Nr. 9 - Gemeinde Bennewitz
Nr. 9 - Gemeinde Bennewitz
Nr. 9 - Gemeinde Bennewitz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Bennewitz</strong> - 2 -<br />
<strong>Nr</strong>. 9/2013<br />
Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Die 40. öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates findet<br />
am Mittwoch, dem 28.08.2013, um 19.00 Uhr<br />
im Saal der Kindertagesstätte Deuben<br />
(Püchauer Straße 14, Deuben, Haupteingang links) statt.<br />
Tagesordnung:<br />
0. Eröffnung durch den stellv. Bürgermeister<br />
(§ 38 (1) SächsGemO) Herrn Böttger<br />
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der<br />
Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit (§ 39 Sächs-<br />
GemO)<br />
1. Informationen des Bürgermeisters<br />
2. Bürgerfragestunde<br />
3. Bauangelegenheiten und Baubeschlüsse<br />
· Satzungsbeschluss zur Gründung eines gemeinsamen<br />
Abwasserzweckverbandes mit der Stadt Wurzen<br />
4. Beschlussfassungen Innere Verwaltung<br />
5. Anfragen der <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
kurze Pause<br />
6. Nichtöffentlicher Teil<br />
Böttger<br />
stellv. Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der <strong>Gemeinde</strong>behörde<br />
über das Recht auf Einsicht in das<br />
Wählerverzeichnis und die Erteilung<br />
von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl<br />
am 6. Oktober 2013<br />
Am 6. Oktober 2013 findet die Bürgermeisterwahl in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Bennewitz</strong> statt.<br />
1. Das Wählerverzeichnis der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Bennewitz</strong> wird<br />
in der Zeit vom 16. September bis 20. September 2013<br />
während der allgemeinen Öffnungszeiten<br />
Dienstag<br />
von 9.00 — 12.00 Uhr<br />
und<br />
von 13.00 — 18.00 Uhr<br />
Donnerstag<br />
von 9.00 — 12.00 Uhr<br />
und<br />
von 13.00 — 16.00 Uhr<br />
Freitag<br />
von 9.00 — 12.00 Uhr<br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Bennewitz</strong>, Einwohnermeldeamt,<br />
Bahnhofstr. 24, 04828 <strong>Bennewitz</strong> (barierrefrei)<br />
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder<br />
Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis<br />
eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein<br />
Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />
der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Personen überprüfen will, hat er Tatsachen<br />
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit<br />
oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />
ergeben kann.<br />
Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich<br />
der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister<br />
ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des<br />
Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften<br />
der Landesmeldegesetze eingetragen ist.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren<br />
geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät<br />
möglich.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
ist oder einen Wahlschein hat.<br />
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig<br />
hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme,<br />
spätestens am 20. September 2013 bis 12.00 Uhr<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Bennewitz</strong>, Einwohnermeldeamt,<br />
Bahnhofstr. 24, 04828 <strong>Bennewitz</strong> die Berichtigung<br />
beantragen.<br />
Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig<br />
sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen<br />
Beweismittel beizubringen.<br />
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
sind, erhalten bis spätestens 15. September 2013<br />
eine Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber<br />
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis<br />
einsehen und ggf. Antrag auf Berichtigung<br />
stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein<br />
Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragen werden und die bereits einen<br />
Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben,<br />
erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl<br />
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum<br />
des Wahlgebietes<br />
oder<br />
durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener<br />
Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden<br />
die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses<br />
versäumt hat,<br />
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst<br />
nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden<br />
ist,<br />
c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt<br />
worden ist.<br />
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragenen Wahlberechtigten bis 4. Oktober 2013,<br />
16.00 Uhr bei der <strong>Gemeinde</strong> mündlich, schriftlich oder<br />
elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt<br />
auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail<br />
oder durch sonstige dokumentierbare schriftliche<br />
Übermittlung als gewahrt.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />
können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c