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Erläuterungsbericht - Amprion

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Anlage 1<br />

Auslegungsvermerk der Gemeinde<br />

(Anhörungsverfahren gemäß § 43a EnWG i. V. m. § 73 VwVfG)<br />

Der Plan hat ausgelegen in der Zeit vom .................... 20....<br />

bis .................... 20....<br />

in der Gemeinde................................................................<br />

Gemeinde<br />

Siegel<br />

Planfeststellungsvermerk der Planfeststellungsbehörde<br />

Nach § 43b EnWG i.V.m. § 74 VwVfG planfestgestellt durch Beschluss vom .................... 20....<br />

Planfeststellungsbehörde<br />

Siegel<br />

Auslegungsvermerk der Gemeinde<br />

(Planfeststellungsbeschluss und festgestellter Plan (§ 43b EnWG i.V.m. § 74 VwVfG))<br />

Der Planfeststellungsbeschluss und Ausfertigung des festgestellten Planes<br />

haben ausgelegen in der Zeit vom .................... 20....<br />

bis .................... 20....<br />

in der Gemeinde................................................................<br />

Gemeinde<br />

Siegel<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />

Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />

Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100<br />

Stand: 22.07.2013<br />

Inhalt: Seiten 1 – 74<br />

<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Genehmigungen / Umweltschutz Leitungen


<strong>Erläuterungsbericht</strong><br />

zum geplanten Neubau der<br />

380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />

Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim,<br />

Bauleitnummer (Bl.) 4231<br />

und zum geplanten Umbau der<br />

380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />

Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100,<br />

am Pkt. Blatzheim<br />

Anlage 1


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 2 von 74<br />

Auftraggeber:<br />

<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

A-AG / Genehmigungen / Umweltschutz Leitungen<br />

Rheinlanddamm 24<br />

44139 Dortmund<br />

Projektbetreuung:<br />

Herr Karsten Spiecker<br />

Telefon: 0231 / 5849 -0<br />

Auftragnehmer:<br />

LANDSCHAFT !<br />

Büro für Landschaftsplanung GmbH<br />

Bachstraße 22<br />

52066 Aachen<br />

Telefon: 0241 / 500067<br />

E-Mail: mail@landschaft-ac.de<br />

Projektbearbeitung:<br />

Herr Horst Landskrone<br />

Telefon: 0241 / 50 00 67<br />

Mobil: 0173 / 250 77 68<br />

E-Mail: horst.landskrone@arcor.de<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 6 von 74<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Abbautätigkeit im Tagebau Hambach (Quelle RWE Power) .............................20<br />

Abbildung 2: Aufbau eines 380-kV-VPE-Kabels ..................................................................23<br />

Abbildung 3: Endverschlüsse und Portal ..............................................................................24<br />

Abbildung 4: Grabenprofil mit Regelquerschnitt einer 380-kV-Erdkabeltrasse mit vier<br />

Kabelsystemen als Alternative für zwei 380-kV-Stromkreise ...............................................29<br />

Abbildung 5: Temporäre Zuwegung über Fahrbohlen ...........................................................42<br />

Abbildung 6: Schema der zusätzlichen Baustelleneinrichtungsfläche ...................................43<br />

Abbildung 7: Bohrung für einen Bohrpfahl ............................................................................45<br />

Abbildung 8: Montierter Mastfuss .........................................................................................46<br />

Abbildung 9: Mastmontage (Stocken) ...................................................................................47<br />

Abbildung 10: Prinzipdarstellung eines Seilzuges .................................................................47<br />

Abbildung 11: Stahlrohrschutzkonstruktion mit Netz über einer Autobahn ............................48<br />

Abbildung 12: Windenplatz eines 4er-Bündel-Seilzuges .......................................................49<br />

Abbildung 13: Montage der Feldbündelabstandhalter mit Fahrwagen ..................................49<br />

Abbildung 14: Darstellung Anfahrtswege ..............................................................................64<br />

Abbildung 15: Darstellung Arbeitsflächen .............................................................................65<br />

Abbildung 16: Arbeitsfläche innerhalb eines durch die geplante Freileitung gesicherten<br />

Flurstückes ...........................................................................................................................66<br />

Abbildung 17: Arbeitsflächen innerhalb und außerhalb des Schutzstreifens .........................67<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Maßnahmenübersicht ........................................................................................................................... 13<br />

Tabelle 2: Winkelgruppen ........................................................................................................................................ 38<br />

Tabelle 3: Dokumentenliste ..................................................................................................................................... 56<br />

Tabelle 4: Beurteilungspegel (Maximal-Betrachtung) einer 380-kV-Freileitung in Abhängigkeit<br />

vom Abstand zur Leitung ......................................................................................................................................... 61<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 7 von 74<br />

0 Abkürzungsverzeichnis<br />

€ Euro<br />

µT Mikrotesla (10 -6 Tesla)<br />

Abs.<br />

Absatz<br />

AK<br />

Autobahnkreuz<br />

Anl.<br />

Anlage<br />

Art.<br />

Artikel<br />

Az.<br />

Aktenzeichen<br />

BAB<br />

Bundesautobahn<br />

BAnz Bundesanzeiger<br />

BBergG Bundesberggesetz<br />

BGB Bürgerliches Gesetzbuch<br />

BGV berufsgenossenschaftliche Vorschriften<br />

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

BImSchV Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

Bl.<br />

Bauleitnummer<br />

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />

BNetzA Bundesnetzagentur<br />

BR-Drs Bundesratsdrucksache<br />

BVerwG Bundesverwaltungsgericht<br />

bzw.<br />

Beziehungsweise<br />

ca.<br />

Zirka<br />

Cm<br />

Zentimeter<br />

dB<br />

Dezibel<br />

dena Deutsche Energie-Agentur GmbH<br />

Dez.<br />

Dezernat<br />

d.h.<br />

das heißt<br />

DIN<br />

Deutsches Institut für Normung e.V.<br />

DSchG NW Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien<br />

EG<br />

Europäische Gemeinschaft<br />

EN<br />

Europa-Norm<br />

EnLAG Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz)<br />

ENV<br />

Vornorm<br />

Europäische<br />

EnWG Energiewirtschaftsgesetz<br />

EOK Erdoberkante<br />

EU<br />

Europäische Union<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 8 von 74<br />

Ff<br />

FFH<br />

FStrG<br />

ggf.<br />

GHz<br />

GmbH<br />

Ha<br />

HLUG<br />

Hz<br />

ICNIRP<br />

IRPA<br />

fortfolgende<br />

Flora Fauna Habitat<br />

Bundesfernstraßengesetz<br />

Gegebenenfalls<br />

Gigahertz (10 9 Hertz)<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Hektar<br />

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie<br />

Hertz<br />

i. d. F. in der Fassung<br />

i.S.<br />

i.V.m.<br />

IVU<br />

Kap.<br />

Km<br />

KÜS<br />

kV<br />

LAI<br />

LBP<br />

LWL<br />

M<br />

International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection<br />

International Radiation Protection Association<br />

im Sinne<br />

in Verbindung mit<br />

Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung<br />

Kapitel<br />

Kilometer<br />

Kabelübergabestation<br />

Kilovolt (10 3 Volt)<br />

Länderausschuss für Immissionsschutz<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

Lichtwellenleiter<br />

Meter<br />

m² Quadratmeter<br />

MHZ<br />

MVA<br />

MW<br />

NE<br />

n.F.<br />

Nr. / Nrn.<br />

NRW<br />

NSG<br />

o.g.<br />

ONr.<br />

Pkt.<br />

Megahertz (10 6 Hertz)<br />

Megavoltampere (10 6 Voltampere)<br />

Megawatt (10 6 Watt)<br />

Nichtbundeseigene Eisenbahn<br />

neue Fassung<br />

Nummer / Nummern<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Naturschutzgebiet<br />

oben genannten<br />

Objektnummer<br />

Punkt<br />

ppb part per billion (1 : 10 9 )<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 9 von 74<br />

rd.<br />

ROG<br />

RoV<br />

ROV<br />

rund<br />

S. Satz<br />

SKR<br />

SSK<br />

T<br />

TÖB<br />

TRBS<br />

UA<br />

UKW<br />

UVP<br />

UVPG<br />

VDE<br />

vgl.<br />

VPE<br />

VwVfG NRW<br />

WA<br />

z.B.<br />

Raumordnungsgesetz<br />

Raumordnungsverordnung des Bundes<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Stromkreuzungsrichtlinien<br />

Strahlenschutzkommission<br />

Tragmast<br />

Träger öffentlicher Belange<br />

Technische Regeln für Betriebssicherheit<br />

Umspannanlage<br />

Ultrakurzwellen<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.<br />

vergleiche<br />

Vernetztes Polyethylen<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Winkel-/Abspannmast<br />

zum Beispiel<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 10 von 74<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Unternehmen und Netz<br />

Die <strong>Amprion</strong> GmbH (im Folgenden <strong>Amprion</strong> genannt) ist ein bedeutender<br />

Übertragungsnetzbetreiber in Europa. <strong>Amprion</strong> betreibt mit rd. 11.000 Kilometern das längste<br />

Höchstspannungsnetz in Deutschland. Mehr als 27 Millionen Menschen werden von<br />

Niedersachsen bis zu den Alpen über das Höchstspannungsnetz der <strong>Amprion</strong> versorgt. Das<br />

Netz mit den Spannungsstufen 380.000 und 220.000 Volt steht allen Akteuren am<br />

Strommarkt diskriminierungsfrei sowie zu marktgerechten und transparenten Bedingungen<br />

zur Verfügung. Das 380/220-kV-Höchstspannungsnetz der <strong>Amprion</strong> ist Bestandteil des<br />

westeuropäischen Verbundsystems.<br />

Das Höchstspannungsnetz der <strong>Amprion</strong> ermöglicht einen überregionalen Stromtransport und<br />

trägt wesentlich zur Versorgungssicherheit bei. Es stellt eine effiziente Netzbetreiber- und<br />

länderübergreifende Vernetzung zwischen einzelnen Erzeugungs- und Verbrauchsschwerpunkten<br />

dar.<br />

In Nordrhein-Westfalen sind derzeit die Umspannanlagen Rommerskirchen, Paffendorf,<br />

Oberzier und Weisweiler u.a. über die bestehende 380-kV-Verbindung Rommerskirchen –<br />

Weisweiler, Bauleitnummer (Bl.) 4514, in das 380-kV-Netz eingebunden. Die vorgenannte<br />

Leitungsverbindung erfüllt im Höchstspannungsnetz der <strong>Amprion</strong> eine bedeutsame Aufgabe<br />

im überregionalen Verbundbetrieb.<br />

2 Planungsanlass und -gegenstand des Planfeststellungsverfahrens<br />

Durch die planmäßige Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach werden zukünftig<br />

eine Vielzahl von Energie- und Versorgungsleitungen unterbrochen. Zur Sicherung der<br />

Versorgung der angeschlossenen Benutzer ist es deshalb vor der Unterbrechung zwingend<br />

erforderlich, die vorhandenen Leitungen zu verlegen. Eine der betroffenen Energieleitungen<br />

ist die im Eigentum der <strong>Amprion</strong> stehende 380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />

Rommerskirchen – Weisweiler, Bl. 4514.<br />

Diese Leitung verläuft in dem ca. 14,1 km langen Leitungsabschnitt Punkt (Pkt.) Mönchskaul<br />

– Pkt. Oberzier Süd zu einem großen Teil im Abbaugebiet des Tagebaus Hambach.<br />

Im Zusammenhang mit der nach Süden fortschreitenden Landinanspruchnahme durch den<br />

vorgenannten Tagebau wird im betroffenen Planungsraum der entfallende Leitungsabschnitt<br />

Pkt. Mönchskaul - Pkt. Oberzier Süd der Leitung Bl. 4514 durch den Neubau der rd. 5,8 km<br />

langen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim ersetzt. Die<br />

geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim erhält die<br />

Bauleitnummer (Bl.) 4231.<br />

Die geplante 380-kV-Freileitung verläuft im Rhein-Erft-Kreis zwischen den Leitungspunkten<br />

Mönchskaul (westlich der Ortschaft Heppendorf, Stadt Elsdorf) und Blatzheim (westlich der<br />

Ortschaft Manheim Neu, Stadt Kerpen) und ersetzt den rückzubauenden Abschnitt Pkt.<br />

Mönchskaul - Pkt. Oberzier Süd der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4514, die sowohl<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 11 von 74<br />

im Kreis Düren u.a. südlich der Ortslage Morschenich als auch im Rhein-Erft-Kreis nördlich<br />

der Ortslagen Kerpen-Buir und Kerpen-Manheim verläuft.<br />

An den Leitungspunkten Mönchskaul und Blatzheim werden Anbindungen mit den dort auf<br />

den Freileitungen Bl. 4178 und Bl. 4100 aufliegenden 380-kV-Stromkreisen hergestellt.<br />

Hierzu müssen am Pkt. Blatzheim zwei vorhandene Maste der 380-kV-<br />

Höchstspannungsfreileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, demontiert und durch zwei neue<br />

380-kV-Maste ersetzt werden.<br />

Angestrebt wird im Planungsraum nördlich und südlich der Autobahn BAB A 4 eine<br />

Bündelung mit der dort verlaufenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung der RWE<br />

Deutschland AG (Leitung Bl. 1044) und mit der 110-kV-Bahnstromleitung der DB-Energie<br />

GmbH (Leitung Bl. 0563).<br />

Die geplante Leitung Bl. 4231 muss aus derzeit planerischer Sicht bis zum Jahre 2015<br />

errichtet und in Betrieb genommen werden. Anschließend wird die bestehende 380-kV-<br />

Freileitung Bl. 4514 im Abschnitt Pkt. Mönchskaul - Pkt. Oberzier Süd demontiert.<br />

Die geplante Höchstspannungsfreileitung Bl. 4231 und die damit verbundenen<br />

Leitungsbauarbeiten werden von der <strong>Amprion</strong> GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund,<br />

wahrgenommen. <strong>Amprion</strong> hat die LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH,<br />

Bachstraße 22, 52066 Aachen, mit der Umweltplanung und mit der Begleitung des<br />

Genehmigungsverfahrens beauftragt.<br />

Neben der zuvor genannten Höchstspannungsfreileitung sind alle hiermit im Zusammenhang<br />

stehenden Maßnahmen (z.B. Änderungen angrenzender Leitungen; Sicherung von<br />

Zuwegungen, Bauflächen und Provisorien) Gegenstand des hier beantragten Planfeststellungsverfahrens,<br />

die zur Errichtung, zum Betrieb und zum Unterhalt der Leitungen dienen.<br />

Der Umbau an der 380-kV-Leitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim resultiert<br />

hierbei aus dem geplanten Neubau der 380-kV-Leitung Bl. 4231.<br />

Die Maßnahmen sind nachfolgend textlich beschrieben und in den weiteren angefügten<br />

Anlagen dargestellt. Zur besseren Übersicht ist der Hauptumfang der Neubau-, Anpassungsund<br />

Rückbaumaßnahmen in Tabelle 1 dargestellt.<br />

Der geplante Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt.<br />

Blatzheim, Bl. 4231, erstreckt sich über die folgenden Gebiete:<br />

●<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

o<br />

Regierungsbezirk Köln<br />

Rhein-Erft-Kreis<br />

Stadt Elsdorf (Gemarkung Heppendorf ~ 2,3 km)<br />

Stadt Kerpen (Gemarkung Sindorf ~ 0,3 km, Gemarkung Blatzheim ~ 3,2 km)<br />

Für die rd. 5,8 km lange Verbindung sind 17 Maststandorte geplant.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 12 von 74<br />

Der geplante Umbau der bestehenden 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Oberzier –<br />

Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim erstreckt sich über das folgende Gebiet:<br />

• Nordrhein-Westfalen<br />

o<br />

Regierungsbezirk Köln<br />

Rhein-Erft-Kreis<br />

Stadt Kerpen (Gemarkung Blatzheim ~ 0,4 km)<br />

Für den Umbau dieser 380-kV-Freileitung sind am Pkt. Blatzheim zwei neue Maststandorte<br />

geplant.<br />

Im Gegenzug werden zwischen den Leitungspunkten Mönchskaul und Oberzier Süd im Kreis<br />

Düren und im Rhein-Erft-Kreis 40 380-kV-Maste der zu ersetzenden 380-kV-<br />

Freileitungsverbindung Bl. 4514 entfallen.<br />

Der geplante Rückbau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen –<br />

Weisweiler, Abschnitt Pkt. Mönchskaul – Pkt. Oberzier Süd, Bl. 4514, erstreckt sich über die<br />

folgenden Gebiete:<br />

• Nordrhein-Westfalen<br />

o<br />

Regierungsbezirk Köln<br />

Kreis Düren (~ 6,3 km)<br />

Rhein-Erft-Kreis (~ 7,8 km)<br />

Des Weiteren erfolgt ein Rückbau von vier Masten der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />

Oberzier – Niederstedem im Abschnitt Oberzier – Pkt. Oberzier Süd, Bl. 4117, der in dem<br />

nachstehend genannten Gebiet vorgenommen wird:<br />

• Nordrhein-Westfalen<br />

o<br />

Regierungsbezirk Köln<br />

Kreis Düren (~ 1,3 km)<br />

Die räumliche Lage der geplanten Leitungen ist im Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000 (Anlage<br />

2) dargestellt. Der parzellenscharfe Verlauf der Leitung ist in den Lageplänen im<br />

Maßstab 1:2.000 (Anlage 7) dargestellt.<br />

Mit dem Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4231 und mit dem Neubau zweier<br />

Maste der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4100 soll aus derzeitiger planerischer<br />

Sicht ab dem Jahre 2014 begonnen werden. Hierbei wird eine Bauzeit von ca. 8 - 10<br />

Monaten für den Neu- und Umbau der beiden Freileitungen erwartet.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 13 von 74<br />

Die Demontage der 380-kV-Leitungen Bl. 4117 und Bl. 4514 erfolgt nach der Inbetriebnahme<br />

der neuen Freileitung.<br />

Die Investitionskosten betragen rd. 8,5 Mio. €. Hierbei entfallen ca. 7 Mio. € auf den<br />

Leitungsneubau und -umbau sowie ca. 1,5 Mio. € auf den Leitungsrückbau.<br />

Der Umfang der Neubau-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen ist in der folgenden Tabelle<br />

dargestellt:<br />

Maßnahme<br />

Anzahl der Maste<br />

Länge des Leitungsabschnittes<br />

Neubau Rückbau Neubau Rückbau<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung<br />

Pkt. Mönchskaul - Pkt. Blatzheim,<br />

Bl. 4231<br />

17<br />

(Mast 86/4178 -<br />

Mast 1045 /4100<br />

--- 5,8 km ---<br />

Änderung der 380-kV-Freileitung<br />

Oberzier - Kierdorf, Bl. 4100,<br />

Umbau am Pkt. Blatzheim<br />

2<br />

(Mast 1044,<br />

Mast 1045)<br />

2<br />

(Mast 44,<br />

Mast 45)<br />

ca. 0,4 km<br />

ca. 0,4 km<br />

Rückbau der 380-kV-Freileitung<br />

Rommerskirchen – Weisweiler,<br />

Bl. 4514, Abschnitt Pkt. Mönchskaul<br />

- Pkt. Oberzier Süd<br />

---<br />

40<br />

(Mast 37 bis<br />

Mast 76)<br />

--- ca. 14,1 km<br />

Rückbau der 380-kV-Freileitung<br />

Oberzier – Niederstedem, Bl. 4117,<br />

Abschnitt Oberzier - Pkt. Oberzier<br />

Süd<br />

4<br />

(Mast 501 bis<br />

Mast 504)<br />

ca. 1,3 km<br />

Tabelle 1: Maßnahmenübersicht<br />

Die geplanten Maßnahmen, Neubau der 380-kV-Leitung Bl. 4231 und Umbau der 380-kV-<br />

Leitung Bl. 4100 am Pkt. Blatzheim, sind weiterhin in der Anlage 2 (Übersichtsplan im<br />

Maßstab 1:25.000), Anlage 3 (Schemazeichnungen der Maste), Anlage 4 (Masttabellen),<br />

Anlage 5 (Prinzipzeichnung der Fundamente), Anlage 6 (Fundamenttabellen), und Anlage 7<br />

(Lagepläne im Maßstab 1:2.000) ausgewiesen.<br />

Zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung sind außerdem am Pkt. Blatzheim, sowohl im<br />

110-kV-Bahnstromnetz der DB Energie als auch im 380-kV-Übertragungsnetz der <strong>Amprion</strong>,<br />

temporäre Bauprovisorien herzustellen und zu betreiben.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 14 von 74<br />

Im Rahmen der von <strong>Amprion</strong> geplanten Neu- und Umbaumaßnahmen am Pkt. Blatzheim<br />

sind unter anderem Seilmontage-/demontagearbeiten im Bereich der nordöstlich von<br />

Blatzheim kreuzenden 110-kV-Bahnstromleitung 0563 Köln – Sindorf, vorzunehmen.<br />

Aus sicherheitstechnischen Gründen müssen bei den vorgenannten Maßnahmen die<br />

unterkreuzenden Leiterseile der Bahnstromleitung für die Dauer der Montage- und<br />

Regulagearbeiten abgeschaltet werden.<br />

Die vorgenannte 110-kV-Bahnstromleitung wird von der DB Energie GmbH,<br />

Energieversorgung West, betrieben und ist Teil des bahneigenen Hochspannungsnetzes,<br />

welches die elektrische Traktionsenergie von den jeweiligen Erzeugerstellen bis zu den<br />

Unterwerken verteilt. Gemäß der Angabe der DB Energie ist die hier genannte 110-kV-<br />

Bahnstromleitung Nr. 0563 eine Freileitung, die als Stichleitung das ca. 1 km nördlich<br />

gelegene DB-Unterwerk Sindorf versorgt. Die Versorgung des Unterwerks Sindorf erfolgt<br />

ausschließlich durch diese Freileitung.<br />

Über das Unterwerk Sindorf wird die mehrgleisige Bahnstrecke Köln – Aachen mit<br />

elektrischer Traktionsenergie gespeist, insbesondere der gesamte S-Bahnverkehr zwischen<br />

Sindorf und Köln.<br />

Einer mehrtägigen Unterbrechung der elektrischen Energieversorgung infolge einer<br />

Abschaltung der Bahnstromleitung kann die DB Energie GmbH nicht zustimmen.<br />

Die bauzeitliche Überbrückung einer örtlichen Leitungsunterbrechung durch die Verwendung<br />

eines 110-kV-Baueinsatzkabels, so wie von <strong>Amprion</strong> vorgesehen, stellt eine geeignete und<br />

unvermeidbare Alternative dar, den örtlichen Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten.<br />

Mit der geplanten Anbindung der 380-kV-Leitung Bl. 4231 am Pkt. Blatzheim müssen im<br />

Trassenraum der bestehenden Leitung Bl. 4100 die 380-kV-Maste Nr. 1044 und Nr. 1045 in<br />

unmittelbarer Nähe der vorhandenen Maststandorte Nr. 44 und Nr. 45 neu gegründet<br />

werden. Für diese Baumaßnahme muss der betroffene Leitungsabschnitt vorübergehend<br />

außer Betrieb genommen und teilweise demontiert werden.<br />

Auf Grund der wachsenden Anzahl von Einspeiseanlagen ist die Leistung, die über das<br />

vorhandene 220/380-kV-Höchstspannungsnetz der <strong>Amprion</strong> übertragen wird, deutlich<br />

angestiegen. Derzeit werden die Umspannanlagen Oberzier, Paffendorf und Kierdorf u.a.<br />

über die bestehenden 380-kV-Freileitungen Bl. 4100 und Bl. 4514 mit elektrischer Energie<br />

beliefert. Die vorgenannten Höchstspannungsfreileitungen des Übertragungsnetzes stoßen<br />

mit ihren Übertragungskapazitäten bereits heute an ihre Grenzen und können die<br />

auftretenden Lastflüsse zukünftig insbesondere unter dem Focus der weiter stark<br />

ansteigenden überregionalen Stromtransite nicht mehr gesichert bewältigen. Zur<br />

Sicherstellung des Betriebes sind insbesondere langfristige Freischaltungen, die z. B. auf<br />

