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Schallgutachten - Auggen

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Schalltechnische Untersuchung<br />

Bebauungsplan „Brauetsmatten“ in <strong>Auggen</strong><br />

breiter Korridor entlang der B3 im GE1. In den Gewerbegebieten GE2 und GE3<br />

werden die Orientierungswerte tags und nachts eingehalten.<br />

Aufgrund der Überschreitung der Orientierungswerte sind gegenüber dem<br />

Straßenverkehr GE1 Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.<br />

5.2 Schienenverkehr<br />

Es treten folgende Beurteilungspegel durch den umliegenden Schienenverkehr<br />

auf (siehe Tabelle 6). Die Pegelverteilung und die Lage der Immissionsorte<br />

ist in den Lärmkarten 3 und 4 dargestellt 1 . Die Beurteilung erfolgt mit den<br />

Orientierungswerten der DIN 18005 2 für Gewerbegebiete.<br />

Tabelle 6 ‒ Beurteilungspegel Schienenverkehrslärm, ungünstigstes Stockwerk,<br />

ausgewählte Immissionsorte an den Grenzen der geplanten Gewerbegebiete<br />

Immissionsort<br />

Begrenzung Gewerbegebiet<br />

Beurteilungspegel Orientierungswert Überschreitung<br />

dB(A)<br />

dB(A)<br />

dB(A)<br />

tags / nachts tags / nachts tags / nachts<br />

IO1‐GE3 4.OG 61 / 61<br />

‐ / 6<br />

IO2‐GE1 4.OG 58 / 58 ‐/ 3<br />

65 / 55<br />

IO3‐GE2 4.OG 60 / 60 ‐/ 5<br />

IO4‐GE2 4.OG 65 / 65 ‐/ 10<br />

Die Beurteilungspegel auf den Grenzen der vorgesehenen Gewerbegebiete<br />

des Bebauungsplans "Brauetsmatten" betragen tags und nachts bis zu<br />

65 dB(A). Die Orientierungswerte für Gewerbegebiete von tags 65 dB(A) und<br />

nachts 55 dB(A) werden tags eingehalten und nachts bis zu 10 dB(A) überschritten.<br />

Von der Überschreitung nachts sind alle drei Gewerbegebiete betroffen.<br />

Für nachts schutzbedürftige Nutzungen (z.B. Schlafräume) sind gegenüber<br />

dem Schienenverkehr Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Für tagsüber ge‐<br />

1 Anmerkung: Die in der Karte dargestellten Pegel können nicht mit dem Beurteilungspegel<br />

nach der TA Lärm gleichgesetzt werden, da es zu Differenzen aufgrund unterschiedlicher<br />

Randbedingungen, wie Rechenhöhe, etc. kommt. Maßgeblich für die Beurteilung sind die<br />

Ergebnisse der Einzelpunktberechnung.<br />

2 DIN 18005 Beiblatt 1 ‐ Schallschutz im Städtebau, Mai 1987<br />

1341 ‐ 15.07.2013 10

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