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Leitfaden zur Erstellung von Jahresabschlüssen mit ...

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<strong>Leitfaden</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>von</strong> <strong>Jahresabschlüssen</strong><br />

<strong>mit</strong> Plausibilitätsbeurteilung<br />

Blatt 21 <strong>von</strong> 25<br />

(401310)<br />

5. Bescheinigung<br />

5.1 Allgemeines<br />

COLLEGA Software GmbH<br />

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Alle Rechte bei Dipl.Kfm. Wilfried Halbig, Steuerberater<br />

Plausibilität<br />

Der vom Steuerberater erstellte Jahresabschluß ist zwingend <strong>mit</strong> einer sog. Bescheinigung zu<br />

versehen. Die bloße Unterzeichnung und /oder Wiedergabe des erstellten Jahresabschlusses auf<br />

einem Bogen <strong>mit</strong> dem Briefkopf des Steuerberaters ist auch in den Fällen, in denen der<br />

Steuerberater die volle Verantwortung für den Jahresabschluß übernimmt, im Hinblick auf die<br />

erforderliche Klarheit beruflicher Äußerungen nicht zulässig.<br />

Der Wortlaut der Bescheinigung bestimmt sich in Abhängigkeit vom vereinbarten<br />

Auftragsumfang. Die HFA 4/1996 (Anl. 1.2) sowie das Schreiben der<br />

Bundessteuerberaterkammer vom 23.10.2001 (Anl. 1.3) unterscheiden drei Grundfälle:<br />

- <strong>Erstellung</strong> ohne Prüfungshandlungen<br />

- <strong>Erstellung</strong> <strong>mit</strong> Plausibilitätsbeurteilungen<br />

- <strong>Erstellung</strong> <strong>mit</strong> umfassenden Prüfungshandlungen<br />

Sie ergänzt die Grundfälle (ebenso wie HFA 4/1996 (Anl. 1.2) noch um „abweichende<br />

Aufträge“, wobei hierunter verschiedene Varianten <strong>von</strong> „<strong>Erstellung</strong> <strong>mit</strong> eingeschränkter<br />

Prüfung“ gesehen werden (vgl. in Anl. 1.2 Kapitel B II 3).<br />

Schließlich ist noch auf die Fälle der Einnahme-Überschußrechnung zu verweisen, falls keine<br />

handelsrechtliche oder steuerechtliche Buchführungspflicht besteht.<br />

Die Bundessteuerberaterkammer unterscheidet außerdem noch weiter, ob<br />

- ob vom Steuerberater ein <strong>Erstellung</strong>sbericht gefertigt und<br />

- die Buchführung vom Mandanten oder vom Steuerberater erstellt wird<br />

Aus der Vielzahl <strong>von</strong> unterschiedlichen Auftragsumfängen ergibt sich eine große Zahl <strong>von</strong><br />

möglichen unterschiedlichen Bescheinigungstexten.<br />

5.2 Bescheinigung ohne Anfertigung eines <strong>Erstellung</strong>sberichts<br />

Wird kein <strong>Erstellung</strong>sbericht abgegeben, so hat die Bescheinigung nach Auffassung der<br />

Bundessteuerberaterkammer folgenden Mindestinhalt aufzuweisen:<br />

- Auftraggeber<br />

- Auftrag und Auftragsbedingungen<br />

- Gegenstand, Art und Umfang der Tätigkeit<br />

- Durchführungsgrundsätze<br />

- Zugrunde liegende Rechtsvorschriften und Unterlagen

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