Grund von Baumaßnahmen vorgenommen werden müssen, im 380-kV-Übertragungsnetz<br />

der <strong>Amprion</strong> zu vermeiden. Ein gesicherter Betrieb der vorgenannten Netzanlagen ist ggf.<br />

über Provisorien vorzunehmen.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 15 von 74<br />

Da während der Umbauarbeiten am Pkt. Blatzheim die Stromversorgung der UA Oberzier<br />

aufrechterhalten werden muss, ist ein 380-kV-Freileitungsprovisorium für den Betrieb eines<br />

380-kV-Stromkreises im Abschnitt zwischen dem bestehenden Mast Nr. 43 und dem<br />

bestehenden Mast Nr. 46 der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Oberzier – Kierdorf, Bl.<br />

4100, herzustellen und temporär zu betreiben.<br />

Die zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung erforderlichen temporären Baumaßnahmen<br />

sind im Kapitel 11 beschrieben. Weitere Angaben zum 380-kV-Freileitungsprovisorium und<br />

zum 110-kV-Kabelprovisorium sind in den Anlagen 3.2 (Schemazeichnungen der<br />

Provisorien) und 4.3 (Masttabelle Provisorium Bl. 4100) enthalten. Der Trassenverlauf der<br />

geplanten Provisorien ist im Lageplan im Maßstab 1:2.000 (Anlage 7.3.1) dargestellt.<br />

3 Energierechtliches Planfeststellungsverfahren und<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Die Errichtung und der Betrieb von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung<br />

von 110 kV und mehr bedürfen gem. § 43 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) [1]<br />

grundsätzlich der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Für das<br />

Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für<br />

das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) [2] nach Maßgabe des EnWG.<br />

Das planfestzustellende Vorhaben muss insbesondere den Zielen des § 1 EnWG entsprechen.<br />

Nach § 1 EnWG ist dessen Zweck eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche,<br />

effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit<br />

mit Elektrizität und Gas.<br />

Dabei ist gemäß § 3a ff des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) [3] zu<br />

prüfen, ob für das geplante Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)<br />

durchzuführen ist. Hierzu wurde entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG eine<br />

allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht erstellt und mit<br />

Schreiben der <strong>Amprion</strong> vom 23. April 2012 beim Dezernat 25 der Bezirksregierung Köln<br />

eingereicht.<br />

Die Erforderlichkeit einer UVP wurde seitens der zuständigen Genehmigungsbehörde<br />

entsprechend § 3c i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.1.4 UVPG auf Grundlage einer allgemeinen<br />

Vorprüfung des Einzelfalls abgeprüft. Im Mai 2012 teilte die vorgenannte<br />

Planfeststellungsbehörde mit, dass das Vorhaben UVP-pflichtig sei und somit eine<br />

Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu erstellen ist.<br />

Für das Vorhaben wurde im Vorfeld ein Vorschlag für die Inhalte der umweltbezogenen Antragsbestandteile<br />

erarbeitet. Diese wurden im Rahmen eines Termins am 04.09.2012 den<br />

zuständigen Dezernaten der Bezirksregierung Köln, Dez. 25 - Verkehr und Dez. 51 - Höhere<br />

Landschaftsbehörde (HLB), sowie der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Rhein-Erft-<br />

Kreises, vorgestellt und mit diesen abgestimmt. Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises<br />

Düren, in deren Zuständigkeitsbereich ausschließlich Leitungsdemontagen stattfinden, hatte<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 16 von 74<br />

ihre Teilnahme abgesagt. Die ULB Kreis Düren wird aber am weiteren Verfahrensablauf<br />

beteiligt.<br />

Weitere Abstimmungen in Bezug auf die vom Büro LANDSCHAFT! in der Umweltstudie<br />

untersuchten Trassenvarianten sowie auf das methodische Konzept des Variantenvergleichs<br />

und auf die Ermittlung der Erheblichkeitswerte für die Landschaftsbildbewertung wurden mit<br />

der HLB und der ULB in einem Termin am 12.12.2012 vorgenommen. Am 14.01.2013<br />

wurden ergänzend hierzu mit der Höheren Landschaftsbehörde, der Unteren<br />

Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises und dem Umweltamt der Stadt Kerpen die<br />

artenschutzrechtlichen Aspekte in Bezug auf die geplanten Zuwegungen zu den<br />

Maststandorten erörtert und festgelegt. Des Weiteren wurde die Umsetzung von<br />

Kompensationsmaßnahmen im betroffenen Landschaftsraum diskutiert.<br />

Aus der Landschaftsbildbewertung ergibt sich für das geplante Vorhaben ein Kompensationsflächenbedarf<br />

von 5,2 ha, der über Abbuchungen des Ökokontos bzw. Maßnahmen des<br />

Ausgleichsflächenpools der Stadt Kerpen abgedeckt wird.<br />

4 Zweck und Rechtswirkungen der Planfeststellung<br />

Es ist der Zweck der Planfeststellung, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen<br />

Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den Betroffenen sowie Behörden abzustimmen,<br />

rechtsgestaltend zu regeln und den Bestand der Leitung öffentlich-rechtlich zu<br />

sichern.<br />

Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen<br />

Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen<br />

Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen,<br />

insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen<br />

und Zustimmungen nicht erforderlich (§ 43c EnWG in Verbindung mit<br />

§ 75 Abs. 1 VwVfG NRW). Im Planungsraum, in dem die neuen Maste der Freileitungen Bl.<br />

4100 und Bl. 4231 errichtet werden sollen, sind keine Wasserschutzgebiete festgesetzt.<br />

Etwaige wasserrechtliche Genehmigungen, die nicht der Konzentrationswirkung eines<br />

Planfeststellungsverfahrens unterliegen, werden gesondert vom Vorhabenträger beantragt.<br />

Die für den Bau und Betrieb der Anlage notwendigen privatrechtlichen Zustimmungen, Genehmigungen<br />

oder dinglichen Rechte für die Inanspruchnahme von Grundeigentum werden<br />

durch den Planfeststellungsbeschluss nicht ersetzt und müssen vom Vorhabenträger separat<br />

eingeholt werden. Auch die hierfür zu zahlenden Entschädigungen werden nicht im Rahmen<br />

der Planfeststellung festgestellt oder erörtert. Die Planfeststellung ist jedoch Voraussetzung<br />

und Grundlage für die Durchführung einer vorläufigen Besitzeinweisung und/oder eines Enteignungsverfahrens,<br />

falls im Rahmen der privatrechtlichen Verhandlungen eine gütliche Einigung<br />

zwischen dem Vorhabenträger und den zustimmungspflichtigen Betroffenen nicht<br />

erzielt werden kann.<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 17 von 74<br />

Ist der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden, sind Ansprüche auf Unterlassung<br />

des Vorhabens, auf Außerbetriebsetzung, Beseitigung oder Änderung festgestellter Anlagen<br />

ausgeschlossen.<br />

An dem Planfeststellungsverfahren werden nach Maßgabe des § 43a EnWG gemäß § 73<br />

VwVfG NRW alle vom Vorhaben Betroffenen beteiligt.<br />

4.1 Zuständigkeiten<br />

4.1.1 Vorhabenträgerin<br />

Trägerin des Vorhabens ist die<br />

<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Asset Management<br />

Genehmigungen/Umweltschutz Leitungen (A-AG)<br />

Rheinlanddamm 24<br />

44139 Dortmund<br />

Telefonischer Kontakt über Herrn Dr. Preuss (Unternehmenskommunikation)<br />

Tel.-Nr.: +49(0)231 5849 -13785<br />

4.1.2 Planfeststellungsbehörde<br />

Das Vorhaben berührt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln. Die zuständige<br />

Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde für die geplanten Maßnahmen Leitungsneubau<br />

und Änderungsmaßnahmen 1 ist die<br />

Bezirksregierung Köln<br />

Dezernat 25 - Verkehr<br />

Zeughausstraße 2 - 10<br />

50667 Köln<br />

5 Energiewirtschaftliche Begründung<br />

5.1 Gesetzlicher Auftrag an den Netzbetreiber<br />

Zur Bewältigung der überregionalen Energietransportaufgaben betreibt <strong>Amprion</strong> ein 220-/<br />

380-kV-Höchstspannungsnetz mit einer räumlichen Ausdehnung von Niedersachsen im Norden<br />

über Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bis nach Baden-<br />

Württemberg und Bayern im Süden der Bundesrepublik Deutschland.<br />

<strong>Amprion</strong> ist Eigentümerin und Betreiberin des vorgenannten Übertragungsnetzes.<br />

§ 12 EnWG „Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen“ führt dazu in Absatz 1 aus:<br />

1 Der Rückbau der Freileitung Bl. 4117 und der Rückbau eines Teilstücks der Freileitung Bl. 4514 ist nicht<br />

Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 18 von 74<br />

„Betreiber von Übertragungsnetzen haben die Energieübertragung durch das Netz unter<br />

Berücksichtigung des Austauschs mit anderen Verbundnetzen zu regeln und mit der<br />

Bereitstellung und dem Betrieb ihrer Übertragungsnetze im nationalen und internationalen<br />

Verbund zu einem sicheren und zuverlässigen Elektrizitätsversorgungssystem in ihrer<br />

Regelzone und damit zu einer sicheren Energieversorgung beizutragen.“<br />

Die Regelzone von <strong>Amprion</strong> umfasst die o.g. Gebiete. Das Höchstspannungsnetz der<br />

<strong>Amprion</strong> ist mit den Höchstspannungsnetzen anderer Übertragungsnetzbetreiber sowohl im<br />

Inland (TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH, TransnetBW GmbH) als auch mit<br />

dem Übertragungsnetz im europäischen Ausland (Niederlande, Luxemburg, Frankreich,<br />

Österreich und Schweiz) verbunden.<br />

Mit dem Betrieb des Netzes kommt <strong>Amprion</strong> seinen gesetzlichen Pflichten nach. Nach<br />

§ 11 Abs. 1 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, ein sicheres,<br />

zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben,<br />

zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es<br />

wirtschaftlich zumutbar ist. Aufgrund § 12 Abs. 3 EnWG haben Betreiber von Übertragungsnetzen<br />

dauerhaft die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, die Nachfrage nach Übertragung<br />

von Elektrizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Übertragungskapazität<br />

und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen. Daraus ergibt<br />

sich auch die Pflicht, im Bedarfsfall das Netz auszubauen.<br />

Darüber hinaus sind Netzbetreiber gem. § 9 EEG [4] zur unverzüglichen Erweiterung der<br />

Netzkapazität verpflichtet, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung speziell des Stroms<br />

aus erneuerbaren Energien sicherzustellen.<br />

Gemäß dem Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach wird der von <strong>Amprion</strong> geplante<br />

Leitungsneubau durch die bergbauliche Inanspruchnahme für den Tagebau Hambach<br />

ausgelöst, da die zwischen den Umspannanlagen (UA) Oberzier und Paffendorf bestehende<br />

380-kV-Höchstspannungsverbindung im Abschnitt Pkt. Mönchskaul (Rhein-Erft-Kreis) und<br />

Pkt. Oberzier Süd (Kreis Düren) im Jahr 2015 unterbrochen wird. Somit entfällt<br />

tagebaubedingt ein Teilstück der bestehenden 380-kV-Höchstspannungsfreileitung<br />

Rommerskirchen – Weisweiler, Bauleitnummer (Bl.) 4514, im Abschnitt Pkt. Mönchskaul –<br />

Pkt. Oberzier Süd.<br />

Dadurch entsteht zwischen den vorgenannten Umspannanlagen eine Unterbrechung im 380-<br />

kV-Netz, die frühzeitig geschlossen werden muss. Mit dem Neubau der 380-kV-<br />

Höchstspannungsfreileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231, und dem geplanten<br />

Umbau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt.<br />

Blatzheim schafft <strong>Amprion</strong> hierfür Ersatz und stellt netztechnisch die zwischen der UA<br />

Oberzier und UA Paffendorf bestehende 380-kV-Verbindung in einem neuen Trassenraum<br />

wieder her.<br />

Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit für dieses Vorhaben steht auf Grund der<br />

fortschreitenden Tagebauaktivitäten des Bergbaubetreibers fest.<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 19 von 74<br />

6 Braunkohlenpläne<br />

6.1 Braunkohlenplan für den Kohleabbau im Tagebau Hambach „Teilplan<br />

12/1"<br />

Die Braunkohlenpläne legen auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und der<br />

Landesentwicklungspläne und in Abstimmung mit den Regionalplänen im<br />

Braunkohlenplangebiet Ziele der Raumordnung fest, soweit es für eine geordnete<br />

Braunkohlenplanung erforderlich ist (s. § 26 LPlG -Landesplanungsgesetz NRW) [5].<br />

Der Braunkohlenplan ist ein eigenständiges Planungsinstrument der regionalen Ebene. Er ist<br />

grundsätzlich wie der Regionalplan inhaltlichen und rechtssystematischen Anforderungen<br />

und Vorgaben unterworfen, hat jedoch infolge des besonderen Ordnungsauftrages die<br />

Möglichkeit bzw. Pflicht, weitgehende, auch finanzwirksame Konkretisierungen<br />

vorzunehmen. So bleiben z.B. die parzellenscharfen Darstellungen der Sicherheitslinien und<br />

Umsiedlungsflächen dem Braunkohlenplan vorbehalten.<br />

Der Braunkohlenplan besteht aus textlichen und zeichnerischen Darstellungen.<br />

Braunkohlenpläne werden vom Braunkohlenausschuss aufgestellt und bedürfen der<br />

Genehmigung der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei des Landes NRW).<br />

Landesplanerisch wurde der Tagebau Hambach mit dem 1975 unter Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit aufgestellten Braunkohlenplan für das gesamte Abbaufeld und eine Laufzeit für<br />

die Braunkohlengewinnung bis voraussichtlich 2045 genehmigt. Dieser sogenannte „Teilplan<br />

12/1" ist sowohl für die Braunkohlenpläne zur Umsiedlung als auch für die weiteren<br />

bergrechtlichen Genehmigungen verbindlich. Der rechtskräftige Braunkohlenplan Teilplan<br />

12/1 - Hambach - ist mit Wirkung vom 27. Juni 1977 für verbindlich erklärt worden (GV. NW.<br />

S. 266/MBl. NW. S. 708). Im vorgenannten Braunkohlenplan ist der Nachweis erbracht, dass<br />

die in den Braunkohlenabbauflächen liegenden Energie- und Versorgungsleitungen<br />

abgebaut werden können.<br />

Der Bergbautreibende, die RWE Power AG, kann somit einen Teilabschnitt der im Eigentum<br />

der <strong>Amprion</strong> stehenden 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen – Weisweiler,<br />

Bl. 4514, im Abschnitt Pkt. Mönchskaul – Pkt. Oberzier Süd, in Anspruch nehmen.<br />

6.2 Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Hambach<br />

Die eigentliche Abbautätigkeit und ihre Rahmenbedingungen werden auf der Grundlage des<br />

vorgenannten Braunkohlenplans in bergrechtlichen Rahmenbetriebsplänen geregelt. Für die<br />

Braunkohlengewinnung bis 2020 gilt der sogenannte 2. Rahmenbetriebsplan.<br />

In der Zulassung des 2. Rahmenbetriebsplans vom 17. August 1995 heißt es, dass RWE<br />

Power für die Fortführung des Bergbaus innerhalb der Flächen des Braunkohlenplans<br />

Teilplan 12/1 - Hambach - rechtzeitig und spätestens bis zum Jahr 2015 einen<br />

Rahmenbetriebsplan vorzulegen hat. Für die Jahre 2020 - 2030 hat RWE Power die<br />

Genehmigungsunterlagen für den nächsten, 3. Rahmenbetriebsplan bei der zuständigen<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 20 von 74<br />

Bergverwaltung, Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW,<br />

eingereicht und die Zulassung beantragt.<br />

Die Planungen für den 3. Rahmenbetriebsplan setzen auf dem Stand auf, den der Tagebau<br />

Hambach im Jahr 2020 erreichen wird, d.h. auf der Darstellung des 2. Rahmenbetriebsplans<br />

nach der letzten Aktualisierung, die am 21.02.2011 von der Bergverwaltung zugelassen<br />

wurde.<br />

Abbildung 1: Abbautätigkeit im Tagebau Hambach (Quelle RWE Power)<br />

Die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, hat das<br />

Genehmigungsverfahren für die Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans eingeleitet und mit<br />

Datum vom 16.01.2012 den von der RWE Power AG eingereichten 3. Rahmenbetriebsplan<br />

für die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach von 2020 bis 2030 öffentlich<br />

ausgelegt. Rechtsgrundlage für das Genehmigungsverfahren ist das Bundesberggesetz<br />

(BBergG) [6]..<br />

7 Raumordnerische Prüfung<br />

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Höchstspannungsfreileitung mit einer<br />

Nennspannung von 380 kV, so dass gemäß Raumordnungsgesetz (ROG) [7] und gemäß §<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 21 von 74<br />

14 der Raumordnungsverordnung des Bundes (RoV) [8] ein Raumordnungsverfahren (ROV)<br />

durchgeführt werden soll, wenn das Vorhaben im Einzelfall raumbedeutsam ist und<br />

überörtliche Bedeutung hat.<br />

Die geplante Trassenführung wurde durch die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 -<br />

Regionalentwicklung und Braunkohle, raumordnerisch geprüft. Gemäß<br />

Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW 1995), Ziel D.II. 2.8 sind neue<br />

Transportfernleitungen grundsätzlich flächensparend mit vorhandenen Leitungen oder mit<br />

anderen Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur zu bündeln. Die Nutzung vorhandener<br />

Trassen hat dabei, soweit versorgungstechnisch vertretbar, Vorrang vor der Planung neuer<br />

Trassen.<br />

Die <strong>Amprion</strong> hat die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, auf die geplante Anpassung ihres<br />

Übertragungsnetzes im Rhein-Erft-Kreis auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Kerpen<br />

hingewiesen und mit Schreiben vom 25. Oktober 2011 einen Antrag auf Prüfung der<br />

Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens gem. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG)<br />

i.V.m. § 32 LPlG NRW für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-<br />

Höchstspannungsfreileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231, gestellt. Mit ihrer<br />

raumordnerischen Stellungnahme vom 23.02.2012 (Az.: 32.01.02) hat das Dezernat 32 der<br />

Bezirksregierung Köln festgestellt, dass für das geplante Vorhaben kein<br />

Raumordnungsverfahren erforderlich ist.<br />

In ihrer Begründung führte das Dezernat 32 aus, dass die geplante rd. 5,8 km lange 380-kV-<br />

Leitung durch ihren Verlauf auf dem Gebiet der Kommunen Elsdorf und Kerpen eine<br />

überörtliche Bedeutung hat.<br />

Das Vorhaben ist jedoch nicht raumbedeutsam im Sinne des § 43 Durchführungsverordnung<br />

zum Landesplanungsgesetz NRW, da in Bereichen mit vorhandenen 110-kV-<br />

Hochspannungsfreileitungen (110-kV-Leitung der RWE Deutschland AG auf dem Gebiet der<br />

Stadt Elsdorf und 110-kV-Bahnstromleitung der DB-Energie GmbH auf dem Gebiet der Stadt<br />

Kerpen) auf einer Länge von insgesamt ca. 3,7 km eine Bündelung vorgenommen wird und<br />

in Bereichen ohne Bündelung mit vorhandenen Hochspannungsleitungen die Trasse in durch<br />

Verkehrswege zerschnittenen Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie<br />

allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen verläuft.<br />

Das Bauvorhaben wurde im Oktober 2011 im Stadtrat von Kerpen beraten. Gemäß<br />

Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr wurde vom Rat der Stadt<br />

Kerpen beschlossen, dass die Planung der Freileitung zwischen den Punkten Mönchskaul<br />

und Blatzheim in ein förmliches Genehmigungsverfahren eingebracht werden soll.<br />

Im Januar 2012 hat auch der Ausschuss für Bau und Planung des Rates der Stadt Elsdorf<br />

der Verlegung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Punkten Mönchskaul<br />

und Blatzheim zugestimmt.<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 22 von 74<br />

8 Alternativenprüfung<br />

8.1 Technische Ausführungsalternativen<br />

Die Wiederherstellung der Übertragungskapazität zwischen den Umspannanlagen Oberzier<br />

und Paffendorf im Wege der Optimierung oder Verstärkung des Höchstspannungsnetzes,<br />

z.B. durch ein Auswechseln der Stromkreise und Auflage von Leiterseilen mit größerem<br />

Leiterquerschnitt, ist im vorhandenen Leitungsbestand aus statischen und geometrischen<br />

Gründen nicht möglich. Daher kommt hier nur die Herstellung einer neuen 380-kV-<br />

Verbindung als Netzanpassungsmaßnahme in Betracht (siehe Nr. 5.1 des<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong>es).<br />

Die <strong>Amprion</strong> will das Vorhaben in dem hier zur Planfeststellung anstehenden Abschnitt als<br />

Freileitung verwirklichen. Die Freileitungstechnik ist seit Jahrzehnten erprobt und stellt eine<br />

sichere und kostenadäquate Realisierungsvariante dar.<br />

8.2 Freileitung oder Kabel<br />

Grundsätzlich ist es möglich, die Höchstspannungsleitung als Kabel in Drehstromtechnik zu<br />

verlegen. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Höchstspannungsfreileitung und<br />

einem Höchstspannungskabel besteht darin, dass die Freileitung ein relativ einfaches, ein<br />

Kabel jedoch ein hochkomplexes System ist, bei dem auf kleinsten Isolierdistanzen hohe<br />

Spannungen sicher beherrscht werden müssen.<br />

8.2.1 Technische Angaben zu Kabelanlagen<br />

Die technische Auslegung der 380-kV-Kabelanlagen erfolgt nach den Betreiberrichtlinien in<br />

Anlehnung an die nachstehenden Vorschriften:<br />

• IEC 62067 Starkstromkabel mit extrudierter Isolierung und ihre Garnituren für<br />

Nennspannungen über 150-kV, Prüfverfahren und Anforderungen<br />

• IEC 60287-1-1 Teil 1, Berechnung der Strombelastbarkeit von Kabeln<br />

• IEC 60853-3, Berechnung der Strombelastbarkeit von Kabeln bei zyklischer Last<br />

und bei Notbetrieb – Teil 3: Faktor für zyklische Belastung für Kabel aller<br />

Spannungen mit dosierter Bodenaustrocknung<br />

• Diverse DIN VDE Bestimmungen<br />

Der wesentliche technische Unterschied zwischen Starkstromkabeln und Freileitungen<br />

besteht im verwendeten Dielektrikum, d.h. der umgebenden Isolierung.<br />

Bei Freileitungen besteht diese aus der die Leiter umgebenden Luft, die sich immer wieder<br />

erneuert. Bei Kabeln, die im Erdreich liegen, müssen dafür andere Materialien eingesetzt<br />

werden. Seit den 70er-Jahren hat sich als Isoliermedium ein Kunststoff in Form von<br />

Polyethylen (PE) durchgesetzt. Später wurde dann durch zusätzliche Vernetzung des<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


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Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 23 von 74<br />

Werkstoffes eine erhebliche Verbesserung der Isolationseigenschaften erreicht. Vernetztes<br />

Polyethylen (VPE) zeichnet sich im Vergleich zu den früher verwendeten Isolierstoffen durch<br />

höhere thermische Belastbarkeit aus und wird heute im Kabelbau überwiegend eingesetzt. In<br />

Abb. 2 ist der Aufbau eines 380-kV-Kabels ersichtlich.<br />

Abbildung 2: Aufbau eines 380-kV-VPE-Kabels<br />

Die Übertragungsleistung von Starkstromkabeln hängt von verschiedenen Faktoren ab, die<br />

bei der Dimensionierung der Kabel zu beachten sind. Diese sind neben den erforderlichen<br />

Übertragungsleistungen mit den zugehörigen Lastfaktoren z. B. die Legetiefe, die Anordnung<br />

der Kabel (im Dreieck oder nebeneinander), der Abstand der Kabel, die Anzahl der parallel<br />

geführten Systeme, die Wärmeleitfähigkeit der Isolierung und des Erdreiches sowie die<br />

Temperatur im umgebenden Erdreich.<br />

Bei einer Verkabelung im Abschnitt Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim müssten vier 380-kV-<br />

VPE-Kabelanlagen zum Einsatz kommen. Die insgesamt 12 Einzelleiter (je Kabelanlage 3<br />

