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Broschüre Visa Reiseversicherung [PDF] - Jyske Bank

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Absatz 12<br />

Stornierung<br />

12.1 Falls einem Karteninhaber als direkte und unerlässliche<br />

Folge der Stornierung, Kürzung oder Änderung irgendeines<br />

Teils des ursprünglichen Reiseplans des Karteninhabers<br />

als direkte Folge von:<br />

(i) einer Körperverletzung oder Krankheit, die der Karteninhaber<br />

erleidet<br />

(ii) einem Todesfall, einer Körperverletzung oder Krankheit<br />

eines Verwandten des Karteninhabers<br />

(iii) Zwangsquarantäne, Geschworenentätigkeit, Vorladung<br />

oder Entführung des Karteninhabers oder<br />

(iv) Stornierung oder Kürzung der planmäßigen Dienstleistungen<br />

öffentlicher Verkehrsmittel als Folge<br />

eines Streiks, Aufstands oder von bürgerlichen<br />

Unruhen, technischem Versagen oder widrigen Wetterbedingungen<br />

Ausgaben entstehen, dann sind die Versicherer für die<br />

Entschädigung des Karteninhaber hinsichtlich des unbenutzten<br />

Anteils der im Voraus gezahlten Reise- und<br />

Unterbringungskosten, die in der Reise enthalten sind,<br />

gemäß den in Absatz 14 dieses Versicherungsscheins<br />

aufgeführten Höchstbeträgen verantwortlich.<br />

Besondere Ausschlusskriterien für Absatz 12<br />

12.2 Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlusskriterien sind<br />

die nachfolgenden Behandlungen, Gegenstände, Zustände,<br />

Handlungen und die damit verbundenen Ausgaben<br />

oder Folgeausgaben vom Versicherungsschutz für Stornierung<br />

ausgeschlossen:<br />

(i)<br />

(ii)<br />

Kosten, die auch dann zu zahlen gewesen wären,<br />

wenn der Vorfall, der das Einschalten von International<br />

SOS zur Folge hatte, nicht stattgefunden hätte<br />

Fälle geringfügiger Krankheit oder Körperverletzung,<br />

die nach Ansicht des Arztes von International<br />

SOS ausreichend vor Ort behandelt werden können<br />

und den Karteninhaber nicht an der Fortführung seiner<br />

Reisen oder Arbeit hindern<br />

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