetretene<br />

Entwicklung durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ansätze zu berücksichtigen,<br />

z. B. bei Kapitel 11 10 Titel 303, Kapitel<br />

11 13 Titel 602 und 610, Kapitel 14 01, 14 03 und<br />

14 04 Titel 108 sowie Kapitel 14 08 Titel 308.<br />

47. Bei <strong>de</strong>r Beratung <strong>de</strong>r Bemerkungen 1965 im<br />

Rechnungsprüfungsausschuß <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />

<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es hat <strong>de</strong>r Vertreter<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Finanzen gegenüber<br />

<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes gegen <strong>de</strong>n<br />

Umfang <strong>de</strong>r über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

allgemein darauf hingewiesen, die Haushaltsüberschreitungen<br />

beruhten zum weit überwiegen<strong>de</strong>n<br />

Teil auf rechtlichen Verpflichtungen. Nach Ansicht<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes kommt es in diesem<br />

Zusammenhang nicht auf die materielle Berechtigung<br />

<strong>de</strong>r Ausgaben, son<strong>de</strong>rn darauf an, ob das Budgetrecht<br />

<strong>de</strong>s Parlaments berührt wird.<br />

Daß auch in Fällen, in <strong>de</strong>nen von Fachressorts das<br />

Bestehen rechtlicher Verpflichtungen behauptet<br />

wird, eine kritische Prüfung geboten ist, bestätigen<br />

die Feststellungen unter Nr. 19 bis 30 und folgen<strong>de</strong>r,<br />

ebenfalls <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Verteidigung<br />

entnommener Tatbestand:<br />

48. Die Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Haushaltsmittel bei<br />

Kapitel 14 02 Titel 309 a hat im Rechnungsjahr<br />

1966 zu einer überplanmäßigen Ausgabe von 37,2<br />

Millionen DM geführt. Sie ist in <strong>de</strong>r Anlage I zur<br />

Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung wie folgt begrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n:<br />

„Die Mehrausgabe war für die Durchführung dringen<strong>de</strong>r<br />

Maßnahmen zur Hebung <strong>de</strong>r Sicherheit und<br />

Zuverlässigkeit <strong>de</strong>s Waffensystems F 104 G sowie<br />

für die Triebwerkentwicklung <strong>de</strong>s Flugzeugprojektes<br />

VAK 191 B erfor<strong>de</strong>rlich. Sie war unvorhergesehen<br />

und im Rahmen <strong>de</strong>r internationalen Entwicklungsverträge<br />

und zur Erfüllung <strong>de</strong>r Devisenhilfeverpflichtungen<br />

gegenüber USA und Großbritannien<br />

unabweisbar.<br />

Bei dieser Ausgabe han<strong>de</strong>lt es sich um einen Vorgriff<br />

gemäß § 30 Abs. 3 RHO, <strong>de</strong>r durch entsprechen<strong>de</strong><br />

Haushaltsmittel <strong>de</strong>s nächsten Rechnungsjahres<br />

vorwegge<strong>de</strong>ckt wird."<br />

Die Begründung trifft nicht zu. Die Haushaltsüberschreitung<br />

ist vielmehr auf folgen<strong>de</strong>s zurückzuführen:<br />

Der Entwurf zum Voranschlag 1966 sah ebenso wie<br />

im vorausgegangenen Jahr zunächst einen Ansatz<br />

von 600 Millionen DM vor. Außer<strong>de</strong>m ging <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sminister in seinem wehrtechnischen Programm<br />

für 1966 davon aus, daß ein aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr<br />

1965 zu übertragen<strong>de</strong>r Rest von rund<br />

100 Millionen DM zur Verfügung stehen wer<strong>de</strong>.<br />

Das Programm war bereits angelaufen, als im Februar<br />

1966 <strong>de</strong>r Ansatz <strong>de</strong>s Entwurfs zum Voranschlag<br />

auf 492 Millionen DM herabgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />

Dennoch wur<strong>de</strong> das Programm dieser verän<strong>de</strong>rten<br />

Lage zunächst nicht angepaßt. Auch als das Bun<strong>de</strong>samt<br />

für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) im<br />

April berichtete, es könne wegen <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n<br />

Kürzung keine weiteren Aufträge erteilen,<br />

geschah das nicht. Das Amt wur<strong>de</strong> vielmehr — nach<br />

seiner Darstellung — in einer Besprechung zwischen<br />

seiner Leitung und einem leiten<strong>de</strong>n Beamten <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sministeriums angewiesen, weitere Aufträge<br />

zu erteilen, obwohl <strong>de</strong>ren Deckung aus einem um<br />

108 Millionen DM gekürzten Ansatz nicht gewährleistet<br />

war. Allerdings hat sich <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Besprechung<br />

nicht voll aufklären lassen.<br />

Außer<strong>de</strong>m veranlaßten Referenten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />

in etwa 140 Fällen und Referenten <strong>de</strong>s<br />

BWB in mehreren hun<strong>de</strong>rt Fällen, ohne die die<br />

Mittel verwalten<strong>de</strong>n Stellen zu beteiligen, mündlich<br />

<strong>de</strong>n Beginn von Entwicklungsarbeiten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren<br />

Fortführung nach Ablauf von Verträgen in <strong>de</strong>r Erwartung,<br />

Haushaltsmittel wür<strong>de</strong>n später bereitgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Erst als das Bewirtschaftungsergebnis <strong>de</strong>s ersten<br />

Halbjahres erkennen ließ, daß es nicht möglich sein<br />

wer<strong>de</strong>, die durch <strong>de</strong>n Haushaltsplan gesetzten Grenzen<br />

einzuhalten, untersagte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister die<br />

Vergabe weiterer Aufträge. Eine von ihm berufene<br />

Kommission überprüfte alle laufen<strong>de</strong>n Entwicklungsvorhaben<br />

und stellte das Ausmaß <strong>de</strong>r sich<br />

daraus ergeben<strong>de</strong>n Verpflichtungen fest.<br />

Nur durch Verschiebung von Zahlungen in das<br />

Rechnungsjahr 1967, durch Einstellung laufen<strong>de</strong>r<br />

und Verzicht auf für 1967 vorgesehene Vorhaben<br />

gelang es, Verpflichtungen und Deckungsmittel wie-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>de</strong>r einigermaßen in Einklang zu bringen und die<br />

Haushaltsüberschreitung auf <strong>de</strong>n eingangs angegebenen<br />

Umfang zu begrenzen. Darüber hinaus<br />

mußte <strong>de</strong>r im Entwurf zum Voranschlag 1967 bereits<br />

vorgesehene Ansatz um 125 Millionen DM<br />

erhöht wer<strong>de</strong>n, damit die im Jahre 1966 eingegangenen<br />

Verpflichtungen abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n konnten.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß die<br />

Planung für 1966 nicht sofort <strong>de</strong>m gekürzten Ansatz<br />

angepaßt und daß die Erteilung mündlicher Aufträge<br />

ohne Beteiligung <strong>de</strong>r Haushaltsabteilungen<br />

nicht unterbun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>, obwohl <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

dieses Verfahren seit 1959 wie<strong>de</strong>rholt gerügt<br />

hat. Die Maßnahmen, die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

zur Behebung <strong>de</strong>r schon früher festgestellten Mängel<br />

getroffen hat, darunter sein Erlaß vom 8. Oktober<br />

1963 betreffend die Begründung von Verpflichtungen<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Abgabe mündlicher Erklärungen (VMBl. S. 539)<br />

haben sich, wie die Feststellungen <strong>de</strong>r Kommission<br />

zeigen, als wirkungslos erwiesen. Die Zahl <strong>de</strong>r<br />

Verstöße läßt vermuten, daß Vorgesetzte entsprechen<strong>de</strong><br />

Weisungen erteilt o<strong>de</strong>r das Vorgehen <strong>de</strong>r<br />

Referenten zumin<strong>de</strong>st gedul<strong>de</strong>t haben. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister um Mitteilung<br />

gebeten, welche Maßnahmen er zur Vermeidung<br />

von Wie<strong>de</strong>rholungen <strong>de</strong>r Fehler getroffen und<br />

welche disziplinarischen Folgerungen er aus <strong>de</strong>n<br />

Vorfällen gezogen habe.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister hat erwi<strong>de</strong>rt, er habe für 1968<br />

einen straffen Bewirtschaftungsplan aufgestellt.<br />

Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong> er eine mittelfristige Entwicklungsplanung<br />

aufstellen. Der Ausbau <strong>de</strong>s maschinellen<br />

Berichtswesens im BWB wer<strong>de</strong> eine bessere<br />

Unterrichtung über <strong>de</strong>n Ablauf <strong>de</strong>r Entwicklungsvorhaben<br />

und <strong>de</strong>n Mittelabfluß ermöglichen. Im<br />

April 1967 habe er auf seinen Erlaß vom 8. Oktober<br />

1963 erneut hingewiesen und angeordnet, daß<br />

<strong>de</strong>r neue Erlaß allen in Betracht kommen<strong>de</strong>n Bediensteten<br />

bekanntzugeben und regelmäßig in Erinnerung<br />

zu bringen sei. Maßnahmen disziplinarischer<br />

Art halte er nicht für geboten. Ursächlich für<br />

die aufgetretenen Mängel sei letztlich die Herabsetzung<br />

<strong>de</strong>s Mittelansatzes für 1966 gewesen. Die<br />

wehrtechnische Entwicklung erfor<strong>de</strong>re langfristige<br />

Planung.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält diese Stellungnahme<br />

nicht für ausreichend und nach wie vor eine disziplinarische<br />

Untersuchung für erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen.<br />

Buchungen an unrichtiger Stelle<br />

49. Die in <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Übersicht aufgeführten<br />

Beträge sind nicht bei <strong>de</strong>n richtigen Haushaltsstellen<br />

gebucht wor<strong>de</strong>n (Titelverwechslungen). Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat Titelverwechslungen nur aufgenommen,<br />

wenn durch sie die Überschreitung<br />

eines Ansatzes vermie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r verursacht wor<strong>de</strong>n<br />

ist o<strong>de</strong>r wenn sie eine grundsätzliche o<strong>de</strong>r sonst erhebliche<br />

Be<strong>de</strong>utung haben (§ 107 Abs. 3 Satz 1 RHO).<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Es sind gebucht<br />

bei<br />

statt bei<br />

Kapitel Titel Kapitel Titel<br />

als Haus<br />

haltsüber<br />

schreitung,<br />

ggf. als<br />

Betrag Haushalts<br />

- vorgriff (V),<br />

o<strong>de</strong>r als<br />

außerplanmäßige<br />

Aus<br />

gabe nachzu<br />

weisen<br />

DM gewesen<br />

Bei richtiger Buchung <strong>de</strong>r Beträge wären<br />

die Haushaltsüberschreitungen,<br />

ggf. Haushaltsvorgriffe (V), o<strong>de</strong>r<br />

die außerplanmäßigen Ausgaben<br />

höher<br />

niedriger<br />

nachzuweisen gewesen<br />

um DM<br />

um DM<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />

1<br />

10 02<br />

585b 4<br />

09 02<br />

679<br />

35 807,94<br />

—<br />

35 807,94<br />

(Kapitel 09 02<br />

Titel 679)<br />

—<br />

2<br />

12 03<br />

767<br />

12 03<br />

680<br />

2000 000,—<br />

—<br />

—<br />

2 000 000,—<br />

(Kapitel 12 03<br />

Titel 767)<br />

3<br />

14 02<br />

69<br />

14 23<br />

115<br />

(rot)<br />

55 386,69<br />

—<br />

—<br />

55 386,69<br />

(Kapitel 14 23<br />

Titel 115)


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Zu lfd. Nr. 1<br />

Erläuterungen<br />

Bei Kapitel 09 02 Titel 679 nachzuweisen<strong>de</strong> Betriebsbeihilfen<br />

für versteuertes Gasöl an gewerbliche und<br />

sonstige Betriebe <strong>de</strong>r allgemeinen Wirtschaft sind<br />

bei Kapitel 10 02 Titel 585 b 4, <strong>de</strong>r Preishilfen für<br />

Gasöl zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Fischerei vorsieht, gebucht<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Zu lfd. Nr. 2<br />

Bei Kapitel 12 03 Titel 680 nachzuweisen<strong>de</strong> Kosten<br />

für die Tilgung eines Kredits von 2 000 000 DM sind<br />

bei Kapitel 12 03 Titel 767, <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n Ausbau<br />

von Bun<strong>de</strong>swasserstraßen <strong>de</strong>s west<strong>de</strong>utschen<br />

Kanalnetzes vorsieht, gebucht wor<strong>de</strong>n. Für die Tilgung<br />

<strong>de</strong>s Kredits waren bei Kapitel 12 03 Titel 680<br />

noch genügend Haushaltsmittel verfügbar, <strong>de</strong>ren<br />

Zuweisung lediglich von <strong>de</strong>r baudurchführen<strong>de</strong>n<br />

Wasser- und Schiffahrtsdirektion hätte beantragt<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Das ist versäumt wor<strong>de</strong>n. Der Ausgleich<br />

nach § 67 Abs. 2 RHO ist im Rechnungsjahr<br />

1967 durchgeführt wor<strong>de</strong>n.<br />

Zu lfd. Nr. 3<br />

Bei Kapitel 14 23 Titel 115 abzusetzen<strong>de</strong> Erstattungen<br />

zu Unrecht erhaltener Leistungen <strong>de</strong>r Unterhaltssicherungen<br />

sind bei Kapitel 14 02 Titel 69<br />

vereinnahmt wor<strong>de</strong>n.<br />

50. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof erkennt an, daß für<br />

die Haushaltsüberschreitung nach Spalte 8 <strong>de</strong>r<br />

Ubersicht ein unvorhergesehenes und unabweisbares<br />

Bedürfnis vorlag.


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Vorbehalte<br />

(§ 107 Abs. 4, § 108 Abs. 2 RHO)<br />

51.<br />

Allgemeine Vorbehalte aus früheren<br />

Rechnungsjahren<br />

a) Zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />

1961 (Bemerkungen 1961 S. 17 Nr. 33):<br />

Der Vorbehalt Nr. 2<br />

wegen <strong>de</strong>r Haushaltsmittel, die außerhalb <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltung stehen<strong>de</strong>n Stellen zur Erfüllung<br />

bestimmter Zwecke zur Verfügung gestellt<br />

wor<strong>de</strong>n sind (§ 64 a RHO),<br />

wird aufgehoben.<br />

Damit sind alle allgemeinen Vorbehalte zu <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />

1961 aufgehoben.<br />

b) Zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />

1962 (Bemerkungen 1962 S. 24 unter a):<br />

Der Vorbehalt Nr. 2<br />

wegen <strong>de</strong>r Haushaltsmittel, die außerhalb <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltung stehen<strong>de</strong>n Stellen zur Erfüllung<br />

bestimmter Zwecke zur Verfügung gestelt<br />

wor<strong>de</strong>n sind (§ 64 a RHO),<br />

wird aufgehoben.<br />

Der allgemeine Vorbehalt Nr. 4 bleibt bestehen.<br />

c) Zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />

1963 (Bemerkungen 1963 S. 46 Anlage<br />

3 unter a) :<br />

Der Vorbehalt Nr. 1<br />

wegen <strong>de</strong>r Ausgaben, über die für einen längeren<br />

Zeitraum als ein Rechnungsjahr o<strong>de</strong>r<br />

über die noch durch beson<strong>de</strong>re Rechnungen<br />

Rechnung zu legen ist,<br />

wird aufgehoben.<br />

Die allgemeinen Vorbehalte Nr. 2 und 4 bleiben<br />

bestehen.<br />

d) Es bleiben außer<strong>de</strong>m bestehen zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

für das Rechnungsjahr 1964 (Bemerkungen<br />

1964 S. 26 unter a) die allgemeinen<br />

Vorbehalte Nr, 1, 2 und 4 und zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

für das Rechnungsjahr 1965 (Bemerkungen<br />

1965 S. 21 unter a) die allgemeinen<br />

Vorbehalte Nr. 1, 2, 3 und 4.<br />

Einzelvorbehalte aus früheren Rechnungsjahren<br />

52. Zu <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnungen für die<br />

Rechnungsjahre 1964 (Bemerkungen 1964 S. 26<br />

unter b) und 1965 (Bemerkungen 1965 S. 21 unter b) :<br />

Zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1965 wer<strong>de</strong>n die Einzelvorbehalte<br />

Nr. 8 bis 10 aufgehoben.<br />

Es bleiben bestehen<br />

zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1964 die Einzelvorbehalte<br />

Nr. 2<br />

bis 5,<br />

zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1965 die Einzelvorbehalte<br />

Nr. 1<br />

bis 7.<br />

Vorbehalte zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1966<br />

53. Die Vorbehalte zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

für das Rechnungsjahr 1966 sind in <strong>de</strong>r Anlage<br />

(S. 29) aufgeführt.


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Vermögensrechnung<br />

54. Ergebnis <strong>de</strong>r Vermögensrechnung für das Rechnungsjahr 1966<br />

(ohne ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen, Ausgleichsfonds, Bun<strong>de</strong>spost, Bun<strong>de</strong>sbahn)<br />

Kennziffer<br />

Zugang<br />

Bestand am<br />

VERMÖGEN Beginn <strong>de</strong>s mit ohne<br />

Rechnungsjahres<br />

haushaltsmäßige(r) Zahlung<br />

1 2 3 4 5<br />

0 Allgemeines Verwaltungsvermögen<br />

DM DM DM<br />

1<br />

-<br />

00 Unbewegliche Sachen 24 017 695 698,- 1 985 186 773,82 1 867 486 280,65<br />

03 Geldwerte Rechte 7 300 000,- -<br />

Summe 0 24 024 995 698,- 1 985 186 773,82 1 867 486 280,65<br />

1 Sachen im Gemeingebrauch - 2 145 933 057,64 27 320 768,84<br />

2 Vermögen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalten und<br />

-einrichtungen<br />

20 Unbewegliche Sachen 153 356 496,- 21 759 882,11 878 943,07<br />

22I Wirtschaftsbetriebe 3 855 860,- - 426 721,36<br />

23 Geldwerte Rechte 264 003,51 1 266 570,- 84 510,-<br />

3 Betriebsvermögen<br />

Summe 2 157 476 359,51 23 026 452,11 1 390 174,43<br />

il<br />

32 Wirtschaftsbetriebe 276 152 406,05 3 365 808,40 5 193 945,13<br />

33 Kapitalbeteiligungen 3 665 231 949,87 74 956 500,- 355 539 186,67<br />

4 Allgemeines Kapital- und Sachvermögen<br />

Summe 3 3 941 384 355,92 78 322 308,40 360 733 131,80<br />

40 Unbewegliche Sachen 2 534 785 067,- 53 868 125,70 321 987 197,90<br />

43 Geldwerte Rechte 38 562 185 083,44 5 411 379 515,35 3 015 828 547,86<br />

Summe 4 41 096 970 150,44 5 465 247 641,05 3 337 815 745,76<br />

5 Treuhandvermögen 1 685 321 764,16 265 193 082,99 2 762 413 649,92<br />

Vermögen zusammen 70 906 148 328,03 9 962 909 316,01 8 357 159 751,40<br />

SCHULDEN<br />

Vermögen zu Beginn <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />

Vermögen am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />

Mithin Vermögensmehrung<br />

70 906 148 328,03 DM<br />

77 489 648 632,82 DM<br />

6 583 500 304,79 DM<br />

-<br />

96 Fundierte Schuld 34 394 428 628,75 2 314 109 167,88 3 191 608 302,30<br />

97 Schweben<strong>de</strong> Schuld 2 163 200 000,- 5 994 700 000,-<br />

99 An<strong>de</strong>re Schul<strong>de</strong>n 284 968 983,09 12 895 076,26 34 053 705,-<br />

I Schul<strong>de</strong>n zusammen 36 842 597 611,84 2 327 004 244,14 9 220 362 007,30<br />

Schul<strong>de</strong>n zu Beginn <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />

Schul<strong>de</strong>n am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />

Mithin Schul<strong>de</strong>nmehrung<br />

36 842 597 611,84 DM<br />

41 012 816 163,74 DM<br />

4 170 218 551,90 DM


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

mit<br />

Abgang<br />

haushaltsmäßige(r)<br />

ohne<br />

Zahlung<br />

Abschreibungen<br />

Bestand am<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Rechnungsjahres<br />

Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>svermögens<br />

6 7 8 9 10<br />

DM DM DM DM DM<br />

31 107 985,88 1 804 325 233,49 187 899 589,10 25 847 035 944,- +1 829 340 246,-<br />

7 300 000,-<br />

31 107 985,88 1 804 325 233,49 187 899 589,10 25 854 335 944,- +1 829 340 246,-<br />

3 138 500,05 2 559 665,14 2 167 555 661,29 - -<br />

- 553 687,71 1 383 961,47 174 057 672,- + 20 701 176,-<br />

- -,36 - 4 282 581,- + 426 721,-<br />

6 185,82 1 266 613,80 - 342 283,89 + 78 280,38<br />

6 185,82 1 820 301,87 1 383 961,47 178 682 536,89 + 21 206 177,38<br />

700 673,55 2 244 741,62 - 281 766 744,41 + 5 614 338,36<br />

101 510,80 427 222 431,86 - 3 668 403 693,88 + 3 171,744,01<br />

802 184,35 429 467 173,48 - 3 950 170 438,29 + 8 786 082,37<br />

92 923 350,12 185 870 408,53 22 219 584,95 2 609 627 047,- + 74 841 980,-<br />

1 950 009 874,02 4 827 115 769,54 - 40 212 267 503,09 +1 650 082 419,65<br />

2 042 933 224,14 5 012 986 178,07 22 219 584,95 42 821 894 550,09 +1 724 924 399,65<br />

- 28 363 333,52 - 4 684 565 163,55 +2 999 243 399,39<br />

2 077 988 080,24 7 279 521 885,57 2 379 058 796,81 77 489 648 632,82 +6 583 500 304,79<br />

1 860 619 579,75 1 442 322 648,44 - 36 597 203 870,74 +2 202 775 241,99<br />

- 4 008 500 000,- - 4 149 400 000,- +1 986 200 000,-<br />

33 961 021,72 31 744 449,63 - 266 212 293,- - 18 756 690,09<br />

1 894 580 601,47 5 482 567 098,07 - 41 012 816 163,74 + 4 170 218 551,90<br />

Die Verpflichtungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s aus Bürgschafts-,<br />

Gewährleistungs- o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren ähnlichen wirtschaftlichen<br />

Zwecken dienen<strong>de</strong>n Verträgen betrugen<br />

am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 32 865 288 954,80 DM<br />

gegenüber im Vorjahr 32 481 359 347,58 DM<br />

Außer<strong>de</strong>m sind bei <strong>de</strong>m ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen<br />

569 453 945,07 DM verbürgt.


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

5<strong>5.</strong> Die in <strong>de</strong>r Vermögensrechnung 1966 für <strong>de</strong>n<br />

Beginn <strong>de</strong>s Rechnungsjahres nachgewiesenen Bestän<strong>de</strong><br />

sind bei allen Vermögensgruppen aus <strong>de</strong>r<br />

Vermögensrechnung 1965 richtig übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />

56. Die in <strong>de</strong>r Vermögensrechnung erfaßten Zugänge<br />

und Abgänge <strong>de</strong>s Vermögens entsprechen<br />

nicht in allen Teilen <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Geldrechnung als<br />

vermögenswirksam bezeichneten Zahlungen.<br />

in<br />

in<br />

1000 DM 1000 DM<br />

In <strong>de</strong>r Vermögensrechnung<br />

(Vermögenshauptrechnung)<br />

sind durch haushaltsmäßige<br />

Zahlungen veranlaßte Vermögenszugänge<br />

von 9 962 909<br />

und Vermögensabgänge von 2 077 988<br />

nachgewiesen.<br />

Dagegen haben nach <strong>de</strong>r<br />

Geldrechnung (Hauptrechnung)<br />

die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

vermögenswirksamen Haushaltsausgaben<br />

9 466 593<br />

und die entsprechen<strong>de</strong>n vermögenswirksamen<br />

Haushaltseinnahmen<br />

1 581 672<br />

betragen.<br />

Nach <strong>de</strong>r Vermögensrechnung<br />

mehr 496 316 496 316<br />

Die Abweichungen beruhen darauf, daß Absetzungen<br />

von <strong>de</strong>n Einnahmen und Ausgaben in <strong>de</strong>r Geldrechnung<br />

und in <strong>de</strong>r Vermögensrechnung verschie<strong>de</strong>n<br />

behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n (vgl. Nr. 30 <strong>de</strong>r Bemerkungen<br />

1965). Auf <strong>de</strong>n Endbestand <strong>de</strong>s Vermögens haben<br />

die Abweichungen keinen Einfluß.<br />

57. Die vermögenswirksamen Haushaltsausgaben<br />

haben bei 72 502 Millionen DM Gesamtausgaben<br />

11 361 Millionen DM betragen. Damit die Auswirkung<br />

<strong>de</strong>r Haushaltswirtschaft im Rechnungsjahr 1966<br />

auf das Vermögen zutreffend erkannt wer<strong>de</strong>n kann,<br />

sind von <strong>de</strong>n Gesamtausgaben als lediglich durchlaufen<strong>de</strong>r<br />

Posten 1532 Millionen DM (Abführung <strong>de</strong>r<br />

Ausgleichsabgaben an <strong>de</strong>n Lastenausgleichsfonds)<br />

abzusetzen. Von <strong>de</strong>n dann verbleiben<strong>de</strong>n 70 970 Millionen<br />

DM waren 16 v. H. vermögenswirksam. Im<br />

Rechnungsjahr 1965 waren es 15,9 v. H. und im<br />

Rechnungsjahr 1964 17,8 v. H.<br />

Frankfurt am Main, <strong>de</strong>n 18. Dezember 1968<br />

Von <strong>de</strong>n vermögenswirksamen Ausgaben im Rechnungsjahr<br />

1966 haben 9467 Millionen DM zur Mehrung<br />

<strong>de</strong>s Vermögens beigetragen gegenüber 8670<br />

Millionen DM im Rechnungsjahr 1965 und 7332 Millionen<br />

DM im Rechnungsjahr 1964. Zur Tilgung <strong>de</strong>r<br />

Schul<strong>de</strong>n sind 1894 Millionen DM verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n;<br />

im Rechnungsjahr 1965 waren es 2071 Millionen<br />

DM und im Rechnungsjahr 1964 3883 Millionen<br />

DM.<br />

58. Der Anteil <strong>de</strong>r vermögenswirksamen Haushaltseinnahmen<br />

an <strong>de</strong>n Gesamteinnahmen entspricht<br />

nahezu <strong>de</strong>m <strong>de</strong>s Vorjahres. Von <strong>de</strong>n Gesamteinnahmen<br />

<strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 (71 476 Millionen<br />

DM abzüglich 1532 Millionen DM — vgl. unter<br />

Nr. 57 — = 69 944 Millionen DM) sind 3909 Millionen<br />

DM vermögenswirksam gewesen, das sind<br />

5,6 v. H. Demgegenüber wirkten sich im Rechnungsjahr<br />

1965 5,7 v. H. ui d im Rechnungsjahr 1964<br />

8 v. H. auf das Vermögen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s aus.<br />

Die Einnahmen aus Anleihen, Schatzanweisungen<br />

und Darlehen haben 1529 Millionen DM (davon 1066<br />

Millionen DM Kreditaufnahme zur Finanzierung<br />

einer Son<strong>de</strong>rzahlung an die USA auf Grund <strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>utschamerikanischen Devisenausgleichsabkommens)<br />

betragen; im Rechnungsjahr 1965 waren es<br />

1345 Millionen DM und im Rechnungsjahr 1964<br />

1651 Millionen DM.<br />

Die übrigen vermögenswirksamen Einnahmen sind<br />

wie<strong>de</strong>rum im wesentlichen durch die Tilgung von<br />

For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sowie durch <strong>de</strong>n Verkauf<br />

von Vermögenswerten entstan<strong>de</strong>n. Diesen Einnahmen<br />

stehen Vermögensabgänge in entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Höhe gegenüber.<br />

59. In <strong>de</strong>r Vermögensrechnung sind Zugänge und<br />

Abgänge ohne haushaltsmäßige Zahlung in Höhe<br />

von jeweils 651 507 DM irrtümlich nicht erfaßt wor<strong>de</strong>n,<br />

die die Bun<strong>de</strong>shauptkasse im Bereich <strong>de</strong>s Einzelplans<br />

15 bei <strong>de</strong>r Vermögensgruppe 4313/09 (Darlehen<br />

an sonstige Empfänger) zum Ausgleich von<br />

Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Vermögens in früheren Jahren<br />

nachträglich gebucht hat. Da <strong>de</strong>r Vermögensbestand<br />

durch die bei<strong>de</strong>n Buchungen im Ergebnis nicht beeinflußt<br />

wird, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof von Weiterem<br />

abgesehen.<br />

Bericht über die Prüfung<br />

von Unternehmen<br />

mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />

60. Mit <strong>de</strong>n Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

zu <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnungen ist ein Bericht<br />

darüber zu verbin<strong>de</strong>n, welche wesentlichen Anstän<strong>de</strong><br />

sich aus <strong>de</strong>r Prüfung von Unternehmen mit<br />

eigener Rechtspersönlichkeit ergeben haben (§ 107<br />

Abs. 2 RHO). Der mit <strong>de</strong>n Bemerkungen zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

für das Rechnungsjahr 1965 verbun<strong>de</strong>ne<br />

Bericht vom 20. Dezember 1967 (<strong>Drucksache</strong><br />

V/2695 S. 23 ff.) enthält bereits die bis En<strong>de</strong> September<br />

1967 festgestellten wesentlichen Mängel.<br />

Über das Ergebnis <strong>de</strong>r seit<strong>de</strong>m vorgenommenen Prüfungen<br />

wird <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof später berichten.<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

Hopf<br />

(außer Nr. 11, 19 bis 30<br />

und 45 bis 48)<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

Dr. Bretschnei<strong>de</strong>r<br />

(für Nr. 11, 19 bis 30<br />

und 45 bis 48)


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Anlage<br />

(Zu S. 25 Nr. 53)<br />

Vorbehalte zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1966<br />

a) Allgemeine Vorbehalte<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof behält sich allgemein vor, Bemerkungen aufzustellen<br />

1. zu <strong>de</strong>n Ausgaben, über die für einen längeren Zeitraum als ein Rechnungsjahr<br />

o<strong>de</strong>r über die noch durch beson<strong>de</strong>re Rechnungen Rechnung zu legen ist,<br />

2. zu <strong>de</strong>n Haushaltsmitteln, die Stellen außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung zur<br />

Erfüllung bestimmter Zwecke zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n sind und <strong>de</strong>ren<br />

Verwendung er noch zu prüfen hat (§ 64 a RHO),<br />

3. zu <strong>de</strong>n Einnahmen und Ausgaben, die in Büchern und Rechnungsunterlagen<br />

<strong>de</strong>r Betriebe im Sinne <strong>de</strong>s § 15 RHO nachgewiesen wer<strong>de</strong>n,<br />

4. zu <strong>de</strong>n Ausgaben beim Einzelplan 14, die im Rahmen mehrjähriger Beschaffungsprogramme<br />

vom Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung und seinen nachgeordneten<br />

Dienststellen geleistet wor<strong>de</strong>n sind.<br />

b) Einzelvorbehalte<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof behält sich zu folgen<strong>de</strong>n Haushaltsstellen Bemerkungen<br />

vor:<br />

Nr.<br />

Lfd.<br />

Kapitel Titel Zweckbestimmung<br />

Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzlers und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzleramtes<br />

1 04 03 Presse- und Informationsamt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

69 Vermischte Einnahmen<br />

Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern<br />

2 06 02 Allgemeine Bewilligungen<br />

49 Tilgung und Zinsen von Darlehen sowie Rückflüsse von Beihilfen aus Titel 657 a<br />

3 657 a Zuschüsse auf <strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>s Bildungswesens, Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung<br />

4 06 19 Bun<strong>de</strong>samt für zivilen Bevölkerungsschutz<br />

Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />

08 02 Allgemeine Bewilligungen<br />

5 69 Vermischte Einnahmen<br />

6 96 Einnahmen aus <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>r maschinellen Versuche bei <strong>de</strong>r Steuerveranlagung<br />

und -erhebung<br />

7 305 Sächliche Kosten für maschinelle Versuche bei <strong>de</strong>r Steuerveranlagung und<br />

-erhebung


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Kapitel Titel Zweckbestimmung<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Arbeit und Sozialordnung<br />

11 10 Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen<br />

8 300 Versorgungsbezüge<br />

9 301 Leistungen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz auf Grund <strong>de</strong>s Soldatenversorgungsgesetzes<br />

10 305 Leistungen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz auf Grund <strong>de</strong>s Gesetzes über<br />

die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen<br />

11 306 Leistungen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz auf Grund <strong>de</strong>s Häftlingshilfegesetzes<br />

12 309 Leistungen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz auf Grund <strong>de</strong>s Gesetzes über<br />

<strong>de</strong>n zivilen Ersatzdienst<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte<br />

26 02 Allgemeine Bewilligungen<br />

13 300 Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial<br />

14 601 Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung <strong>de</strong>s kulturellen Heimaterbes <strong>de</strong>r<br />

Heimatvertriebenen und zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r kulturellen Bestrebungen <strong>de</strong>r<br />

Flüchtlinge<br />

Zivile Verteidigung<br />

15 36 04 Maßnahmen <strong>de</strong>r zivilen Verteidigung im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

<strong>de</strong>s Innern<br />

Begründung zu lfd. Nr. 1 bis 15:<br />

Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Denkschrift<br />

<strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Nummer<br />

Einleitung 33 1 bis 4<br />

Allgemeine Prüfungsergebnisse<br />

Zusammenfassung 34 5 bis 7<br />

Zuwendungen an Stellen außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sver<br />

waltung (§ 64 a RHO) 35 8 bis 21<br />

Kreditaufnahme durch Dritte 39 22 bis 26<br />

Die Entwicklung <strong>de</strong>s Personalstan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Personalausgaben<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n Rechnungsjahren<br />

1960 bis 1968 (ohne Bun<strong>de</strong>swehr, Bun<strong>de</strong>sgrenzschutz,<br />

Deutsche Bun<strong>de</strong>sbahn und Deutsche Bun<strong>de</strong>spost)<br />

42 27 bis 33<br />

Die elektronische Datenverarbeitung in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s<br />

verwaltung 45 34 bis 42<br />

Übertragung von Aufgaben aus <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sministerien<br />

auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt und an<strong>de</strong>re<br />

Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n 47 43 bis 48<br />

Bun<strong>de</strong>sstatistiken 50 49 bis 51<br />

Beson<strong>de</strong>re Prüfungsergebnisse<br />

Bun<strong>de</strong>skanzler und Bun<strong>de</strong>skanzleramt 52 52 bis 57<br />

Auswärtiges Amt 53 58 bis 64<br />

Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern 56 65 bis 76<br />

Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen 58 77 bis 79<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten 59 80 bis 82<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Arbeit und Sozialordnung 60 83 bis 95<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Verkehr 63 96 bis 107<br />

Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung 66 108 bis 180<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Gesundheitswesen -<br />

83 181 und 182<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Vertriebene, Flüchtlinge und<br />

Kriegsgeschädigte 84 183 und 184<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Familie und Jugend 85 185 und 186<br />

Versorgung 85 187 bis 192<br />

Son<strong>de</strong>rvermögen Ausgleichsfonds 87 193 bis 202<br />

ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen 89 203 und 204<br />

Schlußbemerkung 90 205<br />

Anlagen 1 bis 4 91 bis 100


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Einleitung<br />

1. Im Interesse gegenwartsnaher Berichterstattung<br />

enthält die Denkschrift auch Prüfungsergebnisse<br />

aus jüngster Zeit.<br />

2. In <strong>de</strong>r Denkschrift kann jeweils nur ein Teil<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse erörtert wer<strong>de</strong>n. Die Beschränkung<br />

auf einzelne Teile <strong>de</strong>r Verwaltung be<strong>de</strong>utet keine<br />

Wertung.<br />

3. Die Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Rechnungshöfen<br />

<strong>de</strong>r Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft<br />

ist fortgesetzt wor<strong>de</strong>n. Der Kontaktausschuß<br />

dieser Rechnungshöfe hat sich auf seiner .<br />

Tagung im Oktober 1968 u. a. im Hinblick auf das<br />

„Planning-Programming-Budgeting-System" <strong>de</strong>r Vereinigten<br />

Staaten von Amerika mit Fragen befaßt,<br />

die sich für die Finanzkontrolle ergeben, wenn Mitgliedstaaten<br />

dazu übergehen, <strong>de</strong>n Finanzbedarf für<br />

mehrere Jahre zu planen.<br />

Die Internationale Organisation <strong>de</strong>r obersten Rechnungsprüfungsbehör<strong>de</strong>n,<br />

die durch Beschluß <strong>de</strong>r<br />

Vereinten Nationen vom <strong>5.</strong> Juni 1967 in <strong>de</strong>ren<br />

Wirtschafts- und Sozialrat aufgenommen wur<strong>de</strong> und<br />

<strong>de</strong>n Beraten<strong>de</strong>n Status, Kategorie B, einer Nichtregierungsorganisation<br />

erhielt, hat im Mai 1968 in<br />

Tokio ihren Sechsten Internationalen Kongreß abgehalten,<br />

<strong>de</strong>r sich mit <strong>de</strong>n Prüfungsmetho<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r<br />

Berichterstattung, <strong>de</strong>n für eine Kontrolle erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

fachtechnischen Kenntnissen und <strong>de</strong>r Prüfung<br />

<strong>de</strong>r Preise bei öffentlichen Aufträgen befaßte. An<br />

<strong>de</strong>m Kongreß, auf <strong>de</strong>m 72 Staaten vertreten waren,<br />

hat eine Delegation <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes teilgenommen.<br />

Zwischen <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof und <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>srechnungshöfen<br />

ist die enge Zusammenarbeit fortgesetzt<br />

wor<strong>de</strong>n. Die Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Rechnungshöfe<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r hat sich<br />

auf ihrer Jahrestagung 1968 hauptsächlich mit Fragen<br />

beschäftigt, die die Nebentätigkeit von Beamten<br />

-<br />

bei Unternehmen, an <strong>de</strong>nen die öffentliche Hand<br />

beteiligt ist, und die Zulässigkeit prüfungsfreier<br />

Räume betreffen. Die Beratungen haben u. a. die<br />

Auffassung bestätigt, daß eine Einschränkung <strong>de</strong>s<br />

Prüfungsrechts verfassungsrechtlich unzulässig ist.<br />

4. An <strong>de</strong>n Vorarbeiten für die Haushaltsrechts<br />

reform war <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof in engem Zusammenwirken<br />

mit <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>srechnungshöfen weiterhin<br />

beteiligt. Er hat sein Augenmerk insbeson<strong>de</strong>re<br />

auf die Regelung grundsätzlicher Fragen und<br />

auf eine sachdienliche Gestaltung <strong>de</strong>r für die<br />

Finanzkontrolle vorgesehenen Vorschriften gelenkt.<br />

Inwieweit diese etwa noch än<strong>de</strong>rungsbedürftig<br />

sind, hängt nicht zuletzt von <strong>de</strong>r endgültigen Fassung<br />

ab, welche die Artikel 109 ff. GG im Zuge <strong>de</strong>r<br />

Haushaltsrechtsreform erhalten wer<strong>de</strong>n. Die organisationsrechtlichen<br />

Bestimmungen über <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

sind einem beson<strong>de</strong>ren Gesetz<br />

vorbehalten, über <strong>de</strong>ssen Inhalt die Erörterungen<br />

auf Ressortebene noch nicht abgeschlossen sind. Der<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof hatte <strong>de</strong>m fe<strong>de</strong>rführen<strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen seine Vorschläge in<br />

Abschnitt II <strong>de</strong>s Entwurfs für ein „Rechnungsprüfungsgesetz"<br />

im Laufe <strong>de</strong>s Oktober 1967 übermittelt.<br />

Da die bisher für <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

gelten<strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r RHO und <strong>de</strong>s BRHG<br />

gemäß § 116 Abs. 2 Nr. 1 und 4 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung<br />

mit <strong>de</strong>ren Inkrafttreten aufgehoben<br />

wer<strong>de</strong>n sollen, erscheint die gleichzeitige Verabschiedung<br />

<strong>de</strong>s <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof betreffen<strong>de</strong>n<br />

Gesetzes geboten. Dies gilt um so mehr, als die<br />

organisatorischen Vorschriften dieses Gesetzes in<br />

engem Sachzusammenhang mit <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes stehen, die ihm nach <strong>de</strong>m<br />

Haushaltsgrundsätzegesetz und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung<br />

im einzelnen obliegen sollen. Auf sie<br />

näher einzugehen, erübrigt sich angesichts <strong>de</strong>r in<br />

Kürze zu erwarten<strong>de</strong>n parlamentarischen Beratungen<br />

dieser Gesetzentwürfe (<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>sdrucksache<br />

V/3040 unter b und c).


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Allgemeine Prüfungsergebnisse<br />

Zusammenfassung<br />

<strong>5.</strong> Bei <strong>de</strong>r Fülle <strong>de</strong>s Prüfungsstoffes, <strong>de</strong>m sich die<br />

oberste Rechnungsprüfungsbehör<strong>de</strong> gegenübergestellt<br />

sieht, beschränkt sich die Finanzkontrolle seit<br />

Jahrzehnten zwangsläufig auf Stichproben. Die Aussagefähigkeit<br />

eines <strong>de</strong>rartigen Verfahrens hängt<br />

von <strong>de</strong>r Erfassung repräsentativer Sachverhalte<br />

durch gezielte Fragestellung und von <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Situation<br />

angepaßten Arbeitsmetho<strong>de</strong>n ab. Die zweckdienliche<br />

Auswahl <strong>de</strong>s Prüfungsstoffes setzt eine<br />

umfassen<strong>de</strong> und gründliche Kenntnis <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen<br />

Verwaltungen, ihrer Eigentümlichkeiten,<br />

ihrer Stärke und ihrer schwachen Stellen und <strong>de</strong>ren<br />

Hintergrün<strong>de</strong> voraus. Verfahrensmäßig hat sich seit<br />

langem die entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Überlegenheit <strong>de</strong>r örtlichen<br />

Prüfung gegenüber <strong>de</strong>r am Sitz <strong>de</strong>r Kontrollbehör<strong>de</strong>,<br />

von <strong>de</strong>r die RHO als Regelfall ausgeht,<br />

erwiesen, da nur die örtliche Prüfung eine volle<br />

Sachaufklärung und zugleich die Abwicklung <strong>de</strong>r<br />

Prüfungen innerhalb tragbarer Fristen zuläßt. Prüfungen<br />

am Sitz <strong>de</strong>s Rechnungshofes, d. h. Prüfungen<br />

ausschließlich im schriftlichen Verfahren, haben<br />

überwiegend formalen Charakter o<strong>de</strong>r lei<strong>de</strong>n, weil<br />

die Prüfungsergebnisse nicht mündlich erörtert wer<strong>de</strong>n,<br />

unter einem ihre sachliche Be<strong>de</strong>utung min<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />

Zeitaufwand, an <strong>de</strong>m die geprüften Stellen<br />

nicht immer uninteressiert sind. Es be<strong>de</strong>utet mithin<br />

einen Leistungsabfall für die Finanzkontrolle, wenn,<br />

wie dies in <strong>de</strong>n letzten Jahren wie<strong>de</strong>rholt <strong>de</strong>r Fall<br />

war, auf beabsichtigte örtliche Prüfungen wegen<br />

<strong>de</strong>s Mangels an Reisekostenmitteln verzichtet wer<strong>de</strong>n<br />

muß.<br />

6. Welche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>s Prüfungsstoffes<br />

und <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r kritischen Fragestellung im<br />

Hinblick auf eine zuverlässige Aussage über etwaige<br />

Mängel in <strong>de</strong>r Verwaltung und ihre Ursachen<br />

zukommt, mag an Hand einiger Beispiele erhellen.<br />

So erfaßt die Prüfung <strong>de</strong>r Beschaffungsausgaben<br />

eines großen Ressorts, die etwa ein Drittel <strong>de</strong>s für<br />

<strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Einzelplan veranschlagten Gesamtbedarfs<br />

ausmachen, nur einen sehr kleinen Teil<br />

dieser Ausgaben. Die Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Mittelstufe<br />

wer<strong>de</strong>n im allgemeinen nur in mehrjährigem Turnus<br />

geprüft. Die Zeitabstän<strong>de</strong> schwanken bei <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />

Ausgabearten erheblich und sind zum<br />

Teil beachtlich lang. Verfügen die Verwaltungen<br />

über eine Vielzahl örtlicher Behör<strong>de</strong>n, so kann im<br />

Laufe eines Jahres jeweils nur ein geringer Bruchteil<br />

von ihnen geprüft wer<strong>de</strong>n. Auch dann erstrekken<br />

sich die Prüfungen regelmäßig nicht auf die<br />

Gesamtheit <strong>de</strong>r einschlägigen Haushaltsstellen; ferner<br />

wird nach einer prima-facie-Würdigung <strong>de</strong>s<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Materials die Prüfung schwerpunktmäßig<br />

auf bestimmte Fragen- und Beleggruppen<br />

konzentriert, d. h. ein drittes Mal quantitativ beschränkt.<br />

Für die Leitung <strong>de</strong>r Exekutive wie für die parlamentarischen<br />

Entlastungsorgane ist eine <strong>de</strong>rart reduzierte<br />

Kontrolle dann von Nutzen, wenn sie<br />

gleichwohl wesentliche Erkenntnisse darüber zu ermitteln<br />

vermag, ob die Verwaltung rechtlich einwandfrei,<br />

in <strong>de</strong>r Sache korrekt und rationell fungiert<br />

und wie die Regierung die ihr durch Gesetz<br />

und Haushaltsplan eingeräumten finanziellen Vollmachten<br />

gehandhabt hat. Das be<strong>de</strong>utet für die Kontrolle<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung, daß es weniger wichtig ist,<br />

einzelne Verstöße o<strong>de</strong>r Mängel als solche festzustellen,<br />

als vielmehr ihren Ursachen nachzugehen<br />

und diese mit <strong>de</strong>n aufsichtführen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>nleitern<br />

und Ministerien zwecks Abhilfe zu erörtern.<br />

Dabei kommt es für die Beurteilung <strong>de</strong>r Verwaltungsführung<br />

darauf an, die hinter <strong>de</strong>n Verstößen<br />

in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Funktionsbereichen stehen<strong>de</strong>n<br />

typischen Ursachen zu erkennen. Der Versuch,<br />

die buntscheckigen Einzelergebnisse auf wenige,<br />

typische Faktoren, die einzeln o<strong>de</strong>r in unterschiedlichem<br />

Zusammenspiel als wirken<strong>de</strong> Kräfte in <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung in Erscheinung treten, zurückzuführen,<br />

vermittelt Einsichten darüber, inwieweit abstellbare<br />

Mängel entstan<strong>de</strong>n sind o<strong>de</strong>r aber sich ein<br />

Verwaltungs<strong>de</strong>nken zeigt, das Ausdruck einer mehr<br />

o<strong>de</strong>r weniger politisch o<strong>de</strong>r gesellschaftlich akzentuierten<br />

Entwicklung sein kann. Demgemäß stellt<br />

sich die Frage nach <strong>de</strong>n Möglichkeiten <strong>de</strong>r Abhilfe<br />

aus dieser Sicht unter Umstän<strong>de</strong>n betont im politischen<br />

Raum. Die Finanzkontrolle kann <strong>de</strong>n politisch<br />

verantwortlichen Instanzen insoweit nur Zusammenhänge<br />

aufzeigen. Von <strong>de</strong>n typischen Ursachen<br />

für haushaltsmäßige Verstöße seien genannt:<br />

objektive Unkenntnis von Vorschriften und Zusammenhängen<br />

(neue Aufgaben, komplizierte<br />

Vorschriften, unerfahrene Bedienstete); ungenaue<br />

o<strong>de</strong>r nachlässige Arbeitsweise (Großzügigkeit);<br />

überbetontes Streben nach Beschleunigung (Zeitdruck)<br />

;<br />

Scheu vor <strong>de</strong>m Vorwurf rückständigen Denkens<br />

durch Interessenten o<strong>de</strong>r durch die öffentliche<br />

Meinung; Scheu vor unbequemen personellen<br />

Entscheidungen (also vor Beschwer<strong>de</strong>n, Personalrat,<br />

Berufsverbän<strong>de</strong>n);<br />

ungenügen<strong>de</strong> Beteiligung o<strong>de</strong>r Durchschlagskraft<br />

<strong>de</strong>s Sachbearbeiters für <strong>de</strong>n Haushalt; ungenügen<strong>de</strong><br />

Koordinierung zusammengehöriger Tätigkeiten;<br />

Mängel in <strong>de</strong>r Aufsicht o<strong>de</strong>r Leitung<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Organisation.<br />

Hieraus ergibt sich einmal die beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>de</strong>r sachgerechten Aus- und Fortbildung <strong>de</strong>r<br />

Bediensteten. Auf diese kommt es um so mehr an,<br />

als die Gesetze und sonstigen Vorschriften zuni<br />

Teil übermäßig kompliziert sind und eine Ten<strong>de</strong>nz<br />

zur Vereinfachung hauptsächlich wegen <strong>de</strong>r ange-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

strebten richtigen Würdigung je<strong>de</strong>s er<strong>de</strong>nklichen<br />

Einzelfalles kaum zu erkennen ist.<br />

Von entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung ist unter <strong>de</strong>m Blickwinkel<br />

<strong>de</strong>r Finanzverantwortung jedoch <strong>de</strong>r Geist,<br />

in <strong>de</strong>m die Verwaltung geführt wird. Er prägt <strong>de</strong>n<br />

Verwaltungsstil und verleiht damit oftmals auch<br />

<strong>de</strong>m einzelnen Verwaltungsvorgang eine bestimmte<br />

Qualität. Da die leiten<strong>de</strong>n Begriffe <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />

wie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Gefährdung<br />

<strong>de</strong>s Verwaltungszwecks o<strong>de</strong>r Unabweisbarkeit<br />

nur selten von vornherein zu ein<strong>de</strong>utigen, allseitig<br />

als richtig anerkannten Lösungen führen, steht <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung oft ein breiter Ermessensspielraum zur<br />

Verfügung, in <strong>de</strong>m sich die Wertvorstellungen und<br />

Willensentscheidungen <strong>de</strong>r leiten<strong>de</strong>n Kräfte ausformen.<br />

Von <strong>de</strong>m Umfang, in <strong>de</strong>m das finanzielle<br />

Verantwortungsbewußtsein in die Tat umgesetzt<br />

wird, hängt es daher maßgeblich ab, ob die Verwaltung<br />

zu einem optimalen Einsatz <strong>de</strong>r Haushaltsmittel<br />

gelangt. Das Gewicht <strong>de</strong>r Verantwortung für<br />

die treuhän<strong>de</strong>rische Funktion gegenüber <strong>de</strong>r Gesamtheit<br />

steigt mit <strong>de</strong>m wachsen<strong>de</strong>n Haushaltsvolumen<br />

um so mehr, als künftig nicht unerhebliche<br />

Teile <strong>de</strong>r Ausgaben im Kreditwege, d. h. durch<br />

Vorbelastung künftiger Steuererträge, finanziert<br />

wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Die mit <strong>de</strong>r Bearbeitung von Haushaltsangelegenheiten<br />

beauftragten Verwaltungsangehörigen unterliegen<br />

im Ausland zum Teil einem beson<strong>de</strong>ren Haftungs-<br />

und Disziplinarrecht, d. h. sie können in stärkerem<br />

Maße zur Verantwortung gezogen wer<strong>de</strong>n<br />

als die übrigen Staatsbediensteten. Nach <strong>de</strong>utschem<br />

Recht ist das nicht <strong>de</strong>r Fall. Die Lockerung <strong>de</strong>r Anschauungen<br />

über die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Haftungs- und<br />

<strong>de</strong>s Disziplinarrechts für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst<br />

kommt vielmehr auch ihnen zugute'). Um so mehr<br />

kommt es daher auf die Handhabung <strong>de</strong>r sachlichen<br />

Leitungsfunktion und die verantwortungsbewußte<br />

Mitarbeit <strong>de</strong>s einzelnen Verwaltungsangehörigen<br />

an. Kenntnisse und Leistungswille sind mithin ausschlaggebend.<br />

7. Bei Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>r vorstehend skizzierten<br />

Kriterien lassen sich die in <strong>de</strong>n Bemerkungen und<br />

größtenteils die im folgen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Denkschrift<br />

aufgeführten Sachverhalte im wesentlichen zu<br />

einigen Fallgruppen von allgemeinerer Aussagekraft<br />

zusammenfügen:<br />

Schwerpunktmäßig überwiegt ein<strong>de</strong>utig die Beanstandung<br />

von Mängeln, die auf fehlen<strong>de</strong> Kenntnisse<br />

sowie auf ungenaue o<strong>de</strong>r nicht genügend<br />

bedachte Sachbehandlung zurückzuführen sind.<br />

Hierfür kann etwa auf Nr. 11, 12 bis 18, 31 bis 44<br />

<strong>de</strong>r Bemerkungen und Nr. 8 bis 21, 53 bis 60,<br />

63 bis 79, 96 bis 102, 104 bis 107, 120, 121, 138<br />

bis 168, 179, 180, 185, 186 <strong>de</strong>r Denkschrift verwiesen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

*) Die in <strong>de</strong>r Anlage 1 (S. 91) gekürzt wie<strong>de</strong>rgegebene<br />

Darstellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>srechnungshofes von Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg in seiner Denkschrift für das Rechnungsjahr<br />

1966 über die Behandlung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />

gegen Bedienstete zeigt die ein<strong>de</strong>utige Entwicklungsten<strong>de</strong>nz<br />

auf diesem Gebiet auf.<br />

Das Bestreben, Schwierigkeiten aus <strong>de</strong>m Wege zu<br />

gehen, hat offenbar in <strong>de</strong>n Sachverhalten unter<br />

Nr. 11, 19 bis 30 <strong>de</strong>r Bemerkungen und Nr. 80 bis<br />

82, 95, 181 bis 184, 203, 204 <strong>de</strong>r Denkschrift eine<br />

Rolle gespielt.<br />

Mängel in <strong>de</strong>r Zusammenarbeit und in Fragen <strong>de</strong>r<br />

Aufsicht o<strong>de</strong>r Leitung (einschließlich <strong>de</strong>r Organisationsgewalt)<br />

berühren Nr. 17, 19 bis 30, 45 bis 48<br />

<strong>de</strong>r Bemerkungen und Nr. 12, 44, 46, 52, 62, 108<br />

bis 116, 122, 123, 127 bis 137, 169 bis 178 <strong>de</strong>r<br />

Denkschrift.<br />

Zuwendungen an Stellen außerhalb <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltung (§ 64 a RHO)<br />

8. Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Zuwendungen haben sich,<br />

wie schon in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren, erhebliche<br />

Mängel ergeben. Die Mängel wur<strong>de</strong>n sowohl bei<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung, die die Zuwendungen bewilligt<br />

und die ordnungsmäßige Verwendung <strong>de</strong>r Mittel<br />

zu überwachen hat, als auch bei <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />

selbst festgestellt. Einige Fälle, die<br />

einzelne Ressorts betreffen, sind zur Veranschaulichung<br />

bestimmter Mängel unter <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren<br />

Prüfungsergebnissen aufgeführt (Nr. 57, 63 bis 74,<br />

181 bis 186). Allgemeine, wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Mängel<br />

sind nachstehend zusammengefaßt.<br />

9. Immer wie<strong>de</strong>r sind Zuwendungen bewilligt<br />

wor<strong>de</strong>n, für die ein erhebliches Bun<strong>de</strong>sinteresse<br />

(vgl. Nr. 4 Abs. 1 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien 1953 zu<br />

§ 64 a RHO) nach Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

nicht vorgelegen hat. Hierbei hat es sich insbeson<strong>de</strong>re<br />

um Zuwendungen gehan<strong>de</strong>lt, bei <strong>de</strong>nen<br />

sich <strong>de</strong>r Bund mit kleineren Beträgen an <strong>de</strong>r Finanzierung<br />

einer Maßnahme beteiligt hat. Es kommt<br />

hinzu, daß die Höhe <strong>de</strong>r Verwaltungskosten für<br />

die Bewilligung und Auszahlung sowie für die<br />

Prüfung <strong>de</strong>s Verwendungsnachweises dann meist<br />

in keinem angemessenen Verhältnis zu <strong>de</strong>m Zuwendungsbetrag<br />

stand.<br />

Oftmals hat die Verwaltung die Frage, ob die Gewährung<br />

einer Zuwendung berechtigt ist, nicht ausreichend<br />

geprüft. So sind einer Forschungsanstalt<br />

und ihrer Nachfolgeorganisation vom Jahre 1957<br />

an für Entwicklungs- und Konstruktionsarbeiten an<br />

einem Meß- und Versuchsflugzeug, für die bis zu<br />

40 Bedienstete eingesetzt wur<strong>de</strong>n, mehr als 8 Millionen<br />

DM zugewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat bereits im Jahre 1960 Zweifel an <strong>de</strong>r<br />

Eignung <strong>de</strong>r Forschungsanstalt für die Durchführung<br />

<strong>de</strong>r Aufgaben geäußert, <strong>de</strong>nen jedoch nicht nachgegangen<br />

wor<strong>de</strong>n ist. Die Arbeiten wur<strong>de</strong>n erst im<br />

Jahre 1966 eingestellt, nach<strong>de</strong>m ein fachliches Gremium<br />

festgestellt hatte, daß höchstens 10 v. H. <strong>de</strong>r<br />

Arbeiten für das Projekt brauchbar waren. Dieses<br />

unbefriedigen<strong>de</strong> Arbeitsergebnis hätte von <strong>de</strong>n bewilligen<strong>de</strong>n<br />

Stellen vorausgesehen, zumin<strong>de</strong>st aber<br />

zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt erkannt<br />

wer<strong>de</strong>n können.


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

10. Zuwendungen wur<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ntlich nicht<br />

rechtsfähigen Einrichtungen statt <strong>de</strong>n verantwortlichen<br />

natürlichen o<strong>de</strong>r juristischen Personen gewährt.<br />

Es wur<strong>de</strong> übersehen, welche Schwierigkeiten<br />

daraus hinsichtlich <strong>de</strong>r Verantwortung für die Durführung<br />

<strong>de</strong>r Maßnahmen, <strong>de</strong>s Nachweises <strong>de</strong>r Verwendung<br />

und <strong>de</strong>r Haftung entstehen können.<br />

11. Der Grundsatz, daß Beihilfen und verlorene<br />

Zuschüsse nur dann gewährt wer<strong>de</strong>n sollen, wenn<br />

die zu för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Maßnahme nicht durch Gewährung<br />

eines Darlehens o<strong>de</strong>r durch Übernahme einer Bürgschaft<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n kann (vgl. Nr. 5 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien),<br />

blieb oft unbeachtet.<br />

12. Verschie<strong>de</strong>ntlich wur<strong>de</strong>n Maßnahmen überfinanziert,<br />

weil <strong>de</strong>n bewilligen<strong>de</strong>n Stellen <strong>de</strong>r Gesamtfinanzierungsplan<br />

und die von <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />

Stellen gewährten Zuwendungen nicht bekannt waren.<br />

Hierzu wäre es nicht gekommen, wenn die bewilligen<strong>de</strong>n<br />

verschie<strong>de</strong>nen Stellen die Anträge auf<br />

Zuwendungen <strong>de</strong>r Zentralen Mel<strong>de</strong>stelle beim Bun<strong>de</strong>sminister<br />

<strong>de</strong>r Finanzen mitgeteilt und besser zusammengearbeitet<br />

hätten. Es hätte dann ein Zuwendungsempfänger,<br />

wie vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

festgestellt, die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen nicht durch<br />

voneinan<strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong> Finanzierungspläne täuschen<br />

und zu nicht gerechtfertigten Zuwendungen<br />

veranlassen können.<br />

13. Die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen haben zu wenig beachtet,<br />

daß Zuwendungen nur Antragstellern gewährt<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen, <strong>de</strong>ren ordnungsmäßige Geschäftsführung<br />

außer Zweifel steht und die in <strong>de</strong>r<br />

Lage sind, die Verwendung <strong>de</strong>r Mittel nachzuweisen<br />

(vgl. Nr. 7 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien).<br />

So sind bei einem Zuwendungsempfänger — einem<br />

Festspielunternehmen in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung — erhebliche Mängel<br />

in <strong>de</strong>r Buchführung festgestellt wor<strong>de</strong>n. Verluste,<br />

die nicht zuletzt durch unangemessen hohen<br />

Aufwand eingetreten waren, sind nicht von <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

übernommen wor<strong>de</strong>n, obwohl sie dazu<br />

verpflichtet waren. Die Verluste sind vielmehr mit<br />

Hilfe von Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und an<strong>de</strong>rer<br />

öffentlicher Zuwendungsgeber ge<strong>de</strong>ckt wor<strong>de</strong>n.<br />

In einem an<strong>de</strong>ren Fall ergab sich bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />

durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof, daß <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

infolge mangelhafter und aufwendiger<br />

Geschäftsführung sehr wahrscheinlich überschul<strong>de</strong>t<br />

war. Eine genaue Feststellung hierüber war<br />

wegen <strong>de</strong>r unzulänglichen Rechnungsunterlagen<br />

nicht möglich. Obwohl nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung<br />

durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof mit <strong>de</strong>m Konkurs<br />

zu rechnen war, wur<strong>de</strong>n weitere Zuwendungen<br />

gewährt. Das dann eingeleitete Konkursverfahren<br />

wur<strong>de</strong> mangels Masse eingestellt. Die Zuwendungen<br />

konnten <strong>de</strong>shalb nicht zweckentsprechend verwen<strong>de</strong>t,<br />

aber auch nicht an <strong>de</strong>n Bund zurückgezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

14. Bei <strong>de</strong>r Entscheidung über die Anträge ist häufig<br />

die finanzielle Lage <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />

nicht ausreichend berücksichtigt und nicht geprüft<br />

wor<strong>de</strong>n, ob und in welchem Umfange <strong>de</strong>r Einsatz<br />

von Eigenmitteln <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers zu<br />

verlangen war. Eine angemessene Eigenbeteiligung<br />

veranlaßt <strong>de</strong>n Zuwendungsempfänger zu einer sorgfältigeren<br />

Prüfung seiner Maßnahmen und wirkt auf<br />

eine möglichst wirtschaftliche und sparsame Verwendung<br />

auch <strong>de</strong>r Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s hin.<br />

Daß die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen zu wenig auf eine<br />

Ausschöpfung eigener Einnahmequellen <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

dringen, zeigte sich z. B. bei Organisationen<br />

auf Bun<strong>de</strong>sebene, die von ihren Mitglie<strong>de</strong>rn,<br />

<strong>de</strong>n Unterorganisationen auf örtlicher und auf<br />

Lan<strong>de</strong>sebene, nicht in <strong>de</strong>m Maße finanziert wur<strong>de</strong>n,<br />

wie das möglich und zumutbar gewesen wäre. Die<br />

Kenntnis <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Bund war für<br />

Dachverbän<strong>de</strong> oft Anlaß dazu, mögliche eigene Einnahmequellen<br />

nicht in Anspruch zu nehmen. So hat<br />

ein Zuwendungsempfänger, <strong>de</strong>m zahlreiche Organisationen<br />

als Mitglie<strong>de</strong>r angehören, von diesen so<br />

geringe Mittel erhalten, daß damit nicht einmal die<br />

Geschäftsstelle finanziert wer<strong>de</strong>n konnte. Es ist dort<br />

üblich gewor<strong>de</strong>n, daß für die nicht ge<strong>de</strong>ckten Aufwendungen<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsstelle und für die eigentlichen<br />

Aufgaben <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers Bun<strong>de</strong>smittel<br />

zur Verfügung stehen.<br />

1<strong>5.</strong> Häufig haben Zuwendungsempfänger die zugesagten<br />

Eigenleistungen nicht erbracht. Aus <strong>de</strong>n ersparten<br />

eigenen Mitteln, aber auch aus nicht für<br />

ihren Zweck verwen<strong>de</strong>ten Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

haben sie oft unzulässige Rücklagen gebil<strong>de</strong>t.<br />

Meist führten die unzutreffen<strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

über <strong>de</strong>n Mittelbedarf während<br />

<strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Rechnungsjahres dazu, daß Beträge zu<br />

früh ausgezahlt und dann von <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />

gehortet wur<strong>de</strong>n (vgl. auch Nr. 28 <strong>de</strong>r Denkschirft<br />

vom 22. Dezember 1965 und Nr. 75 <strong>de</strong>r Denkschrift<br />

vom 20. Dezember 1967). Ein Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

hat z. B. noch am 7. Dezember einem Zuwendungsempfänger<br />

783 000 DM zugewiesen, obgleich<br />

<strong>de</strong>r Betrag bis zum Ablauf <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Rechnungsjahres<br />

nicht mehr zur Bezahlung fälliger Verbindlichkeiten<br />

benötigt wur<strong>de</strong>.<br />

In einigen an<strong>de</strong>ren Fällen sind die von <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />

zu früh abgerufenen Beträge als<br />

Festgeld angelegt wor<strong>de</strong>n. Einer <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

hat hierdurch Habenzinsen in Höhe von<br />

rund 23 000 DM erzielt.<br />

16. Bereits in Nr. 8 <strong>de</strong>r Denkschrift vom 31. Oktober<br />

1955 ist ausgeführt wor<strong>de</strong>n, daß Zuwendungsempfänger<br />

bei <strong>de</strong>r Gehaltsregelung, bei <strong>de</strong>r Gewährung<br />

von Son<strong>de</strong>rvergütungen und Aufwandsentschädigungen,<br />

bei <strong>de</strong>n Reisekosten und Repräsentationsaufwendungen<br />

sowie bei <strong>de</strong>n Aufwendungen für<br />

Veranstaltungen und Tagungen und bei <strong>de</strong>r Beschaffung<br />

von Büro- und Geräteausstattungen über das<br />

gebotene Maß hinausgegangen sind und sich nicht<br />

daran gehalten haben, daß <strong>de</strong>r Personal- und Sachaufwand<br />

grundsätzlich <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bund gelten<strong>de</strong>n<br />

Rahmen nicht übersteigen soll. Der Haushaltsausschuß<br />

<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es hat mehrfach gefor<strong>de</strong>rt,<br />

diesen Grundsatz einzuhalten (vgl. z. B.<br />

113. Sitzung am 2<strong>5.</strong> Februar 1960). Dieser ist aber


wie<strong>de</strong>rum vielfach durchbrochen wor<strong>de</strong>n, selbst<br />

dann, wenn durch beson<strong>de</strong>re Bewilligungsbedingungen<br />

ausdrücklich festgelegt wur<strong>de</strong>, in welcher Höhe<br />

Personalausgaben aus <strong>de</strong>r Zuwendung bestritten<br />

wer<strong>de</strong>n durften.<br />

Ein Teil <strong>de</strong>r Angestellten eines Zuwendungsempfängers<br />

ist z. B. in höhere Vergütungsgruppen eingestuft<br />

wor<strong>de</strong>n als vergleichbare Bedienstete beim<br />

Bund. Darüber hinaus haben alle Angestellten ein<br />

13. Monatsgehalt erhalten. Der Zuwendungsempfänger<br />

hat dies mit <strong>de</strong>r Abgeltung von Überstun<strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>t.<br />

Diese waren jedoch, soweit sie überhaupt<br />

geleistet wor<strong>de</strong>n sind, zum Teil bereits abgegolten<br />

wor<strong>de</strong>n. Seine Zusage aus <strong>de</strong>m Jahre 1960, künftig<br />

kein 13. Monatsgehalt mehr zu zahlen, hat <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

bisher nicht eingehalten. Er hat<br />

außer<strong>de</strong>m weitere mit <strong>de</strong>n Bewilligungsbedingungen<br />

nicht zu vereinbaren<strong>de</strong> Vergünstigungen gewährt,<br />

z. B. die Zahlung <strong>de</strong>s vollen Kin<strong>de</strong>rzuschlags neben<br />

<strong>de</strong>m Kin<strong>de</strong>rzuschlag <strong>de</strong>s im öffentlichen Dienst stehen<strong>de</strong>n<br />

Ehegatten und eines Zuschusses zum Mittagessen<br />

von werktäglich 1,50 DM, die Übernahme <strong>de</strong>r<br />

Kosten für die Vollkaskoversicherung privater<br />

Kraftwagen sowie die Gewährung von Fahrkostenersatz<br />

über <strong>de</strong>n für Bun<strong>de</strong>sbedienstete gezogenen<br />

Rahmen hinaus und von unverzinslichen Darlehen<br />

zum Kauf von Kraftwagen.<br />

In einem Teilbereich <strong>de</strong>r Forschung haben mehrere<br />

Zuwendungsempfänger auch nach <strong>de</strong>r Neuregelung<br />

<strong>de</strong>r Zulagen für das wissenschaftliche und technische<br />

Personal <strong>de</strong>n Angestellten, die nicht in die Neuregelung<br />

einbezogen wor<strong>de</strong>n waren, Zulagen weiter gezahlt,<br />

die schon früher beanstan<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n waren.<br />

Die Zuwendungsempfänger haben auch sonst die<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Anpassung an die Neuregelung nicht<br />

vorgenommen. Sie haben somit zwar die Vorteile<br />

<strong>de</strong>r neuen Zulagenregelung in Anspruch genommen,<br />

aber nicht die damit verbun<strong>de</strong>nen Auflagen zum<br />

gleichzeitigen Abbau <strong>de</strong>r alten Zulagen erfüllt.<br />

Arbeitern haben diese Zuwendungsempfänger im<br />

Laufe <strong>de</strong>r .Jahre über die Löhne nach <strong>de</strong>m MTB hinaus<br />

ebenfalls Zulagen gezahlt. Dies führte zu ständigen<br />

Überschreitungen <strong>de</strong>r veranschlagten Mittel.<br />

Mit <strong>de</strong>r Neuregelung <strong>de</strong>s Leistungszulagensystems<br />

hätten auch hier die außertariflichen Zulagen wegfallen<br />

müssen, soweit sie nicht in das neue Zulagensystem<br />

einbezogen wor<strong>de</strong>n sind. Bei einem Zuwendungsempfänger,<br />

<strong>de</strong>r die Beibehaltung <strong>de</strong>r früheren<br />

Zulagen und gleichzeitig die Anwendung <strong>de</strong>r neuen<br />

Zulagenregelung anstrebte, ist die Einführung <strong>de</strong>r<br />

neuen Regelung zunächst ausgesetzt wor<strong>de</strong>n. Mithin<br />

wird weiterhin uneinheitlich verfahren.<br />

In <strong>de</strong>mselben Teilbereich <strong>de</strong>r Forschung wer<strong>de</strong>n von<br />

<strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern an emeritierte Professoren<br />

o<strong>de</strong>r an frühere Bedienstete auf Grund von<br />

„Mitarbeiterverträgen" Honorare in zum Teil beträchtlicher<br />

Höhe gezahlt. Nicht selten waren die<br />

Honorare im Verhältnis zu <strong>de</strong>n Gegenleistungen<br />

unangemessen hoch; in einigen Fällen wur<strong>de</strong>n mehrere<br />

Jahre hindurch so gut wie keine Gegenleistungen<br />

erbracht. In einem Fall wur<strong>de</strong> ohne Rechtsgrund<br />

ein laufen<strong>de</strong>r Versorgungsbetrag an einen vor <strong>de</strong>m<br />

Kriege beschäftigten Mitarbeiter gezahlt, obwohl<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

dieser bereits im Jahre 1953 nach Gewährung einer<br />

Abfindung auf weitere Ansprüche verzichtet hatte.<br />

Die Zuwendungsempfänger haben zur Begründung<br />

<strong>de</strong>r Honorarzahlungen moralische Verpflichtungen<br />

o<strong>de</strong>r soziale Gesichtspunkte angeführt. Es sollte<br />

wohl auf einem Umwege zumin<strong>de</strong>st in einigen Fällen<br />

die Altersversorgung <strong>de</strong>r früheren Mitarbeiter<br />

verbessert wer<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />

wie<strong>de</strong>rholt gefor<strong>de</strong>rt, auf die Verringerung <strong>de</strong>r Zahl<br />