Einzelleiter) werden flach in einer Ebene verlegt.<br />

In jedem Kabel wird im Bereich des Kabelschirms zusätzlich ein Temperatur-Lichtwellenleiter<br />

mitgeführt, um im späteren Betrieb über ein Temperaturmonitoring die Kabelanlagen<br />

hinsichtlich der Leitertemperatur genau überwachen zu können. Des Weiteren werden<br />

Kabelanlagen über ein sogenanntes Teilentladungsmonitoring an den Kabelendverschlüssen<br />

(Anfang und Ende der Kabelanlage) und den Verbindungsmuffen im Betriebszustand<br />

überwacht.<br />

Da die Kabeltrasse im Planungsraum überwiegend durch landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />

führt, beträgt die Regellegetiefe ca. 1,80 m (Oberkante Leerrohr). Die 380-kV-Einzelkabel<br />

werden in Kunststoff-Kabelschutzrohre DN 250 mm eingezogen. Ca. 0,2 m oberhalb der v.g.<br />

Rohre werden weitere Schutzrohre zum Einziehen von Kabeln und Lichtwellenleitern (LWL)<br />

mit in die Trasse eingebracht, die für die spätere sichere Betriebsführung der 380-kV-<br />

Kabelanlagen und der beiden Kabelübergabestationen (KÜS) notwendig sind. Zu jedem der<br />

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Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 24 von 74<br />

vier 380-kV-Kabelanlagen wird je ein Kupfererdseil mitgelegt. In gleicher Ebene werden als<br />

mechanische Sicherung für die 380-kV-Kabelschutzrohre Betonplatten gelegt, oberhalb der<br />

Betonplatten werden sowohl ein breites Maschendrahtgeflecht als auch ein<br />

Trassenwarnband mit in die Kabeltrasse eingebracht.<br />

Für die Herstellung einer Kabeltrasse im Abschnitt Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim ist von<br />

einer Gesamtlänge von mind. 6 km auszugehen, so dass 10 Abschnitte mit Teillängen von<br />

ca. 600 m geplant werden müssten. Zur Verbindung dieser Teillängen sind insgesamt jeweils<br />

9 Muffenverbindungen je Phase vorgesehen, von denen bei 4 Muffen Auskreuzungen der<br />

Kabelschirme (Crossbonding) zur Begrenzung der Schirmströme erfolgen. Um<br />

ausreichenden Arbeitsraum für die Montage der Muffenverbindungen zu gewährleisten, ist<br />

ein Abstand von mindestens 1 m zu den benachbarten Kabeln notwendig. Vor und hinter den<br />

Muffenkörpern werden die Kabel mit Kabelschellen fixiert, damit eine mechanische<br />

Beanspruchung der Muffen durch die Kabel im Betriebszustand ausgeschlossen werden<br />

kann. Die Schellenkonstruktion wird auf einer Betonplatte montiert, welche im Sohlenbereich<br />

des Muffenbauwerks betoniert wird. Zudem werden sogenannte Bremsbögen vor und hinter<br />

den Muffen eingebaut, die Längsbewegungen der Kabel kompensieren. Die Muffen sind<br />

nach der Fertigstellung unterirdisch angeordnet und nicht sichtbar. Bei den Muffenstandorten<br />

mit den Schirmauskreuzungen wird im Zuge der Bauausführungsplanung entschieden, ob<br />

die erforderlichen Schächte unterirdisch oder unter Flur angeordnet werden können.<br />

Anfang und Ende der insgesamt 12 Einzelkabel werden innerhalb der Kabelübergabestationen<br />

mit sog. VPE-Kabelendverschlüssen versehen, die auf Stahlgerüsten<br />

aufgeständert werden. Mit den Anschlußbolzen der Endverschlüsse für die Weiterverbindung<br />

in Richtung Freileitung endet die Kabelanlage. In Bild 3 wird ein 380-kV-Kabelendverschluss<br />

für eine Kabelanlage dargestellt.<br />

Abbildung 3: Endverschlüsse und Portal<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 25 von 74<br />

8.2.2 Bauausführung einer Kabelanlage<br />

Die Baumaßnahme umfasst das Verlegen der 380-kV-Kabel, die Montage der Muffen und<br />

Endverschlüsse. Die Nachrichten- und Steuertechnik werden in separaten<br />

Kabelschutzrohren geführt.<br />

Während der gesamten Bau- und Betriebsphase wird die Erreichbarkeit der Trasse durch die<br />

Benutzung öffentlicher Straßen und Wege sichergestellt. Ferner dienen als Zufahrten zur<br />

Trasse, sowohl während der Bauphase als auch für spätere Wartungs- und<br />

Instandsetzungsarbeiten (Betrieb), die Schutzstreifen der Kabelanlagen.<br />

Es sind temporär Überfahrten im Baufeld einzurichten. Im Bereich von wasserführenden<br />

Straßengräben sind diese entsprechend zu verrohren.<br />

Zur Freihaltung der Kabelgräben von Grundwasser oder Niederschlagswasser während der<br />

Bauphase kann eine Drainage und / oder geschlossene oder offene Wasserhaltung<br />

erforderlich sein. Des Weiteren werden, bedingt durch den Kabeltiefbau, die vorhandenen<br />

Drainagen in den Ackerflächen gekappt, das anstehende Wasser ist bis zur<br />

Wiederherstellung der Drainage umzuleiten. Im Zuge der Rückverfüllung der Kabelgräben<br />

muss die Drainage in den Ackerflächen wieder fachgerecht hergestellt werden.<br />

Die Kabelverlegung erfolgt im Regelfall in offener Bauweise. Zunächst wird die temporäre<br />

Zuwegung in den Baustellenbereich sichergestellt. In den ausgewiesenen Baubedarfsflächen<br />

wird der Oberboden abgetragen und bis zur späteren Wiederherstellung in Mieten getrennt<br />

vom übrigen Bodenaushub gelagert und gesichert. Da die temporäre Baustraße sämtlichen<br />

„Transporten“ entlang der Kabelgräben standhalten muss, wird diese mit einer ca. 30 cm<br />

starken Schottertragschicht oder mittels Stahlplatten auf einer Breite von ca. 5 m errichtet.<br />

Um beim späteren Rückbau der Baustraße ein Vermischen von Schotter und vorhandenem<br />

Boden zu vermeiden, wird vor dem Ausbringen des Schotters ein Geovlies ausgelegt.<br />

Anschließend erfolgt die Grundwasserabsenkung längs der Kabeltrasse.<br />

Der Kabelgraben ist in der Regel je nach Standfestigkeit des anstehenden Bodens und der<br />

Verlegetiefe abzuböschen. In Bereichen von baulichen Einschränkungen und offenen<br />

Kreuzungen mit anderen Infrastruktureinrichtungen oder Verkehrswegen ist ein üblicher<br />

Grabenverbau notwendig, wobei hier die Bauarbeiten ggf. systemweise erfolgen würden.<br />

In Bereichen von offenen Kreuzungen mit kleinen oder zeitweise trockenen Gewässern sind<br />

zur Vermeidung starker Gewässertrübungen die Baumaßnahmen in Gewässern möglichst in<br />

Trockenbauweise erforderlichenfalls mittels lokaler verrohrter Gewässerumleitung<br />

durchzuführen. Die Ausgestaltung der Überfahrung ist abhängig von den Lasten der<br />

Transporte und der Menge des temporär anstehenden Wassers im Straßengraben.<br />

Um Setzungen und Setzungsdifferenzen möglichst zu vermeiden, ist die Baugrubensohle<br />

nach erfolgter Grundwasserabsenkung ausreichend zu verdichten. Gegebenenfalls ist ein<br />

Austausch von ungeeigneten Bodenschichten zu ausreichend tragfähigem Boden<br />

vorzunehmen. Nach dem Herrichten der Baugrubensohle erfolgen der Einbau und das<br />

Verdichten der ersten Lage des Bettungskörpers auf einer Stärke von 0,10 m für das Planum<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 26 von 74<br />

zur Verlegung der Kabelschutzrohre. Welches Bettungsmaterial zum Einsatz kommt,<br />

entscheidet sich nach intensiver Prüfung der Bodenbeschaffenheit hinsichtlich der<br />

Wärmeableitfähigkeit.<br />

Der Kabeltrassenverlauf sieht auf dem Gebiet der Stadt Kerpen die Querung der<br />

Bundesautobahn A 4 und der Kreisstraßen K 16 und K 39 vor. Es ist davon auszugehen,<br />

dass der zuständige Straßenbaulastträger Straßen NRW eine Querung der klassifizierten<br />

Straßen in geschlossener Bauweise fordert. Ebenfalls müssen die elektrifizierten<br />

Bahnstrecken Nr. 2600 und Nr. 2622 in geschlossener Bauweise gequert werden.<br />

In Böden nach Bodenklassen DIN 18319 kann diese Querung mit Hilfe eines<br />

Pilotrohrvortriebsverfahrens ausgeführt werden. Bei Bodenverhältnissen, die einen<br />

Pilotrohrvortrieb nicht ermöglichen, kann alternativ ein nicht gesteuertes Bohrpressverfahren<br />

oder das so genannte Bohrspülverfahren (horizontal directional drilling, hdd) zur Anwendung<br />

kommen.<br />

Nach Herstellung der Kabel-Leerrohrtrasse, der Muffenbauwerke und der Kopflöcher vor den<br />

Endverschlussgerüsten in den Kabelübergabestationen beginnt der Kabelzug der 380-kV<br />

Einzelkabel.<br />

Auf speziellen Tiefladern werden die Kabeltrommeln über geeignete und vorab mit der<br />

zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegte Verkehrswege zu den Muffenstandorten<br />

bzw. zu den Kabelübergabestationen transportiert.<br />

Die Zuwegung und Abladestellen der Kabeltrommeln sind so vorzubereiten, dass das<br />

Abladen der Kabeltrommeln mit Hilfe eines Autokrans realisiert werden kann. Ggf. müssen<br />

witterungsbedingt je nach Zugrichtung vor oder hinter den Muffenbauwerken standfeste<br />

Flächen (ca. 15 x 4 m) mittels Schotter oder Stahlplatten temporär erstellt werden, auf denen<br />

die Kabelzugwinde oder die Kabeltrommeln vor dem Kabelzug positioniert werden.<br />

Zum Ziehen der Kabel wird zunächst zwischen Zugwinde und Trommelplatz ein leichtes<br />

Vorseil eingeblasen, im zweiten Arbeitsschritt wird das eigentliche Kabelzugseil eingezogen.<br />

Anschließend wird das 380-kV-Kabel mittels Kabelziehstrumpf an dem Zugseil befestigt und<br />

in Richtung Windenplatz gezogen. Vor der Übergabestation werden die Kabel direkt ins<br />

Erdreich mit einer Reserveschlaufe von ca. 7 m gelegt. Die Reservelänge dient dazu, bei<br />

einer möglichen Erneuerung eines Kabelendverschlusses die dann benötigte Kabellänge<br />

nachziehen zu können, damit auf eine aufwändige Muffenmontage verzichtet werden kann.<br />

Nachdem die ersten Kabellängen eingezogen sind, kann mit der Muffen- bzw.<br />

Endverschlussmontage begonnen werden. Die Abläufe sind so zu koordinieren, dass die<br />

Montagearbeiten und der weitere Kabelzug parallel ausgeführt werden können.<br />

Die Kabelendverschlussgerüste sind vor Beginn der Endverschlussmontage mit einem<br />

Montagehilfsgerüst inkl. einer Zeltplane einzuhausen, damit die Montage sauber und<br />

witterungsunabhängig erfolgen kann. Auch die Muffenbauwerke sind vor Montagebeginn<br />

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witterungsbeständig abzudecken. Zur Überprüfung der fachgerechten Montage werden alle<br />

Kabelanlagen abschließend einer Höchstspannungsprüfung unterzogen.<br />

Nach der Verlegung der Kabelleerrohre und Montage der Kabelverbindungen werden die<br />

Kabelgräben bis zur Geländeoberkante wieder mit geeignetem und ortsüblichem Boden<br />

entsprechend der vorhandenen Bodenschichten aufgefüllt. Das eingefüllte Erdreich wird<br />

dabei ausreichend verdichtet, wobei ein späteres Setzen des eingefüllten Bodens<br />

berücksichtigt wird.<br />

Restliche Erdmassen stehen im Eigentum des Grundbesitzers. Falls der Grundbesitzer diese<br />

nicht benötigt, wird der Restboden fachgerecht entsorgt.<br />

Die Umgebung der Kabeltrasse wird wieder in den Zustand zurückversetzt, wie sie vor<br />

Beginn der Baumaßnahmen angetroffen wurde. Dies gilt insbesondere für den<br />

Bodenschichtaufbau, die Verwendung der einzubringenden Bodenqualitäten, die Beseitigung<br />

von Erdverdichtungen und die Herstellung einer der neuen Situation angepassten<br />

Oberfläche.<br />

8.2.3 Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG)<br />

Im Höchstspannungsbereich kommen heute fast ausschließlich nur Kunststoffkabel mit einer<br />

Isolationsschicht aus vernetzten Polyethylen (VPE) zum Einsatz. Daher wurden bislang<br />

weltweit nur vergleichsweise wenige Systemkilometer verlegt, zumeist innerstädtisch in<br />

Tunnelanlagen.<br />

Um Betriebserfahrungen in der Erdverkabelung von 380-kV-Freileitungen zu gewinnen,<br />

ermöglicht der Gesetzgeber mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) [9] erstmalig in<br />

einer bundesrechtlichen Regelung die Zulassung von Teilerdverkabelungen auf vier explizit<br />

genannten Neubautrassen.<br />

Folgende in der Anlage zum EnLAG genannten Leitungen können nach Maßgabe des § 2<br />

Abs. 2 EnLAG als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden:<br />

1. Abschnitt Ganderkesee - St. Hülfe der 380-kV-Leitung Ganderkesee - Wehrendorf<br />

2. 380-kV-Leitung Diele – Niederrhein<br />

3. 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar<br />

4. Abschnitt Altenfeld – Redwitz der 380-kV-Leitung Lauchstädt – Redwitz.<br />

Zweck dieser Pilotstrecken ist es, die technische Machbarkeit und Zuverlässigkeit dieser im<br />

Verbundbetrieb jungen Technologie ausgiebig zu prüfen. Daher werden von der<br />

Bundesnetzagentur (BNetzA) auch nur Kosten einer Verkabelung auf diesen Pilotstrecken<br />

anerkannt.<br />

Die zwischen den Leitungspunkten Mönchskaul und Blatzheim geplante 380-kV-Leitung ist<br />

kein Bestandteil der oben genannten Pilotstrecken und wird aus diesem Grund als<br />

Freileitung beantragt.<br />

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8.2.4 Vor- und Nachteile einer Erdkabelverbindung<br />

Bei der Erfassung der übrigen abwägungsrelevanten Belange sind die Vorteile und die<br />

Nachteile der Realisierung als Erdkabel gegenüber zu stellen.<br />

Mit einer Realisierung der Leitung als Erdkabel sind folgende Vorteile verbunden:<br />

• Siedlungsbereiche bzw. Bereiche, in denen Wohnnutzung betrieben wird, werden von<br />

Masten und Freileitungen freigehalten. Dies kann Vorteile für die städtebauliche<br />

Entwicklung solcher Bereiche haben.<br />

• Die Abwesenheit von Masten und überspannenden Freileitungen hat des Weiteren<br />

eine geringere Beeinträchtigung des Landschaftsbilds zur Folge. Insbesondere wirkt<br />

sich die Verringerung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes positiv im nahen<br />

Wohnumfeld aus.<br />

• Im Hinblick auf bestimmte Teilaspekte des Schutzgutes Tiere (Avifauna) beinhaltet<br />

eine Realisierung als Erdkabel geringere Beeinträchtigungen. So ist die Anfluggefahr<br />

für Vögel geringer.<br />

• Zudem hat die Realisierung des Vorhabens als Erdkabel veränderte Einflüsse im<br />

Hinblick auf elektromagnetische Felder zur Folge. Immissionen durch elektrische<br />

Felder sind bei der Realisierung als Erdkabel ausgeschlossen. Die Immission durch<br />

magnetische Felder ist im Vergleich zu Freileitungen im unmittelbaren Nahbereich<br />

zum Erdkabel größer, außerhalb dieses Nahbereichs jedoch geringer. Dies betrifft<br />

sowohl das Schutzgut Tiere und Pflanzen, als auch das Schutzgut Mensch.<br />

Diesen Vorteilen stehen folgende Nachteile gegenüber:<br />

• Der großräumige Einsatz von Erdkabeln ist im 380-kV-Höchstspannungsnetz noch<br />

nicht erprobt.<br />

• VPE-Kabel haben zwar eine geringere Fehlerrate als Freileitungen. Jeder Kabelfehler<br />

ist aber mit einem ungleich größeren Schaden und wesentlich längeren<br />

Reparaturzeiten verbunden. Dies bedeutet auch eine höhere Nichtverfügbarkeit des<br />

Netzabschnittes.<br />

• Erdkabel können nur in Teilstücken von max. ca. 900 m transportiert und verlegt<br />

werden. Die Verbindung zwischen zwei Teilstücken muss durch Verbindungsmuffen<br />

hergestellt werden. Diese Verbindungsmuffen sind anfälliger für Störungen als das<br />

Kabel selbst. Mit zunehmender Länge der Kabeltrasse erhöht sich die Anzahl der<br />

erforderlichen Muffen und damit das Ausfallrisiko.<br />

• Im Hinblick auf Betriebsverhalten und Lebensdauer von 380-kV-VPE-Kabeln liegen<br />

weltweit noch keine Langzeiterfahrungen vor. Aufgrund von Erfahrungen mit 110-kV-<br />

Kabeln ist jedoch gegenwärtig von einer Lebensdauer in Höhe von rd. 40 Jahren<br />

auszugehen. Dies ist eine deutlich kürzere Zeitspanne als die Lebensdauer von<br />

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Hochspannungsfreileitungen, deren Betriebsdauer 80 Jahre oder mehr betragen<br />

kann.<br />

Die Übertragungskapazität eines 380-kV-VPE-Kabels liegt ohne zusätzlichen Hilfsaufwand<br />

für besondere Bettung bei Einbringung im Kabelgraben und ohne aktive Kühleinrichtungen<br />

bei 1.000 MVA.<br />

Ein Freileitungsstromkreis mit den üblichen Viererbündel-Seilanordnungen hat dagegen eine<br />

Übertragungsfähigkeit von 1.800 MVA. Um einen Freileitungsstromkreis durch VPE-Kabel zu<br />

ersetzen, müssen demnach zwei Kabelsysteme parallel geschaltet werden. Somit sind bis zu<br />

vier Kabelsysteme erforderlich, um zwei Freileitungsstromkreise vollständig zu ersetzen.<br />

Man benötigt folglich für die Sicherstellung gleicher Leistungsübertragung 12 Erdkabel. Die<br />

Trasse für vier 380-kV-Kabelstromkreise, die hinsichtlich ihrer Übertragungskapazität mit<br />

zwei 380-kV-Freileitungsstromkreisen vergleichbar ist, würde eine Breite von ca. 23 m<br />

einnehmen. In der Bauphase ist eine Trassenbreite von ca. 30 m zu erwarten (s. Abb. 4).<br />

Erdaufschüttung<br />

Erdaufschüttung<br />

Erdkabel<br />

Kabelgraben<br />

Kabelgraben<br />

30 m<br />

Abbildung 4: Grabenprofil mit Regelquerschnitt einer 380-kV-Erdkabeltrasse mit vier<br />

Kabelsystemen als Alternative für zwei 380-kV-Stromkreise<br />

Grundsätzlich handelt es sich bei den Dimensionsangaben um den Regelfall. Hiervon kann<br />

unter besonderen Anforderungen abgewichen werden. So wird beispielsweise im Bereich<br />

von Kabel-Verbindungsmuffen und bei grabenloser Querung die Kabeltrassenbreite und die<br />

Verlegetiefe vom Regelprofil abweichen. Ebenso können sich im Rahmen der<br />

Bauausführungsplanung in Abhängigkeit der örtlichen Bedingungen bei notwendigen<br />

Kreuzungen mit anderen Ent- und Versorgungsleitungen, Straßen, Gewässern etc.<br />

Abweichungen zum Regelprofil ergeben.<br />

Der Übergang von der Freileitung auf das Kabel erfolgt in einer Kabelübergabestation (KÜS).<br />

Dort wird die Freileitung mit den Kabelstromkreisen elektrisch verbunden. Für jede<br />

Kabelübergabestation wird eine Fläche von ca. 4.800 m² (ca. 60 x 80 m) benötigt. Bezogen<br />

auf diese Planung müssten demnach am Pkt. Mönchskaul und am Pkt. Blatzheim zwei<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen ihrer Nutzung entzogen werden.<br />

Die durch Leitungsrechte zu sichernde Trassenbreite wäre zwar schmaler als die einer<br />

Freileitung, hätte aber, soweit sie nicht innerhalb vorhandener Straßen oder Wege verläuft,<br />

hinsichtlich der Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeit erheblich größere Einschränkungen.<br />

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Die Realisierung des Vorhabens als Erdkabel hat damit einen höheren Flächenverbrauch<br />

und einen erheblichen Eingriff in das Bodengefüge zu Folge, der unter Umständen<br />

Auswirkungen auf Flora, Fauna, Hydrologie und Bodenstruktur hat.<br />

Die Kabeltrasse dürfte nicht bebaut oder mit tief wurzelnden Pflanzen belegt werden. Auch<br />

muss im Störungsfall jederzeit eine durchgehende Befahrbarkeit der Kabeltrasse z.B. mit<br />

Baggern möglich sein. Die sich mit dem Bau und Betrieb der Kabelanlage ergebenden<br />

Auswirkungen auf Flora, Fauna, Hydrologie und Bodenstruktur sind dabei gegenüber einer<br />

Freileitung in der Regel gravierender.<br />

Für eine Höchstspannungskabelanlage wird ein deutlich höherer finanzieller Aufwand auch<br />

unter Berücksichtigung der Betriebs- und Verlustkosten über 40 Jahre als bei einer<br />

entsprechenden Freileitung erforderlich. Die Investitionskosten liegen bei einer 380-kV-<br />

Kabelanlage – in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und den technischen<br />

Anforderungen - beim etwa 4- bis 10-fachen gegenüber einer 380-kV-Freileitung [11].<br />

Im Planungsraum zwischen den Leitungspunkten Mönchskaul und Blatzheim müssten bei<br />

einer Erdverkabelung diverse z.T. sehr aufwändige Dükerungen auf der Erdkabeltrasse auf<br />

Grund von Kreuzungen insbesondere mit Verkehrswegen (z.B. Autobahnen, Bundes- und<br />

Kreisstraßen, Bahntrassen) und Gewässern durchgeführt werden. Hierdurch würde sich das<br />

o.g. Kostenverhältnis zusätzlich verschlechtern.<br />

Insbesondere Freileitungen in Drehstromtechnik stellen auch heute noch eine zuverlässige<br />

und wirtschaftliche Lösung für die Übertragung hoher elektrischer Leistungen<br />

(Vergleichsbasis: 1800 MVA für einen 380-kV-Freileitungsstromkreis, d.h. 3600 MVA für die<br />

380-kV-Doppelleitung) dar. Neben den geringsten Investitionskosten, guten<br />

Betriebserfahrungen und kurzen Reparaturdauern (i.d.R. einige Stunden, in Extremfällen bis<br />

max. wenige Tage) stellen sie einen wesentlichen Faktor für die Erhaltung der System- und<br />

Versorgungssicherheit dar.<br />

Die geplante 380-kV-Leitungsverbindung zwischen dem Pkt. Mönchskaul und dem Pkt.<br />

Blatzheim ist nicht als Pilotprojekt für Teilverkabelungen aufgeführt und wird im<br />

Zusammenhang mit den oben genannten Gründen als 380-kV-Freileitung geplant und<br />

beantragt.<br />

8.3 Freileitungsvarianten<br />

Unabhängig von der landesplanerischen Stellungnahme wurden im Vorfeld der Leitungsplanung<br />

weitere Anregungen zum Trassenverlauf und zur Übertragungstechnologie vorgebracht.<br />

