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Erläuterungsbericht - Amprion

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 32 von 74<br />

Im Ergebnis der Variantenbetrachtung wird der Variante A der Vorzug gegeben. Die hier zur<br />

Planfeststellung beantragte Freileitung ist sowohl räumlich als auch technisch gegenüber<br />

den weiteren im Rahmen der Abwägung in Betracht zu ziehenden Alternativen<br />

vorzugswürdig.<br />

Die <strong>Amprion</strong> will das Vorhaben in dem hier zur Planfeststellung anstehenden Abschnitt als<br />

Freileitung verwirklichen. Die Freileitungstechnik ist seit Jahrzehnten erprobt und stellt eine<br />

sichere und kostenadäquate Realisierungsvariante dar.<br />

9 Trassenverlauf<br />

9.1 Trassierungsgrundsätze<br />

Unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften, wie z.B. den DIN-VDE-Bestimmungen,<br />

den Kriterien der Raumordnung, sonstiger Fachpläne und gesetzlicher Vorgaben wurde<br />

die Trassierung des beantragten Freileitungsabschnittes zwischen dem Pkt. Mönchskaul und<br />

dem Pkt. Blatzheim gemäß nachfolgender Planungsgrundsätze umgesetzt:<br />

• Die geplante 380-kV-Leitung soll grundsätzlich in dichter Parallelführung zu den<br />

bestehenden Freileitungen geführt werden, um möglichst den Flächenbedarf der<br />

neuen Trasse durch Schutzstreifenüberlappung zu minimieren<br />

• Im Zuge des Projektablaufes wurden Gespräche mit Eigentümern im Rahmen<br />

privatrechtlicher Verhandlungen geführt. Deren Anregungen wurden, soweit dies<br />

möglich war, in der Planung berücksichtigt<br />

• Vermeidung von rechtlich möglichen Überspannungen von Wohngebäuden, sondern<br />

Optimierung von Abständen zu Siedlungen und Einzelwohngebäuden unter<br />

Beachtung aller anderen Schutzgüter<br />

• Einbinden der Leitungstrasse in das Landschaftsbild unter Berücksichtigung der topographischen<br />

Verhältnisse<br />

• Möglichst gestreckter gradliniger Verlauf mit dem Ziel des geringsten Eingriffs in<br />

Umwelt und Natur<br />

• Platzierung von Masten an ökologisch verträglichen Standorten, unter der Maßgabe,<br />

möglichst wenig landwirtschaftliche Nutzfläche zu beanspruchen, z.B. primär an<br />

Wegen bzw. Flurgrenzen<br />

• Berücksichtigung von vorhandenen Siedlungsgebieten sowie von geplanten<br />

Siedlungsflächen einschließlich Bauerwartungsland und Bausonderflächen.<br />

• Berücksichtigung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten<br />

Landschaftsbestandteilen, Natur- und Kulturdenkmalen<br />

• Berücksichtigung der Avifauna<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013

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