Schallgutachten - Auggen
Schallgutachten - Auggen
Schallgutachten - Auggen
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Schalltechnische Untersuchung<br />
Bebauungsplan „Brauetsmatten“ in <strong>Auggen</strong><br />
nutzte Räume (Aufenthaltsräume, Büroräume, o.Ä.) werden keine Maßnahmen<br />
erforderlich.<br />
6 Lärmschutzmaßnahmen<br />
Im Folgenden werden Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der zulässigen<br />
Orientierungswerte ermittelt. Es werden aktive und passive Maßnahmen diskutiert<br />
und Planungsempfehlungen hinsichtlich der Grundrissgestaltung vorgeschlagen.<br />
6.1 Straßenverkehr<br />
Gegenüber dem Straßenverkehrslärm sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.<br />
Ein aktiver Schutz (Wände, Wälle) ist grundsätzlich passiven Maßnahmen<br />
(Schallschutzfenster, etc.) vorzuziehen. Zum vollständigen Schutz bis einschließlich<br />
des 3. Obergeschosses müsste ein aktiver Schallschutz in Form von<br />
Wänden oder Wällen mit einer Höhe von rund 9 Metern und einer Länge von<br />
ca. 350 Metern umgesetzt werden. Die Wände oder Wälle müssten für den<br />
östlichen Bereich des Bebauungsplangebiets entlang der B3 vorgesehen werden.<br />
Diese Maßnahme ist aus wirtschaftlichen und städtebaulichen Gründen<br />
nicht umsetzbar. Alternativ besteht die Möglichkeit, mit der Bebauung um ca.<br />
50 m in Richtung Westen von der Straße abzurücken, um die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 einzuhalten. Diese Möglichkeit scheidet aus, da das Baugebiet<br />
dann nicht mehr umsetzbar wäre. Es wird deshalb ein passiver Schallschutz<br />
an den Gebäuden vorgesehen.<br />
6.2 Schienenverkehr<br />
Gegenüber dem Schienenverkehrslärm sind für den Zeitbereich Nacht Lärmschutzmaßnahmen<br />
erforderlich. Zum vollständigen Schutz müssten aktive<br />
Maßnahmen mit einer Höhe von rund 7 Metern und einer Länge von 440 Metern<br />
entlang der Bahnstrecke umgesetzt werden. Die Orientierungswerte der<br />
DIN 18005 für Gewerbegebiete werden nachts im gesamten Bebauungsplangebiet<br />
überschritten. Ein Abrücken der Bebauung in Richtung Osten führt<br />
nicht zur Einhaltung der Orientierungswerte. Es käme allenfalls ein kompletter<br />
Verzicht auf eine Wohnnutzung in Betracht. Da im Bebauungsplangebiet betriebszugehöriges<br />
Wohnen zugelassen werden soll (Betriebeigentümer,<br />
Hausmeister etc.), wird der Schutz von Gebäuden mit Schlafräumen über passive<br />
Schallschutzmaßnahmen sichergestellt.<br />
1341 ‐ 15.07.2013 11