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KW 50 Gruenstadt.pdf - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

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<strong>Grünstadt</strong> - 14 - Ausgabe <strong>50</strong>/2013<br />

Gerolsheim<br />

www.gerolsheim.de<br />

Amtlicher Teil<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Nachtragshaushaltssatzung der<br />

Ortsgemeinde Gerolsheim für das Jahr 2013<br />

vom 05.12.2013<br />

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBI S. 162) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung<br />

durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 02.12.2013 (Az.:901-11/2/Kl.) hiermit bekannt gemacht wird:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt:<br />

gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />

bisher um um festgesetzt auf<br />

1. Im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.009.810 € 62.300 € 0 € 2.072.110 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.186.440 € 40.0<strong>50</strong> € 0 € 2.226.490 €<br />

der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf -176.630 € 22.2<strong>50</strong> € 0 € -154.380 €<br />

2. Im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 1.812.460 € 62.300 € 0 € 1.874.760 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 1.911.520 € 40.0<strong>50</strong> € 0 € 1.951.570 €<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -99.060 € 22.2<strong>50</strong> € 0 € -76.810 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 358.600 € 0 € 346.000 € 12.600 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf <strong>50</strong>0.000 € 0 € 495.700 € 4.300 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf -141.400 € 0 € -149.700 € 8.300 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 141.400 € 0 € 141.400 € 0 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.860 € 0 € 0 € 3.860 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf 137.540 € 0 € 141.400 € -3.860 €<br />

die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 6.740 € 0 € 0 € 6.740 €<br />

die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 6.740 € 0 € 0 € 6.740 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.319.200 € 62.300 € 487.400 € 1.894.100 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.422.120 € 40.0<strong>50</strong> € 495.700 € 1.966.470 €<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />

im Haushaltsjahr auf -102.920 € 22.2<strong>50</strong> € -8.300 € -72.370 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung<br />

neu festgesetzt zinslose Kredite von bisher 0 € auf 0 €<br />

verzinste Kredite von bisher 141.400 € auf 0 €<br />

Zusammen auf 0 €<br />

§ 3<br />

Steuerhebesätze<br />

Die Steuerhebesätze bleiben unverändert.<br />

§ 4<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007<br />

betrug 8.265.886,17 €; zum 31.12.2012 betrug der Stand des<br />

8.316.281,35 €. Die Entwicklung des Eigenkapitals und die weitere<br />

Prognose sind in einer Anlage (rosa Seiten) dargestellt.<br />

§ 5<br />

Wirtschaftsplan<br />

Im Wirtschaftsplan „Elektrizitätsversorgung“ für das Jahr 2013 werden<br />

im Erfolgsplan<br />

Der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.213.900 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.163.200 €<br />

Ergebnis <strong>50</strong>.700 €<br />

Und im Vermögensplan<br />

Die Deckungsmittel auf 70.700 €<br />

der Finanzbedarf auf 70.700 €<br />

festgesetzt.<br />

Im Wirtschaftsplan „Elektrizitätsversorgung“ werden für das Wirtschaftsjahr<br />

2013 keine Kredite veranschlagt.<br />

§ 6<br />

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzungen bleiben unverändert.<br />

Ortsgemeinde Gerolsheim, den 05.12.2013<br />

gez. Weyer, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4<br />

GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den<br />

Festsetzungen in den §§ 1 bis 4 der Haushaltssatzung wurden mit<br />

den nachfolgenden Auflagen und Hinweisen erteilt:<br />

1. Die Kreisverwaltung stellt fest, dass der Haushalt der Ortsgemeinde<br />

Gerolsheim unausgeglichen bleibt (§ 18 Abs. 1 GemHVO) und<br />

daher auch weiterhin wegen Rechtsverletzung (Gebot des Haushaltsausgleichs,<br />

§ 93 Abs. 4 GemO) beanstandet wird. Der Ergebnishaushalt<br />

weist auch im Nachtrag weiterhin einen Fehlbetrag aus,<br />

der sich von bisher -176.630 € auf jetzt -154.380 € reduziert hat.<br />

Im Finanzhaushalt hat sich der Saldo der ordentlichen Ein- und<br />

Auszahlungen von -99.060 € auf jetzt -76.810 € reduziert.<br />

2. Ansonsten verweist die Kreisverwaltung auf die Haushaltsverfügung<br />

vom 19.03.2012 und die darin aufgeführten Auflagen und<br />

Bedingungen, die für diesen Nachtrag weiter gelten.

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