<strong>de</strong>r Honorarempfänger hinzuwirken und Zahlungen<br />

an nebenamtlich tätige Wissenschaftler nur auf<br />

Grund von Werkverträgen unter ein<strong>de</strong>utiger Festlegung<br />

<strong>de</strong>r Gegenleistung zuzulassen. Bisher ist das<br />

nur in einem Teil <strong>de</strong>r Fälle geschehen.<br />

Ein Zuwendungsempfänger zahlte trotz mehrfacher<br />

Beanstandungen seinen Bediensteten anläßlich ihrer<br />

25jährigen Dienstjubiläen ein Monatsgehalt und<br />

gewährte ihnen zusätzlich einen bezahlten 14tägigen<br />

Son<strong>de</strong>rurlaub. Nach <strong>de</strong>n von ihm als verbindlich<br />

anerkannten Tarifverträgen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s hätten die<br />

Bediensteten bei Vollendung einer Dienstzeit von<br />

25 Jahren 200 DM erhalten dürfen. Ein Anspruch auf<br />

zusätzlichen Urlaub bestand nicht.<br />

In zwei Fällen wur<strong>de</strong>n Professoren technischer Hochschulen,<br />

die bei <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern eine<br />

Nebentätigkeit ausübten, Darlehen von je 20 000<br />

DM für <strong>de</strong>n Bau von Einfamilienhäusern gewährt.<br />

Die Darlehensnehmer hatten als Lan<strong>de</strong>sbeamte gegenüber<br />

ihrem Dienstherrn Anspruch auf Wohnungsfürsorge.<br />

Es bestand daher kein Anlaß für die<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers. Einer <strong>de</strong>r<br />

Darlehensnehmer besaß im übrigen bereits ein Einfamilienhaus<br />

und hatte öffentliche zinsverbiligte<br />

Mittel zur Errichtung eines zweiten Hauses in Anspruch<br />

genommen. Auf die Beanstandung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

hin ist eines <strong>de</strong>r Darlehen sofort<br />

zurückgezahlt wor<strong>de</strong>n.<br />

Ein Zuwendungsempfänger hat — ohne die erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Zuwendungsgebers — an<br />

zehn Bedienstete Grundstücke in einer Größe von<br />

je 916 qm zum Bau von Einfamilienhäusern veräußert.<br />

Der Kaufpreis wur<strong>de</strong> gestun<strong>de</strong>t; er ist jährlich<br />

mit 2 v. H. abzuzahlen und mit 1 v. H. zu verzinsen.<br />

Daneben wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Bediensteten Familienheimdarlehen<br />

nach <strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s in voller<br />

Höhe gewährt. Der Zuwendungsempfänger übernahm<br />

außer<strong>de</strong>m die Erschließungskosten. Die hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>s Kaufpreises eingeräumte Zahlungsweise<br />

kommt einem zusätzlichen Darlehen gleich.<br />

Die Übernahme <strong>de</strong>r Erschließungskosten war mit<br />

<strong>de</strong>n Bewilligungsbedingungen nicht vereinbar. Der<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gefor<strong>de</strong>rt, daß <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

künftig zu bestimmungsgemäßem<br />

Verfahren angehalten wird. Auf seine Veranlassung<br />

ist verlangt wor<strong>de</strong>n, daß die Bediensteten die Erschließungskosten<br />

erstatten.<br />

Der allgemeine Grundsatz, daß bei <strong>de</strong>n institutionell<br />

geför<strong>de</strong>rten Zuwendungsempfängern <strong>de</strong>m Personal<br />

keine Leistungen gewährt wer<strong>de</strong>n sollen, die im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung nicht vorgesehen<br />

sind o<strong>de</strong>r über die Leistungen in diesem Bereich hinausgehen,<br />

ist auch auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Altersversorgung<br />

nicht immer beachtet wor<strong>de</strong>n. Bei zwei Zu-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

wendungsempfängern, <strong>de</strong>ren Bedienstete Anspruch<br />

auf eine — im wesentlichen <strong>de</strong>r Beamtenversorgung<br />

entsprechen<strong>de</strong> — Alters- und Hinterbliebenenversorgung<br />

bei <strong>de</strong>r Versorgungsanstalt <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r haben, sind trotz<strong>de</strong>m noch erhebliche<br />

Aufwendungen für eine Lebensversicherung leiten<strong>de</strong>r<br />

Angestellter übernommen wor<strong>de</strong>n. In einem<br />

an<strong>de</strong>ren Fall hat ein Zuwendungsempfänger Rücklagen,<br />

die er in unzulässiger Weise aus Zuwendungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s gebil<strong>de</strong>t hatte, aufgelöst und das<br />

Geld, das er an <strong>de</strong>n Bund hätte zurückzahlen müssen,<br />

zum Abschluß einer Lebensversicherung gegen<br />

Einmalprämie für leiten<strong>de</strong> Angestellte verwen<strong>de</strong>t.<br />

In zahlreichen Fällen sind Reisekosten fehlerhaft<br />

berechnet o<strong>de</strong>r die Vorschriften <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />

anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Reisekostenrechts<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sonst nicht beachtet wor<strong>de</strong>n. Auch ein<br />

zweckmäßigerer Einsatz <strong>de</strong>r Kraftfahrzeuge wäre<br />

geboten gewesen, z. B. die Benutzung nur eines<br />

Kraftfahrzeugs bei <strong>de</strong>r Entsendung mehrerer Teilnehmer<br />

zu Tagungen und Messen. Insgesamt sind<br />

<strong>de</strong>m Bund auch insoweit Mehrausgaben entstan<strong>de</strong>n.<br />

Für <strong>de</strong>n Besuch wissenschaftlicher Tagungen im<br />

Ausland hatte ein Bun<strong>de</strong>sministerium Flugzeuge<br />

zur Verfügung gestellt, um so die von ihm zu tragen<strong>de</strong>n<br />

Gesamtkosten <strong>de</strong>r Entsendung <strong>de</strong>r Wissenschaftler,<br />

die bei Zuwendungsempfängern tätig<br />

waren, in tragbaren Grenzen zu halten. Die Wissenschaftler<br />

haben jedoch die für sie bereitgehaltenen<br />

Plätze in <strong>de</strong>n Flugzeugen wie<strong>de</strong>rholt nicht in Anspruch<br />

genommen und für die Reisen Dienstkraftwagen<br />

benutzt. Auf Grund <strong>de</strong>r Beanstandung durch<br />

<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof sind die Mehrkosten in<br />

zwei Fällen erstattet wor<strong>de</strong>n.<br />

Ein Zuwendungsempfänger hat bis zum Jahre 1965<br />

seinen Bediensteten die unentgeltliche Benutzung<br />

von Dienstkraftfahrzeugen für private Zwecke gestattet,<br />

z. B. für kleinere Ortsumzüge und Möbeltransporte.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r Beanstandung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

hat <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

eine Kilometerpauschale eingeführt, die aber als<br />

zu niedrig angesehen wer<strong>de</strong>n muß. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

außer<strong>de</strong>m gebeten, dafür zu sorgen, daß die<br />

Durchführung von Möbeltransporten und Umzügen<br />

mit Kraftwagen <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers eingestellt<br />

wird.<br />

Zur Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen<br />

stehen <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern nach Maßgabe<br />

<strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s jährlich 5 DM<br />

je Teilnehmer zur Verfügung. Abweichend hiervon<br />

haben Zuwendungsempfänger neben diesen Zuschüssen<br />

weitere Zuwendungsmittel für Gemeinschaftsveranstaltungen<br />

verwen<strong>de</strong>t.<br />

Bei vielen Zuwendungsempfängern waren die<br />

Repräsentationsausgaben unangemessen hoch. So<br />

sind bei Geburtstagen o<strong>de</strong>r Verabschiedungen von<br />

Bediensteten aus <strong>de</strong>m aktiven Dienst wertvolle Geschenke<br />

wie gol<strong>de</strong>ne Uhren, Bil<strong>de</strong>r u. a. m. aus<br />

Zuwendungsmitteln beschafft und überreicht wor<strong>de</strong>n.<br />

Bei wissenschaftlichen Tagungen sind erhebliche<br />

Beträge für Orchester, Sänger, Ballett und<br />

ähnliches aufgewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />

17. Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />

wird von <strong>de</strong>n bewilligen<strong>de</strong>n Stellen nicht genügend<br />

gewürdigt. So haben es diese Stellen immer wie<strong>de</strong>r<br />

unterlassen, die Vorlage fehlen<strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Ergänzung zu verlangen; das<br />

gilt auch für die sachlichen Berichte, die insbeson<strong>de</strong>re<br />

über Durchführung, Erfolg und Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten Maßnahmen Aufschluß geben sollen,<br />

aber selbst bei Empfängern hoher Bun<strong>de</strong>szuwendungen<br />

häufig unvollständig waren o<strong>de</strong>r<br />

überhaupt nicht vorgelegt wur<strong>de</strong>n. Das Verfahren<br />

kann dazu führen, daß Zuwendungsempfänger<br />

jahrelang zu Unrecht Zuwendungen erhalten.<br />

Bei Bun<strong>de</strong>szuwendungen für Bauvorhaben haben in<br />

vielen Fällen die Angaben in <strong>de</strong>n Verwendungsnachweisen<br />

nicht mit <strong>de</strong>n Bauausgabebüchern übereingestimmt.<br />

Auch ist z. B. bei Zuwendungen für<br />

wasserwirtschaftliche und kulturtechnische Maßnahmen<br />

nur für fünf von 56 Baumaßnahmen überhaupt<br />

ein ordnungsgemäßes Bauausgabebuch geführt<br />

wor<strong>de</strong>n. Weiter waren die Rechnungsbelege<br />

vielfach nicht in Ordnung. Verschie<strong>de</strong>ntlich ist die<br />

Verwendung <strong>de</strong>r Beträge bescheinigt wor<strong>de</strong>n, obwohl<br />

die Ausgaben noch nicht geleistet waren. Oftmals<br />

stellten die bauaufsichtführen<strong>de</strong>n Dienststellen,<br />

<strong>de</strong>nen auch die Prüfung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />

oblag, diese mit <strong>de</strong>n unrichtigen Angaben<br />

— selbst auf und bescheinigten ihre Richtigkeit.<br />

Ein Zuwendungsempfänger, <strong>de</strong>r für ein Rechnungsjahr<br />

Zuwendungen in Höhe von 8,5 Millionen DM<br />

erhalten hatte, gab im Verwendungsnachweis an,<br />

daß <strong>de</strong>r Betrag bis auf rund 1000 DM zweckentsprechend<br />

verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sei. Der Zuwendungsempfänger<br />

wies hierbei Verpflichtungen in Höhe<br />

von rd. 900 000 DM als Ausgaben nach, die erst<br />

im folgen<strong>de</strong>n Rechnungsjahr geleistet wur<strong>de</strong>n.<br />

Wäre <strong>de</strong>r Verwendungsnachweis richtig aufgestellt<br />

wor<strong>de</strong>n, so hätten die bis zum 31. Dezember nicht<br />

verausgabten Beträge an <strong>de</strong>n Bund zurückgezahlt<br />

wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

18. Die Fälle, in <strong>de</strong>nen die Verwendungsnachweise<br />

verspätet vorgelegt und damit durch die bewilligen<strong>de</strong>n<br />

Stellen ebenfalls verspätet geprüft wer<strong>de</strong>n,<br />

sind immer häufiger gewor<strong>de</strong>n. Hierdurch ist auch<br />

die zeitgerechte Rechnungsprüfung erschwert wor<strong>de</strong>n.<br />

Zahlreichen Beanstandungen konnte wegen<br />

Ablaufs von Ausschluß- und Verjährungsfristen<br />

nicht mehr abgeholfen wer<strong>de</strong>n. Im Mai 1968 fehlten<br />

z. B. die Verwendungsnachweise für Zuwendungen<br />

auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Verbraucherberatung im Rechnungsjahr<br />

1966 in Höhe von insgesamt 210 500 DM<br />

und für Zuwendungen zur allgemeinen Absatzför<strong>de</strong>rung<br />

in Höhe von insgesamt rd. 1,1 Millionen DM;<br />

für die Zuwendungen im Jahre 1967 fehlten noch<br />

die Verwendungsnachweise über 2,6 Millionen DM.<br />

In einem an<strong>de</strong>ren Bereich waren im Mai 1968 151<br />

Verwendungsnachweise über Zuwendungen, die in<br />

<strong>de</strong>n Rechnungsjahren 1963 bis 1967 in Höhe von<br />

rund 11,4 Millionen DM gewährt wor<strong>de</strong>n waren,<br />

noch nicht von <strong>de</strong>n bewilligen<strong>de</strong>n Stellen geprüft;<br />

die meisten Verwendungsnachweise lagen noch<br />

nicht vor. Bei <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Verwendungsnach-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

weise für die Beurteilung <strong>de</strong>r Frage, ob und in welcher<br />

Höhe künftig Zuwendungen bewilligt wer<strong>de</strong>n<br />

können, müssen die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen stärker<br />

als bisher auf fristgerechter Vorlage bestehen.<br />

In diesem Zusammenhang wird, wie schon in Nr. 4<br />

<strong>de</strong>r Denkschrift vom 19. August 1958, auf <strong>de</strong>n Beschluß<br />

<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es vom 11. Januar<br />

1957 hingewiesen (vgl. <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>sdrucksache 2896,<br />

2. <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong>), wonach Zuwendungen an Empfänger,<br />

die <strong>de</strong>n Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß<br />

führen o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig vorlegen,<br />

gesperrt wer<strong>de</strong>n und die regelmäßigen Überweisungen<br />

von Zuwendungsbeträgen von <strong>de</strong>r fristgerechten<br />

Vorlage ordnungsmäßiger Verwendungsnachweise<br />

abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n sollen. Der<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> hat in <strong>de</strong>m Beschluß beson<strong>de</strong>rs hervorgehoben,<br />

daß die Sperrungen nicht nur angedroht,<br />

son<strong>de</strong>rn auch durchgeführt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

19. Zu einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung <strong>de</strong>r<br />

Haushaltsmittel für die Zuwendungen gehört die<br />

Prüfung, ob die Mittel zweckentsprechend und sparsam<br />

verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind (vgl. Nr. 21 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien).<br />

Bei dieser in <strong>de</strong>n alleinigen Verantwortungsbereich<br />

<strong>de</strong>r bewilligen<strong>de</strong>n Stellen f allen<strong>de</strong>n<br />

Prüfung soll aber auch festgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

ob die ordnungsmäßige Geschäftsführung <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />

außer Zweifel steht und welche<br />

Folgerungen für etwaige künftige Bewilligungen<br />

zu ziehen sind, damit <strong>de</strong>r Bund vor finanziellem<br />

Scha<strong>de</strong>n bewahrt bleibt.<br />

Eine zutreffen<strong>de</strong> Beurteilung hierüber ist in <strong>de</strong>r<br />

Regel nur nach eingehen<strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s sachlichen<br />

Berichts und <strong>de</strong>r zahlenmäßigen Nachweisung möglich.<br />

Das erfor<strong>de</strong>rt in nicht wenigen Fällen, daß die<br />

Angaben bei <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern an Ort<br />

und Stelle überprüft wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>shalb,<br />

weil die Verwendungsnachweise nicht von unbefangen<br />

urteilen<strong>de</strong>n Stellen, son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>n an<br />

weiteren Zuwendungen interessierten Empfängern<br />

aufgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Oftmals haben die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen die Prüfung<br />

<strong>de</strong>s Verwendungsnachweises gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Planungs- und Bewilligungsarbeiten vernachlässigt.<br />

Erhebliche Rückstän<strong>de</strong> an ungeprüften Verwendungsnachweisen<br />

waren die Folge. In manchen Fällen<br />

ist die Prüfung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />

gänzlich unterlassen wor<strong>de</strong>n. Häufig beschränkte<br />

sich die Verwaltung mehr o<strong>de</strong>r weniger auf die<br />

rechnerische Prüfung <strong>de</strong>r zahlenmäßigen Nachweisung;<br />

<strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r zweckentsprechen<strong>de</strong>n und wirtschaftlich<br />

notwendigen Verwendung <strong>de</strong>r Zuwendungen<br />

wur<strong>de</strong> hierbei nicht o<strong>de</strong>r nur ungenügend<br />

nachgegangen.<br />

So hat die für die För<strong>de</strong>rung von Maßnahmen auf<br />

<strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>s Sports zuständige Bewilligungsstelle<br />

längere Zeit hindurch Verwendungsnachweise<br />

nur rechnerisch geprüft und die Belege nur<br />

hin und wie<strong>de</strong>r angefor<strong>de</strong>rt, so daß eine ordnungsgemäße<br />

Prüfung nicht bestand.<br />

Bei einem Zuwendungsempfänger eines an<strong>de</strong>ren<br />

Bereichs ist festgestellt wor<strong>de</strong>n, daß während eines<br />

sich über mehrere Jahre erstrecken<strong>de</strong>n Zeitraums<br />

insgesamt rd. 42 000 DM nicht zweckentsprechend<br />

verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n. Dies sowie erhebliche Mängel<br />

in <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />

sind bei <strong>de</strong>n verwaltungsmäßigen Prüfungen<br />

<strong>de</strong>r Verwendungsnachweise in mehreren aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong>n<br />

Rechnungsjahren unbemerkt geblieben.<br />

In an<strong>de</strong>ren Fällen ist infolge nachlässiger verwaltungsmäßiger<br />

Prüfung nicht erkannt wor<strong>de</strong>n, daß<br />

sich die Zuwendungsempfänger mit erheblich geringeren<br />

eigenen Mitteln als vereinbart an <strong>de</strong>n<br />

Vorhaben beteiligt hatten.<br />

20. Die schleppen<strong>de</strong> Abwicklung <strong>de</strong>r verwaltungsmäßigen<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise hat<br />

wie<strong>de</strong>rholt zu einer erheblichen Verzögerung <strong>de</strong>r<br />

Vorprüfung geführt, <strong>de</strong>ren Beanstandungen dann<br />

erst nach vielen Monaten beantwortet wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Prüfungsmitteilungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

sind ebenfalls von bewilligen<strong>de</strong>n Stellen nicht termingemäß<br />

beantwortet wor<strong>de</strong>n. So konnte ein umfangreiches<br />

Prüfungsverfahren aus <strong>de</strong>n Rechnungsjahren<br />

1962 und 1963 bisher noch nicht abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, weil das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

einen Teil <strong>de</strong>r Prüfungsmitteilungen trotz<br />

mehrmaliger Erinnerung noch immer nicht beantwortet<br />

hat.<br />

Eine an<strong>de</strong>re Prüfungsmitteilung, die Zuwendungen<br />

aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965 betrifft, ist erst nach<br />

13 Monaten und nur teilweise beantwortet wor<strong>de</strong>n.<br />

Das ist um so unverständlicher, als ein maßgeben<strong>de</strong>r<br />

Vertreter <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers in <strong>de</strong>r<br />

Öffentlichkeit die Prüfungsmitteilungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

als „Lappalien" abgetan hat, die<br />

„leicht zu klären seien". Das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

hingegen hatte vorher wegen <strong>de</strong>r<br />

„Schwierigkeit <strong>de</strong>r Angelegenheit" und „<strong>de</strong>s Umfanges<br />

<strong>de</strong>r Beanstandung" um unbefristeten Aufschub<br />

<strong>de</strong>r Beantwortung gebeten.<br />

21. Der Umfang <strong>de</strong>r Mängel läßt <strong>de</strong>n Schluß zu,<br />

daß sich die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen und die Zuwendungsempfänger<br />

sehr oft nicht hinreichend <strong>de</strong>r Verantwortung<br />

bewußt sind, die sie bei <strong>de</strong>r Bewirtschaftung<br />

und Verwendung öffentlicher Mittel<br />

tragen. Das hat zu erheblichen Nachteilen für <strong>de</strong>n<br />

Bund geführt.<br />

Kreditaufnahme durch Dritte<br />

22. In <strong>de</strong>n Jahren 1955 bis 1961 und 1964 bis 1968<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bau von Bun<strong>de</strong>sautobahnen zu einem<br />

Teil mit Krediten finanziert, die nicht <strong>de</strong>r Bund,<br />

son<strong>de</strong>rn eine von ihm auf Grund gesetzlicher Ermächtigung<br />

mit <strong>de</strong>r Finanzierung beauftragte<br />

Aktiengesellschaft im eigenen Namen und für<br />

eigene Rechnung aufnahm. Diese Finanzierungsgesellschaft,<br />

<strong>de</strong>ren alleiniger Aktionär <strong>de</strong>r Bund<br />

ist, nimmt die Gel<strong>de</strong>r als Schuldscheindarlehen bei<br />

öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, an<strong>de</strong>ren bun-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

<strong>de</strong>s- o<strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sunmittelbaren juristischen Personen<br />

<strong>de</strong>s öffentlichen Rechts sowie bei größeren<br />

Privatbanken und -versicherungen auf. Die Aufnahme<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Kredite und die Festlegung<br />

<strong>de</strong>r Darlehnsbedingungen bedarf nach <strong>de</strong>n Verträgen,<br />

die <strong>de</strong>r Bund mit <strong>de</strong>r ihm gehören<strong>de</strong>n<br />

Gesellschaft geschlossen hat, seiner Zustimmung.<br />

Den Gläubigern gegenüber übernimmt <strong>de</strong>r Bund<br />

auf Grund gesetzlicher Ermächtigung „zur För<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Verkehrswesens" die Bürgschaft (vgl. z. B.<br />

§ 23 Nr. 2 HG 1968). Auf Grund <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Finanzierungsgesellschaft<br />

abgeschlossenen Verträge ist<br />

<strong>de</strong>r Bund verpflichtet, die fälligen Zinsen und Tilgungsraten<br />

rechtzeitig an die Gesellschaft zu zahlen<br />

und für die Beschaffung und Verwaltung <strong>de</strong>r Kredite<br />

einen Verwaltungskostenbeitrag zu leisten. Die<br />

dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel sind im Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan<br />

veranschlagt und aus <strong>de</strong>m ihm beigefügten<br />

Straßenbauplan erkennbar (z. B. Straßenbauplan<br />

1968, Anlage zu Kapitel 1210, Kennzahlen 1261,<br />

1800, 1801 und 1802). Insgesamt hat die Finanzierungsgesellschaft<br />

für <strong>de</strong>n Straßenbau von 1955 bis<br />

1968 mehr als 2100 Millionen DM aufgenommen.<br />

Die Beträge, die <strong>de</strong>m Bund über die Finanzierungsgesellschaft<br />

zur Verfügung gestan<strong>de</strong>n haben, sind<br />

bis 1968 nicht als Einnahmen in <strong>de</strong>n Haushaltsplan<br />

eingestellt wor<strong>de</strong>n. Für das Jahr 1969 soll nach <strong>de</strong>m<br />

Entwurf <strong>de</strong>s Haushaltsplanes ebenso verfahren<br />

wer<strong>de</strong>n. Die aufgenommenen Kredite sind in <strong>de</strong>n<br />

Haushaltsrechnungen nicht nachgewiesen wor<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>n Straßenbauvorhaben, die mit Hilfe <strong>de</strong>r von<br />

<strong>de</strong>r Finanzierungsgesellschaft (AG) aufgenommenen<br />

Darlehen finanziert wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n die für diese<br />

Vorhaben außer<strong>de</strong>m veranschlagten Haushaltsmittel<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s nicht <strong>de</strong>n für die Bauausführung<br />

zuständigen Lan<strong>de</strong>sstraßenbauverwaltungen zugewiesen<br />

und abweichend von <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushaltsplans nicht unmittelbar für Bauzwecke<br />

verwen<strong>de</strong>t, son<strong>de</strong>rn vom Bun<strong>de</strong>sminister<br />

an die Finanzierungsgesellschaft als „Zuwendungen<br />

nach § 64 a RHO" gezahlt. Die Finanzierungsgesellschaft<br />

faßt diese „Zuwendungen" und die von ihr<br />

aufgenommenen Darlehnsbeträge zusammen und<br />

weist sie nach <strong>de</strong>n Vertragsbestimmungen und<br />

näherer Weisung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sstraßenbauverwaltungen<br />

zu. Diese buchen die mit -<br />

diesen Gel<strong>de</strong>rn finanzierten Bauausgaben in einer<br />

„Son<strong>de</strong>rrechnung Ö", die <strong>de</strong>r Prüfung durch <strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof unterliegt.<br />

23. Durch Artikel 9 <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes<br />

vom 20. Dezember 1965 und durch § 15<br />

Abs. 2 HG 1968 ist dieses Finanzierungsverfahren in<br />

<strong>de</strong>n Jahren 1966 bis 1968 auch auf Investitionsvorhaben<br />

<strong>de</strong>s Wasserstraßenbaues ausge<strong>de</strong>hnt wor<strong>de</strong>n.<br />

Bis En<strong>de</strong> 1968 wer<strong>de</strong>n Kredite in Höhe von etwa<br />

290 Millionen DM aufgenommen sein. Auch sie<br />

wur<strong>de</strong>n nicht als Einnahme in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan<br />

eingestellt. Die Ausgaben für Zinsen und Tilgung<br />

sind bei Kapitel 12 03 Titel 680 ausgebracht<br />

wor<strong>de</strong>n, die Höhe <strong>de</strong>r Verwaltungskostenbeiträge<br />

ist aus <strong>de</strong>m Haushaltsplan nicht erkennbar.<br />

Beim Wasserstraßenbau wer<strong>de</strong>n im Unterschied<br />

zum Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau zum Teil recht komplizierte<br />

Abrechnungs-, Buchungs- und Zahlungsverfahren<br />

angewen<strong>de</strong>t.<br />

Bei einer ersten Gruppe von Bauvorhaben (z. B. bei<br />

Kapitel 12 03 bzw. A 12 03 Titel 713 und 759) gibt<br />

die Finanzierungsgesellschaft die Kreditbeträge an<br />

die bauausführen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>swasser- und Schifffahrtsdirektionen<br />

zusätzlich zu <strong>de</strong>n ihnen unmittelbar<br />

aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushalt zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />

Mitteln weiter; eine Son<strong>de</strong>rrechnung wird<br />

nicht geführt. Als „Beiträge Dritter" wer<strong>de</strong>n diese<br />

Gel<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>m Ausgabetitel, bei <strong>de</strong>m Haushaltsmittel<br />

für die jeweiligen Bauvorhaben veranschlagt<br />

sind, von Bauausgaben abgesetzt und damit saldiert.<br />

Sind im Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan keine Mittel<br />

vorgesehen, so wird ein Leertitel ausgebracht, damit<br />

eine Verbuchungsstelle besteht.<br />

Bei einer zweiten Gruppe von Wasserstraßenbau<br />

vorhaben sind mit einzelnen Län<strong>de</strong>rn Regierungsabkommen<br />

geschlossen und längerfristige Finanzierungspläne<br />

aufgestellt wor<strong>de</strong>n (vgl. Kapitel 12 03<br />

bzw. A 12 03 Titel 765, 766, 767). Der Bund und die<br />

beteiligten Län<strong>de</strong>r haben sich verpflichtet, die Baukosten<br />

im Verhältnis 2 : 1 zu tragen, sie haben<br />

Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegrün<strong>de</strong>t,<br />

an <strong>de</strong>ren Grundkapital Bund und Län<strong>de</strong>r im gleichen<br />

Verhältnis beteiligt sind Die Län<strong>de</strong>r stellen<br />

ihre Beiträge <strong>de</strong>n Gesellschaften zur Verfügung,<br />

und diese leiten die Gel<strong>de</strong>r an die bauausführen<strong>de</strong>n<br />

Wasser- und Schiffahrtsdirektionen weiter. Hier<br />

wer<strong>de</strong>n sie als „Beiträge Dritter" gebucht und mit<br />

Bauausgaben in gleicher Höhe saldiert.<br />

Die im Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan veranschlagten Mittel<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Wasser- und Schiffahrtsdirektionen zur<br />

Bewirtschaftung zugewiesen. Diese verwen<strong>de</strong>n die<br />

Beträge auf Weisung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers jedoch<br />

nicht entsprechend <strong>de</strong>r Zweckbestimmung <strong>de</strong>s<br />

Haushaltsplanes unmittelbar für Bauzwecke, son<strong>de</strong>rn<br />

geben sie als „Beitrag" <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s an die<br />

jeweilige GmbH weiter. In <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

wer<strong>de</strong>n diese „Beiträge" bei <strong>de</strong>n Bauausgaben<br />

nachgewiesen. Die Gesellschaft überweist<br />

die „Beiträge" an die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen<br />

zurück, die sie zur Begleichung <strong>de</strong>r Bauleistungen<br />

verwen<strong>de</strong>n und ebenfalls als „Beiträge<br />

Dritter" mit Bauausgaben saldieren.<br />

Die von <strong>de</strong>r Finanzierungsgesellschaft (AG) im Auftrage<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für diese Wasserstraßenbauvorhaben<br />

aufgenommenen Darlehnsbeträge wer<strong>de</strong>n<br />

auf Weisung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r jeweils zuständigen<br />

Wasser- und Schiffahrtsdirektion zur Verfügung<br />

gestellt, von ihr an die GmbH überwiesen<br />

und von dieser sodann nach Maßgabe <strong>de</strong>s Baufortganges<br />

— zusammen mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>santeil und<br />

<strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushalt stammen<strong>de</strong>n Betrag<br />

— ebenfalls an die Wasser- und Schiffahrtsdirektion<br />

zurücküberwiesen. Hier wer<strong>de</strong>n sie als „Beiträge<br />

Dritter" bei <strong>de</strong>n Ausgabetiteln <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushaltsplans<br />

von <strong>de</strong>n Bauausgaben abgesetzt. Die<br />

Titel enthalten jeweils <strong>de</strong>n Vermerk „Beiträge<br />

Dritter fließen <strong>de</strong>n Mitteln zu".<br />

In etwas abgewan<strong>de</strong>lter Form wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r wird<br />

noch in an<strong>de</strong>ren Fällen (z. B. bei Kapitel 12 03 bzw.<br />

A 12 03 Titel 820 und 950) verfahren.


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

24. Die Ermächtigung, „Gesellschaften <strong>de</strong>s privaten<br />

Rechts mit <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>s Baues von<br />

Bun<strong>de</strong>sfernstraßen" (seit 1966 auch „von Investitionsvorhaben<br />

<strong>de</strong>s Wasserstraßenbaues") „zu beauftragen",<br />

ist in ihrem Volumen in <strong>de</strong>n letzten<br />

Jahren gestiegen. Sie belief sich<br />

1964 auf 350 Millionen DM<br />

1965 auf 400 Millionen DM<br />

1966 auf 350 Millionen DM<br />

1967 auf 350 Millionen DM<br />

1968 auf 450 Millionen DM.<br />

Für 1969 ist vorgeschlagen, 524 Millionen DM aufzunehmen<br />

(§ 15 Abs. 2 HG 1969 — Entwurf —). Die<br />

Tilgungen wer<strong>de</strong>n im Rechnungsjahr 1969 77 Millionen<br />

DM betragen (Kapitel 12 03 Titel 66102; Anlage<br />

zu Kapitel 12 10 Kennzahlen 1261 und 1801).<br />

2<strong>5.</strong> Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof ging im Jahre 1955<br />

bei <strong>de</strong>r Einführung dieses Finanzierungsverfahrens<br />

davon aus, daß es sich um eine vorübergehen<strong>de</strong><br />

Maßnahme han<strong>de</strong>le; er hat sich <strong>de</strong>shalb zunächst<br />

darauf beschränkt, die Verwaltung darauf hinzuweisen,<br />

daß die Finanzierungsgesellschaft (AG)<br />

lediglich Kreditträger sein könne. Planung, Veranschlagung,<br />

Abrechnung usw. müßten Sache <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s sein. Der Bund hat das Verfahren zwar mit<br />

Ablauf <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1961 tatsächlich auch<br />

eingestellt, aber am 1. April 1964 wie<strong>de</strong>r aufgenommen.<br />

Die — auf gesetzlicher Ermächtigung beruhen<strong>de</strong>n —<br />

Aufträge an die Finanzierungsgesellschaft stellen<br />

<strong>de</strong>n Abschluß von entgeltlichen Geschäftsbesorgungsverträgen<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 675 in Verbindung<br />

mit §§ 663 ff. BGB dar. Spätestens mit <strong>de</strong>r Überweisung<br />

<strong>de</strong>r aufgenommenen Darlehnsbeträge<br />

durch die Finanzierungsgesellschaft an eine vom<br />

Auftraggeber bezeichnete an<strong>de</strong>re Stelle sind diese<br />

als Bun<strong>de</strong>smittel anzusehen; <strong>de</strong>r Beauftragte hat<br />

damit das aus <strong>de</strong>r Geschäftsbesorgung Erlangte<br />

herausgegeben (§ 667 BGB). Unabhängig von <strong>de</strong>r<br />

Frage, ob das Finanzierungsverfahren wirtschaftlich<br />

und zweckmäßig ist, wi<strong>de</strong>rspricht die unterlassene<br />

Veranschlagung <strong>de</strong>r Einnahmen im Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan<br />

Artikel 110 Abs. 1 GG. Die Zuführung <strong>de</strong>r<br />

Gel<strong>de</strong>r an die bauausführen<strong>de</strong>n Stellen ist, abgesehen<br />

von <strong>de</strong>n Gel<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, keine echte<br />

Leistung von Beiträgen Dritter; die Leistung von<br />

Beiträgen durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion<br />

an die Gesellschaften fällt nicht unter die<br />

Zweckbestimmungen <strong>de</strong>s Haushaltsplanes.<br />

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß die<br />

nach <strong>de</strong>n Geschäftsbesorgungsverträgen — als neue<br />

Schuldform — begrün<strong>de</strong>ten Schul<strong>de</strong>n nicht von <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sschul<strong>de</strong>nverwaltung verwaltet wer<strong>de</strong>n, weil<br />

durch Gesetz bestimmt ist, welche Arten von Schul<strong>de</strong>n<br />

die Bun<strong>de</strong>sschul<strong>de</strong>nverwaltung zu verwalten<br />

hat. Dadurch geht nicht nur die Einheitlichkeit <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn auch die beson<strong>de</strong>re<br />

Kontrolle verloren, die in <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sschul<strong>de</strong>nverwaltung liegt. Die Verschuldung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ist außer<strong>de</strong>m insoweit aus <strong>de</strong>r Übersicht<br />

über die Gesamtschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s nicht zu<br />

erkennen und unterliegt auch nicht <strong>de</strong>r Kontrolle<br />

durch <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n gesetzgeben<strong>de</strong>n Körperschaften<br />

bestellten Bun<strong>de</strong>sschul<strong>de</strong>nausschuß.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat seine Be<strong>de</strong>nken gegen<br />

die unterlassene Veranschlagung <strong>de</strong>r aus solchen<br />

Geschäftsbesorgungsverträgen erlangten Gel<strong>de</strong>r als<br />

Einnahme (insbeson<strong>de</strong>re vom Haushaltsjahr 1969<br />

an) <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen mitgeteilt,<br />

das sich <strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken jedoch nicht angeschlossen<br />

hat.<br />

26. Die Bun<strong>de</strong>sministerien für Verkehr und <strong>de</strong>r<br />

Finanzen sollten sicherstellen, daß die aufzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Kredite in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan eingestellt<br />

und nicht mehr als Beiträge Dritter behan<strong>de</strong>lt<br />

wer<strong>de</strong>n. Dadurch könnten die Buchungs-, Abrechnungs-<br />

und Überweisungsmetho<strong>de</strong>n wesentlich<br />

vereinfacht und die für Baumaßnahmen aufgewen<strong>de</strong>ten<br />

Beträge ordnungsgemäß in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Vom Haushaltsjahr 1969 an wird die Art und<br />

Weise, wie diese Kreditfinanzierung im Haushaltsplan<br />

und in <strong>de</strong>r Haushaltsrechnung ihren Nie<strong>de</strong>rschlag<br />

fin<strong>de</strong>t, gera<strong>de</strong> vom Standpunkt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

aus von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung sein, da<br />

Schuldaufnahme und Tilgung allgemein nicht mehr<br />

wie bisher getrennt voneinan<strong>de</strong>r (brutto), son<strong>de</strong>rn saldiert<br />

(netto) veranschlagt wer<strong>de</strong>n sollen, Die Nettoveranschlagung<br />

ist vom Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />

und von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung wie<strong>de</strong>rholt vor<br />

allem <strong>de</strong>swegen als ein wesentlicher Fortschritt auf<br />

<strong>de</strong>m Wege <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />

bezeichnet wor<strong>de</strong>n, weil „die Veranschlagung <strong>de</strong>r<br />

Kreditaufnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s nach <strong>de</strong>m Nettoprinzip<br />

einen sachgerechten Beurteilungsmaßstab<br />

für die Höhe <strong>de</strong>r veranschlagten Kreditaufnahmen<br />

sowohl unter finanz- als auch wirtschaftspolitischen<br />

Gesichtspunkten" erfor<strong>de</strong>re, „zugleich die Vergleichbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Daten im nationalen und internationalen<br />

Bereich gewährleistet" wer<strong>de</strong> (vgl.<br />

Finanzplanung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung vom 4. September<br />

1968 — <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>sdrucksache V/3299 —)<br />

und für die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>shaushalts allein die Höhe <strong>de</strong>r Netto-Kreditaufnahme<br />

entschei<strong>de</strong>nd sei (so <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

<strong>de</strong>r Finanzen in <strong>de</strong>r 188. Sitzung <strong>de</strong>s Deutschen<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es — Stenographischer Bericht<br />

S. 10174 A —; vgl. auch die Begründung zum Entwurf<br />

eines Gesetzes über die Grundsätze <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r — <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>sdrucksache<br />

V/3040, S. 50 Nr. 165 —). Dem<br />

wi<strong>de</strong>rspricht die haushaltsmäßige Behandlung <strong>de</strong>r<br />

Kreditaufnahme über Finanzierungsgesellschaften<br />

und <strong>de</strong>r für die Tilgung dieser Kredite vom Bund<br />

aufzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Mittel, weil die Kreditaufnahme<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Haushalts abgewickelt und die Tilgung<br />

nicht in die Nettorechnung aufgenommen<br />

wird.<br />

Wenn es sich auch technisch nicht um Kreditaufnahmen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, son<strong>de</strong>rn um Geschäftsbesorgungsverträge<br />

und <strong>de</strong>ren Abwicklung han<strong>de</strong>lt, so<br />

wer<strong>de</strong>n — wirtschaftlich gesehen — Kredite aufgenommen,<br />

die <strong>de</strong>n Bund in künftigen Haushaltsjahren<br />

in gleicher Weise wie „normale" Kredite


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

belasten und wie diese <strong>de</strong>m allgemeinen Kreditmarkt<br />

entzogen wer<strong>de</strong>n. Gera<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>n für die<br />

Nettoveranschlagung von Krediten und Tilgungen<br />

von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung angegebenen Grün<strong>de</strong>n ist<br />

die Einbeziehung <strong>de</strong>r über Finanzierungsgesellschaften<br />

aufgenommenen Kredite in diese Veranschlagung<br />

notwendig. Durch sie wür<strong>de</strong>n sich allerdings<br />

auch die Berechnungen zur Kreditfinanzierung<br />

in <strong>de</strong>r mehrjährigen Finanzplanung verschieben<br />

(vgl. Bulletin <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung vom 4. September<br />

1968 S. 929 ff.). Für 1969 wür<strong>de</strong> sich die<br />

Nettoverschuldung nicht auf 3589 Millionen DM<br />

(§ 19 Abs. 2 HG 1969 — Entwurf —), son<strong>de</strong>rn auf<br />

4036 Millionen DM belaufen.<br />

Dem Problem kommt beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zu, weil<br />

offenbar auch für die kommen<strong>de</strong>n Jahre eine Fortführung<br />

<strong>de</strong>r bisherigen Praxis geplant ist.<br />

Die Entwicklung <strong>de</strong>s Personalstan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r<br />

Personalausgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n Rechnungs<br />

jahren 1960 bis 1968 (ohne Bun<strong>de</strong>swehr, Bun<strong>de</strong>s<br />

grenzschutz, Deutsche Bun<strong>de</strong>sbahn und Deutsche<br />

Bun<strong>de</strong>spost)<br />

27. Die jährlich steigen<strong>de</strong>n Personalausgaben <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s geben immer wie<strong>de</strong>r Anlaß zu Überlegungen,<br />

wie dieser Entwicklung begegnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Das ist auch bei <strong>de</strong>r dritetn Beratung <strong>de</strong>s Entwurfs<br />

<strong>de</strong>s Haushaltsgesetzes 1968 in <strong>de</strong>r 168. Sitzung <strong>de</strong>s<br />

Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es am <strong>5.</strong> April 1968 (Stenographischer<br />

Bericht S. 8930 B/D) <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>n,<br />

in <strong>de</strong>r u. a. ausgeführt wur<strong>de</strong>:<br />

„Wie die Finanzberichte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierungen<br />

ausweisen, sind die Personalkosten von 1963 bis<br />

1967 von zirka 5 1/2 Milliar<strong>de</strong>n auf zirka 11 1/2 Milliar<strong>de</strong>n<br />

DM, also um 110 % gestiegen. Die sonstigen<br />

or<strong>de</strong>ntlichen Ausgaben stiegen im gleichen<br />

Zeitraum von zirka 55 Milliar<strong>de</strong>n auf zirka 69 Milliar<strong>de</strong>n<br />

DM, also lediglich um 23,3 %. ... Es soll<br />

gewiß nicht verkannt wer<strong>de</strong>n, daß neu auftauchen<strong>de</strong><br />

Aufgaben, die die Anwendung neuer Techniken<br />

erfor<strong>de</strong>rn, nur mit beson<strong>de</strong>rs vorgebil<strong>de</strong>ten<br />

Kräften bewältigt wer<strong>de</strong>n können und daß wir<br />

<strong>de</strong>swegen oft zur Schaffung neuer Planstellen und<br />

neuer Dienststellen gezwungen sind. Das kann<br />

mich aber nicht an <strong>de</strong>r Feststellung hin<strong>de</strong>rn, daß<br />

<strong>de</strong>n ungehemmten Personalerweiterungen und<br />

Stellenverbesserungen <strong>de</strong>r letzten Jahre Einhalt<br />

geboten wer<strong>de</strong>n muß."<br />

Zunächst sieht das Haushaltsgesetz 1968 in § 11<br />

Abs. 2 vor, daß je<strong>de</strong> fünfte in einer Laufbahngruppe<br />

innerhalb eines Einzelplans freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Planstelle<br />

für Beamte o<strong>de</strong>r vergleichbare Stelle für Angestellte<br />

o<strong>de</strong>r Arbeiter nicht wie<strong>de</strong>r besetzt wer<strong>de</strong>n darf (vgl.<br />

auch Stenographischer Bericht S. 8931 A).<br />

-<br />

Welche weiteren Maßnahmen geeignet sind, <strong>de</strong>r ungünstigen<br />

Entwicklung entgegenzuwirken, stellt ein<br />

vielschichtiges und schwer durchschaubares Problem<br />

dar. Als Unterlage zu seiner Durchleuchtung wird an<br />

Hand <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltspläne für die Rechnungsjahre<br />

1960 bis 1968 ein zahlenmäßiger Überblick<br />

über die steigen<strong>de</strong>n Stellenbewilligungen und Personalausgaben<br />

mit einigen erläutern<strong>de</strong>n Anmerkungen<br />

gegeben. Die großen Personalkörper <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />

(Einzelplan 14), <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgrenzschutzes<br />

(Kapitel 06 25) und <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rvermögen Bun<strong>de</strong>sbahn<br />

und Bun<strong>de</strong>spost wer<strong>de</strong>n allerdings wegen ihrer<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten nicht einbezogen.<br />

Personalstand<br />

28. Die Planstellen für Beamte und Stellen für Angestellte<br />

und Arbeiter haben sich in <strong>de</strong>m untersuchten<br />

Zeitabschnitt wie folgt vermehrt:<br />

Stellenzahl<br />

Steigerung um<br />

1960 1968 Zahl v. H.<br />

Beamte ... 47 033 51 890 +4 857 +10,3<br />

Angestellte 27 110 30 914 +3 804 +14,0<br />

Arbeiter .. 8 057 8 228 + 171 + 2,1<br />

zusammen . 82 200 91 032 +8 832 +10,7<br />

Die Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n einzelnen Jahren sind in<br />

<strong>de</strong>r Anlage 2 (S. 98) dargestellt.<br />

Diese Personalvermehrung wird in <strong>de</strong>r Hauptsache<br />

auf folgen<strong>de</strong> Ursachen zurückgeführt:<br />

a) Errichtung neuer Behör<strong>de</strong>n<br />

Von 1960 bis 1968 sind — teilweise unter Übernahme<br />

bestehen<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n — zwei Bun<strong>de</strong>sministerien<br />

und 27 Vertretungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s im<br />

Ausland sowie weitere neun Behör<strong>de</strong>n errichtet<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

b) Gesetzgebungsarbeit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

Durch die in <strong>de</strong>n letzten drei Legislaturperio<strong>de</strong>n<br />

annähernd gleichbleiben<strong>de</strong> Zahl <strong>de</strong>r verabschie<strong>de</strong>ten<br />

Gesetze sind <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung zunehmend<br />

neue Aufgaben und Zuständigkeiten zugewachsen,<br />

die zum Teil eine Zunahme <strong>de</strong>r Verwaltungsarbeit<br />

zur Folge hatten.<br />

c) Bildung neuer Schwerpunkte <strong>de</strong>r staatlichen Betätigung<br />

durch die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

Für die Bildung neuer Schwerpunkte ist das Personal<br />

in folgen<strong>de</strong>n Aufgabenbereichen beson<strong>de</strong>rs<br />

verstärkt wor<strong>de</strong>n:<br />

Wissenschaft und Forschung + 135 v. H.<br />

Entwicklungshilfe + 114 v. H.<br />

Familie und Jugend + 80 v. H.<br />

Gesundheitswesen + 60 v. H.<br />

Innere Angelegenheiten + 44 v. H.<br />

Rechtswesen + 39 v. H.<br />

Wie die Anlage 3 (S. 99) zeigt, stehen <strong>de</strong>n Personalvermehrungen<br />

auch Personalvermin<strong>de</strong>rungen gegenüber,<br />

so in <strong>de</strong>n Aufgabenbereichen<br />

Vertriebene und Flüchtlinge — 40 v. H.<br />

Bun<strong>de</strong>sschuld — 39 v. H.<br />

Bun<strong>de</strong>sfinanzen, insbeson<strong>de</strong>re Zölle . — 5 v. H.


I<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Auch hat die Übertragung von Aufgaben an die zum<br />

Teil sehr zahlreichen und umfangreichen Vorfeldorganisationen<br />

(§ 64 a RHO) einer Personalvermehrung<br />

im eigentlichen Behör<strong>de</strong>nbereich entgegengewirkt,<br />

aber an<strong>de</strong>rerseits bei diesen Organisationen<br />

<strong>de</strong>n mittelbar <strong>de</strong>m Bund zur Last fallen<strong>de</strong>n Personalaufwand<br />

erheblich ansteigen lassen. Im welchem<br />

Umfang dies geschehen ist und wie sich die Gesamtzahl<br />

entwickelt hat, könnte nur in einer beson<strong>de</strong>ren<br />

Untersuchung geklärt wer<strong>de</strong>n. Eine solche Untersuchung<br />

wür<strong>de</strong> auch zur Klärung <strong>de</strong>r Frage beitragen,<br />

welche Grün<strong>de</strong> mitunter zur Bildung von Vorfeldorganisationen<br />

geführt haben. Vor <strong>de</strong>r Bildung<br />

von Vorfeldorganisationen sollte hemmend berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n, daß eine Kontrolle über sie weniger<br />

möglich ist als über <strong>de</strong>n Staatsapparat. Infolge <strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Absätzen geschil<strong>de</strong>rten Entwicklung<br />

haben sich die Haushaltsausgaben <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s von 1960 bis 1968 insgesamt wie folgt erhöht:<br />

Rech<br />

nungs<br />

jahr<br />

1960<br />

1968<br />

Betrag<br />

DM<br />

41,93 Mrd.<br />

80,65 Mrd.<br />

Zunahme<br />

v. H.<br />

—<br />

+ 92,3<br />

Betrag ohne<br />

Einzelplan 14<br />

und Kapitel<br />

06 25<br />

DM<br />

31,75 Mrd.<br />

62,32 Mrd.<br />

Zunahme<br />

v. H.<br />

Die Steigerungen selbst können ebenfalls zu einer<br />

gewissen Zunahme <strong>de</strong>r Verwaltungsarbeit geführt<br />

haben. Allerdings wird bei <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>s Haushaltsvolumens<br />

die verän<strong>de</strong>rte Kaufkraft zu berücksichtigen<br />

sein. Der Preisin<strong>de</strong>x für die Lebenshaltung<br />

ist in <strong>de</strong>n Jahren 1959 bis 1967 von 100 v. H.<br />

auf 122,2 v. H. gestiegen (vgl. Statistisches Jahrbuch<br />

1968 S. 445). Höhere Zahlen haben also nicht ohne<br />

weiteres eine entsprechen<strong>de</strong> Arbeitsmehrbelastung<br />

zur Folge gehabt.<br />

Personalausgaben<br />

29. Die Personalausonalausgaben haben sich in<br />

<strong>de</strong>m untersuchten Zeitabschnitt wie folgt erhöht:<br />

Dienstbezüge<br />

1960 1968<br />

—<br />

Steigerung<br />

um<br />

DM DM v. H.<br />

Beamte 517 047 700 943 488 300 82,5<br />

Angestellte . 296 915 900 517 037 400 74,1<br />

Arbeiter 58 841 700 98 209 700 66,9<br />

zusammen 872 805 300 1 558 735 400 78,6<br />

Diese Zunahme beruht auf folgen<strong>de</strong>n Tatbestän<strong>de</strong>n:<br />

a) Erhöhung <strong>de</strong>s Personalstan<strong>de</strong>s<br />

+ 96,3<br />

b) besoldungs- und tarifrechtliche Maßnahmen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

Anpassung <strong>de</strong>r Dienstbezüge, Vergütungen<br />

und Löhne an die allgemeine Einkommensentwicklung.<br />

Zu a)<br />

30. Auf Stellenvermehrungen entfallen nachstehend<br />

aufgeführte Beträge:<br />

neue<br />

Stellen<br />

Durch<br />

schnitts<br />

bezüge<br />

1968<br />

Mehrausgaben 1968<br />

gegenüber 1960<br />

Zahl DM DM v. H.<br />

Beamte ... 4 857 18 182 88 310 000 17,1<br />

Angestellte<br />

Arbeiter . .<br />

3 804<br />

171<br />

16 725<br />

11 936<br />

63 621 900<br />

2 041 000<br />

-<br />

Beamte ... 517 047 700 338 130 600 65,4<br />

21,4<br />

zusammen . 8 832 — 153 972 900 17,7<br />

Der 1968 gegenüber 1960 um 10,7 v. H. höhere Personalstand<br />

hat danach 17,7 v. H. höhere Personalausgaben<br />

erfor<strong>de</strong>rt.<br />

Zu b)<br />

31. Ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>r Ausgaben für Personalvermehrungen<br />

ergeben sich für die Anpassung<br />

<strong>de</strong>r Bezüge an die allgemeine Einkommensentwicklung<br />

sowie an<strong>de</strong>re besoldungs- und tarifrechtliche<br />

Maßnahmen *), insbeson<strong>de</strong>re die Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

Stellenkegel und die Einführung <strong>de</strong>s Bewährungsaufstiegs,<br />

insgesamt folgen<strong>de</strong> Ausgabenerhöhungen:<br />

Personal<br />

ausgaben<br />

1960<br />

Mehrausgaben<br />

1968<br />

DM DM v. H.<br />

Angestellte 296 915 900 156 499 600 52,7 **)<br />

Arbeiter ... 58 841 700 37 327 000 63,4<br />

zusammen . 1 872 805 300 531 957 200 60,9<br />

*)<br />

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen, die in allen<br />

Laufbahngruppen zur Anhebung von Dienstposten<br />

ohne Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Amtsinhalts geführt haben, sind<br />

in Anlage 4 (S. 100) am Beispiel <strong>de</strong>r Zollverwaltung<br />

dargestellt. Die Auswirkungen sind in an<strong>de</strong>ren Bereichen<br />

ähnlich.<br />

**) In <strong>de</strong>n unterschiedlichen Vomhun<strong>de</strong>rtsätzen drückt<br />

sich insbeson<strong>de</strong>re die verstärkte Übernahme von Angestellten<br />

in das Beamtenverhältnis aus. Aus <strong>de</strong>n<br />

Sätzen kann daher nicht gefolgert wer<strong>de</strong>n, daß die<br />

Gruppe <strong>de</strong>r Angestellten gegenüber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bediensteten<br />

benachteiligt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

3;5


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Dabei sind die Bezüge im einfachen und mittleren<br />

Dienst im Verhältnis stärker angehoben wor<strong>de</strong>n als<br />

im gehobenen und höheren Dienst. Innerhalb <strong>de</strong>r<br />

Laufbahnen <strong>de</strong>s mittleren, <strong>de</strong>s gehobenen und <strong>de</strong>s<br />

höheren Dienstes wie<strong>de</strong>rum sind die Bezüge in <strong>de</strong>n<br />

Eingangsämtern und diesen vergleichbaren Vergütungsgruppen<br />

erheblich stärker als in <strong>de</strong>n Spitzenämtern<br />

und vergleichbaren Vergütunsgruppen erhöht<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Zusammenfassung<br />

32. Die Planstellen für Beamte und Stellen für Angestellte<br />

und Arbeiter <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung sind<br />

von 1960 bis 1968 um 10,7 v. H. vermehrt wor<strong>de</strong>n.<br />

Die veranschlagten Personalausgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

haben sich in <strong>de</strong>mselben Zeitabschnitt<br />

von rund<br />

auf rund<br />

872,8 Millionen DM<br />

1 558,7 Millionen DM<br />

mithin<br />

um rund 685,9 Millionen DM = 78,6 v. H.<br />

erhöht.<br />

Von diesem Mehrbetrag entfallen auf<br />

Personalver<br />

mehrungen<br />

rund 154,0 Millionen DM = 17,7 v. H.<br />

Erhöhungen<br />

<strong>de</strong>r Bezüge<br />

rund 531,9 Millionen DM = 60,9 v. H.<br />

Die Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne sind<br />

<strong>de</strong>mnach infolge linearer Erhöhungen und an<strong>de</strong>rer<br />

besoldungs- und tarifrechtlicher Maßnahmen durchschnittlich<br />

jährlich gegenüber <strong>de</strong>m Vorjahr um<br />

6,1 v. H. gestiegen.<br />

33. Die dargestellten Sachverhalte könnten zu <strong>de</strong>m<br />

Schluß verleiten, die personalwirtschaftliche Entwicklung<br />

in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung gebe keinen<br />

Anlaß zur Besorgnis, zumal da die Verwaltungsausgaben<br />

und -aufgaben auch im internationalen<br />

Vergleich allenthalben als Folge intensiverer und<br />

ausge<strong>de</strong>hnterer staatlicher Tätigkeit steigen. In<strong>de</strong>ssen<br />

muß ein Personalzuwachs von rund 11 v. H. in<br />

acht Jahren Be<strong>de</strong>nken begegnen, zumal da bei<br />

einem Ansteigen <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r öffentlichen Bediensteten<br />

nicht nur ein höherer Aufwand an Personalkosten,<br />

son<strong>de</strong>rn auch an sonstigen Verwaltungskosten<br />

entsteht. Eine Erhöhung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Bediensteten führt außer<strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>r Zeit zur<br />

Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Produktivkräfte <strong>de</strong>r Wirtschaft.<br />

Diese Folgen wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Übertragung neuer<br />

Aufgaben auf die Verwaltung stärker als bisher<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Es erhebt sich immer wie<strong>de</strong>r die Frage, inwieweit<br />

es staatliche Aufgaben gibt, auf die verzichtet wer<strong>de</strong>n<br />

kann o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Personal- und Sachaufwand in<br />

keinem angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen<br />

und die <strong>de</strong>swegen neu überdacht wer<strong>de</strong>n müssen,<br />

-<br />

und inwieweit ein zusätzlicher Personalbedarf bei<br />

neuen Aufgaben durch Umsetzen von Dienstkräften<br />

ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n kann, <strong>de</strong>ren Tätigkeit sich z. B. durch<br />

Rationalisierungsmaßnahmen verän<strong>de</strong>rt hat o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ren Aufgaben sich verringert haben o<strong>de</strong>r weggefallen<br />

sind. Wenn bei <strong>de</strong>rartigen Erörterungen in<br />

<strong>de</strong>r Regel u. a. darauf hingewiesen wird, die in Betracht<br />

kommen<strong>de</strong>n Bediensteten seien nur einseitig<br />

verwendbar, so muß <strong>de</strong>m entgegengehalten wer<strong>de</strong>n,<br />

daß bisher kaum <strong>de</strong>r Versuch unternommen wor<strong>de</strong>n<br />

ist, Angestellte o<strong>de</strong>r nicht laufbahnmäßig vorgebil<strong>de</strong>te<br />

Beamte, die an<strong>de</strong>rweitig zunächst schwer einsetzbar<br />

sind, systematisch auf an<strong>de</strong>re Tätigkeiten<br />

umzuschulen (vgl. Nr. 48). Bei entwicklungsbedingten<br />

Strukturän<strong>de</strong>rungen wird die Verwaltung rechtzeitig<br />

solche Maßnahmen zu treffen haben. In diesem<br />

Zusammenhang muß davor gewarnt wer<strong>de</strong>n,<br />

von <strong>de</strong>r fortschreiten<strong>de</strong>n Anwendung <strong>de</strong>r elektronischen<br />

Datenverarbeitung (EDV) in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Einsparungen an Personalausgaben<br />

und damit eine Wen<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Personalausgaben<br />

zu erwarten. Die Erfolge <strong>de</strong>r EDV<br />

wer<strong>de</strong>n eher darin zu sehen sein, daß sie zusätzlich<br />

und schneller wichtige Informationen liefern und<br />

zum Teil zur langsameren Personalvermehrung beitragen<br />

als daß sie zu einer entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Personalvermin<strong>de</strong>rung<br />

führen. Außer<strong>de</strong>m wird häufig einem<br />

geringeren Bedarf an Personal <strong>de</strong>r unteren Laufbahnen<br />

ein zusätzlicher Bedarf an höherwertigen Kräften,<br />

vor allem im gehobenen Dienst, gegenüberstehen<br />

(vgl. Nr. 37).<br />

Es hat nicht an Versuchen und Maßnahmen gefehlt,<br />

die einer Vermehrung <strong>de</strong>s Personals entgegenwirken<br />

sollten. So hat <strong>de</strong>r Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> bereits<br />

bei <strong>de</strong>r dritten Lesung <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s Haushaltsgesetzes<br />

1958 in <strong>de</strong>r 40. Sitzung am 4. Juli 1958<br />

(Stenographischer Bericht S. 2373 C) folgen<strong>de</strong> Entschließung<br />

gefaßt:<br />

„Bei <strong>de</strong>r Veranschlagung <strong>de</strong>r persönlichen Ausgaben<br />

in <strong>de</strong>n künftigen Haushaltsplänen dürfen<br />

die Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter<br />

nur vermehrt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Mehrbedarf die<br />

unvermeidliche Folge neuer gesetzlicher Aufgaben<br />

ist und durch personelle Umbesetzung nicht<br />

ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n kann. Ein begrün<strong>de</strong>ter personeller<br />

Mehrbedarf ist in erster Linie durch personelle<br />

Umbesetzungen innerhalb <strong>de</strong>r gesamten Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

auszugleichen. . . . Stellenhebungen<br />

sind künftig ohne eine wesentliche Verän<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Arbeitsgebietes nicht mehr zuzulassen."<br />

Die Grundsätze dieser Entschließung hätten auch für<br />

die Aufstellung <strong>de</strong>r Haushaltsvoranschläge für die<br />

Rechnungsjahre 1960 bis 1968 maßgebend sein sollen.<br />

In seinen jährlichen Bemerkungen zur Aufstellung<br />

<strong>de</strong>r Voranschläge hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r<br />

Finanzen auf diese Grundsätze hingewiesen und<br />

ausgeführt, daß entwe<strong>de</strong>r neue Stellen überhaupt<br />

nicht o<strong>de</strong>r nur dann veranschlagt wer<strong>de</strong>n dürften,<br />

wenn <strong>de</strong>r Mehrbedarf die unvermeidliche Folge<br />

neuer gesetzlicher Aufgaben sei und durch personelle<br />

Umbesetzung nicht ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n könne; im<br />

übrigen sei zu prüfen, inwieweit Personal infolge<br />

Wegfalls von Aufgaben o<strong>de</strong>r durch rationelleren<br />

Einsatz vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann. Auch ich habe bei


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Haushaltsverhandlungen auf Einsparungsmöglichkeiten<br />

hingewiesen und eine Reihe von Gutachten<br />

vorgelegt, die Vorschläge für Personaleinsparungen<br />

enthielten.<br />

Letzten En<strong>de</strong>s wird man aber auch Eingriffe in traditionelle<br />

Bereiche <strong>de</strong>r Verwaltung nicht scheuen<br />

dürfen — immer unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, daß wesentliche<br />

Rechtsgüter, politische Zielsetzungen o<strong>de</strong>r<br />

gewichtige fachliche Vorteile bestehen<strong>de</strong>r Regelungen<br />

nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Entschei<strong>de</strong>nd wird<br />

die Erkenntnis sein, daß die Übertragung neuer Aufgaben<br />

auf die öffentliche Hand — und zwar nicht<br />

nur auf <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>ssektor — nicht nur unmittelbar<br />

zu weiteren Ausgaben führt, son<strong>de</strong>rn zugleich <strong>de</strong>m<br />

Ziel <strong>de</strong>s Stagnierens <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r öffentlichen Bediensteten<br />

o<strong>de</strong>r gar ihrer Vermin<strong>de</strong>rung entgegenwirkt.<br />

Es sollte zugleich als vordringliche Aufgabe<br />

angesehen wer<strong>de</strong>n zu überprüfen, welche Aufgaben<br />

— erfor<strong>de</strong>rlichenfalls durch Aufhebung o<strong>de</strong>r durch<br />

Än<strong>de</strong>rung von Gesetzen — beseitigt o<strong>de</strong>r vereinfacht<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Außer<strong>de</strong>m sollte es stärker als bisher zur Pflicht <strong>de</strong>r<br />

leiten<strong>de</strong>n Beamten gemacht wer<strong>de</strong>n, je<strong>de</strong>n zur Personaleinsparung<br />

führen<strong>de</strong>n Arbeitsrückgang aufzuspüren,<br />

je<strong>de</strong> Vereinfachung <strong>de</strong>r Arbeit auszunutzen,<br />

das Ressort<strong>de</strong>nken — wo es zur Komplizierung<br />

führt — zu beseitigen und sich je<strong>de</strong>r sinnvollen<br />

Technisierung und Rationalisierung selbst anzunehmen.<br />

Die elektronische Datenverarbeitung<br />

in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

34. Die Verwendung von Datenverarbeitungsanlagen<br />

hat in <strong>de</strong>r Verwaltung bisher nicht immer zu<br />

befriedigen<strong>de</strong>n Ergebnissen geführt.<br />

Mit <strong>de</strong>n zunächst für mathematisch-wissenschaftliche<br />

Aufgaben entwickelten elektronischen Datenverarbeitungsanlagen<br />

(DVA) können Rechenprobleme<br />

in einem Bruchteil <strong>de</strong>r früher erfor<strong>de</strong>rlichen Zeit<br />

gelöst wer<strong>de</strong>n. Für Wissenschaft und Forschung sind<br />

DVA daher zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel<br />

gewor<strong>de</strong>n; in diesen Bereichen müssen leistungsfähige<br />

Geräte in ausreichen<strong>de</strong>r Zahl zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Dagegen kann nicht mit <strong>de</strong>r gleichen Ein<strong>de</strong>utigkeit<br />

die Frage beantwortet wer<strong>de</strong>n, ob und unter welchen<br />

Voraussetzungen DVA erfolgreich für Verwaltungsaufgaben<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n können; <strong>de</strong>nn<br />

im Gegensatz zu <strong>de</strong>r raschen technischen Entwicklung<br />

nimmt insgesamt gesehen die Möglichkeit<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung, die Maschinen sinnvoll und nutzbringend<br />

einzusetzen, nur relativ langsam zu. Über<br />

Wesen, Be<strong>de</strong>utung und Grenzen <strong>de</strong>r elektronischen<br />

Datenverarbeitung (EDV) gibt es — trotz einer umfassen<strong>de</strong>n<br />

Information durch Fachliteratur, Fachveranstaltungen<br />

usw. — noch immer unklare o<strong>de</strong>r<br />

unrealistische Vorstellungen; insbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n<br />

die Zeit, die Anstrengungen und die Kosten, die <strong>de</strong>r<br />

Übergang auf die EDV erfor<strong>de</strong>rt, vielfach weit<br />

unterschätzt.<br />

Die Bun<strong>de</strong>sregierung ist bemüht, diesen Schwierigkeiten,<br />

die auch schon im Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> erörtert<br />

wor<strong>de</strong>n sind, Rechnung zu tragen. Sie hat auf<br />

Anregung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sbeauftragten für Wirtschaftlichkeit<br />

in <strong>de</strong>r Verwaltung beim Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />

Innern die Koordinierungs- und Beratungsstelle für<br />

die EDV in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung eingerichtet.<br />

Außer<strong>de</strong>m hat sie sich an <strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

für Mathematik und Datenverarbeitung beteiligt<br />

und an<strong>de</strong>re Schritte unternommen, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Mangel an Fachpersonal zu beseitigen.<br />

Die Entscheidung über die Einführung <strong>de</strong>r EDV setzt<br />

ein grundlegen<strong>de</strong>s Um<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>r Verwaltung voraus,<br />

wenn sich die Fehler <strong>de</strong>r Vergangenheit nicht<br />

wie<strong>de</strong>rholen sollen. Insbeson<strong>de</strong>re muß vor <strong>de</strong>r Entscheidung<br />

folgen<strong>de</strong>s berücksichtigt wer<strong>de</strong>n:<br />

3<strong>5.</strong> Solange die EDV nur zur Erledigung schematischer<br />

Massenarbeiten eingesetzt wur<strong>de</strong>, konnte die<br />

Beurteilung im wesentlichen <strong>de</strong>n für die Organisation<br />

zuständigen Abteilungsleitern o<strong>de</strong>r Referenten<br />

überlassen wer<strong>de</strong>n. Diese Handhabung reicht nicht<br />

mehr aus, weil die EDV in zunehmen<strong>de</strong>m Maße in<br />

<strong>de</strong>r Lage ist, höherwertige Aufgaben (insbeson<strong>de</strong>re<br />

Bereitstellung von Führungsinformationen) zu übernehmen.<br />

Komplexe EDV-Verfahren sind zu<strong>de</strong>m immer<br />

mit weittragen<strong>de</strong>n organisatorischen, personellen<br />

und finanziellen Entscheidungen verbun<strong>de</strong>n, die<br />

nur von <strong>de</strong>n Ressort- und Behör<strong>de</strong>nchefs (Leitung)<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n können.<br />

36. Am Beginn aller Überlegungen muß sich die<br />

Leitung darüber schlüssig wer<strong>de</strong>n, welche im einzelnen<br />

<strong>de</strong>finierten Ziele mit <strong>de</strong>r EDV erreicht wer<strong>de</strong>n<br />

sollen und welche Mittel dafür zur Verfügung gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Die Zielsetzung ist Richtschnur<br />

für die Planung und damit wesentlicher Bestandteil<br />

<strong>de</strong>s Planungsauftrags. Sie ist ferner Maßstab<br />

für die Beurteilung, ob das neue Verfahren im<br />

konkreten Fall zum Erfolg führen kann o<strong>de</strong>r — nach<br />

Installation <strong>de</strong>r DVA — geführt hat. Die Festlegung<br />

<strong>de</strong>r Ziele darf nicht mit einer — am Beginn <strong>de</strong>r Planungen<br />

noch nicht möglichen — Vorhersage <strong>de</strong>ssen,<br />

was tatsächlich erreicht wer<strong>de</strong>n kann, verwechselt<br />

wer<strong>de</strong>n. Sie sollte vielmehr aufzeigen, wie die bisherigen<br />

Aufgaben in ihrer Durchführung verbessert,<br />

welche neuen Aufgaben übernommen und welche<br />

Informationen für Führungszwecke bereitgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n sollen. Dabei sollten nicht nur die Möglichkeiten<br />

<strong>de</strong>r EDV ins Auge gefaßt wer<strong>de</strong>n, weil wichtige<br />

Fragen oft überhaupt nicht o<strong>de</strong>r nur durch größeren<br />

Aufwand mit ihrer Hilfe gelöst wer<strong>de</strong>n können.<br />

Insoweit dürfen Rationalisierungsbemühungen<br />

durch die EDV-Planungen nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Wenn lediglich die Nutzbarmachung <strong>de</strong>r EDV<br />

als mo<strong>de</strong>rne Technik als Ziel genannt wird und die<br />

angestrebten Verbesserungen nicht o<strong>de</strong>r nur ungenau<br />

beschrieben wer<strong>de</strong>n, kann das nicht als ausreichend<br />

anerkannt wer<strong>de</strong>n.<br />

37. Die EDV gibt die Möglichkeit, große Datenmengen<br />

zu speichern und sie sehr schnell zu be- und


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

verarbeiten. Das darf aber nicht dazu verleiten,<br />

lediglich die Daten über die technische Leistung zu<br />

<strong>de</strong>n durchzuführen<strong>de</strong>n Arbeiten in Beziehung zu setzen<br />

und daraus Schlüsse zu ziehen. Es ist irrig anzunehmen,<br />

die neue Technik müsse zwangsläufig Verbesserungen<br />

in <strong>de</strong>r Organisation und Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung zur Folge haben und eine Vermin<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Verwaltungskosten sei gera<strong>de</strong>zu<br />

selbstverständlich, wenn nur die Zahl <strong>de</strong>r zu verarbeiten<strong>de</strong>n<br />

Daten genügend groß und damit eine<br />

ausreichen<strong>de</strong> Auslastung <strong>de</strong>r Maschine gewährleistet<br />

ist. Eine direkte Senkung <strong>de</strong>r Verwaltungskosten<br />

ist mit Hilfe <strong>de</strong>r EDV nur über eine Personaleinsparung<br />

zu erreichen, die so groß ist, daß die immer<br />

erheblichen Sachkosten und <strong>de</strong>r Aufwand für<br />

das EDV-Personal mehr als ausgeglichen wer<strong>de</strong>n.<br />

Wann ein solcher Fall vorliegt, ist nicht durch eine<br />

allgemein gültige Relation zwischen Datenmengen<br />

einerseits und Größe und Auslastung <strong>de</strong>r DVA<br />

an<strong>de</strong>rerseits zu bestimmen. Entschei<strong>de</strong>nd sind vielmehr<br />

Art und Umfang <strong>de</strong>r zu lösen<strong>de</strong>n Datenverarbeitungsprobleme.<br />

Von <strong>de</strong>n Kosten her gesehen sind die Voraussetzungen<br />

für <strong>de</strong>n Übergang auf die EDV dort günstig,<br />

wo innerhalb eines Aufgabengebiets dieselben<br />

Grunddaten häufig, vielseitig und schematisch zu<br />

verarbeiten und auszuwerten sind und diese Arbeiten<br />

bisher manuell o<strong>de</strong>r teilmaschinell, in je<strong>de</strong>m<br />