Im Vordergrund stand hierbei eine räumliche Entlastung der Wohnbebauung und<br />

eine Linienführung möglichst außerhalb von Schutzgebieten.<br />

Die Trassenführung des zur Planfeststellung anstehenden Trassenabschnittes ist auf der<br />

Ebene einer Grobprüfung geprüft und bestätigt worden. Dies erfolgte durch das Büro<br />

LANDSCHAFT! im Auftrag der <strong>Amprion</strong>. Die Prüfung bezog sich dabei auf die Frage, ob sich<br />

großräumige Alternativen ergeben, die sich auf die Trassenführung im zu genehmigenden<br />

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Abschnitt auswirken können. In der Umweltstudie - Anlage 12 der Antragsunterlagen - sind<br />

die betrachteten Varianten zusammenfassend beschrieben und sowohl aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht als auch aus leitungstechnischer Sicht bewertet worden.<br />

Hierbei wurden folgende Varianten betrachtet:<br />

Variante A: Nord-Süd-Trasse, geplanter Trassenverlauf im Abschnitt Pkt. Mönchskaul –<br />

Pkt. Blatzheim weitgehend in Bündelung mit der 110-kV-Freileitung Paffendorf<br />

– Sindorf, Bl. 1044, und mit der 110-kV-Bahnstromleitung Köln – Sindorf, Nr.<br />

0563, bis zur Anbindung an die 380-kV-Freileitung Bl. 4100 am Pkt. Blatzheim<br />

(Länge 5,8 km)<br />

Variante B:<br />

Variante C:<br />

West-Trasse, geplanter Trassenverlauf im Abschnitt Pkt. Mönchskaul – Pkt.<br />

Blatzheim West teilweise in Bündelung mit der 110-kV-Freileitung Bl. 1044<br />

sowie entlang des Tagebaurandes im NSG Steinheide und in Bündelung mit<br />

der Bundesstraße B 477 bis zur Anbindung an die 380-kV-Freileitung Bl. 4100<br />

am Pkt. Blatzheim West (Länge 7,3 km)<br />

Nordwest- / Südost-Trasse, geplanter Trassenverlauf im Abschnitt Pkt.<br />

Mönchskaul – Pkt. Klarahof teilweise in Bündelung mit der 110-kV-Freileitung<br />

Bl. 1044 und weiterführend im Abschnitt Pkt. Klarahof – Pkt. AK Türnich<br />

teilweise in Bündelung mit der 110-kV-Bahnstromleitung Nr. 0563 und mit den<br />

Autobahnen A 4 und A 61 bis zur Anbindung an die 380-kV-Freileitung Bl.<br />

4100 am Pkt. AK Türnich (Länge 11,3 km)<br />

Variante D: Ost-Trasse, geplanter Trassenverlauf weitgehend in Bündelung mit der 110-<br />

kV-Freileitung Paffendorf – Sindorf, Bl. 1044 und mit der 25-kV-Freileitung<br />

Grefrath – Mödrath bis zur UA Horrem und weiterführend in Bündelung mit der<br />

Landesstraße L 163 und mit der Bundesstraße B 264 bis zur Anbindung an<br />

die 380-kV-Freileitung Bl. 4100 am Pkt. Schlosspark Türnich (Länge 13,2 km)<br />

Die im Rahmen des Variantenvergleichs untersuchten Trassenvarianten wurden u.a.<br />

verworfen, weil:<br />

• sie zum Teil in gänzlich neuem Landschaftsraum errichtet werden müssten,<br />

• die Leitungslängen der Varianten B bis D erheblich länger sind als die Leitungslänge<br />

der Variante A,<br />

• die Neuinanspruchnahme von Schutzstreifenflächen bei den Varianten B bis D erheblich<br />

größer als bei der Variante A ist,<br />

• die Anzahl der neu zu errichtenden 380-kV-Maste bei den Varianten B bis D deutlich<br />

höher ist als bei der Variante A.<br />

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Im Ergebnis der Variantenbetrachtung wird der Variante A der Vorzug gegeben. Die hier zur<br />

Planfeststellung beantragte Freileitung ist sowohl räumlich als auch technisch gegenüber<br />

den weiteren im Rahmen der Abwägung in Betracht zu ziehenden Alternativen<br />

vorzugswürdig.<br />

Die <strong>Amprion</strong> will das Vorhaben in dem hier zur Planfeststellung anstehenden Abschnitt als<br />

Freileitung verwirklichen. Die Freileitungstechnik ist seit Jahrzehnten erprobt und stellt eine<br />

sichere und kostenadäquate Realisierungsvariante dar.<br />

9 Trassenverlauf<br />

9.1 Trassierungsgrundsätze<br />

Unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften, wie z.B. den DIN-VDE-Bestimmungen,<br />

den Kriterien der Raumordnung, sonstiger Fachpläne und gesetzlicher Vorgaben wurde<br />

die Trassierung des beantragten Freileitungsabschnittes zwischen dem Pkt. Mönchskaul und<br />

dem Pkt. Blatzheim gemäß nachfolgender Planungsgrundsätze umgesetzt:<br />

• Die geplante 380-kV-Leitung soll grundsätzlich in dichter Parallelführung zu den<br />

bestehenden Freileitungen geführt werden, um möglichst den Flächenbedarf der<br />

neuen Trasse durch Schutzstreifenüberlappung zu minimieren<br />

• Im Zuge des Projektablaufes wurden Gespräche mit Eigentümern im Rahmen<br />

privatrechtlicher Verhandlungen geführt. Deren Anregungen wurden, soweit dies<br />

möglich war, in der Planung berücksichtigt<br />

• Vermeidung von rechtlich möglichen Überspannungen von Wohngebäuden, sondern<br />

Optimierung von Abständen zu Siedlungen und Einzelwohngebäuden unter<br />

Beachtung aller anderen Schutzgüter<br />

• Einbinden der Leitungstrasse in das Landschaftsbild unter Berücksichtigung der topographischen<br />

Verhältnisse<br />

• Möglichst gestreckter gradliniger Verlauf mit dem Ziel des geringsten Eingriffs in<br />

Umwelt und Natur<br />

• Platzierung von Masten an ökologisch verträglichen Standorten, unter der Maßgabe,<br />

möglichst wenig landwirtschaftliche Nutzfläche zu beanspruchen, z.B. primär an<br />

Wegen bzw. Flurgrenzen<br />

• Berücksichtigung von vorhandenen Siedlungsgebieten sowie von geplanten<br />

Siedlungsflächen einschließlich Bauerwartungsland und Bausonderflächen.<br />

• Berücksichtigung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten<br />

Landschaftsbestandteilen, Natur- und Kulturdenkmalen<br />

• Berücksichtigung der Avifauna<br />

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Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 33 von 74<br />

• Uneingeschränkte Nutzung von landwirtschaftlich überspannten Flächen durch die<br />

Optimierung der Wahl der Maststandorte. Landwirtschaftliche Geräte bis 5 m Höhe<br />

können im Schutzstreifen der geplanten 380-kV-Freileitung uneingeschränkt zum<br />

Einsatz gebracht werden.<br />

• Berücksichtigung von Standorten seltener oder gefährdeter Pflanzenarten im Mastbereich<br />

• Berücksichtigung von Immissionen<br />

Die geplante 380-kV-Feintrasse beruht auf dem Ergebnis der raumordnerischen Prüfung des<br />

Dezernats 32 der Bezirksregierung Köln vom 23.02.2012 (vgl. Kapitel 7).<br />

Bei der Planung des Vorhabens wird entsprechend den Vorgaben des BNatSchG [12] auf<br />

eine größtmögliche Vermeidung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft abgezielt.<br />

Eingriffsmindernd werden alle Maßnahmen getroffen, die Funktions- und Wertverluste auf<br />

das unabdingbare Mindestmaß zu beschränken. Die Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen<br />

bezieht alle planerischen und technischen Möglichkeiten ein, die ohne<br />

Infragestellung der Vorhabenziele möglich sind.<br />

9.2 Beschreibung des geplanten Trassenverlaufes (Feintrasse)<br />

Die geplante 380-kV-Leitungsvariante A (Länge ca. 5,8 km) beginnt am Pkt. Mönchskaul und<br />

endet am Pkt. Blatzheim. Zwischen den vorgenannten Punkten werden auf einer Länge von<br />

ca. 2,3 km auf dem Gebiet der Stadt Elsdorf und auf einer Länge von ca. 3,5 km auf dem<br />

Gebiet der Stadt Kerpen im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzte Flächen überspannt.<br />

Am Pkt. Mönchskaul wird die geplante Freileitung Bl. 4231 mit der bestehenden 380-kV-<br />

Freileitung Bl. 4178 und am Pkt. Blatzheim mit der bestehenden 380-kV-Freileitung Bl. 4100<br />

verbunden. Beginnend am Pkt. Mönchskaul (bestehender Mast Nr. 86 /Bl. 4178) wird die<br />

geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung auf einer Länge von ca. 1,3 km in enger<br />

westlicher Parallelführung zur bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung Paffendorf –<br />

Sindorf, Bl. 1044, in südliche Richtung bis zum geplanten Mast Nr. 4 geführt. In diesem<br />

Verlauf kreuzt die geplante Freileitung nach etwa 115 m die Kreisstraße K 34 und nach rd.<br />

150 m das Gewässer Manheimer Fließ.<br />

In einer Entfernung von ca. 250 m zum vorgenannten Mast Nr. 86 tritt in das Trassenband<br />

der beiden Freileitungen Bl. 1044 und Bl. 4231 noch eine Gasleitung der Gascade<br />

Gastransport GmbH ein. Die Parallelführung mit dieser Gasleitung erfolgt auf einer Länge<br />

von ca. 1.150 m und führt zu einer Überlappung der Schutzstreifen von Gasleitung und<br />

projektierter 380-kV-Leitung.<br />

Am geplanten Mast Nr. 4 wird die projektierte 380-kV-Leitung Bl. 4231 leicht abgewinkelt und<br />

auf einer Länge von ca. 0,7 km gradlinig bis zum geplanten Mast Nr. 6 geführt, der am<br />

Nordwestrand des in Planung befindlichen Autohofes Elsdorf errichtet werden soll. Hierbei<br />

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Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 34 von 74<br />

kreuzt die neue Freileitung in einer Entfernung von rd. 20 m zum Mastmittelpunkt des<br />

geplanten Mastes Nr. 5 das Gewässer Rotfließ-Westarm.<br />

Nach einer erneuten leichten Abwinkelung am Mast Nr. 6 verläuft die geplante Freileitung in<br />

enger Bündelung mit der Bundesstraße B 477 auf einer Länge von ca. 0,3 km bis zur<br />

Stadtgrenze Elsdorf / Kerpen. Bei dieser Linienführung der Leitung Bl. 4231 wird der<br />

randliche Bereich des geplanten Autohofes auf dem Gebiet der Stadt Elsdorf tangiert.<br />

In der gradlinigen Weiterführung verläuft die Leitung Bl. 4231 auf einer Länge von ca. 0,5 km<br />

bis zum geplanten Mast Nr. 9, der in dem Planungsraum der Stadt Kerpen zwischen der<br />

alten und der neuen Autobahn A 4 neu errichtet werden soll. Die Leitungstrasse kreuzt in<br />

diesem Bereich in einem Abstand von rd. 20 m bzw. rd. 55 m zum Mast 8 zweimal die<br />

Kreisstraße K 16 sowie die zur Rekultivierung vorgesehene Fläche der Autobahn A 4 und<br />

überspannt randlich die Flächen des Industrie- und Gewerbeparks „Geilrather Feld" der Stadt<br />

Kerpen.<br />

Am geplanten Mast Nr. 9 wird die projektierte 380-kV-Leitung Bl. 4231 stark abgewinkelt und<br />

auf einer Länge von ca. 0,7 km gradlinig bis zum geplanten Mast Nr. 11 geführt, der am<br />

Nordwestrand einer potentiellen Kiesabgrabungsfläche errichtet werden soll. Hierbei kreuzt<br />

die neue Freileitung in einer Entfernung von rd. 45 m zum Mast 9 die im Bau befindliche<br />

Autobahn A 4 und in Entfernungen von rd. 260 m bzw. rd. 300 m zum vorgenannten Mast<br />

zweimal die geplante K 39 sowie in einem Abstand von rd. 335 m die Verkehrsfläche der<br />

derzeitigen Kreisstraße K 39. Des Weiteren werden bei dieser Trassenführung in einem<br />

Abstand von 94 m bzw. 99 m zum Mast 10 die Bahnstrecke Nr. 2600 und die S-Bahnstrecke<br />

Nr. 2622 der Deutschen Bahn AG gekreuzt. Etwa ab Höhe der DB-Strecke Nr. 2622 tritt die<br />

geplante 380-kV-Freileitung in den Trassenraum der 110-kV-Bahnstromleitung 0563 Köln –<br />

Sindorf ein und verläuft auf einer Länge von ca. 2,5 km in enger Bündelung mit dieser<br />

Leitung, die im Eigentum der DB-Energie steht, bis zum Pkt. Blatzheim. Infolge der<br />

Bündelung überlappen die Schutzstreifen der Bahnstromleitung Nr. 563 und der geplanten<br />

380-kV-Leitung. Die Inanspruchnahme neuer Schutzstreifenflächen konnte somit für den<br />

Neubau der Freileitung Bl. 4231 um rd. 2,5 ha reduziert werden.<br />

Nach einer erneuten leichten Abwinkelung am Mast Nr. 11 verläuft die geplante Freileitung in<br />

enger Bündelung mit der Bahnstromleitung auf einer Länge von ca. 2,3 km gradlinig bis zum<br />

Leitungsendpunkt, geplanter Mast Nr. 1045 / Bl. 4100 (Pkt. Blatzheim), überwiegend auf<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen. Bei dieser Linienführung der Leitung Bl. 4231 wird<br />

zwischen den geplanten Masten Nr. 11 und Nr. 12 auf einer Länge von rd. 210 m eine<br />

Kiesgrube überspannt. Der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, weist südlich der<br />

Bahnstrecke Köln - Aachen nur die westlich der K 39 / B 477n vorhandene Kiesabgrabung<br />

aus. Die östlich vorhandene Abgrabung ist nicht dargestellt. Die östliche Abgrabung wird<br />

bereits heute von der Bahnstromleitung überspannt. Da die geplanten 380-kV-Maste<br />

annähernd im Gleichschritt mit den 110-kV-Masten der Bahnstromleitung errichtet werden<br />

sollen, kann ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Beeinträchtigungen des Kiesabbaus<br />

entstehen. Des Weiteren werden durch den Neubau der Bl. 4231 zwischen den Masten Nr.<br />

14 - Nr. 17 geplante Ausgleichs- und Offenlandflächen überspannt, die im Rahmen diverser<br />

Eingriffe im Umfeld kurz- und mittelfristig angelegt werden. Im vorgenannten<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 35 von 74<br />

Planungsbereich wird in einem Abstand von rd. 10 m zum Mast 15 der „Ableitungsgraben<br />

des Hubertusfließes" überspannt.<br />

Auf den Ausgleichsflächen werden die Baumaßnahmen:<br />

• Neubau der Autobahn A 4<br />

• Neubau der Bundesstraße B 477n<br />

• Neubau der Hambachbahn<br />

durch die Planungen der RWE Power AG zum Tagebau Hambach kompensiert und<br />

umgesetzt. Nach Abstimmung mit RWE Power, Abteilung Tagebauplanung und<br />

Umweltschutz, und dem zuständigen Fachplaner des Instituts für Tierökologie und<br />

Naturbildung ist die Gründung von Masten und die Überspannung der Flächen für die Ziele<br />

der Ausgleichsplanung unschädlich.<br />

Das Pflegekonzept sieht für die Schutzmaßnahmen eine naturnahe Beweidung der<br />

Ausgleichsflächen vor. Gemäß Kap. 7.2 im „Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag<br />

Fledermäuse für die Prüfung nach §§ 44 ff. BNatSchG zum Neubau der 380-kV-<br />

Höchstspannungsfreileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231“ ist es im Hinblick<br />

auf das Schutzmaßnahmenkonzept von Bedeutung, dass neben den gegenwärtig im<br />

Maßnahmenkonzept aufgeführten Wegen anlagebedingt keine weiteren befestigten Wege im<br />

Trassenverlauf angelegt und dauerhaft erhalten werden. Innerhalb der<br />

Schutzmaßnahmenkonzeptfläche ist ein Entfall bestehender Wege im Geltungsbereich der<br />

Ausgleichsmaßnahmen nicht generell vorgesehen, d.h. bisher bestehende befestigte<br />

(=Schotter/Teer) (Wirtschafts-)Wege bleiben erhalten.<br />

Am Pkt. Blatzheim werden die beiden 380-kV-Stromkreise, die auf der Neubauleitung Bl.<br />

4231 aufliegen, mit den 380-kV-Stromkreisen der bestehenden Leitung Bl. 4100 verknüpft.<br />

Hierzu müssen in der Freileitung Bl. 4100 der vorhandene Winkel-/Abspannmast Nr. 45<br />

durch den Abzweigmast (Mast Nr. 1045) und der vorhandene Tragmast Nr. 44 durch den<br />

Winkel-/Abspannmast (Mast Nr. 1044) ersetzt werden.<br />

Im Zuge des Ersatzneubaus der vorgenannten Maste wird in einem Abstand von rd. 330 m<br />

vom Mast 1044 die geplante Verkehrsspange K 55 - B 477n gekreuzt. Weiterführend kreuzt<br />

die Leitung Bl. 4100, zwischen den Masten Nr. 1045 und Nr. 46 in einem Abstand von 46 m<br />

zum Mast 1045, die 110-kV-Bahnstromleitung Köln – Sindorf, Nr. 0563, die im Eigentum der<br />

DB-Energie steht.<br />

Die Straßenplanungen der BAB A 4, der B 477, der K 16, der K 39 und die Planung mit der<br />

Verkehrsspange K 55 - B 477n (Planung am Pkt. Blatzheim) sowie der geplante Autohof in<br />

Elsdorf wurden ebenfalls bei der Leitungsplanung frühzeitig berücksichtigt.<br />

Alle in diesem Kapitel genannten Kreuzungen mit klassifizierten Straßen, Bahnstrecken und<br />

Gewässern sind auch im Kreuzungsverzeichnis Anlage 9.1 (Leitung Bl. 4231) und Anlage<br />

9.2 (Leitung Bl. 4100) nachgewiesen.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 36 von 74<br />

10 Angaben zur baulichen Gestaltung der Freileitung<br />

10.1 Technische Regelwerke<br />

Nach § 49 Abs. 1 EnWG sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die<br />

technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften<br />

die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Nach § 49 Abs. 2 EnWG wird<br />

die Einhaltung der allgemeinen Regeln der Technik vermutet, wenn die technischen Regeln<br />

des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) eingehalten<br />

worden sind.<br />

Für die Errichtung der geplanten Höchstspannungsfreileitungen sind die Europa-Normen<br />

EN 50341-1 [13], EN 50341-2 [14] und EN 50341-3-4 [15] maßgebend. Die vorgenannten<br />

Europa-Normen sind zugleich DIN VDE-Bestimmungen. Sie sind nach Durchführung des<br />

vom VDE-Vorstand beschlossenen Genehmigungsverfahrens unter der Nummer DIN VDE<br />

0210: Freileitungen über AC 45 kV, Teil 1, Teil 2 und Teil 3 in das VDE-Vorschriftenwerk<br />

aufgenommen und der Fachöffentlichkeit bekannt gegeben worden. Teil 3 der DIN VDE<br />

0210 enthält zusätzlich zu den o.g. Europa-Normen nationale normative Festsetzungen für<br />

Deutschland.<br />

Für den Betrieb der geplanten Höchstspannungsfreileitungen sind die Europa-Normen<br />

50110-1 [16], EN 50110-2 [17] und EN 50110-2 Berichtigung 1 [18] relevant. Sie sind unter<br />

der Nummer DIN VDE 0105: Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 1, Teil 2 und Teil 100 [19]<br />

Bestandteil des veröffentlichten VDE-Vorschriftenwerks. Teil 100 der DIN VDE 0105 enthält<br />

zusätzlich zu den o.g. Europa-Normen nationale normative Festsetzungen für Deutschland.<br />

Innerhalb der DIN VDE-Vorschriften 0210 und 0105 sind die weiteren einzuhaltenden technischen<br />

Vorschriften und Normen aufgeführt, die darüber hinaus für den Bau und Betrieb von<br />

Höchstspannungsfreileitungen Relevanz besitzen, wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften oder<br />

Regelwerke für die Bemessung von Gründungselementen.<br />

10.2 Maste<br />

Die Maste einer Freileitung dienen als Stützpunkte für die Leiterseilaufhängung. Sie bestehen<br />

aus dem Mastschaft, der Erdseilstütze, den Querträgern (Traversen) und dem Fundament.<br />

An den Traversen werden die Isolatorketten und daran die Leiterseile befestigt. Auf<br />

der Erdseilstütze liegt das so genannte Erdseil auf. Dieses Seil ist für den Blitzschutz der<br />

Freileitung erforderlich.<br />

Die Anzahl der Stromkreise, deren Spannungsebene, die möglichen Abstände der Maste<br />

untereinander sowie die Begrenzungen der Schutzstreifenbreite bestimmen die Bauform und<br />

die Dimensionierung der Maste.<br />

Für den Bau und Betrieb der geplanten Höchstspannungsfreileitungen werden Stahlgittermaste<br />

(Typ D36) aus verzinkten Normprofilen errichtet. Die geplanten Standorte der Maste<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 37 von 74<br />

sind in dem Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000 (Anlage 2) sowie in den Lageplänen im<br />

Maßstab 1:2.000 (Anlage 7) dargestellt.<br />

Die Systemzeichnungen der jeweiligen Masttypen sind in der Anlage 3 zusammengestellt.<br />

Die technischen Daten der zum Einsatz kommenden Masttypen sind in der Masttabelle (Anlage<br />

4) aufgelistet.<br />

Der Masttyp D36 ist ein 380-kV-Stahlgittermast, der zwei 380-kV-Stromkreise aufnehmen<br />

kann. Er hat zwei Traversenebenen, von denen die untere Traverse die größere Ausladung<br />

hat, da diese auf jeder Seite für zwei 380-kV-Leiterseilbündel statisch ausgelegt ist. Masten<br />

dieser Geometrie nennt man auch „Donaumast“.<br />

In Bereichen, in den eine bestehende Leitung gekreuzt werden muss oder abzweigt (Pkt.<br />

Blatzheim), wird ein Sondermasttyp des D36 (Mast Nr. 1045 / Bl. 4100) verwendet. Der<br />

vorgenannte Mast ist ein 380-kV-Stahlgittermast-Sondermast, der mit vier Traversenebenen<br />

errichtet wird, von denen die untere Traverse und die obere Traverse um je 90° gedreht am<br />

Mastschaft angebracht werden. An diesem Mast wird eine Verbindung zwischen den beiden<br />

380-kV-Stromkreisen, die auf der Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, aufliegen und den<br />

380-kV-Stromkreisen, die auf der Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231,<br />

aufliegen, hergestellt. Bei dem Sondermast wird die Abkürzung ABZW (Abzweigmast)<br />

verwendet.<br />

Von den Masttypen werden Tragmaste (T) und Winkel-/Abspannmaste (WA) eingesetzt.<br />

Tragmaste (T) tragen die Leiterseile bei geradem Trassenverlauf. Die Leiterseile sind an lotrecht<br />

hängenden Isolatorketten befestigt und üben auf den Mast im Normalbetrieb keine in<br />

Leitungsrichtung wirkenden Zugkräfte aus. Tragmaste können daher gegenüber Winkel-/<br />

Abspannmasten (WA) und Winkel-/Endmasten (WE) relativ leicht ausgeführt werden.<br />

Bei Tragmasten gibt es Masttypen mit den Bezeichnungen T1 und T2, die sich durch unterschiedliche<br />

Abstände der Leiterseile im Mastkopf unterscheiden. Der Tragmast T2 erlaubt<br />

größere Abstände zu den benachbarten Masten in Leitungsachse. In der Masttabelle (Anlage<br />

4) ist erkennbar, an welcher Stelle ein T1 oder ein T2 des Masttyps D36 geplant ist.<br />

Winkel-/Abspannmaste (WA) müssen dort eingesetzt werden, wo die geradlinige Linienführung<br />

verlassen wird. Die Leiterseile sind über Isolatorketten, die auf Grund der anstehenden<br />

