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Handlungs- und Forschungsempfehlungen - WBGU

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7 <strong>Handlungs</strong>empfehlungen<br />

18<br />

nance zu überwinden <strong>und</strong> eine nachhaltige Nutzung<br />

der Meere fortzuentwickeln <strong>und</strong> zu stärken. Dem Seerechtsübereinkommen<br />

kommt im Umweltvölkerrecht<br />

aufgr<strong>und</strong> seiner weitreichenden gewohnheitsrechtlichen<br />

Anerkennung eine herausragende Bedeutung zu.<br />

Dennoch ist es von einigen Küstenstaaten (u. a. USA,<br />

Kolumbien, Türkei, Libyen) noch nicht gezeichnet worden.<br />

Die internationale Anerkennung dieses Völkerrechtsvertrages<br />

sollte weiter gestärkt werden, indem<br />

die Vertragsstaaten ihre diplomatischen Bemühungen<br />

intensivieren, um die noch verbleibenden Küstenstaaten<br />

zur Zeichnung <strong>und</strong> die Unterzeichnerstaaten, bei<br />

denen die Ratifizierung noch aussteht, zur Ratifizierung<br />

zu bewegen. Ebenso sollte verstärkter diplomatischer<br />

Druck ausgeübt werden, damit das bereits bestehende<br />

Recht <strong>und</strong> die vereinbarten politischen Zielsetzungen<br />

konsequenter umgesetzt <strong>und</strong> angewandt<br />

werden.<br />

7.3.4.2<br />

Ein neues Durchführungsübereinkommen<br />

zur biologischen Vielfalt auf der Hohen See<br />

vereinbaren<br />

Seit etwa 10 Jahren wird, gestützt auf wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse, zunehmend erkannt, dass es für Schutz<br />

<strong>und</strong> nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt auf der<br />

Hohen See Regelungslücken gibt. Die Beschlüsse des<br />

World Summit on Sustainable Development in Johannesburg<br />

(auch Rio+10-Konferenz genannt; WSSD,<br />

2002) sowie verschiedene Entscheidungen im Rahmen<br />

der Biodiversitätskonvention, haben dazu beigetragen,<br />

dass die UN-Generalversammlung 2004 die<br />

BBNJ-Arbeitsgruppe eingerichtet hat (BBNJ – Biological<br />

Diversity Beyond Areas of National Jurisdiction).<br />

Gegenstand der Diskussion sind dort vor allem drei konkrete<br />

Regelungslücken, die durch ein neues Durchführungsübereinkommen<br />

zum Seerechtsübereinkommen<br />

geschlossen werden sollen: (1) nachhaltige Nutzung<br />

mariner genetischer Ressourcen (inklusive Zugang <strong>und</strong><br />

Vorteilsausgleich), (2) Naturschutzmaßnahmen, insbesondere<br />

auch durch Meeresschutzgebiete, (3) Umweltverträglichkeitsprüfungen,<br />

die aufgr<strong>und</strong> der durch den<br />

technischen Fortschritt zunehmenden neuen Aktivitäten<br />

<strong>und</strong> Nutzungen auf der Hohen See an Bedeutung<br />

gewinnen.<br />

Der <strong>WBGU</strong> hält diese Entwicklung für sehr hilfreich<br />

<strong>und</strong> empfiehlt, diesen Prozess mit Nachdruck zu verfolgen<br />

<strong>und</strong> zu unterstützen. Angesichts der wissenschaftlichen<br />

Sachlage, des dringenden <strong>Handlungs</strong>bedarfs<br />

sowie der politischen Zielsetzungen gab es im Vorfeld<br />

der Rio+20-Konferenz die Hoffnung, dass dort der<br />

Beginn konkreter Verhandlungen beschlossen werden<br />

kann. Diese Hoffnungen wurden enttäuscht. Es wurde<br />

zwar vereinbart, ein Durchführungsübereinkommen<br />

zum Seerechtsübereinkommen zu entwickeln, aber der<br />

Beginn der konkreten Verhandlungen wurde erneut<br />

verzögert. Die Gründung der „Global Ocean Commission“,<br />

eine unabhängige Initiative internationaler Führungspersönlichkeiten,<br />

soll helfen, diesen Prozess wieder<br />

zu beschleunigen (GOC, 2013).<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung sollte sich weiter mit hoher Priorität<br />

dafür einsetzen, dass die politischen Blockaden<br />

auf dem Weg zu diesem geplanten Durchführungsübereinkommen<br />

überw<strong>und</strong>en werden können. Das Abkommen<br />

sollte rechtlich bindend sein <strong>und</strong> neben den oben<br />

genannten beiden Themen (1) <strong>und</strong> (3) die Ausweisung<br />

eines Netzwerks von Meeresschutzgebieten auf der<br />

Hohen See zum Ziel haben. Dieses Schutzgebietsnetzwerk<br />

sollte zumindest den qualitativen <strong>und</strong> quantitativen<br />

Ansprüchen genügen, die im Strategischen Plan der<br />

CBD vereinbart wurden (Aichi-Target 11; CBD, 2010a)<br />

<strong>und</strong> perspektivisch die quantitativen Zielsetzungen<br />

des <strong>WBGU</strong> (2006) umsetzen (Kap. 7.2.4, 7.3.9.1). Um<br />

besondere Aufmerksamkeit <strong>und</strong> politische Bedeutung<br />

zu erzielen, könnte am Ende der Verhandlungen eine<br />

politisch hochrangige „UN-Meereskonferenz“ stehen,<br />

auf der die letzten Probleme gelöst <strong>und</strong> die Abkommen<br />

gezeichnet werden. Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt zu prüfen,<br />

ob nicht auch ein Finanzierungsmechanismus in<br />

das Abkommen aufgenommen werden kann, mit dem<br />

einige der Empfehlungen in Kapitel 7.3.6.1 umgesetzt<br />

werden könnten. Ein solches Durchführungsübereinkommen<br />

wäre auch ein wichtiger Baustein für eine<br />

gr<strong>und</strong>legende Reform des Seerechts, wie sie der <strong>WBGU</strong><br />

in Kapitel 7.2 skizziert.<br />

7.3.4.3<br />

UN Fish Stocks Agreement <strong>und</strong> regionale<br />

Fischereiorganisationen (RFMO) weiterentwickeln<br />

Die Nutzung der Fischbestände auf der Hohen See<br />

ist dringend reformbedürftig, damit nicht weiterhin<br />

Bestände gefährdet werden <strong>und</strong> Schäden an Meeresökosystemen<br />

eintreten. Die Governance der Hochseefischerei<br />

sollte entsprechend gestärkt <strong>und</strong> höher auf die<br />

politische Agenda gesetzt werden.<br />

Das UN-Übereinkommen über die Erhaltung <strong>und</strong><br />

Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände<br />

<strong>und</strong> weit wandernder Fischbestände (UN Fish Stocks<br />

Agreement, FSA) aus dem Jahr 1995 ist als Durchführungsübereinkommen<br />

zum Seerechtsübereinkommen<br />

zentrales Element der globalen Fischerei-Governance<br />

mit besonderer Relevanz für die Hohe See. Die generellen<br />

Prinzipien des FSA für eine vorsorgeorientierte<br />

<strong>und</strong> wissensbasierte Fischerei mit Berücksichtigung<br />

ihrer ökosystemaren Wirkungen sind deutlich weitreichender<br />

formuliert als im Seerechtsübereinkommen<br />

<strong>und</strong> betreffen auch Bestände in den AWZ, was einen<br />

wesentlichen Fortschritt darstellt (Kap. 3.X.Y). Daher

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