Falle aber mit großem Personaleinsatz, durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Oft ist aber trotz eines großen Datenanfalls<br />

keine o<strong>de</strong>r eine zu geringe Personaleinsparung zu<br />

erzielen und somit nicht eine Senkung, son<strong>de</strong>rn<br />

eine Steigerung <strong>de</strong>r Kosten die Folge. Das ist darauf<br />

zurückzuführen, daß die mit Hilfe <strong>de</strong>r Maschine zu<br />

verarbeiten<strong>de</strong>n Daten vorher ermittelt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Außer<strong>de</strong>m setzt die Verarbeitung <strong>de</strong>r Daten<br />

ihre Erfassung und Übertragung auf Datenträger<br />

voraus. Der hierfür notwendige Aufwand könnte<br />

zwar unter Umstän<strong>de</strong>n dadurch vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n,<br />

daß verschie<strong>de</strong>ne Stellen Datenträger austauschen<br />

und dadurch insbeson<strong>de</strong>re Locharbeit ersparen.<br />

Solche Möglichkeiten haben sich aber in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

bisher nur in geringem Umfang ergeben;<br />

sie sollten in<strong>de</strong>ssen im Auge behalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Kosten-Nutzen-Rechnung kann sich dann verbessern,<br />

wenn durch Einführung <strong>de</strong>r automatischen<br />

Beleglesung im Laufe <strong>de</strong>r Jahre <strong>de</strong>r Personalaufwand<br />

für die Datenerfassung und -eingabe entbehrlich<br />

wer<strong>de</strong>n sollte. Überwiegt jedoch in einem Aufgabengebiet<br />

die nicht automatisierbare Tätigkeit<br />

(Datenermittlung u. a.), so wird <strong>de</strong>r mögliche personalsparen<strong>de</strong><br />

Automationseffekt <strong>de</strong>r EDV auch in<br />

Zukunft gering bleiben.<br />

38. Man wird <strong>de</strong>r EDV ohnehin nicht gerecht, wenn<br />

man ihre Be<strong>de</strong>utung vorwiegend danach beurteilt,<br />

ob Verwaltungskosten durch Automation einzelner<br />

Arbeitsvorgänge gespart wer<strong>de</strong>n können. Entschei<strong>de</strong>nd<br />

sind vielmehr ihre neuartigen Möglichkeiten,<br />

die Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung zu steigern.<br />

Beispiele hierfür könnten etwa die geplante Errichtung<br />

eines politischen Informationszentrums für die<br />

Bun<strong>de</strong>sregierung, die Überwachung <strong>de</strong>s Haushaltsablaufs<br />

mit Hilfe <strong>de</strong>r EDV durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister<br />

-<br />

<strong>de</strong>r Finanzen, die Verbesserung <strong>de</strong>r Verbrechensbekämpfung<br />

durch Einführung <strong>de</strong>r EDV beim Bun<strong>de</strong>skriminalamt<br />

und die Beschleunigung <strong>de</strong>r Patentrecherche<br />

beim Deutschen Patentamt durch Aufbau<br />

einer maschinellen Patentdokumentation sein. In<br />

diesen und an<strong>de</strong>ren Fällen erscheint eine finanzielle<br />

Bewertung <strong>de</strong>r erwarteten Leistungssteigerung und<br />

damit die Herstellung einer Beziehung zu <strong>de</strong>n<br />

Kosten <strong>de</strong>r neuen Verfahren kaum möglich. Für die<br />

Beurteilung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r EDV können<br />

dann die kostenmäßigen Auswirkungen nicht die<br />

entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Rolle spielen. Die Wirtschaftlichkeit<br />

ließe sich vielmehr in solchen Fällen schon bejahen,<br />

wenn die als Ziel bezeichneten Ergebnisse tatsächlich<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n und die Kosten im vertretbaren<br />

Rahmen bleiben. Erst wenn das feststeht, sollte gefragt<br />

wer<strong>de</strong>n, welche Lösung im einzelnen die beste<br />

und billigste ist. In diesem Zusammenhang kann<br />

auch eine optimale Auslastung <strong>de</strong>r Anlage von Be<strong>de</strong>utung<br />

sein.<br />

In <strong>de</strong>r Privatwirtschaft ist die EDV ein Mittel zur<br />

Erhöhung <strong>de</strong>r Rentabilität; so kann ein Informationssystem<br />

die Unternehmensleitung in die Lage versetzen,<br />

Produktion, Absatz, Lagerhaltung, Transportwesen<br />

o<strong>de</strong>r Personaleinsatz effektiver zu planen und<br />

zu steuern o<strong>de</strong>r durch Leistungsverbeserung die<br />

Konkurrenzfähigkeit zu steigern. Den direkten Aufwendungen<br />

für die EDV können dann indirekte<br />

finanzielle Vorteile — möglicherweise in weit größerem<br />

Umfang — gegenüberstehen. Auch in <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltung sind ähnliche Ergebnisse <strong>de</strong>nkbar,<br />

wie sich beson<strong>de</strong>rs bei <strong>de</strong>n Betriebsverwaltungen<br />

und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr gezeigt hat.<br />

39. Die Beantwortung <strong>de</strong>r Frage, ob und wie im<br />

konkreten Fall die angestrebten Ziele erreicht wer<strong>de</strong>n<br />

können, erfor<strong>de</strong>rt umfangreiche und schwierige<br />

Vorbereitungen, die zunächst die Analyse <strong>de</strong>s Ist<br />

Zustan<strong>de</strong>s und dann die Entwicklung eines neuen<br />

Verfahrens unter Einbeziehung <strong>de</strong>r EDV zum Gegenstand<br />

haben. Dafür bedarf es einer Planungsgruppe.<br />

Die Planungsgruppe muß sich aus qualifizierten<br />

Fachleuten auf <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Aufgabengebiet<br />

sowie aus EDV- und Systemspezialisten zusammensetzen;<br />

sie sollte <strong>de</strong>r Leitung unmittelbar unterstellt<br />

wer<strong>de</strong>n und mit ausreichen<strong>de</strong>n Kompetenzen ausgestattet<br />

sein. Die Beteiligung externer Berater wird<br />

sich mitunter nicht vermei<strong>de</strong>n lassen. Aber auch<br />

dann muß die Leitung dafür Sorge tragen, daß eigenes<br />

Personal von Anfang an mitwirkt und möglichst<br />

früh selbständig arbeitet.<br />

Die Planungsarbeiten, an <strong>de</strong>nen die Koordinierungsund<br />

Beratungsstelle für die EDV in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

beteiligt und über die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

sowie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sbeauftragte für Wirtschaftlichkeit<br />

in <strong>de</strong>r Verwaltung unterrichtet wer<strong>de</strong>n sollten,<br />

wer<strong>de</strong>n zweckmäßig in eine Voruntersuchung und in<br />

die Detailplanung geglie<strong>de</strong>rt.<br />

Für die Voruntersuchung dürfte eine Gruppe von<br />

drei bis sechs Kräften ausreichen. Der Personalbedarf<br />

für die Detailplanung kann wesentlich höher<br />

sein. Er richtet sich nach Umfang und Schwierigkeits-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

grad <strong>de</strong>s Projekts. Durch eine straffe Führung ist zu<br />

gewährleisten, daß bei Aufteilung <strong>de</strong>r Arbeiten auf<br />

Untersuchungsgruppen für die einzelnen Aufgabengebiete<br />

nicht die Gesamtkonzeption aus <strong>de</strong>m Auge<br />

verloren wird. Während für die Voruntersuchng<br />

einige Monate ausreichen dürften, wird bei <strong>de</strong>r<br />

Detailplanung oft mit mehreren Jahren gerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

40. Erst <strong>de</strong>r Bericht über die Detailplanung schafft<br />

die Voraussetzung dafür, daß die Leitung sachgerecht<br />

über die Einführung <strong>de</strong>r EDV entschei<strong>de</strong>n kann<br />

und die zu beteiligen<strong>de</strong>n Stellen das Projekt beurteilen<br />

können. Vor einer früheren Bindung muß eindringlich<br />

gewarnt wer<strong>de</strong>n; sie führt in <strong>de</strong>r Regel zu<br />

kostspieligen Fehlinvestitionen. Der Bericht stellt<br />

auch eine geeignete Grundlage für die Ausschreibung<br />

<strong>de</strong>r Lieferung <strong>de</strong>r DVA dar, mit <strong>de</strong>r alle kompetenten<br />

Herstellerfirmen zur Abgabe eines Angebots<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, sind <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sministern Einzelheiten<br />

über die bei EDV-Planungen zu beachten<strong>de</strong>n<br />

Grundsätze mitgeteilt wor<strong>de</strong>n.<br />

41. Soweit irgend möglich, sollte die Aufgabenstellung,<br />

nicht die genau festgelegte Maschinenausstattung<br />

Grundlage <strong>de</strong>r Ausschreibung sein, damit<br />

die Hersteller mit ihrem Angebot auch die Verantwortung<br />

für die Eignung und die ausreichen<strong>de</strong> Kapazität<br />

<strong>de</strong>r von ihnen angebotenen Anlage übernehmen<br />

können.<br />

Der Zeitbedarf für die Arbeiten, die nach Auswahl<br />

und Bestellung einer Anlage bis zu ihrer Installation<br />

durchzuführen sind, darf nicht unterschätzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Auf je<strong>de</strong>n Fall ist sicherzustellen, daß <strong>de</strong>r<br />

Termin für die Abnahme <strong>de</strong>r Anlage durch die Verwaltung<br />

nicht vor <strong>de</strong>m Abschluß aller Vorbereitungsarbeiten<br />

liegt. Die Lieferung sollte sich also<br />

nicht nur nach <strong>de</strong>n Möglichkeiten <strong>de</strong>s Herstellers<br />

richten.<br />

Nach <strong>de</strong>r Bestellung <strong>de</strong>r Anlage kann die Verwaltung<br />

weitgehend die Hilfe <strong>de</strong>r Lieferfirma in Anspruch<br />

nehmen. Dagegen wäre es be<strong>de</strong>nklich, wenn<br />

sie sich bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r Zielsetzung und <strong>de</strong>r<br />

Beurteilung <strong>de</strong>r Erfolgschancen allein o<strong>de</strong>r überwiegend<br />

auf eine Herstellerfirma stützen wür<strong>de</strong>.<br />

Über die Planung, Vorbereitung und Installation <strong>de</strong>r<br />

DVA sind ebenso wie für <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Betrieb<br />

aussage- und prüfungsfähige Unterlagen zu führen.<br />

Über die Erfahrungen mit <strong>de</strong>r EDV sollte — wenigstens<br />

solange das Verfahren noch nicht seine endgültige<br />

Form gefun<strong>de</strong>n hat — min<strong>de</strong>stens jährlich<br />

berichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

42. Über die Auswirkungen <strong>de</strong>s Einsatzes von<br />

EDV-Anlagen in einigen Verwaltungsbereichen sind<br />

unter Nr. 90, 91, 192 bis 196 nähere Ausführungen<br />

enthalten. Es ist beabsichtigt, später zu <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />

auf an<strong>de</strong>ren Gebieten, insbeson<strong>de</strong>re auf solchen<br />

mit umfassen<strong>de</strong>r EDV-Anwendung, Stellung zu<br />

nehmen.<br />

Übertragung von Aufgaben aus <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>s<br />

ministerien auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt und<br />

an<strong>de</strong>re Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />

Allgemeines<br />

43. Der Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> hat durch seinen auf<br />

Antrag <strong>de</strong>s Innenausschusses (<strong>Drucksache</strong> V/1013)<br />

am 26. Oktober 1966 gefaßten Beschluß ersucht zu<br />

berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Bun<strong>de</strong>sministerien<br />

zu entlasten und kleinere Bun<strong>de</strong>sdienststellen<br />

entbehrlich zu machen, in<strong>de</strong>m Aufgaben<br />

auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierzu ist gegenüber <strong>de</strong>m <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> in einem<br />

ersten Bericht vom August 1967 und in einem zweiten<br />

Bericht vom Mai 1968 gutachtlich Stellung genommen<br />

wor<strong>de</strong>n. Im ersten Bericht wur<strong>de</strong> vor allem<br />

die Übertragung einer Reihe von Aufgaben aus <strong>de</strong>m<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>s Innern auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

vorgeschlagen. Der zweite Bericht behan<strong>de</strong>lt<br />

Vorschläge zur Verlagerung von Verwaltungsarbeiten<br />

aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium für Familie<br />

und Jugend und einiger Einzelaufgaben aus an<strong>de</strong>ren<br />

Ministerien und die Aus- und Fortbildung<br />

<strong>de</strong>r Beamten <strong>de</strong>s gehobenen Dienstes beim Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt,<br />

insbeson<strong>de</strong>re für ihre Verwendung<br />

in internationalen und supranationalen Organisationen.<br />

Außer<strong>de</strong>m ist — auch auf Ersuchen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

für gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen — die<br />

Zweckmäßigkeit <strong>de</strong>r Errichtung einer Zentralstelle<br />

für inner<strong>de</strong>utsche Angelegenheiten untersucht wor<strong>de</strong>n.<br />

Ein Bericht hierzu wur<strong>de</strong> im Oktober 1968 erstattet.<br />

Vorschläge zur Übertragung von Aufgaben auf das<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

44. Aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>s Innern sollten<br />

z. B. die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Gewährung<br />

von Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für kulturelle Angelegenheiten<br />

(Kapitel 06 02) anfallen<strong>de</strong>n umfangreichen<br />

Verwaltungsarbeiten in <strong>de</strong>n Arbeitsbereichen<br />

Kulturpflege, Angelegenheiten <strong>de</strong>r Kirchen und<br />

Religionsgesellschaften,<br />

Schutz von Kulturgut, Musikpflege, Archivwesen,<br />

internationale Aufgaben im Inland,<br />

Mitwirkung in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Wissenschaftsför<strong>de</strong>rung,<br />

För<strong>de</strong>rung wissenschaftlicher Institute<br />

im Ressortbereich<br />

-<br />

und<br />

Erwachsenenbildung<br />

<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Gleiches gilt für die Bearbeitung von Anträgen auf<br />

Erlaubnis zum Aufenthalt in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland. Ihre Zahl betrug im Jahre 1961 etwa<br />

9 000, 1963 etwa 19 000 und 1966 etwa 53 000. Nur<br />

ein sehr geringer Teil <strong>de</strong>r Anträge, etwa 1 v.H.,<br />

bedurfte einer beson<strong>de</strong>ren Bearbeitung. Soweit hierbei<br />

politische Entscheidungen notwendig wer<strong>de</strong>n,<br />

können sie auch künftig vom Ministerium getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die restlichen Fälle erfor<strong>de</strong>rn nur routine-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

mäßiges Arbeiten und können unbe<strong>de</strong>nklich vom<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt erledigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern hat die im ersten<br />

Bericht vorgeschlagene Verlagerung von Aufgaben<br />

bisher zum überwiegen<strong>de</strong>n Teil nicht vorgenommen.<br />

Bei Verwirklichung aller Vorschläge wür<strong>de</strong> in vielen<br />

Fällen Parallelarbeit vermie<strong>de</strong>n und gegenseitige<br />

Beteiligung entbehrlich. Außer<strong>de</strong>m könnten Zustimmungs-,<br />

Freigabe- und Genehmigungsvorbehalte aufgehoben<br />

wer<strong>de</strong>n. Mithin ließen sich ohne Schwierigkeiten<br />

arbeitstechnische Vorteile und personelle Ersparnisse<br />

erzielen.<br />

Da das Personal, das zur Zeit noch mit <strong>de</strong>n zur Verlagerung<br />

vorgeschlagenen Aufgaben betraut ist, gegebenenfalls<br />

später an<strong>de</strong>rweitig beschäftigt wer<strong>de</strong>n<br />

muß, sollte sich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister bei <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

und Besetzung neuer Stellen <strong>de</strong>s Ministeriums<br />

vorsorglich zurückhalten. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

zur organisatorischen Straffung in Aussicht<br />

genommen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

4<strong>5.</strong> Zur Zeit <strong>de</strong>r Erhebungen für <strong>de</strong>n ersten Bericht<br />

schwebten Verhandlungen über einen Antrag<br />

<strong>de</strong>s Auswärtigen Amts, eine selbständige Zentralstelle<br />

für das Auslandsschulwesen o<strong>de</strong>r — weitergehend<br />

— für kulturelle Auslandsbeziehungen zu<br />

schaffen, um das Auswärtige Amt von <strong>de</strong>r in seiner<br />

Kulturarbeit anfallen<strong>de</strong>n umfangreichen Verwaltungsarbeit<br />

zu entlasten. Die Entlastung erwies sich<br />

als notwendig. Son<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n sollen aber in <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltung nur ausnahmsweise und nur<br />

dann errichtet wer<strong>de</strong>n, wenn politische Grün<strong>de</strong> dies<br />

zwingend notwendig machen o<strong>de</strong>r die Aufgaben so<br />

umfangreich o<strong>de</strong>r so an<strong>de</strong>rsgeartet sind, daß sie sich<br />

nicht in eine vorhan<strong>de</strong>ne Behör<strong>de</strong>, insbeson<strong>de</strong>re in<br />

das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt, einfügen lassen. Diese<br />

Voraussetzungen waren hier nicht gegeben. Es<br />

wur<strong>de</strong> daher vorgeschlagen, die Zentralstelle an das<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt anzuglie<strong>de</strong>rn, zumal dieses<br />

schon die an <strong>de</strong>n Auslandsschulen tätigen <strong>de</strong>utschen<br />

Lehrer im Auftrag <strong>de</strong>s Auswärtigen Amts finanzell<br />

betreut.<br />

Das Auswärtige Amt und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />

Innern sind diesem Vorschlag inzwischen gefolgt.<br />

Auch <strong>de</strong>r Haushaltsausschuß <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

hat ihn gutgeheißen.<br />

46. Im Bun<strong>de</strong>sministerium für Familie und Jugend<br />

erschöpft sich ein großer Teil <strong>de</strong>r Tätigkeit in <strong>de</strong>r<br />

Bewilligung von Zuwendungen an zahlreiche Organisationen.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich überwiegend um Entscheidungen,<br />

die nichtministerieller Art sind und die<br />

auch nur in Ausnahmefällen staatspolitisch o<strong>de</strong>r gesellschaftspolitisch<br />

von so großer Be<strong>de</strong>utung sind,<br />

daß sie unter <strong>de</strong>r unmittelbaren Leitung <strong>de</strong>s Ministers<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n müssen. In zwei Referaten<br />

<strong>de</strong>r Abteilung II (Sachgebiete: Familienorganisationen,<br />

Familienierienstätten, Ehevorbereitung, Eheberatung<br />

und Elternbildung) fallen bei <strong>de</strong>r Mittelbe<br />

wirtschaft Verwaltungsarbeiten an, die vom Bun<strong>de</strong>s<br />

verwaltungsamt ausgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die Abteilung III bearbeitet in sieben Referaten<br />

Aufgaben <strong>de</strong>r Jugendpolitik. Während drei Refe<br />

rate Grundsatzfragen <strong>de</strong>r Jugendgesetzgebung, Fragen<br />

nationalen, internationalen und interzonalen<br />

Jugendrechts sowie die Aufstellung <strong>de</strong>s gesamten<br />

Bun<strong>de</strong>sjugendplans und die Herausgabe <strong>de</strong>r Richtlinien<br />

bearbeiten, sind vier Referate ausschließlich<br />

für die verwaltungsmäßige Durchführung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjugendplans<br />

zuständig. Der Plan wird in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>r<br />

Jugendhilfe abgewickelt.<br />

Der Charakter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjugendplans hat sich seit<br />

Verkündung <strong>de</strong>s 1. Planes von 1950 wesentlich gewan<strong>de</strong>lt.<br />

Während in <strong>de</strong>n ersten Jahren die beson<strong>de</strong>re<br />

Notlage <strong>de</strong>r Jugend nach <strong>de</strong>m Kriege Ursache<br />

und Anlaß für wirtschaftliche Notmaßnahmen war,<br />

sind im Laufe <strong>de</strong>r Zeit Maßnahmen in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund<br />

getreten, die <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sjugendplan bei<br />

gleichzeitiger Intensivierung <strong>de</strong>r musischen, gesellschaftlichen<br />

und beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r politischen Bildungsarbeit<br />

zu einem Jugendför<strong>de</strong>rungsprogramm erweitert<br />

haben. Auch <strong>de</strong>r Bau von Stu<strong>de</strong>ntenwohnheimen<br />

wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n letzten Jahren beson<strong>de</strong>rs geför<strong>de</strong>rt.<br />

Zur Zeit <strong>de</strong>r Erhebungen für <strong>de</strong>n zweiten Bericht<br />

wur<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m 18. Bun<strong>de</strong>sjugendplan überwiegend<br />

Bereiche <strong>de</strong>r Jugendarbeit geför<strong>de</strong>rt, die sich<br />

seit Jahren nicht geän<strong>de</strong>rt haben. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

arbeitet bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Aufgaben<br />

mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n, Spitzenverbän<strong>de</strong>n (mitverantwortlichen<br />

Zentralstellen) und Organisationen<br />

<strong>de</strong>r Jugendarbeit eng zusammen. Alles in allem ist<br />

die Durchführung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjugendplans keine<br />

ministerielle Tätigkeit, zumal sich die Zusammenarbeit<br />

aller beteiligten Stellen eingespielt hat. Die<br />

Mittelbewirtschaftung und die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

Verwaltungsarbeiten in allen Referaten <strong>de</strong>r Abteilung<br />

III sollten <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

übertragen wer<strong>de</strong>n, sofern <strong>de</strong>m nicht in Son<strong>de</strong>rfällen<br />

zwingen<strong>de</strong> politische Grün<strong>de</strong> entgegenstehen.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt wäre auf Grund <strong>de</strong>r<br />

Richtlinien von 1964 und <strong>de</strong>r jährlichen Durchführungserlasse<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers für Familie und<br />

Jugend in <strong>de</strong>r Lage, die Verwaltungsarbeiten in<br />

eigener Verantwortung durchzuführen. Die Abgabe<br />

dieser vielen nichtministeriellen Aufgaben an das<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt wür<strong>de</strong> im Ministerium zu<br />

einer fühlbaren Verringerung <strong>de</strong>s Personals aller<br />

Besoldungs- und Vergütungsgruppen führen. Dies<br />

sollte <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister schon jetzt veranlassen,<br />

sich mit <strong>de</strong>r Einrichtung, Besetzung und Höhergruppierung<br />

neuer Stellen zurückzuhalten. Gleichzeitig<br />

sollte er sich bemühen, eine organisatorische Straf-<br />

-<br />

fung <strong>de</strong>s Ministeriums durchzuführen, so daß die<br />

gegenwärtige Anzahl <strong>de</strong>r Abteilungen und Referate<br />

vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n könnte. Bisher sind noch keine<br />

Aufgaben auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt übertragen<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

47. Das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt ist Ausbildungsbehör<strong>de</strong><br />

für <strong>de</strong>n gehobenen Dienst <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung,<br />

soweit nicht beson<strong>de</strong>re Verhältnisse bestehen.<br />

Jedoch hat sich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern<br />

— neben <strong>de</strong>n allgemeinen Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />

Aus- und Fortbildung — die Fortbildung für internationale<br />

Aufgaben vorbehalten. Das Bun<strong>de</strong>smini-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

sterium <strong>de</strong>r Verteidigung nimmt die Sprachaus- und<br />

-fortbildung außer für die Soldaten auch für die<br />

Beamten <strong>de</strong>r gesamten Bun<strong>de</strong>sverwaltung wahr. Es<br />

bedient sich hierfür <strong>de</strong>r Sprachenschule <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />

in Euskirchen. Die Errichtung eines Bun<strong>de</strong>ssprachenamts<br />

ist geplant. Auch einige an<strong>de</strong>re<br />

Ressorts betreiben von sich aus Sprachaus- und<br />

-fortbildung. Versuche, diese parallellaufen<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

in einer interministeriellen Sprachaus- und<br />

-fortbildung zu konzentrieren, hatten bisher wenig<br />

Erfolg.<br />

Bei <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Arbeit im internationalen<br />

Bereich ist eine Straffung <strong>de</strong>r Sprachausbildung jedoch<br />

dringend geboten. Da in <strong>de</strong>n meisten interund<br />

supranationalen Organisationen die <strong>de</strong>utsche<br />

Sprache nicht als Amtssprache zugelassen o<strong>de</strong>r<br />

üblich ist, sind die <strong>de</strong>utschen Kräfte schon von <strong>de</strong>r<br />

Sprache her im Nachteil. Dazu kommt als entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Erschwernis oft die mangeln<strong>de</strong> fachliche Vorbereitung.<br />

Die beteiligten Ressorts haben diese<br />

Fehler erkannt und auch wie<strong>de</strong>rholt auf sie hingewiesen.<br />

Die Bun<strong>de</strong>sministerien <strong>de</strong>s Innern und <strong>de</strong>r<br />

Verteidigung sowie das Auswärtige Amt bemühen<br />

sich gegenwärtig, durch eine Fragebogenaktion <strong>de</strong>n<br />

Bestand an ausgebil<strong>de</strong>ten Kräften und unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r unterschiedlichen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>n<br />

Bedarf zu ermitteln.<br />

Ein geeignetes Mittel für die Ausbildung könnte<br />

<strong>de</strong>r Austausch von Beamten <strong>de</strong>r beteiligten Staaten<br />

untereinan<strong>de</strong>r sein. Von dieser Möglichkeit ist jedoch<br />

bisher nur selten Gebrauch gemacht wor<strong>de</strong>n.<br />

Zur Feststellung, worauf bei <strong>de</strong>r fachlichen Vorbereitung<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Beamten beson<strong>de</strong>rer Nachdruck<br />

zu legen ist, ist vorgeschlagen wor<strong>de</strong>n, einen<br />

Arbeitsstab zu bil<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Sachverständige mit genauer<br />

Kenntnis <strong>de</strong>r Arbeit <strong>de</strong>r internationalen Organisationen<br />

angehören sollten. Im Zusammenhang<br />

mit Intensivierung <strong>de</strong>r Aus- und Fortbildung sollte<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsstab auch Grundlagen für ein Beamtenaustauschwerk,<br />

zunächst mit Frankreich, erarbeiten.<br />

Der Beamtenaustausch sollte später auf an<strong>de</strong>re Län<strong>de</strong>r<br />

ausge<strong>de</strong>hnt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach eingehen<strong>de</strong>r Erörterung mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

<strong>de</strong>s Innern und mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

wur<strong>de</strong> vorgeschlagen, künftig schon bei<br />

<strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r Dienstanwärter beim Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

zu prüfen, wer sich für einen internationalen<br />

Einsatz interessiert und eignet. Nach<strong>de</strong>m<br />

sich die Anwärter zum Dienst bei inter- und supranationalen<br />

Organisationen verpflichtet haben, sollte<br />

die hierfür erfor<strong>de</strong>rliche Ausbildung zusätzlich<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Alle für einen internationalen Einsatz ausgewählten<br />

Beamten aus <strong>de</strong>m zivilen Bereich sollten beim Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

zentral erfaßt und in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>de</strong>r Sprachenschule <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>swehr<br />

weiter betreut wer<strong>de</strong>n. Für die Beschäftigung bei<br />

internationalen und supranationalen Organisationen<br />

ist nämlich nicht nur die sichere Beherrschung <strong>de</strong>r<br />

in Betracht kommen<strong>de</strong>n Fremdsprache Voraussetzung,<br />

son<strong>de</strong>rn auch die Vertrautheit mit <strong>de</strong>r frem<strong>de</strong>n<br />

Verwaltung und <strong>de</strong>ren Praxis. Durch beson<strong>de</strong>re<br />

Kurse an <strong>de</strong>r Sprachenschule, für die geeignete aus<br />

ländische Verwaltungslehrer gewonnen wer<strong>de</strong>n<br />

sollten, könnten die Beamten auf ihren praktischen<br />

Einsatz vorbereitet wer<strong>de</strong>n. Im Lehrstoff (z. B. in<br />

<strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>r Finanzen, <strong>de</strong>r Wirtschaft, <strong>de</strong>s<br />

Verkehrs o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Landwirtschaft) sollten Schwerpunkte<br />

gebil<strong>de</strong>t und so die Kurse an die jeweiligen<br />

Ausbildungsziele angepaßt wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorschläge für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben<br />

im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

für gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen<br />

48. Der Bun<strong>de</strong>sministers für gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen<br />

hat mich gebeten, ihn bei <strong>de</strong>r Errichtung einer<br />

von ihm geplanten Zentralstelle für inner<strong>de</strong>utsche<br />

Angelegenheiten zu beraten. Diese Zentralstelle<br />

soll Aufgaben übernehmen, die von Stellen außerhalb<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung wahrgenommen wer<strong>de</strong>n;<br />

gleichzeitig soll die Zentralstelle das Ministerium<br />

von nichtministeriellen Aufgaben entlasten.<br />

Es ist zunächst untersucht wor<strong>de</strong>n, ob Aufgaben aus<br />

<strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

übertragen wer<strong>de</strong>n können. Dabei<br />

war vor allem zu berücksichtigen, daß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

neben <strong>de</strong>r Abgabe einiger Aufgaben<br />

aus <strong>de</strong>m Ministerium die Übertragung von Arbeiten<br />

auf die neue Zentralstelle beabsichtigt, die bisher<br />

von Organisationen in <strong>de</strong>r Rechtsform von juristischen<br />

Personen <strong>de</strong>s privaten Rechts, überwiegend<br />

von eingetragenen Vereinen, erledigt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Die Untersuchungen haben bestätigt, daß diese Arbeiten<br />

umfangreich und zum Teil politisch sehr be<strong>de</strong>utsam,<br />

die bisherigen organisatorischen Lösungen<br />

aber nicht glücklich sind. Insbeson<strong>de</strong>re fehlt <strong>de</strong>r<br />

Leitung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums ein ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Einfluß, ein Umstand, <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens teilweise auf<br />

die satzungsmäßige Struktur dieser Organisationen<br />

(Mitwirkung von Mitglie<strong>de</strong>rversammlungen und<br />

Vorstän<strong>de</strong>n) zurückzuführen war. Die Übertragung<br />

<strong>de</strong>r Aufgaben auf eine Behör<strong>de</strong> unter unmittelbarem<br />

Weisungsrecht <strong>de</strong>s Ministers empfiehlt sich daher.<br />

Die Aufgabe <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers für gesamt<strong>de</strong>utsche<br />

Fragen sind in ganz beson<strong>de</strong>rer Weise politisch<br />

bedingt. Deswegen und weil auch bei Anlegung<br />

eines strengen Maßstabes etwa 200 Dienstkräfte<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sein wer<strong>de</strong>n, erscheint die Übertragung<br />

<strong>de</strong>r Aufgaben auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

nicht zweckmäßig. Es wur<strong>de</strong>n daher gegen die<br />

Errichtung einer beson<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong> keine Be<strong>de</strong>nken<br />

erhoben. Die Bun<strong>de</strong>sregierung hat <strong>de</strong>n Vorschlägen<br />

inzwischen zugestimmt.<br />

Zur Anpassung <strong>de</strong>s Personalbestan<strong>de</strong>s im Ministerium<br />

und in. <strong>de</strong>r Zentralstelle an die vorgeschlagene<br />

Organisationsän<strong>de</strong>rung bedarf es einer Übergangsregelung.<br />

Da zunächst noch ein Überhang an Kräften<br />

verbleiben wird, sollten die Mittel für diese<br />

Kräfte bei einem beson<strong>de</strong>ren Titel mit einer Aufglie<strong>de</strong>rung<br />

nach Vergütungs- und Lohngruppen vorgesehen<br />

wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n jährlichen Verhandlungen<br />

über <strong>de</strong>n Haushaltsplan sollte diesem Titel beson<strong>de</strong>re<br />

Aufmerksamkeit geschenkt wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />

sollte geprüft wer<strong>de</strong>n, ob von <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r<br />

Umschulung Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n kann (vgl.<br />

Nr. 33) .<br />

-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Bun<strong>de</strong>sstatistiken<br />

49. Die Statistik hat heute im Staats- und Wirtschaftsleben<br />

beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung. Bei <strong>de</strong>r Analyse<br />

von Sachverhalten, Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen und<br />

ihren Folgerungen sind Staat und Wirtschaft weitgehend<br />

auf sie angewiesen. Allerdings än<strong>de</strong>rn sich<br />

die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme,<br />

zu <strong>de</strong>ren Lösung statistische Unterlagen benötigt<br />

wer<strong>de</strong>n, so daß sich auch die Schwerpunkte für das<br />

Programm <strong>de</strong>r statistischen Vorhaben ständig verschieben.<br />

Auf Veranlassung <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />

<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es habe ich <strong>de</strong>n<br />

früheren Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Statistischen Bun<strong>de</strong>samtes,<br />

Dr. Fürst, gebeten, ein Gutachten „Überprüfung <strong>de</strong>s<br />

Programms <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstatistiken" zu erstatten, das<br />

diese Gegebenheiten berücksichtigt. Das Gutachten<br />

habe ich <strong>de</strong>m Haushaltsausschuß am 22. Januar 1968<br />

zusammen mit einigen ergänzen<strong>de</strong>n Anregungen<br />

übermittelt und später auch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sministern<br />

zugeleitet. Der Haushaltsausschuß hat es inzwischen<br />

behan<strong>de</strong>lt.<br />

Das Gutachten gibt Hinweise für eine Reform <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sstatistiken und bietet damit <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sministerien<br />

und <strong>de</strong>n übrigen an <strong>de</strong>r Statistik beteiligten<br />

Stellen eine Unterlage für Überlegungen zur Rationalisierung<br />

und Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstatistiken.<br />

Zu ihrer Einschränkung und Vereinfachung<br />

empfiehlt das Gutachten u. a. <strong>de</strong>n Verzicht auf bestimmte<br />

sachliche Nachweise, Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r<br />

Periodizität <strong>de</strong>r Statistiken und verstärkte Anwendung<br />

<strong>de</strong>s Stichprobenverfahrens; in einer umfassen<strong>de</strong>n<br />

Übersicht wer<strong>de</strong>n für die einzelnen Sachgebiete<br />

konkrete Vorschläge gemacht. Mit ihnen sollten sich<br />

die zuständigen Bun<strong>de</strong>sministerien vordringlich befassen.<br />

Das gilt auch für die Anregungen <strong>de</strong>s Gutachtens,<br />

daß die Bun<strong>de</strong>sressorts ihre statistischen<br />

Belange mehr als bisher mit <strong>de</strong>m Statistischen Bun<strong>de</strong>samt<br />

abstimmen und <strong>de</strong>ssen wertvolle und kostensparen<strong>de</strong><br />

Koordinierungsbefugnisse und -möglichkeiten<br />

ausnutzen sollten.<br />

Schwieriger zu lösen ist die Frage, inwieweit in <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sstatistik auch die Interessen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />

Kreise und Gemein<strong>de</strong>n zu berücksichtigen sind. Die<br />

Wünsche <strong>de</strong>r für die Lan<strong>de</strong>s-, Regional- und Gemein<strong>de</strong>planung<br />

zuständigen Stellen zielen naturgemäß<br />

auf eine stärkere regionale Unterglie<strong>de</strong>rung<br />

bestimmter Statistiken hin, durch die ein größerer<br />

Aufwand an Zeit und Kosten entstün<strong>de</strong>, weil das<br />

Stichprobenverfahren nur eingechränkt angewen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n könnte. Präsi<strong>de</strong>nt a. D. Dr. Fürst stellt <strong>de</strong>shalb<br />

weitere Untersuchungen an. Sie erstrecken sich<br />

auch darauf, ob die Arbeit <strong>de</strong>s Statistischen Bun<strong>de</strong>samtes<br />

und die <strong>de</strong>r Statistischen Lan<strong>de</strong>sämter klarer<br />

o<strong>de</strong>r zweckmäßiger gegeneinan<strong>de</strong>r abgegrenzt wer<strong>de</strong>n<br />

sollten, damit eine reibungslose und rationellere<br />

Zusammenarbeit gewährleistet wird. Ferner wird<br />

untersucht, ob und in welchem Ausmaß die Wünsche<br />

außerhalb <strong>de</strong>r Verwaltung stehen<strong>de</strong>r Stellen (Wirtschaft,<br />

Sozialpartner, Wissenschaft usw.) erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

Ein beson<strong>de</strong>res Problem ist <strong>de</strong>r Aufbau und die<br />

Koordinierung <strong>de</strong>r Datenverarbeitungsanlagen im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Statistik und die Übertragung <strong>de</strong>r Auf<br />

gaben einer zentralen Datenbank für <strong>de</strong>n Bund und<br />

an<strong>de</strong>re Interessenten auf das Statistische Bun<strong>de</strong>samt.<br />

Eine solche Institution sollte auch nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers für wissenschaftliche Forschung<br />

nur in Verbindung mit <strong>de</strong>m Statistischen<br />

Bun<strong>de</strong>samt geschaffen wer<strong>de</strong>n. Aufgaben und technische<br />

Ausstattung an<strong>de</strong>rer, mit Spezialaufgaben betrauter<br />

statistischer Datenbanken müßten mit <strong>de</strong>nen<br />

<strong>de</strong>r zentralen Datenbank abgestimmt wer<strong>de</strong>n. Wie<br />

das zu geschehen hätte, wird in <strong>de</strong>m neuen Gutachten<br />

näher untersucht wer<strong>de</strong>n.<br />

50. An<strong>de</strong>re Anregungen könnten sofort aufgegriffen<br />

wer<strong>de</strong>n. Das gilt z. B. für <strong>de</strong>n Vorschlag, bei <strong>de</strong>r<br />

Darstellung <strong>de</strong>r Ergebnisse verwandte Statistiken<br />

zur Erleichterung <strong>de</strong>r Verwertung zueinan<strong>de</strong>r in Beziehung<br />

zu setzten.<br />

Das für die Anordnung von Statistiken vorgeschriebene<br />

Verfahren könnte flexibler gestaltet wer<strong>de</strong>n,<br />

damit verhin<strong>de</strong>rt wird, daß auch für je<strong>de</strong> unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Abwandlung <strong>de</strong>s Programms<br />

gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet und zahlreiche<br />

Ausschüsse in <strong>de</strong>r vorparlamentarischen Prozedur<br />

sowie Bun<strong>de</strong>sregierung, Bun<strong>de</strong>srat und <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong><br />

bemüht wer<strong>de</strong>n müssen. Zur Vermeidung<br />

dieses umständlichen Verfahrens besteht bei <strong>de</strong>n<br />

Ressorts die Neigung, statistische Unterlagen mit<br />

erheblichen Kosten durch Forschungsinstitute beschaffen<br />

zu lassen, welche die Befragungen ohne<br />

je<strong>de</strong> Rechtsgrundlage durchführen können.<br />

Außer<strong>de</strong>m sollte erwogen wer<strong>de</strong>n, ob das bisherige<br />

Verfahren, die einzelnen Statistiken weitgehend getrennt<br />

voneinan<strong>de</strong>r anzuordnen, in stärkerem Maße<br />

durch Sammelgesetze für größere Bereiche — z. B.<br />

für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Steuerstatistik — o<strong>de</strong>r durch einen<br />

verbindlichen, aber doch ausreichend flexiblen eino<strong>de</strong>r<br />

mehrjährigen Gesamtplan <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstatistik<br />

ersetzt o<strong>de</strong>r ergänzt wer<strong>de</strong>n kann. Dadurch wür<strong>de</strong>n<br />

die gesetzgeberischen Organe davon befreit, sich<br />

immer wie<strong>de</strong>r mit relativ kleinen statistischen Vorhaben<br />

beschäftigen zu müssen. Außer<strong>de</strong>m wür<strong>de</strong><br />

damit die Koordinierung <strong>de</strong>r Statistiken — auch<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Ressorts — verbessert. Sammelgesetze<br />

o<strong>de</strong>r Gesamtplan wür<strong>de</strong>n eine bessere Übersicht<br />

über die insgesamt und für die einzelnen Sachgebiete<br />

aufzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Kasten und vor allem eine<br />

rationellere Arbeitsplanung und -verteilung in <strong>de</strong>n<br />

statistischen Ämtern ermöglichen. Bei entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Flexibilität wäre auch eine schnellere und bessere<br />

Anpassung <strong>de</strong>r Statistik an mo<strong>de</strong>rnere Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

zu erreichen. Diese sowie ein großer<br />

Teil <strong>de</strong>r im Gutachten angeregten Einschränkungen<br />

-<br />

kann allerdings nur im Wege <strong>de</strong>r Gesetzgebung,<br />

zum Teil durch eine Novellierung zahlreicher Gesetze<br />

verwirklicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Schließlich könnte es zweckmäßig sein, auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage eines solchen, nach großen Sachgebieten<br />

geglie<strong>de</strong>rten Gesamtplans einen jährlichen o<strong>de</strong>r auf<br />

mehrere Jahre bezogenen Höchstbetrag — <strong>de</strong>r etwa<br />

in Anlehnung an die Entwicklung <strong>de</strong>s Sozialprodukts<br />

jährlich zu erhöhen wäre — gemeinsam für<br />

alle Bun<strong>de</strong>sstatistiken festzusetzen, wie es z. B. in<br />

<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n geschieht. Die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

hätte <strong>de</strong>n Bedarf aller Ressorts in diesen Rahmen


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

einzufügen und bei notwendigen neuen statistischen<br />

Vorhaben gegebenenfalls vorhan<strong>de</strong>ne Statistiken<br />

einzuschränken. Dieser Gedanke bedarf jedoch noch<br />

gründlicher Prüfung.<br />

51. Die die Anordnung von Statistiken betreffen<strong>de</strong>n<br />

Anregungen sollte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />

Innern, <strong>de</strong>r für das Statistische Bun<strong>de</strong>samt zuständig<br />

ist und <strong>de</strong>n Vorsitz im Interministeriellen Ausschuß<br />

für die Koordinierung und Rationalisierung <strong>de</strong>r<br />

Statistik führt, nunmehr fe<strong>de</strong>rführend für alle Ressorts<br />

aufgreifen.


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Beson<strong>de</strong>re Prüfungsergebnisse<br />

Bun<strong>de</strong>skanzler und Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />

(Einzelplan 04)<br />

Bun<strong>de</strong>skanzler und Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />

(Kapitel 04 01)<br />

Vergütungen <strong>de</strong>r Angestellten<br />

(Titel 104 a für das Rechnungsjahr 1966)<br />

Umgehung <strong>de</strong>s Stellenplans<br />

52. Eine bei <strong>de</strong>r Dienststelle <strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland in Berlin im Angestelltenverhältnis<br />

(Vergütungsgruppe IV b) beschäftigte<br />

Sekretärin sollte durch Übernahme in das<br />

Beamtenverhältnis unter Ernennung zur Regierungsrätin<br />

geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Der Verwirklichung dieser<br />

Absicht stan<strong>de</strong>n Laufbahn- und haushaltsrechtliche<br />

Schwierigkeiten entgegen. Der Haushaltsausschuß<br />

<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es hatte am 17. Oktober<br />

1963 die beantragte Ausbringung einer Regierungsratsstelle<br />

für einen persönlichen Referenten <strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />

abgelehnt (Kurzprotokoll Nr. 90<br />

Seite 9 i. V. mit <strong>de</strong>r Ausschußdrucksache Nr. 484).<br />

Er war <strong>de</strong>r Ansicht, daß bei <strong>de</strong>r Dienststelle neben<br />

<strong>de</strong>r bereits vorhan<strong>de</strong>nen Planstelle für einen Ministerialrat<br />

eine weitere Stelle <strong>de</strong>s höheren Dienstes<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich sei. Der Haushaltsplan ist vom<br />

Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> in <strong>de</strong>r insoweit vom Haushaltsausschuß<br />

beschlossenen Form verabschie<strong>de</strong>t<br />

wor<strong>de</strong>n. Daraufhin wur<strong>de</strong> die Angestellte mit Wirkung<br />

vom 1. August 1966 in <strong>de</strong>n Geschäftsbereich<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers für gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen versetzt,<br />

dort zum gleichen Zeitpunkt nach Vergütungsgruppe<br />

II a höhergruppiert und zur weiteren Dienstleistung<br />

auf ihren bisherigen Dienstposten beim Bevollmächtigten<br />

abgeordnet. Das Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />

trug zunächst die nach Vergütungsgruppe IV b zustehen<strong>de</strong>n<br />

Bezüge, die beson<strong>de</strong>re übertarifliche Zulage<br />

gemäß Anordnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />

Innern vom 24. März 1960 und das Entgelt für eventuelle<br />

Rufbereitschaft; das Bun<strong>de</strong>sministerium für<br />

gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen zahlte <strong>de</strong>n Unterschied zwischen<br />

<strong>de</strong>n Vergütungen II a und IV b.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das beanstan<strong>de</strong>t. Das<br />

Bun<strong>de</strong>skanzleramt hat die Beanstandung anerkannt,<br />

die Zahlung aus seinen Mitteln vom 1. Februar 1967<br />

an eingestellt und mitgeteilt, es sei beabsichtigt, die<br />

Stelle <strong>de</strong>n tariflichen Merkmalen entsprechend zu<br />

besetzen.<br />

Es liegt ein Verstoß gegen § 30 Abs. 1, § 36 Abs. 1<br />

und § 43 RHO vor. Entgegen <strong>de</strong>m Haushaltsplan<br />

wird beim Bevollmächtigten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland in Berlin eine zweite Kraft <strong>de</strong>s höheren<br />

Dienstes — wenn auch nicht im Beamten-, so doch<br />

im Angestelltenverhältnis — beschäftigt. Ferner<br />

wur<strong>de</strong>n unzulässigerweise die Bezüge <strong>de</strong>r Angestellten<br />

aus verschie<strong>de</strong>nen Stellen <strong>de</strong>s Haushalts<br />

verausgabt (bei Kapitel 04 01 Titel 104 a und Kapitel<br />

27 01 Titel 104 a).<br />

Presse- und Informationsamt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

(Kapitel 04 03)<br />

Erforschung <strong>de</strong>r öffentlichen Meinung<br />

(Titel 304 für die Rechnungsjahre 1965 und 1966)<br />

53. Das Presse- und Informationsamt hat von zwei<br />

Meinungsforschungsinstituten durch regelmäßige<br />

Umfragen bei min<strong>de</strong>stens 2000 Personen einen<br />

repräsentativen Querschnitt über die öffentliche<br />

Meinung feststellen lassen. Im Rahmen dieser Aufträge<br />

sind auch Fragen über <strong>de</strong>n „Parteientrend" gestellt<br />

wor<strong>de</strong>n. Daneben hat das Presse- und Informationsamt<br />

eine Son<strong>de</strong>rerhebung über das „Bild<br />

<strong>de</strong>r Parteien bei <strong>de</strong>r Bevölkerung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik"<br />

mit ähnlichen Fragestellungen durchführen<br />

lassen. Alle Aufträge hat das Amt ohne Wettbewerb<br />

vergeben.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat nicht erkennen können,<br />

daß die Son<strong>de</strong>rumfrage neben <strong>de</strong>n Umfragen <strong>de</strong>r<br />

bei<strong>de</strong>n Institute erfor<strong>de</strong>rlich war. Das Presse- und<br />

Informationsamt ist gebeten wor<strong>de</strong>n, die Notwendigkeit<br />

in solchen Fällen eingehend zu prüfen und ggf.<br />

zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Im übrigen hält es <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof für erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

daß vor weiteren Aufträgen dieser Art<br />

beschränkte Ausschreibungen vorgenommen o<strong>de</strong>r<br />

formlose Preisermittlungen bei mehreren Meinungsforschungsinstituten<br />

angestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Aufklärung und Unterricht <strong>de</strong>r Bevölkerung auf <strong>de</strong>n<br />

Gebieten <strong>de</strong>r Sozialinvestitionen<br />

(Titel 314 für die Rechnungsjahre 1965 und 1966)<br />

Öffentlichkeitsarbeit „Inland"<br />

(Titel 314 für das Rechnungsjahr 1967)<br />

54. Das Presse- und Informationsamt hat im Rechnungsjahr<br />

1965 rund 1,9 Millionen DM, im Rechnungsjahr<br />

1966 rund 870 000 DM und im Rechnungsjahr<br />

1967 rund 2,63 Millionen DM für Anzeigen <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sregierung über aktuelle Fragen <strong>de</strong>r Regierungspolitik<br />

in Tages- und Wochenzeitungen und


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

für Zeitungsbeilagen verausgabt. Die Durchführung<br />

<strong>de</strong>r Anzeigenaktionen hat das Amt ohne Wettbewerb<br />

an <strong>de</strong>nselben Kreis von Werbefirmen vergeben.<br />

Im Anschluß an die meisten Aktionen hat<br />

es Meinungsforschungsinstitute beauftragt, die<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>r Anzeigen und ihre Erinnerungswerte<br />

bei <strong>de</strong>n Zeitungslesern durch Erfolgskontrollen<br />

zu untersuchen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat im Rechnungsjahr 1965<br />

bei <strong>de</strong>n in einigen Informationsanzeigen behan<strong>de</strong>lten<br />

Themen, die nicht Sozialinvestitionen, son<strong>de</strong>rn<br />

u. a. Fragen <strong>de</strong>r Gesellschaftspolitik zum Gegenstand<br />

hatten, Be<strong>de</strong>nken geäußert, ob die Maßnahmen<br />

mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung <strong>de</strong>s Haushaltsansatzes<br />

vereinbar seien. Im Hinblick auf die im<br />

Rechnungsjahr 1967 geän<strong>de</strong>rte Zweckbestimmung<br />

<strong>de</strong>s Haushaltsansatzes hat er von <strong>de</strong>r Verfolgung<br />

dieser Frage Abstand genommen.<br />

Außer<strong>de</strong>m hat er die Vergabe <strong>de</strong>r Leistungen an<br />

die Werbefirmen ohne Wettbewerb beanstan<strong>de</strong>t<br />

und darauf hingewiesen, daß die später durchgeführten<br />

Anzeigenaktionen weniger Beachtung gefun<strong>de</strong>n<br />

haben. Das Amt hat das Vergabeverfahren mit<br />

<strong>de</strong>m notwendigen Vertrauensverhältnis zu <strong>de</strong>n<br />

durchführen<strong>de</strong>n Firmen und mit <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r<br />

„Vertraulichkeit" bei <strong>de</strong>n Vorbereitungen begrün<strong>de</strong>t.<br />

Nach seiner Auffassung müssen die gestalten<strong>de</strong>n<br />

Fachkräfte <strong>de</strong>r Werbeunternehmen über die<br />

vertraulichen Aspekte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung informiert<br />

sein. Das Amt hat sich dann jedoch bereit<br />

erklärt, vom Rechnungsjahr 1968 an Vergleichsangebote<br />

einzuholen, „soweit dies politisch vertretbar"<br />

sei.<br />

Auf Grund <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Erfolgskontrollen hat<br />

sich das Amt außer<strong>de</strong>m entschlossen, Anzeigenaktionen<br />

künftig nicht mehr so oft wie bisher durchzuführen,<br />

um die natürliche Abnutzung solcher Maßnahmen<br />

und ein zu schnelles Sinken <strong>de</strong>r Aufmerksamkeitswerte<br />

zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird die Entwicklung weiterhin<br />

beobachten.<br />

gen<strong>de</strong> marktgängige Leistungen ohne Wettbewerb<br />

vergeben wor<strong>de</strong>n sind. Das Amt hat zugesichert,<br />

<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken künftig Rechnung zu tragen.<br />

56. Zur Unterrichtung <strong>de</strong>r Bevölkerung auf <strong>de</strong>n<br />

Gebieten <strong>de</strong>r Sozialinvestitionen hat das Presseund<br />

Informationsamt im Rechnungsjahr 1966 Tonbildschauen<br />

für insgesamt rund 74 150 DM herstellen<br />

lassen. Die Aufträge hat das Amt ohne Wettbewerb<br />

fast ausschließlich einer Firma erteilt. Dieses Verfahren<br />

hat es damit begrün<strong>de</strong>t, es gebe für die<br />

Herstellung von Tonbildschauen nur bestimmte Unternehmen<br />

mit beson<strong>de</strong>ren Erfahrungen und Kunstfertigkeiten<br />

auf diesem Gebiet und mit <strong>de</strong>n notwendigen<br />

politischen Kenntnissen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diese Begründung nicht<br />

anerkannt. Das Amt hat zugesagt, weitere Firmen<br />

hinzuzuziehen.<br />

57. Zur Herstellung und Verbreitung einer illustrierten<br />

Zeitungsbeilage, in <strong>de</strong>r die Auswirkung<br />

<strong>de</strong>r Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r<br />

Sozialinvestitionen und <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Sicherung<br />

in einem Bun<strong>de</strong>sland dargestellt wer<strong>de</strong>n sollten,<br />

hat das Presse- und Informationsamt einem<br />

Verein eine Zuwendung in Höhe von rund<br />

210 000 DM gewährt. Die Illustrierte ist im November<br />

1966 in einer Auflage von 1,5 Millionen Exemplaren<br />

in <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> erscheinen<strong>de</strong>n Tageszeitungen<br />

beigelegt wor<strong>de</strong>n. Sie stellt die lan<strong>de</strong>spolitischen<br />

Angelegenheiten und die Maßnahmen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />

weitgehend in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund. Die finanzielle<br />

Beteiligung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

wird nur in beschränktem Umfang hervorgehoben.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das Presse- und Informationsamt<br />

gebeten, künftig bei ähnlichen Veröffentlichungen<br />

auf eine bessere Würdigung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sleistungen<br />

hinzuwirken und eine finanzielle Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Herstellungskosten<br />

anzustreben. Das Amt hat das zugesichert.<br />

5<strong>5.</strong> Das Presse- und Informationsamt hat im Rechnungsjahr<br />

1966 eine Firma beauftragt, Informationsveranstaltungen<br />

mit Film- und Ausstellungswagen<br />

und erläutern<strong>de</strong>n Vorträgen speziell geschulter Redner<br />

in mehreren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn durchzuführen. Für<br />

die Gestaltung und <strong>de</strong>n Einsatz <strong>de</strong>r mobilen Informationsgruppen<br />

sind insgesamt rund 535 000 DM<br />

aufgewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />

Der Besuch <strong>de</strong>r Informationsveranstaltungen ist im<br />

Durchschnitt unbefriedigend gewesen. Das Presseund<br />

Informationsamt hat die Kosten im Verhältnis<br />

zur Zahl <strong>de</strong>r Besucher als sehr hoch bezeichnet.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Frage aufgeworfen,<br />

welche Folgerungen hieraus gezogen wür<strong>de</strong>n. Aus<br />

<strong>de</strong>r Überlegung, daß Informationen durch Ausstellungen<br />

dieser Art <strong>de</strong>n Ansprüchen <strong>de</strong>r Besucher<br />

nicht mehr genügen, will das Amt von weiteren<br />

<strong>de</strong>rartigen Ausstellungen absehen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat außer<strong>de</strong>m Be<strong>de</strong>nken<br />

dagegen erhoben, daß innerhalb <strong>de</strong>r Aufträge lie<br />

Auswärtiges Amt<br />

(Einzelplan 05)<br />

Allgemeine Bewilligungen<br />

(Kapitel 05 02)<br />

Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland<br />

(Titel 302 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />

Kulturelle Auslandsarbeit auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Fernsehens<br />

58. Im Dezember 1963 hat das Auswärtige Amt mit<br />

einer auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Produktion und Verwertung<br />

von Fernsehfilmen tätigen Gesellschaft einen<br />

Rahmenvertrag über die Zusammenarbeit bei <strong>de</strong>r<br />

-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Produktion und Bereitstellung von Fernsehfilmen<br />

abgeschlossen, die <strong>de</strong>r Verbreitung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Kultur und Sprache im Ausland dienen sollten. An<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft ist eine Anstalt <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (ARD) beteiligt.<br />

Das Auswärtige Amt verpflichtete sich, für die Herstellung<br />

eines Fernsehsprachkurses „Deutsch für<br />

Auslän<strong>de</strong>r" und für eine Reihe zunächts noch nicht<br />

genau bezeichneter Leistungen in einem Zeitraum<br />

von vier Jahren einen Betrag von 3 Millionen DM<br />

und bei Vertragsabschluß sogleich 25 v.H. — also<br />

750 000 DM — zu zahlen. Zinsen für die Anzahlung<br />

sind nicht vereinbart wor<strong>de</strong>n. Die Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Einzelprojekte sollte in Zusatzverträgen geregelt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die ersten <strong>de</strong>rartigen Verträge sind erst<br />

nach einem Jahr abgeschlossen wor<strong>de</strong>n. Das Auswärtige<br />

Amt hat außer<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Teilbetrag von<br />

750 000 DM nicht als Abschlagsauszahlung behan<strong>de</strong>lt<br />

und in die dafür vorgeschriebene Nachweisung aufgenommen.<br />

Dies hat sich dahin ausgewirkt, daß die<br />

rechtzeitige Abrechnung unterblieb und erst nach<br />

Beanstandung <strong>de</strong>r Vorprüfungsstelle und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

vorgenommen wur<strong>de</strong>. Über einen<br />

Teilbetrag von rund 135 000 DM war bis gegen En<strong>de</strong><br />

1968 noch nicht abgerechnet wor<strong>de</strong>n.<br />

Beim Abschluß und bei <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Vertrages<br />

sind mehrere Vorschriften <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />

nicht eingehalten wor<strong>de</strong>n. So ist die Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Finanzen nicht eingeholt<br />

wor<strong>de</strong>n, obgleich <strong>de</strong>r Vertrag Verbindlichkeiten<br />

auch für die folgen<strong>de</strong>n Rechnungsjahre begrün<strong>de</strong>te.<br />

Der Wettbewerb wur<strong>de</strong> von vornherein<br />

ausgeschlossen. Auch waren die Voraussetzungen<br />

für die Leistung einer Anzahlung und für <strong>de</strong>n Verzicht<br />

auf Zinsen nicht gegeben.<br />

Das Auswärtige Amt hat die künftige Beachtung<br />

<strong>de</strong>r Vorschriften zugesichert. Es wird auch nach <strong>de</strong>m<br />

Rundschreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Finanzen<br />

vom 23. Juli 1957 über die Verzinsung von Anzahlungen<br />

verfahren.<br />

59. Im Dezember 1965 hat das Auswärtige Amt<br />

zwei weitere Verträge mit <strong>de</strong>r Gesellschaft und mit<br />

<strong>de</strong>r an ihr beteiligten Anstalt <strong>de</strong>r ARD abgeschlossen,<br />

nach <strong>de</strong>nen die Fernsehaufzeichnung <strong>de</strong>r Oper<br />

eines leben<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Komponisten (Dauer etwa<br />

75 Minuten) und eine Fernsehreihe „Musiker-Portraits"<br />

(fünf Sendungen von je 60 Minuten) bis En<strong>de</strong><br />

1966 hergestellt und anschließend vertrieben wer<strong>de</strong>n<br />

sollten und das Auswärtige Amt von <strong>de</strong>n auf<br />

720 000 DM und 600 000 DM veranschlagten Gesamtkosten<br />

die Hälfte in drei gleichen Teilbeträgen zu<br />

tragen hatte; die erste Rate war bei Vertragsabschluß<br />

fällig. Dementsprechend hat das Auswärtige Amt<br />

<strong>de</strong>r Firma im Dezember 1965 120 000 DM und 100 000<br />

DM überweisen lassen.<br />

Die Produktion <strong>de</strong>r Opernaufzeichnung ist wegen<br />

Differenzen mit <strong>de</strong>m als Dirigenten vorgesehenen<br />

Komponisten und wegen Regieschwierigkeiten nicht<br />

angelaufen. Das Auswärtige Amt hat von <strong>de</strong>r Firma<br />

im November 1966 einen Teilbetrag von 70 000 DM<br />

und En<strong>de</strong> 1967 die restlichen 50 000 DM zuzüglich<br />

Zinsen zurückgefor<strong>de</strong>rt.<br />

Auch die Produktion <strong>de</strong>r Fernsehreihe „Musiker-<br />

Portraits" ist zunächst nicht aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Firma hat die vom Auswärtigen Amt im voraus<br />

gezahlte Rate von 100 000 DM im November zuzüglich<br />

Zinsen zurückgezahlt. Im Herbst 1967 hat<br />

das Auswärtige Amt schließlich mit <strong>de</strong>m eingetragenen<br />

Verein Inter Nationes vereinbart, daß dieser<br />

für drei inzwischen fertiggestellte Fernsehfilme<br />

dieser Serie (Reger, Schumann, Beethoven) die Abwicklung<br />

<strong>de</strong>s Vertrages übernahm und für <strong>de</strong>n in<br />

Produktion genommenen vierten Film (J. S. Bach)<br />

die Anzahlung leistete.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat auch in diesen Fällen<br />

beanstan<strong>de</strong>t, daß bei Abschluß <strong>de</strong>r Verträge die<br />

Aufnahme <strong>de</strong>r Produktion noch nicht sichergestellt<br />

war und daher die Anzahlungen nicht gerechtfertigt<br />

waren. Er hat im übrigen darauf hingewiesen, daß<br />

<strong>de</strong>m Bund durch die im Frühjahr 1965 auf Grund<br />

eines Vertrages mit <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Rundfunkanstalten<br />

vollzogene Gründung <strong>de</strong>r „transtel, Gesellschaft<br />

für <strong>de</strong>utsche Fernsehtranskription mbH" <strong>de</strong>r<br />

Zugang zu <strong>de</strong>m Fernsehmaterial <strong>de</strong>r Anstalten <strong>de</strong>r<br />

ARD und <strong>de</strong>s Zweiten Deutschen Fernsehens weitgehend<br />

eröffnet wor<strong>de</strong>n ist, und hat daher gebeten<br />

zu prüfen, inwieweit die bisher für diese Aufgaben<br />

veranschlagten Mittel <strong>de</strong>s Kulturfonds für an<strong>de</strong>re<br />

Maßnahmen vorgesehen wer<strong>de</strong>n können. Das Auswärtige<br />

Amt hat eine solche Prüfung zugesagt.<br />

60. Im März 1966 hat das Auswärtige Amt mit <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft und mit <strong>de</strong>r an ihr beteiligten Anstalt<br />

<strong>de</strong>r ARD vereinbart, daß bis En<strong>de</strong> 1966 zwei Fernsehfilmproduktionen<br />

über eine <strong>de</strong>utsche Großstadt<br />

hergestellt wer<strong>de</strong>n sollten. An <strong>de</strong>n Herstellungskosten,<br />

die zusammen auf 600 000 bis 700 000 DM<br />

veranschlagt waren, sollte sich das Auswärtige Amt<br />

mit einem Betrage von 250 000 DM beteiligen, von<br />

<strong>de</strong>m je ein Drittel bei Abschluß <strong>de</strong>s Vertrages, bei<br />

Beginn <strong>de</strong>r Produktion und bei Fertigstellung <strong>de</strong>s<br />

zweitens Films fällig wer<strong>de</strong>n sollte. Im Mai 1966<br />

hat das Auswärtige Amt an die Firma die erste und<br />

die zweite Rate — zusammen 167 000 DM— gezahlt.<br />

Einen Kostennachweis über <strong>de</strong>n ersten Film, <strong>de</strong>r<br />

En<strong>de</strong> 1966 fertiggestellt wor<strong>de</strong>n ist, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

nicht vorgefun<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>sgleichen keine<br />

Aufstellung über die Herstellungskosten. Aus <strong>de</strong>n<br />

Unterlagen war lediglich zu entnehmen, daß die<br />

Gesellschaft als Beteiligung <strong>de</strong>s Auswärtigen Amtes<br />

für diesen Film 125 250 DM verrechnet hat. Die<br />

restlichen 41 750 DM waren <strong>de</strong>r Firma noch im<br />

November 1967 belassen wor<strong>de</strong>n, obwohl <strong>de</strong>r Beginn<br />

<strong>de</strong>r Produktion <strong>de</strong>s zweiten Films noch nicht<br />

abzusehen war.<br />

Das Auswärtige Amt hat sich zu <strong>de</strong>n Beanstandungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes noch nicht geäußert.<br />

Deutsche Wissenschaftler im Ausland<br />

61. Für die langfristige Tätigkeit <strong>de</strong>utscher Wissenschaftler,<br />

Dozenten, Lektoren und ähnlicher Fachkräfte<br />

im Ausland sind in <strong>de</strong>n vergangen Jahren in<br />

<strong>de</strong>n Bewirtschaftungsplänen für <strong>de</strong>n Kulturfonds in


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

ständig steigen<strong>de</strong>m Umfang Mittel bewilligt wor<strong>de</strong>n.<br />

En<strong>de</strong> 1967 waren annähernd 400 Angehörige<br />

dieses Personenkreises im Ausland tätig.<br />

Entsprechend einem Antrage <strong>de</strong>s Auswärtigen Ausschusses<br />

hat <strong>de</strong>r Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

in seiner Sitzung am 28. Juni 1967 ersucht,<br />

<strong>de</strong>n Austausch von wissenschaftlichen Lehrkräften<br />

zu einem Schwerpunkte <strong>de</strong>r auswärtigen Kulturpolitik<br />

zu machen und die Besoldung von längerfristig<br />

in das Ausland entsandten Fachkräften so zu regeln,<br />

daß <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Bedingungen <strong>de</strong>r Kulturarbeit<br />

im Ausland Rechnung getragen wird. Hierzu<br />

hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Auswärtigen in seinem<br />

Bericht vom 30. November 1967 ausgeführt, daß<br />

die Lehrer an Auslandsschulen 60 v.H. <strong>de</strong>r Auslandszulage<br />

erhielten, daß die Besoldung <strong>de</strong>r Angehörigen<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Kulturinstitute in Anlehnung<br />

an diese Grundsatzregelung neu geordnet wer<strong>de</strong><br />

und daß die entsandten Wissenschaftler und Hochschuldozenten<br />

entsprechen<strong>de</strong> Besoldung erhielten<br />

(<strong>Drucksache</strong> V/2344 S. 4 Abs. III). Eine abschließen<strong>de</strong><br />

Regelung für die Wissenschaftler und Hochschuldozenten<br />

ist bisher nicht getroffen wor<strong>de</strong>n. Der Entwurf<br />

von Richtlinien, <strong>de</strong>n das Auswärtige Amt bereits<br />

Anfang 1965 <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />

zugeleitet hatte, ist inzwischen unter Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s Innern geän<strong>de</strong>rt und ergänzt<br />

wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat seit<br />

Herbst 1965 auf Grund <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung<br />

getroffenen Feststellungen Vorschläge gemacht<br />

und wie<strong>de</strong>rholt gebeten, um eine möglichst baldige<br />

Verabschiedung <strong>de</strong>r Richtlinien bemüht zu sein. Im<br />

Oktober 1968 hat das Auswärtige Amt in<strong>de</strong>ssen mitgeteilt,<br />

<strong>de</strong>r überarbeitete Entwurf <strong>de</strong>r Richtlinien sei<br />

nochmals verschie<strong>de</strong>nen Referaten zur Stellungnahme<br />

zugeleitet wor<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sei beabsichtigt,<br />

für die Lektoren beson<strong>de</strong>re Richtlinien zu erlassen;<br />

Grün<strong>de</strong> hierfür hat das Auswärtige Amt<br />

nicht angegeben. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält weitere<br />

Verzögerungen nicht für vertretbar.<br />

62. Neben <strong>de</strong>r Besoldung kommt es auch darauf<br />

an, daß für die aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdienst während <strong>de</strong>r<br />

Tätigkeit im Ausland ohne Dienstbezüge beurlaubten<br />

Lan<strong>de</strong>sbeamten an<strong>de</strong>re beamtenrechtliche Fragen<br />

zufrie<strong>de</strong>nstellend geregelt wer<strong>de</strong>n. Die Kultusministerkonferenz<br />

hat im Juni 1966 einen Beschluß<br />

gefaßt, nach <strong>de</strong>m sie bereit ist, auf einige für junge<br />

Nachwuchswissenschaftler (Dozenten) wichtige Regelungen<br />

hinzuwirken (GMBl. 1966 S. 510). Dieser Beschluß<br />

erstreckt sich jedoch nur auf einen Teil <strong>de</strong>r<br />

im Ausland tätigen Wissenschaftler und erfaßt nicht<br />

alle beamtenrechtlichen Fragen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat das Auswärtige Amt bereits im Herbst<br />

1965 an die Vereinbarung <strong>de</strong>r Kultusministerkonferenz<br />

vom 4. Februar 1965 über die rechtliche Behandlung<br />

<strong>de</strong>r Auslandslehrer erinnert (GMBl. S. 72).<br />

Durch diese ist festgelegt wor<strong>de</strong>n, daß Planstellen<br />

offengehalten wer<strong>de</strong>n, daß keine Nachteile bei <strong>de</strong>r<br />

Anstellung und bei Beför<strong>de</strong>rungen erwachsen dürfen,<br />

daß die Zeit <strong>de</strong>r Beurlaubung aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdienst<br />

sowohl auf das Besoldungsdienstalter als<br />

auch — ggf. erhöht — auf die ruhegehaltfähige<br />

Dienstzeit angerechnet wird und daß die lan<strong>de</strong>srechtlichen<br />

Bestimmungen über die Unfallfürsorge<br />

angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält<br />

es für geboten, daß sich das Auswärtige Amt um<br />

eine alsbaldige entsprechen<strong>de</strong> Vereinbarung für die<br />

im Ausland langfristig tätigen <strong>de</strong>utschen Wissenschaftler<br />

und Lektoren bemüht. Das Auswärtige<br />

Amt will jedoch zunächst <strong>de</strong>n Erlaß <strong>de</strong>r bereits erwähnten<br />

Richtlinien abwarten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hält dieses Abwarten nicht für erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Vorzeitige Auszahlung<br />

63. Einem institutionell geför<strong>de</strong>rten, auf kulturpolitischem<br />

Gebiet tätigen Verein hat das Auswärtige<br />

Amt in <strong>de</strong>n Jahren 1964 und 1965 25 v. H.<br />

und 18 v. H. <strong>de</strong>r jährlichen Zuwendungen von rund<br />

7,1 und 8,3 Millionen DM noch in <strong>de</strong>n Monaten<br />

November und Dezember bewilligt, ohne sich davon<br />

zu überzeugen, daß die Voraussetzungen für die<br />

Zuwendungen im ablaufen<strong>de</strong>n Jahr noch gegeben<br />

waren. Der Verein hat sich anscheinend für befugt<br />

gehalten, sämtliche bewilligten Beträge im Abrufverfahren<br />

in Anspruch zu nehmen. Er hat in erheblichem<br />

Umfang Zahlungen vor <strong>de</strong>r Fälligkeit geleistet.<br />

Seine Lieferanten haben auf seine Veranlassung<br />

Rechnungen über Lieferungen ausgestellt, die<br />

noch nicht vollständig ausgeführt wor<strong>de</strong>n waren.<br />

Der Verein hat diese Rechnungen alsdann mit <strong>de</strong>m<br />

Vermerk „Sachlich richtig" versehen und bezahlt.<br />

Allein im Dezember 1965 sind 30 solcher Fälle mit<br />

einem Gesamtbetrag von rund 0,5 Millionen DM<br />

vorgekommen.<br />

64. Das Verfahren <strong>de</strong>s Auswärtigen Amtes war<br />

nicht sachgerecht. Vor allem hätte erkannt wer<strong>de</strong>n<br />

müssen, daß vom Zuwendungsempfänger etwa noch<br />

durchzuführen<strong>de</strong> Maßnahmen nicht mehr genügend<br />

vorbereitet wer<strong>de</strong>n konnten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat das Auswärtige Amt hierauf insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>swegen hingewiesen, weil er ähnliche Beanstandungen<br />

bereits bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r diesem Verein<br />

im Rechnungsjahr 1959 bewilligten Zuwendungen<br />

erhoben und weil das Auswärtige Amt darauf erklärt<br />

hatte, es wer<strong>de</strong> in Zukunft nur noch Zahlungen<br />

leisten, wenn sichergestellt sei, daß die Mittel<br />

nach Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen ohne Verzug<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das Auswärtige Amt<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt, nunmehr sicherzustellen, daß künftig<br />

unter keinen Umstän<strong>de</strong>n „pro-forma-Rechnungen"<br />

als richtig bescheinigt und bezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>m Bericht <strong>de</strong>r beteiligten Prüfungsgesellschaft<br />

sind bei <strong>de</strong>m Verein auch im Jahre 1966 Zahlungen<br />

vor <strong>de</strong>r Fälligkeit geleistet wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat das Auswärtige Amt gebeten,<br />

eine verwaltungsmäßige Prüfung am Sitz <strong>de</strong>r Geschäftsstelle<br />

<strong>de</strong>s Vereins für die Jahre 1966 und<br />

1967 durchzuführen und dabei insbeson<strong>de</strong>re auf<br />

die hier behan<strong>de</strong>lten Mängel zu achten.


