Leitfaden zur Erstellung von Jahresabschlüssen mit ...
Leitfaden zur Erstellung von Jahresabschlüssen mit ...
Leitfaden zur Erstellung von Jahresabschlüssen mit ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Leitfaden</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Jahresabschlüssen</strong><br />
<strong>mit</strong> Plausibilitätsbeurteilung<br />
Blatt 25 <strong>von</strong> 25<br />
(401310)<br />
7. Honorar (Gebühren)<br />
COLLEGA Software GmbH<br />
Holzhäuseln 37 � 84172 Buch am Erlbach � Telefon 0 87 09/9 22 30 � Fax 0 87 09/92 23 33<br />
www.collega.de � eMail: info@collega.de<br />
Alle Rechte bei Dipl.Kfm. Wilfried Halbig, Steuerberater<br />
Plausibilität<br />
Die Bundessteuerberaterkammer vertritt <strong>zur</strong> Abrechnung der vorgenommenen<br />
Plausibilitätsbeurteilungen oder anderer Prüfungshandlungen die Ansicht, daß diese nach § 36<br />
Abs. 2 Nr. 1 StBGebV ab<strong>zur</strong>echnen sind. Danach kommt - allein für die Prüfungshandlungen -<br />
eine Zeitgebühr in Betracht. Die Arbeiten für die <strong>Erstellung</strong> des Jahresabschlusses (ohne<br />
Plausibilitätsbeurteilung) sind unverändert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV entsprechend dem<br />
Gegenstandswert ab<strong>zur</strong>echnen.<br />
Müssen für einen Mandanten im Vergleich zum Vorjahr Mehrleistungen erbracht werden, sind<br />
entsprechende Aufträge <strong>mit</strong> Gebühren vorher zu vereinbaren. Aus Nachweisgründen sollten die<br />
Vereinbarungen schriftlich getroffen oder dem Auftraggeber zumindest schriftlich bescheinigt<br />
werden.