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KW 50 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

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<strong>Grünstadt</strong> - 10 - Ausgabe <strong>50</strong>/2013<br />

Bockenheim<br />

a. d. Weinstraße<br />

www.bockenheim.de<br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bockenheim für das Jahr 2013<br />

vom 06.12.2013<br />

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBI S. 162) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung<br />

durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 06.12.2013 (Az.:901-11/2/Kl.) hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt:<br />

gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />

bisher um um festgesetzt auf<br />

1. Im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.291.010 € 0 € 42.7<strong>50</strong> € 2.248.260 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.419.730 € 304.870 € 0 € 2.724.600 €<br />

der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf -128.720 € -304.870 € 42.7<strong>50</strong> € -476.340 €<br />

2. Im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.962.290 € 0 € 108.130 € 1.854.160 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 1.982.020 € 289.610 € 0 € 2.271.630 €<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -19.730 € -289.610 € 108.130 € -417.470 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 96.200 € 137.300 € 0 € 233.<strong>50</strong>0 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 31.400 € 275.300 € 0 € 306.700 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf 64.800 € -138.000 € 0 € -73.200 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 € 73.200 € 0 € 73.200 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 100.000 € 0 € 64.800 € 35.200 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf -100.000 € 73.200 € -64.800 € 38.000 €<br />

die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 15.<strong>50</strong>0 € 4.100 € 0 € 19.600 €<br />

die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 15.<strong>50</strong>0 € 4.100 € 0 € 19.600 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.073.990 € 214.600 € 108.130 € 2.180.460 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.128.920 € 569.010 € 64.800 € 2.633.130 €<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />

im Haushaltsjahr auf -54.930 € -354.410 € 43.330 € -452.670 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu<br />

festgesetzt<br />

von bisher 0 € auf 73.200 €.<br />

Es handelt sich um verzinsliche Kredite.<br />

§ 3<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007<br />

betrug 8.761.236,89 €; zum 31.12.2012 betrug der Stand des Eigenkapitals<br />

8.255.432,81 €.<br />

Die Entwicklung des Eigenkapitals und die weitere Prognose sind in<br />

einer Anlage (rosa Seiten, S. 41-44) dargestellt.<br />

§ 4<br />

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzungen bleiben unverändert.<br />

Ortsgemeinde Bockenheim, den 06.12.2013<br />

gez. Janson, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4<br />

GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den<br />

Festsetzungen in den §§ 1 bis 4 der Haushaltssatzung wurden mit<br />

den nachfolgenden Auflagen und Hinweisen erteilt:<br />

1. Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 73.200 € (bisher 0 €),<br />

deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt erforderlich ist,<br />

wird gemäß § 103 Abs. 2 GemO i. V. m. § 95 Abs. 4 GemO sowie<br />

der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 103 GemO genehmigt.<br />

2. Die Kreisverwaltung stellt fest, dass der Haushalt der Ortsgemeinde<br />

Bockenheim unausgeglichen bleibt (§ 18 Abs. 1 GemHVO) und<br />

daher auch weiterhin wegen Rechtsverletzung (Gebot des Haushaltsausgleichs,<br />

§ 93 Abs. 4 GemO) beanstandet wird. Der Ergebnishaushalt<br />

weist auch im Nachtrag weiterhin einen Fehlbetrag<br />

aus, der sich von bisher -128.720 € auf jetzt -476.340 € erhöht<br />

hat. Auch im Finanzhaushalt hat sich der Saldo der ordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen von -19.730 € auf jetzt -417.470 € erhöht.<br />

3. Ansonsten verweist die Kreisverwaltung auf die Haushaltsverfügung<br />

vom 12.04.2012 und die darin aufgeführten Auflagen und<br />

Bedingungen, die für diesen Nachtrag weiter gelten.<br />

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.<br />

Dezember 2013 bis 27. Dezember 2013 zu den üblichen Dienststunden<br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße<br />

11, Zimmer B 205 öffentlich aus.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind,<br />

ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an<br />

gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht<br />

innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der<br />

Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6<br />

Satz 4 GemO).<br />

<strong>Grünstadt</strong>, den 06.12.2013<br />

gez. Niederhöfer, Bürgermeister

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