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern<br />

(Einzelplan 06)<br />

Allgemeine Bewilligungen<br />

(Kapitel 06 02)<br />

Zuschüsse auf <strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>s Bildungswesens<br />

— Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung —<br />

(Titel 657 a für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />

6<strong>5.</strong> Der Bun<strong>de</strong>sminister hat mit einem Teil <strong>de</strong>r<br />

Aufgaben, die im Rahmen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung<br />

anfallen, insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>m Einzug <strong>de</strong>r Tilgungsraten<br />

für gewährte Studiendarlehen, mit <strong>de</strong>r Verrechnung<br />

von För<strong>de</strong>rungsbeträgen, mit Leistungen<br />

nach <strong>de</strong>m Lastenausgleichsgesetz und <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz<br />

und — in <strong>de</strong>r Vergangenheit —<br />

mit <strong>de</strong>r Zuteilung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rungsmittel an die örtlichen<br />

Stu<strong>de</strong>ntenwerke, einen eingetragenen Verein<br />

betraut.<br />

Die Rechnungsprüfung hat in großem Umfange Mängel<br />

<strong>de</strong>r schon unter Nr. 8 bis 21 geschil<strong>de</strong>rten Art<br />

ergeben, die offensichtlich dadurch verursacht wor<strong>de</strong>n<br />

waren, daß das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>n Verein<br />

nicht hinreichend überwacht und die Vorgänge oft<br />

schleppend bearbeitet hat.<br />

66. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat es hingenommen,<br />

daß <strong>de</strong>r Verein die Verwendung <strong>de</strong>r für die Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung<br />

und zur Deckung <strong>de</strong>r Verwaltungskosten<br />

gewährten Zuwendungen nicht in <strong>de</strong>r durch die<br />

Allgemeinen Bewilligungsbedingungen vorgesehene<br />

Frist von zwei Monaten, son<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>r Regel erst<br />

im November <strong>de</strong>s darauffolgen<strong>de</strong>n Jahres nachgewiesen<br />

hat.<br />

67. Bis En<strong>de</strong> 1964 zahlte das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

die für die Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung bestimmten Beträge<br />

in <strong>de</strong>r Weise aus, daß es sie auf Abruf <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger<br />

zuleitete, <strong>de</strong>r sie auf die einzelnen<br />

Stu<strong>de</strong>ntenwerke <strong>de</strong>r Hochschulen verteilte.<br />

Die am Schluß <strong>de</strong>r Rechnungsjahre verbliebenen<br />

Restbeträge überwies <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

mit erheblicher Verspätung an die Bun<strong>de</strong>shauptkasse<br />

zurück. So sind die Restbeträge <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />

1962 in Höhe von rund 2 500 000 DM<br />

erst am 12. November 1963, die <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />

1963 in Höhe von rund 1 800 000 DM erst am<br />

17. Juli 1964 und die <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1964 in<br />

Höhe von rund 1 600 000 DM sogar erst nach mehr<br />

als 18 Monaten, nämlich am 18. Juli 1966, zurückgezahlt<br />

wor<strong>de</strong>n. Seit <strong>de</strong>m 1. Januar 1965 wer<strong>de</strong>n die<br />

För<strong>de</strong>rungsbeträge nicht mehr an <strong>de</strong>n Zuwendungsempfänger,<br />

son<strong>de</strong>rn an die für die Hochschulen zuständigen<br />

obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n gezahlt.<br />

Auch die laufend in erheblichem Umfange eingehen<strong>de</strong>n<br />

Tilgungsbeträge aus <strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten gewährten<br />

Darlehen führte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger mit<br />

erheblicher Verzögerung an die Bun<strong>de</strong>shauptkasse<br />

ab. So stan<strong>de</strong>n auf einem Konto <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers,<br />

auf <strong>de</strong>m vereinnahmte Tilgungsraten<br />

gebucht wur<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Prüfung erfaßten<br />

Jahren jeweils En<strong>de</strong> November 1963 rund 2 950 000<br />

DM, 1964 rund 3 250 000 DM und 1965 rund 7 150 000<br />

DM. Ein weiteres Darlehenstilgungskonto wies En<strong>de</strong><br />

November 1964 einen Bestand von rund 990 000 DM<br />

und En<strong>de</strong> November 1965 einen Bestand von rund<br />

1 870 000 DM aus. In <strong>de</strong>n ersten 11 Monaten <strong>de</strong>s<br />

Jahres 1964 und während <strong>de</strong>s ganzen Jahres 1965<br />

sind von diesem Konto überhaupt keine Beträge an<br />

die Bun<strong>de</strong>shauptkasse abgeführt wor<strong>de</strong>n.<br />

Soweit Studieren<strong>de</strong> Anspruch auf Ausbildungshilfe<br />

o<strong>de</strong>r Erziehungsbeihilfe nach <strong>de</strong>m Lastenausgleichsgesetz<br />

o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz<br />

haben, erhalten sie bis zur Entscheidung über ihre<br />

darauf gerichteten Anträge gegebenenfalls Stipendien<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Honnefer Mo<strong>de</strong>lls. Damit eine<br />

Doppelför<strong>de</strong>rung vermie<strong>de</strong>n wird, haben die Studieren<strong>de</strong>n<br />

ihre Ansprüche gegen die Ausgleichsämter<br />

o<strong>de</strong>r gegen die Träger <strong>de</strong>r Kriegsopferfürsorge bis<br />

zur Höhe <strong>de</strong>r Stipendien an <strong>de</strong>n Zuwendungsempfänger<br />

abzutreten.<br />

Die auf Grund <strong>de</strong>r Abtretungen von <strong>de</strong>n zuständigen<br />

Ämtern eingehen<strong>de</strong>n Beträge führte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

ebenfalls nicht rechtzeitig an die<br />

Bun<strong>de</strong>shauptkasse ab. Auf <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Konten<br />

befan<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n Jahren 1962 bis 1964 Guthaben<br />

zwischen 2 und 3 Millionen DM.<br />

In welchem Umfange <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger die<br />

<strong>de</strong>m Bund zustehen<strong>de</strong>n Gel<strong>de</strong>r zurückbehalten hat,<br />

zeigt auch eine Übersicht über seine Bankguthaben,<br />

in <strong>de</strong>nen nur geringe Eigenmittel enthalten waren.<br />

Die Summe aller Guthaben betrug am<br />

30. 10. 1962 rund 10 400 000 DM,<br />

30. 10. 1963 rund 8 700 000 DM,<br />

31. <strong>5.</strong> 1964 rund 7 200 000 DM,<br />

31. 12. 1964 rund 6 480 000 DM,<br />

30. 11. 1965 rund 12 500 000 DM.<br />

Allein das Guthaben auf einem im März 1962 neu<br />

errichteten Konto wuchs bis zum 31. Dezember 1962<br />

auf 4 700 000 DM an, ehe <strong>de</strong>r erste Betrag in Höhe<br />

von rund 3 200 000 DM abgebucht wur<strong>de</strong>; im Jahre<br />

1963 stieg das Guthaben bei 146 Einnahmebuchungen<br />

und 8 Ausgabebuchungen bis zum November<br />

wie<strong>de</strong>r auf über 5 000 000 DM an.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat es unterlassen, <strong>de</strong>n Zuwendungsempfänger<br />

zur rechtzeitigen Rückzahlung<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bund zustehen<strong>de</strong>n Gel<strong>de</strong>r anzuhalten, obwohl<br />

aus <strong>de</strong>n vorgelegten Verwendungsnachweisen<br />

erkennbar war, daß erhebliche Beträge zurückgehalten<br />

wur<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m war <strong>de</strong>m Ministerium auf<br />

Grund <strong>de</strong>r Erfahrungen aus früheren Jahren bekannt,<br />

daß <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger die Gel<strong>de</strong>r<br />

mit erheblicher Verspätung abführte. Auf diesen<br />

Mißstand war es bereits am 20. September 1962 vom<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof hingewiesen wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hatte gebeten, dafür zu sorgen, daß<br />

die nicht verbrauchten Beträge unverzüglich nach<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres und die eingehen<strong>de</strong>n<br />

Tilgungs- und Erstattungsbeträge nach Möglichkeit<br />

monatlich, min<strong>de</strong>stens jedoch vierteljährlich abgeführt<br />

wür<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat zwar <strong>de</strong>n


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Zuwendungsempfänger mit Schreiben vom 28. Februar<br />

1963 entsprechend aufgefor<strong>de</strong>rt, jedoch nichts<br />

unternommen, als diese Auffor<strong>de</strong>rung nicht befolgt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

68. Der Zuwendungsempfänger war vom Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

ermächtigt wor<strong>de</strong>n, . Darlehensschuldnern<br />

die Tilgungsraten zu stun<strong>de</strong>n, wenn sie nicht<br />

rechtzeitig zahlen konnten. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

hat <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger jedoch nicht mitgeteilt,<br />

nach welchen Grundsätzen Stundungen gewährt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Der Zuwendungsempfänger hat daraufhin<br />

eine Stundungspraxis entwickelt, die einer<br />

sachgerechten Verwendung <strong>de</strong>r Zuwendungen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s abträglich war. So gewährte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

Zahlungsaufschub von zwei und<br />

mehr Jahren, auch wenn <strong>de</strong>r Darlehensschuldner nur<br />

um wenige Monate nachgesucht hatte. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium im September<br />

1967 empfohlen, <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger<br />

klare Richtlinien zu geben. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

hat bis jetzt noch keine entsprechen<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

ergriffen.<br />

69. Das Bun<strong>de</strong>sministerium zahlt <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger<br />

einen Zuschuß in Höhe <strong>de</strong>r Verwaltungskosten,<br />

die durch die für <strong>de</strong>n Bund ausgeführten<br />

Arbeiten entstehen. Der Bewilligungsbescheid hierüber<br />

ist häufig erst sehr spät erteilt wor<strong>de</strong>n, so für<br />

1963 am 1<strong>5.</strong> Dezember 1963, für 1964 am 10. Dezember<br />

1964 und für 1965 am 18. Oktober 196<strong>5.</strong> Durch<br />

diese Verzögerung waren die mit <strong>de</strong>n Beschei<strong>de</strong>n<br />

verbun<strong>de</strong>nen Auflagen und Bedingungen praktisch<br />

gegenstandslos. Der Zuwendungsempfänger weigerte<br />

sich <strong>de</strong>shalb auch, diese anzuerkennen. Dessenungeachtet<br />

wur<strong>de</strong> entgegen <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srichtlinien<br />

1953 zu § 64 a RHO <strong>de</strong>r bewilligte Zuschuß ausgezahlt.<br />

Ähnliches gilt für die Zuschüsse für Planungsund<br />

Leitungsaufgaben bei <strong>de</strong>n stu<strong>de</strong>ntischen Programmen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjugendplans. Der Empfänger<br />

berief sich bei späteren Beanstandungen darauf, daß<br />

er die in <strong>de</strong>n Beschei<strong>de</strong>n enthaltenen Bedingungen<br />

nicht anerkannt habe und somit zu <strong>de</strong>ren Einhaltung<br />

nicht verpflichtet gewesen sei. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

hat zu <strong>de</strong>r Frage, warum die Bewilligungsbeschei<strong>de</strong><br />

jeweils erst gegen Jahresen<strong>de</strong> ergangen<br />

sind, keine befriedigen<strong>de</strong> Antwort gegeben. Es hat<br />

lediglich zugesagt, in Zukunft an<strong>de</strong>rs zu verfahren.<br />

70. In <strong>de</strong>n Arbeitsverträgen mit seinen Angestellten<br />

hat <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger vereinbart, daß<br />

sich das Arbeitsverhältnis nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sangestelltentarif<br />

und <strong>de</strong>n diesen än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n<br />

Tarifverträgen regelt. Die Einstufung <strong>de</strong>s<br />

Personals geschieht mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums.<br />

Gegen die Einstufung einer Reihe von<br />

Angestellten hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof Be<strong>de</strong>nken<br />

geäußert, weil er entsprechen<strong>de</strong> Tätigkeitsmerkmale<br />

nicht erkennen konnte. Die erbetene Stellungnahme<br />

hat das Bun<strong>de</strong>sministerium nach mehr als<br />

einem Jahr noch nicht abgegeben.<br />

71. Bei einer Reihe von Angestellten <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />

waren die Grundgehälter zu hoch<br />

berechnet wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium im September 1967 aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />

die Grundvergütungen neu festsetzen zu lassen, die<br />

überzahlten Beträge festzustellen und, soweit dies<br />

nach <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften möglich ist,<br />

an die Bun<strong>de</strong>shauptkasse erstatten zu lassen.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat bisher nichts veranlaßt.<br />

Im August 1968 hat es vielmehr mitgeteilt, daß es<br />

nicht auf <strong>de</strong>r Neufestsetzung <strong>de</strong>r Gehälter bestehen<br />

wolle. Die Angestellten <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />

erhalten also nach wie vor höhere Bezüge, als ihnen<br />

nach <strong>de</strong>m BAT zustehen.<br />

72. Seit Jahren zahlt <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

seinen Bediensteten eine Aufwandsentschädigung in<br />

Höhe von 125 v. H. <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Angestellten <strong>de</strong>r obersten<br />

Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n gewährten sogenannten Ministerialzulage.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat jedoch<br />

außer einigen schriftlichen Hinweisen, daß diese<br />

Zahlungen nicht zulässig sind, nichts gegen das<br />

Verfahren unternommen; insbeson<strong>de</strong>re hat es die<br />

insoweit zweckwidrig verwen<strong>de</strong>ten Zuwendungen<br />

nicht zurückgefor<strong>de</strong>rt. Nach <strong>de</strong>n eigenen, bisher<br />

nicht überprüften Angaben <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />

han<strong>de</strong>lte es sich bis zum Jahre 1966 um rund<br />

208 000 DM.<br />

Darüber hinaus gewährte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />

einem Teil seiner Angestellten im BAT nicht<br />

vorgesehene Stellenzulagen und Prämien, ohne daß<br />

das Bun<strong>de</strong>sministerium diese Zahlungen beanstan<strong>de</strong>te<br />

o<strong>de</strong>r zurückfor<strong>de</strong>rte.<br />

Schließlich zahlt <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger seinem<br />

Personal seit 1962 einen täglichen Essenszuschuß<br />

von 1 DM, während nach <strong>de</strong>r für die Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

gelten<strong>de</strong>n Regelung nur 60 Pf gezahlt wer<strong>de</strong>n<br />

dürfen. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat es unterlassen,<br />

<strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger die Übernahme dieser<br />

Regelung aufzuerlegen, und im Juli 1962 <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n<br />

Regelung sogar ausdrücklich zugestimmt.<br />

Für mit privaten Kraftwagen ausgeführte Dienstreisen<br />

erstattete <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger seinen<br />

Bediensteten 27 Pf/km an Stelle <strong>de</strong>s für die Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

gelten<strong>de</strong>n Satzes von 18 Pf. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

hat die Gewährung eines höheren Satzes<br />

seit 1962 hingenommen, obwohl die Bewilligungsbedingungen<br />

vorsahen, daß Reisekosten „höchstens<br />

nach <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bund gelten<strong>de</strong>n Sätzen" gewährt<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen. Der For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechungshofes<br />

vom September 1967, die Entschädigung<br />

neu zu berechnen und die Zuwendung in Höhe<br />

<strong>de</strong>r zuviel gezahlten Beträge zurückzuverlangen, ist<br />

das Bun<strong>de</strong>sministerium bisher nicht nachgekommen.<br />

Es hat statt <strong>de</strong>ssen, obwohl noch nicht einmal <strong>de</strong>r<br />

genaue Betrag festgestellt wor<strong>de</strong>n ist, im August<br />

1968 vorgeschlagen, von einer Rückfor<strong>de</strong>rung abzusehen.<br />

73. Die Aufklärung <strong>de</strong>r Mängel war erschwert,<br />

weil das Buchungsverfahren <strong>de</strong>s Vereins unzureichend<br />

war und er entgegen <strong>de</strong>r von ihm übernommenen<br />

Verpflichtungen die Einsichtnahme in die<br />

Belege und Geschäftsunterlagen verweigerte, die<br />

seiner Auffassung nach <strong>de</strong>n Eigenbereich betrafen.<br />

Es konnte daher auch nicht geprüft wer<strong>de</strong>n, ob alle


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

<strong>de</strong>m Bund zustehen<strong>de</strong>n Beträge vereinnahmt und an<br />

ihn abgeführt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

74. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof ist <strong>de</strong>r Ansicht, daß<br />

das Bun<strong>de</strong>sministerium die Wirtschaftsführung <strong>de</strong>s<br />

Zuwendungsempfängers in <strong>de</strong>n letzten Jahren nicht<br />

ausreichend überwacht hat. Er hat auch festgestellt,<br />

daß das Bun<strong>de</strong>sministerium auf die ihm am 20. September<br />

1967 übersandten Prüfungsmitteilungen hin,<br />

von einigen Fällen abgesehen, nach Ablauf längerer<br />

Zeit nicht hinlänglich für die Abstellung <strong>de</strong>r Mängel<br />

gesorgt hat. Auf die Prüfungsmitteilungen, für <strong>de</strong>ren<br />

Beantwortung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof eine Frist bis<br />

zum 1<strong>5.</strong> Dezember 1967 gesetzt hatte, ist am 14. Mai<br />

1968 — nicht erschöpfend — eingegangen wor<strong>de</strong>n,<br />

nach<strong>de</strong>m En<strong>de</strong> Dezember 1967 um Fristverlängerung<br />

bis 31. März 1968 nachgesucht war. Ein Ersuchen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes vom 7. August 1968, zu <strong>de</strong>n<br />

nicht erledigten Punkten <strong>de</strong>r Prüfungsmitteilungen<br />

Stellung zu nehmen, läuft noch.<br />

Kriegsfolgenhilfe und entsprechen<strong>de</strong> Leistungen,<br />

Kriegsopferfürsorge<br />

(Kapitel 06 36)<br />

Tilgung und Zinsen von Darlehen<br />

(Titel 45 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />

7<strong>5.</strong> Nach <strong>de</strong>m Ersten Überleitungsgesetz trägt <strong>de</strong>r<br />

Bund seit <strong>de</strong>m 1. April 1950 die bis dahin <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

obliegen<strong>de</strong>n Fürsorgekosten für Kriegsbeschädigte<br />

und Kriegshinterbliebene, soweit es sich um<br />

Aufwendungen nach <strong>de</strong>n §§ 25 bis 27 e BVG han<strong>de</strong>lt,<br />

durch Einzelverrechnung, im übrigen durch Leistung<br />

von Pauschbeträgen. Für die Überleitung und die<br />

Abrechnung mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn hat das Gesetz das sogenannte<br />

Kassenprinzip vorgesehen (§ 18 Abs. 1).<br />

Hiernach waren alle Leistungen <strong>de</strong>r Kriegsopferfürsorge<br />

und die mit ihnen zusammenhängen<strong>de</strong>n Einnahmen,<br />

soweit sie bis zum 31. März 1950 ausgezahlt<br />

o<strong>de</strong>r vereinnahmt waren, in <strong>de</strong>n Haushaltsrechnungen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und im übrigen in <strong>de</strong>r Haushaltsrechnung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s nachzuweisen. Gleichartige<br />

Regelungen fin<strong>de</strong>n sich — mit an<strong>de</strong>ren Stichtagen<br />

— im Fünften Überleitungsgesetz und im<br />

Zweiten Neuordnungsgesetz. Das Fünfte Überleitungsgesetz<br />

hat das Erste Überleitungsgesetz im<br />

Saarland eingeführt. Das Zweite Neuordnungsgesetz<br />

hat die Unterscheidung zwischen pauschalierten und<br />

nicht pauschalierten Kriegsopferfürsorgeleistungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s beseitigt und <strong>de</strong>n Bund verpflichtet, vom<br />

1. Januar 1964 an 80 v. H. aller nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz<br />

zu leisten<strong>de</strong>n Aufwendungen <strong>de</strong>r<br />

Kriegsopferfürsorge durch Einzelabrechnung zu erstatten.<br />

Die Durchführung <strong>de</strong>s Kassenprinzips auf<br />

Grund dieser bei<strong>de</strong>n Gesetze hat <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn beson<strong>de</strong>re<br />

Schwierigkeiten bereitet, wenn es sich um<br />

nach <strong>de</strong>m Stichtag eingehen<strong>de</strong> Rückflüsse aus Darlehen<br />

han<strong>de</strong>lte, die die Län<strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m Stichtag<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise aus eigenen Mitteln gegeben<br />

hatten.<br />

76. So hat ein Land, in <strong>de</strong>ssen Bereich am Stichtag<br />

Darlehensfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>r Kriegsopferfürsorge<br />

im Betrag von rund 1,5 Millionen DM bestan<strong>de</strong>n, die<br />

nach <strong>de</strong>m Stichtag eingegangenen Tilgungsbeträge<br />

ausnahmslos für sich vereinnahmt mit <strong>de</strong>r Begründung,<br />

<strong>de</strong>r weitaus größte Teil <strong>de</strong>r Rückflüsse betreffe<br />

Darlehen, die auf Lan<strong>de</strong>srecht beruhten und<br />

nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz nicht hätten gewährt<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen. Soweit <strong>de</strong>r Bund aber nicht zu<br />

Leistungen verpflichtet sei, könne er auch keine Einnahmen<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß das<br />

Land <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>santeil an <strong>de</strong>n Darlehensrückflüssen<br />

nicht festgestellt und an <strong>de</strong>n Bund abgeführt hat. Da<br />

zur genauen Ermittlung dieses Anteils mehrere tausend<br />

Akten hätten durchgearbeitet wer<strong>de</strong>n müssen<br />

und dadurch erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand<br />

entstan<strong>de</strong>n wäre, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

an Ort und Stelle einen Schlüssel ermittelt, mit<br />

<strong>de</strong>ssen Hilfe sich ein Anteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>m Gesamtbestand<br />

<strong>de</strong>r am Stichtag vorhan<strong>de</strong>nen Darlehensfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s in Höhe von<br />

194 000 DM ergab. Das Land hat sich mit diesem<br />

Verfahren einverstan<strong>de</strong>n erklärt.<br />

An<strong>de</strong>re Län<strong>de</strong>r, darunter ein Land, in <strong>de</strong>ssen Bereich<br />

die Darlehensfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>r Kriegsopferfürsorge<br />

am Stichtag rund 800 000 DM betrugen, haben<br />

die Rückflüsse bisher ebenfalls als eigene Einnahmen<br />

behan<strong>de</strong>lt.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium wird dafür zu sorgen haben,<br />

daß <strong>de</strong>r Bund die ihm zustehen<strong>de</strong>n Beträge erhält.<br />

Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />

(Einzelplan 08)<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />

(Kapitel 08 01)<br />

Bun<strong>de</strong>sfinanzverwaltung<br />

(Kapitel 08 04)<br />

Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen<br />

(Titel 206 für das Rechnungsjahr 1966)<br />

Reinigung von Diensträumen durch Unternehmer<br />

77. Im Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen und bei<br />

zahlreichen Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzverwaltung<br />

ist die Fußbo<strong>de</strong>n- und Fensterreinigung seit<br />

Jahren Privatunternehmern übertragen. Die stichprobenweise<br />

durchgeführte Prüfung <strong>de</strong>r Reinigungsverträge<br />

durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat zu Beanstandungen<br />

geführt.<br />

Die Reinigungsarbeiten sind z. T. nur freihändig<br />

nach Einholung mehrerer Angebote vergeben wor-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>de</strong>n. Öffentliche Ausschreibungen haben nicht stattgefun<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält die freihändige<br />

Vergabe nicht für zulässig und hat in allen Fällen<br />

eine öffentliche o<strong>de</strong>r beschränkte Ausschreibung<br />

unter Beachtung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r Verdingungsordnung<br />

für Leistungen gefor<strong>de</strong>rt.<br />

Des öfteren ist verabsäumt wor<strong>de</strong>n, die Ausschreibung<br />

nach Ablauf einer gewissen Zeit zu wie<strong>de</strong>rholen.<br />

Die Tatsache, daß eine Firma bisher zur Zufrie<strong>de</strong>nheit<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers gearbeitet hat, sollte<br />

kein Grund sein, ihr für unbegrenzte Zeit unter Verzicht<br />

auf <strong>de</strong>n Wettbewerb eine Art Monopolstellung<br />

einzuräumen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher<br />

empfohlen, in angemessenen Zeitabstän<strong>de</strong>n erneute<br />

Ausschreibungen durchzuführen.<br />

In zahlreichen Fällen sind als Grundlage <strong>de</strong>r Berechnung<br />

<strong>de</strong>s Entgelts für die Fußbo<strong>de</strong>nreinigung die<br />

reinen Außenmaße <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> vereinbart wor<strong>de</strong>n.<br />

In an<strong>de</strong>ren Fällen bil<strong>de</strong>te ein abgewan<strong>de</strong>ltes Außenmaß,<br />

nämlich Gebäu<strong>de</strong>außenmaß abzüglich Stärke<br />

<strong>de</strong>r Außenwän<strong>de</strong>, die Berechnungsgrundlage.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält die Berechnung nach<br />

<strong>de</strong>n Außenmaßen nicht für gerechtfertigt. Sie kann<br />

zu überhöhten Ausgaben führen (vgl. Denkschrift<br />

vom 22. Dezember 1965 unter Nr. 105 bis 107) und<br />

erschwert es, die oft sehr unterschiedliche Raumaufteilung<br />

und die Tatsache zu berücksichtigen, daß<br />

einzelne Räume, bei <strong>de</strong>nen nur eine gelegentliche<br />

Reinigung notwendig ist, z. B. Aktenräume, von <strong>de</strong>r<br />

regelmäßigen täglichen Reinigung auszuschließen<br />

sind.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gebeten, bei einem<br />

Neuabschluß <strong>de</strong>r Verträge die Berechnung entsprechend<br />

zu än<strong>de</strong>rn.<br />

78. Im Bereich eines Hauptzollamts hat <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r<br />

Fußbo<strong>de</strong>nreinigung beauftragte Unternehmer für<br />

alle Dienststellen <strong>de</strong>n gleichen monatlichen Quadratmetersatz<br />

erhalten, obwohl es sich um Dienststellen<br />

mit unterschiedlicher Arbeitszeit, nämlich mit fünf<br />

und sechs Arbeitstagen in <strong>de</strong>r Woche, han<strong>de</strong>lte. Das<br />

Hauptzollamt hat das damit begrün<strong>de</strong>t, daß nach<br />

Einführung <strong>de</strong>r Fünftagewoche die bisher an <strong>de</strong>n<br />

Samstagen geleisteten Stun<strong>de</strong>n jetzt an <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />

Wochentagen mehr geleistet wür<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat dieser Begründung nicht folgen<br />

können, da <strong>de</strong>r Aufwand für die Reinigung eines<br />

Gebäu<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>m nur an fünf Wochentagen gearbeitet<br />

wird, naturgemäß geringer ist als bei einer<br />

Arbeitszeit von sechs Tagen. Dem wird im übrigen<br />

bei an<strong>de</strong>ren Verwaltungen seit langem Rechnung<br />

getragen.<br />

79. Die geprüften Dienststellen haben die Beanstandungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes anerkannt<br />

und inzwischen für Abhilfe gesorgt. Durch Neuausschreibungen<br />

und Anwendung <strong>de</strong>r Innenmaße konnten<br />

die Aufwendungen für die Fußbo<strong>de</strong>n- und<br />

Fensterreinigung beim Ministerium und bei fünf<br />

Hauptzollämtern um jährlich rund 250 000 DM gesenkt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat darüber hinaus <strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen gebeten, die Beanstan<br />

dungen allen Dienststellen seines Geschäftsbereichs<br />

zur Kenntnis zu bringen und das zur Abstellung Erfor<strong>de</strong>rliche<br />

zu veranlassen.<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten<br />

(Einzelplan 10)<br />

Allgemeine Bewilligungen<br />

(Kapitel 10 02)<br />

Zuschüsse zur Durchführung von Qualitätskontrollen<br />

und zur För<strong>de</strong>rung von Han<strong>de</strong>lsklassen<br />

(Titel 621 für die Rechnungsjahre 1964 bis 1966)<br />

80. Zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Absatzes von Obst, Gemüse<br />

und Kartoffeln gewährt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

seit <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1956 Zuschüsse zur<br />

Durchführung von freiwilligen Qualitätskontrollen.<br />

Seit <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1959 hat er in seine Beson<strong>de</strong>ren<br />

Bewilligungsbedingungen aufgenommen, daß<br />

die Qualitätskontrolle durch Erhebung von Gebühren<br />

allmählich zu einer sich selbst tragen<strong>de</strong>n Einrichtung<br />

umzugestalten ist. Seit 1966 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

nur noch vorgesehen, daß eine möglichst<br />

weitgehen<strong>de</strong> Deckung <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r Qualitätskontrolle<br />

durch Gebühren anzustreben ist. Die Gebührenfestsetzung<br />

hat er <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn überlassen. Das<br />

hat zu unterschiedlichen Gebühren und dazu geführt,<br />

daß im Rechnungsjahr 1965 das Gebührenaufkommen,<br />

das etwa 400 000 DM betrug, im Bun<strong>de</strong>sdurchschnitt<br />

noch unter 10 v. H. <strong>de</strong>r Gesamtkosten <strong>de</strong>r<br />

freiwilligen Qualitätskontrolle lag. Es hat sich seit<strong>de</strong>m<br />

nicht wesentlich geän<strong>de</strong>rt. Damit ist die Qualitätskontrolle<br />

nach mehrjähriger Laufzeit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rungsmaßnahme<br />

von <strong>de</strong>m Ziel einer sich selbst tragen<strong>de</strong>n<br />

Einrichtung weit entfernt.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

seit Anfang 1965 wie<strong>de</strong>rholt empfohlen, <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn künftig die Deckung eines größeren Teiles<br />

dur Kosten durch Gebühren zur Auflage zu machen.<br />

Im Interesse einer einheitlichen För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Qualitätskontrolle aus Bun<strong>de</strong>smitteln im gesamten<br />

Bun<strong>de</strong>sgebiet hat er angeregt, einen bestimmten<br />

Vomhun<strong>de</strong>ratsatz festzulegen, bis zu <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r<br />

Bund an <strong>de</strong>n Kosten beteiligen wird, und diesen Satz<br />

von Jahr zu Jahr zu ermäßigen, bis das Ziel einer<br />

sich selbst o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st überwiegend selbst<br />

tragen<strong>de</strong>n Einrichtung erreicht ist.<br />

81. Das Bun<strong>de</strong>sministerium ist dieser Anregung<br />

bisher nicht gefolgt. Es hat eingewen<strong>de</strong>t, die Entwicklung<br />

einer einheitlichen Gebührenregelung bei<br />

<strong>de</strong>r Qualitätskontrolle sei in <strong>de</strong>n Jahren 1966 und<br />

1967 dadurch stark verzögert wor<strong>de</strong>n, daß die Obst-,<br />

Gemüse- und Kartoffelwirtschaft unter anhalten<strong>de</strong>n<br />

Preiszusammenbrüchen zu lei<strong>de</strong>n gehabt habe, von<br />

<strong>de</strong>nen beson<strong>de</strong>rs die Erzeuger betroffen gewesen<br />

seien. Bei dieser Sachlage habe die Gefahr bestan<strong>de</strong>n,<br />

daß durch Gebührenerhöhungen die Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>r freiwilligen Qualitätskontrolle erheblich<br />

-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

zurückgehen wür<strong>de</strong>. Sobald es die wirtschaftliche<br />

Lage auf diesem Markt zulasse, wer<strong>de</strong> versucht wer<strong>de</strong>n,<br />

eine einheitliche Gebührenregelung zu erreichen.<br />

82. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diesen Einwand<br />

nicht anerkennen können, da bei Preiszusammenbrüchen<br />

die auf Qualität kontrollierte Ware im allgemeinen<br />

noch höhere Erlöse erzielt als die nicht<br />

kontrollierte, so daß insoweit auch größere Anstrengungen<br />

<strong>de</strong>r Erzeuger erwartet wer<strong>de</strong>n können. Er<br />

hat das Bun<strong>de</strong>sministerium um nochmalige Prüfung<br />

gebeten. Dieses hat wegen <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r<br />

ersten EWG-Qualitätsnormen zum 1. Januar 1967<br />

und <strong>de</strong>r dadurch bedingten Umstellung zunächst<br />

nichts unternommen, aber in Aussicht gestellt, <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn vom Rechnungsjahr 1969 an die Einführung<br />

einheitlicher Gebühren zur Auflage zu machen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird die Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

Angelegenheit verfolgen.<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Arbeit und Sozialordnung<br />

(Einzelplan 11)<br />

Verwaltungsaufwand bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s<br />

Schwerbeschädigtengesetzes<br />

83. Nach § 3 Abs. 1 <strong>de</strong>s Schwerbeschädigtengesetzes<br />

müssen die Arbeitgeber auf einem bestimmten,<br />

für Verwaltungen und für Betriebe verschie<strong>de</strong>n<br />

hohen Anteil <strong>de</strong>r Arbeitsplätze Schwerbeschädigte<br />

beschäftigen, wenn die Zahl <strong>de</strong>r Arbeitsplätze einen<br />

ebenfalls im Gesetz bestimmten Umfang übersteigt.<br />

Die Bun<strong>de</strong>sregierung kann durch Rechtsverordnung<br />

mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bundsrates allgemein o<strong>de</strong>r für<br />

einzelne Verwaltungen o<strong>de</strong>r Wirtschaftszweige o<strong>de</strong>r<br />

Betriebsarten die Pflichtsätze in <strong>de</strong>m im Gesetz festgelegten<br />

Umfang erhöhen o<strong>de</strong>r herabsetzen (Abs. 2).<br />

Solange private Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht<br />

nicht nachkommen, haben sie eine Ausgleichsabgabe<br />

zu entrichten (§ 9). Die Durchführung <strong>de</strong>s<br />

Gesetzes obliegt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Arbeitsvermittlung<br />

und Arbeitslosenversicherung und <strong>de</strong>n<br />

Hauptfürsorgestellen für Kriegsbeschädigte und<br />

Kriegshinterbliebene, soweit die Verpflichtungen<br />

aus ihm nicht durch freie Entschließung <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />

erfüllt wer<strong>de</strong>n (§ 20).<br />

Bereits En<strong>de</strong> 1953 ergab sich, daß weitaus mehr<br />

sogenannte Pflichtplätze für Schwerbeschädigte zur<br />

Verfügung stan<strong>de</strong>n, als tatsächlich besetzt wer<strong>de</strong>n<br />

konnten. Auch nach<strong>de</strong>m durch das Än<strong>de</strong>rungsgesetz<br />

vom 3. Juli 1961 <strong>de</strong>r Kreis <strong>de</strong>r betroffenen Arbeitgeber<br />

durch Erhöhung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stzahl <strong>de</strong>r Arbeitsplätze<br />

eingeschränkt und <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Pflichtplätze<br />

bei Betrieben verringert wor<strong>de</strong>n war, trat keine<br />

wesentliche Än<strong>de</strong>rung ein. So stan<strong>de</strong>n im Oktober<br />

1963 <strong>de</strong>n 6520 arbeitslosen Schwerbeschädigten<br />

278 680 unbesetzte Pflichtplätze gegenüber. Nach<br />

Untersuchungen, die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof in<br />

mehreren Lan<strong>de</strong>sarbeitamsbezirken angestellt hat,<br />

erfor<strong>de</strong>rt die Durchführung <strong>de</strong>s Gesetzes einen<br />

hohen Verwaltungsaufwand, <strong>de</strong>r in keinem angemessenen<br />

Verhältnis zum Erfolg steht, obwohl die<br />

Bun<strong>de</strong>sanstalt je<strong>de</strong> Möglichkeit genutzt hat, <strong>de</strong>n Aufwand<br />

einzuschränken. Auch sind die Einnahmen aus<br />

<strong>de</strong>r Ausgleichsabgabe im Verhältnis zu <strong>de</strong>m mit ihr<br />

zusammenhängen<strong>de</strong>n Verwaltungsaufwand sehr gering.<br />

So mußten von 240,8 Millionen DM, die für<br />

<strong>de</strong>n Zeitraum von Oktober 1961 bis September 1963<br />

als Ausgleichsabgaben festgestellt wor<strong>de</strong>n waren,<br />

216,7 Millionen DM erlassen wer<strong>de</strong>n, weil für die<br />

unbesetzten Pflichtplätze arbeitslose Schwerbeschädigte<br />

nicht zur Verfügung stan<strong>de</strong>n.<br />

84. In zahlreichen Fällen haben die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter<br />

gemäß § 3 Abs. 5 <strong>de</strong>s Gesetzes auf Antrag<br />

von Arbeitgebern, <strong>de</strong>nen es aus betrieblichen Grün<strong>de</strong>n<br />

nicht möglich o<strong>de</strong>r zuzumuten war, in <strong>de</strong>m vorgeschriebenen<br />

Umfange Schwerbeschädigte zu beschäftigen,<br />

je nach <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Einzelfalles<br />

<strong>de</strong>n Pflichtsatz ermäßigt. Die meisten Anträge wären<br />

gegenstandslos gewesen, wenn <strong>de</strong>r Pflichtsatz allgemein<br />

o<strong>de</strong>r für bestimmte Wirtschaftszweige o<strong>de</strong>r<br />

Betriebsarten durch die in § 3 Abs. 2 für diesen Fall<br />

vorgesehene Rechtsverordnung herabgesetzt wor<strong>de</strong>n<br />

wäre. Der Verwaltungsaufwand hätte sich dadurch<br />

erheblich verringern lassen.<br />

8<strong>5.</strong> Gemäß § 2 <strong>de</strong>s Gesetzes stellen die Hauptfürsorgestellen<br />

nach Anhörung <strong>de</strong>s Arbeitsamtes um<br />

wenigstens 50 v. H. erwerbsgemin<strong>de</strong>rte Personen,<br />

die aber nicht Schwerbeschädtigte im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

sind, und Personen, die infolge einer gesundheitlichen<br />

Schädigung im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes um<br />

weniger als 50 v. H., aber um wenigstens 30 v. H.<br />

erwerbsgemin<strong>de</strong>rt sind, auf Antrag unter bestimmten<br />

Voraussetzungen <strong>de</strong>n Schwerbeschädigten gleich.<br />

Der hierfür bei <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen und <strong>de</strong>n<br />

Arbeitsämtern entstehen<strong>de</strong> Verwaltungsaufwand ist<br />

beachtlich, insbeson<strong>de</strong>re weil bei je<strong>de</strong>m Betriebswechsel<br />

die Gleichstellung erneut zu beantragen ist.<br />

Der Aufwand könnte vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wenn<br />

durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes die Personen mit<br />

einer Erwerbsmin<strong>de</strong>rung um wenigstens 50 v. H.<br />

unter Verzicht auf einen Antrag und auf ein Gleichstellungsverfahren<br />

wie Schwerbeschädigte behan<strong>de</strong>lt<br />

und die Arbeitsplätze <strong>de</strong>r um wenigsten 30 v. H.<br />

erwerbsgemin<strong>de</strong>rten Personen ebenfalls ohne weiteres<br />

als besetzte Pflichtplätze angerechnet wer<strong>de</strong>n<br />

könnten. Die Pflichtplätze für Schwerbeschädigte<br />

wür<strong>de</strong>n hierdurch nicht verringert wer<strong>de</strong>n, weil<br />

diese Erwerbsgemin<strong>de</strong>rten schon bisher Pflichtplätze<br />

besetzen.<br />

86. Die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter haben in vielen Fällen<br />

gemäß § 6 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes auf Antrag zugelassen,<br />

daß für die Berechnung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r mit<br />

Schwerbeschädigten zu besetzen<strong>de</strong>n Arbeitsplätze<br />

mehrere Betriebe <strong>de</strong>sselben Arbeitgebers zusammengefaßt<br />

wer<strong>de</strong>n. Hierdurch können die über das<br />

Soll eines Betriebes hinaus beschäftigten Schwerbeschädigten<br />

auf an<strong>de</strong>re Betriebe angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese Zusammenfassungen erfor<strong>de</strong>rn einen<br />

hohen Zeit- und Kostenaufwand. Je nach <strong>de</strong>r Zahl<br />

<strong>de</strong>r Betriebe, <strong>de</strong>r örtlich zuständigen Arbeitsämter<br />

und <strong>de</strong>r Hauptförsorgestellen müssen bei <strong>de</strong>r Genehmigung<br />

und bei je<strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r Beschäf-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

tigungspflicht bis zu 100 und mehr Beschei<strong>de</strong> gefertigt<br />

und übersandt wer<strong>de</strong>n. Die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter<br />

sind dabei gehalten, die zunächst festgestellten<br />

Ausgleichsabgaben anteilmäßig auf die<br />

jeweils zuständigen Hauptfürsorgestellen aufzuteilen.<br />

Da im übrigen Schwerbeschädigte nur in seltenen<br />

Fällen über das Soll hinaus beschäftigt wer<strong>de</strong>n,<br />

sollte erwogen wer<strong>de</strong>n, durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Gesetzes die Möglichkeit <strong>de</strong>r Zusammenfassung<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsplätze wegfallen zu lassen.<br />

87. In Abstän<strong>de</strong>n von zwei Jahren haben die Arbeitsämter<br />

zu überprüfen, ob die Arbeitgeber ihrer<br />

Beschäftigungspflicht nachgekommen sind. Zu diesem<br />

Zweck übersen<strong>de</strong>n sie Anzeigenvordrucke,<br />

überprüfen die eingereichten Anzeigen und Verzeichnisse<br />

<strong>de</strong>r beschäftigten Schwerbeschädigten<br />

und erteilen Feststellungsbeschei<strong>de</strong> über Soll und<br />

Ist <strong>de</strong>r Beschäftigungspflicht und die Ausgleichsabgabe.<br />

Daran schließen sich in <strong>de</strong>r Regel die nach<br />

§ 9 Abs. 3 <strong>de</strong>s Gesetzes innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe <strong>de</strong>s Feststellungsbeschei<strong>de</strong>s zu<br />

stellen<strong>de</strong>n Anträge <strong>de</strong>r Arbeitgeber auf Erlaß o<strong>de</strong>r<br />

Herabsetzung <strong>de</strong>r Ausgleichsabgabe an, über die<br />

von <strong>de</strong>n nachgeordneten Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />

im Benehmen mit <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen<br />

zu entschei<strong>de</strong>n ist. Dieses aufwendige Verfahren<br />

könnte entschei<strong>de</strong>nd vereinfacht wer<strong>de</strong>n, wenn die<br />

Ämter gesetzlich ermächtigt wür<strong>de</strong>n, bereits bei <strong>de</strong>r<br />

Erteilung <strong>de</strong>s Feststellungsbeschei<strong>de</strong>s über eine<br />

Herabsetzung o<strong>de</strong>r einen Erlaß <strong>de</strong>r Ausgleichsabgabe<br />

zu befin<strong>de</strong>n, zumal da sie über die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Unterlagen verfügen.<br />

88. Die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter und Arbeitsämter können<br />

nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Gesetzes fast alle<br />

Entscheidungen nur im Benehmen mit <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen<br />

treffen. Diese Regelung erschwert<br />

und verzögert die Arbeit <strong>de</strong>r nachgeordneten<br />

Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt. Die Regelung ist<br />

zu<strong>de</strong>m weitgehend entbehrlich, da die Dienststellen<br />

die jetzt von <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen ausgeübten<br />

Aufgaben im allgemeinen ohne <strong>de</strong>ren Beteiligung<br />

mit wahrnehmen könnten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hält es daher für geboten, die Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

Hauptfürsorgestellen an <strong>de</strong>n Entscheidungen <strong>de</strong>r<br />

Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt nur noch für beson<strong>de</strong>rs<br />

be<strong>de</strong>utsame Einzelfälle vorzusehen.<br />

89. Sinn und Zweck <strong>de</strong>s Schwerbeschädigtengesetzes<br />

wür<strong>de</strong>n bei einer entsprechen<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Rechtsvorschriften nicht beeinträchtigt. Diese<br />

Auffassung teilt im wesentlichen auch die Bun<strong>de</strong>sanstalt.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher <strong>de</strong>n<br />

Bun<strong>de</strong>sminister gebeten, <strong>de</strong>n Erlaß <strong>de</strong>r nach § 3<br />

Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung<br />

einzuleiten und die zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zu treffen. Der<br />

Bun<strong>de</strong>sminister hat sich hierzu noch nicht geäußert.<br />

Rechnungslegung bei <strong>de</strong>r Automation in <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung<br />

90. Das Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz wird von <strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rn durchgeführt. Dementsprechend haben sie<br />

die Verwaltungskosten auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung<br />

selbst zu tragen. Die Aufgaben <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Automation in <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung beschränken<br />

sich <strong>de</strong>shalb darauf, darüber zu wachen, daß<br />

das Verfahren <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Sicherheit<br />

und <strong>de</strong>n für die Rechnungslegung gelten<strong>de</strong>n Grundsätzen<br />

entspricht.<br />

Wegen <strong>de</strong>r begrenzten Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r anfänglich<br />

zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Maschinen hat<br />

sich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof im Interesse <strong>de</strong>r Weiterentwicklung<br />

<strong>de</strong>r Automation zunächst mit <strong>de</strong>r<br />

einfachsten Form <strong>de</strong>r Rechnungslegung begnügt. Inzwischen<br />

sind in <strong>de</strong>n in Frage kommen<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

an Stelle von Lochkartenmaschinen elektronische<br />

Datenverarbeitungsanlagen eingesetzt wor<strong>de</strong>n. Mit<br />

ihnen können auch die für eine ordnungsmäßige<br />

Rechnungslegung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zum<br />

Nachweis <strong>de</strong>r Rentenausgaben geliefert wer<strong>de</strong>n. Das<br />

ist bisher nicht in allen Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Fall. Auch ist<br />

in einzelnen Län<strong>de</strong>rn das maschinelle Verfahren<br />

noch nicht ausreichend gegen Fehler und Mißbrauch<br />

abgesichert.<br />

Die elektronischen Datenverarbeitsanlagen ermöglichen<br />

es, nicht nur die Renten zahlbar zu machen<br />

und zu buchen, son<strong>de</strong>rn diese auch zu berechnen<br />

und die Beschei<strong>de</strong> zu schreiben. Das erfor<strong>de</strong>rt allerdings<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> Maschinenausstattung, die<br />

bisher nur in wenigen Län<strong>de</strong>rn für die Kriegsopferversorgung<br />

zur Verfügung steht.<br />

91. Seit Einführung <strong>de</strong>r Datenverarbeitungsanlagen<br />

war es aus verwaltungsökonomischen Grün<strong>de</strong>n und<br />

im Interesse einer ordnungsmäßigen und einheitlichen<br />

Durchführung <strong>de</strong>s BVG das gemeinsame Anliegen<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, ein möglichst einheitliches Verfahren<br />

auszuarbeiten. Ein Land wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r<br />

Vorbereitung und Erprobung eines Verfahrens beauftragt.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diese Bestrebungen<br />

unterstützt, zumal hierdurch für die Fragen<br />

<strong>de</strong>r Sicherheit und Rechnungslegung ebenfalls eine<br />

übereinstimmen<strong>de</strong> Lösung erreicht wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister für Arbeit und Sozialordnung<br />

hat das von <strong>de</strong>m beauftragten Land entwickelte<br />

Verfahren als geeignet zur einheitlichen Einführung<br />

bei <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn angesehen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

konnte dieser Regelung nicht zustimmen,<br />

weil sie nicht in allem <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s<br />

Haushalts- und Rechnungswesen gerecht wird. Nur<br />

ein weiteres Land hat sich diesem Verfahren angeschlossen.<br />

Ein drittes Land hat <strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes Rechnung getragen und das<br />

Verfahren so gestaltet, daß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

seine Zustimmung geben können wird. Mehrere<br />

Län<strong>de</strong>r haben in Aussicht genommen, diese Regelung<br />

zu übernehmen.<br />

Bei <strong>de</strong>n weiteren Bemühungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

für Arbeit und Sozialordnung zur Einführung eines<br />

einheitlichen Verfahrens zur Rentenberechnung und<br />

Bescheidschreibung mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlagen<br />

wird es seine Aufgabe<br />

sein, dafür zu sorgen, daß alle Län<strong>de</strong>r ein Verfahren<br />

einführen, das <strong>de</strong>n zu stellen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

genügt.


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Sozialversicherung<br />

(Kapitel 11 13)<br />

Zuschüsse an die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung<br />

im Saarland<br />

(Titel 613 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />

92. Die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung<br />

(HPV) ist eine zusätzliche, auf gesetzlichem<br />

Zwang beruhen<strong>de</strong> Versicherung für im Saarland beschäftigte<br />

Arbeitnehmer (Zweites Gesetz über die<br />

Neuordnung <strong>de</strong>r hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung<br />

im Saarland und Erstes Gesetz zur<br />

Än<strong>de</strong>rung dieses Gesetzes). Träger <strong>de</strong>r HPV ist<br />

die Lan<strong>de</strong>sversicherungsanstalt für das Saarland.<br />

Das Saarland war gesetzlich verpflichtet, <strong>de</strong>r HPV<br />

Zuschüsse zu gewähren, die zusammen mit <strong>de</strong>n<br />

Beitragseinnahmen dazu dienten, ihre Leistungen<br />

sicherzustellen. Die Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse betrug min<strong>de</strong>stens<br />

34 v. H. <strong>de</strong>r Rentenausgaben ohne Rücksicht<br />

darauf, ob diese nicht schon durch die Beitragseinnahmen<br />

ge<strong>de</strong>ckt wur<strong>de</strong>n. Nach § 17 Nr. 1<br />

<strong>de</strong>s Ersten Überleitungsgesetzes i. d. F. <strong>de</strong>s § 1 Nr. 5<br />

<strong>de</strong>s Fünften Überleitungsgesetzes sind diese Verpflichtungen<br />

am 1. Januar 1960 auf <strong>de</strong>n Bund übergegangen.<br />

Seit<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r Bund bis zum Jahre<br />

1966 insgesamt 24,5 Millionen DM gezahlt. Im Jahre<br />

1967 betrugen die Zuschüsse nach <strong>de</strong>n bisherigen Ergebnissen<br />

5,1 Millionen DM; für das Jahr 1968 sind<br />

sie mit 5,5 Millionen DM veranschlagt.<br />

Seit <strong>de</strong>m Übergang <strong>de</strong>r Verpflichtungen auf <strong>de</strong>n<br />

Bund lagen in je<strong>de</strong>m Jahr die Einnahmen <strong>de</strong>r HPV<br />

erheblich, z. T. um mehr als 100 v. H. über <strong>de</strong>n<br />

Ausgaben. Vom gleichen Zeitpunkt an bis En<strong>de</strong><br />

Dezember 1967 hat sich das Vermögen von<br />

47,6 Millionen DM auf rund 121,5 Millionen DM<br />

erhöht. Es ist damit auf das Achtfache <strong>de</strong>r Jahresausgabe<br />

für 1967 gestiegen. Dafür, daß sich diese<br />

Entwicklung wesentlich än<strong>de</strong>rn wird, bestehen keine<br />

Anzeichen.<br />

Bei <strong>de</strong>n Beratungen <strong>de</strong>s Entwurfs eines Gesetzes<br />

über Leistungsverbesserungen in <strong>de</strong>r hüttenknappschaftlichen<br />

Pensionsversicherung im Saarland<br />

wur<strong>de</strong> eine grundsätzliche Neuordnung <strong>de</strong>r HPV<br />

durch <strong>de</strong>n <strong>5.</strong> Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> in Aussicht genommen<br />

(vgl. Stenographischer Bericht über die<br />

194. Sitzung <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es am 30. Juni<br />

1965 S. 9845 ff.).<br />

93. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

im Dezember 1966 mitgeteilt, daß er bei <strong>de</strong>r<br />

günstigen finanziellen Lage <strong>de</strong>r HPV die Gewährung<br />

von Zuschüssen durch <strong>de</strong>n Bund sachlich nicht<br />

für notwendig halte, und angeregt zu prüfen, ob es<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Gleichheitsgrundsatzes<br />

vertretbar ist, eine Versicherung zu bezuschussen,<br />

die sich nur auf bestimmte Betriebe in einem einzigen<br />

Lan<strong>de</strong> erstreckt.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat dazu im April 1967 mit<br />

geteilt, daß ein Referentenentwurf für ein Gesetz<br />

vorliege, nach <strong>de</strong>m an <strong>de</strong>r HPV als einer zusätz<br />

lichen Zwangsversicherung nicht festgehalten, son<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Beteiligten weitgehen<strong>de</strong> Gestaltungsfreiheit<br />

gelassen wer<strong>de</strong>n solle. Bei dieser Zielsetzung <strong>de</strong>s<br />

Entwurfs müsse <strong>de</strong>r bisherige Bun<strong>de</strong>szuschuß<br />

zwangsläufig entfallen. Den Gesetzentwurf hat <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sminister in<strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung bisher<br />

nicht zur Beschlußfassung vorgelegt. In <strong>de</strong>n Voranschlag<br />

für das Jahr 1969 ist <strong>de</strong>shalb wie<strong>de</strong>rum ein<br />

Bun<strong>de</strong>szuschuß, und zwar von 5,5 Millionen DM,<br />

eingestellt wor<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Übersicht über die mehrjährige<br />

Finanzplanung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Jahre<br />

1970 bis 1972 sind Zuschüsse von jährlich 6 Millionen<br />

DM vorgesehen.<br />

Wegen <strong>de</strong>r angespannten Haushaltslage <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

sowie im Hinblick auf die günstigen finanziellen<br />

Verhältnisse <strong>de</strong>r HPV und nicht zuletzt wegen <strong>de</strong>r<br />

unterschiedlichen Behandlung von Arbeitnehmern<br />

hält <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof eine baldige Neuordnung<br />

<strong>de</strong>r HPV mit <strong>de</strong>r Maßgabe für erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

daß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>szuschuß wegfällt. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />

wird das Erfor<strong>de</strong>rliche veranlassen müssen.<br />

Leistungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s auf Ansprüche <strong>de</strong>r Rentenversicherungsträger<br />

für die Zeit vor <strong>de</strong>m Inkrafttreten<br />

<strong>de</strong>r Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze<br />

(Titel 622 für die Rechnungsjahre 1958 bis 1966)<br />

94. Nach Artikel 2 § 47 Abs. 2 ArVNG und Artikel<br />

2 § 45 Abs. 2 AnVNG bleiben die Verpflichtungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s gegenüber <strong>de</strong>n Rentenversicherungsträgern<br />

für Zeiten vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1957 bestehen;<br />

die Bun<strong>de</strong>sregierung kann jedoch durch<br />

Rechtsverordnung mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />

die Höhe <strong>de</strong>r Verpflichtungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s pauschal<br />

feststellen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister hat jedoch <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

bisher <strong>de</strong>n Entwurf einer solchen Rechtsverordnung<br />

nicht vorgelegt. Er hat bis zum 31. Dezember 1956<br />

Abschlagszahlungen im Betrage von annähernd<br />

1,7 Millionen DM gezahlt und über diese noch nicht<br />

endgültig abgerechnet.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat in <strong>de</strong>n vergangenen<br />

Jahren wie<strong>de</strong>rholt angeregt, durch Rechtsverordnung<br />

die Abrechnung über die Abschlagszahlungen<br />

pauschal zu regeln. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat die Notwendigkeit<br />

einer solchen Regelung anerkannt. Im<br />

übrigen kann in Übereinstimmung mit ihm davon<br />

ausgegangen wer<strong>de</strong>n, daß durch die geleisteten Abschlagszahlungen<br />

die vom Bund zu tragen<strong>de</strong>n Aufwendungen<br />

ge<strong>de</strong>ckt sind.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister wird das Erfor<strong>de</strong>rliche zu veranlassen<br />

haben.<br />

Übernahme von älteren Angestellten in das Beamtenverhältnis<br />

9<strong>5.</strong> In <strong>de</strong>n vergangenen Jahren ist in <strong>de</strong>n Bereichen<br />

zweier Bun<strong>de</strong>sanstalten eine Anzahl von Angestellten<br />

— vornehmlich Ärzte —, die das 50. Lebens-<br />

-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

jahr zum Teil erheblich überschritten hatten, in das<br />

Beamtenverhältnis übernommen wor<strong>de</strong>n. Verschie<strong>de</strong>ntlich<br />

waren Bedienstete bei ihrer Ernennung bereits<br />

älter als 60 Jahre.<br />

Die Pensionslasten für Personen, die nach ihrer<br />

Ernennung zum Beamten nicht wenigstens noch die<br />

Hälfte ihrer voraussichtlichen Lebensleistung vor<br />

sich haben, sind sehr hoch. Nach § 36 a RHO i. V.<br />

mit <strong>de</strong>n RdSchr. <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Finanzen<br />

vom 2<strong>5.</strong> Januar 1955 (MinBlFin S. 84), 20. Oktober<br />

1956 II A/1 - A 0100 - 37/56 II und vom<br />

4. Oktober 1967 (MinBlFin S. 639) sollen je<strong>de</strong>nfalls<br />

Bewerber nach Vollendung <strong>de</strong>s 50. Lebensjahres<br />

nicht mehr in das Beamtenverhältnis berufen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ausnahmen bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

<strong>de</strong>r Finanzen. Dieser erkennt Ausnahmen<br />

nur in <strong>de</strong>n Fällen als gerechtfertigt, an, in<br />

<strong>de</strong>nen bei einem außeror<strong>de</strong>ntlichen Mangel an geeigneten<br />

jüngeren Bewerbern unter Berücksichtigung<br />

aller Umstän<strong>de</strong> — insbeson<strong>de</strong>re auch <strong>de</strong>r<br />

entstehen<strong>de</strong>n Versorgungslasten — die Übernahme<br />

einen erheblichen Vorteil für <strong>de</strong>n Bund be<strong>de</strong>utet<br />

o<strong>de</strong>r die Ablehnung <strong>de</strong>r Übernahme zu einer erheblichen<br />

Schädigung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinteressen führen<br />

könnte.<br />

Die bei<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sanstalten und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

für Arbeit und Sozialordnung als zuständiger Ressortminister<br />

haben zugesagt, künftig nach diesen<br />

Grundsätzen zu verfahren. Die Entscheidungen in<br />

<strong>de</strong>n beanstan<strong>de</strong>ten Fällen rechtfertigen sie mit <strong>de</strong>n<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r personellen Verhältnisse <strong>de</strong>s<br />

ärztlichen Dienstes und weisen insbeson<strong>de</strong>re darauf<br />

hin, daß erst die Bestimmungen über die Beamten<br />

beson<strong>de</strong>rer Fachrichtungen <strong>de</strong>s höheren Dienstes<br />

vom 17. Juli 1961 (GMBl. S. 528) die Ausbringung<br />

von Beamtenplanstellen für Ärzte überhaupt ermöglicht<br />

hätten. Bei <strong>de</strong>r Besetzung dieser Stellen<br />

habe mit Rücksicht auf die schlechte Arbeitsmarktsituation<br />

bewährten älteren im Angestelltenverhältnis<br />

beschäftigten Ärzten in leiten<strong>de</strong>n Stellungen die<br />

Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht zugunsten<br />

jüngerer Bewerber - soweit diese überhaupt<br />

vorhan<strong>de</strong>n waren - versagt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Auch bei voller Würdigung dieses Vorbringens<br />

hält <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof die Übernahme in das<br />

Beamtenverhältnis nicht immer für unbe<strong>de</strong>nklich,<br />

zumal zu beachten ist, daß die Versorgung langjähriger<br />

Angestellter <strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes nicht<br />

hinter <strong>de</strong>r Versorgung <strong>de</strong>r Beamten zurückbleibt,<br />

sie mitunter sogar übersteigt. Auch wird zumin<strong>de</strong>st<br />

ein Teil dieser Ärzte künftig eine Doppelversorgung<br />

aus <strong>de</strong>m Angestellten- und <strong>de</strong>m Beamtenverhältnis<br />

beziehen, die oft die Versorgung von Beamten<br />

o<strong>de</strong>r Angestellten <strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes weit<br />

übersteigt o<strong>de</strong>r sogar über <strong>de</strong>n zuletzt bezogenen<br />

Dienstbezügen liegt.<br />

Ist die Übernahme älterer Angestellter notwendig,<br />

so wird allgemein — also nicht auf diese Fälle beschränkt<br />

— eine gesetzliche Regelung anzustreben<br />

sein, die unter Vermeidung von Härten eine ungerechtfertigte<br />

Belastung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushalts ausschließt.<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Verkehr<br />

(Einzelplan 12)<br />

Bun<strong>de</strong>swasser- und Schiffahrtsverwaltung<br />

(Kapitel 12 03 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />

Beschaffungsmaßnahmen<br />

96. Eine Wasser- und Schiffahrtsdirektion hatte<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Ausbaues <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swasserstraße<br />

Mosel im Jahre 1963 mit Kunststoffketten verankerte<br />

Kunststofftonnen zur Bezeichnung <strong>de</strong>r Fahrwasserrinne<br />

ausgelegt. Die Tonnen hatte das Seezeichenversuchsfeld,<br />

eine zentrale Beschaffungsstelle<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swasser- und Schiffahrtsverwaltung<br />

(BWSV), für rund 180 000 DM zu Lasten <strong>de</strong>r Internationalen<br />

Moselgesellschaft beschafft. Nach kurzer<br />

Zeit rissen die meisten Tonnen von <strong>de</strong>r Kette ab<br />

o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n durch Schiffsschrauben beschädigt und<br />

sanken dadurch so tief, daß sie für die Schiffahrt<br />

nicht mehr erkennbar waren. Als Ersatz wur<strong>de</strong>n im<br />

Jahre 1966 wie<strong>de</strong>rum Kunststofftonnen und -ketten<br />

aus Bun<strong>de</strong>smitteln für rund 180 000 DM beschafft,<br />

nach<strong>de</strong>m die Verankerungsleiste an <strong>de</strong>n Tonnen<br />

verstärkt wor<strong>de</strong>n war. Auch bei <strong>de</strong>n neuen Tonnen<br />

zeigten sich nach kurzer Zeit die gleichen Mängel.<br />

Zur Vermeidung weiterer Nachteile wur<strong>de</strong>n daraufhin<br />

die Kunststofftonnen durch Alumniumtonnen<br />

und die Kunststoffketten durch Stahlketten ersetzt.<br />

Auch in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>swasserstraßen — hauptsächlich<br />

im Rhein, im Main und in <strong>de</strong>r Donau — wur<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>rartige Kunststofftonnen mit Kunststoffketten in<br />

größerer Zahl ausgelegt, die sich ebenfalls nicht<br />

bewährten. Neben <strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n, die an <strong>de</strong>r Mosel<br />

aufgetreten waren, zeigten sich weitere Mängel. So<br />

verschmutzten beson<strong>de</strong>rs die roten Tonnen so stark,<br />

daß sie für die Schiffahrt kaum noch erkennbar<br />

waren. Darüber hinaus traten an <strong>de</strong>r Oberfläche<br />

Korrosionserscheinungen auf.<br />

Ingesamt hat die BWSV zur Fahrwasserbezeichnung<br />

bisher rund 1300 Kunststofftonnen für etwa<br />

650 000 DM ausgelegt. Hinzu kommen weitere erhebliche<br />

Kosten für das wie<strong>de</strong>rholte Auslegen und<br />

Wie<strong>de</strong>raufnehmen <strong>de</strong>r Tonnen.<br />

97. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat bemängelt, daß<br />

Kunststofftonnen und -ketten von vornherein in so<br />

großem Umfang beschafft wor<strong>de</strong>n sind; ihre kurze<br />

Lebensdauer lasse darauf schließen, daß sie vorher<br />

nicht ausreichend auf ihre Verwendbarkeit erprobt<br />

wor<strong>de</strong>n seien. Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

beanstan<strong>de</strong>t, daß für die Mosel trotz <strong>de</strong>r<br />

schlechten Erfahrungen gleichartige Tonnen als Ersatz<br />

beschafft wor<strong>de</strong>n sind.<br />

98. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat die Beschaffung <strong>de</strong>r<br />

Kunststofftonnen mit <strong>de</strong>m dringen<strong>de</strong>n Wunsch <strong>de</strong>r<br />

Wasser- und Schiffahrtsämter nach leichteren und<br />

preiswerteren Tonnen für die Binnenschiffahrtsstraßen<br />

begrün<strong>de</strong>t. Da es die Verwendung von Leichtmetall<br />

für zu aufwendig gehalten habe, habe das<br />

Seezeichenversuchsfeld seit 1955 Versuche mit Ton-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

nen aus Kunststoff vorgenommen. Weil diese vor<br />

<strong>de</strong>m Einsatz auf <strong>de</strong>r Mosel auf verschie<strong>de</strong>nen an<strong>de</strong>ren<br />

Wasserstraßen mit Erfolg erprobt wor<strong>de</strong>n seien<br />

und auch die Versuche in einer französischen Versuchsanstalt<br />

ein gutes Ergebnis gezeigt hätten, habe<br />

das Ministerium keine Be<strong>de</strong>nken gehabt, die Tonnen<br />

in <strong>de</strong>r Mosel auszulegen. Nach<strong>de</strong>m sich hierbei<br />

jedoch Mängel gezeigt hätten, seien die Tonnen<br />

verbessert wor<strong>de</strong>n. Daß auch die neuen Tonnen <strong>de</strong>n<br />

Verhältnissen an <strong>de</strong>r Mosel nicht genügen wür<strong>de</strong>n,<br />

sei nicht vorherzusehen gewesen.<br />

99. Die Darlegungen vermögen die Beanstandung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes nicht auszuräumen. Selbst<br />

wenn die Kunststofftonnen an an<strong>de</strong>ren Wasserstraßen<br />

mit Erfolg erprobt wor<strong>de</strong>n sein sollten, hätte<br />

daraus nicht ohne weiteres gefolgert wer<strong>de</strong>n können,<br />

daß sie sich auch für die Mosel eignen, zumal<br />

hier an<strong>de</strong>re Strömungsverhältnisse herrschen. Abgesehen<br />

davon ergibt sich aber aus <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Erfahrungsberichten <strong>de</strong>r Wasser- und Schifffahrtsämter,<br />

daß die Kunststofftonnen auch auf <strong>de</strong>n<br />

an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>swasserstraßen erhebliche Mängel<br />

aufwiesen. Die Kunststofftonnen genügten nicht <strong>de</strong>n<br />

Verkehrsanfor<strong>de</strong>rungen.<br />

Dem Bund sind nicht unerhebliche finanzielle Nachteile<br />

entstan<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>sministerium wird dafür<br />

zu sorgen haben, daß größere Beschaffungsmaßnahmen<br />

erst nach ausreichen<strong>de</strong>r Erprobung und sorgfältiger<br />

Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n, damit Fehlinvestitionen<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Bauverträge<br />

Nebenleistungen<br />

100. Die VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen<br />

Vorschriften für Bauleistungen. Unter Abschnitt<br />

4 ist in allen Vorschriften für die jeweiligen<br />

Arbeiten angegeben, welche Leistungen <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

Nebenleistungen sind, die auch ohne<br />

Erwähnung in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung zur vertraglichen<br />

Leistung gehören und nicht beson<strong>de</strong>rs<br />

vergütet wer<strong>de</strong>n. Danach sind Leistungen zum Nachweis<br />

<strong>de</strong>r Güte <strong>de</strong>r Baustoffe und <strong>de</strong>s Betons nach<br />

<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stbedingungen <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Deutschen Ausschusses für Stahlbeton laut DIN<br />

18 331 — Beton- und Stahlbetonarbeiten — Abschnitt<br />

4.113 solche Nebenleistungen. Entgegen dieser<br />

Regelung haben Wasser- und Schiffahrtsämter<br />

bei ihren Bauvorhaben vielfach an Stelle <strong>de</strong>s Unternehmers<br />

<strong>de</strong>n Gütenachweis selbst durchgeführt<br />

und die Kosten hierfür getragen. In an<strong>de</strong>ren Fällen<br />

wur<strong>de</strong> die Regelung <strong>de</strong>r VOB/C in <strong>de</strong>n „Beson<strong>de</strong>ren<br />

Technischen Vorschriften" dahin geän<strong>de</strong>rt, daß die<br />

Verwaltung unter Verzicht auf <strong>de</strong>n Gütenachweis<br />

durch <strong>de</strong>n Unternehmer die Prüfung auf ihre Kosten<br />

vorzunehmen hatte.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diese Abweichungen<br />

von <strong>de</strong>r VOB beanstan<strong>de</strong>t, weil sie für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

zu Nachteilen und zu Mißverständnissen geführt<br />

haben. Er hat die Verwaltung in vielen Ein<br />

zelfällen aufgefor<strong>de</strong>rt, zu Unrecht gezahlte Beträge<br />

zurückzuverlangen, und <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister gebeten,<br />

die Frage <strong>de</strong>s Gütenachweises bei Betonarbeiten<br />

für die BWSV einheitlich zu regeln.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hielt eine <strong>de</strong>rartige Regelung<br />

zunächst nicht für zweckmäßig. Die Verwaltung<br />

müsse wegen <strong>de</strong>r ihr im Rahmen <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

obliegen<strong>de</strong>n Güteprüfung meist erheblich<br />

über <strong>de</strong>n Gütenachweis hinausgehen, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n<br />

Min<strong>de</strong>stbedingungen <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Deutschen<br />

Ausschusses für Stahlbeton festgelegt ist. Aus<br />

diesem Grun<strong>de</strong> müßten alle Güteprüfungen in einer<br />

Hand liegen, damit vergleichbare Ergebnisse erzielt<br />

wür<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>shalb halte das Ministerium eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Beschränkung <strong>de</strong>r Nebenleistungsverpflichtung<br />

im Vertrage sogar für vorteilhaft, weil<br />

die Bieter dadurch klar über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Nebenleistungen<br />

unterrichtet wür<strong>de</strong>n. Die Verwaltung<br />

richte aus diesem Grun<strong>de</strong> bei Großbauvorhaben<br />

auch eigene Baustoffprüfstellen ein.<br />

Die Verwaltung hat zwar im Rahmen <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />

über <strong>de</strong>n Gütenachweis hinaus zusätzlich<br />

eigene Güteprüfungen vorzunehmen, für die bei<br />

Großbauvorhaben auch verwaltungseigene Prüfstellen<br />

eingerichtet wer<strong>de</strong>n können. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

ist aber <strong>de</strong>r Auffassung, daß zwischen <strong>de</strong>m<br />

vom Unternehmer auf seine Kosten zu führen<strong>de</strong>n<br />

Gütenachweis gemäß VOB/C und <strong>de</strong>r Güteprüfung<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Bauüberwachung, die allein Angelegenheit<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung ist und keiner vertraglichen<br />

Regelung mit <strong>de</strong>m Unternehmer bedarf, unterschie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n muß. Bei einer von <strong>de</strong>r VOB<br />

abweichen<strong>de</strong>n Regelung können sich für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

im allgemeinen auch keine Vorteile ergeben,<br />

weil die Aufwendungen für Nebenleistungen<br />

erfahrungsgemäß pauschal in <strong>de</strong>n Gemeinkosten <strong>de</strong>r<br />

Angebote enthalten sind und bei einer Abweichung<br />

von <strong>de</strong>r VOB in <strong>de</strong>r Kalkulation keine entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Abschläge gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich nach längeren Erörterungen<br />

<strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

angeschlossen und die Frage <strong>de</strong>r Güteprüfung<br />

bei Betonarbeiten für die BWSV einheitlich geregelt.<br />

Jedoch haben noch nicht alle nachgeordneten<br />

Stellen diesen Erlaß beachtet.<br />

Aufstellen von Abrechnungsunterlagen<br />

durch die Verwaltung<br />

101. In einer größeren Zahl von Fällen hat die Verwaltung<br />

die von <strong>de</strong>n Auftragnehmern <strong>de</strong>n Rechnungen<br />

beizufügen<strong>de</strong>n, oft umfangreichen Massenberechnungen<br />

und Zeichnungen selbst angefertigt und<br />

sie <strong>de</strong>n Auftragnehmern unentgeltlich ausgehändigt.<br />

Im Bereich einer Wasser- und Schiffahrtsdirektion<br />

ist das sogar geschehen, obwohl die nachgeordneten<br />

Dienststellen auf Grund einer Beanstandung <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes ausdrücklich angewiesen wor<strong>de</strong>n<br />

waren, dies nicht mehr zu tun. Teilweise haben<br />

Verwaltungsangehörige sogar die von ihnen aufgestellten<br />

Massenberechnungen später selbst geprüft.<br />

-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das Verfahren beanstan<strong>de</strong>t.<br />

