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Erläuterungsbericht - Amprion

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 42 von 74<br />

hineinragende Gehölze des „Manheimer Fließes" können für die Ausführung der<br />

Leitungsbauarbeiten zurückgeschnitten werden. Im Übrigen sind die wegebegleitenden<br />

Rasen- und Gehölzflächen während der Bauarbeiten durch das Aufstellen von Bauzäunen<br />

gegen unzulässiges Überfahren und vor möglichen Beschädigungen zu sichern. Einer<br />

geplanten dauerhaften Wegeanbindung, ausgehend von der zum Ausbau vorgesehenen<br />

Kreisstraße K 19 / B 477, parallel zum „Ableitungsgraben des Hubertusfließes" bis zum<br />

geplanten Standort des Mastes Nr. 15, wurde in diesem Termin nicht zugestimmt.<br />

Für Maststandorte, die sich nicht unmittelbar neben Straßen oder Wegen befinden, müssen<br />

temporäre Zufahrten mit einer Breite von ca. 3 - 5 m eingerichtet werden (siehe Abbildung 5).<br />

Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen werden hierfür zum Beispiel Fahrbohlen oder<br />

andere Systeme ausgelegt oder in besonderen Fällen temporäre Schotterwege erstellt. Die<br />

für die Zufahrten in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der<br />

Baumaßnahmen wieder hergestellt.<br />

Abbildung 5: Temporäre Zuwegung über Fahrbohlen<br />

Alle im Bereich der Zuwegungen und Arbeitsflächen entstehenden Flur-, Aufwuchs- und Wegeschäden<br />

werden nach Abschluss der Arbeiten bewertet und entsprechend beseitigt bzw.<br />

entschädigt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Richtsätze für die Bewertung landwirtschaftlicher<br />

Kulturen in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Wird bei der Schadensregulierung keine Einigung über die Höhe der Flur- und Aufwuchsschäden<br />

erzieht, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger<br />

beauftragt. Die hierfür entstehenden Kosten werden von <strong>Amprion</strong> übernommen.<br />

Straßen- und Wegeschäden, die durch die für den Bau und Betrieb der Freileitungen eingesetzten<br />

Baufahrzeuge entstehen, werden nach Durchführung der Maßnahmen beseitigt.<br />

10.9 Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Im Bereich der Maststandorte finden Baugrunduntersuchungen und Bodensondierungen<br />

statt. Für den Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen werden im Bereich der<br />

Maststandorte temporäre Baustelleneinrichtungsflächen für die Zwischenlagerung des<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013

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