Broschüre Visa Reiseversicherung [PDF] - Jyske Bank
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Karteninhaber hinsichtlich solcher Ausgaben bis zu dem<br />
in Absatz 14 dieses Versicherungsscheins aufgeführten<br />
Höchstbetrag.<br />
7.2 Nottransport- und Rückführungsdienstleistungen<br />
7.2.1 Für den Fall, dass ein Karteninhaber während einer Reise<br />
eine Krankheit, einen Unfall oder eine Körperverletzung<br />
erleidet und sich der Karteninhaber in einem ernsten medizinischen<br />
Zustand befindet und nach Ansicht der International<br />
SOS solche Maßnahmen aus medizinischen<br />
Gründen erforderlich sind, organisiert International SOS<br />
den Transport zur Überführung des Karteninhabers in<br />
das am nächsten gelegene Krankenhaus, in dem geeignete<br />
medizinische Versorgung zur Verfügung steht, oder<br />
International SOS organisiert die Rückkehr des Karteninhaber<br />
in sein Hauptwohnland.<br />
7.2.2 Sofern erforderlich, stellt International SOS ebenfalls geeignete<br />
kommunikative und sprachliche Mittel, mobile<br />
medizinische Ausrüstung und medizinisches Begleitpersonal<br />
zur Verfügung.<br />
7.2.3 International SOS behält sich das uneingeschränkte<br />
Recht hinsichtlich der Entscheidung vor, ob der medizinische<br />
Zustand des Karteninhabers ernst genug ist, um einen<br />
medizinischen Nottransport zu rechtfertigen. International<br />
SOS behält sich weiterhin das Recht hinsichtlich<br />
der Entscheidung vor, wohin der Karteninhaber transportiert<br />
wird und durch welche Mittel oder auf welche Weise<br />
ein solcher Nottransport erfolgt, wobei sämtliche zu beurteilende<br />
Tatsachen und Umstände berücksichtigt werden,<br />
die International SOS zu dem jeweiligen Zeitpunkt<br />
bekannt sind.<br />
7.2.4 International SOS behält sich das Recht hinsichtlich der<br />
Entscheidung vor, durch welche Mittel oder auf welche<br />
Weise eine solche Rückführung erfolgt, wobei sämtliche<br />
zu beurteilenden Tatsachen und Umstände berücksichtigt<br />
werden, die International SOS zu dem jeweiligen<br />
Zeitpunkt bekannt sind.<br />
7.3 Überführung der sterblichen Überreste<br />
Für den Fall des Versterbens eines Karteninhabers während<br />
einer Reise im Ausland organisiert International<br />
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