KW 50 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
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<strong>Grünstadt</strong> - 10 - Ausgabe <strong>50</strong>/2013<br />
Bockenheim<br />
a. d. Weinstraße<br />
www.bockenheim.de<br />
Amtlicher Teil<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bockenheim für das Jahr 2013<br />
vom 06.12.2013<br />
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBI S. 162) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung<br />
durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 06.12.2013 (Az.:901-11/2/Kl.) hiermit bekannt gemacht wird:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt:<br />
gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />
bisher um um festgesetzt auf<br />
1. Im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.291.010 € 0 € 42.7<strong>50</strong> € 2.248.260 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.419.730 € 304.870 € 0 € 2.724.600 €<br />
der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf -128.720 € -304.870 € 42.7<strong>50</strong> € -476.340 €<br />
2. Im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 1.962.290 € 0 € 108.130 € 1.854.160 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.982.020 € 289.610 € 0 € 2.271.630 €<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -19.730 € -289.610 € 108.130 € -417.470 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0 € 0 € 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0 € 0 € 0 €<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf 0 € 0 € 0 € 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 96.200 € 137.300 € 0 € 233.<strong>50</strong>0 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 31.400 € 275.300 € 0 € 306.700 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf 64.800 € -138.000 € 0 € -73.200 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 € 73.200 € 0 € 73.200 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 100.000 € 0 € 64.800 € 35.200 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf -100.000 € 73.200 € -64.800 € 38.000 €<br />
die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 15.<strong>50</strong>0 € 4.100 € 0 € 19.600 €<br />
die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 15.<strong>50</strong>0 € 4.100 € 0 € 19.600 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.073.990 € 214.600 € 108.130 € 2.180.460 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.128.920 € 569.010 € 64.800 € 2.633.130 €<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />
im Haushaltsjahr auf -54.930 € -354.410 € 43.330 € -452.670 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu<br />
festgesetzt<br />
von bisher 0 € auf 73.200 €.<br />
Es handelt sich um verzinsliche Kredite.<br />
§ 3<br />
Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007<br />
betrug 8.761.236,89 €; zum 31.12.2012 betrug der Stand des Eigenkapitals<br />
8.255.432,81 €.<br />
Die Entwicklung des Eigenkapitals und die weitere Prognose sind in<br />
einer Anlage (rosa Seiten, S. 41-44) dargestellt.<br />
§ 4<br />
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzungen bleiben unverändert.<br />
Ortsgemeinde Bockenheim, den 06.12.2013<br />
gez. Janson, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4<br />
GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den<br />
Festsetzungen in den §§ 1 bis 4 der Haushaltssatzung wurden mit<br />
den nachfolgenden Auflagen und Hinweisen erteilt:<br />
1. Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 73.200 € (bisher 0 €),<br />
deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
im Finanzhaushalt erforderlich ist,<br />
wird gemäß § 103 Abs. 2 GemO i. V. m. § 95 Abs. 4 GemO sowie<br />
der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 103 GemO genehmigt.<br />
2. Die Kreisverwaltung stellt fest, dass der Haushalt der Ortsgemeinde<br />
Bockenheim unausgeglichen bleibt (§ 18 Abs. 1 GemHVO) und<br />
daher auch weiterhin wegen Rechtsverletzung (Gebot des Haushaltsausgleichs,<br />
§ 93 Abs. 4 GemO) beanstandet wird. Der Ergebnishaushalt<br />
weist auch im Nachtrag weiterhin einen Fehlbetrag<br />
aus, der sich von bisher -128.720 € auf jetzt -476.340 € erhöht<br />
hat. Auch im Finanzhaushalt hat sich der Saldo der ordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen von -19.730 € auf jetzt -417.470 € erhöht.<br />
3. Ansonsten verweist die Kreisverwaltung auf die Haushaltsverfügung<br />
vom 12.04.2012 und die darin aufgeführten Auflagen und<br />
Bedingungen, die für diesen Nachtrag weiter gelten.<br />
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.<br />
Dezember 2013 bis 27. Dezember 2013 zu den üblichen Dienststunden<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Grünstadt</strong>-<strong>Land</strong>, Industriestraße<br />
11, Zimmer B 205 öffentlich aus.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung<br />
von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind,<br />
ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an<br />
gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht<br />
innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der<br />
Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6<br />
Satz 4 GemO).<br />
<strong>Grünstadt</strong>, den 06.12.2013<br />
gez. Niederhöfer, Bürgermeister