Nach § 14 Abs. 1 VOB/B hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

eine prüfbare Rechnung über die von ihm<br />

ausgeführte Leistung aufzustellen; Massenberechnungen,<br />

Zeichnungen und an<strong>de</strong>re Belege sollen beigefügt<br />

wer<strong>de</strong>n. Abweichend hiervon sieht die<br />

VOB/B nur vor (Abs. 4 a. a. O.), daß <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

Abrechnungsunterlagen für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

auf <strong>de</strong>ssen Kosten aufstellen kann, sofern dieser<br />

auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen<br />

Frist die Unterlagen nicht eingereicht hat.<br />

Dieser Sachverhalt war nicht gegeben. Im übrigen<br />

ist die Prüfung einer Abrechnungsunterlage nicht<br />

gesichert, wenn sie von <strong>de</strong>mselben Bediensteten<br />

vorgenommen wird, <strong>de</strong>r die Unterlage aufgestellt<br />

hat.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Verwaltung aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />

<strong>de</strong>n Auftragnehmern nachträglich angemessene<br />

Kosten für die Anfertigung <strong>de</strong>r Abrechnungsunterlagen<br />

in Rechnung zu stellen. Das ist geschehen.<br />

Außer<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

gebeten sicherzustellen, daß künftig<br />

nach <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Vorschriften verfahren wird.<br />

Eine entsprechen<strong>de</strong> Anordnung ist inzwischen getroffen.<br />

Mangelhafte Bauausführung — Ersatz <strong>de</strong>s daraus<br />

entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns<br />

102. Bei <strong>de</strong>m Rammen einer Spundwand traten<br />

Mängel auf. Im Zusammenhang mit ihrer Feststellung<br />

und Beseitigung führte eine Hafenbauabteilung<br />

zusätzliche Untersuchungen unter Wasser aus,<br />

die sonst in diesem Umfang nicht hätten vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Die Kosten hierfür in Höhe<br />

von etwa 11 000 DM hat die Verwaltung getragen.<br />

Eine an<strong>de</strong>re Hafenbauabteilung führte beim Bau<br />

einer Spundwandkaje Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen aus, da<br />

sie Be<strong>de</strong>nken bezüglich <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Ausführung<br />

<strong>de</strong>r Erdarbeiten hatte. Die Untersuchungen<br />

ergaben, daß die Erdarbeiten nicht vertragsgemäß<br />

ausgeführt waren. Darüber hinaus hatten sich Mängel<br />

bei einem Teil <strong>de</strong>r Spundwän<strong>de</strong> gezeigt, <strong>de</strong>ren<br />

Ausmaß und Ursache nicht ohne weiteres erkennbar<br />

waren. Deshalb ließ die Verwaltung auch die hierfür<br />

notwendigen Untersuchungen anstellen. Die Kosten<br />

für die Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen und die Messungen<br />

an <strong>de</strong>n Spundwän<strong>de</strong>n in Höhe von rund<br />

36 000 DM hat die Verwaltung übernommen. In<br />

bei<strong>de</strong>n Fällen hatte <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Mängel<br />

bzw. die nicht vertragsgemäße Ausführung zu vertreten.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß die<br />

Kosten von <strong>de</strong>r Verwaltung getragen wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Gemäß § 4 Abs. 7 VOB/B hat <strong>de</strong>r Auftraggnehmer<br />

eine mangelhaft erbrachte Bauleistung auf eigene<br />

Kosten durch eine mangelfreie zu ersetzen. Hat er<br />

<strong>de</strong>n Mangel zu vertreten, so hat er <strong>de</strong>n daraus entstehen<strong>de</strong>n<br />

Scha<strong>de</strong>n zu ersetzen; hierunter fallen<br />

auch Kosten für die notwendigen zusätzlichen Untersuchungen<br />

durch <strong>de</strong>n Auftraggeber. Auf Veran<br />

lassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes hat die Verwaltung<br />

<strong>de</strong>n Auftragnehmern die Gesamtkosten in<br />

Rechnung gestellt. Der Betrag von rund 47 000 DM<br />

ist <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skasse inzwischen zugeführt wor<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat angeregt, zur Klarstellung<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> Bestimmung in die „Zusätzlichen<br />

Vertragsbedingungen für die Vergabe<br />

von Bauleistungen an Wasserstraßen" aufzunehmen.<br />

Diese Vorschrift, die im Interesse einer einheitlichen<br />

Gestaltung <strong>de</strong>s Vergabewesens in <strong>de</strong>r<br />

BWSV von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung ist, ist noch nicht<br />

erlassen wor<strong>de</strong>n, obwohl sie bereits seit längerer<br />

Zeit in Arbeit ist.<br />

Bauseitige Beistellung von Baustoffen<br />

103. Die BWSV vergibt bei Bauaufträgen in größerem<br />

Umfang die Lieferung <strong>de</strong>r Baustoffe getrennt<br />

von <strong>de</strong>r Bauleistung. Nach <strong>de</strong>n Feststellungen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshofes kann eine Notwendigkeit dafür<br />

im allgemeinen nicht anerkannt wer<strong>de</strong>n, zumal<br />

sich daraus häufig Nachteile für die Verwaltung ergeben.<br />

So hat sich ein Neubauamt bei einem Großbauvorhaben<br />

die Beschaffung aller Bauhauptstoffe<br />

— u. a. <strong>de</strong>s Baustahls — vorbehalten. Der Auftragnehmer<br />

hatte <strong>de</strong>n Baustahl bei <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

rechtzeitig abzurufen. Dies geschah auch. Da <strong>de</strong>r<br />

Stahl jedoch nicht termingerecht geliefert wur<strong>de</strong>,<br />

stellte <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Eisenbiege- und Verlegearbeiten<br />

ein und erhob wegen Behin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Durchführung seiner Leistungen Ansprüche gegen<br />

die Verwaltung auf Ersatz <strong>de</strong>s ihm unmittelbar entstan<strong>de</strong>nen<br />

Scha<strong>de</strong>ns in Höhe von rund 200 000 DM,<br />

über die noch nicht entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Vielfach sind gängige Baustoffe und sonstige Materialien<br />

im Werte von nur wenigen hun<strong>de</strong>rt DM beigestellt<br />

wor<strong>de</strong>n. Dieses Verfahren verursacht einen<br />

beson<strong>de</strong>rs hohen unnötigen Verwaltungsaufwand.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gegen die Beschaffung<br />

<strong>de</strong>r Baustoffe durch die Verwaltung seit Jahren Be<strong>de</strong>nken<br />

erhoben. Sie sind für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfernstraßen<br />

bereits in <strong>de</strong>r Denkschrift vom<br />

22. Dezember 1964 unter Nr. 75 eingehend behan<strong>de</strong>lt<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof verkennt nicht, daß es bei<br />

<strong>de</strong>r BWSV einzelne Bauvorhaben geben mag, bei<br />

<strong>de</strong>nen eine bauseitige Beschaffung von Baustoffen<br />

wirtschaftlich gerechtfertigt sein kann. Nach § 4<br />

-<br />

Nr. 1 VOB/A sollen jedoch die Bauleistungen in <strong>de</strong>r<br />

Regel mit <strong>de</strong>n dazugehörigen Lieferungen vergeben<br />

wer<strong>de</strong>n (Grundsatz <strong>de</strong>r Einheitlichkeit <strong>de</strong>r Leistung).<br />

Mit <strong>de</strong>r Beistellung <strong>de</strong>r Baustoffe übernimmt die<br />

Verwaltung erhebliche Risiken und Verwaltungsarbeit.<br />

Denn sie hat dann dafür zu sorgen, daß ihrem<br />

Auftragnehmer zur rechten Zeit, am rechten Ort und<br />

in <strong>de</strong>r richtigen Beschaffenheit die benötigten Baustoffe<br />

zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Kommt sie<br />

diesen Verpflichtungen nicht nach, so setzt sie sich<br />

Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers aus.<br />

Diese können, wie das angeführte Beispiel zeigt,<br />

erheblich sein. Bei Mängeln <strong>de</strong>r Bauleistung besteht<br />

die Gefahr, daß die Durchsetzung von Gewährlei-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

stungsansprüchen gegen <strong>de</strong>n Auftragnehmer erschwert<br />

wird.<br />

Im übrigen hat die Verwaltung wie<strong>de</strong>rholt über<br />

Personalmangel, beson<strong>de</strong>rs an technischen Krätfen,<br />

geklagt. Diese sollten daher von allen für die Verwaltung<br />

nicht unbedingt notwendigen Arbeiten entlastet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister<br />

gebeten, diese Frage wegen ihrer grundsätzlichen<br />

Be<strong>de</strong>utung für die BWSV einheitlich im Sinne <strong>de</strong>r<br />

Anregungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes zu regeln.<br />

Die Antwort steht noch aus.<br />

Kraftfahrt-Bun<strong>de</strong>samt in Flensburg-Mürwik<br />

(Kapitel 12 12)<br />

Neubau eines Dienstgebäu<strong>de</strong>s<br />

(Titel 710 für die Rechnungsjahre 1961 bis 1967)<br />

104. Das auf Grund eines Architektenwettbewerbs<br />

geplante, aus einem Hochhaus und einem Flachbau<br />

bestehen<strong>de</strong> Dienstgebäu<strong>de</strong> weist Mängel auf.<br />

Das bis zu 2,20 m im Erdreich liegen<strong>de</strong> Untergeschoß<br />

enthält Arbeitsräume, in <strong>de</strong>nen sich während<br />

<strong>de</strong>r üblichen Dienstzeit etwa 50 Bedienstete ständig<br />

und weitere 20 zeitweilig aufhalten. Die Räume sind<br />

annähernd 4 m hoch; sie wer<strong>de</strong>n durch etwa 1 m<br />

hohe Fenster belichtet, <strong>de</strong>ren Brüstungen mehr als<br />

2,50 m über <strong>de</strong>m Fußbo<strong>de</strong>n liegen. Wegen ihrer ungünstigen<br />

Lage und Gestaltung, vor allem wegen<br />

<strong>de</strong>r unzweckmäßigen Belichtung und <strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>n<br />

Be- und Entlüftung sind diese Räume für<br />

<strong>de</strong>n Daueraufenthalt nur bedingt geeignet.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die unzweckmäßige<br />

Ausführung beanstan<strong>de</strong>t. Durch Heben <strong>de</strong>r Fußbö<strong>de</strong>n<br />

und Abböschen <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s um das Gebäu<strong>de</strong><br />

hätten auch im Kellergeschoß normal belichtete<br />

und allen sonstigen Anfor<strong>de</strong>rungen genügen<strong>de</strong> Arbeitsräume<br />

geschaffen wer<strong>de</strong>n können.<br />

10<strong>5.</strong> Das Gebäu<strong>de</strong> ist mit einer vorgehängten<br />

Leichtmetallfassa<strong>de</strong> verklei<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, die einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Verglasung rund 1 280 000 DM gekostet<br />

hat. Diese Fassa<strong>de</strong> ist nicht dicht. Durch die Fugen<br />

zwischen <strong>de</strong>n Leichtmetallteilen dringen Regenwasser<br />

und Zugluft ein. Versuche, die undichten<br />

Stellen mit Versiegelungsmasse zu verkitten, hatten<br />

bisher keinen genügen<strong>de</strong>n Erfolg; sie lassen — wie<br />

aus einem inzwischen eingeholten Gutachten hervorgeht<br />

— auch für die Zukunft keine dauerhafte<br />

Lösung erwarten. Durch Konstruktionsglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Fassa<strong>de</strong>, die sich in das Innere <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s erstrecken,<br />

sind außer<strong>de</strong>m Kältebrücken entstan<strong>de</strong>n,<br />

an <strong>de</strong>nen sich Schwitzwasser bil<strong>de</strong>t. Sie begünstigen<br />

die vorzeitige Auskühlung <strong>de</strong>r Räume und verursachen<br />

einen entsprechend höheren Heizungsaufwand.<br />

An <strong>de</strong>n Schraubenverbindungen <strong>de</strong>r Fassa<strong>de</strong> und<br />

<strong>de</strong>n Stahlverankerungen am Gebäu<strong>de</strong> hatte sich bereits<br />

zwei Jahre nach Fertigstellung <strong>de</strong>s Bauwerks<br />

Rost gebil<strong>de</strong>t.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gebeten zu prüfen,<br />

welche Nachbesserungs- und Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />

wegen dieser Mängel gegen <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Planung<br />

und Bauleitung beauftragten Architekten und<br />

gegen <strong>de</strong>n Hersteller <strong>de</strong>r Konstruktion erhoben<br />

wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

106. Die Stahlbetondächer <strong>de</strong>s Hochhauses und <strong>de</strong>s<br />

Flachbaues, die nach innen entwässert wer<strong>de</strong>n, sind<br />

ohne Gefälle hergestellt wor<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m liegen die<br />

meisten Einlaufstutzen <strong>de</strong>r Entwässerungsrohre mit<br />

ihrem oberen Rand über <strong>de</strong>r Dachhaut. Das hat zur<br />

Folge, daß Regenwasser zentimeterhoch auf <strong>de</strong>n<br />

Dachflächen stehenbleibt. Die Pappein<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s<br />

Hochbaues hat sich inzwischen an zahlreichen Stellen<br />

vom Untergrund gelöst und Blasen gebil<strong>de</strong>t.<br />

Eingedrungenes Regenwasser hat die Dachhaut und<br />

die Dämmschicht so durchnäßt, daß sie erneuert<br />

wer<strong>de</strong>n müssen; es hat zu<strong>de</strong>m Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Wän<strong>de</strong>n<br />

und Decken zweier Geschosse verursacht. Der<br />

von <strong>de</strong>r Bauverwaltung beauftragte Sachverständige<br />

hat zahlreiche schwerwiegen<strong>de</strong> Planungs- und Ausführungsmängel<br />

als Ursache <strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n ermittelt.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Bauverwaltung gebeten,<br />

die Scha<strong>de</strong>nersatz- und Nachbesserungsansprüche<br />

gegen <strong>de</strong>n Architekten und <strong>de</strong>n Bauunternehmer<br />

zu verfolgen.<br />

107. Außer diesen technischen Mängeln hat <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof die Vergabe <strong>de</strong>r Beton- und<br />

Stahlbetonarbeiten beanstan<strong>de</strong>t. Für die Leistungen<br />

ist ein Pauschalpreis vereinbart wor<strong>de</strong>n, obwohl <strong>de</strong>r<br />

Leistungsumfang zur Zeit <strong>de</strong>r Vergabe wegen <strong>de</strong>s<br />

Fehlens <strong>de</strong>r statistischen Berechnung und <strong>de</strong>r Bewehrungspläne<br />

noch nicht genau festgestellt wer<strong>de</strong>n<br />

konnte. Der Preis wur<strong>de</strong> lediglich auf Grund<br />

einer vom Auftragnehmer angefertigten Massenberechnung<br />

ermittelt. Der tatsächliche Stahlverbrauch<br />

war rund 30 °/o geringer als die <strong>de</strong>r Preisermittlung<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegten Mengen; auch die Massenansätze<br />

für Beton waren erheblich überhöht. Der vereinbarte<br />

Pauschalpreis ist, gemessen an <strong>de</strong>r tatsächlich<br />

ausgeführten Leistung, um etwa 260 000 DM zu<br />

hoch.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof sieht in <strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>n<br />

Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe einen Verstoß gegen<br />

§ 26 Abs. 1 RHO. Er hat die Verwaltung zunächst<br />

gebeten, mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer über eine<br />

<strong>de</strong>r Leistung entsprechen<strong>de</strong> Herabsetzung <strong>de</strong>r Vergütung<br />

zu verhan<strong>de</strong>ln.<br />

Die Bauverwaltung und das fachlich zuständige Bun<strong>de</strong>sschatzministerium<br />

haben sich zu <strong>de</strong>n Beanstandungen<br />

bisher nicht abschließend geäußert.<br />

Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung<br />

(Einzelplan 14)<br />

Verstoß gegen Zollvorschriften<br />

108. In <strong>de</strong>r Denkschrift vom 22. Dezember 1966 ist<br />

unter Nr. 148 über Verstöße gegen Zollvorschriften


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

bei <strong>de</strong>r Marine berichtet wor<strong>de</strong>n. Der Rechnungsprüfungsausschuß<br />

<strong>de</strong>s Haushaltsausschusses <strong>de</strong>s<br />

Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es hat am 16. November 1967<br />

angeregt, <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof solle die Angelegenheit<br />

weiter verfolgen; das Ergebnis solle in<br />

die nächste Denkschrift aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Obwohl<br />

die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind<br />

und noch Straf- o<strong>de</strong>r disziplinargerichtliche Verfahren<br />

schweben o<strong>de</strong>r zu erwarten sind, kann folgen<strong>de</strong>s<br />

mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zahlreiche Soldaten haben vorsätzlich gegen die<br />

Marine-Dienstvorschrift „Zoll- und Verbrauchsteuerbestimmungen<br />

für Kriegsschiffe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr"<br />

(MDv 400/8) verstoßen und damit Dienstvergehen<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 23 <strong>de</strong>s Soldatengesetzes begangen.<br />

In einem Fall, in <strong>de</strong>m gegen einen Marineangehörigen<br />

Anklage wegen Betruges, Untreue und Bestechung<br />

erhoben wur<strong>de</strong>, ist ein disziplinargerichtliches<br />

Verfahren eingeleitet wor<strong>de</strong>n. In sieben ähnlichen<br />

Fällen sind die Entscheidungen über die Einleitung<br />

disziplinargerichtlicher Verfahren zunächst bis zum<br />

Abschluß <strong>de</strong>r zur Zeit laufen<strong>de</strong>n Steuer- und Strafverfahren<br />

zurückgestellt wor<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n übrigen<br />

Fällen erschien <strong>de</strong>n zuständigen Vorgesetzten eine<br />

Laufbahnstrafe (§ 43 Abs. 1 WDO) nicht gerechtfertigt,<br />

so daß disziplinargerichtliche Verfahren nicht<br />

in Betracht kamen. Einfache Disziplinarstrafen (§ 10<br />

Abs. 1 WDO) waren nicht mehr zulässig, weil seit<br />

<strong>de</strong>n Dienstvergehen mehr als drei Monate verstrichen<br />

waren (§ 7 Abs. 2 WDO). Die Disziplinarvorgesetzten<br />

haben sich in diesen Fällen auf Belehrungen,<br />

Mißbilligungen und ähnliche Maßnahmen beschränkt.<br />

109. Soweit unverzollte Nahrungs- und Genußmittel<br />

ohne die vorgesehenen Kontroll- und Buchungsmaßnahmen<br />

an Bord gelangt und verbraucht wor<strong>de</strong>n<br />

sind, haben die Zolldienststellen ihre Beschei<strong>de</strong><br />

zum Teil mit Verletzung <strong>de</strong>r MDv 400/8 begrün<strong>de</strong>t.<br />

Das Finanzgericht Hamburg hat jedoch inzwischen<br />

festgestellt, daß die Überwachungsbestimmungen<br />

dieser Vorschrift zollrechtlich unwirksam sind, weil<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung insoweit nicht<br />

zuständig ist. Wenn nicht zugleich die Verletzung<br />

an<strong>de</strong>rer zollrechtlich wirksamer Vorschriften o<strong>de</strong>r<br />

Anordnungen festgestellt wer<strong>de</strong>n könne, sei daher<br />

auch keine Zollschuld nach § 57 Abs. 1 ZG entstan<strong>de</strong>n.<br />

Den nur auf die MDv 400/8 gestützten Steuerbeschei<strong>de</strong>n<br />

ist damit die rechtliche Grundlage entzogen<br />

wor<strong>de</strong>n. Bereits entrichtete Abgaben sind erstattet,<br />

noch nicht abgeschlossene Besteuerungsverfahren<br />

und schweben<strong>de</strong> Ermittlungen sind eingestellt<br />

wor<strong>de</strong>n. Zahlreiche weitere Fälle sind bis zum<br />

1. Oktober 1968 steuer- und steuerstrafrechtlich verfolgt<br />

und abgeschlossen wor<strong>de</strong>n.<br />

110. Das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen hat in<br />

einem Erlaß vom 1<strong>5.</strong> Juli 1968 gegenüber <strong>de</strong>n beteiligten<br />

Oberfinanzdirektionen Zweifel geäußert,<br />

ob ein öffentliches Interesse an <strong>de</strong>r strafrechtlichen<br />

Verfolgung (§ 153 Abs. 2 StPO) <strong>de</strong>r Steuervergehen<br />

vorliege. Es hat <strong>de</strong>n Oberfinanzdirektionen empfohlen,<br />

die Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen unter diesem Gesichtspunkt<br />

zu prüfen und das Ergebnis mit <strong>de</strong>n in<br />

Betracht kommen<strong>de</strong>n Generalstaatsanwälten abzustimmen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gegen diese Auflassung,<br />

die auch für die Entscheidungen <strong>de</strong>r Gerichte,<br />

die nach § 153 Abs. 2 StPO <strong>de</strong>r Einstellung <strong>de</strong>r Verfahren<br />

zustimmen müssen, von Be<strong>de</strong>utung sein<br />

kann, Be<strong>de</strong>nken erhoben. Er hat darauf hingewiesen,<br />

es könnte nicht nur <strong>de</strong>r Eindruck entstehen, daß<br />

bei Bun<strong>de</strong>sbediensteten in Zollangelegenheiten beson<strong>de</strong>re<br />

Maßstäbe gelten, son<strong>de</strong>rn auch ein Berufungsfall<br />

geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Oberfinanzdirektion Kiel will in <strong>de</strong>n Verpflegungsfällen<br />

bei Verstößen vor <strong>de</strong>m 30. Juni 1966<br />

das Verfahren grundsätzlich einstellen. Der Generalstaatsanwalt<br />

hat dagegen nichts eingewen<strong>de</strong>t und<br />

im übrigen darauf hingewiesen, daß dies in erster<br />

Linie eine Angelegenheit <strong>de</strong>r Zollverwaltung sei.<br />

Der Oberfinanzdirektion Hannover ist das Besprechungsergebnis<br />

von Kiel mitgeteilt wor<strong>de</strong>n. Wie sie<br />

verfahren wird, ist noch nicht bekannt. In <strong>de</strong>n Kantinenfällen<br />

hat die Oberfinanzdirektion Kiel das<br />

öffentliche Interesse grundsätzlich bejaht.<br />

111. Inzwischen hat das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r<br />

Verteidigung verschie<strong>de</strong>ne Maßnahmen getroffen,<br />

um weiteren Zollzuwi<strong>de</strong>rhandlungen vorzubeugen.<br />

Hervorzuheben ist eine neue Kantinenvorschrift, die<br />

Aufgabenbereich und Dienstaufsicht besser als bisher<br />

festlegt. Sie schafft für Kriegsschiffe einheitliche<br />

Abrechnungsunterlagen und schreibt eine Warenbestandskartei<br />

vor, in <strong>de</strong>r verzollte und unverzollte<br />

Waren voneinan<strong>de</strong>r getrennt nachzuweisen sind.<br />

Ferner verfügt jetzt das Flottenkommando über<br />

einen Dezernenten für Zollfragen für <strong>de</strong>n gesamten<br />

Marinebereich; er hat auch die Aufgabe, unvermutete<br />

Prüfungen auf Schiffen durchzuführen. Um von<br />

Zollverstößen schneller Kenntnis zu erhalten und die<br />

Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können,<br />

hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung<br />

schließlich <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen um<br />

eine Weisung an die Zollbehör<strong>de</strong>n gebeten, je<strong>de</strong>s<br />

Zollvergehen unverzüglich <strong>de</strong>m Rechtsberater bei<br />

<strong>de</strong>m zuständigen Wehrbereichskommando zu mel<strong>de</strong>n.<br />

Auch neuerdings sind einige Zollzuwi<strong>de</strong>rhandlungen<br />

vorgekommen. So ist auf einem Schulschiff in<br />

<strong>de</strong>r Zeit von Juli 1966 bis März 1968 unverzollte<br />

Verpflegung im Zollgebiet ausgegeben wor<strong>de</strong>n.<br />

Ähnliche Verstöße haben die Zolldienststellen auf<br />

an<strong>de</strong>ren Schiffen festgestellt. Bisher sind, soweit<br />

bekannt, gegen einige Verantwortliche die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Maßnahmen eingeleitet wor<strong>de</strong>n.<br />

Sonstige Schä<strong>de</strong>n und Verluste<br />

112. Mangeln<strong>de</strong>s Verantwortungsbewußtsein <strong>de</strong>r<br />

Beteiligten und unzureichen<strong>de</strong> Dienstaufsicht waren<br />

auch die Ursache für Schä<strong>de</strong>n und Verluste, die bei<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr in an<strong>de</strong>rem Zusammenhang entstan<strong>de</strong>n<br />

sind.<br />

So mel<strong>de</strong>te ein Bataillon in <strong>de</strong>n Jahren 1963 und<br />

1964 innerhalb von 12 Monaten Fehlbestän<strong>de</strong> an


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Woll<strong>de</strong>cken, Bettwäsche und an<strong>de</strong>rer Unterkunftsausstattung<br />

im Werte von rund 4000 DM. Die Fehlbestän<strong>de</strong><br />

waren längere Zeit unbemerkt geblieben,<br />

weil fehlen<strong>de</strong>s Material für Zählungen gegenseitig<br />

ausgeliehen o<strong>de</strong>r das mit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Prüfungen beauftragte Personal auf an<strong>de</strong>re Weise<br />

getäuscht wor<strong>de</strong>n war. Bei einem an<strong>de</strong>ren Verband<br />

sind im Jahre 1965 zahlreiche Möbelstücke, vor allem<br />

Stühle, aber auch eine Couch, Schränke und<br />

Tische abhan<strong>de</strong>n gekommen. Bei einem Bataillon<br />

mit 900 Verpflegungsteilnehmern gingen im Jahre<br />

1966 über 2000 Teile von Eßbestecken verloren,<br />

bei einem an<strong>de</strong>ren mit etwa halb so vielen Verpflegungsteilnehmern<br />

gelegentlich von Batterie-Veranstaltungen<br />

etwa 400 Teile.<br />

Überprüfungen auf Schiffen <strong>de</strong>r Marine ergaben in<br />

<strong>de</strong>n Jahren 1961 bis 1966 erhebliche Fehlbestän<strong>de</strong><br />

an Bordwäsche, Werkzeug und sonstigem Gerät.<br />

Bei einem Minensuchgeschwa<strong>de</strong>r betrugen die Schä<strong>de</strong>n<br />

1000 bis 4000 DM je Boot. Die näheren Umstän<strong>de</strong><br />

sind nicht mehr festzustellen, weil die Materialwirtschaft<br />

nicht vorschriftsmäßig gehandhabt<br />

wur<strong>de</strong>, vor allem Bestandsunterlagen nicht ordnungsgemäß<br />

geführt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

113. Bei einer Kompanie sind 80 MG-Gurte innerhalb<br />

von fünf Monaten <strong>de</strong>s Jahres 1966 abhan<strong>de</strong>n<br />

gekommen. Fehlbestän<strong>de</strong> an Werkzeug aus verschlossenen<br />

Behältnissen von Fahrzeugen und Geschützen<br />

sind ebenfalls wie<strong>de</strong>rholt festgestellt wor<strong>de</strong>n.<br />

Ob die Täter unter <strong>de</strong>n Soldaten mit eigenen,<br />

im Kasernenbereich abgestellten Kraftfahrzeugen<br />

zu suchen sind, konnte nicht geklärt wer<strong>de</strong>n. Auch<br />

die Verluste von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstän<strong>de</strong>n,<br />

die ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Soldaten nach ihrer<br />

Entlassung verwen<strong>de</strong>n können, waren trotz aller<br />

Belehrungen noch recht hoch, obwohl die Soldaten<br />

regelmäßig zur Deckung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns herangezogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Öfters 114. ist die ordnungsmäßige Verwaltungsführung<br />

durch Eigenmächtigkeiten, namentlich von<br />

Offizieren gefähr<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n. Beispielsweise hat ein<br />

Bataillonskomman<strong>de</strong>ur in <strong>de</strong>n Jahren 1964 bis 1966<br />

für rund 32 000 DM ein sogenanntes Ausbildungszentrum<br />

im Kasernenbereich einrichten und ausbauen<br />

lassen. Durch die Beschaffungen wur<strong>de</strong> das<br />

STAN-Ausstattungssoll ohne Genehmigung überschritten.<br />

Ebenso wur<strong>de</strong>n die in <strong>de</strong>n Beschaffungsrichtlinien<br />

für die Truppe vorgeschriebenen Wertgrenzen<br />

nicht eingehalten. Im übrigen waren die in<br />

Anspruch genommenen Mittel (Kapitel 14 03 Titel<br />

301 und Kapitel 14 15 Titel 352) nicht für diesen<br />

Zweck bestimmt.<br />

Im Jahre 1967 hat sich ein Kasernenkommandant<br />

ohne Wissen seiner Vorgesetzten vertraglich verpflichtet,<br />

durch unentgeltlichen Einsatz von Soldaten<br />

und Gerät, <strong>de</strong>r grundsätzlich unzulässig ist, einer<br />

Stadt beim Bau eines Schützenhauses zu helfen; das<br />

Haus sollte künftig als Unteroffiziersheim mitbenutzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Hierfür haben Soldaten über 12 000<br />

Arbeitsstun<strong>de</strong>n geleistet.<br />

Wenn auch eigene Initiative, die im Interesse <strong>de</strong>r<br />

Ausbildung liegt, anzuerkennen ist, so sind solche<br />

„Eigenhilfsmaßnahmen" doch unzulässig und nicht<br />

zu dul<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs bei einer so großen Organisation<br />

wie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr ist es nicht vertretbar, daß<br />

einzelne Stellen nach eigenem Ermessen über Maßnahmen<br />

von finanzieller Tragweite entschei<strong>de</strong>n, die<br />

ihre Befugnisse überschreiten.<br />

Die eigenmächtige Beschaffung von Gerät aller Art<br />

durch Einheitsführer o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Offiziere hat je<strong>de</strong>nfalls<br />

nicht erkennbar abgenommen, obwohl <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof sie wie<strong>de</strong>rholt beanstan<strong>de</strong>t hat.<br />

Das Verfahren kann im übrigen dazu führen, daß<br />

notwendige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Solls unterbleiben und<br />

dadurch die Ausstattung <strong>de</strong>r Truppe nicht <strong>de</strong>n praktischen<br />

Erfahrungen angepaßt wird o<strong>de</strong>r daß überflüssiges,<br />

unzweckmäßiges o<strong>de</strong>r zu teueres Material<br />

beschafft wird.<br />

Nach wie vor wer<strong>de</strong>n Kraftfahrzeuge bestimmungswidrig<br />

verwen<strong>de</strong>t. Einige motorisierte Wan<strong>de</strong>rpatrouillen<br />

sind angeordnet wor<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n maßgeblichen<br />

Bestimmungen nicht entsprachen und <strong>de</strong>shalb<br />

unzulässig waren, z. B. nach Helgoland. Auch sind<br />

weiterhin unzulässigerweise Berghütten benutzt<br />

wor<strong>de</strong>n, obwohl <strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

<strong>de</strong>m Rechnungsprüfungsausschuß im Zusammenhang<br />

mit Nr. 144 und 145 <strong>de</strong>r Denkschrift vom 22. Dezember<br />

1966 erklärt hatte, die Winter- und Gebirgsausbildung<br />

sei inzwischen klar geregelt wor<strong>de</strong>n. So hat<br />

ein Komman<strong>de</strong>ur einer Pionierschule für Soldaten,<br />

die zu einem höheren technischen Lehrgang für Ingenieurbau<br />

kommandiert waren, im Jahre 1968 eine<br />

Winterkampf- und Sportausbildung auf einer Hütte<br />

am Tegernsee angeordnet, obwohl <strong>de</strong>r Lehrplan sie<br />

nicht vorsah. Der Komman<strong>de</strong>ur eines Bataillons <strong>de</strong>r<br />

Luftwaffe hat für sein Offizierkorps an einem Wochenen<strong>de</strong><br />

im Jahre 1967 eine Winter- und Gebirgskampfausbildung<br />

angeordnet, die im wesentlichen<br />

aus Skifahren und Eisstockschießen bestand.<br />

11<strong>5.</strong> Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof verkennt nicht, daß<br />

es schwierig ist, hier Wan<strong>de</strong>l zu schaffen, zumal da<br />

die Heranziehung zum Scha<strong>de</strong>nersatz o<strong>de</strong>r die Ahndung<br />

durch Disziplinarstrafen oft nicht möglich ist.<br />

Ein Scha<strong>de</strong>nsausgleich kommt, wenn <strong>de</strong>r Soldat in<br />

Ausübung von Hoheitsbefugnissen, im Ausbildungsdienst<br />

o<strong>de</strong>r im Einsatz gehan<strong>de</strong>lt hat, nur in Betracht,<br />

wenn Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit<br />

nachgewiesen wer<strong>de</strong>n können. Es kommt hinzu, daß<br />

manche <strong>de</strong>r zuständigen Stellen bei unrichtiger<br />

Sachdarstellung und wi<strong>de</strong>rsprechen<strong>de</strong>n Aussagen<br />

<strong>de</strong>r Beteiligten dazu neigen, das Scha<strong>de</strong>nsverfahren<br />

mit <strong>de</strong>r Begründung einzustellen, <strong>de</strong>r Sachverhalt<br />

sei nicht mehr aufzuklären. Versuche <strong>de</strong>r Beteiligten,<br />

sich <strong>de</strong>r Verantwortung auf diese Weise zu<br />

entziehen, wer<strong>de</strong>n häufiger, wenn sie damit Erfolg<br />

haben. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher wie<strong>de</strong>rholt<br />

darauf hingewiesen, daß unrichtige Sachdarstellungen<br />

Verstöße gegen die Wahrheitpflicht (§ 13<br />

Abs. 1 <strong>de</strong>s Soldatengesetzes) be<strong>de</strong>uten, an <strong>de</strong>ren<br />

Verfolgung die Vorgesetzten ein beson<strong>de</strong>res Interesse<br />

haben.<br />

Disziplinarmaßnahmen scheiterten wie<strong>de</strong>rholt daran,<br />

daß Dienstvergehen, die keine Laufbahnstrafe<br />

rechtfertigen, nicht mehr geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n dürfen,


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

wenn mehr als drei Monate seit <strong>de</strong>r Tat verstrichen<br />

sind (§ 7 Abs. 2 WDO). Hiervon sind vor allem die<br />

Dienstvergehen betroffen, die erst nach geraumer<br />

Zeit im Rahmen <strong>de</strong>r Dienstaufsicht o<strong>de</strong>r hei <strong>de</strong>r<br />

Rechnungsprüfung festgestellt wer<strong>de</strong>n. Disziplinarstrafen<br />

wie <strong>de</strong>r Verweis und die wirkungsvolle<br />

Geldbuße können daher in diesen Fällen nicht verhängt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Vorgesetzten beschränken sich<br />

<strong>de</strong>shalb darauf, die beteiligten Soldaten zu belehren.<br />

116. Zwar hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister auch neuerdings<br />

Truppe und Verwaltung auf die Notwendigkeit hingewiesen,<br />

Schä<strong>de</strong>n und Verluste an Bun<strong>de</strong>swehreigentum<br />

zu verhin<strong>de</strong>rn. Vor allem hat er die Heranziehung<br />

zum Scha<strong>de</strong>nsersatz verlangt, wenn die<br />

Voraussetzungen für eine Haftung nach § 24 <strong>de</strong>s<br />

Soldatengesetzes vorliegen, und auf die Möglichkeit<br />

disziplinarischer Bestrafung hingewiesen. Da jedoch<br />

nach § 7 Abs. 2 WDO leichte Dienstvergehen bereits<br />

drei Monate nach <strong>de</strong>r Tat verjähren, sollte erwogen<br />

wer<strong>de</strong>n, diese Vorschrift <strong>de</strong>m zivilen Disziplinarrecht<br />

anzugleichen, das die Verfolgung leichter<br />

Dienstvergehen erst nach Ablauf von zwei Jahren<br />

ausschließt (§ 4 Abs. 1 BDO).<br />

Tätigkeit ehemaliger Soldaten und Beamten in <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaft<br />

117. In <strong>de</strong>r letzten Zeit wer<strong>de</strong>n in zunehmen<strong>de</strong>m<br />

Umfang Soldaten und Beamte, die während ihrer<br />

Tätigkeit im Bun<strong>de</strong>sdienst mit Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />

Rüstung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Wirtschaftszweige befaßt waren,<br />

nach ihrem Ausschei<strong>de</strong>n von Firmen eingestellt.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich überwiegend um Soldaten und Beamte<br />

in leiten<strong>de</strong>r Stellung. Diese Entwicklung ist<br />

be<strong>de</strong>nklich. Wegen ihrer Absicht, in die Firmen einzutreten,<br />

können sie — auch unbewußt — in Kol<br />

lision mit <strong>de</strong>n dienstlichen Interessen geraten. Es<br />

besteht auch die Gefahr, daß sie nach ihrem Eintritt<br />

in die Firma ihren Arbeitgeber über Angelegenheiten<br />

unterrichten, über die sie zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtet sind. Außer<strong>de</strong>m kann die Unbefangenheit<br />

ihrer früheren Mitarbeiter und Untergebenen<br />

beeinträchtigt sein, wenn sie für ihren<br />

Arbeitgeber bei ihnen Informationen suchen o<strong>de</strong>r<br />

mit ihnen unter Benutzung ihrer während ihrer Zugehörigkeit<br />

zum Bun<strong>de</strong>sdienst erworbenen Kenntnisse<br />

verhan<strong>de</strong>ln. Im übrigen muß davon ausgegangen<br />

wer<strong>de</strong>n, daß im allgemeinen <strong>de</strong>r Bund z. B. <strong>de</strong>r<br />

Rüstungsindustrie die Kosten für die hei ihr beschäftigten<br />

ehemaligen Bun<strong>de</strong>sbediensteten über <strong>de</strong>n<br />

Preis erstattet. Deshalb wird eine Firma einen<br />

ehemaligen Bun<strong>de</strong>sbediensteten unter Umstän<strong>de</strong>n<br />

ohne Rücksicht darauf, ob sie eine Arbeitskraft benötigt,<br />

beschäftigen. Das gilt beson<strong>de</strong>rs dann, wenn<br />

sich ein im Dienst stehen<strong>de</strong>r Vorgesetzter für die<br />

Beschäftigung einsetzt.<br />

118. Nach <strong>de</strong>m gelten<strong>de</strong>n Recht hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

keine Möglichkeit, die Tätigkeit ehemaliger<br />

Soldaten und Beamten unmittelbar zu beeinflussen.<br />

Dasselbe gilt hinsichtlich <strong>de</strong>r Beamten für<br />

an<strong>de</strong>re Minister. Der Erlaß <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r<br />

Verteidigung über das Verhalten im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr vom<br />

28. März 1965 (VMBl. S. 191) beschränkt sich daher<br />

auf die Empfehlung, vor Aufnahme einer Tätigkeit<br />

diese Absicht mit <strong>de</strong>m Vorgesetzten zu besprechen,<br />

und auf das Verbot, mit ehemaligen Soldaten<br />

und Beamten, bei <strong>de</strong>nen wegen ihrer früheren Tätigkeit<br />

eine Interessenkollision nicht ausgeschlossen<br />

ist, als Vertretern von Unternehmen zu verhan<strong>de</strong>ln,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, daß sie vor ihrem Ausschei<strong>de</strong>n<br />

aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdienst die Genehmigung für die<br />

Tätigkeit bei einer Rüstungsfirma erhalten haben.<br />

Bis April 1968 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister in 17 von 23<br />

Fällen, in <strong>de</strong>nen eine Interessenkollision nicht auszuschließen<br />

war, <strong>de</strong>n Bediensteten die Genehmigung<br />

zu einer solchen Tätigkeit erteilt. Über 28 weitere<br />

Anträge war zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschie<strong>de</strong>n.<br />

119. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat hierzu bemerkt,<br />

die hohe Zahl <strong>de</strong>r Genehmigungen spreche dafür, daß<br />

die zuständigen Vorgesetzten aus zu weit gehen<strong>de</strong>r<br />

Fürsorge nicht <strong>de</strong>n im Bun<strong>de</strong>sinteresse gebotenen<br />

strengen Maßstab anlegten. Wer<strong>de</strong> die Genehmigung<br />

weiter so großzügig erteilt, könne sie neuen<br />

Antragstellern immer seltener versagt wer<strong>de</strong>n.<br />

Wenn auf die Fachkun<strong>de</strong> eines Soldaten o<strong>de</strong>r Beamten<br />

nicht verzichtet wer<strong>de</strong>n könne, sei es im allgemeinen<br />

zweckmäßiger und finanziell günstiger,<br />

ihn im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Möglichkeiten weiter<br />

zu beschäftigen. Eine Tätigkeit bei Rüstungsfirmen<br />

sollte aus <strong>de</strong>n dargestellten Grün<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r<br />

genehmigt noch, soweit eine Genehmigung nicht<br />

vorgesehen ist, durch Einflußnahme auf die Firmen<br />

unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister gebeten<br />

mitzuteilen, was er unternehmen wolle, um<br />

<strong>de</strong>r auch von ihm als nachteilig erkannten Entwicklung<br />

entgegenzuwirken. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat im<br />

September 1968 angekündigt, er wolle seinen Erlaß<br />

vom 28. März 1965 auf Grund <strong>de</strong>r inzwischen gewonnenen<br />

Erkenntnisse neu fassen.<br />

Eine zufrie<strong>de</strong>nstellen<strong>de</strong> Regelung wird sich wahrscheinlich<br />

ohne Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Rechts<br />

kaum erreichen lassen. Da sich dieselbe Frage auch<br />

bei an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sressorts stellt, sollte für <strong>de</strong>n<br />

gesamten Bun<strong>de</strong>sbereich eine ausreichen<strong>de</strong> gesetzliche<br />

Grundlage geschaffen wer<strong>de</strong>n. Hierdurch<br />

sollte jedoch nicht ein Wechsel vom öffentlichen<br />

Dienst zur Wirtschaft und zu an<strong>de</strong>ren Stellen sowie<br />

umgekehrt erschwert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r im mo<strong>de</strong>rnen<br />

Staat in gewissem Umfang sogar wie in an<strong>de</strong>ren<br />

Län<strong>de</strong>rn angestrebt wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

-<br />

Allgemeine Bewilligungen<br />

(Kapitel 14 02)<br />

Vermischte Einnahmen<br />

(Titel 69 für das Rechnungsjahr 1963)<br />

Einsatz einer Brücke für zivile Zwecke<br />

120. Eine Erprobungsstelle <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr hat im<br />

August und September 1963 einem Kaufhaus zur


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Überbrückung einer Baustelle eine Kurzbrücke zur<br />

Verfügung gestellt und als Entgelt 3000 DM sowie<br />

rund 590 DM für die Gestellung eines Lastkraftwagens<br />

mit Fahrer vereinbart. Der Betrag von rund<br />

590 DM wur<strong>de</strong> ordnungsgemäß vereinnahmt; für die<br />

3000 DM sind dagegen ohne Buchung Baustoffe von<br />

einer mit <strong>de</strong>m Kaufhaus zusammenarbeiten<strong>de</strong>n<br />

Baustoffhandlung bezogen wor<strong>de</strong>n. Die Baustoffe<br />

wur<strong>de</strong>n für Baumaßnahmen verwen<strong>de</strong>t, für die damals<br />

keine Mittel zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n<br />

wären, weil die Unterbringung <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />

als provisorisch angesehen wur<strong>de</strong>.<br />

Dem Bun<strong>de</strong>srechnungshof, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Rechnung<br />

nachgewiesene Betrag von rund 590 DM zu niedrig<br />

erschienen war, hat das Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik<br />

und Beschaffung mitgeteilt, ein höherer Betrag sei<br />

nicht vereinbart wor<strong>de</strong>n, weil die Verwendung <strong>de</strong>r<br />

Brücke auch <strong>de</strong>r Erprobung gedient und damit überwiegend<br />

im Interesse <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr gelegen<br />

habe. Als <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof die Richtigkeit<br />

dieser Behauptung und eines erst auf seine Anfrage<br />

gefertigten Erprobungsberichts bezweifelte,<br />

teilte das Bun<strong>de</strong>samt mit, die Brücke sei während<br />

<strong>de</strong>r Erprobung je<strong>de</strong>n zweiten Tag zu unterschiedlichen<br />

Zeiten ein bis drei Stun<strong>de</strong>n lang durch einen<br />

Fachmann überwacht wor<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r dabei eine Vielzahl<br />

von in- und ausländischen Fahrzeugen mit unterschiedlichen<br />

Achsdrucken und Lasten beobachtet<br />

habe; die Ergebnisse seiner Beobachtungen seien<br />

nicht schriftlich festgehalten wor<strong>de</strong>n, weil sie sich<br />

von <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Erprobungsstelle bereits gewonnenen<br />

Erkenntnissen nicht unterschie<strong>de</strong>n hätten.<br />

121. Eine vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof an Ort und<br />

Stelle vorgenommene Untersuchung ergab, daß die<br />

Brücke bereits vor ihrer Bereitstellung für das Kaufhaus<br />

abschließend, und zwar mit negativem Ergebnis,<br />

erprobt wor<strong>de</strong>n war. Bei <strong>de</strong>m Fachmann hatte<br />

es sich um einen Bediensteten <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />

gehan<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>r zu prüfen hatte, ob die Brücke verkehrssicher<br />

war.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Beantwortung seiner<br />

Prüfungsmitteilungen gerügt. Außer<strong>de</strong>m ist zu<br />

beanstan<strong>de</strong>n, daß Haushaltseinnahmen im Betrage<br />

von 3000 DM nicht in <strong>de</strong>r Rechnung nachgewiesen,<br />

son<strong>de</strong>rn für Beschaffungen verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren<br />

Kosten ebenfalls in <strong>de</strong>r Rechnung hätten nachgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />

<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister gebeten zu prüfen und mitzuteilen,<br />

welche Maßnahmen er gegen die Bediensteten<br />

getroffen hat, die die unzutreffen<strong>de</strong>n Auskünfte<br />

erteilt haben. Die Antwort steht noch aus.<br />

Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung<br />

(Titel 309 a für die Rechnungsjahre 1964 bis 1967)<br />

Erprobung eines neuen Verfahrens mit Hilfe eines<br />

Wetter-Radargeräts<br />

122. Im Mai 1964 erhielt eine Erprobungsstelle <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>swehr, die damals an <strong>de</strong>r Ostsee untergebracht<br />

war, von <strong>de</strong>m ihr vorgesetzten Bun<strong>de</strong>samt<br />

für Wehrtechnik und Beschaffung <strong>de</strong>n Auftrag, mit<br />

Hilfe eines für etwa 1 Million DM entwickelten<br />

Wetter-Radargeräts in einer Außenstelle bei München<br />

ein neues Verfahren zur Erfassung von Nie<strong>de</strong>rschlägen<br />

zu erproben. Dieser Erprobungsort war<br />

vom Bun<strong>de</strong>sministerium und vom Bun<strong>de</strong>samt ausgesucht<br />

wor<strong>de</strong>n, weil dort die Wetterverhältnisse<br />

die besten Ergebnisse erwarten ließen. Außer<strong>de</strong>m<br />

war aus einer früheren Erprobung bekannt, daß an<br />

<strong>de</strong>r Ostsee ein für das neue Verfahren wichtiges<br />

Frequenzband nicht benutzt wer<strong>de</strong>n durfte.<br />

Der Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle wi<strong>de</strong>rsprach <strong>de</strong>r<br />

Erprobung im Raum München und erhielt nach längeren<br />

Verhandlungen im August 1964 vom Bun<strong>de</strong>samt<br />

die Genehmigung zur Erprobung an <strong>de</strong>r Ostsee.<br />

Das Gerät, das schon seit November 1963 betriebsbereit<br />

bei <strong>de</strong>r Lieferfirma stand, wur<strong>de</strong> im<br />

September 1964 dorthin gebracht. Die Erprobung<br />

konnte aber nicht beginnen, weil — wie vorauszusehen<br />

war - das Bun<strong>de</strong>sministerium die Benutzung<br />

<strong>de</strong>s kritischen Frequenzban<strong>de</strong>s nicht erlaubte. Im<br />

Winter 1964/65 wur<strong>de</strong> das Gerät nach Ausfall <strong>de</strong>s<br />

Heizlüfters erheblich beschädigt. Auf Drängen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>samts erklärte sich <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />

im März 1965 bereit, das neue Verfahren nun<br />

doch in Süd<strong>de</strong>utschland erproben zu lassen. Instandsetzung<br />

und Wie<strong>de</strong>raufbau <strong>de</strong>s Geräts am neuen<br />

Ort waren jedoch nicht möglich, weil die hierfür<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel im Betrage von rund 165 000<br />

DM nicht zur Verfügung stan<strong>de</strong>n. Die Erprobung ist<br />

für 1969 vorgesehen.<br />

123. Dem Bun<strong>de</strong>srechnungshof gegenüber hat das<br />

Bun<strong>de</strong>samt ausgeführt, es habe <strong>de</strong>m Wunsche <strong>de</strong>s<br />

Leiters <strong>de</strong>r Erprobungsstelle, die Versuche an <strong>de</strong>r<br />

Ostsee durchzuführen, entsprochen, weil dieser für<br />

die Erprobung verantwortlich gewesen sei. Er habe<br />

sich auch darauf berufen, daß er das wenige ihm<br />

zur Verfügung stehen<strong>de</strong> Fachpersonal an <strong>de</strong>r Ostsee<br />

konzentrieren und Abordnungen zu <strong>de</strong>r Außenstelle<br />

München vermei<strong>de</strong>n müsse. Schließlich sei er davon<br />

überzeugt gewesen, trotz <strong>de</strong>r beschränkten Sen<strong>de</strong>erlaubnis<br />

einen wesentlichen Teil <strong>de</strong>s Versuchsprogramms<br />

im nord<strong>de</strong>utschen Raum durchführen zu<br />

können.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat dieser Begründung<br />

nicht folgen können. Die Verantwortlichkeit <strong>de</strong>s Leiters<br />

<strong>de</strong>r Erprobungsstelle für seinen Arbeitsbereich<br />

durfte das Bun<strong>de</strong>samt nicht dazu veranlassen, einer<br />

als sachwidrig erkannten Anregung zu folgen. Das<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium und das Amt hatten sich im<br />

übrigen vor Herausgabe <strong>de</strong>s Erprobungsauftrages<br />

davon überzeugt, daß Fachpersonal bei <strong>de</strong>r Außenstelle<br />

München verfügbar war. Auch sollte lediglich<br />

das neue Verfahren erprobt wer<strong>de</strong>n, so daß die an<br />

<strong>de</strong>r Ostsee ebenfalls mögliche Erprobung <strong>de</strong>s Geräts<br />

selbst zumin<strong>de</strong>st zunächst nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />

war.<br />

Durch das ungerechtfertigte Beharren <strong>de</strong>s Leiters <strong>de</strong>r<br />

Erprobungsstelle auf seiner Verantwortlichkeit für<br />

die Durchführung <strong>de</strong>r Erprobung und durch die<br />

Nachgiebigkeit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes sind <strong>de</strong>m Bund ein<br />

Zeitverlust von fünf Jahren und vermeidbare Ausgaben<br />

entstan<strong>de</strong>n.


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat von einer weiteren<br />

Verfolgung <strong>de</strong>r Angelegenheit abgesehen, zumal <strong>de</strong>r<br />

verantwortliche Beamte inzwischen in <strong>de</strong>n Ruhestand<br />

getreten ist.<br />

Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung und Personalausgaben für<br />

das Zivilpersonal bei <strong>de</strong>n Kommandobehör<strong>de</strong>n,<br />

Truppen usw.<br />

(Kapitel 14 04 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />

Organisation und Personalausstattung<br />

124. Auf Grund eines Beschlusses <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />

<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es vom 8. Februar<br />

1968 ist gemeinsam mit <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sministern<br />

<strong>de</strong>r Finanzen und <strong>de</strong>r Verteidigung die Organisation<br />

und die Personalausstattung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>swehrverwaltungsamtes<br />

in Bonn überprüft wor<strong>de</strong>n. Auf<br />

Grund <strong>de</strong>s Prüfungsergebnisses ist die Organisation<br />

durch Umglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Abteilungen und Auflösung<br />

einiger Referate gestrafft wor<strong>de</strong>n. Die Aufgaben<br />

<strong>de</strong>s Amtes wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>s Ministeriums klarer<br />

als bisher abgegrenzt, damit Doppelarbeit vermie<strong>de</strong>n<br />

wird. Außer<strong>de</strong>m sind verschie<strong>de</strong>ne nichtministerielle<br />

Aufgaben aus <strong>de</strong>n Fachreferaten <strong>de</strong>s<br />

Ministeriums <strong>de</strong>m Amt übertragen wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Übertragung zusätzlicher Aufgaben und das<br />

Anwachsen <strong>de</strong>s Arbeitsumfanges auf an<strong>de</strong>ren Teilgebieten<br />

hatte zur Folge, daß das Amt trotz <strong>de</strong>r erzielten<br />

Einsparungen um 22 Beamte und Vertragsbedienstete<br />

verstärkt wer<strong>de</strong>n muß. Das betrifft insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Abteilung, die mit <strong>de</strong>r Planung und<br />

Beratung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r elektronischen Datenverarbeitung<br />

sowie mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Programme<br />

für die bei 19 Stellen für maschinelles Berichtswesen<br />

eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen<br />

betraut ist. Gleichzeitig wird aber <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

im Ministerium die Kräfte zurückzuziehen<br />

haben, die infolge <strong>de</strong>s Überganges <strong>de</strong>r von ihnen<br />

bisher wahrgenommenen Aufgaben auf das Bun<strong>de</strong>swehrverwaltungsamt<br />

entbehrlich gewor<strong>de</strong>n sind.<br />

12<strong>5.</strong> Der Bun<strong>de</strong>sminister hat die Verkehrs- und<br />

Tarifabrechnungsstelle, die mit 31 Kräften in einem<br />

an<strong>de</strong>ren Ort untergebracht ist und früher einer<br />

Wehrbereichsverwaltung unterstellt war, in das<br />

Bun<strong>de</strong>swehrverwaltungsamt eingeglie<strong>de</strong>rt und beabsichtigt,<br />

sie so bald wie möglich nach Bonn zu verlegen.<br />

Er begrün<strong>de</strong>t die Organisationsän<strong>de</strong>rung im<br />

wesentlichen damit, daß die Abrechnung im Personen-,<br />

Güter- und Luftverkehr eine zentrale überregionale<br />

Aufgabe sei.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof vermag die Notwendigkeit<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme nicht anzuerkennen, zumal sich<br />

die frühere Regelung nicht als nachteilig erwiesen<br />

hat. Er hat auf die beträchtlichen Kosten hingewiesen,<br />

die nicht nur für die Verlegung <strong>de</strong>r Dienststelle<br />

selbst, son<strong>de</strong>rn auch für die Zahlung von Trennungsgeld<br />

für die Dauer von min<strong>de</strong>stens zwei Jahren,<br />

von Entschädigungen für Familienheimfahrten<br />

und von Umzugskosten an ihre Bediensteten aufzuwen<strong>de</strong>n<br />

sein wür<strong>de</strong>n.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium glaubt, diese Be<strong>de</strong>nken dadurch<br />

ausräumen zu können, daß es nur <strong>de</strong>n geringeren<br />

Teil <strong>de</strong>s Personals nach Bonn zu überführen<br />

und die im bisherigen Ort zurückbleiben<strong>de</strong>n Kräfte<br />

durch neu einzustellen<strong>de</strong>s Personal zu ersetzen ge<strong>de</strong>nkt.<br />

Es ist aber zu berücksichtigen, daß sich ein<br />

Personalwechsel größeren Umfangs erfahrungsgemäß<br />

nachteilig auf die Weiterführung zeitgebun<strong>de</strong>ner<br />

Aufgaben auswirkt und <strong>de</strong>shalb zumin<strong>de</strong>st für<br />

eine längere Übergangszeit zusätzliches Personal<br />

zu beschäftigen wäre. Das Bun<strong>de</strong>sministerium sollte<br />

<strong>de</strong>shalb von <strong>de</strong>m Vorhaben absehen.<br />

126. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat in <strong>de</strong>n Jahren<br />

1967 und 1968 unter Beteiligung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sministerien<br />

<strong>de</strong>r Finanzen und <strong>de</strong>r Verteidigung weitere Behör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung in organisatorischer<br />

und personeller Hinsicht überprüft. Hierbei<br />

konnten nach vorläufigen Berechnungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />

<strong>de</strong>r Verteidigung bei <strong>de</strong>n Standortverwaltungen<br />

4402 Dienstposten (508 für Beamte,<br />

625 für Angestellte und 3269 für Lohnempfänger)<br />

und bei <strong>de</strong>n Wehrbereichgebührnisämtern 281<br />

Dienstposten (125 für Beamte, 148 für Angestellte<br />

und 8 für Lohnempfänger) zurückgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat zugesagt, die haushaltsmäßigen<br />

Folgerungen (Kürzung <strong>de</strong>r veranschlagten<br />

Stellen) zu ziehen, sobald die noch laufen<strong>de</strong>n Prüfungen<br />

bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung — voraussichtlich<br />

Mitte 1969 -- abgeschlossen sind.<br />

Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung und Personalausgaben für<br />

das Zivilpersonal bei <strong>de</strong>n Kommandobehör<strong>de</strong>n,<br />

Truppen usw.<br />

(Kapitel 14 04)<br />

Feldzeugwesen<br />

(Kapitel 14 15)<br />

ABC-Schutzmaterial<br />

(Kapitel 14 16)<br />

(Verschie<strong>de</strong>ne Titel für die Rechnungsjahre 1964<br />

bis 1967)<br />

Feuerwehren<br />

127. Organisation, Personalstärke, Ausrüstung und<br />

Ausbildung <strong>de</strong>r Feuerwehren <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr entsprechen<br />

noch nicht ausnahmslos <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftlichkeit.<br />

So sind die Feuerwehren <strong>de</strong>r Flugplätze, die mit<br />

Geschwa<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r Schulen belegt sind, Tag und<br />

Nacht gleich stark besetzt, obwohl <strong>de</strong>r Flugbetrieb<br />

in <strong>de</strong>r Regel nur acht Stun<strong>de</strong>n täglich dauert und<br />

sich an Tagen mit Nachtflugbetrieb nur um wenige<br />

Stun<strong>de</strong>n, meistens bis 21 Uhr, verlängert. Bei einer<br />

geringeren Besetzung <strong>de</strong>r Schicht während <strong>de</strong>r Zeiten<br />

ohne Flugbetrieb könnte ohne Beeinträchtigung<br />

<strong>de</strong>s Brandschutzes mit weniger Personal ausgekommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat hierzu


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

im einzelnen Vorschläge gemacht. Danach wären<br />

auf je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r betroffenen Flugplätze monatlich rund<br />

6200 Arbeitsstun<strong>de</strong>n weniger erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

128. An <strong>de</strong>n Start- und Lan<strong>de</strong>bahnen wer<strong>de</strong>n während<br />

<strong>de</strong>s Flugbetriebs ständig jeweils drei Löschfahrzeuge<br />

— am Aufsetzpunkt, in <strong>de</strong>r Mitte und am<br />

Ausrollpunkt — mit Besatzung bereitgehalten. Dagegen<br />

stellt eine in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik stationierte<br />

verbün<strong>de</strong>te Luftwaffe jeweils nur ein Fahrzeug<br />

und die Zivilluftfahrt im allgemeinen kein Fahrzeug<br />

ständig an <strong>de</strong>n Start- und Lan<strong>de</strong>bahnen auf.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gebeten zu prüfen, ob<br />

die für die Bun<strong>de</strong>swehr gelten<strong>de</strong> Regelung geän<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n kann, so daß die Feuerwehrleute, die durch<br />

das untätige Warten ohnehin körperlich und seelisch<br />

stark belastet wer<strong>de</strong>n, in dieser Zeit in <strong>de</strong>n Werkstätten<br />

nutzbringen<strong>de</strong> Arbeit leisten könnten.<br />

129. Für die Befreiung eingeklemmter Flugzeuginsassen<br />

stehen <strong>de</strong>n Feuerwehren <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />

keine geeigneten Geräte zur Verfügung. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />

läßt zwar seit einer Reihe von Jahren<br />

verschie<strong>de</strong>ne Typen eines Rüstwagens entwickeln;<br />

ein brauchbares Muster ist jedoch bisher nicht geliefert<br />

wor<strong>de</strong>n. Zur Erhöhung <strong>de</strong>r Möglichkeiten zur<br />

Rettung Verletzter hätten als Übergangslösung Rüstwagen<br />

beschafft wer<strong>de</strong>n können, wie sie von <strong>de</strong>n<br />

Berufsfeuerwehren bei Straßenverkehrsunfällen verwen<strong>de</strong>t<br />

und von <strong>de</strong>r Fachindustrie für zahlreiche<br />

Fahrgestelltypen geliefert wer<strong>de</strong>n. Da mit <strong>de</strong>r Einführung<br />

beson<strong>de</strong>rs entwickelter Geräte vorerst nicht<br />

zu rechnen ist, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof <strong>de</strong>m<br />

Bun<strong>de</strong>sminister empfohlen, zunächst Fahrzeuge<br />

han<strong>de</strong>lsüblicher Art zu beschaffen.<br />

130. In einigen Standorten bestehen mehrere<br />

Feuerwehren <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr. Bei ihrer Zusammenlegung<br />

könnten außer einer Erhöhung <strong>de</strong>r Einsatzbereitschaft<br />

Ersparnisse, z. B. an Personalkosten<br />

bei Urlaubs- und Krankenvertretungen, erzielt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

empfohlen, Feuerwehren im gleichen Standort<br />

möglichst zusammenzulegen.<br />

131. Auf einem Flughafen, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Zivilluftfahrt<br />

und von <strong>de</strong>r Luftwaffe gemeinsam benutzt<br />

wird, unterhalten die Flughafengesellschaft und die<br />

Bun<strong>de</strong>swehr eigene Feuerwehren. Die Stärke <strong>de</strong>r<br />

Feuerwehr <strong>de</strong>r Flughafengesellschaft beträgt 1 Führer<br />

und 26 Mann (1/26), die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr ist einschließlich<br />

einer Eingreifreserve fast doppelt so<br />

stark. Da sich bei<strong>de</strong> Wehren verpflichtet haben, sich<br />

bei <strong>de</strong>r Brandbekämpfung gegenseitig zu unterstützen,<br />

sollte auf die Eingreifreserve verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Außer<strong>de</strong>m sollten bei<strong>de</strong> Wehren zu einer einheitlichen<br />

Wehr zusammengefaßt wer<strong>de</strong>n. Die Gesamtstärke<br />

könnte ohne Beeinträchtigung <strong>de</strong>s<br />

Brandschutzes etwa um ein Drittel verringert wer<strong>de</strong>n.<br />

132. In einem komplizierten fünfstöckigen Bau, in<br />

<strong>de</strong>m mehrere hun<strong>de</strong>rt Menschen tätig sind und<br />

hochwertige Gegenstän<strong>de</strong> lagern, ist <strong>de</strong>r Brandschutz<br />

ungenügend. So beträgt <strong>de</strong>r Personalbestand<br />

<strong>de</strong>r Feuerwehr hei einer Sollstärke von 1/18 nur<br />

1/12. Die Möglichkeiten, verqualmte Räume zu belüften,<br />

sind unzureichend. Auch ist bisher nicht untersucht<br />

wor<strong>de</strong>n, wie sich die bei einem Brand erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Abtrennung einzelner Räume durch<br />

Schotten auf die Belüftung auswirken wür<strong>de</strong>.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat auf <strong>de</strong>n mangeln<strong>de</strong>n<br />

Brandschutz hingewiesen und um Abhilfe gebeten.<br />

133. Die Ausbildung <strong>de</strong>r Nachwuchskräfte wird —<br />

außer von einer technischen Schule <strong>de</strong>r Luftwaffe —<br />

überwiegend von <strong>de</strong>n Fliegerhorstfeuerwehren<br />

durchgeführt, und zwar auch dann, wenn nur einzelne<br />

Anwärter vorhan<strong>de</strong>n sind. Die für die Ausbildung<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Hilfsmittel (Unterrichtstafeln,<br />

Mo<strong>de</strong>lle usw.) reichen nicht aus. Auch fehlt eine zuverlässige<br />

und ins einzelne gehen<strong>de</strong> Ausbildungsvorschrift.<br />

Die <strong>de</strong>zentralisierte Nachwuchsausbildung ist, zumal<br />

bei unzureichen<strong>de</strong>n Hilfsmitteln und Ausbildungsvorschriften,<br />

unwirtschaftlich und unter Umstän<strong>de</strong>n,<br />

z. B. soweit es die Gruppenausbildung angeht,<br />

nicht geeignet, das Ausbildungsziel zu erreichen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>shalb vorgeschlagen,<br />

<strong>de</strong>n Nachwuchs bei einer geeigneten Fliegerhorstfeuerwehr<br />

zentral auszubil<strong>de</strong>n, ausreichen<strong>de</strong><br />

Hilfsmittel zu beschaffen und eine einheitliche Ausbildungsvorschrift<br />

einzuführen.<br />

134. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hatte beabsichtigt, für<br />

die Sanitäts<strong>de</strong>pots <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr hauptberufliche<br />

Feuerwehren aufzustellen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat empfohlen, diese Absicht aufzugeben, da <strong>de</strong>r<br />

Brandschutz von Bediensteten <strong>de</strong>r Depots freiwillig<br />

übernommen wer<strong>de</strong>n könne. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

ist diesem Vorschlag gefolgt.<br />

Zu <strong>de</strong>n übrigen Vorschlägen und Anregungen hat<br />

es sich noch nicht geäußert.<br />

Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung und Personalausgaben für<br />

das Zivilpersonal bei <strong>de</strong>n Kommandobehör<strong>de</strong>n,<br />

Truppen usw.<br />

(Kapitel 14 04)<br />

Feldzeugwesen<br />

(Kapitel 14 15)<br />

Flugzeuge, Flugkörper und flugtechnisches Gerät<br />

(Kapitel 14 19)<br />

(Verschie<strong>de</strong>ne Titel für die Rechnungsjahre 1961 bis<br />

1966)<br />

Diesellokomotiven<br />

13<strong>5.</strong> In <strong>de</strong>n Jahren 1956 bis 1963 sind insgesamt<br />

65 Diesellokomotiven für rund 9,35 Millionen DM<br />

beschafft wor<strong>de</strong>n, davon 20 mit 75 PS für Depots<br />

<strong>de</strong>r Marine. Die an<strong>de</strong>ren 45 Lokomotiven, nämlich<br />

33 mit 200 PS und 12 mit 400 PS, wer<strong>de</strong>n vor allem<br />

in Fliegerhorsten und Depots eingesetzt. Hiervon


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

sind 14 bisher nicht benutzt wor<strong>de</strong>n, weil die Bun<strong>de</strong>sbahn<br />

die Leistungen zu einem Entgelt erbrachte,<br />

das niedriger war als die Personalkosten, die <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>swehr entstan<strong>de</strong>n wären, o<strong>de</strong>r weil von jeweils<br />

zwei vorhan<strong>de</strong>nen Lokomotiven nur eine tatsächlich<br />

benötigt wur<strong>de</strong>. Von <strong>de</strong>n übrigen 31 Lokomotiven<br />

war mehr als die Hälfte weniger als zwei<br />

Stun<strong>de</strong>n und fast ein weiteres Viertel nur zwei bis<br />

drei Stun<strong>de</strong>n täglich im Einsatz.<br />

Obwohl 14 nicht benutzte Lokomotiven vorhan<strong>de</strong>n<br />

waren, sind für die Dauer von Instandsetzungs- o<strong>de</strong>r<br />

termingebun<strong>de</strong>nen Untersuchungsarbeiten an <strong>de</strong>n<br />

benutzten Lokomotiven bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sbahn o<strong>de</strong>r<br />

bei Herstellerfirmen wie<strong>de</strong>rholt Ersatzlokomotiven<br />

gemietet wor<strong>de</strong>n. Hierfür wur<strong>de</strong>n jeweils zwischen<br />

560 und 900 DM je Arbeitstag aufgewen<strong>de</strong>t.<br />

136. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />

zu viele Lokomotiven beschafft wur<strong>de</strong>n, und empfohlen,<br />

eigene Diesellokomotiven nur dort einzusetzen,<br />

wo die Bun<strong>de</strong>sbahn <strong>de</strong>n Zubringer- und Verschiebedienst<br />

nicht o<strong>de</strong>r nur gegen ein die Selbstkosten<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr übersteigen<strong>de</strong>s Entgelt ausführen<br />

kann, und Ersatzlokomotiven jeweils <strong>de</strong>m<br />

eigenen Bestand zu entnehmen. Außer<strong>de</strong>m hat er<br />

gebeten, das Beschaffungsprogramm für Lokomotiven<br />

zu überprüfen.<br />

137. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich bereit erklärt,<br />

dafür zu sorgen, daß nunmehr in allen Fällen,<br />

in <strong>de</strong>nen Sicherheits- o<strong>de</strong>r sonstige Grün<strong>de</strong>, eine<br />

militärisch erfor<strong>de</strong>rliche je<strong>de</strong>rzeitige Einsatzbereitschaft<br />

o<strong>de</strong>r ein beson<strong>de</strong>rer Einsatz dies nicht ausschließen,<br />

<strong>de</strong>r Zubringer- und Verschiebedienst <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sbahn übertragen wird, soweit diese unter<br />

wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen dazu bereit<br />

ist. Es prüft auch, ob durch Zentralisierung <strong>de</strong>r<br />

Zuständigkeit ein besserer Einsatz <strong>de</strong>r Lokomotiven,<br />

z. B. von Ersatzlokomotiven bei Instandsetzungen,<br />

zu erreichen ist. Die bisher nicht benutzten 14 Lokomotiven<br />

sind inzwischen an<strong>de</strong>ren Standorten zugewiesen<br />

wor<strong>de</strong>n. Die Überprüfung <strong>de</strong>s Beschaffungsprogramms<br />

ist zugesagt.<br />

Bekleidung<br />

(Kapitel 14 11 für die Rechnungsjahre 1959 bis 1967)<br />

Ersatz <strong>de</strong>r Bekleidung<br />

(Titel 360)<br />

Beschaffung von Bekleidung<br />

(Titel 960)<br />

138. Seit Bestehen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr bis einschließlich<br />

1967 sind für die Deckung <strong>de</strong>s Erstbedarfs an<br />

Bekleidung und persönlicher Ausrüstung rund 1642<br />

Millionen DM und für <strong>de</strong>n Ersatz rund 1330 Millionen<br />

DM aufgewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n. Die jährlichen Aufwendungen<br />

für <strong>de</strong>n Ersatz einschließlich <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rbekleidung,<br />

<strong>de</strong>r Dienst- und Schutzkleidung usw.<br />

beliefen sich im Rechnungsjahr 1961 auf rund 211<br />

Millionen DM, gingen bis zum Rechnungsjahr 1966<br />

auf rund 80 Millionen DM zurück und stiegen im<br />

Rechnungsjahr 1967 auf rund 124 Millionen DM an;<br />

das sind — bezogen auf die jeweilige Sollstärke —<br />

rund 596 DM, 172 DM und 260 DM für <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Mann (Kopfsatz). Ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>r Ausgaben<br />

für Son<strong>de</strong>rbekleidung, Dienst- und Schutzkleidung<br />

usw. ergeben sich nach einer Berechnung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers Kopfsätze von rund 579 DM,<br />

130 DM und 227 DM.<br />

139. Bei <strong>de</strong>r Bedarfsermittlung ist in <strong>de</strong>n vergangenen<br />

Jahren das Gebot <strong>de</strong>r Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

nicht genügend beachtet wor<strong>de</strong>n. So<br />

sind bisher bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Erstbedarfs die<br />

Bestän<strong>de</strong> nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />

<strong>de</strong>s Ersatzbedarfs ist davon ausgegangen<br />

wor<strong>de</strong>n, daß ein Wirtschaftsvorrat in Höhe <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Jahresverbrauchsmenge zuzüglich eines<br />

