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Stadtjugendamt<br />

1. Akteure Strafverfahren:Justiz Strafunmündige<br />

<br />

Weiterleitung d. Ermittlungsergebnisse von Polizei an Staatsanwaltschaft<br />

Polizei übermittelt Delikte Strafunmündiger an Jugendstaatsanwaltschaft,<br />

auch wenn <strong>die</strong>se justitiell nicht weiterverfolgt werden.<br />

Die Staatsanwaltschaft führt ein Beschuldigtenregister über Delikte<br />

Strafunmündiger, das bei Straffälligkeit als Strafmündige dann<br />

bewertet und berücksichtigt werden muss.<br />

<br />

Meldung durch <strong>die</strong> Staatsanwaltschaft in besonders gelagerten<br />

Einzelfällen z<strong>um</strong> Schutz von Minderjährigen an das Jugendamt /<br />

Familiengericht, <strong>um</strong> Hilfestellung durch <strong>die</strong> Jugendhilfe / das Gericht zu<br />

ermöglichen (z.B. Mehrfachdelikte, besonders schwerwiegende<br />

Erstdelikte oder Delikte mit besonderer familiärer Problematik.<br />

ASD-Bundeskongress 2013 / Kinder- und Jugenddelinquenz<br />

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