Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V ... - bundestag.de
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong><br />
<strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />
II A/6 — H 3045 — 16/66 Bonn, <strong>de</strong>n 2. April 1969<br />
An <strong>de</strong>n Herrn<br />
Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
Betr.: Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung wegen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
für das Rechnungsjahr 1966 auf Grund <strong>de</strong>r<br />
Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 <strong>de</strong>r Reichshaushaltsordnung lege ich<br />
hiermit die Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes zu <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966 (einschließlich<br />
Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung) mit <strong>de</strong>r Bitte vor, die<br />
Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung wegen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
1966 herbeizuführen.<br />
Den Bemerkungen ist eine Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes (§ 107 Abs. 6 <strong>de</strong>r Reichshaushaltsordnung)<br />
beigefügt.<br />
Als weitere Grundlagen für die Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
wer<strong>de</strong>n unter Hinweis auf § 89 <strong>de</strong>r Reichshaushaltsordnung<br />
Ablichtungen folgen<strong>de</strong>r Erklärungen übersandt:<br />
Eine Erklärung <strong>de</strong>s Unterausschusses <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es und <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes über die Prüfung <strong>de</strong>r Jahresrechnung<br />
für das Rechnungsjahr 1966 über die Einnahmen und Ausgaben<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>snachrichtendienstes<br />
sowie<br />
eine Erklärung <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
über die Prüfung <strong>de</strong>r Jahresrechnungen für das Rechnungsjahr<br />
1966 über die Ausgaben bei<br />
Kap. 04 01 Tit. 300 — Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzlers<br />
zu allgemeinen Zwecken,<br />
Kap. 04 03 Tit. 300 — Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzlers<br />
För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Informationswesens,<br />
wesens,
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Kap. 06 02 Tit. 612 — Son<strong>de</strong>rmittel für die Aufgaben <strong>de</strong>r<br />
Parteien nach Artikel 21 <strong>de</strong>s Grundgesetzes,<br />
Kap. 06 09 Tit. 300 — Für Zwecke <strong>de</strong>s Verfassungsschutzes<br />
und<br />
Kap. 14 01 Tit. 302 — Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
<strong>de</strong>r Verteidigung für Zwecke <strong>de</strong>s<br />
militärischen Abschirmdienstes.<br />
Einen entsprechen<strong>de</strong>n Antrag auf Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
habe ich heute an <strong>de</strong>n Herrn Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
gerichtet.<br />
Strauß
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Inhaltsübersicht<br />
Seite<br />
Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
(einschließlich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung sowie <strong>de</strong>r Jahresrechnungen<br />
<strong>de</strong>s Ausgleichsfonds und <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens) für das Rechnungsjahr<br />
1966 4<br />
Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes vom 1<strong>5.</strong> Februar<br />
1969 31<br />
Fundstellenverzeichnis 101<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Abkürzungen 103
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
(einschließlich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung<br />
sowie <strong>de</strong>r Jahresrechnungen <strong>de</strong>s Ausgleichsfonds<br />
und <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens)<br />
für das Rechnungsjahr 1966<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Nummer<br />
Allgemeines 1 bis 8<br />
Bemerkungen nach § 107 Abs. 1 Nr. 1 RHO 9 bis 10<br />
Bemerkungen nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 und .3 RHO 11 bis 50<br />
Vorbehalte 51 bis 53<br />
Vermögensrechnung 54 bis 59<br />
Bericht über die Prüfung von Unternehmen mit eigener<br />
Rechtspersönlichkeit 60<br />
Anlage: Vorbehalte zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1966
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Allgemeines<br />
1. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof legt hiermit gemäß<br />
Artikel 114 GG seine Bemerkungen zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
(einschließlich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung<br />
sowie <strong>de</strong>r Jahresrechnungen <strong>de</strong>s Ausgleichsfonds<br />
und <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens) für das<br />
Rechnungsjahr 1966 vor.<br />
Stand <strong>de</strong>r Entlastung<br />
für frühere Rechnungsjahre<br />
2. Der Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> hat am 29. März 1968<br />
beschlossen, die Bun<strong>de</strong>sregierung für das Rechnungsjahr<br />
1964 auf Grund <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushalsrechnung<br />
einschließlich Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung, <strong>de</strong>r Bemerkungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes und <strong>de</strong>r Erklärungen<br />
<strong>de</strong>r sonstigen Prüfungsbeauftragten nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>s § 108 Abs. 2 RHO unter <strong>de</strong>m Vorbehalt<br />
zu entlasten, daß die Beschlußfassung zu <strong>de</strong>n Nummern<br />
165 bis 169 <strong>de</strong>r Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes vom 22. Dezember 1966<br />
— Beschaffung von Schützenpanzern HS 30 — bis<br />
zur Vorlage <strong>de</strong>s Berichtes <strong>de</strong>s 1. Untersuchungsausschusses<br />
zurückgestellt wird.<br />
3. Der Bun<strong>de</strong>srat hat am 26. April 1968 beschlossen,<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung wegen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
für das Rechnungsjahr 1965 auf Grund<br />
<strong>de</strong>r Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes Entlastung<br />
gemäß § 108 Abs. 1 RHO zu erteilen.<br />
Die Beschlußfassung <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
über die Entlastung für das Rechnungsjahr 1965<br />
steht noch aus.
*)<br />
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Rechnungsergebnis <strong>de</strong>s or<strong>de</strong>ntlichen Haushalts<br />
4.<br />
Einnahme<br />
DM<br />
Ausgabe<br />
DM<br />
a) Nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966<br />
beträgt das Haushaltssoll 68 470 092 800,- 68 470 092 800,-<br />
b) Hinzu treten die aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965 übernommenen<br />
Haushaltsreste (vgl. Abschnitt A 4 <strong>de</strong>s Vorberichts zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung,<br />
S. 4) mit 52 879 532,85 3 707 036 105,67<br />
c) Summe <strong>de</strong>r Sollbeträge und <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965<br />
übernommenen Haushaltsreste 68 522 972 332,85 72 177 128 905,67<br />
d) Nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966<br />
betragen die Isteinnahmen und die Istausgaben<br />
(mithin kassenmäßige Mehrausgabe: 1 098 506 959,94 DM)<br />
e) Hinzu treten die am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 verbliebenen<br />
Haushaltsreste, die auf das Rechnungsjahr 1967 übertragen<br />
sind und das Rechnungsjahr 1966 wie wirklich entstan<strong>de</strong>ne<br />
Einnahmen und Ausgaben entlasten o<strong>de</strong>r belasten, mit<br />
69 177 570 137,44<br />
112 999 614,41<br />
70 276 077 097,38<br />
3 516 667 347,33<br />
f) Summe <strong>de</strong>r Istbeträge und <strong>de</strong>r am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />
1966 verbliebenen Haushaltsreste 69 290 569 751,85 73 792 744 444,71<br />
g) Gegenüber <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Sollbeträge und <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr<br />
1965 übernommenen Haushaltsreste (c) beträgt die<br />
Mehreinnahme/Mehrausgabe 767 597 419,- 1 615 615 539,04<br />
h) Mithin Fehlbetrag <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 (§§ 75, 77 RHO) 848 018 120,04*)<br />
<strong>5.</strong> Die Ausgabereste, die am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1965 rund 3459,8 Millionen DM betragen haben,<br />
sind infolge <strong>de</strong>r Übertragung von Ausgabeansätzen aus <strong>de</strong>m außeror<strong>de</strong>ntlichen Haushalt in <strong>de</strong>n or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Haushalt mit rund 3707 Millionen DM in das Rechnungsjahr 1966 übernommen wor<strong>de</strong>n (vgl.<br />
Nr. 4 b). Sie betrugen am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 rund 3516,7 Millionen DM (vgl. Nr. 4 e) und<br />
machten damit rund 5 v. H (1965: rund 5,2 v H.) <strong>de</strong>r Istausgaben aus. Von <strong>de</strong>n am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />
1966 verbliebenen Ausgaberesten entfielen rund 1078,9 Millionen DM auf <strong>de</strong>n Einzelplan 14<br />
(Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung); diese Reste sind damit im Laufe <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 um rund<br />
410,8 Millionen DM zurückgegangen. Der Anteil <strong>de</strong>r Ausgabereste <strong>de</strong>s Einzelplans 14 an <strong>de</strong>n Istausgaben,<br />
<strong>de</strong>r 1965 rund 2,2 v. H. betragen hatte, ist im Rechnungsjahr - 1966 auf rund 1,5 v. H. zurückgegangen.<br />
Der Fehlbetrag setzt sich zusammen aus <strong>de</strong>r kassenmäßigen Mehrausgabe (d) von<br />
zuzüglich <strong>de</strong>m Unterschied zwischen <strong>de</strong>n am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 verblie<br />
benen Einnahme- und Ausgaberesten (e) von (3 516 667 347,33 - 112 999 614,41 =)<br />
abzüglich <strong>de</strong>m Unterschied zwischen <strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965 übernommenen<br />
Einnahme- und Ausgaberesten (b) von (3 707 036 105,67 - 52 879 532,85 =)<br />
1 098 506 959,94 DM<br />
+3 403 667 732,92 DM<br />
-3 654 156 572,82 DM<br />
848 018 120,04 DM
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Rechnungsergebnis <strong>de</strong>s außeror<strong>de</strong>ntlichen Haushalts<br />
6.<br />
a) Nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1966<br />
beträgt das Haushaltssoll<br />
Einnahme<br />
DM<br />
1 436 000 000,—<br />
Ausgabe<br />
DM<br />
1 436 000 000,-<br />
b) Hinzu treten die aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965 übernommenen<br />
Haushaltsreste (vgl. Abschnitt A 4 <strong>de</strong>s Vorberichts zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung,<br />
S. 4) mit — 48 607 843,90<br />
c) Summe <strong>de</strong>r Sollbeträge und <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965<br />
übernommenen Haushaltsreste 1 436 000 000,— 1 484 607 843,90<br />
d) Nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966<br />
betragen die Isteinnahmen und die Istausgaben<br />
(mithin kassenmäßige Mehreinahme: 72 632 819,12 DM)<br />
e) Hinzu treten die am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 verbliebenen<br />
Haushaltsreste, die auf das Rechnungsjahr 1967 übertragen<br />
sind und das Rechnungsjahr 1966 wie wirklich entstan<strong>de</strong>ne<br />
Ausgaben belasten, mit<br />
2 298 104 180,79<br />
—<br />
2 225 471 361,67<br />
24 905 801,58<br />
f) Summe <strong>de</strong>r Istbeträge und <strong>de</strong>r am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />
1966 verbliebenen Haushaltsreste 2 298 104 180,79 2 250 377 163,25<br />
g) Gegenüber <strong>de</strong>r Summe <strong>de</strong>r Sollbeträge und <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr<br />
1965 übernommenen Haushaltsreste (c) beträgt die<br />
Mehreinnahme/Mehrausgabe 862 104 180,79 765 769 319,35<br />
h) Mithin Überschuß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 (§§ 75, 77 RHO) . . 96 334 861,44*)<br />
7. An unge<strong>de</strong>ckten Fehlbeträgen waren nach Nr. 8 <strong>de</strong>r Bemerkungen 1965 am<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1965 vorhan<strong>de</strong>n<br />
Die in diesem Betrage enthaltenen kassenmäßigen Mehrausgaben von<br />
1964 (außeror<strong>de</strong>ntlicher Haushalt) 31 858 140,93 DM<br />
1965 (or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt) 147 137 723,92 DM<br />
4 462 132 076,42 DM<br />
1965 (außeror<strong>de</strong>ntlicher Haushalt — Teilbetrag —) 52 862 335,15 DM 231 858 200,— DM<br />
-<br />
sind im Rechnungsjahr 1966 ge<strong>de</strong>ckt wor<strong>de</strong>n (Kapitel 60 02 Titel 999); danach<br />
bleiben<br />
4 230 273 876,42 DM<br />
In <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1966 sind nachgewiesen<br />
im or<strong>de</strong>ntlichen Haushalt (vgl. Nr. 4 h)<br />
ein Fehlbetrag von<br />
848 018 120,04 DM<br />
im außeror<strong>de</strong>ntlichen Haushalt (vgl. Nr. 6 h)<br />
ein Überschuß von 96 334 861,44 DM 751 683 258,60 DM<br />
Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 waren <strong>de</strong>mnach noch unge<strong>de</strong>ckt<br />
4 981 957 135,02 DM<br />
*) Der rechnungsmäßige Überschuß setzt sich zusammen aus <strong>de</strong>r kassenmäßigen Mehrein<br />
nahme (d)<br />
72 632 819,12 DM<br />
und <strong>de</strong>m Unterschied zwischen <strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965<br />
übernommenen Haushaltsresten (b) von<br />
48 607 843,90 DM<br />
und <strong>de</strong>n am Schluß <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 verbliebenen<br />
Haushaltsresten (e) von 24 905 801,58 DM 23 702 042,32 DM<br />
96 334 861,44 DM
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
8. Der nach <strong>de</strong>r Rechnung <strong>de</strong>s or<strong>de</strong>ntlichen Haushalts für das Rechnungsjahr<br />
1965 zu übernehmen<strong>de</strong> Bestand (vgl. § 78 RHO) in Höhe von - 147 137 723,92 DM<br />
ist ordnungsgemäß in <strong>de</strong>n Abschluß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />
1966 übertragen wor<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um die kassenmäßige<br />
Mehrausgabe <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1965, die im Rechnungsjahr 1966 ge<strong>de</strong>ckt wor<strong>de</strong>n<br />
ist (Kapitel 60 02 Titel 999)<br />
147 137 723,92 DM<br />
Es war kein Bestand vorzutragen. —<br />
Der nach <strong>de</strong>r Rechnung <strong>de</strong>s außeror<strong>de</strong>ntlichen Haushalts für das Rechnungsjahr<br />
1965 zu übernehmen<strong>de</strong> Bestand (vgl. § 78 RHO) in Höhe von — 612 229 935,78 DM<br />
ist ordnungsmäßig in <strong>de</strong>n Abschluß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />
1966 übertragen wor<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um die kassenmäßigen<br />
Mehrausgaben <strong>de</strong>r Rechnungsjahre 1964 und 196<strong>5.</strong> Die kassenmäßige Mehrausgabe<br />
1964 und ein Teil <strong>de</strong>r kassenmäßigen Mehrausgabe 1965, insgesamt<br />
84 720 476,08 DM<br />
sind im Rechnungsjahr 1966 durch Buchung bei Kapitel 60 02 Titel 999 ge<strong>de</strong>ckt<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Es bleibt mithin als Vortrag ein Bestand von<br />
für <strong>de</strong>n Deckungsmittel im Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1967 bei<br />
Kapitel 60 02 Titel 999 vorgesehen sind.<br />
—527 509 459,70 DM,
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Bemerkungen<br />
nach § 107 Abs. 1 Nr. 1 RHO<br />
9. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat keine Abweichungen<br />
zwischen <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
für das Rechnungsjahr 1966 — or<strong>de</strong>ntlicher und<br />
außeror<strong>de</strong>ntlicher Haushalt — in Einnahme und<br />
Ausgabe aufgeführten und <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Kassenbüchern<br />
für das Rechnungsjahr 1966 als Einnahmen<br />
und Ausgaben nachgewiesenen Beträgen festgestellt.<br />
Das gilt entsprechend für die Hauptrechnung<br />
<strong>de</strong>r Zentralkasse beim Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt über<br />
die Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>s Ausgleichsfonds<br />
und die Jahresrechnung über die Einnahmen und<br />
Ausgaben <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat — von Einzelfällen<br />
abgesehen — keine Beträge festgestellt, die nicht<br />
ordnungsmäßig belegt waren.<br />
10. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat keine Druck- und<br />
Darstellungsfehler festgestellt, die das Rechnungsergebnis<br />
beeinflußt haben.<br />
Bemerkungen<br />
nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 und 3 RHO<br />
Einzelplan 06 — Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern<br />
Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />
Kapitel 06 02 — Allgemeine Bewilligungen<br />
Fortdauern<strong>de</strong> Ausgaben<br />
Titel 610<br />
— Für zentrale Maßnahmen auf <strong>de</strong>m<br />
Gebiet <strong>de</strong>s Sports und <strong>de</strong>r Leibesübungen<br />
11. Der Bun<strong>de</strong>sminister gewährt einem eingetragenen<br />
Verein, <strong>de</strong>ssen satzungsgemäße Aufgabe es<br />
ist, die Teilnahme <strong>de</strong>utscher Sportler an Olympischen<br />
Spielen vorzubereiten und <strong>de</strong>n olympischen<br />
Gedanken zu verbreiten, zur Erfüllung dieser Aufgaben<br />
regelmäßig Zuwendungen. Sie betrugen in<br />
<strong>de</strong>n Jahren 1962 bis 1966 rund 5 Millionen DM.<br />
Das waren etwa 88 v. H. <strong>de</strong>r insgesamt nachgewiesenen<br />
Ausgaben <strong>de</strong>s Vereins. Außer<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r<br />
Verein in <strong>de</strong>r gleichen Zeit Spen<strong>de</strong>n erhalten, die<br />
für die individuelle För<strong>de</strong>rung von Sportlern während<br />
ihrer Vorbereitung auf die Olympischen<br />
Spiele 1968 bestimmt waren und zu <strong>de</strong>nen im Fernsehen<br />
aufgerufen wor<strong>de</strong>n war (Fernsehspen<strong>de</strong>).<br />
Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Spen<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
nicht bekannt. Er hat lediglich feststellen<br />
können, daß verschie<strong>de</strong>ne Gesellschaften insgesamt<br />
100 000 DM gespen<strong>de</strong>t hatten. Der Verein hat<br />
<strong>de</strong>n Gesamtbetrag zunächst mit rund 368 000 DM,<br />
später mit rund 427 000 DM angegeben.<br />
Der Verein hat die Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>r<br />
Fernsehspen<strong>de</strong> in seinen Wirtschaftsplänen nicht<br />
ausgebracht und in seinen Vermögensübersichten<br />
und Jahresrechnungen nicht nachgewiesen. Er hat<br />
es auch abgelehnt, <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof Bücher<br />
und Belege über die Einnahmen und Ausgaben vorzulegen,<br />
son<strong>de</strong>rn lediglich globale, nicht prüfbare<br />
Angaben über die Verwendung gemacht und im<br />
übrigen erklärt, durch eine Aufnahme <strong>de</strong>r Fernsehspen<strong>de</strong><br />
in seinen Haushalt wür<strong>de</strong> sonst ihre<br />
bestimmungsgemäße Verwendung vereitelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister ist <strong>de</strong>m nicht entgegengetreten,<br />
obwohl <strong>de</strong>r Verein nach Nr. 6 Abs. 5 Satz 2 und<br />
Nr. 8 Satz 2 <strong>de</strong>r von ihm stets anerkannten Allgemeinen<br />
Bewilligungsbedingungen für Bun<strong>de</strong>szuwendungen<br />
nach § 64 a RHO (Anlage 2 zu <strong>de</strong>n<br />
Bun<strong>de</strong>srichtlinien 1953 zu § 64 a RHO) verpflichtet<br />
war, auch die Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>r<br />
Fernsehspen<strong>de</strong> nachzuweisen und <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
Einblick in seine gesamte Haushalts- und<br />
Wirtschaftsführung zu gewähren, und obwohl erst<br />
dadurch für <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister selbst und für <strong>de</strong>n<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof die Möglichkeit geschaffen<br />
wor<strong>de</strong>n wäre, die bestimmungsgemäße Verwendung<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>smittel zu prüfen. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />
hat entgegen Nr. 11 Abs. 1 Satz 2 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien<br />
1953 zu § 64 a RHO nicht verlangt, daß<br />
die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>r<br />
Fernsehspen<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Zuwendungsanträgen angegeben<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister hat nicht bestritten, daß es<br />
bald möglich und notwendig gewesen sei, die Spen<strong>de</strong>nmittel<br />
in <strong>de</strong>n Wirtschaftsplan <strong>de</strong>s Vereins einzubeziehen.<br />
Der Zuwendungsempfänger habe aber<br />
in gutem Glauben gehan<strong>de</strong>lt, und es könne nicht<br />
unterstellt wer<strong>de</strong>n, daß er die Spen<strong>de</strong>n nicht ordnungsgemäß<br />
und nicht <strong>de</strong>m vorgesehenen Zweck<br />
entsprechend verwen<strong>de</strong>t habe. Da nicht angenommen<br />
wer<strong>de</strong>n könne, daß die Einbeziehung <strong>de</strong>r Spen<strong>de</strong>n<br />
in <strong>de</strong>n Wirtschaftsplan <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Zuwendungen<br />
beeinflußt hätte und inzwischen über <strong>de</strong>n<br />
Fonds vollständig verfügt wor<strong>de</strong>n sei, wolle er auf<br />
die nachträgliche Einbeziehung und auf die Offenlegung<br />
<strong>de</strong>r Bücher und Belege verzichten.<br />
Nach <strong>de</strong>n von ihm anerkannten Bedingungen<br />
konnte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger nicht darüber im<br />
Zweifel sein, daß er die Einnahmen und Ausgaben<br />
<strong>de</strong>r Fernsehspen<strong>de</strong> in die Wirtschaftspläne und<br />
Verwendungsnachweise einzubeziehen hatte. Der<br />
Bun<strong>de</strong>sminister hätte ihn dazu anhalten müssen.<br />
Seine Stellungnahme befriedigt nicht, weil sie <strong>de</strong>m<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof nicht die ihm obliegen<strong>de</strong> Feststellung<br />
ermöglicht, daß die Zuwendungen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s in voller Höhe gerechtfertigt waren und<br />
zweckentsprechend verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind. Solange<br />
Teile <strong>de</strong>r Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>s Vereins,<br />
aus welchen Grün<strong>de</strong>n auch immer, <strong>de</strong>r Prüfung<br />
entzogen wer<strong>de</strong>n, ist <strong>de</strong>r Verwendungsnachweis<br />
für die Bun<strong>de</strong>szuwendungen nicht erbracht.<br />
Es liegt ein Verstoß gegen die Bun<strong>de</strong>srichtlinien zu<br />
§ 64 a RHO vor. Der Bun<strong>de</strong>sminister wird das für
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
<strong>de</strong>n bestimmungsgemäßen Nachweis Erfor<strong>de</strong>rliche<br />
nachzuholen haben.<br />
Einzelplan 12 — Bun<strong>de</strong>sminister für Verkehr<br />
Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />
Kapitel 12 03 — Bun<strong>de</strong>swasser- und Schiffahrtsverwaltung,<br />
Bun<strong>de</strong>swasserstraßen<br />
Fortdauern<strong>de</strong> Ausgaben<br />
Titel 300<br />
Titel 301<br />
— Betrieb und Unterhaltung <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>swasserstraßen im Binnenbereich<br />
— Betrieb und Unterhaltung <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>swasserstraßen im Küstenbereich<br />
12. Die weitaus größte Zahl <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swasser-<br />
und Schiffahrtsverwaltung (BWSV) tätigen<br />
Lohnempfänger wird zu Lasten <strong>de</strong>s Kapitels 12 03<br />
Titel 300/301 beschäftigt. Im Rechnungsjahr 1966<br />
sind für etwa 9200 Stammarbeiter rund 108,5 Millionen<br />
DM ausgegeben wor<strong>de</strong>n. Die Stammarbeiter<br />
sind für die Unterhaltung und <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swasserstraßen<br />
sowie auf schwimmen<strong>de</strong>n Fahrzeugen<br />
und Geräten und in <strong>de</strong>n Werften, Bau-,<br />
Schirr- und Tonnenhöfen eingesetzt. Bei <strong>de</strong>n Prüfungen<br />
<strong>de</strong>r Lohnausgaben die sich wegen <strong>de</strong>s Umfanges<br />
auf mehrere Jahre erstrecken, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
bisher zahlreiche Verstöße gegen<br />
das Tarifrecht festgestellt.<br />
Allgemeines<br />
13. In vielen Fällen sind Stammarbeiter, die als<br />
Wasserbauarbeiter, Heizer, Schweißer, Kranführer,<br />
Seezeichenwärter, Leuchtfeuerwärter und Matrosenmotorenwärter<br />
beschäftigt wer<strong>de</strong>n, tarifwidrig<br />
eingruppiert o<strong>de</strong>r vorzeitig höhengruppiert wor<strong>de</strong>n. -<br />
Dies beruht meist darauf, daß die Verwaltung die<br />
für die Eingruppierung o<strong>de</strong>r Höhergruppierung<br />
maßgeben<strong>de</strong>n tariflichen Voraussetzungen nicht<br />
genügend beachtet hat, wie z. B. eine einschlägige<br />
handwerksmäßige Ausbildung, die Ablegung vorgeschriebener<br />
behördlicher Prüfungen, <strong>de</strong>n Besuch<br />
behördlich anerkannter Fachlehrgänge, die Ableistung<br />
vorgeschriebener Bewährungszeiten in bestimmten<br />
Tätigkeiten o<strong>de</strong>r die Anordnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
über die Anerkennung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Wasserbauwerkerberuf<br />
artverwandten handwerklichen<br />
Ausbildung. Umgekehrt hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
auch in mehreren Fällen beanstan<strong>de</strong>t, daß Lohnempfänger<br />
zu niedrig eingruppiert waren.<br />
Die Verwaltung hat die Beanstandungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
im allgemeinen anerkannt und<br />
bemüht sich, die unzutreffen<strong>de</strong>n Eingruppierungen<br />
zu berichtigen, soweit das möglich ist. Vielfach hat<br />
sich auch eine Berichtigung durch Zeitablauf o<strong>de</strong>r<br />
durch <strong>de</strong>n inzwischen am 1. August 1966 in Kraft<br />
getretenen Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis<br />
zum MTB II erübrigt, <strong>de</strong>r in einer Reihe<br />
von Fallgruppen günstigere Eingruppierungen vorsieht<br />
als das bis zu diesem Zeitpunkt gelten<strong>de</strong><br />
Lohngruppenverzeichnis.<br />
Auch gegen an<strong>de</strong>re Vorschriften <strong>de</strong>s Tarifrechts ist<br />
verstoßen wor<strong>de</strong>n.<br />
So sind Handwerker <strong>de</strong>r Lohngruppe II zu ständigen<br />
Gruppenführern (Vorhandwerkern) bestellt<br />
und ihnen sind 12 v. H. <strong>de</strong>s jeweiligen Tabellenlohnes<br />
als tarifliche Zulage gezahlt wor<strong>de</strong>n, obwohl<br />
die tariflichen Voraussetzungen für die Bestellung<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>r zahlenmäßigen und qualitativen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen (§ 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 <strong>de</strong>s<br />
Tarifvertrages vom 11. Juli 1966 über das Lohngruppenverzeichnis<br />
zum MTB II) nicht vorlagen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat dies beanstan<strong>de</strong>t.<br />
Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Beschäftigungs- und Dienstzeiten<br />
(§§ 6, 7 MTB II) sind in einigen Fällen Zeiten<br />
eines früheren Arbeitsverhältnisses berücksichtigt<br />
wor<strong>de</strong>n, das <strong>de</strong>r Arbeiter aus einem von ihm zu<br />
vertreten<strong>de</strong>n Grun<strong>de</strong> been<strong>de</strong>t hatte; diese Zeiten<br />
hätten nicht angerechnet wer<strong>de</strong>n dürfen. Die unrichtige<br />
Berechnung von Dienstzeiten hat beson<strong>de</strong>re<br />
Be<strong>de</strong>utung für die Höhe <strong>de</strong>r Dienstzeitzulage nach<br />
§ 24 MTB II und damit für die Höhe <strong>de</strong>s Stun<strong>de</strong>nlohns.<br />
In <strong>de</strong>n meisten beanstan<strong>de</strong>ten Fällen hat die Verwaltung<br />
die Tarifvorschriften, zu <strong>de</strong>ren Einhaltung<br />
sie verpflichtet ist, zum Nachteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s nicht<br />
beachtet und damit gegen § 26 Abs. 1 RHO verstoßen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister hat im 9. September 1968 in<br />
einem Run<strong>de</strong>rlaß auf diese Beanstandungen hingewiesen<br />
und allen Dienststellen, die Entscheidungen<br />
in tariflichen Angelegenheiten zu treffen o<strong>de</strong>r vorzubereiten<br />
haben, nochmals aufgetragen, die tariflichen<br />
und haushaltswirtschaftlichen Bestimmungen<br />
genau zu beachten. Gleichzeitig hat er auf die Folgen<br />
bei Verstößen gegen diese Bestimmungen hingewiesen.<br />
Eingruppierung <strong>de</strong>r Handwerker im Werkstätten<br />
dienst<br />
14. Im Verhältnis zur Gesamtzahl, <strong>de</strong>r im Werkstättendienst<br />
(Werften, Bauhöfe, Schirrhöfe, Tonnenhöfe)<br />
beschäftigten Handwerker und Facharbeiter<br />
ist die Zahl <strong>de</strong>r in höheren Lohngruppen eingereihten<br />
Lohnempfänger zu hoch. So waren bei<br />
einem Wasserstraßenmaschinenamt von 70 beschäftigten<br />
Handwerkern<br />
15 in die Lohngruppe I<br />
30 in die Lohngruppe II<br />
12 in die Lohngruppe III (III a)<br />
13 in die Lohngruppe IV,
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
bei einem an<strong>de</strong>ren Wasserstraßenmaschinenamt<br />
94 Handwerkern<br />
3 in die Lohngruppe I<br />
54 in die Lohngruppe II<br />
20 in die Lohngruppe III<br />
17 in die Lohngruppe IV<br />
eingereiht. Ähnliches gilt für die Bau-, Schirr- und<br />
Tonnenhöfe <strong>de</strong>r Wasser- und Schiffahrtsämter. So<br />
befan<strong>de</strong>n sich allein bei fünf solcher Werkstätten<br />
von <strong>de</strong>n insgesamt 80 dort beschäftigten Handwerkern<br />
51 in <strong>de</strong>n Lohngruppen I und II.<br />
Nach § 2 <strong>de</strong>s Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis<br />
zum MTB II ist für die Einreihung in<br />
die Lohngruppen die überwiegend auszuüben<strong>de</strong><br />
Tätigkeit maßgebend, soweit sich aus <strong>de</strong>n Tätigkeitsmerkmalen<br />
nichts an<strong>de</strong>res ergibt. Demnach<br />
müßte in <strong>de</strong>n aufgeführten Fällen weit mehr als die<br />
Hälfte <strong>de</strong>r beschäftigten Handwerker überwiegend<br />
mit beson<strong>de</strong>rs hochwertigen o<strong>de</strong>r schwierigen Spezialarbeiten<br />
o<strong>de</strong>r mit beson<strong>de</strong>ren Aufgaben betraut<br />
sein, wie sie die Lohngruppen I und II vorsehen.<br />
Dies ist jedoch nicht <strong>de</strong>r Fall. Bei <strong>de</strong>n üblicherweise<br />
in <strong>de</strong>r BWSV vorkommen<strong>de</strong>n Unterhaltungs- und<br />
Instandsetzungsarbeiten han<strong>de</strong>lt es sich weitgehend<br />
um handwerkliche Arbeiten, die nicht über das<br />
Maß <strong>de</strong>r einem voll ausgebil<strong>de</strong>ten Handwerker in<br />
seinem Fachgebiet zumutbaren Anfor<strong>de</strong>rungen hinausgehen.<br />
Hochwertige o<strong>de</strong>r schwierige Spezialarbeiten<br />
und Aufgaben beson<strong>de</strong>rer Art, die neben<br />
vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können beson<strong>de</strong>re<br />
Umsicht und Zuverlässigkeit erfor<strong>de</strong>rn, fallen<br />
nur in kleinerem Umfange und nicht für alle in<br />
Lohngruppe I und II befindlichen Handwerker und<br />
Facharbeiter überwiegend an. Die große Zahl von<br />
Eingruppierungen in die Lohngruppen I und II beruht<br />
nach Auffassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
darauf, daß oftmals die auszuüben<strong>de</strong>n Arbeiten<br />
überbewertet o<strong>de</strong>r die Tarifvorschriften zu großzügig<br />
ausgelegt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Es mögen zwar, wie von <strong>de</strong>r Verwaltung hierzu<br />
erklärt wor<strong>de</strong>n ist, in <strong>de</strong>r Vergangenheit Schwierigkeiten<br />
bei <strong>de</strong>r Gewinnung von Handwerkern<br />
und Facharbeitern, beson<strong>de</strong>rs in Ballungsgebieten,<br />
aufgetreten sein, die dazu geführt haben, höhere<br />
Eingruppierungen vorzunehmen, als es das Tarifrecht<br />
vorsieht. Dies kann jedoch nicht gebilligt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat schon unter Nr. 27<br />
<strong>de</strong>r Bemerkungen 1964 darauf hingewiesen, daß<br />
übertarifliche Leistungen nicht von <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Ressorts und beson<strong>de</strong>rs nicht von nachgeordneten<br />
Stellen, son<strong>de</strong>rn nur vom Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />
Innern zugestan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n dürfen, <strong>de</strong>r allein über<br />
Abweichungen von <strong>de</strong>n tariflichen Vereinbarungen<br />
zugunsten <strong>de</strong>r Arbeitnehmer auf Grund <strong>de</strong>r ihm<br />
erteilten Ermächtigung entschei<strong>de</strong>t.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister wird darauf hinzuwirken<br />
haben, daß durch eine <strong>de</strong>n allgemeinen wirtschaftlichen<br />
und rationellen Grundsätzen angepaßte<br />
Arbeitsaufteilung künftig ein ausgewogeneres Verhältnis<br />
zwischen <strong>de</strong>n einzelnen Handwerkerlohngruppen<br />
herbeigeführt wird, das <strong>de</strong>m Tarifrecht<br />
entspricht. Er hat dies zugesagt.<br />
Eingruppierung von Schleusengehilfen<br />
1<strong>5.</strong> Nach <strong>de</strong>m bis zum 31. Juli 1966 gelten<strong>de</strong>n<br />
Lohngruppenverzeichnis zum MTB — Son<strong>de</strong>rverzeichnis<br />
für die Bun<strong>de</strong>swasser- und Schiffahrtsverwaltung<br />
(SV/D) — konnten Schleusen- und Wehrgehilfen<br />
<strong>de</strong>r Lohngruppe IV, die sich in dieser<br />
Tätigkeit fünf Jahre bewährt hatten, in die Lohngruppe<br />
III höhergruppiert wer<strong>de</strong>n. Abweichend von<br />
dieser Tarifvorschrift haben zwei Wasser- und<br />
Schiffahrtsämter 25 Schleusengehilfen in die Lohngruppe<br />
III höhergruppiert, obgleich diese sich noch<br />
nicht fünf Jahre als Schleusengehilfen in <strong>de</strong>r Lohngruppe<br />
IV bewährt hatten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat dies beanstan<strong>de</strong>t.<br />
Die zuständige Wasser- und Schiffahrtsdirektion<br />
hat hierzu ausgeführt, die vorzeitigen Höhergruppierungen<br />
beruhten auf einer irrtümlichen Auslegung<br />
<strong>de</strong>r Tarifvorschriften; eine fünfjährige Gesamttätigkeit<br />
im Schleusendienst sei als ausreichend<br />
angesehen wor<strong>de</strong>n.<br />
Diese Erklärung ist nicht verständlich, weil die<br />
Wasser- und Schiffahrtsdirektion ihre nachgeordneten<br />
Ämter in einer Dienstbesprechung ausdrücklich<br />
darauf hingewiesen hatte, daß für die Einreihung<br />
von Schleusengehilfen in die Lohngruppe III<br />
die tariflich vereinbarte Bewährung als Schleusengehilfe<br />
in <strong>de</strong>r Lohngruppe IV Voraussetzung sei.<br />
Im Hinblick darauf, daß durch die Verkürzung <strong>de</strong>r<br />
Bewährungsfrist um zwei Jahre durch das am<br />
1. August 1966 in Kraft getretene neue Lohngruppenverzeichnis<br />
die ursprünglich vorzeitigen Höhergruppierungen<br />
nunmehr <strong>de</strong>m neuen Tarifrecht entsprechen,<br />
hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof von einer<br />
Weiterverfolgung seiner Beanstandungen abgesehen.<br />
Inzwischen hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>n erwähnten<br />
Run<strong>de</strong>rlaß vom 9. September 1968 herausgegeben.<br />
Lohnzuschläge<br />
16. In <strong>de</strong>r BWSV war<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Lohnempfängern<br />
laufend in beachtlichem Umfange Schmutz-, Gefahren-<br />
und Erschwerniszuschläge nach § 29 MTB II<br />
gezahlt. In zahlreichen Fällen sind regelmäßig für<br />
weit mehr als die Hälfte — z. T. sogar bis zu<br />
100 v. H. — <strong>de</strong>r angefallenen Arbeitsstun<strong>de</strong>n eines<br />
Lohnzeitraumes solche Zuschläge gewährt wor<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß die<br />
Verwaltung bei <strong>de</strong>r Gewährung <strong>de</strong>rartiger Zuschläge<br />
zu großzügig verfährt. Es wird nicht genügend<br />
beachtet, daß die Zuschläge nur für Arbeiten<br />
gezahlt wer<strong>de</strong>n dürfen, die unter außergewöhnlichen<br />
Erschwernissen im Sinne <strong>de</strong>s § 29 MTB II<br />
verrichtet wer<strong>de</strong>n müssen, daß dagegen die bei<br />
gewöhnlichen Arbeiten üblicherweise eintreten<strong>de</strong><br />
normale Verschmutzung in <strong>de</strong>r Regel in Kauf genommen<br />
wer<strong>de</strong>n muß. Dabei ist auch zu berücksichtigen,<br />
daß Lohnzuschläge nicht gewährt wer<strong>de</strong>n<br />
dürfen, wenn das Verrichten außergewöhnlicher<br />
Arbeiten durch die Einreihung in eine höhere<br />
Lohngruppe o<strong>de</strong>r durch Gestellung von Schutzkleidung<br />
ausreichend abgegolten ist.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Die Verwaltung hat die Beanstandungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
im allgemeinen anerkannt und<br />
zugesagt, bei <strong>de</strong>r Gewährung von Erschwernis- und<br />
ähnlichen Zuschlägen künftig einen <strong>de</strong>n Vorschriften<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Maßstab anzulegen.<br />
17. In diesem Zusammenhang hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister auf folgen<strong>de</strong>s aufmerksam<br />
gemacht.<br />
Die nach § 29 MTB II zu gewähren<strong>de</strong>n Lohnzuschläge<br />
müssen nach § 22 MTB II beson<strong>de</strong>rs vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n. So besteht für die Arbeiter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
<strong>de</strong>r Tarifvertrag über Lohnzuschläge gemäß<br />
§ 29 MTB vom 6. Dezember 1961, <strong>de</strong>r jedoch für die<br />
Arbeiter <strong>de</strong>r BWSV nicht gilt. Für diese sind noch<br />
immer die „Richtlinien für zuschlagspflichtige Arbeiten<br />
<strong>de</strong>s Personals <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swasser- und Schifffahrtsverwaltung<br />
(Anlage 2 zu Ziffer 6 II DOW)<br />
i. d. F. <strong>de</strong>s Tarifvertrages vom 21. Februar 1952"<br />
anzuwen<strong>de</strong>n. Nach dieser Regelung bleibt es weitgehend<br />
<strong>de</strong>n Mittelbehör<strong>de</strong>n im Zusammenwirken<br />
mit <strong>de</strong>n Personalvertretungen überlassen, nach <strong>de</strong>n<br />
beson<strong>de</strong>ren Verhältnissen ihres Geschäftsbereichs<br />
<strong>de</strong>n Katalog über die zuschlagspflichtigen Arbeiten<br />
zu bestimmen. Demgemäß hat je<strong>de</strong> Wasser- und<br />
Schiffahrtsdirektion ihren eigenen Schmutzzulagenkatalog,<br />
in <strong>de</strong>m sie die Art <strong>de</strong>r zuschlagspflichtigen<br />
Arbeiten und die Höhe <strong>de</strong>r Lohnzuschläge festgelegt<br />
hat.<br />
Dieses Verfahren führt zu einer uneinheitlichen Bewertung<br />
<strong>de</strong>r zuschlagspflichtigen Arbeiten und zu<br />
einer unterschiedlichen Bemessung <strong>de</strong>r Lohnzuschläge.<br />
Dies sollte im Interesse einer gleichen Entlohnung<br />
bei gleichen Arbeitsbedingungen vermie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister<br />
gebeten, auf <strong>de</strong>n baldigen Abschluß eines<br />
Tarifvertrages über Lohnzuschläge gemäß § 29<br />
MTB II für die Arbeiter <strong>de</strong>r BWSV hinzuwirken,<br />
wie dies bereits für die Arbeiter im Bereich <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Verteidigung und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgrenzschutzes<br />
geschehen ist, für die <strong>de</strong>r genannte<br />
Tarifvertrag vom 6. Dezember 1961 ebenfalls nicht<br />
gilt. In <strong>de</strong>m abzuschließen<strong>de</strong>n Tarifvertrag sollten<br />
für <strong>de</strong>n gesamten Bereich <strong>de</strong>r BWSV die über das<br />
gewöhnliche Maß <strong>de</strong>r Verschmutzung hinausgehen<strong>de</strong>n<br />
Arbeiten als zuschlagsberechtigen<strong>de</strong> Arbeiten<br />
verbindlich festgelegt wer<strong>de</strong>n, ebenso die Arbeitszeiten,<br />
für die die Zuschläge zu gewähren sind; ferner<br />
sollte vereinbart wer<strong>de</strong>n, ob und unter welchen<br />
Voraussetzungen mehrere Zuschläge gleichzeitig<br />
gewährt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister für Verkehr ist <strong>de</strong>n Vorschlägen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes über eine Neuregelung<br />
aller Zuschläge gefolgt. Die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Tarifverhandlungen sind im Gange. Die Neuregelung<br />
sollte nach Möglichkeit beschleunigt wer<strong>de</strong>n,<br />
zumal von <strong>de</strong>r Gewerkschaft ÖTV zum 31. Dezember<br />
1966 alle mit <strong>de</strong>r Gewährung von Lohnzuschlägen<br />
nach § 29 MTB II im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n<br />
tariflichen Vereinbarungen gekündigt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Zuwendung nach <strong>de</strong>m Tarifvertrag vom 24. November<br />
1964<br />
18. Auf Grund <strong>de</strong>s Tarifvertrages über die Gewährung<br />
einer Zuwendung an Arbeiter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r vom 24. November 1964 erhalten<br />
die Arbeiter in je<strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rjahr eine Zuwendung<br />
als sogenanntes Weihnachtsgeld. Der Anspruch<br />
auf diese Zuwendung ist sowohl <strong>de</strong>m<br />
Grun<strong>de</strong> als auch <strong>de</strong>r Höhe nach von mehreren Voraussetzungen<br />
abhängig. Die Zuwendung vermin<strong>de</strong>rt<br />
sich nach § 2 Abs. 2 <strong>de</strong>s Tarifvertrages um ein<br />
Zwölftel für je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonat, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Arbeiter keinen Lohn aus seinem Arbeitsverhältnis<br />
bei <strong>de</strong>mselben Arbeitgeber erhalten hat.<br />
Mehrere Wasser- und Schiffahrtsämter haben <strong>de</strong>n<br />
Grundsatz <strong>de</strong>r Zwölftelung nicht beachtet. Sie haben<br />
Lohnbediensteten, die das 2<strong>5.</strong> Lebensjahr noch nicht<br />
vollen<strong>de</strong>t hatten und sich zur Ableistung <strong>de</strong>s<br />
Grundwehrdienstes bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr befan<strong>de</strong>n,<br />
die Zuwendung in voller Höhe gewährt, obgleich<br />
das im Tarifvertrag nicht vorgesehen ist. Auch<br />
Arbeitern, <strong>de</strong>nen trotz Bestehens <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses<br />
keine Krankenbezüge mehr zustan<strong>de</strong>n,<br />
weil die Fristen nach § 42 Abs. 8 MTB II abgelaufen<br />
waren, ist die Zuwendung in vollem Umfange<br />
gezahlt wor<strong>de</strong>n. Ein Wasser- und Schiffahrtsamt hat<br />
die Zuwendung in voller Höhe auch an Arbeiter<br />
gezahlt, die erst im Laufe <strong>de</strong>s Jahres eingestellt<br />
wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die unrichtige Berechnung<br />
<strong>de</strong>r Zuwendungen beanstan<strong>de</strong>t. Soweit die<br />
Ausschlußfrist <strong>de</strong>s § 72 MTB II noch nicht verstrichen<br />
war, hat die Verwaltung daraufhin die Wie<strong>de</strong>reinziehung<br />
<strong>de</strong>r zuviel gezahlten Beträge veranlaßt.<br />
In <strong>de</strong>n übrigen Fällen wird zu prüfen sein,<br />
inwieweit Bedienstete für die unrichtige Berechnung<br />
und Zahlung <strong>de</strong>r Zuwendungen haftbar gemacht<br />
wer<strong>de</strong>n können. Da <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>rsechnungshof<br />
schon unter Nr. 14 <strong>de</strong>r Bemerkungen 1965 auf eine<br />
unrichtige Berechnung <strong>de</strong>r Zuwendungen bei einer<br />
Wasser- und Schiffahrtsdirektion hinweisen mußte,<br />
wird <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister im übrigen durch geeignete<br />
Maßnahmen sicherzustellen haben, daß die<br />
nachgeordneten Dienststellen seiner Verwaltung<br />
die jeweils gelten<strong>de</strong>n Tarifvorschriften richtig anwen<strong>de</strong>n.<br />
Einzelplan 14 — Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />
Kapitel 14 01 — Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
Kapitel 14 03 — Kommandobehör<strong>de</strong>n, Truppen<br />
usw.<br />
Kapitel 14 04 — Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung und Personalausgaben<br />
für das Zivilpersonal<br />
bei <strong>de</strong>n Kommandobehör<strong>de</strong>n,<br />
Truppen usw.
Kapitel 14 06 - Militärseelsorge<br />
Kapitel 14 07 - Rechtspflege<br />
Kapitel 14 21 — Wehrtechnik und Beschaffung<br />
Fortdauern<strong>de</strong> Ausgaben<br />
Titel 108<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
— Trennungsgeld, Trennungsbeihilfen<br />
sowie Fahrkostenzuschüsse in<br />
beson<strong>de</strong>ren Fällen<br />
19. Im Rechnungsjahr 1966 ist <strong>de</strong>r im Einzelplan 14<br />
bei Titel 108 insgesamt veranschlagte Betrag von<br />
rund 96 Millionen DM um rund 26 Millionen DM<br />
überschritten wor<strong>de</strong>n; im Rechnungsjahr 1967<br />
haben die Ausgaben bei Kapitel 14 04 Titel 108 <strong>de</strong>n<br />
Haushaltsansatz um etwas mehr als 1 Million DM<br />
überstiegen. Nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung<br />
hätte die überplanmäßige Ausgabe <strong>de</strong>s<br />
Rechnungsjahres 1966 wenigstens zu einem erheblichen<br />
Teil, die <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1967 gänzlich<br />
vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können, wenn <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
und die ihm nachgeordneten Stellen die Notwendigkeit<br />
<strong>de</strong>r Gewährung von Trennungsgeld mit<br />
<strong>de</strong>r gebotenen Sorgfalt geprüft und überwacht hätten.<br />
20. Mit Zusage <strong>de</strong>r Umzugskostenvergütung versetzte<br />
o<strong>de</strong>r abgeordnete Soldaten, Beamte, Richter<br />
und Arbeitnehmer haben nur dann Anspruch auf<br />
Trennungsgeld, wenn sie wegen Wohnungsmangels<br />
am neuen Dienstort an einem Umzug dorthin verhin<strong>de</strong>rt<br />
sind. Die Bediensteten sind verpflichtet,<br />
sich fortgesetzt um eine Wohnung zu bemühen; sie<br />
haben je<strong>de</strong> gebotene Gelegenheit auszunutzen und<br />
dürfen einen Umzug nicht durch unangemessene<br />
Ansprüche an die Wohnung o<strong>de</strong>r aus an<strong>de</strong>ren nicht<br />
zwingen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n verzögern (§ 2 Nr. 1 TGV;<br />
§ 44 BAT, § 40 MTB II; ebenso früher Nr. 25 Abs. 8<br />
DVOzUKG vom 7. Mai 1935). Anspruchsvoraussetzung<br />
ist mithin auch, daß sie ernstlich gewillt sein<br />
müssen, vom alten nach <strong>de</strong>m neuen Dienstort umzuziehen.<br />
21. An zahlreiche Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums und <strong>de</strong>r nachgeordneten<br />
Stellen ist, wie die Rechnungsprüfung ergeben<br />
hat, Trennungsgeld viele Jahre, nicht selten<br />
sogar ein volles Jahrzehnt lang, gezahlt wor<strong>de</strong>n.<br />
Es han<strong>de</strong>lte sich in erster Linie um Bedienstete, die<br />
in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Dienstortes wohnten und<br />
täglich nach diesem Ort und zurück nach <strong>de</strong>m<br />
Wohnort fuhren („Pendler"). Solche Bediensteten<br />
erhalten als Trennungsgeld Fahrkostenersatz o<strong>de</strong>r<br />
Wegstreckenentschädigung, die um einen bestimmten<br />
Eigenanteil gekürzt wer<strong>de</strong>n, und einen Verpflegungszuschuß<br />
(§ 6 Abs. 1 TGV). Ein Pendler erhält<br />
monatlich min<strong>de</strong>stens 60 DM, nicht selten aber<br />
300 DM und hin und wie<strong>de</strong>r sogar bis zu 420 DM<br />
(§ 6 Abs. 4 TGV). Je<strong>de</strong>r von ihnen hat schriftlich<br />
seine uneingeschränkte Bereitwilligkeit erklärt, an<br />
<strong>de</strong>n Dienstort umzuziehen, und danach periodisch<br />
die Erklärung wie<strong>de</strong>rholt, daß in <strong>de</strong>n für die Bewilligung<br />
<strong>de</strong>s Trennungsgel<strong>de</strong>s maßgeblichen Verhältnissen<br />
keine Än<strong>de</strong>rung eingetreten sei. Die bisher<br />
vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof geprüften Stellen haben<br />
diese Erklärungen in <strong>de</strong>r Regel hingenommen und<br />
Jahr für Jahr weiter das Trennungsgeld bewilligt,<br />
ohne sich von <strong>de</strong>r Ernstlichkeit <strong>de</strong>s Umzugswillens<br />
durch eine Wohnungszuweisung o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>rer,<br />
nach Lage <strong>de</strong>r Umstän<strong>de</strong> geeigneter Weise zu<br />
überzeugen. Selbst wenn Hauseigentümer, <strong>de</strong>ren<br />
Zahl vor allem unter <strong>de</strong>n Empfängern von Trennungsgeld<br />
in ländlichen Gegen<strong>de</strong>n steigen<strong>de</strong> Ten<strong>de</strong>nz<br />
hatte, behaupteten, je<strong>de</strong>rzeit bereit zu sein,<br />
aus <strong>de</strong>m eigenen Haus in einem meist nahe gelegenen<br />
kleinen Ort in eine Mietwohnung am Dienstort<br />
umzuziehen, wur<strong>de</strong> das nur selten angezweifelt.<br />
Die für die Wohnungsfürsorge zuständigen Stellen<br />
haben bei <strong>de</strong>r Vergabe von Wohnungen in erster<br />
Linie diejenigen Bediensteten berücksichtigt, die<br />
wegen <strong>de</strong>r weiten Entfernung nicht täglich nach<br />
ihrem Wohnort zurückkehren können und die <strong>de</strong>swegen<br />
Trennungsgeld in Höhe <strong>de</strong>s vollen Satzes<br />
(§ 4 TGV) erhalten. Die Tatsache, daß Pendler bei<br />
Zuweisung einer Wohnung häufig erklärten, nicht<br />
mehr umzugswillig zu sein, ist nicht zum Anlaß<br />
genommen wor<strong>de</strong>n, die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Gewährung<br />
von Trennungsgeld an diesen Personenkreis<br />
generell einer Überprüfung unterziehen zu lassen.<br />
Die für die Wohnungsfürsorge zuständigen und die<br />
das Trennungsgeld bewilligen<strong>de</strong>n Stellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung<br />
haben insoweit offensichtlich<br />
nicht in <strong>de</strong>m gebotenen Umfang zusammengearbeitet.<br />
Die Trennungsgeld bewilligen<strong>de</strong>n Stellen prüften<br />
die Frage <strong>de</strong>r Zahlungseinstellung fast ausnahmslos<br />
erst dann, wenn <strong>de</strong>r Trennungsgel<strong>de</strong>mpfänger<br />
eine zugewiesene Wohnung abgelehnt hatte, die<br />
Wohnungsvergabeausschüsse wie<strong>de</strong>rum wiesen <strong>de</strong>n<br />
Pendlern im allgemeinen keine Wohnungen zu. Die<br />
Pendler erhielten <strong>de</strong>mnach, wenn sie einmal erklärt<br />
hatten, umzugsbereit zu sein, in <strong>de</strong>r Regel ununterbrochen<br />
Trennungsgeld nach § 6 TGV. Auch dort,<br />
wo Wohnungsvergabeausschüsse diesen Zusammenhang<br />
erkannten, konnten sie eine frei wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Wohnung einem Pendler nur selten anbieten, weil<br />
die militärischen Vorgesetzten meistens mit Nachdruck<br />
darauf bestehen, daß die Wohnungen <strong>de</strong>njenigen<br />
Soldaten überlassen wer<strong>de</strong>n, die von <strong>de</strong>n Vorgesetzten<br />
vorgeschlagen wur<strong>de</strong>n.<br />
22. Im Zuge <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung bestätigte die<br />
Verwaltung daß sich unter <strong>de</strong>n Pendlern, die Trennungsgeld<br />
erhalten, erfahrungsgemäß viele Bedienstete<br />
befin<strong>de</strong>n, die nicht ernstlich gewillt sind, nach<br />
<strong>de</strong>m Dienstort umzuziehen. So ging bei <strong>de</strong>n drei<br />
zuletzt örtlich geprüften Standortverwaltungen die<br />
Zahl <strong>de</strong>r Empfänger von Trennungsgeld nach § 6<br />
TGV in <strong>de</strong>m einen Falle von 450 auf 119, in <strong>de</strong>m<br />
an<strong>de</strong>ren von 79 auf 4 und in <strong>de</strong>m dritten von 322<br />
auf 162 zurück. Da an einen Bediensteten, <strong>de</strong>r Trennungsgeld<br />
nach § 6 TGV empfängt, jährlich im<br />
Durchschnitt min<strong>de</strong>stens 1000 DM zu zahlen sind,<br />
ergibt sich bei diesen drei Standortverwaltungen<br />
jährlich eine Ersparnis von mehr als 550 000 DM.<br />
Bei sachgerechter Verwaltungsführung hätte sich in<br />
<strong>de</strong>r Vergangenheit allein bei diesen drei Standortverwaltungen<br />
ein Mehrfaches dieser Summe einsparen<br />
lassen, da die meisten Bediensteten Tren-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
nungsgeld dieser Art Jahre hindurch, einige bereits<br />
seit 1958, bezogen.<br />
23. Dem Bun<strong>de</strong>sminister ist ebenso wie <strong>de</strong>n nachgeordneten<br />
Stellen seit längerem bekannt, daß ein<br />
erheblicher Teil <strong>de</strong>r Trennungsgel<strong>de</strong>mpfänger in<br />
Wahrheit nicht umzugswillig ist; nach Ansicht nachgeordneter<br />
Dienststellen sind es rund 40 0/o, im<br />
Ministerium wird geschätzt, daß zwei Drittel <strong>de</strong>r<br />
Empfänger von Fahrkostenersatz, d. h. wenigstens<br />
25 % aller Empfänger von Trennungsgeld, nicht<br />
umzugswillig sind. Bei dieser Sachlage ist es auch<br />
schwer, die Zahl <strong>de</strong>r für die Bediensteten benötigten<br />
Wohnungen einigermaßen zuverlässig zu ermitteln.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister behilft sich in <strong>de</strong>r Weise,<br />
daß er die von <strong>de</strong>n nachgeordneten Stellen schon<br />
nach unten berichtigten Zahlen <strong>de</strong>r angeblich Wohnungsuchen<strong>de</strong>n<br />
noch einmal um die Hälfte kürzt.<br />
Daß gleichwohl nicht unerhebliche Fehldispositionen<br />
bei <strong>de</strong>n Wohnungsbaumitteln — selbst bei<br />
überschaubarer Größenordnung — eintreten können,<br />
zeigt folgen<strong>de</strong>r Sachverhalt:<br />
An einem Bun<strong>de</strong>swehr-Dienstort wur<strong>de</strong>n neun<br />
Wohnungen errichtet, weil dort 41 Bedienstete<br />
Trennungsgeld bezogen. Fünf Trennungsgel<strong>de</strong>mpfänger<br />
zogen in die neuen Wohnungen ein,<br />
36 lehnten einen Umzug ab. Der Bedarf war also<br />
noch um 80 v. H. zu hoch angenommen.<br />
24. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
mehrmals — u. a. aus Anlaß <strong>de</strong>r im Rechnungsjahr<br />
1966 geleisteten Ausgaben — auf die bei<br />
<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r TGV festgestellten Mängel<br />
aufmerksam gemacht. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat<br />
zunächst erwi<strong>de</strong>rt, die Zahlung von Trennungsgeld<br />
könne erst dann eingestellt wer<strong>de</strong>n, wenn eine<br />
förmlich zugewiesene Wohnung mit unzureichen<strong>de</strong>r<br />
Begründung abgelehnt wor<strong>de</strong>n sei. Es setzte<br />
sich damit in Wi<strong>de</strong>rspruch zu <strong>de</strong>r gesamten übrigen<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltung, die seit langem die Zahlung <strong>de</strong>s<br />
Trennungsgel<strong>de</strong>s dann einstellt, wenn sich aus <strong>de</strong>m<br />
Verhalten <strong>de</strong>s Trennungsgel<strong>de</strong>mpfängers ergibt,<br />
daß er nicht umzugswillig war o<strong>de</strong>r nicht mehr<br />
umzugswillig ist.<br />
Erst in jüngster Zeit hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
seine abweichen<strong>de</strong> Auffassung, die in <strong>de</strong>r TGV<br />
keine Stütze fand, aufgegeben.<br />
2<strong>5.</strong> Ein weiterer Grund für die Mehrausgaben<br />
liegt in <strong>de</strong>r Art und Weise, in <strong>de</strong>r das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
die Vorschrift <strong>de</strong>s § 6 Abs. 4 Satz 2 TGV<br />
— wie<strong>de</strong>rum in bewußter Abweichung von <strong>de</strong>r<br />
allgemeinen Verwaltungsübung — handhabt.<br />
Nach § 6 Abs. 4 Satz 2 TGV dürfen <strong>de</strong>mjenigen<br />
Beamten, <strong>de</strong>r täglich an <strong>de</strong>n Wohnort zurückkehrt,<br />
obwohl ihm das nicht zuzumuten ist, Fahrkostenersatz<br />
o<strong>de</strong>r Wegstreckenentschädigung und Verpflegungszuschuß<br />
im Kalen<strong>de</strong>rmonat bis zur Höhe<br />
<strong>de</strong>s Trennungsgel<strong>de</strong>s nach § 4 TGV (im Regelfall<br />
— je nach Reisekostenstufe — 300 bis 420 DM)<br />
gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
In seinen Erläuterungen zur TGV vom 21. September<br />
1965 (VMBl. S. 446) hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
zu § 6 Abs. 4 u. a. angeordnet, daß einem Beamten<br />
(Soldaten) die tägliche Rückkehr nur zuzumuten<br />
ist, „wenn die notwendige Zeit für die Hin- und<br />
Rückfahrt einschließlich Zu- und Abgang sowie sich<br />
zwangsläufig ergeben<strong>de</strong> Wartezeiten zusammen<br />
2 Stun<strong>de</strong>n 30 Minuten nicht übersteigen". Wenn <strong>de</strong>r<br />
Bedienstete ein eigenes Kraftfahrzeug auf Strecken<br />
benutzt, die von regelmäßig verkehren<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsmitteln<br />
befahren wer<strong>de</strong>n, wird <strong>de</strong>ren Fahrzeit<br />
<strong>de</strong>r Berechnung zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
26. Diese Auslegung verursacht Ausgaben, die<br />
sachlich nicht zu rechtfertigen sind. In Köln z. B.<br />
wohnen zahlreiche Verwaltungsangehörige aller<br />
Bonner Dienststellen. Den mit <strong>de</strong>r Eisenbahn fahren<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n die durch die Benutzung <strong>de</strong>r Eisenbahn<br />
und <strong>de</strong>r städtischen Verkehrsmittel entstehen<strong>de</strong>n<br />
Ausgaben erstattet; das sind — nach Abzug<br />
<strong>de</strong>s Eigenanteils — monatlich im Durchschnitt<br />
95 DM. Dabei ist es belanglos, wie lange sie vor<br />
und nach <strong>de</strong>r Dienstzeit unterwegs sind. Sie erhalten<br />
im allgemeinen diesen Fahrkostenersatz von<br />
etwa 95 DM auch dann, wenn sie mit <strong>de</strong>m eigenen<br />
Kraftfahrzeug fahren.<br />
Nur das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Verteidigung gewährt<br />
<strong>de</strong>n in Köln wohnen<strong>de</strong>n Beamten, Soldaten<br />
und Arbeitnehmern, die mit <strong>de</strong>m eigenen Kraftfahrzeug<br />
von Köln nach Bonn und zurück fahren<br />
und die, wenn sie die öffentlichen Verkehrsmittel<br />
benutzen, täglich länger als 150 Minuten unterwegs<br />
wären, Wegstreckenentschädigung in Höhe von<br />
rund 240 DM monatlich.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof bat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister<br />
am 10. Mai 1968 dringend, seinen Erlaß vom<br />
21. September 1965 zu überprüfen. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />
antwortete am <strong>5.</strong> August 1968, er habe keine<br />
Veranlassung, die Regelung abzuän<strong>de</strong>rn; diese sei<br />
praxisnah und leicht verständlich und habe sich<br />
gut bewährt; <strong>de</strong>r Anreiz <strong>de</strong>r täglichen Rückkehr<br />
sollte nicht durch Einschränkungen eingeengt wer<strong>de</strong>n.<br />
27. Diese Großzügigkeit verursachte nicht nur im<br />
Rechnungsjahr 1966 hohe vermeidbare Ausgaben.<br />
Daß 1966 <strong>de</strong>r bei Kapitel 14 04 Titel 108 ausgebrachte<br />
Betrag von 28,4 Millionen DM um mehr als<br />
14,6 Millionen DM und <strong>de</strong>r im Einzelplan 14 bei <strong>de</strong>n<br />
Titeln 108 insgesamt für Trennungsgeld vorgesehene<br />
Betrag von rund 96,0 Millionen DM um rund<br />
26,4 Millionen DM überschritten wur<strong>de</strong>, beruht<br />
nicht allein auf <strong>de</strong>r 1965 in Kraft getretenen TGV,<br />
wie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister in <strong>de</strong>r Anlage I zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
1966 ausführt. Die Überschreitung<br />
ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß die<br />
nachgeordneten Stellen nicht angehalten wur<strong>de</strong>n,<br />
Anträge auf Gewährung o<strong>de</strong>r auf Weiterzahlung<br />
von Trennungsgeld sorgfältig zu prüfen, und daß<br />
die Vorschrift <strong>de</strong>s § 6 Abs. 4 Satz 2 TGV abweichend<br />
von <strong>de</strong>r allgemeinen Verwaltungsübung zu<br />
großzügig ausgelegt wur<strong>de</strong>. Im übrigen hätte schon<br />
nach § 5 Abs. 1 HG 1966 die Pflicht bestan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n<br />
Erlaß vom 21. September 1965 unverzüglich zu
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
än<strong>de</strong>rn, um eine Überschreitung <strong>de</strong>r Haushaltsansätze<br />
bei Titel 108 nach Möglichkeit zu vermei<strong>de</strong>n.<br />
28. Auch im Rechnungsjahr 1967 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r bei<br />
Titel 108 <strong>de</strong>s Kapitels 14 04 ausgebrachte Betrag<br />
von nunmehr 40 Millionen DM wie<strong>de</strong>rum, und<br />
zwar um 1 019 004,57 DM, überschritten. Das war<br />
nicht notwendig. Wenn die Prüfungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
allein bei 3 Standortverwaltungen<br />
mittlerer Größe in weit mehr als 500 Fällen zur<br />
Einstellung <strong>de</strong>r Zahlung von Fahrkostenersatz führten,<br />
hätten mit Sicherheit die rund 250 an<strong>de</strong>ren<br />
Stellen, die Trennungsgeld bewilligen, mühelos in<br />
weiteren 1000 Fällen dasselbe erreichen können.<br />
Damit wäre zunächst einmal die Überschreitung<br />
vermie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof ist <strong>de</strong>r Auffassung, daß<br />
nicht nur dies möglich gewesen wäre, son<strong>de</strong>rn daß<br />
darüber hinaus eine weniger großzügige Anwendung<br />
<strong>de</strong>r Vorschriften zu einer Einsparung von<br />
mehreren Millionen DM bei diesem Titel hätte führen<br />
können. Im übrigen bestand auch nach § 5<br />
Abs. 1 HG 1967 die Verpflichtung, <strong>de</strong>n Erlaß vom<br />
21. September 1965 zu än<strong>de</strong>rn, sobald sich die Überschreitung<br />
abzeichnete.<br />
29. Es wird zu prüfen sein, ob in <strong>de</strong>n Haushaltsplänen<br />
<strong>de</strong>r kommen<strong>de</strong>n Rechnungsjahre die im Einzelplan<br />
14 für Trennungsgeld usw. vorgesehenen<br />
Ausgaben <strong>de</strong>m anzuerkennen<strong>de</strong>n Bedarf entsprechend<br />
niedriger zu veranschlagen sind. Das wür<strong>de</strong><br />
auch <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers entsprechen,<br />
„die konsumtiven Ausgaben zu begrenzen,<br />
um einen finanziellen Spielraum für dringen<strong>de</strong><br />
Investitionen bei <strong>de</strong>r Wehrtechnik, <strong>de</strong>m Rüstungsmaterial<br />
und <strong>de</strong>r Infrastruktur zu schaffen" (Stenographischer<br />
Bericht über die 167. Sitzung <strong>de</strong>s Deutschen<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es vom 4. April 1968 S. 8802 A).<br />
30. Obwohl <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
über die dieser Bemerkung zugrun<strong>de</strong><br />
liegen<strong>de</strong>n Sachverhalte jeweils im Anschluß an die<br />
Prüfungen unterrichtet hatte, hat er ihm <strong>de</strong>n Entwurf<br />
<strong>de</strong>r Bemerkung in üblicher Weise mit <strong>de</strong>m<br />
Anheimgeben zugestellt, etwaige Be<strong>de</strong>nken gegen<br />
die Darstellung <strong>de</strong>s Sachverhalts mitzuteilen. Das<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium hat jedoch bis zum Abschluß<br />
<strong>de</strong>r Beratungen <strong>de</strong>s Großen Senats <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
nicht Stellung genommen, son<strong>de</strong>rn<br />
lediglich erklärt, <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof könne<br />
nicht davon ausgehen, daß die Sachdarstellung anerkannt<br />
wer<strong>de</strong>.<br />
Einzelplan 14 — Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />
Kapitel 14 02 — Allgemeine Bewilligungen<br />
Fortdauern<strong>de</strong> Ausgaben<br />
Titel 309 a<br />
— Wehrtechnische Entwicklung und<br />
Erprobung<br />
31. Das Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik und Beschaffung<br />
hatte eine Firma beauftragt, im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Torpedoprogrammes eine Dreiachsenstabilisierung<br />
zu entwickeln. Für einen Anschlußauftrag beantragte<br />
es im Februar 1966 beim Bun<strong>de</strong>sminister, gestützt<br />
auf ein Angebot <strong>de</strong>r Entwicklungsfirma, zusätzliche<br />
Mittel. Am 30. März 1966 antwortete <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister,<br />
daß vor seiner Entscheidung noch ergänzen<strong>de</strong><br />
Untersuchungen erfor<strong>de</strong>rlich seien. Als <strong>de</strong>ren<br />
Ergebnis vorlag, stellte er am 1<strong>5.</strong> Juli 1966 seine<br />
Entscheidung über die Mittelfreigabe erneut zurück,<br />
weil er das Firmenangebot im Vergleich mit 2 Konkurrenzangeboten<br />
und auch im Hinblick auf eine<br />
spätere Serienfertigung für überhöht hielt. Im Erlaß<br />
vom 21. November 1966 wies er noch einmal darauf<br />
hin, daß weitere Haushaltsmittel für die Dreiachsenstabilisierung<br />
erst nach Vorlage zusätzlicher Unterlagen<br />
freigegeben wer<strong>de</strong>n könnten.<br />
Ohne die Entscheidung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums abzuwarten,<br />
war das Amt jedoch bereits am 18. August<br />
1966 mit <strong>de</strong>r für die Konstruktion <strong>de</strong>s Torpedos<br />
verantwortlichen Firma übereingekommen, die Weiterentwicklung<br />
<strong>de</strong>r Stabilisierung in <strong>de</strong>ren Auftrag<br />
einzubeziehen mit <strong>de</strong>r Maßgabe, daß die Arbeiten<br />
von <strong>de</strong>r bisherigen Entwicklungsfirma im Unterauftrag<br />
ausgeführt wer<strong>de</strong>n sollten. Seit Anfang 1966<br />
wur<strong>de</strong> die Weiterentwicklung aus Mitteln bestritten,<br />
die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>m Amt für an<strong>de</strong>re Teilvorhaben<br />
<strong>de</strong>r Torpedoentwicklung zugewiesen hatte.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das eigenmächtige Han<strong>de</strong>ln<br />
<strong>de</strong>s Amtes beanstan<strong>de</strong>t, durch das — gemessen<br />
an <strong>de</strong>m vom Bun<strong>de</strong>sministerium schon für überhöht<br />
gehaltenen Angebot <strong>de</strong>r Entwicklungsfirma — für<br />
Gewinne und Zuschläge <strong>de</strong>s zwischengeschalteten<br />
Unternehmens vermeidbare Mehrausgaben in Höhe<br />
von über 250 000 DM enstan<strong>de</strong>n sind. Er hat das<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium aufgefor<strong>de</strong>rt zu prüfen, welche<br />
Bediensteten für <strong>de</strong>n eingetretenen Scha<strong>de</strong>n haftbar<br />
zu machen und ob disziplinarische Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister hat erwi<strong>de</strong>rt, die Mehrausgabe<br />
sei nicht vermeidbar gewesen. Es sei zwar richtig,<br />
daß das Bun<strong>de</strong>samt die Entwicklung habe fortführen<br />
lassen, bevor Haushaltsmittel dafür freigegeben<br />
waren. Die Vergabe im Unterauftrag sei aber aus<br />
Koordinierungsgrün<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich gewesen.<br />
Die Einlassung überzeugt nicht. Mit <strong>de</strong>r Koordinierung<br />
und Systemführung war nicht die Firma, die<br />
<strong>de</strong>n Torpedo entwickelte, son<strong>de</strong>rn eine dritte Firma<br />
befaßt, die dafür auch bezahlt wur<strong>de</strong>. Die erste Stufe<br />
<strong>de</strong>r Entwicklung ist im Direktauftrag durchgeführt<br />
wor<strong>de</strong>n, ohne daß Koordinierungsmängel aufgetreten<br />
sind. Sie waren auch bei einer Fortführung <strong>de</strong>r<br />
Entwicklung im Rahmen eines Direktauftrages nicht<br />
zu befürchten. Schließlich ist eine Parallelentwicklung<br />
bei einer an<strong>de</strong>ren Firma ein Jahr später ebenfalls<br />
ohne Zwischenschaltung eines an<strong>de</strong>ren Unternehmens<br />
im Direktauftrag vergeben wor<strong>de</strong>n.<br />
Das Bun<strong>de</strong>samt hat gegen ministerielle Weisungen<br />
verstoßen. Außer<strong>de</strong>m liegt ein Verstoß gegen § 26<br />
Abs. 1 RHO vor.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Einzelplan 24 — Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />
Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />
Kapitel 24 01 — Bun<strong>de</strong>sschatzministerium<br />
Einmalige Ausgaben<br />
Titel 710<br />
— Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s in<br />
Bad Go<strong>de</strong>sberg, 1. Teilbetrag<br />
32. Für die Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sschatzministeriums in Bad Go<strong>de</strong>sberg, <strong>de</strong>ren<br />
Gesamtkosten auf 11 380 000 DM veranschlagt sind,<br />
waren für das Rechnungsjahr 1966 als 1. Teilbetrag<br />
250 000 DM in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan eingestellt<br />
wor<strong>de</strong>n. Am 9. Dezember 1966 hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
die Bun<strong>de</strong>sbaudirektion angewiesen, <strong>de</strong>n<br />
Ausbau <strong>de</strong>s Kasinos, das im Dachgeschoß <strong>de</strong>s Altbaues<br />
untergebracht wer<strong>de</strong>n sollte, mit Vorrang zu<br />
betreiben und die Arbeiten für die Verbesserung <strong>de</strong>r<br />
Diensträume <strong>de</strong>s Ministers zusammen mit einigen<br />
an<strong>de</strong>ren Umbauarbeiten während <strong>de</strong>ssen Abwesenheit<br />
vom 19. Dezember 1966 bis zum 16. Januar 1967<br />
durchzuführen. Wegen <strong>de</strong>r kurzen Frist konnte die<br />
Bun<strong>de</strong>sbaudirektion die Kosten nicht ordnungsgemäß<br />
veranschlagen; <strong>de</strong>r Vorentwurf nach § 14 RHO<br />
wur<strong>de</strong> erst nach Abschluß <strong>de</strong>r Arbeiten genehmigt.<br />
Aus <strong>de</strong>m gleichen Grun<strong>de</strong> war eine Ausschreibung<br />
<strong>de</strong>r meisten Bauleistungen nicht möglich; die Aufträge<br />
wur<strong>de</strong>n überwiegend freihändig vergeben. Für die<br />
Bauausführung wur<strong>de</strong>n rund 239 000 DM aufgewen<strong>de</strong>t.<br />
Hiervon entfielen auf Arbeiten in <strong>de</strong>n Diensträumen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers einschließlich <strong>de</strong>s Ruheraumes,<br />
<strong>de</strong>r Teeküche, <strong>de</strong>s Vorraumes und <strong>de</strong>r<br />
Toilette rund 133 000 DM, wovon rund 26 000 DM<br />
— für <strong>de</strong>n Einbau einer Schrankwand und einer<br />
Schalldämmtür sowie für verschie<strong>de</strong>ne Stun<strong>de</strong>nlohnarbeiten<br />
— aus Bauunterhaltungsmitteln bestritten<br />
wur<strong>de</strong>n. Der Restbetrag wur<strong>de</strong> überwiegend<br />
für die Verstärkung <strong>de</strong>r Decken im Dachgeschoß aufgewen<strong>de</strong>t,<br />
damit <strong>de</strong>r Einbau <strong>de</strong>s Kasinos ermöglicht<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die unzureichen<strong>de</strong> Vorbereitung<br />
sowie die übereilte Ausführung <strong>de</strong>r Arbeiten<br />
als Verstoß gegen § 26 Abs. 1 RHO und die<br />
Verwendung von Bauunterhaltungsmitteln für einen<br />
Teil <strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>r Gesamtbaumaßnahme gehören<strong>de</strong>n<br />
Arbeiten als Verstoß gegen § 43 RHO beanstan<strong>de</strong>t.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat die Weisung vom 9. Dezember<br />
1966 damit begrün<strong>de</strong>t, die Umbauten in <strong>de</strong>n<br />
Diensträumen hätten während <strong>de</strong>r Abwesenheit <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sministers ausgeführt wer<strong>de</strong>n müssen, damit<br />
<strong>de</strong>r Dienstbetrieb nicht gestört wur<strong>de</strong>. Die Deckenverstärkung<br />
sei notwendig gewesen, damit das<br />
Kasino rechtzeitig ausgebaut und so die Verpflegung<br />
<strong>de</strong>r während <strong>de</strong>r Bauarbeiten im Hause verbleiben<strong>de</strong>n<br />
Bediensteten gesichert wer<strong>de</strong>n konnte. Die aus<br />
Bauunterhaltungsmitteln bezahlten Arbeiten seien<br />
nicht durch die Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s veranlaßt<br />
wor<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn hätten nur <strong>de</strong>r Erneuerung<br />
einer schadhaften Zwischenwand gedient.<br />
-a<br />
Diese Begründung hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof nicht<br />
von <strong>de</strong>r Dringlichkeit <strong>de</strong>r Arbeiten überzeugt, da<br />
das Gebäu<strong>de</strong> inzwischen bis auf die Hausmeisterwohnung<br />
vollständig geräumt wor<strong>de</strong>n ist und das<br />
Kasino nunmehr abweichend von <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />
Planung in einem noch zu errichten<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren<br />
Bauteil untergebracht wer<strong>de</strong>n soll. Die vorgezogenen<br />
Maßnahmen hätten <strong>de</strong>mnach zusammen<br />
mit <strong>de</strong>n übrigen Arbeiten ordnungsgemäß geplant,<br />
ausgeschrieben und ausgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die Arbeiten für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Kasinos im<br />
Dachgeschoß, die einen erheblichen Aufwand verursacht<br />
haben, wären nicht erfor<strong>de</strong>rlich gewesen.<br />
Der Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums, die aus Bauunterhaltungsmitteln<br />
bezahlten Arbeiten seien nicht<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erweiterung <strong>de</strong>s Dienstgebäu<strong>de</strong>s<br />
ausgeführt wor<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn hätten <strong>de</strong>r Erneuerung<br />
einer schadhaften Zwischenwand und damit<br />
<strong>de</strong>r Bauunterhaltung gedient, kann schon <strong>de</strong>swegen<br />
nicht beigepflichtet wer<strong>de</strong>n, weil die Leistungen<br />
im genehmigten Kostenvoranschlag als Umarbeiten<br />
ausgewiesen sind.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister wird sicherzustellen haben, daß<br />
die Vorschriften <strong>de</strong>r RHO sowie die unter seiner<br />
Mitwirkung erarbeiteten Grundsätze <strong>de</strong>r VOB/A und<br />
seine hierzu erteilten Weisungen auch in seinem<br />
Geschäftsbereich beachtet wer<strong>de</strong>n. Im übrigen wird<br />
er die Scha<strong>de</strong>nersatzfrage zu prüfen haben.<br />
Einzelplan 36 — Zivile Verteidigung<br />
Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />
Kapitel 36 04 — Maßnahmen <strong>de</strong>r zivilen Verteidigung<br />
im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
<strong>de</strong>s Innern<br />
Einmalige Ausgaben<br />
Verschie<strong>de</strong>ne Titel<br />
Zusatzeinrichtungen und Warngestelle für Ortsruf<br />
nlagen<br />
33. Das Bun<strong>de</strong>samt für zivilen Bevölkerungsschutz<br />
hat die Beschaffungsstelle <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />
Innern am 7. August 1961 angewiesen, je 165 Zusatzeinrichtungen<br />
und Warngestelle für Ortsrufanlagen<br />
(Gemein<strong>de</strong>rufanlagen) zu bestellen. Den Anordnungen<br />
war ein Vermerk gleichen Datums beigefügt,<br />
in <strong>de</strong>m es hieß, es sollten zunächst in 165 Gemein<strong>de</strong>n<br />
im Regierungsbezirk Nordba<strong>de</strong>n die Ge-<br />
Gemein<strong>de</strong>rufanlagen zusätzlich technisch ausgerüstet<br />
wer<strong>de</strong>n, damit diese Orte möglichst bald in <strong>de</strong>n örtlichen<br />
Alarmdienst einbezogen wer<strong>de</strong>n könnten. Die<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel stän<strong>de</strong>n im Haushaltsplan 1961<br />
zur Verfügung. Die Beschaffungsstelle hat die Aufträge<br />
im Wert von rund 604 000 DM im September<br />
1961 erteilt.<br />
Zuvor hatte das Innenministerium Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />
<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt am 13. April 1961 nach einer<br />
von <strong>de</strong>r späteren Lieferfirma erarbeiteten Planung<br />
<strong>de</strong>n Anschluß von 165 Ortsrufanlagen im Regie-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
rungsbezirk Nordba<strong>de</strong>n vorgeschlagen. Am 9. Juni<br />
1961 hatte das Bun<strong>de</strong>samt <strong>de</strong>m Innenministerium<br />
mitgeteilt, die Kostenanschläge für die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
technischen Einrichtungen seien „überholt" ;<br />
es habe die Lieferfirma angewiesen, <strong>de</strong>m Regierungspräsi<strong>de</strong>nten<br />
für Nordba<strong>de</strong>n überarbeitete<br />
Kostenvoranschläge einzureichen, und bitte mitzuteilen,<br />
welche Anlagen hiernach für <strong>de</strong>n Anschluß in<br />
Betracht kämen.<br />
Am 19. Dezember 1961 gab das Innenministerium<br />
Ba<strong>de</strong>n-Württemberg <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt nunmehr einen<br />
Bedarf von nur 50 Gerätesätzen für Gemein<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Regierungsbezirks Nordba<strong>de</strong>n an. Diese Antwort hat<br />
das Bun<strong>de</strong>samt nicht abgewartet. Es bemühte sich<br />
aber, <strong>de</strong>n bereits erteilten Auftrag zu korrigieren.<br />
Auf seine Veranlassung vereinbarte die Beschaffungsstelle<br />
im März 1962 eine Verringerung <strong>de</strong>r<br />
Aufträge um je 100 Stück. Da die Lieferfirma jedoch<br />
Annullierungskosten in Höhe von insgesamt rund<br />
155 000 DM geltend machte, wur<strong>de</strong> die Verringerung<br />
im September 1962 rückgängig gemacht.<br />
Von <strong>de</strong>n im Jahre 1961 bestellten Geräten waren im<br />
März 1966 noch 82 Zusatzeinrichtungen und<br />
83 Warngestelle eingelagert, weil für sie keine Verwendungsmöglichkeit<br />
bestand. Im Mai 1968 waren<br />
noch 81 Anlagen mit einem Anschaffungswert von<br />
rund 293 000 DM vorhan<strong>de</strong>n.<br />
34. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die übereilte, vor<br />
<strong>de</strong>m Abschluß <strong>de</strong>r Planung eingeleitete Beschaffung<br />
beanstan<strong>de</strong>t.<br />
Das Bun<strong>de</strong>samt hat im wesentlichen erwi<strong>de</strong>rt, ursprünglich<br />
seien 230 Ortsrufanlagen für <strong>de</strong>n Anschluß<br />
an <strong>de</strong>n Luftschutz-Warndienst in Betracht gekommen.<br />
Wegen Überalterung von Anlagen und<br />
ungeklärter Eigentumsverhältnisse seien aber nur<br />
165 Gerätesätze bestellt wor<strong>de</strong>n, davon 10 v. H. als<br />
Vorrat. Das sei auch <strong>de</strong>shalb unbe<strong>de</strong>nklich erschienen,<br />
weil bekannt gewesen sei, daß sich auch außerhalb<br />
von Nordba<strong>de</strong>n Ortsrufanlagen befan<strong>de</strong>n. Die<br />
spätere Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bedarfs auf 65 Sätze habe<br />
auf <strong>de</strong>r ablehnen<strong>de</strong>n Haltung vieler Gemein<strong>de</strong>n beruht,<br />
die diese mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten<br />
begrün<strong>de</strong>t hätten. Im übrigen sei <strong>de</strong>r Bedarf zum<br />
weitaus größten Teil in mündlichen Erörterungen ermittelt<br />
und das Ergebnis nur teilweise in die Akten<br />
aufgenommen wor<strong>de</strong>n. Die mit <strong>de</strong>r Beschaffung betrauten<br />
Bediensteten seien inzwischen ausgeschie<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r gestorben.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich im wesentlichen die<br />
Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes zu eigen gemacht.<br />
Es hat weiter ausgeführt, das Vorgehen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes<br />
sei schon <strong>de</strong>shalb zu billigen gewesen, weil<br />
bereits die Verwendung eines Teiles <strong>de</strong>r Zusatzeinrichtungen<br />
für <strong>de</strong>n Bund mit erheblichen wirtschaftlichen<br />
Vorteilen verbun<strong>de</strong>n gewesen sei. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
hat ferner eingewen<strong>de</strong>t, das Bun<strong>de</strong>samt<br />
habe, nach<strong>de</strong>m das Innenministerium <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