Verpassungs- und Streuungsvorrats erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Die hierbei zugrun<strong>de</strong> gelegten, vorläufig festgesetzten<br />

und zu einem großen Teil zu kurz bemessenen<br />

Tragezeiten hätten bereits früher entsprechend<br />

<strong>de</strong>n inzwischen gewonnenen Erkenntnissen verlängert<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Da dies unterblieben ist, wur<strong>de</strong><br />

ein zu hoher Bedarf errechnet. Dementsprechend<br />

waren auch die in die Voranschläge zum Haushaltsplan<br />

eingestellten Mittel zu hoch. Die Bestän<strong>de</strong> an<br />

Grundausstattung und Frie<strong>de</strong>nszusatzausstattung<br />

überschreiten das wirtschaftlich vertretbare Maß.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat dies beanstan<strong>de</strong>t. Er<br />

verkennt im übrigen nicht, daß ein Wirtschaftsvorrat<br />

zur Vermeidung von Verpassungsschwierigkeiten<br />

und zur Überbrückung von Lieferschwierigkeiten<br />

unentbehrlich ist. Grundsätzlich sollte dieser<br />

jedoch nach seinen Untersuchungen höchstens einen<br />

Jahresverbrauch umfassen. Er hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister<br />

gebeten, <strong>de</strong>n Wirtschaftsvorrat zu verringern<br />

und zu kurz festgesetzte Tragezeiten zu än<strong>de</strong>rn.<br />

140. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat hierzu ausgeführt,<br />

in <strong>de</strong>n Verhandlungen mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

<strong>de</strong>r Finanzen über die Voranschläge zu <strong>de</strong>n Haushaltsplänen<br />

habe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof <strong>de</strong>n Ansätzen<br />

jeweils zugestimmt. In <strong>de</strong>n ersten Jahren <strong>de</strong>s<br />

Aufbaues <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr hätten mangels entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Erfahrungen <strong>de</strong>n Berechnungen <strong>de</strong>s Ersatzbedarfs<br />

ausschließlich die vorläufigen Tragezeiten"<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n müssen, die damals nur<br />

geschätzt wer<strong>de</strong>n konnten. Der tatsächliche Verschleiß<br />

sei we<strong>de</strong>r vorauszusehen noch hinreichend<br />

zuverlässig zu errechnen gewesen. Die zuverlässige<br />

Errechnung <strong>de</strong>s Ersatzbedarfs sei auch dadurch erschwert<br />

wor<strong>de</strong>n, daß sich die Tragegewohnheiten<br />

<strong>de</strong>r Soldaten für einzelne Kleidungsstücke erst mit<br />

<strong>de</strong>m Abschluß <strong>de</strong>s Aufbaues <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr „auf<br />

Grund <strong>de</strong>r nicht abfließen<strong>de</strong>n Bestän<strong>de</strong>" gezeigt hätten.<br />

Im übrigen wür<strong>de</strong>n noch erhebliche Bestän<strong>de</strong><br />

an Grundausstattung für die Aushändigung von<br />

Alarmbekleidung an Reservisten — einschließlich<br />

<strong>de</strong>r dazugehörigen Verpassungs- und Streuungsvorräte<br />

— und zur Deckung neuerlichen Bedarfs für verschie<strong>de</strong>ne<br />

Zwecke benötigt. Ein großer Teil <strong>de</strong>r vom<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof festgestellten Bestän<strong>de</strong> sei<br />

außer<strong>de</strong>m durch langes Tragen stark abgenutzt ge-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

wesen o<strong>de</strong>r habe sonst <strong>de</strong>n militärischen For<strong>de</strong>rungen<br />

nicht mehr genügt. Deshalb müßten rund<br />

200 000 Kampfanzüge mit Tragewerten unter 4/5 <strong>de</strong>s<br />

Neuwertes ausgetauscht wer<strong>de</strong>n. Auch sollte grundsätzlich<br />

eine zweite Garnitur neuwertiger Kampfbekleidung<br />

einschließlich Kampfstiefel für die gesamte<br />

aktive Truppe für <strong>de</strong>n Mob-Fall bereitstehen.<br />

Was <strong>de</strong>n Wirtschaftsvorrat betreffe, so wäre die<br />

Versorgung <strong>de</strong>r Truppe mit Bekleidung und persönlicher<br />

Ausrüstung nicht mehr gewährleistet, wenn<br />

dieser Vorrat höchstens im Rahmen eines Jahresverbrauchs<br />

gehalten wür<strong>de</strong>. Schließlich seien seit<br />

1962 die Ausgaben für <strong>de</strong>n Ersatzbedarf laufend gesenkt<br />

wor<strong>de</strong>n, soweit das möglich gewesen sei.<br />

141. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diesen Ausführungen<br />

nicht folgen können. Bereits bei <strong>de</strong>n Haushaltsverhandlungen<br />

für die Rechnungsjahre 1964<br />

und 1965 hat er Be<strong>de</strong>nken gegen die nicht genügen<strong>de</strong><br />

Berechnung <strong>de</strong>s Ersatzbedarfs auf Grund von<br />

vorläufigen, die Ausson<strong>de</strong>rung nicht berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

und mangels praktischer Erfahrungen zu<br />

niedrig festgesetzten Tragezeiten geäußert und zuverlässigere<br />

Unterlagen hierfür gefor<strong>de</strong>rt. Die Auswirkungen<br />

<strong>de</strong>r Tragegewohnheiten <strong>de</strong>r Soldaten<br />

auf <strong>de</strong>n Ersatzbedarf hätten bereits erheblich früher<br />

erkannt wer<strong>de</strong>n können. Mit <strong>de</strong>r Notwendigkeit,<br />

Alarmbekleidung an Reservisten auszuhändigen,<br />

können die überhöhten Bestän<strong>de</strong> nicht begrün<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n, weil die für diesen Zweck benötigten Stücke<br />

an<strong>de</strong>rweit bereitgestellt wor<strong>de</strong>n sind. Die Ansicht,<br />

bei <strong>de</strong>n vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof als überhöht bezeichneten<br />

Bestän<strong>de</strong>n habe es sich zu einem großen<br />

Teil um stark abgenutzte o<strong>de</strong>r um solche Stücke gehan<strong>de</strong>lt,<br />

die sonst die an sie gestellten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

nicht mehr erfüllten, trifft nicht zu; es han<strong>de</strong>lt<br />

sich dabei um neuwertige Bestän<strong>de</strong>. Die For<strong>de</strong>rung<br />

nach Bereithaltung von Kampfanzügen mit Trage<br />

werten von min<strong>de</strong>stens 4/5 o<strong>de</strong>r gar einer zweiten<br />

neuwertigen Garnitur für die aktive Truppe ist<br />

bisher nicht erhoben wor<strong>de</strong>n. Sie bedarf eingehen<strong>de</strong>r<br />

Überprüfung. Selbst wenn aber hierfür rund<br />

200 000 weitere Kampfanzüge benötigt wür<strong>de</strong>n, wür<strong>de</strong>n<br />

noch für mehrere Jahre reichen<strong>de</strong> Wirtschaftsvorräte<br />

verbleiben. Schließlich ist eine Gefährdung<br />

<strong>de</strong>r Versorgung <strong>de</strong>r Truppe mit Bekleidung und<br />

persönlicher Ausrüstung bei Bemessung <strong>de</strong>s Wirtschaftsvorrats<br />

im Rahmen eines Jahresverbrauchs im<br />

allgemeinen nicht zu befürchten, wenn rechtzeitig<br />

und zutreffend disponiert wird.<br />

Im übrigen hat sich das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Auffassung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes weitgehend angeschlossen.<br />

So hat es bei <strong>de</strong>n Haushaltsverhandlungen<br />

für das Rechnungsjahr 1969 einer Senkung<br />

<strong>de</strong>s ursprünglichen Ansatzes für <strong>de</strong>n Ersatz von Bekleidung<br />

und persönlicher Ausrüstung in Höhe von<br />

rund 82 Millionen DM um rund 13 Millionen DM<br />

zugestimmt. Außer<strong>de</strong>m hat es im September 1968<br />

neue, <strong>de</strong>n Ersatzbedarf verringern<strong>de</strong> Tragezeiten<br />

bekanntgegeben und im Oktober 1968 neue Bestimmungen<br />

über die Ermittlung <strong>de</strong>s Ersatzbedarfs<br />

erlassen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird nach Vorliegen ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Erfahrungen prüfen, ob weitere Maßnahmen<br />

vorzuschlagen sind.<br />

142. Beträchtliche Bestän<strong>de</strong> an nicht getragener Bekleidung<br />

nicht gängiger Größen sind dadurch entstan<strong>de</strong>n,<br />

daß bei <strong>de</strong>r Beschaffung <strong>de</strong>s Erst- und Ersatzbedarfs<br />

das Größenproblem noch nicht befriedigend<br />

gelöst war.<br />

Zur Lösung dieses Problems, das nach wie vor erhebliche<br />

Schwierigkeiten bereitet, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

in diesem Jahr durch das Bun<strong>de</strong>swehrverwaltungsamt<br />

im Einvernehmen mit <strong>de</strong>n Wehrbereichsverwaltungen<br />

neue Formulare für das Anfor<strong>de</strong>rungsverfahren<br />

sowie die Lager- und Bestandskarteien<br />

ausarbeiten lassen, die die Ermittlung <strong>de</strong>s<br />

Größenbedarfs erleichtern sollen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gebeten, die Bemühungen<br />

um brauchbare Größenschlüssel möglichst<br />

bald abzuschließen. Er hat ferner angeregt, nicht<br />

gängige Größen, die we<strong>de</strong>r durch Bestandsausgleich<br />

zwischen <strong>de</strong>n Wehrbereichsverwaltungen noch durch<br />

Än<strong>de</strong>rung bestimmungsgemäß verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />

können, zur Vermeidung unwirtschaftlicher Lagerhaltung<br />

auszuson<strong>de</strong>rn und mit größtmöglichem Nutzen<br />

zu verwerten.<br />

143. Die Bestän<strong>de</strong> an Dienst- und Ausgehanzügen,<br />

die zwar nicht mehr <strong>de</strong>n vorgeschriebenen Trage<br />

wert haben, aber auch noch nicht ausson<strong>de</strong>rungsreif<br />

sind, haben ständig zugenommen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

hat gebeten zu prüfen, ob diese Bekleidung<br />

bis zur Dienstunbrauchbarkeit im Gefechtsund<br />

Gelän<strong>de</strong>dienst aufgetragen wer<strong>de</strong>n kann und<br />

ob die Anzugordnung entsprechend zu än<strong>de</strong>rn sein<br />

wird.<br />

Daraufhin hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister zunächst im Juni<br />

1968 angeordnet, daß an die Rekruten zum Ausgehanzug<br />

auch Röcke und Tuchhosen mit 3/5 Trage<br />

wert sowie Röcke und Tuchhosen mit einem Trage<br />

wert von 2/5 an Stelle <strong>de</strong>s zur Frie<strong>de</strong>nszusatzausstattung<br />

gehören<strong>de</strong>n Arbeitsanzugs auszugeben<br />

sind.<br />

Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Anordnungen<br />

zum Abbau <strong>de</strong>r in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Bestän<strong>de</strong> getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

144. Material und Mo<strong>de</strong>lle sind in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

häufig geän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n. Dementsprechend<br />

waren in zunehmen<strong>de</strong>m Umfang auslaufen<strong>de</strong> Mo<strong>de</strong>lle<br />

aufzutragen, was erfahrungsgemäß Schwierigkeiten<br />

bereitet. Ein Mo<strong>de</strong>ll sollte nur geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn dadurch wirklichen Mängeln durch Maßnahmen<br />

abgeholfen wird, <strong>de</strong>ren Kosten wirtschaftlich<br />

vertretbar sind.<br />

Eine beson<strong>de</strong>rs kostspielige Mo<strong>de</strong>llän<strong>de</strong>rung war<br />

die Einführung <strong>de</strong>r Uniform in Waffenfarben für<br />

Heer und Luftwaffe im Jahre 1962. Nach einer damaligen<br />

Berechnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums ließ<br />

allein die Paspelierung jährliche Mehrkosten von<br />

etwa 3 1/4 Millionen DM bei <strong>de</strong>r Ersatzbeschaffung<br />

erwarten. Abweichend von dieser Berechnung, die<br />

davon ausging, daß die vorhan<strong>de</strong>nen Bestän<strong>de</strong><br />

ohne Än<strong>de</strong>rung aufgetragen wür<strong>de</strong>n, sind jedoch<br />

beträchtliche weitere Ausgaben für <strong>de</strong>ren nachträgliche<br />

Paspelierung geleistet wor<strong>de</strong>n. So hat in<br />

-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

einem Wehrbereich die Ausstattung von rund<br />

160 000 Tuch- und Regenmänteln mit paspelierten<br />

Schulterklappen rund 615 000 DM und die Än<strong>de</strong>rung<br />

von 17 500 Schirmmützen alter Art rund 60 000<br />

DM gekostet.<br />

14<strong>5.</strong> Die Einführung <strong>de</strong>r Uniform in Waffenfarben<br />

verursachte auch Versorgungsschwierigkeiten und<br />

Verwaltungsaufwand in beträchtlichem Umfange. So<br />

müssen die beim Heer in 45 verschie<strong>de</strong>nen Größen<br />

benötigten Röcke und Tuchhosen nunmehr in 13<br />

verschie<strong>de</strong>nen Waffenfarben vorgehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Das bedingt insbeson<strong>de</strong>re größere Vorräte und erhöhten<br />

Bedarf an Lagerraum.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof bezweifelt nach alle<strong>de</strong>m,<br />

daß die Einführung <strong>de</strong>r Uniform in Waffenfarben<br />

eine ihren Aufwand rechtfertigen<strong>de</strong> Maßnahme war,<br />

zumal vielfach die Auffassung vertreten wird, daß<br />

die Uniform auch mit geringerem Aufwand hätte<br />

verbessert wer<strong>de</strong>n können. Zur Beseitigung von<br />

Versorgungsschwierigkeiten und zur Erzielung von<br />

Einsparungen hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof angeregt,<br />

<strong>de</strong>n Aufwand für die Uniform in Waffenfarben einzuschränken,<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Paspelierung <strong>de</strong>r<br />

Tuchhose und <strong>de</strong>s Rockkragens wegfallen zu lassen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister hat politische, militärische und<br />

personalwirtschaftliche Grün<strong>de</strong> geltend gemacht,<br />

die <strong>de</strong>n seinerzeit errechneten Aufwand für die Einführung<br />

einer attraktiveren Uniform als angemessen<br />

und gerechtfertigt erscheinen ließen. Dieser Hinweis<br />

vermag nicht die Be<strong>de</strong>nken zu beseitigen, die<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof auf Grund fortdauern<strong>de</strong>r<br />

nachteiliger Auswirkungen dieser Maßnahme hierzu<br />

geäußert hat. Ihnen soweit wie möglich abzuhelfen,<br />

ist um so mehr geboten, als <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Einführung<br />

<strong>de</strong>r Uniform in Waffenfarben auf personalwirtschaftlichem<br />

Gebiet erstrebte Erfolg ausgeblieben<br />

ist. Der Bun<strong>de</strong>sminister ist <strong>de</strong>r Anregung, die Paspelierung<br />

<strong>de</strong>r Tuchhose wegfallen zu lassen, im Erlaß<br />

vom 16. Juli 1968 nachgekommen. Äußerungen<br />

zu <strong>de</strong>n weiteren in diesem Zusammenhang vom<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof gegebenen Anregungen stehen<br />

noch aus.<br />

146. Die Ausstattung <strong>de</strong>r Soldaten mit Bekleidung<br />

und persönlicher Ausrüstung (Grundausstattung und<br />

Frie<strong>de</strong>nszusatzausstattung) ist zu vielfältig, zu umfangreich<br />

und <strong>de</strong>shalb zu teuer; sie kostet je Soldat<br />

etwa 1500 DM. Zu<strong>de</strong>m belasten ihre Aufbewahrung,<br />

ihre Pflege und ihr Transport im Falle von Versetzungen<br />

und Kommandierungen <strong>de</strong>n Soldaten erheblich.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat angeregt, das Ausstattungssoll<br />

auf das unbedingt notwendige Maß zu<br />

beschränken. Er hat hierzu im einzelnen Vorschläge<br />

gemacht. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat im Oktober<br />

1968 mitgeteilt, daß diese Vorschläge zur Zeit unter<br />

Einschaltung <strong>de</strong>r Truppe eingehend geprüft wür<strong>de</strong>n.<br />

147. Der Aufwand für die zur Vehütung mißbräuchlicher<br />

Wie<strong>de</strong>rverwendung angeordnete Entwertung<br />

dienstunbrauchbarer Bekleidung und persönlicher<br />

Ausrüstung (je nach Gegenstand durch<br />

Stempeln, Lochen, Einreißen o<strong>de</strong>r Deformieren) vor<br />

<strong>de</strong>r Abgabe zur Verwertung ist beträchtlich. Er betrug<br />

z. B. in einem Wehrbereich im Rechnungsjahr<br />

1966 (ohne Betriebskosten und anteilige Gehälter<br />

für das Aufsichtspersonal) über 100 000 DM. Der<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat empfohlen, die Entwertung<br />

einzuschränken.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister hat im Oktober 1968 die bisherigen<br />

Bestimmungen über die Klassifizierung,<br />

Entmilitarisierung und Deformierung <strong>de</strong>r Stücke<br />

gelockert.<br />

148. Zur Erzielung größerer Wirtschaftlichkeit<br />

sollte die Einführung <strong>de</strong>r Selbstbewirtschaftung in<br />

Betracht gezogen wer<strong>de</strong>n, die sich früher bewährt<br />

hat und vom Bun<strong>de</strong>sgrenzschutz übernommen wor<strong>de</strong>n<br />

ist. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sminister<br />

vorgeschlagen, diese Frage zu prüfen. Die<br />

Prüfung ist zugesagt.<br />

149. Die Eörterungen über die Ergebnisse örtlicher<br />

Prüfungen und Erhebungen zur Bekleidungswirtschaft<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr sind noch nicht abgeschlossen.<br />

Unterbringung<br />

(Kapitel 14 12 für die Rechnungsjahre 1960 bis 1967)<br />

Kasernenneubauten<br />

(Titel 711 bis 716)<br />

Mauerwerks- und Feuchtigkeitsschä<strong>de</strong>n bei Unterkunftsgebäu<strong>de</strong>n<br />

150. Bei einer Anzahl <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n letzten Jahren für<br />

die Bun<strong>de</strong>swehr errichteten Truppenunterkünfte<br />

sind am Sichtmauerwerk <strong>de</strong>r Außenwän<strong>de</strong> zum Teil<br />

erhebliche Schä<strong>de</strong>n aufgetreten. Die Klinkersteine<br />

o<strong>de</strong>r Vormauerziegel <strong>de</strong>r Verblendung zeigten —<br />

beson<strong>de</strong>rs an <strong>de</strong>n Wetterseiten <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> — Abblätterungen<br />

<strong>de</strong>r Oberflächen bis zu 10 mm Stärke.<br />

Durch die schadhaften Steine und durch die undichten<br />

Fugen konnte das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser in<br />

das Mauerwerk eindringen. Das hatte zur Folge, daß<br />

die hinter diesen Mauern befindlichen Räume wegen<br />

<strong>de</strong>r zunehmen<strong>de</strong>n Wandfeuchtigkeit in ihrer<br />

Nutzung beeinträchtigt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nicht mehr zu<br />

benutzen waren. Nach <strong>de</strong>n Beobachtungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

sind bislang etwa 30 Truppenunterkünfte<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr von <strong>de</strong>rartigen Schä<strong>de</strong>n<br />

— in unterschiedlichem Umfang — betroffen<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Außenwän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r schadhaften Gebäu<strong>de</strong> bestehen<br />

in <strong>de</strong>r Mehrzahl aus einem 24 cm starken Tragmauerwerk<br />

aus Hochlochziegeln o<strong>de</strong>r Hintermauersteinen<br />

mit einer 11,5 cm starken Verblendung aus<br />

Klinkersteinen o<strong>de</strong>r Vormauerziegeln ohne Isolierung<br />

o<strong>de</strong>r Hohlschicht. Die Baudienststellen haben<br />

die zur Verblendung verwen<strong>de</strong>ten Steine meist gemeinsam<br />

mit <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Planung beauftragten freischaffen<strong>de</strong>n<br />

Architekten an Hand von Steinproben


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

<strong>de</strong>r Ziegeleien ausgewählt, ohne sie vorher auf ihre<br />

Eignung prüfen.<br />

Nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bauverwaltung veranlaßten<br />

Untersuchungen sind die Feuchtigkeitsschä<strong>de</strong>n<br />

durch die Verwendung von nicht frostbeständigen<br />

Vormauerziegeln und Klinkern o<strong>de</strong>r durch<br />

<strong>de</strong>ren unsachgemäße Verarbeitung verursacht wor<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>n Erhebungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren für die Behebung<br />

<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n rund 900 000 DM aufgewen<strong>de</strong>t.<br />

Da die Schä<strong>de</strong>n überwiegend erst auftraten und<br />

sichtbar wur<strong>de</strong>n, nach<strong>de</strong>m die mit <strong>de</strong>n Unternehmern<br />

vertraglich vereinbarte zweijährige Gewährleistungsfrist<br />

abgelaufen war, konnten die Baufirmen<br />

nicht mehr zur unentgeltlichen Mängelbeseitigung<br />

herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

151. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat wegen <strong>de</strong>s großen<br />

Umfanges <strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n vor allem empfohlen,<br />

die Ausführung von Außenwän<strong>de</strong>n als Verblend-<br />

(Sicht-)Mauerwerk nur dort zuzulassen, wo diese<br />

Bauweise seit langem üblich ist, zumal da nach <strong>de</strong>n<br />

gewonnenen Erkenntnissen nicht überall Fachkräfte<br />

mit <strong>de</strong>n notwendigen Erfahrungen im ordnungsmäßigen<br />

Vermauern und Verfugen von Klinkern und<br />

Vormauersteinen zur Verfügung stehen. Er hat <strong>de</strong>shalb<br />

zur Vermeidung weiterer Schä<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />

dadurch bedingten hohen Instandsetzungskosten<br />

empfohlen, die Finanzbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />

anzuweisen, diese Gesichtspunkte künftig bei Neubauten<br />

für die Bun<strong>de</strong>swehr zu berücksichtigen.<br />

152. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat von einer solchen<br />

Weisung abgesehen, da es sich bei <strong>de</strong>r Ziegelbauweise<br />

um ein allgemein übliches Verfahren handle.<br />

Er hat aber die Län<strong>de</strong>rbauverwaltungen angewiesen,<br />

auf eine solche Ausführung dann zu verzichten,<br />

wenn nach <strong>de</strong>n Erfahrungen <strong>de</strong>r verantwortlichen<br />

Baubeamten die für die Übernahme <strong>de</strong>r Arbeiten<br />

in Betracht kommen<strong>de</strong>n Bauunternehmer<br />

keine Gewähr für eine mangelfreie Ausführung bieten<br />

sollten. Sofern es bei <strong>de</strong>r Wahl von Ziegelsichtmauerwerk<br />

bleibe, sei es notwendig, die Detailpläne<br />

und Leistungsbeschreibungen unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />

vom Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Deutschen Ziegelindustrie<br />

e. V. herausgegebenen technischen Hinweise über<br />

die Ausführung von Ziegelsichtmauerwerk sorgfältig<br />

zu prüfen. Außer<strong>de</strong>m hat er empfohlen, die Gewährleistungsfrist<br />

für das Ziegelsichtmauerwerk auf<br />

fünf Jahre auszu<strong>de</strong>hnen, weil nach allgemeinen Erfahrungen<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Mängel erst nach drei und<br />

mehr Jahren zu erkennen seien.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird bei seinen künftigen<br />

Prüfungen beobachten, ob und mit welchem Erfolg<br />

die zuständigen Bauverwaltungen die Hinweise beachten.<br />

Preisnachlaß<br />

153. Eine Baufirma hat in <strong>de</strong>n Jahren 1960 und 1961<br />

in einer Truppenunterkunft mehrere Panzerunter<br />

stell- und Kraftfahrzeughallen gebaut. Bei <strong>de</strong>r Bezahlung<br />

<strong>de</strong>r Bauleistungen hat es die Baudienst<br />

stelle versäumt, von <strong>de</strong>n Rechnungsbeträgen <strong>de</strong>n<br />

vereinbarten Preisnachlaß von 3 v. H. abzuziehen.<br />

Der dadurch an die Firma zuviel gezahlte Betrag zuzüglich<br />

<strong>de</strong>r aufgelaufenen Zinsen belief sich insgesamt<br />

auf rund 98 000 DM.<br />

Auf Verlangen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes ist <strong>de</strong>r<br />

Betrag zurückgefor<strong>de</strong>rt und wie<strong>de</strong>r vereinnahmt<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Bau von Erprobungsstellen und Magnetischen Meßstellen<br />

(Titel 725)<br />

Abrechnung über Bauleistungen für einen Flugplatz<br />

154. Eine Arbeitsgemeinschaft mehrerer Baufirmen<br />

hatte in <strong>de</strong>n Jahren 1960 bis 1965 im Auftrage eines<br />

Finanzbauamtes für <strong>de</strong>n Flugplatz einer Erprobungsstelle<br />

<strong>de</strong>r Luftwaffe umfangreiche Erd- und<br />

Schwarz<strong>de</strong>ckenarbeiten auszuführen.<br />

Nach <strong>de</strong>m Vertrag sollte auf <strong>de</strong>m vermörtelten<br />

Kiesunterbau <strong>de</strong>r rund 200 000 m 2 großen Schulterflächen<br />

<strong>de</strong>r Startbahn eine 2 cm starke Misch-Makadam<strong>de</strong>cke<br />

im Heißeinbau aufgebracht wer<strong>de</strong>n. Für<br />

diese Leistung waren 2,40 DM/m 2 vereinbart wor<strong>de</strong>n.<br />

Aus Grün<strong>de</strong>n, die vom Auftragnehmer nicht zu<br />

vertreten waren, verzögerte sich die Herstellung<br />

<strong>de</strong>r Schwarz<strong>de</strong>cken erheblich. Um <strong>de</strong>n vorgesehenen<br />

Fertigstellungstermin für die gesamte Anlage einzuhalten,<br />

bat das Finanzbauamt die Arbeitsgemeinschaft,<br />

die Arbeiten im Herbst und Winter 1960/<br />

1961 auszuführen. Die Arbeitsgemeinschaft erklärte<br />

sich hierzu zwar grundsätzlich bereit; sie machte<br />

jedoch die Ausführung während <strong>de</strong>r ungünstigen<br />

Jahreszeit davon abhängig, daß sie an Stelle von<br />

heiß einzubauen<strong>de</strong>m Material ein für solche Witterungsverhältnisse<br />

besser geeignetes kalt einzubauen<strong>de</strong>s<br />

Mischgut verwen<strong>de</strong>n könne. Sie verlangte<br />

hierfür einen Preis von 3,20 DM/m 2. Wegen <strong>de</strong>r<br />

Dringlichkeit <strong>de</strong>r Baumaßnahme gingen das Finanzbauamt<br />

und die zuständige Oberfinanzdirektion auf<br />

dieses Angebot ein.<br />

Bei <strong>de</strong>r Durchsicht <strong>de</strong>r Tagesberichte <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof festgestellt,<br />

daß <strong>de</strong>r Makadambelag ausschließlich in <strong>de</strong>n verhältnismäßig<br />

mil<strong>de</strong>n Herbst- und Frühjahrsmonaten<br />

aufgebracht wor<strong>de</strong>n war und die Bauarbeiten<br />

während <strong>de</strong>r kälteren Wintermonate geruht hatten.<br />

Hiernach hatte keine Notwendigkeit bestan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n<br />

-<br />

Makadambelag im Kalteinbau auszuführen. Da sich<br />

außer<strong>de</strong>m Zweifel ergaben, ob die in Rechnung gestellte<br />

Leistung tatsächlich ausgeführt wor<strong>de</strong>n war,<br />

hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof aus <strong>de</strong>m Makadambelag<br />

Proben entnehmen und untersuchen lassen. Das<br />

mit <strong>de</strong>r Untersuchung betraute staatliche Materialprüfungsamt<br />

stellte fest, daß für <strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n<br />

Teil <strong>de</strong>r Startbahnschultern ein heiß einzubauen<strong>de</strong>s<br />

Mischgut verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n war. Nach <strong>de</strong>n Berechnungen<br />

<strong>de</strong>s Finanzbauamtes ist <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

danach für rund 178 000 m 2 Asphaltflächen<br />

<strong>de</strong>r für einen Kalteinbau vereinbarte Preis von<br />

3,20 DM/m 2 zu Unrecht bezahlt wor<strong>de</strong>n.


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

15<strong>5.</strong> Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Erdarbeiten hatte dieselbe Arbeitsgemeinschaft eine<br />

frühere Kiesgrube aufzufüllen, die sich im Baubereich<br />

<strong>de</strong>r Start- und Rollbahn befand. Sie stellte<br />

hierfür rund 18 400 m 3 Frostschutzkies in Rechnung.<br />

Nach <strong>de</strong>m Vertrag sollte <strong>de</strong>r Kies innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Grubenbereiches aber nur für die Dammschüttungen<br />

bei <strong>de</strong>r Start- und Rollbahn verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r übrige<br />

Teil <strong>de</strong>r Grube dagegen mit <strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>n Abtragsflächen<br />

<strong>de</strong>r Baustelle gewonnenen Bo<strong>de</strong>n zugeschüttet<br />

wer<strong>de</strong>n. Diese Leistung hatte die Arbeitsgemeinschaft<br />

ohne beson<strong>de</strong>re Vergütung zu erbringen, weil<br />

Antransport und Einbau dieses Bo<strong>de</strong>ns bereits mit<br />

<strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Erdabtrag vereinbarten Preis als<br />

Nebenleistung abgegolten waren.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat auch in diesem Fall das<br />

eingebaute Material näher untersuchen lassen. Dabei<br />

ergab sich, daß Frostschutzkies nur im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Dammschüttungen für die Start- und Rollbahn<br />

eingebaut wor<strong>de</strong>n war. Im übrigen Teil <strong>de</strong>r Grube<br />

bestand das Schüttmaterial vorwiegend aus kiesigem<br />

Sand, <strong>de</strong>r in seiner Zusammensetzung <strong>de</strong>m in<br />

<strong>de</strong>n Abtragsflächen gewonnenen Bo<strong>de</strong>n entsprach.<br />

Auf Grund dieses Ergebnisses hat das Finanzbauamt<br />

ermittelt, daß <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft rund<br />

8200 m 3 Frostschutzkies zuviel bezahlt wor<strong>de</strong>n<br />

waren.<br />

156. Für das erschwerte Einbringen <strong>de</strong>s Frostschutzkieses<br />

und <strong>de</strong>s Auffüllbo<strong>de</strong>ns im Grundwasserbereich<br />

<strong>de</strong>r Kiesgrube sollte die Arbeitsgemeinschaft<br />

eine zusätzliche Vergütung von 0,60<br />

DM/m3 erhalten. Dieser Zuschlag wur<strong>de</strong> ihr aber<br />

für die gesamte Einbaumenge von rund 18 400 m 3<br />

gezahlt.<br />

Nach <strong>de</strong>n Erhebungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

lag <strong>de</strong>r Grundwasserspiegel <strong>de</strong>r Kiesgrube etwa<br />

1,50 m unter <strong>de</strong>r Erdoberfläche. Bei dieser Sachlage<br />

stand <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft nach <strong>de</strong>m Vertrag<br />

für <strong>de</strong>n oberhalb <strong>de</strong>s Grundwasserstan<strong>de</strong>s eingebrachten<br />

Auffüllbo<strong>de</strong>n keine beson<strong>de</strong>re Vergütung<br />

zu. Sie hat <strong>de</strong>mnach für die Abgeltung dieser Leistung<br />

rund 5 300 m 3 Auffüllbo<strong>de</strong>n zuviel in Ansatz<br />

gebracht. Das Finanzbauamt hat <strong>de</strong>n Ansatz nicht<br />

berichtigt.<br />

157. Schließlich hat das Finanzbauamt als zusätzliche<br />

Vergütung für <strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r Baudurchführung<br />

infolge erheblicher Mengenüberschreitungen<br />

entstan<strong>de</strong>nen Mehraufwand an Baustellengemeinkosten<br />

an ,die Arbeitsgemeinschaft rund<br />

232 600 DM gezahlt. Es hat dabei außer acht gelassen,<br />

daß die Arbeitsgemeinschaft bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />

<strong>de</strong>s Betrages — abweichend von <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />

VOB/B vorgesehenen Regelung — die gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Vertragssumme eingetretene Kostenüberschreitung<br />

nicht um 10 °/o gekürzt, son<strong>de</strong>rn in voller Höhe<br />

angesetzt und als anrechenbare Baustellengemeinkosten<br />

auch Vergütungen für Leistungen angesehen<br />

hatte, für die <strong>de</strong>r Mehraufwand für die Gerätevorhaltung<br />

bereits mit <strong>de</strong>n vereinbarten Preisen abgegolten<br />

war.<br />

158. Auf Veranlassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

hat das Finanzbauamt die Rechnung <strong>de</strong>r Arbeits<br />

gemeinschaft berichtigt. Danach waren rund 244 000<br />

DM zuviel gezahlt. Zum Ausgleich weiterer Abrechnungsdifferenzen,<br />

die wegen <strong>de</strong>s inzwischen<br />

eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr restlos aufgeklärt<br />

wer<strong>de</strong>n konnten, hat sich <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

bereit erklärt, außer<strong>de</strong>m rund 19 000 DM zu erstatten.<br />

Von <strong>de</strong>m Gesamtbetrag von rund 263 400 DM sind<br />

inzwischen 194 700 DM gegen eine an<strong>de</strong>re For<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft aufgerechnet wor<strong>de</strong>n.<br />

Den Restbetrag von 68 700 DM wird <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

zurückzahlen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird die Abwicklung <strong>de</strong>r<br />

Restfor<strong>de</strong>rung überwachen.<br />

Bau von Depots<br />

(Titel 734)<br />

Ausführung und Abrechnung von Tiefbauarbeiten<br />

159. Eine an<strong>de</strong>re Arbeitsgemeinschaft hatte im<br />

Auftrag eines Bauamtes in <strong>de</strong>n Jahren 1962 bis 1964<br />

für ein Korps<strong>de</strong>pot die Erd- und Straßenbauarbeiten<br />

auszuführen. Nach <strong>de</strong>m Vertrag sollte im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Straßen- und Abstellflächen die Frostschutzschicht<br />

in einer Stärke von min<strong>de</strong>stens 40 cm eingebaut<br />

und nach <strong>de</strong>m Flächenmaß abgerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Entgelt für die wegen <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />

Querneigungen zwischen <strong>de</strong>m Erdplanum (4 %) und<br />

<strong>de</strong>m Straßenplanum (2 %) einzubringen<strong>de</strong>n Mehrmassen<br />

von etwa 10 % war in <strong>de</strong>n vereinbarten<br />

Einheitspreisen enthalten.<br />

Bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung stellte sich heraus, daß in<br />

<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Rechnung beigefügten Skizzen einzelner<br />

Querprofile die Frostschutzschicht entgegen <strong>de</strong>m<br />

Vertrag nur in einer mittleren Stärke von 40 cm<br />

hergestellt war. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof for<strong>de</strong>rte<br />

<strong>de</strong>shalb das Bauamt auf, die Leistung neu zu berechnen<br />

und <strong>de</strong>n Unterschiedsbetrag von rund<br />

77 400 DM von einer <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft noch<br />

zustehen<strong>de</strong>n Restfor<strong>de</strong>rung abzusetzen. Diese erhob<br />

jedoch Einspruch und erklärte, daß die Frostschutzschicht<br />

vertragsmäßig ausgeführt wor<strong>de</strong>n sei. Der<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daraufhin eine eingehen<strong>de</strong><br />

örtliche Untersuchung veranlaßt. Hierbei wur<strong>de</strong>n in<br />

großem Umfang Min<strong>de</strong>rstärken <strong>de</strong>r Frostschutzschicht<br />

festgestellt. Aus <strong>de</strong>n nachgewiesenen Min-<br />

-<br />

<strong>de</strong>rleistungen ergab sich nunme hr eine Überzahlung<br />

in Höhe von rund 114 000 DM.<br />

160. Für <strong>de</strong>n Transport <strong>de</strong>s Mutterbo<strong>de</strong>ns machte<br />

die Arbeitsgemeinschaft Mehrkosten von rund<br />

454 000 DM geltend. Sie begrün<strong>de</strong>te die For<strong>de</strong>rung<br />

damit, daß sie wegen <strong>de</strong>r ungünstigen Baustellenverhältnisse<br />

<strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Mutterbo<strong>de</strong>ns<br />

auf eine größere Entfernung habe abfahren<br />

müssen, als nach <strong>de</strong>m Vertrag vereinbart gewesen<br />

sei. Das Bauamt erkannte diese Begründung an und<br />

sagte <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft eine zusätzliche Vergütung<br />

zu.


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung wur<strong>de</strong> festgestellt, daß<br />

die Arbeitsgemeinschaft bei <strong>de</strong>r Preisermittlung für<br />

die zusätzliche Leistung auch Teilleistungen berücksichtigt<br />

hatte, die bereits mit <strong>de</strong>m Entgelt für die<br />

ursprünglich vereinbarte Leistung abgegolten waren.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof for<strong>de</strong>rte <strong>de</strong>shalb das Bauamt<br />

auf, die Preise entsprechend zu kürzen.<br />

Das Bauamt hat nach langwierigen Verhandlungen<br />

mit <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft erreicht, daß das Entgelt<br />

für die größeren Transportweiten um rund<br />

226 800 DM herabgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />

161. Schließlich ergab sich, daß die Arbeitsgemeinschaft<br />

einzelne Teilleistungen nicht in <strong>de</strong>m Umfang<br />

und <strong>de</strong>r Beschaffenheit ausgeführt hatte, wie es nach<br />

<strong>de</strong>m Vertrag vereinbart wor<strong>de</strong>n war.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gefor<strong>de</strong>rt, die Vergütung<br />

für die vertragswidrig ausgeführten Leistungen<br />

um rund 19 700 DM zu min<strong>de</strong>rn.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft hat die Prüfungsergebnisse<br />

anerkannt. Daraufhin wur<strong>de</strong> die Schlußrechnungssumme<br />

um insgesamt rund 360 500 DM gekürzt.<br />

Bau von Standortmunitionsnie<strong>de</strong>rlagen<br />

(Titel 806)<br />

Berechnung und Bezahlung von Bauleistungen<br />

bei <strong>de</strong>r Herstellung einer Zufahrtsstraße<br />

162. Eine Baufirma stellte im Jahre 1965 für eine<br />

Standortmunitionsnie<strong>de</strong>rlage <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr die<br />

rund 3 130 m lange Zufahrtsstraße her. Die von ihr<br />

berechneten Bauleistungen waren im einzelnen<br />

durch Gelän<strong>de</strong>aufnahmen und Aufmaße belegt, <strong>de</strong>ren<br />

Richtigkeit ein Vertreter <strong>de</strong>r Firma und ein Bediensteter<br />

<strong>de</strong>r örtlichen Bauleitung <strong>de</strong>s Finanzbauamtes<br />

bescheinigt hatten.<br />

Bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung traten Zweifel auf, ob die<br />

Firma die Leistungen in <strong>de</strong>m von ihr berechneten<br />

Umfang erbracht hatte. Insbeson<strong>de</strong>re erschien es<br />

fraglich, ob ein zusätzlicher Aushub von ungeeignetem<br />

Baugrund und ein Auffüllen mit Frostschutz<br />

kies in <strong>de</strong>m in Rechnung gestellten Ausmaß notwendig<br />

gewesen seien.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Aushubtiefe und<br />

die Stärke <strong>de</strong>r Kiesschicht durch Schürfungen überprüfen<br />

lassen. Die Untersuchungen ergaben sowohl<br />

für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nabtrag als auch für <strong>de</strong>n Einbau <strong>de</strong>s<br />

Kieses eine Min<strong>de</strong>rleistung von rund 7150 Kubikmetern.<br />

Das Finanzbauamt hat die Unterschie<strong>de</strong> darauf zurückgeführt,<br />

daß man beim Höhenaufmaß für das<br />

Rohplanum <strong>de</strong>r Straße möglicherweise von einem<br />

falschen Festpunkt ausgegangen sei. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

konnte diese Angaben nicht nachprüfen,<br />

weil die nur behelfsmäßig errichteten Festpunkte<br />

inzwischen wie<strong>de</strong>r entfernt wor<strong>de</strong>n waren.<br />

163. Für <strong>de</strong>n Abbau von leichtem und schwerem<br />

Fels ist <strong>de</strong>r Firma vereinbarungsgemäß eine Zulage<br />

zum Preis für <strong>de</strong>n Abbau gewöhnlichen Bo<strong>de</strong>ns gezahlt<br />

wor<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lte sich aber bei <strong>de</strong>m Baugrund,<br />

für <strong>de</strong>ssen Abbau die Zulage gewährt wur<strong>de</strong>,<br />

nicht um Fels, son<strong>de</strong>rn um einen stark mit Geröll,<br />

Geschiebe und Steinen bis zu 200 mm Durchmesser<br />

durchsetzten Mergel, <strong>de</strong>r als schwerer Bo<strong>de</strong>n (Bo<strong>de</strong>nklasse<br />

2.26 — DIN 18 300) zu klassifizieren war.<br />

Die für <strong>de</strong>n Abbau von Fels vorgesehene Zulage<br />

durfte daher nicht gezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

164. Schließlich führte eine vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

veranlaßte Überprüfung <strong>de</strong>s Kieseinbaues bei<br />

<strong>de</strong>n Straßenbanketten und <strong>de</strong>r An<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s<br />

Mutterbo<strong>de</strong>ns auf <strong>de</strong>n Straßenböschungen zu einer<br />

weiteren Berichtigung <strong>de</strong>r Firmenrechnung zugunsten<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s.<br />

Durch die fehlerhafte Abrechnung sind <strong>de</strong>r Firma<br />

insgesamt rund 75 300 DM zuviel gezahlt wor<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat verlangt, diesen Betrag,<br />

ferner Zinsen in Höhe von rund 4800 DM von<br />

<strong>de</strong>r Firma zurückzufor<strong>de</strong>rn. Das ist inzwischen geschehen.<br />

Gemeinsame NATO-Infrastruktur<br />

auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

ab Tranche VII b<br />

(Titel 960)<br />

Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen<br />

für eine Flugzeug-Abwehrstellung<br />

16<strong>5.</strong> Ein Finanzbauamt hat im Jahre 1962 entsprechend<br />

<strong>de</strong>n vom Bun<strong>de</strong>sminister für die beschleunigte<br />

Durchführung von NATO-Infrastrukturmaßnahmen<br />

bekanntgegebenen Weisungen die Bauleistungen<br />

für eine Flugzeug-Abwehrstellung nach<br />

Einholung mehrer Angebote an eine aus fünf Baufirmen<br />

gebil<strong>de</strong>te Arbeitsgemeinschaft freihändig<br />

vergeben. Mit <strong>de</strong>r örtlichen Bauleitung und <strong>de</strong>r Abrechnung<br />

beauftragte es ein privates Ingenieurbüro.<br />

Bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung ergab sich, daß die beim<br />

Bo<strong>de</strong>nabtrag und Aushub <strong>de</strong>r Baugruben und Rohrgräben<br />

angefallenen Erdmassen <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r DIN<br />

18 300 <strong>de</strong>r VOB/C festgelegten Bo<strong>de</strong>nklassen nicht<br />

richtig zugeordnet waren. Insbeson<strong>de</strong>re hatte die<br />

Arbeitsgemeinschaft mehr Felsabbau berechnet, als<br />

nach <strong>de</strong>n vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof nachträglich veranlaßten<br />

Baugrunduntersuchungen angefallen sein<br />

konnte. Zum an<strong>de</strong>ren waren die Massenberechnungen<br />

fehlerhaft, weil die Aufmaß- und Abrechnungs-bestimmungen<br />

<strong>de</strong>r VOB/C nicht beachtet wor<strong>de</strong>n<br />

waren. In mehreren Fällen konnte nachgewiesen<br />

wer<strong>de</strong>n, daß die von <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft und<br />

<strong>de</strong>m Ingenieurbüro gemeinsam ermittelten Aufmaße<br />

zahlreiche Fehler enthielten. Schließlich ergab sich,<br />

daß einzelne Teilleistungen nicht in <strong>de</strong>m Umfang<br />

und <strong>de</strong>r Güte ausgeführt wor<strong>de</strong>n waren, wie es <strong>de</strong>r<br />

Vertrag vorschrieb.<br />

166. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die zuständige<br />

Oberfinanzdirektion gebeten, das Finanzbauamt anzuweisen,<br />

die Rechnungsunterlagen erneut sorgfältig<br />

zu prüfen und die Abrechnungsfehler im Ein-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

vernehmen mit <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft zu berichtigen.<br />

Er hat ferner gefor<strong>de</strong>rt, daß für die nicht vertragsgerecht<br />

ausgeführten Bauleistungen die Preise<br />

angemessen zu min<strong>de</strong>rn sind.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft hat daraufhin die Abrechnungsunterlagen<br />

berichtigt und im März 1966 neue<br />

Schlußrechnungen vorgelegt. Die vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

<strong>de</strong>r Bauverwaltung gegenüber getroffenen<br />

Beanstandungen wur<strong>de</strong>n dabei berücksichtigt. Bei<br />

einem Vergleich <strong>de</strong>r ursprünglichen mit <strong>de</strong>n neu<br />

festgestellten Rechnungsendsummen ergab sich, daß<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft rund 193 000 DM zuviel gezahlt<br />

wor<strong>de</strong>n waren. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />

verlangt, daß dieser Betrag zuzüglich <strong>de</strong>r aufgelaufenen<br />

Zinsen von rund 31 000 DM und <strong>de</strong>r für die<br />

Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen aufgewen<strong>de</strong>ten Kosten von<br />

rund 6000 DM zurückgefor<strong>de</strong>rt wird. Die Arbeitsgemeinschaft<br />

hat inzwischen einen Teilbetrag von<br />

rund 165 000 DM erstattet. Der Restbetrag von<br />

65 000 DM soll gegen eine For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

aus einem an<strong>de</strong>ren Bauvorhaben aufgerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird die Abwicklung <strong>de</strong>r<br />

Restfor<strong>de</strong>rung überwachen.<br />

Kalkulation von Preisen<br />

und Anerkennung von Zusatzfor<strong>de</strong>rungen<br />

für Bauleistungen<br />

167. Eine an<strong>de</strong>re aus drei <strong>de</strong>utschen Firmen bestehen<strong>de</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft hatte in <strong>de</strong>n Jahren<br />

1961 bis 1963 im Auftrag eines Finanzbauamtes Bauleistungen<br />

für eine Bo<strong>de</strong>nraketen-Stellung auszuführen.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Erdarbeiten fielen<br />

verschie<strong>de</strong>ne zusätzliche Leistungen an, für die<br />

keine Preise vereinbart wor<strong>de</strong>n waren. Die Arbeitsgemeinschaft<br />

reichte <strong>de</strong>shalb für die neuen Leistungen<br />

Nachtragsangebote mit <strong>de</strong>n zugehörigen Kalkulationsunterlagen<br />

ein, die das Finanzbauamt ohne<br />

ausreichen<strong>de</strong> Prüfung anerkannte.<br />

Das Finanzbauamt hat nicht beachtet, daß die Arbeitsgemeinschaft<br />

bei <strong>de</strong>r Preisermittlung für eine<br />

umfangreiche Sandlieferung <strong>de</strong>n Transportkostenanteil<br />

zu hoch angesetzt hatte, weil sie — wie von<br />

<strong>de</strong>r zuständigen Preisbehör<strong>de</strong> bestätigt wur<strong>de</strong> —<br />

von einem falschen Tarifsatz ausgegangen war. Dadurch<br />

lag <strong>de</strong>r Preis für die gefor<strong>de</strong>rte Leistung um<br />

5,32 DM/m 3 höher, als ihn das Finanzbauamt unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r Preisvorschriften hätte anerkennen<br />

dürfen.<br />

Auch bei <strong>de</strong>r Kalkulation <strong>de</strong>s Preises für <strong>de</strong>n nachträglich<br />

angeordneten Abtransport von überschüssigem<br />

Bo<strong>de</strong>n war die Arbeitsgemeinschaft von einer<br />

falschen Grundlage ausgegangen, in<strong>de</strong>m sie — abweichend<br />

von <strong>de</strong>n Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

<strong>de</strong>r VOB/B — einen für eine an<strong>de</strong>re Leistung<br />

vereinbarten Preis angesetzt hatte, <strong>de</strong>r auf die zusätzliche<br />

Leistung nicht anwendbar war. Der für die<br />

Bo<strong>de</strong>nabfuhr gefor<strong>de</strong>rte Preis lag <strong>de</strong>shalb um etwa<br />

2,20 DM/m 3 zu hoch.<br />

168. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />

das Finanzbauamt die Preise <strong>de</strong>r Nachtragsangebote<br />

nicht ausreichend geprüft hat. Er hat auch im vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Fall die zuständige Oberfinanzdirektion<br />

gebeten, das Finanzbauamt anzuweisen, sich mit <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsgemeinschaft wegen <strong>de</strong>r Berichtigung <strong>de</strong>r<br />

vereinbarten Einheitspreise auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />

Die langwierigen und schwierigen Verhandlungen,<br />

in die auch Nebenleistungen einbezogen wur<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>ren Bezahlung die Arbeitsgemeinschaft verlangte,<br />

obwohl die Lohn- und Sachaufwendungen hierfür<br />

bereits mit <strong>de</strong>n Preisen <strong>de</strong>s Hauptangebotes abgegolten<br />

waren, konnten erst im Jahre 1967 abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n. Danach wur<strong>de</strong> die von <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />

eingereichte, noch nicht bezahlte<br />

Schlußrechnung um rund 174 000 DM gekürzt.<br />

Schiffe und Marinegerät<br />

(Kapitel 14 18)<br />

Beschaffung von Schiffen<br />

(Titel 975 für die Rechnungsjahre 1957 bis 1968)<br />

Beschaffung von Schnellen Minensuchbooten<br />

(SM-Booten)<br />

169. Im Jahre 1957 gab <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister auf<br />

Grund einer „Vorläufigen kurzen Bauvorschrift"<br />

eine Serie von 30 SM-Booten in reiner Holzbauweise<br />

in Auftrag, obwohl die Entwicklung <strong>de</strong>s<br />

Schiffstyps zu dieser Zeit noch nicht abgeschlossen<br />

war. Dies hatte zur Folge, daß 1962, als die ersten<br />

Boote etwa 3 Jahre in Dienst waren, für rund<br />

7,5 Millionen DM Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Konstruktion und<br />

Reparaturen vorgenommen wer<strong>de</strong>n mußten, damit<br />

die Boote einsatztauglich wur<strong>de</strong>n.<br />

Außer diesen konstruktiven Mängeln hatten die<br />

Boote aber auch Materialfehler, die ihre Einsatzfähigkeit<br />

nach kurzer Zeit beeinträchtigten. Bereits<br />

im Jahre 1961 hatte die Vorbauwerft auf einem Boot<br />

Fäulnisschä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Sperrholzplatten <strong>de</strong>r Aufbauten<br />

ent<strong>de</strong>ckt und die schadhaften Teile erneuert,<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber davon aber keine Mitteilung<br />

gemacht. Etwa zur gleichen Zeit stellte die Bauaufsicht<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr auch an an<strong>de</strong>ren SM-<br />

Booten Fäulnisschä<strong>de</strong>n fest. Ihr Leiter veranlaßte<br />

daraufhin die Werft, die Schä<strong>de</strong>n auszubessern. Er<br />

traf aber keine weiteren Maßnahmen zur Untersuchung<br />

<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsursache, da er auf Grund einer<br />

Erörterung mit <strong>de</strong>n Holzfachleuten <strong>de</strong>r Werft zu <strong>de</strong>r<br />

irrigen Annahme gelangte, daß es sich bei <strong>de</strong>n<br />

Schä<strong>de</strong>n um allgemeine Verrottungserscheinungen<br />

han<strong>de</strong>le. Die Werft verwandte die bereits beschafften<br />

Sperrholzplatten für die restlichen Boote weiter.<br />

Anfang <strong>de</strong>s Jahres 1964 traten Schä<strong>de</strong>n in größerem<br />

Umfang auf, so daß alle Boote reparaturbedürftig<br />

wur<strong>de</strong>n und Einsatzbeschränkungen unterworfen<br />

wer<strong>de</strong>n mußten. Erst jetzt wur<strong>de</strong>n eingehen<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />

in die Wege geleitet. Sie ergaben,<br />

daß für die Boote z. T. eine Sperrholzart verwen<strong>de</strong>t<br />

wor<strong>de</strong>n war, die nicht witterungsbeständig<br />

und die für Pilze anfällig ist. Die befallenen Sperr-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

holzplatten wur<strong>de</strong>n danach durch gesun<strong>de</strong> Hölzer<br />

ersetzt; von einer Auswechselung aller Sperrholzteile<br />

mußte aus wirtschaftlichen Grün<strong>de</strong>n Abstand<br />

genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Scha<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> auf 5 Millionen DM geschätzt.<br />

Die Folgeschä<strong>de</strong>n (vermin<strong>de</strong>rte Lebensdauer <strong>de</strong>r<br />

Boote, eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit)<br />

waren nicht zu beziffern.<br />

Am 12. Mai 1966 schloß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister mit <strong>de</strong>r<br />

Vorbauwerft einen Vergleich. Darin verpflichtete<br />

sich die Werft, von <strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r Verwendung<br />

ungeeigneten Sperrholzes entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n<br />

1 372 500 DM zu übernehmen. Zwei Nachbauwerften<br />

beteiligten sich vergleichsweise mit je 100 000 DM<br />

an <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>ns<strong>de</strong>ckung.<br />

170. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />

die Konstruktion nicht vor <strong>de</strong>r Vergabe <strong>de</strong>r Serienaufträge<br />

eingehend untersucht und mit einem Versuchsboot<br />

erprobt, daß keine ausführliche Baubeschreibung<br />

aufgestellt wor<strong>de</strong>n ist und daß die Bauaufsicht<br />

nicht schon beim Auftreten <strong>de</strong>r ersten<br />

Fäulnisschä<strong>de</strong>n eingehen<strong>de</strong> Untersuchungen veranlaßt<br />

hat.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat erwi<strong>de</strong>rt, die Bauweise<br />

<strong>de</strong>r Boote sei z. Z. ihrer Konstruktion im allgemeinen<br />

Bootsbau üblich gewesen und habe sich bei<br />

herkömmlichen Fahrzeugen auch bewährt. Für Fahrzeuge<br />

von <strong>de</strong>r Größe und Geschwindigkeit <strong>de</strong>r SM-<br />

Boote hätten allerdings praktische Erfahrungen gefehlt.<br />

Die wenigen damals in seinem Bereich verfügbaren<br />

technischen Fachleute seien nicht in <strong>de</strong>r<br />

Lage gewesen, sämtliche Bauunterlagen eingehend<br />

zu prüfen und die mangelhafte Konstruktion <strong>de</strong>r<br />

Boote zu erkennen. Schä<strong>de</strong>n seien im übrigen vorwiegend<br />

dort festgestellt wor<strong>de</strong>n, wo fehlerhaftes<br />

Material verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sei und wo die Arbeitsausführung<br />

mangelhaft und die Detailkonstruktion<br />

unzweckmäßig gewesen sei.<br />

Der von militärischer Seite gewünschte schnelle<br />

Aufbau <strong>de</strong>r Flotte habe lange Bauzeiten bei <strong>de</strong>n<br />

ersten neuen Schiffstypen nicht zugelassen. Auch<br />

sei zu berücksichtigen, daß Bau und Erprobung eines<br />

Musterbootes die Auslieferung <strong>de</strong>s ersten Serienbootes<br />

um min<strong>de</strong>stens 2 1/2 Jahre verzögert hätten.<br />

Außer<strong>de</strong>m müsse bezweifelt wer<strong>de</strong>n, daß die Konstruktionsmängel<br />

nach einer Erprobungszeit von<br />

einem halben bis einem Jahr bereits hätten ent<strong>de</strong>ckt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der Leiter <strong>de</strong>r Bauaufsicht sei für die verspätete<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r Ursachen <strong>de</strong>r Holzschä<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re<br />

dafür, daß er die Fäulnisschä<strong>de</strong>n irrtümlich<br />

auf allgemeine Verrottungserscheinungen zurückgeführt<br />

habe, nicht verantwortlich zu machen. Die<br />

ersten Boote seien bei ihrer Ablieferung frei von<br />

Fäulnisschä<strong>de</strong>n gewesen. Die Bauaufsicht habe nicht<br />

gewußt, welche Sperrholzart verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sei.<br />

Im übrigen hätten <strong>de</strong>r Germanische Lloyd, <strong>de</strong>r Holzlieferant,<br />

die Werft und die Bauaufsicht keine praktischen<br />

Erfahrungen mit <strong>de</strong>r Sperrholzart gehabt<br />

und <strong>de</strong>ren Nachteile im Schiffbau nicht gekannt. Die<br />

zum Bau verwen<strong>de</strong>ten einzelnen Holzplatten seien<br />

vom Germanischen Lloyd mit einem Prüfstempel<br />

versehen und ausdrücklich als zum Schiffbau geeignet<br />

klassifiziert gewesen. Der Germanische Lloyd<br />

habe erst im Jahre 1967, nach<strong>de</strong>m ihm die Schä<strong>de</strong>n<br />

bei <strong>de</strong>n SM-Booten bekanntgewor<strong>de</strong>n seien, Vorschriften<br />

erlassen, welche die Sperrholzart als<br />

Schiffsbaumaterial ausschließen. Bei Anlegen eines<br />

strengen Maßstabes aus <strong>de</strong>r heutigen Sicht müsse<br />

zwar eingeräumt wer<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Bauaufsicht<br />

bereits damals Laboruntersuchungen hätte<br />

veranlassen müssen. Die Unterlassung dieser Maßnahme<br />

könne jedoch nach Beurteilung aller Umstän<strong>de</strong><br />

im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsfeststellung nicht<br />

als gröbliche Verletzung seiner Dienstpflichten angesehen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

171. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>n<br />

wesentlichen Punkten nicht folgen können. Gera<strong>de</strong><br />

wegen <strong>de</strong>s Mangels an Fachleuten, <strong>de</strong>r eine ausreichen<strong>de</strong><br />

Prüfung <strong>de</strong>r Konstruktion und <strong>de</strong>s Materials<br />

sowie eine hinreichen<strong>de</strong> Überwachung <strong>de</strong>r<br />

Baumaßnahmen nicht zuließ, hätte zunächst <strong>de</strong>r<br />

neue Bootstyp zu En<strong>de</strong> entwickelt, ein Typ-Boot gebaut<br />

und dieses vor Vergabe <strong>de</strong>r Serie erprobt wer<strong>de</strong>n<br />

müssen. Die Bau- und Erprobungszeit <strong>de</strong>s Typ-<br />

Bootes hätte dann zur Erstellung einer genauen<br />

Bauvorschrift und zu eingehen<strong>de</strong>rer Arbeitsvorbereitung<br />

für die Serienfertigung brauchbarer Fahrzeuge<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n können. Auch die militärische<br />

For<strong>de</strong>rung, daß die Verbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Marine schnell<br />

aufzustellen seien, kann <strong>de</strong>n Bau mangelhafter<br />

Schiffe nicht rechtfertigen. Die Verteidigungsbereitschaft<br />

wur<strong>de</strong> dadurch nicht erhöht.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister ist mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

<strong>de</strong>r Auffassung, daß künftig Waffen und Geräte erst<br />

dann beschafft wer<strong>de</strong>n, wenn sie beschaffungsreif,<br />

also auch erprobt sind. Was die Fäulnisschä<strong>de</strong>n an<br />

<strong>de</strong>n SM-Booten betrifft, so hätte sich die Bauaufsicht<br />

auch aus damaliger Sicht ohne eingehen<strong>de</strong>re Prüfung<br />

nicht mit <strong>de</strong>r Annahme begnügen dürfen, sie<br />

seien auf allgemeine Verrottungserscheinungen zurückzuführen.<br />

Bau von Klein-U-Booten<br />

172. Im Januar 1958 beauftragte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

eine Werft, kleine Kampf-U-Boote mit beson<strong>de</strong>ren<br />

Ortungseigenschaften zu entwickeln. Sie sollten<br />

billig sein und schnell zur Verfügung stehen. Im<br />

November 1958 genehmigte er <strong>de</strong>n erarbeiteten<br />

Typ-Entwurf. Mitte Juli 1959 wur<strong>de</strong>n die Konstruktionsarbeiten,<br />

Bauzeichnungen und ein Anschauungsmo<strong>de</strong>ll<br />

in Auftrag gegeben. Am 24. März 1960<br />

erhielt die Werft <strong>de</strong>n Auftrag, 3 Typ-Boote zu<br />

bauen, obwohl die Konstruktion noch nicht in allen<br />

Teilen <strong>de</strong>n militärischen For<strong>de</strong>rungen entsprach.<br />

Nach ihrer Erprobung, die bereits für Mitte 1961<br />

vorgesehen war, sollte dann über <strong>de</strong>n Serienbau<br />

entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Verträge waren hinsichtlich <strong>de</strong>r Leistung, <strong>de</strong>s<br />

Preises und <strong>de</strong>r Liefertermine darauf abgestellt, daß<br />

die Boote mit herkömmlichem Stahl gebaut wür<strong>de</strong>n,<br />

obgleich schon Anfang Juni 1959 entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n<br />

war, daß von sofort an alle U-Boote amagne-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

tisch zu bauen seien, und die Werft auch schon damit<br />

begonnen hatte, die Konstruktion entsprechend<br />

umzustellen und die Fertigung in <strong>de</strong>r neuen amagnetischen<br />

Bauweise vorzubereiten.<br />

Unmittelbar nach <strong>de</strong>r Auftragsvergabe entfiel das<br />

militärische Interesse an kleinen Kampf-U-Booten,<br />

nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland gestattet<br />

wor<strong>de</strong>n war, größere U-Boote zu bauen. Im Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

<strong>de</strong>r Verteidigung ging die Auffassung<br />

<strong>de</strong>shalb teilweise dahin, die Arbeiten an <strong>de</strong>n Klein-<br />

U-Booten einstellen zu lassen. Der Bauauftrag für<br />

2 Boote wur<strong>de</strong> dann aber mit <strong>de</strong>r Begründung aufrechterhalten,<br />

mit <strong>de</strong>n Booten müßten eine neuentwickelte<br />

Ortungsanlage und an<strong>de</strong>re Vorrichtungen<br />

erprobt und sonstige Erkenntnisse für <strong>de</strong>n bereits<br />

in die Wege geleiteten Bau <strong>de</strong>r größeren<br />

U-Boote gewonnen wer<strong>de</strong>n. Die Entscheidung über<br />

die Fortführung <strong>de</strong>s Bauvorhabens beruhte auf <strong>de</strong>r<br />

Annahme, die Klein-U-Boote stün<strong>de</strong>n spätestens<br />

En<strong>de</strong> 1961 als Erprobungsträger zur Verfügung und<br />

die beabsichtigten Versuche und Erprobungen wür<strong>de</strong>n<br />

im Jahre 1962 abgeschlossen sein. Sie war auch<br />

dadurch beeinflußt, daß für Entwicklung, Konstruktion<br />

und Miterialbeschaffung schon ein Betrag von<br />

7,5 Millionen DM ausgegeben wor<strong>de</strong>n war.<br />

Obwohl die amagnetische Bauweise keine wesentlichen<br />

Vorteile für die nunmehr beabsichtigte Verwendung<br />

<strong>de</strong>r Boote als Erprobungsträger versprach,<br />

wur<strong>de</strong> an ihr festgehalten und <strong>de</strong>r Bauvertrag Mitte<br />

Februar 1961 auch formell auf sie umgestellt. Demzufolge<br />

konnte mit <strong>de</strong>m Bau <strong>de</strong>r Boote erst im Oktober<br />

1961 begonnen wer<strong>de</strong>n, einem Zeitpunkt, zu<br />

<strong>de</strong>m sie als Erprobungsträger schon hätten zur Verfügung<br />

stehen müssen; ihre Fertigstellung verzögerte<br />

sich dadurch um 4 Jahre.<br />

Als die Boote schließlich Mitte 1965 und Anfang 1966<br />

vorläufig abgenommen wer<strong>de</strong>n konnten, kosteten<br />

sie statt <strong>de</strong>r im Bauvertrag vom 24. März 1959 für<br />

die herkömmliche, ferritische Bauweise veranschlagten<br />

4,3 und 5,8 Millionen DM infolge <strong>de</strong>s wesentlich<br />

höheren Preises für das amagnetische Material, <strong>de</strong>r<br />

erheblich schwierigeren und kostspieligeren Beund<br />

Verarbeitung und <strong>de</strong>r Verwendung von amagnetischen<br />

Einrichtungs- und Ausrüstungsteilen sowie<br />

allgemeiner Lohn- und Materialpreissteigerungen<br />

rund 12,5 und 18 Millionen DM.<br />

Mit <strong>de</strong>n Booten wur<strong>de</strong>n anschließend nur wenige<br />

Probefahrten durchgeführt. Im Dezember 1966 wur<strong>de</strong>n<br />

die Besatzungen abgezogen, weil Personalmangel<br />

bestand und die Boote <strong>de</strong>n sicherheitstechnischen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen nicht genügten. Gleichzeitig wur<strong>de</strong>n<br />

die Boote, obwohl sie noch nicht endgültig abgenommen<br />

wor<strong>de</strong>n waren, mit <strong>de</strong>r Maßgabe, daß ihre<br />

Verwendung als Kriegsschiffe nicht mehr vorgesehen<br />

sei, außer Dienst gestellt und einer Erprobungsstelle<br />

in Kiel zugeführt. Dort lagen sie bis En<strong>de</strong><br />

Juli 1967 unbenutzt an <strong>de</strong>r Pier. Ihre Wartung<br />

kostete monatlich rund 4000 DM.<br />

Obgleich ein technisches Referat <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

schon im November 1966 festgestellt hatte, daß<br />

<strong>de</strong>r Zustand <strong>de</strong>r Schiffe zweckdienliche Versuche<br />

nautischer, maschinentechnischer sowie sonar-,<br />

torpedo- und minentechnischer Art nicht mehr ge<br />

statte und wegen <strong>de</strong>s Zeitablaufs brauchbare Erkenntnisse<br />

für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r größeren U-Boote nicht<br />

mehr erwartet wer<strong>de</strong>n könnten, wur<strong>de</strong>n die Boote<br />

nicht ausgeson<strong>de</strong>rt. Vielmehr wur<strong>de</strong> erwogen, die<br />

Boote reparieren und umbauen zu lassen, um sie<br />

später mit zivilen Besatzungen als Erprobungsträger<br />

für sonartechnische Untersuchungen verwen<strong>de</strong>n zu<br />

können, wovon man sich Erfahrungen für spätere<br />

Bauserien und grundlegen<strong>de</strong> taktische Erkenntnisse<br />

versprach. Die Bauwerft erhielt <strong>de</strong>n Auftrag, einen<br />

Kosten-Voranschlag für die Reparatur, für <strong>de</strong>n Umbau<br />

zur Verbesserung <strong>de</strong>r Gewichts- und Raumverhältnisse<br />

und die Erneuerung <strong>de</strong>r korrosionsbefallenen<br />

Vor- und Hinterschiffsteile vorzulegen. Bis<br />

zum Abschluß <strong>de</strong>r Kostenuntersuchungen sollten<br />

die Boote an Land in einer Halle untergebracht<br />

wer<strong>de</strong>n, die mit einem Kostenaufwand von rund<br />

239 000 DM für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Boote erstellt wor<strong>de</strong>n<br />

war. Es wur<strong>de</strong> erwogen, die Halle abzubrechen, an<br />

einen an<strong>de</strong>ren Ort zu überführen und dort wie<strong>de</strong>r<br />

aufzubauen. Dies allein hätte etwa 200 000 DM gekostet.<br />

173. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hielt diese Pläne für<br />

unwirtschaftlich; <strong>de</strong>nn sie hätten nach überschlägiger<br />

Berechnung weitere Ausgaben in Höhe von<br />

mehreren Millionen DM verursacht. Schließlich war<br />

unsicher, ob für diese Boote zivile Besatzungen gewonnen<br />

wer<strong>de</strong>n könnten. Deshalb wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

empfohlen, <strong>de</strong>n Plan fallen zu lassen<br />

und die Boote zur Vermeidung weiterer Ausgaben<br />

auszuson<strong>de</strong>rn. Die Halle wur<strong>de</strong> dann nicht an<br />

<strong>de</strong>n neuen Ort übergeführt. Nach<strong>de</strong>m eine Prüfung<br />

<strong>de</strong>s Kostenvoranschlags <strong>de</strong>r Werft die Auffassung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes bestätigt hatte, hat <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sminister im April 1968 die Ausson<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Boote verfügt.<br />

174. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat im übrigen beson<strong>de</strong>rs<br />

beanstan<strong>de</strong>t, daß die bei<strong>de</strong>n Boote nach<br />

Wegfall <strong>de</strong>s militärischen Interesses als Erprobungsträger<br />

mit amagnetischem Material gebaut wur<strong>de</strong>n,<br />

ohne daß vorher die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

dieser Entscheidung ausreichend geprüft<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat darauf geantwortet, bei<br />

<strong>de</strong>r Umstellung auf die amagnetische Bauweise<br />

habe nicht ausreichend erkannt und berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n können, daß sie wesentliche Än<strong>de</strong>rungen<br />

in <strong>de</strong>r Bauausführung sowie erhebliche Verzögerungen<br />

und Mehrkosten gegenüber <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />

-<br />

Konstruktion verursachen wer<strong>de</strong>. Der eigentliche<br />

Grund für das Mißklingen <strong>de</strong>s Bauvorhabens sei<br />

die Auswahl einer ungeeigneten Stahlsorte gewesen.<br />

Zeitdruck und personelle Situation hätten es<br />

nicht erlaubt, die notwendigen Untersuchungen über<br />

die Eignung <strong>de</strong>s amagnetischen Materials vorher<br />

anzustellen.<br />

Diese Einlassungen sind nicht geeignet, die Beanstandung<br />

zu entkräften.<br />

Die Entscheidung, die Boote auch als Erprobungsträger<br />

amagnetisch zu bauen, war nicht <strong>de</strong>shalb<br />

falsch, weil unbrauchbarer amagnetischer Stahl aus-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

gewählt wur<strong>de</strong>. Sie war falsch, weil die amagnetische<br />

Bauweise, die vielleicht für Kampfboote<br />

zweckmäßig gewesen wäre, für die Erprobungsträger<br />

nicht nur nicht erfor<strong>de</strong>rlich war, son<strong>de</strong>rn sogar<br />

ihren Bau- und Verwendungszweck vereiteln<br />

mußte, <strong>de</strong>r darin bestand, für <strong>de</strong>n Bau größerer<br />

Boote rechtzeitig neue Erkenntnisse zu gewinnen.<br />

Hätte man neue, auf die amagnetische Bauweise abgestellte<br />

Terminpläne von <strong>de</strong>r Firma eingefor<strong>de</strong>rt,<br />

so wäre offenbar gewor<strong>de</strong>n, daß sich die auf eine<br />

magnetische Bauweise abgestellten Liefertermine<br />

wegen <strong>de</strong>r zwangsläufigen Umkonstruktion, <strong>de</strong>r<br />

neuen Arbeitsvorbereitung und <strong>de</strong>r ungleich schwierigeren<br />

Bauweise um weit mehr als nur um 6 Wochen<br />

hinausschieben mußten. Diese Verzögerung<br />

war seinerzeit bei <strong>de</strong>r Entscheidung für die amagnetische<br />

Bauweise als äußerstenfalls noch tragbar<br />

bezeichnet wor<strong>de</strong>n.<br />

Aber nicht nur aus diesen zeitlichen, son<strong>de</strong>rn auch<br />

aus wirtschaftlichen Erwägungen hätten die Boote<br />

nicht amagnetisch gebaut wer<strong>de</strong>n dürfen. Hätte <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sminister nämlich einen Kostenvoranschlag<br />

für die amagnetische Bauausführung eingeholt, so<br />

hätte er, da schon die absehbaren Mehrkosten in<br />

krassem Mißverhältnis zu <strong>de</strong>m zu erwarten<strong>de</strong>n geringen<br />

