Der Samstag im Handel - Wuapaa
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NEU!<br />
Peter Maska/<br />
Günter Steinlechner:<br />
KOLLEKTIV-<br />
VERTRAG FÜR<br />
ANGESTELLTE<br />
UND LEHRLINGE<br />
IN HANDELS-<br />
BETRIEBEN<br />
ISBN: 978-3-214-00814-7<br />
Reihe: KV-Kommentare<br />
Verlag: MANZ’sche Wien<br />
Format: Flexibler Einband, 350 Seiten<br />
Preis: 42,00 EUR inkl. MwSt.<br />
Das Werk gibt Antworten auf die<br />
wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zu<br />
<strong>Handel</strong>sangestellten:<br />
■ Was bedeutet „Durchrechnung der<br />
Arbeitszeit“?<br />
■ Können Jugendliche am <strong>Samstag</strong><br />
beschäftigt werden?<br />
■ Was ist die „Schwarz-Weiß-Regelung“?<br />
■ Das neue Modell der Blockfreizeiten<br />
■ Wie erfolgt die Einstufung von Kassieren,<br />
Filialleitern und allen anderen<br />
Angestellten richtig?<br />
■ Was sind erweiterte Öffnungszeiten<br />
und worauf muss man dabei besonders<br />
achten?<br />
<strong>Der</strong> Kommentar enthält den Kollektivvertragstext<br />
<strong>im</strong> Original und sämtliche relevante<br />
Rechtsprechung.<br />
AUTOREN:<br />
Mag. Peter Maska ist in der Abteilung<br />
Sozialpolitik der Wirtschaftskammer<br />
Wien tätig. | Dr. Günter Steinlechner ist<br />
Leiter der Abteilung Sozialpolitik der<br />
Wirtschaftskammer Wien.<br />
<strong>Handel</strong>s-KV: Fahrplan für nächste<br />
Reformschritte fixiert<br />
Bettina Lorentschitsch, Obfrau der Bundessparte<br />
<strong>Handel</strong> der WKÖ, betrachtet das<br />
neue Arbeitszeitmodell als ersten Reformschritt<br />
in Richtung eines zeitgemäßen<br />
neuen <strong>Handel</strong>skollektivvertrages und gab<br />
sich mit GPA-Vorsitzendem Wolfgang Katzian<br />
opt<strong>im</strong>istisch, dass mit dem Gelingen<br />
dieser wichtigen Weiterentwicklung ein<br />
guter Grundstein für weitere, lösungs -<br />
orientierte Entwicklungsschritte gelegt<br />
wurde. Aus diesem Grund unterzeichnen<br />
die Sozialpartner <strong>im</strong> <strong>Handel</strong> einen Fahrplan<br />
mit den inhaltlichen Schwerpunkten für<br />
eine generelle Überarbeitung des gesamten<br />
Gehaltssystems für <strong>Handel</strong>sangestellte.<br />
Dazu gehören die Überarbeitung des<br />
Beschäftigungsgruppenschemas, die Vereinfachung<br />
der derzeit bestehenden<br />
Gehaltstafeln sowie eine faire Verteilung<br />
des Lebenseinkommens.<br />
WICHTIGE ERINNERUNG:<br />
Neues Arbeitszeitmodell | HANDEL<br />
Schwarz/Weiß-Regelung für<br />
Einzelhandelsunternehmen mit geringer<br />
Beschäftigtenzahl (bleibt aufrecht)<br />
In Einzelhandelsunternehmen mit nicht mehr als 25 dauernd Beschäftigten kann durch<br />
Betriebsvereinbarung oder – in Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist – durch<br />
schriftliche Einzelvereinbarung wahlweise vereinbart werden:<br />
■ <strong>Der</strong> Arbeitnehmer kann innerhalb eines Zeitraumes von 8 Wochen an bis zu 4 <strong>Samstag</strong>en<br />
nach 13.00 Uhr beschäftigt werden, wenn ebenso viele <strong>Samstag</strong>e arbeitsfrei bleiben.<br />
BEISPIEL:<br />
erster vierwöchiger Durchrechnungszeitraum:<br />
1. <strong>Samstag</strong> arbeitsfrei<br />
2. <strong>Samstag</strong> arbeitsfrei<br />
3. <strong>Samstag</strong> erlaubte Beschäftigung nach 13 Uhr<br />
4. <strong>Samstag</strong> erlaubte Beschäftigung nach 13 Uhr<br />
zweiter vierwöchiger Durchrechnungszeitraum:<br />
1. <strong>Samstag</strong> erlaubte Beschäftigung nach 13 Uhr<br />
2. <strong>Samstag</strong> erlaubte Beschäftigung nach 13 Uhr<br />
3. <strong>Samstag</strong> arbeitsfrei<br />
4. <strong>Samstag</strong> arbeitsfrei<br />
Damit kann der Arbeitnehmer auch an bis zu 8 <strong>Samstag</strong>en hintereinander beschäftigt werden,<br />
wenn davor und danach vier <strong>Samstag</strong>e arbeitsfrei sind.<br />
■ <strong>Der</strong> Arbeitnehmer kann innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 4 Wochen an<br />
3 <strong>Samstag</strong>en nach 13 Uhr beschäftigt werden, wenn innerhalb des Durchrechnungszeitraumes<br />
jeweils ein <strong>Samstag</strong> und ein Montag arbeitsfrei bleiben.<br />
BEISPIEL:<br />
Variante 1: Arbeitsfreier <strong>Samstag</strong> und arbeitsfreier Montag in unterschiedlichen Wochen<br />
1. Woche: <strong>Samstag</strong> erlaubte Beschäftigung nach 13.00 Uhr<br />
2. Woche: <strong>Samstag</strong> erlaubte Beschäftigung nach 13.00 Uhr<br />
3. Woche: Montag arbeitsfrei<br />
<strong>Samstag</strong> erlaubte Beschäftigung nach 13.00 Uhr<br />
4. Woche: <strong>Samstag</strong> arbeitsfrei<br />
Variante 2: Arbeitsfreier <strong>Samstag</strong> und arbeitsfreier Montag in einer Woche<br />
1. Woche: <strong>Samstag</strong> erlaubte Beschäftigung nach 13.00 Uhr<br />
2. Woche: <strong>Samstag</strong> erlaubte Beschäftigung nach 13.00 Uhr<br />
3. Woche: <strong>Samstag</strong> erlaubte Beschäftigung nach 13.00 Uhr<br />
4. Woche: Montag arbeitsfrei<br />
<strong>Samstag</strong> arbeitsfrei<br />
■ <strong>Der</strong> Angestellte kann innerhalb eines Zeitraums von 10 Wochen an 5 <strong>Samstag</strong>en beschäftigt<br />
werden.<br />
TIPP: Abweichend davon kann der Angestellte an 6 <strong>Samstag</strong>en beschäftigt werden, wenn<br />
zusätzlich noch ein Montag arbeitsfrei bleibt, bzw. an 7 <strong>Samstag</strong>en beschäftigt werden,<br />
wenn zusätzlich noch zwei Montage arbeitsfrei bleiben.<br />
VORSICHT! Bleibt der <strong>Samstag</strong> arbeitsfrei, ist die wöchentliche Normalarbeitszeit auf die<br />
Werktage Montag bis Freitag zu verteilen. Bleibt der Montag arbeitsfrei ist, ist die wöchentliche<br />
Normalarbeitszeit auf die Werktage Dienstag bis <strong>Samstag</strong> zu verteilen.<br />
MODE & FREIZEIT [ıntern] 3|13<br />
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