Der Samstag im Handel - Wuapaa
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BRANCHENNEWS<br />
Weil gute und dauerhafte Beziehungen zwischen<br />
Schuhhändlern bzw. Schuhmachern<br />
und Lieferanten für den Erfolg der gesamten<br />
Branche von großer Bedeutung sind,<br />
hat sich die Werbegemeinschaft der Österreichischen<br />
Schuhwirtschaft entschlossen,<br />
den „Lieferanten des Jahres“ zu küren.<br />
Verlässlichkeit, Termintreue, Flexibilität,<br />
Freundlichkeit – es sind viele Dinge,<br />
die einen Top-Lieferanten ausmachen. Via<br />
Fotos: Hermann Neumayr<br />
<strong>Der</strong> Preis für den „Lieferanten des Jahres“<br />
Teilnahmekärtchen, welche in der Schuh<br />
& Lederwarenrevue beilagen, konnten<br />
Schuhhändler ihre St<strong>im</strong>me für den für sie<br />
am meisten geschätzten Lieferanten abgeben.<br />
Vital Schuhe erhielt die häufigsten<br />
Nennungen und wurde am 4. August <strong>im</strong><br />
Rahmen der Messe „Schuh Austria“ als<br />
„Lieferant des Jahres“ geehrt.<br />
LEDERWAREN:<br />
REISEWOCHEN 2013<br />
Nach dem großen Erfolg <strong>im</strong> Vorjahr wurden<br />
auch heuer wieder von Anfang Juni<br />
bis Ende Juli die REISEWOCHEN gestartet.<br />
Im Vorjahr haben sie den 100 teilnehmenden<br />
Betrieben ein erfreuliches<br />
Plus beschert. Diese Daten liegen für<br />
2013 noch nicht vor, aber eine Steigerung<br />
der Teilnehmer auf 126 Betriebe<br />
beweist die wachsende Akzeptanz der<br />
Reisewochen.<br />
(V. l. n. r.): Kommerzialrat Dr. Kurt Riemer, Vorsitzender des Berufszweigs Schuhgroßhandel der Wirtschaftskammer<br />
Wien; Mag. Michael Neuner, Geschäftsführer Vital Schuhe GmbH; Friedrich Ammaschell,<br />
Obmann der Werbegemeinschaft der Österreichischen Schuhwirtschaft<br />
Neben einem aussagekräftigen Werbemittelpaket,<br />
das allen teilnehmenden Mitgliedern<br />
gegen einen Beitrag von € 40,00 zur<br />
Verfügung gestellt wurde, konnten mit<br />
Hilfe der Beiträge aus den Landesgremien,<br />
dem Bundesgremium, dem Verband der<br />
Lederwarenvertreter Österreichs und nicht<br />
Preisauszeichnungsgesetz:<br />
Preise sind auch <strong>im</strong> Schaufenster anzugeben<br />
Im Gremium und be<strong>im</strong> Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb nehmen Beschwerden über mangelnde Preisauszeichnung zu, vor allem<br />
über fehlende Preise in Schaufenstern. Wir rufen die geltenden Best<strong>im</strong>mungen daher in Erinnerung:<br />
Wer gegen die <strong>im</strong> Rahmen des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) bzw. der dazu erlassenen Verordnungen festgelegten Auszeichnungspflichten<br />
verstößt oder einen höheren als den ausgezeichneten Preis verlangt, ann<strong>im</strong>mt oder sich versprechen lässt, kann mit einer Geldstrafe bis zu<br />
1450 Euro belegt werden. Von der Preisauszeichnungspflicht sind nur die Letztverkäufer von Kunstgegenständen und Antiquitäten ausgenommen,<br />
<strong>im</strong> Modehandel herrscht durchgehend Preisauszeichnungspflicht.<br />
Anzugeben ist jeweils der vom Kunden zu zahlende Endpreis in österreichischer Währung (Euro), also der Bruttoverkaufspreis inkl. USt.<br />
Wettbewerbsrechtliche Folgen<br />
Darüber hinaus gilt, dass nach dem PrAG rechtswidrige Handlungen auch als Wettbewerbsverstöße <strong>im</strong> Sinne der §§ 1 bzw. 2 Gesetz gegen den<br />
unlauteren Wettbewerb (UWG) gesehen werden; das betreffende Unternehmen kann dann von Mitbewerbern, Unternehmensvereinigungen, der<br />
Bundesarbeitskammer und in gewissem Umfang vom Verein für Konsumenteninformation vor den <strong>Handel</strong>sgerichten auf Unterlassung geklagt<br />
werden.<br />
„Be<strong>im</strong> Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb langen <strong>im</strong>mer mehr Beschwerden aus dem Bereich des Modehandels ein, wonach in<br />
Schaufenstern ausgestellte Ware nicht mit Preisen ausgezeichnet ist. Die Pflicht zur leicht lesbaren und zuordenbaren Angabe von Preisen<br />
gilt laut dem Preisauszeichnungsgesetz für alle sichtbar ausgestellten Sachgüter, aber auch für Attrappen oder Muster. Damit sind nicht<br />
nur <strong>im</strong> Geschäft, sondern auch <strong>im</strong> Schaufenster alle Artikel lückenlos so auszuzeichnen, dass der gut sichtbare Preis dem jeweiligen Stück<br />
klar zugerechnet werden kann und der Preis nicht erst erfragt werden muss. Ein Verstoß gegen diese Preisauszeichnungspflicht begründet<br />
nicht nur eine Verwaltungsübertretung, sondern kann auch vom Schutzverband mit Unterlassungsaufforderung bzw. wenn notwendig<br />
Klage nach dem UWG verfolgt werden, um hier für gleiche Bedingungen unter allen Händlern zu sorgen.“ Mag. Hannes Seidelberger<br />
MODE & FREIZEIT [ıntern] 3|13<br />
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