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Leitfaden zur Erstellung von Jahresabschlüssen mit ...

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<strong>Leitfaden</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Jahresabschlüssen</strong><br />

<strong>mit</strong> Plausibilitätsbeurteilung<br />

Blatt 23 <strong>von</strong> 25<br />

(401310)<br />

(Firma) ... erstellt. Das Inventar habe(n) ich/wir auf seine Plausibilität beurteilt. Dabei sind<br />

mir/uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des<br />

Jahresabschlusses sprechen.“<br />

Wurde der Jahresabschluß unter Beachtung abweichender steuerlicher Vorschriften erstellt,<br />

ist darauf in der Bescheinigung hinzuweisen.<br />

COLLEGA Software GmbH<br />

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Alle Rechte bei Dipl.Kfm. Wilfried Halbig, Steuerberater<br />

Plausibilität<br />

Eine Bescheinigung über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist nur bei einer<br />

Buchführung durch den Mandanten zulässig, weil der Steuerberater kein Urteil über seine eigene<br />

Arbeit abgeben darf. Hier gilt der Grundsatz, daß die vom Steuerberater geführten Bücher und<br />

der <strong>von</strong> ihm erstellte Jahresabschluß <strong>von</strong> ihm nicht auf ihre Plausibilität geprüft werden<br />

können.<br />

In den Anlagen 6.1 – 6. sind die wichtigsten Bescheinigungen dargestellt.<br />

5.4 Besonderheiten der Bescheinigung bei land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen<br />

Wie bereits in Kapitel 1.3 ausgeführt, ist bei land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen als<br />

herausragende Besonderheit anzuführen, daß Landwirte in der Regel keine Kaufleute (Ausnahme<br />

kraft Rechtsform) sind und da<strong>mit</strong> nicht der <strong>Erstellung</strong>spflicht nach § 242 HGB unterliegen.<br />

Für Land- und Forstwirte kommen danach folgende Abschlußformen in Betracht:<br />

- Jahresabschlüsse nach steuerlichen Vorschriften<br />

- BMVEL- Jahresabschlüsse nach steuerlichen Bewertungs-Vorschriften<br />

- BMVEL- Jahresabschlüsse nach betriebswirtschaftlichen Bewertungs-Vorschriften<br />

Für Jahresabschlüsse <strong>von</strong> Land- und Forstwirten muß die jeweilige Abschlußform in der<br />

Bescheinigung zum Ausdruck kommen. Die übrigen Bescheinigungsgrundsätze (Jahresabschluß<br />

<strong>mit</strong> oder ohne <strong>Erstellung</strong>sbericht, Buchführung durch Mandant oder Steuerberater) kommen<br />

auch für Jahresabschlüsse <strong>von</strong> Land- und Forstwirten <strong>zur</strong> Anwendung.<br />

Musterformulierungen für entsprechende Jahresabschluß-Bescheinigungen sind in den Anlagen<br />

6. Beigefügt.

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