Ba<strong>de</strong>n-Württemberg in seinem Schreiben vom<br />
13. April 1961 165 Anlagen zum Anschluß vorgeschlagen<br />
habe, nicht erwarten können, daß dieses bei<br />
<strong>de</strong>r von ihm noch gefor<strong>de</strong>rten Prüfung <strong>de</strong>r Kostenanschläge<br />
zu <strong>de</strong>m Ergebnis eines geringeren Bedarfs<br />
an Zusatzeinrichtungen habe kommen können.<br />
Schließlich hat es dargelegt, <strong>de</strong>m Bund sei kein<br />
Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n, da die noch eingelagerten Geräte<br />
für unterirdische Verkehrsanlagen verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n könnten und die Einlagerung keine Lagerund<br />
Wartungskosten verursacht hätte.<br />
3<strong>5.</strong> Die Ausführungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes und <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sministeriums überzeugen nicht. Insbeson<strong>de</strong>re<br />
vermag die Tatsache, daß die Verwendung eines<br />
Teils <strong>de</strong>r Zusatzeinrichtungen <strong>de</strong>m Bund erhebliche<br />
wirtschaftliche Vorteile gebracht hat, die Beschaffung<br />
nicht benötigter Geräte nicht zu rechtfertigen.<br />
Der Auffassung, unter <strong>de</strong>n gegebenen Umstän<strong>de</strong>n<br />
habe das Bun<strong>de</strong>samt nicht damit rechnen können,<br />
daß die Prüfung <strong>de</strong>r Kostenanschläge einen geringeren<br />
Bedarf ergeben wer<strong>de</strong>, ist entgegenzuhalten, daß<br />
das Bun<strong>de</strong>samt in seinem Schreiben vom 9. Juni 1961<br />
nicht nur eine Überprüfung <strong>de</strong>r Kostenanschläge,<br />
son<strong>de</strong>rn auch eine Mitteilung <strong>de</strong>r für einen Anschluß<br />
in Betracht kommen<strong>de</strong>n Anlagen erbeten hat. Daraus<br />
kann nur geschlossen wer<strong>de</strong>n, daß die Planung<br />
auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r benötigten Anlagen<br />
noch nicht ausgereift war. Im übrigen muß nach <strong>de</strong>n<br />
bisherigen vergeblichen Bemühungen, die Geräte<br />
an<strong>de</strong>rweitig zu verwen<strong>de</strong>n, bezweifelt wer<strong>de</strong>n, daß<br />
die neuerliche Absicht, die Geräte in unterirdische<br />
Verkehrsanlagen einzubauen, in absehbarer Zeit zu<br />
verwirklichen ist. Daß durch die Einlagerung <strong>de</strong>r<br />
Geräte sowie durch die Verwaltungsarbeit im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>m Bemühen um zweckentsprechen<strong>de</strong><br />
Verwendung <strong>de</strong>r Geräte laufend Kosten entstehen,<br />
bedarf keiner näheren Begründung.<br />
Das Bun<strong>de</strong>samt hat Haushaltsmittel in größerem<br />
Umfang in Anspruch genommen, als es zur wirtschaftlichen<br />
und sparsamen Haushaltsführung erfor<strong>de</strong>rlich<br />
war.<br />
Es liegt ein Verstoß gegen § 26 Abs. 1 RHO vor.<br />
Sirenensteueranlagen<br />
36. Das Bun<strong>de</strong>samt für zivilen Bevölkerungsschutz<br />
hat die Beschaffungsstelle <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />
Innern in <strong>de</strong>n Jahren 1961 und 1962 beauftragt, für<br />
<strong>de</strong>n Luftschutz-Warndienst 450 Sirenensteueranlagen<br />
mit Zubehör zu beschaffen. Solche Anlagen ermöglichen<br />
die gleichzeitige Auslösung von 2 bis 5 Luftschutzsirenen<br />
über beson<strong>de</strong>re Fernmel<strong>de</strong>leitungen.<br />
Die 450 Anlagen waren für Gemein<strong>de</strong>n mit nur<br />
wenigen o<strong>de</strong>r ungeeigneten Fernsprechleitungen, für<br />
Industrieanlagen und für Liegenschaften <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />
vorgesehen.<br />
Das Bun<strong>de</strong>samt hat <strong>de</strong>n Bedarf nach vorläufigen<br />
Schätzungen ermittelt. Von <strong>de</strong>n bis zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
Rechnungsjahres 1963 gelieferten 450 Anlagen nebst<br />
Zubehör im Werte von 785 000 DM waren im März<br />
1966 noch 335 in einem Hochbunker in Köln gelagert.<br />
Im Mai 1968 befan<strong>de</strong>n sich immer noch<br />
284 Sirenensteueranlagen, 287 Batteriegehäuse und<br />
Regelgleichrichter, 250 Nickel-Cadmium-Batterien<br />
und 1101 Sirenenauslöserelais mit einem Beschaffungswert<br />
von rd. 484 000 DM auf Lager.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die überhöhte und vorzeitige<br />
Beschaffung beanstan<strong>de</strong>t.<br />
37. Das Bun<strong>de</strong>samt hat im August 1966 erwi<strong>de</strong>rt,<br />
es seien weniger Geräte als erwartet angefor<strong>de</strong>rt<br />
wor<strong>de</strong>n. Es könne aber damit gerechnet wer<strong>de</strong>n, daß<br />
die Anlagen in absehbarer Zeit bis auf einen kleinen,<br />
unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Restbestand eingebaut sein wür<strong>de</strong>n.<br />
Die Geräte wür<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Bunker ordnungsmäßig<br />
gelagert. Die Batterien seien vor wenigen<br />
Monaten geprüft wor<strong>de</strong>n; dabei hätten sich keine<br />
Lagerschä<strong>de</strong>n gezeigt.<br />
Im März 1967 hat das Bun<strong>de</strong>samt ergänzend ausgeführt,<br />
<strong>de</strong>r Bedarf von 450 Anlagen sei nach <strong>de</strong>n<br />
Unterlagen über <strong>de</strong>n damaligen Ausbauzustand <strong>de</strong>s<br />
Fernsprechnetzes <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>spost in<br />
mündlichen Verhandlungen ermittelt wor<strong>de</strong>n. Das<br />
Fernmel<strong>de</strong>technische Zentralamt habe im September<br />
1962 empfohlen zu prüfen, ob in abgelegenen Gemein<strong>de</strong>n,<br />
in <strong>de</strong>nen die Sirenen nicht über Teilnehmerleitungen<br />
angeschlossen wer<strong>de</strong>n könnten, aus<br />
Kostenersparnisgrün<strong>de</strong>n Sirenensteueranlagen eingebaut<br />
wer<strong>de</strong>n sollten. Der zweckmäßige Standort<br />
solle in enger Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n planen<strong>de</strong>n<br />
Firmen und <strong>de</strong>n zuständigen Stellen in <strong>de</strong>n Landkreisen<br />
o<strong>de</strong>r Regierungsbezirken erkun<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Zur Verwendung <strong>de</strong>r lagern<strong>de</strong>n Geräte hat das Bun<strong>de</strong>samt<br />
mitgeteilt, in 60 Landkreisen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
Bayern, Nie<strong>de</strong>rsachsen und Rheinland-Pfalz wür<strong>de</strong>n<br />
weitere Steueranlagen eingebaut. Es bleibe daher<br />
abzuwarten, ob danach sowie nach <strong>de</strong>m Endausbau<br />
in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn überhaupt noch ein Rest an<br />
Steueranlagen verbleibe.<br />
Später erklärte das Bun<strong>de</strong>samt, es wolle sich bei<br />
mehreren Sirenenbaufirmen darum bemühen, daß<br />
diese die Steueranlagen, die auch zur Alarmierung<br />
<strong>de</strong>r Feuerwehren Verwendung fin<strong>de</strong>n könnten, für<br />
diesen Zweck abnähmen. Für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s Luftschutz-Warn-<br />
und Alarmdienstes, <strong>de</strong>r nach einem<br />
Erlaß <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers aus <strong>de</strong>m Jahre 1958 beschleunigt<br />
durchzuführen gewesen sei, hätten damals<br />
Haushaltsmittel in ausreichen<strong>de</strong>m Maße zur<br />
Verfügung gestan<strong>de</strong>n. Die Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Mittel<br />
für die zivile Verteidigung und die dadurch notwendig<br />
gewor<strong>de</strong>ne Streckung <strong>de</strong>s Sirenenprogramms<br />
vom Rechnungsjahr 1965 an habe im Jahre 1961<br />
nicht vorausgesehen wer<strong>de</strong>n können. Bei <strong>de</strong>r Beurteilung<br />
<strong>de</strong>r Beschaffungsmaßnahme sei auch die<br />
seinerzeitige internationale Lage zu berücksichtigen.<br />
Unter Würdigung dieser Umstän<strong>de</strong> sei damals die<br />
Bestellung nach Umfang und Zeit gerechtfertigt und<br />
vertretbar gewesen. Auch das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
für das Post- und Fernmel<strong>de</strong>wesen habe im Jahre<br />
1962 <strong>de</strong>n erhöhten Einsatz von Steueranlagen für<br />
wünschenswert gehalten. Bei Beibehaltung <strong>de</strong>s<br />
Finanzvolumens für <strong>de</strong>n Sirenenausbau habe damals<br />
damit gerechnet wer<strong>de</strong>n müssen, daß <strong>de</strong>r Lagerbestand<br />
in angemessener Zeit verbraucht sein wer<strong>de</strong>.<br />
Haushaltsmittel seien also nicht zu Unrecht in Anspruch<br />
genommen wor<strong>de</strong>n; ein eine Ersatzpflicht begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r<br />
Scha<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bund sei nicht entstan<strong>de</strong>n.<br />
Die heute noch gelagerten Steueranlagen seien<br />
nicht veraltet; sie wür<strong>de</strong>n nach Aufbaufortschritt abberufen.<br />
So seien erst am <strong>5.</strong> April 1968 wie<strong>de</strong>r<br />
3 Steuerzentralen ausgeliefert wor<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>s-<br />
amt sei bemüht, die Bestän<strong>de</strong> so schnell wie möglich<br />
abzubauen.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich <strong>de</strong>n Standpunkt <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>samtes — im wesentlichen unter Hinweis auf<br />
die politische Lage und <strong>de</strong>n gefor<strong>de</strong>rten raschen Aufbau<br />
<strong>de</strong>s Warn- und Alarmdienstes — zu eigen gemacht.<br />
Die Beschaffung <strong>de</strong>r Steueranlagen sei notwendig<br />
gewesen, damit alle Gebietsteile und Anlagen,<br />
<strong>de</strong>ren fernmel<strong>de</strong>mäßige Versorgung noch<br />
nicht ausreichend gesichert war, frühzeitig in das<br />
Alarmnetz einbezogen wer<strong>de</strong>n konnten. Unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r damaligen Situation, die ein<br />
schnelles Han<strong>de</strong>ln erfor<strong>de</strong>rt habe, hätten auch Schätzungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes genügt, so daß die Rüge<br />
<strong>de</strong>r Planlosigkeit in einem mil<strong>de</strong>ren Licht erscheine.<br />
Schließlich hat das Bun<strong>de</strong>sministerium auf nachträglich<br />
abgegebene Erklärungen <strong>de</strong>s für die Beschaffung<br />
verantwortlichen, inzwischen aus <strong>de</strong>m Dienst<br />
ausgeschie<strong>de</strong>nen Abteilungsleiters und <strong>de</strong>s damals<br />
zuständigen Referenten über die durchgeführten Bedarfsermittlungen<br />
hingewiesen.<br />
38. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Ausführungen<br />
nicht als Rechtfertigung <strong>de</strong>r überhöhten und vorzeitigen<br />
Beschaffung anerkennen können. Es wi<strong>de</strong>rspricht<br />
allgemeiner Verwaltungsübung, so umfangreiche<br />
Beschaffungen auf Grund mündlicher Rückfragen<br />
zu veranlassen, ohne zuvor eine genaue<br />
Planung festgelegt zu haben, wie dies auch von <strong>de</strong>m<br />
Fernmel<strong>de</strong>technischen Zentralamt empfohlen wor<strong>de</strong>n<br />
war. Der Einwand <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes, die Kürzung<br />
<strong>de</strong>r Haushaltsmittel für das Sirenenbauprogramm<br />
vom Rechnungsjahr 1965 an sei nicht vorauszusehen<br />
gewesen, überzeugt nicht, da bis dahin die Steueranlagen<br />
hätten eingesetzt sein können, die nach<br />
einer vorausschauen<strong>de</strong>n und sorgfältigen Planung<br />
als tatsächlich erfor<strong>de</strong>rlich ermittelt waren. Der Hinweis<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers auf <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r Beschaffungsmaßnahme<br />
überzeugt ebenfalls nicht,<br />
weil heute noch Steueranlagen auf Lager gehalten<br />
wer<strong>de</strong>n, die nicht immer eingesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
können, und ihr Einsatz in absehbarer Zeit fraglich<br />
erscheint, da die Län<strong>de</strong>r — wie das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
ausführt — <strong>de</strong>n Einbau von Sirenen mit<br />
direktem Anschluß <strong>de</strong>r schwierigen Versorgung über<br />
Steueranlagen vorgezogen haben. Die nachträglich<br />
abgegebenen Erklärungen <strong>de</strong>r seinerzeit beteiligten<br />
Beamten können <strong>de</strong>n Vorwurf einer überhöhten und<br />
vorzeitigen Beschaffung nicht entkräften, zumal da<br />
schriftliche Aufzeichnungen über die tatsächlichen<br />
Vorgänge nicht mehr vorhan<strong>de</strong>n sind.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof sieht in <strong>de</strong>r ungenügen<strong>de</strong>n<br />
Bedarfsermittlung die Ursache für die verfrühte und<br />
überhöhte Beschaffung und <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen großen<br />
Lagerbestand. Die vorzeitige Inanspruchnahme <strong>de</strong>r<br />
Haushaltsmittel sowie die auch noch im Rechnungsjahr<br />
1966 und später entstan<strong>de</strong>nen laufen<strong>de</strong>n Kosten<br />
für die Lagerhaltung hätten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können,<br />
wenn sich die Beschaffung im Rahmen <strong>de</strong>s tatsächlichen<br />
Bedarfs gehalten hätte. Darüber hinaus<br />
wird durch die umfangreiche Lagerhaltung Lagerraum<br />
blockiert, <strong>de</strong>r für an<strong>de</strong>re Zwecke benötigt<br />
wird.<br />
Es liegen Verstöße gegen § 26 Abs. 1 RHO vor.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Einzelplan 36 — Zivile Verteidigung<br />
Or<strong>de</strong>ntlicher Haushalt<br />
Kapitel 36 04 - Maßnahmen <strong>de</strong>r zivilen Verteidigung<br />
im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
<strong>de</strong>s Innern<br />
Einmalige Ausgaben<br />
Titel 965<br />
— Zuwendungen zur Errichtung von<br />
Mehrzweckbauten<br />
Außer<strong>de</strong>m auf Grund <strong>de</strong>r allgemeinen Vorbehalte<br />
Nr. 2 zu <strong>de</strong>n Rechnungsjahren 1963 (Bemerkungen<br />
1963 S. 46), 1964 (Bemerkungen 1964 S. 26) und 1965<br />
(Bemerkungen 1965 S. 21) :<br />
Titel 609<br />
- Zuwendungen zur Errichtung von<br />
öffentlichen Schutzraumbauten in<br />
Verbindung mit unterirdischen<br />
Verkehrsanlagen und Tiefgaragen<br />
(Mehrzweckbauten)<br />
39. Seite 1963 wer<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n und privaten<br />
Bauherren auf Antrag aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushalt Zuschüsse<br />
für die Errichtung von Mehrzweckbauten<br />
gewährt, die als öffentliche Schutzräume mitverwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n können. Durch die Zuschüsse sollen<br />
die durch die beson<strong>de</strong>ren Anfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n<br />
Luftschutz entstehen<strong>de</strong>n Kosten ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Bis<br />
En<strong>de</strong> 1965 hatte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern über<br />
die Zuschüsse zu entschei<strong>de</strong>n; seit<strong>de</strong>m ist <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />
zuständig.<br />
Notwendigkeit und Höhe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>szuschüsse wer<strong>de</strong>n<br />
von einer Interministeriellen Kommission beurteilt,<br />
<strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s Innern<br />
und weiterer fünf Bun<strong>de</strong>sminister angehören. Die<br />
Kommission hat die Aufgabe, zunächst die För<strong>de</strong>rungswürdigkeit<br />
<strong>de</strong>s Projekts nach luftschutztaktischen<br />
Gesichtspunkten zu prüfen und später — wenn<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister die För<strong>de</strong>rungswürdigkeit in<br />
einem Vorbescheid festgestellt hat — auch die bautechnische<br />
Eignung <strong>de</strong>s Vorhabens auf Grund <strong>de</strong>r<br />
Pläne <strong>de</strong>s Antragstellers zu beurteilen. Sie hat ferner<br />
zur Höhe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>szuschüsse Stellung zu nehmen<br />
und die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen Beson<strong>de</strong>ren Bewilligungsbedingungen<br />
aufzustellen. Die endgültige<br />
Entscheidung über die Zuwendung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s trifft<br />
das für die Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Haushaltsmittel zuständige<br />
Ressort, das auch die Bewilligungsbeschei<strong>de</strong><br />
erläßt. Den Bauherren wer<strong>de</strong>n als Hinweise für die<br />
Planung Richtlinien zur Verfügung gestellt, die Aufschluß<br />
über Art und Größe <strong>de</strong>r benötigten Räume,<br />
die erfor<strong>de</strong>rliche Konstruktion und die zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Baustoffe geben sollen.<br />
Als Zuwendungen für Mehrzweckbauten wur<strong>de</strong>n in<br />
<strong>de</strong>n Rechnungsjahren 1963 rund 8,0 Millionen, 1964<br />
17,6 Millionen, 1965 23,5 Millionen und 1966 10,6<br />
Millionen DM verausgabt. Für die Rechnungsjahre<br />
1967 und 1968 sind je 18 Millionen DM veranschlagt<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
40. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat eine Reihe von<br />
Mängeln bei <strong>de</strong>r Bewilligung und Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Zuschüsse festgestellt; sie sind vor allem auf noch<br />
immer bestehen<strong>de</strong> Unklarheiten über die zweckmäßige<br />
Lage und Konstruktion <strong>de</strong>rartiger Bauwerke,<br />
auf übereilte Entscheidungen über Zuwendungsanträge,<br />
ferner auf die unzureichen<strong>de</strong>, oft verspätete<br />
Einschaltung und Unterrichtung <strong>de</strong>r Bauverwaltung<br />
sowie auf die unzureichen<strong>de</strong> Regelung <strong>de</strong>r Beziehungen<br />
zu <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern zurückzuführen.<br />
Außer<strong>de</strong>m hat sich nachteilig ausgewirkt, daß eine<br />
Gesamtkonzeption für die zivile Verteidigung fehlte<br />
und die Planung vielfach von Zufälligkeiten abhängig<br />
war. Die Bun<strong>de</strong>sregierung hat hierauf in ihrem<br />
Bericht vom 22. März 1968 über das Konzept <strong>de</strong>r<br />
zivilen Verteidigung und das Programm für die Zeit<br />
bis 1971 hingewiesen.<br />
41. Bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r Objekte wur<strong>de</strong>n Lage und<br />
Beschaffenheit <strong>de</strong>r Grundstücke nicht immer hinreichend<br />
gewürdigt. Technische, für die Nutzung <strong>de</strong>r<br />
Bauwerke im Verteidigungsfall wesentliche Probleme<br />
wur<strong>de</strong>n mitunter nicht rechtzeitig erkannt<br />
o<strong>de</strong>r nicht sorgfältig genug gelöst. Infolge<strong>de</strong>ssen<br />
wur<strong>de</strong>n auch Objekte geför<strong>de</strong>rt, die wegen ihres<br />
Standortes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Eigenschaften <strong>de</strong>s<br />
Baugrundstücks o<strong>de</strong>r ihrer Konstruktion nur bedingt<br />
als öffentliche Schutzräume geeignet sind o<strong>de</strong>r die<br />
erst mit erheblichem zusätzlichem Aufwand funktionsfähig<br />
wer<strong>de</strong>n konnten.<br />
So wur<strong>de</strong>n für ein im Grundwasserbereich von<br />
Thermalquellen errichtetes Bauwerk Zuschüsse in<br />
Höhe von 3 090 000 DM gewährt, obwohl ein Geologe<br />
in seinem Gutachten drauf hingewiesen hatte,<br />
daß mit Grundwassertemperaturen bis zu 40 ° C zu<br />
rechnen sei. Durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof veranlaßte<br />
Messungen in <strong>de</strong>m inzwischen fertiggestellten<br />
Bau haben ergeben, daß in <strong>de</strong>n Schutzräumen wegen<br />
<strong>de</strong>r konstanten Erwärmung <strong>de</strong>s Mauerwerks durch<br />
das Grundwasser eine Tempertaur von 33 ° C<br />
herrscht, die sich bei <strong>de</strong>r Belegung <strong>de</strong>r Räume noch<br />
erhöhen kann. Die Möglichkeit, die für 1250 Personen<br />
bestimmten Räume im Verteidigungsfall zu nutzen,<br />
wird davon abhängen, ob und wie lange die<br />
mit erheblichem Aufwand eingebaute Klimaanlage<br />
die für einen mehrwöchigen Aufenthalt zumutbaren<br />
Temperaturen zu schaffen vermag.<br />
Bei einem an<strong>de</strong>ren, für die Aufnahme von etwa<br />
2000 Personen bestimmten Mehrzweckbau, <strong>de</strong>r im<br />
Bereich einer im Jahre 1900 stillgelegten Zechenanlage<br />
errichtet wur<strong>de</strong>, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />
Innern <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Ausschachtungsarbeiten zugestimmt,<br />
ehe ausgereifte, prüfbare Pläne vorlagen.<br />
Ein baufachliches Gutachten über die Eignung <strong>de</strong>s<br />
Grundstücks wur<strong>de</strong> nicht angefor<strong>de</strong>rt. Obwohl bekannt<br />
war, daß durch die Versorgung <strong>de</strong>r Schutzsuchen<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Kühlanlage ein erheblicher<br />
Wasserbedarf entstehen wird, und obgleich<br />
die Lan<strong>de</strong>sbauverwaltung darauf hingewiesen<br />
hatte, daß im Bereich <strong>de</strong>s Mehrzweckbaues nicht mit<br />
einem ausreichen<strong>de</strong>n Grundwasservorkommen zu<br />
rechnen sei, wur<strong>de</strong> die Frage <strong>de</strong>r Wasserversorgung<br />
bis zum Baubeginn nicht geklärt. Nach<strong>de</strong>m später<br />
durchgeführte Brunnenbohrungen auf <strong>de</strong>m Baugrundstück<br />
ergebnislos verlaufen und alle Bemühungen,<br />
das benötigte Wasser an<strong>de</strong>rweitig zu beschaf-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
fen, fehlgeschlagen waren, mußte <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r<br />
Mehrzweckanlage unterbrochen wer<strong>de</strong>n. Bis zu diesem<br />
Zeitpunkt waren Zuwendungen in Höhe von<br />
2,6 Millionen DM bewiligt wor<strong>de</strong>n. Erst 2 1/2 Jahre<br />
nach Baubeginn konnte die Wasserversorgung durch<br />
die Anlage neuer Brunnen auf frem<strong>de</strong>n Grundstücken<br />
sichergestellt wer<strong>de</strong>n, die durch ein gegen<br />
Stoß- und Druckeinwirkungen im Verteidigungsfall<br />
nicht geschütztes unterirdisches Rohrleitungsnetz mit<br />
<strong>de</strong>m Mehrzweckbau verbun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n.<br />
Ein weiteres, in einem dicht besie<strong>de</strong>lten Altstadtgebiet<br />
gelegenes Objekt wur<strong>de</strong> geför<strong>de</strong>rt, obwohl alle<br />
Ein- und Ausgänge sowie Zu- und Ablaufschächte<br />
<strong>de</strong>r aus 2 Tiefkellern bestehen<strong>de</strong>n Mehrzweckanlage<br />
im Trümmerkegel <strong>de</strong>r unmittelbar angrenzen<strong>de</strong>n<br />
Nachbargebäu<strong>de</strong> und <strong>de</strong>s über <strong>de</strong>m Schutzbau vorgesehenen<br />
Geschäftshauses liegen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
kann <strong>de</strong>r Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />
Innern, daß die Schutzrauminsassen in <strong>de</strong>r Lage<br />
seien, sich aus <strong>de</strong>n unterirdischen, dicht belegten<br />
Räumen selbst zu befreien, nicht beitreten.<br />
In Stellungnahmen zu einigen Beanstandungen hat<br />
das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>s Innern erklärt, es habe<br />
die Auswahl <strong>de</strong>r Grundstücke nicht beeinflussen,<br />
son<strong>de</strong>rn lediglich ihre luftschutztaktische Eignung<br />
beurteilen können. Es hat eingeräumt, daß einzelne<br />
Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> schon vor <strong>de</strong>r Klärung aller<br />
technischen Fragen erteilt wor<strong>de</strong>n seien, und dies<br />
mit <strong>de</strong>r Dringlichkeit <strong>de</strong>r Baumaßnahmen begrün<strong>de</strong>t.<br />
Diese Ausführungen haben <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
nicht überzeugt. Die <strong>de</strong>n Schutzzweck beeinträchtigen<strong>de</strong>n<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Lage und Beschaffenheit<br />
<strong>de</strong>s Baugrundstücks sind für <strong>de</strong>ssen luftschutztaktische<br />
Beurteilung von ausschlaggeben<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung.<br />
Die Auswahl <strong>de</strong>r zu för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Bauvorhaben<br />
muß <strong>de</strong>shalb zumin<strong>de</strong>st dadurch beeinflußt wer<strong>de</strong>n,<br />
daß nur für wirklich geeignete Objekte Zuwendungen<br />
gewährt wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m kann die Notwendigkeit,<br />
ausreichen<strong>de</strong>n Schutz für die Zivilbevölkerung<br />
zu schaffen, nicht dazu zwingen, Entscheidungen<br />
über nicht ausgereifte Projekte zu treffen.<br />
42. Die Bauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, die nach <strong>de</strong>n<br />
Bun<strong>de</strong>srichtlinien 1953 zu § 64 a RHO bei <strong>de</strong>r Planung,<br />
Überwachung und Abrechnung <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten<br />
Bauvorhaben mitwirken sollen, wur<strong>de</strong>n vielfach<br />
verspätet und in zu geringem Umfang beteiligt.<br />
Außer<strong>de</strong>m fehlten zunächst umfassen<strong>de</strong>, ein<strong>de</strong>utige<br />
Richtlinien für ihre Tätigkeit, obwohl <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
das mehrfach beanstan<strong>de</strong>t hatte und<br />
zu<strong>de</strong>m mehrere Län<strong>de</strong>r darauf hingewiesen hatten,<br />
daß sie ohne präzise Weisungen und ausreichen<strong>de</strong><br />
Informationen nicht in <strong>de</strong>r Lage seien, die Interessen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zu wahren. Der Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />
hat erst gegen En<strong>de</strong> 1965 ausführliche Richtlinien<br />
bekanntgegeben.<br />
In mehreren Fällen haben <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />
Innern und die Interministerielle Kommission unmittelbar<br />
mit <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern über die<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Bauvorhaben verhan<strong>de</strong>lt und sich<br />
mit Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Baubeginn einverstan<strong>de</strong>n<br />
erklärt, ohne daß die Bauverwaltung vorher die<br />
Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Planung<br />
und Ausführung geprüft hatte.<br />
So hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern in einem Falle<br />
<strong>de</strong>m Beginn und <strong>de</strong>r Fortführung <strong>de</strong>r Arbeiten zugestimmt,<br />
bevor ausreichen<strong>de</strong> Pläne vorgelegt wor<strong>de</strong>n<br />
waren. Die Baudienststelle konnte <strong>de</strong>shalb vor<br />
allem die Statik <strong>de</strong>s Bauwerks nicht mehr rechtzeitig<br />
auf ihre Wirtschaftlichkeit prüfen. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />
<strong>de</strong>s Innern und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />
haben die Baubehör<strong>de</strong> später mit <strong>de</strong>r Begründung,<br />
eine Prüfung nach Baubeginn sei nicht mehr<br />
sinnvoll, von ihrer Verantwortung entbun<strong>de</strong>n.<br />
Dieses Bauvorhaben wur<strong>de</strong> ebenso wie zwei weitere<br />
Mehrzweckanlagen in <strong>de</strong>mselben Lan<strong>de</strong> von einer<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgeführt,<br />
<strong>de</strong>ren Geschäftszweck die Errichtung und <strong>de</strong>r Betrieb<br />
von Parkhäusern ist. Gesellschafter sind ein<br />
Architekt, <strong>de</strong>r die Bauten plant, und ein Bauunternehmer,<br />
<strong>de</strong>r die Rohbauarbeiten ausführt. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />
<strong>de</strong>s Innern, <strong>de</strong>r längere Zeit ohne Beteiligung<br />
<strong>de</strong>r Bauverwaltung mit <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger<br />
verhan<strong>de</strong>lt hatte, hat bei keinem <strong>de</strong>r<br />
drei Bauvorhaben Einwendungen dagegen erhoben,<br />
daß die Arbeiten an <strong>de</strong>n Gesellschafter freihändig<br />
ohne Einholung von Vergleichsangeboten und ohne<br />
Vorlage und Prüfung eines Leistungsverzeichnisses<br />
vergeben wur<strong>de</strong>n. Erst nach<strong>de</strong>m die verspätet unterrichtete<br />
Bauverwaltung Be<strong>de</strong>nken gegen dieses Verfahren<br />
erhoben hatte, wur<strong>de</strong>n auf Anregung <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes förmliche Angebote <strong>de</strong>s Bauunternehmers<br />
eingeholt und von <strong>de</strong>r Oberfinanzdirektion<br />
und <strong>de</strong>r Preisüberwachungsbehör<strong>de</strong> geprüft.<br />
Die Prüfung hat ergeben, daß die Vergütung,<br />
die die Gesellschaft mit <strong>de</strong>m Gesellschafter für die<br />
Ausführung <strong>de</strong>r Rohbauarbeiten in <strong>de</strong>n drei Mehrzweckanlagen<br />
vereinbart hatte und die als Bemessungsgrundlage<br />
für <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>szuschuß dienen<br />
sollte, um rund 1 610 000 DM, das sind mehr als<br />
20 %, überhöht war. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
daß das von <strong>de</strong>r Preisüberwachungsbehör<strong>de</strong> festgesetzte<br />
höchstzulässige Entgelt regelmäßig höher ist<br />
als die auf Grund eines Wettbewerbs ermittelte angemessene<br />
Vergütung. Der Bun<strong>de</strong>szuschuß wur<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>m Prüfungsergebnis entsprechend niedriger festgesetzt.<br />
43. Die Rechtsbeziehungen zu <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />
wur<strong>de</strong>n nicht ausreichend und nicht sorgfältig<br />
geregelt. Obwohl die Interministerielle Kommission<br />
nach ihren Verfahrensregeln die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Beson<strong>de</strong>ren Bewilligungsbedingungen aufzustellen<br />
hatte, enthielten die Bewilligungsbeschei<strong>de</strong><br />
regelmäßig nur allgemeine, häufig auch lückenhafte<br />
Auflagen, die nicht geeignet waren, Art und Umfang<br />
<strong>de</strong>r Pflichten <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers zu bestimmen<br />
und ihre fristgerechte Erfüllung zu sichern. Erst<br />
im Jahre 1966 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sschatzminister die Beschei<strong>de</strong><br />
verbessert.<br />
Zahlreiche für die Bemessung <strong>de</strong>r Zuschüsse und die<br />
Abrechnung wesentliche Fragen wur<strong>de</strong>n nicht o<strong>de</strong>r<br />
nicht rechtzeitig geklärt. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger wur<strong>de</strong><br />
nicht immer sorgfältig geprüft. Zuwendungen wur<strong>de</strong>n<br />
bewilligt und sogar ausgezahlt, ehe die Kommission<br />
festgestellt hatte, welche technischen Leistungen<br />
wegen <strong>de</strong>s Schutzraumbaues zusätzlich erfor<strong>de</strong>r-
lieh wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n, und ehe die Antragsteller die<br />
hierdurch entstehen<strong>de</strong>n Mehraufwendungen mit<br />
Kostenanschlägen prüfbar nachgewiesen hatten. Termine<br />
für die Vorlage <strong>de</strong>r Baurechnungen und <strong>de</strong>r<br />
Verwendungsnachweise sowie für die Eintragung<br />
einer beschränkten Dienstbarkeit, mit <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n<br />
Bewilligungsbedingungen das Nutzungsrecht für<br />
Luftschutzzwecke dinglich gesichert wer<strong>de</strong>n sollte,<br />
wur<strong>de</strong>n nicht festgelegt. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat es<br />
auch unterlassen, mit <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />
bei <strong>de</strong>r Bewilligung zu vereinbaren, ob und in welcher<br />
Höhe Entschädigungen wegen <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n<br />
Schutzraumbau bedingten verspäteten Ingebrauchnahme<br />
<strong>de</strong>s Bauwerks und wegen sonstiger durch die<br />
Nutzung für <strong>de</strong>n Luftschutz verursachten Nachteile<br />
gewährt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />
Diese Mängel und Unterlassungen haben zu zahlreichen<br />
Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen über die endgültige<br />
Höhe <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>szuschusses und <strong>de</strong>r Eigenleistungen<br />
und über die von <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern gefor<strong>de</strong>rten<br />
Entschädigungen geführt. Dadurch hat sich<br />
die Abrechnung verzögert, so daß noch immer keine<br />
Verwendungsnachweise vorliegen.<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Außer<strong>de</strong>m haben sich daraus zumin<strong>de</strong>st bei einem<br />
Objekt schwerwiegen<strong>de</strong> wirtschaftliche Nachteile<br />
für <strong>de</strong>n Bund ergeben, <strong>de</strong>ren Umfang noch nicht abzusehen<br />
ist. Für dieses Bauwerk, <strong>de</strong>ssen För<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof auch wegen seiner ungünstigen<br />
Lage und seiner unzweckmäßigen technischen<br />
Gestaltung beanstan<strong>de</strong>t hat, wur<strong>de</strong> seit Mai 1963<br />
Zuschüsse in Höhe von 4 Millionen DM bewilligt,<br />
wovon rund 3 812 000 DM ausgezahlt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Kostenanschläge, aus <strong>de</strong>nen die durch <strong>de</strong>n Schutzraumbau<br />
bedingten Mehraufwendungen genau ermittelt<br />
wer<strong>de</strong>n können, liegen nicht vor. Der Eigenanteil<br />
<strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers wur<strong>de</strong> vorläufig<br />
auf 489 000 DM festgelegt. Hiervon wollte <strong>de</strong>r Bauherr<br />
34 000 DM aus eigenen Mitteln aufbringen; <strong>de</strong>r<br />
Rest sollte — ebenso wie die Baukosten <strong>de</strong>s über<br />
<strong>de</strong>m Schutzraum vorgesehenen Geschäftshauses —<br />
durch Darlehen, durch Zuschüsse Dritter für die Anlage<br />
von Kraftfahrzeug-Stellplätzen und durch Mietkautionen<br />
ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. Termine für die Bereitstellung<br />
und Zahlung <strong>de</strong>s Eigenanteils wur<strong>de</strong>n nicht<br />
festgelegt; <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger hat seine<br />
Eigenleistung bisher nicht erbracht. Vereinbarungen<br />
über etwaige Entschädigungsansprüche wur<strong>de</strong>n mit<br />
ihm nicht getroffen. Der in <strong>de</strong>n Bewilligungsbedingungen<br />
vorgesehene Benutzungsvertrag wur<strong>de</strong> noch<br />
nicht abgeschlossen; das Nutzungsrecht für Luftschutzzwecke<br />
ist auch nicht dinglich gesichert. Nach<br />
etwa zweijähriger Bauzeit wur<strong>de</strong>n die Arbeiten im<br />
September 1965 wegen finanzieller Schwierigkeiten<br />
<strong>de</strong>s Bauherrn eingestellt. Sie wur<strong>de</strong>n bisher, abgesehen<br />
von geringfügigen Leistungen im Jahre 1967,<br />
nicht fortgesetzt. Der Zuwendungsempfänger hat<br />
sich trotz zahlreicher Verhandlungen geweigert, die<br />
vorläufig festgelegte Eigenleistung zu erbringen und<br />
<strong>de</strong>n Benutzungsvertrag abzuschließen. Er hat vielmehr<br />
eine Entschädigung in Höhe von zunächst<br />
1,5 Millionen DM für Nachteile beansprucht, die ihm<br />
durch <strong>de</strong>n Ausbau als Mehrzweckanlage entstan<strong>de</strong>n<br />
seien, und weitere For<strong>de</strong>rungen angekündigt. Ob<br />
und wann die Arbeiten fortgesetzt und abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n können, ist ungewiß, zumal da ein mit<br />
<strong>de</strong>r Ausführung von Rohbauarbeiten beauftragtes<br />
Unternehmen wegen seiner For<strong>de</strong>rungen gegen <strong>de</strong>n<br />
Zuwendungsempfänger nunmehr die Zwangsversteigerung<br />
<strong>de</strong>s Grundstücks betreibt. Es muß damit gerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>r Schutzbau nur fertiggestellt<br />
wer<strong>de</strong>n kann, wenn sich <strong>de</strong>r Bund mit einem Beitrag<br />
beteiligt, <strong>de</strong>r weit über die durch <strong>de</strong>n Schutzraumbau<br />
bedingten Mehrkosten hinausgeht.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sschatzminister, <strong>de</strong>ssen Verhandlungen<br />
mit <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger noch andauern, hat<br />
sich bisher nicht abschließend geäußert. Er hat aber<br />
— ebenso wie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern in seinen<br />
Stellungnahmen zu an<strong>de</strong>ren Mehrzweckbauten<br />
— eingeräumt, daß die Bewilligungsbeschei<strong>de</strong> erlassen<br />
wor<strong>de</strong>n seien, ehe alle rechtlichen Fragen geklärt<br />
und ein<strong>de</strong>utige Vereinbarungen mit <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />
getroffen waren.<br />
44. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof sieht in <strong>de</strong>n Mängeln<br />
bei <strong>de</strong>r Bewilligung und Auszahlung <strong>de</strong>r Zuwendungen<br />
krasse Verstöße gegen § 26 Abs. 1 RHO und die<br />
Bun<strong>de</strong>srichtlinien 1953 zu § 64 a RHO. Der Bun<strong>de</strong>sschatzminister<br />
wird künftig dafür zu sorgen haben,<br />
daß Zuwendungen erst bewilligt wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
außer <strong>de</strong>r luftschutztaktischen auch die bautechnische<br />
Eignung <strong>de</strong>s Vorhabens außer Zweifel steht<br />
und alle für die Durchführung be<strong>de</strong>utsamen technischen,<br />
rechtlichen und finanziellen Fragen ein<strong>de</strong>utig<br />
geklärt sind. Welche wirtschaftlichen Nachteile<br />
<strong>de</strong>m Bund im einzelnen durch die bisher festgestellten<br />
Mängel entstan<strong>de</strong>n sind und welche Folgerungen<br />
hieraus gezogen wer<strong>de</strong>n müssen, läßt sich erst<br />
nach Prüfung <strong>de</strong>r bisher nicht vorliegen<strong>de</strong>n Verwendungsnachweise<br />
abschließend beurteilen. Es<br />
bleibt vorbehalten, hierauf später einzugehen.<br />
Bemerkungen<br />
zu über- und außerplanmäßigen<br />
Haushaltsausgaben<br />
4<strong>5.</strong> Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben<br />
für das Rechnungsjahr 1966 sind in <strong>de</strong>r<br />
Anlage I zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />
1966 (S. 2283 bis 2450) aufgeführt. Sie<br />
betragen beim or<strong>de</strong>ntlichen Haushalt rund 2395 Millionen<br />
DM, das sind 3,5 v. H. (1965: 6,7 v. H.) <strong>de</strong>s<br />
Haushaltssolls und rund 1748 Millionen DM weniger<br />
als im Rechnungsjahr 196<strong>5.</strong> Ohne Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s 1965 bei Kapitel 12 02 Titel apl. 511 nachgewiesenen<br />
Darlehens an die Deutsche Bun<strong>de</strong>sbahn<br />
zur Erhaltung <strong>de</strong>r Liquidität in Höhe von 1461 Millionen<br />
DM haben die Haushaltsüberschreitungen<br />
1966 gegenüber 1965 rund 287,5 Millionen DM abgenommen.<br />
Die in <strong>de</strong>n Zentralrechnungen nachgewiesenen<br />
Haushaltsüberschreitungen stimmen in Einzelfällen<br />
nicht mit <strong>de</strong>njenigen in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
überein. Das ist darauf zurückzuführen, daß
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r Haushaltsüberschreitungen<br />
die Bestimmungen <strong>de</strong>s § 9 HG 1966 von <strong>de</strong>n Ressorts<br />
nicht immer richtig angewen<strong>de</strong>t und dadurch<br />
die Haushaltsüberschreitungen in unrichtiger Höhe<br />
in die Zentralrechnungen eingetragen wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen hat <strong>de</strong>rartige Abweichungen<br />
bei <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
aufgeklärt und in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
richtiggestellt.<br />
Wie die Rechnungsprüfung ergeben hat, hätte auch<br />
im Rechnungsjahr 1966 bei einem Teil <strong>de</strong>r Ausgaben<br />
die Behandlung als Haushaltsüberschreitung<br />
vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können.<br />
46. Die Überschreitungen beruhten zum Teil auf<br />
<strong>de</strong>nselben Umstän<strong>de</strong>n, wie sie schon in <strong>de</strong>n Bemerkungen<br />
1965 dargelegt sind. Wie<strong>de</strong>rum sind Ansätze<br />
für Ausgaben, zu <strong>de</strong>ren Leistung eine<br />
Rechtspflicht bestand, überschritten wor<strong>de</strong>n, weil<br />
sie von vornherein nicht realistisch genug geschätzt<br />
wor<strong>de</strong>n sind. Das gilt z. B. für die Ansätze bei Kapitel<br />
06 36 Titel 306 a und 531 a, Kapitel 14 03 Titel<br />
570, Kapitel 14 18 Titel 350 und Kapitel 36 04<br />
Titel 307.<br />
Hierher gehört auch die Ausgabe in Höhe von<br />
rund 154 Millionen DM bei Kapitel 11 13 Titel 650,<br />
für die wie schon im Rechnungsjahr 1965 ein Leertitel<br />
ausgebracht wor<strong>de</strong>n ist, obwohl sich bereits aus<br />
<strong>de</strong>r Erläuterung ergibt, daß sich <strong>de</strong>r mutmaßliche<br />
Haushaltsansatz mit ausreichen<strong>de</strong>r Sicherheit hätte<br />
ermitteln lassen.<br />
In zahlreichen Fällen ist wie<strong>de</strong>r versäumt wor<strong>de</strong>n,<br />
im Laufe <strong>de</strong>r Haushaltsberatungen wenigstens in<br />
<strong>de</strong>n Fällen von erheblicher finanzieller Be<strong>de</strong>utung<br />
die nach Aufstellung <strong>de</strong>s Voranschlags eingetretene<br />
Entwicklung durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ansätze zu berücksichtigen,<br />
z. B. bei Kapitel 11 10 Titel 303, Kapitel<br />
11 13 Titel 602 und 610, Kapitel 14 01, 14 03 und<br />
14 04 Titel 108 sowie Kapitel 14 08 Titel 308.<br />
47. Bei <strong>de</strong>r Beratung <strong>de</strong>r Bemerkungen 1965 im<br />
Rechnungsprüfungsausschuß <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es hat <strong>de</strong>r Vertreter<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums <strong>de</strong>r Finanzen gegenüber<br />
<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes gegen <strong>de</strong>n<br />
Umfang <strong>de</strong>r über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />
allgemein darauf hingewiesen, die Haushaltsüberschreitungen<br />
beruhten zum weit überwiegen<strong>de</strong>n<br />
Teil auf rechtlichen Verpflichtungen. Nach Ansicht<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes kommt es in diesem<br />
Zusammenhang nicht auf die materielle Berechtigung<br />
<strong>de</strong>r Ausgaben, son<strong>de</strong>rn darauf an, ob das Budgetrecht<br />
<strong>de</strong>s Parlaments berührt wird.<br />
Daß auch in Fällen, in <strong>de</strong>nen von Fachressorts das<br />
Bestehen rechtlicher Verpflichtungen behauptet<br />
wird, eine kritische Prüfung geboten ist, bestätigen<br />
die Feststellungen unter Nr. 19 bis 30 und folgen<strong>de</strong>r,<br />
ebenfalls <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
entnommener Tatbestand:<br />
48. Die Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Haushaltsmittel bei<br />
Kapitel 14 02 Titel 309 a hat im Rechnungsjahr<br />
1966 zu einer überplanmäßigen Ausgabe von 37,2<br />
Millionen DM geführt. Sie ist in <strong>de</strong>r Anlage I zur<br />
Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung wie folgt begrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n:<br />
„Die Mehrausgabe war für die Durchführung dringen<strong>de</strong>r<br />
Maßnahmen zur Hebung <strong>de</strong>r Sicherheit und<br />
Zuverlässigkeit <strong>de</strong>s Waffensystems F 104 G sowie<br />
für die Triebwerkentwicklung <strong>de</strong>s Flugzeugprojektes<br />
VAK 191 B erfor<strong>de</strong>rlich. Sie war unvorhergesehen<br />
und im Rahmen <strong>de</strong>r internationalen Entwicklungsverträge<br />
und zur Erfüllung <strong>de</strong>r Devisenhilfeverpflichtungen<br />
gegenüber USA und Großbritannien<br />
unabweisbar.<br />
Bei dieser Ausgabe han<strong>de</strong>lt es sich um einen Vorgriff<br />
gemäß § 30 Abs. 3 RHO, <strong>de</strong>r durch entsprechen<strong>de</strong><br />
Haushaltsmittel <strong>de</strong>s nächsten Rechnungsjahres<br />
vorwegge<strong>de</strong>ckt wird."<br />
Die Begründung trifft nicht zu. Die Haushaltsüberschreitung<br />
ist vielmehr auf folgen<strong>de</strong>s zurückzuführen:<br />
Der Entwurf zum Voranschlag 1966 sah ebenso wie<br />
im vorausgegangenen Jahr zunächst einen Ansatz<br />
von 600 Millionen DM vor. Außer<strong>de</strong>m ging <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sminister in seinem wehrtechnischen Programm<br />
für 1966 davon aus, daß ein aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr<br />
1965 zu übertragen<strong>de</strong>r Rest von rund<br />
100 Millionen DM zur Verfügung stehen wer<strong>de</strong>.<br />
Das Programm war bereits angelaufen, als im Februar<br />
1966 <strong>de</strong>r Ansatz <strong>de</strong>s Entwurfs zum Voranschlag<br />
auf 492 Millionen DM herabgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />
Dennoch wur<strong>de</strong> das Programm dieser verän<strong>de</strong>rten<br />
Lage zunächst nicht angepaßt. Auch als das Bun<strong>de</strong>samt<br />
für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) im<br />
April berichtete, es könne wegen <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n<br />
Kürzung keine weiteren Aufträge erteilen,<br />
geschah das nicht. Das Amt wur<strong>de</strong> vielmehr — nach<br />
seiner Darstellung — in einer Besprechung zwischen<br />
seiner Leitung und einem leiten<strong>de</strong>n Beamten <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sministeriums angewiesen, weitere Aufträge<br />
zu erteilen, obwohl <strong>de</strong>ren Deckung aus einem um<br />
108 Millionen DM gekürzten Ansatz nicht gewährleistet<br />
war. Allerdings hat sich <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Besprechung<br />
nicht voll aufklären lassen.<br />
Außer<strong>de</strong>m veranlaßten Referenten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />
in etwa 140 Fällen und Referenten <strong>de</strong>s<br />
BWB in mehreren hun<strong>de</strong>rt Fällen, ohne die die<br />
Mittel verwalten<strong>de</strong>n Stellen zu beteiligen, mündlich<br />
<strong>de</strong>n Beginn von Entwicklungsarbeiten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren<br />
Fortführung nach Ablauf von Verträgen in <strong>de</strong>r Erwartung,<br />
Haushaltsmittel wür<strong>de</strong>n später bereitgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Erst als das Bewirtschaftungsergebnis <strong>de</strong>s ersten<br />
Halbjahres erkennen ließ, daß es nicht möglich sein<br />
wer<strong>de</strong>, die durch <strong>de</strong>n Haushaltsplan gesetzten Grenzen<br />
einzuhalten, untersagte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister die<br />
Vergabe weiterer Aufträge. Eine von ihm berufene<br />
Kommission überprüfte alle laufen<strong>de</strong>n Entwicklungsvorhaben<br />
und stellte das Ausmaß <strong>de</strong>r sich<br />
daraus ergeben<strong>de</strong>n Verpflichtungen fest.<br />
Nur durch Verschiebung von Zahlungen in das<br />
Rechnungsjahr 1967, durch Einstellung laufen<strong>de</strong>r<br />
und Verzicht auf für 1967 vorgesehene Vorhaben<br />
gelang es, Verpflichtungen und Deckungsmittel wie-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>de</strong>r einigermaßen in Einklang zu bringen und die<br />
Haushaltsüberschreitung auf <strong>de</strong>n eingangs angegebenen<br />
Umfang zu begrenzen. Darüber hinaus<br />
mußte <strong>de</strong>r im Entwurf zum Voranschlag 1967 bereits<br />
vorgesehene Ansatz um 125 Millionen DM<br />
erhöht wer<strong>de</strong>n, damit die im Jahre 1966 eingegangenen<br />
Verpflichtungen abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n konnten.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß die<br />
Planung für 1966 nicht sofort <strong>de</strong>m gekürzten Ansatz<br />
angepaßt und daß die Erteilung mündlicher Aufträge<br />
ohne Beteiligung <strong>de</strong>r Haushaltsabteilungen<br />
nicht unterbun<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>, obwohl <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
dieses Verfahren seit 1959 wie<strong>de</strong>rholt gerügt<br />
hat. Die Maßnahmen, die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
zur Behebung <strong>de</strong>r schon früher festgestellten Mängel<br />
getroffen hat, darunter sein Erlaß vom 8. Oktober<br />
1963 betreffend die Begründung von Verpflichtungen<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, insbeson<strong>de</strong>re<br />
Abgabe mündlicher Erklärungen (VMBl. S. 539)<br />
haben sich, wie die Feststellungen <strong>de</strong>r Kommission<br />
zeigen, als wirkungslos erwiesen. Die Zahl <strong>de</strong>r<br />
Verstöße läßt vermuten, daß Vorgesetzte entsprechen<strong>de</strong><br />
Weisungen erteilt o<strong>de</strong>r das Vorgehen <strong>de</strong>r<br />
Referenten zumin<strong>de</strong>st gedul<strong>de</strong>t haben. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister um Mitteilung<br />
gebeten, welche Maßnahmen er zur Vermeidung<br />
von Wie<strong>de</strong>rholungen <strong>de</strong>r Fehler getroffen und<br />
welche disziplinarischen Folgerungen er aus <strong>de</strong>n<br />
Vorfällen gezogen habe.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister hat erwi<strong>de</strong>rt, er habe für 1968<br />
einen straffen Bewirtschaftungsplan aufgestellt.<br />
Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong> er eine mittelfristige Entwicklungsplanung<br />
aufstellen. Der Ausbau <strong>de</strong>s maschinellen<br />
Berichtswesens im BWB wer<strong>de</strong> eine bessere<br />
Unterrichtung über <strong>de</strong>n Ablauf <strong>de</strong>r Entwicklungsvorhaben<br />
und <strong>de</strong>n Mittelabfluß ermöglichen. Im<br />
April 1967 habe er auf seinen Erlaß vom 8. Oktober<br />
1963 erneut hingewiesen und angeordnet, daß<br />
<strong>de</strong>r neue Erlaß allen in Betracht kommen<strong>de</strong>n Bediensteten<br />
bekanntzugeben und regelmäßig in Erinnerung<br />
zu bringen sei. Maßnahmen disziplinarischer<br />
Art halte er nicht für geboten. Ursächlich für<br />
die aufgetretenen Mängel sei letztlich die Herabsetzung<br />
<strong>de</strong>s Mittelansatzes für 1966 gewesen. Die<br />
wehrtechnische Entwicklung erfor<strong>de</strong>re langfristige<br />
Planung.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält diese Stellungnahme<br />
nicht für ausreichend und nach wie vor eine disziplinarische<br />
Untersuchung für erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen.<br />
Buchungen an unrichtiger Stelle<br />
49. Die in <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Übersicht aufgeführten<br />
Beträge sind nicht bei <strong>de</strong>n richtigen Haushaltsstellen<br />
gebucht wor<strong>de</strong>n (Titelverwechslungen). Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat Titelverwechslungen nur aufgenommen,<br />
wenn durch sie die Überschreitung<br />
eines Ansatzes vermie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r verursacht wor<strong>de</strong>n<br />
ist o<strong>de</strong>r wenn sie eine grundsätzliche o<strong>de</strong>r sonst erhebliche<br />
Be<strong>de</strong>utung haben (§ 107 Abs. 3 Satz 1 RHO).<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Es sind gebucht<br />
bei<br />
statt bei<br />
Kapitel Titel Kapitel Titel<br />
als Haus<br />
haltsüber<br />
schreitung,<br />
ggf. als<br />
Betrag Haushalts<br />
- vorgriff (V),<br />
o<strong>de</strong>r als<br />
außerplanmäßige<br />
Aus<br />
gabe nachzu<br />
weisen<br />
DM gewesen<br />
Bei richtiger Buchung <strong>de</strong>r Beträge wären<br />
die Haushaltsüberschreitungen,<br />
ggf. Haushaltsvorgriffe (V), o<strong>de</strong>r<br />
die außerplanmäßigen Ausgaben<br />
höher<br />
niedriger<br />
nachzuweisen gewesen<br />
um DM<br />
um DM<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9<br />
1<br />
10 02<br />
585b 4<br />
09 02<br />
679<br />
35 807,94<br />
—<br />
35 807,94<br />
(Kapitel 09 02<br />
Titel 679)<br />
—<br />
2<br />
12 03<br />
767<br />
12 03<br />
680<br />
2000 000,—<br />
—<br />
—<br />
2 000 000,—<br />
(Kapitel 12 03<br />
Titel 767)<br />
3<br />
14 02<br />
69<br />
14 23<br />
115<br />
(rot)<br />
55 386,69<br />
—<br />
—<br />
55 386,69<br />
(Kapitel 14 23<br />
Titel 115)
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Zu lfd. Nr. 1<br />
Erläuterungen<br />
Bei Kapitel 09 02 Titel 679 nachzuweisen<strong>de</strong> Betriebsbeihilfen<br />
für versteuertes Gasöl an gewerbliche und<br />
sonstige Betriebe <strong>de</strong>r allgemeinen Wirtschaft sind<br />
bei Kapitel 10 02 Titel 585 b 4, <strong>de</strong>r Preishilfen für<br />
Gasöl zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Fischerei vorsieht, gebucht<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Zu lfd. Nr. 2<br />
Bei Kapitel 12 03 Titel 680 nachzuweisen<strong>de</strong> Kosten<br />
für die Tilgung eines Kredits von 2 000 000 DM sind<br />
bei Kapitel 12 03 Titel 767, <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n Ausbau<br />
von Bun<strong>de</strong>swasserstraßen <strong>de</strong>s west<strong>de</strong>utschen<br />
Kanalnetzes vorsieht, gebucht wor<strong>de</strong>n. Für die Tilgung<br />
<strong>de</strong>s Kredits waren bei Kapitel 12 03 Titel 680<br />
noch genügend Haushaltsmittel verfügbar, <strong>de</strong>ren<br />
Zuweisung lediglich von <strong>de</strong>r baudurchführen<strong>de</strong>n<br />
Wasser- und Schiffahrtsdirektion hätte beantragt<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Das ist versäumt wor<strong>de</strong>n. Der Ausgleich<br />
nach § 67 Abs. 2 RHO ist im Rechnungsjahr<br />
1967 durchgeführt wor<strong>de</strong>n.<br />
Zu lfd. Nr. 3<br />
Bei Kapitel 14 23 Titel 115 abzusetzen<strong>de</strong> Erstattungen<br />
zu Unrecht erhaltener Leistungen <strong>de</strong>r Unterhaltssicherungen<br />
sind bei Kapitel 14 02 Titel 69<br />
vereinnahmt wor<strong>de</strong>n.<br />
50. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof erkennt an, daß für<br />
die Haushaltsüberschreitung nach Spalte 8 <strong>de</strong>r<br />
Ubersicht ein unvorhergesehenes und unabweisbares<br />
Bedürfnis vorlag.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Vorbehalte<br />
(§ 107 Abs. 4, § 108 Abs. 2 RHO)<br />
51.<br />
Allgemeine Vorbehalte aus früheren<br />
Rechnungsjahren<br />
a) Zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />
1961 (Bemerkungen 1961 S. 17 Nr. 33):<br />
Der Vorbehalt Nr. 2<br />
wegen <strong>de</strong>r Haushaltsmittel, die außerhalb <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltung stehen<strong>de</strong>n Stellen zur Erfüllung<br />
bestimmter Zwecke zur Verfügung gestellt<br />
wor<strong>de</strong>n sind (§ 64 a RHO),<br />
wird aufgehoben.<br />
Damit sind alle allgemeinen Vorbehalte zu <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />
1961 aufgehoben.<br />
b) Zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />
1962 (Bemerkungen 1962 S. 24 unter a):<br />
Der Vorbehalt Nr. 2<br />
wegen <strong>de</strong>r Haushaltsmittel, die außerhalb <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltung stehen<strong>de</strong>n Stellen zur Erfüllung<br />
bestimmter Zwecke zur Verfügung gestelt<br />
wor<strong>de</strong>n sind (§ 64 a RHO),<br />
wird aufgehoben.<br />
Der allgemeine Vorbehalt Nr. 4 bleibt bestehen.<br />
c) Zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr<br />
1963 (Bemerkungen 1963 S. 46 Anlage<br />
3 unter a) :<br />
Der Vorbehalt Nr. 1<br />
wegen <strong>de</strong>r Ausgaben, über die für einen längeren<br />
Zeitraum als ein Rechnungsjahr o<strong>de</strong>r<br />
über die noch durch beson<strong>de</strong>re Rechnungen<br />
Rechnung zu legen ist,<br />
wird aufgehoben.<br />
Die allgemeinen Vorbehalte Nr. 2 und 4 bleiben<br />
bestehen.<br />
d) Es bleiben außer<strong>de</strong>m bestehen zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
für das Rechnungsjahr 1964 (Bemerkungen<br />
1964 S. 26 unter a) die allgemeinen<br />
Vorbehalte Nr, 1, 2 und 4 und zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
für das Rechnungsjahr 1965 (Bemerkungen<br />
1965 S. 21 unter a) die allgemeinen<br />
Vorbehalte Nr. 1, 2, 3 und 4.<br />
Einzelvorbehalte aus früheren Rechnungsjahren<br />
52. Zu <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnungen für die<br />
Rechnungsjahre 1964 (Bemerkungen 1964 S. 26<br />
unter b) und 1965 (Bemerkungen 1965 S. 21 unter b) :<br />
Zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1965 wer<strong>de</strong>n die Einzelvorbehalte<br />
Nr. 8 bis 10 aufgehoben.<br />
Es bleiben bestehen<br />
zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1964 die Einzelvorbehalte<br />
Nr. 2<br />
bis 5,<br />
zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1965 die Einzelvorbehalte<br />
Nr. 1<br />
bis 7.<br />
Vorbehalte zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1966<br />
53. Die Vorbehalte zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
für das Rechnungsjahr 1966 sind in <strong>de</strong>r Anlage<br />
(S. 29) aufgeführt.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Vermögensrechnung<br />
54. Ergebnis <strong>de</strong>r Vermögensrechnung für das Rechnungsjahr 1966<br />
(ohne ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen, Ausgleichsfonds, Bun<strong>de</strong>spost, Bun<strong>de</strong>sbahn)<br />
Kennziffer<br />
Zugang<br />
Bestand am<br />
VERMÖGEN Beginn <strong>de</strong>s mit ohne<br />
Rechnungsjahres<br />
haushaltsmäßige(r) Zahlung<br />
1 2 3 4 5<br />
0 Allgemeines Verwaltungsvermögen<br />
DM DM DM<br />
1<br />
-<br />
00 Unbewegliche Sachen 24 017 695 698,- 1 985 186 773,82 1 867 486 280,65<br />
03 Geldwerte Rechte 7 300 000,- -<br />
Summe 0 24 024 995 698,- 1 985 186 773,82 1 867 486 280,65<br />
1 Sachen im Gemeingebrauch - 2 145 933 057,64 27 320 768,84<br />
2 Vermögen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalten und<br />
-einrichtungen<br />
20 Unbewegliche Sachen 153 356 496,- 21 759 882,11 878 943,07<br />
22I Wirtschaftsbetriebe 3 855 860,- - 426 721,36<br />
23 Geldwerte Rechte 264 003,51 1 266 570,- 84 510,-<br />
3 Betriebsvermögen<br />
Summe 2 157 476 359,51 23 026 452,11 1 390 174,43<br />
il<br />
32 Wirtschaftsbetriebe 276 152 406,05 3 365 808,40 5 193 945,13<br />
33 Kapitalbeteiligungen 3 665 231 949,87 74 956 500,- 355 539 186,67<br />
4 Allgemeines Kapital- und Sachvermögen<br />
Summe 3 3 941 384 355,92 78 322 308,40 360 733 131,80<br />
40 Unbewegliche Sachen 2 534 785 067,- 53 868 125,70 321 987 197,90<br />
43 Geldwerte Rechte 38 562 185 083,44 5 411 379 515,35 3 015 828 547,86<br />
Summe 4 41 096 970 150,44 5 465 247 641,05 3 337 815 745,76<br />
5 Treuhandvermögen 1 685 321 764,16 265 193 082,99 2 762 413 649,92<br />
Vermögen zusammen 70 906 148 328,03 9 962 909 316,01 8 357 159 751,40<br />
SCHULDEN<br />
Vermögen zu Beginn <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />
Vermögen am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />
Mithin Vermögensmehrung<br />
70 906 148 328,03 DM<br />
77 489 648 632,82 DM<br />
6 583 500 304,79 DM<br />
-<br />
96 Fundierte Schuld 34 394 428 628,75 2 314 109 167,88 3 191 608 302,30<br />
97 Schweben<strong>de</strong> Schuld 2 163 200 000,- 5 994 700 000,-<br />
99 An<strong>de</strong>re Schul<strong>de</strong>n 284 968 983,09 12 895 076,26 34 053 705,-<br />
I Schul<strong>de</strong>n zusammen 36 842 597 611,84 2 327 004 244,14 9 220 362 007,30<br />
Schul<strong>de</strong>n zu Beginn <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />
Schul<strong>de</strong>n am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />
Mithin Schul<strong>de</strong>nmehrung<br />
36 842 597 611,84 DM<br />
41 012 816 163,74 DM<br />
4 170 218 551,90 DM
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
mit<br />
Abgang<br />
haushaltsmäßige(r)<br />
ohne<br />
Zahlung<br />
Abschreibungen<br />
Bestand am<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />
Rechnungsjahres<br />
Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>svermögens<br />
6 7 8 9 10<br />
DM DM DM DM DM<br />
31 107 985,88 1 804 325 233,49 187 899 589,10 25 847 035 944,- +1 829 340 246,-<br />
7 300 000,-<br />
31 107 985,88 1 804 325 233,49 187 899 589,10 25 854 335 944,- +1 829 340 246,-<br />
3 138 500,05 2 559 665,14 2 167 555 661,29 - -<br />
- 553 687,71 1 383 961,47 174 057 672,- + 20 701 176,-<br />
- -,36 - 4 282 581,- + 426 721,-<br />
6 185,82 1 266 613,80 - 342 283,89 + 78 280,38<br />
6 185,82 1 820 301,87 1 383 961,47 178 682 536,89 + 21 206 177,38<br />
700 673,55 2 244 741,62 - 281 766 744,41 + 5 614 338,36<br />
101 510,80 427 222 431,86 - 3 668 403 693,88 + 3 171,744,01<br />
802 184,35 429 467 173,48 - 3 950 170 438,29 + 8 786 082,37<br />
92 923 350,12 185 870 408,53 22 219 584,95 2 609 627 047,- + 74 841 980,-<br />
1 950 009 874,02 4 827 115 769,54 - 40 212 267 503,09 +1 650 082 419,65<br />
2 042 933 224,14 5 012 986 178,07 22 219 584,95 42 821 894 550,09 +1 724 924 399,65<br />
- 28 363 333,52 - 4 684 565 163,55 +2 999 243 399,39<br />
2 077 988 080,24 7 279 521 885,57 2 379 058 796,81 77 489 648 632,82 +6 583 500 304,79<br />
1 860 619 579,75 1 442 322 648,44 - 36 597 203 870,74 +2 202 775 241,99<br />
- 4 008 500 000,- - 4 149 400 000,- +1 986 200 000,-<br />
33 961 021,72 31 744 449,63 - 266 212 293,- - 18 756 690,09<br />
1 894 580 601,47 5 482 567 098,07 - 41 012 816 163,74 + 4 170 218 551,90<br />
Die Verpflichtungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s aus Bürgschafts-,<br />
Gewährleistungs- o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren ähnlichen wirtschaftlichen<br />
Zwecken dienen<strong>de</strong>n Verträgen betrugen<br />
am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 32 865 288 954,80 DM<br />
gegenüber im Vorjahr 32 481 359 347,58 DM<br />
Außer<strong>de</strong>m sind bei <strong>de</strong>m ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen<br />
569 453 945,07 DM verbürgt.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
5<strong>5.</strong> Die in <strong>de</strong>r Vermögensrechnung 1966 für <strong>de</strong>n<br />
Beginn <strong>de</strong>s Rechnungsjahres nachgewiesenen Bestän<strong>de</strong><br />
sind bei allen Vermögensgruppen aus <strong>de</strong>r<br />
Vermögensrechnung 1965 richtig übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />
56. Die in <strong>de</strong>r Vermögensrechnung erfaßten Zugänge<br />
und Abgänge <strong>de</strong>s Vermögens entsprechen<br />
nicht in allen Teilen <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Geldrechnung als<br />
vermögenswirksam bezeichneten Zahlungen.<br />
in<br />
in<br />
1000 DM 1000 DM<br />
In <strong>de</strong>r Vermögensrechnung<br />
(Vermögenshauptrechnung)<br />
sind durch haushaltsmäßige<br />
Zahlungen veranlaßte Vermögenszugänge<br />
von 9 962 909<br />
und Vermögensabgänge von 2 077 988<br />
nachgewiesen.<br />
Dagegen haben nach <strong>de</strong>r<br />
Geldrechnung (Hauptrechnung)<br />
die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
vermögenswirksamen Haushaltsausgaben<br />
9 466 593<br />
und die entsprechen<strong>de</strong>n vermögenswirksamen<br />
Haushaltseinnahmen<br />
1 581 672<br />
betragen.<br />
Nach <strong>de</strong>r Vermögensrechnung<br />
mehr 496 316 496 316<br />
Die Abweichungen beruhen darauf, daß Absetzungen<br />
von <strong>de</strong>n Einnahmen und Ausgaben in <strong>de</strong>r Geldrechnung<br />
und in <strong>de</strong>r Vermögensrechnung verschie<strong>de</strong>n<br />
behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n (vgl. Nr. 30 <strong>de</strong>r Bemerkungen<br />
1965). Auf <strong>de</strong>n Endbestand <strong>de</strong>s Vermögens haben<br />
die Abweichungen keinen Einfluß.<br />
57. Die vermögenswirksamen Haushaltsausgaben<br />
haben bei 72 502 Millionen DM Gesamtausgaben<br />
11 361 Millionen DM betragen. Damit die Auswirkung<br />
<strong>de</strong>r Haushaltswirtschaft im Rechnungsjahr 1966<br />
auf das Vermögen zutreffend erkannt wer<strong>de</strong>n kann,<br />
sind von <strong>de</strong>n Gesamtausgaben als lediglich durchlaufen<strong>de</strong>r<br />
Posten 1532 Millionen DM (Abführung <strong>de</strong>r<br />
Ausgleichsabgaben an <strong>de</strong>n Lastenausgleichsfonds)<br />
abzusetzen. Von <strong>de</strong>n dann verbleiben<strong>de</strong>n 70 970 Millionen<br />
DM waren 16 v. H. vermögenswirksam. Im<br />
Rechnungsjahr 1965 waren es 15,9 v. H. und im<br />
Rechnungsjahr 1964 17,8 v. H.<br />
Frankfurt am Main, <strong>de</strong>n 18. Dezember 1968<br />
Von <strong>de</strong>n vermögenswirksamen Ausgaben im Rechnungsjahr<br />
1966 haben 9467 Millionen DM zur Mehrung<br />
<strong>de</strong>s Vermögens beigetragen gegenüber 8670<br />
Millionen DM im Rechnungsjahr 1965 und 7332 Millionen<br />
DM im Rechnungsjahr 1964. Zur Tilgung <strong>de</strong>r<br />
Schul<strong>de</strong>n sind 1894 Millionen DM verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n;<br />
im Rechnungsjahr 1965 waren es 2071 Millionen<br />
DM und im Rechnungsjahr 1964 3883 Millionen<br />
DM.<br />
58. Der Anteil <strong>de</strong>r vermögenswirksamen Haushaltseinnahmen<br />
an <strong>de</strong>n Gesamteinnahmen entspricht<br />
nahezu <strong>de</strong>m <strong>de</strong>s Vorjahres. Von <strong>de</strong>n Gesamteinnahmen<br />
<strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1966 (71 476 Millionen<br />
DM abzüglich 1532 Millionen DM — vgl. unter<br />
Nr. 57 — = 69 944 Millionen DM) sind 3909 Millionen<br />
DM vermögenswirksam gewesen, das sind<br />
5,6 v. H. Demgegenüber wirkten sich im Rechnungsjahr<br />
1965 5,7 v. H. ui d im Rechnungsjahr 1964<br />
8 v. H. auf das Vermögen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s aus.<br />
Die Einnahmen aus Anleihen, Schatzanweisungen<br />
und Darlehen haben 1529 Millionen DM (davon 1066<br />
Millionen DM Kreditaufnahme zur Finanzierung<br />
einer Son<strong>de</strong>rzahlung an die USA auf Grund <strong>de</strong>s<br />
<strong>de</strong>utschamerikanischen Devisenausgleichsabkommens)<br />
betragen; im Rechnungsjahr 1965 waren es<br />
1345 Millionen DM und im Rechnungsjahr 1964<br />
1651 Millionen DM.<br />
Die übrigen vermögenswirksamen Einnahmen sind<br />
wie<strong>de</strong>rum im wesentlichen durch die Tilgung von<br />
For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sowie durch <strong>de</strong>n Verkauf<br />
von Vermögenswerten entstan<strong>de</strong>n. Diesen Einnahmen<br />
stehen Vermögensabgänge in entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Höhe gegenüber.<br />
59. In <strong>de</strong>r Vermögensrechnung sind Zugänge und<br />
Abgänge ohne haushaltsmäßige Zahlung in Höhe<br />
von jeweils 651 507 DM irrtümlich nicht erfaßt wor<strong>de</strong>n,<br />
die die Bun<strong>de</strong>shauptkasse im Bereich <strong>de</strong>s Einzelplans<br />
15 bei <strong>de</strong>r Vermögensgruppe 4313/09 (Darlehen<br />
an sonstige Empfänger) zum Ausgleich von<br />
Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Vermögens in früheren Jahren<br />
nachträglich gebucht hat. Da <strong>de</strong>r Vermögensbestand<br />
durch die bei<strong>de</strong>n Buchungen im Ergebnis nicht beeinflußt<br />
wird, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof von Weiterem<br />
abgesehen.<br />
Bericht über die Prüfung<br />
von Unternehmen<br />
mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />
60. Mit <strong>de</strong>n Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
zu <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnungen ist ein Bericht<br />
darüber zu verbin<strong>de</strong>n, welche wesentlichen Anstän<strong>de</strong><br />
sich aus <strong>de</strong>r Prüfung von Unternehmen mit<br />
eigener Rechtspersönlichkeit ergeben haben (§ 107<br />
Abs. 2 RHO). Der mit <strong>de</strong>n Bemerkungen zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
für das Rechnungsjahr 1965 verbun<strong>de</strong>ne<br />
Bericht vom 20. Dezember 1967 (<strong>Drucksache</strong><br />
V/2695 S. 23 ff.) enthält bereits die bis En<strong>de</strong> September<br />
1967 festgestellten wesentlichen Mängel.<br />
Über das Ergebnis <strong>de</strong>r seit<strong>de</strong>m vorgenommenen Prüfungen<br />
wird <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof später berichten.<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
Hopf<br />
(außer Nr. 11, 19 bis 30<br />
und 45 bis 48)<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
Dr. Bretschnei<strong>de</strong>r<br />
(für Nr. 11, 19 bis 30<br />
und 45 bis 48)
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Anlage<br />
(Zu S. 25 Nr. 53)<br />
Vorbehalte zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung 1966<br />
a) Allgemeine Vorbehalte<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof behält sich allgemein vor, Bemerkungen aufzustellen<br />
1. zu <strong>de</strong>n Ausgaben, über die für einen längeren Zeitraum als ein Rechnungsjahr<br />
o<strong>de</strong>r über die noch durch beson<strong>de</strong>re Rechnungen Rechnung zu legen ist,<br />
2. zu <strong>de</strong>n Haushaltsmitteln, die Stellen außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung zur<br />
Erfüllung bestimmter Zwecke zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n sind und <strong>de</strong>ren<br />
Verwendung er noch zu prüfen hat (§ 64 a RHO),<br />
3. zu <strong>de</strong>n Einnahmen und Ausgaben, die in Büchern und Rechnungsunterlagen<br />
<strong>de</strong>r Betriebe im Sinne <strong>de</strong>s § 15 RHO nachgewiesen wer<strong>de</strong>n,<br />
4. zu <strong>de</strong>n Ausgaben beim Einzelplan 14, die im Rahmen mehrjähriger Beschaffungsprogramme<br />
vom Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung und seinen nachgeordneten<br />
Dienststellen geleistet wor<strong>de</strong>n sind.<br />
b) Einzelvorbehalte<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof behält sich zu folgen<strong>de</strong>n Haushaltsstellen Bemerkungen<br />
vor:<br />
Nr.<br />
Lfd.<br />
Kapitel Titel Zweckbestimmung<br />
Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzlers und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzleramtes<br />
1 04 03 Presse- und Informationsamt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
69 Vermischte Einnahmen<br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern<br />
2 06 02 Allgemeine Bewilligungen<br />
49 Tilgung und Zinsen von Darlehen sowie Rückflüsse von Beihilfen aus Titel 657 a<br />
3 657 a Zuschüsse auf <strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>s Bildungswesens, Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung<br />
4 06 19 Bun<strong>de</strong>samt für zivilen Bevölkerungsschutz<br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />
08 02 Allgemeine Bewilligungen<br />
5 69 Vermischte Einnahmen<br />
6 96 Einnahmen aus <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>r maschinellen Versuche bei <strong>de</strong>r Steuerveranlagung<br />
und -erhebung<br />
7 305 Sächliche Kosten für maschinelle Versuche bei <strong>de</strong>r Steuerveranlagung und<br />
-erhebung
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Kapitel Titel Zweckbestimmung<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Arbeit und Sozialordnung<br />
11 10 Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen<br />
8 300 Versorgungsbezüge<br />
9 301 Leistungen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz auf Grund <strong>de</strong>s Soldatenversorgungsgesetzes<br />
10 305 Leistungen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz auf Grund <strong>de</strong>s Gesetzes über<br />
die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen<br />
11 306 Leistungen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz auf Grund <strong>de</strong>s Häftlingshilfegesetzes<br />
12 309 Leistungen nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz auf Grund <strong>de</strong>s Gesetzes über<br />
<strong>de</strong>n zivilen Ersatzdienst<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte<br />
26 02 Allgemeine Bewilligungen<br />
13 300 Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial<br />
14 601 Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung <strong>de</strong>s kulturellen Heimaterbes <strong>de</strong>r<br />
Heimatvertriebenen und zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r kulturellen Bestrebungen <strong>de</strong>r<br />
Flüchtlinge<br />
Zivile Verteidigung<br />
15 36 04 Maßnahmen <strong>de</strong>r zivilen Verteidigung im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
<strong>de</strong>s Innern<br />
Begründung zu lfd. Nr. 1 bis 15:<br />
Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Denkschrift<br />
<strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Nummer<br />
Einleitung 33 1 bis 4<br />
Allgemeine Prüfungsergebnisse<br />
Zusammenfassung 34 5 bis 7<br />
Zuwendungen an Stellen außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sver<br />
waltung (§ 64 a RHO) 35 8 bis 21<br />
Kreditaufnahme durch Dritte 39 22 bis 26<br />
Die Entwicklung <strong>de</strong>s Personalstan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Personalausgaben<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n Rechnungsjahren<br />
1960 bis 1968 (ohne Bun<strong>de</strong>swehr, Bun<strong>de</strong>sgrenzschutz,<br />
Deutsche Bun<strong>de</strong>sbahn und Deutsche Bun<strong>de</strong>spost)<br />
42 27 bis 33<br />
Die elektronische Datenverarbeitung in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s<br />
verwaltung 45 34 bis 42<br />
Übertragung von Aufgaben aus <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sministerien<br />
auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt und an<strong>de</strong>re<br />
Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n 47 43 bis 48<br />
Bun<strong>de</strong>sstatistiken 50 49 bis 51<br />
Beson<strong>de</strong>re Prüfungsergebnisse<br />
Bun<strong>de</strong>skanzler und Bun<strong>de</strong>skanzleramt 52 52 bis 57<br />
Auswärtiges Amt 53 58 bis 64<br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern 56 65 bis 76<br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen 58 77 bis 79<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Forsten 59 80 bis 82<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Arbeit und Sozialordnung 60 83 bis 95<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Verkehr 63 96 bis 107<br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung 66 108 bis 180<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Gesundheitswesen -<br />
83 181 und 182<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Vertriebene, Flüchtlinge und<br />
Kriegsgeschädigte 84 183 und 184<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Familie und Jugend 85 185 und 186<br />
Versorgung 85 187 bis 192<br />
Son<strong>de</strong>rvermögen Ausgleichsfonds 87 193 bis 202<br />
ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen 89 203 und 204<br />
Schlußbemerkung 90 205<br />
Anlagen 1 bis 4 91 bis 100
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Einleitung<br />
1. Im Interesse gegenwartsnaher Berichterstattung<br />
enthält die Denkschrift auch Prüfungsergebnisse<br />
aus jüngster Zeit.<br />
2. In <strong>de</strong>r Denkschrift kann jeweils nur ein Teil<br />
<strong>de</strong>r Ergebnisse erörtert wer<strong>de</strong>n. Die Beschränkung<br />
auf einzelne Teile <strong>de</strong>r Verwaltung be<strong>de</strong>utet keine<br />
Wertung.<br />
3. Die Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Rechnungshöfen<br />
<strong>de</strong>r Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft<br />
ist fortgesetzt wor<strong>de</strong>n. Der Kontaktausschuß<br />
dieser Rechnungshöfe hat sich auf seiner .<br />
Tagung im Oktober 1968 u. a. im Hinblick auf das<br />
„Planning-Programming-Budgeting-System" <strong>de</strong>r Vereinigten<br />
Staaten von Amerika mit Fragen befaßt,<br />
die sich für die Finanzkontrolle ergeben, wenn Mitgliedstaaten<br />
dazu übergehen, <strong>de</strong>n Finanzbedarf für<br />
mehrere Jahre zu planen.<br />
Die Internationale Organisation <strong>de</strong>r obersten Rechnungsprüfungsbehör<strong>de</strong>n,<br />
die durch Beschluß <strong>de</strong>r<br />
Vereinten Nationen vom <strong>5.</strong> Juni 1967 in <strong>de</strong>ren<br />
Wirtschafts- und Sozialrat aufgenommen wur<strong>de</strong> und<br />
<strong>de</strong>n Beraten<strong>de</strong>n Status, Kategorie B, einer Nichtregierungsorganisation<br />
erhielt, hat im Mai 1968 in<br />
Tokio ihren Sechsten Internationalen Kongreß abgehalten,<br />
<strong>de</strong>r sich mit <strong>de</strong>n Prüfungsmetho<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r<br />
Berichterstattung, <strong>de</strong>n für eine Kontrolle erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
fachtechnischen Kenntnissen und <strong>de</strong>r Prüfung<br />
<strong>de</strong>r Preise bei öffentlichen Aufträgen befaßte. An<br />
<strong>de</strong>m Kongreß, auf <strong>de</strong>m 72 Staaten vertreten waren,<br />
hat eine Delegation <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes teilgenommen.<br />
Zwischen <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof und <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>srechnungshöfen<br />
ist die enge Zusammenarbeit fortgesetzt<br />
wor<strong>de</strong>n. Die Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Rechnungshöfe<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r hat sich<br />
auf ihrer Jahrestagung 1968 hauptsächlich mit Fragen<br />
beschäftigt, die die Nebentätigkeit von Beamten<br />
-<br />
bei Unternehmen, an <strong>de</strong>nen die öffentliche Hand<br />
beteiligt ist, und die Zulässigkeit prüfungsfreier<br />
Räume betreffen. Die Beratungen haben u. a. die<br />
Auffassung bestätigt, daß eine Einschränkung <strong>de</strong>s<br />
Prüfungsrechts verfassungsrechtlich unzulässig ist.<br />
4. An <strong>de</strong>n Vorarbeiten für die Haushaltsrechts<br />
reform war <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof in engem Zusammenwirken<br />
mit <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>srechnungshöfen weiterhin<br />
beteiligt. Er hat sein Augenmerk insbeson<strong>de</strong>re<br />
auf die Regelung grundsätzlicher Fragen und<br />
auf eine sachdienliche Gestaltung <strong>de</strong>r für die<br />
Finanzkontrolle vorgesehenen Vorschriften gelenkt.<br />
Inwieweit diese etwa noch än<strong>de</strong>rungsbedürftig<br />
sind, hängt nicht zuletzt von <strong>de</strong>r endgültigen Fassung<br />
ab, welche die Artikel 109 ff. GG im Zuge <strong>de</strong>r<br />
Haushaltsrechtsreform erhalten wer<strong>de</strong>n. Die organisationsrechtlichen<br />
Bestimmungen über <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
sind einem beson<strong>de</strong>ren Gesetz<br />
vorbehalten, über <strong>de</strong>ssen Inhalt die Erörterungen<br />
auf Ressortebene noch nicht abgeschlossen sind. Der<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof hatte <strong>de</strong>m fe<strong>de</strong>rführen<strong>de</strong>n<br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen seine Vorschläge in<br />
Abschnitt II <strong>de</strong>s Entwurfs für ein „Rechnungsprüfungsgesetz"<br />
im Laufe <strong>de</strong>s Oktober 1967 übermittelt.<br />
Da die bisher für <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
gelten<strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r RHO und <strong>de</strong>s BRHG<br />
gemäß § 116 Abs. 2 Nr. 1 und 4 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung<br />
mit <strong>de</strong>ren Inkrafttreten aufgehoben<br />
wer<strong>de</strong>n sollen, erscheint die gleichzeitige Verabschiedung<br />
<strong>de</strong>s <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof betreffen<strong>de</strong>n<br />
Gesetzes geboten. Dies gilt um so mehr, als die<br />
organisatorischen Vorschriften dieses Gesetzes in<br />
engem Sachzusammenhang mit <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes stehen, die ihm nach <strong>de</strong>m<br />
Haushaltsgrundsätzegesetz und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung<br />
im einzelnen obliegen sollen. Auf sie<br />
näher einzugehen, erübrigt sich angesichts <strong>de</strong>r in<br />
Kürze zu erwarten<strong>de</strong>n parlamentarischen Beratungen<br />
dieser Gesetzentwürfe (<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>sdrucksache<br />
V/3040 unter b und c).
