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Broschüre Visa Reiseversicherung [PDF] - Jyske Bank

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Absatz 11:<br />

Reisegepäck und Geld<br />

Verlust des Reisegepäcks<br />

11.1 Falls einem Karteninhaber auf einer Reise ein Verlust,<br />

Diebstahl oder Schaden am Reisegepäck widerfährt, entschädigen<br />

die Versicherer den Karteninhaber hinsichtlich<br />

dieses Verlusts oder Schadens bis zu den in Absatz 14<br />

dieses Versicherungsscheins aufgeführten Höchstbeträgen.<br />

11.2 Für die Erstattung durch die Versicherer muss der Karteninhaber<br />

eine detaillierte Beschreibung des Eigentums mit<br />

dessen Kaufdatum und Wert liefern. Dafür sind Belege,<br />

Rechnungen oder andere Nachweise erforderlich. Verloren<br />

gegangenes, gestohlenes oder beschädigtes Eigentum<br />

wird unter Berücksichtigung seiner Abnutzung zum<br />

Zeitpunkt des Verlusts geschätzt.<br />

Verlust von Geld<br />

11.3 Verliert der Karteninhaber während einer Reise sein Gepäck<br />

oder wird sein Gepäck beschädigt, leisten die Versicherer<br />

Schadensersatz für solche Verluste und Schäden<br />

bis zu den in Abschnitt 14 dieses Versicherungsscheins<br />

angegebenen Höchstbeträgen.<br />

11.4 Um von den Versicherern Schadensersatz erhalten zu<br />

können, muss der Karteninhaber eine ausführliche Beschreibung<br />

des verlorenen Geldbetrages anfertigen.<br />

Besondere Ausschlusskriterien für Absatz 11<br />

11.5 Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlusskriterien sind<br />

die nachfolgenden Behandlungen, Gegenstände, Zustände,<br />

Handlungen und die damit verbundenen Ausgaben<br />

oder Folgeausgaben vom Versicherungsschutz für den<br />

Verlust von Reisegepäck und/oder Geld ausgeschlossen:<br />

(i)<br />

(ii)<br />

Mehr als EUR 500 für jeglichen Gegenstand<br />

Mehr als EUR 300 für den Gesamtwert von Schmuck<br />

und Wertgegenständen<br />

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