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Schallgutachten - Auggen

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Schalltechnische Untersuchung<br />

Bebauungsplan „Brauetsmatten“ in <strong>Auggen</strong><br />

nutzte Räume (Aufenthaltsräume, Büroräume, o.Ä.) werden keine Maßnahmen<br />

erforderlich.<br />

6 Lärmschutzmaßnahmen<br />

Im Folgenden werden Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der zulässigen<br />

Orientierungswerte ermittelt. Es werden aktive und passive Maßnahmen diskutiert<br />

und Planungsempfehlungen hinsichtlich der Grundrissgestaltung vorgeschlagen.<br />

6.1 Straßenverkehr<br />

Gegenüber dem Straßenverkehrslärm sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.<br />

Ein aktiver Schutz (Wände, Wälle) ist grundsätzlich passiven Maßnahmen<br />

(Schallschutzfenster, etc.) vorzuziehen. Zum vollständigen Schutz bis einschließlich<br />

des 3. Obergeschosses müsste ein aktiver Schallschutz in Form von<br />

Wänden oder Wällen mit einer Höhe von rund 9 Metern und einer Länge von<br />

ca. 350 Metern umgesetzt werden. Die Wände oder Wälle müssten für den<br />

östlichen Bereich des Bebauungsplangebiets entlang der B3 vorgesehen werden.<br />

Diese Maßnahme ist aus wirtschaftlichen und städtebaulichen Gründen<br />

nicht umsetzbar. Alternativ besteht die Möglichkeit, mit der Bebauung um ca.<br />

50 m in Richtung Westen von der Straße abzurücken, um die Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 einzuhalten. Diese Möglichkeit scheidet aus, da das Baugebiet<br />

dann nicht mehr umsetzbar wäre. Es wird deshalb ein passiver Schallschutz<br />

an den Gebäuden vorgesehen.<br />

6.2 Schienenverkehr<br />

Gegenüber dem Schienenverkehrslärm sind für den Zeitbereich Nacht Lärmschutzmaßnahmen<br />

erforderlich. Zum vollständigen Schutz müssten aktive<br />

Maßnahmen mit einer Höhe von rund 7 Metern und einer Länge von 440 Metern<br />

entlang der Bahnstrecke umgesetzt werden. Die Orientierungswerte der<br />

DIN 18005 für Gewerbegebiete werden nachts im gesamten Bebauungsplangebiet<br />

überschritten. Ein Abrücken der Bebauung in Richtung Osten führt<br />

nicht zur Einhaltung der Orientierungswerte. Es käme allenfalls ein kompletter<br />

Verzicht auf eine Wohnnutzung in Betracht. Da im Bebauungsplangebiet betriebszugehöriges<br />

Wohnen zugelassen werden soll (Betriebeigentümer,<br />

Hausmeister etc.), wird der Schutz von Gebäuden mit Schlafräumen über passive<br />

Schallschutzmaßnahmen sichergestellt.<br />

1341 ‐ 15.07.2013 11

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