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Leitfaden zur Erstellung von Jahresabschlüssen mit ...

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<strong>Leitfaden</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Jahresabschlüssen</strong><br />

<strong>mit</strong> Plausibilitätsbeurteilung<br />

Blatt 25 <strong>von</strong> 25<br />

(401310)<br />

7. Honorar (Gebühren)<br />

COLLEGA Software GmbH<br />

Holzhäuseln 37 � 84172 Buch am Erlbach � Telefon 0 87 09/9 22 30 � Fax 0 87 09/92 23 33<br />

www.collega.de � eMail: info@collega.de<br />

Alle Rechte bei Dipl.Kfm. Wilfried Halbig, Steuerberater<br />

Plausibilität<br />

Die Bundessteuerberaterkammer vertritt <strong>zur</strong> Abrechnung der vorgenommenen<br />

Plausibilitätsbeurteilungen oder anderer Prüfungshandlungen die Ansicht, daß diese nach § 36<br />

Abs. 2 Nr. 1 StBGebV ab<strong>zur</strong>echnen sind. Danach kommt - allein für die Prüfungshandlungen -<br />

eine Zeitgebühr in Betracht. Die Arbeiten für die <strong>Erstellung</strong> des Jahresabschlusses (ohne<br />

Plausibilitätsbeurteilung) sind unverändert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV entsprechend dem<br />

Gegenstandswert ab<strong>zur</strong>echnen.<br />

Müssen für einen Mandanten im Vergleich zum Vorjahr Mehrleistungen erbracht werden, sind<br />

entsprechende Aufträge <strong>mit</strong> Gebühren vorher zu vereinbaren. Aus Nachweisgründen sollten die<br />

Vereinbarungen schriftlich getroffen oder dem Auftraggeber zumindest schriftlich bescheinigt<br />

werden.

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