Seilzüge in Seilrichtung ausgerichtet sind, an den Querträgern des Mastes befestigt. Winkel-/<br />

Abspannmaste nehmen die resultierenden Leiterseilzugkräfte in Richtung der Winkelhalbierenden<br />

in den Winkelpunkten der Leitung auf. Je mehr die Leitungsachse von der geradlinigen<br />

Leitungsführung abweicht, umso mehr Zugkräfte muss der Mast statisch aufnehmen<br />

können. Darüber hinaus sind die Längen der Traversen vom Leitungswinkel abhängig. Je<br />

kleiner der eingeschlossene Leitungswinkel, umso größer müssen die Abstände zwischen<br />

den Seilaufhängepunkten an den Traversen einerseits untereinander und andererseits zum<br />

Mastschaft sein.<br />

Ein Winkel-/Endmast entspricht vom Mastbild einem Winkel-/Abspannmast. Er wird jedoch<br />

statisch so gerechnet und verstärkt, dass er Differenzzüge aufnehmen kann, die durch un-<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 38 von 74<br />

terschiedlich große oder einseitig fehlende Leiterseilzugkräfte der ankommenden oder abgehenden<br />

Leiterseile entstehen.<br />

Bei der geplanten 380-kV-Freileitung werden Winkelmaste für bestimmte Winkelgruppen<br />

eingesetzt. In der Masttabelle (Anlage 4) ist die Winkelgruppe eines jeweiligen WA erkennbar:<br />

Bezeichnung Winkelgruppe Winkelbereich<br />

WA1 1 160° - 180°<br />

WA2 2 140° - 160°<br />

WA3 3 120° - 140°<br />

WA4 4 100° - 120°<br />

Tabelle 2: Winkelgruppen<br />

Die Traversenlängen der jeweiligen Winkelgruppen sind in den Schemazeichnungen der WA<br />

(Anlage 3) dargestellt.<br />

In der Anlage 4 (Masttabelle, Spalte 6) sind die geplanten Höhen in Meter über Erdoberkante<br />

(EOK) aufgeführt. Die Höhe eines jeweiligen Mastes wird im Wesentlichen bestimmt durch<br />

den Masttyp, die Länge der Isolatorkette, dem Abstand der Maste untereinander, die mit dem<br />

Betrieb der Leitung verbundene Erwärmung und damit Längenänderung der Leiterseile und<br />

den nach DIN VDE 0210 einzuhaltenden Mindestabständen zwischen Leiterseilen und Gelände<br />

oder sonstigen Objekten (z. B. Straßen, Freileitungen, Bauwerke und Bäume). Darüber<br />

hinaus werden die Masthöhen so festgelegt, dass die Regelungen der 26. Verordnung<br />

zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) [20] berücksichtigt werden.<br />

Zur Einhaltung vorgegebener Masthöhen können je nach Masttyp und vorhandener Topographie<br />

nur begrenzte Mastabstände gewählt werden, denn die Vergrößerung von Mastabständen<br />

bedingt gleichzeitig größere Leiterseildurchhänge und damit höhere Aufhängepunktshöhen.<br />

Die notwendigen Masthöhen nehmen dabei mit zunehmendem Mastabstand<br />

immer stärker zu, da die funktionale Abhängigkeit zwischen Mastabstand und Seildurchhang<br />

näherungsweise einer quadratischen Funktion (Parabel) entspricht.<br />

Die Höhe der Maste kann bei dem für die geplante Leitung eingesetzten Masttyp aus konstruktiven<br />

Gründen nicht beliebig, sondern nur in bestimmten Schritten verändert werden.<br />

Bei dem eingesetzten Masttyp sind Masthöhenänderungen ausgehend vom Mastgrundtyp<br />

nur in Schritten von 2,5 m möglich. In der Masttabelle (Anlage 4) sind die geplanten Verlängerungen<br />

der Maste in Meter aufgeführt.<br />

10.3 Berechnungs- und Prüfverfahren für Maststatik und -austeilung<br />

Alle Bauteile eines Mastes werden so bemessen, dass sie den regelmäßig zu erwartenden<br />

klimatischen Bedingungen standhalten.<br />

Die in dem statischen Nachweis zu berücksichtigenden Lastfälle und Lastfallkombinationen<br />

werden in der DIN EN 50341-3-4 vorgegeben.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 39 von 74<br />

DIN EN 50341-3-4<br />

4.3.10 DE.1.1 Allgemeines<br />

Für die Bemessung der Maste und Gründungen sind die in 4.3.10/DE.1.2 bei den<br />

einzelnen Lastfällen aufgeführten Lasten als gleichzeitig wirkend anzunehmen. Für<br />

jedes Bauteil ist der Lastfall auszuwählen, der die größte Beanspruchung ergibt.<br />

Bei Abspannmasten, die planmäßig ständigen Differenzzugkräften oder Verdrehbelastungen<br />

ausgesetzt sind, ist dies zu berücksichtigen. Bei Masten, die vorläufig nur<br />

teilweise belegt werden, muss dieses bei der Berechnung berücksichtigt werden.<br />

4.3.10 DE.1.2 Beschreibung der Lastfälle<br />

Die Lastfälle berücksichtigen folgende Belastungskombinationen<br />

a) Meteorologisch bedingte Belastungen<br />

- Windwirkung in drei Hauptrichtungen<br />

- Windwirkung in drei Hauptrichtungen mit gleichzeitigem Eisansatz<br />

- Einwirkungen für Maste mit Hochzügen<br />

b) Festpunktbelastung von Abspann- und Winkelabspannmasten<br />

c) Montagelasten<br />

d) Ausnahmebelastung infolge von ungleichförmigem Eisansatz oder Eislastabwurf.<br />

Die zur Anwendung gelangenden Berechnungsverfahren entsprechen dem Stand der Technik<br />

und sind allgemein anerkannt.<br />

Projektbezogen müssen die Leiterseilabstände zum Gelände und zu den Objekten im ruhenden<br />

und im durch Wind ausgeschwungenen Zustand bestimmt werden. Die Abstände der<br />

Leiterseile bei Straßenkreuzungen oder bei Kreuzungen von anderen Leitungen sind zu berechnen.<br />

10.4 Mastgründungen<br />

Je nach Masttyp, Baugrund-, Grundwasser- und Platzverhältnissen werden unterschiedliche<br />

Mastgründungen erforderlich. Im geplanten Verfahrensabschnitt vom Pkt. Mönchskaul bis<br />

zum Pkt. Blatzheim sind Bohrpfahlfundamente vorgesehen. Eine Prinzipzeichnung der<br />

Fundamente ist in der Anlage 5 abgebildet.<br />

Für die Festlegung der Fundamentarten und deren Fundamentgrößen wurden im Vorfeld des<br />

Planfeststellungsverfahrens entsprechende Baugrundvoruntersuchungen durchgeführt, wo<br />

dies möglich war. An den Maststandorten, an denen die privatrechtliche Zustimmung für eine<br />

Baugrunduntersuchung ausstand, wurden die Angaben im Rahmen eines Baugrundvorgutachtens<br />

qualifiziert abgeschätzt.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 40 von 74<br />

Die Ermittlung der gesamten Fundamentgrößen und -arten erfolgt nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses,<br />

wenn alle Maststandorte einer Baugrunduntersuchung unterzogen<br />

werden können. Hierbei werden grundsätzlich nur geringe Änderungen (i.d.R. eine<br />

Reduzierung) der geplanten Fundamentgröße erwartet.<br />

10.5 Berechnungs- und Prüfverfahren für Mastfundamente<br />

Die Gründungen der Maste erfolgen so, dass die bei allen zu berücksichtigenden Lastfällen<br />

auftretenden Bauwerkslasten mit ausreichender Sicherheit in den vorhandenen Baugrund<br />

eingeleitet werden und außerdem keine unzulässigen Bewegungen der Gründungskörper<br />

auftreten.<br />

Die Bestimmung der Fundamentart und der Fundamentdimensionierung erfolgt unter Berücksichtigung<br />

der vom verwendeten Mast auf die Gründung wirkenden Kräfte, der vorhandenen,<br />

lokalen räumlichen Platzverhältnisse und der vorhandenen Kenntnisse über den<br />

Baugrund. Für die Bestimmung des Baugrundes wird im Vorfeld eine Bodenuntersuchung<br />

auf Grundlage von Probebohrungen durchgeführt, die alle die Tragfähigkeit beeinflussenden<br />

Bodenschichten erfasst und die Bodenart, den Wassergehalt, den Grundwasserstand sowie<br />

die Standfestigkeit und Lagerungsdichte feststellt.<br />

Bei der Auswahl einer Gründungsart muss von ihrer Grenztragfähigkeit ausgegangen werden.<br />

Die Grenztragfähigkeit, dass heißt die Last, bei deren Überschreitung die Gründung ihre<br />

Funktion nicht mehr wahrnehmen kann oder versagt, ist eine spezifische Eigenschaft jeder<br />

Gründungsart.<br />

Methoden zur Ermittlung von Grenztragfähigkeiten sind zum Einen die geotechnische und<br />

zum Anderen die bautechnische Bemessung.<br />

Für die geotechnische Bemessung gelten die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere<br />

die unter Kapitel 10.1 aufgeführten Europa-Normen bzw. DIN VDE-Normen. Auch Erfahrungen<br />

aus Versuchen und im Zusammenhang mit ausgeführten Anlagen können in die<br />

geotechnische Bemessung einfließen.<br />

Die bautechnische Bemessung bezieht sich auf die innere Tragfähigkeit des Gründungskörpers.<br />

Die Beanspruchung der Gründung wird aus den Bemessungswerten der Mastberechnung<br />

ermittelt. Bei Betongründungen erfolgt die Bemessung, Ermittlung der Schnittgrößen<br />

und die Ausführung nach DIN V ENV 1992-3 [21].<br />

Die Betongüte muss mindestens der Klasse C 20/25 entsprechen. Die Bemessung von<br />

Gründungselementen aus Stahl richtet sich nach DIN V ENV 1993-1 [22].<br />

10.6 Beseilung, Isolatoren, Blitzschutzseil<br />

Die geplanten Freileitungsmasttypen D36 werden statisch und geometrisch für die Belegung<br />

mit zwei 380-kV-Drehstromkreisen ausgelegt.<br />

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Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 41 von 74<br />

Ein Stromkreis besteht aus jeweils drei elektrischen Leitern, wobei jeder einzelne elektrische<br />

Leiter im Fall eines 380-kV-Stromkreises als Viererbündelleiter ausgeführt wird.<br />

Ein Viererbündel besteht aus vier einzelnen, durch Abstandhalter miteinander verbundenen<br />

Einzelseilen. Bei den Einzelseilen handelt es sich um Verbundleiter, deren Kern aus Stahldrähten<br />

(St) besteht, die von einem mehrlagigen Mantel aus Aluminiumdrähten (Al) umgeben<br />

sind. Das vorgesehene Aluminium-/Stahlseil mit einem Seildurchmesser von rd. 2,3 cm hat<br />

die Bezeichnung Al/St 265/35.<br />

Jedes Leiterseilbündel ist mittels zweier Isolatorstränge an den Traversen der Maste befestigt.<br />

Jeder der beiden Isolatorstränge, an denen ein Einzel-, Zweier- oder Viererbündel angehängt<br />

ist, ist geeignet, alleine die vollen Gewichts- und Zugbelastungen zu übernehmen.<br />

Hierdurch ergibt sich eine höhere Sicherheit für die Seilaufhängung. An den Tragmasten sind<br />

die Leiterseile an nach unten hängenden Isolatoren (Tragketten) und bei Abspann-<br />

/Endmasten an in Leiterseilrichtung liegende Isolatoren (Abspannketten) angebracht.<br />

Neben den stromführenden Leiterseilen werden über die Mastspitze und im Mastschaft Blitzschutz-<br />

bzw. Erdungsseile (Erdseile) mitgeführt. Das Erdseil soll verhindern, dass Blitzeinschläge<br />

in die stromführenden Leiterseile erfolgen und dies eine Störung des betroffenen<br />

Stromkreises hervorruft. Das Erdseil ist ein dem Leiterseil gleiches oder ähnliches Aluminium-Stahl-Seil.<br />

Der Blitzstrom wird mittels des Erdseils auf die benachbarten Maste und<br />

über diese weiter in den Boden abgeleitet.<br />

Zur Nachrichtenübermittlung und Fernsteuerung von Umspannanlagen besitzt das<br />

eingesetzte Erdseil im Kern Lichtwellenleiterfasern (LWL).<br />

10.7 Bauausführung der Freileitung<br />

Die Neubaumaßnahme umfasst das Errichten der Fundamente, die Montage des Mastgestänges,<br />

das Auflegen der Stromkreis- und Erdseilbeseilung sowie die Montage des Zubehörs<br />

(z. B. Isolatoren).<br />

10.8 Zuwegung<br />

Zur Errichtung der geplanten Freileitungsmaste ist es erforderlich, die neuen Maststandorte<br />

mit Fahrzeugen und Geräten anzufahren. Die Zufahrten erfolgen dabei so weit wie möglich<br />

von bestehenden öffentlichen Straßen oder Wegen aus. Soweit dabei bisher teilbefestigte<br />

Wege ausgebessert oder befestigt werden müssen, so bleibt dieser Zustand dauerhaft<br />

erhalten.<br />

Ein parallel zum Gewässer „Manheimer Fließ" verlaufender Wirtschaftsweg, der auch als<br />

Wegeflurstück in der Gemarkung Heppendorf, Flur 57, Flurstück-Nr. 20, im Kataster<br />

ausgewiesen ist, wird auf einer Länge von rd. 150 m bis zur Anbindung an die Kreisstraße K<br />

34 dauerhaft als Schotterweg für den Bau und Betrieb der Leitung ausgebaut werden.<br />

Die Wegeplanung der <strong>Amprion</strong> zum projektierten Mast Nr. 1 fand in einem Termin am<br />

13.12.2012 im Kreishaus Bergheim die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde und der<br />

Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Einzelne in den Wirtschaftsweg<br />

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Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 42 von 74<br />

hineinragende Gehölze des „Manheimer Fließes" können für die Ausführung der<br />

Leitungsbauarbeiten zurückgeschnitten werden. Im Übrigen sind die wegebegleitenden<br />

Rasen- und Gehölzflächen während der Bauarbeiten durch das Aufstellen von Bauzäunen<br />

gegen unzulässiges Überfahren und vor möglichen Beschädigungen zu sichern. Einer<br />

geplanten dauerhaften Wegeanbindung, ausgehend von der zum Ausbau vorgesehenen<br />

Kreisstraße K 19 / B 477, parallel zum „Ableitungsgraben des Hubertusfließes" bis zum<br />

geplanten Standort des Mastes Nr. 15, wurde in diesem Termin nicht zugestimmt.<br />

Für Maststandorte, die sich nicht unmittelbar neben Straßen oder Wegen befinden, müssen<br />

temporäre Zufahrten mit einer Breite von ca. 3 - 5 m eingerichtet werden (siehe Abbildung 5).<br />

Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen werden hierfür zum Beispiel Fahrbohlen oder<br />

andere Systeme ausgelegt oder in besonderen Fällen temporäre Schotterwege erstellt. Die<br />

für die Zufahrten in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der<br />

Baumaßnahmen wieder hergestellt.<br />

Abbildung 5: Temporäre Zuwegung über Fahrbohlen<br />

Alle im Bereich der Zuwegungen und Arbeitsflächen entstehenden Flur-, Aufwuchs- und Wegeschäden<br />

werden nach Abschluss der Arbeiten bewertet und entsprechend beseitigt bzw.<br />

entschädigt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Richtsätze für die Bewertung landwirtschaftlicher<br />

Kulturen in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Wird bei der Schadensregulierung keine Einigung über die Höhe der Flur- und Aufwuchsschäden<br />

erzieht, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter landwirtschaftlicher Sachverständiger<br />

beauftragt. Die hierfür entstehenden Kosten werden von <strong>Amprion</strong> übernommen.<br />

Straßen- und Wegeschäden, die durch die für den Bau und Betrieb der Freileitungen eingesetzten<br />

Baufahrzeuge entstehen, werden nach Durchführung der Maßnahmen beseitigt.<br />

10.9 Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Im Bereich der Maststandorte finden Baugrunduntersuchungen und Bodensondierungen<br />

statt. Für den Bau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen werden im Bereich der<br />

Maststandorte temporäre Baustelleneinrichtungsflächen für die Zwischenlagerung des<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 43 von 74<br />

Erdaushubs, für die Vormontage und Ablage von Mastteilen, für die Aufstellung von Geräten<br />

oder Fahrzeugen zur Errichtung des jeweiligen Mastes und für den späteren Seilzug<br />

benötigt.<br />

Die Größe der Arbeitsfläche, einschließlich des Maststandortes, beträgt pro Mast im<br />

Durchschnitt rd. 3.600 m² (rd. 60 m x 60 m). Bei den Abspannmasten kommen für die<br />

Platzierung der Seilzugmaschinen zwei jeweils ca. 20 m x 30 m große nicht verschiebbare<br />

Bereiche hinzu. Die Platzierung der Seilzugmaschinen muss in einer Entfernung von<br />

mindestens der zweifachen Masthöhe vom Mastmittelpunkt aus in beide Seilzugrichtungen<br />

erfolgen. In diesem Bereich werden auch temporäre Bauverankerungen platziert.<br />

Im Bereich von gesetzlich geschützten Biotopen und ökologisch höherwertigen Flächen wird<br />

die Baustelleneinrichtungsfläche auf das Mindestmaß von 20 m X 20 m um den geplanten<br />

Maststandort reduziert. Weitere Flächen (z.B. für die Mastvormontage oder Erdlagerung)<br />

werden außerhalb der Biotopflächen bzw. den ökologisch höherwertigen Flächen<br />

angeordnet.<br />

Abbildung 6: Schema der zusätzlichen Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Die Stellflächen für die Seilzugmaschinen werden durch eine temporäre Zuwegung mit einer<br />

Breite von ca. 3,5 m miteinander verbunden.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 44 von 74<br />

Die Baustelleneinrichtungsfläche der 380-kV-Maste kann hinsichtlich der Flexibilität der Lage<br />

in zwei Qualitäten unterteilt werden. Der Bereich rund um den Mastmittelpunkt (Radius = ca.<br />

20 m) ist zwingend erforderlich und kann nicht verschoben werden (nicht verschiebbarer Teil<br />

der Baustelleneinrichtungsfläche).<br />

Die restliche Fläche zur Baustelleneinrichtung ist in ihrer Form flexibel und verschiebbar,<br />

liegt in der Regel aber direkt um den Mast. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, wird dieser<br />

verschiebbare Teil der Baustelleneinrichtungsfläche nur auf unsensiblen Strukturen eingerichtet.<br />

Hierzu wird die Lage den örtlichen Gegebenheiten angepasst und sensible Biotoptypen<br />

nach Möglichkeit ausgegrenzt. Die endgültigen Flächen können den Lageplänen<br />

(Maßstab 1:2.000) entnommen werden.<br />

Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen werden für die eingesetzten Fahrzeuge innerhalb<br />

der Baustelleneinrichtungsflächen auch Fahrbohlen oder andere Systeme ausgelegt.<br />

Die für den Freileitungsbau in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der<br />

Baumaßnahmen wieder (in ihren ursprünglichen Zustand) hergestellt.<br />

Die Baustelleneinrichtungsflächen werden während der Baumaßnahme temporär nur für wenige<br />

Wochen in Anspruch genommen.<br />

10.10 Herstellen der Baugrube für die Fundamente<br />

Die Abmessungen der Baugruben für die Fundamente richten sich nach der Art und Dimension<br />

der eingesetzten Gründungen. Der anfallende Oberboden wird bis zur späteren Wiederverwendung<br />

in Mieten getrennt vom übrigen Erdaushub gelagert und gesichert.<br />

Muss Oberflächen- oder Grundwasser aus den Baugruben gepumpt werden oder werden<br />

Grundwasserhaltungsmaßnahmen notwendig, wird dieses entweder im direkten Umfeld versickert<br />

oder in nahegelegene Vorfluter ggf. unter Vorschaltung eines Absetzbeckens in Abstimmung<br />

mit der zuständigen Fachbehörde eingeleitet.<br />

10.11 Fundamentart und -herstellung<br />

Für die geplanten 380-kV-Stahlgittermaste sind Bohrpfahlfundamente vorgesehen. Die<br />

Bemessung des Fundaments erfolgt auf Grundlage der vorgefundenen örtlichen<br />

Bodenkenngrößen. Diese werden an den Maststandorten durch Baugrunduntersuchungen<br />

ermittelt (vgl. 10.4 Mastgründungen). Bei der Herstellung der Fundamente werden die<br />

einschlägigen Normen (z. B. DIN VDE 0210 [13] [14] [15], DIN 1045 [23]) eingehalten. Der<br />

zur Verwendung kommende Beton entspricht der vorgeschriebenen Güteklasse und wird<br />

fachgerecht eingebracht. Es wird dabei nur Transportbeton verwendet.<br />

Der Transport des Betons zur Baustelle erfolgt mittels Betonmischfahrzeugen. Der Transportbeton<br />

wird sofort nach der Anlieferung auf der Baustelle mit Hilfe von Betonpumpen oder<br />

anderen Fördergeräten eingebracht und verdichtet.<br />

Bohrpfahlfundament<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 45 von 74<br />

Die Bohrpfahlgründung ist eine Variante der Tiefengründung. Mit ihr können Lasten von<br />

Konstruktionen und Bauwerken in tiefere, tragfähige Bodenschichten abgetragen werden.<br />

Die Bohrpfähle werden als Einzelpfähle oder als Zwillingspfähle hergestellt.<br />

Bei Bohrpfahlfundamenten erhält jeder Masteckstiel ein eigenes Bohrfundament. Hierbei<br />

wird ein Stahlrohr mittels eines speziellen Bohrgerätes in den Boden gedreht und leer geräumt<br />

(Trockendrehbohrverfahren). Das eingedrehte Stahlrohr stützt das Bohrloch und<br />

dichtet es gleichzeitig gegen eindringendes Grundwasser ab. Nach Einbringen einer<br />

Bewehrung in die Baugrube bzw. in das Bohrloch erfolgt die Verfüllung mit Beton. In diesem<br />

Zusammenhang erfolgt auch der Einbau und die Ausrichtung der mit dem Fundament zu<br />

verbindenden Füße des Stahlgittermastes. Das Stahlrohr wird hiernach wieder entfernt.<br />

Die vier einzelnen Bohrpfahlfundamente haben eine Tiefe von ca. 10,0 - 15,0 m unter der<br />

Erdoberkante. Das Bohrfundament hat einen Durchmesser von ca. 1,20 m. Der Bohraushub<br />

wird am jeweiligen Maststandort zwischengelagert und nach Abschluss der Arbeiten<br />

abtransportiert.<br />

Abbildung 7: Bohrung für einen Bohrpfahl<br />

Die Errichtung eines Fundamentes dauert ohne die Aushärtezeit des Betons ca. 2 Wochen.<br />

Nach Abschluss des Betonierens wird die Baustelle von sämtlichen Rückständen geräumt<br />

und werden diese ordnungsgemäß entsorgt. Die nachfolgende Aushärtung des Betons<br />

dauert ohne Sonderbehandlung des Betons mindestens 28 Tage.<br />

10.12 Wiederherstellung in Anspruch genommener Flächen<br />

Nach dem Aushärten des Betons wird die Umgebung des Maststandortes wieder in den<br />

Zustand zurückversetzt, wie sie vor Beginn der Baumaßnahmen angetroffen wurde. Dies gilt<br />

insbesondere für den Bodenschichtaufbau, die Verwendung der einzubringenden<br />

Bodenqualitäten, die Beseitigung von Erdverdichtungen und die Herstellung einer der neuen<br />

Situation angepassten Oberfläche.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 46 von 74<br />

10.13 Mastmontage<br />

Abbildung 8: Montierter Mastfuss<br />

Die Methode, mit der die Stahlgittermaste errichtet werden, hängt von Bauart, Gewicht und<br />

Abmessungen der Maste, von der Erreichbarkeit des Standorts und der nach der Örtlichkeit<br />

tatsächlich möglichen Arbeitsfläche ab. Je nach Montageart und Tragkraft der eingesetzten<br />

