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Erläuterungsbericht - Amprion

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 18 von 74<br />

„Betreiber von Übertragungsnetzen haben die Energieübertragung durch das Netz unter<br />

Berücksichtigung des Austauschs mit anderen Verbundnetzen zu regeln und mit der<br />

Bereitstellung und dem Betrieb ihrer Übertragungsnetze im nationalen und internationalen<br />

Verbund zu einem sicheren und zuverlässigen Elektrizitätsversorgungssystem in ihrer<br />

Regelzone und damit zu einer sicheren Energieversorgung beizutragen.“<br />

Die Regelzone von <strong>Amprion</strong> umfasst die o.g. Gebiete. Das Höchstspannungsnetz der<br />

<strong>Amprion</strong> ist mit den Höchstspannungsnetzen anderer Übertragungsnetzbetreiber sowohl im<br />

Inland (TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH, TransnetBW GmbH) als auch mit<br />

dem Übertragungsnetz im europäischen Ausland (Niederlande, Luxemburg, Frankreich,<br />

Österreich und Schweiz) verbunden.<br />

Mit dem Betrieb des Netzes kommt <strong>Amprion</strong> seinen gesetzlichen Pflichten nach. Nach<br />

§ 11 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein sicheres,<br />

zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben,<br />

zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es<br />

wirtschaftlich zumutbar ist. Aufgrund § 12 Abs. 3 EnWG haben Betreiber von Übertragungsnetzen<br />

dauerhaft die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, die Nachfrage nach Übertragung<br />

von Elektrizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Übertragungskapazität<br />

und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen. Daraus ergibt<br />

sich auch die Pflicht, im Bedarfsfall das Netz auszubauen.<br />

Darüber hinaus sind Netzbetreiber gem. § 9 EEG [4] zur unverzüglichen Erweiterung der<br />

Netzkapazität verpflichtet, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung speziell des Stroms<br />

aus erneuerbaren Energien sicherzustellen.<br />

Gemäß dem Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach wird der von <strong>Amprion</strong> geplante<br />

Leitungsneubau durch die bergbauliche Inanspruchnahme für den Tagebau Hambach<br />

ausgelöst, da die zwischen den Umspannanlagen (UA) Oberzier und Paffendorf bestehende<br />

380-kV-Höchstspannungsverbindung im Abschnitt Pkt. Mönchskaul (Rhein-Erft-Kreis) und<br />

Pkt. Oberzier Süd (Kreis Düren) im Jahr 2015 unterbrochen wird. Somit entfällt<br />

tagebaubedingt ein Teilstück der bestehenden 380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />

Rommerskirchen – Weisweiler, Bauleitnummer (Bl.) 4514, im Abschnitt Pkt. Mönchskaul –<br />

Pkt. Oberzier Süd.<br />

Dadurch entsteht zwischen den vorgenannten Umspannanlagen eine Unterbrechung im 380-<br />

kV-Netz, die frühzeitig geschlossen werden muss. Mit dem Neubau der 380-kV-<br />

Höchstspannungsfreileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231, und dem geplanten<br />

Umbau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt.<br />

Blatzheim schafft <strong>Amprion</strong> hierfür Ersatz und stellt netztechnisch die zwischen der UA<br />

Oberzier und UA Paffendorf bestehende 380-kV-Verbindung in einem neuen Trassenraum<br />

wieder her.<br />

Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit für dieses Vorhaben steht auf Grund der<br />

fortschreitenden Tagebauaktivitäten des Bergbaubetreibers fest.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013

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