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Die Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan*

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<strong>Verfassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Islamischen</strong> <strong>Republik</strong> Afghanistan 945<br />

Präambel<br />

Wir, das Volk von Afghanistan, haben<br />

- im festen Glauben an den heiligen Gott, den Allmächtigen, und im Vertrauen auf den<br />

Willen des erhabenen Gottes und im Glauben an die heilige Religion des Islam,<br />

- im Wissen um die Ungerechtigkeiten, die Wirren <strong>der</strong> Vergangenheit und die unzähligen<br />

Leiden, die über unser Land hereingebrochen sind,<br />

- in Anerkennung <strong>der</strong> Opfer, <strong>der</strong> historischen Kämpfe, des heiligen Krieges (Jihad) und des<br />

gerechten Wi<strong>der</strong>standes aller Menschen Afghanistans und im Respekt vor <strong>der</strong> hohen Stellung<br />

<strong>der</strong> Märtyrer zur Befreiung des Landes,<br />

- im Bewusstsein, dass das einheitliche und unteilbare Afghanistan allen Ethnien und Völkern<br />

dieses Territoriums gehört,<br />

- in Achtung <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong> Vereinten Nationen und <strong>der</strong> Allgemeinen Erklärung <strong>der</strong> Menschenrechte,<br />

- zur Festigung <strong>der</strong> nationalen Einheit, <strong>der</strong> Wahrung <strong>der</strong> Unabhängigkeit, <strong>der</strong> nationalen<br />

Souveränität und <strong>der</strong> territorialen Integrität des Landes,<br />

- zur Schaffung einer auf dem Willen des Volkes und Demokratie beruhenden Staatsordnung,<br />

- zur Errichtung einer Zivilgesellschaft ohne Unterdrückung, Willkür, Diskriminierung<br />

und Gewalt und basierend auf Rechtsstaatlichkeit, sozialer Gerechtigkeit, dem Schutz <strong>der</strong><br />

Menschenrechte und <strong>der</strong> Menschenwürde sowie <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Freiheiten und Grundrechte<br />

<strong>der</strong> Menschen,<br />

- zur Stärkung <strong>der</strong> politischen, sozialen, wirtschaftlichen und <strong>der</strong> Verteidigung dienenden<br />

Institutionen des Landes,<br />

- zur Sicherung von Wohlstand und gesun<strong>der</strong> Umwelt für alle Bewohner dieses Landes,<br />

- und schließlich zur Stärkung eines Afghanistan angemessenen Platzes in <strong>der</strong> Völkergemeinschaft,<br />

diese <strong>Verfassung</strong> unter Berücksichtigung <strong>der</strong> historischen, kulturellen und sozialen<br />

Realitäten des Landes sowie <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Zeit durch unsere gewählten Vertreter<br />

in <strong>der</strong> Großen Ratsversammlung (Loya Dschirga) am 14. Jadi 1382 Hidschra (=<br />

04.01.2004) in <strong>der</strong> Stadt Kabul verabschiedet.<br />

Kapitel 1<br />

Der Staat<br />

Artikel 1<br />

Afghanistan ist eine Islamische <strong>Republik</strong>, ein unabhängiger, unitarischer und unteilbarer<br />

Staat.<br />

ZaöRV 64 (2004)<br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 2004, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

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