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Der Samstag im Handel - Wuapaa

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Kartellrecht | VERANSTALTUNG<br />

Kartellverbot<br />

(§ 1 KartG; Art 101 AEUV)<br />

Verboten sind<br />

– Vereinbarungen zwischen Unternehmen<br />

– Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen<br />

– aufeinander abgest<strong>im</strong>mte Verhaltensweisen<br />

welche eine Verhinderung, Einschränkung oder<br />

Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder<br />

bewirken [und den <strong>Handel</strong> zwischen den Mitgliedstaaten<br />

zu beeinträchtigen geeignet sind]<br />

verbandes gegen unlauteren Wettbewerb,<br />

Hannes Seidelberger, ausführte.<br />

Jedes Unternehmen muss in Werbefragen<br />

nämlich vier Grundregeln einhalten:<br />

> Erstens, seine Werbung muss offenkundig<br />

als solche erkennbar sein.<br />

> Zweitens, der Werbeinhalt muss wahr<br />

sein.<br />

> Drittens, die Werbung muss sachlich<br />

sein.<br />

> Und viertens, sie muss Pflichtinformationen<br />

enthalten, speziell wenn<br />

auch Preise genannt werden.<br />

Gerade für neue Unternehmen am Markt ist<br />

es wichtig zu wissen, dass bei der Kundenansprache<br />

von Neukunden Telefon-, Faxund<br />

E-Mail-Werbung grundsätzlich unzulässig<br />

sind. Was aber auch viele schon länger<br />

bestehende Unternehmen nicht wissen,<br />

ist<br />

> die Zulässigkeit vergleichender Werbung,<br />

sofern Gleichartiges verglichen<br />

wird und keine Irreführung vorliegt<br />

und<br />

> seit Jänner 2013 auch die grundsätzliche<br />

Zulässigkeit der Werbung mit<br />

Zugaben, sofern die Bedingungen<br />

solch einer Aktion klar angekündigt<br />

werden.<br />

Hannes Seidelberger ist Geschäftsführer des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb und berichtete<br />

in seinem launigen und mit zahlreichen Beispielen untermauerten Vortrag über mögliche Fallen in der Welt<br />

der Werbung.<br />

UND DAMIT<br />

UNS ALLE!<br />

Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s uns allen gut.<br />

wko.at/klartext<br />

MODE & FREIZEIT [ıntern] 3|13<br />

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