Broschüre Visa Reiseversicherung [PDF] - Jyske Bank
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Absatz 11:<br />
Reisegepäck und Geld<br />
Verlust des Reisegepäcks<br />
11.1 Falls einem Karteninhaber auf einer Reise ein Verlust,<br />
Diebstahl oder Schaden am Reisegepäck widerfährt, entschädigen<br />
die Versicherer den Karteninhaber hinsichtlich<br />
dieses Verlusts oder Schadens bis zu den in Absatz 14<br />
dieses Versicherungsscheins aufgeführten Höchstbeträgen.<br />
11.2 Für die Erstattung durch die Versicherer muss der Karteninhaber<br />
eine detaillierte Beschreibung des Eigentums mit<br />
dessen Kaufdatum und Wert liefern. Dafür sind Belege,<br />
Rechnungen oder andere Nachweise erforderlich. Verloren<br />
gegangenes, gestohlenes oder beschädigtes Eigentum<br />
wird unter Berücksichtigung seiner Abnutzung zum<br />
Zeitpunkt des Verlusts geschätzt.<br />
Verlust von Geld<br />
11.3 Verliert der Karteninhaber während einer Reise sein Gepäck<br />
oder wird sein Gepäck beschädigt, leisten die Versicherer<br />
Schadensersatz für solche Verluste und Schäden<br />
bis zu den in Abschnitt 14 dieses Versicherungsscheins<br />
angegebenen Höchstbeträgen.<br />
11.4 Um von den Versicherern Schadensersatz erhalten zu<br />
können, muss der Karteninhaber eine ausführliche Beschreibung<br />
des verlorenen Geldbetrages anfertigen.<br />
Besondere Ausschlusskriterien für Absatz 11<br />
11.5 Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlusskriterien sind<br />
die nachfolgenden Behandlungen, Gegenstände, Zustände,<br />
Handlungen und die damit verbundenen Ausgaben<br />
oder Folgeausgaben vom Versicherungsschutz für den<br />
Verlust von Reisegepäck und/oder Geld ausgeschlossen:<br />
(i)<br />
(ii)<br />
Mehr als EUR 500 für jeglichen Gegenstand<br />
Mehr als EUR 300 für den Gesamtwert von Schmuck<br />
und Wertgegenständen<br />
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