Broschüre Visa Reiseversicherung [PDF] - Jyske Bank
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(v) Ausgaben nichtmedizinischer Art, z.B. Telefonkosten,<br />
Zeitungen usw.<br />
(vi) Dienstleistungen, die ohne die Genehmigung und/<br />
oder das Einschalten von International SOS geleistet<br />
werden<br />
(vii) Kosten, die auch dann zu zahlen gewesen wären,<br />
wenn der Vorfall, der das Einschalten von International<br />
SOS zur Folge hatte, nicht stattgefunden hätte<br />
(viii) Kosmetische Eingriffe auf eigene Initiative<br />
(ix) Ausgaben für Behandlungen, die nicht durch einen<br />
Krankenbericht belegt werden<br />
(x) Fälle geringfügiger Krankheit oder Körper-verletzung,<br />
die nach Ansicht des Arztes von International<br />
SOS ausreichend vor Ort behandelt werden können<br />
und den Karteninhaber nicht an der Fortführung seiner<br />
Reisen oder Arbeit hindern<br />
(xi)<br />
Angefallene Ausgaben, bei denen der Karteninhaber<br />
nach Ansicht des Arztes von International SOS körperlich<br />
in der Lage ist, in sein Hauptwohnland als<br />
ein normaler Passagier und ohne medizinisches Begleitpersonal<br />
zurückzukehren<br />
(xii) Die ersten EUR 100,00 bei jeglichem Versicherungsanspruch<br />
Absatz 8<br />
Personenunfallschutz<br />
8.1 Gesamte Reise (d. h. zu jedem Zeitpunkt während<br />
der Reise)<br />
8.1.1 Falls ein Karteninhaber eine Körperverletzung während<br />
einer Reise erleidet und diese unabhängig von jeglicher<br />
anderen Ursache zum Todesfall, zu dauernder Vollinvalidität<br />
oder zum Verlust von Gliedmaßen des Karteninhabers<br />
führt, zahlen die Versicherer dem Karteninhaber<br />
oder der als gesetzlichen Nachlassverwalter des Karteninhabers<br />
ausgewählten Person den in Absatz 14 dieses<br />
Versicherungsscheins aufgeführten Betrag.<br />
8.1.2 Der in Absatz 8.1.1 beschriebene Versicherungsschutz<br />
beginnt mit der Abreise des Karteninhabers von seinem<br />
üblichen Wohnsitz und endet mit seiner Rückkehr zu diesem.<br />
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