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Leitfaden zur Erstellung von Jahresabschlüssen mit ...

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<strong>Leitfaden</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Jahresabschlüssen</strong><br />

<strong>mit</strong> Plausibilitätsbeurteilung<br />

Blatt 9 <strong>von</strong> 25<br />

(401310)<br />

2. Mandanteninformation, Auftrag und Auftragsannahme<br />

2.1 Mandanteninformation<br />

COLLEGA Software GmbH<br />

Holzhäuseln 37 � 84172 Buch am Erlbach � Telefon 0 87 09/9 22 30 � Fax 0 87 09/92 23 33<br />

www.collega.de � eMail: info@collega.de<br />

Alle Rechte bei Dipl.Kfm. Wilfried Halbig, Steuerberater<br />

Plausibilität<br />

Der Auftrag <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> Buchführungen und <strong>Jahresabschlüssen</strong> durch Steuerberater ist<br />

gesetzlich nicht geregelt, sondern ist zwischen Mandant und Steuerberater frei vereinbar. In der<br />

Vergangenheit wurde der Auftrag <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> handelsrechtlichen und steuerlichen<br />

<strong>Jahresabschlüssen</strong> ,soweit nicht ohnehin eine handelsrechtliche Prüfungspflicht bestand, in der<br />

Regel ohne Plausibilitätsbeurteilung bzw. ohne umfassende Prüfungshandlungen erstellt.<br />

Bei der <strong>Erstellung</strong> <strong>mit</strong> Plausibilitätsbeurteilungen fallen sowohl für den Mandanten als auch<br />

den Steuerberater zusätzliche Arbeiten und Kosten an.<br />

Die Mandanten sind nunmehr bereits vielfach <strong>von</strong> ihren Kreditinstituten über die neuen<br />

Anforderungen angeschrieben worden oder werden aktuell angeschrieben. Oftmals handelt es<br />

sich um Standardanschreiben der Kreditinstitute, die ohne sachliche Vorprüfung an alle<br />

möglicherweise in Frage kommenden Kreditnehmer verschickt werden. Naturgemäß führen<br />

diese Schreiben in der Regel zu einer großen Verunsicherung der Mandanten. Allen betroffenen<br />

Mandanten sollte in geeigneter Form Hilfe angeboten werden. Die Hilfe besteht grundsätzlich in<br />

folgenden Möglichkeiten:<br />

- Prüfung der Berechtigung der Anforderungen der Kreditinstitute<br />

- Ggf. Mithilfe bei der Abwehr unberechtigter Anforderungen bzw. zeitliches Hinausschieben<br />

der neuen Abschlüsse<br />

- Bei berechtigten Anforderungen <strong>Erstellung</strong> eines Jahresabschlusses <strong>mit</strong><br />

Plausibilitätsbeurteilungen<br />

Hierbei müssen die Mandanten über die zusätzlich anfallenden Arbeiten und Kosten informiert<br />

werden. Zwei Musterschreiben an die Mandanten sind als Anlage 2.1 (grundsätzliche<br />

Information) und Anlage 2.3 (Information über <strong>Erstellung</strong> eines Jahresabschlusses <strong>mit</strong><br />

Plausibilitätsbeurteilungen) beigefügt.<br />

Außerdem ist an dieser Stelle bereits darauf hinzuweisen, daß die Hilfestellung nur aus<br />

dem Auftragsverhältnis zum Mandanten und nicht aus einem Auftragsverhältnis<br />

gegenüber der Bank erfolgen darf. Auf Kapitel 7 dieses <strong>Leitfaden</strong>s über Haftungsrisiken<br />

(Problem der sog. Dritthaftung) und Haftungsbegrenzung wird verwiesen.<br />

2.2 Auftrag des Mandanten<br />

Grundlage für die Art des zu erstellenden Jahresabschlusses ist ausschließlich der Auftrag des<br />

Mandanten. Eine Beauftragung kann keinesfalls durch die Bank erfolgen bzw. aus Schreiben<br />

<strong>von</strong> Kreditinstituten hergeleitet werden.

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