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Stadtjugendamt<br />

2. Delinquenz: Aufgaben/Ziele Stadtjugendamt<br />

In persönlichen Beratungsgesprächen und unter Einholung von<br />

Informationen erfolgt <strong>die</strong> Bewertung der Delikte, ob sie auf den Beginn einer<br />

ernstzunehmenden Täterbiographie hinweisen, oder im Kontext einer<br />

schwierigen, aber vorübergehenden entwicklungstypischen Phase zu sehen<br />

sind.<br />

<br />

Strafunmündigkeit (BSA)<br />

<br />

Strafmündigkeit (JGH)<br />

In der persönlichen Beratung<br />

erfolgt immer eine<br />

Einbeziehung der PSB<br />

Bei Einleitung von Hilfen<br />

nach §§ 27 ff. SGB VIII liegt<br />

der Schwerpunkt auf der<br />

Stärkung der<br />

Erziehungsfähigkeit<br />

ASD-Bundeskongress 2013 / Kinder- und Jugenddelinquenz<br />

Eine Einbeziehung der PSB<br />

erfolgt nur bei Jugendlichen,<br />

nicht bei Heranwachsenden<br />

Bei Einleitung von Hilfen<br />

nach §§ 27 ff. SGB VIII liegt<br />

der Schwerpunkt meist auf<br />

Verselbstständigung<br />

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