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Stadtjugendamt<br />

<br />

1. Akteure Strafverfahren: Stadtjugendamt<br />

Strafunmündigkeit<br />

<br />

Strafmündigkeit<br />

Unter 14 Jahren<br />

Die Zuständigkeit liegt im<br />

SBH/ZEW (bei BSA)<br />

Regionale Zuständigkeit<br />

(12 Sozialbürgerhäuser +<br />

ZEW, verteilt auf <strong>die</strong><br />

jeweiligen Stadtbezirke)<br />

14 bis einschließlich 20 Jahre<br />

Zuständigkeit liegt bei JGH<br />

Zentrale Zuständigkeit<br />

Spezialisierte JGH<br />

Organisation Buchstabenprinzip / AG<br />

Spezialisierte Teams zu § 45 II, § 45 III<br />

JGG, ProFIT, Ambulante Maßnahmen<br />

Jugendhilfestelle im PP<br />

Muttersprachliche JGH bei AWO<br />

Wichtigkeit der Klärung von Zuständigkeiten und Absprachen bei <strong>die</strong>ser<br />

Aufgabenteilung wird insbesondere bei QS und HP deutlich<br />

ASD-Bundeskongress 2013 / Kinder- und Jugenddelinquenz<br />

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