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Die Verfassung der Islamischen Republik Afghanistan*

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<strong>Verfassung</strong> <strong>der</strong> <strong>Islamischen</strong> <strong>Republik</strong> Afghanistan 949<br />

Artikel 20<br />

Der Text <strong>der</strong> Nationalhymne Afghanistans ist in Paschtu. Darin werden <strong>der</strong> Ruf<br />

“Gott ist groß” (Allahu Akbar) und die Namen aller ethnischen Gruppen Afghanistans<br />

erwähnt.<br />

Artikel 21<br />

<strong>Die</strong> Hauptstadt Afghanistans ist die Stadt Kabul.<br />

Kapitel 2<br />

<strong>Die</strong> Grundrechte und Pflichten <strong>der</strong> Bürger<br />

Artikel 22<br />

Jegliche Form von Benachteiligung o<strong>der</strong> Bevorzugung unter den Bürgern Afghanistans<br />

ist verboten.<br />

<strong>Die</strong> Bürger Afghanistans, sowohl Frauen als auch Männer, haben vor dem Gesetz<br />

gleiche Rechte und Pflichten.<br />

Artikel 23<br />

Das Leben ist ein Geschenk Gottes und ein natürliches Recht des Menschen. Niemandem<br />

wird dieses Recht ohne gesetzliche Grundlage aberkannt.<br />

Artikel 24<br />

Freiheit ist ein natürliches Recht des Menschen. <strong>Die</strong>ses Recht hat keine Grenzen, es<br />

sei denn, es verletzt die Freiheit <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en o<strong>der</strong> das Interesse <strong>der</strong> Allgemeinheit, die<br />

durch Gesetz geregelt werden.<br />

Freiheit und Menschenwürde sind unantastbar. Der Staat ist verpflichtet, Freiheit<br />

und Menschenwürde zu achten und zu schützen.<br />

Artikel 25<br />

Unschuld ist <strong>der</strong> ursprüngliche Zustand des Menschen.<br />

Ein Beschuldigter gilt so lange als unschuldig bis er durch ein rechtskräftiges Urteil<br />

eines zuständigen Gerichts 1 verurteilt wird.<br />

Artikel 26<br />

Eine Straftat ist eine persönliche Handlung.<br />

<strong>Die</strong> Strafverfolgung, Festnahme und Inhaftierung eines Beschuldigten und <strong>der</strong> Vollzug<br />

<strong>der</strong> Strafe können nicht an einer an<strong>der</strong>en Person vorgenommen werden.<br />

1<br />

Dari “mahkamaye bâ salâhiyat” bedeutet wörtlich “kompetentes, autorisiertes Gericht”. Hierfür<br />

wird im Folgenden durchgehend die Übersetzung “zuständiges Gericht” verwendet.<br />

ZaöRV 64 (2004)<br />

http://www.zaoerv.de<br />

© 2004, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

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