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Allgemeine Prüfungsergebnisse<br />
Zusammenfassung<br />
<strong>5.</strong> Bei <strong>de</strong>r Fülle <strong>de</strong>s Prüfungsstoffes, <strong>de</strong>m sich die<br />
oberste Rechnungsprüfungsbehör<strong>de</strong> gegenübergestellt<br />
sieht, beschränkt sich die Finanzkontrolle seit<br />
Jahrzehnten zwangsläufig auf Stichproben. Die Aussagefähigkeit<br />
eines <strong>de</strong>rartigen Verfahrens hängt<br />
von <strong>de</strong>r Erfassung repräsentativer Sachverhalte<br />
durch gezielte Fragestellung und von <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Situation<br />
angepaßten Arbeitsmetho<strong>de</strong>n ab. Die zweckdienliche<br />
Auswahl <strong>de</strong>s Prüfungsstoffes setzt eine<br />
umfassen<strong>de</strong> und gründliche Kenntnis <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen<br />
Verwaltungen, ihrer Eigentümlichkeiten,<br />
ihrer Stärke und ihrer schwachen Stellen und <strong>de</strong>ren<br />
Hintergrün<strong>de</strong> voraus. Verfahrensmäßig hat sich seit<br />
langem die entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Überlegenheit <strong>de</strong>r örtlichen<br />
Prüfung gegenüber <strong>de</strong>r am Sitz <strong>de</strong>r Kontrollbehör<strong>de</strong>,<br />
von <strong>de</strong>r die RHO als Regelfall ausgeht,<br />
erwiesen, da nur die örtliche Prüfung eine volle<br />
Sachaufklärung und zugleich die Abwicklung <strong>de</strong>r<br />
Prüfungen innerhalb tragbarer Fristen zuläßt. Prüfungen<br />
am Sitz <strong>de</strong>s Rechnungshofes, d. h. Prüfungen<br />
ausschließlich im schriftlichen Verfahren, haben<br />
überwiegend formalen Charakter o<strong>de</strong>r lei<strong>de</strong>n, weil<br />
die Prüfungsergebnisse nicht mündlich erörtert wer<strong>de</strong>n,<br />
unter einem ihre sachliche Be<strong>de</strong>utung min<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />
Zeitaufwand, an <strong>de</strong>m die geprüften Stellen<br />
nicht immer uninteressiert sind. Es be<strong>de</strong>utet mithin<br />
einen Leistungsabfall für die Finanzkontrolle, wenn,<br />
wie dies in <strong>de</strong>n letzten Jahren wie<strong>de</strong>rholt <strong>de</strong>r Fall<br />
war, auf beabsichtigte örtliche Prüfungen wegen<br />
<strong>de</strong>s Mangels an Reisekostenmitteln verzichtet wer<strong>de</strong>n<br />
muß.<br />
6. Welche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>s Prüfungsstoffes<br />
und <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r kritischen Fragestellung im<br />
Hinblick auf eine zuverlässige Aussage über etwaige<br />
Mängel in <strong>de</strong>r Verwaltung und ihre Ursachen<br />
zukommt, mag an Hand einiger Beispiele erhellen.<br />
So erfaßt die Prüfung <strong>de</strong>r Beschaffungsausgaben<br />
eines großen Ressorts, die etwa ein Drittel <strong>de</strong>s für<br />
<strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Einzelplan veranschlagten Gesamtbedarfs<br />
ausmachen, nur einen sehr kleinen Teil<br />
dieser Ausgaben. Die Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Mittelstufe<br />
wer<strong>de</strong>n im allgemeinen nur in mehrjährigem Turnus<br />
geprüft. Die Zeitabstän<strong>de</strong> schwanken bei <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />
Ausgabearten erheblich und sind zum<br />
Teil beachtlich lang. Verfügen die Verwaltungen<br />
über eine Vielzahl örtlicher Behör<strong>de</strong>n, so kann im<br />
Laufe eines Jahres jeweils nur ein geringer Bruchteil<br />
von ihnen geprüft wer<strong>de</strong>n. Auch dann erstrekken<br />
sich die Prüfungen regelmäßig nicht auf die<br />
Gesamtheit <strong>de</strong>r einschlägigen Haushaltsstellen; ferner<br />
wird nach einer prima-facie-Würdigung <strong>de</strong>s<br />
vorliegen<strong>de</strong>n Materials die Prüfung schwerpunktmäßig<br />
auf bestimmte Fragen- und Beleggruppen<br />
konzentriert, d. h. ein drittes Mal quantitativ beschränkt.<br />
Für die Leitung <strong>de</strong>r Exekutive wie für die parlamentarischen<br />
Entlastungsorgane ist eine <strong>de</strong>rart reduzierte<br />
Kontrolle dann von Nutzen, wenn sie<br />
gleichwohl wesentliche Erkenntnisse darüber zu ermitteln<br />
vermag, ob die Verwaltung rechtlich einwandfrei,<br />
in <strong>de</strong>r Sache korrekt und rationell fungiert<br />
und wie die Regierung die ihr durch Gesetz<br />
und Haushaltsplan eingeräumten finanziellen Vollmachten<br />
gehandhabt hat. Das be<strong>de</strong>utet für die Kontrolle<br />
<strong>de</strong>r Verwaltung, daß es weniger wichtig ist,<br />
einzelne Verstöße o<strong>de</strong>r Mängel als solche festzustellen,<br />
als vielmehr ihren Ursachen nachzugehen<br />
und diese mit <strong>de</strong>n aufsichtführen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>nleitern<br />
und Ministerien zwecks Abhilfe zu erörtern.<br />
Dabei kommt es für die Beurteilung <strong>de</strong>r Verwaltungsführung<br />
darauf an, die hinter <strong>de</strong>n Verstößen<br />
in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Funktionsbereichen stehen<strong>de</strong>n<br />
typischen Ursachen zu erkennen. Der Versuch,<br />
die buntscheckigen Einzelergebnisse auf wenige,<br />
typische Faktoren, die einzeln o<strong>de</strong>r in unterschiedlichem<br />
Zusammenspiel als wirken<strong>de</strong> Kräfte in <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung in Erscheinung treten, zurückzuführen,<br />
vermittelt Einsichten darüber, inwieweit abstellbare<br />
Mängel entstan<strong>de</strong>n sind o<strong>de</strong>r aber sich ein<br />
Verwaltungs<strong>de</strong>nken zeigt, das Ausdruck einer mehr<br />
o<strong>de</strong>r weniger politisch o<strong>de</strong>r gesellschaftlich akzentuierten<br />
Entwicklung sein kann. Demgemäß stellt<br />
sich die Frage nach <strong>de</strong>n Möglichkeiten <strong>de</strong>r Abhilfe<br />
aus dieser Sicht unter Umstän<strong>de</strong>n betont im politischen<br />
Raum. Die Finanzkontrolle kann <strong>de</strong>n politisch<br />
verantwortlichen Instanzen insoweit nur Zusammenhänge<br />
aufzeigen. Von <strong>de</strong>n typischen Ursachen<br />
für haushaltsmäßige Verstöße seien genannt:<br />
objektive Unkenntnis von Vorschriften und Zusammenhängen<br />
(neue Aufgaben, komplizierte<br />
Vorschriften, unerfahrene Bedienstete); ungenaue<br />
o<strong>de</strong>r nachlässige Arbeitsweise (Großzügigkeit);<br />
überbetontes Streben nach Beschleunigung (Zeitdruck)<br />
;<br />
Scheu vor <strong>de</strong>m Vorwurf rückständigen Denkens<br />
durch Interessenten o<strong>de</strong>r durch die öffentliche<br />
Meinung; Scheu vor unbequemen personellen<br />
Entscheidungen (also vor Beschwer<strong>de</strong>n, Personalrat,<br />
Berufsverbän<strong>de</strong>n);<br />
ungenügen<strong>de</strong> Beteiligung o<strong>de</strong>r Durchschlagskraft<br />
<strong>de</strong>s Sachbearbeiters für <strong>de</strong>n Haushalt; ungenügen<strong>de</strong><br />
Koordinierung zusammengehöriger Tätigkeiten;<br />
Mängel in <strong>de</strong>r Aufsicht o<strong>de</strong>r Leitung<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Organisation.<br />
Hieraus ergibt sich einmal die beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung<br />
<strong>de</strong>r sachgerechten Aus- und Fortbildung <strong>de</strong>r<br />
Bediensteten. Auf diese kommt es um so mehr an,<br />
als die Gesetze und sonstigen Vorschriften zuni<br />
Teil übermäßig kompliziert sind und eine Ten<strong>de</strong>nz<br />
zur Vereinfachung hauptsächlich wegen <strong>de</strong>r ange-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
strebten richtigen Würdigung je<strong>de</strong>s er<strong>de</strong>nklichen<br />
Einzelfalles kaum zu erkennen ist.<br />
Von entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung ist unter <strong>de</strong>m Blickwinkel<br />
<strong>de</strong>r Finanzverantwortung jedoch <strong>de</strong>r Geist,<br />
in <strong>de</strong>m die Verwaltung geführt wird. Er prägt <strong>de</strong>n<br />
Verwaltungsstil und verleiht damit oftmals auch<br />
<strong>de</strong>m einzelnen Verwaltungsvorgang eine bestimmte<br />
Qualität. Da die leiten<strong>de</strong>n Begriffe <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />
wie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Gefährdung<br />
<strong>de</strong>s Verwaltungszwecks o<strong>de</strong>r Unabweisbarkeit<br />
nur selten von vornherein zu ein<strong>de</strong>utigen, allseitig<br />
als richtig anerkannten Lösungen führen, steht <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung oft ein breiter Ermessensspielraum zur<br />
Verfügung, in <strong>de</strong>m sich die Wertvorstellungen und<br />
Willensentscheidungen <strong>de</strong>r leiten<strong>de</strong>n Kräfte ausformen.<br />
Von <strong>de</strong>m Umfang, in <strong>de</strong>m das finanzielle<br />
Verantwortungsbewußtsein in die Tat umgesetzt<br />
wird, hängt es daher maßgeblich ab, ob die Verwaltung<br />
zu einem optimalen Einsatz <strong>de</strong>r Haushaltsmittel<br />
gelangt. Das Gewicht <strong>de</strong>r Verantwortung für<br />
die treuhän<strong>de</strong>rische Funktion gegenüber <strong>de</strong>r Gesamtheit<br />
steigt mit <strong>de</strong>m wachsen<strong>de</strong>n Haushaltsvolumen<br />
um so mehr, als künftig nicht unerhebliche<br />
Teile <strong>de</strong>r Ausgaben im Kreditwege, d. h. durch<br />
Vorbelastung künftiger Steuererträge, finanziert<br />
wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Die mit <strong>de</strong>r Bearbeitung von Haushaltsangelegenheiten<br />
beauftragten Verwaltungsangehörigen unterliegen<br />
im Ausland zum Teil einem beson<strong>de</strong>ren Haftungs-<br />
und Disziplinarrecht, d. h. sie können in stärkerem<br />
Maße zur Verantwortung gezogen wer<strong>de</strong>n<br />
als die übrigen Staatsbediensteten. Nach <strong>de</strong>utschem<br />
Recht ist das nicht <strong>de</strong>r Fall. Die Lockerung <strong>de</strong>r Anschauungen<br />
über die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Haftungs- und<br />
<strong>de</strong>s Disziplinarrechts für <strong>de</strong>n öffentlichen Dienst<br />
kommt vielmehr auch ihnen zugute'). Um so mehr<br />
kommt es daher auf die Handhabung <strong>de</strong>r sachlichen<br />
Leitungsfunktion und die verantwortungsbewußte<br />
Mitarbeit <strong>de</strong>s einzelnen Verwaltungsangehörigen<br />
an. Kenntnisse und Leistungswille sind mithin ausschlaggebend.<br />
7. Bei Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>r vorstehend skizzierten<br />
Kriterien lassen sich die in <strong>de</strong>n Bemerkungen und<br />
größtenteils die im folgen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Denkschrift<br />
aufgeführten Sachverhalte im wesentlichen zu<br />
einigen Fallgruppen von allgemeinerer Aussagekraft<br />
zusammenfügen:<br />
Schwerpunktmäßig überwiegt ein<strong>de</strong>utig die Beanstandung<br />
von Mängeln, die auf fehlen<strong>de</strong> Kenntnisse<br />
sowie auf ungenaue o<strong>de</strong>r nicht genügend<br />
bedachte Sachbehandlung zurückzuführen sind.<br />
Hierfür kann etwa auf Nr. 11, 12 bis 18, 31 bis 44<br />
<strong>de</strong>r Bemerkungen und Nr. 8 bis 21, 53 bis 60,<br />
63 bis 79, 96 bis 102, 104 bis 107, 120, 121, 138<br />
bis 168, 179, 180, 185, 186 <strong>de</strong>r Denkschrift verwiesen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
*) Die in <strong>de</strong>r Anlage 1 (S. 91) gekürzt wie<strong>de</strong>rgegebene<br />
Darstellung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>srechnungshofes von Ba<strong>de</strong>n-<br />
Württemberg in seiner Denkschrift für das Rechnungsjahr<br />
1966 über die Behandlung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />
gegen Bedienstete zeigt die ein<strong>de</strong>utige Entwicklungsten<strong>de</strong>nz<br />
auf diesem Gebiet auf.<br />
Das Bestreben, Schwierigkeiten aus <strong>de</strong>m Wege zu<br />
gehen, hat offenbar in <strong>de</strong>n Sachverhalten unter<br />
Nr. 11, 19 bis 30 <strong>de</strong>r Bemerkungen und Nr. 80 bis<br />
82, 95, 181 bis 184, 203, 204 <strong>de</strong>r Denkschrift eine<br />
Rolle gespielt.<br />
Mängel in <strong>de</strong>r Zusammenarbeit und in Fragen <strong>de</strong>r<br />
Aufsicht o<strong>de</strong>r Leitung (einschließlich <strong>de</strong>r Organisationsgewalt)<br />
berühren Nr. 17, 19 bis 30, 45 bis 48<br />
<strong>de</strong>r Bemerkungen und Nr. 12, 44, 46, 52, 62, 108<br />
bis 116, 122, 123, 127 bis 137, 169 bis 178 <strong>de</strong>r<br />
Denkschrift.<br />
Zuwendungen an Stellen außerhalb <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltung (§ 64 a RHO)<br />
8. Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Zuwendungen haben sich,<br />
wie schon in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren, erhebliche<br />
Mängel ergeben. Die Mängel wur<strong>de</strong>n sowohl bei<br />
<strong>de</strong>r Verwaltung, die die Zuwendungen bewilligt<br />
und die ordnungsmäßige Verwendung <strong>de</strong>r Mittel<br />
zu überwachen hat, als auch bei <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />
selbst festgestellt. Einige Fälle, die<br />
einzelne Ressorts betreffen, sind zur Veranschaulichung<br />
bestimmter Mängel unter <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren<br />
Prüfungsergebnissen aufgeführt (Nr. 57, 63 bis 74,<br />
181 bis 186). Allgemeine, wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Mängel<br />
sind nachstehend zusammengefaßt.<br />
9. Immer wie<strong>de</strong>r sind Zuwendungen bewilligt<br />
wor<strong>de</strong>n, für die ein erhebliches Bun<strong>de</strong>sinteresse<br />
(vgl. Nr. 4 Abs. 1 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien 1953 zu<br />
§ 64 a RHO) nach Ansicht <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
nicht vorgelegen hat. Hierbei hat es sich insbeson<strong>de</strong>re<br />
um Zuwendungen gehan<strong>de</strong>lt, bei <strong>de</strong>nen<br />
sich <strong>de</strong>r Bund mit kleineren Beträgen an <strong>de</strong>r Finanzierung<br />
einer Maßnahme beteiligt hat. Es kommt<br />
hinzu, daß die Höhe <strong>de</strong>r Verwaltungskosten für<br />
die Bewilligung und Auszahlung sowie für die<br />
Prüfung <strong>de</strong>s Verwendungsnachweises dann meist<br />
in keinem angemessenen Verhältnis zu <strong>de</strong>m Zuwendungsbetrag<br />
stand.<br />
Oftmals hat die Verwaltung die Frage, ob die Gewährung<br />
einer Zuwendung berechtigt ist, nicht ausreichend<br />
geprüft. So sind einer Forschungsanstalt<br />
und ihrer Nachfolgeorganisation vom Jahre 1957<br />
an für Entwicklungs- und Konstruktionsarbeiten an<br />
einem Meß- und Versuchsflugzeug, für die bis zu<br />
40 Bedienstete eingesetzt wur<strong>de</strong>n, mehr als 8 Millionen<br />
DM zugewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat bereits im Jahre 1960 Zweifel an <strong>de</strong>r<br />
Eignung <strong>de</strong>r Forschungsanstalt für die Durchführung<br />
<strong>de</strong>r Aufgaben geäußert, <strong>de</strong>nen jedoch nicht nachgegangen<br />
wor<strong>de</strong>n ist. Die Arbeiten wur<strong>de</strong>n erst im<br />
Jahre 1966 eingestellt, nach<strong>de</strong>m ein fachliches Gremium<br />
festgestellt hatte, daß höchstens 10 v. H. <strong>de</strong>r<br />
Arbeiten für das Projekt brauchbar waren. Dieses<br />
unbefriedigen<strong>de</strong> Arbeitsergebnis hätte von <strong>de</strong>n bewilligen<strong>de</strong>n<br />
Stellen vorausgesehen, zumin<strong>de</strong>st aber<br />
zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt erkannt<br />
wer<strong>de</strong>n können.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
10. Zuwendungen wur<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>ntlich nicht<br />
rechtsfähigen Einrichtungen statt <strong>de</strong>n verantwortlichen<br />
natürlichen o<strong>de</strong>r juristischen Personen gewährt.<br />
Es wur<strong>de</strong> übersehen, welche Schwierigkeiten<br />
daraus hinsichtlich <strong>de</strong>r Verantwortung für die Durführung<br />
<strong>de</strong>r Maßnahmen, <strong>de</strong>s Nachweises <strong>de</strong>r Verwendung<br />
und <strong>de</strong>r Haftung entstehen können.<br />
11. Der Grundsatz, daß Beihilfen und verlorene<br />
Zuschüsse nur dann gewährt wer<strong>de</strong>n sollen, wenn<br />
die zu för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Maßnahme nicht durch Gewährung<br />
eines Darlehens o<strong>de</strong>r durch Übernahme einer Bürgschaft<br />
erreicht wer<strong>de</strong>n kann (vgl. Nr. 5 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien),<br />
blieb oft unbeachtet.<br />
12. Verschie<strong>de</strong>ntlich wur<strong>de</strong>n Maßnahmen überfinanziert,<br />
weil <strong>de</strong>n bewilligen<strong>de</strong>n Stellen <strong>de</strong>r Gesamtfinanzierungsplan<br />
und die von <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Stellen gewährten Zuwendungen nicht bekannt waren.<br />
Hierzu wäre es nicht gekommen, wenn die bewilligen<strong>de</strong>n<br />
verschie<strong>de</strong>nen Stellen die Anträge auf<br />
Zuwendungen <strong>de</strong>r Zentralen Mel<strong>de</strong>stelle beim Bun<strong>de</strong>sminister<br />
<strong>de</strong>r Finanzen mitgeteilt und besser zusammengearbeitet<br />
hätten. Es hätte dann ein Zuwendungsempfänger,<br />
wie vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
festgestellt, die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen nicht durch<br />
voneinan<strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong> Finanzierungspläne täuschen<br />
und zu nicht gerechtfertigten Zuwendungen<br />
veranlassen können.<br />
13. Die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen haben zu wenig beachtet,<br />
daß Zuwendungen nur Antragstellern gewährt<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen, <strong>de</strong>ren ordnungsmäßige Geschäftsführung<br />
außer Zweifel steht und die in <strong>de</strong>r<br />
Lage sind, die Verwendung <strong>de</strong>r Mittel nachzuweisen<br />
(vgl. Nr. 7 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien).<br />
So sind bei einem Zuwendungsempfänger — einem<br />
Festspielunternehmen in <strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung — erhebliche Mängel<br />
in <strong>de</strong>r Buchführung festgestellt wor<strong>de</strong>n. Verluste,<br />
die nicht zuletzt durch unangemessen hohen<br />
Aufwand eingetreten waren, sind nicht von <strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />
übernommen wor<strong>de</strong>n, obwohl sie dazu<br />
verpflichtet waren. Die Verluste sind vielmehr mit<br />
Hilfe von Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und an<strong>de</strong>rer<br />
öffentlicher Zuwendungsgeber ge<strong>de</strong>ckt wor<strong>de</strong>n.<br />
In einem an<strong>de</strong>ren Fall ergab sich bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />
durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof, daß <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
infolge mangelhafter und aufwendiger<br />
Geschäftsführung sehr wahrscheinlich überschul<strong>de</strong>t<br />
war. Eine genaue Feststellung hierüber war<br />
wegen <strong>de</strong>r unzulänglichen Rechnungsunterlagen<br />
nicht möglich. Obwohl nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung<br />
durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof mit <strong>de</strong>m Konkurs<br />
zu rechnen war, wur<strong>de</strong>n weitere Zuwendungen<br />
gewährt. Das dann eingeleitete Konkursverfahren<br />
wur<strong>de</strong> mangels Masse eingestellt. Die Zuwendungen<br />
konnten <strong>de</strong>shalb nicht zweckentsprechend verwen<strong>de</strong>t,<br />
aber auch nicht an <strong>de</strong>n Bund zurückgezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />
14. Bei <strong>de</strong>r Entscheidung über die Anträge ist häufig<br />
die finanzielle Lage <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />
nicht ausreichend berücksichtigt und nicht geprüft<br />
wor<strong>de</strong>n, ob und in welchem Umfange <strong>de</strong>r Einsatz<br />
von Eigenmitteln <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers zu<br />
verlangen war. Eine angemessene Eigenbeteiligung<br />
veranlaßt <strong>de</strong>n Zuwendungsempfänger zu einer sorgfältigeren<br />
Prüfung seiner Maßnahmen und wirkt auf<br />
eine möglichst wirtschaftliche und sparsame Verwendung<br />
auch <strong>de</strong>r Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s hin.<br />
Daß die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen zu wenig auf eine<br />
Ausschöpfung eigener Einnahmequellen <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
dringen, zeigte sich z. B. bei Organisationen<br />
auf Bun<strong>de</strong>sebene, die von ihren Mitglie<strong>de</strong>rn,<br />
<strong>de</strong>n Unterorganisationen auf örtlicher und auf<br />
Lan<strong>de</strong>sebene, nicht in <strong>de</strong>m Maße finanziert wur<strong>de</strong>n,<br />
wie das möglich und zumutbar gewesen wäre. Die<br />
Kenntnis <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung durch <strong>de</strong>n Bund war für<br />
Dachverbän<strong>de</strong> oft Anlaß dazu, mögliche eigene Einnahmequellen<br />
nicht in Anspruch zu nehmen. So hat<br />
ein Zuwendungsempfänger, <strong>de</strong>m zahlreiche Organisationen<br />
als Mitglie<strong>de</strong>r angehören, von diesen so<br />
geringe Mittel erhalten, daß damit nicht einmal die<br />
Geschäftsstelle finanziert wer<strong>de</strong>n konnte. Es ist dort<br />
üblich gewor<strong>de</strong>n, daß für die nicht ge<strong>de</strong>ckten Aufwendungen<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsstelle und für die eigentlichen<br />
Aufgaben <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers Bun<strong>de</strong>smittel<br />
zur Verfügung stehen.<br />
1<strong>5.</strong> Häufig haben Zuwendungsempfänger die zugesagten<br />
Eigenleistungen nicht erbracht. Aus <strong>de</strong>n ersparten<br />
eigenen Mitteln, aber auch aus nicht für<br />
ihren Zweck verwen<strong>de</strong>ten Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
haben sie oft unzulässige Rücklagen gebil<strong>de</strong>t.<br />
Meist führten die unzutreffen<strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
über <strong>de</strong>n Mittelbedarf während<br />
<strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Rechnungsjahres dazu, daß Beträge zu<br />
früh ausgezahlt und dann von <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />
gehortet wur<strong>de</strong>n (vgl. auch Nr. 28 <strong>de</strong>r Denkschirft<br />
vom 22. Dezember 1965 und Nr. 75 <strong>de</strong>r Denkschrift<br />
vom 20. Dezember 1967). Ein Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
hat z. B. noch am 7. Dezember einem Zuwendungsempfänger<br />
783 000 DM zugewiesen, obgleich<br />
<strong>de</strong>r Betrag bis zum Ablauf <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Rechnungsjahres<br />
nicht mehr zur Bezahlung fälliger Verbindlichkeiten<br />
benötigt wur<strong>de</strong>.<br />
In einigen an<strong>de</strong>ren Fällen sind die von <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />
zu früh abgerufenen Beträge als<br />
Festgeld angelegt wor<strong>de</strong>n. Einer <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
hat hierdurch Habenzinsen in Höhe von<br />
rund 23 000 DM erzielt.<br />
16. Bereits in Nr. 8 <strong>de</strong>r Denkschrift vom 31. Oktober<br />
1955 ist ausgeführt wor<strong>de</strong>n, daß Zuwendungsempfänger<br />
bei <strong>de</strong>r Gehaltsregelung, bei <strong>de</strong>r Gewährung<br />
von Son<strong>de</strong>rvergütungen und Aufwandsentschädigungen,<br />
bei <strong>de</strong>n Reisekosten und Repräsentationsaufwendungen<br />
sowie bei <strong>de</strong>n Aufwendungen für<br />
Veranstaltungen und Tagungen und bei <strong>de</strong>r Beschaffung<br />
von Büro- und Geräteausstattungen über das<br />
gebotene Maß hinausgegangen sind und sich nicht<br />
daran gehalten haben, daß <strong>de</strong>r Personal- und Sachaufwand<br />
grundsätzlich <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bund gelten<strong>de</strong>n<br />
Rahmen nicht übersteigen soll. Der Haushaltsausschuß<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es hat mehrfach gefor<strong>de</strong>rt,<br />
diesen Grundsatz einzuhalten (vgl. z. B.<br />
113. Sitzung am 2<strong>5.</strong> Februar 1960). Dieser ist aber
wie<strong>de</strong>rum vielfach durchbrochen wor<strong>de</strong>n, selbst<br />
dann, wenn durch beson<strong>de</strong>re Bewilligungsbedingungen<br />
ausdrücklich festgelegt wur<strong>de</strong>, in welcher Höhe<br />
Personalausgaben aus <strong>de</strong>r Zuwendung bestritten<br />
wer<strong>de</strong>n durften.<br />
Ein Teil <strong>de</strong>r Angestellten eines Zuwendungsempfängers<br />
ist z. B. in höhere Vergütungsgruppen eingestuft<br />
wor<strong>de</strong>n als vergleichbare Bedienstete beim<br />
Bund. Darüber hinaus haben alle Angestellten ein<br />
13. Monatsgehalt erhalten. Der Zuwendungsempfänger<br />
hat dies mit <strong>de</strong>r Abgeltung von Überstun<strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>t.<br />
Diese waren jedoch, soweit sie überhaupt<br />
geleistet wor<strong>de</strong>n sind, zum Teil bereits abgegolten<br />
wor<strong>de</strong>n. Seine Zusage aus <strong>de</strong>m Jahre 1960, künftig<br />
kein 13. Monatsgehalt mehr zu zahlen, hat <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
bisher nicht eingehalten. Er hat<br />
außer<strong>de</strong>m weitere mit <strong>de</strong>n Bewilligungsbedingungen<br />
nicht zu vereinbaren<strong>de</strong> Vergünstigungen gewährt,<br />
z. B. die Zahlung <strong>de</strong>s vollen Kin<strong>de</strong>rzuschlags neben<br />
<strong>de</strong>m Kin<strong>de</strong>rzuschlag <strong>de</strong>s im öffentlichen Dienst stehen<strong>de</strong>n<br />
Ehegatten und eines Zuschusses zum Mittagessen<br />
von werktäglich 1,50 DM, die Übernahme <strong>de</strong>r<br />
Kosten für die Vollkaskoversicherung privater<br />
Kraftwagen sowie die Gewährung von Fahrkostenersatz<br />
über <strong>de</strong>n für Bun<strong>de</strong>sbedienstete gezogenen<br />
Rahmen hinaus und von unverzinslichen Darlehen<br />
zum Kauf von Kraftwagen.<br />
In einem Teilbereich <strong>de</strong>r Forschung haben mehrere<br />
Zuwendungsempfänger auch nach <strong>de</strong>r Neuregelung<br />
<strong>de</strong>r Zulagen für das wissenschaftliche und technische<br />
Personal <strong>de</strong>n Angestellten, die nicht in die Neuregelung<br />
einbezogen wor<strong>de</strong>n waren, Zulagen weiter gezahlt,<br />
die schon früher beanstan<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n waren.<br />
Die Zuwendungsempfänger haben auch sonst die<br />
erfor<strong>de</strong>rliche Anpassung an die Neuregelung nicht<br />
vorgenommen. Sie haben somit zwar die Vorteile<br />
<strong>de</strong>r neuen Zulagenregelung in Anspruch genommen,<br />
aber nicht die damit verbun<strong>de</strong>nen Auflagen zum<br />
gleichzeitigen Abbau <strong>de</strong>r alten Zulagen erfüllt.<br />
Arbeitern haben diese Zuwendungsempfänger im<br />
Laufe <strong>de</strong>r .Jahre über die Löhne nach <strong>de</strong>m MTB hinaus<br />
ebenfalls Zulagen gezahlt. Dies führte zu ständigen<br />
Überschreitungen <strong>de</strong>r veranschlagten Mittel.<br />
Mit <strong>de</strong>r Neuregelung <strong>de</strong>s Leistungszulagensystems<br />
hätten auch hier die außertariflichen Zulagen wegfallen<br />
müssen, soweit sie nicht in das neue Zulagensystem<br />
einbezogen wor<strong>de</strong>n sind. Bei einem Zuwendungsempfänger,<br />
<strong>de</strong>r die Beibehaltung <strong>de</strong>r früheren<br />
Zulagen und gleichzeitig die Anwendung <strong>de</strong>r neuen<br />
Zulagenregelung anstrebte, ist die Einführung <strong>de</strong>r<br />
neuen Regelung zunächst ausgesetzt wor<strong>de</strong>n. Mithin<br />
wird weiterhin uneinheitlich verfahren.<br />
In <strong>de</strong>mselben Teilbereich <strong>de</strong>r Forschung wer<strong>de</strong>n von<br />
<strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern an emeritierte Professoren<br />
o<strong>de</strong>r an frühere Bedienstete auf Grund von<br />
„Mitarbeiterverträgen" Honorare in zum Teil beträchtlicher<br />
Höhe gezahlt. Nicht selten waren die<br />
Honorare im Verhältnis zu <strong>de</strong>n Gegenleistungen<br />
unangemessen hoch; in einigen Fällen wur<strong>de</strong>n mehrere<br />
Jahre hindurch so gut wie keine Gegenleistungen<br />
erbracht. In einem Fall wur<strong>de</strong> ohne Rechtsgrund<br />
ein laufen<strong>de</strong>r Versorgungsbetrag an einen vor <strong>de</strong>m<br />
Kriege beschäftigten Mitarbeiter gezahlt, obwohl<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
dieser bereits im Jahre 1953 nach Gewährung einer<br />
Abfindung auf weitere Ansprüche verzichtet hatte.<br />
Die Zuwendungsempfänger haben zur Begründung<br />
<strong>de</strong>r Honorarzahlungen moralische Verpflichtungen<br />
o<strong>de</strong>r soziale Gesichtspunkte angeführt. Es sollte<br />
wohl auf einem Umwege zumin<strong>de</strong>st in einigen Fällen<br />
die Altersversorgung <strong>de</strong>r früheren Mitarbeiter<br />
verbessert wer<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />
wie<strong>de</strong>rholt gefor<strong>de</strong>rt, auf die Verringerung <strong>de</strong>r Zahl<br />
<strong>de</strong>r Honorarempfänger hinzuwirken und Zahlungen<br />
an nebenamtlich tätige Wissenschaftler nur auf<br />
Grund von Werkverträgen unter ein<strong>de</strong>utiger Festlegung<br />
<strong>de</strong>r Gegenleistung zuzulassen. Bisher ist das<br />
nur in einem Teil <strong>de</strong>r Fälle geschehen.<br />
Ein Zuwendungsempfänger zahlte trotz mehrfacher<br />
Beanstandungen seinen Bediensteten anläßlich ihrer<br />
25jährigen Dienstjubiläen ein Monatsgehalt und<br />
gewährte ihnen zusätzlich einen bezahlten 14tägigen<br />
Son<strong>de</strong>rurlaub. Nach <strong>de</strong>n von ihm als verbindlich<br />
anerkannten Tarifverträgen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s hätten die<br />
Bediensteten bei Vollendung einer Dienstzeit von<br />
25 Jahren 200 DM erhalten dürfen. Ein Anspruch auf<br />
zusätzlichen Urlaub bestand nicht.<br />
In zwei Fällen wur<strong>de</strong>n Professoren technischer Hochschulen,<br />
die bei <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern eine<br />
Nebentätigkeit ausübten, Darlehen von je 20 000<br />
DM für <strong>de</strong>n Bau von Einfamilienhäusern gewährt.<br />
Die Darlehensnehmer hatten als Lan<strong>de</strong>sbeamte gegenüber<br />
ihrem Dienstherrn Anspruch auf Wohnungsfürsorge.<br />
Es bestand daher kein Anlaß für die<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers. Einer <strong>de</strong>r<br />
Darlehensnehmer besaß im übrigen bereits ein Einfamilienhaus<br />
und hatte öffentliche zinsverbiligte<br />
Mittel zur Errichtung eines zweiten Hauses in Anspruch<br />
genommen. Auf die Beanstandung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
hin ist eines <strong>de</strong>r Darlehen sofort<br />
zurückgezahlt wor<strong>de</strong>n.<br />
Ein Zuwendungsempfänger hat — ohne die erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Zustimmung <strong>de</strong>s Zuwendungsgebers — an<br />
zehn Bedienstete Grundstücke in einer Größe von<br />
je 916 qm zum Bau von Einfamilienhäusern veräußert.<br />
Der Kaufpreis wur<strong>de</strong> gestun<strong>de</strong>t; er ist jährlich<br />
mit 2 v. H. abzuzahlen und mit 1 v. H. zu verzinsen.<br />
Daneben wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Bediensteten Familienheimdarlehen<br />
nach <strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s in voller<br />
Höhe gewährt. Der Zuwendungsempfänger übernahm<br />
außer<strong>de</strong>m die Erschließungskosten. Die hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s Kaufpreises eingeräumte Zahlungsweise<br />
kommt einem zusätzlichen Darlehen gleich.<br />
Die Übernahme <strong>de</strong>r Erschließungskosten war mit<br />
<strong>de</strong>n Bewilligungsbedingungen nicht vereinbar. Der<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gefor<strong>de</strong>rt, daß <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
künftig zu bestimmungsgemäßem<br />
Verfahren angehalten wird. Auf seine Veranlassung<br />
ist verlangt wor<strong>de</strong>n, daß die Bediensteten die Erschließungskosten<br />
erstatten.<br />
Der allgemeine Grundsatz, daß bei <strong>de</strong>n institutionell<br />
geför<strong>de</strong>rten Zuwendungsempfängern <strong>de</strong>m Personal<br />
keine Leistungen gewährt wer<strong>de</strong>n sollen, die im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung nicht vorgesehen<br />
sind o<strong>de</strong>r über die Leistungen in diesem Bereich hinausgehen,<br />
ist auch auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Altersversorgung<br />
nicht immer beachtet wor<strong>de</strong>n. Bei zwei Zu-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
wendungsempfängern, <strong>de</strong>ren Bedienstete Anspruch<br />
auf eine — im wesentlichen <strong>de</strong>r Beamtenversorgung<br />
entsprechen<strong>de</strong> — Alters- und Hinterbliebenenversorgung<br />
bei <strong>de</strong>r Versorgungsanstalt <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r haben, sind trotz<strong>de</strong>m noch erhebliche<br />
Aufwendungen für eine Lebensversicherung leiten<strong>de</strong>r<br />
Angestellter übernommen wor<strong>de</strong>n. In einem<br />
an<strong>de</strong>ren Fall hat ein Zuwendungsempfänger Rücklagen,<br />
die er in unzulässiger Weise aus Zuwendungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s gebil<strong>de</strong>t hatte, aufgelöst und das<br />
Geld, das er an <strong>de</strong>n Bund hätte zurückzahlen müssen,<br />
zum Abschluß einer Lebensversicherung gegen<br />
Einmalprämie für leiten<strong>de</strong> Angestellte verwen<strong>de</strong>t.<br />
In zahlreichen Fällen sind Reisekosten fehlerhaft<br />
berechnet o<strong>de</strong>r die Vorschriften <strong>de</strong>s von <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern<br />
anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Reisekostenrechts<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sonst nicht beachtet wor<strong>de</strong>n. Auch ein<br />
zweckmäßigerer Einsatz <strong>de</strong>r Kraftfahrzeuge wäre<br />
geboten gewesen, z. B. die Benutzung nur eines<br />
Kraftfahrzeugs bei <strong>de</strong>r Entsendung mehrerer Teilnehmer<br />
zu Tagungen und Messen. Insgesamt sind<br />
<strong>de</strong>m Bund auch insoweit Mehrausgaben entstan<strong>de</strong>n.<br />
Für <strong>de</strong>n Besuch wissenschaftlicher Tagungen im<br />
Ausland hatte ein Bun<strong>de</strong>sministerium Flugzeuge<br />
zur Verfügung gestellt, um so die von ihm zu tragen<strong>de</strong>n<br />
Gesamtkosten <strong>de</strong>r Entsendung <strong>de</strong>r Wissenschaftler,<br />
die bei Zuwendungsempfängern tätig<br />
waren, in tragbaren Grenzen zu halten. Die Wissenschaftler<br />
haben jedoch die für sie bereitgehaltenen<br />
Plätze in <strong>de</strong>n Flugzeugen wie<strong>de</strong>rholt nicht in Anspruch<br />
genommen und für die Reisen Dienstkraftwagen<br />
benutzt. Auf Grund <strong>de</strong>r Beanstandung durch<br />
<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof sind die Mehrkosten in<br />
zwei Fällen erstattet wor<strong>de</strong>n.<br />
Ein Zuwendungsempfänger hat bis zum Jahre 1965<br />
seinen Bediensteten die unentgeltliche Benutzung<br />
von Dienstkraftfahrzeugen für private Zwecke gestattet,<br />
z. B. für kleinere Ortsumzüge und Möbeltransporte.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r Beanstandung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
hat <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
eine Kilometerpauschale eingeführt, die aber als<br />
zu niedrig angesehen wer<strong>de</strong>n muß. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
außer<strong>de</strong>m gebeten, dafür zu sorgen, daß die<br />
Durchführung von Möbeltransporten und Umzügen<br />
mit Kraftwagen <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers eingestellt<br />
wird.<br />
Zur Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen<br />
stehen <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern nach Maßgabe<br />
<strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s jährlich 5 DM<br />
je Teilnehmer zur Verfügung. Abweichend hiervon<br />
haben Zuwendungsempfänger neben diesen Zuschüssen<br />
weitere Zuwendungsmittel für Gemeinschaftsveranstaltungen<br />
verwen<strong>de</strong>t.<br />
Bei vielen Zuwendungsempfängern waren die<br />
Repräsentationsausgaben unangemessen hoch. So<br />
sind bei Geburtstagen o<strong>de</strong>r Verabschiedungen von<br />
Bediensteten aus <strong>de</strong>m aktiven Dienst wertvolle Geschenke<br />
wie gol<strong>de</strong>ne Uhren, Bil<strong>de</strong>r u. a. m. aus<br />
Zuwendungsmitteln beschafft und überreicht wor<strong>de</strong>n.<br />
Bei wissenschaftlichen Tagungen sind erhebliche<br />
Beträge für Orchester, Sänger, Ballett und<br />
ähnliches aufgewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />
17. Die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />
wird von <strong>de</strong>n bewilligen<strong>de</strong>n Stellen nicht genügend<br />
gewürdigt. So haben es diese Stellen immer wie<strong>de</strong>r<br />
unterlassen, die Vorlage fehlen<strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Ergänzung zu verlangen; das<br />
gilt auch für die sachlichen Berichte, die insbeson<strong>de</strong>re<br />
über Durchführung, Erfolg und Auswirkungen<br />
<strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten Maßnahmen Aufschluß geben sollen,<br />
aber selbst bei Empfängern hoher Bun<strong>de</strong>szuwendungen<br />
häufig unvollständig waren o<strong>de</strong>r<br />
überhaupt nicht vorgelegt wur<strong>de</strong>n. Das Verfahren<br />
kann dazu führen, daß Zuwendungsempfänger<br />
jahrelang zu Unrecht Zuwendungen erhalten.<br />
Bei Bun<strong>de</strong>szuwendungen für Bauvorhaben haben in<br />
vielen Fällen die Angaben in <strong>de</strong>n Verwendungsnachweisen<br />
nicht mit <strong>de</strong>n Bauausgabebüchern übereingestimmt.<br />
Auch ist z. B. bei Zuwendungen für<br />
wasserwirtschaftliche und kulturtechnische Maßnahmen<br />
nur für fünf von 56 Baumaßnahmen überhaupt<br />
ein ordnungsgemäßes Bauausgabebuch geführt<br />
wor<strong>de</strong>n. Weiter waren die Rechnungsbelege<br />
vielfach nicht in Ordnung. Verschie<strong>de</strong>ntlich ist die<br />
Verwendung <strong>de</strong>r Beträge bescheinigt wor<strong>de</strong>n, obwohl<br />
die Ausgaben noch nicht geleistet waren. Oftmals<br />
stellten die bauaufsichtführen<strong>de</strong>n Dienststellen,<br />
<strong>de</strong>nen auch die Prüfung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />
oblag, diese mit <strong>de</strong>n unrichtigen Angaben<br />
— selbst auf und bescheinigten ihre Richtigkeit.<br />
Ein Zuwendungsempfänger, <strong>de</strong>r für ein Rechnungsjahr<br />
Zuwendungen in Höhe von 8,5 Millionen DM<br />
erhalten hatte, gab im Verwendungsnachweis an,<br />
daß <strong>de</strong>r Betrag bis auf rund 1000 DM zweckentsprechend<br />
verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sei. Der Zuwendungsempfänger<br />
wies hierbei Verpflichtungen in Höhe<br />
von rd. 900 000 DM als Ausgaben nach, die erst<br />
im folgen<strong>de</strong>n Rechnungsjahr geleistet wur<strong>de</strong>n.<br />
Wäre <strong>de</strong>r Verwendungsnachweis richtig aufgestellt<br />
wor<strong>de</strong>n, so hätten die bis zum 31. Dezember nicht<br />
verausgabten Beträge an <strong>de</strong>n Bund zurückgezahlt<br />
wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
18. Die Fälle, in <strong>de</strong>nen die Verwendungsnachweise<br />
verspätet vorgelegt und damit durch die bewilligen<strong>de</strong>n<br />
Stellen ebenfalls verspätet geprüft wer<strong>de</strong>n,<br />
sind immer häufiger gewor<strong>de</strong>n. Hierdurch ist auch<br />
die zeitgerechte Rechnungsprüfung erschwert wor<strong>de</strong>n.<br />
Zahlreichen Beanstandungen konnte wegen<br />
Ablaufs von Ausschluß- und Verjährungsfristen<br />
nicht mehr abgeholfen wer<strong>de</strong>n. Im Mai 1968 fehlten<br />
z. B. die Verwendungsnachweise für Zuwendungen<br />
auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Verbraucherberatung im Rechnungsjahr<br />
1966 in Höhe von insgesamt 210 500 DM<br />
und für Zuwendungen zur allgemeinen Absatzför<strong>de</strong>rung<br />
in Höhe von insgesamt rd. 1,1 Millionen DM;<br />
für die Zuwendungen im Jahre 1967 fehlten noch<br />
die Verwendungsnachweise über 2,6 Millionen DM.<br />
In einem an<strong>de</strong>ren Bereich waren im Mai 1968 151<br />
Verwendungsnachweise über Zuwendungen, die in<br />
<strong>de</strong>n Rechnungsjahren 1963 bis 1967 in Höhe von<br />
rund 11,4 Millionen DM gewährt wor<strong>de</strong>n waren,<br />
noch nicht von <strong>de</strong>n bewilligen<strong>de</strong>n Stellen geprüft;<br />
die meisten Verwendungsnachweise lagen noch<br />
nicht vor. Bei <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Verwendungsnach-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
weise für die Beurteilung <strong>de</strong>r Frage, ob und in welcher<br />
Höhe künftig Zuwendungen bewilligt wer<strong>de</strong>n<br />
können, müssen die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen stärker<br />
als bisher auf fristgerechter Vorlage bestehen.<br />
In diesem Zusammenhang wird, wie schon in Nr. 4<br />
<strong>de</strong>r Denkschrift vom 19. August 1958, auf <strong>de</strong>n Beschluß<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es vom 11. Januar<br />
1957 hingewiesen (vgl. <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>sdrucksache 2896,<br />
2. <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong>), wonach Zuwendungen an Empfänger,<br />
die <strong>de</strong>n Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß<br />
führen o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig vorlegen,<br />
gesperrt wer<strong>de</strong>n und die regelmäßigen Überweisungen<br />
von Zuwendungsbeträgen von <strong>de</strong>r fristgerechten<br />
Vorlage ordnungsmäßiger Verwendungsnachweise<br />
abhängig gemacht wer<strong>de</strong>n sollen. Der<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> hat in <strong>de</strong>m Beschluß beson<strong>de</strong>rs hervorgehoben,<br />
daß die Sperrungen nicht nur angedroht,<br />
son<strong>de</strong>rn auch durchgeführt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
19. Zu einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung <strong>de</strong>r<br />
Haushaltsmittel für die Zuwendungen gehört die<br />
Prüfung, ob die Mittel zweckentsprechend und sparsam<br />
verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind (vgl. Nr. 21 <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srichtlinien).<br />
Bei dieser in <strong>de</strong>n alleinigen Verantwortungsbereich<br />
<strong>de</strong>r bewilligen<strong>de</strong>n Stellen f allen<strong>de</strong>n<br />
Prüfung soll aber auch festgestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
ob die ordnungsmäßige Geschäftsführung <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />
außer Zweifel steht und welche<br />
Folgerungen für etwaige künftige Bewilligungen<br />
zu ziehen sind, damit <strong>de</strong>r Bund vor finanziellem<br />
Scha<strong>de</strong>n bewahrt bleibt.<br />
Eine zutreffen<strong>de</strong> Beurteilung hierüber ist in <strong>de</strong>r<br />
Regel nur nach eingehen<strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s sachlichen<br />
Berichts und <strong>de</strong>r zahlenmäßigen Nachweisung möglich.<br />
Das erfor<strong>de</strong>rt in nicht wenigen Fällen, daß die<br />
Angaben bei <strong>de</strong>n Zuwendungsempfängern an Ort<br />
und Stelle überprüft wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>shalb,<br />
weil die Verwendungsnachweise nicht von unbefangen<br />
urteilen<strong>de</strong>n Stellen, son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>n an<br />
weiteren Zuwendungen interessierten Empfängern<br />
aufgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Oftmals haben die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen die Prüfung<br />
<strong>de</strong>s Verwendungsnachweises gegenüber <strong>de</strong>n<br />
Planungs- und Bewilligungsarbeiten vernachlässigt.<br />
Erhebliche Rückstän<strong>de</strong> an ungeprüften Verwendungsnachweisen<br />
waren die Folge. In manchen Fällen<br />
ist die Prüfung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise<br />
gänzlich unterlassen wor<strong>de</strong>n. Häufig beschränkte<br />
sich die Verwaltung mehr o<strong>de</strong>r weniger auf die<br />
rechnerische Prüfung <strong>de</strong>r zahlenmäßigen Nachweisung;<br />
<strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r zweckentsprechen<strong>de</strong>n und wirtschaftlich<br />
notwendigen Verwendung <strong>de</strong>r Zuwendungen<br />
wur<strong>de</strong> hierbei nicht o<strong>de</strong>r nur ungenügend<br />
nachgegangen.<br />
So hat die für die För<strong>de</strong>rung von Maßnahmen auf<br />
<strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>s Sports zuständige Bewilligungsstelle<br />
längere Zeit hindurch Verwendungsnachweise<br />
nur rechnerisch geprüft und die Belege nur<br />
hin und wie<strong>de</strong>r angefor<strong>de</strong>rt, so daß eine ordnungsgemäße<br />
Prüfung nicht bestand.<br />
Bei einem Zuwendungsempfänger eines an<strong>de</strong>ren<br />
Bereichs ist festgestellt wor<strong>de</strong>n, daß während eines<br />
sich über mehrere Jahre erstrecken<strong>de</strong>n Zeitraums<br />
insgesamt rd. 42 000 DM nicht zweckentsprechend<br />
verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n. Dies sowie erhebliche Mängel<br />
in <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />
sind bei <strong>de</strong>n verwaltungsmäßigen Prüfungen<br />
<strong>de</strong>r Verwendungsnachweise in mehreren aufeinan<strong>de</strong>rfolgen<strong>de</strong>n<br />
Rechnungsjahren unbemerkt geblieben.<br />
In an<strong>de</strong>ren Fällen ist infolge nachlässiger verwaltungsmäßiger<br />
Prüfung nicht erkannt wor<strong>de</strong>n, daß<br />
sich die Zuwendungsempfänger mit erheblich geringeren<br />
eigenen Mitteln als vereinbart an <strong>de</strong>n<br />
Vorhaben beteiligt hatten.<br />
20. Die schleppen<strong>de</strong> Abwicklung <strong>de</strong>r verwaltungsmäßigen<br />
Prüfung <strong>de</strong>r Verwendungsnachweise hat<br />
wie<strong>de</strong>rholt zu einer erheblichen Verzögerung <strong>de</strong>r<br />
Vorprüfung geführt, <strong>de</strong>ren Beanstandungen dann<br />
erst nach vielen Monaten beantwortet wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Prüfungsmitteilungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
sind ebenfalls von bewilligen<strong>de</strong>n Stellen nicht termingemäß<br />
beantwortet wor<strong>de</strong>n. So konnte ein umfangreiches<br />
Prüfungsverfahren aus <strong>de</strong>n Rechnungsjahren<br />
1962 und 1963 bisher noch nicht abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, weil das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
einen Teil <strong>de</strong>r Prüfungsmitteilungen trotz<br />
mehrmaliger Erinnerung noch immer nicht beantwortet<br />
hat.<br />
Eine an<strong>de</strong>re Prüfungsmitteilung, die Zuwendungen<br />
aus <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1965 betrifft, ist erst nach<br />
13 Monaten und nur teilweise beantwortet wor<strong>de</strong>n.<br />
Das ist um so unverständlicher, als ein maßgeben<strong>de</strong>r<br />
Vertreter <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers in <strong>de</strong>r<br />
Öffentlichkeit die Prüfungsmitteilungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
als „Lappalien" abgetan hat, die<br />
„leicht zu klären seien". Das zuständige Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
hingegen hatte vorher wegen <strong>de</strong>r<br />
„Schwierigkeit <strong>de</strong>r Angelegenheit" und „<strong>de</strong>s Umfanges<br />
<strong>de</strong>r Beanstandung" um unbefristeten Aufschub<br />
<strong>de</strong>r Beantwortung gebeten.<br />
21. Der Umfang <strong>de</strong>r Mängel läßt <strong>de</strong>n Schluß zu,<br />
daß sich die bewilligen<strong>de</strong>n Stellen und die Zuwendungsempfänger<br />
sehr oft nicht hinreichend <strong>de</strong>r Verantwortung<br />
bewußt sind, die sie bei <strong>de</strong>r Bewirtschaftung<br />
und Verwendung öffentlicher Mittel<br />
tragen. Das hat zu erheblichen Nachteilen für <strong>de</strong>n<br />
Bund geführt.<br />
Kreditaufnahme durch Dritte<br />
22. In <strong>de</strong>n Jahren 1955 bis 1961 und 1964 bis 1968<br />
wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bau von Bun<strong>de</strong>sautobahnen zu einem<br />
Teil mit Krediten finanziert, die nicht <strong>de</strong>r Bund,<br />
son<strong>de</strong>rn eine von ihm auf Grund gesetzlicher Ermächtigung<br />
mit <strong>de</strong>r Finanzierung beauftragte<br />
Aktiengesellschaft im eigenen Namen und für<br />
eigene Rechnung aufnahm. Diese Finanzierungsgesellschaft,<br />
<strong>de</strong>ren alleiniger Aktionär <strong>de</strong>r Bund<br />
ist, nimmt die Gel<strong>de</strong>r als Schuldscheindarlehen bei<br />
öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, an<strong>de</strong>ren bun-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
<strong>de</strong>s- o<strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sunmittelbaren juristischen Personen<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen Rechts sowie bei größeren<br />
Privatbanken und -versicherungen auf. Die Aufnahme<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Kredite und die Festlegung<br />
<strong>de</strong>r Darlehnsbedingungen bedarf nach <strong>de</strong>n Verträgen,<br />
die <strong>de</strong>r Bund mit <strong>de</strong>r ihm gehören<strong>de</strong>n<br />
Gesellschaft geschlossen hat, seiner Zustimmung.<br />
Den Gläubigern gegenüber übernimmt <strong>de</strong>r Bund<br />
auf Grund gesetzlicher Ermächtigung „zur För<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Verkehrswesens" die Bürgschaft (vgl. z. B.<br />
§ 23 Nr. 2 HG 1968). Auf Grund <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Finanzierungsgesellschaft<br />
abgeschlossenen Verträge ist<br />
<strong>de</strong>r Bund verpflichtet, die fälligen Zinsen und Tilgungsraten<br />
rechtzeitig an die Gesellschaft zu zahlen<br />
und für die Beschaffung und Verwaltung <strong>de</strong>r Kredite<br />
einen Verwaltungskostenbeitrag zu leisten. Die<br />
dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel sind im Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan<br />
veranschlagt und aus <strong>de</strong>m ihm beigefügten<br />
Straßenbauplan erkennbar (z. B. Straßenbauplan<br />
1968, Anlage zu Kapitel 1210, Kennzahlen 1261,<br />
1800, 1801 und 1802). Insgesamt hat die Finanzierungsgesellschaft<br />
für <strong>de</strong>n Straßenbau von 1955 bis<br />
1968 mehr als 2100 Millionen DM aufgenommen.<br />
Die Beträge, die <strong>de</strong>m Bund über die Finanzierungsgesellschaft<br />
zur Verfügung gestan<strong>de</strong>n haben, sind<br />
bis 1968 nicht als Einnahmen in <strong>de</strong>n Haushaltsplan<br />
eingestellt wor<strong>de</strong>n. Für das Jahr 1969 soll nach <strong>de</strong>m<br />
Entwurf <strong>de</strong>s Haushaltsplanes ebenso verfahren<br />
wer<strong>de</strong>n. Die aufgenommenen Kredite sind in <strong>de</strong>n<br />
Haushaltsrechnungen nicht nachgewiesen wor<strong>de</strong>n.<br />
Bei <strong>de</strong>n Straßenbauvorhaben, die mit Hilfe <strong>de</strong>r von<br />
<strong>de</strong>r Finanzierungsgesellschaft (AG) aufgenommenen<br />
Darlehen finanziert wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n die für diese<br />
Vorhaben außer<strong>de</strong>m veranschlagten Haushaltsmittel<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s nicht <strong>de</strong>n für die Bauausführung<br />
zuständigen Lan<strong>de</strong>sstraßenbauverwaltungen zugewiesen<br />
und abweichend von <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushaltsplans nicht unmittelbar für Bauzwecke<br />
verwen<strong>de</strong>t, son<strong>de</strong>rn vom Bun<strong>de</strong>sminister<br />
an die Finanzierungsgesellschaft als „Zuwendungen<br />
nach § 64 a RHO" gezahlt. Die Finanzierungsgesellschaft<br />
faßt diese „Zuwendungen" und die von ihr<br />
aufgenommenen Darlehnsbeträge zusammen und<br />
weist sie nach <strong>de</strong>n Vertragsbestimmungen und<br />
näherer Weisung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sstraßenbauverwaltungen<br />
zu. Diese buchen die mit -<br />
diesen Gel<strong>de</strong>rn finanzierten Bauausgaben in einer<br />
„Son<strong>de</strong>rrechnung Ö", die <strong>de</strong>r Prüfung durch <strong>de</strong>n<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof unterliegt.<br />
23. Durch Artikel 9 <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes<br />
vom 20. Dezember 1965 und durch § 15<br />
Abs. 2 HG 1968 ist dieses Finanzierungsverfahren in<br />
<strong>de</strong>n Jahren 1966 bis 1968 auch auf Investitionsvorhaben<br />
<strong>de</strong>s Wasserstraßenbaues ausge<strong>de</strong>hnt wor<strong>de</strong>n.<br />
Bis En<strong>de</strong> 1968 wer<strong>de</strong>n Kredite in Höhe von etwa<br />
290 Millionen DM aufgenommen sein. Auch sie<br />
wur<strong>de</strong>n nicht als Einnahme in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan<br />
eingestellt. Die Ausgaben für Zinsen und Tilgung<br />
sind bei Kapitel 12 03 Titel 680 ausgebracht<br />
wor<strong>de</strong>n, die Höhe <strong>de</strong>r Verwaltungskostenbeiträge<br />
ist aus <strong>de</strong>m Haushaltsplan nicht erkennbar.<br />
Beim Wasserstraßenbau wer<strong>de</strong>n im Unterschied<br />
zum Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau zum Teil recht komplizierte<br />
Abrechnungs-, Buchungs- und Zahlungsverfahren<br />
angewen<strong>de</strong>t.<br />
Bei einer ersten Gruppe von Bauvorhaben (z. B. bei<br />
Kapitel 12 03 bzw. A 12 03 Titel 713 und 759) gibt<br />
die Finanzierungsgesellschaft die Kreditbeträge an<br />
die bauausführen<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>swasser- und Schifffahrtsdirektionen<br />
zusätzlich zu <strong>de</strong>n ihnen unmittelbar<br />
aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushalt zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />
Mitteln weiter; eine Son<strong>de</strong>rrechnung wird<br />
nicht geführt. Als „Beiträge Dritter" wer<strong>de</strong>n diese<br />
Gel<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>m Ausgabetitel, bei <strong>de</strong>m Haushaltsmittel<br />
für die jeweiligen Bauvorhaben veranschlagt<br />
sind, von Bauausgaben abgesetzt und damit saldiert.<br />
Sind im Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan keine Mittel<br />
vorgesehen, so wird ein Leertitel ausgebracht, damit<br />
eine Verbuchungsstelle besteht.<br />
Bei einer zweiten Gruppe von Wasserstraßenbau<br />
vorhaben sind mit einzelnen Län<strong>de</strong>rn Regierungsabkommen<br />
geschlossen und längerfristige Finanzierungspläne<br />
aufgestellt wor<strong>de</strong>n (vgl. Kapitel 12 03<br />
bzw. A 12 03 Titel 765, 766, 767). Der Bund und die<br />
beteiligten Län<strong>de</strong>r haben sich verpflichtet, die Baukosten<br />
im Verhältnis 2 : 1 zu tragen, sie haben<br />
Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegrün<strong>de</strong>t,<br />
an <strong>de</strong>ren Grundkapital Bund und Län<strong>de</strong>r im gleichen<br />
Verhältnis beteiligt sind Die Län<strong>de</strong>r stellen<br />
ihre Beiträge <strong>de</strong>n Gesellschaften zur Verfügung,<br />
und diese leiten die Gel<strong>de</strong>r an die bauausführen<strong>de</strong>n<br />
Wasser- und Schiffahrtsdirektionen weiter. Hier<br />
wer<strong>de</strong>n sie als „Beiträge Dritter" gebucht und mit<br />
Bauausgaben in gleicher Höhe saldiert.<br />
Die im Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan veranschlagten Mittel<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Wasser- und Schiffahrtsdirektionen zur<br />
Bewirtschaftung zugewiesen. Diese verwen<strong>de</strong>n die<br />
Beträge auf Weisung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers jedoch<br />
nicht entsprechend <strong>de</strong>r Zweckbestimmung <strong>de</strong>s<br />
Haushaltsplanes unmittelbar für Bauzwecke, son<strong>de</strong>rn<br />
geben sie als „Beitrag" <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s an die<br />
jeweilige GmbH weiter. In <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
wer<strong>de</strong>n diese „Beiträge" bei <strong>de</strong>n Bauausgaben<br />
nachgewiesen. Die Gesellschaft überweist<br />
die „Beiträge" an die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen<br />
zurück, die sie zur Begleichung <strong>de</strong>r Bauleistungen<br />
verwen<strong>de</strong>n und ebenfalls als „Beiträge<br />
Dritter" mit Bauausgaben saldieren.<br />
Die von <strong>de</strong>r Finanzierungsgesellschaft (AG) im Auftrage<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für diese Wasserstraßenbauvorhaben<br />
aufgenommenen Darlehnsbeträge wer<strong>de</strong>n<br />
auf Weisung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r jeweils zuständigen<br />
Wasser- und Schiffahrtsdirektion zur Verfügung<br />
gestellt, von ihr an die GmbH überwiesen<br />
und von dieser sodann nach Maßgabe <strong>de</strong>s Baufortganges<br />
— zusammen mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>santeil und<br />
<strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushalt stammen<strong>de</strong>n Betrag<br />
— ebenfalls an die Wasser- und Schiffahrtsdirektion<br />
zurücküberwiesen. Hier wer<strong>de</strong>n sie als „Beiträge<br />
Dritter" bei <strong>de</strong>n Ausgabetiteln <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushaltsplans<br />
von <strong>de</strong>n Bauausgaben abgesetzt. Die<br />
Titel enthalten jeweils <strong>de</strong>n Vermerk „Beiträge<br />
Dritter fließen <strong>de</strong>n Mitteln zu".<br />
In etwas abgewan<strong>de</strong>lter Form wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r wird<br />
noch in an<strong>de</strong>ren Fällen (z. B. bei Kapitel 12 03 bzw.<br />
A 12 03 Titel 820 und 950) verfahren.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
24. Die Ermächtigung, „Gesellschaften <strong>de</strong>s privaten<br />
Rechts mit <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>s Baues von<br />
Bun<strong>de</strong>sfernstraßen" (seit 1966 auch „von Investitionsvorhaben<br />
<strong>de</strong>s Wasserstraßenbaues") „zu beauftragen",<br />
ist in ihrem Volumen in <strong>de</strong>n letzten<br />
Jahren gestiegen. Sie belief sich<br />
1964 auf 350 Millionen DM<br />
1965 auf 400 Millionen DM<br />
1966 auf 350 Millionen DM<br />
1967 auf 350 Millionen DM<br />
1968 auf 450 Millionen DM.<br />
Für 1969 ist vorgeschlagen, 524 Millionen DM aufzunehmen<br />
(§ 15 Abs. 2 HG 1969 — Entwurf —). Die<br />
Tilgungen wer<strong>de</strong>n im Rechnungsjahr 1969 77 Millionen<br />
DM betragen (Kapitel 12 03 Titel 66102; Anlage<br />
zu Kapitel 12 10 Kennzahlen 1261 und 1801).<br />
2<strong>5.</strong> Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof ging im Jahre 1955<br />
bei <strong>de</strong>r Einführung dieses Finanzierungsverfahrens<br />
davon aus, daß es sich um eine vorübergehen<strong>de</strong><br />
Maßnahme han<strong>de</strong>le; er hat sich <strong>de</strong>shalb zunächst<br />
darauf beschränkt, die Verwaltung darauf hinzuweisen,<br />
daß die Finanzierungsgesellschaft (AG)<br />
lediglich Kreditträger sein könne. Planung, Veranschlagung,<br />
Abrechnung usw. müßten Sache <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s sein. Der Bund hat das Verfahren zwar mit<br />
Ablauf <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1961 tatsächlich auch<br />
eingestellt, aber am 1. April 1964 wie<strong>de</strong>r aufgenommen.<br />
Die — auf gesetzlicher Ermächtigung beruhen<strong>de</strong>n —<br />
Aufträge an die Finanzierungsgesellschaft stellen<br />
<strong>de</strong>n Abschluß von entgeltlichen Geschäftsbesorgungsverträgen<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 675 in Verbindung<br />
mit §§ 663 ff. BGB dar. Spätestens mit <strong>de</strong>r Überweisung<br />
<strong>de</strong>r aufgenommenen Darlehnsbeträge<br />
durch die Finanzierungsgesellschaft an eine vom<br />
Auftraggeber bezeichnete an<strong>de</strong>re Stelle sind diese<br />
als Bun<strong>de</strong>smittel anzusehen; <strong>de</strong>r Beauftragte hat<br />
damit das aus <strong>de</strong>r Geschäftsbesorgung Erlangte<br />
herausgegeben (§ 667 BGB). Unabhängig von <strong>de</strong>r<br />
Frage, ob das Finanzierungsverfahren wirtschaftlich<br />
und zweckmäßig ist, wi<strong>de</strong>rspricht die unterlassene<br />
Veranschlagung <strong>de</strong>r Einnahmen im Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan<br />
Artikel 110 Abs. 1 GG. Die Zuführung <strong>de</strong>r<br />
Gel<strong>de</strong>r an die bauausführen<strong>de</strong>n Stellen ist, abgesehen<br />
von <strong>de</strong>n Gel<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, keine echte<br />
Leistung von Beiträgen Dritter; die Leistung von<br />
Beiträgen durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion<br />
an die Gesellschaften fällt nicht unter die<br />
Zweckbestimmungen <strong>de</strong>s Haushaltsplanes.<br />
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß die<br />
nach <strong>de</strong>n Geschäftsbesorgungsverträgen — als neue<br />
Schuldform — begrün<strong>de</strong>ten Schul<strong>de</strong>n nicht von <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sschul<strong>de</strong>nverwaltung verwaltet wer<strong>de</strong>n, weil<br />
durch Gesetz bestimmt ist, welche Arten von Schul<strong>de</strong>n<br />
die Bun<strong>de</strong>sschul<strong>de</strong>nverwaltung zu verwalten<br />
hat. Dadurch geht nicht nur die Einheitlichkeit <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn auch die beson<strong>de</strong>re<br />
Kontrolle verloren, die in <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sschul<strong>de</strong>nverwaltung liegt. Die Verschuldung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ist außer<strong>de</strong>m insoweit aus <strong>de</strong>r Übersicht<br />
über die Gesamtschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s nicht zu<br />
erkennen und unterliegt auch nicht <strong>de</strong>r Kontrolle<br />
durch <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n gesetzgeben<strong>de</strong>n Körperschaften<br />
bestellten Bun<strong>de</strong>sschul<strong>de</strong>nausschuß.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat seine Be<strong>de</strong>nken gegen<br />
die unterlassene Veranschlagung <strong>de</strong>r aus solchen<br />
Geschäftsbesorgungsverträgen erlangten Gel<strong>de</strong>r als<br />
Einnahme (insbeson<strong>de</strong>re vom Haushaltsjahr 1969<br />
an) <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen mitgeteilt,<br />
das sich <strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken jedoch nicht angeschlossen<br />
hat.<br />
26. Die Bun<strong>de</strong>sministerien für Verkehr und <strong>de</strong>r<br />
Finanzen sollten sicherstellen, daß die aufzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Kredite in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan eingestellt<br />
und nicht mehr als Beiträge Dritter behan<strong>de</strong>lt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dadurch könnten die Buchungs-, Abrechnungs-<br />
und Überweisungsmetho<strong>de</strong>n wesentlich<br />
vereinfacht und die für Baumaßnahmen aufgewen<strong>de</strong>ten<br />
Beträge ordnungsgemäß in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Vom Haushaltsjahr 1969 an wird die Art und<br />
Weise, wie diese Kreditfinanzierung im Haushaltsplan<br />
und in <strong>de</strong>r Haushaltsrechnung ihren Nie<strong>de</strong>rschlag<br />
fin<strong>de</strong>t, gera<strong>de</strong> vom Standpunkt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
aus von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung sein, da<br />
Schuldaufnahme und Tilgung allgemein nicht mehr<br />
wie bisher getrennt voneinan<strong>de</strong>r (brutto), son<strong>de</strong>rn saldiert<br />
(netto) veranschlagt wer<strong>de</strong>n sollen, Die Nettoveranschlagung<br />
ist vom Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />
und von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung wie<strong>de</strong>rholt vor<br />
allem <strong>de</strong>swegen als ein wesentlicher Fortschritt auf<br />
<strong>de</strong>m Wege <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />
bezeichnet wor<strong>de</strong>n, weil „die Veranschlagung <strong>de</strong>r<br />
Kreditaufnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s nach <strong>de</strong>m Nettoprinzip<br />
einen sachgerechten Beurteilungsmaßstab<br />
für die Höhe <strong>de</strong>r veranschlagten Kreditaufnahmen<br />
sowohl unter finanz- als auch wirtschaftspolitischen<br />
Gesichtspunkten" erfor<strong>de</strong>re, „zugleich die Vergleichbarkeit<br />
<strong>de</strong>r Daten im nationalen und internationalen<br />
Bereich gewährleistet" wer<strong>de</strong> (vgl.<br />
Finanzplanung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung vom 4. September<br />
1968 — <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>sdrucksache V/3299 —)<br />
und für die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>shaushalts allein die Höhe <strong>de</strong>r Netto-Kreditaufnahme<br />
entschei<strong>de</strong>nd sei (so <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
<strong>de</strong>r Finanzen in <strong>de</strong>r 188. Sitzung <strong>de</strong>s Deutschen<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es — Stenographischer Bericht<br />
S. 10174 A —; vgl. auch die Begründung zum Entwurf<br />
eines Gesetzes über die Grundsätze <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r — <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>sdrucksache<br />
V/3040, S. 50 Nr. 165 —). Dem<br />
wi<strong>de</strong>rspricht die haushaltsmäßige Behandlung <strong>de</strong>r<br />
Kreditaufnahme über Finanzierungsgesellschaften<br />
und <strong>de</strong>r für die Tilgung dieser Kredite vom Bund<br />
aufzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Mittel, weil die Kreditaufnahme<br />
außerhalb <strong>de</strong>s Haushalts abgewickelt und die Tilgung<br />
nicht in die Nettorechnung aufgenommen<br />
wird.<br />
Wenn es sich auch technisch nicht um Kreditaufnahmen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, son<strong>de</strong>rn um Geschäftsbesorgungsverträge<br />
und <strong>de</strong>ren Abwicklung han<strong>de</strong>lt, so<br />
wer<strong>de</strong>n — wirtschaftlich gesehen — Kredite aufgenommen,<br />
die <strong>de</strong>n Bund in künftigen Haushaltsjahren<br />
in gleicher Weise wie „normale" Kredite
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
belasten und wie diese <strong>de</strong>m allgemeinen Kreditmarkt<br />
entzogen wer<strong>de</strong>n. Gera<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>n für die<br />
Nettoveranschlagung von Krediten und Tilgungen<br />
von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung angegebenen Grün<strong>de</strong>n ist<br />
die Einbeziehung <strong>de</strong>r über Finanzierungsgesellschaften<br />
aufgenommenen Kredite in diese Veranschlagung<br />
notwendig. Durch sie wür<strong>de</strong>n sich allerdings<br />
auch die Berechnungen zur Kreditfinanzierung<br />
in <strong>de</strong>r mehrjährigen Finanzplanung verschieben<br />
(vgl. Bulletin <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung vom 4. September<br />
1968 S. 929 ff.). Für 1969 wür<strong>de</strong> sich die<br />
Nettoverschuldung nicht auf 3589 Millionen DM<br />
(§ 19 Abs. 2 HG 1969 — Entwurf —), son<strong>de</strong>rn auf<br />
4036 Millionen DM belaufen.<br />
Dem Problem kommt beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zu, weil<br />
offenbar auch für die kommen<strong>de</strong>n Jahre eine Fortführung<br />
<strong>de</strong>r bisherigen Praxis geplant ist.<br />
Die Entwicklung <strong>de</strong>s Personalstan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r<br />
Personalausgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n Rechnungs<br />
jahren 1960 bis 1968 (ohne Bun<strong>de</strong>swehr, Bun<strong>de</strong>s<br />
grenzschutz, Deutsche Bun<strong>de</strong>sbahn und Deutsche<br />
Bun<strong>de</strong>spost)<br />
27. Die jährlich steigen<strong>de</strong>n Personalausgaben <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s geben immer wie<strong>de</strong>r Anlaß zu Überlegungen,<br />
wie dieser Entwicklung begegnet wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Das ist auch bei <strong>de</strong>r dritetn Beratung <strong>de</strong>s Entwurfs<br />
<strong>de</strong>s Haushaltsgesetzes 1968 in <strong>de</strong>r 168. Sitzung <strong>de</strong>s<br />
Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es am <strong>5.</strong> April 1968 (Stenographischer<br />
Bericht S. 8930 B/D) <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>n,<br />
in <strong>de</strong>r u. a. ausgeführt wur<strong>de</strong>:<br />
„Wie die Finanzberichte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierungen<br />
ausweisen, sind die Personalkosten von 1963 bis<br />
1967 von zirka 5 1/2 Milliar<strong>de</strong>n auf zirka 11 1/2 Milliar<strong>de</strong>n<br />
DM, also um 110 % gestiegen. Die sonstigen<br />
or<strong>de</strong>ntlichen Ausgaben stiegen im gleichen<br />
Zeitraum von zirka 55 Milliar<strong>de</strong>n auf zirka 69 Milliar<strong>de</strong>n<br />
DM, also lediglich um 23,3 %. ... Es soll<br />
gewiß nicht verkannt wer<strong>de</strong>n, daß neu auftauchen<strong>de</strong><br />
Aufgaben, die die Anwendung neuer Techniken<br />
erfor<strong>de</strong>rn, nur mit beson<strong>de</strong>rs vorgebil<strong>de</strong>ten<br />
Kräften bewältigt wer<strong>de</strong>n können und daß wir<br />
<strong>de</strong>swegen oft zur Schaffung neuer Planstellen und<br />
neuer Dienststellen gezwungen sind. Das kann<br />
mich aber nicht an <strong>de</strong>r Feststellung hin<strong>de</strong>rn, daß<br />
<strong>de</strong>n ungehemmten Personalerweiterungen und<br />
Stellenverbesserungen <strong>de</strong>r letzten Jahre Einhalt<br />
geboten wer<strong>de</strong>n muß."<br />
Zunächst sieht das Haushaltsgesetz 1968 in § 11<br />
Abs. 2 vor, daß je<strong>de</strong> fünfte in einer Laufbahngruppe<br />
innerhalb eines Einzelplans freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Planstelle<br />
für Beamte o<strong>de</strong>r vergleichbare Stelle für Angestellte<br />
o<strong>de</strong>r Arbeiter nicht wie<strong>de</strong>r besetzt wer<strong>de</strong>n darf (vgl.<br />
auch Stenographischer Bericht S. 8931 A).<br />
-<br />
Welche weiteren Maßnahmen geeignet sind, <strong>de</strong>r ungünstigen<br />
Entwicklung entgegenzuwirken, stellt ein<br />
vielschichtiges und schwer durchschaubares Problem<br />
dar. Als Unterlage zu seiner Durchleuchtung wird an<br />
Hand <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltspläne für die Rechnungsjahre<br />
1960 bis 1968 ein zahlenmäßiger Überblick<br />
über die steigen<strong>de</strong>n Stellenbewilligungen und Personalausgaben<br />
mit einigen erläutern<strong>de</strong>n Anmerkungen<br />
gegeben. Die großen Personalkörper <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />
(Einzelplan 14), <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sgrenzschutzes<br />
(Kapitel 06 25) und <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rvermögen Bun<strong>de</strong>sbahn<br />
und Bun<strong>de</strong>spost wer<strong>de</strong>n allerdings wegen ihrer<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten nicht einbezogen.<br />
Personalstand<br />
28. Die Planstellen für Beamte und Stellen für Angestellte<br />
und Arbeiter haben sich in <strong>de</strong>m untersuchten<br />
Zeitabschnitt wie folgt vermehrt:<br />
Stellenzahl<br />
Steigerung um<br />
1960 1968 Zahl v. H.<br />
Beamte ... 47 033 51 890 +4 857 +10,3<br />
Angestellte 27 110 30 914 +3 804 +14,0<br />
Arbeiter .. 8 057 8 228 + 171 + 2,1<br />
zusammen . 82 200 91 032 +8 832 +10,7<br />
Die Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>n einzelnen Jahren sind in<br />
<strong>de</strong>r Anlage 2 (S. 98) dargestellt.<br />
Diese Personalvermehrung wird in <strong>de</strong>r Hauptsache<br />
auf folgen<strong>de</strong> Ursachen zurückgeführt:<br />
a) Errichtung neuer Behör<strong>de</strong>n<br />
Von 1960 bis 1968 sind — teilweise unter Übernahme<br />
bestehen<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n — zwei Bun<strong>de</strong>sministerien<br />
und 27 Vertretungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s im<br />
Ausland sowie weitere neun Behör<strong>de</strong>n errichtet<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
b) Gesetzgebungsarbeit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
Durch die in <strong>de</strong>n letzten drei Legislaturperio<strong>de</strong>n<br />
annähernd gleichbleiben<strong>de</strong> Zahl <strong>de</strong>r verabschie<strong>de</strong>ten<br />
Gesetze sind <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung zunehmend<br />
neue Aufgaben und Zuständigkeiten zugewachsen,<br />
die zum Teil eine Zunahme <strong>de</strong>r Verwaltungsarbeit<br />
zur Folge hatten.<br />
c) Bildung neuer Schwerpunkte <strong>de</strong>r staatlichen Betätigung<br />
durch die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
Für die Bildung neuer Schwerpunkte ist das Personal<br />
in folgen<strong>de</strong>n Aufgabenbereichen beson<strong>de</strong>rs<br />
verstärkt wor<strong>de</strong>n:<br />
Wissenschaft und Forschung + 135 v. H.<br />
Entwicklungshilfe + 114 v. H.<br />
Familie und Jugend + 80 v. H.<br />
Gesundheitswesen + 60 v. H.<br />
Innere Angelegenheiten + 44 v. H.<br />
Rechtswesen + 39 v. H.<br />
Wie die Anlage 3 (S. 99) zeigt, stehen <strong>de</strong>n Personalvermehrungen<br />
auch Personalvermin<strong>de</strong>rungen gegenüber,<br />
so in <strong>de</strong>n Aufgabenbereichen<br />
Vertriebene und Flüchtlinge — 40 v. H.<br />
Bun<strong>de</strong>sschuld — 39 v. H.<br />
Bun<strong>de</strong>sfinanzen, insbeson<strong>de</strong>re Zölle . — 5 v. H.
