Der Samstag im Handel - Wuapaa
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Kartellrecht | VERANSTALTUNG<br />
Kartellverbot<br />
(§ 1 KartG; Art 101 AEUV)<br />
Verboten sind<br />
– Vereinbarungen zwischen Unternehmen<br />
– Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen<br />
– aufeinander abgest<strong>im</strong>mte Verhaltensweisen<br />
welche eine Verhinderung, Einschränkung oder<br />
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder<br />
bewirken [und den <strong>Handel</strong> zwischen den Mitgliedstaaten<br />
zu beeinträchtigen geeignet sind]<br />
verbandes gegen unlauteren Wettbewerb,<br />
Hannes Seidelberger, ausführte.<br />
Jedes Unternehmen muss in Werbefragen<br />
nämlich vier Grundregeln einhalten:<br />
> Erstens, seine Werbung muss offenkundig<br />
als solche erkennbar sein.<br />
> Zweitens, der Werbeinhalt muss wahr<br />
sein.<br />
> Drittens, die Werbung muss sachlich<br />
sein.<br />
> Und viertens, sie muss Pflichtinformationen<br />
enthalten, speziell wenn<br />
auch Preise genannt werden.<br />
Gerade für neue Unternehmen am Markt ist<br />
es wichtig zu wissen, dass bei der Kundenansprache<br />
von Neukunden Telefon-, Faxund<br />
E-Mail-Werbung grundsätzlich unzulässig<br />
sind. Was aber auch viele schon länger<br />
bestehende Unternehmen nicht wissen,<br />
ist<br />
> die Zulässigkeit vergleichender Werbung,<br />
sofern Gleichartiges verglichen<br />
wird und keine Irreführung vorliegt<br />
und<br />
> seit Jänner 2013 auch die grundsätzliche<br />
Zulässigkeit der Werbung mit<br />
Zugaben, sofern die Bedingungen<br />
solch einer Aktion klar angekündigt<br />
werden.<br />
Hannes Seidelberger ist Geschäftsführer des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb und berichtete<br />
in seinem launigen und mit zahlreichen Beispielen untermauerten Vortrag über mögliche Fallen in der Welt<br />
der Werbung.<br />
UND DAMIT<br />
UNS ALLE!<br />
Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s uns allen gut.<br />
wko.at/klartext<br />
MODE & FREIZEIT [ıntern] 3|13<br />
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