29.10.2012 Aufrufe

Leitfaden zur Erstellung von Jahresabschlüssen mit ...

Leitfaden zur Erstellung von Jahresabschlüssen mit ...

Leitfaden zur Erstellung von Jahresabschlüssen mit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Leitfaden</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Jahresabschlüssen</strong><br />

<strong>mit</strong> Plausibilitätsbeurteilung<br />

Blatt 13 <strong>von</strong> 25<br />

(401310)<br />

der Buchführung einschl. der Berechnung <strong>von</strong> Abschreibungen, Wertberichtigungen und<br />

Rückstellungen gegeben sein. Der Steuerberater muß auch hier erkannte Fehler beseitigen.<br />

3.3 Die <strong>Erstellung</strong> des Jahresabschlusses <strong>mit</strong> Plausibilitätsbeurteilungen<br />

Im Gegensatz <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> des Jahresabschlusses ohne Prüfungshandlungen sollen die<br />

Plausibilitätsbeurteilungen dem Steuerberater die Aussage ermöglichen, daß ihm keine<br />

Sachverhalte bekannt geworden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung,<br />

Bestandsnachweise und sonstigen Unterlagen in allen wesentlichen Belangen des<br />

Jahresabschlusses sprechen.<br />

Der Auftrag <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> eines Jahresabschlusses <strong>mit</strong> Plausibilitätsbeurteilungen ist dadurch<br />

gekennzeichnet, daß neben den eigentlichen und üblichen <strong>Erstellung</strong>stätigkeiten die dem<br />

Jahresabschluß zugrunde liegenden Bücher und Bestandsnachweise durch sachdienliche<br />

Befragungen und analytische Prüfungshandlungen auf ihre Plausibilität überprüft und<br />

beurteilt werden müssen.<br />

COLLEGA Software GmbH<br />

Holzhäuseln 37 � 84172 Buch am Erlbach � Telefon 0 87 09/9 22 30 � Fax 0 87 09/92 23 33<br />

www.collega.de � eMail: info@collega.de<br />

Alle Rechte bei Dipl.Kfm. Wilfried Halbig, Steuerberater<br />

Plausibilität<br />

Die sachdienlichen Befragungen sind <strong>mit</strong> dem Ziel durchzuführen, die wesentlichen<br />

Geschäftsvorfälle und Beschlüsse durch Dokumente (Verträge, Protokolle, Rechnungen etc.) zu<br />

erfassen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Sie sind grundsätzlich zu den wesentlichen<br />

Abschlußaussagen vorzunehmen. Ansprechpartner sind in erster Linie die Mandanten bzw. deren<br />

gesetzliche Vertreter sowie die zuständigen Mitarbeiter, wie z.B. die Buchhalter. Die<br />

Befragungen sind auch darauf ausgerichtet, das interne Kontrollsysten des Mandanten zu<br />

verstehen. Gegenstände solcher Befragungen können z.B. sein:<br />

- Verfahren <strong>zur</strong> Belegerfassung und –ablage, Kassenbuchführung dtc.<br />

- Verfahren <strong>zur</strong> Bearbeitung <strong>von</strong> Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen<br />

- Verfahren <strong>zur</strong> Inventurvorbereitung und –durchführung<br />

- Wesentliche Abschlußaussagen: Verträge, Protokolle, Rechnungen etc.<br />

- Befragung nach Ereignissen, die nicht (sofort) zahlungswirksam werden<br />

- Ereignisse (inbesondere erfolgswirksame) nach dem Abschlußstichtag<br />

Der Umfang der Befragungen hängt vom Grad der Bedeutung und den innewohnenden Risiken<br />

ab.<br />

Die analytischen Prüfungshandlungen sind in erster Linie die Er<strong>mit</strong>tlung <strong>von</strong> geeigneten<br />

Vergleichszahlen und Kennzahlen. Analytische Prüfungshandlungen (vgl. auch Beispiele in<br />

Anlage 3.1) umfassen z.B. Vergleiche <strong>mit</strong>:<br />

- Informationen und Vergleichszahlen aus den Vorjahren (innerbetrieblicher Vergleich)<br />

- Kennzahlen vergleichbarer anderer Unternehmen oder Unternehmensgruppen (externer<br />

Betriebsvergleich).<br />

- Planrechnungen zu Erfolg, Liquidität und Vermögen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!