I<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Auch hat die Übertragung von Aufgaben an die zum<br />
Teil sehr zahlreichen und umfangreichen Vorfeldorganisationen<br />
(§ 64 a RHO) einer Personalvermehrung<br />
im eigentlichen Behör<strong>de</strong>nbereich entgegengewirkt,<br />
aber an<strong>de</strong>rerseits bei diesen Organisationen<br />
<strong>de</strong>n mittelbar <strong>de</strong>m Bund zur Last fallen<strong>de</strong>n Personalaufwand<br />
erheblich ansteigen lassen. Im welchem<br />
Umfang dies geschehen ist und wie sich die Gesamtzahl<br />
entwickelt hat, könnte nur in einer beson<strong>de</strong>ren<br />
Untersuchung geklärt wer<strong>de</strong>n. Eine solche Untersuchung<br />
wür<strong>de</strong> auch zur Klärung <strong>de</strong>r Frage beitragen,<br />
welche Grün<strong>de</strong> mitunter zur Bildung von Vorfeldorganisationen<br />
geführt haben. Vor <strong>de</strong>r Bildung<br />
von Vorfeldorganisationen sollte hemmend berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n, daß eine Kontrolle über sie weniger<br />
möglich ist als über <strong>de</strong>n Staatsapparat. Infolge <strong>de</strong>r<br />
in <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Absätzen geschil<strong>de</strong>rten Entwicklung<br />
haben sich die Haushaltsausgaben <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s von 1960 bis 1968 insgesamt wie folgt erhöht:<br />
Rech<br />
nungs<br />
jahr<br />
1960<br />
1968<br />
Betrag<br />
DM<br />
41,93 Mrd.<br />
80,65 Mrd.<br />
Zunahme<br />
v. H.<br />
—<br />
+ 92,3<br />
Betrag ohne<br />
Einzelplan 14<br />
und Kapitel<br />
06 25<br />
DM<br />
31,75 Mrd.<br />
62,32 Mrd.<br />
Zunahme<br />
v. H.<br />
Die Steigerungen selbst können ebenfalls zu einer<br />
gewissen Zunahme <strong>de</strong>r Verwaltungsarbeit geführt<br />
haben. Allerdings wird bei <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>s Haushaltsvolumens<br />
die verän<strong>de</strong>rte Kaufkraft zu berücksichtigen<br />
sein. Der Preisin<strong>de</strong>x für die Lebenshaltung<br />
ist in <strong>de</strong>n Jahren 1959 bis 1967 von 100 v. H.<br />
auf 122,2 v. H. gestiegen (vgl. Statistisches Jahrbuch<br />
1968 S. 445). Höhere Zahlen haben also nicht ohne<br />
weiteres eine entsprechen<strong>de</strong> Arbeitsmehrbelastung<br />
zur Folge gehabt.<br />
Personalausgaben<br />
29. Die Personalausonalausgaben haben sich in<br />
<strong>de</strong>m untersuchten Zeitabschnitt wie folgt erhöht:<br />
Dienstbezüge<br />
1960 1968<br />
—<br />
Steigerung<br />
um<br />
DM DM v. H.<br />
Beamte 517 047 700 943 488 300 82,5<br />
Angestellte . 296 915 900 517 037 400 74,1<br />
Arbeiter 58 841 700 98 209 700 66,9<br />
zusammen 872 805 300 1 558 735 400 78,6<br />
Diese Zunahme beruht auf folgen<strong>de</strong>n Tatbestän<strong>de</strong>n:<br />
a) Erhöhung <strong>de</strong>s Personalstan<strong>de</strong>s<br />
+ 96,3<br />
b) besoldungs- und tarifrechtliche Maßnahmen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
Anpassung <strong>de</strong>r Dienstbezüge, Vergütungen<br />
und Löhne an die allgemeine Einkommensentwicklung.<br />
Zu a)<br />
30. Auf Stellenvermehrungen entfallen nachstehend<br />
aufgeführte Beträge:<br />
neue<br />
Stellen<br />
Durch<br />
schnitts<br />
bezüge<br />
1968<br />
Mehrausgaben 1968<br />
gegenüber 1960<br />
Zahl DM DM v. H.<br />
Beamte ... 4 857 18 182 88 310 000 17,1<br />
Angestellte<br />
Arbeiter . .<br />
3 804<br />
171<br />
16 725<br />
11 936<br />
63 621 900<br />
2 041 000<br />
-<br />
Beamte ... 517 047 700 338 130 600 65,4<br />
21,4<br />
zusammen . 8 832 — 153 972 900 17,7<br />
Der 1968 gegenüber 1960 um 10,7 v. H. höhere Personalstand<br />
hat danach 17,7 v. H. höhere Personalausgaben<br />
erfor<strong>de</strong>rt.<br />
Zu b)<br />
31. Ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>r Ausgaben für Personalvermehrungen<br />
ergeben sich für die Anpassung<br />
<strong>de</strong>r Bezüge an die allgemeine Einkommensentwicklung<br />
sowie an<strong>de</strong>re besoldungs- und tarifrechtliche<br />
Maßnahmen *), insbeson<strong>de</strong>re die Verbesserung <strong>de</strong>r<br />
Stellenkegel und die Einführung <strong>de</strong>s Bewährungsaufstiegs,<br />
insgesamt folgen<strong>de</strong> Ausgabenerhöhungen:<br />
Personal<br />
ausgaben<br />
1960<br />
Mehrausgaben<br />
1968<br />
DM DM v. H.<br />
Angestellte 296 915 900 156 499 600 52,7 **)<br />
Arbeiter ... 58 841 700 37 327 000 63,4<br />
zusammen . 1 872 805 300 531 957 200 60,9<br />
*)<br />
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen, die in allen<br />
Laufbahngruppen zur Anhebung von Dienstposten<br />
ohne Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Amtsinhalts geführt haben, sind<br />
in Anlage 4 (S. 100) am Beispiel <strong>de</strong>r Zollverwaltung<br />
dargestellt. Die Auswirkungen sind in an<strong>de</strong>ren Bereichen<br />
ähnlich.<br />
**) In <strong>de</strong>n unterschiedlichen Vomhun<strong>de</strong>rtsätzen drückt<br />
sich insbeson<strong>de</strong>re die verstärkte Übernahme von Angestellten<br />
in das Beamtenverhältnis aus. Aus <strong>de</strong>n<br />
Sätzen kann daher nicht gefolgert wer<strong>de</strong>n, daß die<br />
Gruppe <strong>de</strong>r Angestellten gegenüber <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bediensteten<br />
benachteiligt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
3;5
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Dabei sind die Bezüge im einfachen und mittleren<br />
Dienst im Verhältnis stärker angehoben wor<strong>de</strong>n als<br />
im gehobenen und höheren Dienst. Innerhalb <strong>de</strong>r<br />
Laufbahnen <strong>de</strong>s mittleren, <strong>de</strong>s gehobenen und <strong>de</strong>s<br />
höheren Dienstes wie<strong>de</strong>rum sind die Bezüge in <strong>de</strong>n<br />
Eingangsämtern und diesen vergleichbaren Vergütungsgruppen<br />
erheblich stärker als in <strong>de</strong>n Spitzenämtern<br />
und vergleichbaren Vergütunsgruppen erhöht<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Zusammenfassung<br />
32. Die Planstellen für Beamte und Stellen für Angestellte<br />
und Arbeiter <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung sind<br />
von 1960 bis 1968 um 10,7 v. H. vermehrt wor<strong>de</strong>n.<br />
Die veranschlagten Personalausgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
haben sich in <strong>de</strong>mselben Zeitabschnitt<br />
von rund<br />
auf rund<br />
872,8 Millionen DM<br />
1 558,7 Millionen DM<br />
mithin<br />
um rund 685,9 Millionen DM = 78,6 v. H.<br />
erhöht.<br />
Von diesem Mehrbetrag entfallen auf<br />
Personalver<br />
mehrungen<br />
rund 154,0 Millionen DM = 17,7 v. H.<br />
Erhöhungen<br />
<strong>de</strong>r Bezüge<br />
rund 531,9 Millionen DM = 60,9 v. H.<br />
Die Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne sind<br />
<strong>de</strong>mnach infolge linearer Erhöhungen und an<strong>de</strong>rer<br />
besoldungs- und tarifrechtlicher Maßnahmen durchschnittlich<br />
jährlich gegenüber <strong>de</strong>m Vorjahr um<br />
6,1 v. H. gestiegen.<br />
33. Die dargestellten Sachverhalte könnten zu <strong>de</strong>m<br />
Schluß verleiten, die personalwirtschaftliche Entwicklung<br />
in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung gebe keinen<br />
Anlaß zur Besorgnis, zumal da die Verwaltungsausgaben<br />
und -aufgaben auch im internationalen<br />
Vergleich allenthalben als Folge intensiverer und<br />
ausge<strong>de</strong>hnterer staatlicher Tätigkeit steigen. In<strong>de</strong>ssen<br />
muß ein Personalzuwachs von rund 11 v. H. in<br />
acht Jahren Be<strong>de</strong>nken begegnen, zumal da bei<br />
einem Ansteigen <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r öffentlichen Bediensteten<br />
nicht nur ein höherer Aufwand an Personalkosten,<br />
son<strong>de</strong>rn auch an sonstigen Verwaltungskosten<br />
entsteht. Eine Erhöhung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r öffentlichen<br />
Bediensteten führt außer<strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>r Zeit zur<br />
Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Produktivkräfte <strong>de</strong>r Wirtschaft.<br />
Diese Folgen wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Übertragung neuer<br />
Aufgaben auf die Verwaltung stärker als bisher<br />
berücksichtigt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Es erhebt sich immer wie<strong>de</strong>r die Frage, inwieweit<br />
es staatliche Aufgaben gibt, auf die verzichtet wer<strong>de</strong>n<br />
kann o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Personal- und Sachaufwand in<br />
keinem angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen<br />
und die <strong>de</strong>swegen neu überdacht wer<strong>de</strong>n müssen,<br />
-<br />
und inwieweit ein zusätzlicher Personalbedarf bei<br />
neuen Aufgaben durch Umsetzen von Dienstkräften<br />
ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n kann, <strong>de</strong>ren Tätigkeit sich z. B. durch<br />
Rationalisierungsmaßnahmen verän<strong>de</strong>rt hat o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>ren Aufgaben sich verringert haben o<strong>de</strong>r weggefallen<br />
sind. Wenn bei <strong>de</strong>rartigen Erörterungen in<br />
<strong>de</strong>r Regel u. a. darauf hingewiesen wird, die in Betracht<br />
kommen<strong>de</strong>n Bediensteten seien nur einseitig<br />
verwendbar, so muß <strong>de</strong>m entgegengehalten wer<strong>de</strong>n,<br />
daß bisher kaum <strong>de</strong>r Versuch unternommen wor<strong>de</strong>n<br />
ist, Angestellte o<strong>de</strong>r nicht laufbahnmäßig vorgebil<strong>de</strong>te<br />
Beamte, die an<strong>de</strong>rweitig zunächst schwer einsetzbar<br />
sind, systematisch auf an<strong>de</strong>re Tätigkeiten<br />
umzuschulen (vgl. Nr. 48). Bei entwicklungsbedingten<br />
Strukturän<strong>de</strong>rungen wird die Verwaltung rechtzeitig<br />
solche Maßnahmen zu treffen haben. In diesem<br />
Zusammenhang muß davor gewarnt wer<strong>de</strong>n,<br />
von <strong>de</strong>r fortschreiten<strong>de</strong>n Anwendung <strong>de</strong>r elektronischen<br />
Datenverarbeitung (EDV) in <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Einsparungen an Personalausgaben<br />
und damit eine Wen<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Personalausgaben<br />
zu erwarten. Die Erfolge <strong>de</strong>r EDV<br />
wer<strong>de</strong>n eher darin zu sehen sein, daß sie zusätzlich<br />
und schneller wichtige Informationen liefern und<br />
zum Teil zur langsameren Personalvermehrung beitragen<br />
als daß sie zu einer entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Personalvermin<strong>de</strong>rung<br />
führen. Außer<strong>de</strong>m wird häufig einem<br />
geringeren Bedarf an Personal <strong>de</strong>r unteren Laufbahnen<br />
ein zusätzlicher Bedarf an höherwertigen Kräften,<br />
vor allem im gehobenen Dienst, gegenüberstehen<br />
(vgl. Nr. 37).<br />
Es hat nicht an Versuchen und Maßnahmen gefehlt,<br />
die einer Vermehrung <strong>de</strong>s Personals entgegenwirken<br />
sollten. So hat <strong>de</strong>r Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> bereits<br />
bei <strong>de</strong>r dritten Lesung <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s Haushaltsgesetzes<br />
1958 in <strong>de</strong>r 40. Sitzung am 4. Juli 1958<br />
(Stenographischer Bericht S. 2373 C) folgen<strong>de</strong> Entschließung<br />
gefaßt:<br />
„Bei <strong>de</strong>r Veranschlagung <strong>de</strong>r persönlichen Ausgaben<br />
in <strong>de</strong>n künftigen Haushaltsplänen dürfen<br />
die Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter<br />
nur vermehrt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Mehrbedarf die<br />
unvermeidliche Folge neuer gesetzlicher Aufgaben<br />
ist und durch personelle Umbesetzung nicht<br />
ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n kann. Ein begrün<strong>de</strong>ter personeller<br />
Mehrbedarf ist in erster Linie durch personelle<br />
Umbesetzungen innerhalb <strong>de</strong>r gesamten Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />
auszugleichen. . . . Stellenhebungen<br />
sind künftig ohne eine wesentliche Verän<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Arbeitsgebietes nicht mehr zuzulassen."<br />
Die Grundsätze dieser Entschließung hätten auch für<br />
die Aufstellung <strong>de</strong>r Haushaltsvoranschläge für die<br />
Rechnungsjahre 1960 bis 1968 maßgebend sein sollen.<br />
In seinen jährlichen Bemerkungen zur Aufstellung<br />
<strong>de</strong>r Voranschläge hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r<br />
Finanzen auf diese Grundsätze hingewiesen und<br />
ausgeführt, daß entwe<strong>de</strong>r neue Stellen überhaupt<br />
nicht o<strong>de</strong>r nur dann veranschlagt wer<strong>de</strong>n dürften,<br />
wenn <strong>de</strong>r Mehrbedarf die unvermeidliche Folge<br />
neuer gesetzlicher Aufgaben sei und durch personelle<br />
Umbesetzung nicht ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n könne; im<br />
übrigen sei zu prüfen, inwieweit Personal infolge<br />
Wegfalls von Aufgaben o<strong>de</strong>r durch rationelleren<br />
Einsatz vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n kann. Auch ich habe bei
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Haushaltsverhandlungen auf Einsparungsmöglichkeiten<br />
hingewiesen und eine Reihe von Gutachten<br />
vorgelegt, die Vorschläge für Personaleinsparungen<br />
enthielten.<br />
Letzten En<strong>de</strong>s wird man aber auch Eingriffe in traditionelle<br />
Bereiche <strong>de</strong>r Verwaltung nicht scheuen<br />
dürfen — immer unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, daß wesentliche<br />
Rechtsgüter, politische Zielsetzungen o<strong>de</strong>r<br />
gewichtige fachliche Vorteile bestehen<strong>de</strong>r Regelungen<br />
nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. Entschei<strong>de</strong>nd wird<br />
die Erkenntnis sein, daß die Übertragung neuer Aufgaben<br />
auf die öffentliche Hand — und zwar nicht<br />
nur auf <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>ssektor — nicht nur unmittelbar<br />
zu weiteren Ausgaben führt, son<strong>de</strong>rn zugleich <strong>de</strong>m<br />
Ziel <strong>de</strong>s Stagnierens <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r öffentlichen Bediensteten<br />
o<strong>de</strong>r gar ihrer Vermin<strong>de</strong>rung entgegenwirkt.<br />
Es sollte zugleich als vordringliche Aufgabe<br />
angesehen wer<strong>de</strong>n zu überprüfen, welche Aufgaben<br />
— erfor<strong>de</strong>rlichenfalls durch Aufhebung o<strong>de</strong>r durch<br />
Än<strong>de</strong>rung von Gesetzen — beseitigt o<strong>de</strong>r vereinfacht<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
Außer<strong>de</strong>m sollte es stärker als bisher zur Pflicht <strong>de</strong>r<br />
leiten<strong>de</strong>n Beamten gemacht wer<strong>de</strong>n, je<strong>de</strong>n zur Personaleinsparung<br />
führen<strong>de</strong>n Arbeitsrückgang aufzuspüren,<br />
je<strong>de</strong> Vereinfachung <strong>de</strong>r Arbeit auszunutzen,<br />
das Ressort<strong>de</strong>nken — wo es zur Komplizierung<br />
führt — zu beseitigen und sich je<strong>de</strong>r sinnvollen<br />
Technisierung und Rationalisierung selbst anzunehmen.<br />
Die elektronische Datenverarbeitung<br />
in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />
34. Die Verwendung von Datenverarbeitungsanlagen<br />
hat in <strong>de</strong>r Verwaltung bisher nicht immer zu<br />
befriedigen<strong>de</strong>n Ergebnissen geführt.<br />
Mit <strong>de</strong>n zunächst für mathematisch-wissenschaftliche<br />
Aufgaben entwickelten elektronischen Datenverarbeitungsanlagen<br />
(DVA) können Rechenprobleme<br />
in einem Bruchteil <strong>de</strong>r früher erfor<strong>de</strong>rlichen Zeit<br />
gelöst wer<strong>de</strong>n. Für Wissenschaft und Forschung sind<br />
DVA daher zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel<br />
gewor<strong>de</strong>n; in diesen Bereichen müssen leistungsfähige<br />
Geräte in ausreichen<strong>de</strong>r Zahl zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Dagegen kann nicht mit <strong>de</strong>r gleichen Ein<strong>de</strong>utigkeit<br />
die Frage beantwortet wer<strong>de</strong>n, ob und unter welchen<br />
Voraussetzungen DVA erfolgreich für Verwaltungsaufgaben<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n können; <strong>de</strong>nn<br />
im Gegensatz zu <strong>de</strong>r raschen technischen Entwicklung<br />
nimmt insgesamt gesehen die Möglichkeit<br />
<strong>de</strong>r Verwaltung, die Maschinen sinnvoll und nutzbringend<br />
einzusetzen, nur relativ langsam zu. Über<br />
Wesen, Be<strong>de</strong>utung und Grenzen <strong>de</strong>r elektronischen<br />
Datenverarbeitung (EDV) gibt es — trotz einer umfassen<strong>de</strong>n<br />
Information durch Fachliteratur, Fachveranstaltungen<br />
usw. — noch immer unklare o<strong>de</strong>r<br />
unrealistische Vorstellungen; insbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n<br />
die Zeit, die Anstrengungen und die Kosten, die <strong>de</strong>r<br />
Übergang auf die EDV erfor<strong>de</strong>rt, vielfach weit<br />
unterschätzt.<br />
Die Bun<strong>de</strong>sregierung ist bemüht, diesen Schwierigkeiten,<br />
die auch schon im Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> erörtert<br />
wor<strong>de</strong>n sind, Rechnung zu tragen. Sie hat auf<br />
Anregung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sbeauftragten für Wirtschaftlichkeit<br />
in <strong>de</strong>r Verwaltung beim Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />
Innern die Koordinierungs- und Beratungsstelle für<br />
die EDV in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung eingerichtet.<br />
Außer<strong>de</strong>m hat sie sich an <strong>de</strong>r Gründung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
für Mathematik und Datenverarbeitung beteiligt<br />
und an<strong>de</strong>re Schritte unternommen, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeitigen<br />
Mangel an Fachpersonal zu beseitigen.<br />
Die Entscheidung über die Einführung <strong>de</strong>r EDV setzt<br />
ein grundlegen<strong>de</strong>s Um<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>r Verwaltung voraus,<br />
wenn sich die Fehler <strong>de</strong>r Vergangenheit nicht<br />
wie<strong>de</strong>rholen sollen. Insbeson<strong>de</strong>re muß vor <strong>de</strong>r Entscheidung<br />
folgen<strong>de</strong>s berücksichtigt wer<strong>de</strong>n:<br />
3<strong>5.</strong> Solange die EDV nur zur Erledigung schematischer<br />
Massenarbeiten eingesetzt wur<strong>de</strong>, konnte die<br />
Beurteilung im wesentlichen <strong>de</strong>n für die Organisation<br />
zuständigen Abteilungsleitern o<strong>de</strong>r Referenten<br />
überlassen wer<strong>de</strong>n. Diese Handhabung reicht nicht<br />
mehr aus, weil die EDV in zunehmen<strong>de</strong>m Maße in<br />
<strong>de</strong>r Lage ist, höherwertige Aufgaben (insbeson<strong>de</strong>re<br />
Bereitstellung von Führungsinformationen) zu übernehmen.<br />
Komplexe EDV-Verfahren sind zu<strong>de</strong>m immer<br />
mit weittragen<strong>de</strong>n organisatorischen, personellen<br />
und finanziellen Entscheidungen verbun<strong>de</strong>n, die<br />
nur von <strong>de</strong>n Ressort- und Behör<strong>de</strong>nchefs (Leitung)<br />
getroffen wer<strong>de</strong>n können.<br />
36. Am Beginn aller Überlegungen muß sich die<br />
Leitung darüber schlüssig wer<strong>de</strong>n, welche im einzelnen<br />
<strong>de</strong>finierten Ziele mit <strong>de</strong>r EDV erreicht wer<strong>de</strong>n<br />
sollen und welche Mittel dafür zur Verfügung gestellt<br />
wer<strong>de</strong>n können. Die Zielsetzung ist Richtschnur<br />
für die Planung und damit wesentlicher Bestandteil<br />
<strong>de</strong>s Planungsauftrags. Sie ist ferner Maßstab<br />
für die Beurteilung, ob das neue Verfahren im<br />
konkreten Fall zum Erfolg führen kann o<strong>de</strong>r — nach<br />
Installation <strong>de</strong>r DVA — geführt hat. Die Festlegung<br />
<strong>de</strong>r Ziele darf nicht mit einer — am Beginn <strong>de</strong>r Planungen<br />
noch nicht möglichen — Vorhersage <strong>de</strong>ssen,<br />
was tatsächlich erreicht wer<strong>de</strong>n kann, verwechselt<br />
wer<strong>de</strong>n. Sie sollte vielmehr aufzeigen, wie die bisherigen<br />
Aufgaben in ihrer Durchführung verbessert,<br />
welche neuen Aufgaben übernommen und welche<br />
Informationen für Führungszwecke bereitgestellt<br />
wer<strong>de</strong>n sollen. Dabei sollten nicht nur die Möglichkeiten<br />
<strong>de</strong>r EDV ins Auge gefaßt wer<strong>de</strong>n, weil wichtige<br />
Fragen oft überhaupt nicht o<strong>de</strong>r nur durch größeren<br />
Aufwand mit ihrer Hilfe gelöst wer<strong>de</strong>n können.<br />
Insoweit dürfen Rationalisierungsbemühungen<br />
durch die EDV-Planungen nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Wenn lediglich die Nutzbarmachung <strong>de</strong>r EDV<br />
als mo<strong>de</strong>rne Technik als Ziel genannt wird und die<br />
angestrebten Verbesserungen nicht o<strong>de</strong>r nur ungenau<br />
beschrieben wer<strong>de</strong>n, kann das nicht als ausreichend<br />
anerkannt wer<strong>de</strong>n.<br />
37. Die EDV gibt die Möglichkeit, große Datenmengen<br />
zu speichern und sie sehr schnell zu be- und
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
verarbeiten. Das darf aber nicht dazu verleiten,<br />
lediglich die Daten über die technische Leistung zu<br />
<strong>de</strong>n durchzuführen<strong>de</strong>n Arbeiten in Beziehung zu setzen<br />
und daraus Schlüsse zu ziehen. Es ist irrig anzunehmen,<br />
die neue Technik müsse zwangsläufig Verbesserungen<br />
in <strong>de</strong>r Organisation und Wirtschaftlichkeit<br />
<strong>de</strong>r Verwaltung zur Folge haben und eine Vermin<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Verwaltungskosten sei gera<strong>de</strong>zu<br />
selbstverständlich, wenn nur die Zahl <strong>de</strong>r zu verarbeiten<strong>de</strong>n<br />
Daten genügend groß und damit eine<br />
ausreichen<strong>de</strong> Auslastung <strong>de</strong>r Maschine gewährleistet<br />
ist. Eine direkte Senkung <strong>de</strong>r Verwaltungskosten<br />
ist mit Hilfe <strong>de</strong>r EDV nur über eine Personaleinsparung<br />
zu erreichen, die so groß ist, daß die immer<br />
erheblichen Sachkosten und <strong>de</strong>r Aufwand für<br />
das EDV-Personal mehr als ausgeglichen wer<strong>de</strong>n.<br />
Wann ein solcher Fall vorliegt, ist nicht durch eine<br />
allgemein gültige Relation zwischen Datenmengen<br />
einerseits und Größe und Auslastung <strong>de</strong>r DVA<br />
an<strong>de</strong>rerseits zu bestimmen. Entschei<strong>de</strong>nd sind vielmehr<br />
Art und Umfang <strong>de</strong>r zu lösen<strong>de</strong>n Datenverarbeitungsprobleme.<br />
Von <strong>de</strong>n Kosten her gesehen sind die Voraussetzungen<br />
für <strong>de</strong>n Übergang auf die EDV dort günstig,<br />
wo innerhalb eines Aufgabengebiets dieselben<br />
Grunddaten häufig, vielseitig und schematisch zu<br />
verarbeiten und auszuwerten sind und diese Arbeiten<br />
bisher manuell o<strong>de</strong>r teilmaschinell, in je<strong>de</strong>m<br />
Falle aber mit großem Personaleinsatz, durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Oft ist aber trotz eines großen Datenanfalls<br />
keine o<strong>de</strong>r eine zu geringe Personaleinsparung zu<br />
erzielen und somit nicht eine Senkung, son<strong>de</strong>rn<br />
eine Steigerung <strong>de</strong>r Kosten die Folge. Das ist darauf<br />
zurückzuführen, daß die mit Hilfe <strong>de</strong>r Maschine zu<br />
verarbeiten<strong>de</strong>n Daten vorher ermittelt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
Außer<strong>de</strong>m setzt die Verarbeitung <strong>de</strong>r Daten<br />
ihre Erfassung und Übertragung auf Datenträger<br />
voraus. Der hierfür notwendige Aufwand könnte<br />
zwar unter Umstän<strong>de</strong>n dadurch vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n,<br />
daß verschie<strong>de</strong>ne Stellen Datenträger austauschen<br />
und dadurch insbeson<strong>de</strong>re Locharbeit ersparen.<br />
Solche Möglichkeiten haben sich aber in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />
bisher nur in geringem Umfang ergeben;<br />
sie sollten in<strong>de</strong>ssen im Auge behalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Kosten-Nutzen-Rechnung kann sich dann verbessern,<br />
wenn durch Einführung <strong>de</strong>r automatischen<br />
Beleglesung im Laufe <strong>de</strong>r Jahre <strong>de</strong>r Personalaufwand<br />
für die Datenerfassung und -eingabe entbehrlich<br />
wer<strong>de</strong>n sollte. Überwiegt jedoch in einem Aufgabengebiet<br />
die nicht automatisierbare Tätigkeit<br />
(Datenermittlung u. a.), so wird <strong>de</strong>r mögliche personalsparen<strong>de</strong><br />
Automationseffekt <strong>de</strong>r EDV auch in<br />
Zukunft gering bleiben.<br />
38. Man wird <strong>de</strong>r EDV ohnehin nicht gerecht, wenn<br />
man ihre Be<strong>de</strong>utung vorwiegend danach beurteilt,<br />
ob Verwaltungskosten durch Automation einzelner<br />
Arbeitsvorgänge gespart wer<strong>de</strong>n können. Entschei<strong>de</strong>nd<br />
sind vielmehr ihre neuartigen Möglichkeiten,<br />
die Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung zu steigern.<br />
Beispiele hierfür könnten etwa die geplante Errichtung<br />
eines politischen Informationszentrums für die<br />
Bun<strong>de</strong>sregierung, die Überwachung <strong>de</strong>s Haushaltsablaufs<br />
mit Hilfe <strong>de</strong>r EDV durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister<br />
-<br />
<strong>de</strong>r Finanzen, die Verbesserung <strong>de</strong>r Verbrechensbekämpfung<br />
durch Einführung <strong>de</strong>r EDV beim Bun<strong>de</strong>skriminalamt<br />
und die Beschleunigung <strong>de</strong>r Patentrecherche<br />
beim Deutschen Patentamt durch Aufbau<br />
einer maschinellen Patentdokumentation sein. In<br />
diesen und an<strong>de</strong>ren Fällen erscheint eine finanzielle<br />
Bewertung <strong>de</strong>r erwarteten Leistungssteigerung und<br />
damit die Herstellung einer Beziehung zu <strong>de</strong>n<br />
Kosten <strong>de</strong>r neuen Verfahren kaum möglich. Für die<br />
Beurteilung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r EDV können<br />
dann die kostenmäßigen Auswirkungen nicht die<br />
entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Rolle spielen. Die Wirtschaftlichkeit<br />
ließe sich vielmehr in solchen Fällen schon bejahen,<br />
wenn die als Ziel bezeichneten Ergebnisse tatsächlich<br />
erreicht wer<strong>de</strong>n und die Kosten im vertretbaren<br />
Rahmen bleiben. Erst wenn das feststeht, sollte gefragt<br />
wer<strong>de</strong>n, welche Lösung im einzelnen die beste<br />
und billigste ist. In diesem Zusammenhang kann<br />
auch eine optimale Auslastung <strong>de</strong>r Anlage von Be<strong>de</strong>utung<br />
sein.<br />
In <strong>de</strong>r Privatwirtschaft ist die EDV ein Mittel zur<br />
Erhöhung <strong>de</strong>r Rentabilität; so kann ein Informationssystem<br />
die Unternehmensleitung in die Lage versetzen,<br />
Produktion, Absatz, Lagerhaltung, Transportwesen<br />
o<strong>de</strong>r Personaleinsatz effektiver zu planen und<br />
zu steuern o<strong>de</strong>r durch Leistungsverbeserung die<br />
Konkurrenzfähigkeit zu steigern. Den direkten Aufwendungen<br />
für die EDV können dann indirekte<br />
finanzielle Vorteile — möglicherweise in weit größerem<br />
Umfang — gegenüberstehen. Auch in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltung sind ähnliche Ergebnisse <strong>de</strong>nkbar,<br />
wie sich beson<strong>de</strong>rs bei <strong>de</strong>n Betriebsverwaltungen<br />
und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr gezeigt hat.<br />
39. Die Beantwortung <strong>de</strong>r Frage, ob und wie im<br />
konkreten Fall die angestrebten Ziele erreicht wer<strong>de</strong>n<br />
können, erfor<strong>de</strong>rt umfangreiche und schwierige<br />
Vorbereitungen, die zunächst die Analyse <strong>de</strong>s Ist<br />
Zustan<strong>de</strong>s und dann die Entwicklung eines neuen<br />
Verfahrens unter Einbeziehung <strong>de</strong>r EDV zum Gegenstand<br />
haben. Dafür bedarf es einer Planungsgruppe.<br />
Die Planungsgruppe muß sich aus qualifizierten<br />
Fachleuten auf <strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Aufgabengebiet<br />
sowie aus EDV- und Systemspezialisten zusammensetzen;<br />
sie sollte <strong>de</strong>r Leitung unmittelbar unterstellt<br />
wer<strong>de</strong>n und mit ausreichen<strong>de</strong>n Kompetenzen ausgestattet<br />
sein. Die Beteiligung externer Berater wird<br />
sich mitunter nicht vermei<strong>de</strong>n lassen. Aber auch<br />
dann muß die Leitung dafür Sorge tragen, daß eigenes<br />
Personal von Anfang an mitwirkt und möglichst<br />
früh selbständig arbeitet.<br />
Die Planungsarbeiten, an <strong>de</strong>nen die Koordinierungsund<br />
Beratungsstelle für die EDV in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />
beteiligt und über die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
sowie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sbeauftragte für Wirtschaftlichkeit<br />
in <strong>de</strong>r Verwaltung unterrichtet wer<strong>de</strong>n sollten,<br />
wer<strong>de</strong>n zweckmäßig in eine Voruntersuchung und in<br />
die Detailplanung geglie<strong>de</strong>rt.<br />
Für die Voruntersuchung dürfte eine Gruppe von<br />
drei bis sechs Kräften ausreichen. Der Personalbedarf<br />
für die Detailplanung kann wesentlich höher<br />
sein. Er richtet sich nach Umfang und Schwierigkeits-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
grad <strong>de</strong>s Projekts. Durch eine straffe Führung ist zu<br />
gewährleisten, daß bei Aufteilung <strong>de</strong>r Arbeiten auf<br />
Untersuchungsgruppen für die einzelnen Aufgabengebiete<br />
nicht die Gesamtkonzeption aus <strong>de</strong>m Auge<br />
verloren wird. Während für die Voruntersuchng<br />
einige Monate ausreichen dürften, wird bei <strong>de</strong>r<br />
Detailplanung oft mit mehreren Jahren gerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
40. Erst <strong>de</strong>r Bericht über die Detailplanung schafft<br />
die Voraussetzung dafür, daß die Leitung sachgerecht<br />
über die Einführung <strong>de</strong>r EDV entschei<strong>de</strong>n kann<br />
und die zu beteiligen<strong>de</strong>n Stellen das Projekt beurteilen<br />
können. Vor einer früheren Bindung muß eindringlich<br />
gewarnt wer<strong>de</strong>n; sie führt in <strong>de</strong>r Regel zu<br />
kostspieligen Fehlinvestitionen. Der Bericht stellt<br />
auch eine geeignete Grundlage für die Ausschreibung<br />
<strong>de</strong>r Lieferung <strong>de</strong>r DVA dar, mit <strong>de</strong>r alle kompetenten<br />
Herstellerfirmen zur Abgabe eines Angebots<br />
aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />
Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, sind <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sministern Einzelheiten<br />
über die bei EDV-Planungen zu beachten<strong>de</strong>n<br />
Grundsätze mitgeteilt wor<strong>de</strong>n.<br />
41. Soweit irgend möglich, sollte die Aufgabenstellung,<br />
nicht die genau festgelegte Maschinenausstattung<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Ausschreibung sein, damit<br />
die Hersteller mit ihrem Angebot auch die Verantwortung<br />
für die Eignung und die ausreichen<strong>de</strong> Kapazität<br />
<strong>de</strong>r von ihnen angebotenen Anlage übernehmen<br />
können.<br />
Der Zeitbedarf für die Arbeiten, die nach Auswahl<br />
und Bestellung einer Anlage bis zu ihrer Installation<br />
durchzuführen sind, darf nicht unterschätzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Auf je<strong>de</strong>n Fall ist sicherzustellen, daß <strong>de</strong>r<br />
Termin für die Abnahme <strong>de</strong>r Anlage durch die Verwaltung<br />
nicht vor <strong>de</strong>m Abschluß aller Vorbereitungsarbeiten<br />
liegt. Die Lieferung sollte sich also<br />
nicht nur nach <strong>de</strong>n Möglichkeiten <strong>de</strong>s Herstellers<br />
richten.<br />
Nach <strong>de</strong>r Bestellung <strong>de</strong>r Anlage kann die Verwaltung<br />
weitgehend die Hilfe <strong>de</strong>r Lieferfirma in Anspruch<br />
nehmen. Dagegen wäre es be<strong>de</strong>nklich, wenn<br />
sie sich bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r Zielsetzung und <strong>de</strong>r<br />
Beurteilung <strong>de</strong>r Erfolgschancen allein o<strong>de</strong>r überwiegend<br />
auf eine Herstellerfirma stützen wür<strong>de</strong>.<br />
Über die Planung, Vorbereitung und Installation <strong>de</strong>r<br />
DVA sind ebenso wie für <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Betrieb<br />
aussage- und prüfungsfähige Unterlagen zu führen.<br />
Über die Erfahrungen mit <strong>de</strong>r EDV sollte — wenigstens<br />
solange das Verfahren noch nicht seine endgültige<br />
Form gefun<strong>de</strong>n hat — min<strong>de</strong>stens jährlich<br />
berichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
42. Über die Auswirkungen <strong>de</strong>s Einsatzes von<br />
EDV-Anlagen in einigen Verwaltungsbereichen sind<br />
unter Nr. 90, 91, 192 bis 196 nähere Ausführungen<br />
enthalten. Es ist beabsichtigt, später zu <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />
auf an<strong>de</strong>ren Gebieten, insbeson<strong>de</strong>re auf solchen<br />
mit umfassen<strong>de</strong>r EDV-Anwendung, Stellung zu<br />
nehmen.<br />
Übertragung von Aufgaben aus <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>s<br />
ministerien auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt und<br />
an<strong>de</strong>re Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />
Allgemeines<br />
43. Der Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> hat durch seinen auf<br />
Antrag <strong>de</strong>s Innenausschusses (<strong>Drucksache</strong> V/1013)<br />
am 26. Oktober 1966 gefaßten Beschluß ersucht zu<br />
berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Bun<strong>de</strong>sministerien<br />
zu entlasten und kleinere Bun<strong>de</strong>sdienststellen<br />
entbehrlich zu machen, in<strong>de</strong>m Aufgaben<br />
auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierzu ist gegenüber <strong>de</strong>m <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> in einem<br />
ersten Bericht vom August 1967 und in einem zweiten<br />
Bericht vom Mai 1968 gutachtlich Stellung genommen<br />
wor<strong>de</strong>n. Im ersten Bericht wur<strong>de</strong> vor allem<br />
die Übertragung einer Reihe von Aufgaben aus <strong>de</strong>m<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>s Innern auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
vorgeschlagen. Der zweite Bericht behan<strong>de</strong>lt<br />
Vorschläge zur Verlagerung von Verwaltungsarbeiten<br />
aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium für Familie<br />
und Jugend und einiger Einzelaufgaben aus an<strong>de</strong>ren<br />
Ministerien und die Aus- und Fortbildung<br />
<strong>de</strong>r Beamten <strong>de</strong>s gehobenen Dienstes beim Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt,<br />
insbeson<strong>de</strong>re für ihre Verwendung<br />
in internationalen und supranationalen Organisationen.<br />
Außer<strong>de</strong>m ist — auch auf Ersuchen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
für gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen — die<br />
Zweckmäßigkeit <strong>de</strong>r Errichtung einer Zentralstelle<br />
für inner<strong>de</strong>utsche Angelegenheiten untersucht wor<strong>de</strong>n.<br />
Ein Bericht hierzu wur<strong>de</strong> im Oktober 1968 erstattet.<br />
Vorschläge zur Übertragung von Aufgaben auf das<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
44. Aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>s Innern sollten<br />
z. B. die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Gewährung<br />
von Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für kulturelle Angelegenheiten<br />
(Kapitel 06 02) anfallen<strong>de</strong>n umfangreichen<br />
Verwaltungsarbeiten in <strong>de</strong>n Arbeitsbereichen<br />
Kulturpflege, Angelegenheiten <strong>de</strong>r Kirchen und<br />
Religionsgesellschaften,<br />
Schutz von Kulturgut, Musikpflege, Archivwesen,<br />
internationale Aufgaben im Inland,<br />
Mitwirkung in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Wissenschaftsför<strong>de</strong>rung,<br />
För<strong>de</strong>rung wissenschaftlicher Institute<br />
im Ressortbereich<br />
-<br />
und<br />
Erwachsenenbildung<br />
<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Gleiches gilt für die Bearbeitung von Anträgen auf<br />
Erlaubnis zum Aufenthalt in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland. Ihre Zahl betrug im Jahre 1961 etwa<br />
9 000, 1963 etwa 19 000 und 1966 etwa 53 000. Nur<br />
ein sehr geringer Teil <strong>de</strong>r Anträge, etwa 1 v.H.,<br />
bedurfte einer beson<strong>de</strong>ren Bearbeitung. Soweit hierbei<br />
politische Entscheidungen notwendig wer<strong>de</strong>n,<br />
können sie auch künftig vom Ministerium getroffen<br />
wer<strong>de</strong>n. Die restlichen Fälle erfor<strong>de</strong>rn nur routine-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
mäßiges Arbeiten und können unbe<strong>de</strong>nklich vom<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt erledigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern hat die im ersten<br />
Bericht vorgeschlagene Verlagerung von Aufgaben<br />
bisher zum überwiegen<strong>de</strong>n Teil nicht vorgenommen.<br />
Bei Verwirklichung aller Vorschläge wür<strong>de</strong> in vielen<br />
Fällen Parallelarbeit vermie<strong>de</strong>n und gegenseitige<br />
Beteiligung entbehrlich. Außer<strong>de</strong>m könnten Zustimmungs-,<br />
Freigabe- und Genehmigungsvorbehalte aufgehoben<br />
wer<strong>de</strong>n. Mithin ließen sich ohne Schwierigkeiten<br />
arbeitstechnische Vorteile und personelle Ersparnisse<br />
erzielen.<br />
Da das Personal, das zur Zeit noch mit <strong>de</strong>n zur Verlagerung<br />
vorgeschlagenen Aufgaben betraut ist, gegebenenfalls<br />
später an<strong>de</strong>rweitig beschäftigt wer<strong>de</strong>n<br />
muß, sollte sich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister bei <strong>de</strong>r Einrichtung<br />
und Besetzung neuer Stellen <strong>de</strong>s Ministeriums<br />
vorsorglich zurückhalten. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />
zur organisatorischen Straffung in Aussicht<br />
genommen wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
4<strong>5.</strong> Zur Zeit <strong>de</strong>r Erhebungen für <strong>de</strong>n ersten Bericht<br />
schwebten Verhandlungen über einen Antrag<br />
<strong>de</strong>s Auswärtigen Amts, eine selbständige Zentralstelle<br />
für das Auslandsschulwesen o<strong>de</strong>r — weitergehend<br />
— für kulturelle Auslandsbeziehungen zu<br />
schaffen, um das Auswärtige Amt von <strong>de</strong>r in seiner<br />
Kulturarbeit anfallen<strong>de</strong>n umfangreichen Verwaltungsarbeit<br />
zu entlasten. Die Entlastung erwies sich<br />
als notwendig. Son<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n sollen aber in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltung nur ausnahmsweise und nur<br />
dann errichtet wer<strong>de</strong>n, wenn politische Grün<strong>de</strong> dies<br />
zwingend notwendig machen o<strong>de</strong>r die Aufgaben so<br />
umfangreich o<strong>de</strong>r so an<strong>de</strong>rsgeartet sind, daß sie sich<br />
nicht in eine vorhan<strong>de</strong>ne Behör<strong>de</strong>, insbeson<strong>de</strong>re in<br />
das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt, einfügen lassen. Diese<br />
Voraussetzungen waren hier nicht gegeben. Es<br />
wur<strong>de</strong> daher vorgeschlagen, die Zentralstelle an das<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt anzuglie<strong>de</strong>rn, zumal dieses<br />
schon die an <strong>de</strong>n Auslandsschulen tätigen <strong>de</strong>utschen<br />
Lehrer im Auftrag <strong>de</strong>s Auswärtigen Amts finanzell<br />
betreut.<br />
Das Auswärtige Amt und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />
Innern sind diesem Vorschlag inzwischen gefolgt.<br />
Auch <strong>de</strong>r Haushaltsausschuß <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
hat ihn gutgeheißen.<br />
46. Im Bun<strong>de</strong>sministerium für Familie und Jugend<br />
erschöpft sich ein großer Teil <strong>de</strong>r Tätigkeit in <strong>de</strong>r<br />
Bewilligung von Zuwendungen an zahlreiche Organisationen.<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich überwiegend um Entscheidungen,<br />
die nichtministerieller Art sind und die<br />
auch nur in Ausnahmefällen staatspolitisch o<strong>de</strong>r gesellschaftspolitisch<br />
von so großer Be<strong>de</strong>utung sind,<br />
daß sie unter <strong>de</strong>r unmittelbaren Leitung <strong>de</strong>s Ministers<br />
getroffen wer<strong>de</strong>n müssen. In zwei Referaten<br />
<strong>de</strong>r Abteilung II (Sachgebiete: Familienorganisationen,<br />
Familienierienstätten, Ehevorbereitung, Eheberatung<br />
und Elternbildung) fallen bei <strong>de</strong>r Mittelbe<br />
wirtschaft Verwaltungsarbeiten an, die vom Bun<strong>de</strong>s<br />
verwaltungsamt ausgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Die Abteilung III bearbeitet in sieben Referaten<br />
Aufgaben <strong>de</strong>r Jugendpolitik. Während drei Refe<br />
rate Grundsatzfragen <strong>de</strong>r Jugendgesetzgebung, Fragen<br />
nationalen, internationalen und interzonalen<br />
Jugendrechts sowie die Aufstellung <strong>de</strong>s gesamten<br />
Bun<strong>de</strong>sjugendplans und die Herausgabe <strong>de</strong>r Richtlinien<br />
bearbeiten, sind vier Referate ausschließlich<br />
für die verwaltungsmäßige Durchführung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjugendplans<br />
zuständig. Der Plan wird in Zusammenarbeit<br />
mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>r<br />
Jugendhilfe abgewickelt.<br />
Der Charakter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjugendplans hat sich seit<br />
Verkündung <strong>de</strong>s 1. Planes von 1950 wesentlich gewan<strong>de</strong>lt.<br />
Während in <strong>de</strong>n ersten Jahren die beson<strong>de</strong>re<br />
Notlage <strong>de</strong>r Jugend nach <strong>de</strong>m Kriege Ursache<br />
und Anlaß für wirtschaftliche Notmaßnahmen war,<br />
sind im Laufe <strong>de</strong>r Zeit Maßnahmen in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund<br />
getreten, die <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sjugendplan bei<br />
gleichzeitiger Intensivierung <strong>de</strong>r musischen, gesellschaftlichen<br />
und beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r politischen Bildungsarbeit<br />
zu einem Jugendför<strong>de</strong>rungsprogramm erweitert<br />
haben. Auch <strong>de</strong>r Bau von Stu<strong>de</strong>ntenwohnheimen<br />
wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n letzten Jahren beson<strong>de</strong>rs geför<strong>de</strong>rt.<br />
Zur Zeit <strong>de</strong>r Erhebungen für <strong>de</strong>n zweiten Bericht<br />
wur<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m 18. Bun<strong>de</strong>sjugendplan überwiegend<br />
Bereiche <strong>de</strong>r Jugendarbeit geför<strong>de</strong>rt, die sich<br />
seit Jahren nicht geän<strong>de</strong>rt haben. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
arbeitet bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Aufgaben<br />
mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rbehör<strong>de</strong>n, Spitzenverbän<strong>de</strong>n (mitverantwortlichen<br />
Zentralstellen) und Organisationen<br />
<strong>de</strong>r Jugendarbeit eng zusammen. Alles in allem ist<br />
die Durchführung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjugendplans keine<br />
ministerielle Tätigkeit, zumal sich die Zusammenarbeit<br />
aller beteiligten Stellen eingespielt hat. Die<br />
Mittelbewirtschaftung und die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
Verwaltungsarbeiten in allen Referaten <strong>de</strong>r Abteilung<br />
III sollten <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n, sofern <strong>de</strong>m nicht in Son<strong>de</strong>rfällen<br />
zwingen<strong>de</strong> politische Grün<strong>de</strong> entgegenstehen.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt wäre auf Grund <strong>de</strong>r<br />
Richtlinien von 1964 und <strong>de</strong>r jährlichen Durchführungserlasse<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers für Familie und<br />
Jugend in <strong>de</strong>r Lage, die Verwaltungsarbeiten in<br />
eigener Verantwortung durchzuführen. Die Abgabe<br />
dieser vielen nichtministeriellen Aufgaben an das<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt wür<strong>de</strong> im Ministerium zu<br />
einer fühlbaren Verringerung <strong>de</strong>s Personals aller<br />
Besoldungs- und Vergütungsgruppen führen. Dies<br />
sollte <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister schon jetzt veranlassen,<br />
sich mit <strong>de</strong>r Einrichtung, Besetzung und Höhergruppierung<br />
neuer Stellen zurückzuhalten. Gleichzeitig<br />
sollte er sich bemühen, eine organisatorische Straf-<br />
-<br />
fung <strong>de</strong>s Ministeriums durchzuführen, so daß die<br />
gegenwärtige Anzahl <strong>de</strong>r Abteilungen und Referate<br />
vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n könnte. Bisher sind noch keine<br />
Aufgaben auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt übertragen<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
47. Das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt ist Ausbildungsbehör<strong>de</strong><br />
für <strong>de</strong>n gehobenen Dienst <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung,<br />
soweit nicht beson<strong>de</strong>re Verhältnisse bestehen.<br />
Jedoch hat sich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern<br />
— neben <strong>de</strong>n allgemeinen Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />
Aus- und Fortbildung — die Fortbildung für internationale<br />
Aufgaben vorbehalten. Das Bun<strong>de</strong>smini-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
sterium <strong>de</strong>r Verteidigung nimmt die Sprachaus- und<br />
-fortbildung außer für die Soldaten auch für die<br />
Beamten <strong>de</strong>r gesamten Bun<strong>de</strong>sverwaltung wahr. Es<br />
bedient sich hierfür <strong>de</strong>r Sprachenschule <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />
in Euskirchen. Die Errichtung eines Bun<strong>de</strong>ssprachenamts<br />
ist geplant. Auch einige an<strong>de</strong>re<br />
Ressorts betreiben von sich aus Sprachaus- und<br />
-fortbildung. Versuche, diese parallellaufen<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />
in einer interministeriellen Sprachaus- und<br />
-fortbildung zu konzentrieren, hatten bisher wenig<br />
Erfolg.<br />
Bei <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Arbeit im internationalen<br />
Bereich ist eine Straffung <strong>de</strong>r Sprachausbildung jedoch<br />
dringend geboten. Da in <strong>de</strong>n meisten interund<br />
supranationalen Organisationen die <strong>de</strong>utsche<br />
Sprache nicht als Amtssprache zugelassen o<strong>de</strong>r<br />
üblich ist, sind die <strong>de</strong>utschen Kräfte schon von <strong>de</strong>r<br />
Sprache her im Nachteil. Dazu kommt als entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Erschwernis oft die mangeln<strong>de</strong> fachliche Vorbereitung.<br />
Die beteiligten Ressorts haben diese<br />
Fehler erkannt und auch wie<strong>de</strong>rholt auf sie hingewiesen.<br />
Die Bun<strong>de</strong>sministerien <strong>de</strong>s Innern und <strong>de</strong>r<br />
Verteidigung sowie das Auswärtige Amt bemühen<br />
sich gegenwärtig, durch eine Fragebogenaktion <strong>de</strong>n<br />
Bestand an ausgebil<strong>de</strong>ten Kräften und unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r unterschiedlichen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>n<br />
Bedarf zu ermitteln.<br />
Ein geeignetes Mittel für die Ausbildung könnte<br />
<strong>de</strong>r Austausch von Beamten <strong>de</strong>r beteiligten Staaten<br />
untereinan<strong>de</strong>r sein. Von dieser Möglichkeit ist jedoch<br />
bisher nur selten Gebrauch gemacht wor<strong>de</strong>n.<br />
Zur Feststellung, worauf bei <strong>de</strong>r fachlichen Vorbereitung<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Beamten beson<strong>de</strong>rer Nachdruck<br />
zu legen ist, ist vorgeschlagen wor<strong>de</strong>n, einen<br />
Arbeitsstab zu bil<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Sachverständige mit genauer<br />
Kenntnis <strong>de</strong>r Arbeit <strong>de</strong>r internationalen Organisationen<br />
angehören sollten. Im Zusammenhang<br />
mit Intensivierung <strong>de</strong>r Aus- und Fortbildung sollte<br />
<strong>de</strong>r Arbeitsstab auch Grundlagen für ein Beamtenaustauschwerk,<br />
zunächst mit Frankreich, erarbeiten.<br />
Der Beamtenaustausch sollte später auf an<strong>de</strong>re Län<strong>de</strong>r<br />
ausge<strong>de</strong>hnt wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach eingehen<strong>de</strong>r Erörterung mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
<strong>de</strong>s Innern und mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
wur<strong>de</strong> vorgeschlagen, künftig schon bei<br />
<strong>de</strong>r Einberufung <strong>de</strong>r Dienstanwärter beim Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
zu prüfen, wer sich für einen internationalen<br />
Einsatz interessiert und eignet. Nach<strong>de</strong>m<br />
sich die Anwärter zum Dienst bei inter- und supranationalen<br />
Organisationen verpflichtet haben, sollte<br />
die hierfür erfor<strong>de</strong>rliche Ausbildung zusätzlich<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Alle für einen internationalen Einsatz ausgewählten<br />
Beamten aus <strong>de</strong>m zivilen Bereich sollten beim Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
zentral erfaßt und in Zusammenarbeit<br />
mit <strong>de</strong>r Sprachenschule <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>swehr<br />
weiter betreut wer<strong>de</strong>n. Für die Beschäftigung bei<br />
internationalen und supranationalen Organisationen<br />
ist nämlich nicht nur die sichere Beherrschung <strong>de</strong>r<br />
in Betracht kommen<strong>de</strong>n Fremdsprache Voraussetzung,<br />
son<strong>de</strong>rn auch die Vertrautheit mit <strong>de</strong>r frem<strong>de</strong>n<br />
Verwaltung und <strong>de</strong>ren Praxis. Durch beson<strong>de</strong>re<br />
Kurse an <strong>de</strong>r Sprachenschule, für die geeignete aus<br />
ländische Verwaltungslehrer gewonnen wer<strong>de</strong>n<br />
sollten, könnten die Beamten auf ihren praktischen<br />
Einsatz vorbereitet wer<strong>de</strong>n. Im Lehrstoff (z. B. in<br />
<strong>de</strong>n Bereichen <strong>de</strong>r Finanzen, <strong>de</strong>r Wirtschaft, <strong>de</strong>s<br />
Verkehrs o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Landwirtschaft) sollten Schwerpunkte<br />
gebil<strong>de</strong>t und so die Kurse an die jeweiligen<br />
Ausbildungsziele angepaßt wer<strong>de</strong>n.<br />
Vorschläge für die Erledigung von Verwaltungsaufgaben<br />
im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
für gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen<br />
48. Der Bun<strong>de</strong>sministers für gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen<br />
hat mich gebeten, ihn bei <strong>de</strong>r Errichtung einer<br />
von ihm geplanten Zentralstelle für inner<strong>de</strong>utsche<br />
Angelegenheiten zu beraten. Diese Zentralstelle<br />
soll Aufgaben übernehmen, die von Stellen außerhalb<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung wahrgenommen wer<strong>de</strong>n;<br />
gleichzeitig soll die Zentralstelle das Ministerium<br />
von nichtministeriellen Aufgaben entlasten.<br />
Es ist zunächst untersucht wor<strong>de</strong>n, ob Aufgaben aus<br />
<strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
übertragen wer<strong>de</strong>n können. Dabei<br />
war vor allem zu berücksichtigen, daß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
neben <strong>de</strong>r Abgabe einiger Aufgaben<br />
aus <strong>de</strong>m Ministerium die Übertragung von Arbeiten<br />
auf die neue Zentralstelle beabsichtigt, die bisher<br />
von Organisationen in <strong>de</strong>r Rechtsform von juristischen<br />
Personen <strong>de</strong>s privaten Rechts, überwiegend<br />
von eingetragenen Vereinen, erledigt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Die Untersuchungen haben bestätigt, daß diese Arbeiten<br />
umfangreich und zum Teil politisch sehr be<strong>de</strong>utsam,<br />
die bisherigen organisatorischen Lösungen<br />
aber nicht glücklich sind. Insbeson<strong>de</strong>re fehlt <strong>de</strong>r<br />
Leitung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums ein ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Einfluß, ein Umstand, <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens teilweise auf<br />
die satzungsmäßige Struktur dieser Organisationen<br />
(Mitwirkung von Mitglie<strong>de</strong>rversammlungen und<br />
Vorstän<strong>de</strong>n) zurückzuführen war. Die Übertragung<br />
<strong>de</strong>r Aufgaben auf eine Behör<strong>de</strong> unter unmittelbarem<br />
Weisungsrecht <strong>de</strong>s Ministers empfiehlt sich daher.<br />
Die Aufgabe <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers für gesamt<strong>de</strong>utsche<br />
Fragen sind in ganz beson<strong>de</strong>rer Weise politisch<br />
bedingt. Deswegen und weil auch bei Anlegung<br />
eines strengen Maßstabes etwa 200 Dienstkräfte<br />
erfor<strong>de</strong>rlich sein wer<strong>de</strong>n, erscheint die Übertragung<br />
<strong>de</strong>r Aufgaben auf das Bun<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />
nicht zweckmäßig. Es wur<strong>de</strong>n daher gegen die<br />
Errichtung einer beson<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong> keine Be<strong>de</strong>nken<br />
erhoben. Die Bun<strong>de</strong>sregierung hat <strong>de</strong>n Vorschlägen<br />
inzwischen zugestimmt.<br />
Zur Anpassung <strong>de</strong>s Personalbestan<strong>de</strong>s im Ministerium<br />
und in. <strong>de</strong>r Zentralstelle an die vorgeschlagene<br />
Organisationsän<strong>de</strong>rung bedarf es einer Übergangsregelung.<br />
Da zunächst noch ein Überhang an Kräften<br />
verbleiben wird, sollten die Mittel für diese<br />
Kräfte bei einem beson<strong>de</strong>ren Titel mit einer Aufglie<strong>de</strong>rung<br />
nach Vergütungs- und Lohngruppen vorgesehen<br />
wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n jährlichen Verhandlungen<br />
über <strong>de</strong>n Haushaltsplan sollte diesem Titel beson<strong>de</strong>re<br />
Aufmerksamkeit geschenkt wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />
sollte geprüft wer<strong>de</strong>n, ob von <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r<br />
Umschulung Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n kann (vgl.<br />
Nr. 33) .<br />
-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Bun<strong>de</strong>sstatistiken<br />
49. Die Statistik hat heute im Staats- und Wirtschaftsleben<br />
beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung. Bei <strong>de</strong>r Analyse<br />
von Sachverhalten, Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen und<br />
ihren Folgerungen sind Staat und Wirtschaft weitgehend<br />
auf sie angewiesen. Allerdings än<strong>de</strong>rn sich<br />
die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme,<br />
zu <strong>de</strong>ren Lösung statistische Unterlagen benötigt<br />
wer<strong>de</strong>n, so daß sich auch die Schwerpunkte für das<br />
Programm <strong>de</strong>r statistischen Vorhaben ständig verschieben.<br />
Auf Veranlassung <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es habe ich <strong>de</strong>n<br />
früheren Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Statistischen Bun<strong>de</strong>samtes,<br />
Dr. Fürst, gebeten, ein Gutachten „Überprüfung <strong>de</strong>s<br />
Programms <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstatistiken" zu erstatten, das<br />
diese Gegebenheiten berücksichtigt. Das Gutachten<br />
habe ich <strong>de</strong>m Haushaltsausschuß am 22. Januar 1968<br />
zusammen mit einigen ergänzen<strong>de</strong>n Anregungen<br />
übermittelt und später auch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sministern<br />
zugeleitet. Der Haushaltsausschuß hat es inzwischen<br />
behan<strong>de</strong>lt.<br />
Das Gutachten gibt Hinweise für eine Reform <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sstatistiken und bietet damit <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sministerien<br />
und <strong>de</strong>n übrigen an <strong>de</strong>r Statistik beteiligten<br />
Stellen eine Unterlage für Überlegungen zur Rationalisierung<br />
und Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstatistiken.<br />
Zu ihrer Einschränkung und Vereinfachung<br />
empfiehlt das Gutachten u. a. <strong>de</strong>n Verzicht auf bestimmte<br />
sachliche Nachweise, Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r<br />
Periodizität <strong>de</strong>r Statistiken und verstärkte Anwendung<br />
<strong>de</strong>s Stichprobenverfahrens; in einer umfassen<strong>de</strong>n<br />
Übersicht wer<strong>de</strong>n für die einzelnen Sachgebiete<br />
konkrete Vorschläge gemacht. Mit ihnen sollten sich<br />
die zuständigen Bun<strong>de</strong>sministerien vordringlich befassen.<br />
Das gilt auch für die Anregungen <strong>de</strong>s Gutachtens,<br />
daß die Bun<strong>de</strong>sressorts ihre statistischen<br />
Belange mehr als bisher mit <strong>de</strong>m Statistischen Bun<strong>de</strong>samt<br />
abstimmen und <strong>de</strong>ssen wertvolle und kostensparen<strong>de</strong><br />
Koordinierungsbefugnisse und -möglichkeiten<br />
ausnutzen sollten.<br />
Schwieriger zu lösen ist die Frage, inwieweit in <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sstatistik auch die Interessen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r,<br />
Kreise und Gemein<strong>de</strong>n zu berücksichtigen sind. Die<br />
Wünsche <strong>de</strong>r für die Lan<strong>de</strong>s-, Regional- und Gemein<strong>de</strong>planung<br />
zuständigen Stellen zielen naturgemäß<br />
auf eine stärkere regionale Unterglie<strong>de</strong>rung<br />
bestimmter Statistiken hin, durch die ein größerer<br />
Aufwand an Zeit und Kosten entstün<strong>de</strong>, weil das<br />
Stichprobenverfahren nur eingechränkt angewen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n könnte. Präsi<strong>de</strong>nt a. D. Dr. Fürst stellt <strong>de</strong>shalb<br />
weitere Untersuchungen an. Sie erstrecken sich<br />
auch darauf, ob die Arbeit <strong>de</strong>s Statistischen Bun<strong>de</strong>samtes<br />
und die <strong>de</strong>r Statistischen Lan<strong>de</strong>sämter klarer<br />
o<strong>de</strong>r zweckmäßiger gegeneinan<strong>de</strong>r abgegrenzt wer<strong>de</strong>n<br />
sollten, damit eine reibungslose und rationellere<br />
Zusammenarbeit gewährleistet wird. Ferner wird<br />
untersucht, ob und in welchem Ausmaß die Wünsche<br />
außerhalb <strong>de</strong>r Verwaltung stehen<strong>de</strong>r Stellen (Wirtschaft,<br />
Sozialpartner, Wissenschaft usw.) erfüllt wer<strong>de</strong>n<br />
können.<br />
Ein beson<strong>de</strong>res Problem ist <strong>de</strong>r Aufbau und die<br />
Koordinierung <strong>de</strong>r Datenverarbeitungsanlagen im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Statistik und die Übertragung <strong>de</strong>r Auf<br />
gaben einer zentralen Datenbank für <strong>de</strong>n Bund und<br />
an<strong>de</strong>re Interessenten auf das Statistische Bun<strong>de</strong>samt.<br />
Eine solche Institution sollte auch nach Auffassung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers für wissenschaftliche Forschung<br />
nur in Verbindung mit <strong>de</strong>m Statistischen<br />
Bun<strong>de</strong>samt geschaffen wer<strong>de</strong>n. Aufgaben und technische<br />
Ausstattung an<strong>de</strong>rer, mit Spezialaufgaben betrauter<br />
statistischer Datenbanken müßten mit <strong>de</strong>nen<br />
<strong>de</strong>r zentralen Datenbank abgestimmt wer<strong>de</strong>n. Wie<br />
das zu geschehen hätte, wird in <strong>de</strong>m neuen Gutachten<br />
näher untersucht wer<strong>de</strong>n.<br />
50. An<strong>de</strong>re Anregungen könnten sofort aufgegriffen<br />
wer<strong>de</strong>n. Das gilt z. B. für <strong>de</strong>n Vorschlag, bei <strong>de</strong>r<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Ergebnisse verwandte Statistiken<br />
zur Erleichterung <strong>de</strong>r Verwertung zueinan<strong>de</strong>r in Beziehung<br />
zu setzten.<br />
Das für die Anordnung von Statistiken vorgeschriebene<br />
Verfahren könnte flexibler gestaltet wer<strong>de</strong>n,<br />
damit verhin<strong>de</strong>rt wird, daß auch für je<strong>de</strong> unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />
Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Abwandlung <strong>de</strong>s Programms<br />
gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet und zahlreiche<br />
Ausschüsse in <strong>de</strong>r vorparlamentarischen Prozedur<br />
sowie Bun<strong>de</strong>sregierung, Bun<strong>de</strong>srat und <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong><br />
bemüht wer<strong>de</strong>n müssen. Zur Vermeidung<br />
dieses umständlichen Verfahrens besteht bei <strong>de</strong>n<br />
Ressorts die Neigung, statistische Unterlagen mit<br />
erheblichen Kosten durch Forschungsinstitute beschaffen<br />
zu lassen, welche die Befragungen ohne<br />
je<strong>de</strong> Rechtsgrundlage durchführen können.<br />
Außer<strong>de</strong>m sollte erwogen wer<strong>de</strong>n, ob das bisherige<br />
Verfahren, die einzelnen Statistiken weitgehend getrennt<br />
voneinan<strong>de</strong>r anzuordnen, in stärkerem Maße<br />
durch Sammelgesetze für größere Bereiche — z. B.<br />
für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Steuerstatistik — o<strong>de</strong>r durch einen<br />
verbindlichen, aber doch ausreichend flexiblen eino<strong>de</strong>r<br />
mehrjährigen Gesamtplan <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstatistik<br />
ersetzt o<strong>de</strong>r ergänzt wer<strong>de</strong>n kann. Dadurch wür<strong>de</strong>n<br />
die gesetzgeberischen Organe davon befreit, sich<br />
immer wie<strong>de</strong>r mit relativ kleinen statistischen Vorhaben<br />
beschäftigen zu müssen. Außer<strong>de</strong>m wür<strong>de</strong><br />
damit die Koordinierung <strong>de</strong>r Statistiken — auch<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Ressorts — verbessert. Sammelgesetze<br />
o<strong>de</strong>r Gesamtplan wür<strong>de</strong>n eine bessere Übersicht<br />
über die insgesamt und für die einzelnen Sachgebiete<br />
aufzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Kasten und vor allem eine<br />
rationellere Arbeitsplanung und -verteilung in <strong>de</strong>n<br />
statistischen Ämtern ermöglichen. Bei entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Flexibilität wäre auch eine schnellere und bessere<br />
Anpassung <strong>de</strong>r Statistik an mo<strong>de</strong>rnere Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
zu erreichen. Diese sowie ein großer<br />
Teil <strong>de</strong>r im Gutachten angeregten Einschränkungen<br />
-<br />
kann allerdings nur im Wege <strong>de</strong>r Gesetzgebung,<br />
zum Teil durch eine Novellierung zahlreicher Gesetze<br />
verwirklicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Schließlich könnte es zweckmäßig sein, auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage eines solchen, nach großen Sachgebieten<br />
geglie<strong>de</strong>rten Gesamtplans einen jährlichen o<strong>de</strong>r auf<br />
mehrere Jahre bezogenen Höchstbetrag — <strong>de</strong>r etwa<br />
in Anlehnung an die Entwicklung <strong>de</strong>s Sozialprodukts<br />
jährlich zu erhöhen wäre — gemeinsam für<br />
alle Bun<strong>de</strong>sstatistiken festzusetzen, wie es z. B. in<br />
<strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>n geschieht. Die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
hätte <strong>de</strong>n Bedarf aller Ressorts in diesen Rahmen
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
einzufügen und bei notwendigen neuen statistischen<br />
Vorhaben gegebenenfalls vorhan<strong>de</strong>ne Statistiken<br />
einzuschränken. Dieser Gedanke bedarf jedoch noch<br />
gründlicher Prüfung.<br />
51. Die die Anordnung von Statistiken betreffen<strong>de</strong>n<br />
Anregungen sollte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s<br />
Innern, <strong>de</strong>r für das Statistische Bun<strong>de</strong>samt zuständig<br />
ist und <strong>de</strong>n Vorsitz im Interministeriellen Ausschuß<br />
für die Koordinierung und Rationalisierung <strong>de</strong>r<br />
Statistik führt, nunmehr fe<strong>de</strong>rführend für alle Ressorts<br />
aufgreifen.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Beson<strong>de</strong>re Prüfungsergebnisse<br />
Bun<strong>de</strong>skanzler und Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />
(Einzelplan 04)<br />
Bun<strong>de</strong>skanzler und Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />
(Kapitel 04 01)<br />
Vergütungen <strong>de</strong>r Angestellten<br />
(Titel 104 a für das Rechnungsjahr 1966)<br />
Umgehung <strong>de</strong>s Stellenplans<br />
52. Eine bei <strong>de</strong>r Dienststelle <strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland in Berlin im Angestelltenverhältnis<br />
(Vergütungsgruppe IV b) beschäftigte<br />
Sekretärin sollte durch Übernahme in das<br />
Beamtenverhältnis unter Ernennung zur Regierungsrätin<br />
geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Der Verwirklichung dieser<br />
Absicht stan<strong>de</strong>n Laufbahn- und haushaltsrechtliche<br />
Schwierigkeiten entgegen. Der Haushaltsausschuß<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es hatte am 17. Oktober<br />
1963 die beantragte Ausbringung einer Regierungsratsstelle<br />
für einen persönlichen Referenten <strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />
abgelehnt (Kurzprotokoll Nr. 90<br />
Seite 9 i. V. mit <strong>de</strong>r Ausschußdrucksache Nr. 484).<br />
Er war <strong>de</strong>r Ansicht, daß bei <strong>de</strong>r Dienststelle neben<br />
<strong>de</strong>r bereits vorhan<strong>de</strong>nen Planstelle für einen Ministerialrat<br />
eine weitere Stelle <strong>de</strong>s höheren Dienstes<br />
nicht erfor<strong>de</strong>rlich sei. Der Haushaltsplan ist vom<br />
Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> in <strong>de</strong>r insoweit vom Haushaltsausschuß<br />
beschlossenen Form verabschie<strong>de</strong>t<br />
wor<strong>de</strong>n. Daraufhin wur<strong>de</strong> die Angestellte mit Wirkung<br />
vom 1. August 1966 in <strong>de</strong>n Geschäftsbereich<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers für gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen versetzt,<br />
dort zum gleichen Zeitpunkt nach Vergütungsgruppe<br />
II a höhergruppiert und zur weiteren Dienstleistung<br />
auf ihren bisherigen Dienstposten beim Bevollmächtigten<br />
abgeordnet. Das Bun<strong>de</strong>skanzleramt<br />
trug zunächst die nach Vergütungsgruppe IV b zustehen<strong>de</strong>n<br />
Bezüge, die beson<strong>de</strong>re übertarifliche Zulage<br />
gemäß Anordnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s<br />
Innern vom 24. März 1960 und das Entgelt für eventuelle<br />
Rufbereitschaft; das Bun<strong>de</strong>sministerium für<br />
gesamt<strong>de</strong>utsche Fragen zahlte <strong>de</strong>n Unterschied zwischen<br />
<strong>de</strong>n Vergütungen II a und IV b.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das beanstan<strong>de</strong>t. Das<br />
Bun<strong>de</strong>skanzleramt hat die Beanstandung anerkannt,<br />
die Zahlung aus seinen Mitteln vom 1. Februar 1967<br />
an eingestellt und mitgeteilt, es sei beabsichtigt, die<br />
Stelle <strong>de</strong>n tariflichen Merkmalen entsprechend zu<br />
besetzen.<br />
Es liegt ein Verstoß gegen § 30 Abs. 1, § 36 Abs. 1<br />
und § 43 RHO vor. Entgegen <strong>de</strong>m Haushaltsplan<br />
wird beim Bevollmächtigten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland in Berlin eine zweite Kraft <strong>de</strong>s höheren<br />
Dienstes — wenn auch nicht im Beamten-, so doch<br />
im Angestelltenverhältnis — beschäftigt. Ferner<br />
wur<strong>de</strong>n unzulässigerweise die Bezüge <strong>de</strong>r Angestellten<br />
aus verschie<strong>de</strong>nen Stellen <strong>de</strong>s Haushalts<br />
verausgabt (bei Kapitel 04 01 Titel 104 a und Kapitel<br />
27 01 Titel 104 a).<br />
Presse- und Informationsamt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
(Kapitel 04 03)<br />
Erforschung <strong>de</strong>r öffentlichen Meinung<br />
(Titel 304 für die Rechnungsjahre 1965 und 1966)<br />
53. Das Presse- und Informationsamt hat von zwei<br />
Meinungsforschungsinstituten durch regelmäßige<br />
Umfragen bei min<strong>de</strong>stens 2000 Personen einen<br />
repräsentativen Querschnitt über die öffentliche<br />
Meinung feststellen lassen. Im Rahmen dieser Aufträge<br />
sind auch Fragen über <strong>de</strong>n „Parteientrend" gestellt<br />
wor<strong>de</strong>n. Daneben hat das Presse- und Informationsamt<br />
eine Son<strong>de</strong>rerhebung über das „Bild<br />
<strong>de</strong>r Parteien bei <strong>de</strong>r Bevölkerung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik"<br />
mit ähnlichen Fragestellungen durchführen<br />
lassen. Alle Aufträge hat das Amt ohne Wettbewerb<br />
vergeben.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat nicht erkennen können,<br />
daß die Son<strong>de</strong>rumfrage neben <strong>de</strong>n Umfragen <strong>de</strong>r<br />
bei<strong>de</strong>n Institute erfor<strong>de</strong>rlich war. Das Presse- und<br />
Informationsamt ist gebeten wor<strong>de</strong>n, die Notwendigkeit<br />
in solchen Fällen eingehend zu prüfen und ggf.<br />
zu begrün<strong>de</strong>n.<br />
Im übrigen hält es <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof für erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
daß vor weiteren Aufträgen dieser Art<br />
beschränkte Ausschreibungen vorgenommen o<strong>de</strong>r<br />
formlose Preisermittlungen bei mehreren Meinungsforschungsinstituten<br />
angestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
Aufklärung und Unterricht <strong>de</strong>r Bevölkerung auf <strong>de</strong>n<br />
Gebieten <strong>de</strong>r Sozialinvestitionen<br />
(Titel 314 für die Rechnungsjahre 1965 und 1966)<br />
Öffentlichkeitsarbeit „Inland"<br />
(Titel 314 für das Rechnungsjahr 1967)<br />
54. Das Presse- und Informationsamt hat im Rechnungsjahr<br />
1965 rund 1,9 Millionen DM, im Rechnungsjahr<br />
1966 rund 870 000 DM und im Rechnungsjahr<br />
1967 rund 2,63 Millionen DM für Anzeigen <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sregierung über aktuelle Fragen <strong>de</strong>r Regierungspolitik<br />
in Tages- und Wochenzeitungen und
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
für Zeitungsbeilagen verausgabt. Die Durchführung<br />
<strong>de</strong>r Anzeigenaktionen hat das Amt ohne Wettbewerb<br />
an <strong>de</strong>nselben Kreis von Werbefirmen vergeben.<br />
Im Anschluß an die meisten Aktionen hat<br />
es Meinungsforschungsinstitute beauftragt, die<br />
Wirksamkeit <strong>de</strong>r Anzeigen und ihre Erinnerungswerte<br />
bei <strong>de</strong>n Zeitungslesern durch Erfolgskontrollen<br />
zu untersuchen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat im Rechnungsjahr 1965<br />
bei <strong>de</strong>n in einigen Informationsanzeigen behan<strong>de</strong>lten<br />
Themen, die nicht Sozialinvestitionen, son<strong>de</strong>rn<br />
u. a. Fragen <strong>de</strong>r Gesellschaftspolitik zum Gegenstand<br />
hatten, Be<strong>de</strong>nken geäußert, ob die Maßnahmen<br />
mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung <strong>de</strong>s Haushaltsansatzes<br />
vereinbar seien. Im Hinblick auf die im<br />
Rechnungsjahr 1967 geän<strong>de</strong>rte Zweckbestimmung<br />
<strong>de</strong>s Haushaltsansatzes hat er von <strong>de</strong>r Verfolgung<br />
dieser Frage Abstand genommen.<br />
Außer<strong>de</strong>m hat er die Vergabe <strong>de</strong>r Leistungen an<br />
die Werbefirmen ohne Wettbewerb beanstan<strong>de</strong>t<br />
und darauf hingewiesen, daß die später durchgeführten<br />
Anzeigenaktionen weniger Beachtung gefun<strong>de</strong>n<br />
haben. Das Amt hat das Vergabeverfahren mit<br />
<strong>de</strong>m notwendigen Vertrauensverhältnis zu <strong>de</strong>n<br />
durchführen<strong>de</strong>n Firmen und mit <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r<br />
„Vertraulichkeit" bei <strong>de</strong>n Vorbereitungen begrün<strong>de</strong>t.<br />
Nach seiner Auffassung müssen die gestalten<strong>de</strong>n<br />
Fachkräfte <strong>de</strong>r Werbeunternehmen über die<br />
vertraulichen Aspekte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung informiert<br />
sein. Das Amt hat sich dann jedoch bereit<br />
erklärt, vom Rechnungsjahr 1968 an Vergleichsangebote<br />
einzuholen, „soweit dies politisch vertretbar"<br />
sei.<br />
Auf Grund <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Erfolgskontrollen hat<br />
sich das Amt außer<strong>de</strong>m entschlossen, Anzeigenaktionen<br />
künftig nicht mehr so oft wie bisher durchzuführen,<br />
um die natürliche Abnutzung solcher Maßnahmen<br />
und ein zu schnelles Sinken <strong>de</strong>r Aufmerksamkeitswerte<br />
zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird die Entwicklung weiterhin<br />
beobachten.<br />
gen<strong>de</strong> marktgängige Leistungen ohne Wettbewerb<br />
vergeben wor<strong>de</strong>n sind. Das Amt hat zugesichert,<br />
<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken künftig Rechnung zu tragen.<br />
56. Zur Unterrichtung <strong>de</strong>r Bevölkerung auf <strong>de</strong>n<br />
Gebieten <strong>de</strong>r Sozialinvestitionen hat das Presseund<br />
Informationsamt im Rechnungsjahr 1966 Tonbildschauen<br />
für insgesamt rund 74 150 DM herstellen<br />
lassen. Die Aufträge hat das Amt ohne Wettbewerb<br />
fast ausschließlich einer Firma erteilt. Dieses Verfahren<br />
hat es damit begrün<strong>de</strong>t, es gebe für die<br />
Herstellung von Tonbildschauen nur bestimmte Unternehmen<br />
mit beson<strong>de</strong>ren Erfahrungen und Kunstfertigkeiten<br />
auf diesem Gebiet und mit <strong>de</strong>n notwendigen<br />
politischen Kenntnissen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diese Begründung nicht<br />
anerkannt. Das Amt hat zugesagt, weitere Firmen<br />
hinzuzuziehen.<br />
57. Zur Herstellung und Verbreitung einer illustrierten<br />
Zeitungsbeilage, in <strong>de</strong>r die Auswirkung<br />
<strong>de</strong>r Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r<br />
Sozialinvestitionen und <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Sicherung<br />
in einem Bun<strong>de</strong>sland dargestellt wer<strong>de</strong>n sollten,<br />
hat das Presse- und Informationsamt einem<br />
Verein eine Zuwendung in Höhe von rund<br />
210 000 DM gewährt. Die Illustrierte ist im November<br />
1966 in einer Auflage von 1,5 Millionen Exemplaren<br />
in <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> erscheinen<strong>de</strong>n Tageszeitungen<br />
beigelegt wor<strong>de</strong>n. Sie stellt die lan<strong>de</strong>spolitischen<br />
Angelegenheiten und die Maßnahmen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
weitgehend in <strong>de</strong>n Vor<strong>de</strong>rgrund. Die finanzielle<br />
Beteiligung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>n Maßnahmen<br />
wird nur in beschränktem Umfang hervorgehoben.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das Presse- und Informationsamt<br />
gebeten, künftig bei ähnlichen Veröffentlichungen<br />
auf eine bessere Würdigung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sleistungen<br />
hinzuwirken und eine finanzielle Beteiligung<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r an <strong>de</strong>n Herstellungskosten<br />
anzustreben. Das Amt hat das zugesichert.<br />
5<strong>5.</strong> Das Presse- und Informationsamt hat im Rechnungsjahr<br />
1966 eine Firma beauftragt, Informationsveranstaltungen<br />
mit Film- und Ausstellungswagen<br />
und erläutern<strong>de</strong>n Vorträgen speziell geschulter Redner<br />
in mehreren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn durchzuführen. Für<br />
die Gestaltung und <strong>de</strong>n Einsatz <strong>de</strong>r mobilen Informationsgruppen<br />
sind insgesamt rund 535 000 DM<br />
aufgewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />
Der Besuch <strong>de</strong>r Informationsveranstaltungen ist im<br />
Durchschnitt unbefriedigend gewesen. Das Presseund<br />
Informationsamt hat die Kosten im Verhältnis<br />
zur Zahl <strong>de</strong>r Besucher als sehr hoch bezeichnet.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Frage aufgeworfen,<br />
welche Folgerungen hieraus gezogen wür<strong>de</strong>n. Aus<br />
<strong>de</strong>r Überlegung, daß Informationen durch Ausstellungen<br />
dieser Art <strong>de</strong>n Ansprüchen <strong>de</strong>r Besucher<br />
nicht mehr genügen, will das Amt von weiteren<br />
<strong>de</strong>rartigen Ausstellungen absehen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat außer<strong>de</strong>m Be<strong>de</strong>nken<br />
dagegen erhoben, daß innerhalb <strong>de</strong>r Aufträge lie<br />
Auswärtiges Amt<br />
(Einzelplan 05)<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 05 02)<br />
Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland<br />
(Titel 302 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
Kulturelle Auslandsarbeit auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Fernsehens<br />
58. Im Dezember 1963 hat das Auswärtige Amt mit<br />
einer auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Produktion und Verwertung<br />
von Fernsehfilmen tätigen Gesellschaft einen<br />
Rahmenvertrag über die Zusammenarbeit bei <strong>de</strong>r<br />
-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Produktion und Bereitstellung von Fernsehfilmen<br />
abgeschlossen, die <strong>de</strong>r Verbreitung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />
Kultur und Sprache im Ausland dienen sollten. An<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft ist eine Anstalt <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>de</strong>r öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (ARD) beteiligt.<br />
Das Auswärtige Amt verpflichtete sich, für die Herstellung<br />
eines Fernsehsprachkurses „Deutsch für<br />
Auslän<strong>de</strong>r" und für eine Reihe zunächts noch nicht<br />
genau bezeichneter Leistungen in einem Zeitraum<br />
von vier Jahren einen Betrag von 3 Millionen DM<br />
und bei Vertragsabschluß sogleich 25 v.H. — also<br />
750 000 DM — zu zahlen. Zinsen für die Anzahlung<br />
sind nicht vereinbart wor<strong>de</strong>n. Die Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Einzelprojekte sollte in Zusatzverträgen geregelt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die ersten <strong>de</strong>rartigen Verträge sind erst<br />
nach einem Jahr abgeschlossen wor<strong>de</strong>n. Das Auswärtige<br />
Amt hat außer<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Teilbetrag von<br />
750 000 DM nicht als Abschlagsauszahlung behan<strong>de</strong>lt<br />
und in die dafür vorgeschriebene Nachweisung aufgenommen.<br />
Dies hat sich dahin ausgewirkt, daß die<br />
rechtzeitige Abrechnung unterblieb und erst nach<br />
Beanstandung <strong>de</strong>r Vorprüfungsstelle und <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
vorgenommen wur<strong>de</strong>. Über einen<br />
Teilbetrag von rund 135 000 DM war bis gegen En<strong>de</strong><br />
1968 noch nicht abgerechnet wor<strong>de</strong>n.<br />
Beim Abschluß und bei <strong>de</strong>r Abwicklung <strong>de</strong>s Vertrages<br />
sind mehrere Vorschriften <strong>de</strong>s Haushaltsrechts<br />
nicht eingehalten wor<strong>de</strong>n. So ist die Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Finanzen nicht eingeholt<br />
wor<strong>de</strong>n, obgleich <strong>de</strong>r Vertrag Verbindlichkeiten<br />
auch für die folgen<strong>de</strong>n Rechnungsjahre begrün<strong>de</strong>te.<br />
Der Wettbewerb wur<strong>de</strong> von vornherein<br />
ausgeschlossen. Auch waren die Voraussetzungen<br />
für die Leistung einer Anzahlung und für <strong>de</strong>n Verzicht<br />
auf Zinsen nicht gegeben.<br />
Das Auswärtige Amt hat die künftige Beachtung<br />
<strong>de</strong>r Vorschriften zugesichert. Es wird auch nach <strong>de</strong>m<br />
Rundschreiben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Finanzen<br />
vom 23. Juli 1957 über die Verzinsung von Anzahlungen<br />
verfahren.<br />
59. Im Dezember 1965 hat das Auswärtige Amt<br />
zwei weitere Verträge mit <strong>de</strong>r Gesellschaft und mit<br />
<strong>de</strong>r an ihr beteiligten Anstalt <strong>de</strong>r ARD abgeschlossen,<br />
nach <strong>de</strong>nen die Fernsehaufzeichnung <strong>de</strong>r Oper<br />
eines leben<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Komponisten (Dauer etwa<br />
75 Minuten) und eine Fernsehreihe „Musiker-Portraits"<br />
(fünf Sendungen von je 60 Minuten) bis En<strong>de</strong><br />
1966 hergestellt und anschließend vertrieben wer<strong>de</strong>n<br />
sollten und das Auswärtige Amt von <strong>de</strong>n auf<br />
720 000 DM und 600 000 DM veranschlagten Gesamtkosten<br />
die Hälfte in drei gleichen Teilbeträgen zu<br />
tragen hatte; die erste Rate war bei Vertragsabschluß<br />
fällig. Dementsprechend hat das Auswärtige Amt<br />
<strong>de</strong>r Firma im Dezember 1965 120 000 DM und 100 000<br />
DM überweisen lassen.<br />
Die Produktion <strong>de</strong>r Opernaufzeichnung ist wegen<br />
Differenzen mit <strong>de</strong>m als Dirigenten vorgesehenen<br />
Komponisten und wegen Regieschwierigkeiten nicht<br />
angelaufen. Das Auswärtige Amt hat von <strong>de</strong>r Firma<br />
im November 1966 einen Teilbetrag von 70 000 DM<br />
und En<strong>de</strong> 1967 die restlichen 50 000 DM zuzüglich<br />
Zinsen zurückgefor<strong>de</strong>rt.<br />
Auch die Produktion <strong>de</strong>r Fernsehreihe „Musiker-<br />
Portraits" ist zunächst nicht aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />
Die Firma hat die vom Auswärtigen Amt im voraus<br />
gezahlte Rate von 100 000 DM im November zuzüglich<br />
Zinsen zurückgezahlt. Im Herbst 1967 hat<br />
das Auswärtige Amt schließlich mit <strong>de</strong>m eingetragenen<br />
Verein Inter Nationes vereinbart, daß dieser<br />
für drei inzwischen fertiggestellte Fernsehfilme<br />
dieser Serie (Reger, Schumann, Beethoven) die Abwicklung<br />
<strong>de</strong>s Vertrages übernahm und für <strong>de</strong>n in<br />
Produktion genommenen vierten Film (J. S. Bach)<br />
die Anzahlung leistete.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat auch in diesen Fällen<br />
beanstan<strong>de</strong>t, daß bei Abschluß <strong>de</strong>r Verträge die<br />
Aufnahme <strong>de</strong>r Produktion noch nicht sichergestellt<br />
war und daher die Anzahlungen nicht gerechtfertigt<br />
waren. Er hat im übrigen darauf hingewiesen, daß<br />
<strong>de</strong>m Bund durch die im Frühjahr 1965 auf Grund<br />
eines Vertrages mit <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Rundfunkanstalten<br />
vollzogene Gründung <strong>de</strong>r „transtel, Gesellschaft<br />
für <strong>de</strong>utsche Fernsehtranskription mbH" <strong>de</strong>r<br />
Zugang zu <strong>de</strong>m Fernsehmaterial <strong>de</strong>r Anstalten <strong>de</strong>r<br />
ARD und <strong>de</strong>s Zweiten Deutschen Fernsehens weitgehend<br />
eröffnet wor<strong>de</strong>n ist, und hat daher gebeten<br />
zu prüfen, inwieweit die bisher für diese Aufgaben<br />
veranschlagten Mittel <strong>de</strong>s Kulturfonds für an<strong>de</strong>re<br />
Maßnahmen vorgesehen wer<strong>de</strong>n können. Das Auswärtige<br />
Amt hat eine solche Prüfung zugesagt.<br />
60. Im März 1966 hat das Auswärtige Amt mit <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft und mit <strong>de</strong>r an ihr beteiligten Anstalt<br />
<strong>de</strong>r ARD vereinbart, daß bis En<strong>de</strong> 1966 zwei Fernsehfilmproduktionen<br />
über eine <strong>de</strong>utsche Großstadt<br />
hergestellt wer<strong>de</strong>n sollten. An <strong>de</strong>n Herstellungskosten,<br />
die zusammen auf 600 000 bis 700 000 DM<br />
veranschlagt waren, sollte sich das Auswärtige Amt<br />
mit einem Betrage von 250 000 DM beteiligen, von<br />
<strong>de</strong>m je ein Drittel bei Abschluß <strong>de</strong>s Vertrages, bei<br />
Beginn <strong>de</strong>r Produktion und bei Fertigstellung <strong>de</strong>s<br />
zweitens Films fällig wer<strong>de</strong>n sollte. Im Mai 1966<br />
hat das Auswärtige Amt an die Firma die erste und<br />
die zweite Rate — zusammen 167 000 DM— gezahlt.<br />
Einen Kostennachweis über <strong>de</strong>n ersten Film, <strong>de</strong>r<br />
En<strong>de</strong> 1966 fertiggestellt wor<strong>de</strong>n ist, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
nicht vorgefun<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>sgleichen keine<br />
Aufstellung über die Herstellungskosten. Aus <strong>de</strong>n<br />
Unterlagen war lediglich zu entnehmen, daß die<br />
Gesellschaft als Beteiligung <strong>de</strong>s Auswärtigen Amtes<br />
für diesen Film 125 250 DM verrechnet hat. Die<br />
restlichen 41 750 DM waren <strong>de</strong>r Firma noch im<br />
November 1967 belassen wor<strong>de</strong>n, obwohl <strong>de</strong>r Beginn<br />
<strong>de</strong>r Produktion <strong>de</strong>s zweiten Films noch nicht<br />
abzusehen war.<br />
Das Auswärtige Amt hat sich zu <strong>de</strong>n Beanstandungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes noch nicht geäußert.<br />
Deutsche Wissenschaftler im Ausland<br />
61. Für die langfristige Tätigkeit <strong>de</strong>utscher Wissenschaftler,<br />
Dozenten, Lektoren und ähnlicher Fachkräfte<br />
im Ausland sind in <strong>de</strong>n vergangen Jahren in<br />
<strong>de</strong>n Bewirtschaftungsplänen für <strong>de</strong>n Kulturfonds in
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
ständig steigen<strong>de</strong>m Umfang Mittel bewilligt wor<strong>de</strong>n.<br />
En<strong>de</strong> 1967 waren annähernd 400 Angehörige<br />
dieses Personenkreises im Ausland tätig.<br />
Entsprechend einem Antrage <strong>de</strong>s Auswärtigen Ausschusses<br />
hat <strong>de</strong>r Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
in seiner Sitzung am 28. Juni 1967 ersucht,<br />
<strong>de</strong>n Austausch von wissenschaftlichen Lehrkräften<br />
zu einem Schwerpunkte <strong>de</strong>r auswärtigen Kulturpolitik<br />
zu machen und die Besoldung von längerfristig<br />
in das Ausland entsandten Fachkräften so zu regeln,<br />
daß <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Bedingungen <strong>de</strong>r Kulturarbeit<br />
im Ausland Rechnung getragen wird. Hierzu<br />
hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Auswärtigen in seinem<br />
Bericht vom 30. November 1967 ausgeführt, daß<br />
die Lehrer an Auslandsschulen 60 v.H. <strong>de</strong>r Auslandszulage<br />
erhielten, daß die Besoldung <strong>de</strong>r Angehörigen<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Kulturinstitute in Anlehnung<br />
an diese Grundsatzregelung neu geordnet wer<strong>de</strong><br />
und daß die entsandten Wissenschaftler und Hochschuldozenten<br />
entsprechen<strong>de</strong> Besoldung erhielten<br />
(<strong>Drucksache</strong> V/2344 S. 4 Abs. III). Eine abschließen<strong>de</strong><br />