Geräte werden die Stahlgittermasten stab-, wand-, schussweise oder vollständig am Boden<br />

vormontiert und errichtet.<br />

Die Mastmontage wird üblicherweise mittels Kran erfolgen. Mit dem Stocken der Maste darf<br />

ohne Sonderbehandlung des Betons frühestens 4 Wochen nach dem Betonieren begonnen<br />

werden. Für die Vormontage des Mastes wird ca. 1 Woche und für das Stocken des Mastes<br />

ca. 1 bis 3 Tage pro Mast veranschlagt.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 47 von 74<br />

Abbildung 9: Mastmontage (Stocken)<br />

Nach Fertigstellung der Leitung wird nach einigen Jahren Standzeit, sobald die verzinkte<br />

Oberfläche anoxidiert ist, ein graugrüner umweltfreundlicher Schutzanstrich aufgebracht.<br />

10.14 Seilzug<br />

Das Verlegen von Seilen für Freileitungen ist in der DIN 48 207-1 [24] geregelt. Die Montage<br />

der Stromkreisbeseilung und des Erdseils erfolgt abschnittsweise, jeweils immer zwischen<br />

zwei Winkelabspannmasten. Die Dauer des Seilzugs beträgt ca. 2 - 3 Wochen je<br />

Abspannabschnitt.<br />

Abbildung 10: Prinzipdarstellung eines Seilzuges<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 48 von 74<br />

Zunächst werden an allen Tragmasten die Isolatorketten mit so genannten Seillaufrädern<br />

montiert. Vor Beginn der Seilzugarbeiten werden an allen Kreuzungen mit Straßen, Autobahnen,<br />

Bahnstrecken usw. Schutzgerüste aufgestellt. Diese Schutzgerüste ermöglichen ein<br />

Ziehen des Vorseils ohne einen Eingriff in den entsprechenden Verkehrsraum. Die Abstimmung<br />

für die Errichtung der Gerüste mit betroffenen Trägern öffentlicher Belange erfolgt<br />

nach Planfeststellungsbeschluss.<br />

Abbildung 11: Stahlrohrschutzkonstruktion mit Netz über einer Autobahn<br />

Zum Ziehen der Seile wird zwischen Winden- und Trommelplatz (welche sich an den jeweiligen<br />

Abspannmasten befinden) ein leichtes Vorseil ausgezogen. Das Vorseil wird dabei je<br />

nach Geländebeschaffenheit mit einem Traktor oder anderen geländegängigen Fahrzeugen<br />

zwischen den Masten verlegt.<br />

Anschließend werden die Leiterseile mit dem Vorseil verbunden und von den Seiltrommeln<br />

mittels Winde zum Windenplatz gezogen. Die Verlegung der Leiterseile erfolgt ohne Bodenberührung<br />

zwischen dem Trommel- bzw. Windenplatz an den Winkelabspannmasten. Um<br />

die Bodenfreiheit beim Ziehen der Seile zu gewährleisten, werden die Seile durch eine Seilbremse<br />

am Trommelplatz entsprechend gebremst und unter Zugspannung zurückgehalten.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 49 von 74<br />

Abbildung 12: Windenplatz eines 4er-Bündel-Seilzuges<br />

Während des Seilzuges müssen die Winkelabspannmaste bis zur Montage aller Leiterseile<br />

mit temporären Bauverankerungen versehen werden.<br />

Nach dem Seilzug werden die Seile so einreguliert, dass deren Durchhänge den vorher berechneten<br />

Werten entsprechen. Im Anschluss an die Seilregulage werden die Isolatorketten<br />

an Abspannmasten montiert und die Seillaufräder an den Tragmasten entfernt. Abschließend<br />

erfolgt bei Bündelleitern die Montage von Feldbündelabstandhaltern zwischen den einzelnen<br />

Teilleitern. Hierzu werden die Bündelleiter mit einem Fahrwagen befahren.<br />

Abbildung 13: Montage der Feldbündelabstandhalter mit Fahrwagen<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 50 von 74<br />

10.15 Rückbaumaßnahmen<br />

Nach dem Neubau der Bl. 4231 und deren Inbetriebnahme werden die zwischen der UA<br />

Oberzier und dem Pkt. Mönchskaul verlaufenden 380-kV-Leitungen Bl. 4117 und Bl. 4514<br />

demontiert. Mit dem Rückbau der beiden 380-kV-Freileitungen entfallen im Kreis Düren und<br />

im Rhein-Erft-Kreis insgesamt 44 Stahlgittermaste.<br />

Für die Realisierung der Rückbaumaßnahme werden die Maststandorte mit Fahrzeugen und<br />

Geräten über die für die Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der bestehenden<br />

Leitung bisher in Anspruch genommenen Wege angefahren, die im Leitungsbereich<br />

über die bestehenden Leitungsrechte dinglich gesichert sind. Je nach Boden- und Witterungsverhältnissen<br />

werden hierfür ausgehend von befestigten Straßen und Wegen auch<br />

Fahrbohlen oder andere Systeme ausgelegt. Die für die Zufahrten in Anspruch genommenen<br />

Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder hergestellt. <strong>Amprion</strong> wird<br />

darüber hinaus den Grundstückseigentümern oder den Bewirtschaftern die bei den<br />

Demontagemaßnahmen entstehenden Flur- und Aufwuchsschäden ersetzen. Die Höhe des<br />

Schadenersatzes wird erforderlichenfalls unter Zuhilfenahme eines vereidigten landwirtschaftlichen<br />

Sachverständigen ermittelt.<br />

Zur Demontage der bestehenden 380-kV-Maste werden die aufliegenden Leiterseile mit Hilfe<br />

von Seilzugmaschinen in umgekehrter Reihenfolge zur Seilauflage entfernt (siehe Nr. 10.14<br />

des <strong>Erläuterungsbericht</strong>s), die Mastgestänge vom Fundament getrennt und vor Ort in kleinere,<br />

transportierbare Teile zerlegt und abgefahren.<br />

Die vorhandenen Betonfundamente werden anschließend bis zu einer Tiefe von mindestens<br />

1,2 m unter Erdoberkante entfernt, sofern die verbleibenden Anteile für die aktuelle Nutzung<br />

des Grundstückes nicht störend oder hinderlich sind. Im Falle einer Nutzung des<br />

Grundstücks, für die das Restfundament störend ist, wird die komplette<br />

Fundamententfernung vereinbart. Hierüber werden privatrechtliche Vereinbarungen mit dem<br />

Grundeigentümer getroffen.<br />

Sofern bei zu demontierenden Mastgestängen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung<br />

aufgrund bleihaltiger Beschichtungsstoffe besteht, werden in Abstimmung mit der<br />

zuständigen Behörde im Vorfeld der Demontagearbeiten stichprobenartige Untersuchungen<br />

durchgeführt. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird an den betroffenen Standorten im<br />

Zusammenhang mit der Demontage ein Bodenaustausch vorgenommen.<br />

Um im Rahmen der Demontagearbeiten Bodeneinträge zu vermeiden, werden Flächen, auf<br />

denen bereits demontierte Konstruktionsteile zwischengelagert werden, mit Planen oder<br />

Vliesmaterial abgedeckt. Sollte trotz der beschriebenen Maßnahmen Beschichtungsmaterial<br />

auf bzw. in das Erdreich gelangen, wird das Beschichtungsmaterial umgehend aufgelesen.<br />

Direkt nach Abschluss der Arbeiten jedoch spätestens nach dem täglichen Arbeitsende werden<br />

die Beschichtungsbestandteile von den Abdeckplanen entfernt und eingesammelt. Die<br />

entfernten Partikel werden in verschließbaren Behältern einer ordnungsgemäßen Entsorgung<br />

zugeführt. Sollte der Verdacht bestehen, dass Beschichtungsmaterial ins Erdreich gelangt<br />

ist, wird ein Gutachter in Einzelfällen zur Untersuchung der Flächen eingesetzt.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 51 von 74<br />

<strong>Amprion</strong> wird beim Rückbau der Maste die im Arbeitskreis abgestimmte aktuelle Fassung<br />

der LANUV über "Bodenschutzmaßnahmen bei Gestängedemontagen" [25] berücksichtigen.<br />

Die bei der Demontage der Fundamente entstehenden Gruben werden mit geeignetem und<br />

ortsüblichem Boden entsprechend den vorhandenen Bodenschichten aufgefüllt. Das<br />

eingefüllte Erdreich wird dabei ausreichend verdichtet, wobei ein späteres Setzen des<br />

eingefüllten Bodens berücksichtigt wird.<br />

Das demontierte Material wird ordnungsgemäß entsorgt oder einer Weiterverwendung<br />

(Recycling) zugeführt.<br />

Durch den Rückbau der bestehenden Leitungen Bl. 4117 und Bl. 4514 werden<br />

Schutzstreifenflächen freigegeben. Diese werden entsprechend der Nutzung der sie<br />

umgebenden Flächen genutzt (i. d. R. land- und forstwirtschaftlich).<br />

10.16 Qualitätskontrolle der Bauausführung<br />

Die Bauausführung der Baustelle wird sowohl durch Eigenpersonal als auch durch beauftragte<br />

Fachfirmen überwacht und kontrolliert. Für die fertig gestellte Baumaßnahme wird ein<br />

Übergabeprotokoll erstellt, in dem von der bauausführenden Firma testiert wird, dass die<br />

gesamte Baumaßnahme fachgerecht und entsprechend den relevanten Vorschriften, Normen<br />

und Bestimmungen durchgeführt worden ist.<br />

11 Provisorien zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung<br />

11.1 380-kV-Freileitungsprovisorium<br />

Während der Baumaßnahme sind Provisorien zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung<br />

erforderlich. Hierzu ist am Pkt. Blatzheim ein 380-kV-Freileitungsprovisorium auf einer Länge<br />

von ca. 1,1 km geplant. Die Lage des geplanten Provisoriums ist in der Anlage 7.3.1<br />

dargestellt.<br />

Für das Provisorium müssen insgesamt fünf Stahlgittermaste (Typ D-GE.5-10-22) errichtet<br />

und für einen Zeitraum von 2 - 3 Monaten betrieben werden. Mit dem nachstehend<br />

beschriebenen Provisorium wird die 380-kV-Versorgung der Umspannanlage Oberzier<br />

sichergestellt.<br />

Für das Provisorium wird als Grundträger eine verzinkte Stahlgitterkonstruktion verwendet.<br />

Der Grundträger nimmt eine Fläche von rd. 20 m x 20 m ein. Zur Errichtung der Maste<br />

werden zwei gleichschenklige Dreiecke, die eine Grundfläche von ca. 5 m² haben, diagonal<br />

angeordnet und an den Standorten ausgelegt. An den Enden dieser 15 m langen<br />

Gitterkonstruktion befinden sich beidseitig ca. 1,8 m x 4,5 m große Betonplatten, an denen<br />

der Grundträger befestigt ist. Die Auflage der Betonplatten des Grundträgers erfolgt auf einer<br />

ca. 30 cm starken verdichteten Schotterschicht.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 52 von 74<br />

Die Standsicherheit des Mastes, der eine Schaftbreite von 2,25 m hat und mittig im Kreuz<br />

der Stahlgitterkonstruktion errichtet und befestigt wird, ist ohne zusätzliche Ankerseilabspannungen<br />

gewährleistet.<br />

Die für das Provisorium in der Spannungsebene 380 kV zum Einsatz vorgesehenen<br />

Stahlgittermaste (Masttyp D-GE.5-10-22) sind so genannte Mastgerüste, an denen eine<br />

asymmetrische Einebenen-Traverse angebracht ist.<br />

Die Maste des Provisoriums sind statisch und geometrisch für die Belegung mit einem 380-<br />

kV-Drehstromkreis und mit einem Erdseil ausgelegt. Der Mast besteht aus Einzelelementen<br />

(Normschüsse), die am Standort vormontiert werden. Die Errichtung des Mastes erfolgt mit<br />

Hilfe eines Autokranes. Schemazeichnungen der Maste, die für dieses 380-kV-Provisorium<br />

verwendet werden, sind in der Anlage 3.2 enthalten.<br />

Die Arbeitsfläche für die Errichtung der Provisorien beträgt rund 40 m x 40 m, wobei für den<br />

nicht verschiebbaren Teil der Baustelleneinrichtungsfläche ein Radius von ca. 20 m um den<br />

Mastmittelpunkt benötigt wird. Darüber hinaus sind für die Standorte der Mastprovisorien, die<br />

sich nicht unmittelbar neben Wegen und Straßen befinden, provisorische Zufahrten<br />

einzurichten. Die Länge der Zufahrten steht in Abhängigkeit von der Einzelsituation am<br />

geplanten Maststandort. Für die ca. 3 m breiten Zufahrten werden je nach Boden- und<br />

Witterungsverhältnissen Fahrbohlen oder andere Systeme ausgelegt.<br />

Mit dem 380-kV-Provisorium wird eine Verbindung hergestellt, die am bestehenden Mast Nr.<br />

43 (Bl. 4100) beginnt und die am bestehenden Mast Nr. 46 (Bl. 4100) endet. Für den rd. 1,1<br />

km langen Trassenverlauf sind für einen begrenzten Zeitraum fünf 380-kV-Stahlgittermaste,<br />

die die Mast-Nummern P1, P2, P3, P4 und P5 erhalten, zu errichten. Die Mastnummerierung<br />

des 380-kV-Provisoriums entspricht fortlaufend dem Leitungsverlauf.<br />

Die Errichtung des 380-kV-Provisoriums wird in Nordrhein-Westfalen im Rhein-Erft-Kreis auf<br />

dem Gebiet der Stadt Kerpen vorgenommen. Der Verlauf des Leitungsprovisoriums erfolgt in<br />

der Gemarkung Blatzheim.<br />

Vier 380-kV-Maste des Provisoriums haben Höhen von rd. 22 m über Gelände, ein Mast ist<br />

ca. 28 m hoch. Zum Einsatz kommen Winkel-/Abspannmaste. In der Anlage 4.3 (Masttabelle<br />

Provisorium Bl. 4100) sind die geplanten Masthöhen in Meter über Erdoberkante (EOK)<br />

aufgeführt. Die Höhe eines jeweiligen Mastes wird im Wesentlichen bestimmt durch den<br />

Masttyp, die Länge der Isolatoren, den Abstand der Maste untereinander, die mit dem Betrieb<br />

der Leitung verbundene Erwärmung und damit Längenänderung der Leiterseile und die<br />

nach DIN VDE 0210 einzuhaltenden Mindestabstände zwischen Leiterseilen und Gelände<br />

oder sonstigen Objekten (z.B. Straßen, Freileitungen, Bauwerke und Bäume).<br />

Die Umsetzung des Provisoriums erfordert die temporäre Inanspruchnahme von Grundstücken.<br />

Hierbei werden Flurstücke benötigt, die sowohl durch das geplante Leitungsbauvorhaben<br />

genutzt werden, als auch umliegende Flächen, die nicht dinglich zu sichern sind (siehe<br />

Lageplan Blatt 1 im Maßstab 1:2.000, Anlage 7.3.1).<br />

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<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 53 von 74<br />

Die Flurstücke, die ausschließlich für die temporäre Maßnahme benötigt werden, sind in dem<br />

Leitungsregister (Teilnachweisung Gemarkung Blatzheim) in Anlage 8.3.1 dargestellt.<br />

Alle mit dem Provisorium verbundenen Kreuzungen sind in der Anlage 9.3 ausgewiesen.<br />

11.2 110-kV-Kabelprovisorium<br />

Für den Bau des Mastes Nr. 1045 am Pkt. Blatzheim, der im Nahbereich der 110-kV-<br />

Bahnstromleitung Köln – Sindorf, Nr. 0563, errichtet werden soll, sind zahlreiche<br />

Freischaltungen der Bahnstromleitung erforderlich. Hierbei soll es nach Möglichkeit zu<br />

keinen oder zumindest nur sehr kurzzeitigen Unterbrechungen des elektrischen Zugverkehrs<br />

kommen. Dies macht es erforderlich, während des Umbaus temporäre Maßnahmen zu<br />

schaffen, um den Weiterbetrieb der vorgenannten 110-kV-Bahnstromleitung zu ermöglichen.<br />

Da Bereiche der Bahnstromleitung wegen Arbeiten in der Nähe abgeschaltet werden<br />

müssen, können sie mit Hilfe von Baueinsatzkabeln überbrückt werden.<br />

Baueinsatzkabel werden meist im Zuge von befristeten Baumaßnahmen zur provisorischen<br />

Verbindung von Netzteilen eingesetzt. Für den zeitlich befristeten Umbau von<br />

Leitungstrassen bieten Kabelfirmen für die 110-kV-Ebene einadrige Baueinsatzkabel für den<br />

temporären Einsatz an. Die VPE-Isolierung für die Spannungsebene 110 kV, ein<br />

Kupferdrahtschirm und ein robuster HDPE-Mantel komplettieren den Aufbau zu einem<br />

leichten Kabel. Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Verfügbarkeit werden die<br />

Baueinsatzkabel mit werkseitig vormontierten Freiluftendverschlüssen auf Spezialspulen aus<br />

verzinktem Stahl an die Baustelle angeliefert. Diese Spulen verfügen über separate Schotts<br />

mit speziellen Halterungen, die die Endverschlüsse bei Transport und Lagerung sichern.<br />

Der am Pkt. Blatzheim geplante 380-kV-Neubau und Umbau erfordert die Herstellung einer<br />

provisorischen Leitungsverbindung zwischen den Masten Nr. 157 und Nr. 159 der 110-kV-<br />

Bahnstromleitung Nr. 0563. Diese wird nicht als Freileitung, sondern mit auf dem Boden<br />

liegenden Baueinsatzkabeln realisiert. Hierbei werden an den vorgenannten Masten jeweils<br />

die 4 Einzelkabel mit den Leiterseilen der 110-kV-Bahnstromleitung verbunden und zu<br />

Boden geführt. Die oberirdische erdbodengleiche Verlegung des Baueinsatzkabels erfolgt<br />

zwischen den Masten der Bahnstromleitung innerhalb eines ca. 5 m breiten Trassenraumes,<br />

der beidseitig mit verschraubten Bauzäunen abgesperrt und gesichert wird.<br />

Auch das Mastumfeld wird mit verschraubten Bauzäunen gesichert. Um die Leiterseile<br />

zwischen den Masten 157, 158 und 159 ablassen zu können, müssen die Maste 157 und<br />

159 einseitig abgespannt werden. Da die vorhandenen Maste Nr. 157 und Nr. 159 ohne<br />

Gegenzug der Beseilung nicht standsicher sind, müssen diese für die Dauer der<br />

Baumaßnahme verankert und somit zusätzliche Arbeitsflächen in Anspruch genommen<br />

werden. Hierzu sind auf der Seite, an denen die Seile abgelassen werden, mehrere<br />

Bodenanker, bestehend aus größeren Betonquadern, vorgesehen. Zur Abspannung des<br />

Mastes ist eine ca. 20 m breite und 55 bis 60 m lange Arbeitsfläche notwendig. Um die Seile<br />

ablassen - und nach Bau der Leitung wieder zubeseilen - zu können, sind an den Masten<br />

noch Seilwindenplätze einzurichten.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 54 von 74<br />

Um die jeweiligen Maststandorte zu erreichen, sind temporäre Zuwegungen von den<br />

vorhandenen Straßen oder den Arbeitsflächen für den Leitungsneubau vorgesehen. Je nach<br />

Boden- und Witterungsverhältnissen werden hierfür zum Beispiel Fahrbohlen oder andere<br />

Systeme ausgelegt.<br />

Die Umsetzung des Provisoriums erfordert die temporäre Inanspruchnahme von Grundstücken.<br />

Hierbei werden Flurstücke benötigt, die sowohl durch das geplante Leitungsbauvorhaben<br />

genutzt werden, als auch umliegende Flächen, die nicht dinglich zu sichern sind.<br />

Die für den Leitungsbau in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der<br />

Baumaßnahme wiederhergestellt.<br />

12 Archäologische Situation<br />

Nach Auskunft des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland sind im<br />

Trassenbereich keine in amtlichen Listen oder Karten verzeichneten Denkmale,<br />

Denkmalensembles oder Gebiete, die als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft<br />

worden.<br />

Der Planungsraum, in dem die geplante Freileitung verläuft, liegt in einem Gebiet, das<br />

aufgrund seiner fruchtbaren Lössböden seit ca. 7000 Jahren intensiv bewirtschaftet und<br />

besiedelt wurde. Bei der Ausführung von Erdarbeiten ist daher grundsätzlich mit der<br />

Aufdeckung von Bodendenkmalen zu rechnen. Für baubedingte Erdeingriffe innerhalb dieser<br />

Flächen wird <strong>Amprion</strong> eine archäologische Baubegleitung veranlassen, sofern sich diese<br />

nicht nachweislich und ausschließlich in bereits modern gestörten Bereichen bewegen.<br />

Die für Zufallsfunde geltenden Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes §§ 15, 16<br />

DSchG NW) [26] werden bei der Ausführung der Arbeiten beachtet und umgesetzt.<br />

13 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen beim Bau und Betrieb der<br />

Freileitung<br />

Der Bau und Betrieb von Freileitungen sind Arbeitsbereiche mit dem höchsten Unfallrisiko.<br />

Besondere Gefahrensituationen ergeben sich aus den Witterungseinflüssen, den sich ständig<br />

ändernden Verhältnissen und insbesondere daraus, dass die Beschäftigten mehrerer<br />

Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Dies stellt besondere Anforderungen<br />

an die Koordination der Arbeiten und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Sicherungsund<br />

Schutzmaßnahmen.<br />

Bei den jeweils zur Anwendung kommenden Sicherheitsbestimmungen ist zu unterscheiden<br />

zwischen der Bauphase (Errichtungsphase) und der Betriebsphase (Arbeiten an bestehenden<br />

Leitungen). Hier gelten die gesetzlichen Anforderungen (TRBS) und berufsgenossenschaftlichen<br />

Unfallverhütungsvorschriften (BGV), Normen sowie <strong>Amprion</strong>-spezifische Montagerichtlinien<br />

und arbeitsbereichsbezogene Betriebsanweisungen.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 55 von 74<br />

In der nachfolgend aufgeführten Tabelle werden exemplarisch wesentliche für diese Phasen<br />

relevanten Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN VDE –Vorschriften aufgelistet:<br />

Dokument Gültigkeit Wesentliche Inhalte<br />

Angaben zu<br />

gemeinsamen Bestimmungen sowie zu zusätzlichen<br />

Bestimmungen für<br />

BGV C22<br />

Gilt für Bauarbeiten und nicht für<br />

• Arbeiten an fliegenden Bauten,<br />

• Herstellung, Instandhaltung und das Abwracken<br />

von Wasserfahrzeugen und schwimmenden<br />

Anlagen,<br />

• Anlage und Betrieb von Steinbrüchen über<br />

Tage, Gräbereien und Haldenabtragungen,<br />

• das Anbringen, Ändern, Instandhalten und Abnehmen<br />

elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen,<br />

Oberleitungsanlagen und Masten.<br />

Montagearbeiten,<br />

Abbrucharbeiten,<br />

Arbeiten mit heißen Massen,<br />

Arbeiten in Baugruben und Gräben sowie an und<br />

vor Erd- und Felswänden,<br />

Bauarbeiten unter Tage<br />

Arbeiten in Bohrungen und<br />

Arbeiten in Rohrleitungen sowie<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

bei Bauarbeiten entsprechend dem Gültigkeitsbereich.<br />

Angaben zu<br />

BGV D32<br />

Gilt für das Anbringen, Ändern, Instandhalten und Abnehmen<br />

elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen,<br />

Oberleitungsanlagen sowie Masten und für den Einsatz<br />

von Leitungsfahrzeugen auf Freileitungen.<br />

• Arbeiten auf Masten<br />

• Arbeiten auf Dächern<br />

• Seilzugarbeiten<br />

• Leitungsfahrzeugen<br />

• Beschäftigungsbeschränkungen und<br />

• Prüfungen<br />

bei Arbeiten entsprechend dem Gültigkeitsbereich.<br />

Angaben zu<br />

BGV A3<br />

Gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sowie<br />

nichtelektrotechnische Arbeiten in der Nähe elektrischer<br />

Anlagen und Betriebsmittel.<br />

• Grundsätzen,<br />

• Prüfungen,<br />

• Arbeiten,<br />

• zulässigen Abweichungen und<br />

• Ordnungswidrigkeiten<br />

bei Arbeiten innerhalb des Gültigkeitsbereiches.<br />

BGV B11<br />

Gilt für Bereiche, in denen elektrische, magnetische oder<br />

elektromagnetische Felder (EM-Felder) zur Anwendung<br />

kommen<br />

Angaben zu<br />

• grundlegenden Regelungen<br />

• zulässigen Werten zur Bewertung von<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 56 von 74<br />

