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SOFTWARE<br />
RECHT<br />
HAFTUNG VON FOREN- UND BLOG-BETREIBERN<br />
Unschuldig<br />
abgemahnt<br />
Jeder, der ein Forum oder einen Blog betreibt <strong>und</strong> es dort den<br />
Besuchern erlaubt, Kommentare zu hinterlassen, setzt sich dem<br />
Abmahnrisiko aus. Das ist sogar bei Pinnwand-Beiträgen von<br />
Facebook-Fre<strong>und</strong>en der Fall. Doch mit geeigneten Vorkehrungen<br />
kann der Betreiber das Risiko minimieren.<br />
VON VILMA NICLAS<br />
Vorsicht! Pfuscher! Schlimmer kann man<br />
einen Menschen nicht verunstalten: seit<br />
dieser ‚Behandlung‘ kann ich nicht mehr<br />
anziehen, was ich will (…) Seid gewarnt! Er<br />
ist furchtbar!“ kommentierte ein anonymer<br />
Patient eine ärztliche Behandlung <strong>für</strong> plastische<br />
Chirurgie bei Google Maps. Muss der<br />
Betreiber das zensieren? Das Landgericht<br />
Berlin meinte: Google habe seine Pflichten<br />
verletzt, hätte den Sachverhalt prüfen <strong>und</strong><br />
vom Nutzer eine Stellungnahme verlangen<br />
müssen (27 O 455/11). Es verurteilte Google<br />
als Störer zur Unterlassung.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, Einträge in Bewertungsportalen<br />
<strong>für</strong> Professoren, Ärzte oder Hotels<br />
müssen sachlich sein, dürfen nur wahre<br />
Tatsachenbehauptungen bzw. Meinungen<br />
enthalten. Tabu ist eine Bewertung, die nur<br />
darauf abzielt, die Person herabzusetzen. Der<br />
Betreiber muss, nachdem er über angebliche<br />
illegale Inhalte informiert worden ist, selbst<br />
abwägen, ob er den Beitrag löscht oder sich<br />
selbst einer erhöhten Haftung aussetzt. Dies<br />
Posten Sie bei Facebook<br />
nur eigene Fotos.<br />
Wählen Sie in den<br />
Privatsphäre-Einstellungen<br />
bei der Frage:<br />
„Wer kann an Deine<br />
Pinnwand posten?“ -><br />
„Niemand“.<br />
ist oft schwer. Nach dem Telemediengesetz<br />
gilt <strong>für</strong> fremde Beiträge auf Ihrer Webseite, die<br />
Sie <strong>für</strong> einen Nutzer speichern: Solange Sie<br />
diese Inhalte nicht kennen, droht Ihnen weder<br />
eine strafrechtliche Verfolgung, etwa wegen<br />
Beleidigung, noch können Sie zu Schadensersatz<br />
verurteilt werden. Sobald Sie davon erfahren,<br />
müssen Sie hingegen reagieren <strong>und</strong>,<br />
sofern dies angebracht ist, die Inhalte unverzüglich<br />
entfernen. Tun Sie dies nicht, sind Sie<br />
gegebenenfalls als Störer zur Unterlassung<br />
verpflichtet <strong>und</strong> könnten kostenpflichtig abgemahnt<br />
oder strafrechtlich verfolgt werden.<br />
Ein Blogbetreiber muss ohne Anlass nicht täglich<br />
nach illegalen Inhalten forsten. Der BGH<br />
entschied (VI ZR 101/06) bezüglich einer ehrverletzenden<br />
Meinung in einem Forum: Der<br />
Forenbetreiber sei verpflichtet, rechtswidrige<br />
Beiträge zu entfernen, nachdem er davon wisse.<br />
Vorher müsse er diese nicht prüfen. Nach<br />
einem Verstoß müsse er da<strong>für</strong> sorgen, dass<br />
es künftig zu keinen gleichartigen Verstößen<br />
käme <strong>und</strong> die Angebote filtern. Dies müsse er<br />
aber nur tun, sofern dies zumutbar <strong>und</strong> technisch<br />
machbar sei. Überwachungsmaßnahmen,<br />
die das Geschäftsmodell infrage stellen,<br />
gingen zu weit. Das OLG Düsseldorf (AZ: I 15<br />
U 21/06) lehnte eine Prüfpflicht <strong>für</strong> ähnliche<br />
Verstöße bei Meinungen ab. Dies überfordere<br />
den Forenanbieter in technischer, persönlicher<br />
<strong>und</strong> wirtschaftlicher Hinsicht. Automatisierte<br />
Filter helfen bei Beleidigungen, bei<br />
denen es sehr auf die Wortwahl ankommt,<br />
wenig.<br />
Es ist nicht empfehlenswert, Kommentare im<br />
Vorfeld einzeln freizugeben. Sie könnten sich<br />
damit fremde Inhalte „zu eigen machen“ <strong>und</strong><br />
die Haftungsfreistellung sogar verlieren. Der<br />
<strong>PC</strong> <strong>Magazin</strong> 11/2012 www.pc-magazin.de