Regelung für die Wissenschaftler und Hochschuldozenten<br />
ist bisher nicht getroffen wor<strong>de</strong>n. Der Entwurf<br />
von Richtlinien, <strong>de</strong>n das Auswärtige Amt bereits<br />
Anfang 1965 <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />
zugeleitet hatte, ist inzwischen unter Beteiligung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>s Innern geän<strong>de</strong>rt und ergänzt<br />
wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat seit<br />
Herbst 1965 auf Grund <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung<br />
getroffenen Feststellungen Vorschläge gemacht<br />
und wie<strong>de</strong>rholt gebeten, um eine möglichst baldige<br />
Verabschiedung <strong>de</strong>r Richtlinien bemüht zu sein. Im<br />
Oktober 1968 hat das Auswärtige Amt in<strong>de</strong>ssen mitgeteilt,<br />
<strong>de</strong>r überarbeitete Entwurf <strong>de</strong>r Richtlinien sei<br />
nochmals verschie<strong>de</strong>nen Referaten zur Stellungnahme<br />
zugeleitet wor<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m sei beabsichtigt,<br />
für die Lektoren beson<strong>de</strong>re Richtlinien zu erlassen;<br />
Grün<strong>de</strong> hierfür hat das Auswärtige Amt<br />
nicht angegeben. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält weitere<br />
Verzögerungen nicht für vertretbar.<br />
62. Neben <strong>de</strong>r Besoldung kommt es auch darauf<br />
an, daß für die aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdienst während <strong>de</strong>r<br />
Tätigkeit im Ausland ohne Dienstbezüge beurlaubten<br />
Lan<strong>de</strong>sbeamten an<strong>de</strong>re beamtenrechtliche Fragen<br />
zufrie<strong>de</strong>nstellend geregelt wer<strong>de</strong>n. Die Kultusministerkonferenz<br />
hat im Juni 1966 einen Beschluß<br />
gefaßt, nach <strong>de</strong>m sie bereit ist, auf einige für junge<br />
Nachwuchswissenschaftler (Dozenten) wichtige Regelungen<br />
hinzuwirken (GMBl. 1966 S. 510). Dieser Beschluß<br />
erstreckt sich jedoch nur auf einen Teil <strong>de</strong>r<br />
im Ausland tätigen Wissenschaftler und erfaßt nicht<br />
alle beamtenrechtlichen Fragen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat das Auswärtige Amt bereits im Herbst<br />
1965 an die Vereinbarung <strong>de</strong>r Kultusministerkonferenz<br />
vom 4. Februar 1965 über die rechtliche Behandlung<br />
<strong>de</strong>r Auslandslehrer erinnert (GMBl. S. 72).<br />
Durch diese ist festgelegt wor<strong>de</strong>n, daß Planstellen<br />
offengehalten wer<strong>de</strong>n, daß keine Nachteile bei <strong>de</strong>r<br />
Anstellung und bei Beför<strong>de</strong>rungen erwachsen dürfen,<br />
daß die Zeit <strong>de</strong>r Beurlaubung aus <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sdienst<br />
sowohl auf das Besoldungsdienstalter als<br />
auch — ggf. erhöht — auf die ruhegehaltfähige<br />
Dienstzeit angerechnet wird und daß die lan<strong>de</strong>srechtlichen<br />
Bestimmungen über die Unfallfürsorge<br />
angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält<br />
es für geboten, daß sich das Auswärtige Amt um<br />
eine alsbaldige entsprechen<strong>de</strong> Vereinbarung für die<br />
im Ausland langfristig tätigen <strong>de</strong>utschen Wissenschaftler<br />
und Lektoren bemüht. Das Auswärtige<br />
Amt will jedoch zunächst <strong>de</strong>n Erlaß <strong>de</strong>r bereits erwähnten<br />
Richtlinien abwarten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hält dieses Abwarten nicht für erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Vorzeitige Auszahlung<br />
63. Einem institutionell geför<strong>de</strong>rten, auf kulturpolitischem<br />
Gebiet tätigen Verein hat das Auswärtige<br />
Amt in <strong>de</strong>n Jahren 1964 und 1965 25 v. H.<br />
und 18 v. H. <strong>de</strong>r jährlichen Zuwendungen von rund<br />
7,1 und 8,3 Millionen DM noch in <strong>de</strong>n Monaten<br />
November und Dezember bewilligt, ohne sich davon<br />
zu überzeugen, daß die Voraussetzungen für die<br />
Zuwendungen im ablaufen<strong>de</strong>n Jahr noch gegeben<br />
waren. Der Verein hat sich anscheinend für befugt<br />
gehalten, sämtliche bewilligten Beträge im Abrufverfahren<br />
in Anspruch zu nehmen. Er hat in erheblichem<br />
Umfang Zahlungen vor <strong>de</strong>r Fälligkeit geleistet.<br />
Seine Lieferanten haben auf seine Veranlassung<br />
Rechnungen über Lieferungen ausgestellt, die<br />
noch nicht vollständig ausgeführt wor<strong>de</strong>n waren.<br />
Der Verein hat diese Rechnungen alsdann mit <strong>de</strong>m<br />
Vermerk „Sachlich richtig" versehen und bezahlt.<br />
Allein im Dezember 1965 sind 30 solcher Fälle mit<br />
einem Gesamtbetrag von rund 0,5 Millionen DM<br />
vorgekommen.<br />
64. Das Verfahren <strong>de</strong>s Auswärtigen Amtes war<br />
nicht sachgerecht. Vor allem hätte erkannt wer<strong>de</strong>n<br />
müssen, daß vom Zuwendungsempfänger etwa noch<br />
durchzuführen<strong>de</strong> Maßnahmen nicht mehr genügend<br />
vorbereitet wer<strong>de</strong>n konnten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat das Auswärtige Amt hierauf insbeson<strong>de</strong>re<br />
<strong>de</strong>swegen hingewiesen, weil er ähnliche Beanstandungen<br />
bereits bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r diesem Verein<br />
im Rechnungsjahr 1959 bewilligten Zuwendungen<br />
erhoben und weil das Auswärtige Amt darauf erklärt<br />
hatte, es wer<strong>de</strong> in Zukunft nur noch Zahlungen<br />
leisten, wenn sichergestellt sei, daß die Mittel<br />
nach Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen ohne Verzug<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das Auswärtige Amt<br />
aufgefor<strong>de</strong>rt, nunmehr sicherzustellen, daß künftig<br />
unter keinen Umstän<strong>de</strong>n „pro-forma-Rechnungen"<br />
als richtig bescheinigt und bezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />
Nach <strong>de</strong>m Bericht <strong>de</strong>r beteiligten Prüfungsgesellschaft<br />
sind bei <strong>de</strong>m Verein auch im Jahre 1966 Zahlungen<br />
vor <strong>de</strong>r Fälligkeit geleistet wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat das Auswärtige Amt gebeten,<br />
eine verwaltungsmäßige Prüfung am Sitz <strong>de</strong>r Geschäftsstelle<br />
<strong>de</strong>s Vereins für die Jahre 1966 und<br />
1967 durchzuführen und dabei insbeson<strong>de</strong>re auf<br />
die hier behan<strong>de</strong>lten Mängel zu achten.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>s Innern<br />
(Einzelplan 06)<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 06 02)<br />
Zuschüsse auf <strong>de</strong>m Gebiete <strong>de</strong>s Bildungswesens<br />
— Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung —<br />
(Titel 657 a für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
6<strong>5.</strong> Der Bun<strong>de</strong>sminister hat mit einem Teil <strong>de</strong>r<br />
Aufgaben, die im Rahmen <strong>de</strong>r Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung<br />
anfallen, insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>m Einzug <strong>de</strong>r Tilgungsraten<br />
für gewährte Studiendarlehen, mit <strong>de</strong>r Verrechnung<br />
von För<strong>de</strong>rungsbeträgen, mit Leistungen<br />
nach <strong>de</strong>m Lastenausgleichsgesetz und <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz<br />
und — in <strong>de</strong>r Vergangenheit —<br />
mit <strong>de</strong>r Zuteilung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rungsmittel an die örtlichen<br />
Stu<strong>de</strong>ntenwerke, einen eingetragenen Verein<br />
betraut.<br />
Die Rechnungsprüfung hat in großem Umfange Mängel<br />
<strong>de</strong>r schon unter Nr. 8 bis 21 geschil<strong>de</strong>rten Art<br />
ergeben, die offensichtlich dadurch verursacht wor<strong>de</strong>n<br />
waren, daß das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>n Verein<br />
nicht hinreichend überwacht und die Vorgänge oft<br />
schleppend bearbeitet hat.<br />
66. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat es hingenommen,<br />
daß <strong>de</strong>r Verein die Verwendung <strong>de</strong>r für die Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung<br />
und zur Deckung <strong>de</strong>r Verwaltungskosten<br />
gewährten Zuwendungen nicht in <strong>de</strong>r durch die<br />
Allgemeinen Bewilligungsbedingungen vorgesehene<br />
Frist von zwei Monaten, son<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>r Regel erst<br />
im November <strong>de</strong>s darauffolgen<strong>de</strong>n Jahres nachgewiesen<br />
hat.<br />
67. Bis En<strong>de</strong> 1964 zahlte das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
die für die Stu<strong>de</strong>ntenför<strong>de</strong>rung bestimmten Beträge<br />
in <strong>de</strong>r Weise aus, daß es sie auf Abruf <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger<br />
zuleitete, <strong>de</strong>r sie auf die einzelnen<br />
Stu<strong>de</strong>ntenwerke <strong>de</strong>r Hochschulen verteilte.<br />
Die am Schluß <strong>de</strong>r Rechnungsjahre verbliebenen<br />
Restbeträge überwies <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
mit erheblicher Verspätung an die Bun<strong>de</strong>shauptkasse<br />
zurück. So sind die Restbeträge <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />
1962 in Höhe von rund 2 500 000 DM<br />
erst am 12. November 1963, die <strong>de</strong>s Rechnungsjahres<br />
1963 in Höhe von rund 1 800 000 DM erst am<br />
17. Juli 1964 und die <strong>de</strong>s Rechnungsjahres 1964 in<br />
Höhe von rund 1 600 000 DM sogar erst nach mehr<br />
als 18 Monaten, nämlich am 18. Juli 1966, zurückgezahlt<br />
wor<strong>de</strong>n. Seit <strong>de</strong>m 1. Januar 1965 wer<strong>de</strong>n die<br />
För<strong>de</strong>rungsbeträge nicht mehr an <strong>de</strong>n Zuwendungsempfänger,<br />
son<strong>de</strong>rn an die für die Hochschulen zuständigen<br />
obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n gezahlt.<br />
Auch die laufend in erheblichem Umfange eingehen<strong>de</strong>n<br />
Tilgungsbeträge aus <strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Stu<strong>de</strong>nten gewährten<br />
Darlehen führte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger mit<br />
erheblicher Verzögerung an die Bun<strong>de</strong>shauptkasse<br />
ab. So stan<strong>de</strong>n auf einem Konto <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers,<br />
auf <strong>de</strong>m vereinnahmte Tilgungsraten<br />
gebucht wur<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Prüfung erfaßten<br />
Jahren jeweils En<strong>de</strong> November 1963 rund 2 950 000<br />
DM, 1964 rund 3 250 000 DM und 1965 rund 7 150 000<br />
DM. Ein weiteres Darlehenstilgungskonto wies En<strong>de</strong><br />
November 1964 einen Bestand von rund 990 000 DM<br />
und En<strong>de</strong> November 1965 einen Bestand von rund<br />
1 870 000 DM aus. In <strong>de</strong>n ersten 11 Monaten <strong>de</strong>s<br />
Jahres 1964 und während <strong>de</strong>s ganzen Jahres 1965<br />
sind von diesem Konto überhaupt keine Beträge an<br />
die Bun<strong>de</strong>shauptkasse abgeführt wor<strong>de</strong>n.<br />
Soweit Studieren<strong>de</strong> Anspruch auf Ausbildungshilfe<br />
o<strong>de</strong>r Erziehungsbeihilfe nach <strong>de</strong>m Lastenausgleichsgesetz<br />
o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz<br />
haben, erhalten sie bis zur Entscheidung über ihre<br />
darauf gerichteten Anträge gegebenenfalls Stipendien<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Honnefer Mo<strong>de</strong>lls. Damit eine<br />
Doppelför<strong>de</strong>rung vermie<strong>de</strong>n wird, haben die Studieren<strong>de</strong>n<br />
ihre Ansprüche gegen die Ausgleichsämter<br />
o<strong>de</strong>r gegen die Träger <strong>de</strong>r Kriegsopferfürsorge bis<br />
zur Höhe <strong>de</strong>r Stipendien an <strong>de</strong>n Zuwendungsempfänger<br />
abzutreten.<br />
Die auf Grund <strong>de</strong>r Abtretungen von <strong>de</strong>n zuständigen<br />
Ämtern eingehen<strong>de</strong>n Beträge führte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
ebenfalls nicht rechtzeitig an die<br />
Bun<strong>de</strong>shauptkasse ab. Auf <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Konten<br />
befan<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n Jahren 1962 bis 1964 Guthaben<br />
zwischen 2 und 3 Millionen DM.<br />
In welchem Umfange <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger die<br />
<strong>de</strong>m Bund zustehen<strong>de</strong>n Gel<strong>de</strong>r zurückbehalten hat,<br />
zeigt auch eine Übersicht über seine Bankguthaben,<br />
in <strong>de</strong>nen nur geringe Eigenmittel enthalten waren.<br />
Die Summe aller Guthaben betrug am<br />
30. 10. 1962 rund 10 400 000 DM,<br />
30. 10. 1963 rund 8 700 000 DM,<br />
31. <strong>5.</strong> 1964 rund 7 200 000 DM,<br />
31. 12. 1964 rund 6 480 000 DM,<br />
30. 11. 1965 rund 12 500 000 DM.<br />
Allein das Guthaben auf einem im März 1962 neu<br />
errichteten Konto wuchs bis zum 31. Dezember 1962<br />
auf 4 700 000 DM an, ehe <strong>de</strong>r erste Betrag in Höhe<br />
von rund 3 200 000 DM abgebucht wur<strong>de</strong>; im Jahre<br />
1963 stieg das Guthaben bei 146 Einnahmebuchungen<br />
und 8 Ausgabebuchungen bis zum November<br />
wie<strong>de</strong>r auf über 5 000 000 DM an.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat es unterlassen, <strong>de</strong>n Zuwendungsempfänger<br />
zur rechtzeitigen Rückzahlung<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bund zustehen<strong>de</strong>n Gel<strong>de</strong>r anzuhalten, obwohl<br />
aus <strong>de</strong>n vorgelegten Verwendungsnachweisen<br />
erkennbar war, daß erhebliche Beträge zurückgehalten<br />
wur<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m war <strong>de</strong>m Ministerium auf<br />
Grund <strong>de</strong>r Erfahrungen aus früheren Jahren bekannt,<br />
daß <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger die Gel<strong>de</strong>r<br />
mit erheblicher Verspätung abführte. Auf diesen<br />
Mißstand war es bereits am 20. September 1962 vom<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof hingewiesen wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hatte gebeten, dafür zu sorgen, daß<br />
die nicht verbrauchten Beträge unverzüglich nach<br />
En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Rechnungsjahres und die eingehen<strong>de</strong>n<br />
Tilgungs- und Erstattungsbeträge nach Möglichkeit<br />
monatlich, min<strong>de</strong>stens jedoch vierteljährlich abgeführt<br />
wür<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat zwar <strong>de</strong>n
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Zuwendungsempfänger mit Schreiben vom 28. Februar<br />
1963 entsprechend aufgefor<strong>de</strong>rt, jedoch nichts<br />
unternommen, als diese Auffor<strong>de</strong>rung nicht befolgt<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
68. Der Zuwendungsempfänger war vom Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
ermächtigt wor<strong>de</strong>n, . Darlehensschuldnern<br />
die Tilgungsraten zu stun<strong>de</strong>n, wenn sie nicht<br />
rechtzeitig zahlen konnten. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
hat <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger jedoch nicht mitgeteilt,<br />
nach welchen Grundsätzen Stundungen gewährt<br />
wer<strong>de</strong>n können. Der Zuwendungsempfänger hat daraufhin<br />
eine Stundungspraxis entwickelt, die einer<br />
sachgerechten Verwendung <strong>de</strong>r Zuwendungen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s abträglich war. So gewährte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
Zahlungsaufschub von zwei und<br />
mehr Jahren, auch wenn <strong>de</strong>r Darlehensschuldner nur<br />
um wenige Monate nachgesucht hatte. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium im September<br />
1967 empfohlen, <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger<br />
klare Richtlinien zu geben. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
hat bis jetzt noch keine entsprechen<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />
ergriffen.<br />
69. Das Bun<strong>de</strong>sministerium zahlt <strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger<br />
einen Zuschuß in Höhe <strong>de</strong>r Verwaltungskosten,<br />
die durch die für <strong>de</strong>n Bund ausgeführten<br />
Arbeiten entstehen. Der Bewilligungsbescheid hierüber<br />
ist häufig erst sehr spät erteilt wor<strong>de</strong>n, so für<br />
1963 am 1<strong>5.</strong> Dezember 1963, für 1964 am 10. Dezember<br />
1964 und für 1965 am 18. Oktober 196<strong>5.</strong> Durch<br />
diese Verzögerung waren die mit <strong>de</strong>n Beschei<strong>de</strong>n<br />
verbun<strong>de</strong>nen Auflagen und Bedingungen praktisch<br />
gegenstandslos. Der Zuwendungsempfänger weigerte<br />
sich <strong>de</strong>shalb auch, diese anzuerkennen. Dessenungeachtet<br />
wur<strong>de</strong> entgegen <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srichtlinien<br />
1953 zu § 64 a RHO <strong>de</strong>r bewilligte Zuschuß ausgezahlt.<br />
Ähnliches gilt für die Zuschüsse für Planungsund<br />
Leitungsaufgaben bei <strong>de</strong>n stu<strong>de</strong>ntischen Programmen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sjugendplans. Der Empfänger<br />
berief sich bei späteren Beanstandungen darauf, daß<br />
er die in <strong>de</strong>n Beschei<strong>de</strong>n enthaltenen Bedingungen<br />
nicht anerkannt habe und somit zu <strong>de</strong>ren Einhaltung<br />
nicht verpflichtet gewesen sei. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
hat zu <strong>de</strong>r Frage, warum die Bewilligungsbeschei<strong>de</strong><br />
jeweils erst gegen Jahresen<strong>de</strong> ergangen<br />
sind, keine befriedigen<strong>de</strong> Antwort gegeben. Es hat<br />
lediglich zugesagt, in Zukunft an<strong>de</strong>rs zu verfahren.<br />
70. In <strong>de</strong>n Arbeitsverträgen mit seinen Angestellten<br />
hat <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger vereinbart, daß<br />
sich das Arbeitsverhältnis nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sangestelltentarif<br />
und <strong>de</strong>n diesen än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n<br />
Tarifverträgen regelt. Die Einstufung <strong>de</strong>s<br />
Personals geschieht mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums.<br />
Gegen die Einstufung einer Reihe von<br />
Angestellten hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof Be<strong>de</strong>nken<br />
geäußert, weil er entsprechen<strong>de</strong> Tätigkeitsmerkmale<br />
nicht erkennen konnte. Die erbetene Stellungnahme<br />
hat das Bun<strong>de</strong>sministerium nach mehr als<br />
einem Jahr noch nicht abgegeben.<br />
71. Bei einer Reihe von Angestellten <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />
waren die Grundgehälter zu hoch<br />
berechnet wor<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium im September 1967 aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />
die Grundvergütungen neu festsetzen zu lassen, die<br />
überzahlten Beträge festzustellen und, soweit dies<br />
nach <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften möglich ist,<br />
an die Bun<strong>de</strong>shauptkasse erstatten zu lassen.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat bisher nichts veranlaßt.<br />
Im August 1968 hat es vielmehr mitgeteilt, daß es<br />
nicht auf <strong>de</strong>r Neufestsetzung <strong>de</strong>r Gehälter bestehen<br />
wolle. Die Angestellten <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />
erhalten also nach wie vor höhere Bezüge, als ihnen<br />
nach <strong>de</strong>m BAT zustehen.<br />
72. Seit Jahren zahlt <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
seinen Bediensteten eine Aufwandsentschädigung in<br />
Höhe von 125 v. H. <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Angestellten <strong>de</strong>r obersten<br />
Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n gewährten sogenannten Ministerialzulage.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat jedoch<br />
außer einigen schriftlichen Hinweisen, daß diese<br />
Zahlungen nicht zulässig sind, nichts gegen das<br />
Verfahren unternommen; insbeson<strong>de</strong>re hat es die<br />
insoweit zweckwidrig verwen<strong>de</strong>ten Zuwendungen<br />
nicht zurückgefor<strong>de</strong>rt. Nach <strong>de</strong>n eigenen, bisher<br />
nicht überprüften Angaben <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers<br />
han<strong>de</strong>lte es sich bis zum Jahre 1966 um rund<br />
208 000 DM.<br />
Darüber hinaus gewährte <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger<br />
einem Teil seiner Angestellten im BAT nicht<br />
vorgesehene Stellenzulagen und Prämien, ohne daß<br />
das Bun<strong>de</strong>sministerium diese Zahlungen beanstan<strong>de</strong>te<br />
o<strong>de</strong>r zurückfor<strong>de</strong>rte.<br />
Schließlich zahlt <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger seinem<br />
Personal seit 1962 einen täglichen Essenszuschuß<br />
von 1 DM, während nach <strong>de</strong>r für die Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />
gelten<strong>de</strong>n Regelung nur 60 Pf gezahlt wer<strong>de</strong>n<br />
dürfen. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat es unterlassen,<br />
<strong>de</strong>m Zuwendungsempfänger die Übernahme dieser<br />
Regelung aufzuerlegen, und im Juli 1962 <strong>de</strong>r abweichen<strong>de</strong>n<br />
Regelung sogar ausdrücklich zugestimmt.<br />
Für mit privaten Kraftwagen ausgeführte Dienstreisen<br />
erstattete <strong>de</strong>r Zuwendungsempfänger seinen<br />
Bediensteten 27 Pf/km an Stelle <strong>de</strong>s für die Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />
gelten<strong>de</strong>n Satzes von 18 Pf. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
hat die Gewährung eines höheren Satzes<br />
seit 1962 hingenommen, obwohl die Bewilligungsbedingungen<br />
vorsahen, daß Reisekosten „höchstens<br />
nach <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bund gelten<strong>de</strong>n Sätzen" gewährt<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen. Der For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechungshofes<br />
vom September 1967, die Entschädigung<br />
neu zu berechnen und die Zuwendung in Höhe<br />
<strong>de</strong>r zuviel gezahlten Beträge zurückzuverlangen, ist<br />
das Bun<strong>de</strong>sministerium bisher nicht nachgekommen.<br />
Es hat statt <strong>de</strong>ssen, obwohl noch nicht einmal <strong>de</strong>r<br />
genaue Betrag festgestellt wor<strong>de</strong>n ist, im August<br />
1968 vorgeschlagen, von einer Rückfor<strong>de</strong>rung abzusehen.<br />
73. Die Aufklärung <strong>de</strong>r Mängel war erschwert,<br />
weil das Buchungsverfahren <strong>de</strong>s Vereins unzureichend<br />
war und er entgegen <strong>de</strong>r von ihm übernommenen<br />
Verpflichtungen die Einsichtnahme in die<br />
Belege und Geschäftsunterlagen verweigerte, die<br />
seiner Auffassung nach <strong>de</strong>n Eigenbereich betrafen.<br />
Es konnte daher auch nicht geprüft wer<strong>de</strong>n, ob alle
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
<strong>de</strong>m Bund zustehen<strong>de</strong>n Beträge vereinnahmt und an<br />
ihn abgeführt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
74. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof ist <strong>de</strong>r Ansicht, daß<br />
das Bun<strong>de</strong>sministerium die Wirtschaftsführung <strong>de</strong>s<br />
Zuwendungsempfängers in <strong>de</strong>n letzten Jahren nicht<br />
ausreichend überwacht hat. Er hat auch festgestellt,<br />
daß das Bun<strong>de</strong>sministerium auf die ihm am 20. September<br />
1967 übersandten Prüfungsmitteilungen hin,<br />
von einigen Fällen abgesehen, nach Ablauf längerer<br />
Zeit nicht hinlänglich für die Abstellung <strong>de</strong>r Mängel<br />
gesorgt hat. Auf die Prüfungsmitteilungen, für <strong>de</strong>ren<br />
Beantwortung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof eine Frist bis<br />
zum 1<strong>5.</strong> Dezember 1967 gesetzt hatte, ist am 14. Mai<br />
1968 — nicht erschöpfend — eingegangen wor<strong>de</strong>n,<br />
nach<strong>de</strong>m En<strong>de</strong> Dezember 1967 um Fristverlängerung<br />
bis 31. März 1968 nachgesucht war. Ein Ersuchen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes vom 7. August 1968, zu <strong>de</strong>n<br />
nicht erledigten Punkten <strong>de</strong>r Prüfungsmitteilungen<br />
Stellung zu nehmen, läuft noch.<br />
Kriegsfolgenhilfe und entsprechen<strong>de</strong> Leistungen,<br />
Kriegsopferfürsorge<br />
(Kapitel 06 36)<br />
Tilgung und Zinsen von Darlehen<br />
(Titel 45 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
7<strong>5.</strong> Nach <strong>de</strong>m Ersten Überleitungsgesetz trägt <strong>de</strong>r<br />
Bund seit <strong>de</strong>m 1. April 1950 die bis dahin <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
obliegen<strong>de</strong>n Fürsorgekosten für Kriegsbeschädigte<br />
und Kriegshinterbliebene, soweit es sich um<br />
Aufwendungen nach <strong>de</strong>n §§ 25 bis 27 e BVG han<strong>de</strong>lt,<br />
durch Einzelverrechnung, im übrigen durch Leistung<br />
von Pauschbeträgen. Für die Überleitung und die<br />
Abrechnung mit <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn hat das Gesetz das sogenannte<br />
Kassenprinzip vorgesehen (§ 18 Abs. 1).<br />
Hiernach waren alle Leistungen <strong>de</strong>r Kriegsopferfürsorge<br />
und die mit ihnen zusammenhängen<strong>de</strong>n Einnahmen,<br />
soweit sie bis zum 31. März 1950 ausgezahlt<br />
o<strong>de</strong>r vereinnahmt waren, in <strong>de</strong>n Haushaltsrechnungen<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und im übrigen in <strong>de</strong>r Haushaltsrechnung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s nachzuweisen. Gleichartige<br />
Regelungen fin<strong>de</strong>n sich — mit an<strong>de</strong>ren Stichtagen<br />
— im Fünften Überleitungsgesetz und im<br />
Zweiten Neuordnungsgesetz. Das Fünfte Überleitungsgesetz<br />
hat das Erste Überleitungsgesetz im<br />
Saarland eingeführt. Das Zweite Neuordnungsgesetz<br />
hat die Unterscheidung zwischen pauschalierten und<br />
nicht pauschalierten Kriegsopferfürsorgeleistungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s beseitigt und <strong>de</strong>n Bund verpflichtet, vom<br />
1. Januar 1964 an 80 v. H. aller nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz<br />
zu leisten<strong>de</strong>n Aufwendungen <strong>de</strong>r<br />
Kriegsopferfürsorge durch Einzelabrechnung zu erstatten.<br />
Die Durchführung <strong>de</strong>s Kassenprinzips auf<br />
Grund dieser bei<strong>de</strong>n Gesetze hat <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn beson<strong>de</strong>re<br />
Schwierigkeiten bereitet, wenn es sich um<br />
nach <strong>de</strong>m Stichtag eingehen<strong>de</strong> Rückflüsse aus Darlehen<br />
han<strong>de</strong>lte, die die Län<strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m Stichtag<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise aus eigenen Mitteln gegeben<br />
hatten.<br />
76. So hat ein Land, in <strong>de</strong>ssen Bereich am Stichtag<br />
Darlehensfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>r Kriegsopferfürsorge<br />
im Betrag von rund 1,5 Millionen DM bestan<strong>de</strong>n, die<br />
nach <strong>de</strong>m Stichtag eingegangenen Tilgungsbeträge<br />
ausnahmslos für sich vereinnahmt mit <strong>de</strong>r Begründung,<br />
<strong>de</strong>r weitaus größte Teil <strong>de</strong>r Rückflüsse betreffe<br />
Darlehen, die auf Lan<strong>de</strong>srecht beruhten und<br />
nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz nicht hätten gewährt<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen. Soweit <strong>de</strong>r Bund aber nicht zu<br />
Leistungen verpflichtet sei, könne er auch keine Einnahmen<br />
in Anspruch nehmen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß das<br />
Land <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>santeil an <strong>de</strong>n Darlehensrückflüssen<br />
nicht festgestellt und an <strong>de</strong>n Bund abgeführt hat. Da<br />
zur genauen Ermittlung dieses Anteils mehrere tausend<br />
Akten hätten durchgearbeitet wer<strong>de</strong>n müssen<br />
und dadurch erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand<br />
entstan<strong>de</strong>n wäre, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
an Ort und Stelle einen Schlüssel ermittelt, mit<br />
<strong>de</strong>ssen Hilfe sich ein Anteil <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>m Gesamtbestand<br />
<strong>de</strong>r am Stichtag vorhan<strong>de</strong>nen Darlehensfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s in Höhe von<br />
194 000 DM ergab. Das Land hat sich mit diesem<br />
Verfahren einverstan<strong>de</strong>n erklärt.<br />
An<strong>de</strong>re Län<strong>de</strong>r, darunter ein Land, in <strong>de</strong>ssen Bereich<br />
die Darlehensfor<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>r Kriegsopferfürsorge<br />
am Stichtag rund 800 000 DM betrugen, haben<br />
die Rückflüsse bisher ebenfalls als eigene Einnahmen<br />
behan<strong>de</strong>lt.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium wird dafür zu sorgen haben,<br />
daß <strong>de</strong>r Bund die ihm zustehen<strong>de</strong>n Beträge erhält.<br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen<br />
(Einzelplan 08)<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />
(Kapitel 08 01)<br />
Bun<strong>de</strong>sfinanzverwaltung<br />
(Kapitel 08 04)<br />
Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen<br />
(Titel 206 für das Rechnungsjahr 1966)<br />
Reinigung von Diensträumen durch Unternehmer<br />
77. Im Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen und bei<br />
zahlreichen Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzverwaltung<br />
ist die Fußbo<strong>de</strong>n- und Fensterreinigung seit<br />
Jahren Privatunternehmern übertragen. Die stichprobenweise<br />
durchgeführte Prüfung <strong>de</strong>r Reinigungsverträge<br />
durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat zu Beanstandungen<br />
geführt.<br />
Die Reinigungsarbeiten sind z. T. nur freihändig<br />
nach Einholung mehrerer Angebote vergeben wor-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>de</strong>n. Öffentliche Ausschreibungen haben nicht stattgefun<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält die freihändige<br />
Vergabe nicht für zulässig und hat in allen Fällen<br />
eine öffentliche o<strong>de</strong>r beschränkte Ausschreibung<br />
unter Beachtung <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>r Verdingungsordnung<br />
für Leistungen gefor<strong>de</strong>rt.<br />
Des öfteren ist verabsäumt wor<strong>de</strong>n, die Ausschreibung<br />
nach Ablauf einer gewissen Zeit zu wie<strong>de</strong>rholen.<br />
Die Tatsache, daß eine Firma bisher zur Zufrie<strong>de</strong>nheit<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers gearbeitet hat, sollte<br />
kein Grund sein, ihr für unbegrenzte Zeit unter Verzicht<br />
auf <strong>de</strong>n Wettbewerb eine Art Monopolstellung<br />
einzuräumen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher<br />
empfohlen, in angemessenen Zeitabstän<strong>de</strong>n erneute<br />
Ausschreibungen durchzuführen.<br />
In zahlreichen Fällen sind als Grundlage <strong>de</strong>r Berechnung<br />
<strong>de</strong>s Entgelts für die Fußbo<strong>de</strong>nreinigung die<br />
reinen Außenmaße <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> vereinbart wor<strong>de</strong>n.<br />
In an<strong>de</strong>ren Fällen bil<strong>de</strong>te ein abgewan<strong>de</strong>ltes Außenmaß,<br />
nämlich Gebäu<strong>de</strong>außenmaß abzüglich Stärke<br />
<strong>de</strong>r Außenwän<strong>de</strong>, die Berechnungsgrundlage.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält die Berechnung nach<br />
<strong>de</strong>n Außenmaßen nicht für gerechtfertigt. Sie kann<br />
zu überhöhten Ausgaben führen (vgl. Denkschrift<br />
vom 22. Dezember 1965 unter Nr. 105 bis 107) und<br />
erschwert es, die oft sehr unterschiedliche Raumaufteilung<br />
und die Tatsache zu berücksichtigen, daß<br />
einzelne Räume, bei <strong>de</strong>nen nur eine gelegentliche<br />
Reinigung notwendig ist, z. B. Aktenräume, von <strong>de</strong>r<br />
regelmäßigen täglichen Reinigung auszuschließen<br />
sind.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gebeten, bei einem<br />
Neuabschluß <strong>de</strong>r Verträge die Berechnung entsprechend<br />
zu än<strong>de</strong>rn.<br />
78. Im Bereich eines Hauptzollamts hat <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r<br />
Fußbo<strong>de</strong>nreinigung beauftragte Unternehmer für<br />
alle Dienststellen <strong>de</strong>n gleichen monatlichen Quadratmetersatz<br />
erhalten, obwohl es sich um Dienststellen<br />
mit unterschiedlicher Arbeitszeit, nämlich mit fünf<br />
und sechs Arbeitstagen in <strong>de</strong>r Woche, han<strong>de</strong>lte. Das<br />
Hauptzollamt hat das damit begrün<strong>de</strong>t, daß nach<br />
Einführung <strong>de</strong>r Fünftagewoche die bisher an <strong>de</strong>n<br />
Samstagen geleisteten Stun<strong>de</strong>n jetzt an <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Wochentagen mehr geleistet wür<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat dieser Begründung nicht folgen<br />
können, da <strong>de</strong>r Aufwand für die Reinigung eines<br />
Gebäu<strong>de</strong>s, in <strong>de</strong>m nur an fünf Wochentagen gearbeitet<br />
wird, naturgemäß geringer ist als bei einer<br />
Arbeitszeit von sechs Tagen. Dem wird im übrigen<br />
bei an<strong>de</strong>ren Verwaltungen seit langem Rechnung<br />
getragen.<br />
79. Die geprüften Dienststellen haben die Beanstandungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes anerkannt<br />
und inzwischen für Abhilfe gesorgt. Durch Neuausschreibungen<br />
und Anwendung <strong>de</strong>r Innenmaße konnten<br />
die Aufwendungen für die Fußbo<strong>de</strong>n- und<br />
Fensterreinigung beim Ministerium und bei fünf<br />
Hauptzollämtern um jährlich rund 250 000 DM gesenkt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat darüber hinaus <strong>de</strong>n<br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen gebeten, die Beanstan<br />
dungen allen Dienststellen seines Geschäftsbereichs<br />
zur Kenntnis zu bringen und das zur Abstellung Erfor<strong>de</strong>rliche<br />
zu veranlassen.<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Ernährung, Landwirtschaft<br />
und Forsten<br />
(Einzelplan 10)<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 10 02)<br />
Zuschüsse zur Durchführung von Qualitätskontrollen<br />
und zur För<strong>de</strong>rung von Han<strong>de</strong>lsklassen<br />
(Titel 621 für die Rechnungsjahre 1964 bis 1966)<br />
80. Zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Absatzes von Obst, Gemüse<br />
und Kartoffeln gewährt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
seit <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1956 Zuschüsse zur<br />
Durchführung von freiwilligen Qualitätskontrollen.<br />
Seit <strong>de</strong>m Rechnungsjahr 1959 hat er in seine Beson<strong>de</strong>ren<br />
Bewilligungsbedingungen aufgenommen, daß<br />
die Qualitätskontrolle durch Erhebung von Gebühren<br />
allmählich zu einer sich selbst tragen<strong>de</strong>n Einrichtung<br />
umzugestalten ist. Seit 1966 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
nur noch vorgesehen, daß eine möglichst<br />
weitgehen<strong>de</strong> Deckung <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r Qualitätskontrolle<br />
durch Gebühren anzustreben ist. Die Gebührenfestsetzung<br />
hat er <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn überlassen. Das<br />
hat zu unterschiedlichen Gebühren und dazu geführt,<br />
daß im Rechnungsjahr 1965 das Gebührenaufkommen,<br />
das etwa 400 000 DM betrug, im Bun<strong>de</strong>sdurchschnitt<br />
noch unter 10 v. H. <strong>de</strong>r Gesamtkosten <strong>de</strong>r<br />
freiwilligen Qualitätskontrolle lag. Es hat sich seit<strong>de</strong>m<br />
nicht wesentlich geän<strong>de</strong>rt. Damit ist die Qualitätskontrolle<br />
nach mehrjähriger Laufzeit <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rungsmaßnahme<br />
von <strong>de</strong>m Ziel einer sich selbst tragen<strong>de</strong>n<br />
Einrichtung weit entfernt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
seit Anfang 1965 wie<strong>de</strong>rholt empfohlen, <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn künftig die Deckung eines größeren Teiles<br />
dur Kosten durch Gebühren zur Auflage zu machen.<br />
Im Interesse einer einheitlichen För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Qualitätskontrolle aus Bun<strong>de</strong>smitteln im gesamten<br />
Bun<strong>de</strong>sgebiet hat er angeregt, einen bestimmten<br />
Vomhun<strong>de</strong>ratsatz festzulegen, bis zu <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r<br />
Bund an <strong>de</strong>n Kosten beteiligen wird, und diesen Satz<br />
von Jahr zu Jahr zu ermäßigen, bis das Ziel einer<br />
sich selbst o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st überwiegend selbst<br />
tragen<strong>de</strong>n Einrichtung erreicht ist.<br />
81. Das Bun<strong>de</strong>sministerium ist dieser Anregung<br />
bisher nicht gefolgt. Es hat eingewen<strong>de</strong>t, die Entwicklung<br />
einer einheitlichen Gebührenregelung bei<br />
<strong>de</strong>r Qualitätskontrolle sei in <strong>de</strong>n Jahren 1966 und<br />
1967 dadurch stark verzögert wor<strong>de</strong>n, daß die Obst-,<br />
Gemüse- und Kartoffelwirtschaft unter anhalten<strong>de</strong>n<br />
Preiszusammenbrüchen zu lei<strong>de</strong>n gehabt habe, von<br />
<strong>de</strong>nen beson<strong>de</strong>rs die Erzeuger betroffen gewesen<br />
seien. Bei dieser Sachlage habe die Gefahr bestan<strong>de</strong>n,<br />
daß durch Gebührenerhöhungen die Inanspruchnahme<br />
<strong>de</strong>r freiwilligen Qualitätskontrolle erheblich<br />
-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
zurückgehen wür<strong>de</strong>. Sobald es die wirtschaftliche<br />
Lage auf diesem Markt zulasse, wer<strong>de</strong> versucht wer<strong>de</strong>n,<br />
eine einheitliche Gebührenregelung zu erreichen.<br />
82. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diesen Einwand<br />
nicht anerkennen können, da bei Preiszusammenbrüchen<br />
die auf Qualität kontrollierte Ware im allgemeinen<br />
noch höhere Erlöse erzielt als die nicht<br />
kontrollierte, so daß insoweit auch größere Anstrengungen<br />
<strong>de</strong>r Erzeuger erwartet wer<strong>de</strong>n können. Er<br />
hat das Bun<strong>de</strong>sministerium um nochmalige Prüfung<br />
gebeten. Dieses hat wegen <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r<br />
ersten EWG-Qualitätsnormen zum 1. Januar 1967<br />
und <strong>de</strong>r dadurch bedingten Umstellung zunächst<br />
nichts unternommen, aber in Aussicht gestellt, <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn vom Rechnungsjahr 1969 an die Einführung<br />
einheitlicher Gebühren zur Auflage zu machen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird die Entwicklung <strong>de</strong>r<br />
Angelegenheit verfolgen.<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Arbeit und Sozialordnung<br />
(Einzelplan 11)<br />
Verwaltungsaufwand bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s<br />
Schwerbeschädigtengesetzes<br />
83. Nach § 3 Abs. 1 <strong>de</strong>s Schwerbeschädigtengesetzes<br />
müssen die Arbeitgeber auf einem bestimmten,<br />
für Verwaltungen und für Betriebe verschie<strong>de</strong>n<br />
hohen Anteil <strong>de</strong>r Arbeitsplätze Schwerbeschädigte<br />
beschäftigen, wenn die Zahl <strong>de</strong>r Arbeitsplätze einen<br />
ebenfalls im Gesetz bestimmten Umfang übersteigt.<br />
Die Bun<strong>de</strong>sregierung kann durch Rechtsverordnung<br />
mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bundsrates allgemein o<strong>de</strong>r für<br />
einzelne Verwaltungen o<strong>de</strong>r Wirtschaftszweige o<strong>de</strong>r<br />
Betriebsarten die Pflichtsätze in <strong>de</strong>m im Gesetz festgelegten<br />
Umfang erhöhen o<strong>de</strong>r herabsetzen (Abs. 2).<br />
Solange private Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht<br />
nicht nachkommen, haben sie eine Ausgleichsabgabe<br />
zu entrichten (§ 9). Die Durchführung <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes obliegt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Arbeitsvermittlung<br />
und Arbeitslosenversicherung und <strong>de</strong>n<br />
Hauptfürsorgestellen für Kriegsbeschädigte und<br />
Kriegshinterbliebene, soweit die Verpflichtungen<br />
aus ihm nicht durch freie Entschließung <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />
erfüllt wer<strong>de</strong>n (§ 20).<br />
Bereits En<strong>de</strong> 1953 ergab sich, daß weitaus mehr<br />
sogenannte Pflichtplätze für Schwerbeschädigte zur<br />
Verfügung stan<strong>de</strong>n, als tatsächlich besetzt wer<strong>de</strong>n<br />
konnten. Auch nach<strong>de</strong>m durch das Än<strong>de</strong>rungsgesetz<br />
vom 3. Juli 1961 <strong>de</strong>r Kreis <strong>de</strong>r betroffenen Arbeitgeber<br />
durch Erhöhung <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stzahl <strong>de</strong>r Arbeitsplätze<br />
eingeschränkt und <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Pflichtplätze<br />
bei Betrieben verringert wor<strong>de</strong>n war, trat keine<br />
wesentliche Än<strong>de</strong>rung ein. So stan<strong>de</strong>n im Oktober<br />
1963 <strong>de</strong>n 6520 arbeitslosen Schwerbeschädigten<br />
278 680 unbesetzte Pflichtplätze gegenüber. Nach<br />
Untersuchungen, die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof in<br />
mehreren Lan<strong>de</strong>sarbeitamsbezirken angestellt hat,<br />
erfor<strong>de</strong>rt die Durchführung <strong>de</strong>s Gesetzes einen<br />
hohen Verwaltungsaufwand, <strong>de</strong>r in keinem angemessenen<br />
Verhältnis zum Erfolg steht, obwohl die<br />
Bun<strong>de</strong>sanstalt je<strong>de</strong> Möglichkeit genutzt hat, <strong>de</strong>n Aufwand<br />
einzuschränken. Auch sind die Einnahmen aus<br />
<strong>de</strong>r Ausgleichsabgabe im Verhältnis zu <strong>de</strong>m mit ihr<br />
zusammenhängen<strong>de</strong>n Verwaltungsaufwand sehr gering.<br />
So mußten von 240,8 Millionen DM, die für<br />
<strong>de</strong>n Zeitraum von Oktober 1961 bis September 1963<br />
als Ausgleichsabgaben festgestellt wor<strong>de</strong>n waren,<br />
216,7 Millionen DM erlassen wer<strong>de</strong>n, weil für die<br />
unbesetzten Pflichtplätze arbeitslose Schwerbeschädigte<br />
nicht zur Verfügung stan<strong>de</strong>n.<br />
84. In zahlreichen Fällen haben die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter<br />
gemäß § 3 Abs. 5 <strong>de</strong>s Gesetzes auf Antrag<br />
von Arbeitgebern, <strong>de</strong>nen es aus betrieblichen Grün<strong>de</strong>n<br />
nicht möglich o<strong>de</strong>r zuzumuten war, in <strong>de</strong>m vorgeschriebenen<br />
Umfange Schwerbeschädigte zu beschäftigen,<br />
je nach <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Einzelfalles<br />
<strong>de</strong>n Pflichtsatz ermäßigt. Die meisten Anträge wären<br />
gegenstandslos gewesen, wenn <strong>de</strong>r Pflichtsatz allgemein<br />
o<strong>de</strong>r für bestimmte Wirtschaftszweige o<strong>de</strong>r<br />
Betriebsarten durch die in § 3 Abs. 2 für diesen Fall<br />
vorgesehene Rechtsverordnung herabgesetzt wor<strong>de</strong>n<br />
wäre. Der Verwaltungsaufwand hätte sich dadurch<br />
erheblich verringern lassen.<br />
8<strong>5.</strong> Gemäß § 2 <strong>de</strong>s Gesetzes stellen die Hauptfürsorgestellen<br />
nach Anhörung <strong>de</strong>s Arbeitsamtes um<br />
wenigstens 50 v. H. erwerbsgemin<strong>de</strong>rte Personen,<br />
die aber nicht Schwerbeschädtigte im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
sind, und Personen, die infolge einer gesundheitlichen<br />
Schädigung im Sinne <strong>de</strong>s Gesetzes um<br />
weniger als 50 v. H., aber um wenigstens 30 v. H.<br />
erwerbsgemin<strong>de</strong>rt sind, auf Antrag unter bestimmten<br />
Voraussetzungen <strong>de</strong>n Schwerbeschädigten gleich.<br />
Der hierfür bei <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen und <strong>de</strong>n<br />
Arbeitsämtern entstehen<strong>de</strong> Verwaltungsaufwand ist<br />
beachtlich, insbeson<strong>de</strong>re weil bei je<strong>de</strong>m Betriebswechsel<br />
die Gleichstellung erneut zu beantragen ist.<br />
Der Aufwand könnte vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, wenn<br />
durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes die Personen mit<br />
einer Erwerbsmin<strong>de</strong>rung um wenigstens 50 v. H.<br />
unter Verzicht auf einen Antrag und auf ein Gleichstellungsverfahren<br />
wie Schwerbeschädigte behan<strong>de</strong>lt<br />
und die Arbeitsplätze <strong>de</strong>r um wenigsten 30 v. H.<br />
erwerbsgemin<strong>de</strong>rten Personen ebenfalls ohne weiteres<br />
als besetzte Pflichtplätze angerechnet wer<strong>de</strong>n<br />
könnten. Die Pflichtplätze für Schwerbeschädigte<br />
wür<strong>de</strong>n hierdurch nicht verringert wer<strong>de</strong>n, weil<br />
diese Erwerbsgemin<strong>de</strong>rten schon bisher Pflichtplätze<br />
besetzen.<br />
86. Die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter haben in vielen Fällen<br />
gemäß § 6 Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes auf Antrag zugelassen,<br />
daß für die Berechnung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r mit<br />
Schwerbeschädigten zu besetzen<strong>de</strong>n Arbeitsplätze<br />
mehrere Betriebe <strong>de</strong>sselben Arbeitgebers zusammengefaßt<br />
wer<strong>de</strong>n. Hierdurch können die über das<br />
Soll eines Betriebes hinaus beschäftigten Schwerbeschädigten<br />
auf an<strong>de</strong>re Betriebe angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese Zusammenfassungen erfor<strong>de</strong>rn einen<br />
hohen Zeit- und Kostenaufwand. Je nach <strong>de</strong>r Zahl<br />
<strong>de</strong>r Betriebe, <strong>de</strong>r örtlich zuständigen Arbeitsämter<br />
und <strong>de</strong>r Hauptförsorgestellen müssen bei <strong>de</strong>r Genehmigung<br />
und bei je<strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r Beschäf-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
tigungspflicht bis zu 100 und mehr Beschei<strong>de</strong> gefertigt<br />
und übersandt wer<strong>de</strong>n. Die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter<br />
sind dabei gehalten, die zunächst festgestellten<br />
Ausgleichsabgaben anteilmäßig auf die<br />
jeweils zuständigen Hauptfürsorgestellen aufzuteilen.<br />
Da im übrigen Schwerbeschädigte nur in seltenen<br />
Fällen über das Soll hinaus beschäftigt wer<strong>de</strong>n,<br />
sollte erwogen wer<strong>de</strong>n, durch Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes die Möglichkeit <strong>de</strong>r Zusammenfassung<br />
<strong>de</strong>r Arbeitsplätze wegfallen zu lassen.<br />
87. In Abstän<strong>de</strong>n von zwei Jahren haben die Arbeitsämter<br />
zu überprüfen, ob die Arbeitgeber ihrer<br />
Beschäftigungspflicht nachgekommen sind. Zu diesem<br />
Zweck übersen<strong>de</strong>n sie Anzeigenvordrucke,<br />
überprüfen die eingereichten Anzeigen und Verzeichnisse<br />
<strong>de</strong>r beschäftigten Schwerbeschädigten<br />
und erteilen Feststellungsbeschei<strong>de</strong> über Soll und<br />
Ist <strong>de</strong>r Beschäftigungspflicht und die Ausgleichsabgabe.<br />
Daran schließen sich in <strong>de</strong>r Regel die nach<br />
§ 9 Abs. 3 <strong>de</strong>s Gesetzes innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe <strong>de</strong>s Feststellungsbeschei<strong>de</strong>s zu<br />
stellen<strong>de</strong>n Anträge <strong>de</strong>r Arbeitgeber auf Erlaß o<strong>de</strong>r<br />
Herabsetzung <strong>de</strong>r Ausgleichsabgabe an, über die<br />
von <strong>de</strong>n nachgeordneten Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />
im Benehmen mit <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen<br />
zu entschei<strong>de</strong>n ist. Dieses aufwendige Verfahren<br />
könnte entschei<strong>de</strong>nd vereinfacht wer<strong>de</strong>n, wenn die<br />
Ämter gesetzlich ermächtigt wür<strong>de</strong>n, bereits bei <strong>de</strong>r<br />
Erteilung <strong>de</strong>s Feststellungsbeschei<strong>de</strong>s über eine<br />
Herabsetzung o<strong>de</strong>r einen Erlaß <strong>de</strong>r Ausgleichsabgabe<br />
zu befin<strong>de</strong>n, zumal da sie über die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Unterlagen verfügen.<br />
88. Die Lan<strong>de</strong>sarbeitsämter und Arbeitsämter können<br />
nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Gesetzes fast alle<br />
Entscheidungen nur im Benehmen mit <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen<br />
treffen. Diese Regelung erschwert<br />
und verzögert die Arbeit <strong>de</strong>r nachgeordneten<br />
Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt. Die Regelung ist<br />
zu<strong>de</strong>m weitgehend entbehrlich, da die Dienststellen<br />
die jetzt von <strong>de</strong>n Hauptfürsorgestellen ausgeübten<br />
Aufgaben im allgemeinen ohne <strong>de</strong>ren Beteiligung<br />
mit wahrnehmen könnten. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hält es daher für geboten, die Beteiligung <strong>de</strong>r<br />
Hauptfürsorgestellen an <strong>de</strong>n Entscheidungen <strong>de</strong>r<br />
Dienststellen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt nur noch für beson<strong>de</strong>rs<br />
be<strong>de</strong>utsame Einzelfälle vorzusehen.<br />
89. Sinn und Zweck <strong>de</strong>s Schwerbeschädigtengesetzes<br />
wür<strong>de</strong>n bei einer entsprechen<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Rechtsvorschriften nicht beeinträchtigt. Diese<br />
Auffassung teilt im wesentlichen auch die Bun<strong>de</strong>sanstalt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher <strong>de</strong>n<br />
Bun<strong>de</strong>sminister gebeten, <strong>de</strong>n Erlaß <strong>de</strong>r nach § 3<br />
Abs. 2 <strong>de</strong>s Gesetzes vorgesehenen Rechtsverordnung<br />
einzuleiten und die zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zu treffen. Der<br />
Bun<strong>de</strong>sminister hat sich hierzu noch nicht geäußert.<br />
Rechnungslegung bei <strong>de</strong>r Automation in <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung<br />
90. Das Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetz wird von <strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rn durchgeführt. Dementsprechend haben sie<br />
die Verwaltungskosten auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung<br />
selbst zu tragen. Die Aufgaben <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />
Automation in <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung beschränken<br />
sich <strong>de</strong>shalb darauf, darüber zu wachen, daß<br />
das Verfahren <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Sicherheit<br />
und <strong>de</strong>n für die Rechnungslegung gelten<strong>de</strong>n Grundsätzen<br />
entspricht.<br />
Wegen <strong>de</strong>r begrenzten Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r anfänglich<br />
zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Maschinen hat<br />
sich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof im Interesse <strong>de</strong>r Weiterentwicklung<br />
<strong>de</strong>r Automation zunächst mit <strong>de</strong>r<br />
einfachsten Form <strong>de</strong>r Rechnungslegung begnügt. Inzwischen<br />
sind in <strong>de</strong>n in Frage kommen<strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
an Stelle von Lochkartenmaschinen elektronische<br />
Datenverarbeitungsanlagen eingesetzt wor<strong>de</strong>n. Mit<br />
ihnen können auch die für eine ordnungsmäßige<br />
Rechnungslegung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen zum<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Rentenausgaben geliefert wer<strong>de</strong>n. Das<br />
ist bisher nicht in allen Län<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Fall. Auch ist<br />
in einzelnen Län<strong>de</strong>rn das maschinelle Verfahren<br />
noch nicht ausreichend gegen Fehler und Mißbrauch<br />
abgesichert.<br />
Die elektronischen Datenverarbeitsanlagen ermöglichen<br />
es, nicht nur die Renten zahlbar zu machen<br />
und zu buchen, son<strong>de</strong>rn diese auch zu berechnen<br />
und die Beschei<strong>de</strong> zu schreiben. Das erfor<strong>de</strong>rt allerdings<br />
eine entsprechen<strong>de</strong> Maschinenausstattung, die<br />
bisher nur in wenigen Län<strong>de</strong>rn für die Kriegsopferversorgung<br />
zur Verfügung steht.<br />
91. Seit Einführung <strong>de</strong>r Datenverarbeitungsanlagen<br />
war es aus verwaltungsökonomischen Grün<strong>de</strong>n und<br />
im Interesse einer ordnungsmäßigen und einheitlichen<br />
Durchführung <strong>de</strong>s BVG das gemeinsame Anliegen<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, ein möglichst einheitliches Verfahren<br />
auszuarbeiten. Ein Land wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r<br />
Vorbereitung und Erprobung eines Verfahrens beauftragt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diese Bestrebungen<br />
unterstützt, zumal hierdurch für die Fragen<br />
<strong>de</strong>r Sicherheit und Rechnungslegung ebenfalls eine<br />
übereinstimmen<strong>de</strong> Lösung erreicht wer<strong>de</strong>n könnte.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister für Arbeit und Sozialordnung<br />
hat das von <strong>de</strong>m beauftragten Land entwickelte<br />
Verfahren als geeignet zur einheitlichen Einführung<br />
bei <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn angesehen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
konnte dieser Regelung nicht zustimmen,<br />
weil sie nicht in allem <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s<br />
Haushalts- und Rechnungswesen gerecht wird. Nur<br />
ein weiteres Land hat sich diesem Verfahren angeschlossen.<br />
Ein drittes Land hat <strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes Rechnung getragen und das<br />
Verfahren so gestaltet, daß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
seine Zustimmung geben können wird. Mehrere<br />
Län<strong>de</strong>r haben in Aussicht genommen, diese Regelung<br />
zu übernehmen.<br />
Bei <strong>de</strong>n weiteren Bemühungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
für Arbeit und Sozialordnung zur Einführung eines<br />
einheitlichen Verfahrens zur Rentenberechnung und<br />
Bescheidschreibung mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlagen<br />
wird es seine Aufgabe<br />
sein, dafür zu sorgen, daß alle Län<strong>de</strong>r ein Verfahren<br />
einführen, das <strong>de</strong>n zu stellen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
genügt.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Sozialversicherung<br />
(Kapitel 11 13)<br />
Zuschüsse an die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung<br />
im Saarland<br />
(Titel 613 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
92. Die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung<br />
(HPV) ist eine zusätzliche, auf gesetzlichem<br />
Zwang beruhen<strong>de</strong> Versicherung für im Saarland beschäftigte<br />
Arbeitnehmer (Zweites Gesetz über die<br />
Neuordnung <strong>de</strong>r hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung<br />
im Saarland und Erstes Gesetz zur<br />
Än<strong>de</strong>rung dieses Gesetzes). Träger <strong>de</strong>r HPV ist<br />
die Lan<strong>de</strong>sversicherungsanstalt für das Saarland.<br />
Das Saarland war gesetzlich verpflichtet, <strong>de</strong>r HPV<br />
Zuschüsse zu gewähren, die zusammen mit <strong>de</strong>n<br />
Beitragseinnahmen dazu dienten, ihre Leistungen<br />
sicherzustellen. Die Höhe <strong>de</strong>r Zuschüsse betrug min<strong>de</strong>stens<br />
34 v. H. <strong>de</strong>r Rentenausgaben ohne Rücksicht<br />
darauf, ob diese nicht schon durch die Beitragseinnahmen<br />
ge<strong>de</strong>ckt wur<strong>de</strong>n. Nach § 17 Nr. 1<br />
<strong>de</strong>s Ersten Überleitungsgesetzes i. d. F. <strong>de</strong>s § 1 Nr. 5<br />
<strong>de</strong>s Fünften Überleitungsgesetzes sind diese Verpflichtungen<br />
am 1. Januar 1960 auf <strong>de</strong>n Bund übergegangen.<br />
Seit<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r Bund bis zum Jahre<br />
1966 insgesamt 24,5 Millionen DM gezahlt. Im Jahre<br />
1967 betrugen die Zuschüsse nach <strong>de</strong>n bisherigen Ergebnissen<br />
5,1 Millionen DM; für das Jahr 1968 sind<br />
sie mit 5,5 Millionen DM veranschlagt.<br />
Seit <strong>de</strong>m Übergang <strong>de</strong>r Verpflichtungen auf <strong>de</strong>n<br />
Bund lagen in je<strong>de</strong>m Jahr die Einnahmen <strong>de</strong>r HPV<br />
erheblich, z. T. um mehr als 100 v. H. über <strong>de</strong>n<br />
Ausgaben. Vom gleichen Zeitpunkt an bis En<strong>de</strong><br />
Dezember 1967 hat sich das Vermögen von<br />
47,6 Millionen DM auf rund 121,5 Millionen DM<br />
erhöht. Es ist damit auf das Achtfache <strong>de</strong>r Jahresausgabe<br />
für 1967 gestiegen. Dafür, daß sich diese<br />
Entwicklung wesentlich än<strong>de</strong>rn wird, bestehen keine<br />
Anzeichen.<br />
Bei <strong>de</strong>n Beratungen <strong>de</strong>s Entwurfs eines Gesetzes<br />
über Leistungsverbesserungen in <strong>de</strong>r hüttenknappschaftlichen<br />
Pensionsversicherung im Saarland<br />
wur<strong>de</strong> eine grundsätzliche Neuordnung <strong>de</strong>r HPV<br />
durch <strong>de</strong>n <strong>5.</strong> Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> in Aussicht genommen<br />
(vgl. Stenographischer Bericht über die<br />
194. Sitzung <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es am 30. Juni<br />
1965 S. 9845 ff.).<br />
93. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
im Dezember 1966 mitgeteilt, daß er bei <strong>de</strong>r<br />
günstigen finanziellen Lage <strong>de</strong>r HPV die Gewährung<br />
von Zuschüssen durch <strong>de</strong>n Bund sachlich nicht<br />
für notwendig halte, und angeregt zu prüfen, ob es<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Gleichheitsgrundsatzes<br />
vertretbar ist, eine Versicherung zu bezuschussen,<br />
die sich nur auf bestimmte Betriebe in einem einzigen<br />
Lan<strong>de</strong> erstreckt.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat dazu im April 1967 mit<br />
geteilt, daß ein Referentenentwurf für ein Gesetz<br />
vorliege, nach <strong>de</strong>m an <strong>de</strong>r HPV als einer zusätz<br />
lichen Zwangsversicherung nicht festgehalten, son<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Beteiligten weitgehen<strong>de</strong> Gestaltungsfreiheit<br />
gelassen wer<strong>de</strong>n solle. Bei dieser Zielsetzung <strong>de</strong>s<br />
Entwurfs müsse <strong>de</strong>r bisherige Bun<strong>de</strong>szuschuß<br />
zwangsläufig entfallen. Den Gesetzentwurf hat <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sminister in<strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung bisher<br />
nicht zur Beschlußfassung vorgelegt. In <strong>de</strong>n Voranschlag<br />
für das Jahr 1969 ist <strong>de</strong>shalb wie<strong>de</strong>rum ein<br />
Bun<strong>de</strong>szuschuß, und zwar von 5,5 Millionen DM,<br />
eingestellt wor<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Übersicht über die mehrjährige<br />
Finanzplanung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Jahre<br />
1970 bis 1972 sind Zuschüsse von jährlich 6 Millionen<br />
DM vorgesehen.<br />
Wegen <strong>de</strong>r angespannten Haushaltslage <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
sowie im Hinblick auf die günstigen finanziellen<br />
Verhältnisse <strong>de</strong>r HPV und nicht zuletzt wegen <strong>de</strong>r<br />
unterschiedlichen Behandlung von Arbeitnehmern<br />
hält <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof eine baldige Neuordnung<br />
<strong>de</strong>r HPV mit <strong>de</strong>r Maßgabe für erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
daß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>szuschuß wegfällt. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />
wird das Erfor<strong>de</strong>rliche veranlassen müssen.<br />
Leistungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s auf Ansprüche <strong>de</strong>r Rentenversicherungsträger<br />
für die Zeit vor <strong>de</strong>m Inkrafttreten<br />
<strong>de</strong>r Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze<br />
(Titel 622 für die Rechnungsjahre 1958 bis 1966)<br />
94. Nach Artikel 2 § 47 Abs. 2 ArVNG und Artikel<br />
2 § 45 Abs. 2 AnVNG bleiben die Verpflichtungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s gegenüber <strong>de</strong>n Rentenversicherungsträgern<br />
für Zeiten vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1957 bestehen;<br />
die Bun<strong>de</strong>sregierung kann jedoch durch<br />
Rechtsverordnung mit Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
die Höhe <strong>de</strong>r Verpflichtungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s pauschal<br />
feststellen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister hat jedoch <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
bisher <strong>de</strong>n Entwurf einer solchen Rechtsverordnung<br />
nicht vorgelegt. Er hat bis zum 31. Dezember 1956<br />
Abschlagszahlungen im Betrage von annähernd<br />
1,7 Millionen DM gezahlt und über diese noch nicht<br />
endgültig abgerechnet.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat in <strong>de</strong>n vergangenen<br />
Jahren wie<strong>de</strong>rholt angeregt, durch Rechtsverordnung<br />
die Abrechnung über die Abschlagszahlungen<br />
pauschal zu regeln. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat die Notwendigkeit<br />
einer solchen Regelung anerkannt. Im<br />
übrigen kann in Übereinstimmung mit ihm davon<br />
ausgegangen wer<strong>de</strong>n, daß durch die geleisteten Abschlagszahlungen<br />
die vom Bund zu tragen<strong>de</strong>n Aufwendungen<br />
ge<strong>de</strong>ckt sind.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister wird das Erfor<strong>de</strong>rliche zu veranlassen<br />
haben.<br />
Übernahme von älteren Angestellten in das Beamtenverhältnis<br />
9<strong>5.</strong> In <strong>de</strong>n vergangenen Jahren ist in <strong>de</strong>n Bereichen<br />
zweier Bun<strong>de</strong>sanstalten eine Anzahl von Angestellten<br />
— vornehmlich Ärzte —, die das 50. Lebens-<br />
-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
jahr zum Teil erheblich überschritten hatten, in das<br />
Beamtenverhältnis übernommen wor<strong>de</strong>n. Verschie<strong>de</strong>ntlich<br />
waren Bedienstete bei ihrer Ernennung bereits<br />
älter als 60 Jahre.<br />
Die Pensionslasten für Personen, die nach ihrer<br />
Ernennung zum Beamten nicht wenigstens noch die<br />
Hälfte ihrer voraussichtlichen Lebensleistung vor<br />
sich haben, sind sehr hoch. Nach § 36 a RHO i. V.<br />
mit <strong>de</strong>n RdSchr. <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Finanzen<br />
vom 2<strong>5.</strong> Januar 1955 (MinBlFin S. 84), 20. Oktober<br />
1956 II A/1 - A 0100 - 37/56 II und vom<br />
4. Oktober 1967 (MinBlFin S. 639) sollen je<strong>de</strong>nfalls<br />
Bewerber nach Vollendung <strong>de</strong>s 50. Lebensjahres<br />
nicht mehr in das Beamtenverhältnis berufen wer<strong>de</strong>n.<br />
Ausnahmen bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
<strong>de</strong>r Finanzen. Dieser erkennt Ausnahmen<br />
nur in <strong>de</strong>n Fällen als gerechtfertigt, an, in<br />
<strong>de</strong>nen bei einem außeror<strong>de</strong>ntlichen Mangel an geeigneten<br />
jüngeren Bewerbern unter Berücksichtigung<br />
aller Umstän<strong>de</strong> — insbeson<strong>de</strong>re auch <strong>de</strong>r<br />
entstehen<strong>de</strong>n Versorgungslasten — die Übernahme<br />
einen erheblichen Vorteil für <strong>de</strong>n Bund be<strong>de</strong>utet<br />
o<strong>de</strong>r die Ablehnung <strong>de</strong>r Übernahme zu einer erheblichen<br />
Schädigung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sinteressen führen<br />
könnte.<br />
Die bei<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sanstalten und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
für Arbeit und Sozialordnung als zuständiger Ressortminister<br />
haben zugesagt, künftig nach diesen<br />
Grundsätzen zu verfahren. Die Entscheidungen in<br />
<strong>de</strong>n beanstan<strong>de</strong>ten Fällen rechtfertigen sie mit <strong>de</strong>n<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r personellen Verhältnisse <strong>de</strong>s<br />
ärztlichen Dienstes und weisen insbeson<strong>de</strong>re darauf<br />
hin, daß erst die Bestimmungen über die Beamten<br />
beson<strong>de</strong>rer Fachrichtungen <strong>de</strong>s höheren Dienstes<br />
vom 17. Juli 1961 (GMBl. S. 528) die Ausbringung<br />
von Beamtenplanstellen für Ärzte überhaupt ermöglicht<br />
hätten. Bei <strong>de</strong>r Besetzung dieser Stellen<br />
habe mit Rücksicht auf die schlechte Arbeitsmarktsituation<br />
bewährten älteren im Angestelltenverhältnis<br />
beschäftigten Ärzten in leiten<strong>de</strong>n Stellungen die<br />
Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht zugunsten<br />
jüngerer Bewerber - soweit diese überhaupt<br />
vorhan<strong>de</strong>n waren - versagt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Auch bei voller Würdigung dieses Vorbringens<br />
hält <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof die Übernahme in das<br />
Beamtenverhältnis nicht immer für unbe<strong>de</strong>nklich,<br />
zumal zu beachten ist, daß die Versorgung langjähriger<br />
Angestellter <strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes nicht<br />
hinter <strong>de</strong>r Versorgung <strong>de</strong>r Beamten zurückbleibt,<br />
sie mitunter sogar übersteigt. Auch wird zumin<strong>de</strong>st<br />
ein Teil dieser Ärzte künftig eine Doppelversorgung<br />
aus <strong>de</strong>m Angestellten- und <strong>de</strong>m Beamtenverhältnis<br />
beziehen, die oft die Versorgung von Beamten<br />
o<strong>de</strong>r Angestellten <strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes weit<br />
übersteigt o<strong>de</strong>r sogar über <strong>de</strong>n zuletzt bezogenen<br />
Dienstbezügen liegt.<br />
Ist die Übernahme älterer Angestellter notwendig,<br />
so wird allgemein — also nicht auf diese Fälle beschränkt<br />
— eine gesetzliche Regelung anzustreben<br />
sein, die unter Vermeidung von Härten eine ungerechtfertigte<br />
Belastung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushalts ausschließt.<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Verkehr<br />
(Einzelplan 12)<br />
Bun<strong>de</strong>swasser- und Schiffahrtsverwaltung<br />
(Kapitel 12 03 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
Beschaffungsmaßnahmen<br />
96. Eine Wasser- und Schiffahrtsdirektion hatte<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Ausbaues <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swasserstraße<br />
Mosel im Jahre 1963 mit Kunststoffketten verankerte<br />
Kunststofftonnen zur Bezeichnung <strong>de</strong>r Fahrwasserrinne<br />
ausgelegt. Die Tonnen hatte das Seezeichenversuchsfeld,<br />
eine zentrale Beschaffungsstelle<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swasser- und Schiffahrtsverwaltung<br />
(BWSV), für rund 180 000 DM zu Lasten <strong>de</strong>r Internationalen<br />
Moselgesellschaft beschafft. Nach kurzer<br />
Zeit rissen die meisten Tonnen von <strong>de</strong>r Kette ab<br />
o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n durch Schiffsschrauben beschädigt und<br />
sanken dadurch so tief, daß sie für die Schiffahrt<br />
nicht mehr erkennbar waren. Als Ersatz wur<strong>de</strong>n im<br />
Jahre 1966 wie<strong>de</strong>rum Kunststofftonnen und -ketten<br />
aus Bun<strong>de</strong>smitteln für rund 180 000 DM beschafft,<br />
nach<strong>de</strong>m die Verankerungsleiste an <strong>de</strong>n Tonnen<br />
verstärkt wor<strong>de</strong>n war. Auch bei <strong>de</strong>n neuen Tonnen<br />
zeigten sich nach kurzer Zeit die gleichen Mängel.<br />
Zur Vermeidung weiterer Nachteile wur<strong>de</strong>n daraufhin<br />
die Kunststofftonnen durch Alumniumtonnen<br />
und die Kunststoffketten durch Stahlketten ersetzt.<br />
Auch in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>swasserstraßen — hauptsächlich<br />
im Rhein, im Main und in <strong>de</strong>r Donau — wur<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>rartige Kunststofftonnen mit Kunststoffketten in<br />
größerer Zahl ausgelegt, die sich ebenfalls nicht<br />
bewährten. Neben <strong>de</strong>n Schä<strong>de</strong>n, die an <strong>de</strong>r Mosel<br />
aufgetreten waren, zeigten sich weitere Mängel. So<br />
verschmutzten beson<strong>de</strong>rs die roten Tonnen so stark,<br />
daß sie für die Schiffahrt kaum noch erkennbar<br />
waren. Darüber hinaus traten an <strong>de</strong>r Oberfläche<br />
Korrosionserscheinungen auf.<br />
Ingesamt hat die BWSV zur Fahrwasserbezeichnung<br />
bisher rund 1300 Kunststofftonnen für etwa<br />
650 000 DM ausgelegt. Hinzu kommen weitere erhebliche<br />
Kosten für das wie<strong>de</strong>rholte Auslegen und<br />
Wie<strong>de</strong>raufnehmen <strong>de</strong>r Tonnen.<br />
97. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat bemängelt, daß<br />
Kunststofftonnen und -ketten von vornherein in so<br />
großem Umfang beschafft wor<strong>de</strong>n sind; ihre kurze<br />
Lebensdauer lasse darauf schließen, daß sie vorher<br />
nicht ausreichend auf ihre Verwendbarkeit erprobt<br />
wor<strong>de</strong>n seien. Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
beanstan<strong>de</strong>t, daß für die Mosel trotz <strong>de</strong>r<br />
schlechten Erfahrungen gleichartige Tonnen als Ersatz<br />
beschafft wor<strong>de</strong>n sind.<br />
98. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat die Beschaffung <strong>de</strong>r<br />
Kunststofftonnen mit <strong>de</strong>m dringen<strong>de</strong>n Wunsch <strong>de</strong>r<br />
Wasser- und Schiffahrtsämter nach leichteren und<br />
preiswerteren Tonnen für die Binnenschiffahrtsstraßen<br />
begrün<strong>de</strong>t. Da es die Verwendung von Leichtmetall<br />
für zu aufwendig gehalten habe, habe das<br />
Seezeichenversuchsfeld seit 1955 Versuche mit Ton-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
nen aus Kunststoff vorgenommen. Weil diese vor<br />
<strong>de</strong>m Einsatz auf <strong>de</strong>r Mosel auf verschie<strong>de</strong>nen an<strong>de</strong>ren<br />
Wasserstraßen mit Erfolg erprobt wor<strong>de</strong>n seien<br />
und auch die Versuche in einer französischen Versuchsanstalt<br />
ein gutes Ergebnis gezeigt hätten, habe<br />
das Ministerium keine Be<strong>de</strong>nken gehabt, die Tonnen<br />
in <strong>de</strong>r Mosel auszulegen. Nach<strong>de</strong>m sich hierbei<br />
jedoch Mängel gezeigt hätten, seien die Tonnen<br />
verbessert wor<strong>de</strong>n. Daß auch die neuen Tonnen <strong>de</strong>n<br />
Verhältnissen an <strong>de</strong>r Mosel nicht genügen wür<strong>de</strong>n,<br />
sei nicht vorherzusehen gewesen.<br />
99. Die Darlegungen vermögen die Beanstandung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes nicht auszuräumen. Selbst<br />
wenn die Kunststofftonnen an an<strong>de</strong>ren Wasserstraßen<br />
mit Erfolg erprobt wor<strong>de</strong>n sein sollten, hätte<br />
daraus nicht ohne weiteres gefolgert wer<strong>de</strong>n können,<br />
daß sie sich auch für die Mosel eignen, zumal<br />
hier an<strong>de</strong>re Strömungsverhältnisse herrschen. Abgesehen<br />
davon ergibt sich aber aus <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Erfahrungsberichten <strong>de</strong>r Wasser- und Schifffahrtsämter,<br />
daß die Kunststofftonnen auch auf <strong>de</strong>n<br />
an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>swasserstraßen erhebliche Mängel<br />
aufwiesen. Die Kunststofftonnen genügten nicht <strong>de</strong>n<br />
Verkehrsanfor<strong>de</strong>rungen.<br />
Dem Bund sind nicht unerhebliche finanzielle Nachteile<br />
entstan<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>sministerium wird dafür<br />
zu sorgen haben, daß größere Beschaffungsmaßnahmen<br />
erst nach ausreichen<strong>de</strong>r Erprobung und sorgfältiger<br />
Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n, damit Fehlinvestitionen<br />
vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Bauverträge<br />
Nebenleistungen<br />
100. Die VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen<br />
Vorschriften für Bauleistungen. Unter Abschnitt<br />
4 ist in allen Vorschriften für die jeweiligen<br />
Arbeiten angegeben, welche Leistungen <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
Nebenleistungen sind, die auch ohne<br />
Erwähnung in <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung zur vertraglichen<br />
Leistung gehören und nicht beson<strong>de</strong>rs<br />
vergütet wer<strong>de</strong>n. Danach sind Leistungen zum Nachweis<br />
<strong>de</strong>r Güte <strong>de</strong>r Baustoffe und <strong>de</strong>s Betons nach<br />
<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stbedingungen <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Deutschen Ausschusses für Stahlbeton laut DIN<br />
18 331 — Beton- und Stahlbetonarbeiten — Abschnitt<br />
4.113 solche Nebenleistungen. Entgegen dieser<br />
Regelung haben Wasser- und Schiffahrtsämter<br />
bei ihren Bauvorhaben vielfach an Stelle <strong>de</strong>s Unternehmers<br />
<strong>de</strong>n Gütenachweis selbst durchgeführt<br />
und die Kosten hierfür getragen. In an<strong>de</strong>ren Fällen<br />
wur<strong>de</strong> die Regelung <strong>de</strong>r VOB/C in <strong>de</strong>n „Beson<strong>de</strong>ren<br />
Technischen Vorschriften" dahin geän<strong>de</strong>rt, daß die<br />
Verwaltung unter Verzicht auf <strong>de</strong>n Gütenachweis<br />
durch <strong>de</strong>n Unternehmer die Prüfung auf ihre Kosten<br />
vorzunehmen hatte.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diese Abweichungen<br />
von <strong>de</strong>r VOB beanstan<strong>de</strong>t, weil sie für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
zu Nachteilen und zu Mißverständnissen geführt<br />
haben. Er hat die Verwaltung in vielen Ein<br />
zelfällen aufgefor<strong>de</strong>rt, zu Unrecht gezahlte Beträge<br />
zurückzuverlangen, und <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister gebeten,<br />
die Frage <strong>de</strong>s Gütenachweises bei Betonarbeiten<br />
für die BWSV einheitlich zu regeln.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hielt eine <strong>de</strong>rartige Regelung<br />
zunächst nicht für zweckmäßig. Die Verwaltung<br />
müsse wegen <strong>de</strong>r ihr im Rahmen <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />
obliegen<strong>de</strong>n Güteprüfung meist erheblich<br />
über <strong>de</strong>n Gütenachweis hinausgehen, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n<br />
Min<strong>de</strong>stbedingungen <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s Deutschen<br />
Ausschusses für Stahlbeton festgelegt ist. Aus<br />
diesem Grun<strong>de</strong> müßten alle Güteprüfungen in einer<br />
Hand liegen, damit vergleichbare Ergebnisse erzielt<br />
wür<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>shalb halte das Ministerium eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Beschränkung <strong>de</strong>r Nebenleistungsverpflichtung<br />
im Vertrage sogar für vorteilhaft, weil<br />
die Bieter dadurch klar über <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Nebenleistungen<br />
unterrichtet wür<strong>de</strong>n. Die Verwaltung<br />
richte aus diesem Grun<strong>de</strong> bei Großbauvorhaben<br />
auch eigene Baustoffprüfstellen ein.<br />
Die Verwaltung hat zwar im Rahmen <strong>de</strong>r Bauüberwachung<br />
über <strong>de</strong>n Gütenachweis hinaus zusätzlich<br />
eigene Güteprüfungen vorzunehmen, für die bei<br />
Großbauvorhaben auch verwaltungseigene Prüfstellen<br />
eingerichtet wer<strong>de</strong>n können. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
ist aber <strong>de</strong>r Auffassung, daß zwischen <strong>de</strong>m<br />
vom Unternehmer auf seine Kosten zu führen<strong>de</strong>n<br />
Gütenachweis gemäß VOB/C und <strong>de</strong>r Güteprüfung<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Bauüberwachung, die allein Angelegenheit<br />
<strong>de</strong>r Verwaltung ist und keiner vertraglichen<br />
Regelung mit <strong>de</strong>m Unternehmer bedarf, unterschie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n muß. Bei einer von <strong>de</strong>r VOB<br />
abweichen<strong>de</strong>n Regelung können sich für <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
im allgemeinen auch keine Vorteile ergeben,<br />
weil die Aufwendungen für Nebenleistungen<br />
erfahrungsgemäß pauschal in <strong>de</strong>n Gemeinkosten <strong>de</strong>r<br />
Angebote enthalten sind und bei einer Abweichung<br />
von <strong>de</strong>r VOB in <strong>de</strong>r Kalkulation keine entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Abschläge gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich nach längeren Erörterungen<br />
<strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
angeschlossen und die Frage <strong>de</strong>r Güteprüfung<br />
bei Betonarbeiten für die BWSV einheitlich geregelt.<br />
Jedoch haben noch nicht alle nachgeordneten<br />
Stellen diesen Erlaß beachtet.<br />
Aufstellen von Abrechnungsunterlagen<br />
durch die Verwaltung<br />
101. In einer größeren Zahl von Fällen hat die Verwaltung<br />
die von <strong>de</strong>n Auftragnehmern <strong>de</strong>n Rechnungen<br />
beizufügen<strong>de</strong>n, oft umfangreichen Massenberechnungen<br />
und Zeichnungen selbst angefertigt und<br />
sie <strong>de</strong>n Auftragnehmern unentgeltlich ausgehändigt.<br />
Im Bereich einer Wasser- und Schiffahrtsdirektion<br />
ist das sogar geschehen, obwohl die nachgeordneten<br />
Dienststellen auf Grund einer Beanstandung <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes ausdrücklich angewiesen wor<strong>de</strong>n<br />
waren, dies nicht mehr zu tun. Teilweise haben<br />
Verwaltungsangehörige sogar die von ihnen aufgestellten<br />
Massenberechnungen später selbst geprüft.<br />
-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat das Verfahren beanstan<strong>de</strong>t.<br />
Nach § 14 Abs. 1 VOB/B hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
eine prüfbare Rechnung über die von ihm<br />
ausgeführte Leistung aufzustellen; Massenberechnungen,<br />
Zeichnungen und an<strong>de</strong>re Belege sollen beigefügt<br />
wer<strong>de</strong>n. Abweichend hiervon sieht die<br />
VOB/B nur vor (Abs. 4 a. a. O.), daß <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
Abrechnungsunterlagen für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />
auf <strong>de</strong>ssen Kosten aufstellen kann, sofern dieser<br />
auch nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen<br />
Frist die Unterlagen nicht eingereicht hat.<br />
Dieser Sachverhalt war nicht gegeben. Im übrigen<br />
ist die Prüfung einer Abrechnungsunterlage nicht<br />
gesichert, wenn sie von <strong>de</strong>mselben Bediensteten<br />
vorgenommen wird, <strong>de</strong>r die Unterlage aufgestellt<br />
hat.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Verwaltung aufgefor<strong>de</strong>rt,<br />
<strong>de</strong>n Auftragnehmern nachträglich angemessene<br />
Kosten für die Anfertigung <strong>de</strong>r Abrechnungsunterlagen<br />
in Rechnung zu stellen. Das ist geschehen.<br />
Außer<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
gebeten sicherzustellen, daß künftig<br />
nach <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Vorschriften verfahren wird.<br />
Eine entsprechen<strong>de</strong> Anordnung ist inzwischen getroffen.<br />
Mangelhafte Bauausführung — Ersatz <strong>de</strong>s daraus<br />
entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>ns<br />
102. Bei <strong>de</strong>m Rammen einer Spundwand traten<br />
Mängel auf. Im Zusammenhang mit ihrer Feststellung<br />
und Beseitigung führte eine Hafenbauabteilung<br />
zusätzliche Untersuchungen unter Wasser aus,<br />
die sonst in diesem Umfang nicht hätten vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Die Kosten hierfür in Höhe<br />
von etwa 11 000 DM hat die Verwaltung getragen.<br />
Eine an<strong>de</strong>re Hafenbauabteilung führte beim Bau<br />
einer Spundwandkaje Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen aus, da<br />
sie Be<strong>de</strong>nken bezüglich <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Ausführung<br />
<strong>de</strong>r Erdarbeiten hatte. Die Untersuchungen<br />
ergaben, daß die Erdarbeiten nicht vertragsgemäß<br />
ausgeführt waren. Darüber hinaus hatten sich Mängel<br />
bei einem Teil <strong>de</strong>r Spundwän<strong>de</strong> gezeigt, <strong>de</strong>ren<br />
Ausmaß und Ursache nicht ohne weiteres erkennbar<br />
waren. Deshalb ließ die Verwaltung auch die hierfür<br />
notwendigen Untersuchungen anstellen. Die Kosten<br />
für die Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen und die Messungen<br />
an <strong>de</strong>n Spundwän<strong>de</strong>n in Höhe von rund<br />
36 000 DM hat die Verwaltung übernommen. In<br />
bei<strong>de</strong>n Fällen hatte <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Mängel<br />
bzw. die nicht vertragsgemäße Ausführung zu vertreten.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß die<br />
Kosten von <strong>de</strong>r Verwaltung getragen wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Gemäß § 4 Abs. 7 VOB/B hat <strong>de</strong>r Auftraggnehmer<br />
eine mangelhaft erbrachte Bauleistung auf eigene<br />
Kosten durch eine mangelfreie zu ersetzen. Hat er<br />
<strong>de</strong>n Mangel zu vertreten, so hat er <strong>de</strong>n daraus entstehen<strong>de</strong>n<br />
Scha<strong>de</strong>n zu ersetzen; hierunter fallen<br />
auch Kosten für die notwendigen zusätzlichen Untersuchungen<br />
durch <strong>de</strong>n Auftraggeber. Auf Veran<br />
lassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes hat die Verwaltung<br />
<strong>de</strong>n Auftragnehmern die Gesamtkosten in<br />
Rechnung gestellt. Der Betrag von rund 47 000 DM<br />
ist <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skasse inzwischen zugeführt wor<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat angeregt, zur Klarstellung<br />
eine entsprechen<strong>de</strong> Bestimmung in die „Zusätzlichen<br />
Vertragsbedingungen für die Vergabe<br />
von Bauleistungen an Wasserstraßen" aufzunehmen.<br />
Diese Vorschrift, die im Interesse einer einheitlichen<br />
Gestaltung <strong>de</strong>s Vergabewesens in <strong>de</strong>r<br />
BWSV von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung ist, ist noch nicht<br />
erlassen wor<strong>de</strong>n, obwohl sie bereits seit längerer<br />
Zeit in Arbeit ist.<br />
Bauseitige Beistellung von Baustoffen<br />
103. Die BWSV vergibt bei Bauaufträgen in größerem<br />
Umfang die Lieferung <strong>de</strong>r Baustoffe getrennt<br />
von <strong>de</strong>r Bauleistung. Nach <strong>de</strong>n Feststellungen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshofes kann eine Notwendigkeit dafür<br />
im allgemeinen nicht anerkannt wer<strong>de</strong>n, zumal<br />
sich daraus häufig Nachteile für die Verwaltung ergeben.<br />
So hat sich ein Neubauamt bei einem Großbauvorhaben<br />
die Beschaffung aller Bauhauptstoffe<br />
— u. a. <strong>de</strong>s Baustahls — vorbehalten. Der Auftragnehmer<br />
hatte <strong>de</strong>n Baustahl bei <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
rechtzeitig abzurufen. Dies geschah auch. Da <strong>de</strong>r<br />
Stahl jedoch nicht termingerecht geliefert wur<strong>de</strong>,<br />
stellte <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Eisenbiege- und Verlegearbeiten<br />
ein und erhob wegen Behin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Durchführung seiner Leistungen Ansprüche gegen<br />
die Verwaltung auf Ersatz <strong>de</strong>s ihm unmittelbar entstan<strong>de</strong>nen<br />
Scha<strong>de</strong>ns in Höhe von rund 200 000 DM,<br />
über die noch nicht entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Vielfach sind gängige Baustoffe und sonstige Materialien<br />
im Werte von nur wenigen hun<strong>de</strong>rt DM beigestellt<br />
wor<strong>de</strong>n. Dieses Verfahren verursacht einen<br />
beson<strong>de</strong>rs hohen unnötigen Verwaltungsaufwand.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gegen die Beschaffung<br />
<strong>de</strong>r Baustoffe durch die Verwaltung seit Jahren Be<strong>de</strong>nken<br />
erhoben. Sie sind für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfernstraßen<br />
bereits in <strong>de</strong>r Denkschrift vom<br />
22. Dezember 1964 unter Nr. 75 eingehend behan<strong>de</strong>lt<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof verkennt nicht, daß es bei<br />
<strong>de</strong>r BWSV einzelne Bauvorhaben geben mag, bei<br />
<strong>de</strong>nen eine bauseitige Beschaffung von Baustoffen<br />
wirtschaftlich gerechtfertigt sein kann. Nach § 4<br />
-<br />
Nr. 1 VOB/A sollen jedoch die Bauleistungen in <strong>de</strong>r<br />
Regel mit <strong>de</strong>n dazugehörigen Lieferungen vergeben<br />
wer<strong>de</strong>n (Grundsatz <strong>de</strong>r Einheitlichkeit <strong>de</strong>r Leistung).<br />
Mit <strong>de</strong>r Beistellung <strong>de</strong>r Baustoffe übernimmt die<br />
Verwaltung erhebliche Risiken und Verwaltungsarbeit.<br />
Denn sie hat dann dafür zu sorgen, daß ihrem<br />
Auftragnehmer zur rechten Zeit, am rechten Ort und<br />
in <strong>de</strong>r richtigen Beschaffenheit die benötigten Baustoffe<br />
zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n. Kommt sie<br />
diesen Verpflichtungen nicht nach, so setzt sie sich<br />
Scha<strong>de</strong>nersatzfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers aus.<br />
Diese können, wie das angeführte Beispiel zeigt,<br />
erheblich sein. Bei Mängeln <strong>de</strong>r Bauleistung besteht<br />
die Gefahr, daß die Durchsetzung von Gewährlei-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
stungsansprüchen gegen <strong>de</strong>n Auftragnehmer erschwert<br />
wird.<br />
Im übrigen hat die Verwaltung wie<strong>de</strong>rholt über<br />
Personalmangel, beson<strong>de</strong>rs an technischen Krätfen,<br />
geklagt. Diese sollten daher von allen für die Verwaltung<br />
nicht unbedingt notwendigen Arbeiten entlastet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister<br />
gebeten, diese Frage wegen ihrer grundsätzlichen<br />
Be<strong>de</strong>utung für die BWSV einheitlich im Sinne <strong>de</strong>r<br />
Anregungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes zu regeln.<br />
Die Antwort steht noch aus.<br />
Kraftfahrt-Bun<strong>de</strong>samt in Flensburg-Mürwik<br />
(Kapitel 12 12)<br />
Neubau eines Dienstgebäu<strong>de</strong>s<br />
(Titel 710 für die Rechnungsjahre 1961 bis 1967)<br />
104. Das auf Grund eines Architektenwettbewerbs<br />
geplante, aus einem Hochhaus und einem Flachbau<br />
bestehen<strong>de</strong> Dienstgebäu<strong>de</strong> weist Mängel auf.<br />
Das bis zu 2,20 m im Erdreich liegen<strong>de</strong> Untergeschoß<br />
enthält Arbeitsräume, in <strong>de</strong>nen sich während<br />
<strong>de</strong>r üblichen Dienstzeit etwa 50 Bedienstete ständig<br />
und weitere 20 zeitweilig aufhalten. Die Räume sind<br />
annähernd 4 m hoch; sie wer<strong>de</strong>n durch etwa 1 m<br />
hohe Fenster belichtet, <strong>de</strong>ren Brüstungen mehr als<br />
2,50 m über <strong>de</strong>m Fußbo<strong>de</strong>n liegen. Wegen ihrer ungünstigen<br />
Lage und Gestaltung, vor allem wegen<br />
