Broschüre Visa Reiseversicherung [PDF] - Jyske Bank
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Absatz 12<br />
Stornierung<br />
12.1 Falls einem Karteninhaber als direkte und unerlässliche<br />
Folge der Stornierung, Kürzung oder Änderung irgendeines<br />
Teils des ursprünglichen Reiseplans des Karteninhabers<br />
als direkte Folge von:<br />
(i) einer Körperverletzung oder Krankheit, die der Karteninhaber<br />
erleidet<br />
(ii) einem Todesfall, einer Körperverletzung oder Krankheit<br />
eines Verwandten des Karteninhabers<br />
(iii) Zwangsquarantäne, Geschworenentätigkeit, Vorladung<br />
oder Entführung des Karteninhabers oder<br />
(iv) Stornierung oder Kürzung der planmäßigen Dienstleistungen<br />
öffentlicher Verkehrsmittel als Folge<br />
eines Streiks, Aufstands oder von bürgerlichen<br />
Unruhen, technischem Versagen oder widrigen Wetterbedingungen<br />
Ausgaben entstehen, dann sind die Versicherer für die<br />
Entschädigung des Karteninhaber hinsichtlich des unbenutzten<br />
Anteils der im Voraus gezahlten Reise- und<br />
Unterbringungskosten, die in der Reise enthalten sind,<br />
gemäß den in Absatz 14 dieses Versicherungsscheins<br />
aufgeführten Höchstbeträgen verantwortlich.<br />
Besondere Ausschlusskriterien für Absatz 12<br />
12.2 Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlusskriterien sind<br />
die nachfolgenden Behandlungen, Gegenstände, Zustände,<br />
Handlungen und die damit verbundenen Ausgaben<br />
oder Folgeausgaben vom Versicherungsschutz für Stornierung<br />
ausgeschlossen:<br />
(i)<br />
(ii)<br />
Kosten, die auch dann zu zahlen gewesen wären,<br />
wenn der Vorfall, der das Einschalten von International<br />
SOS zur Folge hatte, nicht stattgefunden hätte<br />
Fälle geringfügiger Krankheit oder Körperverletzung,<br />
die nach Ansicht des Arztes von International<br />
SOS ausreichend vor Ort behandelt werden können<br />
und den Karteninhaber nicht an der Fortführung seiner<br />
Reisen oder Arbeit hindern<br />
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