Erläuterungsbericht - Amprion
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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />
Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />
<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 42 von 74<br />
hineinragende Gehölze des „Manheimer Fließes" können für die Ausführung der<br />
Leitungsbauarbeiten zurückgeschnitten werden. Im Übrigen sind die wegebegleitenden<br />
Rasen- und Gehölzflächen während der Bauarbeiten durch das Aufstellen von Bauzäunen<br />
gegen unzulässiges Überfahren und vor möglichen Beschädigungen zu sichern. Einer<br />
geplanten dauerhaften Wegeanbindung, ausgehend von der zum Ausbau vorgesehenen<br />
Kreisstraße K 19 / B 477, parallel zum „Ableitungsgraben des Hubertusfließes" bis zum<br />
geplanten Standort des Mastes Nr. 15, wurde in diesem Termin nicht zugestimmt.<br />
Für Maststandorte, die sich nicht unmittelbar neben Straßen oder Wegen befinden, müssen<br />
temporäre Zufahrten mit einer Breite von ca. 3 - 5 m eingerichtet werden (siehe Abbildung 5).<br />
Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen werden hierfür zum Beispiel Fahrbohlen oder<br />
andere Systeme ausgelegt oder in besonderen Fällen temporäre Schotterwege erstellt. Die<br />
für die Zufahrten in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der<br />
Baumaßnahmen wieder hergestellt.<br />
Abbildung 5: Temporäre Zuwegung über Fahrbohlen<br />
Alle im Bereich der Zuwegungen und Arbeitsflächen entstehenden Flur-, Aufwuchs- und Wegeschäden<br />
werden nach Abschluss der Arbeiten bewertet und entsprechend beseitigt bzw.<br />
entschädigt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Richtsätze für die Bewertung landwirtschaftlicher<br />
Kulturen in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Wird bei der Schadensregulierung keine Einigung über die Höhe der Flur- und Aufwuchsschäden<br />
erzieht, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger<br />
beauftragt. Die hierfür entstehenden Kosten werden von <strong>Amprion</strong> übernommen.<br />
Straßen- und Wegeschäden, die durch die für den Bau und Betrieb der Freileitungen eingesetzten<br />
Baufahrzeuge entstehen, werden nach Durchführung der Maßnahmen beseitigt.<br />
10.9 Baustelleneinrichtungsflächen<br />
Im Bereich der Maststandorte finden Baugrunduntersuchungen und Bodensondierungen<br />
statt. Für den Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen werden im Bereich der<br />
Maststandorte temporäre Baustelleneinrichtungsflächen für die Zwischenlagerung des<br />
LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013