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Broschüre Visa Reiseversicherung [PDF] - Jyske Bank

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(v) Ausgaben nichtmedizinischer Art, z.B. Telefonkosten,<br />

Zeitungen usw.<br />

(vi) Dienstleistungen, die ohne die Genehmigung und/<br />

oder das Einschalten von International SOS geleistet<br />

werden<br />

(vii) Kosten, die auch dann zu zahlen gewesen wären,<br />

wenn der Vorfall, der das Einschalten von International<br />

SOS zur Folge hatte, nicht stattgefunden hätte<br />

(viii) Kosmetische Eingriffe auf eigene Initiative<br />

(ix) Ausgaben für Behandlungen, die nicht durch einen<br />

Krankenbericht belegt werden<br />

(x) Fälle geringfügiger Krankheit oder Körper-verletzung,<br />

die nach Ansicht des Arztes von International<br />

SOS ausreichend vor Ort behandelt werden können<br />

und den Karteninhaber nicht an der Fortführung seiner<br />

Reisen oder Arbeit hindern<br />

(xi)<br />

Angefallene Ausgaben, bei denen der Karteninhaber<br />

nach Ansicht des Arztes von International SOS körperlich<br />

in der Lage ist, in sein Hauptwohnland als<br />

ein normaler Passagier und ohne medizinisches Begleitpersonal<br />

zurückzukehren<br />

(xii) Die ersten EUR 100,00 bei jeglichem Versicherungsanspruch<br />

Absatz 8<br />

Personenunfallschutz<br />

8.1 Gesamte Reise (d. h. zu jedem Zeitpunkt während<br />

der Reise)<br />

8.1.1 Falls ein Karteninhaber eine Körperverletzung während<br />

einer Reise erleidet und diese unabhängig von jeglicher<br />

anderen Ursache zum Todesfall, zu dauernder Vollinvalidität<br />

oder zum Verlust von Gliedmaßen des Karteninhabers<br />

führt, zahlen die Versicherer dem Karteninhaber<br />

oder der als gesetzlichen Nachlassverwalter des Karteninhabers<br />

ausgewählten Person den in Absatz 14 dieses<br />

Versicherungsscheins aufgeführten Betrag.<br />

8.1.2 Der in Absatz 8.1.1 beschriebene Versicherungsschutz<br />

beginnt mit der Abreise des Karteninhabers von seinem<br />

üblichen Wohnsitz und endet mit seiner Rückkehr zu diesem.<br />

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