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Der Samstag im Handel - Wuapaa

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BRANCHENNEWS<br />

Weil gute und dauerhafte Beziehungen zwischen<br />

Schuhhändlern bzw. Schuhmachern<br />

und Lieferanten für den Erfolg der gesamten<br />

Branche von großer Bedeutung sind,<br />

hat sich die Werbegemeinschaft der Österreichischen<br />

Schuhwirtschaft entschlossen,<br />

den „Lieferanten des Jahres“ zu küren.<br />

Verlässlichkeit, Termintreue, Flexibilität,<br />

Freundlichkeit – es sind viele Dinge,<br />

die einen Top-Lieferanten ausmachen. Via<br />

Fotos: Hermann Neumayr<br />

<strong>Der</strong> Preis für den „Lieferanten des Jahres“<br />

Teilnahmekärtchen, welche in der Schuh<br />

& Lederwarenrevue beilagen, konnten<br />

Schuhhändler ihre St<strong>im</strong>me für den für sie<br />

am meisten geschätzten Lieferanten abgeben.<br />

Vital Schuhe erhielt die häufigsten<br />

Nennungen und wurde am 4. August <strong>im</strong><br />

Rahmen der Messe „Schuh Austria“ als<br />

„Lieferant des Jahres“ geehrt.<br />

LEDERWAREN:<br />

REISEWOCHEN 2013<br />

Nach dem großen Erfolg <strong>im</strong> Vorjahr wurden<br />

auch heuer wieder von Anfang Juni<br />

bis Ende Juli die REISEWOCHEN gestartet.<br />

Im Vorjahr haben sie den 100 teilnehmenden<br />

Betrieben ein erfreuliches<br />

Plus beschert. Diese Daten liegen für<br />

2013 noch nicht vor, aber eine Steigerung<br />

der Teilnehmer auf 126 Betriebe<br />

beweist die wachsende Akzeptanz der<br />

Reisewochen.<br />

(V. l. n. r.): Kommerzialrat Dr. Kurt Riemer, Vorsitzender des Berufszweigs Schuhgroßhandel der Wirtschaftskammer<br />

Wien; Mag. Michael Neuner, Geschäftsführer Vital Schuhe GmbH; Friedrich Ammaschell,<br />

Obmann der Werbegemeinschaft der Österreichischen Schuhwirtschaft<br />

Neben einem aussagekräftigen Werbemittelpaket,<br />

das allen teilnehmenden Mitgliedern<br />

gegen einen Beitrag von € 40,00 zur<br />

Verfügung gestellt wurde, konnten mit<br />

Hilfe der Beiträge aus den Landesgremien,<br />

dem Bundesgremium, dem Verband der<br />

Lederwarenvertreter Österreichs und nicht<br />

Preisauszeichnungsgesetz:<br />

Preise sind auch <strong>im</strong> Schaufenster anzugeben<br />

Im Gremium und be<strong>im</strong> Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb nehmen Beschwerden über mangelnde Preisauszeichnung zu, vor allem<br />

über fehlende Preise in Schaufenstern. Wir rufen die geltenden Best<strong>im</strong>mungen daher in Erinnerung:<br />

Wer gegen die <strong>im</strong> Rahmen des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) bzw. der dazu erlassenen Verordnungen festgelegten Auszeichnungspflichten<br />

verstößt oder einen höheren als den ausgezeichneten Preis verlangt, ann<strong>im</strong>mt oder sich versprechen lässt, kann mit einer Geldstrafe bis zu<br />

1450 Euro belegt werden. Von der Preisauszeichnungspflicht sind nur die Letztverkäufer von Kunstgegenständen und Antiquitäten ausgenommen,<br />

<strong>im</strong> Modehandel herrscht durchgehend Preisauszeichnungspflicht.<br />

Anzugeben ist jeweils der vom Kunden zu zahlende Endpreis in österreichischer Währung (Euro), also der Bruttoverkaufspreis inkl. USt.<br />

Wettbewerbsrechtliche Folgen<br />

Darüber hinaus gilt, dass nach dem PrAG rechtswidrige Handlungen auch als Wettbewerbsverstöße <strong>im</strong> Sinne der §§ 1 bzw. 2 Gesetz gegen den<br />

unlauteren Wettbewerb (UWG) gesehen werden; das betreffende Unternehmen kann dann von Mitbewerbern, Unternehmensvereinigungen, der<br />

Bundesarbeitskammer und in gewissem Umfang vom Verein für Konsumenteninformation vor den <strong>Handel</strong>sgerichten auf Unterlassung geklagt<br />

werden.<br />

„Be<strong>im</strong> Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb langen <strong>im</strong>mer mehr Beschwerden aus dem Bereich des Modehandels ein, wonach in<br />

Schaufenstern ausgestellte Ware nicht mit Preisen ausgezeichnet ist. Die Pflicht zur leicht lesbaren und zuordenbaren Angabe von Preisen<br />

gilt laut dem Preisauszeichnungsgesetz für alle sichtbar ausgestellten Sachgüter, aber auch für Attrappen oder Muster. Damit sind nicht<br />

nur <strong>im</strong> Geschäft, sondern auch <strong>im</strong> Schaufenster alle Artikel lückenlos so auszuzeichnen, dass der gut sichtbare Preis dem jeweiligen Stück<br />

klar zugerechnet werden kann und der Preis nicht erst erfragt werden muss. Ein Verstoß gegen diese Preisauszeichnungspflicht begründet<br />

nicht nur eine Verwaltungsübertretung, sondern kann auch vom Schutzverband mit Unterlassungsaufforderung bzw. wenn notwendig<br />

Klage nach dem UWG verfolgt werden, um hier für gleiche Bedingungen unter allen Händlern zu sorgen.“ Mag. Hannes Seidelberger<br />

MODE & FREIZEIT [ıntern] 3|13<br />

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