Handlungs- und Forschungsempfehlungen - WBGU
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7 <strong>Handlungs</strong>empfehlungen<br />
44<br />
7.4.2.3<br />
Internationale <strong>und</strong> EU-weite Empfehlungen<br />
umsetzen<br />
Bisher existieren auf internationaler <strong>und</strong> EU-Ebene nur<br />
allgemein formulierte Leitlinien <strong>und</strong> Empfehlungen für<br />
die Aquakultur. Mittel- <strong>und</strong> langfristig sind anspruchsvolle<br />
<strong>und</strong> konkretisierte Standards erforderlich, um<br />
eine umwelt- <strong>und</strong> ressourcenschonende, sozial verantwortungsvolle<br />
<strong>und</strong> ökonomisch dauerhaft tragfähige<br />
Aquakultur auf Gr<strong>und</strong>lage des ökosystemaren Ansatzes<br />
global zu entwickeln.<br />
Den ökosystemaren Ansatz als Gr<strong>und</strong>lage für eine<br />
nachhaltige Aquakultur nutzen<br />
Der ökosystemare Ansatz sollte weltweit als Prinzip<br />
der Regimes für die Aquakultur akzeptiert werden <strong>und</strong><br />
sich in Politikinstrumenten, Strategien <strong>und</strong> Entwicklungsplänen<br />
wiederfinden. Neben ordnungsrechtlichen<br />
Maßnahmen wie staatlichen Regelungen <strong>und</strong> Standardsetzung<br />
können auch ökonomische Anreize wie Nutzungsentgelte,<br />
Steuern oder Zahlungen für Ökosystemleistungen<br />
(Kap. 7.3.7) sowie Maßnahmen in anderen<br />
Bereichen die nachhaltige Aquakultur fördern, z. B. die<br />
Raumplanung (Kap. 7.3.9) sowie der Auf- <strong>und</strong> Umbau<br />
des Aquakultursektors auf Gr<strong>und</strong>lage des ökosystemaren<br />
Ansatzes. Deutschland sollte sich auf internationaler<br />
<strong>und</strong> EU-Ebene für die Umsetzung dieses Ansatzes<br />
einsetzen.<br />
Internationale Standards verbindlich in nationales<br />
Recht übernehmen, umsetzen <strong>und</strong> weiterentwickeln<br />
Neben dem unverbindlichen FAO-Verhaltenskodex für<br />
verantwortungsvolle Fischerei gibt es die später entwickelten<br />
weitreichenden Empfehlungen der Bangkok<br />
Declaration and Strategy (2000), den darauf aufbauenden<br />
Phuket Consensus (2010), Empfehlungen der CBD<br />
zur marinen Aquakultur sowie technische Leitlinien<br />
der FAO, die der Konkretisierung des FAO-Verhaltenskodex<br />
dienen <strong>und</strong> Umsetzungsvorschläge enthalten.<br />
In vielen Aquakultur betreibenden Ländern bestehen<br />
bereits entsprechende gesetzgeberische Rahmen <strong>und</strong><br />
rechtliche Vorschriften, die allerdings häufig nur ungenügend<br />
umgesetzt werden (Kap. 4.3.3). Deutschland<br />
<strong>und</strong> die EU sollten sich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit<br />
(z. B. durch Technologie- <strong>und</strong> Wissenstransfer<br />
sowie den Aufbau effektiver Verwaltungsstrukturen)<br />
verstärkt dafür einsetzen, dass sowohl die<br />
Gesetzgebung gestärkt, wichtige fehlende Empfehlungen<br />
verbindlich in nationales Recht umgesetzt <strong>und</strong> insbesondere<br />
die Durchsetzung verbessert wird. Dabei<br />
sollten das Verursacherprinzip festgeschrieben <strong>und</strong><br />
regelmäßige Überwachung <strong>und</strong> Evaluierungen sowie<br />
im Bedarfsfall auch Sanktionen ermöglicht werden. In<br />
Staaten mit weniger effektiven Strukturen zur Umsetzung<br />
anspruchsvoller Regulierungen könnten marktwirtschaftliche<br />
Mechanismen wie Ko-Management-<br />
Maßnahmen, Selbstverpflichtungen <strong>und</strong> verantwortungsvolles<br />
Selbstmanagement der Produzenten sowie<br />
ökonomische Anreize wichtige Schritte sein.<br />
Mittelfristig sollten die Empfehlungen <strong>und</strong> Standards<br />
auf internationaler <strong>und</strong> EU-Ebene verschärft<br />
sowie Umsetzungswege weiter ausgearbeitet <strong>und</strong> konkretisiert<br />
werden. Dabei wäre es sinnvoll zu prüfen, in<br />
wieweit anspruchsvolle verbindliche Aquakulturstandards<br />
in regionale Meeresabkommen (wie HELCOM<br />
für die Ostsee oder OSPAR für den Nordostatlantik;<br />
Kap. 7.3.5) aufgenommen werden können. Langfristiges<br />
Ziel sollte jedoch die Etablierung eines Kernbestandes<br />
verbindlicher Standards auf der internationalen<br />
Ebene sein. Insbesondere bei einer möglichen zukünftigen<br />
Ausdehnung der Aquakultur in die AWZ <strong>und</strong> Hohe<br />
See könnten verbindliche internationale Regelungen<br />
nötig werden. Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt, dass sich Deutschland<br />
als Mitgliedsland der EU, der FAO <strong>und</strong> als Importland<br />
von Aquakulturprodukten für die Weiterentwicklung<br />
der europäischen <strong>und</strong> internationalen Standards<br />
stark macht.<br />
7.4.2.4<br />
Wirtschaftspolitik für eine nachhaltige Aquakultur<br />
stärken<br />
Angesichts des raschen Wachstums ist es unerlässlich,<br />
die wirtschaftliche Entwicklung der Branche gemäß<br />
dem Nachhaltigkeitsprinzip zu lenken. Auch Handel<br />
<strong>und</strong> Verbraucher tragen eine große Verantwortung, der<br />
sie in viel stärkerem Maße gerecht werden sollten.<br />
Nationale Aquakulturbehörden einrichten<br />
Um die spezifischen Sektorregulierungen besser planen,<br />
koordinieren <strong>und</strong> umsetzen zu können, sollte auf<br />
nationaler Ebene vor allem in Schwellen- <strong>und</strong> Entwicklungsländern,<br />
wo noch nicht vorhanden, eine verantwortliche<br />
„Aquakulturbehörde“ etabliert werden.<br />
Deren Aufgabe sollte auch darin bestehen, die Entwicklungsstrategien<br />
für die Aquakultur mit den Anforderungen<br />
anderer Politikbereiche besser zu integrieren<br />
<strong>und</strong> abzustimmen. Des Weiteren könnte sie die Einführung<br />
<strong>und</strong> Umsetzung von Umweltregulierungen<br />
<strong>und</strong> Monitoring im Aquakultursektor überwachen <strong>und</strong><br />
relevante Forschungsbereiche fördern (Kap. 4.3.3.3).<br />
Deutschland kann im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit<br />
beim Aufbau von Organisations- <strong>und</strong> Verwaltungsstrukturen<br />
wichtige Unterstützung liefern.