<strong>de</strong>r unzweckmäßigen Belichtung und <strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>n<br />
Be- und Entlüftung sind diese Räume für<br />
<strong>de</strong>n Daueraufenthalt nur bedingt geeignet.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die unzweckmäßige<br />
Ausführung beanstan<strong>de</strong>t. Durch Heben <strong>de</strong>r Fußbö<strong>de</strong>n<br />
und Abböschen <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s um das Gebäu<strong>de</strong><br />
hätten auch im Kellergeschoß normal belichtete<br />
und allen sonstigen Anfor<strong>de</strong>rungen genügen<strong>de</strong> Arbeitsräume<br />
geschaffen wer<strong>de</strong>n können.<br />
10<strong>5.</strong> Das Gebäu<strong>de</strong> ist mit einer vorgehängten<br />
Leichtmetallfassa<strong>de</strong> verklei<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n, die einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Verglasung rund 1 280 000 DM gekostet<br />
hat. Diese Fassa<strong>de</strong> ist nicht dicht. Durch die Fugen<br />
zwischen <strong>de</strong>n Leichtmetallteilen dringen Regenwasser<br />
und Zugluft ein. Versuche, die undichten<br />
Stellen mit Versiegelungsmasse zu verkitten, hatten<br />
bisher keinen genügen<strong>de</strong>n Erfolg; sie lassen — wie<br />
aus einem inzwischen eingeholten Gutachten hervorgeht<br />
— auch für die Zukunft keine dauerhafte<br />
Lösung erwarten. Durch Konstruktionsglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Fassa<strong>de</strong>, die sich in das Innere <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s erstrecken,<br />
sind außer<strong>de</strong>m Kältebrücken entstan<strong>de</strong>n,<br />
an <strong>de</strong>nen sich Schwitzwasser bil<strong>de</strong>t. Sie begünstigen<br />
die vorzeitige Auskühlung <strong>de</strong>r Räume und verursachen<br />
einen entsprechend höheren Heizungsaufwand.<br />
An <strong>de</strong>n Schraubenverbindungen <strong>de</strong>r Fassa<strong>de</strong> und<br />
<strong>de</strong>n Stahlverankerungen am Gebäu<strong>de</strong> hatte sich bereits<br />
zwei Jahre nach Fertigstellung <strong>de</strong>s Bauwerks<br />
Rost gebil<strong>de</strong>t.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gebeten zu prüfen,<br />
welche Nachbesserungs- und Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />
wegen dieser Mängel gegen <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Planung<br />
und Bauleitung beauftragten Architekten und<br />
gegen <strong>de</strong>n Hersteller <strong>de</strong>r Konstruktion erhoben<br />
wer<strong>de</strong>n müssen.<br />
106. Die Stahlbetondächer <strong>de</strong>s Hochhauses und <strong>de</strong>s<br />
Flachbaues, die nach innen entwässert wer<strong>de</strong>n, sind<br />
ohne Gefälle hergestellt wor<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m liegen die<br />
meisten Einlaufstutzen <strong>de</strong>r Entwässerungsrohre mit<br />
ihrem oberen Rand über <strong>de</strong>r Dachhaut. Das hat zur<br />
Folge, daß Regenwasser zentimeterhoch auf <strong>de</strong>n<br />
Dachflächen stehenbleibt. Die Pappein<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s<br />
Hochbaues hat sich inzwischen an zahlreichen Stellen<br />
vom Untergrund gelöst und Blasen gebil<strong>de</strong>t.<br />
Eingedrungenes Regenwasser hat die Dachhaut und<br />
die Dämmschicht so durchnäßt, daß sie erneuert<br />
wer<strong>de</strong>n müssen; es hat zu<strong>de</strong>m Schä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Wän<strong>de</strong>n<br />
und Decken zweier Geschosse verursacht. Der<br />
von <strong>de</strong>r Bauverwaltung beauftragte Sachverständige<br />
hat zahlreiche schwerwiegen<strong>de</strong> Planungs- und Ausführungsmängel<br />
als Ursache <strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n ermittelt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Bauverwaltung gebeten,<br />
die Scha<strong>de</strong>nersatz- und Nachbesserungsansprüche<br />
gegen <strong>de</strong>n Architekten und <strong>de</strong>n Bauunternehmer<br />
zu verfolgen.<br />
107. Außer diesen technischen Mängeln hat <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof die Vergabe <strong>de</strong>r Beton- und<br />
Stahlbetonarbeiten beanstan<strong>de</strong>t. Für die Leistungen<br />
ist ein Pauschalpreis vereinbart wor<strong>de</strong>n, obwohl <strong>de</strong>r<br />
Leistungsumfang zur Zeit <strong>de</strong>r Vergabe wegen <strong>de</strong>s<br />
Fehlens <strong>de</strong>r statistischen Berechnung und <strong>de</strong>r Bewehrungspläne<br />
noch nicht genau festgestellt wer<strong>de</strong>n<br />
konnte. Der Preis wur<strong>de</strong> lediglich auf Grund<br />
einer vom Auftragnehmer angefertigten Massenberechnung<br />
ermittelt. Der tatsächliche Stahlverbrauch<br />
war rund 30 °/o geringer als die <strong>de</strong>r Preisermittlung<br />
zugrun<strong>de</strong> gelegten Mengen; auch die Massenansätze<br />
für Beton waren erheblich überhöht. Der vereinbarte<br />
Pauschalpreis ist, gemessen an <strong>de</strong>r tatsächlich<br />
ausgeführten Leistung, um etwa 260 000 DM zu<br />
hoch.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof sieht in <strong>de</strong>r unzureichen<strong>de</strong>n<br />
Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe einen Verstoß gegen<br />
§ 26 Abs. 1 RHO. Er hat die Verwaltung zunächst<br />
gebeten, mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer über eine<br />
<strong>de</strong>r Leistung entsprechen<strong>de</strong> Herabsetzung <strong>de</strong>r Vergütung<br />
zu verhan<strong>de</strong>ln.<br />
Die Bauverwaltung und das fachlich zuständige Bun<strong>de</strong>sschatzministerium<br />
haben sich zu <strong>de</strong>n Beanstandungen<br />
bisher nicht abschließend geäußert.<br />
Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
(Einzelplan 14)<br />
Verstoß gegen Zollvorschriften<br />
108. In <strong>de</strong>r Denkschrift vom 22. Dezember 1966 ist<br />
unter Nr. 148 über Verstöße gegen Zollvorschriften
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
bei <strong>de</strong>r Marine berichtet wor<strong>de</strong>n. Der Rechnungsprüfungsausschuß<br />
<strong>de</strong>s Haushaltsausschusses <strong>de</strong>s<br />
Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es hat am 16. November 1967<br />
angeregt, <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof solle die Angelegenheit<br />
weiter verfolgen; das Ergebnis solle in<br />
die nächste Denkschrift aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Obwohl<br />
die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind<br />
und noch Straf- o<strong>de</strong>r disziplinargerichtliche Verfahren<br />
schweben o<strong>de</strong>r zu erwarten sind, kann folgen<strong>de</strong>s<br />
mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
Zahlreiche Soldaten haben vorsätzlich gegen die<br />
Marine-Dienstvorschrift „Zoll- und Verbrauchsteuerbestimmungen<br />
für Kriegsschiffe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr"<br />
(MDv 400/8) verstoßen und damit Dienstvergehen<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 23 <strong>de</strong>s Soldatengesetzes begangen.<br />
In einem Fall, in <strong>de</strong>m gegen einen Marineangehörigen<br />
Anklage wegen Betruges, Untreue und Bestechung<br />
erhoben wur<strong>de</strong>, ist ein disziplinargerichtliches<br />
Verfahren eingeleitet wor<strong>de</strong>n. In sieben ähnlichen<br />
Fällen sind die Entscheidungen über die Einleitung<br />
disziplinargerichtlicher Verfahren zunächst bis zum<br />
Abschluß <strong>de</strong>r zur Zeit laufen<strong>de</strong>n Steuer- und Strafverfahren<br />
zurückgestellt wor<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n übrigen<br />
Fällen erschien <strong>de</strong>n zuständigen Vorgesetzten eine<br />
Laufbahnstrafe (§ 43 Abs. 1 WDO) nicht gerechtfertigt,<br />
so daß disziplinargerichtliche Verfahren nicht<br />
in Betracht kamen. Einfache Disziplinarstrafen (§ 10<br />
Abs. 1 WDO) waren nicht mehr zulässig, weil seit<br />
<strong>de</strong>n Dienstvergehen mehr als drei Monate verstrichen<br />
waren (§ 7 Abs. 2 WDO). Die Disziplinarvorgesetzten<br />
haben sich in diesen Fällen auf Belehrungen,<br />
Mißbilligungen und ähnliche Maßnahmen beschränkt.<br />
109. Soweit unverzollte Nahrungs- und Genußmittel<br />
ohne die vorgesehenen Kontroll- und Buchungsmaßnahmen<br />
an Bord gelangt und verbraucht wor<strong>de</strong>n<br />
sind, haben die Zolldienststellen ihre Beschei<strong>de</strong><br />
zum Teil mit Verletzung <strong>de</strong>r MDv 400/8 begrün<strong>de</strong>t.<br />
Das Finanzgericht Hamburg hat jedoch inzwischen<br />
festgestellt, daß die Überwachungsbestimmungen<br />
dieser Vorschrift zollrechtlich unwirksam sind, weil<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung insoweit nicht<br />
zuständig ist. Wenn nicht zugleich die Verletzung<br />
an<strong>de</strong>rer zollrechtlich wirksamer Vorschriften o<strong>de</strong>r<br />
Anordnungen festgestellt wer<strong>de</strong>n könne, sei daher<br />
auch keine Zollschuld nach § 57 Abs. 1 ZG entstan<strong>de</strong>n.<br />
Den nur auf die MDv 400/8 gestützten Steuerbeschei<strong>de</strong>n<br />
ist damit die rechtliche Grundlage entzogen<br />
wor<strong>de</strong>n. Bereits entrichtete Abgaben sind erstattet,<br />
noch nicht abgeschlossene Besteuerungsverfahren<br />
und schweben<strong>de</strong> Ermittlungen sind eingestellt<br />
wor<strong>de</strong>n. Zahlreiche weitere Fälle sind bis zum<br />
1. Oktober 1968 steuer- und steuerstrafrechtlich verfolgt<br />
und abgeschlossen wor<strong>de</strong>n.<br />
110. Das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen hat in<br />
einem Erlaß vom 1<strong>5.</strong> Juli 1968 gegenüber <strong>de</strong>n beteiligten<br />
Oberfinanzdirektionen Zweifel geäußert,<br />
ob ein öffentliches Interesse an <strong>de</strong>r strafrechtlichen<br />
Verfolgung (§ 153 Abs. 2 StPO) <strong>de</strong>r Steuervergehen<br />
vorliege. Es hat <strong>de</strong>n Oberfinanzdirektionen empfohlen,<br />
die Zuwi<strong>de</strong>rhandlungen unter diesem Gesichtspunkt<br />
zu prüfen und das Ergebnis mit <strong>de</strong>n in<br />
Betracht kommen<strong>de</strong>n Generalstaatsanwälten abzustimmen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gegen diese Auflassung,<br />
die auch für die Entscheidungen <strong>de</strong>r Gerichte,<br />
die nach § 153 Abs. 2 StPO <strong>de</strong>r Einstellung <strong>de</strong>r Verfahren<br />
zustimmen müssen, von Be<strong>de</strong>utung sein<br />
kann, Be<strong>de</strong>nken erhoben. Er hat darauf hingewiesen,<br />
es könnte nicht nur <strong>de</strong>r Eindruck entstehen, daß<br />
bei Bun<strong>de</strong>sbediensteten in Zollangelegenheiten beson<strong>de</strong>re<br />
Maßstäbe gelten, son<strong>de</strong>rn auch ein Berufungsfall<br />
geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Oberfinanzdirektion Kiel will in <strong>de</strong>n Verpflegungsfällen<br />
bei Verstößen vor <strong>de</strong>m 30. Juni 1966<br />
das Verfahren grundsätzlich einstellen. Der Generalstaatsanwalt<br />
hat dagegen nichts eingewen<strong>de</strong>t und<br />
im übrigen darauf hingewiesen, daß dies in erster<br />
Linie eine Angelegenheit <strong>de</strong>r Zollverwaltung sei.<br />
Der Oberfinanzdirektion Hannover ist das Besprechungsergebnis<br />
von Kiel mitgeteilt wor<strong>de</strong>n. Wie sie<br />
verfahren wird, ist noch nicht bekannt. In <strong>de</strong>n Kantinenfällen<br />
hat die Oberfinanzdirektion Kiel das<br />
öffentliche Interesse grundsätzlich bejaht.<br />
111. Inzwischen hat das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r<br />
Verteidigung verschie<strong>de</strong>ne Maßnahmen getroffen,<br />
um weiteren Zollzuwi<strong>de</strong>rhandlungen vorzubeugen.<br />
Hervorzuheben ist eine neue Kantinenvorschrift, die<br />
Aufgabenbereich und Dienstaufsicht besser als bisher<br />
festlegt. Sie schafft für Kriegsschiffe einheitliche<br />
Abrechnungsunterlagen und schreibt eine Warenbestandskartei<br />
vor, in <strong>de</strong>r verzollte und unverzollte<br />
Waren voneinan<strong>de</strong>r getrennt nachzuweisen sind.<br />
Ferner verfügt jetzt das Flottenkommando über<br />
einen Dezernenten für Zollfragen für <strong>de</strong>n gesamten<br />
Marinebereich; er hat auch die Aufgabe, unvermutete<br />
Prüfungen auf Schiffen durchzuführen. Um von<br />
Zollverstößen schneller Kenntnis zu erhalten und die<br />
Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen zu können,<br />
hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
schließlich <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen um<br />
eine Weisung an die Zollbehör<strong>de</strong>n gebeten, je<strong>de</strong>s<br />
Zollvergehen unverzüglich <strong>de</strong>m Rechtsberater bei<br />
<strong>de</strong>m zuständigen Wehrbereichskommando zu mel<strong>de</strong>n.<br />
Auch neuerdings sind einige Zollzuwi<strong>de</strong>rhandlungen<br />
vorgekommen. So ist auf einem Schulschiff in<br />
<strong>de</strong>r Zeit von Juli 1966 bis März 1968 unverzollte<br />
Verpflegung im Zollgebiet ausgegeben wor<strong>de</strong>n.<br />
Ähnliche Verstöße haben die Zolldienststellen auf<br />
an<strong>de</strong>ren Schiffen festgestellt. Bisher sind, soweit<br />
bekannt, gegen einige Verantwortliche die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Maßnahmen eingeleitet wor<strong>de</strong>n.<br />
Sonstige Schä<strong>de</strong>n und Verluste<br />
112. Mangeln<strong>de</strong>s Verantwortungsbewußtsein <strong>de</strong>r<br />
Beteiligten und unzureichen<strong>de</strong> Dienstaufsicht waren<br />
auch die Ursache für Schä<strong>de</strong>n und Verluste, die bei<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr in an<strong>de</strong>rem Zusammenhang entstan<strong>de</strong>n<br />
sind.<br />
So mel<strong>de</strong>te ein Bataillon in <strong>de</strong>n Jahren 1963 und<br />
1964 innerhalb von 12 Monaten Fehlbestän<strong>de</strong> an
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Woll<strong>de</strong>cken, Bettwäsche und an<strong>de</strong>rer Unterkunftsausstattung<br />
im Werte von rund 4000 DM. Die Fehlbestän<strong>de</strong><br />
waren längere Zeit unbemerkt geblieben,<br />
weil fehlen<strong>de</strong>s Material für Zählungen gegenseitig<br />
ausgeliehen o<strong>de</strong>r das mit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Prüfungen beauftragte Personal auf an<strong>de</strong>re Weise<br />
getäuscht wor<strong>de</strong>n war. Bei einem an<strong>de</strong>ren Verband<br />
sind im Jahre 1965 zahlreiche Möbelstücke, vor allem<br />
Stühle, aber auch eine Couch, Schränke und<br />
Tische abhan<strong>de</strong>n gekommen. Bei einem Bataillon<br />
mit 900 Verpflegungsteilnehmern gingen im Jahre<br />
1966 über 2000 Teile von Eßbestecken verloren,<br />
bei einem an<strong>de</strong>ren mit etwa halb so vielen Verpflegungsteilnehmern<br />
gelegentlich von Batterie-Veranstaltungen<br />
etwa 400 Teile.<br />
Überprüfungen auf Schiffen <strong>de</strong>r Marine ergaben in<br />
<strong>de</strong>n Jahren 1961 bis 1966 erhebliche Fehlbestän<strong>de</strong><br />
an Bordwäsche, Werkzeug und sonstigem Gerät.<br />
Bei einem Minensuchgeschwa<strong>de</strong>r betrugen die Schä<strong>de</strong>n<br />
1000 bis 4000 DM je Boot. Die näheren Umstän<strong>de</strong><br />
sind nicht mehr festzustellen, weil die Materialwirtschaft<br />
nicht vorschriftsmäßig gehandhabt<br />
wur<strong>de</strong>, vor allem Bestandsunterlagen nicht ordnungsgemäß<br />
geführt wor<strong>de</strong>n sind.<br />
113. Bei einer Kompanie sind 80 MG-Gurte innerhalb<br />
von fünf Monaten <strong>de</strong>s Jahres 1966 abhan<strong>de</strong>n<br />
gekommen. Fehlbestän<strong>de</strong> an Werkzeug aus verschlossenen<br />
Behältnissen von Fahrzeugen und Geschützen<br />
sind ebenfalls wie<strong>de</strong>rholt festgestellt wor<strong>de</strong>n.<br />
Ob die Täter unter <strong>de</strong>n Soldaten mit eigenen,<br />
im Kasernenbereich abgestellten Kraftfahrzeugen<br />
zu suchen sind, konnte nicht geklärt wer<strong>de</strong>n. Auch<br />
die Verluste von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstän<strong>de</strong>n,<br />
die ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Soldaten nach ihrer<br />
Entlassung verwen<strong>de</strong>n können, waren trotz aller<br />
Belehrungen noch recht hoch, obwohl die Soldaten<br />
regelmäßig zur Deckung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns herangezogen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Öfters 114. ist die ordnungsmäßige Verwaltungsführung<br />
durch Eigenmächtigkeiten, namentlich von<br />
Offizieren gefähr<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n. Beispielsweise hat ein<br />
Bataillonskomman<strong>de</strong>ur in <strong>de</strong>n Jahren 1964 bis 1966<br />
für rund 32 000 DM ein sogenanntes Ausbildungszentrum<br />
im Kasernenbereich einrichten und ausbauen<br />
lassen. Durch die Beschaffungen wur<strong>de</strong> das<br />
STAN-Ausstattungssoll ohne Genehmigung überschritten.<br />
Ebenso wur<strong>de</strong>n die in <strong>de</strong>n Beschaffungsrichtlinien<br />
für die Truppe vorgeschriebenen Wertgrenzen<br />
nicht eingehalten. Im übrigen waren die in<br />
Anspruch genommenen Mittel (Kapitel 14 03 Titel<br />
301 und Kapitel 14 15 Titel 352) nicht für diesen<br />
Zweck bestimmt.<br />
Im Jahre 1967 hat sich ein Kasernenkommandant<br />
ohne Wissen seiner Vorgesetzten vertraglich verpflichtet,<br />
durch unentgeltlichen Einsatz von Soldaten<br />
und Gerät, <strong>de</strong>r grundsätzlich unzulässig ist, einer<br />
Stadt beim Bau eines Schützenhauses zu helfen; das<br />
Haus sollte künftig als Unteroffiziersheim mitbenutzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Hierfür haben Soldaten über 12 000<br />
Arbeitsstun<strong>de</strong>n geleistet.<br />
Wenn auch eigene Initiative, die im Interesse <strong>de</strong>r<br />
Ausbildung liegt, anzuerkennen ist, so sind solche<br />
„Eigenhilfsmaßnahmen" doch unzulässig und nicht<br />
zu dul<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs bei einer so großen Organisation<br />
wie <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr ist es nicht vertretbar, daß<br />
einzelne Stellen nach eigenem Ermessen über Maßnahmen<br />
von finanzieller Tragweite entschei<strong>de</strong>n, die<br />
ihre Befugnisse überschreiten.<br />
Die eigenmächtige Beschaffung von Gerät aller Art<br />
durch Einheitsführer o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Offiziere hat je<strong>de</strong>nfalls<br />
nicht erkennbar abgenommen, obwohl <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof sie wie<strong>de</strong>rholt beanstan<strong>de</strong>t hat.<br />
Das Verfahren kann im übrigen dazu führen, daß<br />
notwendige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Solls unterbleiben und<br />
dadurch die Ausstattung <strong>de</strong>r Truppe nicht <strong>de</strong>n praktischen<br />
Erfahrungen angepaßt wird o<strong>de</strong>r daß überflüssiges,<br />
unzweckmäßiges o<strong>de</strong>r zu teueres Material<br />
beschafft wird.<br />
Nach wie vor wer<strong>de</strong>n Kraftfahrzeuge bestimmungswidrig<br />
verwen<strong>de</strong>t. Einige motorisierte Wan<strong>de</strong>rpatrouillen<br />
sind angeordnet wor<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n maßgeblichen<br />
Bestimmungen nicht entsprachen und <strong>de</strong>shalb<br />
unzulässig waren, z. B. nach Helgoland. Auch sind<br />
weiterhin unzulässigerweise Berghütten benutzt<br />
wor<strong>de</strong>n, obwohl <strong>de</strong>r Vertreter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
<strong>de</strong>m Rechnungsprüfungsausschuß im Zusammenhang<br />
mit Nr. 144 und 145 <strong>de</strong>r Denkschrift vom 22. Dezember<br />
1966 erklärt hatte, die Winter- und Gebirgsausbildung<br />
sei inzwischen klar geregelt wor<strong>de</strong>n. So hat<br />
ein Komman<strong>de</strong>ur einer Pionierschule für Soldaten,<br />
die zu einem höheren technischen Lehrgang für Ingenieurbau<br />
kommandiert waren, im Jahre 1968 eine<br />
Winterkampf- und Sportausbildung auf einer Hütte<br />
am Tegernsee angeordnet, obwohl <strong>de</strong>r Lehrplan sie<br />
nicht vorsah. Der Komman<strong>de</strong>ur eines Bataillons <strong>de</strong>r<br />
Luftwaffe hat für sein Offizierkorps an einem Wochenen<strong>de</strong><br />
im Jahre 1967 eine Winter- und Gebirgskampfausbildung<br />
angeordnet, die im wesentlichen<br />
aus Skifahren und Eisstockschießen bestand.<br />
11<strong>5.</strong> Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof verkennt nicht, daß<br />
es schwierig ist, hier Wan<strong>de</strong>l zu schaffen, zumal da<br />
die Heranziehung zum Scha<strong>de</strong>nersatz o<strong>de</strong>r die Ahndung<br />
durch Disziplinarstrafen oft nicht möglich ist.<br />
Ein Scha<strong>de</strong>nsausgleich kommt, wenn <strong>de</strong>r Soldat in<br />
Ausübung von Hoheitsbefugnissen, im Ausbildungsdienst<br />
o<strong>de</strong>r im Einsatz gehan<strong>de</strong>lt hat, nur in Betracht,<br />
wenn Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit<br />
nachgewiesen wer<strong>de</strong>n können. Es kommt hinzu, daß<br />
manche <strong>de</strong>r zuständigen Stellen bei unrichtiger<br />
Sachdarstellung und wi<strong>de</strong>rsprechen<strong>de</strong>n Aussagen<br />
<strong>de</strong>r Beteiligten dazu neigen, das Scha<strong>de</strong>nsverfahren<br />
mit <strong>de</strong>r Begründung einzustellen, <strong>de</strong>r Sachverhalt<br />
sei nicht mehr aufzuklären. Versuche <strong>de</strong>r Beteiligten,<br />
sich <strong>de</strong>r Verantwortung auf diese Weise zu<br />
entziehen, wer<strong>de</strong>n häufiger, wenn sie damit Erfolg<br />
haben. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daher wie<strong>de</strong>rholt<br />
darauf hingewiesen, daß unrichtige Sachdarstellungen<br />
Verstöße gegen die Wahrheitpflicht (§ 13<br />
Abs. 1 <strong>de</strong>s Soldatengesetzes) be<strong>de</strong>uten, an <strong>de</strong>ren<br />
Verfolgung die Vorgesetzten ein beson<strong>de</strong>res Interesse<br />
haben.<br />
Disziplinarmaßnahmen scheiterten wie<strong>de</strong>rholt daran,<br />
daß Dienstvergehen, die keine Laufbahnstrafe<br />
rechtfertigen, nicht mehr geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n dürfen,
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
wenn mehr als drei Monate seit <strong>de</strong>r Tat verstrichen<br />
sind (§ 7 Abs. 2 WDO). Hiervon sind vor allem die<br />
Dienstvergehen betroffen, die erst nach geraumer<br />
Zeit im Rahmen <strong>de</strong>r Dienstaufsicht o<strong>de</strong>r hei <strong>de</strong>r<br />
Rechnungsprüfung festgestellt wer<strong>de</strong>n. Disziplinarstrafen<br />
wie <strong>de</strong>r Verweis und die wirkungsvolle<br />
Geldbuße können daher in diesen Fällen nicht verhängt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Vorgesetzten beschränken sich<br />
<strong>de</strong>shalb darauf, die beteiligten Soldaten zu belehren.<br />
116. Zwar hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister auch neuerdings<br />
Truppe und Verwaltung auf die Notwendigkeit hingewiesen,<br />
Schä<strong>de</strong>n und Verluste an Bun<strong>de</strong>swehreigentum<br />
zu verhin<strong>de</strong>rn. Vor allem hat er die Heranziehung<br />
zum Scha<strong>de</strong>nsersatz verlangt, wenn die<br />
Voraussetzungen für eine Haftung nach § 24 <strong>de</strong>s<br />
Soldatengesetzes vorliegen, und auf die Möglichkeit<br />
disziplinarischer Bestrafung hingewiesen. Da jedoch<br />
nach § 7 Abs. 2 WDO leichte Dienstvergehen bereits<br />
drei Monate nach <strong>de</strong>r Tat verjähren, sollte erwogen<br />
wer<strong>de</strong>n, diese Vorschrift <strong>de</strong>m zivilen Disziplinarrecht<br />
anzugleichen, das die Verfolgung leichter<br />
Dienstvergehen erst nach Ablauf von zwei Jahren<br />
ausschließt (§ 4 Abs. 1 BDO).<br />
Tätigkeit ehemaliger Soldaten und Beamten in <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaft<br />
117. In <strong>de</strong>r letzten Zeit wer<strong>de</strong>n in zunehmen<strong>de</strong>m<br />
Umfang Soldaten und Beamte, die während ihrer<br />
Tätigkeit im Bun<strong>de</strong>sdienst mit Angelegenheiten <strong>de</strong>r<br />
Rüstung o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer Wirtschaftszweige befaßt waren,<br />
nach ihrem Ausschei<strong>de</strong>n von Firmen eingestellt.<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich überwiegend um Soldaten und Beamte<br />
in leiten<strong>de</strong>r Stellung. Diese Entwicklung ist<br />
be<strong>de</strong>nklich. Wegen ihrer Absicht, in die Firmen einzutreten,<br />
können sie — auch unbewußt — in Kol<br />
lision mit <strong>de</strong>n dienstlichen Interessen geraten. Es<br />
besteht auch die Gefahr, daß sie nach ihrem Eintritt<br />
in die Firma ihren Arbeitgeber über Angelegenheiten<br />
unterrichten, über die sie zur Verschwiegenheit<br />
verpflichtet sind. Außer<strong>de</strong>m kann die Unbefangenheit<br />
ihrer früheren Mitarbeiter und Untergebenen<br />
beeinträchtigt sein, wenn sie für ihren<br />
Arbeitgeber bei ihnen Informationen suchen o<strong>de</strong>r<br />
mit ihnen unter Benutzung ihrer während ihrer Zugehörigkeit<br />
zum Bun<strong>de</strong>sdienst erworbenen Kenntnisse<br />
verhan<strong>de</strong>ln. Im übrigen muß davon ausgegangen<br />
wer<strong>de</strong>n, daß im allgemeinen <strong>de</strong>r Bund z. B. <strong>de</strong>r<br />
Rüstungsindustrie die Kosten für die hei ihr beschäftigten<br />
ehemaligen Bun<strong>de</strong>sbediensteten über <strong>de</strong>n<br />
Preis erstattet. Deshalb wird eine Firma einen<br />
ehemaligen Bun<strong>de</strong>sbediensteten unter Umstän<strong>de</strong>n<br />
ohne Rücksicht darauf, ob sie eine Arbeitskraft benötigt,<br />
beschäftigen. Das gilt beson<strong>de</strong>rs dann, wenn<br />
sich ein im Dienst stehen<strong>de</strong>r Vorgesetzter für die<br />
Beschäftigung einsetzt.<br />
118. Nach <strong>de</strong>m gelten<strong>de</strong>n Recht hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
keine Möglichkeit, die Tätigkeit ehemaliger<br />
Soldaten und Beamten unmittelbar zu beeinflussen.<br />
Dasselbe gilt hinsichtlich <strong>de</strong>r Beamten für<br />
an<strong>de</strong>re Minister. Der Erlaß <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r<br />
Verteidigung über das Verhalten im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr vom<br />
28. März 1965 (VMBl. S. 191) beschränkt sich daher<br />
auf die Empfehlung, vor Aufnahme einer Tätigkeit<br />
diese Absicht mit <strong>de</strong>m Vorgesetzten zu besprechen,<br />
und auf das Verbot, mit ehemaligen Soldaten<br />
und Beamten, bei <strong>de</strong>nen wegen ihrer früheren Tätigkeit<br />
eine Interessenkollision nicht ausgeschlossen<br />
ist, als Vertretern von Unternehmen zu verhan<strong>de</strong>ln,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, daß sie vor ihrem Ausschei<strong>de</strong>n<br />
aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdienst die Genehmigung für die<br />
Tätigkeit bei einer Rüstungsfirma erhalten haben.<br />
Bis April 1968 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister in 17 von 23<br />
Fällen, in <strong>de</strong>nen eine Interessenkollision nicht auszuschließen<br />
war, <strong>de</strong>n Bediensteten die Genehmigung<br />
zu einer solchen Tätigkeit erteilt. Über 28 weitere<br />
Anträge war zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschie<strong>de</strong>n.<br />
119. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat hierzu bemerkt,<br />
die hohe Zahl <strong>de</strong>r Genehmigungen spreche dafür, daß<br />
die zuständigen Vorgesetzten aus zu weit gehen<strong>de</strong>r<br />
Fürsorge nicht <strong>de</strong>n im Bun<strong>de</strong>sinteresse gebotenen<br />
strengen Maßstab anlegten. Wer<strong>de</strong> die Genehmigung<br />
weiter so großzügig erteilt, könne sie neuen<br />
Antragstellern immer seltener versagt wer<strong>de</strong>n.<br />
Wenn auf die Fachkun<strong>de</strong> eines Soldaten o<strong>de</strong>r Beamten<br />
nicht verzichtet wer<strong>de</strong>n könne, sei es im allgemeinen<br />
zweckmäßiger und finanziell günstiger,<br />
ihn im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Möglichkeiten weiter<br />
zu beschäftigen. Eine Tätigkeit bei Rüstungsfirmen<br />
sollte aus <strong>de</strong>n dargestellten Grün<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r<br />
genehmigt noch, soweit eine Genehmigung nicht<br />
vorgesehen ist, durch Einflußnahme auf die Firmen<br />
unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister gebeten<br />
mitzuteilen, was er unternehmen wolle, um<br />
<strong>de</strong>r auch von ihm als nachteilig erkannten Entwicklung<br />
entgegenzuwirken. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat im<br />
September 1968 angekündigt, er wolle seinen Erlaß<br />
vom 28. März 1965 auf Grund <strong>de</strong>r inzwischen gewonnenen<br />
Erkenntnisse neu fassen.<br />
Eine zufrie<strong>de</strong>nstellen<strong>de</strong> Regelung wird sich wahrscheinlich<br />
ohne Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Rechts<br />
kaum erreichen lassen. Da sich dieselbe Frage auch<br />
bei an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sressorts stellt, sollte für <strong>de</strong>n<br />
gesamten Bun<strong>de</strong>sbereich eine ausreichen<strong>de</strong> gesetzliche<br />
Grundlage geschaffen wer<strong>de</strong>n. Hierdurch<br />
sollte jedoch nicht ein Wechsel vom öffentlichen<br />
Dienst zur Wirtschaft und zu an<strong>de</strong>ren Stellen sowie<br />
umgekehrt erschwert wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r im mo<strong>de</strong>rnen<br />
Staat in gewissem Umfang sogar wie in an<strong>de</strong>ren<br />
Län<strong>de</strong>rn angestrebt wer<strong>de</strong>n sollte.<br />
-<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 14 02)<br />
Vermischte Einnahmen<br />
(Titel 69 für das Rechnungsjahr 1963)<br />
Einsatz einer Brücke für zivile Zwecke<br />
120. Eine Erprobungsstelle <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr hat im<br />
August und September 1963 einem Kaufhaus zur
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Überbrückung einer Baustelle eine Kurzbrücke zur<br />
Verfügung gestellt und als Entgelt 3000 DM sowie<br />
rund 590 DM für die Gestellung eines Lastkraftwagens<br />
mit Fahrer vereinbart. Der Betrag von rund<br />
590 DM wur<strong>de</strong> ordnungsgemäß vereinnahmt; für die<br />
3000 DM sind dagegen ohne Buchung Baustoffe von<br />
einer mit <strong>de</strong>m Kaufhaus zusammenarbeiten<strong>de</strong>n<br />
Baustoffhandlung bezogen wor<strong>de</strong>n. Die Baustoffe<br />
wur<strong>de</strong>n für Baumaßnahmen verwen<strong>de</strong>t, für die damals<br />
keine Mittel zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n<br />
wären, weil die Unterbringung <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />
als provisorisch angesehen wur<strong>de</strong>.<br />
Dem Bun<strong>de</strong>srechnungshof, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Rechnung<br />
nachgewiesene Betrag von rund 590 DM zu niedrig<br />
erschienen war, hat das Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik<br />
und Beschaffung mitgeteilt, ein höherer Betrag sei<br />
nicht vereinbart wor<strong>de</strong>n, weil die Verwendung <strong>de</strong>r<br />
Brücke auch <strong>de</strong>r Erprobung gedient und damit überwiegend<br />
im Interesse <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr gelegen<br />
habe. Als <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof die Richtigkeit<br />
dieser Behauptung und eines erst auf seine Anfrage<br />
gefertigten Erprobungsberichts bezweifelte,<br />
teilte das Bun<strong>de</strong>samt mit, die Brücke sei während<br />
<strong>de</strong>r Erprobung je<strong>de</strong>n zweiten Tag zu unterschiedlichen<br />
Zeiten ein bis drei Stun<strong>de</strong>n lang durch einen<br />
Fachmann überwacht wor<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r dabei eine Vielzahl<br />
von in- und ausländischen Fahrzeugen mit unterschiedlichen<br />
Achsdrucken und Lasten beobachtet<br />
habe; die Ergebnisse seiner Beobachtungen seien<br />
nicht schriftlich festgehalten wor<strong>de</strong>n, weil sie sich<br />
von <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Erprobungsstelle bereits gewonnenen<br />
Erkenntnissen nicht unterschie<strong>de</strong>n hätten.<br />
121. Eine vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof an Ort und<br />
Stelle vorgenommene Untersuchung ergab, daß die<br />
Brücke bereits vor ihrer Bereitstellung für das Kaufhaus<br />
abschließend, und zwar mit negativem Ergebnis,<br />
erprobt wor<strong>de</strong>n war. Bei <strong>de</strong>m Fachmann hatte<br />
es sich um einen Bediensteten <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />
gehan<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>r zu prüfen hatte, ob die Brücke verkehrssicher<br />
war.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Beantwortung seiner<br />
Prüfungsmitteilungen gerügt. Außer<strong>de</strong>m ist zu<br />
beanstan<strong>de</strong>n, daß Haushaltseinnahmen im Betrage<br />
von 3000 DM nicht in <strong>de</strong>r Rechnung nachgewiesen,<br />
son<strong>de</strong>rn für Beschaffungen verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren<br />
Kosten ebenfalls in <strong>de</strong>r Rechnung hätten nachgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />
<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister gebeten zu prüfen und mitzuteilen,<br />
welche Maßnahmen er gegen die Bediensteten<br />
getroffen hat, die die unzutreffen<strong>de</strong>n Auskünfte<br />
erteilt haben. Die Antwort steht noch aus.<br />
Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung<br />
(Titel 309 a für die Rechnungsjahre 1964 bis 1967)<br />
Erprobung eines neuen Verfahrens mit Hilfe eines<br />
Wetter-Radargeräts<br />
122. Im Mai 1964 erhielt eine Erprobungsstelle <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>swehr, die damals an <strong>de</strong>r Ostsee untergebracht<br />
war, von <strong>de</strong>m ihr vorgesetzten Bun<strong>de</strong>samt<br />
für Wehrtechnik und Beschaffung <strong>de</strong>n Auftrag, mit<br />
Hilfe eines für etwa 1 Million DM entwickelten<br />
Wetter-Radargeräts in einer Außenstelle bei München<br />
ein neues Verfahren zur Erfassung von Nie<strong>de</strong>rschlägen<br />
zu erproben. Dieser Erprobungsort war<br />
vom Bun<strong>de</strong>sministerium und vom Bun<strong>de</strong>samt ausgesucht<br />
wor<strong>de</strong>n, weil dort die Wetterverhältnisse<br />
die besten Ergebnisse erwarten ließen. Außer<strong>de</strong>m<br />
war aus einer früheren Erprobung bekannt, daß an<br />
<strong>de</strong>r Ostsee ein für das neue Verfahren wichtiges<br />
Frequenzband nicht benutzt wer<strong>de</strong>n durfte.<br />
Der Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle wi<strong>de</strong>rsprach <strong>de</strong>r<br />
Erprobung im Raum München und erhielt nach längeren<br />
Verhandlungen im August 1964 vom Bun<strong>de</strong>samt<br />
die Genehmigung zur Erprobung an <strong>de</strong>r Ostsee.<br />
Das Gerät, das schon seit November 1963 betriebsbereit<br />
bei <strong>de</strong>r Lieferfirma stand, wur<strong>de</strong> im<br />
September 1964 dorthin gebracht. Die Erprobung<br />
konnte aber nicht beginnen, weil — wie vorauszusehen<br />
war - das Bun<strong>de</strong>sministerium die Benutzung<br />
<strong>de</strong>s kritischen Frequenzban<strong>de</strong>s nicht erlaubte. Im<br />
Winter 1964/65 wur<strong>de</strong> das Gerät nach Ausfall <strong>de</strong>s<br />
Heizlüfters erheblich beschädigt. Auf Drängen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>samts erklärte sich <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />
im März 1965 bereit, das neue Verfahren nun<br />
doch in Süd<strong>de</strong>utschland erproben zu lassen. Instandsetzung<br />
und Wie<strong>de</strong>raufbau <strong>de</strong>s Geräts am neuen<br />
Ort waren jedoch nicht möglich, weil die hierfür<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Mittel im Betrage von rund 165 000<br />
DM nicht zur Verfügung stan<strong>de</strong>n. Die Erprobung ist<br />
für 1969 vorgesehen.<br />
123. Dem Bun<strong>de</strong>srechnungshof gegenüber hat das<br />
Bun<strong>de</strong>samt ausgeführt, es habe <strong>de</strong>m Wunsche <strong>de</strong>s<br />
Leiters <strong>de</strong>r Erprobungsstelle, die Versuche an <strong>de</strong>r<br />
Ostsee durchzuführen, entsprochen, weil dieser für<br />
die Erprobung verantwortlich gewesen sei. Er habe<br />
sich auch darauf berufen, daß er das wenige ihm<br />
zur Verfügung stehen<strong>de</strong> Fachpersonal an <strong>de</strong>r Ostsee<br />
konzentrieren und Abordnungen zu <strong>de</strong>r Außenstelle<br />
München vermei<strong>de</strong>n müsse. Schließlich sei er davon<br />
überzeugt gewesen, trotz <strong>de</strong>r beschränkten Sen<strong>de</strong>erlaubnis<br />
einen wesentlichen Teil <strong>de</strong>s Versuchsprogramms<br />
im nord<strong>de</strong>utschen Raum durchführen zu<br />
können.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat dieser Begründung<br />
nicht folgen können. Die Verantwortlichkeit <strong>de</strong>s Leiters<br />
<strong>de</strong>r Erprobungsstelle für seinen Arbeitsbereich<br />
durfte das Bun<strong>de</strong>samt nicht dazu veranlassen, einer<br />
als sachwidrig erkannten Anregung zu folgen. Das<br />
Bun<strong>de</strong>sministerium und das Amt hatten sich im<br />
übrigen vor Herausgabe <strong>de</strong>s Erprobungsauftrages<br />
davon überzeugt, daß Fachpersonal bei <strong>de</strong>r Außenstelle<br />
München verfügbar war. Auch sollte lediglich<br />
das neue Verfahren erprobt wer<strong>de</strong>n, so daß die an<br />
<strong>de</strong>r Ostsee ebenfalls mögliche Erprobung <strong>de</strong>s Geräts<br />
selbst zumin<strong>de</strong>st zunächst nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />
war.<br />
Durch das ungerechtfertigte Beharren <strong>de</strong>s Leiters <strong>de</strong>r<br />
Erprobungsstelle auf seiner Verantwortlichkeit für<br />
die Durchführung <strong>de</strong>r Erprobung und durch die<br />
Nachgiebigkeit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes sind <strong>de</strong>m Bund ein<br />
Zeitverlust von fünf Jahren und vermeidbare Ausgaben<br />
entstan<strong>de</strong>n.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat von einer weiteren<br />
Verfolgung <strong>de</strong>r Angelegenheit abgesehen, zumal <strong>de</strong>r<br />
verantwortliche Beamte inzwischen in <strong>de</strong>n Ruhestand<br />
getreten ist.<br />
Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung und Personalausgaben für<br />
das Zivilpersonal bei <strong>de</strong>n Kommandobehör<strong>de</strong>n,<br />
Truppen usw.<br />
(Kapitel 14 04 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
Organisation und Personalausstattung<br />
124. Auf Grund eines Beschlusses <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es vom 8. Februar<br />
1968 ist gemeinsam mit <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sministern<br />
<strong>de</strong>r Finanzen und <strong>de</strong>r Verteidigung die Organisation<br />
und die Personalausstattung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>swehrverwaltungsamtes<br />
in Bonn überprüft wor<strong>de</strong>n. Auf<br />
Grund <strong>de</strong>s Prüfungsergebnisses ist die Organisation<br />
durch Umglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Abteilungen und Auflösung<br />
einiger Referate gestrafft wor<strong>de</strong>n. Die Aufgaben<br />
<strong>de</strong>s Amtes wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>s Ministeriums klarer<br />
als bisher abgegrenzt, damit Doppelarbeit vermie<strong>de</strong>n<br />
wird. Außer<strong>de</strong>m sind verschie<strong>de</strong>ne nichtministerielle<br />
Aufgaben aus <strong>de</strong>n Fachreferaten <strong>de</strong>s<br />
Ministeriums <strong>de</strong>m Amt übertragen wor<strong>de</strong>n.<br />
Die Übertragung zusätzlicher Aufgaben und das<br />
Anwachsen <strong>de</strong>s Arbeitsumfanges auf an<strong>de</strong>ren Teilgebieten<br />
hatte zur Folge, daß das Amt trotz <strong>de</strong>r erzielten<br />
Einsparungen um 22 Beamte und Vertragsbedienstete<br />
verstärkt wer<strong>de</strong>n muß. Das betrifft insbeson<strong>de</strong>re<br />
die Abteilung, die mit <strong>de</strong>r Planung und<br />
Beratung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r elektronischen Datenverarbeitung<br />
sowie mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r Programme<br />
für die bei 19 Stellen für maschinelles Berichtswesen<br />
eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen<br />
betraut ist. Gleichzeitig wird aber <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
im Ministerium die Kräfte zurückzuziehen<br />
haben, die infolge <strong>de</strong>s Überganges <strong>de</strong>r von ihnen<br />
bisher wahrgenommenen Aufgaben auf das Bun<strong>de</strong>swehrverwaltungsamt<br />
entbehrlich gewor<strong>de</strong>n sind.<br />
12<strong>5.</strong> Der Bun<strong>de</strong>sminister hat die Verkehrs- und<br />
Tarifabrechnungsstelle, die mit 31 Kräften in einem<br />
an<strong>de</strong>ren Ort untergebracht ist und früher einer<br />
Wehrbereichsverwaltung unterstellt war, in das<br />
Bun<strong>de</strong>swehrverwaltungsamt eingeglie<strong>de</strong>rt und beabsichtigt,<br />
sie so bald wie möglich nach Bonn zu verlegen.<br />
Er begrün<strong>de</strong>t die Organisationsän<strong>de</strong>rung im<br />
wesentlichen damit, daß die Abrechnung im Personen-,<br />
Güter- und Luftverkehr eine zentrale überregionale<br />
Aufgabe sei.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof vermag die Notwendigkeit<br />
<strong>de</strong>r Maßnahme nicht anzuerkennen, zumal sich<br />
die frühere Regelung nicht als nachteilig erwiesen<br />
hat. Er hat auf die beträchtlichen Kosten hingewiesen,<br />
die nicht nur für die Verlegung <strong>de</strong>r Dienststelle<br />
selbst, son<strong>de</strong>rn auch für die Zahlung von Trennungsgeld<br />
für die Dauer von min<strong>de</strong>stens zwei Jahren,<br />
von Entschädigungen für Familienheimfahrten<br />
und von Umzugskosten an ihre Bediensteten aufzuwen<strong>de</strong>n<br />
sein wür<strong>de</strong>n.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium glaubt, diese Be<strong>de</strong>nken dadurch<br />
ausräumen zu können, daß es nur <strong>de</strong>n geringeren<br />
Teil <strong>de</strong>s Personals nach Bonn zu überführen<br />
und die im bisherigen Ort zurückbleiben<strong>de</strong>n Kräfte<br />
durch neu einzustellen<strong>de</strong>s Personal zu ersetzen ge<strong>de</strong>nkt.<br />
Es ist aber zu berücksichtigen, daß sich ein<br />
Personalwechsel größeren Umfangs erfahrungsgemäß<br />
nachteilig auf die Weiterführung zeitgebun<strong>de</strong>ner<br />
Aufgaben auswirkt und <strong>de</strong>shalb zumin<strong>de</strong>st für<br />
eine längere Übergangszeit zusätzliches Personal<br />
zu beschäftigen wäre. Das Bun<strong>de</strong>sministerium sollte<br />
<strong>de</strong>shalb von <strong>de</strong>m Vorhaben absehen.<br />
126. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat in <strong>de</strong>n Jahren<br />
1967 und 1968 unter Beteiligung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sministerien<br />
<strong>de</strong>r Finanzen und <strong>de</strong>r Verteidigung weitere Behör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung in organisatorischer<br />
und personeller Hinsicht überprüft. Hierbei<br />
konnten nach vorläufigen Berechnungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />
<strong>de</strong>r Verteidigung bei <strong>de</strong>n Standortverwaltungen<br />
4402 Dienstposten (508 für Beamte,<br />
625 für Angestellte und 3269 für Lohnempfänger)<br />
und bei <strong>de</strong>n Wehrbereichgebührnisämtern 281<br />
Dienstposten (125 für Beamte, 148 für Angestellte<br />
und 8 für Lohnempfänger) zurückgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat zugesagt, die haushaltsmäßigen<br />
Folgerungen (Kürzung <strong>de</strong>r veranschlagten<br />
Stellen) zu ziehen, sobald die noch laufen<strong>de</strong>n Prüfungen<br />
bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung — voraussichtlich<br />
Mitte 1969 -- abgeschlossen sind.<br />
Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung und Personalausgaben für<br />
das Zivilpersonal bei <strong>de</strong>n Kommandobehör<strong>de</strong>n,<br />
Truppen usw.<br />
(Kapitel 14 04)<br />
Feldzeugwesen<br />
(Kapitel 14 15)<br />
ABC-Schutzmaterial<br />
(Kapitel 14 16)<br />
(Verschie<strong>de</strong>ne Titel für die Rechnungsjahre 1964<br />
bis 1967)<br />
Feuerwehren<br />
127. Organisation, Personalstärke, Ausrüstung und<br />
Ausbildung <strong>de</strong>r Feuerwehren <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr entsprechen<br />
noch nicht ausnahmslos <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftlichkeit.<br />
So sind die Feuerwehren <strong>de</strong>r Flugplätze, die mit<br />
Geschwa<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r Schulen belegt sind, Tag und<br />
Nacht gleich stark besetzt, obwohl <strong>de</strong>r Flugbetrieb<br />
in <strong>de</strong>r Regel nur acht Stun<strong>de</strong>n täglich dauert und<br />
sich an Tagen mit Nachtflugbetrieb nur um wenige<br />
Stun<strong>de</strong>n, meistens bis 21 Uhr, verlängert. Bei einer<br />
geringeren Besetzung <strong>de</strong>r Schicht während <strong>de</strong>r Zeiten<br />
ohne Flugbetrieb könnte ohne Beeinträchtigung<br />
<strong>de</strong>s Brandschutzes mit weniger Personal ausgekommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat hierzu
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
im einzelnen Vorschläge gemacht. Danach wären<br />
auf je<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r betroffenen Flugplätze monatlich rund<br />
6200 Arbeitsstun<strong>de</strong>n weniger erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
128. An <strong>de</strong>n Start- und Lan<strong>de</strong>bahnen wer<strong>de</strong>n während<br />
<strong>de</strong>s Flugbetriebs ständig jeweils drei Löschfahrzeuge<br />
— am Aufsetzpunkt, in <strong>de</strong>r Mitte und am<br />
Ausrollpunkt — mit Besatzung bereitgehalten. Dagegen<br />
stellt eine in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik stationierte<br />
verbün<strong>de</strong>te Luftwaffe jeweils nur ein Fahrzeug<br />
und die Zivilluftfahrt im allgemeinen kein Fahrzeug<br />
ständig an <strong>de</strong>n Start- und Lan<strong>de</strong>bahnen auf.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gebeten zu prüfen, ob<br />
die für die Bun<strong>de</strong>swehr gelten<strong>de</strong> Regelung geän<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n kann, so daß die Feuerwehrleute, die durch<br />
das untätige Warten ohnehin körperlich und seelisch<br />
stark belastet wer<strong>de</strong>n, in dieser Zeit in <strong>de</strong>n Werkstätten<br />
nutzbringen<strong>de</strong> Arbeit leisten könnten.<br />
129. Für die Befreiung eingeklemmter Flugzeuginsassen<br />
stehen <strong>de</strong>n Feuerwehren <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />
keine geeigneten Geräte zur Verfügung. Der Bun<strong>de</strong>sminister<br />
läßt zwar seit einer Reihe von Jahren<br />
verschie<strong>de</strong>ne Typen eines Rüstwagens entwickeln;<br />
ein brauchbares Muster ist jedoch bisher nicht geliefert<br />
wor<strong>de</strong>n. Zur Erhöhung <strong>de</strong>r Möglichkeiten zur<br />
Rettung Verletzter hätten als Übergangslösung Rüstwagen<br />
beschafft wer<strong>de</strong>n können, wie sie von <strong>de</strong>n<br />
Berufsfeuerwehren bei Straßenverkehrsunfällen verwen<strong>de</strong>t<br />
und von <strong>de</strong>r Fachindustrie für zahlreiche<br />
Fahrgestelltypen geliefert wer<strong>de</strong>n. Da mit <strong>de</strong>r Einführung<br />
beson<strong>de</strong>rs entwickelter Geräte vorerst nicht<br />
zu rechnen ist, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof <strong>de</strong>m<br />
Bun<strong>de</strong>sminister empfohlen, zunächst Fahrzeuge<br />
han<strong>de</strong>lsüblicher Art zu beschaffen.<br />
130. In einigen Standorten bestehen mehrere<br />
Feuerwehren <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr. Bei ihrer Zusammenlegung<br />
könnten außer einer Erhöhung <strong>de</strong>r Einsatzbereitschaft<br />
Ersparnisse, z. B. an Personalkosten<br />
bei Urlaubs- und Krankenvertretungen, erzielt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
empfohlen, Feuerwehren im gleichen Standort<br />
möglichst zusammenzulegen.<br />
131. Auf einem Flughafen, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Zivilluftfahrt<br />
und von <strong>de</strong>r Luftwaffe gemeinsam benutzt<br />
wird, unterhalten die Flughafengesellschaft und die<br />
Bun<strong>de</strong>swehr eigene Feuerwehren. Die Stärke <strong>de</strong>r<br />
Feuerwehr <strong>de</strong>r Flughafengesellschaft beträgt 1 Führer<br />
und 26 Mann (1/26), die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr ist einschließlich<br />
einer Eingreifreserve fast doppelt so<br />
stark. Da sich bei<strong>de</strong> Wehren verpflichtet haben, sich<br />
bei <strong>de</strong>r Brandbekämpfung gegenseitig zu unterstützen,<br />
sollte auf die Eingreifreserve verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Außer<strong>de</strong>m sollten bei<strong>de</strong> Wehren zu einer einheitlichen<br />
Wehr zusammengefaßt wer<strong>de</strong>n. Die Gesamtstärke<br />
könnte ohne Beeinträchtigung <strong>de</strong>s<br />
Brandschutzes etwa um ein Drittel verringert wer<strong>de</strong>n.<br />
132. In einem komplizierten fünfstöckigen Bau, in<br />
<strong>de</strong>m mehrere hun<strong>de</strong>rt Menschen tätig sind und<br />
hochwertige Gegenstän<strong>de</strong> lagern, ist <strong>de</strong>r Brandschutz<br />
ungenügend. So beträgt <strong>de</strong>r Personalbestand<br />
<strong>de</strong>r Feuerwehr hei einer Sollstärke von 1/18 nur<br />
1/12. Die Möglichkeiten, verqualmte Räume zu belüften,<br />
sind unzureichend. Auch ist bisher nicht untersucht<br />
wor<strong>de</strong>n, wie sich die bei einem Brand erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Abtrennung einzelner Räume durch<br />
Schotten auf die Belüftung auswirken wür<strong>de</strong>.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat auf <strong>de</strong>n mangeln<strong>de</strong>n<br />
Brandschutz hingewiesen und um Abhilfe gebeten.<br />
133. Die Ausbildung <strong>de</strong>r Nachwuchskräfte wird —<br />
außer von einer technischen Schule <strong>de</strong>r Luftwaffe —<br />
überwiegend von <strong>de</strong>n Fliegerhorstfeuerwehren<br />
durchgeführt, und zwar auch dann, wenn nur einzelne<br />
Anwärter vorhan<strong>de</strong>n sind. Die für die Ausbildung<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Hilfsmittel (Unterrichtstafeln,<br />
Mo<strong>de</strong>lle usw.) reichen nicht aus. Auch fehlt eine zuverlässige<br />
und ins einzelne gehen<strong>de</strong> Ausbildungsvorschrift.<br />
Die <strong>de</strong>zentralisierte Nachwuchsausbildung ist, zumal<br />
bei unzureichen<strong>de</strong>n Hilfsmitteln und Ausbildungsvorschriften,<br />
unwirtschaftlich und unter Umstän<strong>de</strong>n,<br />
z. B. soweit es die Gruppenausbildung angeht,<br />
nicht geeignet, das Ausbildungsziel zu erreichen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>shalb vorgeschlagen,<br />
<strong>de</strong>n Nachwuchs bei einer geeigneten Fliegerhorstfeuerwehr<br />
zentral auszubil<strong>de</strong>n, ausreichen<strong>de</strong><br />
Hilfsmittel zu beschaffen und eine einheitliche Ausbildungsvorschrift<br />
einzuführen.<br />
134. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hatte beabsichtigt, für<br />
die Sanitäts<strong>de</strong>pots <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr hauptberufliche<br />
Feuerwehren aufzustellen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat empfohlen, diese Absicht aufzugeben, da <strong>de</strong>r<br />
Brandschutz von Bediensteten <strong>de</strong>r Depots freiwillig<br />
übernommen wer<strong>de</strong>n könne. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
ist diesem Vorschlag gefolgt.<br />
Zu <strong>de</strong>n übrigen Vorschlägen und Anregungen hat<br />
es sich noch nicht geäußert.<br />
Bun<strong>de</strong>swehrverwaltung und Personalausgaben für<br />
das Zivilpersonal bei <strong>de</strong>n Kommandobehör<strong>de</strong>n,<br />
Truppen usw.<br />
(Kapitel 14 04)<br />
Feldzeugwesen<br />
(Kapitel 14 15)<br />
Flugzeuge, Flugkörper und flugtechnisches Gerät<br />
(Kapitel 14 19)<br />
(Verschie<strong>de</strong>ne Titel für die Rechnungsjahre 1961 bis<br />
1966)<br />
Diesellokomotiven<br />
13<strong>5.</strong> In <strong>de</strong>n Jahren 1956 bis 1963 sind insgesamt<br />
65 Diesellokomotiven für rund 9,35 Millionen DM<br />
beschafft wor<strong>de</strong>n, davon 20 mit 75 PS für Depots<br />
<strong>de</strong>r Marine. Die an<strong>de</strong>ren 45 Lokomotiven, nämlich<br />
33 mit 200 PS und 12 mit 400 PS, wer<strong>de</strong>n vor allem<br />
in Fliegerhorsten und Depots eingesetzt. Hiervon
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
sind 14 bisher nicht benutzt wor<strong>de</strong>n, weil die Bun<strong>de</strong>sbahn<br />
die Leistungen zu einem Entgelt erbrachte,<br />
das niedriger war als die Personalkosten, die <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>swehr entstan<strong>de</strong>n wären, o<strong>de</strong>r weil von jeweils<br />
zwei vorhan<strong>de</strong>nen Lokomotiven nur eine tatsächlich<br />
benötigt wur<strong>de</strong>. Von <strong>de</strong>n übrigen 31 Lokomotiven<br />
war mehr als die Hälfte weniger als zwei<br />
Stun<strong>de</strong>n und fast ein weiteres Viertel nur zwei bis<br />
drei Stun<strong>de</strong>n täglich im Einsatz.<br />
Obwohl 14 nicht benutzte Lokomotiven vorhan<strong>de</strong>n<br />
waren, sind für die Dauer von Instandsetzungs- o<strong>de</strong>r<br />
termingebun<strong>de</strong>nen Untersuchungsarbeiten an <strong>de</strong>n<br />
benutzten Lokomotiven bei <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sbahn o<strong>de</strong>r<br />
bei Herstellerfirmen wie<strong>de</strong>rholt Ersatzlokomotiven<br />
gemietet wor<strong>de</strong>n. Hierfür wur<strong>de</strong>n jeweils zwischen<br />
560 und 900 DM je Arbeitstag aufgewen<strong>de</strong>t.<br />
136. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />
zu viele Lokomotiven beschafft wur<strong>de</strong>n, und empfohlen,<br />
eigene Diesellokomotiven nur dort einzusetzen,<br />
wo die Bun<strong>de</strong>sbahn <strong>de</strong>n Zubringer- und Verschiebedienst<br />
nicht o<strong>de</strong>r nur gegen ein die Selbstkosten<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr übersteigen<strong>de</strong>s Entgelt ausführen<br />
kann, und Ersatzlokomotiven jeweils <strong>de</strong>m<br />
eigenen Bestand zu entnehmen. Außer<strong>de</strong>m hat er<br />
gebeten, das Beschaffungsprogramm für Lokomotiven<br />
zu überprüfen.<br />
137. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat sich bereit erklärt,<br />
dafür zu sorgen, daß nunmehr in allen Fällen,<br />
in <strong>de</strong>nen Sicherheits- o<strong>de</strong>r sonstige Grün<strong>de</strong>, eine<br />
militärisch erfor<strong>de</strong>rliche je<strong>de</strong>rzeitige Einsatzbereitschaft<br />
o<strong>de</strong>r ein beson<strong>de</strong>rer Einsatz dies nicht ausschließen,<br />
<strong>de</strong>r Zubringer- und Verschiebedienst <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sbahn übertragen wird, soweit diese unter<br />
wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen dazu bereit<br />
ist. Es prüft auch, ob durch Zentralisierung <strong>de</strong>r<br />
Zuständigkeit ein besserer Einsatz <strong>de</strong>r Lokomotiven,<br />
z. B. von Ersatzlokomotiven bei Instandsetzungen,<br />
zu erreichen ist. Die bisher nicht benutzten 14 Lokomotiven<br />
sind inzwischen an<strong>de</strong>ren Standorten zugewiesen<br />
wor<strong>de</strong>n. Die Überprüfung <strong>de</strong>s Beschaffungsprogramms<br />
ist zugesagt.<br />
Bekleidung<br />
(Kapitel 14 11 für die Rechnungsjahre 1959 bis 1967)<br />
Ersatz <strong>de</strong>r Bekleidung<br />
(Titel 360)<br />
Beschaffung von Bekleidung<br />
(Titel 960)<br />
138. Seit Bestehen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr bis einschließlich<br />
1967 sind für die Deckung <strong>de</strong>s Erstbedarfs an<br />
Bekleidung und persönlicher Ausrüstung rund 1642<br />
Millionen DM und für <strong>de</strong>n Ersatz rund 1330 Millionen<br />
DM aufgewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n. Die jährlichen Aufwendungen<br />
für <strong>de</strong>n Ersatz einschließlich <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rbekleidung,<br />
<strong>de</strong>r Dienst- und Schutzkleidung usw.<br />
beliefen sich im Rechnungsjahr 1961 auf rund 211<br />
Millionen DM, gingen bis zum Rechnungsjahr 1966<br />
auf rund 80 Millionen DM zurück und stiegen im<br />
Rechnungsjahr 1967 auf rund 124 Millionen DM an;<br />
das sind — bezogen auf die jeweilige Sollstärke —<br />
rund 596 DM, 172 DM und 260 DM für <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Mann (Kopfsatz). Ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>r Ausgaben<br />
für Son<strong>de</strong>rbekleidung, Dienst- und Schutzkleidung<br />
usw. ergeben sich nach einer Berechnung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers Kopfsätze von rund 579 DM,<br />
130 DM und 227 DM.<br />
139. Bei <strong>de</strong>r Bedarfsermittlung ist in <strong>de</strong>n vergangenen<br />
Jahren das Gebot <strong>de</strong>r Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
nicht genügend beachtet wor<strong>de</strong>n. So<br />
sind bisher bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Erstbedarfs die<br />
Bestän<strong>de</strong> nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />
<strong>de</strong>s Ersatzbedarfs ist davon ausgegangen<br />
wor<strong>de</strong>n, daß ein Wirtschaftsvorrat in Höhe <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Jahresverbrauchsmenge zuzüglich eines<br />
Verpassungs- und Streuungsvorrats erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
Die hierbei zugrun<strong>de</strong> gelegten, vorläufig festgesetzten<br />
und zu einem großen Teil zu kurz bemessenen<br />
Tragezeiten hätten bereits früher entsprechend<br />
<strong>de</strong>n inzwischen gewonnenen Erkenntnissen verlängert<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Da dies unterblieben ist, wur<strong>de</strong><br />
ein zu hoher Bedarf errechnet. Dementsprechend<br />
waren auch die in die Voranschläge zum Haushaltsplan<br />
eingestellten Mittel zu hoch. Die Bestän<strong>de</strong> an<br />
Grundausstattung und Frie<strong>de</strong>nszusatzausstattung<br />
überschreiten das wirtschaftlich vertretbare Maß.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat dies beanstan<strong>de</strong>t. Er<br />
verkennt im übrigen nicht, daß ein Wirtschaftsvorrat<br />
zur Vermeidung von Verpassungsschwierigkeiten<br />
und zur Überbrückung von Lieferschwierigkeiten<br />
unentbehrlich ist. Grundsätzlich sollte dieser<br />
jedoch nach seinen Untersuchungen höchstens einen<br />
Jahresverbrauch umfassen. Er hat <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sminister<br />
gebeten, <strong>de</strong>n Wirtschaftsvorrat zu verringern<br />
und zu kurz festgesetzte Tragezeiten zu än<strong>de</strong>rn.<br />
140. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat hierzu ausgeführt,<br />
in <strong>de</strong>n Verhandlungen mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
<strong>de</strong>r Finanzen über die Voranschläge zu <strong>de</strong>n Haushaltsplänen<br />
habe <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof <strong>de</strong>n Ansätzen<br />
jeweils zugestimmt. In <strong>de</strong>n ersten Jahren <strong>de</strong>s<br />
Aufbaues <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr hätten mangels entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Erfahrungen <strong>de</strong>n Berechnungen <strong>de</strong>s Ersatzbedarfs<br />
ausschließlich die vorläufigen Tragezeiten"<br />
zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n müssen, die damals nur<br />
geschätzt wer<strong>de</strong>n konnten. Der tatsächliche Verschleiß<br />
sei we<strong>de</strong>r vorauszusehen noch hinreichend<br />
zuverlässig zu errechnen gewesen. Die zuverlässige<br />
Errechnung <strong>de</strong>s Ersatzbedarfs sei auch dadurch erschwert<br />
wor<strong>de</strong>n, daß sich die Tragegewohnheiten<br />
<strong>de</strong>r Soldaten für einzelne Kleidungsstücke erst mit<br />
<strong>de</strong>m Abschluß <strong>de</strong>s Aufbaues <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr „auf<br />
Grund <strong>de</strong>r nicht abfließen<strong>de</strong>n Bestän<strong>de</strong>" gezeigt hätten.<br />
Im übrigen wür<strong>de</strong>n noch erhebliche Bestän<strong>de</strong><br />
an Grundausstattung für die Aushändigung von<br />
Alarmbekleidung an Reservisten — einschließlich<br />
<strong>de</strong>r dazugehörigen Verpassungs- und Streuungsvorräte<br />
— und zur Deckung neuerlichen Bedarfs für verschie<strong>de</strong>ne<br />
Zwecke benötigt. Ein großer Teil <strong>de</strong>r vom<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof festgestellten Bestän<strong>de</strong> sei<br />
außer<strong>de</strong>m durch langes Tragen stark abgenutzt ge-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
wesen o<strong>de</strong>r habe sonst <strong>de</strong>n militärischen For<strong>de</strong>rungen<br />
nicht mehr genügt. Deshalb müßten rund<br />
200 000 Kampfanzüge mit Tragewerten unter 4/5 <strong>de</strong>s<br />
Neuwertes ausgetauscht wer<strong>de</strong>n. Auch sollte grundsätzlich<br />
eine zweite Garnitur neuwertiger Kampfbekleidung<br />
einschließlich Kampfstiefel für die gesamte<br />
aktive Truppe für <strong>de</strong>n Mob-Fall bereitstehen.<br />
Was <strong>de</strong>n Wirtschaftsvorrat betreffe, so wäre die<br />
Versorgung <strong>de</strong>r Truppe mit Bekleidung und persönlicher<br />
Ausrüstung nicht mehr gewährleistet, wenn<br />
dieser Vorrat höchstens im Rahmen eines Jahresverbrauchs<br />
gehalten wür<strong>de</strong>. Schließlich seien seit<br />
1962 die Ausgaben für <strong>de</strong>n Ersatzbedarf laufend gesenkt<br />
wor<strong>de</strong>n, soweit das möglich gewesen sei.<br />
141. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat diesen Ausführungen<br />
nicht folgen können. Bereits bei <strong>de</strong>n Haushaltsverhandlungen<br />
für die Rechnungsjahre 1964<br />
und 1965 hat er Be<strong>de</strong>nken gegen die nicht genügen<strong>de</strong><br />
Berechnung <strong>de</strong>s Ersatzbedarfs auf Grund von<br />
vorläufigen, die Ausson<strong>de</strong>rung nicht berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />
und mangels praktischer Erfahrungen zu<br />
niedrig festgesetzten Tragezeiten geäußert und zuverlässigere<br />
Unterlagen hierfür gefor<strong>de</strong>rt. Die Auswirkungen<br />
<strong>de</strong>r Tragegewohnheiten <strong>de</strong>r Soldaten<br />
auf <strong>de</strong>n Ersatzbedarf hätten bereits erheblich früher<br />
erkannt wer<strong>de</strong>n können. Mit <strong>de</strong>r Notwendigkeit,<br />
Alarmbekleidung an Reservisten auszuhändigen,<br />
können die überhöhten Bestän<strong>de</strong> nicht begrün<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n, weil die für diesen Zweck benötigten Stücke<br />
an<strong>de</strong>rweit bereitgestellt wor<strong>de</strong>n sind. Die Ansicht,<br />
bei <strong>de</strong>n vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof als überhöht bezeichneten<br />
Bestän<strong>de</strong>n habe es sich zu einem großen<br />
Teil um stark abgenutzte o<strong>de</strong>r um solche Stücke gehan<strong>de</strong>lt,<br />
die sonst die an sie gestellten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
nicht mehr erfüllten, trifft nicht zu; es han<strong>de</strong>lt<br />
sich dabei um neuwertige Bestän<strong>de</strong>. Die For<strong>de</strong>rung<br />
nach Bereithaltung von Kampfanzügen mit Trage<br />
werten von min<strong>de</strong>stens 4/5 o<strong>de</strong>r gar einer zweiten<br />
neuwertigen Garnitur für die aktive Truppe ist<br />
bisher nicht erhoben wor<strong>de</strong>n. Sie bedarf eingehen<strong>de</strong>r<br />
Überprüfung. Selbst wenn aber hierfür rund<br />
200 000 weitere Kampfanzüge benötigt wür<strong>de</strong>n, wür<strong>de</strong>n<br />
noch für mehrere Jahre reichen<strong>de</strong> Wirtschaftsvorräte<br />
verbleiben. Schließlich ist eine Gefährdung<br />
<strong>de</strong>r Versorgung <strong>de</strong>r Truppe mit Bekleidung und<br />
persönlicher Ausrüstung bei Bemessung <strong>de</strong>s Wirtschaftsvorrats<br />
im Rahmen eines Jahresverbrauchs im<br />
allgemeinen nicht zu befürchten, wenn rechtzeitig<br />
und zutreffend disponiert wird.<br />
Im übrigen hat sich das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Auffassung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes weitgehend angeschlossen.<br />
So hat es bei <strong>de</strong>n Haushaltsverhandlungen<br />
für das Rechnungsjahr 1969 einer Senkung<br />
<strong>de</strong>s ursprünglichen Ansatzes für <strong>de</strong>n Ersatz von Bekleidung<br />
und persönlicher Ausrüstung in Höhe von<br />
rund 82 Millionen DM um rund 13 Millionen DM<br />
zugestimmt. Außer<strong>de</strong>m hat es im September 1968<br />
neue, <strong>de</strong>n Ersatzbedarf verringern<strong>de</strong> Tragezeiten<br />
bekanntgegeben und im Oktober 1968 neue Bestimmungen<br />
über die Ermittlung <strong>de</strong>s Ersatzbedarfs<br />
erlassen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird nach Vorliegen ausreichen<strong>de</strong>r<br />
Erfahrungen prüfen, ob weitere Maßnahmen<br />
vorzuschlagen sind.<br />
142. Beträchtliche Bestän<strong>de</strong> an nicht getragener Bekleidung<br />
nicht gängiger Größen sind dadurch entstan<strong>de</strong>n,<br />
daß bei <strong>de</strong>r Beschaffung <strong>de</strong>s Erst- und Ersatzbedarfs<br />
das Größenproblem noch nicht befriedigend<br />
gelöst war.<br />
Zur Lösung dieses Problems, das nach wie vor erhebliche<br />
Schwierigkeiten bereitet, hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
in diesem Jahr durch das Bun<strong>de</strong>swehrverwaltungsamt<br />
im Einvernehmen mit <strong>de</strong>n Wehrbereichsverwaltungen<br />
neue Formulare für das Anfor<strong>de</strong>rungsverfahren<br />
sowie die Lager- und Bestandskarteien<br />
ausarbeiten lassen, die die Ermittlung <strong>de</strong>s<br />
Größenbedarfs erleichtern sollen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gebeten, die Bemühungen<br />
um brauchbare Größenschlüssel möglichst<br />
bald abzuschließen. Er hat ferner angeregt, nicht<br />
gängige Größen, die we<strong>de</strong>r durch Bestandsausgleich<br />
zwischen <strong>de</strong>n Wehrbereichsverwaltungen noch durch<br />
Än<strong>de</strong>rung bestimmungsgemäß verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />
können, zur Vermeidung unwirtschaftlicher Lagerhaltung<br />
auszuson<strong>de</strong>rn und mit größtmöglichem Nutzen<br />
zu verwerten.<br />
143. Die Bestän<strong>de</strong> an Dienst- und Ausgehanzügen,<br />
die zwar nicht mehr <strong>de</strong>n vorgeschriebenen Trage<br />
wert haben, aber auch noch nicht ausson<strong>de</strong>rungsreif<br />
sind, haben ständig zugenommen. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
hat gebeten zu prüfen, ob diese Bekleidung<br />
bis zur Dienstunbrauchbarkeit im Gefechtsund<br />
Gelän<strong>de</strong>dienst aufgetragen wer<strong>de</strong>n kann und<br />
ob die Anzugordnung entsprechend zu än<strong>de</strong>rn sein<br />
wird.<br />
Daraufhin hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister zunächst im Juni<br />
1968 angeordnet, daß an die Rekruten zum Ausgehanzug<br />
auch Röcke und Tuchhosen mit 3/5 Trage<br />
wert sowie Röcke und Tuchhosen mit einem Trage<br />
wert von 2/5 an Stelle <strong>de</strong>s zur Frie<strong>de</strong>nszusatzausstattung<br />
gehören<strong>de</strong>n Arbeitsanzugs auszugeben<br />
sind.<br />
Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Anordnungen<br />
zum Abbau <strong>de</strong>r in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Bestän<strong>de</strong> getroffen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
144. Material und Mo<strong>de</strong>lle sind in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
häufig geän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n. Dementsprechend<br />
waren in zunehmen<strong>de</strong>m Umfang auslaufen<strong>de</strong> Mo<strong>de</strong>lle<br />
aufzutragen, was erfahrungsgemäß Schwierigkeiten<br />
bereitet. Ein Mo<strong>de</strong>ll sollte nur geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn dadurch wirklichen Mängeln durch Maßnahmen<br />
abgeholfen wird, <strong>de</strong>ren Kosten wirtschaftlich<br />
vertretbar sind.<br />
Eine beson<strong>de</strong>rs kostspielige Mo<strong>de</strong>llän<strong>de</strong>rung war<br />
die Einführung <strong>de</strong>r Uniform in Waffenfarben für<br />
Heer und Luftwaffe im Jahre 1962. Nach einer damaligen<br />
Berechnung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums ließ<br />
allein die Paspelierung jährliche Mehrkosten von<br />
etwa 3 1/4 Millionen DM bei <strong>de</strong>r Ersatzbeschaffung<br />
erwarten. Abweichend von dieser Berechnung, die<br />
davon ausging, daß die vorhan<strong>de</strong>nen Bestän<strong>de</strong><br />
ohne Än<strong>de</strong>rung aufgetragen wür<strong>de</strong>n, sind jedoch<br />
beträchtliche weitere Ausgaben für <strong>de</strong>ren nachträgliche<br />
Paspelierung geleistet wor<strong>de</strong>n. So hat in<br />
-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
einem Wehrbereich die Ausstattung von rund<br />
160 000 Tuch- und Regenmänteln mit paspelierten<br />
Schulterklappen rund 615 000 DM und die Än<strong>de</strong>rung<br />
von 17 500 Schirmmützen alter Art rund 60 000<br />
DM gekostet.<br />
14<strong>5.</strong> Die Einführung <strong>de</strong>r Uniform in Waffenfarben<br />
verursachte auch Versorgungsschwierigkeiten und<br />
Verwaltungsaufwand in beträchtlichem Umfange. So<br />
müssen die beim Heer in 45 verschie<strong>de</strong>nen Größen<br />
benötigten Röcke und Tuchhosen nunmehr in 13<br />
verschie<strong>de</strong>nen Waffenfarben vorgehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Das bedingt insbeson<strong>de</strong>re größere Vorräte und erhöhten<br />
Bedarf an Lagerraum.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof bezweifelt nach alle<strong>de</strong>m,<br />
daß die Einführung <strong>de</strong>r Uniform in Waffenfarben<br />
eine ihren Aufwand rechtfertigen<strong>de</strong> Maßnahme war,<br />
zumal vielfach die Auffassung vertreten wird, daß<br />
die Uniform auch mit geringerem Aufwand hätte<br />
verbessert wer<strong>de</strong>n können. Zur Beseitigung von<br />
Versorgungsschwierigkeiten und zur Erzielung von<br />
Einsparungen hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof angeregt,<br />
<strong>de</strong>n Aufwand für die Uniform in Waffenfarben einzuschränken,<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Paspelierung <strong>de</strong>r<br />
Tuchhose und <strong>de</strong>s Rockkragens wegfallen zu lassen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister hat politische, militärische und<br />
personalwirtschaftliche Grün<strong>de</strong> geltend gemacht,<br />
die <strong>de</strong>n seinerzeit errechneten Aufwand für die Einführung<br />
einer attraktiveren Uniform als angemessen<br />
und gerechtfertigt erscheinen ließen. Dieser Hinweis<br />
vermag nicht die Be<strong>de</strong>nken zu beseitigen, die<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof auf Grund fortdauern<strong>de</strong>r<br />
nachteiliger Auswirkungen dieser Maßnahme hierzu<br />
geäußert hat. Ihnen soweit wie möglich abzuhelfen,<br />
ist um so mehr geboten, als <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Einführung<br />
<strong>de</strong>r Uniform in Waffenfarben auf personalwirtschaftlichem<br />
Gebiet erstrebte Erfolg ausgeblieben<br />
ist. Der Bun<strong>de</strong>sminister ist <strong>de</strong>r Anregung, die Paspelierung<br />
<strong>de</strong>r Tuchhose wegfallen zu lassen, im Erlaß<br />
vom 16. Juli 1968 nachgekommen. Äußerungen<br />
zu <strong>de</strong>n weiteren in diesem Zusammenhang vom<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof gegebenen Anregungen stehen<br />
noch aus.<br />
146. Die Ausstattung <strong>de</strong>r Soldaten mit Bekleidung<br />
und persönlicher Ausrüstung (Grundausstattung und<br />
Frie<strong>de</strong>nszusatzausstattung) ist zu vielfältig, zu umfangreich<br />
und <strong>de</strong>shalb zu teuer; sie kostet je Soldat<br />
etwa 1500 DM. Zu<strong>de</strong>m belasten ihre Aufbewahrung,<br />
ihre Pflege und ihr Transport im Falle von Versetzungen<br />
und Kommandierungen <strong>de</strong>n Soldaten erheblich.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat angeregt, das Ausstattungssoll<br />
auf das unbedingt notwendige Maß zu<br />
beschränken. Er hat hierzu im einzelnen Vorschläge<br />
gemacht. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat im Oktober<br />
1968 mitgeteilt, daß diese Vorschläge zur Zeit unter<br />
Einschaltung <strong>de</strong>r Truppe eingehend geprüft wür<strong>de</strong>n.<br />
147. Der Aufwand für die zur Vehütung mißbräuchlicher<br />
Wie<strong>de</strong>rverwendung angeordnete Entwertung<br />
dienstunbrauchbarer Bekleidung und persönlicher<br />
Ausrüstung (je nach Gegenstand durch<br />
Stempeln, Lochen, Einreißen o<strong>de</strong>r Deformieren) vor<br />
<strong>de</strong>r Abgabe zur Verwertung ist beträchtlich. Er betrug<br />
z. B. in einem Wehrbereich im Rechnungsjahr<br />
1966 (ohne Betriebskosten und anteilige Gehälter<br />
für das Aufsichtspersonal) über 100 000 DM. Der<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat empfohlen, die Entwertung<br />
einzuschränken.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister hat im Oktober 1968 die bisherigen<br />
Bestimmungen über die Klassifizierung,<br />
Entmilitarisierung und Deformierung <strong>de</strong>r Stücke<br />
gelockert.<br />
148. Zur Erzielung größerer Wirtschaftlichkeit<br />
sollte die Einführung <strong>de</strong>r Selbstbewirtschaftung in<br />
Betracht gezogen wer<strong>de</strong>n, die sich früher bewährt<br />
hat und vom Bun<strong>de</strong>sgrenzschutz übernommen wor<strong>de</strong>n<br />
ist. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sminister<br />
vorgeschlagen, diese Frage zu prüfen. Die<br />
Prüfung ist zugesagt.<br />
149. Die Eörterungen über die Ergebnisse örtlicher<br />
Prüfungen und Erhebungen zur Bekleidungswirtschaft<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr sind noch nicht abgeschlossen.<br />
Unterbringung<br />
(Kapitel 14 12 für die Rechnungsjahre 1960 bis 1967)<br />
Kasernenneubauten<br />
(Titel 711 bis 716)<br />
Mauerwerks- und Feuchtigkeitsschä<strong>de</strong>n bei Unterkunftsgebäu<strong>de</strong>n<br />
150. Bei einer Anzahl <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n letzten Jahren für<br />
die Bun<strong>de</strong>swehr errichteten Truppenunterkünfte<br />
sind am Sichtmauerwerk <strong>de</strong>r Außenwän<strong>de</strong> zum Teil<br />
erhebliche Schä<strong>de</strong>n aufgetreten. Die Klinkersteine<br />
o<strong>de</strong>r Vormauerziegel <strong>de</strong>r Verblendung zeigten —<br />
beson<strong>de</strong>rs an <strong>de</strong>n Wetterseiten <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> — Abblätterungen<br />
<strong>de</strong>r Oberflächen bis zu 10 mm Stärke.<br />
Durch die schadhaften Steine und durch die undichten<br />
Fugen konnte das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser in<br />
das Mauerwerk eindringen. Das hatte zur Folge, daß<br />
die hinter diesen Mauern befindlichen Räume wegen<br />
<strong>de</strong>r zunehmen<strong>de</strong>n Wandfeuchtigkeit in ihrer<br />
Nutzung beeinträchtigt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r nicht mehr zu<br />
benutzen waren. Nach <strong>de</strong>n Beobachtungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
sind bislang etwa 30 Truppenunterkünfte<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr von <strong>de</strong>rartigen Schä<strong>de</strong>n<br />
— in unterschiedlichem Umfang — betroffen<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Die Außenwän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r schadhaften Gebäu<strong>de</strong> bestehen<br />
in <strong>de</strong>r Mehrzahl aus einem 24 cm starken Tragmauerwerk<br />
aus Hochlochziegeln o<strong>de</strong>r Hintermauersteinen<br />
mit einer 11,5 cm starken Verblendung aus<br />
Klinkersteinen o<strong>de</strong>r Vormauerziegeln ohne Isolierung<br />
o<strong>de</strong>r Hohlschicht. Die Baudienststellen haben<br />
die zur Verblendung verwen<strong>de</strong>ten Steine meist gemeinsam<br />
mit <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Planung beauftragten freischaffen<strong>de</strong>n<br />
Architekten an Hand von Steinproben
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
<strong>de</strong>r Ziegeleien ausgewählt, ohne sie vorher auf ihre<br />
Eignung prüfen.<br />
Nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Bauverwaltung veranlaßten<br />
Untersuchungen sind die Feuchtigkeitsschä<strong>de</strong>n<br />
durch die Verwendung von nicht frostbeständigen<br />
Vormauerziegeln und Klinkern o<strong>de</strong>r durch<br />
<strong>de</strong>ren unsachgemäße Verarbeitung verursacht wor<strong>de</strong>n.<br />
Nach <strong>de</strong>n Erhebungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n vergangenen Jahren für die Behebung<br />
<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n rund 900 000 DM aufgewen<strong>de</strong>t.<br />
Da die Schä<strong>de</strong>n überwiegend erst auftraten und<br />
sichtbar wur<strong>de</strong>n, nach<strong>de</strong>m die mit <strong>de</strong>n Unternehmern<br />
vertraglich vereinbarte zweijährige Gewährleistungsfrist<br />
abgelaufen war, konnten die Baufirmen<br />
nicht mehr zur unentgeltlichen Mängelbeseitigung<br />
herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
151. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat wegen <strong>de</strong>s großen<br />
Umfanges <strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n vor allem empfohlen,<br />
die Ausführung von Außenwän<strong>de</strong>n als Verblend-<br />
(Sicht-)Mauerwerk nur dort zuzulassen, wo diese<br />
Bauweise seit langem üblich ist, zumal da nach <strong>de</strong>n<br />
gewonnenen Erkenntnissen nicht überall Fachkräfte<br />
mit <strong>de</strong>n notwendigen Erfahrungen im ordnungsmäßigen<br />
Vermauern und Verfugen von Klinkern und<br />
Vormauersteinen zur Verfügung stehen. Er hat <strong>de</strong>shalb<br />
zur Vermeidung weiterer Schä<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />
dadurch bedingten hohen Instandsetzungskosten<br />
empfohlen, die Finanzbauverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r<br />
anzuweisen, diese Gesichtspunkte künftig bei Neubauten<br />
für die Bun<strong>de</strong>swehr zu berücksichtigen.<br />
152. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat von einer solchen<br />
Weisung abgesehen, da es sich bei <strong>de</strong>r Ziegelbauweise<br />
um ein allgemein übliches Verfahren handle.<br />
Er hat aber die Län<strong>de</strong>rbauverwaltungen angewiesen,<br />
auf eine solche Ausführung dann zu verzichten,<br />
wenn nach <strong>de</strong>n Erfahrungen <strong>de</strong>r verantwortlichen<br />
Baubeamten die für die Übernahme <strong>de</strong>r Arbeiten<br />
in Betracht kommen<strong>de</strong>n Bauunternehmer<br />
keine Gewähr für eine mangelfreie Ausführung bieten<br />
sollten. Sofern es bei <strong>de</strong>r Wahl von Ziegelsichtmauerwerk<br />
bleibe, sei es notwendig, die Detailpläne<br />
und Leistungsbeschreibungen unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />
vom Bun<strong>de</strong>sverband <strong>de</strong>r Deutschen Ziegelindustrie<br />
e. V. herausgegebenen technischen Hinweise über<br />
die Ausführung von Ziegelsichtmauerwerk sorgfältig<br />
zu prüfen. Außer<strong>de</strong>m hat er empfohlen, die Gewährleistungsfrist<br />
für das Ziegelsichtmauerwerk auf<br />
fünf Jahre auszu<strong>de</strong>hnen, weil nach allgemeinen Erfahrungen<br />
vorhan<strong>de</strong>ne Mängel erst nach drei und<br />
mehr Jahren zu erkennen seien.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird bei seinen künftigen<br />
Prüfungen beobachten, ob und mit welchem Erfolg<br />
die zuständigen Bauverwaltungen die Hinweise beachten.<br />
Preisnachlaß<br />
153. Eine Baufirma hat in <strong>de</strong>n Jahren 1960 und 1961<br />
in einer Truppenunterkunft mehrere Panzerunter<br />
stell- und Kraftfahrzeughallen gebaut. Bei <strong>de</strong>r Bezahlung<br />
<strong>de</strong>r Bauleistungen hat es die Baudienst<br />
stelle versäumt, von <strong>de</strong>n Rechnungsbeträgen <strong>de</strong>n<br />
vereinbarten Preisnachlaß von 3 v. H. abzuziehen.<br />
Der dadurch an die Firma zuviel gezahlte Betrag zuzüglich<br />
<strong>de</strong>r aufgelaufenen Zinsen belief sich insgesamt<br />
auf rund 98 000 DM.<br />
Auf Verlangen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes ist <strong>de</strong>r<br />
Betrag zurückgefor<strong>de</strong>rt und wie<strong>de</strong>r vereinnahmt<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Bau von Erprobungsstellen und Magnetischen Meßstellen<br />
(Titel 725)<br />
Abrechnung über Bauleistungen für einen Flugplatz<br />
154. Eine Arbeitsgemeinschaft mehrerer Baufirmen<br />
hatte in <strong>de</strong>n Jahren 1960 bis 1965 im Auftrage eines<br />
Finanzbauamtes für <strong>de</strong>n Flugplatz einer Erprobungsstelle<br />
<strong>de</strong>r Luftwaffe umfangreiche Erd- und<br />
Schwarz<strong>de</strong>ckenarbeiten auszuführen.<br />
Nach <strong>de</strong>m Vertrag sollte auf <strong>de</strong>m vermörtelten<br />
Kiesunterbau <strong>de</strong>r rund 200 000 m 2 großen Schulterflächen<br />
<strong>de</strong>r Startbahn eine 2 cm starke Misch-Makadam<strong>de</strong>cke<br />
im Heißeinbau aufgebracht wer<strong>de</strong>n. Für<br />
diese Leistung waren 2,40 DM/m 2 vereinbart wor<strong>de</strong>n.<br />
Aus Grün<strong>de</strong>n, die vom Auftragnehmer nicht zu<br />
vertreten waren, verzögerte sich die Herstellung<br />
<strong>de</strong>r Schwarz<strong>de</strong>cken erheblich. Um <strong>de</strong>n vorgesehenen<br />
Fertigstellungstermin für die gesamte Anlage einzuhalten,<br />
bat das Finanzbauamt die Arbeitsgemeinschaft,<br />
die Arbeiten im Herbst und Winter 1960/<br />
1961 auszuführen. Die Arbeitsgemeinschaft erklärte<br />
sich hierzu zwar grundsätzlich bereit; sie machte<br />
jedoch die Ausführung während <strong>de</strong>r ungünstigen<br />
Jahreszeit davon abhängig, daß sie an Stelle von<br />
heiß einzubauen<strong>de</strong>m Material ein für solche Witterungsverhältnisse<br />
besser geeignetes kalt einzubauen<strong>de</strong>s<br />
Mischgut verwen<strong>de</strong>n könne. Sie verlangte<br />
hierfür einen Preis von 3,20 DM/m 2. Wegen <strong>de</strong>r<br />
Dringlichkeit <strong>de</strong>r Baumaßnahme gingen das Finanzbauamt<br />
und die zuständige Oberfinanzdirektion auf<br />
dieses Angebot ein.<br />
Bei <strong>de</strong>r Durchsicht <strong>de</strong>r Tagesberichte <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof festgestellt,<br />
daß <strong>de</strong>r Makadambelag ausschließlich in <strong>de</strong>n verhältnismäßig<br />
mil<strong>de</strong>n Herbst- und Frühjahrsmonaten<br />
aufgebracht wor<strong>de</strong>n war und die Bauarbeiten<br />
während <strong>de</strong>r kälteren Wintermonate geruht hatten.<br />
Hiernach hatte keine Notwendigkeit bestan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n<br />
-<br />
Makadambelag im Kalteinbau auszuführen. Da sich<br />
außer<strong>de</strong>m Zweifel ergaben, ob die in Rechnung gestellte<br />
Leistung tatsächlich ausgeführt wor<strong>de</strong>n war,<br />
hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof aus <strong>de</strong>m Makadambelag<br />
Proben entnehmen und untersuchen lassen. Das<br />
mit <strong>de</strong>r Untersuchung betraute staatliche Materialprüfungsamt<br />
stellte fest, daß für <strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n<br />
Teil <strong>de</strong>r Startbahnschultern ein heiß einzubauen<strong>de</strong>s<br />
Mischgut verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n war. Nach <strong>de</strong>n Berechnungen<br />
<strong>de</strong>s Finanzbauamtes ist <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
danach für rund 178 000 m 2 Asphaltflächen<br />
<strong>de</strong>r für einen Kalteinbau vereinbarte Preis von<br />
3,20 DM/m 2 zu Unrecht bezahlt wor<strong>de</strong>n.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
15<strong>5.</strong> Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r<br />
Erdarbeiten hatte dieselbe Arbeitsgemeinschaft eine<br />
frühere Kiesgrube aufzufüllen, die sich im Baubereich<br />
<strong>de</strong>r Start- und Rollbahn befand. Sie stellte<br />
hierfür rund 18 400 m 3 Frostschutzkies in Rechnung.<br />
Nach <strong>de</strong>m Vertrag sollte <strong>de</strong>r Kies innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Grubenbereiches aber nur für die Dammschüttungen<br />
bei <strong>de</strong>r Start- und Rollbahn verwen<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r übrige<br />
Teil <strong>de</strong>r Grube dagegen mit <strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>n Abtragsflächen<br />
<strong>de</strong>r Baustelle gewonnenen Bo<strong>de</strong>n zugeschüttet<br />
wer<strong>de</strong>n. Diese Leistung hatte die Arbeitsgemeinschaft<br />
ohne beson<strong>de</strong>re Vergütung zu erbringen, weil<br />
Antransport und Einbau dieses Bo<strong>de</strong>ns bereits mit<br />
<strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Erdabtrag vereinbarten Preis als<br />
Nebenleistung abgegolten waren.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat auch in diesem Fall das<br />
eingebaute Material näher untersuchen lassen. Dabei<br />
ergab sich, daß Frostschutzkies nur im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Dammschüttungen für die Start- und Rollbahn<br />
eingebaut wor<strong>de</strong>n war. Im übrigen Teil <strong>de</strong>r Grube<br />
bestand das Schüttmaterial vorwiegend aus kiesigem<br />
Sand, <strong>de</strong>r in seiner Zusammensetzung <strong>de</strong>m in<br />
<strong>de</strong>n Abtragsflächen gewonnenen Bo<strong>de</strong>n entsprach.<br />
Auf Grund dieses Ergebnisses hat das Finanzbauamt<br />
ermittelt, daß <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft rund<br />
8200 m 3 Frostschutzkies zuviel bezahlt wor<strong>de</strong>n<br />
waren.<br />
156. Für das erschwerte Einbringen <strong>de</strong>s Frostschutzkieses<br />
und <strong>de</strong>s Auffüllbo<strong>de</strong>ns im Grundwasserbereich<br />
<strong>de</strong>r Kiesgrube sollte die Arbeitsgemeinschaft<br />
eine zusätzliche Vergütung von 0,60<br />
DM/m3 erhalten. Dieser Zuschlag wur<strong>de</strong> ihr aber<br />
für die gesamte Einbaumenge von rund 18 400 m 3<br />
gezahlt.<br />
Nach <strong>de</strong>n Erhebungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
lag <strong>de</strong>r Grundwasserspiegel <strong>de</strong>r Kiesgrube etwa<br />
1,50 m unter <strong>de</strong>r Erdoberfläche. Bei dieser Sachlage<br />
stand <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft nach <strong>de</strong>m Vertrag<br />
für <strong>de</strong>n oberhalb <strong>de</strong>s Grundwasserstan<strong>de</strong>s eingebrachten<br />
Auffüllbo<strong>de</strong>n keine beson<strong>de</strong>re Vergütung<br />
zu. Sie hat <strong>de</strong>mnach für die Abgeltung dieser Leistung<br />
rund 5 300 m 3 Auffüllbo<strong>de</strong>n zuviel in Ansatz<br />
gebracht. Das Finanzbauamt hat <strong>de</strong>n Ansatz nicht<br />
berichtigt.<br />
157. Schließlich hat das Finanzbauamt als zusätzliche<br />
Vergütung für <strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r Baudurchführung<br />
infolge erheblicher Mengenüberschreitungen<br />
entstan<strong>de</strong>nen Mehraufwand an Baustellengemeinkosten<br />
an ,die Arbeitsgemeinschaft rund<br />
232 600 DM gezahlt. Es hat dabei außer acht gelassen,<br />