Nutzen stan<strong>de</strong>n, erkennen müssen, daß sie<br />

äußerst unwirtschaftlich sein wür<strong>de</strong>. Allein <strong>de</strong>r<br />

amagnetische Stahl kostete etwa sechsmal so viel<br />

wie herkömmlicher Stahl. Auch war bekannt, daß<br />

seine Bearbeitung erheblich teurer sein wür<strong>de</strong>.<br />

We<strong>de</strong>r Zeitdruck noch die personelle Situation können<br />

diese Versäumnisse entschuldigen, da es wenig<br />

Zeit gekostet und keiner beson<strong>de</strong>ren Anstrengungen<br />

bedurft hätte, die erfor<strong>de</strong>rlichen Entscheidungsgrundlagen<br />

zu beschaffen.<br />

17<strong>5.</strong> Der Bun<strong>de</strong>sminister wird für die unverzügliche<br />

Verwertung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Boote zu sorgen haben,<br />

die im April 1968 ausgeson<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />

wird er Maßnahmen ergreifen müssen, die eine<br />

Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Vorkommnisse ausschließen, und<br />

zu prüfen haben, ob gegen die verantwortlichen Be-<br />

Bediensteten Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche geltend zu<br />

machen sind.<br />

Wehrtechnik und Beschaffung<br />

(Kapitel 14 21 für die Rechnungsjahre 1961 bis 1967)<br />

Notwendigkeit einer Erprobungsstelle <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />

für Betriebsstoffe<br />

176. Zu Beginn <strong>de</strong>s Aufbaues <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr entschloß<br />

sich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister, alle Arbeiten <strong>de</strong>r<br />

Forschung, Entwicklung und Erprobung von Betriebs-<br />

und Schmierstoffen <strong>de</strong>m Prüfamt für Brenn-,<br />

Kraft- und Schmierstoffe <strong>de</strong>r Bayerischen Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt<br />

in München zu übertragen. In <strong>de</strong>m<br />

wichtigsten hierüber am 14. Dezember 1961 geschlossenen<br />

Vertrag hat sich <strong>de</strong>r Bund u. a. verpflichtet,<br />

ein neues Betriebsgebäu<strong>de</strong> für das Prüf<br />

amt zu errichten. Der Vertrag kann frühestens vier<br />

Jahre nach Bauabnahme gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Jahre 1963 bahnte sich im Ministerium ein<br />

Meinungswechsel dahin an, daß das Prüfamt die ihm<br />

übertragenen Aufgaben nicht voll erfüllen könne<br />

und <strong>de</strong>shalb daneben eine bun<strong>de</strong>seigene Erprobungsstelle<br />

geschaffen wer<strong>de</strong>n müsse. In Verfolgung<br />

dieser Bestrebungen kamen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister und<br />

das Prüfamt überein, die Investitionen in München<br />

auf das sogenannte optimale Minimum zu beschränken.<br />

Mit Erlaß vom 8. Juli 1965 wur<strong>de</strong> die Errichtung<br />

<strong>de</strong>r Erprobungsstelle <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr für Betriebsstoffe<br />

angeordnet und ihr im wesentlichen die<br />

Erprobung neu entwickelter Betriebs- und Schmierstoffe,<br />

die Betriebsstoffüberwachung und die Ausund<br />

Weiterbildung <strong>de</strong>s Personals übertragen. Als<br />

Dienstsitz wur<strong>de</strong> zunächst Krailling bei München,<br />

später Holzkirchen vorgesehen.<br />

Die Gesamtkosten <strong>de</strong>r ersten Ausbaustufe <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />

sind auf 11,3 Millionen DM geschätzt<br />

wor<strong>de</strong>n. Das neue Betriebsgebäu<strong>de</strong> für das Prüfamt<br />

in München sollte nach <strong>de</strong>m Bauantrag 7 Millionen<br />

DM kosten. Der Beginn <strong>de</strong>r Bauarbeiten in<br />

München war für 1972, in Holzkirchen für 1973 vorgesehen.<br />

Als <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof im Juli 1967<br />

die Notwendigkeit <strong>de</strong>r bis dahin noch nicht betriebsfähigen<br />

Erprobungsstelle prüfte, waren von<br />

48 im Haushaltsplan 1965 bewilligten Planstellen<br />

erst fünf durch Bedienstete besetzt, die als Vorauspersonal<br />

<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik und Beschaffung<br />

unterstellt waren. Diese hatten sich bis<br />

dahin im wesentlichen mit <strong>de</strong>r Suche nach einem<br />

geeigneten Platz für die Erprobungsstelle und mit<br />

<strong>de</strong>r Planung für <strong>de</strong>ren Ausbau befaßt.<br />

177. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Errichtung<br />

<strong>de</strong>r Erprobungsstelle als unzweckmäßig bezeichnet.<br />

Die seit 1963 dafür, daß neben <strong>de</strong>m Prüfamt eine<br />

bun<strong>de</strong>seigene Erprobungsstelle errichtet wer<strong>de</strong>n<br />

müsse, angeführte Begründung, das Prüfamt könne<br />

die ihm übertragenen Aufgaben nicht voll erfüllen,<br />

hält einer Nachprüfung nicht stand. Die Arbeiten<br />

zur Erprobung, Güteprüfung und Bestandsüberwachung<br />

bei Betriebsstoffen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr sind bisher<br />

von an<strong>de</strong>ren Stellen ausgeführt wor<strong>de</strong>n und<br />

können — mit <strong>de</strong>n noch zu schaffen<strong>de</strong>n Einrichtungen,<br />

zu <strong>de</strong>nen insbeson<strong>de</strong>re das neue Betriebsgebäu<strong>de</strong><br />

in München gehört - auch künftig in <strong>de</strong>rselben<br />

Weise erledigt wer<strong>de</strong>n. Das Personal für die<br />

Betriebsstofferprobung und -überwachung wur<strong>de</strong><br />

schon vor Errichtung <strong>de</strong>r Erprobungsstelle in<br />

-<br />

eigenen Lehrgängen <strong>de</strong>r Streitkräfte ausgebil<strong>de</strong>t; für<br />

<strong>de</strong>n Nachwuchs im wehrtechnischen Bereich bestehen<br />

Ausbildungsmöglichkeiten in <strong>de</strong>n Labors <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>swehr und im Prüfamt.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sminister<br />

im August 1967 empfohlen, die Erprobungsstelle für<br />

Betriebsstoffe aufzulösen, die auf das sogenannte<br />

optimale Minimum beschränkte Aufgabenstellung<br />

<strong>de</strong>s Prüfamts unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r für die<br />

nahe Zukunft erkennbaren Aufgaben einerseits und<br />

<strong>de</strong>r Laborkapazität <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr an<strong>de</strong>rerseits zu<br />

überprüfen und die Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Prüfamt<br />

durch Entsendung <strong>de</strong>s ohnehin vertraglich vor-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

gesehenen, bisher aber nicht eingesetzten ständigen<br />

Vertreters nach München zu verbessern.<br />

178. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat diesen Empfehlungen<br />

im wesentlichen entsprochen. Er hat Verhandlungen<br />

mit <strong>de</strong>m Land Bayern geführt, um die Zusammenarbeit<br />

mit <strong>de</strong>r Bayerischen Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt<br />

ausbauen und auf die Errichtung einer eigenen Erprobungsstelle<br />

verzichten zu können. Die Verhandlungen<br />

führten im August 1968 zu <strong>de</strong>r grundsätzlichen<br />

Vereinbarung, daß die Bayerische Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt<br />

in München ein Institut für Betriebsstofftechnik<br />

errichten wird, <strong>de</strong>ssen Leiter auf Vorschlag<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers bestellt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Das Institut wird die Entwicklung und Erprobung<br />

übernehmen, während <strong>de</strong>m Prüfamt die Güteprüfung<br />

und Güteüberwachung verbleiben sollen.<br />

Die Bayerische Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt wird die<br />

Tätigkeit bei<strong>de</strong>r Institutionen koordinieren. Angesichts<br />

dieser künftigen engeren Zusammenarbeit mit<br />

<strong>de</strong>r Anstalt hält <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister die Entsendung<br />

eines ständigen Vertreters nach München für entbehrlich.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen hat inzwischen im<br />

Voranschlag zum Haushaltsplan 1969 die Planstellen<br />

für die Erprobungsstelle mit Ausnahme <strong>de</strong>r Stellen<br />

für das Vorauspersonal gestrichen. Diese Stellen, die<br />

für die Verbindungsstelle vorgesehen waren, können<br />

nach <strong>de</strong>r letzten Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

<strong>de</strong>r Verteidigung ebenfalls wegfallen.<br />

Betrieb von Dienstfahrzeugen<br />

(Titel 208)<br />

Instandsetzung eines Omnibusses<br />

179. Ein 30sitziger Omnibus einer Erprobungsstelle,<br />

<strong>de</strong>n die Bun<strong>de</strong>swehr im Jahre 1958 mit einer<br />

Fahrleistung von rund 90 000 km von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>spost<br />

übernommen hatte, war nach einer Fahrleistung<br />

von weiteren 90 000 km im Jahre 1964 stark reparaturbedürftig.<br />

Nach <strong>de</strong>m Kostenvoranschlag einer<br />

örtlichen Firma sollte die Instandsetzung etwa<br />

21 500 DM kosten. Das Fahrzeug, Baujahr 1953,<br />

hatte neu 39 000 DM gekostet, sein Zeitwert betrug<br />

noch rund 4000 DM. Das Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik<br />

und Beschaffung (BWB) lehnte <strong>de</strong>n vom Leiter<br />

<strong>de</strong>r Erprobungsstelle fernmündlich erbetenen Austausch<br />

<strong>de</strong>s Omnibusses gegen einen an<strong>de</strong>ren mit<br />

<strong>de</strong>r Begründung ab, es seien keine an<strong>de</strong>ren Omnibusse<br />

vorhan<strong>de</strong>n. Die Erprobungsstelle glaubte,<br />

ohne das Fahrzeug nicht auskommen zu können, und<br />

prüfte nur noch, ob die Instandsetzung in <strong>de</strong>r eigenen<br />

Werkstatt billiger sei als bei <strong>de</strong>r Firma. Ein<br />

Kostenvoranschlag <strong>de</strong>r Werkstatt lag um 8000 DM<br />

niedriger als <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Firma, im wesentlichen <strong>de</strong>swegen<br />

weil die Werkstatt keine Lohnkosten eingesetzt<br />

hatte. Die Instandsetzung durch die Werkstatt<br />

hat dann rund 35 000 DM gekostet.<br />

Da <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle, <strong>de</strong>r inzwischen<br />

in <strong>de</strong>n Ruhestand getreten ist, über seine Verhand<br />

lung mit <strong>de</strong>m BWB nur einen kurzen Aktenvermerk<br />

ohne Nennung seines Gesprächspartners gefertigt<br />

hatte und auch im BWB keine Unterlagen über das<br />

Gespräch aufzufin<strong>de</strong>n waren, hat das BWB nicht<br />

mehr feststellen können, ob dort die Möglichkeiten<br />

zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs hinreichend<br />

geprüft wor<strong>de</strong>n sind.<br />

180. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />

die Frage, ob und wie Ersatz zu beschaffen war,<br />

zwischen <strong>de</strong>r Erprobungsstelle und <strong>de</strong>m BWB nicht<br />

gründlich genug erörtert wor<strong>de</strong>n ist. Wenn die Erprobungsstelle<br />

ihre Arbeit ohne <strong>de</strong>n Ommnibus<br />

nicht fortführen konnte und eine sofortige. Ersatzbeschaffung<br />

nicht möglich war, hätte ein Ersatzfahrzeug<br />

aus <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BWB o<strong>de</strong>r aus<br />

<strong>de</strong>m Gesamtbereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr vorübergehend<br />

bereitgestellt wer<strong>de</strong>n können. Je<strong>de</strong>nfalls hätte <strong>de</strong>r<br />

11 Jahre alte Omnibus nicht wie<strong>de</strong>r instand gesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n dürfen, weil <strong>de</strong>r Instandsetzungsaufwand,<br />

<strong>de</strong>r ohne die Kosten früherer Reparaturen fast <strong>de</strong>n<br />

Anschaffungswert erreichte, unangemessen hoch<br />

war.<br />

Der Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle hat mit seiner Anordnung<br />

gegen eine Verfügung <strong>de</strong>s BWB vom<br />

8. Mai 1963 verstoßen. Danach sind die Grenzen <strong>de</strong>r<br />

Instandsetzungswürdigkeit erreicht, wenn <strong>de</strong>r Instandsetzungsaufwand<br />

im Hinblick auf <strong>de</strong>n Beschaffungspreis<br />

und die durch die Instandsetzung<br />

erzielbare weitere Nutzungsdauer zueinan<strong>de</strong>r in<br />

keinem vertretbaren Verhältnis stehen.<br />

Die Erhebungen durch die zuständige Wehrbereichsverwaltung<br />

wegen einer etwaigen Inanspruchnahme<br />

von Bediensteten sind im Juli 1968 mit <strong>de</strong>r Feststellung<br />

abgeschlossen wor<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>n Bediensteten<br />

<strong>de</strong>r Erprobungsstelle ein haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s<br />

Verschul<strong>de</strong>n nicht nachgewiesen wer<strong>de</strong>n könne.<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Gesundheitswesen<br />

(Einzelplan 15)<br />

Allgemeine Bewilligungen<br />

(Kapitel 15 02)<br />

För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r volksgesundheitlichen Bestrebungen<br />

und <strong>de</strong>r Bekämpfung menschlicher Krankheiten<br />

(Titel 668 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />

181. Seit Jahren hat <strong>de</strong>r Bund durch Zuwendungen<br />

drei privatrechtliche Organisationen geför<strong>de</strong>rt,<br />

<strong>de</strong>ren Ziele, Aufgabenstellung und Tätigkeit im<br />

wesentlichen übereinstimmten und die <strong>de</strong>mselben<br />

Zweck, nämlich <strong>de</strong>r Gesun<strong>de</strong>rhaltung <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

durch aufklären<strong>de</strong> und erzieherische Maßnahmen,<br />

dienten. Je<strong>de</strong> von ihnen veranstaltete Kongresse<br />

o<strong>de</strong>r beteiligte sich an solchen o<strong>de</strong>r an Lehr-<br />

-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

gängen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Gesundheitspflege und<br />

arbeitete vielfach mit jeweils <strong>de</strong>nselben in- und<br />

ausländischen Organisationen und Persönlichkeiten<br />

zusammen. Im Rechnungsjahr 1964 z. B. sind <strong>de</strong>n<br />

drei Organisationen 156 000, 114 000 und 287 000 DM<br />

zugewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat im September 1964<br />

beim Bun<strong>de</strong>sministerium für Gesundheitswesen angeregt,<br />

darauf hinzuwirken, daß die Aufgaben von<br />

einer einzigen zu för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Institution wahrgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, damit die für die Zuwendungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Mittel wirksamer<br />

und sparsamer verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n könnten.<br />

182. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat zwar im Rechnungsjahr<br />

1967 die nicht rechtsfähige Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />

„Bun<strong>de</strong>szentrale für gesundheitliche Aufklärung"<br />

errichtet, aber nur die För<strong>de</strong>rung einer <strong>de</strong>r drei<br />

Organisationen eingestellt und die bei<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />

Organisationen weiter geför<strong>de</strong>rt. Damit ist das<br />

Ministerium bisher auch nicht <strong>de</strong>r gutachtlichen<br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sbeauftragten für Wirtschaftlichkeit<br />

in <strong>de</strong>r Verwaltung vom 16. Juni 1966<br />

gefolgt, <strong>de</strong>r sich dafür ausgesprochen hatte, die Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />

zu errichten, wenn die Aufgaben von<br />

Vereinigungen mit gleicher o<strong>de</strong>r ähnlicher Zielsetzung<br />

schrittweise von ihr übernommen wür<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält es mit <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r<br />

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht für vereinbar,<br />

daß Organisationen geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, damit sie<br />

Aufgaben durchführen, die auch von <strong>de</strong>r für dieselben<br />

Zwecke errichteten Bun<strong>de</strong>sanstalt wahrgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>sministerium wird die<br />

För<strong>de</strong>rung so bald wie möglich einzustellen haben.<br />

Außer<strong>de</strong>m wird es zu prüfen haben, ob nicht auch<br />

weitere Aufgaben, für <strong>de</strong>ren Durchführung an<strong>de</strong>ren<br />

Organisationen Zuwendungen gewährt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sanstalt übertragen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Kulturlebens ihres Heimatlan<strong>de</strong>s gegrün<strong>de</strong>t und in<br />

das Vereinsregister eintragen lassen. Seit 1963<br />

för<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister das Institut durch Zuwendungen.<br />

Bis 1967 hat er insgesamt 143 350 DM<br />

bewilligt, davon 37 500 DM im Jahre 1967. Für 1968<br />

hat das Institut 85 000 DM beantragt; <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

hat 70 000 DM bewilligt.<br />

Das Institut, <strong>de</strong>m bis Anfang 1968 nur ein Wissenschaftler<br />

angehört hat, <strong>de</strong>r auch die Verwaltungsgeschäfte<br />

führte, ist finanziell fast ausschileßlich von<br />

<strong>de</strong>n Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s abhängig. Zuschüsse<br />

von privater Seite sind ihm nur vereinzelt und in<br />

unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Höhe zugeflossen. Die Einnahmen<br />

aus eigener Tätigkeit waren geringfügig. Während<br />

seines mehr als dreijährigen Bestehens hat das<br />

Institut nur verhältnismäßig wenige Arbeiten veröffentlicht.<br />

Auch waren die Voraussetzungen für<br />

eine kontinuierliche wissenschaftliche Tätigkeit nicht<br />

gegeben. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>shalb die<br />

För<strong>de</strong>rungswürdigkeit <strong>de</strong>s Instituts bezweifelt und<br />

gebeten zu prüfen, ob die Aufgaben <strong>de</strong>s Instituts von<br />

einer an<strong>de</strong>ren auf diesem Gebiet arbeiten<strong>de</strong>n, leistungsfähigeren<br />

Einrichtung mit wahrgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n könnten. Er hat darauf hingewiesen, daß in<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik mehrere in Wissenschaft und<br />

Forschung anerkannte und vom Bund ohnehin finanziell<br />

geför<strong>de</strong>rte wissenschaftliche Einrichtungen bestehen,<br />

die in größerem Rahmen etwa die gleichen<br />

Aufgaben durchführen, wie sie das Institut wahrnimmt.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat daraufhin die Gewährung<br />

weiterer Zuwendungen von <strong>de</strong>r Erfüllung bestimmter<br />

Auflagen abhängig gemacht. Die wichtigsten<br />

dadurch eingetretenen Än<strong>de</strong>rungen bestehen<br />

darin, daß die Leitung <strong>de</strong>s Instituts einem Ordinarius<br />

einer <strong>de</strong>utschen Universität übertragen und<br />

diesem ein hauptamtlicher wissenschaftlicher Assistent<br />

zur Seite gestellt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r dieselbe Volkszugehörigkeit<br />

wie die Grün<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Instituts besitzt.<br />

Die Verwaltung <strong>de</strong>s Instituts wird von einem Universitätsassistenten<br />

geführt.<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Vertriebene, Flüchtlinge und<br />

Kriegsgeschädigte<br />

(Einzelplan 26)<br />

Allgemeine Bewilligungen<br />

(Kapitel 26 02)<br />

Zuwendungen zur Betreuung <strong>de</strong>r heimatlosen Auslän<strong>de</strong>r<br />

(Titel 603 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />

183. Im Jahre 1962 haben in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland leben<strong>de</strong> heimatlose Auslän<strong>de</strong>r ein wissenschaftliches<br />

Institut zur Pflege <strong>de</strong>s Geistes- und<br />

184. Diese Maßnahmen können die Be<strong>de</strong>nken<br />

gegen die weitere För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s in seiner Leistungsfähigkeit<br />

begrenzten Instituts nicht ausräumen.<br />

Sie steht mit <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />

und sparsamen Haushaltsführung (§ 26 Abs. 1 RHO)<br />

nicht in Einklang. Im übrigen ist nach <strong>de</strong>n Erfahrungen<br />

damit zu rechnen, daß sich durch die vom Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

getroffene Regelung die Verwaltungskosten<br />

und damit auch die Zuwendungen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s erhöhen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sminister sollte <strong>de</strong>shalb darauf verzichten,<br />

das Institut weiter zu för<strong>de</strong>rn, und veranlassen,<br />

daß die Aufgaben einer <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n anerkannten<br />

wissenschaftlichen Einrichtungen übertragen<br />

wer<strong>de</strong>n, soweit sie nicht bereits eine solche Einrichtung<br />

in ausreichen<strong>de</strong>m Umfange wahrnimmt.


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Bun<strong>de</strong>sminister für Familie und Jugend<br />

(Einzelplan 29)<br />

Allgemeine Bewilligungen<br />

(Kapitel 29 02)<br />

Bun<strong>de</strong>sjugendplan<br />

(Titel 571 b für die Rechnungsjahre 1966 und 1967)<br />

18<strong>5.</strong> Das Bun<strong>de</strong>sministerium gewährte im Jahre<br />

1966 einem eingetragenen Verein eine Zuwendung<br />

in Höhe von 300 000 DM. Davon sollte die Hälfte<br />

zum Kauf eines im Jahre 1781 zunächst zweigeschossig<br />

errichteten und im Jahre 1900 um zwei<br />

weitere Geschosse in Fachwerkbauweise aufgestockten<br />

Gasthauses verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die an<strong>de</strong>re<br />

Hälfte <strong>de</strong>r Zuwendung sollte als Zuschuß zu <strong>de</strong>n auf<br />

insgesamt 176 000 DM veranschlagten Kosten für<br />

die Instandsetzung, für <strong>de</strong>n Umbau zu einem Jugendheim<br />

und für die Beschaffung <strong>de</strong>r notwendigen<br />

Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong> dienen.<br />

Schon kurze Zeit nach <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Bauarbeiten<br />

zeigten sich am Gebäu<strong>de</strong> schwerwiegen<strong>de</strong> Mängel.<br />

Außer<strong>de</strong>m erteilte die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> verschie<strong>de</strong>ne<br />

Auflagen. Im wesentlichen mußten erhebliche<br />

Teile <strong>de</strong>s Mauerwerks ersetzt, das gesamte<br />

Rohrnetz <strong>de</strong>r sanitären Installation erneuert und<br />

umfangreiche Arbeiten an <strong>de</strong>r Elektroinstallation,<br />

<strong>de</strong>m Rohrnetz <strong>de</strong>r Warmwasserheizung, an <strong>de</strong>n Fußbö<strong>de</strong>n<br />

sowie am Wand- und Deckenputz ausgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Hierdurch erhöhten sich die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Umbau- und Instandsetzungsarbeiten nach und nach<br />

auf 788 000 DM.<br />

Zum Ausgleich <strong>de</strong>r Mehrkosten bewilligte das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

im Rechnungsjahr 1967 drei weitere<br />

Zuwendungen in Höhe von 100 000 DM, rund<br />

219 000 DM und 390 000 DM. Damit beliefen sich die<br />

Zuschüsse auf insgesamt 1 008 000 DM.<br />

Da auch jetzt noch eine Reihe von Mängeln vorhan<strong>de</strong>n<br />

ist, die zum Teil auf unzureichen<strong>de</strong> Planung<br />

zurückzuführen sind, und da in absehbarer Zeit<br />

weitere Instandsetzungen vorzunehmen sein wer<strong>de</strong>n,<br />

ist mit weiteren beträchtlichen Kosten zu rechnen.<br />

186. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat <strong>de</strong>n Zuwendungsantrag<br />

nicht mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Sorgfalt geprüft.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re hat es versäumt, die Entscheidung<br />

über die För<strong>de</strong>rungswürdigkeit <strong>de</strong>s Vorhabens und<br />

die Bewilligung <strong>de</strong>r Zuwendungen von <strong>de</strong>m Ergebnis<br />

einer eingehen<strong>de</strong>n bau- und betriebstechnischen<br />

Untersuchung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s abhängig zu machen.<br />

Vor allem hätten angesichts <strong>de</strong>s Alters und <strong>de</strong>r<br />

Bauart <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r bauliche Zustand und die<br />

sonstigen <strong>de</strong>n Wert beeinflussen<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong> berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Auch wäre zu klären<br />

gewesen, welche Auflagen die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong><br />

im Hinblick auf die geplante Verwendung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />

machen wer<strong>de</strong>. Es hätte sich dann gezeigt,<br />

daß die För<strong>de</strong>rung eines Neubaues wegen <strong>de</strong>r hohen<br />

Kosten für Instandsetzung, Umbau und künftige<br />

Unterhaltung weitaus wirtschaftlicher gewesen<br />

wäre.<br />

Die Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers steht noch<br />

aus.<br />

Versorgung<br />

(Einzelplan 33 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />

Allgemeines<br />

187. Die häufigen Verbesserungen <strong>de</strong>r Versorgungsleistungen<br />

durch <strong>de</strong>n Gesetzgeber, insbeson<strong>de</strong>re<br />

auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s G 131, haben zur Folge,<br />

daß die Pensionsbehör<strong>de</strong>n nach je<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

versorgungsrechtlichen Bestimmungen gezwungen<br />

sind, die Versorgungsfälle erneut zu überprüfen<br />

und die Bezüge zu einem großen Teil neu festzusetzen.<br />

Wenn auch die zuständigen Bun<strong>de</strong>sministerien<br />

und die obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n laufend bemüht<br />

sind, schwierigere versorgungsrechtliche Einzelfragen<br />

durch Run<strong>de</strong>rlasse zu klären, und durch<br />

von Zeit zu Zeit stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Besprechungen <strong>de</strong>r<br />

Versorgungsreferenten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r unterstützt wer<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>ren Ergebnisse <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>spensionsbehör<strong>de</strong>n<br />

zur Beachtung mitgeteilt wer<strong>de</strong>n, so ergibt die Rechnungsprüfung<br />

doch, daß die Pensionsdienststellen<br />

nicht immer fehlerfrei arbeiten. Vielfach kommen<br />

die Versorgungsempfänger nicht in <strong>de</strong>n vollen Genuß<br />

<strong>de</strong>r vom Gesetz vorgesehenen Bezüge, weil bei<br />

<strong>de</strong>r Kompliziertheit <strong>de</strong>r Materie die eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />

Bestimmung übersehen o<strong>de</strong>r in ihrer Be<strong>de</strong>utung<br />

nicht zutreffend erkannt wor<strong>de</strong>n ist. Die Rechnungsprüfung<br />

führt insoweit dazu, daß höhere Ausgaben<br />

zu leisten sind. An<strong>de</strong>rerseits können zuviel<br />

gezahlte Versorgungsbezüge von <strong>de</strong>n Empfängern<br />

nach <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Rechtsprechung entwickelten<br />

Grundsätzen über <strong>de</strong>n Vertrauensschutz im allgemeinen<br />

nicht zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Da meist auch<br />

ein haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r die Zahlung<br />

anordnen<strong>de</strong>n Bediensteten bei ihrer Überlastung<br />

und bei <strong>de</strong>r Kompliziertheit <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />

nicht besteht, beschränkt sich die finanzielle<br />

Auswirkung <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung insoweit auf die<br />

in <strong>de</strong>r Zukunft fällig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Zahlungen.<br />

Doppelversorgung<br />

188. Die Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Vorschriften —<br />

einschließlich <strong>de</strong>rjenigen <strong>de</strong>s G 131 — über die<br />

beamtenrechtliche Versorgung hat neben Bestimmungen<br />

von erheblicher finanzieller Auswirkung<br />

die seit Jahren angestrebte Regelung für das Zusammentreffen<br />

von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen<br />

mit Renten aus <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Rentenversicherung o<strong>de</strong>r aus einer zusätzlichen<br />

Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige<br />

<strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes gebracht (§ 160 a<br />

BBG). Danach wer<strong>de</strong>n vom 1. Januar 1967 an Renten<br />

in <strong>de</strong>r Weise auf das Ruhegehalt angerechnet, daß<br />

dieses neben <strong>de</strong>r Rente nur bis zu einer bestimmten<br />

Höchstgrenze gezahlt wird. Der Berechnung <strong>de</strong>r


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Höchstgrenze wer<strong>de</strong>n die Endstufe <strong>de</strong>r Besoldungsgruppe,<br />

aus <strong>de</strong>r sich das Ruhegehalt errechnet, und<br />

ein Ruhegehaltsatz zugrun<strong>de</strong> gelegt, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />

Regel 75 v. H. beträgt. Renten aus freiwilliger Versicherung<br />

bleiben bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Anrechnungsbetrages<br />

außer Betracht.<br />

189. Diese Vorschrift hat gegenüber <strong>de</strong>n bisherigen<br />

Regelungen <strong>de</strong>n Vorzug, daß sie das Zusammentreffen<br />

von Renten und beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen<br />

umfassend regelt. Es wird in<strong>de</strong>ssen<br />

als Mangel empfun<strong>de</strong>n, daß sie nur Anwendung<br />

fin<strong>de</strong>t, wenn das Beamtenverhältnis erstmals nach<br />

<strong>de</strong>m 31. Dezember 1965 begrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n ist. Im<br />

größeren Umfange wird die Vorschrift <strong>de</strong>mnach erst<br />

in etwa 30 Jahren wirksam wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n vorher<br />

begrün<strong>de</strong>ten Beamtenverhältnissen gelten die<br />

bisherigen Anrechnungsvorschriften weiter. Deren<br />

unbefriedigen<strong>de</strong> Auswirkungen, auf die bereits<br />

früher mehrfach hingewiesen wor<strong>de</strong>n ist (vgl. Denkschrift<br />

vom 24. Oktober 1959 unter Nr. 114 und vom<br />

22. Oktober 1963 unter Nr. 93), haben sich neuerdings<br />

bei Versorgungsfällen gezeigt, in <strong>de</strong>nen auf<br />

Grund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vorschrift über <strong>de</strong>n sogenannten<br />

inner<strong>de</strong>utschen Zuzugsstichtag (§ 4 G 131)<br />

vom 1. Januar 1967 an erstmals Versorgungsbezüge<br />

gezahlt wer<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei im wesentlichen<br />

um ehemalige Beamte, die nach <strong>de</strong>m 8. Mai<br />

1945 bei ihrem früheren o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren öffentlich-rechtlichen<br />

Dienstherrn in <strong>de</strong>r sowjetischen Besatzungszone<br />

(SBZ) in einem sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigungsverhältnis weiterbeschäftigt<br />

wur<strong>de</strong>n und ihren Wohnsitz erst nach <strong>de</strong>m 31.<br />

Dezember 1952 in die Bun<strong>de</strong>srepublik verlegt haben.<br />

Sie erhalten ab 1. Januar 1967 an Stelle <strong>de</strong>r ihnen<br />

bis dahin auf Grund <strong>de</strong>r Nachversicherung nach<br />

§ 72 G 131 zustehen<strong>de</strong>n Rente ein Ruhehalt, bei<br />

<strong>de</strong>ssen Berechnung auch die im öffentlichen Dienst<br />

in <strong>de</strong>r SBZ verbrachte Zeit im Rahmen <strong>de</strong>s § 35<br />

Abs. 3 G 131 berücksichtigt wird. Daneben wird<br />

ihnen nach Maßgabe <strong>de</strong>s Fremdrentengesetzes für<br />

dieselbe Zeit eine Rente weitergewährt. Es ist z. Z.<br />

nicht vorgesehen, auch nur Teile dieser Rente auf<br />

das Ruhegehalt anzurechnen. Die Auswirkung dieser<br />

Regelung, die selbst von hiervon betroffenen Versorgungsempfängern<br />

als unerwartet günstig bezeichnet<br />

wird, macht z. B. folgen<strong>de</strong>r vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

geprüfter Fall <strong>de</strong>utlich:<br />

190. Ein im Juli 1964 in die Bun<strong>de</strong>srepublik übergesie<strong>de</strong>lter<br />

ehemaliger Studienrat, <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m<br />

1. Oktober 1961 in <strong>de</strong>r SBZ 15 Jahre im öffentlichen<br />

Dienst tätig gewesen war, erhielt bis zum 31. Dezember<br />

1966 von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sversicherungsanstalt<br />

für Angestellte eine Rente von zuletzt 743,30 DM.<br />

Unter Wegfall <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>r Nachversicherung beruhen<strong>de</strong>n<br />

Rententeils hat sich die Rente ab 1. Januar<br />

1967 auf 596,40 DM ermäßigt. Daneben ist ein Ruhegehalt<br />

von 1372,97 DM getreten, <strong>de</strong>m ein Ruhegehaltsatz<br />

von 67 v. H. zugrun<strong>de</strong> liegt. Die Zeit von<br />

15 Jahren war sowohl bei <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>s<br />

Ruhegehalts als auch bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Rente<br />

voll zu berücksichtigen. Die monatlichen Gesamtbezüge<br />

dieses Versorgungsempfängers (1969,37 DM)<br />

überstiegen nach <strong>de</strong>m Stand vom 1. Juli 1967 die<br />

monatlichen Brutto-Versorgungsbezüge eines im<br />

Bun<strong>de</strong>sgebiet wie<strong>de</strong>rverwen<strong>de</strong>ten Studienrats bei<br />

Zugrun<strong>de</strong>legung eines Ruhegehaltsatzes von ebenfalls<br />

67 v. H. um 596,40 DM, eines Oberstudienrats<br />

(Bes.-Gr. A 14) um 504,48 DM und eines Oberstudiendirektors<br />

(Bes.-Gr. A 15) um 307,56 DM. Bei<br />

<strong>de</strong>n Nettobezügen ist <strong>de</strong>r Unterschied wegen <strong>de</strong>r<br />

steuerlichen Behandlung <strong>de</strong>r Rente von 596,40 DM<br />

noch größer. Dieses Ergebnis ließe sich vermei<strong>de</strong>n,<br />

wenn entwe<strong>de</strong>r § 160 a BBG auf <strong>de</strong>rartige Versorgungsfälle<br />

erstreckt o<strong>de</strong>r die Anrechnungsregelung<br />

<strong>de</strong>s Fremdrentengesetzes entsprechend erweitert<br />

wür<strong>de</strong>.<br />

Anrechnung von Renten auf Unterhaltsbeiträge<br />

191. Bei <strong>de</strong>r Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen,<br />

wie sie nach §§ 36 und 39 G 131 bis zur Höhe <strong>de</strong>s<br />

gesetzlichen Ruhegehalts bzw. <strong>de</strong>r Hinterbliebenenbezüge<br />

bewilligt wer<strong>de</strong>n können, wird von <strong>de</strong>n mit<br />

<strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Gesetzes betrauten Dienststellen<br />

unterschiedlich verfahren. Es han<strong>de</strong>lt sich im<br />

wesentlichen um entlassene frühere Beamte auf<br />

Lebenszeit, bei <strong>de</strong>nen mangels einer zehnjährigen<br />

Wartezeit keine Versorgungsberechtigung besteht,<br />

sowie um entlassene frühere Beamte auf Wi<strong>de</strong>rruf,<br />

die bereits am 8. Mai 1945 dienstunfähig waren. In<br />

<strong>de</strong>n Verwaltungsvorschriften ist zwar bestimmt, daß<br />

in diesen Fällen bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>s Unterhaltsbeitrages<br />

eine daneben zu zahlen<strong>de</strong> Rente<br />

zu berücksichtigen ist. Da aber <strong>de</strong>r Anrechnungsmodus<br />

im einzelnen nicht geregelt ist, wer<strong>de</strong>n die<br />

Renten z. B. in einem Land voll, in einem an<strong>de</strong>ren<br />

Land nur insoweit angerechnet, als die Rente und<br />

<strong>de</strong>r in Höhe <strong>de</strong>s gesetzlichen Ruhegehalts berechnete<br />

Unterhaltsbeitrag 75 v. H. <strong>de</strong>r jeweiligen ruhegehaltfähigen<br />

Dienstbezüge übersteigen. Die unterschiedliche<br />

Handhabung läßt sich mit <strong>de</strong>m Erfor<strong>de</strong>rnis<br />

<strong>de</strong>r gleichmäßigen Rechtsanwendung nicht in Einklang<br />

bringen. Das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>s Innern<br />

ist gebeten wor<strong>de</strong>n, sich <strong>de</strong>r Angelegenheit mit <strong>de</strong>m<br />

Ziel einer einheitlichen Handhabung bei Bund und<br />

Län<strong>de</strong>rn anzunehmen.<br />

Verwendung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen<br />

192. Für die Zahlbarmachung <strong>de</strong>r Versorgungsbezüge<br />

bedienen sich die Pensionsbehör<strong>de</strong>n in zunehmen<strong>de</strong>m<br />

Maße elektronischer Datenverarbeitungsanlagen.<br />

Die hohe Kapazität dieser Anlagen hat in<br />

mehreren Län<strong>de</strong>rn eine weitgehen<strong>de</strong> Zentralisation<br />

<strong>de</strong>r für die Festsetzung und Regelung <strong>de</strong>r Versorgungsbezüge<br />

zuständigen Pensionsdienststellen zur<br />

Folge gehabt.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof begrüßt diese Entwicklung<br />

nicht nur unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt <strong>de</strong>r Rationalisierung<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung, son<strong>de</strong>rn auch wegen <strong>de</strong>r nur<br />

bei größeren Pensionsbehör<strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Möglichkeit,<br />

die Bearbeitung <strong>de</strong>r Versorgungsangelegenheiten<br />

erfahrenen und beson<strong>de</strong>rs qualifizierten Fachkräften<br />

zu übertragen.


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Son<strong>de</strong>rvermögen Ausgleichsfonds<br />

Zentrale elektronische Datenverarbeitung bei <strong>de</strong>r<br />

Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />

193. Auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Lastenausgleichs kann die<br />

Kriegsscha<strong>de</strong>nrente bereits mit Hilfe von elektronischen<br />

Datenverarbeitungsanlagen berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussichtlich Anfang 1969 wird sie auch zentral<br />

gezahlt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Für die mit <strong>de</strong>r Bearbeitung <strong>de</strong>r Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />

verbun<strong>de</strong>nen umfangreichen Aufgaben sind zur Zeit<br />

mehr als 500 Ausgleichsämter zuständig; mehr als<br />

400 Amtskassen sind mit <strong>de</strong>r Auszahlung beschäftigt.<br />

Die Zahl <strong>de</strong>r Empfänger von Kriegsscha<strong>de</strong>n<br />

rente geht zwar stetig zurück, doch wer<strong>de</strong>n Geschädigte<br />

noch mehrere Jahrzehnte hindurch Kriegs<br />

scha<strong>de</strong>nrente erhalten. Schon <strong>de</strong>shalb und vor allem<br />

bei <strong>de</strong>m Mangel an qualifizierten Kräften auf diesem<br />

Gebiet bietet sich eine zentrale Bearbeitung <strong>de</strong>r<br />

Kriegsscha<strong>de</strong>nrente auf elektronischer Grundlage<br />

an, zumal die Ausgleichsämter dadurch von routinemäßigen<br />

und weniger qualifizierten Aufgaben entlastet<br />

wer<strong>de</strong>n können. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />

daher die Bestrebungen <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sausgleichsamtes<br />

zur zentralen Datenverarbeitung<br />

von Anfang an befürwortet. Er hat sich <strong>de</strong>shalb auch<br />

für die Anerkennung <strong>de</strong>r Erstattungsfähigkeit <strong>de</strong>r<br />

dadurch bei einem zentralen Bankinstitut entstehen<strong>de</strong>n<br />

Kosten eingesetzt und an <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r<br />

pauschalen Kostenansätze mitgewirkt.<br />

194. Das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt hat es übernommen,<br />

die für die elektronische Datenverarbeitung <strong>de</strong>r<br />

Kriegsscha<strong>de</strong>nrente erfor<strong>de</strong>rlichen Programmgrundlagen<br />

und die sonstigen zu beachten<strong>de</strong>n Grundsätze<br />

in einer Arbeitsanweisung nie<strong>de</strong>rzulegen und diese<br />

für alle Ausgleichsämter für verbindlich zu erklären.<br />

Es ist auch Vorsorge getroffen, daß die Programme<br />

mit <strong>de</strong>n Rechenformeln einem etwa verän<strong>de</strong>rten Gesetzesstand<br />

jeweils zentral angepaßt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof war hierbei beson<strong>de</strong>rs<br />

an <strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>r Fragen beteiligt, welche die<br />

Sicherheit <strong>de</strong>s Verfahrens und die Rechnungslegung<br />

betreffen. Die Bindung an einheitliche Programmgrundlagen<br />

und Verfahrensregeln hat <strong>de</strong>n Vorteil,<br />

daß die Entwicklungsarbeiten nur einmal zu leisten<br />

sind. Vor allem aber ist gewährleistet, daß im gesamten<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>s Lastenausgleichs einheitlich<br />

verfahren wird.<br />

19<strong>5.</strong> Den Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n ist es freigestellt, ob<br />

sie die Berechnung und Auszahlung <strong>de</strong>r Kriegs<br />

scha<strong>de</strong>nrente auf die elektronische Datenverarbeitung<br />

umstellen wollen. Als überregionale Einrichtung<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s steht <strong>de</strong>n Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r die zentrale Datenverarbeitungsstelle<br />

<strong>de</strong>r Lastenausgleichsbank zur Verfügung.<br />

Sie hat schon bisher für eine Anzahl von Ausgleichsämtern,<br />

insbeson<strong>de</strong>re für die eines kleineren Lan<strong>de</strong>s,<br />

die Kriegsscha<strong>de</strong>nrente elektronisch berechnet. Gegen<br />

Mitte <strong>de</strong>s Jahres 1968 hatten bereits 90 Ausgleichsämter<br />

mit insgesamt etwa 150 000 laufen<strong>de</strong>n<br />

Fällen ihre Teilnahme an <strong>de</strong>m zentralen Verfahren<br />

erklärt. Es ist damit zu rechnen, daß in absehbarer<br />

Zeit über 200 000 Fälle erfaßt wer<strong>de</strong>n.<br />

zwei bis drei Län<strong>de</strong>r beabsichtigen, jeweils eine<br />

eigene Datenverarbeitungsanlage zu verwen<strong>de</strong>n. Sie<br />

wollen sich dazu <strong>de</strong>s vom Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt entwickelten<br />

Verfahrens bedienen.<br />

196. Bei <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r zentralen<br />

Berechnung und Auszahlung <strong>de</strong>r Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />

mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen för<strong>de</strong>rt<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof alle Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sausgleichsamtes, die geeignet sind, das Verfahren<br />

weiterhin zu verbessern.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt sollte auch weiterhin seinen<br />

Einfluß dahin geltend machen, daß sich schließlich<br />

auch die übrigen Ausgleichsämter, die sich noch<br />

nicht für eine Beteiligung an einem zentralen Datenverarbeitungsverfahren<br />

entschließen konnten und<br />

<strong>de</strong>ren Zahl nicht gering ist, von <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit<br />

einer solchen Arbeitsmetho<strong>de</strong> überzeugen.<br />

Kosten <strong>de</strong>r Ausgleichsverwaltung<br />

197. Unter Nr. 226 bis 229 <strong>de</strong>r Denkschrift vom<br />

22. Dezember 1966 ist auf die schwierigen und zeitrauben<strong>de</strong>n<br />

Berechnungen zur Ermittlung <strong>de</strong>r Verwaltungskosten<br />

hingewiesen wor<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Lastenausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und Gemein<strong>de</strong>n vom<br />

Bund in <strong>de</strong>m durch die 1<strong>5.</strong> LeistungsDV-LA bestimmten<br />

Umfang zu erstatten sind. Gleichzeitig wur<strong>de</strong><br />

empfohlen, das Verfahren zu vereinfachen. Der<br />

Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> ist dieser Anregung am 29. März<br />

1968 beigetreten (Stenographischer Bericht<br />

S. 8568 D ff. i. V. mit <strong>Drucksache</strong> V/2578). Inzwischen<br />

sind zwar bei <strong>de</strong>n Ressorts Vorbesprechungen in<br />

Gang gekommen mit <strong>de</strong>m Ziel, die Kostenregelung<br />

in <strong>de</strong>n allgemeinen Finanzausgleich einzubeziehen.<br />

Es ist aber nicht zu übersehen, ob und wann eine<br />

entsprechen<strong>de</strong> Regelung in Kraft treten kann.<br />

Wegen <strong>de</strong>r Dringlichkeit <strong>de</strong>r Angelegenheit sollte<br />

daher vorerst möglichst bald eine an<strong>de</strong>re Lösung<br />

gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, welche die Verwaltung schon jetzt<br />

nachhaltig entlasten könnte. Das liegt im Interesse<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, zumal die Schwierigkeiten häufig zu<br />

überhöhten Anfor<strong>de</strong>rungen geführt haben. Auch die<br />

übrigen Gebietskörperschaften drängen auf Vereinfachung.<br />

198. Die Verwaltungskosten <strong>de</strong>r Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />

bestehen aus <strong>de</strong>n Personalkosten und <strong>de</strong>n Sachkosten.<br />

Bei <strong>de</strong>n Personalkosten ist zu unterschei<strong>de</strong>n<br />

zwischen <strong>de</strong>n Aufwendungen für das eigene<br />

Personal und <strong>de</strong>n „anteiligen persönlichen Gemeinkosten",<br />

die durch Inanspruchnahme an<strong>de</strong>rer Dienststellen<br />

für Aufgaben entstehen, die an sich die Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />

wahrzunehmen hätten. Die anteiligen<br />

persönlichen Gemeinkosten betragen jährlich<br />

schätzungsweise 40 Millionen DM.<br />

Während in <strong>de</strong>r 1<strong>5.</strong> LeistungsDV-LA die als eigene<br />

Personalkosten <strong>de</strong>r Ausgleichsverwaltung zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

Kostenarten aufgeführt und für die<br />

Sachkosten bestimmte Zuschläge vorgesehen sind,<br />

fehlt für die Berechnung <strong>de</strong>r anteiligen persönlichen<br />

Gemeinkosten eine nähere Regelung. Die in Anspruch<br />

genommenen Dienststellen müssen daher<br />

-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

eigene Überlegungen und Berechnungen zur Ermittlung<br />

ihrer Aufwendungen anstellen.<br />

Beson<strong>de</strong>re Schwierigkeiten bereitet hierbei die<br />

Frage, ob die Tätigkeit als Amtshilfe zu leisten ist<br />

o<strong>de</strong>r ob sie diesen Rahmen überschreitet. Die Grenzen<br />

zwischen Amtshilfe und darüber hinausgehen<strong>de</strong>r<br />

Tätigkeit sind fließend. Wenn auch z. B. nicht<br />

streitig ist, daß die Tätigkeiten <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>nleitung<br />

(Oberbürgermeister, Oberkreisdirektor, Landrat, Dezernent<br />

und <strong>de</strong>ren Büros), <strong>de</strong>r Kasse und <strong>de</strong>r übrigen<br />

an <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung beteiligten Dienststellen<br />

anteilmäßig als entgeltliche Leistungen zu erfassen<br />

sind, so bestehen doch unterschiedliche Auffassungen<br />

z. B. darüber, ob die Beratung <strong>de</strong>r Geschädigten<br />

sowie die Entgegennahme und Weiterleitung<br />

von Anträgen durch die Gemein<strong>de</strong>n zu entschädigen<strong>de</strong><br />

Tätigkeiten darstellen.<br />

Von noch größerer Be<strong>de</strong>utung sind die Unterschie<strong>de</strong><br />

bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>s Umfanges <strong>de</strong>r zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

Tätigkeit <strong>de</strong>r beteiligten Dienststellen.<br />

Manche Gebietskörperschaften haben z. B. die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>nleitung an <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s<br />

Lastenausgleichs mit mehr als 40 v. H., zum Teil sogar<br />

mit 50 v. H., an<strong>de</strong>re dagegen mit nur 3 v. H.<br />

ihrer Gesamtarbeitszeit angenommen (vgl. Denkschrift<br />

a. a. O. unter Nr. 226).<br />

Welcher Aufwand zuweilen bei <strong>de</strong>r Kostenermittlung<br />

entsteht, ergibt sich z. B. daraus, daß ein Kreis,<br />

bei <strong>de</strong>ssen Ausgleichsamt 32 Kräfte beschäftigt sind,<br />

anteilige Personalkosten für 62 weitere Bedienstete,<br />

darunter 19 allein beim Gesundheitsamt (3 Ärzte,<br />

2 medizinisch-technische Assistententinnen, 4 Schreibkräfte<br />

und 10 Fürsorgerinnen), mit 0,18 his 1,92 v. H.<br />

ihrer Bezüge angesetzt hat.<br />

199. Zur Vereinfachung <strong>de</strong>s Abrechnungsverfahrens<br />

hat sich das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />

bereits Anfang 1966 grundsätzlich damit einverstan<strong>de</strong>n<br />

erklärt, daß einmal ermittelte Verhältniszahlen<br />

längere Zeit zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n. Einige Län<strong>de</strong>r<br />

haben hiervon Gebrauch gemacht. An<strong>de</strong>re halten<br />

diese Regelung für nicht ausreichend.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

<strong>de</strong>r Finanzen <strong>de</strong>shalb als weitere vorläufige<br />

Vereinfachung <strong>de</strong>s Abrechnungsverfahrens empfohlen,<br />

ein Pauschale für die anteiligen persönlichen<br />

Gemeinkosten festzusetzen. Dabei könnten die Ergebnisse<br />

<strong>de</strong>r von einigen Län<strong>de</strong>rn angestellten Untersuchungen<br />

verwertet wer<strong>de</strong>n. Soweit bekannt, hat<br />

ein Land die anteiligen persönlichen Gemeinkosten<br />

im Durchschnitt mit knapp 8 v. H., ein an<strong>de</strong>res Land<br />

mit 11,5 v. H. <strong>de</strong>r Personalkosten <strong>de</strong>r Ausgleichsämter<br />

errechnet. Die vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof bei<br />

seinen Prüfungen ermittelten Sätze halten sich ebenfalls<br />

in diesen Grenzen. Bei dieser Sachlage scheint<br />

ein Satz von 9 bis 11 v. H erwägenswert. Daß sich<br />

bei Einführung eines Pauschales die zu erstatten<strong>de</strong>n<br />

Beträge für manche Gebietskörperschaften verringern<br />

und für an<strong>de</strong>re erhöhen wür<strong>de</strong>n, liegt im<br />

Wesen dieser Abrechnungsart und sollte in Kauf<br />

genommen wer<strong>de</strong>n, wenn sich die Abweichungen<br />

in vertretbaren Grenzen halten. Entschei<strong>de</strong>nd dürfte<br />

sein, daß <strong>de</strong>r Verwaltungsaufwand erheblich verringert<br />

wür<strong>de</strong>.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat zugesagt, sich <strong>de</strong>r Angelegenheit<br />

anzunehmen, sofern nicht die Erörterungen<br />

über eine Regelung im Rahmen <strong>de</strong>s allgemeinen<br />

Finanzausgleichs in absehbarer Zeit zu einer weitergehen<strong>de</strong>n<br />

Vereinfachung führen.<br />

Unterhaltshilfe und Unterhaltsbeihilfen<br />

200. Die Renten aus <strong>de</strong>n gesetzlichen Rentenversicherungen<br />

und die Geldleistungen aus <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Unfallversicherung (Sozialrenten) wer<strong>de</strong>n alljährlich<br />

mit Wirkung vom 1. Januar durch Gesetz<br />

(das sogenannte Rentenanpassungsgesetz) an die<br />

Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r allgemeinen Bemessungsgrundlage<br />

angepaßt. Wird <strong>de</strong>m Empfänger einer Sozialrente<br />

neben dieser nach <strong>de</strong>m Lastenausgleichsgesetz Unterhaltshilfe<br />

(o<strong>de</strong>r eine Unterhaltsbeihilfe) gewährt,<br />

so wird hierauf <strong>de</strong>r Betrag, um <strong>de</strong>n sich die Soizalrente<br />

erhöht, vom 1. Juni an angerechnet.<br />

Damit auch die Bezüge <strong>de</strong>r Unterhaltshilfeempfänger<br />

an die verän<strong>de</strong>rten Lebensverhältnisse angepaßt<br />

wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n jeweils vom 1. Juni <strong>de</strong>s Jahres an,<br />

für das die Sozialrenten erhöht wor<strong>de</strong>n sind, entwe<strong>de</strong>r<br />

die Sätze <strong>de</strong>r Unterhaltshilfe angemessen erhöht<br />

o<strong>de</strong>r die wegen <strong>de</strong>s Bezuges von Sozialrenten<br />

gewährten Freibeträge angehoben. Die Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Lastenausgleichsgesetzes wer<strong>de</strong>n aus diesem<br />

Grun<strong>de</strong> regelmäßig geän<strong>de</strong>rt. Das ist bisher<br />

aber erst einmal so rechtzeitig geschehen, daß <strong>de</strong>r<br />

Übergang von <strong>de</strong>n alten zu <strong>de</strong>n neuen Sätzen<br />

reibungslos verlief. Durch die Verzögerung haben<br />

sich für einen Teil <strong>de</strong>r Unterhaltshilfeempfänger,<br />

wenn auch nur vorübergehend, finanzielle Nachteile<br />

ergeben. Der Ausgleichsverwaltung ist nicht unerhebliche<br />

Mehrarbeit entstan<strong>de</strong>n.<br />

Die Verzögerung hatte ihre Ursache im allgemeinen<br />

in <strong>de</strong>m Bestreben, gleichzeitig mit <strong>de</strong>n Sätzen <strong>de</strong>r<br />

Unterhaltshilfe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Freibeträgen eine Reihe<br />

weiterer Bestimmungen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Lastenausgleichs<br />

zu än<strong>de</strong>rn. So wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf eines<br />

Zwanzigsten Gesetzes zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Lastenausgleichsgesetzes,<br />

durch das im Hinblick auf das<br />

Neunte Rentenanpassungsgesetz vom 28. Dezember<br />

1966 die Sätze <strong>de</strong>r Unterhaltshilfe mit Wirkung vom<br />

1. Juni 1967 angehoben wer<strong>de</strong>n sollten, erst im Juni<br />

1967 <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat zugeleitet. Im Verlauf <strong>de</strong>r<br />

späteren Beratungen wur<strong>de</strong> die Zahl <strong>de</strong>r zu än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen noch wesentlich erhöht und dadurch<br />

die Verabschiedung <strong>de</strong>s Gesetzes bis Mitte<br />

1968 verzögert.<br />

201. Das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt war bemüht, die<br />

finanziellen Nachteile von <strong>de</strong>n Unterhaltshilfempfängern<br />

abzuwen<strong>de</strong>n. Es hat <strong>de</strong>shalb im April 1967 bestimmt,<br />

daß auch nach <strong>de</strong>m 31. Mai 1967 die Rentenerhöhung<br />

vorläufig nicht anzurechnen sei, soweit sie<br />

die vorgesehene Erhöhung <strong>de</strong>r Unterhaltshilfe nicht<br />

überstieg. Die Unterhaltshilfeempfänger, die zugleich<br />

Bezieher von Sozialrenten waren, kamen<br />

hierdurch vor <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>s Gesetzes in <strong>de</strong>n


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Genuß <strong>de</strong>r erhöhten Leistungen. Demgegenüber erhielten<br />

die Unterhaltshilfeempfänger, die nicht zugleich<br />

Sozialrentner waren, die erhöhten Beträge<br />

erst nach <strong>de</strong>m 18. Juli 1968, <strong>de</strong>m Tage seiner Verkündung,<br />

ausgezahlt.<br />

Im März 1968 hat das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r neuerlichen Erhöhung <strong>de</strong>r Sozialrenten<br />

durch das Zehnte Rentenanpassungsgesetz<br />

vom 22. Dezember 1967 eine weitere Übergangsregelung<br />

getroffen. Danach waren die höheren<br />

Rentenfreibeträge, die in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Zwanzigsten<br />

Gesetzes zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Lastenausgleichsgesetzes<br />

aufgenommen wor<strong>de</strong>n waren, vom 1. Juni<br />

1968 an auch dann zugrun<strong>de</strong> zu legen, wenn <strong>de</strong>r Entwurf<br />

noch nicht in Kraft sein sollte.<br />

Ähnlich wie in diesen Fällen ist das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt<br />

seit vielen Jahren verfahren. Noch in <strong>de</strong>r<br />

Beratung <strong>de</strong>r parlamentarischen Körperschaften befindliche<br />

Gesetzesän<strong>de</strong>rungen wur<strong>de</strong>n also bereits<br />

durch Verwaltungsanordnungen vorweggenommen.<br />

Diese an sich verständlichen Vorwegregelungen entbehrten<br />

<strong>de</strong>r Rechtsgrundlage.<br />

202. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat auf die rechtlichen<br />

Be<strong>de</strong>nken, die gegenüber einer <strong>de</strong>rartigen<br />

Verfahrensweise bestehen, aufmerksam gemacht<br />

(vgl. Nr. 135 <strong>de</strong>r Denkschrift vom 19. August 1958<br />

und Nr. 114 <strong>de</strong>r Denkschrift vom 30. Oktober 1962).<br />

Die Verwaltung übernimmt in einem solchen Falle<br />

eine <strong>de</strong>m Gesetzgeber zustehen<strong>de</strong> Verantwortung.<br />

Das Verfahren kann zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Gesetzgeber in seinen<br />

Entschließungen beeinflussen.<br />

Die Anordnungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sausgleichsamtes haben<br />

auch bewirkt, daß die Unterhaltshilfeempfänger ungleichmäßig<br />

behan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n sind. An etwa die<br />

Hälfte <strong>de</strong>r Berechtigten sind die verbesserten Leistellungen<br />

mehr als ein Jahr später gezahlt wor<strong>de</strong>n,<br />

als sie sie hätten erhalten sollen. Für die Ausgleichsverwaltung<br />

brachte das Verfahren eine zusätzliche<br />

Belastung, da in einer Vielzahl von Fällen vorläufige<br />

Berechnungen o<strong>de</strong>r Umrechnungen vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n mußten. Im übrigen hat die späte Verabschiedung<br />

<strong>de</strong>r 20. Novelle zu einer Einbuße von<br />

rund 5,3 Millionen DM geführt, weil die <strong>de</strong>r Höhe<br />

nach begrenzten jährlichen Zuschüsse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>r nicht rechtzeitigen Anhebung<br />

<strong>de</strong>r Unterhaltshilfesätze im Jahre 1967 nicht<br />

voll beansprucht wer<strong>de</strong>n konnten.<br />

Aus rechtlichen und sachlichen Grün<strong>de</strong>n wird das<br />

Verfahren daher nicht mehr anzuwen<strong>de</strong>n sein. Es<br />

sollte angestrebt wer<strong>de</strong>n, die Unterhaltshilfe <strong>de</strong>n<br />

verän<strong>de</strong>rten Lebensverhältnissen künftig zeitgerecht<br />

anzupassen. Wie schon früher angeregt (vgl. Nr. 218<br />

Abs. 3 <strong>de</strong>r Denkschrift vom 22. Dezember 1966),<br />

könnte eine Vereinfachung dadurch erreicht wer<strong>de</strong>n,<br />

daß die Bun<strong>de</strong>sregierung ermächtigt wür<strong>de</strong>, die Anpassung<br />

durch Rechtsverordnung mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates vorzunehmen. Die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

sollte alsbald einen entsprechen<strong>de</strong>n Gesetzentwurf<br />

vorlegen.<br />

ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen<br />

Wirtschaftsplan <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens<br />

Teil II. Entwicklungshilfe<br />

Zusammenarbeit mit Entwicklungslän<strong>de</strong>rn<br />

(Kapitel 6)<br />

Finanzierungshilfen für Investitionen und Nie<strong>de</strong>rlassungen<br />

<strong>Deutscher</strong> Unternehmen in Entwicklungslän<strong>de</strong>rn<br />

(Ausgabetitel 3 für das Rechnungsjahr 1963)<br />

203. Eine im Jahre 1959 gegrün<strong>de</strong>te Gesellschaft,<br />

<strong>de</strong>ren Stammkapital von 20 000 DM sich in einer<br />

Hand befin<strong>de</strong>t, hat sich seit 1962 für ein Vorhaben<br />

in einem Entwicklungsland bei verschie<strong>de</strong>nen Stellen<br />

um ein Darlehen aus öffentlichen Mitteln bemüht.<br />

Mitte 1962 hat sie über eine Privatbank bei<br />

einem Hauptleihinstitut <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ein Darlehen<br />

über fast 1,2 Millionen DM aus Mitteln <strong>de</strong>s ERP-<br />

Son<strong>de</strong>rvermögens beantragt. Nach<strong>de</strong>m dieser Antrag<br />

von <strong>de</strong>n beteiligten Banken nur mit Vorbehalten<br />

weitergegeben wor<strong>de</strong>n war, hat sie ihn zurückgezogen.<br />

Im Jahre 1963 hat sie ihn auf 750 000 DM<br />

ermäßigt und über eine an<strong>de</strong>re Privatbank erneuert.<br />

Von <strong>de</strong>m Darlehen sollten etwa 170 000 DM für eine<br />

Beteiligung an einem für die Durchführung <strong>de</strong>s Vorhabens<br />

in <strong>de</strong>m Entwicklungsland gegrün<strong>de</strong>ten Unternehmen<br />

und etwa 580 000 DM für die Finanzierung<br />

von Investitionen dieses Unternehmens, insbeson<strong>de</strong>re<br />

für <strong>de</strong>n Kauf von Großgeräten, verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Hauptleihinstitut hat <strong>de</strong>n neuen Antrag im Mai<br />

1963 an das Bun<strong>de</strong>sschatzministerium weitergeleitet<br />

mit <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n Stellungnahme, es sehe nach<br />

wie vor keine Möglichkeit, das Vorhaben zu befürworten.<br />

Zur Begründung hat es dabei folgen<strong>de</strong>s<br />

angeführt:<br />

Die Antragstellerin und ihre Partnergesellschaft<br />

im Entwicklungsland verfügten über keinerlei<br />

echtes Eigenkapital; die Einzahlungen <strong>de</strong>s alleinigen<br />

Gesellschafters <strong>de</strong>r Antragstellerin stammten<br />

aus einem diesem persönlich gewährten kurzfristigen<br />

Darlehen, das durch <strong>de</strong>n beantragten Kredit<br />

abgelöst wer<strong>de</strong>n solle.<br />

Die von <strong>de</strong>r Antragstellerin zunächst angesprochenen<br />

4 Banken hätten sich an <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r<br />

Hausbankfunktion uninteressiert gezeigt, und<br />

zwar nicht nur wegen fehlen<strong>de</strong>r Beurteilungsmöglichkeiten.<br />

Lediglich eine dieser Banken habe sich<br />

später, ohne sich jedoch mit <strong>de</strong>m Kreditwunsch zu<br />

i<strong>de</strong>ntifizieren, bereit erklärt, gegen Rückbürgschaft<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ein 10%iges Obligo zu übernehmen.<br />

Nur unter Zurückstellung erheblicher Be<strong>de</strong>nken<br />

habe sich das Land bereit erklärt, eine Bürgschaft<br />

zu übernehmen.<br />

Die Verhandlungen mit <strong>de</strong>r Antragstellerin hätten<br />

<strong>de</strong>n Eindruck verstärkt, daß <strong>de</strong>ren Alleininhaber<br />

bei Anlegung banküblicher Maßstäbe für einen


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Kredit <strong>de</strong>r beantragten Größe nicht als kreditwürdig<br />

angesehen wer<strong>de</strong>n könne.<br />

Eine Beurteilung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Antragstellerin aufgestellten<br />

Übersicht <strong>de</strong>r Kosten und voraussichtlichen<br />

Erträge sowie <strong>de</strong>r Zukunftaussichten sei<br />

ihm, <strong>de</strong>m Hauptleihinstitut, nicht möglich. Nur <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>m Kreditwunsch zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Investitionsbedarf<br />

wer<strong>de</strong> von Experten als zutreffend beurteilt.<br />

Entgegen <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Alleingesellschafters<br />

wer<strong>de</strong> das Projekt von <strong>de</strong>m zuständigen <strong>de</strong>utschen<br />

Botschafter beharrlich zurückhaltend beurteilt.<br />

Trotz dieser negativen Stellungnahme hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

das Darlehen gewährt. Es hat die<br />

durchleiten<strong>de</strong>n Banken zu 80 % von <strong>de</strong>r Haftung<br />

freigestellt — für <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Haftungsanteil<br />

von 20 % steht diesen Banken als Son<strong>de</strong>rsicherheit<br />

eine Bürgschaft <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s zur Verfügung — und im<br />

Mai und Juni 1963 <strong>de</strong>n gesamten Darlehensbetrag<br />

in zwei Raten zur Auszahlung freigegeben. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />

hat seine Entscheidung vor allem damit<br />

begrün<strong>de</strong>t, daß<br />

die beteiligten Bun<strong>de</strong>sressorts sowie maßgeben<strong>de</strong><br />

Persönlichkeiten die vorgesehene Maßnahme befürwortet<br />

hätten,<br />

die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Maßnahme von Dritten<br />

geprüft und positiv beurteilt wor<strong>de</strong>n sei,<br />

<strong>de</strong>r Partner im Entwicklungsland über beson<strong>de</strong>rs<br />

gute Beziehungen verfüge und <strong>de</strong>shalb mit ausreichen<strong>de</strong>n<br />

Aufträgen gerechnet wer<strong>de</strong>n könne,<br />

<strong>de</strong>m Hauptleihinstitut Geräte mit einem Neuwert<br />

von rund 544 000 DM als Sicherheit übereignet<br />

wor<strong>de</strong>n seien.<br />

Dieses Vorbringen konnte die begrün<strong>de</strong>ten Be<strong>de</strong>nken<br />

nicht ausräumen. Die Fürsprecher haben sich<br />

zwar für das Projekt ausgesprochen, aber vorsorglich<br />

betont, daß sie sich nicht zur finanziellen Seite<br />

äußerten. Die Wirtschaftlichkeit hing entschei<strong>de</strong>nd<br />

davon ab, in welchem Umfang und zu welchem<br />

Preis Aufträge erlangt wer<strong>de</strong>n konnten. Die angeführten<br />

Gesichtspunkte reichten für eine positive<br />

Beurteilung nicht aus, zumal sie weitgehend auf<br />

eigenen Angaben <strong>de</strong>r Antragstellerin beruhten. Die<br />

Sicherungsübereignung <strong>de</strong>r Geräte — im wesentlichen<br />

Transportmittel — war wegen <strong>de</strong>s im Vergleich<br />

zum Darlehnsbetrag geringen Neuwertes, <strong>de</strong>s<br />

schnellen Wertverlustes und <strong>de</strong>r Ungewißheiten<br />

über die dinglichen und sonstigen Rechte ebenfalls<br />

keine ausreichen<strong>de</strong> Maßnahme.<br />

204. Die für die Ablehnung <strong>de</strong>s Kreditantrags angeführten<br />

Grün<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n inzwischen voll bestätigt.<br />

Die Antragstellerin hat ihrem alleinigen Gesellschafter<br />

und Geschäftsführer im Juli 1963 ein zinsgünstiges<br />

Darlehen von 20 000 DM gewährt, das<br />

am 31. Dezember 1963 voll in Anspruch genommen<br />

war. Bei diesem gesellschaftsinternen Vorgang han<strong>de</strong>lt<br />

es sich um eine ver<strong>de</strong>ckte Entnahme <strong>de</strong>s gesamten<br />

Stammkapitals.<br />

Schon die erste, am 30. April 1964 fällige Tilgungsrate<br />

konnte nicht bezahlt wer<strong>de</strong>n. Obwohl sie gestun<strong>de</strong>t<br />

wur<strong>de</strong>, blieben nicht nur <strong>de</strong>r erste Teilbetrag<br />

dieser gestun<strong>de</strong>ten Rate, son<strong>de</strong>rn auch die<br />

Zahlung <strong>de</strong>r am 30. April 1965 fälligen zweiten<br />

Tilgungsrate aus. Im September 1964 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />

noch ein Zusatzdarlehen gewährt, um<br />

die Zahlung <strong>de</strong>r Prämie für die Sachversicherung<br />

<strong>de</strong>s Sicherungsgutes sicherzustellen.<br />

Für die — saisonabhängige — Tätigkeit im Entwicklungsland<br />

konnten zwar in <strong>de</strong>n Jahren 1963<br />

und 1964 Aufträge erlangt wer<strong>de</strong>n, doch blieben<br />

bereits im zweiten Jahr die Anschlußaufträge aus.<br />

En<strong>de</strong> 1967 stellte <strong>de</strong>r Alleingesellschafter und<br />

Geschäftsführer Antrag auf Eröffnung <strong>de</strong>s Konkurses<br />

über das Vermögen <strong>de</strong>r Schuldnerin. Dieser<br />

wur<strong>de</strong> vier Tage später mangels Masse abgelehnt.<br />

Bei <strong>de</strong>r Verwertung <strong>de</strong>s Sicherungsguts, das sich<br />

im Entwicklungsland befin<strong>de</strong>t, haben sich bisher<br />

unüberwindliche tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten<br />

ergeben. Außer<strong>de</strong>m sind die Transportmittel,<br />

aus <strong>de</strong>nen die Sicherheit hauptsächlich bestand,<br />

inzwischen stark entwertet.<br />

Für das ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen ist mit einem Ausfall<br />

von wenigstens 700 000 DM zu rechnen.<br />

Schlußbemerkung<br />

20<strong>5.</strong> Der Darstellung <strong>de</strong>r Prüfungs- und Untersuchungsergebnisse<br />

sowie ihrer rechtlichen Würdigung<br />

hat <strong>de</strong>r Große Senat <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

am 18. Dezember 1968 zugestimmt.<br />

Frankfurt am Main, <strong>de</strong>n 1<strong>5.</strong> Februar 1969<br />

Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

Hopf<br />

(außer Nr. 1 bis 3, 22 bis 26,<br />

34 bis 48, 65 bis 76, 83 bis 94,<br />

96 bis 202, 205)<br />

Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

In Vertretung<br />

Dr. Bretschnei<strong>de</strong>r<br />

(für Nr. 1 bis 3, 22 bis 26,<br />

34 bis 48, 65 bis 76, 83 bis 94,<br />

96 bis 202, 205)


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Anlage 1<br />

(Zu Nr. 6 <strong>de</strong>r Denkschrift)<br />

Die Behandlung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen gegen Bedienstete<br />

— Aus <strong>de</strong>r Denkschrift <strong>de</strong>s Rechnungshofs von Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

für das Rechnungsjahr 1966 S. 27 ff. —<br />

1. ...<br />

I. Allgemeines<br />

Der Rechnungshof nimmt dies zum Anlaß, über<br />

Beobachtungen und Feststellungen zu berichten,<br />

die die Behandlung von Scha<strong>de</strong>nsfällen durch<br />

die Verwaltungen betreffen. Er weist in diesem<br />

Zusammenhang nochmals darauf hin, daß die<br />

Prüfung von Haftungsfragen <strong>de</strong>n Verwaltungen<br />

obliegt; sie allein sind zuständig für die Geltendmachung<br />

eines Ersatzanspruches gegenüber<br />

einem Bediensteten. Der Rechnungshof hat zwar<br />

nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 und § 104 RHO zu prüfen,<br />

ob sich die Verwaltungen bei entstan<strong>de</strong>nem<br />

Scha<strong>de</strong>n um <strong>de</strong>ssen Deckung bemühen und ob<br />

sie dabei auch die Frage <strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>r beteiligten<br />

Bediensteten nicht vernachlässigen; er<br />

kann dabei Anregungen zur Sicherung <strong>de</strong>r Dekkung<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns geben. Der Rechnungshof hat<br />

aber keine Vollziehungsbefugnisse. Er ist immer<br />

darauf angewiesen, daß die Verwaltungen die<br />

notwendigen Folgerungen aus <strong>de</strong>n Feststellungen<br />

<strong>de</strong>s Rechnungshofs ziehen und daß sie seinen<br />

Anregungen entsprechend han<strong>de</strong>ln. Selbst<br />

die Nie<strong>de</strong>rschlagung einer For<strong>de</strong>rung auf Dekkung<br />

eines vom Rechnungshof festgestellten<br />

Fehlbetrages, die eine Verwaltung ohne Anhörung<br />

<strong>de</strong>s Rechnungshofs, also unter Verstoß<br />

gegen § 104 Satz 2 'RHO, o<strong>de</strong>r gegen eine ablehnen<strong>de</strong><br />

