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SOFTWARE<br />

RECHT<br />

HAFTUNG VON FOREN- UND BLOG-BETREIBERN<br />

Unschuldig<br />

abgemahnt<br />

Jeder, der ein Forum oder einen Blog betreibt <strong>und</strong> es dort den<br />

Besuchern erlaubt, Kommentare zu hinterlassen, setzt sich dem<br />

Abmahnrisiko aus. Das ist sogar bei Pinnwand-Beiträgen von<br />

Facebook-Fre<strong>und</strong>en der Fall. Doch mit geeigneten Vorkehrungen<br />

kann der Betreiber das Risiko minimieren.<br />

VON VILMA NICLAS<br />

Vorsicht! Pfuscher! Schlimmer kann man<br />

einen Menschen nicht verunstalten: seit<br />

dieser ‚Behandlung‘ kann ich nicht mehr<br />

anziehen, was ich will (…) Seid gewarnt! Er<br />

ist furchtbar!“ kommentierte ein anonymer<br />

Patient eine ärztliche Behandlung <strong>für</strong> plastische<br />

Chirurgie bei Google Maps. Muss der<br />

Betreiber das zensieren? Das Landgericht<br />

Berlin meinte: Google habe seine Pflichten<br />

verletzt, hätte den Sachverhalt prüfen <strong>und</strong><br />

vom Nutzer eine Stellungnahme verlangen<br />

müssen (27 O 455/11). Es verurteilte Google<br />

als Störer zur Unterlassung.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, Einträge in Bewertungsportalen<br />

<strong>für</strong> Professoren, Ärzte oder Hotels<br />

müssen sachlich sein, dürfen nur wahre<br />

Tatsachenbehauptungen bzw. Meinungen<br />

enthalten. Tabu ist eine Bewertung, die nur<br />

darauf abzielt, die Person herabzusetzen. Der<br />

Betreiber muss, nachdem er über angebliche<br />

illegale Inhalte informiert worden ist, selbst<br />

abwägen, ob er den Beitrag löscht oder sich<br />

selbst einer erhöhten Haftung aussetzt. Dies<br />

Posten Sie bei Facebook<br />

nur eigene Fotos.<br />

Wählen Sie in den<br />

Privatsphäre-Einstellungen<br />

bei der Frage:<br />

„Wer kann an Deine<br />

Pinnwand posten?“ -><br />

„Niemand“.<br />

ist oft schwer. Nach dem Telemediengesetz<br />

gilt <strong>für</strong> fremde Beiträge auf Ihrer Webseite, die<br />

Sie <strong>für</strong> einen Nutzer speichern: Solange Sie<br />

diese Inhalte nicht kennen, droht Ihnen weder<br />

eine strafrechtliche Verfolgung, etwa wegen<br />

Beleidigung, noch können Sie zu Schadensersatz<br />

verurteilt werden. Sobald Sie davon erfahren,<br />

müssen Sie hingegen reagieren <strong>und</strong>,<br />

sofern dies angebracht ist, die Inhalte unverzüglich<br />

entfernen. Tun Sie dies nicht, sind Sie<br />

gegebenenfalls als Störer zur Unterlassung<br />

verpflichtet <strong>und</strong> könnten kostenpflichtig abgemahnt<br />

oder strafrechtlich verfolgt werden.<br />

Ein Blogbetreiber muss ohne Anlass nicht täglich<br />

nach illegalen Inhalten forsten. Der BGH<br />

entschied (VI ZR 101/06) bezüglich einer ehrverletzenden<br />

Meinung in einem Forum: Der<br />

Forenbetreiber sei verpflichtet, rechtswidrige<br />

Beiträge zu entfernen, nachdem er davon wisse.<br />

Vorher müsse er diese nicht prüfen. Nach<br />

einem Verstoß müsse er da<strong>für</strong> sorgen, dass<br />

es künftig zu keinen gleichartigen Verstößen<br />

käme <strong>und</strong> die Angebote filtern. Dies müsse er<br />

aber nur tun, sofern dies zumutbar <strong>und</strong> technisch<br />

machbar sei. Überwachungsmaßnahmen,<br />

die das Geschäftsmodell infrage stellen,<br />

gingen zu weit. Das OLG Düsseldorf (AZ: I 15<br />

U 21/06) lehnte eine Prüfpflicht <strong>für</strong> ähnliche<br />

Verstöße bei Meinungen ab. Dies überfordere<br />

den Forenanbieter in technischer, persönlicher<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlicher Hinsicht. Automatisierte<br />

Filter helfen bei Beleidigungen, bei<br />

denen es sehr auf die Wortwahl ankommt,<br />

wenig.<br />

Es ist nicht empfehlenswert, Kommentare im<br />

Vorfeld einzeln freizugeben. Sie könnten sich<br />

damit fremde Inhalte „zu eigen machen“ <strong>und</strong><br />

die Haftungsfreistellung sogar verlieren. Der<br />

<strong>PC</strong> <strong>Magazin</strong> 11/2012 www.pc-magazin.de

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