daß die Arbeitsgemeinschaft bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />
<strong>de</strong>s Betrages — abweichend von <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />
VOB/B vorgesehenen Regelung — die gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Vertragssumme eingetretene Kostenüberschreitung<br />
nicht um 10 °/o gekürzt, son<strong>de</strong>rn in voller Höhe<br />
angesetzt und als anrechenbare Baustellengemeinkosten<br />
auch Vergütungen für Leistungen angesehen<br />
hatte, für die <strong>de</strong>r Mehraufwand für die Gerätevorhaltung<br />
bereits mit <strong>de</strong>n vereinbarten Preisen abgegolten<br />
war.<br />
158. Auf Veranlassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
hat das Finanzbauamt die Rechnung <strong>de</strong>r Arbeits<br />
gemeinschaft berichtigt. Danach waren rund 244 000<br />
DM zuviel gezahlt. Zum Ausgleich weiterer Abrechnungsdifferenzen,<br />
die wegen <strong>de</strong>s inzwischen<br />
eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr restlos aufgeklärt<br />
wer<strong>de</strong>n konnten, hat sich <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
bereit erklärt, außer<strong>de</strong>m rund 19 000 DM zu erstatten.<br />
Von <strong>de</strong>m Gesamtbetrag von rund 263 400 DM sind<br />
inzwischen 194 700 DM gegen eine an<strong>de</strong>re For<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft aufgerechnet wor<strong>de</strong>n.<br />
Den Restbetrag von 68 700 DM wird <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />
zurückzahlen.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird die Abwicklung <strong>de</strong>r<br />
Restfor<strong>de</strong>rung überwachen.<br />
Bau von Depots<br />
(Titel 734)<br />
Ausführung und Abrechnung von Tiefbauarbeiten<br />
159. Eine an<strong>de</strong>re Arbeitsgemeinschaft hatte im<br />
Auftrag eines Bauamtes in <strong>de</strong>n Jahren 1962 bis 1964<br />
für ein Korps<strong>de</strong>pot die Erd- und Straßenbauarbeiten<br />
auszuführen. Nach <strong>de</strong>m Vertrag sollte im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Straßen- und Abstellflächen die Frostschutzschicht<br />
in einer Stärke von min<strong>de</strong>stens 40 cm eingebaut<br />
und nach <strong>de</strong>m Flächenmaß abgerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Entgelt für die wegen <strong>de</strong>r unterschiedlichen<br />
Querneigungen zwischen <strong>de</strong>m Erdplanum (4 %) und<br />
<strong>de</strong>m Straßenplanum (2 %) einzubringen<strong>de</strong>n Mehrmassen<br />
von etwa 10 % war in <strong>de</strong>n vereinbarten<br />
Einheitspreisen enthalten.<br />
Bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung stellte sich heraus, daß in<br />
<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Rechnung beigefügten Skizzen einzelner<br />
Querprofile die Frostschutzschicht entgegen <strong>de</strong>m<br />
Vertrag nur in einer mittleren Stärke von 40 cm<br />
hergestellt war. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof for<strong>de</strong>rte<br />
<strong>de</strong>shalb das Bauamt auf, die Leistung neu zu berechnen<br />
und <strong>de</strong>n Unterschiedsbetrag von rund<br />
77 400 DM von einer <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft noch<br />
zustehen<strong>de</strong>n Restfor<strong>de</strong>rung abzusetzen. Diese erhob<br />
jedoch Einspruch und erklärte, daß die Frostschutzschicht<br />
vertragsmäßig ausgeführt wor<strong>de</strong>n sei. Der<br />
Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat daraufhin eine eingehen<strong>de</strong><br />
örtliche Untersuchung veranlaßt. Hierbei wur<strong>de</strong>n in<br />
großem Umfang Min<strong>de</strong>rstärken <strong>de</strong>r Frostschutzschicht<br />
festgestellt. Aus <strong>de</strong>n nachgewiesenen Min-<br />
-<br />
<strong>de</strong>rleistungen ergab sich nunme hr eine Überzahlung<br />
in Höhe von rund 114 000 DM.<br />
160. Für <strong>de</strong>n Transport <strong>de</strong>s Mutterbo<strong>de</strong>ns machte<br />
die Arbeitsgemeinschaft Mehrkosten von rund<br />
454 000 DM geltend. Sie begrün<strong>de</strong>te die For<strong>de</strong>rung<br />
damit, daß sie wegen <strong>de</strong>r ungünstigen Baustellenverhältnisse<br />
<strong>de</strong>n überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Mutterbo<strong>de</strong>ns<br />
auf eine größere Entfernung habe abfahren<br />
müssen, als nach <strong>de</strong>m Vertrag vereinbart gewesen<br />
sei. Das Bauamt erkannte diese Begründung an und<br />
sagte <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft eine zusätzliche Vergütung<br />
zu.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung wur<strong>de</strong> festgestellt, daß<br />
die Arbeitsgemeinschaft bei <strong>de</strong>r Preisermittlung für<br />
die zusätzliche Leistung auch Teilleistungen berücksichtigt<br />
hatte, die bereits mit <strong>de</strong>m Entgelt für die<br />
ursprünglich vereinbarte Leistung abgegolten waren.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof for<strong>de</strong>rte <strong>de</strong>shalb das Bauamt<br />
auf, die Preise entsprechend zu kürzen.<br />
Das Bauamt hat nach langwierigen Verhandlungen<br />
mit <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft erreicht, daß das Entgelt<br />
für die größeren Transportweiten um rund<br />
226 800 DM herabgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />
161. Schließlich ergab sich, daß die Arbeitsgemeinschaft<br />
einzelne Teilleistungen nicht in <strong>de</strong>m Umfang<br />
und <strong>de</strong>r Beschaffenheit ausgeführt hatte, wie es nach<br />
<strong>de</strong>m Vertrag vereinbart wor<strong>de</strong>n war.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat gefor<strong>de</strong>rt, die Vergütung<br />
für die vertragswidrig ausgeführten Leistungen<br />
um rund 19 700 DM zu min<strong>de</strong>rn.<br />
Die Arbeitsgemeinschaft hat die Prüfungsergebnisse<br />
anerkannt. Daraufhin wur<strong>de</strong> die Schlußrechnungssumme<br />
um insgesamt rund 360 500 DM gekürzt.<br />
Bau von Standortmunitionsnie<strong>de</strong>rlagen<br />
(Titel 806)<br />
Berechnung und Bezahlung von Bauleistungen<br />
bei <strong>de</strong>r Herstellung einer Zufahrtsstraße<br />
162. Eine Baufirma stellte im Jahre 1965 für eine<br />
Standortmunitionsnie<strong>de</strong>rlage <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr die<br />
rund 3 130 m lange Zufahrtsstraße her. Die von ihr<br />
berechneten Bauleistungen waren im einzelnen<br />
durch Gelän<strong>de</strong>aufnahmen und Aufmaße belegt, <strong>de</strong>ren<br />
Richtigkeit ein Vertreter <strong>de</strong>r Firma und ein Bediensteter<br />
<strong>de</strong>r örtlichen Bauleitung <strong>de</strong>s Finanzbauamtes<br />
bescheinigt hatten.<br />
Bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung traten Zweifel auf, ob die<br />
Firma die Leistungen in <strong>de</strong>m von ihr berechneten<br />
Umfang erbracht hatte. Insbeson<strong>de</strong>re erschien es<br />
fraglich, ob ein zusätzlicher Aushub von ungeeignetem<br />
Baugrund und ein Auffüllen mit Frostschutz<br />
kies in <strong>de</strong>m in Rechnung gestellten Ausmaß notwendig<br />
gewesen seien.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Aushubtiefe und<br />
die Stärke <strong>de</strong>r Kiesschicht durch Schürfungen überprüfen<br />
lassen. Die Untersuchungen ergaben sowohl<br />
für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nabtrag als auch für <strong>de</strong>n Einbau <strong>de</strong>s<br />
Kieses eine Min<strong>de</strong>rleistung von rund 7150 Kubikmetern.<br />
Das Finanzbauamt hat die Unterschie<strong>de</strong> darauf zurückgeführt,<br />
daß man beim Höhenaufmaß für das<br />
Rohplanum <strong>de</strong>r Straße möglicherweise von einem<br />
falschen Festpunkt ausgegangen sei. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
konnte diese Angaben nicht nachprüfen,<br />
weil die nur behelfsmäßig errichteten Festpunkte<br />
inzwischen wie<strong>de</strong>r entfernt wor<strong>de</strong>n waren.<br />
163. Für <strong>de</strong>n Abbau von leichtem und schwerem<br />
Fels ist <strong>de</strong>r Firma vereinbarungsgemäß eine Zulage<br />
zum Preis für <strong>de</strong>n Abbau gewöhnlichen Bo<strong>de</strong>ns gezahlt<br />
wor<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lte sich aber bei <strong>de</strong>m Baugrund,<br />
für <strong>de</strong>ssen Abbau die Zulage gewährt wur<strong>de</strong>,<br />
nicht um Fels, son<strong>de</strong>rn um einen stark mit Geröll,<br />
Geschiebe und Steinen bis zu 200 mm Durchmesser<br />
durchsetzten Mergel, <strong>de</strong>r als schwerer Bo<strong>de</strong>n (Bo<strong>de</strong>nklasse<br />
2.26 — DIN 18 300) zu klassifizieren war.<br />
Die für <strong>de</strong>n Abbau von Fels vorgesehene Zulage<br />
durfte daher nicht gezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />
164. Schließlich führte eine vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
veranlaßte Überprüfung <strong>de</strong>s Kieseinbaues bei<br />
<strong>de</strong>n Straßenbanketten und <strong>de</strong>r An<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s<br />
Mutterbo<strong>de</strong>ns auf <strong>de</strong>n Straßenböschungen zu einer<br />
weiteren Berichtigung <strong>de</strong>r Firmenrechnung zugunsten<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s.<br />
Durch die fehlerhafte Abrechnung sind <strong>de</strong>r Firma<br />
insgesamt rund 75 300 DM zuviel gezahlt wor<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat verlangt, diesen Betrag,<br />
ferner Zinsen in Höhe von rund 4800 DM von<br />
<strong>de</strong>r Firma zurückzufor<strong>de</strong>rn. Das ist inzwischen geschehen.<br />
Gemeinsame NATO-Infrastruktur<br />
auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
ab Tranche VII b<br />
(Titel 960)<br />
Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen<br />
für eine Flugzeug-Abwehrstellung<br />
16<strong>5.</strong> Ein Finanzbauamt hat im Jahre 1962 entsprechend<br />
<strong>de</strong>n vom Bun<strong>de</strong>sminister für die beschleunigte<br />
Durchführung von NATO-Infrastrukturmaßnahmen<br />
bekanntgegebenen Weisungen die Bauleistungen<br />
für eine Flugzeug-Abwehrstellung nach<br />
Einholung mehrer Angebote an eine aus fünf Baufirmen<br />
gebil<strong>de</strong>te Arbeitsgemeinschaft freihändig<br />
vergeben. Mit <strong>de</strong>r örtlichen Bauleitung und <strong>de</strong>r Abrechnung<br />
beauftragte es ein privates Ingenieurbüro.<br />
Bei <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung ergab sich, daß die beim<br />
Bo<strong>de</strong>nabtrag und Aushub <strong>de</strong>r Baugruben und Rohrgräben<br />
angefallenen Erdmassen <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r DIN<br />
18 300 <strong>de</strong>r VOB/C festgelegten Bo<strong>de</strong>nklassen nicht<br />
richtig zugeordnet waren. Insbeson<strong>de</strong>re hatte die<br />
Arbeitsgemeinschaft mehr Felsabbau berechnet, als<br />
nach <strong>de</strong>n vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof nachträglich veranlaßten<br />
Baugrunduntersuchungen angefallen sein<br />
konnte. Zum an<strong>de</strong>ren waren die Massenberechnungen<br />
fehlerhaft, weil die Aufmaß- und Abrechnungs-bestimmungen<br />
<strong>de</strong>r VOB/C nicht beachtet wor<strong>de</strong>n<br />
waren. In mehreren Fällen konnte nachgewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n, daß die von <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft und<br />
<strong>de</strong>m Ingenieurbüro gemeinsam ermittelten Aufmaße<br />
zahlreiche Fehler enthielten. Schließlich ergab sich,<br />
daß einzelne Teilleistungen nicht in <strong>de</strong>m Umfang<br />
und <strong>de</strong>r Güte ausgeführt wor<strong>de</strong>n waren, wie es <strong>de</strong>r<br />
Vertrag vorschrieb.<br />
166. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die zuständige<br />
Oberfinanzdirektion gebeten, das Finanzbauamt anzuweisen,<br />
die Rechnungsunterlagen erneut sorgfältig<br />
zu prüfen und die Abrechnungsfehler im Ein-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
vernehmen mit <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft zu berichtigen.<br />
Er hat ferner gefor<strong>de</strong>rt, daß für die nicht vertragsgerecht<br />
ausgeführten Bauleistungen die Preise<br />
angemessen zu min<strong>de</strong>rn sind.<br />
Die Arbeitsgemeinschaft hat daraufhin die Abrechnungsunterlagen<br />
berichtigt und im März 1966 neue<br />
Schlußrechnungen vorgelegt. Die vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
<strong>de</strong>r Bauverwaltung gegenüber getroffenen<br />
Beanstandungen wur<strong>de</strong>n dabei berücksichtigt. Bei<br />
einem Vergleich <strong>de</strong>r ursprünglichen mit <strong>de</strong>n neu<br />
festgestellten Rechnungsendsummen ergab sich, daß<br />
<strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft rund 193 000 DM zuviel gezahlt<br />
wor<strong>de</strong>n waren. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />
verlangt, daß dieser Betrag zuzüglich <strong>de</strong>r aufgelaufenen<br />
Zinsen von rund 31 000 DM und <strong>de</strong>r für die<br />
Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen aufgewen<strong>de</strong>ten Kosten von<br />
rund 6000 DM zurückgefor<strong>de</strong>rt wird. Die Arbeitsgemeinschaft<br />
hat inzwischen einen Teilbetrag von<br />
rund 165 000 DM erstattet. Der Restbetrag von<br />
65 000 DM soll gegen eine For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
aus einem an<strong>de</strong>ren Bauvorhaben aufgerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof wird die Abwicklung <strong>de</strong>r<br />
Restfor<strong>de</strong>rung überwachen.<br />
Kalkulation von Preisen<br />
und Anerkennung von Zusatzfor<strong>de</strong>rungen<br />
für Bauleistungen<br />
167. Eine an<strong>de</strong>re aus drei <strong>de</strong>utschen Firmen bestehen<strong>de</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft hatte in <strong>de</strong>n Jahren<br />
1961 bis 1963 im Auftrag eines Finanzbauamtes Bauleistungen<br />
für eine Bo<strong>de</strong>nraketen-Stellung auszuführen.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Erdarbeiten fielen<br />
verschie<strong>de</strong>ne zusätzliche Leistungen an, für die<br />
keine Preise vereinbart wor<strong>de</strong>n waren. Die Arbeitsgemeinschaft<br />
reichte <strong>de</strong>shalb für die neuen Leistungen<br />
Nachtragsangebote mit <strong>de</strong>n zugehörigen Kalkulationsunterlagen<br />
ein, die das Finanzbauamt ohne<br />
ausreichen<strong>de</strong> Prüfung anerkannte.<br />
Das Finanzbauamt hat nicht beachtet, daß die Arbeitsgemeinschaft<br />
bei <strong>de</strong>r Preisermittlung für eine<br />
umfangreiche Sandlieferung <strong>de</strong>n Transportkostenanteil<br />
zu hoch angesetzt hatte, weil sie — wie von<br />
<strong>de</strong>r zuständigen Preisbehör<strong>de</strong> bestätigt wur<strong>de</strong> —<br />
von einem falschen Tarifsatz ausgegangen war. Dadurch<br />
lag <strong>de</strong>r Preis für die gefor<strong>de</strong>rte Leistung um<br />
5,32 DM/m 3 höher, als ihn das Finanzbauamt unter<br />
Beachtung <strong>de</strong>r Preisvorschriften hätte anerkennen<br />
dürfen.<br />
Auch bei <strong>de</strong>r Kalkulation <strong>de</strong>s Preises für <strong>de</strong>n nachträglich<br />
angeordneten Abtransport von überschüssigem<br />
Bo<strong>de</strong>n war die Arbeitsgemeinschaft von einer<br />
falschen Grundlage ausgegangen, in<strong>de</strong>m sie — abweichend<br />
von <strong>de</strong>n Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />
<strong>de</strong>r VOB/B — einen für eine an<strong>de</strong>re Leistung<br />
vereinbarten Preis angesetzt hatte, <strong>de</strong>r auf die zusätzliche<br />
Leistung nicht anwendbar war. Der für die<br />
Bo<strong>de</strong>nabfuhr gefor<strong>de</strong>rte Preis lag <strong>de</strong>shalb um etwa<br />
2,20 DM/m 3 zu hoch.<br />
168. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />
das Finanzbauamt die Preise <strong>de</strong>r Nachtragsangebote<br />
nicht ausreichend geprüft hat. Er hat auch im vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Fall die zuständige Oberfinanzdirektion<br />
gebeten, das Finanzbauamt anzuweisen, sich mit <strong>de</strong>r<br />
Arbeitsgemeinschaft wegen <strong>de</strong>r Berichtigung <strong>de</strong>r<br />
vereinbarten Einheitspreise auseinan<strong>de</strong>rzusetzen.<br />
Die langwierigen und schwierigen Verhandlungen,<br />
in die auch Nebenleistungen einbezogen wur<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>ren Bezahlung die Arbeitsgemeinschaft verlangte,<br />
obwohl die Lohn- und Sachaufwendungen hierfür<br />
bereits mit <strong>de</strong>n Preisen <strong>de</strong>s Hauptangebotes abgegolten<br />
waren, konnten erst im Jahre 1967 abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n. Danach wur<strong>de</strong> die von <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft<br />
eingereichte, noch nicht bezahlte<br />
Schlußrechnung um rund 174 000 DM gekürzt.<br />
Schiffe und Marinegerät<br />
(Kapitel 14 18)<br />
Beschaffung von Schiffen<br />
(Titel 975 für die Rechnungsjahre 1957 bis 1968)<br />
Beschaffung von Schnellen Minensuchbooten<br />
(SM-Booten)<br />
169. Im Jahre 1957 gab <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister auf<br />
Grund einer „Vorläufigen kurzen Bauvorschrift"<br />
eine Serie von 30 SM-Booten in reiner Holzbauweise<br />
in Auftrag, obwohl die Entwicklung <strong>de</strong>s<br />
Schiffstyps zu dieser Zeit noch nicht abgeschlossen<br />
war. Dies hatte zur Folge, daß 1962, als die ersten<br />
Boote etwa 3 Jahre in Dienst waren, für rund<br />
7,5 Millionen DM Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Konstruktion und<br />
Reparaturen vorgenommen wer<strong>de</strong>n mußten, damit<br />
die Boote einsatztauglich wur<strong>de</strong>n.<br />
Außer diesen konstruktiven Mängeln hatten die<br />
Boote aber auch Materialfehler, die ihre Einsatzfähigkeit<br />
nach kurzer Zeit beeinträchtigten. Bereits<br />
im Jahre 1961 hatte die Vorbauwerft auf einem Boot<br />
Fäulnisschä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Sperrholzplatten <strong>de</strong>r Aufbauten<br />
ent<strong>de</strong>ckt und die schadhaften Teile erneuert,<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber davon aber keine Mitteilung<br />
gemacht. Etwa zur gleichen Zeit stellte die Bauaufsicht<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr auch an an<strong>de</strong>ren SM-<br />
Booten Fäulnisschä<strong>de</strong>n fest. Ihr Leiter veranlaßte<br />
daraufhin die Werft, die Schä<strong>de</strong>n auszubessern. Er<br />
traf aber keine weiteren Maßnahmen zur Untersuchung<br />
<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsursache, da er auf Grund einer<br />
Erörterung mit <strong>de</strong>n Holzfachleuten <strong>de</strong>r Werft zu <strong>de</strong>r<br />
irrigen Annahme gelangte, daß es sich bei <strong>de</strong>n<br />
Schä<strong>de</strong>n um allgemeine Verrottungserscheinungen<br />
han<strong>de</strong>le. Die Werft verwandte die bereits beschafften<br />
Sperrholzplatten für die restlichen Boote weiter.<br />
Anfang <strong>de</strong>s Jahres 1964 traten Schä<strong>de</strong>n in größerem<br />
Umfang auf, so daß alle Boote reparaturbedürftig<br />
wur<strong>de</strong>n und Einsatzbeschränkungen unterworfen<br />
wer<strong>de</strong>n mußten. Erst jetzt wur<strong>de</strong>n eingehen<strong>de</strong> Laboruntersuchungen<br />
in die Wege geleitet. Sie ergaben,<br />
daß für die Boote z. T. eine Sperrholzart verwen<strong>de</strong>t<br />
wor<strong>de</strong>n war, die nicht witterungsbeständig<br />
und die für Pilze anfällig ist. Die befallenen Sperr-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
holzplatten wur<strong>de</strong>n danach durch gesun<strong>de</strong> Hölzer<br />
ersetzt; von einer Auswechselung aller Sperrholzteile<br />
mußte aus wirtschaftlichen Grün<strong>de</strong>n Abstand<br />
genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Scha<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> auf 5 Millionen DM geschätzt.<br />
Die Folgeschä<strong>de</strong>n (vermin<strong>de</strong>rte Lebensdauer <strong>de</strong>r<br />
Boote, eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit)<br />
waren nicht zu beziffern.<br />
Am 12. Mai 1966 schloß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister mit <strong>de</strong>r<br />
Vorbauwerft einen Vergleich. Darin verpflichtete<br />
sich die Werft, von <strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r Verwendung<br />
ungeeigneten Sperrholzes entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n<br />
1 372 500 DM zu übernehmen. Zwei Nachbauwerften<br />
beteiligten sich vergleichsweise mit je 100 000 DM<br />
an <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>ns<strong>de</strong>ckung.<br />
170. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />
die Konstruktion nicht vor <strong>de</strong>r Vergabe <strong>de</strong>r Serienaufträge<br />
eingehend untersucht und mit einem Versuchsboot<br />
erprobt, daß keine ausführliche Baubeschreibung<br />
aufgestellt wor<strong>de</strong>n ist und daß die Bauaufsicht<br />
nicht schon beim Auftreten <strong>de</strong>r ersten<br />
Fäulnisschä<strong>de</strong>n eingehen<strong>de</strong> Untersuchungen veranlaßt<br />
hat.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat erwi<strong>de</strong>rt, die Bauweise<br />
<strong>de</strong>r Boote sei z. Z. ihrer Konstruktion im allgemeinen<br />
Bootsbau üblich gewesen und habe sich bei<br />
herkömmlichen Fahrzeugen auch bewährt. Für Fahrzeuge<br />
von <strong>de</strong>r Größe und Geschwindigkeit <strong>de</strong>r SM-<br />
Boote hätten allerdings praktische Erfahrungen gefehlt.<br />
Die wenigen damals in seinem Bereich verfügbaren<br />
technischen Fachleute seien nicht in <strong>de</strong>r<br />
Lage gewesen, sämtliche Bauunterlagen eingehend<br />
zu prüfen und die mangelhafte Konstruktion <strong>de</strong>r<br />
Boote zu erkennen. Schä<strong>de</strong>n seien im übrigen vorwiegend<br />
dort festgestellt wor<strong>de</strong>n, wo fehlerhaftes<br />
Material verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sei und wo die Arbeitsausführung<br />
mangelhaft und die Detailkonstruktion<br />
unzweckmäßig gewesen sei.<br />
Der von militärischer Seite gewünschte schnelle<br />
Aufbau <strong>de</strong>r Flotte habe lange Bauzeiten bei <strong>de</strong>n<br />
ersten neuen Schiffstypen nicht zugelassen. Auch<br />
sei zu berücksichtigen, daß Bau und Erprobung eines<br />
Musterbootes die Auslieferung <strong>de</strong>s ersten Serienbootes<br />
um min<strong>de</strong>stens 2 1/2 Jahre verzögert hätten.<br />
Außer<strong>de</strong>m müsse bezweifelt wer<strong>de</strong>n, daß die Konstruktionsmängel<br />
nach einer Erprobungszeit von<br />
einem halben bis einem Jahr bereits hätten ent<strong>de</strong>ckt<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
Der Leiter <strong>de</strong>r Bauaufsicht sei für die verspätete<br />
Ermittlung <strong>de</strong>r Ursachen <strong>de</strong>r Holzschä<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re<br />
dafür, daß er die Fäulnisschä<strong>de</strong>n irrtümlich<br />
auf allgemeine Verrottungserscheinungen zurückgeführt<br />
habe, nicht verantwortlich zu machen. Die<br />
ersten Boote seien bei ihrer Ablieferung frei von<br />
Fäulnisschä<strong>de</strong>n gewesen. Die Bauaufsicht habe nicht<br />
gewußt, welche Sperrholzart verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sei.<br />
Im übrigen hätten <strong>de</strong>r Germanische Lloyd, <strong>de</strong>r Holzlieferant,<br />
die Werft und die Bauaufsicht keine praktischen<br />
Erfahrungen mit <strong>de</strong>r Sperrholzart gehabt<br />
und <strong>de</strong>ren Nachteile im Schiffbau nicht gekannt. Die<br />
zum Bau verwen<strong>de</strong>ten einzelnen Holzplatten seien<br />
vom Germanischen Lloyd mit einem Prüfstempel<br />
versehen und ausdrücklich als zum Schiffbau geeignet<br />
klassifiziert gewesen. Der Germanische Lloyd<br />
habe erst im Jahre 1967, nach<strong>de</strong>m ihm die Schä<strong>de</strong>n<br />
bei <strong>de</strong>n SM-Booten bekanntgewor<strong>de</strong>n seien, Vorschriften<br />
erlassen, welche die Sperrholzart als<br />
Schiffsbaumaterial ausschließen. Bei Anlegen eines<br />
strengen Maßstabes aus <strong>de</strong>r heutigen Sicht müsse<br />
zwar eingeräumt wer<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Bauaufsicht<br />
bereits damals Laboruntersuchungen hätte<br />
veranlassen müssen. Die Unterlassung dieser Maßnahme<br />
könne jedoch nach Beurteilung aller Umstän<strong>de</strong><br />
im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsfeststellung nicht<br />
als gröbliche Verletzung seiner Dienstpflichten angesehen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
171. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>n<br />
wesentlichen Punkten nicht folgen können. Gera<strong>de</strong><br />
wegen <strong>de</strong>s Mangels an Fachleuten, <strong>de</strong>r eine ausreichen<strong>de</strong><br />
Prüfung <strong>de</strong>r Konstruktion und <strong>de</strong>s Materials<br />
sowie eine hinreichen<strong>de</strong> Überwachung <strong>de</strong>r<br />
Baumaßnahmen nicht zuließ, hätte zunächst <strong>de</strong>r<br />
neue Bootstyp zu En<strong>de</strong> entwickelt, ein Typ-Boot gebaut<br />
und dieses vor Vergabe <strong>de</strong>r Serie erprobt wer<strong>de</strong>n<br />
müssen. Die Bau- und Erprobungszeit <strong>de</strong>s Typ-<br />
Bootes hätte dann zur Erstellung einer genauen<br />
Bauvorschrift und zu eingehen<strong>de</strong>rer Arbeitsvorbereitung<br />
für die Serienfertigung brauchbarer Fahrzeuge<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n können. Auch die militärische<br />
For<strong>de</strong>rung, daß die Verbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Marine schnell<br />
aufzustellen seien, kann <strong>de</strong>n Bau mangelhafter<br />
Schiffe nicht rechtfertigen. Die Verteidigungsbereitschaft<br />
wur<strong>de</strong> dadurch nicht erhöht.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister ist mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
<strong>de</strong>r Auffassung, daß künftig Waffen und Geräte erst<br />
dann beschafft wer<strong>de</strong>n, wenn sie beschaffungsreif,<br />
also auch erprobt sind. Was die Fäulnisschä<strong>de</strong>n an<br />
<strong>de</strong>n SM-Booten betrifft, so hätte sich die Bauaufsicht<br />
auch aus damaliger Sicht ohne eingehen<strong>de</strong>re Prüfung<br />
nicht mit <strong>de</strong>r Annahme begnügen dürfen, sie<br />
seien auf allgemeine Verrottungserscheinungen zurückzuführen.<br />
Bau von Klein-U-Booten<br />
172. Im Januar 1958 beauftragte <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
eine Werft, kleine Kampf-U-Boote mit beson<strong>de</strong>ren<br />
Ortungseigenschaften zu entwickeln. Sie sollten<br />
billig sein und schnell zur Verfügung stehen. Im<br />
November 1958 genehmigte er <strong>de</strong>n erarbeiteten<br />
Typ-Entwurf. Mitte Juli 1959 wur<strong>de</strong>n die Konstruktionsarbeiten,<br />
Bauzeichnungen und ein Anschauungsmo<strong>de</strong>ll<br />
in Auftrag gegeben. Am 24. März 1960<br />
erhielt die Werft <strong>de</strong>n Auftrag, 3 Typ-Boote zu<br />
bauen, obwohl die Konstruktion noch nicht in allen<br />
Teilen <strong>de</strong>n militärischen For<strong>de</strong>rungen entsprach.<br />
Nach ihrer Erprobung, die bereits für Mitte 1961<br />
vorgesehen war, sollte dann über <strong>de</strong>n Serienbau<br />
entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Verträge waren hinsichtlich <strong>de</strong>r Leistung, <strong>de</strong>s<br />
Preises und <strong>de</strong>r Liefertermine darauf abgestellt, daß<br />
die Boote mit herkömmlichem Stahl gebaut wür<strong>de</strong>n,<br />
obgleich schon Anfang Juni 1959 entschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n<br />
war, daß von sofort an alle U-Boote amagne-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
tisch zu bauen seien, und die Werft auch schon damit<br />
begonnen hatte, die Konstruktion entsprechend<br />
umzustellen und die Fertigung in <strong>de</strong>r neuen amagnetischen<br />
Bauweise vorzubereiten.<br />
Unmittelbar nach <strong>de</strong>r Auftragsvergabe entfiel das<br />
militärische Interesse an kleinen Kampf-U-Booten,<br />
nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland gestattet<br />
wor<strong>de</strong>n war, größere U-Boote zu bauen. Im Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
<strong>de</strong>r Verteidigung ging die Auffassung<br />
<strong>de</strong>shalb teilweise dahin, die Arbeiten an <strong>de</strong>n Klein-<br />
U-Booten einstellen zu lassen. Der Bauauftrag für<br />
2 Boote wur<strong>de</strong> dann aber mit <strong>de</strong>r Begründung aufrechterhalten,<br />
mit <strong>de</strong>n Booten müßten eine neuentwickelte<br />
Ortungsanlage und an<strong>de</strong>re Vorrichtungen<br />
erprobt und sonstige Erkenntnisse für <strong>de</strong>n bereits<br />
in die Wege geleiteten Bau <strong>de</strong>r größeren<br />
U-Boote gewonnen wer<strong>de</strong>n. Die Entscheidung über<br />
die Fortführung <strong>de</strong>s Bauvorhabens beruhte auf <strong>de</strong>r<br />
Annahme, die Klein-U-Boote stün<strong>de</strong>n spätestens<br />
En<strong>de</strong> 1961 als Erprobungsträger zur Verfügung und<br />
die beabsichtigten Versuche und Erprobungen wür<strong>de</strong>n<br />
im Jahre 1962 abgeschlossen sein. Sie war auch<br />
dadurch beeinflußt, daß für Entwicklung, Konstruktion<br />
und Miterialbeschaffung schon ein Betrag von<br />
7,5 Millionen DM ausgegeben wor<strong>de</strong>n war.<br />
Obwohl die amagnetische Bauweise keine wesentlichen<br />
Vorteile für die nunmehr beabsichtigte Verwendung<br />
<strong>de</strong>r Boote als Erprobungsträger versprach,<br />
wur<strong>de</strong> an ihr festgehalten und <strong>de</strong>r Bauvertrag Mitte<br />
Februar 1961 auch formell auf sie umgestellt. Demzufolge<br />
konnte mit <strong>de</strong>m Bau <strong>de</strong>r Boote erst im Oktober<br />
1961 begonnen wer<strong>de</strong>n, einem Zeitpunkt, zu<br />
<strong>de</strong>m sie als Erprobungsträger schon hätten zur Verfügung<br />
stehen müssen; ihre Fertigstellung verzögerte<br />
sich dadurch um 4 Jahre.<br />
Als die Boote schließlich Mitte 1965 und Anfang 1966<br />
vorläufig abgenommen wer<strong>de</strong>n konnten, kosteten<br />
sie statt <strong>de</strong>r im Bauvertrag vom 24. März 1959 für<br />
die herkömmliche, ferritische Bauweise veranschlagten<br />
4,3 und 5,8 Millionen DM infolge <strong>de</strong>s wesentlich<br />
höheren Preises für das amagnetische Material, <strong>de</strong>r<br />
erheblich schwierigeren und kostspieligeren Beund<br />
Verarbeitung und <strong>de</strong>r Verwendung von amagnetischen<br />
Einrichtungs- und Ausrüstungsteilen sowie<br />
allgemeiner Lohn- und Materialpreissteigerungen<br />
rund 12,5 und 18 Millionen DM.<br />
Mit <strong>de</strong>n Booten wur<strong>de</strong>n anschließend nur wenige<br />
Probefahrten durchgeführt. Im Dezember 1966 wur<strong>de</strong>n<br />
die Besatzungen abgezogen, weil Personalmangel<br />
bestand und die Boote <strong>de</strong>n sicherheitstechnischen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen nicht genügten. Gleichzeitig wur<strong>de</strong>n<br />
die Boote, obwohl sie noch nicht endgültig abgenommen<br />
wor<strong>de</strong>n waren, mit <strong>de</strong>r Maßgabe, daß ihre<br />
Verwendung als Kriegsschiffe nicht mehr vorgesehen<br />
sei, außer Dienst gestellt und einer Erprobungsstelle<br />
in Kiel zugeführt. Dort lagen sie bis En<strong>de</strong><br />
Juli 1967 unbenutzt an <strong>de</strong>r Pier. Ihre Wartung<br />
kostete monatlich rund 4000 DM.<br />
Obgleich ein technisches Referat <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
schon im November 1966 festgestellt hatte, daß<br />
<strong>de</strong>r Zustand <strong>de</strong>r Schiffe zweckdienliche Versuche<br />
nautischer, maschinentechnischer sowie sonar-,<br />
torpedo- und minentechnischer Art nicht mehr ge<br />
statte und wegen <strong>de</strong>s Zeitablaufs brauchbare Erkenntnisse<br />
für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r größeren U-Boote nicht<br />
mehr erwartet wer<strong>de</strong>n könnten, wur<strong>de</strong>n die Boote<br />
nicht ausgeson<strong>de</strong>rt. Vielmehr wur<strong>de</strong> erwogen, die<br />
Boote reparieren und umbauen zu lassen, um sie<br />
später mit zivilen Besatzungen als Erprobungsträger<br />
für sonartechnische Untersuchungen verwen<strong>de</strong>n zu<br />
können, wovon man sich Erfahrungen für spätere<br />
Bauserien und grundlegen<strong>de</strong> taktische Erkenntnisse<br />
versprach. Die Bauwerft erhielt <strong>de</strong>n Auftrag, einen<br />
Kosten-Voranschlag für die Reparatur, für <strong>de</strong>n Umbau<br />
zur Verbesserung <strong>de</strong>r Gewichts- und Raumverhältnisse<br />
und die Erneuerung <strong>de</strong>r korrosionsbefallenen<br />
Vor- und Hinterschiffsteile vorzulegen. Bis<br />
zum Abschluß <strong>de</strong>r Kostenuntersuchungen sollten<br />
die Boote an Land in einer Halle untergebracht<br />
wer<strong>de</strong>n, die mit einem Kostenaufwand von rund<br />
239 000 DM für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Boote erstellt wor<strong>de</strong>n<br />
war. Es wur<strong>de</strong> erwogen, die Halle abzubrechen, an<br />
einen an<strong>de</strong>ren Ort zu überführen und dort wie<strong>de</strong>r<br />
aufzubauen. Dies allein hätte etwa 200 000 DM gekostet.<br />
173. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hielt diese Pläne für<br />
unwirtschaftlich; <strong>de</strong>nn sie hätten nach überschlägiger<br />
Berechnung weitere Ausgaben in Höhe von<br />
mehreren Millionen DM verursacht. Schließlich war<br />
unsicher, ob für diese Boote zivile Besatzungen gewonnen<br />
wer<strong>de</strong>n könnten. Deshalb wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
empfohlen, <strong>de</strong>n Plan fallen zu lassen<br />
und die Boote zur Vermeidung weiterer Ausgaben<br />
auszuson<strong>de</strong>rn. Die Halle wur<strong>de</strong> dann nicht an<br />
<strong>de</strong>n neuen Ort übergeführt. Nach<strong>de</strong>m eine Prüfung<br />
<strong>de</strong>s Kostenvoranschlags <strong>de</strong>r Werft die Auffassung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes bestätigt hatte, hat <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sminister im April 1968 die Ausson<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Boote verfügt.<br />
174. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat im übrigen beson<strong>de</strong>rs<br />
beanstan<strong>de</strong>t, daß die bei<strong>de</strong>n Boote nach<br />
Wegfall <strong>de</strong>s militärischen Interesses als Erprobungsträger<br />
mit amagnetischem Material gebaut wur<strong>de</strong>n,<br />
ohne daß vorher die Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
dieser Entscheidung ausreichend geprüft<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat darauf geantwortet, bei<br />
<strong>de</strong>r Umstellung auf die amagnetische Bauweise<br />
habe nicht ausreichend erkannt und berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n können, daß sie wesentliche Än<strong>de</strong>rungen<br />
in <strong>de</strong>r Bauausführung sowie erhebliche Verzögerungen<br />
und Mehrkosten gegenüber <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />
-<br />
Konstruktion verursachen wer<strong>de</strong>. Der eigentliche<br />
Grund für das Mißklingen <strong>de</strong>s Bauvorhabens sei<br />
die Auswahl einer ungeeigneten Stahlsorte gewesen.<br />
Zeitdruck und personelle Situation hätten es<br />
nicht erlaubt, die notwendigen Untersuchungen über<br />
die Eignung <strong>de</strong>s amagnetischen Materials vorher<br />
anzustellen.<br />
Diese Einlassungen sind nicht geeignet, die Beanstandung<br />
zu entkräften.<br />
Die Entscheidung, die Boote auch als Erprobungsträger<br />
amagnetisch zu bauen, war nicht <strong>de</strong>shalb<br />
falsch, weil unbrauchbarer amagnetischer Stahl aus-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
gewählt wur<strong>de</strong>. Sie war falsch, weil die amagnetische<br />
Bauweise, die vielleicht für Kampfboote<br />
zweckmäßig gewesen wäre, für die Erprobungsträger<br />
nicht nur nicht erfor<strong>de</strong>rlich war, son<strong>de</strong>rn sogar<br />
ihren Bau- und Verwendungszweck vereiteln<br />
mußte, <strong>de</strong>r darin bestand, für <strong>de</strong>n Bau größerer<br />
Boote rechtzeitig neue Erkenntnisse zu gewinnen.<br />
Hätte man neue, auf die amagnetische Bauweise abgestellte<br />
Terminpläne von <strong>de</strong>r Firma eingefor<strong>de</strong>rt,<br />
so wäre offenbar gewor<strong>de</strong>n, daß sich die auf eine<br />
magnetische Bauweise abgestellten Liefertermine<br />
wegen <strong>de</strong>r zwangsläufigen Umkonstruktion, <strong>de</strong>r<br />
neuen Arbeitsvorbereitung und <strong>de</strong>r ungleich schwierigeren<br />
Bauweise um weit mehr als nur um 6 Wochen<br />
hinausschieben mußten. Diese Verzögerung<br />
war seinerzeit bei <strong>de</strong>r Entscheidung für die amagnetische<br />
Bauweise als äußerstenfalls noch tragbar<br />
bezeichnet wor<strong>de</strong>n.<br />
Aber nicht nur aus diesen zeitlichen, son<strong>de</strong>rn auch<br />
aus wirtschaftlichen Erwägungen hätten die Boote<br />
nicht amagnetisch gebaut wer<strong>de</strong>n dürfen. Hätte <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sminister nämlich einen Kostenvoranschlag<br />
für die amagnetische Bauausführung eingeholt, so<br />
hätte er, da schon die absehbaren Mehrkosten in<br />
krassem Mißverhältnis zu <strong>de</strong>m zu erwarten<strong>de</strong>n geringen<br />
Nutzen stan<strong>de</strong>n, erkennen müssen, daß sie<br />
äußerst unwirtschaftlich sein wür<strong>de</strong>. Allein <strong>de</strong>r<br />
amagnetische Stahl kostete etwa sechsmal so viel<br />
wie herkömmlicher Stahl. Auch war bekannt, daß<br />
seine Bearbeitung erheblich teurer sein wür<strong>de</strong>.<br />
We<strong>de</strong>r Zeitdruck noch die personelle Situation können<br />
diese Versäumnisse entschuldigen, da es wenig<br />
Zeit gekostet und keiner beson<strong>de</strong>ren Anstrengungen<br />
bedurft hätte, die erfor<strong>de</strong>rlichen Entscheidungsgrundlagen<br />
zu beschaffen.<br />
17<strong>5.</strong> Der Bun<strong>de</strong>sminister wird für die unverzügliche<br />
Verwertung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Boote zu sorgen haben,<br />
die im April 1968 ausgeson<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />
wird er Maßnahmen ergreifen müssen, die eine<br />
Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Vorkommnisse ausschließen, und<br />
zu prüfen haben, ob gegen die verantwortlichen Be-<br />
Bediensteten Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche geltend zu<br />
machen sind.<br />
Wehrtechnik und Beschaffung<br />
(Kapitel 14 21 für die Rechnungsjahre 1961 bis 1967)<br />
Notwendigkeit einer Erprobungsstelle <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr<br />
für Betriebsstoffe<br />
176. Zu Beginn <strong>de</strong>s Aufbaues <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr entschloß<br />
sich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister, alle Arbeiten <strong>de</strong>r<br />
Forschung, Entwicklung und Erprobung von Betriebs-<br />
und Schmierstoffen <strong>de</strong>m Prüfamt für Brenn-,<br />
Kraft- und Schmierstoffe <strong>de</strong>r Bayerischen Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt<br />
in München zu übertragen. In <strong>de</strong>m<br />
wichtigsten hierüber am 14. Dezember 1961 geschlossenen<br />
Vertrag hat sich <strong>de</strong>r Bund u. a. verpflichtet,<br />
ein neues Betriebsgebäu<strong>de</strong> für das Prüf<br />
amt zu errichten. Der Vertrag kann frühestens vier<br />
Jahre nach Bauabnahme gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Jahre 1963 bahnte sich im Ministerium ein<br />
Meinungswechsel dahin an, daß das Prüfamt die ihm<br />
übertragenen Aufgaben nicht voll erfüllen könne<br />
und <strong>de</strong>shalb daneben eine bun<strong>de</strong>seigene Erprobungsstelle<br />
geschaffen wer<strong>de</strong>n müsse. In Verfolgung<br />
dieser Bestrebungen kamen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister und<br />
das Prüfamt überein, die Investitionen in München<br />
auf das sogenannte optimale Minimum zu beschränken.<br />
Mit Erlaß vom 8. Juli 1965 wur<strong>de</strong> die Errichtung<br />
<strong>de</strong>r Erprobungsstelle <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr für Betriebsstoffe<br />
angeordnet und ihr im wesentlichen die<br />
Erprobung neu entwickelter Betriebs- und Schmierstoffe,<br />
die Betriebsstoffüberwachung und die Ausund<br />
Weiterbildung <strong>de</strong>s Personals übertragen. Als<br />
Dienstsitz wur<strong>de</strong> zunächst Krailling bei München,<br />
später Holzkirchen vorgesehen.<br />
Die Gesamtkosten <strong>de</strong>r ersten Ausbaustufe <strong>de</strong>r Erprobungsstelle<br />
sind auf 11,3 Millionen DM geschätzt<br />
wor<strong>de</strong>n. Das neue Betriebsgebäu<strong>de</strong> für das Prüfamt<br />
in München sollte nach <strong>de</strong>m Bauantrag 7 Millionen<br />
DM kosten. Der Beginn <strong>de</strong>r Bauarbeiten in<br />
München war für 1972, in Holzkirchen für 1973 vorgesehen.<br />
Als <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof im Juli 1967<br />
die Notwendigkeit <strong>de</strong>r bis dahin noch nicht betriebsfähigen<br />
Erprobungsstelle prüfte, waren von<br />
48 im Haushaltsplan 1965 bewilligten Planstellen<br />
erst fünf durch Bedienstete besetzt, die als Vorauspersonal<br />
<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik und Beschaffung<br />
unterstellt waren. Diese hatten sich bis<br />
dahin im wesentlichen mit <strong>de</strong>r Suche nach einem<br />
geeigneten Platz für die Erprobungsstelle und mit<br />
<strong>de</strong>r Planung für <strong>de</strong>ren Ausbau befaßt.<br />
177. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat die Errichtung<br />
<strong>de</strong>r Erprobungsstelle als unzweckmäßig bezeichnet.<br />
Die seit 1963 dafür, daß neben <strong>de</strong>m Prüfamt eine<br />
bun<strong>de</strong>seigene Erprobungsstelle errichtet wer<strong>de</strong>n<br />
müsse, angeführte Begründung, das Prüfamt könne<br />
die ihm übertragenen Aufgaben nicht voll erfüllen,<br />
hält einer Nachprüfung nicht stand. Die Arbeiten<br />
zur Erprobung, Güteprüfung und Bestandsüberwachung<br />
bei Betriebsstoffen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr sind bisher<br />
von an<strong>de</strong>ren Stellen ausgeführt wor<strong>de</strong>n und<br />
können — mit <strong>de</strong>n noch zu schaffen<strong>de</strong>n Einrichtungen,<br />
zu <strong>de</strong>nen insbeson<strong>de</strong>re das neue Betriebsgebäu<strong>de</strong><br />
in München gehört - auch künftig in <strong>de</strong>rselben<br />
Weise erledigt wer<strong>de</strong>n. Das Personal für die<br />
Betriebsstofferprobung und -überwachung wur<strong>de</strong><br />
schon vor Errichtung <strong>de</strong>r Erprobungsstelle in<br />
-<br />
eigenen Lehrgängen <strong>de</strong>r Streitkräfte ausgebil<strong>de</strong>t; für<br />
<strong>de</strong>n Nachwuchs im wehrtechnischen Bereich bestehen<br />
Ausbildungsmöglichkeiten in <strong>de</strong>n Labors <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>swehr und im Prüfamt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sminister<br />
im August 1967 empfohlen, die Erprobungsstelle für<br />
Betriebsstoffe aufzulösen, die auf das sogenannte<br />
optimale Minimum beschränkte Aufgabenstellung<br />
<strong>de</strong>s Prüfamts unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r für die<br />
nahe Zukunft erkennbaren Aufgaben einerseits und<br />
<strong>de</strong>r Laborkapazität <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr an<strong>de</strong>rerseits zu<br />
überprüfen und die Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Prüfamt<br />
durch Entsendung <strong>de</strong>s ohnehin vertraglich vor-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
gesehenen, bisher aber nicht eingesetzten ständigen<br />
Vertreters nach München zu verbessern.<br />
178. Der Bun<strong>de</strong>sminister hat diesen Empfehlungen<br />
im wesentlichen entsprochen. Er hat Verhandlungen<br />
mit <strong>de</strong>m Land Bayern geführt, um die Zusammenarbeit<br />
mit <strong>de</strong>r Bayerischen Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt<br />
ausbauen und auf die Errichtung einer eigenen Erprobungsstelle<br />
verzichten zu können. Die Verhandlungen<br />
führten im August 1968 zu <strong>de</strong>r grundsätzlichen<br />
Vereinbarung, daß die Bayerische Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt<br />
in München ein Institut für Betriebsstofftechnik<br />
errichten wird, <strong>de</strong>ssen Leiter auf Vorschlag<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers bestellt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Das Institut wird die Entwicklung und Erprobung<br />
übernehmen, während <strong>de</strong>m Prüfamt die Güteprüfung<br />
und Güteüberwachung verbleiben sollen.<br />
Die Bayerische Lan<strong>de</strong>sgewerbeanstalt wird die<br />
Tätigkeit bei<strong>de</strong>r Institutionen koordinieren. Angesichts<br />
dieser künftigen engeren Zusammenarbeit mit<br />
<strong>de</strong>r Anstalt hält <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister die Entsendung<br />
eines ständigen Vertreters nach München für entbehrlich.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister <strong>de</strong>r Finanzen hat inzwischen im<br />
Voranschlag zum Haushaltsplan 1969 die Planstellen<br />
für die Erprobungsstelle mit Ausnahme <strong>de</strong>r Stellen<br />
für das Vorauspersonal gestrichen. Diese Stellen, die<br />
für die Verbindungsstelle vorgesehen waren, können<br />
nach <strong>de</strong>r letzten Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
<strong>de</strong>r Verteidigung ebenfalls wegfallen.<br />
Betrieb von Dienstfahrzeugen<br />
(Titel 208)<br />
Instandsetzung eines Omnibusses<br />
179. Ein 30sitziger Omnibus einer Erprobungsstelle,<br />
<strong>de</strong>n die Bun<strong>de</strong>swehr im Jahre 1958 mit einer<br />
Fahrleistung von rund 90 000 km von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>spost<br />
übernommen hatte, war nach einer Fahrleistung<br />
von weiteren 90 000 km im Jahre 1964 stark reparaturbedürftig.<br />
Nach <strong>de</strong>m Kostenvoranschlag einer<br />
örtlichen Firma sollte die Instandsetzung etwa<br />
21 500 DM kosten. Das Fahrzeug, Baujahr 1953,<br />
hatte neu 39 000 DM gekostet, sein Zeitwert betrug<br />
noch rund 4000 DM. Das Bun<strong>de</strong>samt für Wehrtechnik<br />
und Beschaffung (BWB) lehnte <strong>de</strong>n vom Leiter<br />
<strong>de</strong>r Erprobungsstelle fernmündlich erbetenen Austausch<br />
<strong>de</strong>s Omnibusses gegen einen an<strong>de</strong>ren mit<br />
<strong>de</strong>r Begründung ab, es seien keine an<strong>de</strong>ren Omnibusse<br />
vorhan<strong>de</strong>n. Die Erprobungsstelle glaubte,<br />
ohne das Fahrzeug nicht auskommen zu können, und<br />
prüfte nur noch, ob die Instandsetzung in <strong>de</strong>r eigenen<br />
Werkstatt billiger sei als bei <strong>de</strong>r Firma. Ein<br />
Kostenvoranschlag <strong>de</strong>r Werkstatt lag um 8000 DM<br />
niedriger als <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Firma, im wesentlichen <strong>de</strong>swegen<br />
weil die Werkstatt keine Lohnkosten eingesetzt<br />
hatte. Die Instandsetzung durch die Werkstatt<br />
hat dann rund 35 000 DM gekostet.<br />
Da <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle, <strong>de</strong>r inzwischen<br />
in <strong>de</strong>n Ruhestand getreten ist, über seine Verhand<br />
lung mit <strong>de</strong>m BWB nur einen kurzen Aktenvermerk<br />
ohne Nennung seines Gesprächspartners gefertigt<br />
hatte und auch im BWB keine Unterlagen über das<br />
Gespräch aufzufin<strong>de</strong>n waren, hat das BWB nicht<br />
mehr feststellen können, ob dort die Möglichkeiten<br />
zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs hinreichend<br />
geprüft wor<strong>de</strong>n sind.<br />
180. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat beanstan<strong>de</strong>t, daß<br />
die Frage, ob und wie Ersatz zu beschaffen war,<br />
zwischen <strong>de</strong>r Erprobungsstelle und <strong>de</strong>m BWB nicht<br />
gründlich genug erörtert wor<strong>de</strong>n ist. Wenn die Erprobungsstelle<br />
ihre Arbeit ohne <strong>de</strong>n Ommnibus<br />
nicht fortführen konnte und eine sofortige. Ersatzbeschaffung<br />
nicht möglich war, hätte ein Ersatzfahrzeug<br />
aus <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s BWB o<strong>de</strong>r aus<br />
<strong>de</strong>m Gesamtbereich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr vorübergehend<br />
bereitgestellt wer<strong>de</strong>n können. Je<strong>de</strong>nfalls hätte <strong>de</strong>r<br />
11 Jahre alte Omnibus nicht wie<strong>de</strong>r instand gesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n dürfen, weil <strong>de</strong>r Instandsetzungsaufwand,<br />
<strong>de</strong>r ohne die Kosten früherer Reparaturen fast <strong>de</strong>n<br />
Anschaffungswert erreichte, unangemessen hoch<br />
war.<br />
Der Leiter <strong>de</strong>r Erprobungsstelle hat mit seiner Anordnung<br />
gegen eine Verfügung <strong>de</strong>s BWB vom<br />
8. Mai 1963 verstoßen. Danach sind die Grenzen <strong>de</strong>r<br />
Instandsetzungswürdigkeit erreicht, wenn <strong>de</strong>r Instandsetzungsaufwand<br />
im Hinblick auf <strong>de</strong>n Beschaffungspreis<br />
und die durch die Instandsetzung<br />
erzielbare weitere Nutzungsdauer zueinan<strong>de</strong>r in<br />
keinem vertretbaren Verhältnis stehen.<br />
Die Erhebungen durch die zuständige Wehrbereichsverwaltung<br />
wegen einer etwaigen Inanspruchnahme<br />
von Bediensteten sind im Juli 1968 mit <strong>de</strong>r Feststellung<br />
abgeschlossen wor<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>n Bediensteten<br />
<strong>de</strong>r Erprobungsstelle ein haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s<br />
Verschul<strong>de</strong>n nicht nachgewiesen wer<strong>de</strong>n könne.<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Gesundheitswesen<br />
(Einzelplan 15)<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 15 02)<br />
För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r volksgesundheitlichen Bestrebungen<br />
und <strong>de</strong>r Bekämpfung menschlicher Krankheiten<br />
(Titel 668 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
181. Seit Jahren hat <strong>de</strong>r Bund durch Zuwendungen<br />
drei privatrechtliche Organisationen geför<strong>de</strong>rt,<br />
<strong>de</strong>ren Ziele, Aufgabenstellung und Tätigkeit im<br />
wesentlichen übereinstimmten und die <strong>de</strong>mselben<br />
Zweck, nämlich <strong>de</strong>r Gesun<strong>de</strong>rhaltung <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />
durch aufklären<strong>de</strong> und erzieherische Maßnahmen,<br />
dienten. Je<strong>de</strong> von ihnen veranstaltete Kongresse<br />
o<strong>de</strong>r beteiligte sich an solchen o<strong>de</strong>r an Lehr-<br />
-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
gängen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Gesundheitspflege und<br />
arbeitete vielfach mit jeweils <strong>de</strong>nselben in- und<br />
ausländischen Organisationen und Persönlichkeiten<br />
zusammen. Im Rechnungsjahr 1964 z. B. sind <strong>de</strong>n<br />
drei Organisationen 156 000, 114 000 und 287 000 DM<br />
zugewen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat im September 1964<br />
beim Bun<strong>de</strong>sministerium für Gesundheitswesen angeregt,<br />
darauf hinzuwirken, daß die Aufgaben von<br />
einer einzigen zu för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Institution wahrgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n, damit die für die Zuwendungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Mittel wirksamer<br />
und sparsamer verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n könnten.<br />
182. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat zwar im Rechnungsjahr<br />
1967 die nicht rechtsfähige Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />
„Bun<strong>de</strong>szentrale für gesundheitliche Aufklärung"<br />
errichtet, aber nur die För<strong>de</strong>rung einer <strong>de</strong>r drei<br />
Organisationen eingestellt und die bei<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Organisationen weiter geför<strong>de</strong>rt. Damit ist das<br />
Ministerium bisher auch nicht <strong>de</strong>r gutachtlichen<br />
Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sbeauftragten für Wirtschaftlichkeit<br />
in <strong>de</strong>r Verwaltung vom 16. Juni 1966<br />
gefolgt, <strong>de</strong>r sich dafür ausgesprochen hatte, die Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />
zu errichten, wenn die Aufgaben von<br />
Vereinigungen mit gleicher o<strong>de</strong>r ähnlicher Zielsetzung<br />
schrittweise von ihr übernommen wür<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hält es mit <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r<br />
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht für vereinbar,<br />
daß Organisationen geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, damit sie<br />
Aufgaben durchführen, die auch von <strong>de</strong>r für dieselben<br />
Zwecke errichteten Bun<strong>de</strong>sanstalt wahrgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Das Bun<strong>de</strong>sministerium wird die<br />
För<strong>de</strong>rung so bald wie möglich einzustellen haben.<br />
Außer<strong>de</strong>m wird es zu prüfen haben, ob nicht auch<br />
weitere Aufgaben, für <strong>de</strong>ren Durchführung an<strong>de</strong>ren<br />
Organisationen Zuwendungen gewährt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r<br />
Bun<strong>de</strong>sanstalt übertragen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Kulturlebens ihres Heimatlan<strong>de</strong>s gegrün<strong>de</strong>t und in<br />
das Vereinsregister eintragen lassen. Seit 1963<br />
för<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister das Institut durch Zuwendungen.<br />
Bis 1967 hat er insgesamt 143 350 DM<br />
bewilligt, davon 37 500 DM im Jahre 1967. Für 1968<br />
hat das Institut 85 000 DM beantragt; <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
hat 70 000 DM bewilligt.<br />
Das Institut, <strong>de</strong>m bis Anfang 1968 nur ein Wissenschaftler<br />
angehört hat, <strong>de</strong>r auch die Verwaltungsgeschäfte<br />
führte, ist finanziell fast ausschileßlich von<br />
<strong>de</strong>n Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s abhängig. Zuschüsse<br />
von privater Seite sind ihm nur vereinzelt und in<br />
unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Höhe zugeflossen. Die Einnahmen<br />
aus eigener Tätigkeit waren geringfügig. Während<br />
seines mehr als dreijährigen Bestehens hat das<br />
Institut nur verhältnismäßig wenige Arbeiten veröffentlicht.<br />
Auch waren die Voraussetzungen für<br />
eine kontinuierliche wissenschaftliche Tätigkeit nicht<br />
gegeben. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>shalb die<br />
För<strong>de</strong>rungswürdigkeit <strong>de</strong>s Instituts bezweifelt und<br />
gebeten zu prüfen, ob die Aufgaben <strong>de</strong>s Instituts von<br />
einer an<strong>de</strong>ren auf diesem Gebiet arbeiten<strong>de</strong>n, leistungsfähigeren<br />
Einrichtung mit wahrgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n könnten. Er hat darauf hingewiesen, daß in<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik mehrere in Wissenschaft und<br />
Forschung anerkannte und vom Bund ohnehin finanziell<br />
geför<strong>de</strong>rte wissenschaftliche Einrichtungen bestehen,<br />
die in größerem Rahmen etwa die gleichen<br />
Aufgaben durchführen, wie sie das Institut wahrnimmt.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat daraufhin die Gewährung<br />
weiterer Zuwendungen von <strong>de</strong>r Erfüllung bestimmter<br />
Auflagen abhängig gemacht. Die wichtigsten<br />
dadurch eingetretenen Än<strong>de</strong>rungen bestehen<br />
darin, daß die Leitung <strong>de</strong>s Instituts einem Ordinarius<br />
einer <strong>de</strong>utschen Universität übertragen und<br />
diesem ein hauptamtlicher wissenschaftlicher Assistent<br />
zur Seite gestellt wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r dieselbe Volkszugehörigkeit<br />
wie die Grün<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Instituts besitzt.<br />
Die Verwaltung <strong>de</strong>s Instituts wird von einem Universitätsassistenten<br />
geführt.<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Vertriebene, Flüchtlinge und<br />
Kriegsgeschädigte<br />
(Einzelplan 26)<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 26 02)<br />
Zuwendungen zur Betreuung <strong>de</strong>r heimatlosen Auslän<strong>de</strong>r<br />
(Titel 603 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
183. Im Jahre 1962 haben in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland leben<strong>de</strong> heimatlose Auslän<strong>de</strong>r ein wissenschaftliches<br />
Institut zur Pflege <strong>de</strong>s Geistes- und<br />
184. Diese Maßnahmen können die Be<strong>de</strong>nken<br />
gegen die weitere För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s in seiner Leistungsfähigkeit<br />
begrenzten Instituts nicht ausräumen.<br />
Sie steht mit <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />
und sparsamen Haushaltsführung (§ 26 Abs. 1 RHO)<br />
nicht in Einklang. Im übrigen ist nach <strong>de</strong>n Erfahrungen<br />
damit zu rechnen, daß sich durch die vom Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
getroffene Regelung die Verwaltungskosten<br />
und damit auch die Zuwendungen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s erhöhen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sminister sollte <strong>de</strong>shalb darauf verzichten,<br />
das Institut weiter zu för<strong>de</strong>rn, und veranlassen,<br />
daß die Aufgaben einer <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n anerkannten<br />
wissenschaftlichen Einrichtungen übertragen<br />
wer<strong>de</strong>n, soweit sie nicht bereits eine solche Einrichtung<br />
in ausreichen<strong>de</strong>m Umfange wahrnimmt.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Bun<strong>de</strong>sminister für Familie und Jugend<br />
(Einzelplan 29)<br />
Allgemeine Bewilligungen<br />
(Kapitel 29 02)<br />
Bun<strong>de</strong>sjugendplan<br />
(Titel 571 b für die Rechnungsjahre 1966 und 1967)<br />
18<strong>5.</strong> Das Bun<strong>de</strong>sministerium gewährte im Jahre<br />
1966 einem eingetragenen Verein eine Zuwendung<br />
in Höhe von 300 000 DM. Davon sollte die Hälfte<br />
zum Kauf eines im Jahre 1781 zunächst zweigeschossig<br />
errichteten und im Jahre 1900 um zwei<br />
weitere Geschosse in Fachwerkbauweise aufgestockten<br />
Gasthauses verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die an<strong>de</strong>re<br />
Hälfte <strong>de</strong>r Zuwendung sollte als Zuschuß zu <strong>de</strong>n auf<br />
insgesamt 176 000 DM veranschlagten Kosten für<br />
die Instandsetzung, für <strong>de</strong>n Umbau zu einem Jugendheim<br />
und für die Beschaffung <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Einrichtungsgegenstän<strong>de</strong> dienen.<br />
Schon kurze Zeit nach <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Bauarbeiten<br />
zeigten sich am Gebäu<strong>de</strong> schwerwiegen<strong>de</strong> Mängel.<br />
Außer<strong>de</strong>m erteilte die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong> verschie<strong>de</strong>ne<br />
Auflagen. Im wesentlichen mußten erhebliche<br />
Teile <strong>de</strong>s Mauerwerks ersetzt, das gesamte<br />
Rohrnetz <strong>de</strong>r sanitären Installation erneuert und<br />
umfangreiche Arbeiten an <strong>de</strong>r Elektroinstallation,<br />
<strong>de</strong>m Rohrnetz <strong>de</strong>r Warmwasserheizung, an <strong>de</strong>n Fußbö<strong>de</strong>n<br />
sowie am Wand- und Deckenputz ausgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Hierdurch erhöhten sich die Kosten <strong>de</strong>r<br />
Umbau- und Instandsetzungsarbeiten nach und nach<br />
auf 788 000 DM.<br />
Zum Ausgleich <strong>de</strong>r Mehrkosten bewilligte das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
im Rechnungsjahr 1967 drei weitere<br />
Zuwendungen in Höhe von 100 000 DM, rund<br />
219 000 DM und 390 000 DM. Damit beliefen sich die<br />
Zuschüsse auf insgesamt 1 008 000 DM.<br />
Da auch jetzt noch eine Reihe von Mängeln vorhan<strong>de</strong>n<br />
ist, die zum Teil auf unzureichen<strong>de</strong> Planung<br />
zurückzuführen sind, und da in absehbarer Zeit<br />
weitere Instandsetzungen vorzunehmen sein wer<strong>de</strong>n,<br />
ist mit weiteren beträchtlichen Kosten zu rechnen.<br />
186. Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat <strong>de</strong>n Zuwendungsantrag<br />
nicht mit <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Sorgfalt geprüft.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re hat es versäumt, die Entscheidung<br />
über die För<strong>de</strong>rungswürdigkeit <strong>de</strong>s Vorhabens und<br />
die Bewilligung <strong>de</strong>r Zuwendungen von <strong>de</strong>m Ergebnis<br />
einer eingehen<strong>de</strong>n bau- und betriebstechnischen<br />
Untersuchung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s abhängig zu machen.<br />
Vor allem hätten angesichts <strong>de</strong>s Alters und <strong>de</strong>r<br />
Bauart <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r bauliche Zustand und die<br />
sonstigen <strong>de</strong>n Wert beeinflussen<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong> berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Auch wäre zu klären<br />
gewesen, welche Auflagen die Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong><br />
im Hinblick auf die geplante Verwendung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />
machen wer<strong>de</strong>. Es hätte sich dann gezeigt,<br />
daß die För<strong>de</strong>rung eines Neubaues wegen <strong>de</strong>r hohen<br />
Kosten für Instandsetzung, Umbau und künftige<br />
Unterhaltung weitaus wirtschaftlicher gewesen<br />
wäre.<br />
Die Stellungnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers steht noch<br />
aus.<br />
Versorgung<br />
(Einzelplan 33 für verschie<strong>de</strong>ne Rechnungsjahre)<br />
Allgemeines<br />
187. Die häufigen Verbesserungen <strong>de</strong>r Versorgungsleistungen<br />
durch <strong>de</strong>n Gesetzgeber, insbeson<strong>de</strong>re<br />
auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s G 131, haben zur Folge,<br />
daß die Pensionsbehör<strong>de</strong>n nach je<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
versorgungsrechtlichen Bestimmungen gezwungen<br />
sind, die Versorgungsfälle erneut zu überprüfen<br />
und die Bezüge zu einem großen Teil neu festzusetzen.<br />
Wenn auch die zuständigen Bun<strong>de</strong>sministerien<br />
und die obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n laufend bemüht<br />
sind, schwierigere versorgungsrechtliche Einzelfragen<br />
durch Run<strong>de</strong>rlasse zu klären, und durch<br />
von Zeit zu Zeit stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Besprechungen <strong>de</strong>r<br />
Versorgungsreferenten <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r unterstützt wer<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>ren Ergebnisse <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>spensionsbehör<strong>de</strong>n<br />
zur Beachtung mitgeteilt wer<strong>de</strong>n, so ergibt die Rechnungsprüfung<br />
doch, daß die Pensionsdienststellen<br />
nicht immer fehlerfrei arbeiten. Vielfach kommen<br />
die Versorgungsempfänger nicht in <strong>de</strong>n vollen Genuß<br />
<strong>de</strong>r vom Gesetz vorgesehenen Bezüge, weil bei<br />
<strong>de</strong>r Kompliziertheit <strong>de</strong>r Materie die eine o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />
Bestimmung übersehen o<strong>de</strong>r in ihrer Be<strong>de</strong>utung<br />
nicht zutreffend erkannt wor<strong>de</strong>n ist. Die Rechnungsprüfung<br />
führt insoweit dazu, daß höhere Ausgaben<br />
zu leisten sind. An<strong>de</strong>rerseits können zuviel<br />
gezahlte Versorgungsbezüge von <strong>de</strong>n Empfängern<br />
nach <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Rechtsprechung entwickelten<br />
Grundsätzen über <strong>de</strong>n Vertrauensschutz im allgemeinen<br />
nicht zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Da meist auch<br />
ein haftungsbegrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Verschul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r die Zahlung<br />
anordnen<strong>de</strong>n Bediensteten bei ihrer Überlastung<br />
und bei <strong>de</strong>r Kompliziertheit <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />
nicht besteht, beschränkt sich die finanzielle<br />
Auswirkung <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung insoweit auf die<br />
in <strong>de</strong>r Zukunft fällig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Zahlungen.<br />
Doppelversorgung<br />
188. Die Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Vorschriften —<br />
einschließlich <strong>de</strong>rjenigen <strong>de</strong>s G 131 — über die<br />
beamtenrechtliche Versorgung hat neben Bestimmungen<br />
von erheblicher finanzieller Auswirkung<br />
die seit Jahren angestrebte Regelung für das Zusammentreffen<br />
von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen<br />
mit Renten aus <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Rentenversicherung o<strong>de</strong>r aus einer zusätzlichen<br />
Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes gebracht (§ 160 a<br />
BBG). Danach wer<strong>de</strong>n vom 1. Januar 1967 an Renten<br />
in <strong>de</strong>r Weise auf das Ruhegehalt angerechnet, daß<br />
dieses neben <strong>de</strong>r Rente nur bis zu einer bestimmten<br />
Höchstgrenze gezahlt wird. Der Berechnung <strong>de</strong>r
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Höchstgrenze wer<strong>de</strong>n die Endstufe <strong>de</strong>r Besoldungsgruppe,<br />
aus <strong>de</strong>r sich das Ruhegehalt errechnet, und<br />
ein Ruhegehaltsatz zugrun<strong>de</strong> gelegt, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r<br />
Regel 75 v. H. beträgt. Renten aus freiwilliger Versicherung<br />
bleiben bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s Anrechnungsbetrages<br />
außer Betracht.<br />
189. Diese Vorschrift hat gegenüber <strong>de</strong>n bisherigen<br />
Regelungen <strong>de</strong>n Vorzug, daß sie das Zusammentreffen<br />
von Renten und beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen<br />
umfassend regelt. Es wird in<strong>de</strong>ssen<br />
als Mangel empfun<strong>de</strong>n, daß sie nur Anwendung<br />
fin<strong>de</strong>t, wenn das Beamtenverhältnis erstmals nach<br />
<strong>de</strong>m 31. Dezember 1965 begrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n ist. Im<br />
größeren Umfange wird die Vorschrift <strong>de</strong>mnach erst<br />
in etwa 30 Jahren wirksam wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n vorher<br />
begrün<strong>de</strong>ten Beamtenverhältnissen gelten die<br />
bisherigen Anrechnungsvorschriften weiter. Deren<br />
unbefriedigen<strong>de</strong> Auswirkungen, auf die bereits<br />
früher mehrfach hingewiesen wor<strong>de</strong>n ist (vgl. Denkschrift<br />
vom 24. Oktober 1959 unter Nr. 114 und vom<br />
22. Oktober 1963 unter Nr. 93), haben sich neuerdings<br />
bei Versorgungsfällen gezeigt, in <strong>de</strong>nen auf<br />
Grund <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Vorschrift über <strong>de</strong>n sogenannten<br />
inner<strong>de</strong>utschen Zuzugsstichtag (§ 4 G 131)<br />
vom 1. Januar 1967 an erstmals Versorgungsbezüge<br />
gezahlt wer<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei im wesentlichen<br />
um ehemalige Beamte, die nach <strong>de</strong>m 8. Mai<br />
1945 bei ihrem früheren o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren öffentlich-rechtlichen<br />
Dienstherrn in <strong>de</strong>r sowjetischen Besatzungszone<br />
(SBZ) in einem sozialversicherungspflichtigen<br />
Beschäftigungsverhältnis weiterbeschäftigt<br />
wur<strong>de</strong>n und ihren Wohnsitz erst nach <strong>de</strong>m 31.<br />
Dezember 1952 in die Bun<strong>de</strong>srepublik verlegt haben.<br />
Sie erhalten ab 1. Januar 1967 an Stelle <strong>de</strong>r ihnen<br />
bis dahin auf Grund <strong>de</strong>r Nachversicherung nach<br />
§ 72 G 131 zustehen<strong>de</strong>n Rente ein Ruhehalt, bei<br />
<strong>de</strong>ssen Berechnung auch die im öffentlichen Dienst<br />
in <strong>de</strong>r SBZ verbrachte Zeit im Rahmen <strong>de</strong>s § 35<br />
Abs. 3 G 131 berücksichtigt wird. Daneben wird<br />
ihnen nach Maßgabe <strong>de</strong>s Fremdrentengesetzes für<br />
dieselbe Zeit eine Rente weitergewährt. Es ist z. Z.<br />
nicht vorgesehen, auch nur Teile dieser Rente auf<br />
das Ruhegehalt anzurechnen. Die Auswirkung dieser<br />
Regelung, die selbst von hiervon betroffenen Versorgungsempfängern<br />
als unerwartet günstig bezeichnet<br />
wird, macht z. B. folgen<strong>de</strong>r vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />
geprüfter Fall <strong>de</strong>utlich:<br />
190. Ein im Juli 1964 in die Bun<strong>de</strong>srepublik übergesie<strong>de</strong>lter<br />
ehemaliger Studienrat, <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>m<br />
1. Oktober 1961 in <strong>de</strong>r SBZ 15 Jahre im öffentlichen<br />
Dienst tätig gewesen war, erhielt bis zum 31. Dezember<br />
1966 von <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sversicherungsanstalt<br />
für Angestellte eine Rente von zuletzt 743,30 DM.<br />
Unter Wegfall <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>r Nachversicherung beruhen<strong>de</strong>n<br />
Rententeils hat sich die Rente ab 1. Januar<br />
1967 auf 596,40 DM ermäßigt. Daneben ist ein Ruhegehalt<br />
von 1372,97 DM getreten, <strong>de</strong>m ein Ruhegehaltsatz<br />
von 67 v. H. zugrun<strong>de</strong> liegt. Die Zeit von<br />
15 Jahren war sowohl bei <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>s<br />
Ruhegehalts als auch bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Rente<br />
voll zu berücksichtigen. Die monatlichen Gesamtbezüge<br />
dieses Versorgungsempfängers (1969,37 DM)<br />
überstiegen nach <strong>de</strong>m Stand vom 1. Juli 1967 die<br />
monatlichen Brutto-Versorgungsbezüge eines im<br />
Bun<strong>de</strong>sgebiet wie<strong>de</strong>rverwen<strong>de</strong>ten Studienrats bei<br />
Zugrun<strong>de</strong>legung eines Ruhegehaltsatzes von ebenfalls<br />
67 v. H. um 596,40 DM, eines Oberstudienrats<br />
(Bes.-Gr. A 14) um 504,48 DM und eines Oberstudiendirektors<br />
(Bes.-Gr. A 15) um 307,56 DM. Bei<br />
<strong>de</strong>n Nettobezügen ist <strong>de</strong>r Unterschied wegen <strong>de</strong>r<br />
steuerlichen Behandlung <strong>de</strong>r Rente von 596,40 DM<br />
noch größer. Dieses Ergebnis ließe sich vermei<strong>de</strong>n,<br />
wenn entwe<strong>de</strong>r § 160 a BBG auf <strong>de</strong>rartige Versorgungsfälle<br />
erstreckt o<strong>de</strong>r die Anrechnungsregelung<br />
<strong>de</strong>s Fremdrentengesetzes entsprechend erweitert<br />
wür<strong>de</strong>.<br />
Anrechnung von Renten auf Unterhaltsbeiträge<br />
191. Bei <strong>de</strong>r Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen,<br />
wie sie nach §§ 36 und 39 G 131 bis zur Höhe <strong>de</strong>s<br />
gesetzlichen Ruhegehalts bzw. <strong>de</strong>r Hinterbliebenenbezüge<br />
bewilligt wer<strong>de</strong>n können, wird von <strong>de</strong>n mit<br />
<strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Gesetzes betrauten Dienststellen<br />
unterschiedlich verfahren. Es han<strong>de</strong>lt sich im<br />
wesentlichen um entlassene frühere Beamte auf<br />
Lebenszeit, bei <strong>de</strong>nen mangels einer zehnjährigen<br />
Wartezeit keine Versorgungsberechtigung besteht,<br />
sowie um entlassene frühere Beamte auf Wi<strong>de</strong>rruf,<br />
die bereits am 8. Mai 1945 dienstunfähig waren. In<br />
<strong>de</strong>n Verwaltungsvorschriften ist zwar bestimmt, daß<br />
in diesen Fällen bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>s Unterhaltsbeitrages<br />
eine daneben zu zahlen<strong>de</strong> Rente<br />
zu berücksichtigen ist. Da aber <strong>de</strong>r Anrechnungsmodus<br />
im einzelnen nicht geregelt ist, wer<strong>de</strong>n die<br />
Renten z. B. in einem Land voll, in einem an<strong>de</strong>ren<br />
Land nur insoweit angerechnet, als die Rente und<br />
<strong>de</strong>r in Höhe <strong>de</strong>s gesetzlichen Ruhegehalts berechnete<br />
Unterhaltsbeitrag 75 v. H. <strong>de</strong>r jeweiligen ruhegehaltfähigen<br />
Dienstbezüge übersteigen. Die unterschiedliche<br />
Handhabung läßt sich mit <strong>de</strong>m Erfor<strong>de</strong>rnis<br />
<strong>de</strong>r gleichmäßigen Rechtsanwendung nicht in Einklang<br />
bringen. Das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>s Innern<br />
ist gebeten wor<strong>de</strong>n, sich <strong>de</strong>r Angelegenheit mit <strong>de</strong>m<br />
Ziel einer einheitlichen Handhabung bei Bund und<br />
Län<strong>de</strong>rn anzunehmen.<br />
Verwendung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen<br />
192. Für die Zahlbarmachung <strong>de</strong>r Versorgungsbezüge<br />
bedienen sich die Pensionsbehör<strong>de</strong>n in zunehmen<strong>de</strong>m<br />
Maße elektronischer Datenverarbeitungsanlagen.<br />
Die hohe Kapazität dieser Anlagen hat in<br />
mehreren Län<strong>de</strong>rn eine weitgehen<strong>de</strong> Zentralisation<br />
<strong>de</strong>r für die Festsetzung und Regelung <strong>de</strong>r Versorgungsbezüge<br />
zuständigen Pensionsdienststellen zur<br />
Folge gehabt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof begrüßt diese Entwicklung<br />
nicht nur unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt <strong>de</strong>r Rationalisierung<br />
<strong>de</strong>r Verwaltung, son<strong>de</strong>rn auch wegen <strong>de</strong>r nur<br />
bei größeren Pensionsbehör<strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Möglichkeit,<br />
die Bearbeitung <strong>de</strong>r Versorgungsangelegenheiten<br />
erfahrenen und beson<strong>de</strong>rs qualifizierten Fachkräften<br />
zu übertragen.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Son<strong>de</strong>rvermögen Ausgleichsfonds<br />
Zentrale elektronische Datenverarbeitung bei <strong>de</strong>r<br />
Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />
193. Auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Lastenausgleichs kann die<br />
Kriegsscha<strong>de</strong>nrente bereits mit Hilfe von elektronischen<br />
Datenverarbeitungsanlagen berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Voraussichtlich Anfang 1969 wird sie auch zentral<br />
gezahlt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Für die mit <strong>de</strong>r Bearbeitung <strong>de</strong>r Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />
verbun<strong>de</strong>nen umfangreichen Aufgaben sind zur Zeit<br />
mehr als 500 Ausgleichsämter zuständig; mehr als<br />
400 Amtskassen sind mit <strong>de</strong>r Auszahlung beschäftigt.<br />
Die Zahl <strong>de</strong>r Empfänger von Kriegsscha<strong>de</strong>n<br />
rente geht zwar stetig zurück, doch wer<strong>de</strong>n Geschädigte<br />
noch mehrere Jahrzehnte hindurch Kriegs<br />
scha<strong>de</strong>nrente erhalten. Schon <strong>de</strong>shalb und vor allem<br />
bei <strong>de</strong>m Mangel an qualifizierten Kräften auf diesem<br />
Gebiet bietet sich eine zentrale Bearbeitung <strong>de</strong>r<br />
Kriegsscha<strong>de</strong>nrente auf elektronischer Grundlage<br />
an, zumal die Ausgleichsämter dadurch von routinemäßigen<br />
und weniger qualifizierten Aufgaben entlastet<br />
wer<strong>de</strong>n können. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat<br />
daher die Bestrebungen <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sausgleichsamtes<br />
zur zentralen Datenverarbeitung<br />
von Anfang an befürwortet. Er hat sich <strong>de</strong>shalb auch<br />
für die Anerkennung <strong>de</strong>r Erstattungsfähigkeit <strong>de</strong>r<br />
dadurch bei einem zentralen Bankinstitut entstehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten eingesetzt und an <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r<br />
pauschalen Kostenansätze mitgewirkt.<br />
194. Das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt hat es übernommen,<br />
die für die elektronische Datenverarbeitung <strong>de</strong>r<br />
Kriegsscha<strong>de</strong>nrente erfor<strong>de</strong>rlichen Programmgrundlagen<br />
und die sonstigen zu beachten<strong>de</strong>n Grundsätze<br />
in einer Arbeitsanweisung nie<strong>de</strong>rzulegen und diese<br />
für alle Ausgleichsämter für verbindlich zu erklären.<br />
Es ist auch Vorsorge getroffen, daß die Programme<br />
mit <strong>de</strong>n Rechenformeln einem etwa verän<strong>de</strong>rten Gesetzesstand<br />
jeweils zentral angepaßt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof war hierbei beson<strong>de</strong>rs<br />
an <strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>r Fragen beteiligt, welche die<br />
Sicherheit <strong>de</strong>s Verfahrens und die Rechnungslegung<br />
betreffen. Die Bindung an einheitliche Programmgrundlagen<br />
und Verfahrensregeln hat <strong>de</strong>n Vorteil,<br />
daß die Entwicklungsarbeiten nur einmal zu leisten<br />
sind. Vor allem aber ist gewährleistet, daß im gesamten<br />
Geltungsbereich <strong>de</strong>s Lastenausgleichs einheitlich<br />
verfahren wird.<br />
19<strong>5.</strong> Den Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n ist es freigestellt, ob<br />
sie die Berechnung und Auszahlung <strong>de</strong>r Kriegs<br />
scha<strong>de</strong>nrente auf die elektronische Datenverarbeitung<br />
umstellen wollen. Als überregionale Einrichtung<br />
im Bereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s steht <strong>de</strong>n Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r die zentrale Datenverarbeitungsstelle<br />
<strong>de</strong>r Lastenausgleichsbank zur Verfügung.<br />
Sie hat schon bisher für eine Anzahl von Ausgleichsämtern,<br />
insbeson<strong>de</strong>re für die eines kleineren Lan<strong>de</strong>s,<br />
die Kriegsscha<strong>de</strong>nrente elektronisch berechnet. Gegen<br />
Mitte <strong>de</strong>s Jahres 1968 hatten bereits 90 Ausgleichsämter<br />
mit insgesamt etwa 150 000 laufen<strong>de</strong>n<br />
Fällen ihre Teilnahme an <strong>de</strong>m zentralen Verfahren<br />
erklärt. Es ist damit zu rechnen, daß in absehbarer<br />
Zeit über 200 000 Fälle erfaßt wer<strong>de</strong>n.<br />
zwei bis drei Län<strong>de</strong>r beabsichtigen, jeweils eine<br />
eigene Datenverarbeitungsanlage zu verwen<strong>de</strong>n. Sie<br />
wollen sich dazu <strong>de</strong>s vom Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt entwickelten<br />
Verfahrens bedienen.<br />
196. Bei <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r zentralen<br />
Berechnung und Auszahlung <strong>de</strong>r Kriegsscha<strong>de</strong>nrente<br />
mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen för<strong>de</strong>rt<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof alle Maßnahmen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sausgleichsamtes, die geeignet sind, das Verfahren<br />
weiterhin zu verbessern.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt sollte auch weiterhin seinen<br />
Einfluß dahin geltend machen, daß sich schließlich<br />
auch die übrigen Ausgleichsämter, die sich noch<br />
nicht für eine Beteiligung an einem zentralen Datenverarbeitungsverfahren<br />
entschließen konnten und<br />
<strong>de</strong>ren Zahl nicht gering ist, von <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit<br />
einer solchen Arbeitsmetho<strong>de</strong> überzeugen.<br />
Kosten <strong>de</strong>r Ausgleichsverwaltung<br />
197. Unter Nr. 226 bis 229 <strong>de</strong>r Denkschrift vom<br />
22. Dezember 1966 ist auf die schwierigen und zeitrauben<strong>de</strong>n<br />
Berechnungen zur Ermittlung <strong>de</strong>r Verwaltungskosten<br />
hingewiesen wor<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Lastenausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r und Gemein<strong>de</strong>n vom<br />
Bund in <strong>de</strong>m durch die 1<strong>5.</strong> LeistungsDV-LA bestimmten<br />
Umfang zu erstatten sind. Gleichzeitig wur<strong>de</strong><br />
empfohlen, das Verfahren zu vereinfachen. Der<br />
Deutsche <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> ist dieser Anregung am 29. März<br />
1968 beigetreten (Stenographischer Bericht<br />
S. 8568 D ff. i. V. mit <strong>Drucksache</strong> V/2578). Inzwischen<br />
sind zwar bei <strong>de</strong>n Ressorts Vorbesprechungen in<br />
Gang gekommen mit <strong>de</strong>m Ziel, die Kostenregelung<br />
in <strong>de</strong>n allgemeinen Finanzausgleich einzubeziehen.<br />
Es ist aber nicht zu übersehen, ob und wann eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> Regelung in Kraft treten kann.<br />
Wegen <strong>de</strong>r Dringlichkeit <strong>de</strong>r Angelegenheit sollte<br />
daher vorerst möglichst bald eine an<strong>de</strong>re Lösung<br />
gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, welche die Verwaltung schon jetzt<br />
nachhaltig entlasten könnte. Das liegt im Interesse<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, zumal die Schwierigkeiten häufig zu<br />
überhöhten Anfor<strong>de</strong>rungen geführt haben. Auch die<br />
übrigen Gebietskörperschaften drängen auf Vereinfachung.<br />
198. Die Verwaltungskosten <strong>de</strong>r Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />
bestehen aus <strong>de</strong>n Personalkosten und <strong>de</strong>n Sachkosten.<br />
Bei <strong>de</strong>n Personalkosten ist zu unterschei<strong>de</strong>n<br />
zwischen <strong>de</strong>n Aufwendungen für das eigene<br />
Personal und <strong>de</strong>n „anteiligen persönlichen Gemeinkosten",<br />
die durch Inanspruchnahme an<strong>de</strong>rer Dienststellen<br />
für Aufgaben entstehen, die an sich die Ausgleichsbehör<strong>de</strong>n<br />
wahrzunehmen hätten. Die anteiligen<br />
persönlichen Gemeinkosten betragen jährlich<br />
schätzungsweise 40 Millionen DM.<br />
Während in <strong>de</strong>r 1<strong>5.</strong> LeistungsDV-LA die als eigene<br />
Personalkosten <strong>de</strong>r Ausgleichsverwaltung zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />
Kostenarten aufgeführt und für die<br />
Sachkosten bestimmte Zuschläge vorgesehen sind,<br />
fehlt für die Berechnung <strong>de</strong>r anteiligen persönlichen<br />
Gemeinkosten eine nähere Regelung. Die in Anspruch<br />
genommenen Dienststellen müssen daher<br />
-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
eigene Überlegungen und Berechnungen zur Ermittlung<br />
ihrer Aufwendungen anstellen.<br />
Beson<strong>de</strong>re Schwierigkeiten bereitet hierbei die<br />
Frage, ob die Tätigkeit als Amtshilfe zu leisten ist<br />
o<strong>de</strong>r ob sie diesen Rahmen überschreitet. Die Grenzen<br />
zwischen Amtshilfe und darüber hinausgehen<strong>de</strong>r<br />
Tätigkeit sind fließend. Wenn auch z. B. nicht<br />
streitig ist, daß die Tätigkeiten <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>nleitung<br />
(Oberbürgermeister, Oberkreisdirektor, Landrat, Dezernent<br />
und <strong>de</strong>ren Büros), <strong>de</strong>r Kasse und <strong>de</strong>r übrigen<br />
an <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Verwaltung beteiligten Dienststellen<br />
anteilmäßig als entgeltliche Leistungen zu erfassen<br />
sind, so bestehen doch unterschiedliche Auffassungen<br />
z. B. darüber, ob die Beratung <strong>de</strong>r Geschädigten<br />
sowie die Entgegennahme und Weiterleitung<br />
von Anträgen durch die Gemein<strong>de</strong>n zu entschädigen<strong>de</strong><br />
Tätigkeiten darstellen.<br />
Von noch größerer Be<strong>de</strong>utung sind die Unterschie<strong>de</strong><br />
bei <strong>de</strong>r Bemessung <strong>de</strong>s Umfanges <strong>de</strong>r zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />
Tätigkeit <strong>de</strong>r beteiligten Dienststellen.<br />
Manche Gebietskörperschaften haben z. B. die Beteiligung<br />
<strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>nleitung an <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s<br />
Lastenausgleichs mit mehr als 40 v. H., zum Teil sogar<br />
mit 50 v. H., an<strong>de</strong>re dagegen mit nur 3 v. H.<br />
ihrer Gesamtarbeitszeit angenommen (vgl. Denkschrift<br />
a. a. O. unter Nr. 226).<br />
Welcher Aufwand zuweilen bei <strong>de</strong>r Kostenermittlung<br />
entsteht, ergibt sich z. B. daraus, daß ein Kreis,<br />
bei <strong>de</strong>ssen Ausgleichsamt 32 Kräfte beschäftigt sind,<br />
anteilige Personalkosten für 62 weitere Bedienstete,<br />
darunter 19 allein beim Gesundheitsamt (3 Ärzte,<br />
2 medizinisch-technische Assistententinnen, 4 Schreibkräfte<br />
und 10 Fürsorgerinnen), mit 0,18 his 1,92 v. H.<br />
ihrer Bezüge angesetzt hat.<br />
199. Zur Vereinfachung <strong>de</strong>s Abrechnungsverfahrens<br />
hat sich das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen<br />
bereits Anfang 1966 grundsätzlich damit einverstan<strong>de</strong>n<br />
erklärt, daß einmal ermittelte Verhältniszahlen<br />
längere Zeit zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n. Einige Län<strong>de</strong>r<br />
haben hiervon Gebrauch gemacht. An<strong>de</strong>re halten<br />
diese Regelung für nicht ausreichend.<br />
Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
<strong>de</strong>r Finanzen <strong>de</strong>shalb als weitere vorläufige<br />
Vereinfachung <strong>de</strong>s Abrechnungsverfahrens empfohlen,<br />
ein Pauschale für die anteiligen persönlichen<br />
Gemeinkosten festzusetzen. Dabei könnten die Ergebnisse<br />
<strong>de</strong>r von einigen Län<strong>de</strong>rn angestellten Untersuchungen<br />
verwertet wer<strong>de</strong>n. Soweit bekannt, hat<br />
ein Land die anteiligen persönlichen Gemeinkosten<br />
im Durchschnitt mit knapp 8 v. H., ein an<strong>de</strong>res Land<br />
mit 11,5 v. H. <strong>de</strong>r Personalkosten <strong>de</strong>r Ausgleichsämter<br />
errechnet. Die vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof bei<br />
seinen Prüfungen ermittelten Sätze halten sich ebenfalls<br />
in diesen Grenzen. Bei dieser Sachlage scheint<br />
ein Satz von 9 bis 11 v. H erwägenswert. Daß sich<br />
bei Einführung eines Pauschales die zu erstatten<strong>de</strong>n<br />
Beträge für manche Gebietskörperschaften verringern<br />
und für an<strong>de</strong>re erhöhen wür<strong>de</strong>n, liegt im<br />
Wesen dieser Abrechnungsart und sollte in Kauf<br />
genommen wer<strong>de</strong>n, wenn sich die Abweichungen<br />
in vertretbaren Grenzen halten. Entschei<strong>de</strong>nd dürfte<br />
sein, daß <strong>de</strong>r Verwaltungsaufwand erheblich verringert<br />
wür<strong>de</strong>.<br />
Das Bun<strong>de</strong>sministerium hat zugesagt, sich <strong>de</strong>r Angelegenheit<br />
anzunehmen, sofern nicht die Erörterungen<br />
über eine Regelung im Rahmen <strong>de</strong>s allgemeinen<br />
Finanzausgleichs in absehbarer Zeit zu einer weitergehen<strong>de</strong>n<br />
Vereinfachung führen.<br />
Unterhaltshilfe und Unterhaltsbeihilfen<br />
200. Die Renten aus <strong>de</strong>n gesetzlichen Rentenversicherungen<br />
und die Geldleistungen aus <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Unfallversicherung (Sozialrenten) wer<strong>de</strong>n alljährlich<br />
mit Wirkung vom 1. Januar durch Gesetz<br />
(das sogenannte Rentenanpassungsgesetz) an die<br />
Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r allgemeinen Bemessungsgrundlage<br />
angepaßt. Wird <strong>de</strong>m Empfänger einer Sozialrente<br />
neben dieser nach <strong>de</strong>m Lastenausgleichsgesetz Unterhaltshilfe<br />