Stellungnahme <strong>de</strong>s Rechnungshofs verfügt,<br />

ist we<strong>de</strong>r nichtig noch vom Rechnungshof<br />

förmlich anfechtbar.<br />

Die Kommission für die Finanzreform hat in<br />

Tz. 183 ihres Gutachtens über die Finanzreform<br />

in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland zu erwägen<br />

gegeben, <strong>de</strong>n Rechnungshöfen die Befugnis zu<br />

erteilen, Beamte, die schuldhaft gegen haushaltsrechtliche<br />

Vorschriften verstoßen haben, unmittelbar<br />

für die entstan<strong>de</strong>nen Schä<strong>de</strong>n haftbar<br />

zu machen. Es mag dahingestellt bleiben, ob <strong>de</strong>r<br />

Umstand, daß die praktische Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren<br />

Haftungsvorschriften in § 32 Satz 2<br />

und § 33 Abs. 3 RHO nach <strong>de</strong>n bisherigen Erfahrungen<br />

relativ gering ist, überwiegend darauf<br />

beruht, daß die Verwaltungen von diesen<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>r Inanspruchnahme keinen Gebrauch<br />

machen wollen. Die Anregung <strong>de</strong>r Kommission<br />

ist je<strong>de</strong>nfalls außeror<strong>de</strong>ntlich problematisch.<br />

Sie ist bei <strong>de</strong>n bisherigen Beratungen<br />

<strong>de</strong>r Haushaltsreform nicht weiterverfolgt wor<strong>de</strong>n.<br />

2. Wenn eine Überzahlung o<strong>de</strong>r ein sonst eingetretener<br />

Vermögensscha<strong>de</strong>n bemerkt wird o<strong>de</strong>r<br />

nach Sachlage min<strong>de</strong>stens zu vermuten ist, muß<br />

unverzüglich das Notwendige zu seiner Feststellung,<br />

zur Sicherung <strong>de</strong>s Beweises und zur<br />

Klärung und Veranlassung aller Deckungsmöglichkeiten<br />

getan wer<strong>de</strong>n. Dazu gehört auch die<br />

Prüfung, ob <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n durch das pflichtwidrige<br />

Verhalten eines Bediensteten schuldhaft verursacht<br />

wor<strong>de</strong>n ist. Der Rechnungshof muß<br />

immer wie<strong>de</strong>r feststellen, daß diese Prüfung oft<br />

erst auf Grund von Vorstellungen <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung<br />

eingeleitet wird. Manchmal sind<br />

dann schon Jahre seit <strong>de</strong>m schädigen<strong>de</strong>n Verhalten<br />

und <strong>de</strong>m Eintritt <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns vergangen,<br />

so daß die Gefahr <strong>de</strong>r Verjährung besteht,<br />

Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>r Klärung <strong>de</strong>s Sachverhalts<br />

auftreten und mitunter auch <strong>de</strong>r Einwand<br />

erhoben wird, es sei nach Ablauf längerer Zeit<br />

nicht mehr angebracht, <strong>de</strong>n Bediensteten wegen<br />

dieser Sache in Anspruch zu nehmen.<br />

II. Die Anwendung <strong>de</strong>r Haftungsvorschriften<br />

Nach § 89 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetzes hat ein Beamter,<br />

<strong>de</strong>r die ihm obliegen<strong>de</strong>n Pflichten schuldhaft<br />

verletzt, <strong>de</strong>m Dienstherrn <strong>de</strong>n daraus entstan<strong>de</strong>nen<br />

Scha<strong>de</strong>n zu ersetzen. Gleiches gilt nach § 14 <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sangestelltentarifvertrages für die Angestellten.<br />

Hat <strong>de</strong>r Beamte o<strong>de</strong>r Angestellte seine Pflicht<br />

in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen<br />

Amtes, also in hoheitlicher Tätigkeit, verletzt, so<br />

hat er <strong>de</strong>m Dienstherrn <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n nur insoweit<br />

zu ersetzen, als ihm Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit<br />

zur Last fällt. Für Arbeiter <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s gelten<br />

die von <strong>de</strong>r 'Rechtsprechung anerkannten Grundsätze<br />

über die Haftung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Arbeitgeber. Nach ihr haftet ein Arbeitnehmer<br />

wegen je<strong>de</strong>r fahrlässigen Verletzung seiner<br />

Arbeitspflichten für <strong>de</strong>n daraus <strong>de</strong>m Arbeitgeber<br />

entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n. Diese Haftung ist in <strong>de</strong>n<br />

Fällen gefahrengeneigter o<strong>de</strong>r scha<strong>de</strong>nsgeneigter<br />

Arbeit teilweise eingeschränkt.<br />

Diese Rechtsgrundlagen für die Inanspruchnahme<br />

von Bediensteten wegen eines <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> entstan<strong>de</strong>nen<br />

Scha<strong>de</strong>ns sind bei <strong>de</strong>n Verwaltungen im allgemeinen<br />

bekannt. Über ihre Anwendung bestehen<br />

aber vielfach Unklarheiten, selbst in Fragen, die<br />

von Rechtslehre und Rechtsprechung geklärt sind.<br />

Solche Unklarheiten wirken sich in <strong>de</strong>r Regel zum<br />

Nachteil <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s aus. Das Bemühen <strong>de</strong>s Rechnungshofs,<br />

eine sachgerechte Anwendung <strong>de</strong>r Vor-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

schriften zu erreichen, erfor<strong>de</strong>rt mitunter einen langwierigen<br />

und wenig ersprießlichen Schriftwechsel.<br />

1. Schon in <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Verjährung beginnen<br />

die Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten. Nach <strong>de</strong>m Gesetz<br />

verjähren die Ersatzansprüche gegen Bedienstete<br />

u. a. von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an, in <strong>de</strong>m<br />

<strong>de</strong>r Dienstherr von <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Person<br />

<strong>de</strong>s Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat. Es<br />

wird von Verwaltungen die Auffassung vertreten,<br />

<strong>de</strong>r Dienstherr habe schon dann diese<br />

Kenntnis, wenn eine Vorprüfungsstelle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Rechnungshof <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n ent<strong>de</strong>ckt haben. Nach<br />

Auffassung <strong>de</strong>s Rechnungshofs ist dagegen entschei<strong>de</strong>nd<br />

die Kenntnis jener Personen, die befugt<br />

sind, für <strong>de</strong>n Dienstherrn die Rechte aus<br />

<strong>de</strong>n Haftungsbestimmungen wahrzunehmen. Eine<br />

Dienstbehör<strong>de</strong> hat hiergegen geltend gemacht,<br />

aus <strong>de</strong>r VPO (§ 4 Abs. 2) müsse geschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

daß die Vorprüfungsstellen verpflichtet<br />

sind, festgestellte Mängel und Fehler <strong>de</strong>r zuständigen<br />

Stelle unverzüglich mitzuteilen, damit die<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen getroffen wer<strong>de</strong>n<br />

können. Die Kenntnis <strong>de</strong>r Vorprüfungsstelle sei<br />

daher ausreichend für <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>r Verjährungsfrist.<br />

Die vom Rechnungshof vertretene<br />

Auffassung führe dazu, daß <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>r<br />

Verjährungsfrist durch das Verhalten <strong>de</strong>r Vorprüfungsstelle<br />

hinausgeschoben wer<strong>de</strong>n könne.<br />

Eine solche Argumentation, die einseitig <strong>de</strong>n<br />

Schutz <strong>de</strong>s pflichtwidrig han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Bediensteten<br />

im Auge hat, verkennt die Interessenlage.<br />

Es ist für die kurze Verjährung bei Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />

allgemein anerkannt, daß die<br />

Kenntnis vom Scha<strong>de</strong>n und vom Scha<strong>de</strong>nsersatzpflichtigen<br />

erst vorhan<strong>de</strong>n ist, wenn <strong>de</strong>r Geschädigte<br />

auf Grund <strong>de</strong>r ihm bekannten Tatsachen<br />

gegen eine bestimmte Person eine Scha<strong>de</strong>nsersatzklage<br />

mit einigermaßen sicherer Aussicht<br />

auf Erfolg erheben kann. Hinsichtlich dieser<br />

Voraussetzung kann es aber nur auf die Kenntnis<br />

<strong>de</strong>s für die Geltendmachung <strong>de</strong>s Anspruchs<br />

zuständigen Dienstvorgesetzten ankommen und<br />

nicht auf die Kenntnis einer Vorprüfungsstelle<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Rechnungshofs.<br />

2. Die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Bediensteten setzt voraus,<br />

daß <strong>de</strong>m Dienstherrn ein Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n<br />

ist. Für die Feststellung, ob ein Scha<strong>de</strong>n<br />

entstan<strong>de</strong>n ist, gelten die allgemeinen Grundsätze<br />

<strong>de</strong>s bürgerlichen Rechts. Nach ihnen ist<br />

Scha<strong>de</strong>n ein je<strong>de</strong>r Nachteil für die Vermögenslage<br />

<strong>de</strong>s betroffenen, zu ermitteln aus <strong>de</strong>m Vergleich<br />

<strong>de</strong>r entstan<strong>de</strong>nen Vermögenslage mit <strong>de</strong>r,<br />

die ohne das schädigen<strong>de</strong> Verhalten bestan<strong>de</strong>n<br />

hätte. Feststellungsschwierigkeiten ergeben sich<br />

hier dann, wenn <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s darin<br />

besteht, daß Leistungen unter Verstoß gegen<br />

bestehen<strong>de</strong> Vorschriften erbracht wor<strong>de</strong>n sind,<br />

ohne daß eine Verpflichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s aus<br />

einem an<strong>de</strong>ren Rechtsgrund sorgfältig geprüft<br />

und die Voraussetzungen für die Leistung nachprüfbar<br />

festgestellt wor<strong>de</strong>n sind. Die Unmöglichkeit,<br />

diese Voraussetzungen nachträglich<br />

noch einwandfrei zu ermitteln, geht in <strong>de</strong>r Regel<br />

zu Lasten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s. Der Rechnungshof hält<br />

es für be<strong>de</strong>nklich, daß ein solches Verhalten<br />

eines Bediensteten vom Dienstvorgesetzten nicht<br />

gerügt wird.<br />

Schwierigkeiten an<strong>de</strong>rer Art bereitet die Feststellung<br />

eines Scha<strong>de</strong>ns, wenn unter Verstoß<br />

gegen <strong>de</strong>n Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit<br />

Ausgaben geleistet wer<strong>de</strong>n, für die<br />

<strong>de</strong>m Land vom Empfänger Leistungen erbracht<br />

wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Vorteilsausgleichung<br />

muß von <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n in Höhe <strong>de</strong>r<br />

Ausgabe <strong>de</strong>r Betrag abgerechnet wer<strong>de</strong>n, um<br />

<strong>de</strong>n das Land durch die Leistung <strong>de</strong>s Empfängers<br />

bereichert ist. Bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>s Wertes<br />

<strong>de</strong>r Gegenleistung müssen aber die Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

<strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Nach Auffassung <strong>de</strong>s Rechnungshofs<br />

liegt eine Bereicherung insoweit nicht<br />

vor, als dauern<strong>de</strong> Werte nicht geschaffen wor<strong>de</strong>n<br />

sind o<strong>de</strong>r wenn Ausgaben in dieser Höhe<br />

bei einer <strong>de</strong>n Haushaltsgrundsätzen entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Mittel für diesen Zweck<br />

nicht gemacht wor<strong>de</strong>n wären. Dies wird bei <strong>de</strong>r<br />

Beurteilung von Beanstandungen <strong>de</strong>s Rechnungshofs<br />

zu wenig beachtet.<br />

Der Grundsatz <strong>de</strong>r Vorteilsausgleichung be<strong>de</strong>utet<br />

nicht, daß ein Scha<strong>de</strong>n im Sinne <strong>de</strong>s Haftungsrechts<br />

etwa dann nicht besteht, wenn <strong>de</strong>r<br />

Dienstherr Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns noch von einem<br />

Dritten erlangen kann; die Haftung <strong>de</strong>s Bediensteten<br />

ist bei unmittelbarer Schädigung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

als Dienstherr nicht subsidiär. Es wird<br />

in<strong>de</strong>ssen dann, wenn <strong>de</strong>r Bedienstete nur fahrlässig<br />

pflichtwidrig gehan<strong>de</strong>lt hat, mit Recht als<br />

ein Gebot <strong>de</strong>r Fürsorgepflicht <strong>de</strong>s Dienstherrn<br />

angesehen, zunächst von an<strong>de</strong>rer Seite Scha<strong>de</strong>ns<strong>de</strong>ckung<br />

zu suchen. Dies darf aber nicht<br />

dazu führen, daß die Empfänger einer schuldhaft<br />

pflichtwidrig veranlaßten Ausgabe zur Zahlung<br />

aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn offensichtlich ist, daß<br />

sie zur Rückzahlung nicht verpflichtet sind. Der<br />

Rechnungshof hat festgestellt, daß dies immer<br />

wie<strong>de</strong>r geschieht, und zwar mit <strong>de</strong>r ausdrücklichen<br />

Begründung, daß die Ausgabe bei <strong>de</strong>r<br />

Rechnungsprüfung beanstan<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sei. Er<br />

ist <strong>de</strong>r Auffassung, daß dies mit <strong>de</strong>n Grundsätzen<br />

einer or<strong>de</strong>ntlichen Verwaltung nicht vereinbar<br />

ist. Der Rechnungshof hat an<strong>de</strong>rerseits auch<br />

festgestellt, daß Verwaltungen von <strong>de</strong>r Deckung<br />

<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns durch Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Empfängers<br />

im Wege <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschlagung o<strong>de</strong>r aus<br />

Billigkeitsgrün<strong>de</strong>n abgesehen haben, ohne vorher<br />

die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s verantwortlichen<br />

Bediensteten zu klären und zu be<strong>de</strong>nken, daß<br />

eine solche Maßnahme die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s<br />

verantwortlichen Bediensteten unmöglich machen<br />

kann.<br />

Scha<strong>de</strong>n im Sinne <strong>de</strong>r angeführten Haftungsvorschriften<br />

ist auch ein <strong>de</strong>m Land als Dienstherrn<br />

nur mittelbar entstan<strong>de</strong>ner Scha<strong>de</strong>n. Deshalb<br />

kann in all <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen das Land auf<br />

Grund <strong>de</strong>r Staatshaftung nach Art. 34 Satz 1 <strong>de</strong>s<br />

Grundgesetzes, auf Grund <strong>de</strong>r Haftung für satzungsgemäße<br />

Vertreter, für Erfüllungs- o<strong>de</strong>r<br />

Verrichtungsgehilfen o<strong>de</strong>r nach an<strong>de</strong>ren Vor-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

schriften einem geschädigten Dritten Ersatz zu<br />

leisten hat, gegen <strong>de</strong>n verantwortlichen Bediensteten<br />

Rückgriff genommen wer<strong>de</strong>n. Die Klärung<br />

<strong>de</strong>r etwa strittigen tatsächlichen o<strong>de</strong>r rechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Feststellung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />

und <strong>de</strong>r Ersatzpflicht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ist hier<br />

meistens durch <strong>de</strong>n Dritten herbeigeführt, so daß<br />

für <strong>de</strong>n Rückgriff gegen <strong>de</strong>n Bediensteten nur<br />

über <strong>de</strong>n Grad <strong>de</strong>s Verschul<strong>de</strong>ns zu befin<strong>de</strong>n ist.<br />

3. Die Inanspruchnahme eines Bediensteten wegen<br />

eines <strong>de</strong>m Dienstherrn unmittelbar entstan<strong>de</strong>nen<br />

Scha<strong>de</strong>n setzt voraus, daß <strong>de</strong>r Bedienstete<br />

schuldhaft die ihm obliegen<strong>de</strong>n Pflichten verletzt<br />

hat. Diese Pflichten können sich aus <strong>de</strong>m allgemeinen<br />

Recht, aus <strong>de</strong>m Dienstrecht, aus <strong>de</strong>m<br />

Haushaltsrecht, aus <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Aufgabenbereich<br />

<strong>de</strong>s Bediensteten gelten<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren<br />

Rechts- und Verwaltungsvorschriften und aus<br />

<strong>de</strong>n Grundsätzen einer or<strong>de</strong>ntlichen Verwaltung<br />

ergeben. Pflichtverletzungen im Sinne <strong>de</strong>r Haftungsvorschriften<br />

sind also nicht nur Handlungen<br />

und Unterlassungen, die nach allgemeinem<br />

Recht <strong>de</strong>n Tatbestand einer wi<strong>de</strong>rrechtlichen und<br />

schuldhaften Verletzung eines Rechtsgutes erfüllen<br />

(z. B. Unterschlagung, Betrug, Untreue<br />

und Sachbeschädigung), son<strong>de</strong>rn schlicht je<strong>de</strong><br />

Verletzung einer Pflicht, die <strong>de</strong>m Land als<br />

Dienstherrn gegenüber besteht. Es erscheint notwendig,<br />

im einzelnen auf folgen<strong>de</strong>s hinzuweisen:<br />

a) Es gehört zu <strong>de</strong>n Pflichten im Sinne <strong>de</strong>r Haftungsvorschriften,<br />

daß die Verwaltungen die<br />

Grenzen ihrer dienstlichen Befugnisse einhalten.<br />

Solche rechtlichen Bindungen können<br />

sich aus <strong>de</strong>m Haushaltsrecht, <strong>de</strong>m speziellen<br />

Bewilligungsrecht und aus ministeriellen Verordnungen,<br />

Richtlinien o<strong>de</strong>r sonstigen Anordnungen<br />

ergeben. Es sollte nicht allzu<br />

leicht genommen wer<strong>de</strong>n, wenn solche Grenzen<br />

<strong>de</strong>r Befugnisse ohne Not überschritten<br />

wer<strong>de</strong>n. Wenn eine bestimmte Regelung<br />

nach Auffassung einer Vollzugsbehör<strong>de</strong> beachtlichen<br />

Bedürfnissen o<strong>de</strong>r einer durch die<br />

Entwicklung verän<strong>de</strong>rten Sachlage nicht mehr<br />

gerecht wird, muß die Vollzugsbehör<strong>de</strong> die<br />

Entscheidung <strong>de</strong>s zuständigen Ministeriums<br />

einholen. Sie kann ihre Befugnisse nicht<br />

eigenmächtig überschreiten. Der Rechnungshof<br />

hat hierauf bei <strong>de</strong>r Darstellung eines<br />

Einzelfalles . . . bereits hingewiesen. Er hat<br />

damals ausgeführt:<br />

„Es ist ein wesentlicher Verstoß, wenn Leistungen,<br />

für <strong>de</strong>ren Gewährung die Voraussetzungen<br />

weggefallen sind, in Kenntnis dieser<br />

Sachlage weitergewährt wer<strong>de</strong>n. In solchen<br />

Fällen, in <strong>de</strong>nen die Gewährung einer<br />

Leistung nicht in das Ermessen <strong>de</strong>r vollziehen<strong>de</strong>n<br />

Verwaltung gestellt ist, ist es rechtlich<br />

unerheblich, ob die Verwaltung geglaubt<br />

hat, daß es zweckmäßig o<strong>de</strong>r gar notwendig<br />

sei, die Leistung zu erbringen, um ungünstige<br />

Auswirkungen zu vermei<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r etwa<br />

sonst bestehen<strong>de</strong>n Schwierigkeiten zu begegnen.<br />

Wenn eine Ausnahme von bestehen<strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen gewünscht wird, muß die Verwaltung<br />

eine Entscheidung <strong>de</strong>s hierfür zuständigen<br />

Ministeriums herbeiführen."<br />

Der Rechnungshof hat in <strong>de</strong>r Zwischenzeit<br />

feststellen müssen, daß dieser Hinweis nicht<br />

von allen Verwaltungen beachtet wird.<br />

b) Zu <strong>de</strong>n Dienstpflichten <strong>de</strong>r Bediensteten gehört<br />

auch die sachgemäße Wahrnehmung<br />

<strong>de</strong>r finanziellen Belange <strong>de</strong>s Dienstherrn. Der<br />

Rechnungshof sieht sich — insbeson<strong>de</strong>re bei<br />

<strong>de</strong>r Prüfung von fiskalischen Geschäften im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Bauverwaltungen — immer wie<strong>de</strong>r<br />

veranlaßt, auf diese Pflicht hinzuweisen.<br />

Manche Verwaltungen neigen dazu, diese<br />

Pflicht gegenüber einem Streben nach Großzügigkeit<br />

zurücktreten zu lassen o<strong>de</strong>r an die<br />

Sorgfaltspflicht <strong>de</strong>r Bediensteten zu geringe<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen zu stellen und für die Beurteilung,<br />

ob hier eine Pflichtverletzung und ob<br />

ein Verschul<strong>de</strong>n vorliegt, nicht von einem<br />

objektiven Maßstab, also von <strong>de</strong>r einem<br />

je<strong>de</strong>n pflichtbewußten Bediensteten obliegen<strong>de</strong>n<br />

zumutbaren Sorgfaltspflicht, son<strong>de</strong>rn<br />

von einem subjektiven Maßstab auszugehen.<br />

In einem Fall hat sich <strong>de</strong>r Rechnungshof veranlaßt<br />

gesehen, folgen<strong>de</strong>n Hinweis zu geben:<br />

„Man muß <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r beanstan<strong>de</strong>ten Vereinbarung<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

Gegebenheiten beurteilen und<br />

man muß dabei als Maßstab die einem je<strong>de</strong>n<br />

Beamten obliegen<strong>de</strong> Sorgfaltspflicht zugrun<strong>de</strong><br />

legen. Der Beamte wür<strong>de</strong> als Privatperson<br />

eine so ungünstige Vereinbarung<br />

nicht abgeschlossen haben, und er wür<strong>de</strong> sich<br />

als Privatperson auch darum gekümmert<br />

haben, daß <strong>de</strong>r Vertrag formgültig abgeschlossen<br />

wird. Daß es ihm als Beamten gestattet<br />

sein soll, mit weniger Sorgfalt zu verfahren,<br />

wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>n elementaren Grundsätzen<br />

<strong>de</strong>s öffentlichen Dienstrechts."<br />

Die Behör<strong>de</strong> hat geltend gemacht, man könne<br />

<strong>de</strong>m Beamten keinen Vorwurf machen, wenn<br />

er nicht gewußt habe, daß <strong>de</strong>r Abschluß<br />

eines Grundstückskaufvertrages <strong>de</strong>r gerichtlichen<br />

o<strong>de</strong>r notariellen Beurkundung bedürfe.<br />

Der Rechnungshof ist <strong>de</strong>mgegenüber <strong>de</strong>r<br />

Auffassung, daß je<strong>de</strong>r Beamte, <strong>de</strong>r ein bestimmtes<br />

Aufgabengebiet übernimmt, verpflichtet<br />

ist, sich unverzüglich mit <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

vertraut zu machen, <strong>de</strong>ren Kenntnis<br />

für eine sachgerechte Wahrnehmung <strong>de</strong>r<br />

übernommenen Aufgaben unerläßlich ist, zumal<br />

da er sich dabei <strong>de</strong>s Rats <strong>de</strong>r höheren<br />

Dienstbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer sachkundiger<br />

Bediensteter bedienen kann.<br />

Zur sachgemäßen Wahrnehmung <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Belange <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s gehört auch, daß<br />

die Verwaltungen beim Bekanntwer<strong>de</strong>n eines<br />

Scha<strong>de</strong>ns unverzüglich die Maßnahmen veranlassen,<br />

die zur Deckung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />

erfor<strong>de</strong>rlich und geeignet sind. Der Rechnungshof<br />

hat bei seinen Prüfungen feststel-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

len müssen, daß dieses Gebot nicht immer<br />

beachtet wird.<br />

c) Eine Verletzung von Dienstpflichten kann<br />

auch im Vernachlässigen von Aufsichtspflichten<br />

gegeben sein. Es genügt bei Ausgaben,<br />

die gegen das Gebot <strong>de</strong>r Sparsamkeit und<br />

Wirtschaftlichkeit geleistet wor<strong>de</strong>n sind, für<br />

<strong>de</strong>n Ausschluß <strong>de</strong>r Haftung eines Bediensteten<br />

<strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong> nicht, darzutun, daß<br />

die betreffen<strong>de</strong> Maßnahme von ihr we<strong>de</strong>r<br />

angeordnet noch genehmigt wor<strong>de</strong>n sei. In<br />

Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufsichtspflicht ist z. B.<br />

im Bereich <strong>de</strong>r Bauverwaltung in geeigneter<br />

Weise sicherzustellen, daß die für das Bauen<br />

mit öffentlichen Mitteln maßgeben<strong>de</strong>n Grundsätze<br />

<strong>de</strong>n Bediensteten <strong>de</strong>r nachgeordneten<br />

Behör<strong>de</strong> bekannt sind und daß sie als verbindlich<br />

beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Eine Beschränkung <strong>de</strong>r Haftung auf Fälle einer<br />

vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verletzung<br />

<strong>de</strong>r Dienstpflichten tritt — auch bei <strong>de</strong>n Rückgriffsfällen<br />

— nur dann ein, wenn das pflichtwidrige<br />

Verhalten, das zum Scha<strong>de</strong>n geführt hat,<br />

<strong>de</strong>r hoheitlichen Betätigung <strong>de</strong>s Dienstherrn zuzurechnen<br />

ist. Dies hat seinen Grund darin, daß<br />

das Land und seine Bediensteten bei <strong>de</strong>r Betätigung<br />

auf privatrechtlichem Gebiet je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

Rechtsperson und <strong>de</strong>ren Erfüllungs- o<strong>de</strong>r<br />

Verrichtungsgehilfen gleichstehen, so daß auch<br />

eine Differenzierung auf haftungsrechtlichem<br />

Gebiet nicht als angängig betrachtet wird.<br />

Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung han<strong>de</strong>ln in Ausübung<br />

eines öffentlichen Amtes im Sinne <strong>de</strong>r Haftungsbestimmungen<br />

die Bediensteten, <strong>de</strong>ren Handlung<br />

sich nicht als Wahrnehmung bürgerlich<br />

rechtlicher Interessen <strong>de</strong>s öffentlich-rechtlichen<br />

Dienstherrn darstellt. Erfor<strong>de</strong>rlich ist also —<br />

positiv gesagt — eine Betätigung <strong>de</strong>s Bediensteten<br />

auf öffentlich-rechtlichem Gebiet. Hierbei<br />

kommt es nicht auf das Amt als solches o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Gesamtcharakter einer Dienstaufgabe an,<br />

die <strong>de</strong>m Bediensteten obliegt, son<strong>de</strong>rn darauf,<br />

auf welchem Rechtsgebiet <strong>de</strong>r Bedienstete bei<br />

seinem scha<strong>de</strong>nstiften<strong>de</strong>n Verhalten jeweils<br />

tätig gewesen ist. Wird also z. B. ein öffentlichrechtlicher<br />

Bewilligungsbescheid durch Abschluß<br />

eines Darlehensvertrages vollzogen, so rechnet<br />

<strong>de</strong>r Abschluß <strong>de</strong>s Darlehensvertrages, seine Vorbereitung<br />

und die Überwachung seiner Erfüllung<br />

zum Bereich nichthoheitlicher Betätigung,<br />

während die Bewilligung und ihre Vorbereitung<br />

(Aufnahme <strong>de</strong>s Antrags, Einholung von Auskünften<br />

und sonstige Ermittlungen) hoheitliches Han<strong>de</strong>ln<br />

ist. Es kommt ferner nicht auf das Motiv<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r Betätigung an. Aus diesem<br />

Grun<strong>de</strong> genügt für die Feststellung einer hoheitlichen<br />

Tätigkeit nicht etwa schon, daß eine Maßnahme<br />

in erkennbarem Zusammenhang mit<br />

hoheitlichen Aufgaben <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s steht. Deshalb<br />

zählen die sogenannten fiskalischen Hilfsgeschäfte<br />

(z. B. Beschaffungen und <strong>de</strong>r Bau von<br />

Gebäu<strong>de</strong>n) zum Bereich nichthoheitlichen Han<strong>de</strong>lns.<br />

Obwohl die Anwendung dieser von <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />

anerkannten Auslegung <strong>de</strong>r Haftungsvorschriften<br />

bei nach außen wirken<strong>de</strong>n<br />

Tätigkeiten im allgemeinen keine Schwierigkeiten<br />

mehr bereiten sollte, sind auch hier Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />

festzustellen. So hat<br />

z. B. die Verwaltung in einem Fall unter Berufung<br />

auf § 67 <strong>de</strong>s Straßengesetzes für Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg (Gesetz vom 20. März 1964<br />

Ges. Bl. S. 127) die Auffassung vertreten, <strong>de</strong>r<br />

Kauf eines Grundstücks für <strong>de</strong>n Straßenbau sei<br />

Ausübung hoheitlicher Tätigkeit, während das<br />

Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht in einem an<strong>de</strong>ren Fall in<br />

Anwendung <strong>de</strong>r hier dargelegten Auslegungsmerkmale<br />

festgestellt hat, daß <strong>de</strong>r Abschluß<br />

eines Grundstückskaufvertrages zur Beschaffung<br />

von Straßenbauland auch dann zum bürgerlichrechtlichen<br />

Geschäftskreis gehöre, wenn <strong>de</strong>r<br />

Straßenbau als hoheitliche Tätigkeit betrieben<br />

wer<strong>de</strong>.<br />

Unsicherheit besteht teilweise auch in <strong>de</strong>r Anwendung<br />

<strong>de</strong>r angeführten Erkenntnisse <strong>de</strong>r<br />

Rechtsprechung auf die Betätigung <strong>de</strong>r Bediensteten<br />

im inneren Verwaltungsbereich (z. B.<br />

Maßnahme <strong>de</strong>r Fachaufsicht und <strong>de</strong>r Dienstaufsicht<br />

o<strong>de</strong>r die Überwachung, Zuweisung und Bewirtschaftung<br />

von Haushaltsmitteln). Dies beruht<br />

u. a. darauf, daß diese Rechtsprechung überwiegend<br />

Fälle <strong>de</strong>r Haftung für einen Scha<strong>de</strong>n<br />

betrifft, <strong>de</strong>r nicht <strong>de</strong>m Dienstherrn, son<strong>de</strong>rn<br />

einem Dritten entstan<strong>de</strong>n ist, und daß sie <strong>de</strong>shalb<br />

für die Feststellung hoheitlicher Tätigkeit<br />

Anknüpfungsmerkmale herausgestellt hat, die<br />

sich am Tätigwer<strong>de</strong>n nach außen orientieren<br />

(rechtliche Form <strong>de</strong>s Auftretens nach außen,<br />

Rechtsgrundlage <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lns) und hier für<br />

die Beurteilung, ob hoheitlich o<strong>de</strong>r nicht, ausreichen.<br />

Denn als hoheitlich wird eben jene<br />

Betätigung verstan<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Staat <strong>de</strong>m einzelnen<br />

gegenüber als übergeordneter Hoheitsträger<br />

han<strong>de</strong>lt. Bei rein internen Verwaltungsvorgängen<br />

wird die Orientierung an dieser Feststellung<br />

teilweise verlassen. So wird von <strong>de</strong>n<br />

Verwaltungen die Auffassung vertreten, daß die<br />

Wahrnehmung von Aufsichtsbefugnissen durch<br />

die Vorgesetzten immer hoheitlich sei, also auch<br />

in Bereichen, in <strong>de</strong>nen es sich um die Wahrnehmung<br />

bürgerlich-rechtlicher Interessen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

han<strong>de</strong>lt, wie z. B. bei <strong>de</strong>r Vermögensverwaltung<br />

(Liegenschaften und Beteiligungen) und<br />

teilweise auch bei <strong>de</strong>r Hochbauverwaltung und<br />

<strong>de</strong>r Forstverwaltung. Gegen diese Auffassung<br />

sind im Schrifttum beachtliche Gesichtspunkte<br />

geltend gemacht wor<strong>de</strong>n, was zum Anlaß genommen<br />

wer<strong>de</strong>n sollte, die bisherige Auffassung<br />

zu überprüfen. Auch die Frage, inwieweit<br />

in <strong>de</strong>n Bereichen, in <strong>de</strong>nen keine hoheitlichen<br />

Aufgaben wahrgenommen wer<strong>de</strong>n, die Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Haushaltsmittel hoheitlich ist, sollte<br />

grundsätzlich überprüft wer<strong>de</strong>n. Es besteht ein<br />

Interesse daran, daß insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Haushaltsmittel die gewissenhafte<br />

Erfüllung <strong>de</strong>r Sorgfaltspflichten durch die Bediensteten<br />

so weit als möglich gesichert wird.<br />

-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>5.</strong> Die Beschränkung <strong>de</strong>r Haftung bei hoheitlicher<br />

Betätigung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

erfor<strong>de</strong>rt eine nähere Bestimmung, wann<br />

grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dabei ist zu empfehlen,<br />

auch die Merkmale eines bedingt vorsätzlichen<br />

Han<strong>de</strong>lns mit in Betracht zu ziehen,<br />

damit man nicht unversehens an die grobe Fahrlässigkeit<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen stellt, die schon für<br />

bedingt vorsätzliches Han<strong>de</strong>ln ausreichen. Vorsätzlich<br />

han<strong>de</strong>lt ein Bediensteter, wenn er bewußt<br />

pflichtwidrig han<strong>de</strong>lt und dies auch will<br />

o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st in Kauf nimmt. Fahrlässig han<strong>de</strong>lt<br />

<strong>de</strong>r Bedienstete, wenn ihm nicht bewußt ist,<br />

daß er pflichtwidrig han<strong>de</strong>lt und wenn er die im<br />

Verkehr erfor<strong>de</strong>rliche Sorgfalt infolge von<br />

Leichtsinn, Unaufmerksamkeit, mangeln<strong>de</strong>r<br />

Selbstinformation o<strong>de</strong>r unzulänglichen Überlegungen<br />

außer acht gelassen hat. Grob fahrlässig<br />

han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Bedienstete, wenn er die im Verkehr<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem<br />

Maße verletzt und das Wenige unbeachtet<br />

läßt, was im gegebenen Falle je<strong>de</strong>m einleuchten<br />

muß. Es liegt auf <strong>de</strong>r Hand, daß bei solchen<br />

Merkmalen <strong>de</strong>r Nachweis grob fahrlässiger<br />

Pflichtverletzung nicht gera<strong>de</strong> leicht zu führen<br />

ist. Er erfor<strong>de</strong>rt sorgfältige Klärung <strong>de</strong>s Sachverhalts<br />

und genaue Feststellung <strong>de</strong>r Pflichtverletzung.<br />

Darin geben sich die Verwaltungen<br />

nicht immer die erfor<strong>de</strong>rliche Mühe, so daß <strong>de</strong>r<br />

Eindruck entsteht, daß grobe Fahrlässigkeit nur<br />

allzu schnell und allzu gern verneint wird. Gewissermaßen<br />

als sichere Karte wird <strong>de</strong>r oft gebrachte<br />

Einwand angesehen, daß <strong>de</strong>r beanstan<br />

<strong>de</strong>te Fehler unterlaufen sei, weil <strong>de</strong>r Beamte<br />

überlastet gewesen sei. Nach <strong>de</strong>n Erfahrungen<br />

<strong>de</strong>s Rechnungshofs kann dieser Einwand ohne<br />

nähere Begründung nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n;<br />

<strong>de</strong>nn bei genauer Prüfung hat sich schon herausgestellt,<br />

daß eine Überlastung nach <strong>de</strong>m Maß <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsquote o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Arbeitspensum am<br />

Tage <strong>de</strong>s Fehlverhaltens gar nicht vorliegen<br />

konnte o<strong>de</strong>r daß eine etwaige allgemeine Arbeitsüberlastung<br />

nach <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Pflichtverletzung<br />

keine Rolle gespielt haben kann. In einem<br />

Fall hat <strong>de</strong>r Rechnungshof darauf hinweisen müssen,<br />

daß das offensichtliche Fehlverhalten eines<br />

Bediensteten nicht auf Arbeitsüberlastung, son<strong>de</strong>rn<br />

auf Unkenntnis und mangeln<strong>de</strong>r Sorgfalt beruhte<br />

und daß es nicht nur zu einem Scha<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s im beanstan<strong>de</strong>ten Einzelfall, son<strong>de</strong>rn<br />

auch zu einer vermeidbaren unwirtschaftlichen<br />

Mehrbelastung <strong>de</strong>s Bediensteten und zu erhöhtem<br />

Verwaltungsaufwand geführt hat.<br />

6. Die von <strong>de</strong>r Rechtsprechung und Lehre erarbeiteten<br />

Grundsätze über die Beschränkung <strong>de</strong>r<br />

Haftung <strong>de</strong>s Arbeitsnehmers bei scha<strong>de</strong>nsgeneigter<br />

Arbeit wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Verwaltungen<br />

auch zugunsten von Beamten und Angestellten<br />

angewen<strong>de</strong>t, die nach <strong>de</strong>n Haftungsvorschriften<br />

je<strong>de</strong> fahrlässige Pflichtverletzung, die <strong>de</strong>m<br />

Dienstherrn Scha<strong>de</strong>n gebracht hat, zu vertreten<br />

haben. Der Rechnungshof hat dies bisher insoweit<br />

nicht beanstan<strong>de</strong>t, als die praktische Anwendung<br />

<strong>de</strong>r Grundsätze unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />

<strong>de</strong>r Fürsorge vertretbar erschien. Zwar<br />

hat das Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetz die Anwendung<br />

dieser Grundsätze, die bei <strong>de</strong>r Verabschiedung<br />

<strong>de</strong>s Gesetzes bekannt waren, nicht vorgesehen,<br />

so daß eine unmittelbare Anwendung nicht möglich<br />

ist. Die Nichtberücksichtigung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />

Grundsätzen zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Gesichtspunkte<br />

wäre aber nach Auffassung <strong>de</strong>s Rechnungshofs<br />

mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m öffentlichen Dienstherrn<br />

obliegen<strong>de</strong>n Fürsorgepflicht nicht vereinbar. Der<br />

Rechnungshof hat allerdings feststellen müssen,<br />

daß die Grundsätze in einer Weise angewen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n, die über das hinausgeht, was nach <strong>de</strong>n<br />

Grundsätzen und nach <strong>de</strong>r Fürsorgepflicht geboten<br />

ist:<br />

a) Nicht je<strong>de</strong> Tätigkeit ist eine scha<strong>de</strong>nsgeneigte<br />

Tätigkeit; sie ist es nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />

nur dann, wenn es ihre Eigenart<br />

mit sich bringt, daß auch <strong>de</strong>m gewissenhaften<br />

Bediensteten Fehler unterlaufen, die zwar<br />

vermeidbar sind, mit <strong>de</strong>nen aber auf Grund<br />

<strong>de</strong>r menschlichen Unzulänglichkeiten zu rechnen<br />

ist. Es müssen also — das wird von <strong>de</strong>n<br />

Verwaltungen durchweg nicht genügend beachtet<br />

— eine beson<strong>de</strong>re Art <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong> vorliegen, die eine<br />

Scha<strong>de</strong>nsgeneigtheit herbeiführen und die<br />

<strong>de</strong>r Bedienstete selbst nicht zu vertreten hat.<br />

Diese beson<strong>de</strong>re Situation muß für <strong>de</strong>n Vorgang<br />

gegeben sein, bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n<br />

ist. Eine Scha<strong>de</strong>nsgeneigtheit im<br />

Sinne <strong>de</strong>r Grundsätze liegt aber nur vor,<br />

wenn die Eigenart <strong>de</strong>r Tätigkeit bzw. die<br />

beson<strong>de</strong>ren Umstän<strong>de</strong> es mit sich bringen,<br />

daß auch <strong>de</strong>m gewissenhaften Bediensteten<br />

Fehler unterlaufen. Dies kann man im allgemeinen<br />

nur feststellen, wenn auch bei gewissenhaften<br />

Bediensteten in solchen Situationen<br />

häufiger Fehler auftreten und dies<br />

darauf zurückzuführen ist, daß auch bei ihnen<br />

<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n nur vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n könnte,<br />

wenn sie zusätzlich eine beson<strong>de</strong>re Konzentration<br />

zur Abwehr <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

typischen Gefahren aufbrächten. Mit <strong>de</strong>r allgemeinen<br />

Bemerkung, es mache je<strong>de</strong>r mal<br />

einen Fehler, ist das nicht dargetan. Es ist<br />

auch nicht typisch, daß sorgfältig arbeiten<strong>de</strong><br />

Beamte bei einer Entscheidung Vorschriften<br />

übersehen, auf die bei dieser Entscheidung<br />

beson<strong>de</strong>rs zu achten ist. Es müssen dann<br />

schon beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong> hinzutreten, die<br />

auch für <strong>de</strong>n gewissenhaften, sorgfältig arbeiten<strong>de</strong>n<br />

Bediensteten zwangsläufig die Gefahr<br />

<strong>de</strong>s Übersehens herbeiführen. In allen Fällen<br />

muß ferner geprüft wer<strong>de</strong>n, inwieweit<br />

<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n durch die beson<strong>de</strong>re Scha<strong>de</strong>nsgeneigtheit<br />

<strong>de</strong>r Tätigkeit verursacht wor<strong>de</strong>n<br />

ist. Es ist durchaus möglich, daß die Scha<strong>de</strong>nsgeneigtheit<br />

<strong>de</strong>n eingetretenen Scha<strong>de</strong>n<br />

nur teilweise bedingt hat. Es liegt auf <strong>de</strong>r<br />

Hand, daß die Feststellung dieser Voraussetzungen<br />

eine sorgfältige Bearbeitung erfor<strong>de</strong>rt.<br />

Dem tragen die Verwaltungen im allgemeinen<br />

nicht genügend Rechnung. Es wird<br />

auch vielfach nicht beachtet, daß die Feststellung<br />

einer scha<strong>de</strong>nsgeneigten Tätigkeit nicht<br />

-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

ohne weiteres einen Ausschluß <strong>de</strong>r Haftung<br />

rechtfertigt. Bei <strong>de</strong>r grundsätzlichen Scha<strong>de</strong>nsersatzpflicht<br />

<strong>de</strong>r Bediensteten für schuldhafte<br />

Pflichtverletzung kommt auch in Fällen<br />

scha<strong>de</strong>nsgeneigter Tätigkeit in <strong>de</strong>r Regel nur<br />

eine angemessene Scha<strong>de</strong>nsverteilung in<br />

Betracht. Dem Dienstherrn kann im allgemeinen<br />

nur dann die volle Übernahme <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />

aufgebür<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn das Verschul<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Bediensteten gering ist. Im Einzelfall<br />

ist es notwendig, die Belange <strong>de</strong>s<br />

Dienstherrn gegenüber <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r Fürsorge<br />

unter Berücksichtigung aller Umstän<strong>de</strong><br />

abzuwägen (insbeson<strong>de</strong>re Maß <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsgeneigtheit,<br />

Grad <strong>de</strong>r Schuld, etwaige Berücksichtigung<br />

erhöhter Verantwortung bei<br />

<strong>de</strong>r Vergütung, Höhe <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns, dienstliche<br />

Führung, persönliche Verhältnisse <strong>de</strong>s<br />

Bediensteten einschließlich seiner wirtschaftlichen<br />

Lage).<br />

b) Die Art <strong>de</strong>r Handhabung dieser Grundsätze<br />

durch die Verwaltungen läßt die Ten<strong>de</strong>nz<br />

erkennen, über die Anwendung dieser<br />

Grundsätze mit Hilfe <strong>de</strong>s Zauberworts „typisches<br />

Fehlverhalten" ganz allgemein zu einer<br />

Beschränkung <strong>de</strong>r Inanspruchnahme von Bediensteten<br />

bei vorsätzlicher o<strong>de</strong>r grob fahrlässiger<br />

Pflichtverletzung zu kommen. Dieser<br />

Ten<strong>de</strong>nz mögen verschie<strong>de</strong>ne Motive zugrun<strong>de</strong><br />

liegen; sie können es aber nicht rechtfertigen,<br />

daß die durch Gesetz und Tarifvertrag<br />

getroffene Entscheidung, nach <strong>de</strong>r auch<br />

die öffentlichen Bediensteten grundsätzlich<br />

nicht nur Vorsatz, son<strong>de</strong>rn je<strong>de</strong> Fahrlässigkeit<br />

zu vertreten haben, nicht respektiert<br />

wird. Je<strong>de</strong>nfalls kann die Fürsorgepflicht,<br />

die die Grundlage für die Anwendung <strong>de</strong>r<br />

Grundsätze über die Haftungsmin<strong>de</strong>rung bei<br />

scha<strong>de</strong>nsgeneigter Tätigkeit bil<strong>de</strong>t, nicht als<br />

Rechtsgrund auch dafür herangezogen wer<strong>de</strong>n,<br />

daß in <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Haftungsbestimmungen<br />

diese Entscheidung <strong>de</strong>s Gesetzgebers<br />

praktisch aufgehoben wird.<br />

Für die Arbeitsverhältnisse außerhalb <strong>de</strong>s<br />

öffentlichen Dienstes hat das Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht<br />

die Auffassung vertreten, daß sich<br />

aus <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Personalstruktur <strong>de</strong>s<br />

Arbeitsvertrages nicht schlechthin eine Abweichung<br />

vom allgemeinen Grundsatz ergebe,<br />

daß <strong>de</strong>r Schuldner Vorsatz und je<strong>de</strong><br />

Fahrlässigkeit zu vertreten habe; sie spreche<br />

vielmehr für das Gegenteil, weil sie es <strong>de</strong>m<br />

Arbeitnehmer grundsätzlich zur Pflicht<br />

mache, „in je<strong>de</strong>r Hinsicht sorgfältig und<br />

damit ohne je<strong>de</strong> Fahrlässigkeit zu arbeiten".<br />

Es wür<strong>de</strong> nach Auffassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts<br />

„eine Wertverfälschung <strong>de</strong>r<br />

Beziehungen be<strong>de</strong>uten, in <strong>de</strong>nen Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber wechselseitig stehen,<br />

wollte man verneinen, daß auch <strong>de</strong>r Arbeitnehmer,<br />

<strong>de</strong>m im übrigen in immer mehr zunehmen<strong>de</strong>m<br />

Maße wertvolle Vermögensteile<br />

seines Arbeitgebers anvertraut wer<strong>de</strong>n,<br />

nach besten Kräften bemüht sein muß, seine<br />

Arbeitspflichten zu erfüllen". Dem ent<br />

spreche, daß <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>m Arbeitnehmer<br />

weitgehen<strong>de</strong> Fürsorgepflichten schul<strong>de</strong>,<br />

bei <strong>de</strong>ren fahrlässiger Verletzung auch<br />

<strong>de</strong>r Arbeitgeber vom Arbeitnehmer auf<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatz in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n<br />

könne.<br />

Der Rechnungshof ist <strong>de</strong>r Auffassung, daß<br />

sich für die öffentlichen Dienstverhältnisse<br />

keine wesentlich an<strong>de</strong>re Betrachtung ergeben<br />

kann, zumal da auch <strong>de</strong>m öffentlichen<br />

Dienstherrn die Möglichkeit gegeben ist, <strong>de</strong>n<br />

Bediensteten Bezüge, die sie durch die<br />

Pflichtverletzung eines Bediensteten zu<br />

Unrecht erhalten haben, aus Billigkeitsgrün<strong>de</strong>n<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise zu belassen und<br />

sonstige Ersatzfor<strong>de</strong>rungen zur Vermeidung<br />

von Härten ganz o<strong>de</strong>r teilweise nie<strong>de</strong>rzuschlagen.<br />

Soweit die Übernahme von öffentlichen<br />

Aufgaben beson<strong>de</strong>re Verantwortungen<br />

schafft, sind diese mit <strong>de</strong>r Beschränkung <strong>de</strong>r<br />

Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

bei hoheitlicher Betätigung berücksichtigt.<br />

Nun ist zwar zuzugeben, daß diese<br />

Regelung gera<strong>de</strong> im Bereich <strong>de</strong>r Haftung für<br />

Eigenschä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Dienstherrn teilweise Auswirkungen<br />

hat, die von vielen Bediensteten<br />

nicht ohne weiteres verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>nn<br />

die Ausweitung <strong>de</strong>r ursprünglich nur für die<br />

Rückgriffshaftung bei Drittschä<strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n<br />

Haftungsbeschränkung auf die Haftung<br />

für unmittelbare Schädigung <strong>de</strong>s Dienstherrn<br />

ist mit <strong>de</strong>r Notwendigkeit begrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n,<br />

die Entschlußkraft <strong>de</strong>r öffentlichen Bediensteten<br />

bei <strong>de</strong>r Ausübung ihres Amtes zu<br />

stärken. Unter diesem Gesichtspunkt läßt<br />

sich durchaus die Frage stellen, ob es überzeugend<br />

sein kann, daß z. B. ein Bediensteter,<br />

wenn er Beamtenbezüge berechnet,<br />

anweist und auszahlt, nur grobe Fahrlässigkeit<br />

zu vertreten hat, während er für je<strong>de</strong><br />

Fahrlässigkeit einstehen soll, wenn er die<br />

gleichen Tätigkeiten für einen Angestellten<br />

ausführt; <strong>de</strong>r Bedienstete, <strong>de</strong>r Sozialleistungen<br />

auszahlt o<strong>de</strong>r Nutzungsentgelte einnimmt,<br />

haftet nur für grobe Fahrlässigkeit;<br />

wenn er dagegen Baurechnungen feststellt<br />

und auszahlt, haftet er für je<strong>de</strong> Fahrlässigkeit.<br />

Diese unterschiedliche Behandlung mag<br />

nicht befriedigen; das kann es aber nicht<br />

rechtfertigen, das Gesetz durch entgegenstehen<strong>de</strong><br />

Verwaltungspraxis zu korrigieren.<br />

Ganz abgesehen davon wür<strong>de</strong> auf diese<br />

Weise <strong>de</strong>r rechtspolitisch be<strong>de</strong>utsame Grundsatz<br />

verlassen, daß <strong>de</strong>r öffentliche Dienstherr<br />

und seine Bediensteten auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />

privatrechtlicher Betätigung je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

Rechtsperson gleichstehen und daß insoweit<br />

auch eine Differenzierung auf haftungsrechtlichem<br />

Gebiet nicht angängig ist.<br />

Im Hinblick auf die erwähnten Auswirkungen<br />

und die Frage ihrer Rechtfertigung nach<br />

Sinn und Zweck <strong>de</strong>r Haftungsbeschränkung<br />

erscheint es geboten, die jetzige gesetzliche<br />

Regelung <strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>r öffentlichen Be-<br />

-


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

diensteten gegenüber <strong>de</strong>m Dienstherrn zu<br />

überprüfen.<br />

7. Diese Hinweise auf nur wenige Probleme <strong>de</strong>r<br />

Behandlung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen gegen<br />

Bedienstete machen <strong>de</strong>utlich, daß die sachgerechte<br />

Prüfung eines Anspruchs nicht nur<br />

Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt bei <strong>de</strong>r Sachaufklärung<br />

und bei <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Haftungsvorschriften<br />

erfor<strong>de</strong>rt. Ebenso wichtig ist<br />

die unbedingte Bereitschaft, sich nicht nur die<br />

Verteidigung <strong>de</strong>r Bediensteten gegenüber einem<br />

Vorwurf <strong>de</strong>r schuldhaften Pflichtverletzung und<br />

<strong>de</strong>n Schutz vor <strong>de</strong>r Inanspruchnahme angelegen<br />

sein zu lassen, son<strong>de</strong>rn mit gleichem Eifer auch<br />

die Belange <strong>de</strong>s Dienstherrn zu wahren. Der<br />

Rechnungshof hat in einem Fall <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

gegenüber zum Ausdruck bringen müssen, daß<br />

er über die Art <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>s Haftungsfalles<br />

besorgt sei und daß er darum bitte, <strong>de</strong>m<br />

Vorgang ohne Ansehen <strong>de</strong>r Person die Aufmerksamkeit<br />

zu schenken, die seine sachgerechte<br />

Behandlung erfor<strong>de</strong>re.<br />

Es sollte nicht übersehen wer<strong>de</strong>n, daß eine zu<br />

weit gehen<strong>de</strong> Rücksichtnahme auf die Bediensteten<br />

bewirken kann, daß das Interesse an<br />

einer gewissenhaften Erfüllung <strong>de</strong>r Pflichten<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Dienstherrn geschwächt wird.


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Anlage 2<br />

(Zu Nr, 28 <strong>de</strong>r Denkschrift)<br />

Entwicklung <strong>de</strong>s Personalstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

nach <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsplänen 1960 bis 1968<br />

- ohne Bun<strong>de</strong>swehr (Einzelplan 14) und<br />

Bun<strong>de</strong>sgrenzschutz (Kapitel 06 25) -<br />

Jahr<br />

Beamte<br />

Angestellte<br />

Arbeiter<br />

zusammen<br />

-<br />

Zahl v. H. Zahl v. H. Zahl v. H. Zahl v. H.<br />

1960 47 033 100,0 27 110 100,0 8 057 100,0 82 200 100,0<br />

1961 47 684 101,4 28 620 105,6 8 213 101,9 84 517 102,8<br />

1962 49 417 105,1 28 920 106,7 8 637 107,2 86 974 105,8<br />

1963 49 412 105,1 29 076 107,3 8 626 107,1 87 114 106,0<br />

1964 51 096 108,6 28 854 106,4 8 668 107,6 88 618 107,8<br />

1965 51 003 108,4 29 402 108,5 8 629 107,1 89 034 108,3<br />

1966 51 602 109,7 30 007 110,7 8 370 103,9 89 979 109,4<br />

1967 51 685 109,9 30 512 112,5 8 517 105,7 90 714 110,4<br />

1968 51 890 110,3 30 914 114,0 8 228 102,1 91 032 110,7<br />

Das aus Sachtiteln bezahlte Personal hat sich im selben Zeitabschnitt von 14 813<br />

auf 14 849 Kräfte, mithin um 0,2 v. H. vermehrt.


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Anlage 3<br />

(zu Nr. 28 <strong>de</strong>r Denkschrift)<br />

Entwicklung <strong>de</strong>s Personalstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

(Verän<strong>de</strong>rungen 1968 gegenüber 1960 in Vomhun<strong>de</strong>rtsätzen)<br />

Einzel<br />

plan<br />

Bezeich<br />

nung<br />

Oberste<br />

Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />

nachgeordnete<br />

Dienststellen<br />

insgesamt<br />

01 BPr + 25 + 25<br />

02 BT + 25 + 25<br />

03 BR + 6 + 6<br />

04 BK + 54 + 54<br />

05 AA + 27 + 23 + 24<br />

06 BMI + 21 1) +47 2 ) + 44 1) 2)<br />

07 BMJ + 42 +38 + 39<br />

08 BMF + 7 — 5 — 5<br />

09 BMWi + 5 +47 + 30<br />

10 BML + 11 +66 + 49<br />

11 BMA + 17 +15 + 16<br />

12 BMV + 18 +18 + 18<br />

15 BMGes + 61 3) +60 3 ) + 60 3)<br />

19 BVerfG — 2 — 2<br />

20 BRH + 4 + 4<br />

23 BMZ +114 3 ) +114 3 )<br />

24 BMSchatz + 17 +14 + 15<br />

25 IBMWo + 5 5<br />

+<br />

26 BMVt — 4 —52 — 40<br />

27 BMG + 10 + 10<br />

28 BMBR + 22 + 22<br />

29 BMFa + 72 (seit 1967) + 80<br />

31 BMwF +120 (seit 1964) +135<br />

32 Bun<strong>de</strong>sschuld — 39 — 39<br />

im Durchschnitt: + 24,5 + 8,6 + 10,7<br />

jährlich<br />

im Durchschnitt: + 3,1 + 1,1 + 1,3<br />

1) ohne Abteilung IV „Gesundheitswesen"<br />

2) ohne Kapitel 06 11 Bun<strong>de</strong>sgesundheitsamt und Kapitel 06 25 Bun<strong>de</strong>sgrenzschutz<br />

3) gegenüber 1962<br />

-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Anlage 4<br />

(Zu Nr. 31 <strong>de</strong>r Denkschrift)<br />

Stellenplan <strong>de</strong>r Zollverwaltung in <strong>de</strong>n Rechnungsjahren 1955 und 1967


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Fundstellenverzeichnis<br />

Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srech<br />

nungshofes zu <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s<br />

haushaltsrechnung für das<br />

Rechnungsjahr 1961 (einschließlich<br />

Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung)<br />

<strong>Drucksache</strong> IV/3052<br />

<strong>de</strong>s Deutschen<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srech<br />

nungshofes zu <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>s<br />

haushaltsrechnungen (ein<br />

schließlich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermö<br />

gensrechnungen sowie <strong>de</strong>r<br />

Jahresrechnungen <strong>de</strong>s Aus<br />

gleichsfonds und <strong>de</strong>s ERP-<br />

Son<strong>de</strong>rvermögens) für die<br />

Rechnungsjahre 1962 und<br />

1963 <strong>Drucksache</strong> V/458<br />

<strong>de</strong>s Deutschen<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srech<br />

nungshofes zu <strong>de</strong>r Bun<br />

<strong>de</strong>shaushaltsrechnung (einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung<br />

sowie <strong>de</strong>r Jahresrechnungen<br />

<strong>de</strong>s Aus<br />

gleichsfonds und <strong>de</strong>s ERP-<br />

Son<strong>de</strong>rvermögens) für das<br />

Rechnungsjahr 1964 <strong>Drucksache</strong> V/1603<br />

<strong>de</strong>s Deutschen<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srech<br />

nungshofes zur Bun<strong>de</strong>shaus<br />

haltsrechnung (einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermögensrech<br />

nung sowie <strong>de</strong>r Jahresrech<br />

nungen <strong>de</strong>s Ausgleichsfonds<br />

und <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens)<br />

für das Rechnungsjahr<br />

1965 <strong>Drucksache</strong> V/2695<br />

<strong>de</strong>s Deutschen<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

Bun<strong>de</strong>s-Angestelltentarifvertrag<br />

vom 23. Februar 1961 MinBlFin S. 214<br />

Bun<strong>de</strong>sbeamtengesetz (BBG) in<br />

<strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekannt<br />

machung vom 22. Oktober<br />

1965 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 1776<br />

Bun<strong>de</strong>sdisziplinarordnung<br />

(BDO) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r<br />

Bekanntmachung vom 20. Juli<br />

1967 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 750<br />

Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

vom 19. August 1958 über<br />

die hauptsächlichsten Prü<br />

fungsergebnisse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

rechnungshofes <strong>Drucksache</strong> 554<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>,<br />

3. <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> 1957<br />

Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

vom 24. Oktober 1959 über<br />

die hauptsächlichsten Prü<br />

fungsergebnisse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

rechnungshofes <strong>Drucksache</strong> 1518<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>,<br />

3. <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> 1957<br />

Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

vom 30. Oktober 1962<br />

Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

vom 22. Oktober 1963<br />

<strong>Drucksache</strong> IV/854<br />

<strong>de</strong>s Deutschen<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

<strong>Drucksache</strong> IV/1780<br />

<strong>de</strong>s Deutschen<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

vom 22 Dezember 1965 <strong>Drucksache</strong> V/458<br />

<strong>de</strong>s Deutschen<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

vom 22. Dezember 1966 <strong>Drucksache</strong> V/1603<br />

<strong>de</strong>s Deutschen<br />

<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

Durchführungsverordnung zum<br />

Umzugskostengesetz vom<br />

7. Mai 1935 RBBl. S. 40<br />

Erstes Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Zweiten Gesetzes über<br />

die Neuordnung <strong>de</strong>r hütten<br />

knappschaftlichen Pensions<br />

versicherung im Saarland<br />

vom 27. Januar 1955<br />

Erstes Gesetz zur Überleitung<br />

von Lasten und Deckungs<br />

mitteln auf <strong>de</strong>n Bund (Erstes<br />

Überleitungsgesetz) in <strong>de</strong>r<br />

Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

vom 28. April 1955<br />

Amtsblatt <strong>de</strong>s<br />

Saarlan<strong>de</strong>s S. 173<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 193<br />

Gesetz über die Feststellung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushaltsplans für<br />

das Rechnungsjahr 1966<br />

(Haushaltsgesetz 1966) vom<br />

22. Juni 1966 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. II<br />

S. 437<br />

Gesetz über die Feststellung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushaltsplans für<br />

das Rechnungsjahr 1967<br />

(Haushaltsgesetz 1967) vom<br />

4. Juli 1967 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. II<br />

S. 1961<br />

-


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Gesetz über die Rechtsstellung<br />

<strong>de</strong>r Soldaten (Soldatengesetz)<br />

vom 19. März 1956<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 114<br />

Gesetz über die Versorgung<br />

<strong>de</strong>r Opfer <strong>de</strong>s Krieges (Bun<br />

<strong>de</strong>sversorgungsgesetz) vom<br />

27. Juni 1960 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 453<br />

Gesetz zur Neuregelung <strong>de</strong>s<br />

Rechts <strong>de</strong>r Rentenversiche<br />

rung <strong>de</strong>r Angestellten (An<br />

gestelltenversicherungs-Neu<br />

regelungsgesetz — AnVNG)<br />

vom 23. Februar 1957<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 88<br />

Richtlinien <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregie<br />

rung vom 1. April 1953 betr.<br />

Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s an<br />

außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

stehen<strong>de</strong> Stellen und<br />

für <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r Ver<br />

wendung <strong>de</strong>r Mittel nach<br />

§ 64 a Abs. 1 RHO MinBlFin S. 269<br />

Schwerbeschädigtengesetz in<br />

<strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekannt<br />

machung vom 14. August<br />

1961 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 1233<br />

Tarifvertrag über das Lohn<br />

gruppenverzeichnis zum<br />

MTB II vom 11. Juli 1966 MinBlFin S. 318<br />

Gesetz zur Neuregelung <strong>de</strong>s<br />

Rechts <strong>de</strong>r Rentenversiche<br />

rung <strong>de</strong>r Arbeiter (Arbeiter<br />

rentenversicherungs-Neurege<br />

lungsgesetz — ArVNG) vom<br />

23. Februar 1957 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 45<br />

Gesetz zur Regelung <strong>de</strong>r Rechtsverhältnisse<br />

<strong>de</strong>r unter Arti<br />

kel 131 <strong>de</strong>s Grundgesetzes<br />

fallen<strong>de</strong>n Personen (G 131)<br />

in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekannt<br />

machung vorn 21. August 1968<br />

Gesetz zur Sicherung <strong>de</strong>s Haushaltsausgleichs<br />

(Haushaltssicherungsgesetz)<br />

vom 20. Dezember<br />

1965<br />

Gesetz zur Überleitung von<br />

Lasten und Deckungsmitteln<br />

vom Saarland auf <strong>de</strong>n Bund<br />

(Fünftes Überleitungsgesetz)<br />

vom 30. Juni 1959<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 1578<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 2065<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 335<br />

Grundgesetz für die Bun<strong>de</strong>s<br />

republik Deutschland vom<br />

23. Mai 1949 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. S<br />

Mantel-Tarifvertrag für Arbei<br />

ter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s vom 27. Februar<br />

1964 GMBl. S. 174<br />

Zwanzigstes Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung<br />

Neuntes Gesetz über die An<br />

<strong>de</strong>s Lastenausgleichs-<br />

gesetzes vom 1<strong>5.</strong> Juli 1968<br />

-<br />

passung <strong>de</strong>r Renten aus <strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen Sozialversicherungen<br />

sowie über die Anpassung<br />

<strong>de</strong>r Geldleistungen<br />

aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Unfall<br />

versicherung (Neuntes Ren<br />

tenanpassungsgesetz) vom<br />

28. Dezember 1966 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 768<br />

Reichshaushaltsordnung (RHO)<br />

vom 31. Dezember 1922 in<br />

<strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekannt<br />

machung vom 14. April 1930<br />

Reichsgesetzbl. II<br />

S. 693<br />

Tarifvertrag über die Gewäh<br />

rung einer Zuwendung an<br />

Arbeiter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s vom<br />

24. November 1964 GMBl. 1965 S. 50<br />

Verordnung über das Tren<br />

nungsgeld bei Versetzungen<br />

und Abordnungen im Inland<br />

(Trennungsgeldverordnung —<br />

TGV) vom 12. August 1965<br />

Verordnung über die Erstattung<br />

von Verwaltungskosten aus<br />

<strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Lastenausgleichsgesetze<br />

und <strong>de</strong>s<br />

Allgemeinen Kriegsfolgen<br />

gesetzes (1<strong>5.</strong> LeistungsDV<br />

LA) vom 3. März 1960<br />

Wehrdisziplinarordnung (WDO)<br />

in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

vom 9. Juni 1961<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 808<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 154<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 697<br />

Zehntes Gesetz über die An<br />

passung <strong>de</strong>r Renten aus <strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen Sozialversicherungen<br />

sowie über die Anpassung<br />

<strong>de</strong>r Geldleistungen<br />

aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Unfall<br />

versicherung (Zehntes Ren<br />

tenanpassungsgesetz) vom<br />

22. Dezember 1967 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 1343<br />

Zweites Gesetz über die Neuordnung<br />

<strong>de</strong>r hüttenknappschaftlichen<br />

Pensionsversicherung<br />

im Saarland vom 7. November<br />

1952<br />

Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 806<br />

Amtsblatt <strong>de</strong>s<br />

Saarlan<strong>de</strong>s S. 104(<br />

Zweites Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung<br />

und Ergänzung <strong>de</strong>s Kriegs<br />

opferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz)<br />

vom 21. Februar<br />

1964 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />

S. 85


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Verzeichnis <strong>de</strong>r Abkürzungen<br />

AG<br />

Aktiengesellschaft<br />

GG<br />

Grundgesetz für die Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland<br />

AnVNG<br />

Gesetz zur Neuregelung <strong>de</strong>s Rechts<br />

<strong>de</strong>r Rentenversicherung <strong>de</strong>r Ange<br />

stellten (Angestelltenversicherungs<br />

Neuregelungsgesetz)<br />

GmbH<br />

GMBl.<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Gemeinsames Ministerialblatt<br />

ArVNG<br />

Gesetz zur Neuregelung <strong>de</strong>s Rechts<br />

<strong>de</strong>r Rentenversicherung <strong>de</strong>r Arbeiter<br />

(Arbeiterrentenversicherungs-<br />

Neuregelungsgesetz)<br />

Haushalts<br />

sicherungsgesetz<br />

Gesetz zur Sicherung <strong>de</strong>s Haushaltsausgleichs<br />

BAT<br />

BBG<br />

BDO<br />

Bemerkungen<br />

(mit Jahreszahl)<br />

Bes. Gr.<br />

Bun<strong>de</strong>s-Angestelltentarifvertrag<br />

Bun<strong>de</strong>sbeamtengesetz<br />

Bun<strong>de</strong>sdisziplinarordnung<br />

Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungs<br />

hofes zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />

für das Rechnungsjahr . . .<br />

Besoldungsgruppe<br />

HG (mit<br />

Jahreszahl)<br />

1<strong>5.</strong> LeistungsDV-<br />

LA<br />

MinBlFin<br />

Gesetz über die Feststellung <strong>de</strong>s Bun<br />

<strong>de</strong>shaushaltsplans für das Rechnungsjahr<br />

. . . (Haushaltsgesetz . . .)<br />

Verordnung über die Erstattung von<br />

Verwaltungskosten aus <strong>de</strong>r Durch<br />

führung <strong>de</strong>r Lastenausgleichsgesetze<br />

und <strong>de</strong>s Allgemeinen Kriegsfolgen<br />

gesetzes<br />

Ministerialblatt <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

<strong>de</strong>r Finanzen<br />

BGB<br />

Bun<strong>de</strong>sricht<br />

linien 1953<br />

zu § 64 a RHO<br />

Bürgerliches Gesetzbuch<br />

Richtlinien <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung vom<br />

1. April 1953 betr. Zuwendungen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s an außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

stehen<strong>de</strong> Stellen und für <strong>de</strong>n<br />

Nachweis <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Mittel<br />

noch § 64a Abs. 1 RHO<br />

MTB II<br />

RBBl.<br />

RHO<br />

Mantel-Tarifvertrag für Arbeiter <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s<br />

Reichsbesoldungsblatt<br />

Reichshaushaltsordnung<br />

BVG<br />

Gesetz über die Versorgung <strong>de</strong>r<br />

Opfer <strong>de</strong>s Krieges (Bun<strong>de</strong>sversor<br />

gungsgesetz)<br />

Soldatengesetz<br />

StPO<br />

Gesetz über die Rechtsstellung <strong>de</strong>r<br />

Soldaten<br />

Strafprozeßordnung<br />

Denkschrift<br />

DVOzUKG<br />

Erstes Über<br />

leitungsgesetz<br />

Fünftes Über<br />

leitungsgesetz<br />

Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

(s. Fundstellenverzeichnis)<br />

Durchführungsverordnung zum Um<br />

zugskostengesetz<br />

Erstes Gesetz zur Überleitung von<br />

Lasten und Deckungsmitteln auf <strong>de</strong>n<br />

Bund<br />

Gesetz zur Überleitung von Lasten<br />

und Deckungsmitteln vom Saarland<br />

auf <strong>de</strong>n Bund<br />

TGV<br />

VMBl.<br />

VOB<br />

WDO<br />

Verordnung über das Trennungsgeld<br />

bei Versetzungen und Abordnungen<br />

im Inland (Trennungsgeldverordnung)<br />

Ministerialblatt <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />

<strong>de</strong>r Verteidigung<br />

Verdingungsordnung für Bauleistun<br />

gen<br />

Wehrdisziplinarordnung<br />

-<br />

G 131<br />

Gesetz zur Regelung <strong>de</strong>r Rechtsver<br />

hältnisse <strong>de</strong>r unter Artikel 131 <strong>de</strong>s<br />

Grundgesetzes fallen<strong>de</strong>n Personen<br />

Zweites<br />

Neuordnungs<br />

esetz<br />

Zweites Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung und<br />

Ergänzung <strong>de</strong>s Kriegsopferrechts<br />

-g


<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />

Erklärung<br />

<strong>de</strong>s Unterausschusses <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />

<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

und<br />

<strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

als Grundlage für die Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

Wir haben die<br />

Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>snachrichtendienstes auf Grund <strong>de</strong>s Wirtschaftsplanes<br />

für das Rechnungsjahr 1966,<br />

die nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan nur <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s Unterausschusses<br />

<strong>de</strong>s Haushaltsausschusses <strong>de</strong>s <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es und <strong>de</strong>s<br />

Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes unterliegt, geprüft.<br />

Die Rechnungsprüfung durch <strong>de</strong>n Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

ist vorausgegangen. Eine Nie<strong>de</strong>rschrift über die<br />

wesentlichsten Prüfungsergebnisse diente als Grundlage für<br />

die heutige Prüfung.<br />

Das zur Erledigung <strong>de</strong>r Prüfungsmitteilungen Erfor<strong>de</strong>rliche ist<br />

veranlaßt wor<strong>de</strong>n.<br />

München, <strong>de</strong>n 14. Juni 1968<br />

Der Unterausschuß<br />

<strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />

<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />

Schoettle<br />

Baier<br />

Dr. Em<strong>de</strong><br />

Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

Hopf


<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />

Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />

I 1 — 1330/2 a (66) - 10. 68<br />

6 Frankfurt (Main), <strong>de</strong>n 16. Oktober 1968<br />

Erklärung<br />

als Grundlage für die Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

Folgen<strong>de</strong> Jahresrechnungen sind nach <strong>de</strong>r Regelung geprüft<br />

wor<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan für das Rechnungsjahr<br />

1966 gemäß § 89 RHO getroffen hat:<br />

Kapitel Titel Zweckbestimmung<br />

04 01 300 Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzlers zu allge<br />

meinen Zwecken<br />

04 03 300 Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzlers für För<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Informationswesens<br />

06 02 612 Son<strong>de</strong>rmittel für die Aufgaben <strong>de</strong>r Parteien<br />

nach Artikel 21 <strong>de</strong>s Grundgesetzes<br />

06 09 300 Für Zwecke <strong>de</strong>s Verfassungsschutzes<br />

14 01 302 Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Verteidigung<br />

für Zwecke <strong>de</strong>s militärischen Abschirmdienstes<br />

Das zur Erledigung <strong>de</strong>r Prüfungsmitteilungen Erfor<strong>de</strong>rliche ist<br />

veranlaßt wor<strong>de</strong>n.<br />

Hopf<br />

-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!