Broschüre Visa Reiseversicherung [PDF] - Jyske Bank
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8.2 Öffentliche Verkehrsmittel<br />
8.2.1 Falls ein Karteninhaber während einer Reise eine Körperverletzung<br />
innerhalb des nachfolgend aufgeführten<br />
gültigen Zeitraums erleidet und diese unabhängig von<br />
jeglicher anderen Ursache zum Todesfall, zu dauernder<br />
Vollinvalidität oder zum Verlust von Gliedmaßen des Karteninhabers<br />
führt, zahlen die Versicherer dem Karteninhaber<br />
oder der als gesetzlichen Nachlassverwalter des<br />
Karteninhabers ausgewählten Person den in Absatz 14<br />
dieses Versicherungsscheins aufgeführten Betrag.<br />
8.2.2 Der in Absatz 8.2.1 beschriebene Versicherungsschutz beginnt<br />
dann, wenn der Karteninhaber einen Flughafen, Seehafen,<br />
Eisenbahnhof oder Busbahnhof betritt, um in ein öffentliches<br />
Verkehrsmittel einzusteigen, und endet mit dem<br />
Ausstieg aus einem solchen öffentlichen Verkehrsmittel.<br />
Besondere Ausschlusskriterien für Absatz 8<br />
8.3 Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlusskriterien sind<br />
die nachfolgenden Behandlungen, Gegenstände, Zustände,<br />
Handlungen und die damit verbundenen Ausgaben<br />
oder Folgeausgaben vom Versicherungsschutz für Personenunfälle<br />
ausgeschlossen:<br />
16<br />
(i)<br />
(ii)<br />
Kosten, die auch dann zu zahlen gewesen wären,<br />
wenn der Vorfall, der das Einschalten von International<br />
SOS zur Folge hatte, nicht stattgefunden hätte<br />
Mehr als ein Versicherungsanspruch gemäß diesem<br />
Absatz 8 in Verbindung mit dem gleichen Unfall<br />
(iii) Ausgaben, die von medizinischen oder operativen<br />
Eingriffen herrühren, außer wenn die Körperverletzung<br />
eine solche Behandlung erforderlich macht und<br />
(iv)<br />
Körperverletzung, die andernorts als auf einer Reise<br />
erlitten wurde.<br />
Absatz 9<br />
Krankenhaustagegeld<br />
9.1 Falls ein Karteninhaber während einer Reise eine Körperverletzung<br />
oder Krankheit erleidet, die zur Einweisung<br />
des Karteninhabers in ein Krankenhaus führt, entschädigen<br />
die Versicherer den Karteninhaber oder die durch den