Expositionen<br />

• Mess- und Bewertungsverfahren und<br />

• Sonderfestlegungen für spezielle Anlagen<br />

bei Vorhandensein von elektrischen/ magnetischen<br />

Feldern am Arbeitsplatz<br />

Angaben zu<br />

DIN VDE<br />

0105<br />

Gilt für das Bedienen von und alle Arbeiten an, mit oder<br />

in der Nähe von elektrischen Anlagen aller<br />

Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung.<br />

• allgemeinen Grundsätzen,<br />

• üblichen Betriebsvorgängen,<br />

• Arbeitsmethoden und<br />

• Instandhaltung<br />

hinsichtlich des Gültigkeitsbereiches.<br />

Tabelle 3: Dokumentenliste<br />

Während der Gründungsarbeiten werden an den der Öffentlichkeit zugänglichen Maststandorten<br />

die Baugruben gegen Betreten gesichert. Für den Seilzug werden Kreuzungsobjekte,<br />

wie Gebäude, Telefon- und Freileitungen durch Gerüste vor Beschädigungen geschützt und<br />

bei Straßen entsprechende Schutzgerüste zum Schutz des fließenden Verkehrs errichtet.<br />

Die hierzu erforderliche kurzfristige Straßensperrung oder -absicherung wird in Absprache<br />

mit dem Straßenbaulastträger durchgeführt.<br />

Unter die Anwendung der Baustellenverordnung fällt ausschließlich das Mastbauwerk. Die<br />

Ausrüstung, Isolatoren und Stromkreise gehören zur elektrischen Ausrüstung, die nicht in<br />

den Fokus der Baustellenverordnung gehören. Jeder Mast ist für sich gesehen eine einzelne<br />

Baustelle. Eine Freileitung, bestehend aus mehreren Mastbaustellen, ist pro Mast jeweils<br />

eine Baustelle. Damit treffen die Anforderungen der Baustellenverordnung bezüglich der<br />

Koordinierung gemäß Baustellenverordnung nicht zu, ebenso ist die Erstellung eines Sicherheits-<br />

und Gesundheitsschutzplanes nicht erforderlich.<br />

Dies ist begründet aus der Tatsache, dass die Gewerke<br />

• Ausheben der Mastgrube<br />

• Setzen des Mastfußes und Mastfundamentes<br />

• Stocken des Mastes<br />

zeitlich immer mit Abständen voneinander entkoppelt ausgeführt werden, so dass die auftretenden<br />

Firmen nie gleichzeitig an der Baustelle sind und an dem Bauwerk arbeiten. Es<br />

wirken zwar unterschiedliche Arbeitgeber an dem Mastbauwerk mit, aber es ist keine gleichzeitige<br />

Anwesenheit an der Baustelle gegeben.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 57 von 74<br />

14 Immissionen<br />

Durch den Bau und Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen entstehen unterschiedliche<br />

Formen von Immissionen. Hierbei handelt es sich um Geräusche sowie um<br />

elektrische und magnetische Felder.<br />

14.1 Elektrische und magnetische Felder<br />

Durch den Betrieb der Leitung werden elektrische und magnetische Felder erzeugt. Sie entstehen<br />

nur in unmittelbarer Nähe von spannungs- bzw. stromführenden Leitern. Die Feldstärken<br />

lassen sich messen und berechnen. Elektrische und magnetische Felder bei der<br />

Frequenz der Energieversorgung von 50 Hertz (Hz) sind voneinander unabhängig und können<br />

daher getrennt betrachtet werden.<br />

Das elektrische Feld von Höchstspannungsfreileitungen<br />

Ursache elektrischer 50-Hz-Felder sind spannungsführende Leiter in elektrischen Geräten<br />

und Leitungen zur elektrischen Energieversorgung. Das elektrische Feld tritt immer<br />

schon dann auf, wenn elektrische Energie bereitgestellt wird. Es resultiert aus der<br />

Betriebsspannung einer Leitung und ist deshalb nahezu konstant. Das elektrische Feld<br />

ist unabhängig von der Stromstärke.<br />

Die Stärke des elektrischen Feldes ist abhängig von der Nähe zum Leiterseil. Bei<br />

ebenem Gelände ist zwischen zwei Masten der Durchhang des Leiterseils in der<br />

Spannfeldmitte am größten und daher der Abstand zum Erdboden am geringsten.<br />

Daraus resultiert, dass in der Spannfeldmitte auch die größten Feldstärken am Erdboden<br />

zu messen sind. Die geringsten Feldstärken entstehen in Mastnähe. Noch ausgeprägter<br />

sinkt die Feldstärke mit zunehmendem seitlichem Abstand zur Freileitung.<br />

Das elektrische Feld kann durch leitfähige Gegenstände wie Bäume, Büsche, Bauwerke<br />

usw. beeinflusst werden. Daher können elektrische 50-Hz-Felder relativ leicht und<br />

nahezu vollständig abgeschirmt werden. Nach dem Prinzip des Faradayschen Käfigs ist<br />

das Innere eines leitfähigen Körpers feldfrei. Daher schirmen die meisten Baustoffe ein<br />

von außen wirkendes elektrisches Feld fast vollständig im Inneren eines Gebäudes ab.<br />

Die Stärke des elektrischen Feldes wird in Kilovolt pro Meter (kV/m) gemessen.<br />

Das magnetische Feld von Höchstspannungsfreileitungen<br />

Magnetische 50-Hz-Felder treten nur dann auf, wenn elektrischer Strom fließt. Der<br />

Betriebsstrom, der durch die Leiterseile fließt, ist im Gegensatz zur Spannung nicht<br />

konstant. Er schwankt je nach Verbrauch tagsüber und jahreszeitenabhängig. Im<br />

gleichen Verhältnis ändert sich auch die Stärke des Magnetfeldes.<br />

Wie für elektrische Felder gilt auch für magnetische Felder, dass die Feldstärken dort am<br />

höchsten sind, wo die Leiterseile dem Boden am nächsten sind, also in der Mitte<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 58 von 74<br />

zwischen zwei Masten. Mit zunehmender Höhe der Leiterseile und mit zunehmendem<br />

seitlichen Abstand nimmt die Feldstärke schnell ab.<br />

Das Magnetfeld kann im Gegensatz zum elektrischen Feld nur durch spezielle Werkstoffe<br />

beeinflusst werden. Dies ist großflächig, wie bei Gebäuden, nicht praktikabel.<br />

Die Stärke des magnetischen Feldes wird in Mikrotesla (µT) gemessen.<br />

Auf der Basis einer Sichtung und Bewertung von Forschungsergebnissen und Veröffentlichungen<br />

zu der Thematik elektrischer und magnetischer Felder hat die internationale Strahlenschutzkommission<br />

(ICNIRP) eine Empfehlung („Guidelines for limiting exposure to time–<br />

varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz)“, [27]) ausgesprochen.<br />

Sie nennt für den dauernden Aufenthalt der allgemeinen Bevölkerung in 50-Hz-Feldern<br />

Grenzwerte von 5 kV/m für das elektrische und 100 µT für das magnetische Feld. Diese<br />

Werte sind ebenfalls enthalten in der EU-Ratsempfehlung zu elektromagnetischen Feldern<br />

vom Juli 1999 [28].<br />

Diese o.g. international anerkannten Werte sind in Deutschland seit dem 16.12.1996 in der<br />

26. BImSchV [20] verbindlich festgelegt. Diese Verordnung ist für Höchstspannungsfreileitungen<br />

an Orten, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Personen dienen, heranzuziehen.<br />

Den aktuellen Stand der Forschung bezüglich möglicher Wirkungen elektrischer und magnetischer<br />

Felder auf den Menschen hat die Deutsche Strahlenschutzkommission in ihrer Empfehlung<br />

(„Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung von elektromagnetischen<br />

Feldern“ [29]) vom September 2001 dargestellt.<br />

Diese Empfehlung schließt auch die Bewertung der statistischen Studien zu elektromagnetischen<br />

Feldern und Kinderleukämie ein. Danach ist das von ICNIRP empfohlene Grenzwertkonzept<br />

auch nach Meinung der Deutschen Strahlenschutzkommission geeignet, den Schutz<br />

des Menschen vor elektrischen und magnetischen Feldern sicherzustellen.<br />

Weiterhin ist anzumerken, dass die das Bundesumweltministerium beratende Strahlenschutzkommission<br />

laufend die internationalen Forschungen in diesem Bereich beobachtet<br />

und im Bedarfsfall ihre Grenzwertempfehlungen dem neusten Stand der Erkenntnisse anpasst.<br />

Die Strahlenschutzkommission kommt in ihrer Empfehlung zum Schutz vor elektrischen<br />

und magnetischen Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung aus<br />

dem Jahre 2008 (verabschiedet auf der 221. Sitzung der SSK am 21./22.02.2008) [30] zu<br />

dem Schluss, dass auch nach Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur keine<br />

wissenschaftlichen Erkenntnisse in Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen der Gesundheit<br />

durch niederfrequente elektrische und magnetische Felder vorliegen, die ausreichend<br />

belastungsfähig wären, um eine Veränderung der bestehenden Grenzwertregelung der 26.<br />

BImSchV zu rechtfertigen. Aus der Analyse der vorliegenden wissenschaftlichen Literatur<br />

ergeben sich auch keine ausreichenden Belege, um zusätzliche verringerte Vorsorgewerte<br />

zu empfehlen, von denen ein quantifizierbarer gesundheitlicher Nutzen zu erwarten wäre.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 59 von 74<br />

Dementsprechend kann davon ausgegangen werden, dass die Grenzwerte des Anhangs 2<br />

der 26. BImSchV dem aktuellen Erkenntnisstand hinsichtlich niederfrequenter<br />

elektromagnetischer Felder entsprechen.<br />

Entsprechend der §§ 3 und 4 der 26. BlmSchV dürfen bei wesentlichen Änderungen an<br />

Anlagen und Neuanlagen, wie bei der vorliegenden Höchstspannungsfreileitung, an Orten,<br />

die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, bei maximaler<br />

Anlagenauslastung die folgenden Werte nicht überschritten werden:<br />

• 5 kV/m für das elektrische Feld und<br />

• 100 µT für die magnetische Flussdichte.<br />

In der Anlage 10 ist der Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen des Anhangs 2 der<br />

26. BImSchV für die geplanten 380-kV-Freileitungen enthalten. Dieser Nachweis erfolgt auf<br />

Grundlage der „Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder“<br />

des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) in der Fassung vom 17.03.2004 [31].<br />

Untersucht wurden die i.S. des § 3 Satz 1 und § 4 der Hinweise maßgebenden Immissionsorte<br />

innerhalb der Bereiche bis zu 20 m vom ruhenden Leiterseil. Für die innerhalb dieser<br />

Bereiche liegenden maßgebenden Immissionsorte wurden die elektrischen Felder und die<br />

magnetische Flussdichte bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung im Endausbau und<br />

unter Berücksichtigung anderer vorhandener Niederfrequenzanlagen untersucht.<br />

In Anwendung der vorgenannten Regeln ist dort der maßgebende Immissionsort für die neu<br />

zu errichtende Leitung betrachtet worden.<br />

Die maximalen Immissionswerte auf dem beantragten Planfeststellungsabschnitt betragen<br />

für das magnetische Feld 22,0 µT. Das maximale elektrische Feld wurde mit 3,3 kV/m<br />

berechnet.<br />

Die Feldstärkewerte an allen anderen maßgebenden Immissionsorten sind geringer.<br />

Die Anforderungen der 26. BImSchV werden somit erfüllt.<br />

14.2 Betriebsbedingte Schallimmissionen (Koronageräusche)<br />

Nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist bei raumbedeutsamen Planungen<br />

darauf zu achten, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf ausschließlich oder überwiegend<br />

dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie<br />

möglich vermieden werden.<br />

Durch die elektrischen Feldstärken, die um den Leiter herum deutlich höher sind als in Bodennähe,<br />

werden in der 380-kV-Ebene elektrische Entladungen in der Luft hervorgerufen.<br />

Die Stärke dieser Entladungen hängt u. a. von der Luftfeuchtigkeit ab. Dieser Effekt, auch<br />

Korona genannt, ruft Geräusche hervor (Knistern, Prasseln, Rauschen und in besonderen<br />

Fällen ein tiefes Brummen), die nur bei seltenen Wetterlagen wie starkem Regen, Nebel oder<br />

Raureif in der Nähe von Höchstspannungsfreileitungen zu hören sind. Bei der Bewertung<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 60 von 74<br />

dieser Geräusche sind vornehmlich Ruhezeiten zu betrachten, in denen die Geräuschimmissionen<br />

besonders störend wahrgenommen werden können.<br />

Zur Vermeidung bzw. zur Minimierung von Koronaeffekten werden bei der <strong>Amprion</strong> die<br />

Hauptleiterseile bei 380-kV-Freileitungen daher standardmäßig jeweils als Vierer-Bündel<br />

ausgebildet, bei denen die Einzelseile einen Abstand von ca. 40 cm zueinander aufweisen.<br />

Dies führt zu einer Vergrößerung der wirksamen Oberfläche und somit zu einer Verringerung<br />

der Oberflächenfeldstärke. Die Armaturen der Isolatoren werden zur Reduzierung der<br />

elektrischen Feldstärke so konstruiert, dass ihre Oberflächenradien der angelegten<br />

maximalen Betriebsspannung angepasst sind.<br />

Weiterhin können durch Oberflächenveränderungen, wie z. B. durch Wassertropfen bei Regen,<br />

an Leiterseilen Koronaentladungen auftreten, die im trockenen Zustand koronafrei sind.<br />

In diesem Fall sind jedoch auch die Geräusche des Regens mit zu berücksichtigen.<br />

In Ausnahmefällen können trotz Sorgfalt bei der Montage bei neuen Leiterseilen scharfe<br />

Grate, Schmutzteilchen oder Fettreste zu Koronaeffekten führen, die sich durch Abwittern<br />

verringern. Dieser Effekt kann dann in den ersten Monaten des Betriebes einer Freileitung<br />

beobachtet werden.<br />

An den 380-kV-Freileitungen der <strong>Amprion</strong>, die in dem ca. 11.000 km langen 220-/380-kV-<br />

Freileitungsnetz eingesetzt sind und die mit Viererbündeln und Armaturen entsprechend dem<br />

anerkannten Stand der Technik ausgerüstet wurden, sind über Betriebszeiten von vielen<br />

Jahrzehnten bisher keine unzulässigen oder auffälligen Geräuschemissionen aufgetreten.<br />

Um diesen Sachverhalt auch konkret belegen zu können, hat die <strong>Amprion</strong> in Abstimmung mit<br />

dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG), Dez. 14, auf Grund der durch<br />

das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) vorgegebenen Notwendigkeit zur Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein Gutachten zur Schallemission von 380-kV-<br />

Höchstspannungsfreileitungen und Umgebungslärmmessungen beim TÜV Süddeutschland<br />

in Auftrag gegeben. Eine Zusammenfassung in Form eines Festschriftbeitrages ist in Anlage<br />

11 enthalten.<br />

Die Auswertung der Messungen des TÜV-Gutachtens unter Berücksichtigung zusätzlicher<br />

Zuschläge wie Impulszuschlag und Tonzuschlag i. S. der TA Lärm [32] führen zu einer "worst<br />

case" Betrachtung mit dem Ergebnis, dass die prognostizierten Beurteilungspegel der 380-<br />

kV-Freileitung erheblich unterhalb der Immissionsrichtwerte nachts i. S. der TA Lärm liegen.<br />

Bereits ab einer Entfernung von 40 m liegen die Immissionen unterhalb des niedrigsten<br />

Wertes von 35 dB nachts für reine Wohngebiete und für Kurgebiete, Krankenhäuser und<br />

Pflegeanstalten. Der Nachtwert für allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete von<br />

40 dB wird unmittelbar an der Leitung bereits unterschritten.<br />

Im Übrigen wird in weiten Bereichen die so genannte Relevanzgrenze unterschritten.<br />

Irrelevant i. S. der TA Lärm werden in der Regel Geräusche bezeichnet, deren<br />

Beurteilungspegel als Zusatzbelastung den Richtwert nach TA Lärm um mindestens 6 dB<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 61 von 74<br />

unterschreitet. Bei solchen irrelevanten Geräuschen kann gemäß der vereinfachten<br />

Regelfallprüfung nach TA Lärm auf eine konkrete Untersuchung der Vorbelastung durch<br />

andere Anlagen, die unter die TA Lärm fallen, verzichtet werden. Auf der Trasse werden<br />

keine reinen Wohngebiete, Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten überspannt.<br />

Aus der Untersuchung können in Abhängigkeit des Abstandes folgende allgemein maximal<br />

zu erwartende Beurteilungspegel für 380-kV-Freileitungen abgeleitet werden<br />

(Schalltechnische Stellungnahme des TÜV Süddeutschland [33]):<br />

Abstand zur Leitungsachse [m]<br />

Beurteilungspegel [dB(A)]<br />

0 ≤ 38<br />

20 ≤ 37<br />

40 ≤ 35<br />

60 ≤ 33<br />

80 ≤ 32<br />

100 ≤ 31<br />

Tabelle 4: Beurteilungspegel (Maximal-Betrachtung) einer 380-kV-Freileitung in Abhängigkeit vom<br />

Abstand zur Leitung<br />

Im Bereich der geplanten 380-kV-Freileitung befinden sich keine Gebäude, bei denen auf<br />

Grund der „worst-case“-Betrachtung mit einer Überschreitung der nach TA Lärm zulässigen<br />

Immissionsrichtwerte zu rechnen ist. Dies könnte nur bei Gebäuden eines reinen<br />

Wohngebietes (Immissionsrichtwert nachts = 35 dB(A)) der Fall sein, die einen Abstand<br />

kleiner 40m zur Leitungsachse besitzen. Im Bereich der geplanten Freileitung befinden sich<br />

jedoch keine reinen Wohngebiete innerhalb dieses Abstandes. Eine Überschreitung der nach<br />

TA Lärm zulässigen Immissionsrichtwerte durch Koronageräusche ist im Zusammenhang mit<br />

dem Betrieb der geplanten Freileitung somit nicht zu erwarten.<br />

14.3 Baubedingte Lärmimmissionen<br />

Während der Bauzeit ist vor allem im Bereich der Mastbaustellen mit hörbaren Einflüssen zu<br />

rechnen. Beim Neubau der 380-kV-Freileitung wird es zu Lärmimmissionen durch die verwendeten<br />

Baumaschinen und Fahrzeuge kommen. Alle Bauarbeiten werden ausschließlich<br />

bei Tage durchgeführt.<br />

Schädliche Umwelteinwirkungen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, werden<br />

bei der Errichtung der geplanten Freileitung verhindert, nach dem Stand der Technik nicht<br />

vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen werden auf ein Mindestmaß beschränkt.<br />

Die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten verwendeten Baumaschinen entsprechen dem<br />

Stand der Technik. <strong>Amprion</strong> stellt im Rahmen der Auftragsvergabe sicher, dass die bauausführenden<br />

Unternehmen die Einhaltung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung<br />

(32. BImSchV) gewährleisten.<br />

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Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 62 von 74<br />

14.4 Störungen von Funkfrequenzen<br />

Durch Koronaentladungen werden eingeprägte Stromimpulse in die Hauptleiterseile eingespeist,<br />

die sich längs der Leitung in beiden Richtungen ausbreiten. Die Direktabstrahlung von<br />

Energie ist dabei sehr gering, sie wird mit zunehmender Frequenz stark gedämpft und ist ab<br />

etwa 5 MHz bis 20 MHz nicht mehr relevant.<br />

Funkstörungen können daher nur in unmittelbarer Nähe einer Freileitung für Lang- und Mittelwellenbereiche<br />

festgestellt werden.<br />

Störungen oberhalb von 20 MHz im UKW- und Fernsehübertragungsbereich treten durch<br />

Korona nicht auf.<br />

14.5 Ozon und Stickoxide<br />

Die Korona von 380-kV-Freileitungen führt auch zur Entstehung von geringen Mengen an<br />

Ozon und Stickoxiden. Durch Messungen (vgl. [34]) wurden in der Nähe der Hauptleiter von<br />

380-kV-Seilen Konzentrationserhöhungen von 2 bis 3 ppb (part per billion; 1 : 10 9 ) ermittelt.<br />

Bei einer turbulenten Luftströmung sind bereits bei 1 m Abstand vom Leiterseil nur noch 0,3<br />

ppb zu erwarten. Weiterhin liegt der durch Höchstspannungsleitungen gelieferte Beitrag zum<br />

natürlichen Ozongehalt bereits in unmittelbarer Nähe der Leiterseile an der Nachweisgrenze<br />

und beträgt nur noch einen Bruchteil des natürlichen Pegels. In einem Abstand von 4 m zum<br />

spannungsführenden Leiterseil ist bei 380-kV-Leitungen kein eindeutiger Nachweis zusätzlich<br />

erzeugten Ozons mehr möglich. Gleiches gilt für die noch geringeren Mengen an Stickoxiden.<br />

15 Inanspruchnahme von Grundstücken und Bauwerken für den Bau und<br />

Betrieb der Freileitungen<br />

15.1 Private Grundstücke<br />

Für den Bau und Betrieb der 380-kV-Freileitungen ist beiderseits der Leitungsachse ein<br />

Schutzstreifen erforderlich, damit <strong>Amprion</strong> die nach der Europa-Norm EN 50341 [13], [14],<br />

[15] geforderten Mindestabstände zu den Leiterseilen sicher und dauerhaft gewährleisten<br />

kann.<br />

Die Breite des Schutzstreifens ist im Wesentlichen vom Masttyp, der aufliegenden Beseilung,<br />

dem Mastabstand und von den eingesetzten Isolatorketten abhängig. Die Schutzstreifenbreiten<br />

sind in den Lageplänen im Maßstab 1:2.000 eingetragen (siehe Anlage 7).<br />

Die vom Schutzstreifen betroffenen Grundstücke sind eigentümerbezogen und gemarkungsweise<br />

in den Leitungsrechtsregistern aufgeführt. Die Flächeninanspruchnahme ist dort<br />

je Flurstück ersichtlich (siehe Anlage 8).<br />

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Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 63 von 74<br />

Der Schutzstreifen und die Grundstücksinanspruchnahme für den Bau, den Betrieb und die<br />

Unterhaltung der Leitung wird auf den privaten Grundstücken üblicherweise über eine<br />

beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht) i.S. von § 1090 BGB [35] gesichert.<br />

Hierfür werden mit den betroffenen Grundstückseigentümern privatrechtliche Verträge<br />

abgeschlossen mit dem Ziel, gegen Bezahlung einer angemessenen Entschädigung die<br />

Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im jeweiligen Grundbuch in der<br />

Abteilung II zu bewilligen. Zum Zwecke des Baues, des Betriebes und der Unterhaltung der<br />

Leitungen kann das Flurstück jederzeit benutzt, betreten und befahren werden.<br />

Innerhalb des Schutzstreifens dürfen ohne vorherige Zustimmung durch <strong>Amprion</strong> keine<br />

baulichen und sonstigen Anlagen errichtet werden.<br />

Im Schutzstreifen dürfen ferner keine Bäume und Sträucher angepflanzt werden, die durch<br />

ihr Wachstum den Bestand oder den Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden<br />

können. Bäume und Sträucher dürfen, auch soweit sie außerhalb des Schutzstreifens stehen<br />

und in den Schutzstreifenbereich hineinragen, von <strong>Amprion</strong> entfernt oder niedrig gehalten<br />

werden, wenn durch deren Wachstum der Bestand oder Betrieb der Leitungen beeinträchtigt<br />

oder gefährdet wird. Geländeveränderungen im Schutzstreifen sind verboten, sofern sie nicht<br />

mit <strong>Amprion</strong> abgestimmt sind. Auch sonstige Einwirkungen und Maßnahmen, die den<br />

ordnungsgemäßen Bestand oder Betrieb der Leitung oder des Zubehörs beeinträchtigen<br />

oder gefährden können, sind untersagt.<br />

Die vom Schutzstreifen der Freileitung in Anspruch genommenen Grundstücke müssen zum<br />

