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Schallgutachten - Auggen

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Schalltechnische Untersuchung<br />

Bebauungsplan „Brauetsmatten“ in <strong>Auggen</strong><br />

1 Aufgabenstellung<br />

Es soll der Babauungsplan „Brauetsmatten“ aufgestellt werden. Im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets (GE)<br />

vorgesehen. Das Plangebiet dient der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes<br />

"Kleinmattweg IIIA" am nördlichen Ortsrand der Gemeinde<br />

<strong>Auggen</strong>. Östlich der vorgesehenen Plangebietsfläche verläuft die B3, westlich<br />

des Gebiets die Bahnlinie der Rheintalbahn.<br />

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die Schallimmissionen, die<br />

vom umliegenden Straßen‐ und Schienenverkehr auf das geplante Bebauungsplangebiet<br />

einwirken, zu ermitteln und zu beurteilen. Bei Überschreiten<br />

der gültigen Orientierungswerte der DIN 18005 1 sind Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen<br />

zu entwickeln. Es werden Lärmpegelbereiche nach DIN<br />

4109 2 bestimmt und ausgewiesen.<br />

Die Beurteilung der Situation erfolgt anhand der DIN 18005 mit den darin genannten<br />

Regelwerken und Richtlinien.<br />

Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte:<br />

o Erarbeiten eines Rechenmodells und Ermittlung der Beurteilungspegel von<br />

dem Verkehrslärm (Straße und Schiene)<br />

o Beurteilung der Ergebnisse,<br />

o bei Überschreiten der zulässigen Orientierungswerte sind die Lärmpegelbereiche<br />

nach DIN 4109 zu ermitteln und Lärmschutzmaßnahmen zu konzipieren.<br />

o Textfassung und Darstellung der Ergebnisse.<br />

1 DIN 18005 ‐ Schallschutz im Städtebau, Juli 2002<br />

2 DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau, November 1989<br />

1341 ‐ 15.07.2013 1

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