Broschüre Visa Reiseversicherung [PDF] - Jyske Bank
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<strong>Reiseversicherung</strong>en, die der <strong>Visa</strong>-Karte von <strong>Jyske</strong> <strong>Bank</strong> Private<br />
<strong>Bank</strong>ing angeschlossen sind, werden von Aspire Insurance Advisers<br />
Limited angeboten, und die Bedingungen können von diesem<br />
Anbieter geändert werden. Bei einer Änderung der Bedingungen<br />
wird <strong>Jyske</strong> <strong>Bank</strong> Private <strong>Bank</strong>ing drei Monate vor einer<br />
Neuaushandlung davon in Kenntnis gesetzt. <strong>Jyske</strong> <strong>Bank</strong> Private<br />
<strong>Bank</strong>ing unterrichtet Kartenhalter mit Versicherungsdeckung<br />
schnellstmöglich, nachdem wir von Aspire Insurance Advisers<br />
Limited informiert worden sind.<br />
Absatz 1<br />
Versicherungsschein<br />
1.1 Bei diesem Versicherungsschein handelt es sich um einen Versicherungsvertrag.<br />
Der Versicherungsschein enthält die Einzelheiten<br />
der Deckung sowie die Bedingungen und Ausschlusskriterien<br />
in Bezug auf den jeweiligen Karteninhaber und bildet die<br />
Grundlage für die Regulierung jeglicher Schäden.<br />
1.2 Unter Berücksichtigung der Zahlung der Prämie durch den<br />
Klienten hat der Karteninhaber während des Versicherungszeitraums<br />
und innerhalb des geografischen Geltungsbereiches<br />
im Rahmen der Bedingungen und Ausschlusskriterien<br />
Anspruch auf Leistungen und Dienstleistungen gemäß diesem<br />
Versicherungsschein.<br />
1.3 Die Leistungen werden von bestimmten Versicherern von<br />
Lloyd’s versichert. Lloyd’s ist von der Financial Services Authority<br />
zugelassen und wird von dieser geregelt.<br />
1.4 Die Leistungen werden von International SOS entweder bereitgestellt<br />
oder organisiert. In bestimmten Fällen, in denen<br />
International SOS Hilfedienstleistungen organisiert,<br />
sind die Kosten solcher Dienstleistungen vom Karteninhaber<br />
zu tragen.<br />
1.5 Dieser Versicherungsschein unterliegt der Auslegung der<br />
Gesetze des Vereinigten Königreichs und von Wales, und<br />
die Gerichte des Vereinigten Königreichs und von Wales<br />
sind bei hieraus entstehenden Rechtsstreitigkeiten zuständig,<br />
sofern von den Versicherern nicht anders schriftlich<br />
vereinbart.<br />
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