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Broschüre Visa Reiseversicherung [PDF] - Jyske Bank

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Karteninhaber hinsichtlich solcher Ausgaben bis zu dem<br />

in Absatz 14 dieses Versicherungsscheins aufgeführten<br />

Höchstbetrag.<br />

7.2 Nottransport- und Rückführungsdienstleistungen<br />

7.2.1 Für den Fall, dass ein Karteninhaber während einer Reise<br />

eine Krankheit, einen Unfall oder eine Körperverletzung<br />

erleidet und sich der Karteninhaber in einem ernsten medizinischen<br />

Zustand befindet und nach Ansicht der International<br />

SOS solche Maßnahmen aus medizinischen<br />

Gründen erforderlich sind, organisiert International SOS<br />

den Transport zur Überführung des Karteninhabers in<br />

das am nächsten gelegene Krankenhaus, in dem geeignete<br />

medizinische Versorgung zur Verfügung steht, oder<br />

International SOS organisiert die Rückkehr des Karteninhaber<br />

in sein Hauptwohnland.<br />

7.2.2 Sofern erforderlich, stellt International SOS ebenfalls geeignete<br />

kommunikative und sprachliche Mittel, mobile<br />

medizinische Ausrüstung und medizinisches Begleitpersonal<br />

zur Verfügung.<br />

7.2.3 International SOS behält sich das uneingeschränkte<br />

Recht hinsichtlich der Entscheidung vor, ob der medizinische<br />

Zustand des Karteninhabers ernst genug ist, um einen<br />

medizinischen Nottransport zu rechtfertigen. International<br />

SOS behält sich weiterhin das Recht hinsichtlich<br />

der Entscheidung vor, wohin der Karteninhaber transportiert<br />

wird und durch welche Mittel oder auf welche Weise<br />

ein solcher Nottransport erfolgt, wobei sämtliche zu beurteilende<br />

Tatsachen und Umstände berücksichtigt werden,<br />

die International SOS zu dem jeweiligen Zeitpunkt<br />

bekannt sind.<br />

7.2.4 International SOS behält sich das Recht hinsichtlich der<br />

Entscheidung vor, durch welche Mittel oder auf welche<br />

Weise eine solche Rückführung erfolgt, wobei sämtliche<br />

zu beurteilenden Tatsachen und Umstände berücksichtigt<br />

werden, die International SOS zu dem jeweiligen<br />

Zeitpunkt bekannt sind.<br />

7.3 Überführung der sterblichen Überreste<br />

Für den Fall des Versterbens eines Karteninhabers während<br />

einer Reise im Ausland organisiert International<br />

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