Zwecke des Baues, des Betriebes und der Unterhaltung der Leitung jederzeit benutzt, betreten<br />

und befahren werden können.<br />

Die bei den Arbeiten in Anspruch genommenen Grundflächen lässt <strong>Amprion</strong> wieder<br />

herrichten. <strong>Amprion</strong> wird darüber hinaus den Grundstückseigentümern oder den Pächtern<br />

den bei den Bau- und späteren Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen<br />

nachweislich entstehenden Flurschaden, wie z. B. Ernteausfälle, ersetzen.<br />

Anfahrtswege (Zuwegungen) zu den Maststandorten und temporäre Arbeitsflächen:<br />

Die geplanten Anfahrtswege (Zuwegungen) zu den Maststandorten und temporären Arbeitsflächen<br />

sind in den Lageplänen dargestellt und in den Nachweisungen aufgeführt.<br />

Die Anfahrtswege (Zuwegungen) und temporären Arbeitsflächen werden unterschiedlich<br />

dargestellt, je nachdem wie die benötigte Fläche durch die geplante Leitung rechtlich gesichert<br />

wird. Hierbei werden folgende Bereiche unterschieden:<br />

- Bereiche, die über Flurstücke verlaufen, die durch die geplante Leitung rechtlich<br />

gesichert werden und innerhalb des Leitungsschutzstreifens verlaufen<br />

- Bereiche, die über Flurstücke verlaufen, die durch die geplante Leitung rechtlich<br />

gesichert werden, aber außerhalb des Leitungsschutzstreifens liegen<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 64 von 74<br />

- Bereiche, die über Flurstücke verlaufen, die nicht durch die geplante Leitung rechtlich<br />

gesichert werden<br />

Abbildung 14: Darstellung Anfahrtswege<br />

Anfahrtswege (Zuwegungen) über Flurstücke, die nicht direkt durch die geplante Leitung<br />

rechtlich gesichert werden, werden im Lageplan mit einer hellblauen Linie dargestellt. Diese<br />

Zuwegungen werden im Leitungsrechtsregister aufgeführt. Für diese Anfahrtswege werden<br />

privatrechtliche Verträge, üblicherweise mit Eintragung einer beschränkten persönlichen<br />

Dienstbarkeit (Wegerecht), seitens der <strong>Amprion</strong> abgeschlossen.<br />

Der Querverweis zwischen Flurstück und dem (den) dazugehörigen Eigentümer(n) erfolgt<br />

mittels Leitungsrechtsregister (Anlage 8). Um die Zuordnung zwischen dem Register und<br />

den Lageplänen zu vereinfachen, ist in diesen eine laufende Nummer zuzüglich des<br />

Buchstaben „Z“ (für Zuwegung) für jedes Flurstück aufgeführt.<br />

Anfahrtswege (Zuwegungen) über Flurstücke, die direkt durch die geplante Leitung rechtlich<br />

gesichert werden, werden im Lageplan hellblau gepunktet dargestellt. Die Nutzung als<br />

Zuwegung ist Bestandteil des durch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

abgesicherten Leitungsrechts und wird im Leitungsrechtsregister nicht separat ausgewiesen.<br />

Arbeitsflächen auf Flurstücken, die nicht direkt durch die geplante Leitung rechtlich gesichert<br />

werden, werden im Lageplan mit einer durchgezogenen lilafarbenen Umrandung mit helllilafarbener<br />

Füllung dargestellt. Diese Arbeitsflächen werden im Leitungsrechtsregister aufgeführt.<br />

Für diese Arbeitsflächen werden privatrechtlich- schuldrechtliche Verträge (üblicherweise<br />

Gestattungsverträge mit Eigentümern und Nutzungsberechtigten) abgeschlossen.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 65 von 74<br />

Abbildung 15: Darstellung Arbeitsflächen<br />

Sind diese nicht zu erzielen, kann eine Eintragung einer beschränkten persönlichen<br />

Dienstbarkeit zu Gunsten der <strong>Amprion</strong> erfolgen.<br />

Der Querverweis zwischen Flurstück und dem (den) dazugehörigen Eigentümer(n) erfolgt<br />

mittels Leitungsrechtsregister (Anlage 8). Um die Zuordnung zwischen dem Register und<br />

den Lageplänen zu vereinfachen, ist in diesen eine laufende Nummer zuzüglich des<br />

Buchstaben „T“ (für Temporäre Arbeitsflächen) für jedes Flurstück aufgeführt.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 66 von 74<br />

Abbildung 16: Arbeitsfläche innerhalb eines durch die geplante Freileitung gesicherten Flurstückes<br />

Arbeitsflächen auf Flurstücken, die direkt durch die geplante Leitung rechtlich gesichert werden<br />

und innerhalb des Leitungsschutzstreifens verlaufen, werden im Lageplan mit einer gestrichelten<br />

lilafarbenen Umrandung mit hellgrauer Füllung dargestellt. Die Nutzung als Arbeitsfläche<br />

ist Bestandteil des durch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit abgesicherten<br />

Leitungsrechts und wird im Leitungsrechtsregister nicht separat ausgewiesen.<br />

Arbeitsflächen auf Flurstücken, die direkt durch die geplante Leitung rechtlich gesichert werden,<br />

aber außerhalb des Leitungsschutzstreifens liegen, werden im Lageplan mit einer<br />

durchgezogenen lilafarbenen Umrandung ohne Füllung dargestellt. Die Nutzung als Arbeitsfläche<br />

ist Bestandteil des durch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit abgesicherten<br />

Leitungsrechts und wird im Leitungsrechtsregister nicht separat ausgewiesen.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 67 von 74<br />

Abbildung 17: Arbeitsflächen innerhalb und außerhalb des Schutzstreifens<br />

15.2 Klassifizierte Straßen und Bahngelände<br />

Zur Regelung der Rechtsverhältnisse bezüglich der Kreuzungen/ Längsführungen mit klassifizierten<br />

Straßen werden gemäß § 8 Abs. 10 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG, [36])<br />

und § 23 Abs. 1 StrWG NW [37] Gestattungsverträge abgeschlossen. Für die Inanspruchnahme<br />

von Bundes- und Landesstraßen erfolgen diese Gestattungsverträge auf Grundlage<br />

der bestehenden Rahmenvereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland und dem<br />

Land Nordrhein-Westfalen vom 01. April 2004 und vom 01. Juli 2004.<br />

Für die Inanspruchnahme von Kreisstraßen erfolgen Gestattungsverträge auf Grundlage des<br />

Bundesmustervertrages von 1987 [38].<br />

Die Regelung der Rechtsverhältnisse bei Kreuzungen mit DB AG-Bahngelände oder mit DB<br />

AG-Starkstromleitungen auf DB AG-Bahngelände erfolgt gemäß den Stromkreuzungsrichtlinien<br />

DB AG/VDEW 2000 (SKR 2000) [39].<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 68 von 74<br />

Die Regelung der Rechtsverhältnisse bei Kreuzungen mit Gelände der Nichtbundeseigenen<br />

Eisenbahn (NE) oder NE-Starkstromleitungen erfolgt gemäß den Stromkreuzungsrichtlinien<br />

BDE/VDEW [40].<br />

15.3 Erläuterung zum Leitungsrechtsregister (Anlage 8)<br />

Im Leitungsrechtsregister (Anlage 8) werden leitungsbezogen die vom neuen oder geänderten<br />

Schutzstreifen betroffenen Flurstücke separat für jede Gemarkung sortiert nach den laufenden<br />

Eigentümernummern (Eigentümern) aufgeführt. Im Anschluss an die aufgeführten Eigentümer<br />

werden die benötigten Zuwegungen auf den Flurstücken, die nicht vom Schutzstreifen<br />

der Leitung betroffen sind und bei denen somit keine Leitungsrechte eingeholt werden,<br />

dargestellt. Das Leitungsrechtsregister beinhaltet die folgenden Angaben:<br />

Spalte 1:<br />

Spalte 2:<br />

Spalte 3:<br />

Laufende Eigentümernummer (lfd. Nr. Eig.):<br />

Innerhalb jeder Gemarkung ist jedem Grundstückseigentümer, dessen Grundstücksflächen<br />

für den Schutzstreifen der Höchstspannungsfreileitung in Anspruch<br />

genommen werden, eine Eigentümernummer zugeordnet. Das Leitungsrechtsregister<br />

einer jeden Gemarkung ist nach den Eigentümernummern aufsteigend sortiert.<br />

Laufende Nummer im Plan (lfd. Nr. Plan):<br />

Innerhalb jeder Gemarkung erhält jedes Flurstück, das für den Schutzstreifen der<br />

Höchstspannungsfreileitung in Anspruch genommen werden soll, eine laufende<br />

Nummer. Um die Zuordnung zwischen dem Register und den Lageplänen im<br />

Maßstab 1:2000 (Anlage 7) zu vereinfachen, ist in den Lageplänen diese laufende<br />

Nummer innerhalb eines Kreises für jedes im Leitungsrechtsregister aufgeführte<br />

Flurstück abgebildet.<br />

Name und Vorname des Eigentümers, Wohnort:<br />

Die Namen und Adressen der Eigentümer der jeweiligen Grundstücke werden<br />

aus datenschutzrechtlichen Gründen in dem öffentlich ausliegenden Leitungsrechtsregister<br />

nicht aufgeführt. Die Gemeinden und die Planfeststellungsbehörde,<br />

bei denen die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erfolgt, erhalten<br />

zusätzlich ein Leitungsrechtsregister mit den Eigentümerangaben, das<br />

nicht öffentlich ausgelegt wird. Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist,<br />

erhält dort Auskunft über die nicht offengelegten Eigentümerangaben des ihn betreffenden<br />

Grundstücks.<br />

Die Nummern vor den Namen in Spalte 3 der Nachweisung beziehen sich auf die<br />

Abteilung I des jeweiligen Grundbuches und stellen dort die lfd. Nummer der<br />

Eintragung dar (1. Spalte der Abteilung I des Grundbuchs). Aus diesen Nummern<br />

lassen sich die Eigentumsanteile übersichtlich im Grundbuch darstellen<br />

(Bsp. verschiedene Erben mit unterschiedlichen Eigentumsanteilen)<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 69 von 74<br />

Spalte 4:<br />

Grundstück:<br />

Angaben zur Flur- und Flurstücksnummer<br />

Spalte 5:<br />

Spalte 6:<br />

Spalte 7:<br />

Spalte 8:<br />

Grundbuch:<br />

Angaben zum Grundbuch und Bestandsverzeichnis<br />

Nutzungsart:<br />

Nutzungsart des Flurstücks gemäß Katasterangaben.<br />

Größe des Grundstücks:<br />

Gesamtgröße des Flurstücks gemäß Katasterangaben<br />

Schutzstreifenfläche:<br />

Angaben zur Größe der benötigten Schutzstreifenfläche auf dem Flurstück<br />

Bedeutung der Abkürzungen:<br />

s : beschränkte Schutzstreifenfläche<br />

W: Waldfläche<br />

T : temporäre Flächeninanspruchnahme (Arbeitsfläche) in der Gemarkung<br />

Z : Zuwegungsflächen<br />

Spalte 9:<br />

Mast Nr.:<br />

Falls ein Maststandort auf dem Flurstück vorgesehen ist, steht hier die zugehörige<br />

Mastnummer. Steht der jeweilige Mast nicht vollständig, sondern nur teilweise<br />

auf dem Flurstück, so wird hinter der Mastnummer die Abkürzung „tlw.“ ergänzt.<br />

Spalte 10 Länge des auf der Leitung mitgeführten Steuer- und Nachrichtenkabels in Meter<br />

Spalte 11: Text lfd. Nr. Abt. II:<br />

Die Texte der eingetragenen Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs wurden<br />

aus Platzgründen durch Buchstabenkürzel ersetzt. Die für die Buchstaben stehenden<br />

Texte sind für jede Gemarkung unterschiedlich und können bei nachgewiesener<br />

Grundstücksbetroffenheit beim Vorhabenträger angefordert werden.<br />

Die Zahl hinter den Buchstaben entspricht der laufenden Nummer der Eintragung<br />

in Abteilung II des Grundbuchs.<br />

So bedeutet z.B. „A 23“, dass der auf der separaten Seite aufgeführte Text A<br />

unter der laufenden Nummer 23 in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen ist.<br />

Spalte 12: Bemerkungen:<br />

Text für Erläuterungen, sowie die Angabe eines Pächters, soweit diese <strong>Amprion</strong><br />

bekannt sind.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 70 von 74<br />

15.4 Erläuterungen zum Kreuzungsverzeichnis (Anlage 9)<br />

Im Kreuzungsverzeichnis (Anlage 9) sind für jede Höchstspannungsfreileitung getrennt die<br />

im Neubau- oder Änderungsbereich gekreuzten bzw. überspannten folgenden Objekte aufgeführt:<br />

• Klassifizierte Straßen<br />

• Gewässer<br />

• Bahnlinien<br />

• Ermittelte ober-/unterirdische Versorgungsleitungen oder –anlagen<br />

Die Maststandorte und die Masthöhen wurden so gewählt, dass eine Verlegung bzw. ein<br />

Umbau der Objekte für die Errichtung der Maste und für die Einhaltung der nach DIN VDE<br />

0210 erforderlichen Mindestabstände zu den Leiterseilen möglichst nicht erforderlich wird.<br />

Falls im Ausnahmefall ein Umbau wegen Unterschreitung der erforderlichen Mindestabstände<br />

notwendig ist, wird in der Spalte 6 (Bemerkungen) der Anlage 9 hierauf hingewiesen.<br />

In den Lageplänen 1:2000 (Anlage 7) wurden die Objekte bzw. deren Achsverlauf im<br />

Schutzstreifenbereich ergänzt, soweit diese nicht bereits in der Katasterdarstellung enthalten<br />

sind. Jede im Kreuzungsverzeichnis aufgeführte Kreuzung mit einem Objekt hat eine Objektnummer<br />

(ONr.). In den Lageplänen (Anlage 7) steht die Objektnummer in Klammern hinter<br />

den Objektbezeichnungen.<br />

In Spalte 5 des Kreuzungsverzeichnisses steht der Abstand des Kreuzungspunktes zwischen<br />

Objekt und Leitungsachse zum Mittelpunkt des angegebenen Mastes, falls das Objekt<br />

die Leitungsachse kreuzt.<br />

Bei klassifizierten Straßen bzw. Gewässern wird darüber hinaus der lichte Abstand zwischen<br />

Masten und Straßenfahrbahnrand bzw. Böschungsoberkante in Spalte 6 (Bemerkungen)<br />

angegeben, falls die Errichtung des jeweiligen Mastes in der Anbaubeschränkungs-<br />

/Anbauverbotszone gemäß den Regelungen des § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), den<br />

§§ 25 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) oder<br />

des § 36 WHG/ § 99 LWG bzw. § 38 WHG/ § 90 LWG vorgesehen ist. Ansonsten wird auf<br />

eine Angabe des lichten Abstandes verzichtet.<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 71 von 74<br />

16 Verzeichnis über Literatur / Gesetze / Verordnungen / Vorschriften /<br />

Gutachten zum Erläuterungstext<br />

1. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG),<br />

vom 7. Juli 2005 (BGBl I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes<br />

vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist<br />

2. Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NRW.), vom<br />

12. November 1999 (GV. NRW. S. 602), das zuletzt durch das Gesetz vom 17. Dezember<br />

2009 (GV. NRW. S. 861) geändert worden ist<br />

3. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 2 des<br />

Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist<br />

4. Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG),<br />

vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom<br />

20. Dezember 2012 (BGBI. I S. 2730) geändert worden ist<br />

5. LPlG -Landesplanungsgesetz NRW in der Fassung vom 03. Mai 2005 (GVBl. S. 430)<br />

6. Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 15a<br />

des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist<br />

7. Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl I S. 2986), das zuletzt<br />

durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist<br />

8. Raumordnungsverordnung (RoV) vom 13. Dezember 1990 (BGBl I S. 2766), das zuletzt<br />

durch Artikel 5 Abs. 35 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert<br />

worden ist<br />

9. Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) vom<br />

21. August 2009 (BGBI. I S. 2870), das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 07. März<br />

2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist<br />

10. Baugesetzbuch (BauGB), vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch<br />

Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist<br />

11. Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Energiewirtschaftliche Planung für die<br />

Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr<br />

2020 (dena-Netzstudie I), vom Februar 2005<br />

12. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -<br />

BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 7 des<br />

Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist<br />

13. DIN EN 50 341-1 (VDE 0210 Teil 1): Freileitungen über AC 45 kV; Teil 1: Allgemeine<br />

Anforderungen – gemeinsame Festlegungen; Deutsche Fassung: EN 50 341-1:2001;<br />

VDE-VERLAG GMBH, Berlin<br />

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<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 72 von 74<br />

14. DIN EN 50 341-2 (VDE 0210 Teil 2): Freileitungen über AC 45 kV; Teil 2: Index der NNA<br />

(Nationale Normative Festsetzungen); Deutsche Fassung: EN 50 341-2:2001; VDE<br />

VERLAG GMBH, Berlin<br />

15. DIN EN 50 341-3-4 (VDE 0210 Teil 3): Freileitungen über AC 45 kV; Teil 3: Nationale<br />

Normative Festsetzungen (NNA); Deutsche Fassung: EN 50 341-3-4:2001; VDE-VER-<br />

LAG GMBH, Berlin<br />

16. DIN EN 50110-1 (VDE 0105 Teil 1): Betrieb von Elektrischen Anlagen; Deutsche Fassung:<br />

EN 50 110-1:1996; VDE-VERLAG GMBH, Berlin Gesetz zur Beschleunigung von<br />

Planvorhaben für Infrastrukturmaßnahmen, vom 16. Dezember 2006 (BGBl. 2006 I S.<br />

2833)<br />

17. DIN EN 50110-2 (VDE 0105 Teil 2): Betrieb von Elektrischen Anlagen (nationale Anhänge);<br />

Deutsche Fassung EN 50110-2:1996 + Korrigendum 1997-04; VDE-VERLAG<br />

GMBH, Berlin<br />

18. DIN EN 50110-2 Ber 1 (Berichtigung zu VDE 0105 Teil 2): Berichtigungen zu DIN EN<br />

50110-2 (VDE 0105 Teil 2):1997-10 Betrieb von elektrischen Anlagen (nationale Anhänge);<br />

VDE-VERLAG GMBH, Berlin<br />

19. DIN VDE 0105-100 (VDE 0105 Teil 100): Betrieb von elektrischen Anlagen; Juni 2000;<br />

VDE-VERLAG GMBH, Berlin<br />

20. Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.BImSchV), vom 16. Dezember<br />

1996 (BGBl. I Seite 1966)<br />

21. DIN V ENV 1992-3: Eurocode 2, Planung von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken;<br />

Teil 3: Fundamente; Deutsche Fassung ENV 1992-3; 1998; Ausgabe 2000<br />

22. DIN V ENV 1993-1: Eurocode 3, Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton; Teil 1-1:<br />

Allgemeine Bemessungsregeln, Bemessungsregeln für den Hochbau; Deutsche Fassung;<br />

Ausgabe 1993<br />

23. DIN 1045-1: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 1: Bemessung und<br />

Konstruktion; Ausgabe Juli 2001<br />

DIN 1045-1 Berichtigung 1: Berichtigungen zu DIN 1045-1:2001-07; Ausgabe Juli 2002<br />

DIN 1045-2: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton: Beton; Festlegung, Eigenschaften,<br />

Herstellung und Konformität; Ausgabe Juli 2001<br />

DIN 1045-2 Berichtigung 1: Berichtigungen zu DIN 1045-2:2001-07; Ausgabe Juni 2002<br />

DIN 1045-3: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton: Bauausführung; Ausgabe<br />

Juli 2001<br />

DIN 1045-3 Berichtigung 1: Berichtigungen zu DIN 1045-3:2001-07; Ausgabe Juni 2002<br />

24. DIN 48 207-1: Freileitungen mit Nennspannungen über 1kV: Verfahren und Ausrüstung<br />

zum Verlegen von Leitern; Teil 1: Verlegen von Leitern; Entwurf 10/1999; Teil 2: Ziehstrümpfe<br />

aus Stahl; Entwurf 8/2000; Teil 3: Wirbelverbinder; Entwurf 7/2000<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 73 von 74<br />

25. LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen:<br />

Handlungsempfehlungen für ein einheitliches Vorgehen der Vollzugsbehörden in NRW<br />

beim Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten; 3. Fassung;<br />

29.12.2011<br />

26. Gesetz zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein – Westfalen, vom 11.<br />

März 1980 (GV NRW S 274) zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 5.<br />

April 2005<br />

27. International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection: Guidelines for limiting<br />

exposer to time – varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz);<br />

Health Physics 74 (4): 494-522; 1998<br />

28. Rat der Europäischen Union: Empfehlung zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung<br />

gegenüber elektromagnetischen Feldern (0Hz – 300 GHz), 8550/99<br />

29. Empfehlung der Strahlenschutzkommission: Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum<br />

Schutz der Bevölkerung von elektromagnetischen Feldern, gebilligt in der 174. Sitzung<br />

der Strahlenschutzkommission am 13./14. September 2001<br />

30. Empfehlung der Strahlenschutzkommission: Schutz vor elektrischen und magnetischen<br />

Feldern der elektrischen Energieversorgung und -anwendung, verabschiedet auf der<br />

221. Sitzung der SSK am 21./22.02.2008, veröffentlicht im BAnz Nr. 142a vom<br />

18.09.2008<br />

31. Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Bundes-Immissionsschutzverordnung)<br />

in der überarbeiteten Fassung gemäß Beschluss des<br />

Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI), 107. Sitzung, 15. bis 17. März 2004<br />

32. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz:<br />

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm); vom 26. August 1998; GMBl.<br />

Nr. 26/1998 Seite 503<br />

33. Baumbusch, Karl: Schalltechnische Stellungnahme; Gutachten Nr. L 6774; TÜV<br />

Süddeutschland; 28. Januar 2010<br />

34. Badenwerk Karlsruhe AG: Hochspannungsleitungen und Ozon. Karlsruhe. Fachberichte<br />

88/2 der Badenwerke AG, 1988<br />

35. Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002<br />

(BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Februar<br />

2013 (BGBl. I S. 277) geändert worden ist<br />

36. Bundesfernstraßengesetz (FStrG), vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt<br />

durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.2585) geändert worden ist<br />

37. Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW), vom 23. September<br />

1995 (GV. NRW. 1995, 1028), das zuletzt durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes<br />

vom 05. April 2005 (GV. NRW. S. 306) geändert worden ist<br />

LANDSCHAFT ! Büro für Landschaftsplanung GmbH Stand: 22.07.2013


<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

Neubau der 380-kV-Freileitung Pkt. Mönchskaul – Pkt. Blatzheim, Bl. 4231<br />

Umbau der 380-kV-Freileitung Oberzier – Kierdorf, Bl. 4100, am Pkt. Blatzheim<br />

<strong>Erläuterungsbericht</strong> Anlage 1 Seite 74 von 74<br />

38. Mustervertrag des Bundesverkehrsministeriums gemäß Allgemeinem Rundschreiben<br />

(ARS) 7/1987 vom 27. April 1987<br />

39. Richtlinien über Kreuzungen zwischen Starkstromleitungen eines Unternehmens der<br />

öffentlichen Elektrizitätsversorgung (EVU) mit DB AG-Gelände oder DB AG-Starkstromleitungen,<br />

Stromkreuzungsrichtlinien (SKR 2000), vom 01. Januar 2000<br />

40. Richtlinien über Kreuzungen von Starkstromleitungen eines Unternehmens der öffentlichen<br />

Elektrizitätsversorgung (EVU) mit Gelände oder Starkstromleitungen der Nichtbundeseigenen<br />

Eisenbahnen (NE), NE- Stromkreuzungsrichtlinien, vom 1. Januar 1960 in<br />

der Fassung vom 1. Juli 1973<br />

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