(o<strong>de</strong>r eine Unterhaltsbeihilfe) gewährt,<br />
so wird hierauf <strong>de</strong>r Betrag, um <strong>de</strong>n sich die Soizalrente<br />
erhöht, vom 1. Juni an angerechnet.<br />
Damit auch die Bezüge <strong>de</strong>r Unterhaltshilfeempfänger<br />
an die verän<strong>de</strong>rten Lebensverhältnisse angepaßt<br />
wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n jeweils vom 1. Juni <strong>de</strong>s Jahres an,<br />
für das die Sozialrenten erhöht wor<strong>de</strong>n sind, entwe<strong>de</strong>r<br />
die Sätze <strong>de</strong>r Unterhaltshilfe angemessen erhöht<br />
o<strong>de</strong>r die wegen <strong>de</strong>s Bezuges von Sozialrenten<br />
gewährten Freibeträge angehoben. Die Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s Lastenausgleichsgesetzes wer<strong>de</strong>n aus diesem<br />
Grun<strong>de</strong> regelmäßig geän<strong>de</strong>rt. Das ist bisher<br />
aber erst einmal so rechtzeitig geschehen, daß <strong>de</strong>r<br />
Übergang von <strong>de</strong>n alten zu <strong>de</strong>n neuen Sätzen<br />
reibungslos verlief. Durch die Verzögerung haben<br />
sich für einen Teil <strong>de</strong>r Unterhaltshilfeempfänger,<br />
wenn auch nur vorübergehend, finanzielle Nachteile<br />
ergeben. Der Ausgleichsverwaltung ist nicht unerhebliche<br />
Mehrarbeit entstan<strong>de</strong>n.<br />
Die Verzögerung hatte ihre Ursache im allgemeinen<br />
in <strong>de</strong>m Bestreben, gleichzeitig mit <strong>de</strong>n Sätzen <strong>de</strong>r<br />
Unterhaltshilfe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Freibeträgen eine Reihe<br />
weiterer Bestimmungen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Lastenausgleichs<br />
zu än<strong>de</strong>rn. So wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf eines<br />
Zwanzigsten Gesetzes zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Lastenausgleichsgesetzes,<br />
durch das im Hinblick auf das<br />
Neunte Rentenanpassungsgesetz vom 28. Dezember<br />
1966 die Sätze <strong>de</strong>r Unterhaltshilfe mit Wirkung vom<br />
1. Juni 1967 angehoben wer<strong>de</strong>n sollten, erst im Juni<br />
1967 <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat zugeleitet. Im Verlauf <strong>de</strong>r<br />
späteren Beratungen wur<strong>de</strong> die Zahl <strong>de</strong>r zu än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen noch wesentlich erhöht und dadurch<br />
die Verabschiedung <strong>de</strong>s Gesetzes bis Mitte<br />
1968 verzögert.<br />
201. Das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt war bemüht, die<br />
finanziellen Nachteile von <strong>de</strong>n Unterhaltshilfempfängern<br />
abzuwen<strong>de</strong>n. Es hat <strong>de</strong>shalb im April 1967 bestimmt,<br />
daß auch nach <strong>de</strong>m 31. Mai 1967 die Rentenerhöhung<br />
vorläufig nicht anzurechnen sei, soweit sie<br />
die vorgesehene Erhöhung <strong>de</strong>r Unterhaltshilfe nicht<br />
überstieg. Die Unterhaltshilfeempfänger, die zugleich<br />
Bezieher von Sozialrenten waren, kamen<br />
hierdurch vor <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>s Gesetzes in <strong>de</strong>n
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Genuß <strong>de</strong>r erhöhten Leistungen. Demgegenüber erhielten<br />
die Unterhaltshilfeempfänger, die nicht zugleich<br />
Sozialrentner waren, die erhöhten Beträge<br />
erst nach <strong>de</strong>m 18. Juli 1968, <strong>de</strong>m Tage seiner Verkündung,<br />
ausgezahlt.<br />
Im März 1968 hat das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r neuerlichen Erhöhung <strong>de</strong>r Sozialrenten<br />
durch das Zehnte Rentenanpassungsgesetz<br />
vom 22. Dezember 1967 eine weitere Übergangsregelung<br />
getroffen. Danach waren die höheren<br />
Rentenfreibeträge, die in <strong>de</strong>n Entwurf <strong>de</strong>s Zwanzigsten<br />
Gesetzes zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Lastenausgleichsgesetzes<br />
aufgenommen wor<strong>de</strong>n waren, vom 1. Juni<br />
1968 an auch dann zugrun<strong>de</strong> zu legen, wenn <strong>de</strong>r Entwurf<br />
noch nicht in Kraft sein sollte.<br />
Ähnlich wie in diesen Fällen ist das Bun<strong>de</strong>sausgleichsamt<br />
seit vielen Jahren verfahren. Noch in <strong>de</strong>r<br />
Beratung <strong>de</strong>r parlamentarischen Körperschaften befindliche<br />
Gesetzesän<strong>de</strong>rungen wur<strong>de</strong>n also bereits<br />
durch Verwaltungsanordnungen vorweggenommen.<br />
Diese an sich verständlichen Vorwegregelungen entbehrten<br />
<strong>de</strong>r Rechtsgrundlage.<br />
202. Der Bun<strong>de</strong>srechnungshof hat auf die rechtlichen<br />
Be<strong>de</strong>nken, die gegenüber einer <strong>de</strong>rartigen<br />
Verfahrensweise bestehen, aufmerksam gemacht<br />
(vgl. Nr. 135 <strong>de</strong>r Denkschrift vom 19. August 1958<br />
und Nr. 114 <strong>de</strong>r Denkschrift vom 30. Oktober 1962).<br />
Die Verwaltung übernimmt in einem solchen Falle<br />
eine <strong>de</strong>m Gesetzgeber zustehen<strong>de</strong> Verantwortung.<br />
Das Verfahren kann zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Gesetzgeber in seinen<br />
Entschließungen beeinflussen.<br />
Die Anordnungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sausgleichsamtes haben<br />
auch bewirkt, daß die Unterhaltshilfeempfänger ungleichmäßig<br />
behan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n sind. An etwa die<br />
Hälfte <strong>de</strong>r Berechtigten sind die verbesserten Leistellungen<br />
mehr als ein Jahr später gezahlt wor<strong>de</strong>n,<br />
als sie sie hätten erhalten sollen. Für die Ausgleichsverwaltung<br />
brachte das Verfahren eine zusätzliche<br />
Belastung, da in einer Vielzahl von Fällen vorläufige<br />
Berechnungen o<strong>de</strong>r Umrechnungen vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n mußten. Im übrigen hat die späte Verabschiedung<br />
<strong>de</strong>r 20. Novelle zu einer Einbuße von<br />
rund 5,3 Millionen DM geführt, weil die <strong>de</strong>r Höhe<br />
nach begrenzten jährlichen Zuschüsse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r wegen <strong>de</strong>r nicht rechtzeitigen Anhebung<br />
<strong>de</strong>r Unterhaltshilfesätze im Jahre 1967 nicht<br />
voll beansprucht wer<strong>de</strong>n konnten.<br />
Aus rechtlichen und sachlichen Grün<strong>de</strong>n wird das<br />
Verfahren daher nicht mehr anzuwen<strong>de</strong>n sein. Es<br />
sollte angestrebt wer<strong>de</strong>n, die Unterhaltshilfe <strong>de</strong>n<br />
verän<strong>de</strong>rten Lebensverhältnissen künftig zeitgerecht<br />
anzupassen. Wie schon früher angeregt (vgl. Nr. 218<br />
Abs. 3 <strong>de</strong>r Denkschrift vom 22. Dezember 1966),<br />
könnte eine Vereinfachung dadurch erreicht wer<strong>de</strong>n,<br />
daß die Bun<strong>de</strong>sregierung ermächtigt wür<strong>de</strong>, die Anpassung<br />
durch Rechtsverordnung mit Zustimmung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates vorzunehmen. Die Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
sollte alsbald einen entsprechen<strong>de</strong>n Gesetzentwurf<br />
vorlegen.<br />
ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen<br />
Wirtschaftsplan <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens<br />
Teil II. Entwicklungshilfe<br />
Zusammenarbeit mit Entwicklungslän<strong>de</strong>rn<br />
(Kapitel 6)<br />
Finanzierungshilfen für Investitionen und Nie<strong>de</strong>rlassungen<br />
<strong>Deutscher</strong> Unternehmen in Entwicklungslän<strong>de</strong>rn<br />
(Ausgabetitel 3 für das Rechnungsjahr 1963)<br />
203. Eine im Jahre 1959 gegrün<strong>de</strong>te Gesellschaft,<br />
<strong>de</strong>ren Stammkapital von 20 000 DM sich in einer<br />
Hand befin<strong>de</strong>t, hat sich seit 1962 für ein Vorhaben<br />
in einem Entwicklungsland bei verschie<strong>de</strong>nen Stellen<br />
um ein Darlehen aus öffentlichen Mitteln bemüht.<br />
Mitte 1962 hat sie über eine Privatbank bei<br />
einem Hauptleihinstitut <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s ein Darlehen<br />
über fast 1,2 Millionen DM aus Mitteln <strong>de</strong>s ERP-<br />
Son<strong>de</strong>rvermögens beantragt. Nach<strong>de</strong>m dieser Antrag<br />
von <strong>de</strong>n beteiligten Banken nur mit Vorbehalten<br />
weitergegeben wor<strong>de</strong>n war, hat sie ihn zurückgezogen.<br />
Im Jahre 1963 hat sie ihn auf 750 000 DM<br />
ermäßigt und über eine an<strong>de</strong>re Privatbank erneuert.<br />
Von <strong>de</strong>m Darlehen sollten etwa 170 000 DM für eine<br />
Beteiligung an einem für die Durchführung <strong>de</strong>s Vorhabens<br />
in <strong>de</strong>m Entwicklungsland gegrün<strong>de</strong>ten Unternehmen<br />
und etwa 580 000 DM für die Finanzierung<br />
von Investitionen dieses Unternehmens, insbeson<strong>de</strong>re<br />
für <strong>de</strong>n Kauf von Großgeräten, verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Hauptleihinstitut hat <strong>de</strong>n neuen Antrag im Mai<br />
1963 an das Bun<strong>de</strong>sschatzministerium weitergeleitet<br />
mit <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n Stellungnahme, es sehe nach<br />
wie vor keine Möglichkeit, das Vorhaben zu befürworten.<br />
Zur Begründung hat es dabei folgen<strong>de</strong>s<br />
angeführt:<br />
Die Antragstellerin und ihre Partnergesellschaft<br />
im Entwicklungsland verfügten über keinerlei<br />
echtes Eigenkapital; die Einzahlungen <strong>de</strong>s alleinigen<br />
Gesellschafters <strong>de</strong>r Antragstellerin stammten<br />
aus einem diesem persönlich gewährten kurzfristigen<br />
Darlehen, das durch <strong>de</strong>n beantragten Kredit<br />
abgelöst wer<strong>de</strong>n solle.<br />
Die von <strong>de</strong>r Antragstellerin zunächst angesprochenen<br />
4 Banken hätten sich an <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r<br />
Hausbankfunktion uninteressiert gezeigt, und<br />
zwar nicht nur wegen fehlen<strong>de</strong>r Beurteilungsmöglichkeiten.<br />
Lediglich eine dieser Banken habe sich<br />
später, ohne sich jedoch mit <strong>de</strong>m Kreditwunsch zu<br />
i<strong>de</strong>ntifizieren, bereit erklärt, gegen Rückbürgschaft<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ein 10%iges Obligo zu übernehmen.<br />
Nur unter Zurückstellung erheblicher Be<strong>de</strong>nken<br />
habe sich das Land bereit erklärt, eine Bürgschaft<br />
zu übernehmen.<br />
Die Verhandlungen mit <strong>de</strong>r Antragstellerin hätten<br />
<strong>de</strong>n Eindruck verstärkt, daß <strong>de</strong>ren Alleininhaber<br />
bei Anlegung banküblicher Maßstäbe für einen
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Kredit <strong>de</strong>r beantragten Größe nicht als kreditwürdig<br />
angesehen wer<strong>de</strong>n könne.<br />
Eine Beurteilung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Antragstellerin aufgestellten<br />
Übersicht <strong>de</strong>r Kosten und voraussichtlichen<br />
Erträge sowie <strong>de</strong>r Zukunftaussichten sei<br />
ihm, <strong>de</strong>m Hauptleihinstitut, nicht möglich. Nur <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>m Kreditwunsch zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Investitionsbedarf<br />
wer<strong>de</strong> von Experten als zutreffend beurteilt.<br />
Entgegen <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Alleingesellschafters<br />
wer<strong>de</strong> das Projekt von <strong>de</strong>m zuständigen <strong>de</strong>utschen<br />
Botschafter beharrlich zurückhaltend beurteilt.<br />
Trotz dieser negativen Stellungnahme hat das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
das Darlehen gewährt. Es hat die<br />
durchleiten<strong>de</strong>n Banken zu 80 % von <strong>de</strong>r Haftung<br />
freigestellt — für <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Haftungsanteil<br />
von 20 % steht diesen Banken als Son<strong>de</strong>rsicherheit<br />
eine Bürgschaft <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s zur Verfügung — und im<br />
Mai und Juni 1963 <strong>de</strong>n gesamten Darlehensbetrag<br />
in zwei Raten zur Auszahlung freigegeben. Das Bun<strong>de</strong>sministerium<br />
hat seine Entscheidung vor allem damit<br />
begrün<strong>de</strong>t, daß<br />
die beteiligten Bun<strong>de</strong>sressorts sowie maßgeben<strong>de</strong><br />
Persönlichkeiten die vorgesehene Maßnahme befürwortet<br />
hätten,<br />
die Wirtschaftlichkeit <strong>de</strong>r Maßnahme von Dritten<br />
geprüft und positiv beurteilt wor<strong>de</strong>n sei,<br />
<strong>de</strong>r Partner im Entwicklungsland über beson<strong>de</strong>rs<br />
gute Beziehungen verfüge und <strong>de</strong>shalb mit ausreichen<strong>de</strong>n<br />
Aufträgen gerechnet wer<strong>de</strong>n könne,<br />
<strong>de</strong>m Hauptleihinstitut Geräte mit einem Neuwert<br />
von rund 544 000 DM als Sicherheit übereignet<br />
wor<strong>de</strong>n seien.<br />
Dieses Vorbringen konnte die begrün<strong>de</strong>ten Be<strong>de</strong>nken<br />
nicht ausräumen. Die Fürsprecher haben sich<br />
zwar für das Projekt ausgesprochen, aber vorsorglich<br />
betont, daß sie sich nicht zur finanziellen Seite<br />
äußerten. Die Wirtschaftlichkeit hing entschei<strong>de</strong>nd<br />
davon ab, in welchem Umfang und zu welchem<br />
Preis Aufträge erlangt wer<strong>de</strong>n konnten. Die angeführten<br />
Gesichtspunkte reichten für eine positive<br />
Beurteilung nicht aus, zumal sie weitgehend auf<br />
eigenen Angaben <strong>de</strong>r Antragstellerin beruhten. Die<br />
Sicherungsübereignung <strong>de</strong>r Geräte — im wesentlichen<br />
Transportmittel — war wegen <strong>de</strong>s im Vergleich<br />
zum Darlehnsbetrag geringen Neuwertes, <strong>de</strong>s<br />
schnellen Wertverlustes und <strong>de</strong>r Ungewißheiten<br />
über die dinglichen und sonstigen Rechte ebenfalls<br />
keine ausreichen<strong>de</strong> Maßnahme.<br />
204. Die für die Ablehnung <strong>de</strong>s Kreditantrags angeführten<br />
Grün<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n inzwischen voll bestätigt.<br />
Die Antragstellerin hat ihrem alleinigen Gesellschafter<br />
und Geschäftsführer im Juli 1963 ein zinsgünstiges<br />
Darlehen von 20 000 DM gewährt, das<br />
am 31. Dezember 1963 voll in Anspruch genommen<br />
war. Bei diesem gesellschaftsinternen Vorgang han<strong>de</strong>lt<br />
es sich um eine ver<strong>de</strong>ckte Entnahme <strong>de</strong>s gesamten<br />
Stammkapitals.<br />
Schon die erste, am 30. April 1964 fällige Tilgungsrate<br />
konnte nicht bezahlt wer<strong>de</strong>n. Obwohl sie gestun<strong>de</strong>t<br />
wur<strong>de</strong>, blieben nicht nur <strong>de</strong>r erste Teilbetrag<br />
dieser gestun<strong>de</strong>ten Rate, son<strong>de</strong>rn auch die<br />
Zahlung <strong>de</strong>r am 30. April 1965 fälligen zweiten<br />
Tilgungsrate aus. Im September 1964 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sminister<br />
noch ein Zusatzdarlehen gewährt, um<br />
die Zahlung <strong>de</strong>r Prämie für die Sachversicherung<br />
<strong>de</strong>s Sicherungsgutes sicherzustellen.<br />
Für die — saisonabhängige — Tätigkeit im Entwicklungsland<br />
konnten zwar in <strong>de</strong>n Jahren 1963<br />
und 1964 Aufträge erlangt wer<strong>de</strong>n, doch blieben<br />
bereits im zweiten Jahr die Anschlußaufträge aus.<br />
En<strong>de</strong> 1967 stellte <strong>de</strong>r Alleingesellschafter und<br />
Geschäftsführer Antrag auf Eröffnung <strong>de</strong>s Konkurses<br />
über das Vermögen <strong>de</strong>r Schuldnerin. Dieser<br />
wur<strong>de</strong> vier Tage später mangels Masse abgelehnt.<br />
Bei <strong>de</strong>r Verwertung <strong>de</strong>s Sicherungsguts, das sich<br />
im Entwicklungsland befin<strong>de</strong>t, haben sich bisher<br />
unüberwindliche tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten<br />
ergeben. Außer<strong>de</strong>m sind die Transportmittel,<br />
aus <strong>de</strong>nen die Sicherheit hauptsächlich bestand,<br />
inzwischen stark entwertet.<br />
Für das ERP-Son<strong>de</strong>rvermögen ist mit einem Ausfall<br />
von wenigstens 700 000 DM zu rechnen.<br />
Schlußbemerkung<br />
20<strong>5.</strong> Der Darstellung <strong>de</strong>r Prüfungs- und Untersuchungsergebnisse<br />
sowie ihrer rechtlichen Würdigung<br />
hat <strong>de</strong>r Große Senat <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
am 18. Dezember 1968 zugestimmt.<br />
Frankfurt am Main, <strong>de</strong>n 1<strong>5.</strong> Februar 1969<br />
Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
Hopf<br />
(außer Nr. 1 bis 3, 22 bis 26,<br />
34 bis 48, 65 bis 76, 83 bis 94,<br />
96 bis 202, 205)<br />
Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
In Vertretung<br />
Dr. Bretschnei<strong>de</strong>r<br />
(für Nr. 1 bis 3, 22 bis 26,<br />
34 bis 48, 65 bis 76, 83 bis 94,<br />
96 bis 202, 205)
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Anlage 1<br />
(Zu Nr. 6 <strong>de</strong>r Denkschrift)<br />
Die Behandlung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen gegen Bedienstete<br />
— Aus <strong>de</strong>r Denkschrift <strong>de</strong>s Rechnungshofs von Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />
für das Rechnungsjahr 1966 S. 27 ff. —<br />
1. ...<br />
I. Allgemeines<br />
Der Rechnungshof nimmt dies zum Anlaß, über<br />
Beobachtungen und Feststellungen zu berichten,<br />
die die Behandlung von Scha<strong>de</strong>nsfällen durch<br />
die Verwaltungen betreffen. Er weist in diesem<br />
Zusammenhang nochmals darauf hin, daß die<br />
Prüfung von Haftungsfragen <strong>de</strong>n Verwaltungen<br />
obliegt; sie allein sind zuständig für die Geltendmachung<br />
eines Ersatzanspruches gegenüber<br />
einem Bediensteten. Der Rechnungshof hat zwar<br />
nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 und § 104 RHO zu prüfen,<br />
ob sich die Verwaltungen bei entstan<strong>de</strong>nem<br />
Scha<strong>de</strong>n um <strong>de</strong>ssen Deckung bemühen und ob<br />
sie dabei auch die Frage <strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>r beteiligten<br />
Bediensteten nicht vernachlässigen; er<br />
kann dabei Anregungen zur Sicherung <strong>de</strong>r Dekkung<br />
<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns geben. Der Rechnungshof hat<br />
aber keine Vollziehungsbefugnisse. Er ist immer<br />
darauf angewiesen, daß die Verwaltungen die<br />
notwendigen Folgerungen aus <strong>de</strong>n Feststellungen<br />
<strong>de</strong>s Rechnungshofs ziehen und daß sie seinen<br />
Anregungen entsprechend han<strong>de</strong>ln. Selbst<br />
die Nie<strong>de</strong>rschlagung einer For<strong>de</strong>rung auf Dekkung<br />
eines vom Rechnungshof festgestellten<br />
Fehlbetrages, die eine Verwaltung ohne Anhörung<br />
<strong>de</strong>s Rechnungshofs, also unter Verstoß<br />
gegen § 104 Satz 2 'RHO, o<strong>de</strong>r gegen eine ablehnen<strong>de</strong><br />
Stellungnahme <strong>de</strong>s Rechnungshofs verfügt,<br />
ist we<strong>de</strong>r nichtig noch vom Rechnungshof<br />
förmlich anfechtbar.<br />
Die Kommission für die Finanzreform hat in<br />
Tz. 183 ihres Gutachtens über die Finanzreform<br />
in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland zu erwägen<br />
gegeben, <strong>de</strong>n Rechnungshöfen die Befugnis zu<br />
erteilen, Beamte, die schuldhaft gegen haushaltsrechtliche<br />
Vorschriften verstoßen haben, unmittelbar<br />
für die entstan<strong>de</strong>nen Schä<strong>de</strong>n haftbar<br />
zu machen. Es mag dahingestellt bleiben, ob <strong>de</strong>r<br />
Umstand, daß die praktische Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren<br />
Haftungsvorschriften in § 32 Satz 2<br />
und § 33 Abs. 3 RHO nach <strong>de</strong>n bisherigen Erfahrungen<br />
relativ gering ist, überwiegend darauf<br />
beruht, daß die Verwaltungen von diesen<br />
Möglichkeiten <strong>de</strong>r Inanspruchnahme keinen Gebrauch<br />
machen wollen. Die Anregung <strong>de</strong>r Kommission<br />
ist je<strong>de</strong>nfalls außeror<strong>de</strong>ntlich problematisch.<br />
Sie ist bei <strong>de</strong>n bisherigen Beratungen<br />
<strong>de</strong>r Haushaltsreform nicht weiterverfolgt wor<strong>de</strong>n.<br />
2. Wenn eine Überzahlung o<strong>de</strong>r ein sonst eingetretener<br />
Vermögensscha<strong>de</strong>n bemerkt wird o<strong>de</strong>r<br />
nach Sachlage min<strong>de</strong>stens zu vermuten ist, muß<br />
unverzüglich das Notwendige zu seiner Feststellung,<br />
zur Sicherung <strong>de</strong>s Beweises und zur<br />
Klärung und Veranlassung aller Deckungsmöglichkeiten<br />
getan wer<strong>de</strong>n. Dazu gehört auch die<br />
Prüfung, ob <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n durch das pflichtwidrige<br />
Verhalten eines Bediensteten schuldhaft verursacht<br />
wor<strong>de</strong>n ist. Der Rechnungshof muß<br />
immer wie<strong>de</strong>r feststellen, daß diese Prüfung oft<br />
erst auf Grund von Vorstellungen <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung<br />
eingeleitet wird. Manchmal sind<br />
dann schon Jahre seit <strong>de</strong>m schädigen<strong>de</strong>n Verhalten<br />
und <strong>de</strong>m Eintritt <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns vergangen,<br />
so daß die Gefahr <strong>de</strong>r Verjährung besteht,<br />
Schwierigkeiten bei <strong>de</strong>r Klärung <strong>de</strong>s Sachverhalts<br />
auftreten und mitunter auch <strong>de</strong>r Einwand<br />
erhoben wird, es sei nach Ablauf längerer Zeit<br />
nicht mehr angebracht, <strong>de</strong>n Bediensteten wegen<br />
dieser Sache in Anspruch zu nehmen.<br />
II. Die Anwendung <strong>de</strong>r Haftungsvorschriften<br />
Nach § 89 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetzes hat ein Beamter,<br />
<strong>de</strong>r die ihm obliegen<strong>de</strong>n Pflichten schuldhaft<br />
verletzt, <strong>de</strong>m Dienstherrn <strong>de</strong>n daraus entstan<strong>de</strong>nen<br />
Scha<strong>de</strong>n zu ersetzen. Gleiches gilt nach § 14 <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sangestelltentarifvertrages für die Angestellten.<br />
Hat <strong>de</strong>r Beamte o<strong>de</strong>r Angestellte seine Pflicht<br />
in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen<br />
Amtes, also in hoheitlicher Tätigkeit, verletzt, so<br />
hat er <strong>de</strong>m Dienstherrn <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n nur insoweit<br />
zu ersetzen, als ihm Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit<br />
zur Last fällt. Für Arbeiter <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s gelten<br />
die von <strong>de</strong>r 'Rechtsprechung anerkannten Grundsätze<br />
über die Haftung <strong>de</strong>s Arbeitnehmers gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Arbeitgeber. Nach ihr haftet ein Arbeitnehmer<br />
wegen je<strong>de</strong>r fahrlässigen Verletzung seiner<br />
Arbeitspflichten für <strong>de</strong>n daraus <strong>de</strong>m Arbeitgeber<br />
entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n. Diese Haftung ist in <strong>de</strong>n<br />
Fällen gefahrengeneigter o<strong>de</strong>r scha<strong>de</strong>nsgeneigter<br />
Arbeit teilweise eingeschränkt.<br />
Diese Rechtsgrundlagen für die Inanspruchnahme<br />
von Bediensteten wegen eines <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong> entstan<strong>de</strong>nen<br />
Scha<strong>de</strong>ns sind bei <strong>de</strong>n Verwaltungen im allgemeinen<br />
bekannt. Über ihre Anwendung bestehen<br />
aber vielfach Unklarheiten, selbst in Fragen, die<br />
von Rechtslehre und Rechtsprechung geklärt sind.<br />
Solche Unklarheiten wirken sich in <strong>de</strong>r Regel zum<br />
Nachteil <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s aus. Das Bemühen <strong>de</strong>s Rechnungshofs,<br />
eine sachgerechte Anwendung <strong>de</strong>r Vor-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
schriften zu erreichen, erfor<strong>de</strong>rt mitunter einen langwierigen<br />
und wenig ersprießlichen Schriftwechsel.<br />
1. Schon in <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Verjährung beginnen<br />
die Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten. Nach <strong>de</strong>m Gesetz<br />
verjähren die Ersatzansprüche gegen Bedienstete<br />
u. a. von <strong>de</strong>m Zeitpunkt an, in <strong>de</strong>m<br />
<strong>de</strong>r Dienstherr von <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Person<br />
<strong>de</strong>s Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat. Es<br />
wird von Verwaltungen die Auffassung vertreten,<br />
<strong>de</strong>r Dienstherr habe schon dann diese<br />
Kenntnis, wenn eine Vorprüfungsstelle o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Rechnungshof <strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n ent<strong>de</strong>ckt haben. Nach<br />
Auffassung <strong>de</strong>s Rechnungshofs ist dagegen entschei<strong>de</strong>nd<br />
die Kenntnis jener Personen, die befugt<br />
sind, für <strong>de</strong>n Dienstherrn die Rechte aus<br />
<strong>de</strong>n Haftungsbestimmungen wahrzunehmen. Eine<br />
Dienstbehör<strong>de</strong> hat hiergegen geltend gemacht,<br />
aus <strong>de</strong>r VPO (§ 4 Abs. 2) müsse geschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />
daß die Vorprüfungsstellen verpflichtet<br />
sind, festgestellte Mängel und Fehler <strong>de</strong>r zuständigen<br />
Stelle unverzüglich mitzuteilen, damit die<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen getroffen wer<strong>de</strong>n<br />
können. Die Kenntnis <strong>de</strong>r Vorprüfungsstelle sei<br />
daher ausreichend für <strong>de</strong>n Beginn <strong>de</strong>r Verjährungsfrist.<br />
Die vom Rechnungshof vertretene<br />
Auffassung führe dazu, daß <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>r<br />
Verjährungsfrist durch das Verhalten <strong>de</strong>r Vorprüfungsstelle<br />
hinausgeschoben wer<strong>de</strong>n könne.<br />
Eine solche Argumentation, die einseitig <strong>de</strong>n<br />
Schutz <strong>de</strong>s pflichtwidrig han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Bediensteten<br />
im Auge hat, verkennt die Interessenlage.<br />
Es ist für die kurze Verjährung bei Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen<br />
allgemein anerkannt, daß die<br />
Kenntnis vom Scha<strong>de</strong>n und vom Scha<strong>de</strong>nsersatzpflichtigen<br />
erst vorhan<strong>de</strong>n ist, wenn <strong>de</strong>r Geschädigte<br />
auf Grund <strong>de</strong>r ihm bekannten Tatsachen<br />
gegen eine bestimmte Person eine Scha<strong>de</strong>nsersatzklage<br />
mit einigermaßen sicherer Aussicht<br />
auf Erfolg erheben kann. Hinsichtlich dieser<br />
Voraussetzung kann es aber nur auf die Kenntnis<br />
<strong>de</strong>s für die Geltendmachung <strong>de</strong>s Anspruchs<br />
zuständigen Dienstvorgesetzten ankommen und<br />
nicht auf die Kenntnis einer Vorprüfungsstelle<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Rechnungshofs.<br />
2. Die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Bediensteten setzt voraus,<br />
daß <strong>de</strong>m Dienstherrn ein Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n<br />
ist. Für die Feststellung, ob ein Scha<strong>de</strong>n<br />
entstan<strong>de</strong>n ist, gelten die allgemeinen Grundsätze<br />
<strong>de</strong>s bürgerlichen Rechts. Nach ihnen ist<br />
Scha<strong>de</strong>n ein je<strong>de</strong>r Nachteil für die Vermögenslage<br />
<strong>de</strong>s betroffenen, zu ermitteln aus <strong>de</strong>m Vergleich<br />
<strong>de</strong>r entstan<strong>de</strong>nen Vermögenslage mit <strong>de</strong>r,<br />
die ohne das schädigen<strong>de</strong> Verhalten bestan<strong>de</strong>n<br />
hätte. Feststellungsschwierigkeiten ergeben sich<br />
hier dann, wenn <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s darin<br />
besteht, daß Leistungen unter Verstoß gegen<br />
bestehen<strong>de</strong> Vorschriften erbracht wor<strong>de</strong>n sind,<br />
ohne daß eine Verpflichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s aus<br />
einem an<strong>de</strong>ren Rechtsgrund sorgfältig geprüft<br />
und die Voraussetzungen für die Leistung nachprüfbar<br />
festgestellt wor<strong>de</strong>n sind. Die Unmöglichkeit,<br />
diese Voraussetzungen nachträglich<br />
noch einwandfrei zu ermitteln, geht in <strong>de</strong>r Regel<br />
zu Lasten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s. Der Rechnungshof hält<br />
es für be<strong>de</strong>nklich, daß ein solches Verhalten<br />
eines Bediensteten vom Dienstvorgesetzten nicht<br />
gerügt wird.<br />
Schwierigkeiten an<strong>de</strong>rer Art bereitet die Feststellung<br />
eines Scha<strong>de</strong>ns, wenn unter Verstoß<br />
gegen <strong>de</strong>n Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
Ausgaben geleistet wer<strong>de</strong>n, für die<br />
<strong>de</strong>m Land vom Empfänger Leistungen erbracht<br />
wer<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>m Grundsatz <strong>de</strong>r Vorteilsausgleichung<br />
muß von <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n in Höhe <strong>de</strong>r<br />
Ausgabe <strong>de</strong>r Betrag abgerechnet wer<strong>de</strong>n, um<br />
<strong>de</strong>n das Land durch die Leistung <strong>de</strong>s Empfängers<br />
bereichert ist. Bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>s Wertes<br />
<strong>de</strong>r Gegenleistung müssen aber die Beson<strong>de</strong>rheiten<br />
<strong>de</strong>r öffentlichen Verwaltung berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n. Nach Auffassung <strong>de</strong>s Rechnungshofs<br />
liegt eine Bereicherung insoweit nicht<br />
vor, als dauern<strong>de</strong> Werte nicht geschaffen wor<strong>de</strong>n<br />
sind o<strong>de</strong>r wenn Ausgaben in dieser Höhe<br />
bei einer <strong>de</strong>n Haushaltsgrundsätzen entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Verwaltung <strong>de</strong>r Mittel für diesen Zweck<br />
nicht gemacht wor<strong>de</strong>n wären. Dies wird bei <strong>de</strong>r<br />
Beurteilung von Beanstandungen <strong>de</strong>s Rechnungshofs<br />
zu wenig beachtet.<br />
Der Grundsatz <strong>de</strong>r Vorteilsausgleichung be<strong>de</strong>utet<br />
nicht, daß ein Scha<strong>de</strong>n im Sinne <strong>de</strong>s Haftungsrechts<br />
etwa dann nicht besteht, wenn <strong>de</strong>r<br />
Dienstherr Ersatz <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns noch von einem<br />
Dritten erlangen kann; die Haftung <strong>de</strong>s Bediensteten<br />
ist bei unmittelbarer Schädigung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
als Dienstherr nicht subsidiär. Es wird<br />
in<strong>de</strong>ssen dann, wenn <strong>de</strong>r Bedienstete nur fahrlässig<br />
pflichtwidrig gehan<strong>de</strong>lt hat, mit Recht als<br />
ein Gebot <strong>de</strong>r Fürsorgepflicht <strong>de</strong>s Dienstherrn<br />
angesehen, zunächst von an<strong>de</strong>rer Seite Scha<strong>de</strong>ns<strong>de</strong>ckung<br />
zu suchen. Dies darf aber nicht<br />
dazu führen, daß die Empfänger einer schuldhaft<br />
pflichtwidrig veranlaßten Ausgabe zur Zahlung<br />
aufgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn offensichtlich ist, daß<br />
sie zur Rückzahlung nicht verpflichtet sind. Der<br />
Rechnungshof hat festgestellt, daß dies immer<br />
wie<strong>de</strong>r geschieht, und zwar mit <strong>de</strong>r ausdrücklichen<br />
Begründung, daß die Ausgabe bei <strong>de</strong>r<br />
Rechnungsprüfung beanstan<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sei. Er<br />
ist <strong>de</strong>r Auffassung, daß dies mit <strong>de</strong>n Grundsätzen<br />
einer or<strong>de</strong>ntlichen Verwaltung nicht vereinbar<br />
ist. Der Rechnungshof hat an<strong>de</strong>rerseits auch<br />
festgestellt, daß Verwaltungen von <strong>de</strong>r Deckung<br />
<strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns durch Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Empfängers<br />
im Wege <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschlagung o<strong>de</strong>r aus<br />
Billigkeitsgrün<strong>de</strong>n abgesehen haben, ohne vorher<br />
die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s verantwortlichen<br />
Bediensteten zu klären und zu be<strong>de</strong>nken, daß<br />
eine solche Maßnahme die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s<br />
verantwortlichen Bediensteten unmöglich machen<br />
kann.<br />
Scha<strong>de</strong>n im Sinne <strong>de</strong>r angeführten Haftungsvorschriften<br />
ist auch ein <strong>de</strong>m Land als Dienstherrn<br />
nur mittelbar entstan<strong>de</strong>ner Scha<strong>de</strong>n. Deshalb<br />
kann in all <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen das Land auf<br />
Grund <strong>de</strong>r Staatshaftung nach Art. 34 Satz 1 <strong>de</strong>s<br />
Grundgesetzes, auf Grund <strong>de</strong>r Haftung für satzungsgemäße<br />
Vertreter, für Erfüllungs- o<strong>de</strong>r<br />
Verrichtungsgehilfen o<strong>de</strong>r nach an<strong>de</strong>ren Vor-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
schriften einem geschädigten Dritten Ersatz zu<br />
leisten hat, gegen <strong>de</strong>n verantwortlichen Bediensteten<br />
Rückgriff genommen wer<strong>de</strong>n. Die Klärung<br />
<strong>de</strong>r etwa strittigen tatsächlichen o<strong>de</strong>r rechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Feststellung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />
und <strong>de</strong>r Ersatzpflicht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ist hier<br />
meistens durch <strong>de</strong>n Dritten herbeigeführt, so daß<br />
für <strong>de</strong>n Rückgriff gegen <strong>de</strong>n Bediensteten nur<br />
über <strong>de</strong>n Grad <strong>de</strong>s Verschul<strong>de</strong>ns zu befin<strong>de</strong>n ist.<br />
3. Die Inanspruchnahme eines Bediensteten wegen<br />
eines <strong>de</strong>m Dienstherrn unmittelbar entstan<strong>de</strong>nen<br />
Scha<strong>de</strong>n setzt voraus, daß <strong>de</strong>r Bedienstete<br />
schuldhaft die ihm obliegen<strong>de</strong>n Pflichten verletzt<br />
hat. Diese Pflichten können sich aus <strong>de</strong>m allgemeinen<br />
Recht, aus <strong>de</strong>m Dienstrecht, aus <strong>de</strong>m<br />
Haushaltsrecht, aus <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Aufgabenbereich<br />
<strong>de</strong>s Bediensteten gelten<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren<br />
Rechts- und Verwaltungsvorschriften und aus<br />
<strong>de</strong>n Grundsätzen einer or<strong>de</strong>ntlichen Verwaltung<br />
ergeben. Pflichtverletzungen im Sinne <strong>de</strong>r Haftungsvorschriften<br />
sind also nicht nur Handlungen<br />
und Unterlassungen, die nach allgemeinem<br />
Recht <strong>de</strong>n Tatbestand einer wi<strong>de</strong>rrechtlichen und<br />
schuldhaften Verletzung eines Rechtsgutes erfüllen<br />
(z. B. Unterschlagung, Betrug, Untreue<br />
und Sachbeschädigung), son<strong>de</strong>rn schlicht je<strong>de</strong><br />
Verletzung einer Pflicht, die <strong>de</strong>m Land als<br />
Dienstherrn gegenüber besteht. Es erscheint notwendig,<br />
im einzelnen auf folgen<strong>de</strong>s hinzuweisen:<br />
a) Es gehört zu <strong>de</strong>n Pflichten im Sinne <strong>de</strong>r Haftungsvorschriften,<br />
daß die Verwaltungen die<br />
Grenzen ihrer dienstlichen Befugnisse einhalten.<br />
Solche rechtlichen Bindungen können<br />
sich aus <strong>de</strong>m Haushaltsrecht, <strong>de</strong>m speziellen<br />
Bewilligungsrecht und aus ministeriellen Verordnungen,<br />
Richtlinien o<strong>de</strong>r sonstigen Anordnungen<br />
ergeben. Es sollte nicht allzu<br />
leicht genommen wer<strong>de</strong>n, wenn solche Grenzen<br />
<strong>de</strong>r Befugnisse ohne Not überschritten<br />
wer<strong>de</strong>n. Wenn eine bestimmte Regelung<br />
nach Auffassung einer Vollzugsbehör<strong>de</strong> beachtlichen<br />
Bedürfnissen o<strong>de</strong>r einer durch die<br />
Entwicklung verän<strong>de</strong>rten Sachlage nicht mehr<br />
gerecht wird, muß die Vollzugsbehör<strong>de</strong> die<br />
Entscheidung <strong>de</strong>s zuständigen Ministeriums<br />
einholen. Sie kann ihre Befugnisse nicht<br />
eigenmächtig überschreiten. Der Rechnungshof<br />
hat hierauf bei <strong>de</strong>r Darstellung eines<br />
Einzelfalles . . . bereits hingewiesen. Er hat<br />
damals ausgeführt:<br />
„Es ist ein wesentlicher Verstoß, wenn Leistungen,<br />
für <strong>de</strong>ren Gewährung die Voraussetzungen<br />
weggefallen sind, in Kenntnis dieser<br />
Sachlage weitergewährt wer<strong>de</strong>n. In solchen<br />
Fällen, in <strong>de</strong>nen die Gewährung einer<br />
Leistung nicht in das Ermessen <strong>de</strong>r vollziehen<strong>de</strong>n<br />
Verwaltung gestellt ist, ist es rechtlich<br />
unerheblich, ob die Verwaltung geglaubt<br />
hat, daß es zweckmäßig o<strong>de</strong>r gar notwendig<br />
sei, die Leistung zu erbringen, um ungünstige<br />
Auswirkungen zu vermei<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r etwa<br />
sonst bestehen<strong>de</strong>n Schwierigkeiten zu begegnen.<br />
Wenn eine Ausnahme von bestehen<strong>de</strong>n<br />
Bestimmungen gewünscht wird, muß die Verwaltung<br />
eine Entscheidung <strong>de</strong>s hierfür zuständigen<br />
Ministeriums herbeiführen."<br />
Der Rechnungshof hat in <strong>de</strong>r Zwischenzeit<br />
feststellen müssen, daß dieser Hinweis nicht<br />
von allen Verwaltungen beachtet wird.<br />
b) Zu <strong>de</strong>n Dienstpflichten <strong>de</strong>r Bediensteten gehört<br />
auch die sachgemäße Wahrnehmung<br />
<strong>de</strong>r finanziellen Belange <strong>de</strong>s Dienstherrn. Der<br />
Rechnungshof sieht sich — insbeson<strong>de</strong>re bei<br />
<strong>de</strong>r Prüfung von fiskalischen Geschäften im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Bauverwaltungen — immer wie<strong>de</strong>r<br />
veranlaßt, auf diese Pflicht hinzuweisen.<br />
Manche Verwaltungen neigen dazu, diese<br />
Pflicht gegenüber einem Streben nach Großzügigkeit<br />
zurücktreten zu lassen o<strong>de</strong>r an die<br />
Sorgfaltspflicht <strong>de</strong>r Bediensteten zu geringe<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen zu stellen und für die Beurteilung,<br />
ob hier eine Pflichtverletzung und ob<br />
ein Verschul<strong>de</strong>n vorliegt, nicht von einem<br />
objektiven Maßstab, also von <strong>de</strong>r einem<br />
je<strong>de</strong>n pflichtbewußten Bediensteten obliegen<strong>de</strong>n<br />
zumutbaren Sorgfaltspflicht, son<strong>de</strong>rn<br />
von einem subjektiven Maßstab auszugehen.<br />
In einem Fall hat sich <strong>de</strong>r Rechnungshof veranlaßt<br />
gesehen, folgen<strong>de</strong>n Hinweis zu geben:<br />
„Man muß <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>r beanstan<strong>de</strong>ten Vereinbarung<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />
Gegebenheiten beurteilen und<br />
man muß dabei als Maßstab die einem je<strong>de</strong>n<br />
Beamten obliegen<strong>de</strong> Sorgfaltspflicht zugrun<strong>de</strong><br />
legen. Der Beamte wür<strong>de</strong> als Privatperson<br />
eine so ungünstige Vereinbarung<br />
nicht abgeschlossen haben, und er wür<strong>de</strong> sich<br />
als Privatperson auch darum gekümmert<br />
haben, daß <strong>de</strong>r Vertrag formgültig abgeschlossen<br />
wird. Daß es ihm als Beamten gestattet<br />
sein soll, mit weniger Sorgfalt zu verfahren,<br />
wi<strong>de</strong>rspricht <strong>de</strong>n elementaren Grundsätzen<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen Dienstrechts."<br />
Die Behör<strong>de</strong> hat geltend gemacht, man könne<br />
<strong>de</strong>m Beamten keinen Vorwurf machen, wenn<br />
er nicht gewußt habe, daß <strong>de</strong>r Abschluß<br />
eines Grundstückskaufvertrages <strong>de</strong>r gerichtlichen<br />
o<strong>de</strong>r notariellen Beurkundung bedürfe.<br />
Der Rechnungshof ist <strong>de</strong>mgegenüber <strong>de</strong>r<br />
Auffassung, daß je<strong>de</strong>r Beamte, <strong>de</strong>r ein bestimmtes<br />
Aufgabengebiet übernimmt, verpflichtet<br />
ist, sich unverzüglich mit <strong>de</strong>n Vorschriften<br />
vertraut zu machen, <strong>de</strong>ren Kenntnis<br />
für eine sachgerechte Wahrnehmung <strong>de</strong>r<br />
übernommenen Aufgaben unerläßlich ist, zumal<br />
da er sich dabei <strong>de</strong>s Rats <strong>de</strong>r höheren<br />
Dienstbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer sachkundiger<br />
Bediensteter bedienen kann.<br />
Zur sachgemäßen Wahrnehmung <strong>de</strong>r finanziellen<br />
Belange <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s gehört auch, daß<br />
die Verwaltungen beim Bekanntwer<strong>de</strong>n eines<br />
Scha<strong>de</strong>ns unverzüglich die Maßnahmen veranlassen,<br />
die zur Deckung <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />
erfor<strong>de</strong>rlich und geeignet sind. Der Rechnungshof<br />
hat bei seinen Prüfungen feststel-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
len müssen, daß dieses Gebot nicht immer<br />
beachtet wird.<br />
c) Eine Verletzung von Dienstpflichten kann<br />
auch im Vernachlässigen von Aufsichtspflichten<br />
gegeben sein. Es genügt bei Ausgaben,<br />
die gegen das Gebot <strong>de</strong>r Sparsamkeit und<br />
Wirtschaftlichkeit geleistet wor<strong>de</strong>n sind, für<br />
<strong>de</strong>n Ausschluß <strong>de</strong>r Haftung eines Bediensteten<br />
<strong>de</strong>r Aufsichtsbehör<strong>de</strong> nicht, darzutun, daß<br />
die betreffen<strong>de</strong> Maßnahme von ihr we<strong>de</strong>r<br />
angeordnet noch genehmigt wor<strong>de</strong>n sei. In<br />
Wahrnehmung <strong>de</strong>r Aufsichtspflicht ist z. B.<br />
im Bereich <strong>de</strong>r Bauverwaltung in geeigneter<br />
Weise sicherzustellen, daß die für das Bauen<br />
mit öffentlichen Mitteln maßgeben<strong>de</strong>n Grundsätze<br />
<strong>de</strong>n Bediensteten <strong>de</strong>r nachgeordneten<br />
Behör<strong>de</strong> bekannt sind und daß sie als verbindlich<br />
beachtet wer<strong>de</strong>n.<br />
4. Eine Beschränkung <strong>de</strong>r Haftung auf Fälle einer<br />
vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verletzung<br />
<strong>de</strong>r Dienstpflichten tritt — auch bei <strong>de</strong>n Rückgriffsfällen<br />
— nur dann ein, wenn das pflichtwidrige<br />
Verhalten, das zum Scha<strong>de</strong>n geführt hat,<br />
<strong>de</strong>r hoheitlichen Betätigung <strong>de</strong>s Dienstherrn zuzurechnen<br />
ist. Dies hat seinen Grund darin, daß<br />
das Land und seine Bediensteten bei <strong>de</strong>r Betätigung<br />
auf privatrechtlichem Gebiet je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />
Rechtsperson und <strong>de</strong>ren Erfüllungs- o<strong>de</strong>r<br />
Verrichtungsgehilfen gleichstehen, so daß auch<br />
eine Differenzierung auf haftungsrechtlichem<br />
Gebiet nicht als angängig betrachtet wird.<br />
Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung han<strong>de</strong>ln in Ausübung<br />
eines öffentlichen Amtes im Sinne <strong>de</strong>r Haftungsbestimmungen<br />
die Bediensteten, <strong>de</strong>ren Handlung<br />
sich nicht als Wahrnehmung bürgerlich<br />
rechtlicher Interessen <strong>de</strong>s öffentlich-rechtlichen<br />
Dienstherrn darstellt. Erfor<strong>de</strong>rlich ist also —<br />
positiv gesagt — eine Betätigung <strong>de</strong>s Bediensteten<br />
auf öffentlich-rechtlichem Gebiet. Hierbei<br />
kommt es nicht auf das Amt als solches o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Gesamtcharakter einer Dienstaufgabe an,<br />
die <strong>de</strong>m Bediensteten obliegt, son<strong>de</strong>rn darauf,<br />
auf welchem Rechtsgebiet <strong>de</strong>r Bedienstete bei<br />
seinem scha<strong>de</strong>nstiften<strong>de</strong>n Verhalten jeweils<br />
tätig gewesen ist. Wird also z. B. ein öffentlichrechtlicher<br />
Bewilligungsbescheid durch Abschluß<br />
eines Darlehensvertrages vollzogen, so rechnet<br />
<strong>de</strong>r Abschluß <strong>de</strong>s Darlehensvertrages, seine Vorbereitung<br />
und die Überwachung seiner Erfüllung<br />
zum Bereich nichthoheitlicher Betätigung,<br />
während die Bewilligung und ihre Vorbereitung<br />
(Aufnahme <strong>de</strong>s Antrags, Einholung von Auskünften<br />
und sonstige Ermittlungen) hoheitliches Han<strong>de</strong>ln<br />
ist. Es kommt ferner nicht auf das Motiv<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r Betätigung an. Aus diesem<br />
Grun<strong>de</strong> genügt für die Feststellung einer hoheitlichen<br />
Tätigkeit nicht etwa schon, daß eine Maßnahme<br />
in erkennbarem Zusammenhang mit<br />
hoheitlichen Aufgaben <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s steht. Deshalb<br />
zählen die sogenannten fiskalischen Hilfsgeschäfte<br />
(z. B. Beschaffungen und <strong>de</strong>r Bau von<br />
Gebäu<strong>de</strong>n) zum Bereich nichthoheitlichen Han<strong>de</strong>lns.<br />
Obwohl die Anwendung dieser von <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />
anerkannten Auslegung <strong>de</strong>r Haftungsvorschriften<br />
bei nach außen wirken<strong>de</strong>n<br />
Tätigkeiten im allgemeinen keine Schwierigkeiten<br />
mehr bereiten sollte, sind auch hier Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />
festzustellen. So hat<br />
z. B. die Verwaltung in einem Fall unter Berufung<br />
auf § 67 <strong>de</strong>s Straßengesetzes für Ba<strong>de</strong>n-<br />
Württemberg (Gesetz vom 20. März 1964<br />
Ges. Bl. S. 127) die Auffassung vertreten, <strong>de</strong>r<br />
Kauf eines Grundstücks für <strong>de</strong>n Straßenbau sei<br />
Ausübung hoheitlicher Tätigkeit, während das<br />
Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht in einem an<strong>de</strong>ren Fall in<br />
Anwendung <strong>de</strong>r hier dargelegten Auslegungsmerkmale<br />
festgestellt hat, daß <strong>de</strong>r Abschluß<br />
eines Grundstückskaufvertrages zur Beschaffung<br />
von Straßenbauland auch dann zum bürgerlichrechtlichen<br />
Geschäftskreis gehöre, wenn <strong>de</strong>r<br />
Straßenbau als hoheitliche Tätigkeit betrieben<br />
wer<strong>de</strong>.<br />
Unsicherheit besteht teilweise auch in <strong>de</strong>r Anwendung<br />
<strong>de</strong>r angeführten Erkenntnisse <strong>de</strong>r<br />
Rechtsprechung auf die Betätigung <strong>de</strong>r Bediensteten<br />
im inneren Verwaltungsbereich (z. B.<br />
Maßnahme <strong>de</strong>r Fachaufsicht und <strong>de</strong>r Dienstaufsicht<br />
o<strong>de</strong>r die Überwachung, Zuweisung und Bewirtschaftung<br />
von Haushaltsmitteln). Dies beruht<br />
u. a. darauf, daß diese Rechtsprechung überwiegend<br />
Fälle <strong>de</strong>r Haftung für einen Scha<strong>de</strong>n<br />
betrifft, <strong>de</strong>r nicht <strong>de</strong>m Dienstherrn, son<strong>de</strong>rn<br />
einem Dritten entstan<strong>de</strong>n ist, und daß sie <strong>de</strong>shalb<br />
für die Feststellung hoheitlicher Tätigkeit<br />
Anknüpfungsmerkmale herausgestellt hat, die<br />
sich am Tätigwer<strong>de</strong>n nach außen orientieren<br />
(rechtliche Form <strong>de</strong>s Auftretens nach außen,<br />
Rechtsgrundlage <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lns) und hier für<br />
die Beurteilung, ob hoheitlich o<strong>de</strong>r nicht, ausreichen.<br />
Denn als hoheitlich wird eben jene<br />
Betätigung verstan<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Staat <strong>de</strong>m einzelnen<br />
gegenüber als übergeordneter Hoheitsträger<br />
han<strong>de</strong>lt. Bei rein internen Verwaltungsvorgängen<br />
wird die Orientierung an dieser Feststellung<br />
teilweise verlassen. So wird von <strong>de</strong>n<br />
Verwaltungen die Auffassung vertreten, daß die<br />
Wahrnehmung von Aufsichtsbefugnissen durch<br />
die Vorgesetzten immer hoheitlich sei, also auch<br />
in Bereichen, in <strong>de</strong>nen es sich um die Wahrnehmung<br />
bürgerlich-rechtlicher Interessen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
han<strong>de</strong>lt, wie z. B. bei <strong>de</strong>r Vermögensverwaltung<br />
(Liegenschaften und Beteiligungen) und<br />
teilweise auch bei <strong>de</strong>r Hochbauverwaltung und<br />
<strong>de</strong>r Forstverwaltung. Gegen diese Auffassung<br />
sind im Schrifttum beachtliche Gesichtspunkte<br />
geltend gemacht wor<strong>de</strong>n, was zum Anlaß genommen<br />
wer<strong>de</strong>n sollte, die bisherige Auffassung<br />
zu überprüfen. Auch die Frage, inwieweit<br />
in <strong>de</strong>n Bereichen, in <strong>de</strong>nen keine hoheitlichen<br />
Aufgaben wahrgenommen wer<strong>de</strong>n, die Verwaltung<br />
<strong>de</strong>r Haushaltsmittel hoheitlich ist, sollte<br />
grundsätzlich überprüft wer<strong>de</strong>n. Es besteht ein<br />
Interesse daran, daß insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
<strong>de</strong>r Haushaltsmittel die gewissenhafte<br />
Erfüllung <strong>de</strong>r Sorgfaltspflichten durch die Bediensteten<br />
so weit als möglich gesichert wird.<br />
-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>5.</strong> Die Beschränkung <strong>de</strong>r Haftung bei hoheitlicher<br />
Betätigung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
erfor<strong>de</strong>rt eine nähere Bestimmung, wann<br />
grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dabei ist zu empfehlen,<br />
auch die Merkmale eines bedingt vorsätzlichen<br />
Han<strong>de</strong>lns mit in Betracht zu ziehen,<br />
damit man nicht unversehens an die grobe Fahrlässigkeit<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen stellt, die schon für<br />
bedingt vorsätzliches Han<strong>de</strong>ln ausreichen. Vorsätzlich<br />
han<strong>de</strong>lt ein Bediensteter, wenn er bewußt<br />
pflichtwidrig han<strong>de</strong>lt und dies auch will<br />
o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st in Kauf nimmt. Fahrlässig han<strong>de</strong>lt<br />
<strong>de</strong>r Bedienstete, wenn ihm nicht bewußt ist,<br />
daß er pflichtwidrig han<strong>de</strong>lt und wenn er die im<br />
Verkehr erfor<strong>de</strong>rliche Sorgfalt infolge von<br />
Leichtsinn, Unaufmerksamkeit, mangeln<strong>de</strong>r<br />
Selbstinformation o<strong>de</strong>r unzulänglichen Überlegungen<br />
außer acht gelassen hat. Grob fahrlässig<br />
han<strong>de</strong>lt <strong>de</strong>r Bedienstete, wenn er die im Verkehr<br />
erfor<strong>de</strong>rliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem<br />
Maße verletzt und das Wenige unbeachtet<br />
läßt, was im gegebenen Falle je<strong>de</strong>m einleuchten<br />
muß. Es liegt auf <strong>de</strong>r Hand, daß bei solchen<br />
Merkmalen <strong>de</strong>r Nachweis grob fahrlässiger<br />
Pflichtverletzung nicht gera<strong>de</strong> leicht zu führen<br />
ist. Er erfor<strong>de</strong>rt sorgfältige Klärung <strong>de</strong>s Sachverhalts<br />
und genaue Feststellung <strong>de</strong>r Pflichtverletzung.<br />
Darin geben sich die Verwaltungen<br />
nicht immer die erfor<strong>de</strong>rliche Mühe, so daß <strong>de</strong>r<br />
Eindruck entsteht, daß grobe Fahrlässigkeit nur<br />
allzu schnell und allzu gern verneint wird. Gewissermaßen<br />
als sichere Karte wird <strong>de</strong>r oft gebrachte<br />
Einwand angesehen, daß <strong>de</strong>r beanstan<br />
<strong>de</strong>te Fehler unterlaufen sei, weil <strong>de</strong>r Beamte<br />
überlastet gewesen sei. Nach <strong>de</strong>n Erfahrungen<br />
<strong>de</strong>s Rechnungshofs kann dieser Einwand ohne<br />
nähere Begründung nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n;<br />
<strong>de</strong>nn bei genauer Prüfung hat sich schon herausgestellt,<br />
daß eine Überlastung nach <strong>de</strong>m Maß <strong>de</strong>r<br />
Arbeitsquote o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Arbeitspensum am<br />
Tage <strong>de</strong>s Fehlverhaltens gar nicht vorliegen<br />
konnte o<strong>de</strong>r daß eine etwaige allgemeine Arbeitsüberlastung<br />
nach <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Pflichtverletzung<br />
keine Rolle gespielt haben kann. In einem<br />
Fall hat <strong>de</strong>r Rechnungshof darauf hinweisen müssen,<br />
daß das offensichtliche Fehlverhalten eines<br />
Bediensteten nicht auf Arbeitsüberlastung, son<strong>de</strong>rn<br />
auf Unkenntnis und mangeln<strong>de</strong>r Sorgfalt beruhte<br />
und daß es nicht nur zu einem Scha<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s im beanstan<strong>de</strong>ten Einzelfall, son<strong>de</strong>rn<br />
auch zu einer vermeidbaren unwirtschaftlichen<br />
Mehrbelastung <strong>de</strong>s Bediensteten und zu erhöhtem<br />
Verwaltungsaufwand geführt hat.<br />
6. Die von <strong>de</strong>r Rechtsprechung und Lehre erarbeiteten<br />
Grundsätze über die Beschränkung <strong>de</strong>r<br />
Haftung <strong>de</strong>s Arbeitsnehmers bei scha<strong>de</strong>nsgeneigter<br />
Arbeit wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Verwaltungen<br />
auch zugunsten von Beamten und Angestellten<br />
angewen<strong>de</strong>t, die nach <strong>de</strong>n Haftungsvorschriften<br />
je<strong>de</strong> fahrlässige Pflichtverletzung, die <strong>de</strong>m<br />
Dienstherrn Scha<strong>de</strong>n gebracht hat, zu vertreten<br />
haben. Der Rechnungshof hat dies bisher insoweit<br />
nicht beanstan<strong>de</strong>t, als die praktische Anwendung<br />
<strong>de</strong>r Grundsätze unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />
<strong>de</strong>r Fürsorge vertretbar erschien. Zwar<br />
hat das Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetz die Anwendung<br />
dieser Grundsätze, die bei <strong>de</strong>r Verabschiedung<br />
<strong>de</strong>s Gesetzes bekannt waren, nicht vorgesehen,<br />
so daß eine unmittelbare Anwendung nicht möglich<br />
ist. Die Nichtberücksichtigung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n<br />
Grundsätzen zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Gesichtspunkte<br />
wäre aber nach Auffassung <strong>de</strong>s Rechnungshofs<br />
mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m öffentlichen Dienstherrn<br />
obliegen<strong>de</strong>n Fürsorgepflicht nicht vereinbar. Der<br />
Rechnungshof hat allerdings feststellen müssen,<br />
daß die Grundsätze in einer Weise angewen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n, die über das hinausgeht, was nach <strong>de</strong>n<br />
Grundsätzen und nach <strong>de</strong>r Fürsorgepflicht geboten<br />
ist:<br />
a) Nicht je<strong>de</strong> Tätigkeit ist eine scha<strong>de</strong>nsgeneigte<br />
Tätigkeit; sie ist es nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />
nur dann, wenn es ihre Eigenart<br />
mit sich bringt, daß auch <strong>de</strong>m gewissenhaften<br />
Bediensteten Fehler unterlaufen, die zwar<br />
vermeidbar sind, mit <strong>de</strong>nen aber auf Grund<br />
<strong>de</strong>r menschlichen Unzulänglichkeiten zu rechnen<br />
ist. Es müssen also — das wird von <strong>de</strong>n<br />
Verwaltungen durchweg nicht genügend beachtet<br />
— eine beson<strong>de</strong>re Art <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />
o<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong> vorliegen, die eine<br />
Scha<strong>de</strong>nsgeneigtheit herbeiführen und die<br />
<strong>de</strong>r Bedienstete selbst nicht zu vertreten hat.<br />
Diese beson<strong>de</strong>re Situation muß für <strong>de</strong>n Vorgang<br />
gegeben sein, bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n<br />
ist. Eine Scha<strong>de</strong>nsgeneigtheit im<br />
Sinne <strong>de</strong>r Grundsätze liegt aber nur vor,<br />
wenn die Eigenart <strong>de</strong>r Tätigkeit bzw. die<br />
beson<strong>de</strong>ren Umstän<strong>de</strong> es mit sich bringen,<br />
daß auch <strong>de</strong>m gewissenhaften Bediensteten<br />
Fehler unterlaufen. Dies kann man im allgemeinen<br />
nur feststellen, wenn auch bei gewissenhaften<br />
Bediensteten in solchen Situationen<br />
häufiger Fehler auftreten und dies<br />
darauf zurückzuführen ist, daß auch bei ihnen<br />
<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n nur vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n könnte,<br />
wenn sie zusätzlich eine beson<strong>de</strong>re Konzentration<br />
zur Abwehr <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />
typischen Gefahren aufbrächten. Mit <strong>de</strong>r allgemeinen<br />
Bemerkung, es mache je<strong>de</strong>r mal<br />
einen Fehler, ist das nicht dargetan. Es ist<br />
auch nicht typisch, daß sorgfältig arbeiten<strong>de</strong><br />
Beamte bei einer Entscheidung Vorschriften<br />
übersehen, auf die bei dieser Entscheidung<br />
beson<strong>de</strong>rs zu achten ist. Es müssen dann<br />
schon beson<strong>de</strong>re Umstän<strong>de</strong> hinzutreten, die<br />
auch für <strong>de</strong>n gewissenhaften, sorgfältig arbeiten<strong>de</strong>n<br />
Bediensteten zwangsläufig die Gefahr<br />
<strong>de</strong>s Übersehens herbeiführen. In allen Fällen<br />
muß ferner geprüft wer<strong>de</strong>n, inwieweit<br />
<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n durch die beson<strong>de</strong>re Scha<strong>de</strong>nsgeneigtheit<br />
<strong>de</strong>r Tätigkeit verursacht wor<strong>de</strong>n<br />
ist. Es ist durchaus möglich, daß die Scha<strong>de</strong>nsgeneigtheit<br />
<strong>de</strong>n eingetretenen Scha<strong>de</strong>n<br />
nur teilweise bedingt hat. Es liegt auf <strong>de</strong>r<br />
Hand, daß die Feststellung dieser Voraussetzungen<br />
eine sorgfältige Bearbeitung erfor<strong>de</strong>rt.<br />
Dem tragen die Verwaltungen im allgemeinen<br />
nicht genügend Rechnung. Es wird<br />
auch vielfach nicht beachtet, daß die Feststellung<br />
einer scha<strong>de</strong>nsgeneigten Tätigkeit nicht<br />
-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
ohne weiteres einen Ausschluß <strong>de</strong>r Haftung<br />
rechtfertigt. Bei <strong>de</strong>r grundsätzlichen Scha<strong>de</strong>nsersatzpflicht<br />
<strong>de</strong>r Bediensteten für schuldhafte<br />
Pflichtverletzung kommt auch in Fällen<br />
scha<strong>de</strong>nsgeneigter Tätigkeit in <strong>de</strong>r Regel nur<br />
eine angemessene Scha<strong>de</strong>nsverteilung in<br />
Betracht. Dem Dienstherrn kann im allgemeinen<br />
nur dann die volle Übernahme <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns<br />
aufgebür<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn das Verschul<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Bediensteten gering ist. Im Einzelfall<br />
ist es notwendig, die Belange <strong>de</strong>s<br />
Dienstherrn gegenüber <strong>de</strong>m Gebot <strong>de</strong>r Fürsorge<br />
unter Berücksichtigung aller Umstän<strong>de</strong><br />
abzuwägen (insbeson<strong>de</strong>re Maß <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsgeneigtheit,<br />
Grad <strong>de</strong>r Schuld, etwaige Berücksichtigung<br />
erhöhter Verantwortung bei<br />
<strong>de</strong>r Vergütung, Höhe <strong>de</strong>s Scha<strong>de</strong>ns, dienstliche<br />
Führung, persönliche Verhältnisse <strong>de</strong>s<br />
Bediensteten einschließlich seiner wirtschaftlichen<br />
Lage).<br />
b) Die Art <strong>de</strong>r Handhabung dieser Grundsätze<br />
durch die Verwaltungen läßt die Ten<strong>de</strong>nz<br />
erkennen, über die Anwendung dieser<br />
Grundsätze mit Hilfe <strong>de</strong>s Zauberworts „typisches<br />
Fehlverhalten" ganz allgemein zu einer<br />
Beschränkung <strong>de</strong>r Inanspruchnahme von Bediensteten<br />
bei vorsätzlicher o<strong>de</strong>r grob fahrlässiger<br />
Pflichtverletzung zu kommen. Dieser<br />
Ten<strong>de</strong>nz mögen verschie<strong>de</strong>ne Motive zugrun<strong>de</strong><br />
liegen; sie können es aber nicht rechtfertigen,<br />
daß die durch Gesetz und Tarifvertrag<br />
getroffene Entscheidung, nach <strong>de</strong>r auch<br />
die öffentlichen Bediensteten grundsätzlich<br />
nicht nur Vorsatz, son<strong>de</strong>rn je<strong>de</strong> Fahrlässigkeit<br />
zu vertreten haben, nicht respektiert<br />
wird. Je<strong>de</strong>nfalls kann die Fürsorgepflicht,<br />
die die Grundlage für die Anwendung <strong>de</strong>r<br />
Grundsätze über die Haftungsmin<strong>de</strong>rung bei<br />
scha<strong>de</strong>nsgeneigter Tätigkeit bil<strong>de</strong>t, nicht als<br />
Rechtsgrund auch dafür herangezogen wer<strong>de</strong>n,<br />
daß in <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Haftungsbestimmungen<br />
diese Entscheidung <strong>de</strong>s Gesetzgebers<br />
praktisch aufgehoben wird.<br />
Für die Arbeitsverhältnisse außerhalb <strong>de</strong>s<br />
öffentlichen Dienstes hat das Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht<br />
die Auffassung vertreten, daß sich<br />
aus <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Personalstruktur <strong>de</strong>s<br />
Arbeitsvertrages nicht schlechthin eine Abweichung<br />
vom allgemeinen Grundsatz ergebe,<br />
daß <strong>de</strong>r Schuldner Vorsatz und je<strong>de</strong><br />
Fahrlässigkeit zu vertreten habe; sie spreche<br />
vielmehr für das Gegenteil, weil sie es <strong>de</strong>m<br />
Arbeitnehmer grundsätzlich zur Pflicht<br />
mache, „in je<strong>de</strong>r Hinsicht sorgfältig und<br />
damit ohne je<strong>de</strong> Fahrlässigkeit zu arbeiten".<br />
Es wür<strong>de</strong> nach Auffassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarbeitsgerichts<br />
„eine Wertverfälschung <strong>de</strong>r<br />
Beziehungen be<strong>de</strong>uten, in <strong>de</strong>nen Arbeitnehmer<br />
und Arbeitgeber wechselseitig stehen,<br />
wollte man verneinen, daß auch <strong>de</strong>r Arbeitnehmer,<br />
<strong>de</strong>m im übrigen in immer mehr zunehmen<strong>de</strong>m<br />
Maße wertvolle Vermögensteile<br />
seines Arbeitgebers anvertraut wer<strong>de</strong>n,<br />
nach besten Kräften bemüht sein muß, seine<br />
Arbeitspflichten zu erfüllen". Dem ent<br />
spreche, daß <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>m Arbeitnehmer<br />
weitgehen<strong>de</strong> Fürsorgepflichten schul<strong>de</strong>,<br />
bei <strong>de</strong>ren fahrlässiger Verletzung auch<br />
<strong>de</strong>r Arbeitgeber vom Arbeitnehmer auf<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatz in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n<br />
könne.<br />
Der Rechnungshof ist <strong>de</strong>r Auffassung, daß<br />
sich für die öffentlichen Dienstverhältnisse<br />
keine wesentlich an<strong>de</strong>re Betrachtung ergeben<br />
kann, zumal da auch <strong>de</strong>m öffentlichen<br />
Dienstherrn die Möglichkeit gegeben ist, <strong>de</strong>n<br />
Bediensteten Bezüge, die sie durch die<br />
Pflichtverletzung eines Bediensteten zu<br />
Unrecht erhalten haben, aus Billigkeitsgrün<strong>de</strong>n<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise zu belassen und<br />
sonstige Ersatzfor<strong>de</strong>rungen zur Vermeidung<br />
von Härten ganz o<strong>de</strong>r teilweise nie<strong>de</strong>rzuschlagen.<br />
Soweit die Übernahme von öffentlichen<br />
Aufgaben beson<strong>de</strong>re Verantwortungen<br />
schafft, sind diese mit <strong>de</strong>r Beschränkung <strong>de</strong>r<br />
Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
bei hoheitlicher Betätigung berücksichtigt.<br />
Nun ist zwar zuzugeben, daß diese<br />
Regelung gera<strong>de</strong> im Bereich <strong>de</strong>r Haftung für<br />
Eigenschä<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Dienstherrn teilweise Auswirkungen<br />
hat, die von vielen Bediensteten<br />
nicht ohne weiteres verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n; <strong>de</strong>nn<br />
die Ausweitung <strong>de</strong>r ursprünglich nur für die<br />
Rückgriffshaftung bei Drittschä<strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n<br />
Haftungsbeschränkung auf die Haftung<br />
für unmittelbare Schädigung <strong>de</strong>s Dienstherrn<br />
ist mit <strong>de</strong>r Notwendigkeit begrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n,<br />
die Entschlußkraft <strong>de</strong>r öffentlichen Bediensteten<br />
bei <strong>de</strong>r Ausübung ihres Amtes zu<br />
stärken. Unter diesem Gesichtspunkt läßt<br />
sich durchaus die Frage stellen, ob es überzeugend<br />
sein kann, daß z. B. ein Bediensteter,<br />
wenn er Beamtenbezüge berechnet,<br />
anweist und auszahlt, nur grobe Fahrlässigkeit<br />
zu vertreten hat, während er für je<strong>de</strong><br />
Fahrlässigkeit einstehen soll, wenn er die<br />
gleichen Tätigkeiten für einen Angestellten<br />
ausführt; <strong>de</strong>r Bedienstete, <strong>de</strong>r Sozialleistungen<br />
auszahlt o<strong>de</strong>r Nutzungsentgelte einnimmt,<br />
haftet nur für grobe Fahrlässigkeit;<br />
wenn er dagegen Baurechnungen feststellt<br />
und auszahlt, haftet er für je<strong>de</strong> Fahrlässigkeit.<br />
Diese unterschiedliche Behandlung mag<br />
nicht befriedigen; das kann es aber nicht<br />
rechtfertigen, das Gesetz durch entgegenstehen<strong>de</strong><br />
Verwaltungspraxis zu korrigieren.<br />
Ganz abgesehen davon wür<strong>de</strong> auf diese<br />
Weise <strong>de</strong>r rechtspolitisch be<strong>de</strong>utsame Grundsatz<br />
verlassen, daß <strong>de</strong>r öffentliche Dienstherr<br />
und seine Bediensteten auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />
privatrechtlicher Betätigung je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />
Rechtsperson gleichstehen und daß insoweit<br />
auch eine Differenzierung auf haftungsrechtlichem<br />
Gebiet nicht angängig ist.<br />
Im Hinblick auf die erwähnten Auswirkungen<br />
und die Frage ihrer Rechtfertigung nach<br />
Sinn und Zweck <strong>de</strong>r Haftungsbeschränkung<br />
erscheint es geboten, die jetzige gesetzliche<br />
Regelung <strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>r öffentlichen Be-<br />
-
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
diensteten gegenüber <strong>de</strong>m Dienstherrn zu<br />
überprüfen.<br />
7. Diese Hinweise auf nur wenige Probleme <strong>de</strong>r<br />
Behandlung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen gegen<br />
Bedienstete machen <strong>de</strong>utlich, daß die sachgerechte<br />
Prüfung eines Anspruchs nicht nur<br />
Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt bei <strong>de</strong>r Sachaufklärung<br />
und bei <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Haftungsvorschriften<br />
erfor<strong>de</strong>rt. Ebenso wichtig ist<br />
die unbedingte Bereitschaft, sich nicht nur die<br />
Verteidigung <strong>de</strong>r Bediensteten gegenüber einem<br />
Vorwurf <strong>de</strong>r schuldhaften Pflichtverletzung und<br />
<strong>de</strong>n Schutz vor <strong>de</strong>r Inanspruchnahme angelegen<br />
sein zu lassen, son<strong>de</strong>rn mit gleichem Eifer auch<br />
die Belange <strong>de</strong>s Dienstherrn zu wahren. Der<br />
Rechnungshof hat in einem Fall <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
gegenüber zum Ausdruck bringen müssen, daß<br />
er über die Art <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>s Haftungsfalles<br />
besorgt sei und daß er darum bitte, <strong>de</strong>m<br />
Vorgang ohne Ansehen <strong>de</strong>r Person die Aufmerksamkeit<br />
zu schenken, die seine sachgerechte<br />
Behandlung erfor<strong>de</strong>re.<br />
Es sollte nicht übersehen wer<strong>de</strong>n, daß eine zu<br />
weit gehen<strong>de</strong> Rücksichtnahme auf die Bediensteten<br />
bewirken kann, daß das Interesse an<br />
einer gewissenhaften Erfüllung <strong>de</strong>r Pflichten<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Dienstherrn geschwächt wird.
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Anlage 2<br />
(Zu Nr, 28 <strong>de</strong>r Denkschrift)<br />
Entwicklung <strong>de</strong>s Personalstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
nach <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushaltsplänen 1960 bis 1968<br />
- ohne Bun<strong>de</strong>swehr (Einzelplan 14) und<br />
Bun<strong>de</strong>sgrenzschutz (Kapitel 06 25) -<br />
Jahr<br />
Beamte<br />
Angestellte<br />
Arbeiter<br />
zusammen<br />
-<br />
Zahl v. H. Zahl v. H. Zahl v. H. Zahl v. H.<br />
1960 47 033 100,0 27 110 100,0 8 057 100,0 82 200 100,0<br />
1961 47 684 101,4 28 620 105,6 8 213 101,9 84 517 102,8<br />
1962 49 417 105,1 28 920 106,7 8 637 107,2 86 974 105,8<br />
1963 49 412 105,1 29 076 107,3 8 626 107,1 87 114 106,0<br />
1964 51 096 108,6 28 854 106,4 8 668 107,6 88 618 107,8<br />
1965 51 003 108,4 29 402 108,5 8 629 107,1 89 034 108,3<br />
1966 51 602 109,7 30 007 110,7 8 370 103,9 89 979 109,4<br />
1967 51 685 109,9 30 512 112,5 8 517 105,7 90 714 110,4<br />
1968 51 890 110,3 30 914 114,0 8 228 102,1 91 032 110,7<br />
Das aus Sachtiteln bezahlte Personal hat sich im selben Zeitabschnitt von 14 813<br />
auf 14 849 Kräfte, mithin um 0,2 v. H. vermehrt.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Anlage 3<br />
(zu Nr. 28 <strong>de</strong>r Denkschrift)<br />
Entwicklung <strong>de</strong>s Personalstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
(Verän<strong>de</strong>rungen 1968 gegenüber 1960 in Vomhun<strong>de</strong>rtsätzen)<br />
Einzel<br />
plan<br />
Bezeich<br />
nung<br />
Oberste<br />
Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />
nachgeordnete<br />
Dienststellen<br />
insgesamt<br />
01 BPr + 25 + 25<br />
02 BT + 25 + 25<br />
03 BR + 6 + 6<br />
04 BK + 54 + 54<br />
05 AA + 27 + 23 + 24<br />
06 BMI + 21 1) +47 2 ) + 44 1) 2)<br />
07 BMJ + 42 +38 + 39<br />
08 BMF + 7 — 5 — 5<br />
09 BMWi + 5 +47 + 30<br />
10 BML + 11 +66 + 49<br />
11 BMA + 17 +15 + 16<br />
12 BMV + 18 +18 + 18<br />
15 BMGes + 61 3) +60 3 ) + 60 3)<br />
19 BVerfG — 2 — 2<br />
20 BRH + 4 + 4<br />
23 BMZ +114 3 ) +114 3 )<br />
24 BMSchatz + 17 +14 + 15<br />
25 IBMWo + 5 5<br />
+<br />
26 BMVt — 4 —52 — 40<br />
27 BMG + 10 + 10<br />
28 BMBR + 22 + 22<br />
29 BMFa + 72 (seit 1967) + 80<br />
31 BMwF +120 (seit 1964) +135<br />
32 Bun<strong>de</strong>sschuld — 39 — 39<br />
im Durchschnitt: + 24,5 + 8,6 + 10,7<br />
jährlich<br />
im Durchschnitt: + 3,1 + 1,1 + 1,3<br />
1) ohne Abteilung IV „Gesundheitswesen"<br />
2) ohne Kapitel 06 11 Bun<strong>de</strong>sgesundheitsamt und Kapitel 06 25 Bun<strong>de</strong>sgrenzschutz<br />
3) gegenüber 1962<br />
-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Anlage 4<br />
(Zu Nr. 31 <strong>de</strong>r Denkschrift)<br />
Stellenplan <strong>de</strong>r Zollverwaltung in <strong>de</strong>n Rechnungsjahren 1955 und 1967
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Fundstellenverzeichnis<br />
Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srech<br />
nungshofes zu <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s<br />
haushaltsrechnung für das<br />
Rechnungsjahr 1961 (einschließlich<br />
Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung)<br />
<strong>Drucksache</strong> IV/3052<br />
<strong>de</strong>s Deutschen<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srech<br />
nungshofes zu <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>s<br />
haushaltsrechnungen (ein<br />
schließlich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermö<br />
gensrechnungen sowie <strong>de</strong>r<br />
Jahresrechnungen <strong>de</strong>s Aus<br />
gleichsfonds und <strong>de</strong>s ERP-<br />
Son<strong>de</strong>rvermögens) für die<br />
Rechnungsjahre 1962 und<br />
1963 <strong>Drucksache</strong> V/458<br />
<strong>de</strong>s Deutschen<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srech<br />
nungshofes zu <strong>de</strong>r Bun<br />
<strong>de</strong>shaushaltsrechnung (einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermögensrechnung<br />
sowie <strong>de</strong>r Jahresrechnungen<br />
<strong>de</strong>s Aus<br />
gleichsfonds und <strong>de</strong>s ERP-<br />
Son<strong>de</strong>rvermögens) für das<br />
Rechnungsjahr 1964 <strong>Drucksache</strong> V/1603<br />
<strong>de</strong>s Deutschen<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srech<br />
nungshofes zur Bun<strong>de</strong>shaus<br />
haltsrechnung (einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>svermögensrech<br />
nung sowie <strong>de</strong>r Jahresrech<br />
nungen <strong>de</strong>s Ausgleichsfonds<br />
und <strong>de</strong>s ERP-Son<strong>de</strong>rvermögens)<br />
für das Rechnungsjahr<br />
1965 <strong>Drucksache</strong> V/2695<br />
<strong>de</strong>s Deutschen<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
Bun<strong>de</strong>s-Angestelltentarifvertrag<br />
vom 23. Februar 1961 MinBlFin S. 214<br />
Bun<strong>de</strong>sbeamtengesetz (BBG) in<br />
<strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekannt<br />
machung vom 22. Oktober<br />
1965 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 1776<br />
Bun<strong>de</strong>sdisziplinarordnung<br />
(BDO) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r<br />
Bekanntmachung vom 20. Juli<br />
1967 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 750<br />
Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
vom 19. August 1958 über<br />
die hauptsächlichsten Prü<br />
fungsergebnisse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
rechnungshofes <strong>Drucksache</strong> 554<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>,<br />
3. <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> 1957<br />
Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
vom 24. Oktober 1959 über<br />
die hauptsächlichsten Prü<br />
fungsergebnisse <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />
rechnungshofes <strong>Drucksache</strong> 1518<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>,<br />
3. <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> 1957<br />
Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
vom 30. Oktober 1962<br />
Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
vom 22. Oktober 1963<br />
<strong>Drucksache</strong> IV/854<br />
<strong>de</strong>s Deutschen<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
<strong>Drucksache</strong> IV/1780<br />
<strong>de</strong>s Deutschen<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
vom 22 Dezember 1965 <strong>Drucksache</strong> V/458<br />
<strong>de</strong>s Deutschen<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
vom 22. Dezember 1966 <strong>Drucksache</strong> V/1603<br />
<strong>de</strong>s Deutschen<br />
<strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
Durchführungsverordnung zum<br />
Umzugskostengesetz vom<br />
7. Mai 1935 RBBl. S. 40<br />
Erstes Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Zweiten Gesetzes über<br />
die Neuordnung <strong>de</strong>r hütten<br />
knappschaftlichen Pensions<br />
versicherung im Saarland<br />
vom 27. Januar 1955<br />
Erstes Gesetz zur Überleitung<br />
von Lasten und Deckungs<br />
mitteln auf <strong>de</strong>n Bund (Erstes<br />
Überleitungsgesetz) in <strong>de</strong>r<br />
Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />
vom 28. April 1955<br />
Amtsblatt <strong>de</strong>s<br />
Saarlan<strong>de</strong>s S. 173<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 193<br />
Gesetz über die Feststellung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushaltsplans für<br />
das Rechnungsjahr 1966<br />
(Haushaltsgesetz 1966) vom<br />
22. Juni 1966 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. II<br />
S. 437<br />
Gesetz über die Feststellung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>shaushaltsplans für<br />
das Rechnungsjahr 1967<br />
(Haushaltsgesetz 1967) vom<br />
4. Juli 1967 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. II<br />
S. 1961<br />
-
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Gesetz über die Rechtsstellung<br />
<strong>de</strong>r Soldaten (Soldatengesetz)<br />
vom 19. März 1956<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 114<br />
Gesetz über die Versorgung<br />
<strong>de</strong>r Opfer <strong>de</strong>s Krieges (Bun<br />
<strong>de</strong>sversorgungsgesetz) vom<br />
27. Juni 1960 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 453<br />
Gesetz zur Neuregelung <strong>de</strong>s<br />
Rechts <strong>de</strong>r Rentenversiche<br />
rung <strong>de</strong>r Angestellten (An<br />
gestelltenversicherungs-Neu<br />
regelungsgesetz — AnVNG)<br />
vom 23. Februar 1957<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 88<br />
Richtlinien <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregie<br />
rung vom 1. April 1953 betr.<br />
Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s an<br />
außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />
stehen<strong>de</strong> Stellen und<br />
für <strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r Ver<br />
wendung <strong>de</strong>r Mittel nach<br />
§ 64 a Abs. 1 RHO MinBlFin S. 269<br />
Schwerbeschädigtengesetz in<br />
<strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekannt<br />
machung vom 14. August<br />
1961 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 1233<br />
Tarifvertrag über das Lohn<br />
gruppenverzeichnis zum<br />
MTB II vom 11. Juli 1966 MinBlFin S. 318<br />
Gesetz zur Neuregelung <strong>de</strong>s<br />
Rechts <strong>de</strong>r Rentenversiche<br />
rung <strong>de</strong>r Arbeiter (Arbeiter<br />
rentenversicherungs-Neurege<br />
lungsgesetz — ArVNG) vom<br />
23. Februar 1957 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 45<br />
Gesetz zur Regelung <strong>de</strong>r Rechtsverhältnisse<br />
<strong>de</strong>r unter Arti<br />
kel 131 <strong>de</strong>s Grundgesetzes<br />
fallen<strong>de</strong>n Personen (G 131)<br />
in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekannt<br />
machung vorn 21. August 1968<br />
Gesetz zur Sicherung <strong>de</strong>s Haushaltsausgleichs<br />
(Haushaltssicherungsgesetz)<br />
vom 20. Dezember<br />
1965<br />
Gesetz zur Überleitung von<br />
Lasten und Deckungsmitteln<br />
vom Saarland auf <strong>de</strong>n Bund<br />
(Fünftes Überleitungsgesetz)<br />
vom 30. Juni 1959<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 1578<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 2065<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 335<br />
Grundgesetz für die Bun<strong>de</strong>s<br />
republik Deutschland vom<br />
23. Mai 1949 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. S<br />
Mantel-Tarifvertrag für Arbei<br />
ter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s vom 27. Februar<br />
1964 GMBl. S. 174<br />
Zwanzigstes Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung<br />
Neuntes Gesetz über die An<br />
<strong>de</strong>s Lastenausgleichs-<br />
gesetzes vom 1<strong>5.</strong> Juli 1968<br />
-<br />
passung <strong>de</strong>r Renten aus <strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Sozialversicherungen<br />
sowie über die Anpassung<br />
<strong>de</strong>r Geldleistungen<br />
aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Unfall<br />
versicherung (Neuntes Ren<br />
tenanpassungsgesetz) vom<br />
28. Dezember 1966 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 768<br />
Reichshaushaltsordnung (RHO)<br />
vom 31. Dezember 1922 in<br />
<strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekannt<br />
machung vom 14. April 1930<br />
Reichsgesetzbl. II<br />
S. 693<br />
Tarifvertrag über die Gewäh<br />
rung einer Zuwendung an<br />
Arbeiter <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s vom<br />
24. November 1964 GMBl. 1965 S. 50<br />
Verordnung über das Tren<br />
nungsgeld bei Versetzungen<br />
und Abordnungen im Inland<br />
(Trennungsgeldverordnung —<br />
TGV) vom 12. August 1965<br />
Verordnung über die Erstattung<br />
von Verwaltungskosten aus<br />
<strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Lastenausgleichsgesetze<br />
und <strong>de</strong>s<br />
Allgemeinen Kriegsfolgen<br />
gesetzes (1<strong>5.</strong> LeistungsDV<br />
LA) vom 3. März 1960<br />
Wehrdisziplinarordnung (WDO)<br />
in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />
vom 9. Juni 1961<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 808<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 154<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 697<br />
Zehntes Gesetz über die An<br />
passung <strong>de</strong>r Renten aus <strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Sozialversicherungen<br />
sowie über die Anpassung<br />
<strong>de</strong>r Geldleistungen<br />
aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Unfall<br />
versicherung (Zehntes Ren<br />
tenanpassungsgesetz) vom<br />
22. Dezember 1967 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 1343<br />
Zweites Gesetz über die Neuordnung<br />
<strong>de</strong>r hüttenknappschaftlichen<br />
Pensionsversicherung<br />
im Saarland vom 7. November<br />
1952<br />
Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 806<br />
Amtsblatt <strong>de</strong>s<br />
Saarlan<strong>de</strong>s S. 104(<br />
Zweites Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung<br />
und Ergänzung <strong>de</strong>s Kriegs<br />
opferrechts (Zweites Neuordnungsgesetz)<br />
vom 21. Februar<br />
1964 Bun<strong>de</strong>sgesetzbl. I<br />
S. 85
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r Abkürzungen<br />
AG<br />
Aktiengesellschaft<br />
GG<br />
Grundgesetz für die Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland<br />
AnVNG<br />
Gesetz zur Neuregelung <strong>de</strong>s Rechts<br />
<strong>de</strong>r Rentenversicherung <strong>de</strong>r Ange<br />
stellten (Angestelltenversicherungs<br />
Neuregelungsgesetz)<br />
GmbH<br />
GMBl.<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Gemeinsames Ministerialblatt<br />
ArVNG<br />
Gesetz zur Neuregelung <strong>de</strong>s Rechts<br />
<strong>de</strong>r Rentenversicherung <strong>de</strong>r Arbeiter<br />
(Arbeiterrentenversicherungs-<br />
Neuregelungsgesetz)<br />
Haushalts<br />
sicherungsgesetz<br />
Gesetz zur Sicherung <strong>de</strong>s Haushaltsausgleichs<br />
BAT<br />
BBG<br />
BDO<br />
Bemerkungen<br />
(mit Jahreszahl)<br />
Bes. Gr.<br />
Bun<strong>de</strong>s-Angestelltentarifvertrag<br />
Bun<strong>de</strong>sbeamtengesetz<br />
Bun<strong>de</strong>sdisziplinarordnung<br />
Bemerkungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungs<br />
hofes zur Bun<strong>de</strong>shaushaltsrechnung<br />
für das Rechnungsjahr . . .<br />
Besoldungsgruppe<br />
HG (mit<br />
Jahreszahl)<br />
1<strong>5.</strong> LeistungsDV-<br />
LA<br />
MinBlFin<br />
Gesetz über die Feststellung <strong>de</strong>s Bun<br />
<strong>de</strong>shaushaltsplans für das Rechnungsjahr<br />
. . . (Haushaltsgesetz . . .)<br />
Verordnung über die Erstattung von<br />
Verwaltungskosten aus <strong>de</strong>r Durch<br />
führung <strong>de</strong>r Lastenausgleichsgesetze<br />
und <strong>de</strong>s Allgemeinen Kriegsfolgen<br />
gesetzes<br />
Ministerialblatt <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
<strong>de</strong>r Finanzen<br />
BGB<br />
Bun<strong>de</strong>sricht<br />
linien 1953<br />
zu § 64 a RHO<br />
Bürgerliches Gesetzbuch<br />
Richtlinien <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung vom<br />
1. April 1953 betr. Zuwendungen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s an außerhalb <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />
stehen<strong>de</strong> Stellen und für <strong>de</strong>n<br />
Nachweis <strong>de</strong>r Verwendung <strong>de</strong>r Mittel<br />
noch § 64a Abs. 1 RHO<br />
MTB II<br />
RBBl.<br />
RHO<br />
Mantel-Tarifvertrag für Arbeiter <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s<br />
Reichsbesoldungsblatt<br />
Reichshaushaltsordnung<br />
BVG<br />
Gesetz über die Versorgung <strong>de</strong>r<br />
Opfer <strong>de</strong>s Krieges (Bun<strong>de</strong>sversor<br />
gungsgesetz)<br />
Soldatengesetz<br />
StPO<br />
Gesetz über die Rechtsstellung <strong>de</strong>r<br />
Soldaten<br />
Strafprozeßordnung<br />
Denkschrift<br />
DVOzUKG<br />
Erstes Über<br />
leitungsgesetz<br />
Fünftes Über<br />
leitungsgesetz<br />
Denkschrift <strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
(s. Fundstellenverzeichnis)<br />
Durchführungsverordnung zum Um<br />
zugskostengesetz<br />
Erstes Gesetz zur Überleitung von<br />
Lasten und Deckungsmitteln auf <strong>de</strong>n<br />
Bund<br />
Gesetz zur Überleitung von Lasten<br />
und Deckungsmitteln vom Saarland<br />
auf <strong>de</strong>n Bund<br />
TGV<br />
VMBl.<br />
VOB<br />
WDO<br />
Verordnung über das Trennungsgeld<br />
bei Versetzungen und Abordnungen<br />
im Inland (Trennungsgeldverordnung)<br />
Ministerialblatt <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers<br />
<strong>de</strong>r Verteidigung<br />
Verdingungsordnung für Bauleistun<br />
gen<br />
Wehrdisziplinarordnung<br />
-<br />
G 131<br />
Gesetz zur Regelung <strong>de</strong>r Rechtsver<br />
hältnisse <strong>de</strong>r unter Artikel 131 <strong>de</strong>s<br />
Grundgesetzes fallen<strong>de</strong>n Personen<br />
Zweites<br />
Neuordnungs<br />
esetz<br />
Zweites Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung und<br />
Ergänzung <strong>de</strong>s Kriegsopferrechts<br />
-g
<strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong><br />
Erklärung<br />
<strong>de</strong>s Unterausschusses <strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
und<br />
<strong>de</strong>s Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
als Grundlage für die Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
Wir haben die<br />
Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>snachrichtendienstes auf Grund <strong>de</strong>s Wirtschaftsplanes<br />
für das Rechnungsjahr 1966,<br />
die nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan nur <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>s Unterausschusses<br />
<strong>de</strong>s Haushaltsausschusses <strong>de</strong>s <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es und <strong>de</strong>s<br />
Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes unterliegt, geprüft.<br />
Die Rechnungsprüfung durch <strong>de</strong>n Präsi<strong>de</strong>nten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
ist vorausgegangen. Eine Nie<strong>de</strong>rschrift über die<br />
wesentlichsten Prüfungsergebnisse diente als Grundlage für<br />
die heutige Prüfung.<br />
Das zur Erledigung <strong>de</strong>r Prüfungsmitteilungen Erfor<strong>de</strong>rliche ist<br />
veranlaßt wor<strong>de</strong>n.<br />
München, <strong>de</strong>n 14. Juni 1968<br />
Der Unterausschuß<br />
<strong>de</strong>s Haushaltsausschusses<br />
<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong>es<br />
Schoettle<br />
Baier<br />
Dr. Em<strong>de</strong><br />
Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
Hopf
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>stag</strong> — <strong>5.</strong> <strong>Wahlperio<strong>de</strong></strong> <strong>Drucksache</strong> V/4066<br />
Der Präsi<strong>de</strong>nt<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes<br />
I 1 — 1330/2 a (66) - 10. 68<br />
6 Frankfurt (Main), <strong>de</strong>n 16. Oktober 1968<br />
Erklärung<br />
als Grundlage für die Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
Folgen<strong>de</strong> Jahresrechnungen sind nach <strong>de</strong>r Regelung geprüft<br />
wor<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsplan für das Rechnungsjahr<br />
1966 gemäß § 89 RHO getroffen hat:<br />
Kapitel Titel Zweckbestimmung<br />
04 01 300 Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzlers zu allge<br />
meinen Zwecken<br />
04 03 300 Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skanzlers für För<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Informationswesens<br />
06 02 612 Son<strong>de</strong>rmittel für die Aufgaben <strong>de</strong>r Parteien<br />
nach Artikel 21 <strong>de</strong>s Grundgesetzes<br />
06 09 300 Für Zwecke <strong>de</strong>s Verfassungsschutzes<br />
14 01 302 Zur Verfügung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministers <strong>de</strong>r Verteidigung<br />
für Zwecke <strong>de</strong>s militärischen Abschirmdienstes<br />
Das zur Erledigung <strong>de</strong>r Prüfungsmitteilungen Erfor<strong>de</strong>rliche ist<br />
veranlaßt wor<strong>de</strong>n.<br />
Hopf<br />
-