Schallgutachten - Auggen
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Schalltechnische Untersuchung<br />
Bebauungsplan „Brauetsmatten“ in <strong>Auggen</strong><br />
Nach DIN 18005 Beiblatt 1 1 ist bei Beurteilungspegeln nachts über 45 dB(A)<br />
selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ein ungestörter Schlaf nicht mehr<br />
möglich.<br />
6.4 Hinweise und Planungsempfehlungen<br />
o Für die Planung von Schlafräumen ist die straßenabgewandte Seite des<br />
GE1 zu bevorzugen, da dort nachts mit den geringsten Beurteilungspegel<br />
zu rechnen ist. Es ist mit einer Überschreitung des Orientierungswertes<br />
der DIN 18005 um 5 dB(A) durch den Schienenverkehr zu rechnen.<br />
o in den Gewerbegebieten GE2 und GE3 sind für den Tagzeitraum keine<br />
Anforderungen an den Schallschutz zu stellen, da die Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 eingehalten werden.<br />
o In den Flächen GE2 und GE3 sollten nachts schutzbedürftige Nutzungen<br />
auf der Ostseite des jeweiligen Gebäudes angeordnet werden, um<br />
die Eigenabschrimung des Gebäudes auszunutzen.<br />
o Durch den Ausbau der Rheintalbahn (3. und 4. Gleis) wird sich die<br />
akustische Situation im Bebauungsplangebiet verändern. Laut den Berechnungen<br />
2 der Deutsche Bahn AG ist durch die geplanten Schallschutzmaßnahmen<br />
im Plangebiet gegenüber heute von einem ca.<br />
5 dB(A) niedrigeren Beurteilungspegel auszugehen.<br />
1 DIN 18005 Beiblatt 1 ‐ Schallschutz im Städtebau, Mai 1987<br />
2 Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsabschnitt 9.0 ‐ Schalltechnische Untersuchung<br />
(Buggingen ‐ <strong>Auggen</strong>) ‐ Anlage 19.1, Obermeyer Planen + Beraten GmbH, München,<br />
17.03.2004<br />
1341 ‐ 15.07.2013 14